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Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung von Technischen Regeln hier: Änderung der TRBS 1201 Teil 3 "Instandsetzung an Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU "

Vom 25.November 2021
(GMBl. Nr. 1 vom 14.01.2022 S. 5)



IIIb5 - 35612 -

Gemäß § 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die nachstehende Änderung der TRBS 1201 Teil 3 "Instandsetzung an Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU ", Ausgabe Januar 2018, GMBl 2018, S. 67 [Nr. 5] v. 7.3.2019, bekannt:

1. Der Abschnitt 4 "Beurteilung der Relevanz einer Instandsetzung für den Explosionsschutz gemäß Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 4.2 BetrSichV" wird wie folgt geändert:

a) In Abschnitt 4.1 Absatz 1 wird die Aufzählung wie folgt gefasst:

altneu
  • Kategorie im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU (s. a. Abschnitt 4.2),
  • Komplexität der Instandsetzung, d. h. mehrere voneinander abhängige Instandsetzungsschritte,
  • Bedeutung des von der Instandsetzung betroffenen Teils für den Explosionsschutz,
  • Einfluss der Art der Instandsetzung auf die Zündschutzmaßnahmen,
  • Umfang der erforderlichen Kenntnisse zur Beurteilung der für den Explosionsschutz wesentlichen Merkmale (z.B. Herstellerunterlagen).
"
  1. Kategorie im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU (s. a. Abschnitt 4.2),
  2. Komplexität der Instandsetzung, d. h. mehrere voneinander abhängige Instandsetzungsschritte,
  3. Bedeutung des von der Instandsetzung betroffenen Teils für den Explosionsschutz,
  4. Einfluss der Art der Instandsetzung auf die Zündschutzmaßnahmen,
  5. Umfang der erforderlichen Kenntnisse zur Beurteilung der für den Explosionsschutz wesentlichen Merkmale (z.B. Herstellerunterlagen)

."

b) In Abschnitt 4.3 werden nach Absatz 2 die folgenden Absätze angefügt:

"(3) Die für die Instandsetzung von Schutzsystemen verantwortliche Person muss über die entsprechenden spezifischen Kenntnisse verfügen. Diese Kenntnisse müssen auch den Einfluss von Instandsetzungen auf die Funktionsfähigkeit des Schutzsystems umfassen. Wenn die Kenntnis spezifischer Parameter des Schutzsystems (z.B. Einstelldrücke bei dynamischen Flammendurchschlagsicherungen oder Auslösepunkte der Druck anstiegsraten- und Schwellenwertdetektoren bei Explosions-Unterdrückungssystemen) erforderlich ist, sind die Kenntnisse vorzugsweise durch Teilnahme an einer Schulung des Herstellers nachzuweisen. Die erforderlichen Informationen des Herstellers zur Durchführung der Instandsetzung des Schutzsystems müssen vorliegen.

(4) Bei der Instandsetzung von Schutzsystemen hat sich als sicherste Lösung bewährt, wenn die Originalersatzteile zur Instandsetzung des Schutzsystems vom Hersteller zur Verwendung freigegeben sind."

2. In Abschnitt 5 "Anforderungen an die Instandsetzung" Absatz 2 wird die Aufzählung wie folgt gefasst:
Red. Anm.: die Aufzählung befindet sich in Absatz 3

altneu
  • Festlegung der Verantwortlichkeiten und die dafür benötigten Qualifikationen
  • Sicherstellung der erforderlichen Schulung, Weiterbildung und Teilnahme an einem regelmäßigen Erfahrungsaustausch
  • Zugriffsmöglichkeiten auf einschlägige und aktuelle Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regelwerke, wie Normen, Richtlinien etc.
  • ggf. Kontakt zu dem Hersteller und zu Prüfstellen
  • Vorliegen gerätespezifischer Unterlagen, z.B. Herstellerunterlagen wie Betriebsanleitungen, Schaltpläne, Montageanleitungen, Einzelteillisten oder spezifische Informationen über das Einsatzgebiet
"
  1. Festlegung der Verantwortlichkeiten und die dafür benötigten Qualifikationen
  2. Sicherstellung der erforderlichen Schulung, Weiterbildung und Teilnahme an einem regelmäßigen Erfahrungsaustausch
  3. Zugriffsmöglichkeiten auf einschlägige und aktuelle Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regelwerke, wie Normen, Richtlinien etc.
  4. ggf. Kontakt zu dem Hersteller und zu Prüfstellen
  5. Vorliegen gerätespezifischer Unterlagen, z.B. Herstellerunterlagen wie Betriebsanleitungen, Schaltpläne, Montageanleitungen, Einzelteillisten oder spezifische Informationen über das Einsatzgebiet

"

3. Anhang 2 "Beispiele zur Abgrenzung von Instandsetzungen" wird wie folgt geändert:

a) In Tabelle 1 Fußnote 2 wird der Satz 2 wie folgt gefasst:

altneu
Auf die Bestimmungen des § 14 Absatz 3 BetrSichV wird hingewiesen.Auf die Bestimmungen des § 15 (1) sowie Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV wird verwiesen.

b) Tabelle 2 wird wie folgt gefasst:

Alt:
Tab. 2 Beispielsammlung für die Abgrenzung zwischen "allgemeinen" Instandsetzungen ohne Relevanz für den Explosionsschutz und "besonderen" Instandsetzungen mit Relevanz für den Explosionsschutz - Kategorie 2 gemäß Abschnitt 4.2.1 dieser Technischen Regel

