Tabelle 2 - Bewährte Prüffristen für wiederkehrende Prüfungen/Überprüfungen
Grundsätzlich müssen kraftbetriebene Arbeitsmittel in angemessenen Zeitabständen durch eine befähigte Person geprüft werden.
Bewährt hat sich ein jährlicher Abstand.
Der empfohlene Prüfumfang der technischen Prüfung umfasst eine Sicht- und Funktionsprüfung auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel.
Hiervon abweichende oder konkretisierende Empfehlungen und Empfehlungen für weitere Arbeitsmittel sind:
Arbeitsmittel | Prüfende Person3 | Prüffrist | Prüfumfang |
Lastaufnahmemittel Anschlagmittel und Tragmittel | Befähigte Person | 1 Jahr | Sicht- und Funktionsprüfung: Zustand der Bauteile, Einrichtungen, bestimmungsgemäßer Zusammenbau, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Schutzeinrichtungen |
Rundstahlketten | Befähigte Person | 3 Jahre | Rissfreiheit |
Hebebänder mit aufvulkanisierter Umhüllung | Befähigte Person | 3 Jahre | Drahtbrüche und Korrosion |
Bauaufzüge zur Beförderung von Gütern | Person nach 3.3.1, z.B. Aufzugführer | vor Beginn der Arbeitsschicht | Unter Berücksichtigung vom jeweiligen Einsatzort und Einsatzbedingungen:
Funktion der Endhalteeinrichtung und Bremsen, Beobachtung auf augenfällige Mängel |
Befähigte Person | 1 Jahr |
Bügeleimaschinen | Person nach 3.3.1 | arbeitstäglich vor Inbetriebnahme | Wirksamkeit der Handschutzeinrichtungen |
Bügelmaschine, Bügelpressen und Fixierpressen, bei denen im Arbeitsablauf wiederkehrend in den
Gefahrbereich gegriffen werden muss | Befähigte Person | 1 Jahr | Sicherheitseinrichtungen, Steuerungen und Antrieb auf offensichtliche Mängel |
Befähigte Person | 1/2 Jahr | Wirksamkeit der Not-Befehlseinrichtungen, Nachlaufweg |
Anlagen zur Drahtbe- und -verarbeitung | Person nach 3.3.1, die mit den Schutzeinrichtungen vertraut ist | vor Beginn der Schicht bzw. vor dem Einrichten | ordnungsgemäße Wirkungsweise der Schutzeinrichtungen |
Verseilmaschinen und Stacheldrahterstellungsmaschinen | Person nach 3.3.1, die mit der Maschine vertraut ist | vor Beginn der Schicht bzw. nach dem Einrichten | ordnungsgemäße Schließstellung der Spulenbefestigung |
Druckmaschinen und Maschinen der Papierverarbeitung (bei denen regelmäßig zwischen Werkzeugteile gegriffen werden muss) - außer Explosionsschutz | Befähigte Person | | sicherheitstechnische Einrichtungen insbes.
