Druck- und LokalversionFür einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk
Frame öffnen

TRGL 231 - Druckbehälter in Stationen
Technische Regeln für Gashochdruckleitungen

Ausgabe Februar 1981
(BArbBl. 7-8/1981 S. 104 aufgehoben)



"Verordnung über Gashochdruckleitungen" ersetzt durch "Betriebssicherheitsverordnung"

Geltungsbereich

Diese Technische Regel gilt für Druckbehälter in Stationen von Gashochdruckleitungen.

1 Allgemeines

1.1 Als Druckbehälter gelten alle ortsfesten Behälter in Stationen, die der DruckbehV (jetzt BetrSichV) unterliegen.

1.2 Druckbehälter müssen so beschaffen sein, daß sie den bei der vorgesehenen Betriebsweise zu erwartenden mechanischen, chemischen und thermischen Beanspruchungen sicher widerstehen.

2 Anforderungen

Druckbehälter müssen hinsichtlich ihrer Werkstoffe, Berechnung, Herstellung, Ausrüstung und Aufstellung der DruckbehV (jetzt BetrSichV) und in der Regel den zugehörigen Technischen Regeln Druckbehälter (TRB) entsprechen.

3 Auslegung

Druckbehälter müssen für die höchsten Drücke, die bei den zu erwartenden Betriebszuständen herrschen oder entstehen können, ausgelegt sein. Die auftretenden höchsten und tiefsten Temperaturen des Beschickungsmittels sind dabei zu berücksichtigen.

4 Prüfung

Druckbehälter sind entsprechend den jeweils zutreffenden Bestimmungen der §§ 8 bis 12 DruckbehV (jetzt BetrSichV) zu prüfen.

UWS Umweltmanagement GmbHENDE Frame öffnen