Kat.Gerät/ ZündschutzartArt der InstandsetzungPrüfung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4.2 BetrSichV erforderlichAls Instandsetzung nicht zulässig1
nein 2ja
2Gehäuse elektrischer Geräte
Ölkapselung "o"Austausch von inneren Schalteinsätzen gegen OriginalersatzteileX
Erhöhte Sicherheit "e"Austausch durch Originalersatzteile
  • Gehäuse
  • Deckel
  • Anschlussklemmen
  • Einbauteile
  • Dichtungen
X
Instandsetzung an
  • Gehäuse z.B. mechanische Bearbeitung zum Erhalt der IP-Schutzart
X
Druckfeste Kapselung "d"Austausch innerer Geräte laut Prüfbescheinigung der notifizierten Prüfstelle oder benannten Stelle und Angaben des Herstellers z.B. in der BetriebsanleitungX
Austausch druckfester Durchführungen von Schaltwellen u. ä. gegen OriginalersatzteileX
Austausch druckfester Leitungsdurchführungen zwischen druckfestem Raum und Anschlussraum in Zündschutzart "erhöhte Sicherheit" gegen OriginalersatzteileX
Bearbeitung von Spaltflächen bei Einhaltung der Sollspaltabmessungen und Oberflächenrauigkeit
Nur zulässig, wenn Hersteller-Zeichnung vorhanden ist.
X
Einbau von Geräten, die nicht in der Prüfbescheinigung der notifizierten Prüfstelle oder benannten Stelle und der Betriebsanleitung vermerkt sindX
Austausch durch Originalersatzteile
  • Gehäuse
  • Deckel
  • Aderdurchführungen
  • Einbauteile
X
2Eigensicheres Betriebsmittel
Austausch durch Originalersatzteile:
Steckbare Elektronikmodule und -bauteile, von denen die Eigensicherheit abhängt
X
Austausch durch Originalersatzteile:
Nichtsteckbare Elektronikmodule und -bauteile, von denen die Eigensicherheit abhängt
X
(2)3Zugehöriges Betriebsmittel, Zündschutzart Eigensicherheit "i"
Austausch durch Originalersatzteile:
Steckbare Elektronikmodule und -bauteile, von denen die Eigensicherheit abhängt
X
Austausch durch Originalersatzteile:
Nichtsteckbare Elektronikmodule und -bauteile, von denen die Eigensicherheit abhängt
X
2Elektromotor
Erhöhte Sicherheit "e"Austausch gegen Originalersatzteil von
  • Lagern, Dichtungen
  • Motorfüßen
  • Klemmenkastenteile)
  • Klemmenplatte
  • Einführungsteil
  • Lüfterrad/Lüfterhaube
X
Ersatzwicklung nach Herstellerangaben oder KopieX
Umwicklung im zugelassenen Spannungsbereich laut Prüfbescheinigung der notifizierten Prüfstelle bzw. benannten Stelle; Daten nach Herstellerangaben oder aus fachgerechter UmrechnungX
Umwicklung für andere Polzahl/Frequenz/nicht zugelassener SpannungsbereichX
2Elektromotor
Druckfeste Kapselung "d"Abtragfreies Reinigen von SpaltflächenX
Austausch von Lüfterrad/Lüfterhaube gegen OriginalersatzteilX
Wiederherstellung von Zündspalten nach Herstellerangaben oder Prüfungsunterlage (genehmigt von der notifizierten Prüfstelle bzw. benannten Stelle) - nicht lediglich nach NormX
Eingriff in die druckfeste Kapselung; Austausch gegen Originalersatzteil von
  • Lagern
  • Statorgehäuse
  • Klemmenkastenteile)
  • Klemmenplatte
  • Einführungsteil
  • Wellendichtung
X
Thermistoren als Alleinschutz:
  • in Ersatzwicklung nach Herstellerangaben oder Kopie
X
Umwicklung im zugelassenen Spannungsbereich laut Prüfbescheinigung der notifizierten Prüfstelle bzw. benannten Stelle; Daten nach Herstellerangaben oder aus fachgerechter UmrechnungX
Thermistoren als Alleinschutz:
  • mit Neubestimmung von Nennansprechtemperatur (NAT) und Ansprechzeit tA
X
2Leuchte
Erhöhte Sicherheit "e"Austausch des Vorschaltgerätes laut Prüfbescheinigung der notifizierten Prüfstelle oder benannten Stelle; und Betriebsanleitung an gleicher Einbaustelle (Originalersatzteile)X
Austausch der InnenverdrahtungX
2Getriebe
Konstruktive Sicherheit "c"
Flüssigkeitskapselung "k"
Schmierstoffwechsel; Frist, Sorte und Menge nach HerstellerangabenX
Austausch durch Originalersatzeile:
  • Lager
  • Wellendichtungen
X
Austausch von Getrieberädern oder Wellen ausschließlich gegen Originalersatzteil des HerstellersX
Austausch von Getrieberädern oder Wellen gegen OriginalersatzteilX
2Pumpe
Konstruktive Sicherheit "c"
Druckfeste Kapselung "d"
Pumpe mit Spaltrohrmotor (SRM); Instandsetzung ohne Einfluss auf zünddurchschlagsicheren Spalt; unter Verwendung von OriginalersatzteilenX
Pumpe mit SRM; Instandsetzung mit Einfluss auf den zünddurchschlagsicheren Spalt; unter Verwendung von OriginalersatzteilenX
Konstruktive Sicherheit "c"Pumpe mit Gleitringdichtung oder Magnetkupplung; Instandsetzung unter Verwendung von Originalersatzteilen nach den Vorgaben des HerstellersX
Änderung des Laufrad-Durchmessers (spezifische Kombination ist im Baukastensystem durch den Hersteller freigegeben)X
Läppen der Ringoberflächen einer GleitringdichtungX
Werkstoffänderungen an statischen Gehäusedichtungen (freigegeben durch Hersteller)X
Reduzierung der Stufenzahl durch Einbau von Blindstufen (spezifische Kombination ist im Baukastensystem durch den Hersteller freigegeben)X
Änderung der Antriebs-Drehzahl (spezifische Kombination ist im Baukastensystem durch den Hersteller freigegeben)X
Umbau von Gleitringdichtung auf Magnetkupplung (ohne Herstellerfreigabe)X
Ersatz von nicht überwachter Stopfbuchspackung durch Einzel-Gleitringdichtung (spezifische Kombination entspricht einem vom Hersteller vorgesehenen Sollzustand)X
Ersatz von Einzel-Gleitringdichtung durch Doppelgleitringdichtung (spezifische Kombination entspricht einem vom Hersteller vorgesehenen Sollzustand)X
Erweiterung der Stufenzahl (spezifische Kombination entspricht einem vom Hersteller vorgesehenen Sollzustand)X
Pumpe mit Magnetkupplung, Ersatz von interner durch externe Spülung (spezifische Kombination entspricht einem vom Hersteller vorgesehenen Sollzustand)X
Zündquellenüberwachung "b"Reparatur einer Magnetkupplung:
Austausch eines Thermoelements auf dem metallischen Spalttopf einer Pumpe mit Magnetkupplung (Nutzung als aktive Zündquellenüberwachung)
X
1/2Mischer
Konstruktive Sicherheit "c"
Zündquellenüberwachung "b"
Austausch Gleitringdichtung am Rührwerk durch OriginalersatzteilX
2Mischer
Konstruktive Sicherheit "c"
Zündquellenüberwachung "b"
Austausch Gleitringdichtung am Rührwerk durch OriginalersatzteilX
2Ventilator
Konstruktive Sicherheit "c"Austausch durch Originalersatzteile
  • Flügel und Riemenscheibe
  • Laufrad
  • Lager
  • Keilriemen
  • angebaute elektrische Geräte
X
Änderung der Spaltabstände zwischen rotierenden und festen TeilenX
Änderung der MaterialpaarungX
1) Hier handelt es sich nicht um eine Instandsetzung, die in den Anwendungsbereich dieser TRBS fällt (s. Abschnitt 1 Absatz 3 und Anhang 1).

