Fußnoten

1Siehe TRD 401 Abschnitt 2.7
2Siehe § 2 Abs. 4 Nr. 10 DampfkV (jetzt BetrSichV)
3Siehe DIN 2402
4Siehe DIN 3230 Teil 3, Abschnitt 5
5Eine Oberflächengüte für die zerstörungsfreie Prüfung vorbereiteten Gußstücke wird nach DIN 1690 Teil 10 beurteilt
6Die ersatzweise Anwendung der Ultraschallprüfung (U) z.B. bei Wanddicken größer 60 mm oder die Kombination R oder U ist mit dem Besteller zu vereinbaren.
7Bei Kleinarmaturen können anstelle der Volumenprüfung Trennschnitte durchgeführt werden. Anzahl und Lage der Trennschnitte sind mit dem Besteller abzustimmen.
8Abweichungen sind bei der Bestellung zu vereinbaren, z.B. zur Berücksichtigung der DIN 3840.
9Prüftechnik und Beurteilung nach AD-Merkblatt HP 5/3
10Sofern in der Dampfaustrittleitung des Dampferzeugers keine Absperreinrichtung eingebaut ist, gilt das Gehäuse des Schnellschlußventils der zugehörigen Turbine als Teil der Dampfkesselwandung. Auf § 2 (3) 1 DampfkV (jetzt BetrSichV) und TRD 401 Abschnitt 2.7 und Abschnitt 6.1 wird verwiesen.