Steuerung |
3 Jahre | wenn an Steuerungen keine weitergehenden steuerungstechnischen Maßnahmen getroffen sind |
5 Jahre | wenn weitergehende sicherheitstechnische Maßnahmen getroffen sind |
Elektrische Arbeitsmittel | | | Prüfung nach den geltenden elektrotechnischen Regeln |
ortsfest | Befähigte Person | 4 Jahre | |
ortsveränderlich:
- in Gebäuden
- in Verwaltungen
- auf Baustellen
- Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen (auf Baustellen s. Beispiel Arbeitsmittel in 3.5.2)
| Befähigte Person | 1 Jahr 2 Jahre | Sichtprüfung, Funktionsprüfung, Messung |
Befähigte Person | 3 Monate | |
Befähigte Person | 6 Monate | |
Prüfung der Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCD's) | Person nach 3.3.1 | monatlich, auf Baustellen täglich | durch Betätigung der Prüftaste |
Erdbaumaschinen | Person nach 3.3.1, z.B. Maschinenführer | vor Beginn jeder Arbeitsschicht | Funktion der Bedieneinrichtungen, augenfällige Mängel |
Person nach 3.3.1, z.B. Maschinenführer | vor Hebezeugeinsatz | Funktion der Bremsen und der Nothalt- bzw. Notentwarneinrichtungen |
Befähigte Person | 1 Jahr | |
Hebebühnen | Befähigte Person | 1 Jahr | Sicht- und Funktionsprüfung: Zustand der Bauteile und Einrichtungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen |
Kompressoren (ohne Druckbehälter) | Befähigte Person | 1 Jahr | Funktionsprüfung der Sicherheitseinrichtungen, u. a. Zustand der Bauteile und Ausrüstungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen, Prüfung druckführender Schläuche auf Verschleiß, Fundamentbefestigung, Prüfung der elektrischen Installation und Verkabelung auf Verschleiß und Beschädigung, Funktionsprüfung der elektrischen Steuerung, automatische Abschalteinrichtungen, Druckentlastungseinrichtungen, Druckanzeige, Sicherung der Gefahrstellen durch trennende Schutzeinrichtungen, Sicherung der Ansaugöffnungen |
Arbeitsmittel, die Gase und Dämpfe mit gefährlichen Eigenschaften enthalten | Person nach 3.3.1 | regelmäßig | technische Dichtheit |
Arbeitsmittel | Prüfende Person 3 | Prüffrist | Prüfumfang |
Lederverarbeitungs- und -schuhmaschinen, Lege-, Zuschneide- und Nähmaschinen | Person nach 3.3.1 | arbeitstäglich vor Inbetriebnahme | Wirksamkeit der Handschutzeinrichtung |
Stanzen, bei denen im Arbeitsablauf wiederkehrend in den Gefahrenbereich gegriffen werden muss | Befähigte Person | 1 Jahr | Handschutz, Steuerung, Antrieb |
Befähigte Person | 1/2 Jahr | Not-Befehlseinrichtungen, Reaktions- und Nachlaufzeit der Maschine |
Nahrungsmittelmaschinen | Person nach 3.3.1 | arbeitstäglich nach dem ersten Ingangsetzen | Funktionsprüfung der Schutzeinrichtungen und Absaugeinrichtungen |
Absaugeinrichtungen, deren Wirksamkeit durch Ablagerungen beeinträchtigt werden kann | Befähigte Person | 1 Jahr | Schutzeinrichtungen, Verriegelungen und Koppelungen, sicherer Zustand |
Fettfilter in Dunstabzugshauben | Person nach 3.3.1 | alle 14 Tage | |
Schmiedehämmer | Befähigte Person | 1 Jahr | sicherer Zustand, Funktionsprüfungen der Steuerung, der Stellteile von Fußschaltern, Steuerhebeln und Ausschalteinrichtungen der Annahmbereitschaftseinrichtung, Betriebsartenwahlschalter, der Hammerbärsicherung Sichtprüfung auf feste Verbindung zwischen Abstandhalter und Vorwärmeinrichtung, auf Rissbildung an Hammerbären, die zum Abplatzen von Splittern führen kann, auf festen Sitz der Befestigungselemente, die Schwingungsbeanspruchung ausgesetzt sind |