2) Der ordnungsgemäße Zustand des instand gesetzten Gerätes ist festzustellen. Auf die Bestimmungen des § 14 Absatz 3 BetrSichV wird hingewiesen.

3) Die Klammer gibt an, dass es sich um ein zugehöriges Betriebsmittel handelt, das außerhalb des explosionsgefährdeten Bereiches installiert ist und elektrische Stromkreise enthält, die durch die Zündschutzart Eigensicherheit "i" geschützt sind und die an ein Kategorie-2-Gerät angeschlossen werden können.

Neu:
"Tab. 2 Beispielsammlung für die Abgrenzung zwischen "allgemeinen" Instandsetzungen ohne Relevanz für den Explosionsschutz und "besonderen" Instandsetzungen mit Relevanz für den Explosionsschutz - Kategorie 2 gemäß Abschnitt 4.2.1 dieser Technischen Regel

Kat.Gerät/ZündschutzartArt der InstandsetzungPrüfung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4.2 BetrSichV erforderlichAls Instandsetzung nicht zulässig 1)
nein 2)ja
2Gehäuse elektrischer Geräte
Ölkapselung "o"Austausch von inneren Schalteinsätzen gegen OriginalersatzteileX
Erhöhte Sicherheit "e"Austausch durch Originalersatzteile:
  • Gehäuse
  • Deckel
  • Anschlussklemmen
  • Einbauteile
  • Dichtungen
X
Instandsetzung an:
  • Gehäuse z.B. mechanische Bearbeitung zum Erhalt der IP-Schutzart
X
Druckfeste Kapselung "d" 3)Austausch innerer Geräte laut Prüfbescheinigung der notifizierten Prüfstelle oder benannten Stelle und Angaben des Herstellers z.B. in der BetriebsanleitungX
Austausch druckfester Leitungseinführungen gegen Originalersatzteile 4)X
Austausch druckfester Durchführungen von Schaltwellen u. Ä. gegen OriginalersatzteileX
Austausch druckfester Leitungsdurchführungen zwischen druckfestem Raum und Anschlussraum in Zündschutzart "erhöhte Sicherheit" gegen OriginalersatzteileX
Bearbeitung von Spaltflächen bei Einhaltung der Sollspaltabmessungen und Oberflächenrauigkeit.
Nur zulässig, wenn Hersteller-Zeichnung vorhanden ist.
X
Einbau von Geräten, die nicht in der Prüfbescheinigung der notifizierten Prüfstelle oder benannten Stelle und der Betriebsanleitung vermerkt sind.X
Austausch durch Originalersatzteile: 4)

- Gehäuse

- Deckel

X
2Eigensicheres Betriebsmittel
Austausch durch Originalersatzteile:
Steckbare Elektronikmodule und -bauteile, von denen die Eigensicherheit abhängt
X
Austausch durch Originalersatzteile:
Nichtsteckbare Elektronikmodule und -bauteile, von denen die Eigensicherheit abhängt
X
(2) 5)Zugehöriges Betriebsmittel, Zündschutzart Eigensicherheit "i"
Austausch durch Originalersatzteile:

Steckbare Elektronikmodule und -bauteile, von denen die Eigensicherheit abhängt

X
Austausch durch Originalersatzteile: Nichtsteckbare Elektronikmodule und -bau- teile, von denen die Eigensicherheit abhängtX
2Elektromotor
Erhöhte Sicherheit "e"Austausch gegen Originalersatzteil von
  • Lagern, Dichtungen
  • - Motorfüßen
  • Klemmenkasten(teilen)
  • Klemmenplatte
  • Einführungsteil
  • Lüfterrad/Lüfterhaube
X
Ersatzwicklung nach Herstellerangaben oder KopieX
Umwicklung im zugelassenen Spannungsbereich laut Prüfbescheinigung der notifizierten Prüfstelle bzw. benannten Stelle; Daten nach Herstellerangaben oder aus fachgerechter UmrechnungX
Umwicklung für andere(n) Polzahl/Frequenz/nicht zugelassenen SpannungsbereichX
2Elektromotor
Druckfeste Kapselung "d"Abtragfreies Reinigen von SpaltflächenX
Austausch von Lüfterrad/Lüfterhaube gegen OriginalersatzteilX
Wiederherstellung von Zündspalten nach Herstellerangaben oder Prüfungsunterlage (genehmigt von der notifizierten Prüfstelle bzw. benannten Stelle) - nicht lediglich nach NormX
Eingriff in die druckfeste Kapselung; Austausch gegen Originalersatzteil von
  • Lagern
  • Statorgehäuse
  • Klemmenkasten(teilen)
  • Klemmenplatte
  • Einführungsteil
  • Leitungsdurchführungen
  • Wellendichtung
X
Thermistoren als Alleinschutz:
  • in Ersatzwicklung nach Herstellerangaben oder Kopie
X
Umwicklung im zugelassenen Spannungsbereich laut Prüfbescheinigung der notifizierten Prüfstelle bzw. benannten Stelle;
Daten nach Herstellerangaben oder aus fachgerechter Umrechnung
X
Thermistoren als Alleinschutz:
  • mit Neubestimmung von Nennansprechtemperatur (NAT) und Ansprechzeit tA
X
2Leuchte
Erhöhte Sicherheit
"e"
Austausch des Vorschaltgerätes laut Prüfbescheinigung der notifizierten Prüfstelle oder benannten Stelle und Betriebsanleitung an gleicher Einbaustelle (Originalersatzteile)X
Austausch der Innenverdrahtung zur Wiederherstellung des OriginalzustandesX
2Getriebe
Konstruktive Sicherheit "c"

