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Änderungstext
Bekanntmachung von Technischen Regeln hier: Änderung der TRBS 1201 Teil 3 "Instandsetzung an Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU "
Vom 25.November 2021
(GMBl. Nr. 1 vom 14.01.2022 S. 5)
IIIb5 - 35612 -
Gemäß § 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die nachstehende Änderung der TRBS 1201 Teil 3 "Instandsetzung an Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU ", Ausgabe Januar 2018, GMBl 2018, S. 67 [Nr. 5] v. 7.3.2019, bekannt:
1. Der Abschnitt 4 "Beurteilung der Relevanz einer Instandsetzung für den Explosionsschutz gemäß Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 4.2 BetrSichV" wird wie folgt geändert:
a) In Abschnitt 4.1 Absatz 1 wird die Aufzählung wie folgt gefasst:
alt | neu |
| "
." |
b) In Abschnitt 4.3 werden nach Absatz 2 die folgenden Absätze angefügt:
"(3) Die für die Instandsetzung von Schutzsystemen verantwortliche Person muss über die entsprechenden spezifischen Kenntnisse verfügen. Diese Kenntnisse müssen auch den Einfluss von Instandsetzungen auf die Funktionsfähigkeit des Schutzsystems umfassen. Wenn die Kenntnis spezifischer Parameter des Schutzsystems (z.B. Einstelldrücke bei dynamischen Flammendurchschlagsicherungen oder Auslösepunkte der Druck anstiegsraten- und Schwellenwertdetektoren bei Explosions-Unterdrückungssystemen) erforderlich ist, sind die Kenntnisse vorzugsweise durch Teilnahme an einer Schulung des Herstellers nachzuweisen. Die erforderlichen Informationen des Herstellers zur Durchführung der Instandsetzung des Schutzsystems müssen vorliegen.
(4) Bei der Instandsetzung von Schutzsystemen hat sich als sicherste Lösung bewährt, wenn die Originalersatzteile zur Instandsetzung des Schutzsystems vom Hersteller zur Verwendung freigegeben sind."
2. In Abschnitt 5 "Anforderungen an die Instandsetzung" Absatz 2 wird die Aufzählung wie folgt gefasst:
Red. Anm.: die Aufzählung befindet sich in Absatz 3
alt | neu |
| "
" |
3. Anhang 2 "Beispiele zur Abgrenzung von Instandsetzungen" wird wie folgt geändert:
a) In Tabelle 1 Fußnote 2 wird der Satz 2 wie folgt gefasst:
alt | neu |
Auf die Bestimmungen des § 14 Absatz 3 BetrSichV wird hingewiesen. | Auf die Bestimmungen des § 15 (1) sowie Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV wird verwiesen. |
b) Tabelle 2 wird wie folgt gefasst:
Alt:
Tab. 2 Beispielsammlung für die Abgrenzung zwischen "allgemeinen" Instandsetzungen ohne Relevanz für den Explosionsschutz und "besonderen" Instandsetzungen mit Relevanz für den Explosionsschutz - Kategorie 2 gemäß Abschnitt 4.2.1 dieser Technischen Regel
Kat. | Gerät/ Zündschutzart | Art der Instandsetzung | Prüfung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4.2 BetrSichV erforderlich | Als Instandsetzung nicht zulässig1 | |
nein 2 | ja | ||||
2 | Gehäuse elektrischer Geräte | ||||
Ölkapselung "o" | Austausch von inneren Schalteinsätzen gegen Originalersatzteile | X | |||
Erhöhte Sicherheit "e" | Austausch durch Originalersatzteile
| X | |||
Instandsetzung an
| X | ||||
Druckfeste Kapselung "d" | Austausch innerer Geräte laut Prüfbescheinigung der notifizierten Prüfstelle oder benannten Stelle und Angaben des Herstellers z.B. in der Betriebsanleitung | X | |||
Austausch druckfester Durchführungen von Schaltwellen u. ä. gegen Originalersatzteile | X | ||||
Austausch druckfester Leitungsdurchführungen zwischen druckfestem Raum und Anschlussraum in Zündschutzart "erhöhte Sicherheit" gegen Originalersatzteile | X | ||||
Bearbeitung von Spaltflächen bei Einhaltung der Sollspaltabmessungen und Oberflächenrauigkeit Nur zulässig, wenn Hersteller-Zeichnung vorhanden ist. | X | ||||
Einbau von Geräten, die nicht in der Prüfbescheinigung der notifizierten Prüfstelle oder benannten Stelle und der Betriebsanleitung vermerkt sind | X | ||||
Austausch durch Originalersatzteile
| X | ||||
2 | Eigensicheres Betriebsmittel | ||||
Austausch durch Originalersatzteile: Steckbare Elektronikmodule und -bauteile, von denen die Eigensicherheit abhängt | X | ||||
Austausch durch Originalersatzteile: Nichtsteckbare Elektronikmodule und -bauteile, von denen die Eigensicherheit abhängt | X | ||||
(2)3 | Zugehöriges Betriebsmittel, Zündschutzart Eigensicherheit "i" | ||||
Austausch durch Originalersatzteile: Steckbare Elektronikmodule und -bauteile, von denen die Eigensicherheit abhängt | X | ||||
Austausch durch Originalersatzteile: Nichtsteckbare Elektronikmodule und -bauteile, von denen die Eigensicherheit abhängt | X | ||||
