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Regelwerk
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Technische Regeln für Gashochdruckleitungen
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TRGL 221 - Maschinen in Verdichter- und Pumpstationen

Ausgabe Januar 1978
(ArbSch 6/1978 S. 252)



Geltungsbereich

Diese Technische Regel gilt für die sicherheitstechnischen Anforderungen an Maschinen in Verdichter- und Pumpstation von Gashochdruckleitungen. Als Pumpen im Sinne dieser TRGL gelten Flüssigkeitspumpen zur Förderung von Gase in flüssigem Zustand.

1 Allgemeines

Maschinen und ihre Ausrüstungsteile müssen so beschaffen sein, daß sie den bei der vorgesehenen Betriebsweise zu erwartenden mechanischen, chemischen und thermischen Beanspruchungen sicher widerstehen.

2 Verdichter, Pumpen

2.1 Anfahreinrichtung

Durch entsprechende Einrichtungen muß sichergestellt sein, daß beim Anfahren weder durch Druckschwankungen noch durch zu hohe Temperaturen Verdickter und Pumpen sowie die angrenzenden Rohrleitungen gefährdet werden.

2.2 Druckbegrenzung

Verdichter und Pumpen müssen mit Einrichtungen ausgerüstet sein, die ein Überschreiten des maximal zulässigen Enddruckes verhindern. Die Einrichtungen müssen auch während des An- und Abfahrens wirksam sein.

2.3 Sicherung gegen Rückwärtslauf

Das Rückwärtslaufen von Verdichtern und Pumpen ist durch entsprechende Einrichtungen zu verhindern.

2.4 Pumpgrenzregelung an Turboverdichtern

Das Überschreiten der Pumpgrenze von Turboverdichtern muß durch eine entsprechende Regeleinrichtung verhindert werden.

2.5 Abdichtungen von Verdichter- und Pumpenwellen sowie Kolbenstangendurchführungen

(1) Abdichtungen und Sperrflüssigkeitssysteme müssen so ausgebildet sein, daß sie Verdickter und Pumpen bei allen Betriebszuständen abdichten. Dies gilt auch bei Anlauf und Auslaufvorgängen sowie im Stillstand, solange Gasdruck ansteht.

(2) Art und Ausführung der Abdichtungen richten sich nach den chemischen und physikalischen Eigenschaften des Fördermediums.

2.6 Gasabführung

Gase aus Sicherheitseinrichtungen sowie Leckgase, z.B. von Kolbenstangen- und Wellenabdichtungen und Ölbehältern, müssen gefahrlos abgeführt werden.

2.7 Flüssigkeitsablaß

Die Flüssigkeitsablässe an Verdichtern und an zwischen geschalteten oder nachgeschalteten Gaskühlern müssen auch während des Betriebes wirksam sein.

2.8 Rohrleitungskräfte

Die statischen und dynamischen Beanspruchungen von Verdichtern und Pumpen durch Rohrleitungskräfte sind bei der Planung zu berücksichtigen.

2.9 Schutz gegen Fremdkörper

Verdichter und Pumpen müssen saugseitig gegen das Eindringen von Fremdkörpern geschützt werden.

2.10 Absperreinrichtungen

Verdichter und Pumpen müssen saug- und druckseitig sicher von der Gashochdruckleitung absperrbar sein.

2.11 Gaskühlung

Ist bei den zu erwartenden Betriebsbedingungen mit Verdichtungsendtemperaturen zu rechnen, für die die nachgeschalteten Gasleitungen nicht ausgelegt sind, muß das Gas gekühlt werden.

2.12 Weitere sicherheitstechnische Anforderungen

Hinsichtlich der sicherheitstechnischen Anforderungen wird auf die UVV "Verdichter" (VBG 16) hingewiesen.

3 Antriebsmaschinen

3.1 Elektromotore

Elektromotore müssen entsprechend ihrem Verwendungszweck den VDE-Bestimmungen, insbesondere der VDE 0530, entsprechen.