Flüssigkeitskapselung "k"

Schmierstoffwechsel; Frist, Sorte und Menge nach HerstellerangabenX
Austausch durch Originalersatzteile:
  • Lager
  • Wellendichtungen
X
Austausch von Getrieberädern oder Wellen ausschließlich gegen Originalersatzteil des HerstellersX
Austausch von Getrieberädern oder Wellen gegen OriginalersatzteilX
2Pumpe
Konstruktive Sicherheit "c"

Druckfeste Kapselung "d"

Pumpe mit Spaltrohrmotor (SRM)/Tauchmotorpumpe
Instandsetzung ohne Einfluss auf zünddurchschlagsicheren Spalt; unter Verwendung von Originalersatzteilen
Eingriff ohne Änderung der elektrotechnischen Eigenschaften; Austausch gegen Originalersatzteil von
  • Lagern
  • Klemmenkasten(teilen)
  • Klemmenplatte
  • Einführungsteil
  • Leitungsdurchführungen
  • Wellendichtung
X
Konstruktive Sicherheit "c"Pumpe mit Gleitringdichtung oder Magnetkupplung; Instandsetzung unter Verwendung von Originalersatzteilen nach den Vorgaben des HerstellersX
Änderung des Laufrad-Durchmessers (spezifische Kombination ist im Baukastensystem durch den Hersteller freigegeben)X
Läppen der Ringoberflächen einer GleitringdichtungX
Werkstoffänderungen an statischen Gehäusedichtungen (freigegeben durch Hersteller)X
Reduzierung der Stufenzahl durch Einbau von Blindstufen (spezifische Kombination ist im Baukastensystem durch den Hersteller freigegeben)X
Änderung der Antriebs-Drehzahl (spezifische Kombination ist im Baukastensystem durch den Hersteller freigegeben)X
Umbau von Gleitringdichtung auf Magnetkupplung (ohne Herstellerfreigabe)X
Ersatz von nicht überwachter Stopfbuchspackung durch Einzel-Gleitringdichtung (spezifische Kombination entspricht einem vom Hersteller vorgesehenen Sollzustand)X
Ersatz von Einzel-Gleitringdichtung durch Doppelgleitringdichtung durch Originalersatzteile (spezifische Kombination entspricht einem vom Hersteller vorgesehenen Sollzustand)X
Erweiterung der Stufenzahl durch Originalersatzteile (spezifische Kombination entspricht einem vom Hersteller vorgesehenen Sollzustand)X
Pumpe mit Magnetkupplung, Ersatz von interner durch externe Spülung durch Originalersatzteile (spezifische Kombination entspricht einem vom Hersteller vorgesehenen Sollzustand)X
Zündquellenüberwachung "b"Reparatur einer Magnetkupplung: Austausch eines Thermoelements auf dem metallischen Spalttopf einer Pumpe mit Magnetkupplung (Nutzung als aktive Zündquellenüberwachung)X
1/2Mischer
Konstruktive Sicherheit "c"

Zündquellenüberwachung "b"

Austausch Gleitringdichtung am Rührwerk durch OriginalersatzteilX
2Mischer
Konstruktive Sicherheit "c"

Zündquellenüberwachung "b"

Austausch Gleitringdichtung am Rührwerk durch OriginalersatzteilX
2Ventilator
Konstruktive Sicherheit "c"Austausch durch Originalersatzteile:
  • Flügel und Riemenscheibe
  • Laufrad
  • Lager
  • Keilriemen
  • angebaute elektrische Geräte
X
Änderung der Spaltabstände zwischen rotierenden und festen TeilenX
Änderung der MaterialpaarungX
1 Hier handelt es sich nicht um eine Instandsetzung, die in den Anwendungsbereich dieser TRBS fällt (siehe Abschnitt 1 Absatz 3 und Anhang 1).

2 Der ordnungsgemäße Zustand des instand gesetzten Gerätes ist festzustellen. Auf die Bestimmungen des § 15 (1) sowie Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV wird verwiesen.

3 Die Instandsetzungen dürfen keinen Einfluss auf die Spaltmaße haben. Die zur Bewertung erforderlichen Herstellerinformationen (z.B. Maße, Drehmomente) müssen vorliegen.

4 Hinweis: Es hat sich als sicherste Lösung bewährt, wenn die Originalersatzteile zur Instandsetzung vom Hersteller zur Verwendung freigegeben sind.

5 Die Klammer gibt an, dass es sich um ein zugehöriges Betriebsmittel handelt, das außerhalb des explosionsgefährdeten Bereiches installiert ist und elektrische Stromkreise enthält, die durch die Zündschutzart Eigensicherheit "i" geschützt sind und die an ein Kategorie-2-Gerät angeschlossen werden können.