2 | Elektromotor | ||||
Erhöhte Sicherheit "e" | Austausch gegen Originalersatzteil von
| X | |||
Ersatzwicklung nach Herstellerangaben oder Kopie | X | ||||
Umwicklung im zugelassenen Spannungsbereich laut Prüfbescheinigung der notifizierten Prüfstelle bzw. benannten Stelle; Daten nach Herstellerangaben oder aus fachgerechter Umrechnung | X | ||||
Umwicklung für andere Polzahl/Frequenz/nicht zugelassener Spannungsbereich | X | ||||
2 | Elektromotor | ||||
Druckfeste Kapselung "d" | Abtragfreies Reinigen von Spaltflächen | X | |||
Austausch von Lüfterrad/Lüfterhaube gegen Originalersatzteil | X | ||||
Wiederherstellung von Zündspalten nach Herstellerangaben oder Prüfungsunterlage (genehmigt von der notifizierten Prüfstelle bzw. benannten Stelle) - nicht lediglich nach Norm | X | ||||
Eingriff in die druckfeste Kapselung; Austausch gegen Originalersatzteil von
| X | ||||
Thermistoren als Alleinschutz:
| X | ||||
Umwicklung im zugelassenen Spannungsbereich laut Prüfbescheinigung der notifizierten Prüfstelle bzw. benannten Stelle; Daten nach Herstellerangaben oder aus fachgerechter Umrechnung | X | ||||
Thermistoren als Alleinschutz:
| X | ||||
2 | Leuchte | ||||
Erhöhte Sicherheit "e" | Austausch des Vorschaltgerätes laut Prüfbescheinigung der notifizierten Prüfstelle oder benannten Stelle; und Betriebsanleitung an gleicher Einbaustelle (Originalersatzteile) | X | |||
Austausch der Innenverdrahtung | X | ||||
2 | Getriebe | ||||
Konstruktive Sicherheit "c" Flüssigkeitskapselung "k" | Schmierstoffwechsel; Frist, Sorte und Menge nach Herstellerangaben | X | |||
Austausch durch Originalersatzeile:
| X | ||||
Austausch von Getrieberädern oder Wellen ausschließlich gegen Originalersatzteil des Herstellers | X | ||||
Austausch von Getrieberädern oder Wellen gegen Originalersatzteil | X | ||||
2 | Pumpe | ||||
Konstruktive Sicherheit "c" Druckfeste Kapselung "d" | Pumpe mit Spaltrohrmotor (SRM); Instandsetzung ohne Einfluss auf zünddurchschlagsicheren Spalt; unter Verwendung von Originalersatzteilen | X | |||
Pumpe mit SRM; Instandsetzung mit Einfluss auf den zünddurchschlagsicheren Spalt; unter Verwendung von Originalersatzteilen | X | ||||
Konstruktive Sicherheit "c" | Pumpe mit Gleitringdichtung oder Magnetkupplung; Instandsetzung unter Verwendung von Originalersatzteilen nach den Vorgaben des Herstellers | X | |||
Änderung des Laufrad-Durchmessers (spezifische Kombination ist im Baukastensystem durch den Hersteller freigegeben) | X | ||||
Läppen der Ringoberflächen einer Gleitringdichtung | X | ||||
Werkstoffänderungen an statischen Gehäusedichtungen (freigegeben durch Hersteller) | X | ||||
Reduzierung der Stufenzahl durch Einbau von Blindstufen (spezifische Kombination ist im Baukastensystem durch den Hersteller freigegeben) | X | ||||
Änderung der Antriebs-Drehzahl (spezifische Kombination ist im Baukastensystem durch den Hersteller freigegeben) | X | ||||
Umbau von Gleitringdichtung auf Magnetkupplung (ohne Herstellerfreigabe) | X | ||||
Ersatz von nicht überwachter Stopfbuchspackung durch Einzel-Gleitringdichtung (spezifische Kombination entspricht einem vom Hersteller vorgesehenen Sollzustand) | X | ||||
Ersatz von Einzel-Gleitringdichtung durch Doppelgleitringdichtung (spezifische Kombination entspricht einem vom Hersteller vorgesehenen Sollzustand) | X | ||||
Erweiterung der Stufenzahl (spezifische Kombination entspricht einem vom Hersteller vorgesehenen Sollzustand) | X | ||||
Pumpe mit Magnetkupplung, Ersatz von interner durch externe Spülung (spezifische Kombination entspricht einem vom Hersteller vorgesehenen Sollzustand) | X | ||||
Zündquellenüberwachung "b" | Reparatur einer Magnetkupplung: Austausch eines Thermoelements auf dem metallischen Spalttopf einer Pumpe mit Magnetkupplung (Nutzung als aktive Zündquellenüberwachung) | X | |||
1/2 | Mischer | ||||
Konstruktive Sicherheit "c" Zündquellenüberwachung "b" | Austausch Gleitringdichtung am Rührwerk durch Originalersatzteil | X | |||
2 | Mischer | ||||
Konstruktive Sicherheit "c" Zündquellenüberwachung "b" | Austausch Gleitringdichtung am Rührwerk durch Originalersatzteil | X | |||
2 | Ventilator | ||||
Konstruktive Sicherheit "c" | Austausch durch Originalersatzteile
| X | |||
Änderung der Spaltabstände zwischen rotierenden und festen Teilen | X | ||||
Änderung der Materialpaarung | X | ||||
1) Hier handelt es sich nicht um eine Instandsetzung, die in den Anwendungsbereich dieser TRBS fällt (s. Abschnitt 1 Absatz 3 und Anhang 1).