Schweiß- und Schneidgeräte | | | |
Einzelflaschen- und Flaschenbatterieanlagen sowie Verbrauchseinrichtungen | Person nach 3.3.1 | regelmäßig | Dichtheit und ordnungsgemäßer Zustand |
trockene Gebrauchsstellenvorlagen und Einzelflaschensicherungen | Befähigte Person | 1 Jahr | Sicherheit gegen Gasrücktritt, Dichtheit und Durchfluss |
nasse Gebrauchsstellenvorlagen | Befähigte Person | 1 Jahr | gereinigt, Sicherheit gegen Gasrücktritt |
Person nach 3.3.1 | einmal je Schicht | ausreichender Flüssigkeitsinhalt |
Gasschläuche, deren Befestigungen und Verbindungselemente | Person nach 3.3.1 | vor Arbeitsbeginn | einwandfreier Zustand |
Verbrauchseinrichtungen | Person nach 3.3.1 | vor Arbeitsbeginn | Funktion |
elektrische Einrichtungen der Schweißtechnik | Person nach 3.3.1 | vor Arbeitsbeginn | Sichtprüfung auf ordnungsgemäßen Zustand, einfache Funktionsprüfung sicherheitstechnischer Einrichtungen |
Befähigte Person | 1/4 Jahr | Prüfung der Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme |
| 1 Jahr | Sichtprüfung der geöffneten Steckverbindungen, Isolationsprüfung von Eingangs- und Ausgangsstromkreis gegen Körper und beide Stromkreise gegeneinander nach innerer Reinigung der Schweißquellen |
| Tabelle 2 - Bewährte Prüffristen für wiederkehrende Prüfungen/Überprüfungen
Grundsätzlich müssen Arbeitsmittel in angemessenen Zeitabständen gemäß Punkt 3.4 und 3.5 durch eine zur Prüfung befähigte Person nach Punkt 3.3 geprüft werden.
Werden Arbeitsmittel während der üblichen Arbeitszeiten betrieben (z.B. Einschichtbetrieb), hat sich ein jährlicher Prüfabstand bewährt. In Abhängigkeit der Einsatzbedingungen und der betrieblichen Verhältnisse (z.B. Mehrschichtbetrieb) können darüber hinaus Prüfungen in kürzeren Zeitabständen erforderlich sein.
Die Sicht- und Funktionsprüfung als Bestandteil der täglichen Inaugenscheinnahme ist in Tabelle 3 zu finden.
Hiervon abweichende oder konkretisierende Empfehlungen und Empfehlungen für weitere Arbeitsmittel sind:
Arbeitsmittel | Prüffrist | Prüfumfang |
Anschlagmittel, Lastaufnahmemittel und Tragmittel | 1 mal pro Jahr | Zustand der Bauteile, Einrichtungen, Wirksamkeit der Schutzeinrichtungen |
Anschlagmittel:
Hebebänder mit auf vulkanisierter Umhüllung | 1 mal pro Jahr alle | Zustand der Bauteile |
3 Jahre | Drahtbrüche und Korrosion |
Anschlagmittel:
Rundstahlketten | 1 mal pro Jahr alle | Zustand der Bauteile |
3 Jahre | Rissfreiheit |
Arbeitsbühnen (ortsveränderlich) zur Beförderung von Gütern und Personen | 1 mal pro Jahr | Zustand der Bauteile und Einrichtungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Befehls- und Sicherheitseinrichtungen |
Arbeitsmittel, die Gase und Dämpfe mit gefährlichen Eigenschaften enthalten | 1 mal pro Jahr bei Prüfung sicherheitstechnisch relevante Mängel festgestellt:
Nachprüfung nach 3 Monaten | Dichtheitsprüfung (zum Erhalt der technischen Dichtheit) |
Stationäre, horizontal arbeitende Ballenpressen | 1 mal pro Jahr | Zustand der Bauteile und Einrichtungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Befehls- und Sicherheitseinrichtungen |
Bauaufzüge zur Beförderung von Gütern | 1 mal pro Jahr | Zustand der Bauteile und Einrichtungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Befehls- und Sicherheitseinrichtungen |
Bügelmaschine, Bügelpressen und Fixierpressen, bei denen im Arbeitsablauf wiederkehrend in den Gefahrbereich gegriffen werden muss | 1 mal alle 6 Monate | Wirksamkeit der Not-Befehlseinrichtungen, bei Zweihandschaltungen und Schutzeinrichtungen mit Annäherungsfunktion:
Nachlaufweg beachten |
1 mal pro Jahr | Sicherheitseinrichtungen, Steuerungen und Antrieb |
Druckmaschinen und Maschinen der Papierverarbeitung | 1 mal pro Jahr | Schutzeinrichtungen, Verriegelungen, sicherer Zustand |
Druckmaschinen und Maschinen der Papierverarbeitung (bei denen regelmäßig zwischen Werkzeugteile gegriffen werden muss), z.B. Planschneidemaschinen, halbautomatische Siebdruck- maschinen, Etikettenstanzen | alle 3 Jahre | Prüfung nach den geltenden elektrotechnischen Regeln, wenn sicherheitsbezogene Steuerung nicht redundant und ohne Fehlererkennung ist (in der Regel Baujahr vor 1988), wenn weitergehende sicherheitstechnische Maßnahmen getroffen sind. |
alle 5 Jahre | Prüfung nach den geltenden elektrotechnischen Regeln, wenn sicherheitsbezogene Steuerung redundant und mit Fehlererkennung ist ("sichere" Steuerung). |
Elektrische Arbeitsmittel (ortsfest) | alle 4 Jahre | Prüfung nach den geltenden elektrotechnischen Regeln |
Elektrische Arbeitsmittel (ortsfest in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art, z.B. DIN VDE 0100 Gruppe 700) | 1 mal pro Jahr | Prüfung nach den geltenden elektrotechnischen Regeln |
Elektrische Arbeitsmittel (ortsveränderlich - soweit benutzt) auch: Verlängerungs- und Geräteanschlussleitung | alle 6 Monate | Prüfung nach den geltenden elektrotechnischen Regeln |
bei Fehlerquote < 2 %: in allen Betriebsstätten außerhalb von Büros: 1 mal pro Jahr in Büros: alle 2 Jahre | Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist auf die in der Spalte "Prüffrist" angegebenen Fristen verlängert werden.
Bei der Berechnung der Fehlerquote ist darauf zu achten, dass nur Arbeitsmittel aus gleichen bzw. vergleichbaren Bereichen herangezogen werden, z.B. nur Werkstatt, nur Fertigung, nur Bürobereich. |
Elektrische Arbeitsmittel auf Baustellen (ortsveränderlich - soweit benutzt) auch: Verlängerungs- und Geräteanschlussleitung | Alle 3 Monate bei Fehlerquote < 2 %: mindestens 1 mal pro Jahr | Prüfung nach den geltenden elektrotechnischen Regeln Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist auf die in der Spalte "Prüffrist" angegebenen Frist verlängert werden.
Bei der Berechnung der Fehlerquote ist darauf zu achten, dass nur Arbeitsmittel aus gleichen bzw. vergleichbaren Bereichen herangezogen werden. |
Erd- und Straßenbaumaschinen, Spezialtiefbaumaschinen | 1 mal pro Jahr | Zustand der Bauteile und Einrichtungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Befehls- und Sicherheitseinrichtungen |
Flurförderzeuge | 1 mal pro Jahr | Zustand der Bauteile und Einrichtungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Befehls- und Sicherheitseinrichtungen |
Grabenverbaugeräte | 1 mal pro Jahr | Zustand der Bauteile und Einrichtungen |
Hebebühnen | 1 mal pro Jahr | Zustand der Bauteile und Einrichtungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Befehls- und Sicherheitseinrichtungen |
Hubarbeitsbühnen und Teleskoplader/-stapler (Telehandler) | 1 mal pro Jahr | Zustand der Bauteile und Einrichtungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Befehls- und Sicherheitseinrichtungen |
