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Technische Regeln für Gashochdruckleitungen
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TRGL 221 - Maschinen in Verdichter- und Pumpstationen
Ausgabe Januar 1978
(ArbSch 6/1978 S. 252)
Geltungsbereich
Diese Technische Regel gilt für die sicherheitstechnischen Anforderungen an Maschinen in Verdichter- und Pumpstation von Gashochdruckleitungen. Als Pumpen im Sinne dieser TRGL gelten Flüssigkeitspumpen zur Förderung von Gase in flüssigem Zustand.
1 Allgemeines
Maschinen und ihre Ausrüstungsteile müssen so beschaffen sein, daß sie den bei der vorgesehenen Betriebsweise zu erwartenden mechanischen, chemischen und thermischen Beanspruchungen sicher widerstehen.
2 Verdichter, Pumpen
2.1 Anfahreinrichtung
Durch entsprechende Einrichtungen muß sichergestellt sein, daß beim Anfahren weder durch Druckschwankungen noch durch zu hohe Temperaturen Verdickter und Pumpen sowie die angrenzenden Rohrleitungen gefährdet werden.
2.2 Druckbegrenzung
Verdichter und Pumpen müssen mit Einrichtungen ausgerüstet sein, die ein Überschreiten des maximal zulässigen Enddruckes verhindern. Die Einrichtungen müssen auch während des An- und Abfahrens wirksam sein.
2.3 Sicherung gegen Rückwärtslauf
Das Rückwärtslaufen von Verdichtern und Pumpen ist durch entsprechende Einrichtungen zu verhindern.
2.4 Pumpgrenzregelung an Turboverdichtern
Das Überschreiten der Pumpgrenze von Turboverdichtern muß durch eine entsprechende Regeleinrichtung verhindert werden.
2.5 Abdichtungen von Verdichter- und Pumpenwellen sowie Kolbenstangendurchführungen
(1) Abdichtungen und Sperrflüssigkeitssysteme müssen so ausgebildet sein, daß sie Verdickter und Pumpen bei allen Betriebszuständen abdichten. Dies gilt auch bei Anlauf und Auslaufvorgängen sowie im Stillstand, solange Gasdruck ansteht.
(2) Art und Ausführung der Abdichtungen richten sich nach den chemischen und physikalischen Eigenschaften des Fördermediums.
2.6 Gasabführung
Gase aus Sicherheitseinrichtungen sowie Leckgase, z.B. von Kolbenstangen- und Wellenabdichtungen und Ölbehältern, müssen gefahrlos abgeführt werden.
2.7 Flüssigkeitsablaß
Die Flüssigkeitsablässe an Verdichtern und an zwischen geschalteten oder nachgeschalteten Gaskühlern müssen auch während des Betriebes wirksam sein.
2.8 Rohrleitungskräfte
Die statischen und dynamischen Beanspruchungen von Verdichtern und Pumpen durch Rohrleitungskräfte sind bei der Planung zu berücksichtigen.
2.9 Schutz gegen Fremdkörper
Verdichter und Pumpen müssen saugseitig gegen das Eindringen von Fremdkörpern geschützt werden.
2.10 Absperreinrichtungen
Verdichter und Pumpen müssen saug- und druckseitig sicher von der Gashochdruckleitung absperrbar sein.
2.11 Gaskühlung
Ist bei den zu erwartenden Betriebsbedingungen mit Verdichtungsendtemperaturen zu rechnen, für die die nachgeschalteten Gasleitungen nicht ausgelegt sind, muß das Gas gekühlt werden.
2.12 Weitere sicherheitstechnische Anforderungen
Hinsichtlich der sicherheitstechnischen Anforderungen wird auf die UVV "Verdichter" (VBG 16) hingewiesen.
3 Antriebsmaschinen
3.1 Elektromotore
Elektromotore müssen entsprechend ihrem Verwendungszweck den VDE-Bestimmungen, insbesondere der VDE 0530, entsprechen.