2) Der ordnungsgemäße Zustand des instand gesetzten Gerätes ist festzustellen. Auf die Bestimmungen des § 14 Absatz 3 BetrSichV wird hingewiesen. 3) Die Klammer gibt an, dass es sich um ein zugehöriges Betriebsmittel handelt, das außerhalb des explosionsgefährdeten Bereiches installiert ist und elektrische Stromkreise enthält, die durch die Zündschutzart Eigensicherheit "i" geschützt sind und die an ein Kategorie-2-Gerät angeschlossen werden können. |
Neu:
"Tab. 2 Beispielsammlung für die Abgrenzung zwischen "allgemeinen" Instandsetzungen ohne Relevanz für den Explosionsschutz und "besonderen" Instandsetzungen mit Relevanz für den Explosionsschutz - Kategorie 2 gemäß Abschnitt 4.2.1 dieser Technischen Regel
Kat. | Gerät/Zündschutzart | Art der Instandsetzung | Prüfung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4.2 BetrSichV erforderlich | Als Instandsetzung nicht zulässig 1) | |
nein 2) | ja | ||||
2 | Gehäuse elektrischer Geräte | ||||
Ölkapselung "o" | Austausch von inneren Schalteinsätzen gegen Originalersatzteile | X | |||
Erhöhte Sicherheit "e" | Austausch durch Originalersatzteile:
| X | |||
Instandsetzung an:
| X | ||||
Druckfeste Kapselung "d" 3) | Austausch innerer Geräte laut Prüfbescheinigung der notifizierten Prüfstelle oder benannten Stelle und Angaben des Herstellers z.B. in der Betriebsanleitung | X | |||
Austausch druckfester Leitungseinführungen gegen Originalersatzteile 4) | X | ||||
Austausch druckfester Durchführungen von Schaltwellen u. Ä. gegen Originalersatzteile | X | ||||
Austausch druckfester Leitungsdurchführungen zwischen druckfestem Raum und Anschlussraum in Zündschutzart "erhöhte Sicherheit" gegen Originalersatzteile | X | ||||
Bearbeitung von Spaltflächen bei Einhaltung der Sollspaltabmessungen und Oberflächenrauigkeit. Nur zulässig, wenn Hersteller-Zeichnung vorhanden ist. | X | ||||
Einbau von Geräten, die nicht in der Prüfbescheinigung der notifizierten Prüfstelle oder benannten Stelle und der Betriebsanleitung vermerkt sind. | X | ||||
Austausch durch Originalersatzteile: 4)
- Gehäuse - Deckel | X | ||||
2 | Eigensicheres Betriebsmittel | ||||
Austausch durch Originalersatzteile: Steckbare Elektronikmodule und -bauteile, von denen die Eigensicherheit abhängt | X | ||||
Austausch durch Originalersatzteile: Nichtsteckbare Elektronikmodule und -bauteile, von denen die Eigensicherheit abhängt | X | ||||
(2) 5) | Zugehöriges Betriebsmittel, Zündschutzart Eigensicherheit "i" | ||||
Austausch durch Originalersatzteile:
Steckbare Elektronikmodule und -bauteile, von denen die Eigensicherheit abhängt | X | ||||
Austausch durch Originalersatzteile: Nichtsteckbare Elektronikmodule und -bau- teile, von denen die Eigensicherheit abhängt | X | ||||
2 | Elektromotor | ||||
Erhöhte Sicherheit "e" | Austausch gegen Originalersatzteil von
| X | |||
Ersatzwicklung nach Herstellerangaben oder Kopie | X | ||||
Umwicklung im zugelassenen Spannungsbereich laut Prüfbescheinigung der notifizierten Prüfstelle bzw. benannten Stelle; Daten nach Herstellerangaben oder aus fachgerechter Umrechnung | X | ||||
Umwicklung für andere(n) Polzahl/Frequenz/nicht zugelassenen Spannungsbereich | X | ||||
2 | Elektromotor | ||||
Druckfeste Kapselung "d" | Abtragfreies Reinigen von Spaltflächen | X | |||
Austausch von Lüfterrad/Lüfterhaube gegen Originalersatzteil | X | ||||
Wiederherstellung von Zündspalten nach Herstellerangaben oder Prüfungsunterlage (genehmigt von der notifizierten Prüfstelle bzw. benannten Stelle) - nicht lediglich nach Norm | X | ||||
Eingriff in die druckfeste Kapselung; Austausch gegen Originalersatzteil von
| X | ||||
Thermistoren als Alleinschutz:
| X | ||||
