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Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung von Änderungen und Aufhebungen
Technische Regel 464 "Einstufung von Parasiten in Risikogruppen"
Beschluss 604 "Sicherheitstechnische Anforderungen bei der Milzbranddiagnostik"

Vom 12 Februar 2014
(GMBl. Nr. 3/4 vom 12.02.2014 S. 72)



Gemäß Biostoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Beschlüsse des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) bekannt:

A. Die Änderung zur Technischen Regel 464

Die TRBA 464 vom Juli 2013 (GMBl 2013, S. 594) wird wie folgt geändert:

Bisherige Einstufung:
SpeziesRisikogruppeBemerkung
Taenia martisCestoden1t2
Neue Einstufung:
SpeziesRisikogruppeBemerkung
Taenia martisCestoden2Z

B. Die Aufhebung des Beschlusses 604

Der Beschluss 604 "Sicherheitstechnische Anforderungen bei der Milzbranddiagnostik" wird aufgehoben. Die Inhalte des Beschlusses 604 wurden in den Anhang 3 "Labordiagnostische Untersuchung von Verdachtsproben" der TRBA 130 "Arbeitsschutzmaßnahmen in akuten biologischen Gefahrenlagen" aufgenommen. Aussagen zur Diagnostik des Milzbranderregers sind in der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" zu finden.