Kompressoren (ohne Druckbehälter) | 1 mal pro Jahr | Funktionsprüfung der Sicherheitseinrichtungen an Kompressoren (z.B. Druck-, Temperaturüberwachung, Druckentlastungseinrichtungen, Pumpverhütungseinrichtung, elektrische Steuerung, automatische Abschalteinrichtungen), dabei Überprüfung von: - Zustand der Bauteile und Ausrüstungen - Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen, Prüfung druckführender Schlauchleitungen, Prüfung der Fundamentbefestigung, Prüfung der elektrischen Installation und Verkabelung auf Verschleiß und Beschädigung, Überprüfung der Sicherung von Gefahrstellen durch trennende Schutzeinrichtungen und der Sicherung der Ansaugöffnungen |
Leder- und Schuhpressen, Leder- und Schuhstanzen, Textilstanzen, bei denen im Arbeitsablauf wiederkehrend in den Gefahrenbereich gegriffen werden muss | 1 mal pro Jahr alle 6 Monate | Handschutz, Steuerung, Antrieb Wirksamkeit der Not-Befehlseinrichtungen, bei Zweihandschaltungen, Sicherheitshub oder Schutzeinrichtung mit Annäherungsreaktion:
Reaktions- und Nachlaufzeit der Maschine sowie Sicherheitsabstand |
Maschinen und Geräte des Rohrleitungsbaus | 1 mal pro Jahr | Zustand der Bauteile und Einrichtungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Befehls- und Sicherheitseinrichtungen |
Nahrungsmittelmaschinen | 1 mal pro Jahr | Zustand der Bauteile und Einrichtungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Befehls- und Sicherheitseinrichtungen, Funktionsprüfung der Schutzeinrichtungen und Absaugeinrichtungen |
Pressen der Metallbe- und -verarbeitung, bei denen im Arbeitsablauf wiederkehrend in den Gefahrenbereich gegriffen werden muss | 1 mal pro Jahr | Zustand der Bauteile und Einrichtungen Vollständigkeit und Wirksamkeit der Befehls- und Sicherheitseinrichtungen wie z.B. Handschutz, Steuerung, Antrieb, Not-Befehlseinrichtungen, Reaktions- und Nachlaufzeit der Maschine, Die Prüfvorgaben des Herstellers sind hierbei zu berücksichtigen. |
Regalbediengeräte | 1 mal pro Jahr | Zustand der Bauteile und Einrichtungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Befehls- und Sicherheitseinrichtungen |
Regale (auch kraftbetrieben) | 1 mal pro Jahr | Zustand der Bauteile und Einrichtungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Befehls- und Sicherheitseinrichtungen, Kennzeichnung |
Schmiedehämmer | 1 mal pro Jahr | Zustand der Bauteile und Einrichtungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Befehls- und Sicherheitseinrichtungen (Funktionsprüfungen der Steuerung, der Stellteile von Fußschaltern, Steuerhebeln und Ausschalteinrichtungen der Annahmebereitschaftseinrichtung, Betriebsartenwahlschalter, der Hammerbärsicherung) |
Schweiß- und Schneidgeräte: Sicherheitseinrichtungen mit Mehrfachfunktion, z.B. Gebrauchsstellenvorlagen | 1 mal pro Jahr | Dichtheit, Durchfluss, Sicherheit gegen Gasrücktritt |
Schweißtechnik:
Elektrische Einrichtungen | im Werkstattbetrieb: alle 6 Monate im Baustellenbetrieb: Alle 3 Monate | Prüfung der elektrischen Schutzmaßnahmen entsprechend normativer Vorgaben in Verbindung mit innerer Reinigung soweit erforderlich |
Schwimmende Geräte | 1 mal pro Jahr | Zustand der Bauteile und Einrichtungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Befehls- und Sicherheitseinrichtungen |
Stetigförderer | 1 mal pro Jahr | Zustand der Bauteile und Einrichtungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Befehls- und Sicherheitseinrichtungen |
Tauchgeräte | 1 mal pro Jahr | Zustand und Funktionsfähigkeit der Bauteile, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen |
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