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Regelwerk


*Auf § 3 Abs. 3 Acetylenverordnung (jetzt BetrSichV) wird hingewiesen (EG-Gleichwertsgkeitsklausel).
**Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl.. EG Nr. 204 S. 37) sind beachtet worden.