Umwicklung im zugelassenen Spannungsbereich laut Prüfbescheinigung der notifizierten Prüfstelle bzw. benannten Stelle; Daten nach Herstellerangaben oder aus fachgerechter Umrechnung | X | ||||
Thermistoren als Alleinschutz:
| X | ||||
2 | Leuchte | ||||
Erhöhte Sicherheit "e" | Austausch des Vorschaltgerätes laut Prüfbescheinigung der notifizierten Prüfstelle oder benannten Stelle und Betriebsanleitung an gleicher Einbaustelle (Originalersatzteile) | X | |||
Austausch der Innenverdrahtung zur Wiederherstellung des Originalzustandes | X | ||||
2 | Getriebe | ||||
Konstruktive Sicherheit "c"
Flüssigkeitskapselung "k" | Schmierstoffwechsel; Frist, Sorte und Menge nach Herstellerangaben | X | |||
Austausch durch Originalersatzteile:
| X | ||||
Austausch von Getrieberädern oder Wellen ausschließlich gegen Originalersatzteil des Herstellers | X | ||||
Austausch von Getrieberädern oder Wellen gegen Originalersatzteil | X | ||||
2 | Pumpe | ||||
Konstruktive Sicherheit "c"
Druckfeste Kapselung "d" | Pumpe mit Spaltrohrmotor (SRM)/Tauchmotorpumpe Instandsetzung ohne Einfluss auf zünddurchschlagsicheren Spalt; unter Verwendung von Originalersatzteilen Eingriff ohne Änderung der elektrotechnischen Eigenschaften; Austausch gegen Originalersatzteil von
| X | |||
Konstruktive Sicherheit "c" | Pumpe mit Gleitringdichtung oder Magnetkupplung; Instandsetzung unter Verwendung von Originalersatzteilen nach den Vorgaben des Herstellers | X | |||
Änderung des Laufrad-Durchmessers (spezifische Kombination ist im Baukastensystem durch den Hersteller freigegeben) | X | ||||
Läppen der Ringoberflächen einer Gleitringdichtung | X | ||||
Werkstoffänderungen an statischen Gehäusedichtungen (freigegeben durch Hersteller) | X | ||||
Reduzierung der Stufenzahl durch Einbau von Blindstufen (spezifische Kombination ist im Baukastensystem durch den Hersteller freigegeben) | X | ||||
Änderung der Antriebs-Drehzahl (spezifische Kombination ist im Baukastensystem durch den Hersteller freigegeben) | X | ||||
Umbau von Gleitringdichtung auf Magnetkupplung (ohne Herstellerfreigabe) | X | ||||
Ersatz von nicht überwachter Stopfbuchspackung durch Einzel-Gleitringdichtung (spezifische Kombination entspricht einem vom Hersteller vorgesehenen Sollzustand) | X | ||||
Ersatz von Einzel-Gleitringdichtung durch Doppelgleitringdichtung durch Originalersatzteile (spezifische Kombination entspricht einem vom Hersteller vorgesehenen Sollzustand) | X | ||||
Erweiterung der Stufenzahl durch Originalersatzteile (spezifische Kombination entspricht einem vom Hersteller vorgesehenen Sollzustand) | X | ||||
Pumpe mit Magnetkupplung, Ersatz von interner durch externe Spülung durch Originalersatzteile (spezifische Kombination entspricht einem vom Hersteller vorgesehenen Sollzustand) | X | ||||
Zündquellenüberwachung "b" | Reparatur einer Magnetkupplung: Austausch eines Thermoelements auf dem metallischen Spalttopf einer Pumpe mit Magnetkupplung (Nutzung als aktive Zündquellenüberwachung) | X | |||
1/2 | Mischer | ||||
Konstruktive Sicherheit "c"
Zündquellenüberwachung "b" | Austausch Gleitringdichtung am Rührwerk durch Originalersatzteil | X | |||
2 | Mischer | ||||
Konstruktive Sicherheit "c"
Zündquellenüberwachung "b" | Austausch Gleitringdichtung am Rührwerk durch Originalersatzteil | X | |||
2 | Ventilator | ||||
Konstruktive Sicherheit "c" | Austausch durch Originalersatzteile:
| X | |||
Änderung der Spaltabstände zwischen rotierenden und festen Teilen | X | ||||
Änderung der Materialpaarung | X | ||||
1 Hier handelt es sich nicht um eine Instandsetzung, die in den Anwendungsbereich dieser TRBS fällt (siehe Abschnitt 1 Absatz 3 und Anhang 1).