"

c) Tabelle 3 wird wie folgt gefasst:

Alt:
Tab. 3 Beispielsammlung für die Abgrenzung zwischen "allgemeinen" Instandsetzungen ohne Relevanz für den Explosionsschutz und "besonderen" Instandsetzungen mit Relevanz für den Explosionsschutz - Benzinzapfsäule gemäß Abschnitt 4.2.1 dieser Technischen Regel

Kat.Gerät/ ZündschutzartArt der InstandsetzungPrüfung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4.2 BetrSichV erforderlichAls Instandsetzung nicht zulässig 1
nein 2ja
1/2/3Benzin-Zapfsäule 3
Austausch jeweils gegen baugleiche oder andere, in der Betriebsanleitung der Baugruppe spezifischen genannten Bauteile/Kombinationen:
  • Gasrückführpumpe
  • elektrische Antriebsmotoren
  • Flüssigkeitspumpen und Messwerke
  • Überwachungseinrichtung der Gasrückführung
  • Rohrleitungen, Verschraubungen, Gasabscheider etc.
  • elektrische Leitungen innerhalb der Zapfsäule
  • steckbare Elektronikbauteile, von denen die Eigensicherheit abhängt
  • Flammendurchschlagsicherungen, statisch

X

1) Hier handelt es sich nicht um eine Instandsetzung, die in den Anwendungsbereich dieser TRBS fällt (s. Abschnitt 1 Absatz 3 und Anhang 1).

2) Der ordnungsgemäße Zustand des instand gesetzten Gerätes ist festzustellen. Auf die Bestimmungen des § 10 Absatz 3 BetrSichV wird hingewiesen.

3) Zapfsäulen für Ottokraftstoff sind gemäß eines Beschlusses des Ständigen Ausschuss zur Richtlinie 2014/34/EU als elektrische Geräte der Kategorie 2 im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU in Verkehr zu bringen.

Neu:
"Tab. 3 Beispielsammlung für die Abgrenzung zwischen "allgemeinen" Instandsetzungen ohne Relevanz für den Explosionsschutz und "besonderen" Instandsetzungen mit Relevanz für den Explosionsschutz - Benzinzapfsäule sowie Gasrückführpumpe gemäß Abschnitt 4.2.1 dieser Technischen Regel

Kat.Gerät/ZündschutzartArt der InstandsetzungPrüfung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4.2 BetrSichV erforderlichAls Instandsetzung nicht zulässig 1)
nein 2)ja
1/2/3Benzin-Zapfsäule 3)
Austausch jeweils gegen baugleiche oder andere, in der Betriebsanleitung der Baugruppe spezifisch genannte Bauteile/Kombinationen:
  • Gasrückführpumpe
  • elektrische Antriebsmotoren
  • Flüssigkeitspumpen und Messwerke
  • Überwachungseinrichtung der Gasrückführung
  • Rohrleitungen, Verschraubungen, Gasabscheider etc.
  • elektrische Leitungen innerhalb der Zapfsäule
  • steckbare Elektronikbauteile, von denen die Eigensicherheit abhängt
  • Flammendurchschlagsicherungen, statisch
  • Zapfventil: Austausch gegen baugleiche, in der Betriebsanleitung genannte Bauteile wie Ventilkegel und Sitz, Membrane, Federn
X
1/2Gasrückführpumpe 4)
Austausch gegen baugleiche, in der Betriebsanleitung der Gasrückführpumpe genannte Bauteile:
  • Lager
  • Lüfter
  • Wellenabdichtung
  • Flammendurchschlagsicherung (Halterung mit Flammensperre)
  • Überströmventil
  • Kolben und Zylinder
  • Elektromotor
X
Austausch der Flammensperre in der Halterung der Flammendurchschlagsicherung 5)X
2Kraftstoff- bzw. Flüssigkeitspumpe
Austausch gegen baugleiche, in der Betriebsanleitung der Kraftstoff- bzw. Flüssigkeitspumpe genannte Bauteile:
  • Lager
  • Lüfter
  • Wellenabdichtung
  • Überströmventil
  • Rotor bzw. Zellenrad
  • elektrische Antriebsmotoren
  • Rohrleitungen, Verschraubungen, Gasabscheider etc.
X
1 Hier handelt es sich nicht um eine Instandsetzung, die in den Anwendungsbereich dieser TRBS fällt (siehe Abschnitt 1 Absatz 3 und Anhang 1).

2 Der ordnungsgemäße Zustand des instand gesetzten Gerätes ist festzustellen. Auf die Bestimmungen des § 15 (1) sowie Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV wird verwiesen.

3 Zapfsäulen für Ottokraftstoff sind gemäß einem Beschluss des Ständigen Ausschusses zur Richtlinie 2014/34/EU als elektrische Geräte der Kategorie 2 im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU in Verkehr zu bringen.

4 Gasrückführpumpen sind sowohl Geräte der Kategorie 1/2 als auch autonome Schutzsysteme zur Verhinderung eines Flammenrückschlages vom Zapfventil her in die Gasrückführleitung.

5 Flammensperren sind im Gehäuse der Flammendurchschlagsicherung verpresst oder verstemmt. Daher können die Flammendurchschlagsicherungen nur als komplettes Teil ausgetauscht werden.

"

d) Tabelle 4 wird wie folgt gefasst:

Alt:
Tab. 4 Beispielsammlung für die Abgrenzung zwischen "allgemeinen" Instandsetzungen ohne Relevanz für den Explosionsschutz und "besonderen" Instandsetzungen mit Relevanz für den Explosionsschutz - Kategorie 3 gemäß Abschnitt 4.2.2 dieser Technischen Regel

Kat.Gerät/ ZündschutzartArt der InstandsetzungPrüfung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4.2 BetrSichV erforderlichAls Instandsetzung nicht zulässig1
nein 2ja
3Elektromotor
nicht Funken gebend "nA"Ersatzwicklung nach Herstellerangaben oder KopieX
Umwicklung auf andere Spannung/Polzahl/ Frequenz nach HerstellerangabenX
3Ventilator
Austausch durch Originalersatzteile
  • Flügel und Riemenscheibe
  • Laufrad
  • Lager
  • Keilriemen
  • angebaute elektrische Geräte
X
Änderung der Spaltabstände zwischen rotierenden und festen TeilenX
Änderung der MaterialpaarungX
1) Hier handelt es sich nicht um eine Instandsetzung, die in den Anwendungsbereich dieser TRBS fällt (s. Abschnitt 1 Absatz 3 und Anhang 1).