3.2 Verbrennungskraftmaschinen (Gas- und Dieselmotore, Gasturbinen)

3.2.1 Starteinrichtungen

Anlasser bzw. Anfahreinrichtungen müssen nach dem Start vor Überdrehzahlen geschützt sein.

3.2.2 Zündsystem von Gasmotoren und Turbinen

Die Zündung darf erst eingeschaltet werden, wenn die Maschine und das Abgassystem ausreichend mit Luft durchspült sind.

3.2.3 Brennstoffsystem

(1) Die Brennstoffzufuhr muß sicher und schnell absperrbar sein. Im Stillstand darf kein Brennstoff in die Maschine eindringen.

(2) Das Brennstoffsystem von Gasmotoren mit Gemischbildung außerhalb der Motorzylinder muß so beschaffen sein, daß bei Rückzündung eine Verpuffung gefahrlos verläuft. Dies wird z.B. durch druckfeste Bauweise des Ansaugsystems oder eine Flammenrückschlagsicherung erreicht.

3.2.4 Luftversorgungssystem

Jede Maschine muß eine eigene Ansaugleitung besitzen, mit der gasfreie Verbrennungsluft herangeführt wird,

3.2.5 Luftfilter

Besteht die Gefahr einer Filterverstopfung, müssen Einrichtungen vorhanden sein oder Maßnahmen vorgesehen werden, die einen unzulässigen Unterdruck ausschließen.

3.2.6 Abgassystem von Gas- und Dieselmotoren

Das Abgassystem muß so beschaffen sein, daß auch bei Zündung von eingedrungenem, unverbranntem Gas eine Verpuffung gefahrlos verläuft. Dies wird z.B. durch druckfeste Bauart oder Druckentlastungsventile erreicht.

3.2.7 Kurbelgehäuse von Gas- und Dieselmotoren

Das Kurbelgehäuse ist gegen unzulässigen Überdruck zu schützen. Es muß ferner mit Einrichtungen versehen sein, so daß bei Zündung von Ölnebel oder - bei Gasmotoren - von eingedrungenem Gasgemisch eine Verpuffung gefahrlos verläuft. Dies wird z.B. durch Druckentlastungsventile erreicht.

3.3 Dampfmaschinen und Dampfturbinen

3.3.1 Anfahreinrichtungen

Dampfmaschinen und Dampfturbinen müssen Einrichtungen zur Entwässerung und erforderlichenfalls zum Vorwärmen haben.

3.3.2 Dampfsystem

Die Dampfzufuhr muß sicher und schnell absperrbar sein.

4 Versorgungseinrichtungen

4.1 Schmierölversorgung

Die Schmierölversorgung muß alle Maschinen in allen Betriebszuständen, auch in Anfahr- und Auslaufzuständen, ausreichend versorgen. Falls zur Hauptölpumpe zusätzlich eine Hilfsölpumpe vorhanden ist, muß letztere mit gesicherter Antriebsenergie versorgt werden.

4.2 Schmier- und Sperrölleitungen

Ölleitungen sind so zu gestalten oder zu verlegen, daß bei Undichtheiten an Verbindungsstellen keine Zündung des Öles durch heiße Maschinenteile eintreten kann.

4.3 Kühlwasserversorgung

Die Kühlwasserversorgung muß für alle Maschinen in allen Betriebszuständen, auch in allen Anfahr- und Auslaufzuständen, ausreichend sein.

4.4 Luftversorgung

Werden in Aufstellungsräumen von Verdichtern zusätzlich Luftverdichter aufgestellt, muß gasfreie Ansaugluft für diese Verdichter herangeführt werden.

5 Drehvorrichtungen

5.1 Drehvorrichtungen bei Dampfturbinen

Durch entsprechende Einrichtungen muß sichergestellt sein, daß Drehvorrichtungen bei Dampfturbinen zum Anwärmen des Läufers gefahrlos zu- und abgeschaltet werden können.

5.2 Drehvorrichtungen als Montagehilfe bei Kolbenmaschinen

Es muß sichergestellt sein, daß bei vorhandener Drehvorrichtung an Maschinen ein Start mit eingerückter Drehvorrichtung nicht möglich ist.

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