2 Der ordnungsgemäße Zustand des instand gesetzten Gerätes ist festzustellen. Auf die Bestimmungen des § 15 (1) sowie Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV wird verwiesen. 3 Die Instandsetzungen dürfen keinen Einfluss auf die Spaltmaße haben. Die zur Bewertung erforderlichen Herstellerinformationen (z.B. Maße, Drehmomente) müssen vorliegen. 4 Hinweis: Es hat sich als sicherste Lösung bewährt, wenn die Originalersatzteile zur Instandsetzung vom Hersteller zur Verwendung freigegeben sind. 5 Die Klammer gibt an, dass es sich um ein zugehöriges Betriebsmittel handelt, das außerhalb des explosionsgefährdeten Bereiches installiert ist und elektrische Stromkreise enthält, die durch die Zündschutzart Eigensicherheit "i" geschützt sind und die an ein Kategorie-2-Gerät angeschlossen werden können. |
"
c) Tabelle 3 wird wie folgt gefasst:
Alt:
Tab. 3 Beispielsammlung für die Abgrenzung zwischen "allgemeinen" Instandsetzungen ohne Relevanz für den Explosionsschutz und "besonderen" Instandsetzungen mit Relevanz für den Explosionsschutz - Benzinzapfsäule gemäß Abschnitt 4.2.1 dieser Technischen Regel
Kat. | Gerät/ Zündschutzart | Art der Instandsetzung | Prüfung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4.2 BetrSichV erforderlich | Als Instandsetzung nicht zulässig 1 | |
nein 2 | ja | ||||
1/2/3 | Benzin-Zapfsäule 3 | ||||
Austausch jeweils gegen baugleiche oder andere, in der Betriebsanleitung der Baugruppe spezifischen genannten Bauteile/Kombinationen:
|
X | ||||
1) Hier handelt es sich nicht um eine Instandsetzung, die in den Anwendungsbereich dieser TRBS fällt (s. Abschnitt 1 Absatz 3 und Anhang 1).
2) Der ordnungsgemäße Zustand des instand gesetzten Gerätes ist festzustellen. Auf die Bestimmungen des § 10 Absatz 3 BetrSichV wird hingewiesen. 3) Zapfsäulen für Ottokraftstoff sind gemäß eines Beschlusses des Ständigen Ausschuss zur Richtlinie 2014/34/EU als elektrische Geräte der Kategorie 2 im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU in Verkehr zu bringen. |
Neu:
"Tab. 3 Beispielsammlung für die Abgrenzung zwischen "allgemeinen" Instandsetzungen ohne Relevanz für den Explosionsschutz und "besonderen" Instandsetzungen mit Relevanz für den Explosionsschutz - Benzinzapfsäule sowie Gasrückführpumpe gemäß Abschnitt 4.2.1 dieser Technischen Regel
Kat. | Gerät/Zündschutzart | Art der Instandsetzung | Prüfung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4.2 BetrSichV erforderlich | Als Instandsetzung nicht zulässig 1) | |
nein 2) | ja | ||||
1/2/3 | Benzin-Zapfsäule 3) | ||||
Austausch jeweils gegen baugleiche oder andere, in der Betriebsanleitung der Baugruppe spezifisch genannte Bauteile/Kombinationen:
| X | ||||
1/2 | Gasrückführpumpe 4) | ||||
Austausch gegen baugleiche, in der Betriebsanleitung der Gasrückführpumpe genannte Bauteile:
| X | ||||
Austausch der Flammensperre in der Halterung der Flammendurchschlagsicherung 5) | X | ||||
2 | Kraftstoff- bzw. Flüssigkeitspumpe | ||||
Austausch gegen baugleiche, in der Betriebsanleitung der Kraftstoff- bzw. Flüssigkeitspumpe genannte Bauteile:
| X | ||||
1 Hier handelt es sich nicht um eine Instandsetzung, die in den Anwendungsbereich dieser TRBS fällt (siehe Abschnitt 1 Absatz 3 und Anhang 1).