2) Der ordnungsgemäße Zustand des instand gesetzten Gerätes ist festzustellen. Auf die Bestimmungen des § 10 Absatz 3 BetrSichV wird hingewiesen.

Neu:
"Tab. 4 Beispielsammlung für die Abgrenzung zwischen "allgemeinen" Instandsetzungen ohne Relevanz für den Explosionsschutz und "besonderen" Instandsetzungen mit Relevanz für den Explosionsschutz - Kategorie 3 gemäß Abschnitt 4.2.2 dieser Technischen Regel

Kat.Gerät/ZündschutzartArt der InstandsetzungPrüfung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4.2 BetrSichV erforderlichAls Instandsetzung nicht zulässig 1)
nein 2)ja
3Elektromotor
nicht Funken gebend
"nA" oder "ec"
Ersatzwicklung nach Herstellerangaben oder KopieX
Umwicklung auf andere Spannung/Polzahl/Frequenz nach HerstellerangabenX
3Ventilator
Austausch durch Originalersatzteile:
  • Flügel und Riemenscheibe
  • Laufrad
  • Lager
  • Keilriemen
  • angebaute elektrische Geräte
X
Änderung der Spaltabstände zwischen rotieren- den und festen Teilen nach HerstellerangabenX
Änderung der Materialpaarung nach HerstellerangabenX
Änderung der Spaltabstände zwischen rotierenden und festen Teilen ohne HerstellerangabenX
Änderung der Materialpaarung ohne HerstellerangabenX
1 Hier handelt es sich nicht um eine Instandsetzung, die in den Anwendungsbereich dieser TRBS fällt (siehe Abschnitt 1 Absatz 3 und Anhang 1).

2 Der ordnungsgemäße Zustand des instand gesetzten Gerätes ist festzustellen. Auf die Bestimmungen des § 15 (1) sowie Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV wird verwiesen.

"

e) Tabelle 5 wird wie folgt gefasst:

Alt:
Tab. 5 Beispielsammlung für die Abgrenzung von Instandsetzungen nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 4.2 BetrSichV an Schutzsystemen gemäß Abschnitt 4.3 dieser Technischen Regel

SchutzsystemArt der InstandsetzungPrüfung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4.2 BetrSichV erforderlichAls
Instandsetzung nicht zulässig1
nein 2ja
Zellenradschleuse 3Austausch durch Originalersatzteil:
  • Rotor
  • Schleißleisten
  • Lager
  • Wellendichtung
X
Austausch durch Originalersatzteil nach Vorgaben des Herstellers und Freigabe des Austauschs durch den Hersteller:
  • Rotor
  • Schleißleisten
  • Lager
  • Wellendichtung
X
Instandsetzung an:
  • Rotor
  • Schleißleisten
  • Gehäuse
X
Flammendurchschlagsicherung statischAustausch durch Originalersatzteil:
  • Flammensperren
  • Schmelzbolzen
  • Abdeckhauben bei Dauerbrandsicherungen
X
Flammendurchschlagsicherung dynamischAustausch durch OriginalersatzteilX
FlammendurchschlagsicherungInstandsetzung des Gehäuses von FlammendurchschlagsicherungenX
Löschmittelsperre/ ExplosionsunterdrückungssystemAustausch durch Originalersatzteil:
  • Sensoren
  • Auslöseinheit
  • Ventile
  • Löschmittelbehälter
  • Löschmittel
X
Instandsetzung an:
  • Dichtungen
  • Rohrleitungen
  • Verkabelung
X
Instandsetzung an:
  • Sensoren (durch Austausch von Originalersatzteilen)
  • Auslöseeinheit (durch Austausch von Originalersatzteilen)
  • Ventilen (durch Austausch von Originalersatzteilen)
  • Löschmittelbehälter (durch Austausch von Originalersatzteilen)
X
Schnellschlussschieber /-klappenAustausch durch Originalersatzteil:
  • Sensoren
  • Auslöseeinheit
  • Schieberblatt/Klappenscheibe
  • Wellen
  • Dichtung der Klappenscheibe/des Schieberblattes
  • Antrieb mit Ventilen, Schaltern etc.
X
Instandsetzung an:
  • Wellendichtung
  • Pneumatischen Leitungen
  • Verkabelung
X
Instandsetzung an:
  • Sensoren (durch Austausch von Originalersatzteilen)
  • Auslöseeinheit (durch Austausch von Originalersatzteilen)
  • Antrieb mit Ventilen, Schaltern etc. (durch Austausch von Originalersatzteilen)
X
Instandsetzung an:
  • Schieberblatt/Klappenscheibe
  • Wellen
  • Gehäuse
X
SchutzsystemArt der InstandsetzungPrüfung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4.2 BetrSichV erforderlichAls Instandsetzung nicht zulässig1
nein 2ja
Doppelschieber/ -klappenAustausch durch Originalersatzteil:
  • Schieberblatt/Klappenscheibe
  • Dichtung der Klappenscheibe/des Schieberblattes
  • Pneumatische, elektrische, elektronische, mechanische gegenseitige Verriegelung der Schieber/Klappen
X
Instandsetzung an
  • Wellendichtung
X
Instandsetzung an:
  • Pneumatische, elektrische, elektronische, mechanische gegenseitige Verriegelung der Schieber/Klappen (durch Austausch von Originalersatzteilen)
X
Berstscheibe, Berstscheibe mit GummiklemmprofilenAustausch durch Originalersatzteil:
  • Vollständige Berstscheibe
  • Berstscheibe
  • Klemmprofil
  • Fangeinrichtung
X
Flammenlose DruckentlastungseinrichtungAustausch durch Originalersatzteil:
  • Berstscheibe
  • Einrichtung zur Flammenlöschung
  • Dichtung
X
Instandsetzung an:
  • Einrichtung zur Flammenlöschung
X
DruckentlastungsklappeAustausch durch Originalersatzteil:
  • Klappe
  • Unterdrucksicherung
  • Zuhaltung, Verriegelungen
  • Heizung
  • Federn
X
Instandsetzung an:
  • Dichtungen
X
EntlastungsschlotAustausch durch Originalersatzteil:
  • Berstscheibe
  • Dichtung
X
Austausch durch Originalersatzteil:
  • Entlastungsklappe
X
Instandsetzung an:
  • Gehäuse
X
RückschlagklappeAustausch durch Originalersatzteil:
  • Klappenscheibe
  • Dichtung
X
Instandsetzung an:
  • Gehäuse
X
Schnellschlussventil, QuetschventilAustausch durch Originalersatzteil:
  • Dichtmanschette
  • Sensoren
  • Auslöseeinheit
  • Druckbehälter
  • Ventile, Schalter etc.
X
Instandsetzung an:
  • Pneumatischen Leitungen
  • Verkabelung
X
Instandsetzung an:
  • Sensoren (durch Austausch von Originalersatzteilen)
  • Auslöseeinheit (durch Austausch von Originalersatzteilen)
  • Ventilen (durch Austausch von Originalersatzteilen)
X
1) Hier handelt es sich nicht um eine Instandsetzung, die in den Anwendungsbereich dieser TRBS fällt (s. Abschnitt 1 Absatz 3 und Anhang 1).