3.2 Verbrennungskraftmaschinen (Gas- und Dieselmotore, Gasturbinen)
3.2.1 Starteinrichtungen
Anlasser bzw. Anfahreinrichtungen müssen nach dem Start vor Überdrehzahlen geschützt sein.
3.2.2 Zündsystem von Gasmotoren und Turbinen
Die Zündung darf erst eingeschaltet werden, wenn die Maschine und das Abgassystem ausreichend mit Luft durchspült sind.
3.2.3 Brennstoffsystem
(1) Die Brennstoffzufuhr muß sicher und schnell absperrbar sein. Im Stillstand darf kein Brennstoff in die Maschine eindringen.
(2) Das Brennstoffsystem von Gasmotoren mit Gemischbildung außerhalb der Motorzylinder muß so beschaffen sein, daß bei Rückzündung eine Verpuffung gefahrlos verläuft. Dies wird z.B. durch druckfeste Bauweise des Ansaugsystems oder eine Flammenrückschlagsicherung erreicht.
3.2.4 Luftversorgungssystem
Jede Maschine muß eine eigene Ansaugleitung besitzen, mit der gasfreie Verbrennungsluft herangeführt wird,
3.2.5 Luftfilter
Besteht die Gefahr einer Filterverstopfung, müssen Einrichtungen vorhanden sein oder Maßnahmen vorgesehen werden, die einen unzulässigen Unterdruck ausschließen.
3.2.6 Abgassystem von Gas- und Dieselmotoren
Das Abgassystem muß so beschaffen sein, daß auch bei Zündung von eingedrungenem, unverbranntem Gas eine Verpuffung gefahrlos verläuft. Dies wird z.B. durch druckfeste Bauart oder Druckentlastungsventile erreicht.
3.2.7 Kurbelgehäuse von Gas- und Dieselmotoren
Das Kurbelgehäuse ist gegen unzulässigen Überdruck zu schützen. Es muß ferner mit Einrichtungen versehen sein, so daß bei Zündung von Ölnebel oder - bei Gasmotoren - von eingedrungenem Gasgemisch eine Verpuffung gefahrlos verläuft. Dies wird z.B. durch Druckentlastungsventile erreicht.
3.3 Dampfmaschinen und Dampfturbinen
3.3.1 Anfahreinrichtungen
Dampfmaschinen und Dampfturbinen müssen Einrichtungen zur Entwässerung und erforderlichenfalls zum Vorwärmen haben.
3.3.2 Dampfsystem
Die Dampfzufuhr muß sicher und schnell absperrbar sein.
4 Versorgungseinrichtungen
4.1 Schmierölversorgung
Die Schmierölversorgung muß alle Maschinen in allen Betriebszuständen, auch in Anfahr- und Auslaufzuständen, ausreichend versorgen. Falls zur Hauptölpumpe zusätzlich eine Hilfsölpumpe vorhanden ist, muß letztere mit gesicherter Antriebsenergie versorgt werden.
4.2 Schmier- und Sperrölleitungen
Ölleitungen sind so zu gestalten oder zu verlegen, daß bei Undichtheiten an Verbindungsstellen keine Zündung des Öles durch heiße Maschinenteile eintreten kann.
4.3 Kühlwasserversorgung
Die Kühlwasserversorgung muß für alle Maschinen in allen Betriebszuständen, auch in allen Anfahr- und Auslaufzuständen, ausreichend sein.
4.4 Luftversorgung
Werden in Aufstellungsräumen von Verdichtern zusätzlich Luftverdichter aufgestellt, muß gasfreie Ansaugluft für diese Verdichter herangeführt werden.
5 Drehvorrichtungen
5.1 Drehvorrichtungen bei Dampfturbinen
Durch entsprechende Einrichtungen muß sichergestellt sein, daß Drehvorrichtungen bei Dampfturbinen zum Anwärmen des Läufers gefahrlos zu- und abgeschaltet werden können.
5.2 Drehvorrichtungen als Montagehilfe bei Kolbenmaschinen
Es muß sichergestellt sein, daß bei vorhandener Drehvorrichtung an Maschinen ein Start mit eingerückter Drehvorrichtung nicht möglich ist.