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Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung von Technischen Regeln und Beschlüssen

Vom 26. November 2010
(GMBl. Nr. 68-80 vom 06.12.2010 S. 1402)



hier:

Gemäß § 17 Abs. 4 der Biostoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt:

A. Die Geschäftsordnung des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe

(wie eingefügt)

B. Die Neufassung der

C. Die Berichtigung der Technische Regel 213 ≫Abfallsammlung: Schutzmaßnahmen"

Die im Bundesarbeitsblatt 8/9-2005 unter der Überschrift "TRGS 213 Abfallsammlung: Schutzmaßnahmen" bekanntgegebene technische Regel erhält den Titel "TRBA 213 Abfallsammlung: Schutzmaßnahmen".

D. Aufhebung

Die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 310 Ausgabe 1997 (BArbBl. Heft 7-8/1997, S. 87- 93) wird aufgehoben. Die Aufhebung hat zu erfolgen, da umfassende Änderungen der Gentechnik-Sicherheitsverordnung im Bereich der Arbeitsmedizin erfolgt sind.