2 Der ordnungsgemäße Zustand des instand gesetzten Gerätes ist festzustellen. Auf die Bestimmungen des § 15 (1) sowie Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV wird verwiesen. 3 Zapfsäulen für Ottokraftstoff sind gemäß einem Beschluss des Ständigen Ausschusses zur Richtlinie 2014/34/EU als elektrische Geräte der Kategorie 2 im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU in Verkehr zu bringen. 4 Gasrückführpumpen sind sowohl Geräte der Kategorie 1/2 als auch autonome Schutzsysteme zur Verhinderung eines Flammenrückschlages vom Zapfventil her in die Gasrückführleitung. 5 Flammensperren sind im Gehäuse der Flammendurchschlagsicherung verpresst oder verstemmt. Daher können die Flammendurchschlagsicherungen nur als komplettes Teil ausgetauscht werden. |
"
d) Tabelle 4 wird wie folgt gefasst:
Alt:
Tab. 4 Beispielsammlung für die Abgrenzung zwischen "allgemeinen" Instandsetzungen ohne Relevanz für den Explosionsschutz und "besonderen" Instandsetzungen mit Relevanz für den Explosionsschutz - Kategorie 3 gemäß Abschnitt 4.2.2 dieser Technischen Regel
Kat. | Gerät/ Zündschutzart | Art der Instandsetzung | Prüfung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4.2 BetrSichV erforderlich | Als Instandsetzung nicht zulässig1 | |
nein 2 | ja | ||||
3 | Elektromotor | ||||
nicht Funken gebend "nA" | Ersatzwicklung nach Herstellerangaben oder Kopie | X | |||
Umwicklung auf andere Spannung/Polzahl/ Frequenz nach Herstellerangaben | X | ||||
3 | Ventilator | ||||
Austausch durch Originalersatzteile
| X | ||||
Änderung der Spaltabstände zwischen rotierenden und festen Teilen | X | ||||
Änderung der Materialpaarung | X | ||||
1) Hier handelt es sich nicht um eine Instandsetzung, die in den Anwendungsbereich dieser TRBS fällt (s. Abschnitt 1 Absatz 3 und Anhang 1).
2) Der ordnungsgemäße Zustand des instand gesetzten Gerätes ist festzustellen. Auf die Bestimmungen des § 10 Absatz 3 BetrSichV wird hingewiesen. |
Neu:
"Tab. 4 Beispielsammlung für die Abgrenzung zwischen "allgemeinen" Instandsetzungen ohne Relevanz für den Explosionsschutz und "besonderen" Instandsetzungen mit Relevanz für den Explosionsschutz - Kategorie 3 gemäß Abschnitt 4.2.2 dieser Technischen Regel
Kat. | Gerät/Zündschutzart | Art der Instandsetzung | Prüfung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4.2 BetrSichV erforderlich | Als Instandsetzung nicht zulässig 1) | |
nein 2) | ja | ||||
3 | Elektromotor | ||||
nicht Funken gebend "nA" oder "ec" | Ersatzwicklung nach Herstellerangaben oder Kopie | X | |||
Umwicklung auf andere Spannung/Polzahl/Frequenz nach Herstellerangaben | X | ||||
3 | Ventilator | ||||
Austausch durch Originalersatzteile:
| X | ||||
Änderung der Spaltabstände zwischen rotieren- den und festen Teilen nach Herstellerangaben | X | ||||
Änderung der Materialpaarung nach Herstellerangaben | X | ||||
Änderung der Spaltabstände zwischen rotierenden und festen Teilen ohne Herstellerangaben | X | ||||
Änderung der Materialpaarung ohne Herstellerangaben | X | ||||
1 Hier handelt es sich nicht um eine Instandsetzung, die in den Anwendungsbereich dieser TRBS fällt (siehe Abschnitt 1 Absatz 3 und Anhang 1).
2 Der ordnungsgemäße Zustand des instand gesetzten Gerätes ist festzustellen. Auf die Bestimmungen des § 15 (1) sowie Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV wird verwiesen. |
"
e) Tabelle 5 wird wie folgt gefasst:
Alt:
Tab. 5 Beispielsammlung für die Abgrenzung von Instandsetzungen nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 4.2 BetrSichV an Schutzsystemen gemäß Abschnitt 4.3 dieser Technischen Regel
Schutzsystem | Art der Instandsetzung | Prüfung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4.2 BetrSichV erforderlich | Als Instandsetzung nicht zulässig1 | |
nein 2 | ja | |||
Zellenradschleuse 3 | Austausch durch Originalersatzteil:
| X | ||
Austausch durch Originalersatzteil nach Vorgaben des Herstellers und Freigabe des Austauschs durch den Hersteller:
| X | |||
Instandsetzung an:
| X | |||
Flammendurchschlagsicherung statisch | Austausch durch Originalersatzteil:
| X | ||
Flammendurchschlagsicherung dynamisch | Austausch durch Originalersatzteil | X | ||
Flammendurchschlagsicherung | Instandsetzung des Gehäuses von Flammendurchschlagsicherungen | X | ||
Löschmittelsperre/ Explosionsunterdrückungssystem | Austausch durch Originalersatzteil:
| X | ||
Instandsetzung an:
| X | |||
Instandsetzung an:
| X | |||
Schnellschlussschieber /-klappen | Austausch durch Originalersatzteil:
| X | ||
Instandsetzung an:
| X | |||
Instandsetzung an:
| X | |||
Instandsetzung an:
| X | |||
Schutzsystem | Art der Instandsetzung | Prüfung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4.2 BetrSichV erforderlich | Als Instandsetzung nicht zulässig1 | |
nein 2 | ja | |||
Doppelschieber/ -klappen | Austausch durch Originalersatzteil:
| X | ||
Instandsetzung an
| X | |||
Instandsetzung an:
| X | |||
Berstscheibe, Berstscheibe mit Gummiklemmprofilen | Austausch durch Originalersatzteil:
| X | ||
Flammenlose Druckentlastungseinrichtung | Austausch durch Originalersatzteil:
| X | ||
Instandsetzung an:
| X | |||
Druckentlastungsklappe | Austausch durch Originalersatzteil:
| X | ||
Instandsetzung an:
| X | |||
Entlastungsschlot | Austausch durch Originalersatzteil:
| X | ||
Austausch durch Originalersatzteil:
| X | |||
Instandsetzung an:
| X | |||
Rückschlagklappe | Austausch durch Originalersatzteil:
| X | ||
Instandsetzung an:
| X | |||
Schnellschlussventil, Quetschventil | Austausch durch Originalersatzteil:
| X | ||
Instandsetzung an:
| X | |||
Instandsetzung an:
| X | |||
1) Hier handelt es sich nicht um eine Instandsetzung, die in den Anwendungsbereich dieser TRBS fällt (s. Abschnitt 1 Absatz 3 und Anhang 1).