2) Der ordnungsgemäße Zustand des instand gesetzten Gerätes ist festzustellen. Auf die Bestimmungen des § 14 Absatz 3 BetrSichV wird hingewiesen.

3) Beispiel gilt nur für Zellenradschleusen, die als Schutzsysteme eingesetzt werden.

Neu:
"Tab. 5 Beispielsammlung für die Abgrenzung von Instandsetzungen nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 4.2 BetrSichV an Schutzsystemen gemäß Abschnitt 4.3 dieser Technischen Regel

SchutzsystemArt der InstandsetzungPrüfung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4.2 BetrSichV erforderlichAls Instandsetzung nicht zulässig 1)
nein 2)ja
Zellenradschleuse 3)
Austausch durch Originalersatzteil:
  • Rotor
  • Schleißleisten
  • Lager
  • Wellendichtung
X
Instandsetzung an:
  • Rotor
  • Schleißleisten
  • Gehäuse
X
Flammendurchschlagsicherung statisch
Austausch durch Originalersatzteil:
  • Flammensperren und deren Komponenten
  • Schmelzelemente (-Bolzen)
  • Abdeckhauben bei Dauerbrandsicherungen
X
Instandsetzung des Gehäuses
Instandsetzung des Käfigs
X
Flammendurchschlagsicherung dynamisch
- Hochgeschwindigkeitsventil
Austausch durch Originalersatzteil:
  • Austausch von Kegel und Sitz
  • Austausch durch Schließeinrichtung
X
Instandsetzung des GehäusesX
Flammendurchschlagsicherung dynamisch
- Membranventil
Austausch durch Originalersatzteil:
  • statische Flammensperren und deren Komponenten
  • Schaugläser, Schwimmer
  • Überprüfen, Auf- und Nachfüllen der Belastungsflüssigkeit
X
Austausch durch Originalersatzteil:
  • Austausch der Membrane einschließlich Führung, Hubbegrenzung und Spannringen
  • Austausch der Verschluss- und Scharnierteile
  • Montage der Ventilaufsätze auf die Gehäuse
X
Instandsetzung des Gehäuses:
  • Bearbeitung der Spannringe für die Membrane
  • Austausch der Ventilsitze
X
Löschmittelsperre/
Explosionsunterdrückungssystem
Austausch durch Originalersatzteil:
  • Sensoren
  • Auslöseeinheit
  • Ventile
  • Löschmittelbehälter
  • Löschmittel
X
Instandsetzung an:
  • Dichtungen
  • Rohrleitungen
  • Verkabelung
X
Instandsetzung unter Verwendung von Originalersatzteilen an:
  • Sensoren
  • Auslöseeinheit
  • Ventilen
  • Löschmittelbehälter
X
Schnellschlussschieber/-klappen
Austausch durch Originalersatzteil:
  • Sensoren
  • Auslöseeinheit
  • Schieberblatt/Klappenscheibe
  • - Wellen
  • Dichtung der Klappenscheibe/des Schieberblattes
  • Antrieb mit Ventilen, Schaltern etc.
X
Instandsetzung an:
  • Wellendichtung
  • pneumatischen Leitungen
  • Verkabelung
X
Instandsetzung unter Verwendung von Originalersatzteilen an:
  • Sensoren
  • Auslöseeinheit
  • Antrieb mit Ventilen, Schaltern etc.
X
Instandsetzung an:
  • Schieberblatt/Klappenscheibe
  • Wellen
  • Gehäuse
X
Doppelschieber/-klappen
Austausch durch Originalersatzteil:
  • Schieberblatt/Klappenscheibe
  • Dichtung der Klappenscheibe/des Schieberblattes
  • pneumatische, elektrische, elektronische, mechanische gegenseitige Verriegelung der Schieber/Klappen
X
Instandsetzung an:
  • Wellendichtung
X
Berstscheibe,
Berstscheibe mit Gummiklemmprofilen
Austausch durch Originalersatzteil:
  • vollständige Berstscheibe
  • Berstscheibe
  • Klemmprofil
  • Fangeinrichtung
X
Flammenlose Druckentlastungseinrichtung
Austausch durch Originalersatzteil:
  • Berstscheibe
  • Einrichtung zur Flammenlöschung
  • Dichtung
X
Instandsetzung an:
  • Einrichtung zur Flammenlöschung
X
Druckentlastungsklappe
Austausch durch Originalersatzteil:
  • Klappe
  • Unterdrucksicherung
  • Zuhaltung, Verriegelungen
  • - Heizung
  • Federn
X
Instandsetzung an:
  • Dichtungen
X
Entlastungsschlot
Austausch durch Originalersatzteil:
  • Berstscheibe
  • Dichtung
  • - Entlastungsklappe
X
Instandsetzung an:
  • Gehäuse
X
Rückschlagklappe
Austausch durch Originalersatzteil:
  • Klappenscheibe
  • Dichtung
X
Instandsetzung an:
  • Gehäuse
X
Schnellschlussventil,
Quetschventil
Austausch durch Originalersatzteil:
  • Dichtmanschette
  • Sensoren
  • Auslöseeinheit
  • Druckbehälter
  • Ventile, Schalter etc.
X
Instandsetzung an:
  • pneumatischen Leitungen
  • Verkabelung
X
1 Hier handelt es sich nicht um eine Instandsetzung, die in den Anwendungsbereich dieser TRBS fällt (siehe Abschnitt 1 Absatz 3 und Anhang 1).