2) Der ordnungsgemäße Zustand des instand gesetzten Gerätes ist festzustellen. Auf die Bestimmungen des § 14 Absatz 3 BetrSichV wird hingewiesen. 3) Beispiel gilt nur für Zellenradschleusen, die als Schutzsysteme eingesetzt werden. |
Neu:
"Tab. 5 Beispielsammlung für die Abgrenzung von Instandsetzungen nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 4.2 BetrSichV an Schutzsystemen gemäß Abschnitt 4.3 dieser Technischen Regel
Schutzsystem | Art der Instandsetzung | Prüfung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4.2 BetrSichV erforderlich | Als Instandsetzung nicht zulässig 1) | |
nein 2) | ja | |||
Zellenradschleuse 3) | ||||
Austausch durch Originalersatzteil:
| X | |||
Instandsetzung an:
| X | |||
Flammendurchschlagsicherung statisch | ||||
Austausch durch Originalersatzteil:
| X | |||
Instandsetzung des Gehäuses Instandsetzung des Käfigs | X | |||
Flammendurchschlagsicherung dynamisch - Hochgeschwindigkeitsventil | ||||
Austausch durch Originalersatzteil:
| X | |||
Instandsetzung des Gehäuses | X | |||
Flammendurchschlagsicherung dynamisch - Membranventil | ||||
Austausch durch Originalersatzteil:
| X | |||
Austausch durch Originalersatzteil:
| X | |||
Instandsetzung des Gehäuses:
| X | |||
Löschmittelsperre/ Explosionsunterdrückungssystem | ||||
Austausch durch Originalersatzteil:
| X | |||
Instandsetzung an:
| X | |||
Instandsetzung unter Verwendung von Originalersatzteilen an:
| X | |||
Schnellschlussschieber/-klappen | ||||
Austausch durch Originalersatzteil:
| X | |||
Instandsetzung an:
| X | |||
Instandsetzung unter Verwendung von Originalersatzteilen an:
| X | |||
Instandsetzung an:
| X | |||
Doppelschieber/-klappen | ||||
Austausch durch Originalersatzteil:
| X | |||
Instandsetzung an:
| X | |||
Berstscheibe, Berstscheibe mit Gummiklemmprofilen | ||||
Austausch durch Originalersatzteil:
| X | |||
Flammenlose Druckentlastungseinrichtung | ||||
Austausch durch Originalersatzteil:
| X | |||
Instandsetzung an:
| X | |||
Druckentlastungsklappe | ||||
Austausch durch Originalersatzteil:
| X | |||
Instandsetzung an:
| X | |||
Entlastungsschlot | ||||
Austausch durch Originalersatzteil:
| X | |||
Instandsetzung an:
| X | |||
Rückschlagklappe | ||||
Austausch durch Originalersatzteil:
| X | |||
Instandsetzung an:
| X | |||
Schnellschlussventil, Quetschventil | ||||
Austausch durch Originalersatzteil:
| X | |||
Instandsetzung an:
| X | |||
1 Hier handelt es sich nicht um eine Instandsetzung, die in den Anwendungsbereich dieser TRBS fällt (siehe Abschnitt 1 Absatz 3 und Anhang 1).
2 Der ordnungsgemäße Zustand des instand gesetzten Gerätes ist festzustellen. Auf die Bestimmungen des § 15 (1) sowie Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV wird verwiesen. 3 Beispiel gilt nur für Zellenradschleusen, die als Schutzsysteme eingesetzt werden. |
"
f) Tabelle 6 wird wie folgt gefasst:
Alt:
Tab. 6 Beispielsammlung für die Abgrenzung von Instandsetzungen nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 4.2 BetrSichV an Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen gemäß Abschnitt 4.3 dieser Technischen Regel
Art der Instandsetzung | Prüfung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4.2 BetrSichV erforderlich | Als Instandsetzung nicht zulässig1 | ||
nein 2 | ja | |||
Gasmessgerät mit einer Messfunktion für den Explosionsschutz | Austausch durch Originalersatzteile des Herstellers nach Herstellervorgabe, z.B. steckbare Sensoren, andere steckbare Module | X | ||
Austausch durch Originalersatzteile des Herstellers:
| X | |||
Austausch durch Originalersatzteile:
| X | |||
Instandsetzung an:
| X | |||
1) Hier handelt es sich nicht um eine Instandsetzung, die in den Anwendungsbereich dieser TRBS fällt (s. Abschnitt 1 Absatz 3 und Anhang 1).
2) Der ordnungsgemäße Zustand des instand gesetzten Gerätes ist festzustellen. Auf die Bestimmungen des § 14 Absatz 3 BetrSichV wird hingewiesen. |
Neu:
"Tab. 6 Beispielsammlung für die Abgrenzung von Instandsetzungen nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 4.2 BetrSichV an Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen gemäß Abschnitt 4.3 dieser Technischen Regel
Schutzsystem | Art der Instandsetzung | Prüfung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4.2 BetrSichV erforderlich | Als Instandsetzung nicht zulässig 1) | |
nein 2) | ja | |||
Gasmessgerät mit einer Messfunktion für den Explosionsschutz | ||||
Austausch durch Originalersatzteile 3) nach Herstellervorgabe, z.B. steckbare Sensoren, andere steckbare Module | X | |||
Austausch durch Originalersatzteile 3):
| X | |||
Austausch durch Originalersatzteile:
| X | |||
Instandsetzung an:
| X | |||
1 Hier handelt es sich nicht um eine Instandsetzung, die in den Anwendungsbereich dieser TRBS fällt (siehe Abschnitt 1 Absatz 3 und Anhang 1).
2 Der ordnungsgemäße Zustand des instand gesetzten Gerätes ist festzustellen. Auf die Bestimmungen des § 15 (1) sowie Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV wird verwiesen. 3 Hinweis: Es hat sich als sicherste Lösung bewährt, wenn die Originalersatzteile zur Instandsetzung vom Hersteller zur Verwendung freigegeben sind. |
"
g) Tabelle 7 wird wie folgt gefasst:
Alt:
Tab. 7 Beispielsammlung für die Abgrenzung von Instandsetzungen nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 4.2 BetrSichV an Bauteilen gemäß Abschnitt 4.2.1 und 4.2.2 dieser Technischen Regel
Kat. | Gerät | Art der Instandsetzung | Prüfung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4.2 BetrSichV erforderlich | Als Instandsetzung nicht zulässig1 | |
nein 2 | ja | ||||
2 oder 3 | Staubsauger | Austausch Saugschlauch durch Originalersatzteil | X | ||
2 oder 3 | Gabelstapler | Austausch Gabel durch Originalersatzteil | X | ||
3 | Staubförderer | Austausch Förderbänder durch Originalersatzteil | X | ||
2 | Austausch Förderbänder durch Originalersatzteil | X | |||
3 | Heizleitung - nicht selbstbegrenzend | Austausch durch Originalersatzteil | X | ||
2 | Austausch durch Originalersatzteil | X | |||
1) Hier handelt es sich nicht um eine Instandsetzung, die in den Anwendungsbereich dieser TRBS fällt (s. Abschnitt 1 Absatz 3 und Anhang 1).
2) Der ordnungsgemäße Zustand des instand gesetzten Gerätes ist festzustellen. Auf die Bestimmungen des § 10 Absatz 3 BetrSichV wird hingewiesen. |
Neu:
"Tab. 7 Beispielsammlung für die Abgrenzung von Instandsetzungen nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 4.2 BetrSichV an Bauteilen gemäß Abschnitten 4.2.1 und 4.2.2 dieser Technischen Regel
Kat. | Gerät | Art der Instandsetzung | Prüfung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4.2 BetrSichV erforderlich | Als Instandsetzung nicht zulässig 1) | |
nein 2) | ja | ||||
Heizleitung - nicht selbstbegrenzend | |||||
2 oder 3 | Austausch durch Originalersatzteil | X | |||
1 Hier handelt es sich nicht um eine Instandsetzung, die in den Anwendungsbereich dieser TRBS fällt (siehe Abschnitt 1 Absatz 3 und Anhang 1).
2 Der ordnungsgemäße Zustand des instand gesetzten Gerätes ist festzustellen. Auf die Bestimmungen des § 15 (1) sowie Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV wird verwiesen. |
"
ID: 220094
ENDE |