2 Der ordnungsgemäße Zustand des instand gesetzten Gerätes ist festzustellen. Auf die Bestimmungen des § 15 (1) sowie Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV wird verwiesen.

3 Beispiel gilt nur für Zellenradschleusen, die als Schutzsysteme eingesetzt werden.

"

f) Tabelle 6 wird wie folgt gefasst:

Alt:
Tab. 6 Beispielsammlung für die Abgrenzung von Instandsetzungen nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 4.2 BetrSichV an Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen gemäß Abschnitt 4.3 dieser Technischen Regel

Art der InstandsetzungPrüfung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4.2 BetrSichV erforderlichAls Instandsetzung nicht zulässig1
nein 2ja
Gasmessgerät mit einer Messfunktion für den ExplosionsschutzAustausch durch Originalersatzteile des Herstellers nach Herstellervorgabe, z.B. steckbare Sensoren, andere steckbare ModuleX
Austausch durch Originalersatzteile des Herstellers:
  • Sensor
  • Auswerteeinheit
X
Austausch durch Originalersatzteile:
  • Gasansaugung (z.B. Leitungen, Pumpen, Filter)
X
Instandsetzung an:
  • Sensor (durch Austausch von Originalersatzteilen des Herstellers)
  • Auswerteeinheit (durch Austausch von Originalersatzteilen)
  • Pumpen (durch Austausch von Originalersatzteilen)
  • Filter (durch Austausch von Originalersatzteilen)
X
1) Hier handelt es sich nicht um eine Instandsetzung, die in den Anwendungsbereich dieser TRBS fällt (s. Abschnitt 1 Absatz 3 und Anhang 1).

2) Der ordnungsgemäße Zustand des instand gesetzten Gerätes ist festzustellen. Auf die Bestimmungen des § 14 Absatz 3 BetrSichV wird hingewiesen.

Neu:
"Tab. 6 Beispielsammlung für die Abgrenzung von Instandsetzungen nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 4.2 BetrSichV an Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen gemäß Abschnitt 4.3 dieser Technischen Regel

SchutzsystemArt der InstandsetzungPrüfung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4.2 BetrSichV erforderlichAls Instandsetzung nicht zulässig 1)
nein 2)ja
Gasmessgerät mit einer Messfunktion für den Explosionsschutz
Austausch durch Originalersatzteile 3) nach Herstellervorgabe, z.B. steckbare Sensoren, andere steckbare ModuleX
Austausch durch Originalersatzteile 3):
  • Sensor
  • Auswerteeinheit
  • Filter
X
Austausch durch Originalersatzteile:
  • Gasansaugung (z.B. Leitungen, Pumpen, Filter)
X
Instandsetzung an:
  • Sensor
  • Auswerteeinheit
  • Pumpen
X
1 Hier handelt es sich nicht um eine Instandsetzung, die in den Anwendungsbereich dieser TRBS fällt (siehe Abschnitt 1 Absatz 3 und Anhang 1).

2 Der ordnungsgemäße Zustand des instand gesetzten Gerätes ist festzustellen. Auf die Bestimmungen des § 15 (1) sowie Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV wird verwiesen.

3 Hinweis: Es hat sich als sicherste Lösung bewährt, wenn die Originalersatzteile zur Instandsetzung vom Hersteller zur Verwendung freigegeben sind.

"

g) Tabelle 7 wird wie folgt gefasst:

Alt:
Tab. 7 Beispielsammlung für die Abgrenzung von Instandsetzungen nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 4.2 BetrSichV an Bauteilen gemäß Abschnitt 4.2.1 und 4.2.2 dieser Technischen Regel

Kat.GerätArt der InstandsetzungPrüfung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4.2 BetrSichV erforderlichAls Instandsetzung nicht zulässig1
nein 2ja
2 oder 3StaubsaugerAustausch Saugschlauch durch OriginalersatzteilX
2 oder 3GabelstaplerAustausch Gabel durch OriginalersatzteilX
3StaubfördererAustausch Förderbänder durch OriginalersatzteilX
2Austausch Förderbänder durch OriginalersatzteilX
3Heizleitung - nicht selbstbegrenzendAustausch durch OriginalersatzteilX
2Austausch durch OriginalersatzteilX
1) Hier handelt es sich nicht um eine Instandsetzung, die in den Anwendungsbereich dieser TRBS fällt (s. Abschnitt 1 Absatz 3 und Anhang 1).

2) Der ordnungsgemäße Zustand des instand gesetzten Gerätes ist festzustellen. Auf die Bestimmungen des § 10 Absatz 3 BetrSichV wird hingewiesen.

Neu:
"Tab. 7 Beispielsammlung für die Abgrenzung von Instandsetzungen nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 4.2 BetrSichV an Bauteilen gemäß Abschnitten 4.2.1 und 4.2.2 dieser Technischen Regel

Kat.GerätArt der InstandsetzungPrüfung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4.2 BetrSichV erforderlichAls Instandsetzung nicht zulässig 1)
nein 2)ja
Heizleitung - nicht selbstbegrenzend
2
oder
3
Austausch durch OriginalersatzteilX
1 Hier handelt es sich nicht um eine Instandsetzung, die in den Anwendungsbereich dieser TRBS fällt (siehe Abschnitt 1 Absatz 3 und Anhang 1).

2 Der ordnungsgemäße Zustand des instand gesetzten Gerätes ist festzustellen. Auf die Bestimmungen des § 15 (1) sowie Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV wird verwiesen.

"

ID: 220094

ENDE