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6.4 Vorsorgeuntersuchungen
(1) Arbeitnehmer dürfen an Arbeitsplätzen, an denen sie Umgang mit Produkten haben, die Keramikfaserstäube freisetzen können, wenn hierbei der Grenzwert nicht eingehalten wird, nur beschäftigt werden, wenn sie
durch einen ermächtigten Arzt unterzogen worden sind.
(2) Der Arbeitgeber hat dem Arzt auf Verlangen die zur Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen erforderlichen Auskünfte über die Arbeitsplatzverhältnisse zu erteilen und eine Besichtigung des Arbeitsplatzes zu ermöglichen.
(3) Das Benutzen von Atemschutzgeräten befreit nicht von der Verpflichtung zur Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen.
7 Weitere Regelungen und Merkblätter
Teil 2: Organische Faserstäube
1 Anwendungsbereich
Teil 2 der TRGS 521 gilt für den Umgang mit Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen, wenn organische Faserstäube entstehen oder freigesetzt werden und eine über die ubiquitäre Luftverunreinigung ("Hintergrundbelastung") hinausgehende Exposition vorliegt. Sie enthält allgemeine Grundsätze der Arbeitshygiene. Sind organische Faserstäube gemäß Anhang 1 GefStoffV einzustufen, gelten weitergehende Maßnahmen.
2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne von Teil 2 der TRGS 521
3 Arbeitshygiene
3.1 Allgemeine Maßnahmen der Arbeitshygiene
Die Verschmutzung der Arbeitsstätten ist so gering wie möglich zu halten. Dazu ist eine Reinigung der Maschinen und Arbeitsstätten in angemessenen Zeitabständen erforderlich. Die Zeitabstände sind in Abhängigkeit vom Verschmutzungsgrad festzulegen. So kann z.B. beim Umgang mit stark staubenden Dämmstoffen auf Baustellen eine tägliche Reinigung der Arbeitsstätte erforderlich werden. Eine Reinigung an Maschinen kann beim Partiewechsel notwendig sein. Zusätzliche Maßnahmen können, abgestuft nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik für die jeweilige Branche/den jeweiligen Produktionsprozess z.B. sein:
3.2 Weitere allgemeine Grundsätze der Arbeitshygiene
(1) Weitere allgemeine Grundsätze der Arbeitshygiene sind:
(2) Mit starker Staubentwicklung ist z.B.
zu rechnen.
(3) Auch in anderen Fällen sind Halb-/Viertelmasken mit P1-Filter bzw. partikelfiltrierenden Halbmasken FFP1 auf Wunsch des Arbeitnehmers zur Verfügung zu stellen.
_________________
1) Bei Arbeiten an Maschinen mit rotierenden Teilen und Maschinenteilen mit Beschlägen dürfen Handschuhe nicht getragen werden.
2) Bei Kosten und Tragekomfort unterscheiden sich P1- bzw. FFP1 -Filter und P2-bzw. FFP2-Filter nur unwesentlich.
P2- bzw. FFP2-Filter weisen aber eine deutlich höhere Schutzwirkung auf.
Hinweise zur Ermittlung von Fasern und Faserstäuben am Arbeitsplatz 3 | Anlage 1 zu TRGS 521 |
Gesamtübersicht der Fasern | |||||
Natürliche Fasern | |||||
- Anorganische Fasern a) | Bild 1 | ||||
- Organische Fasern | Bild 2 | ||||
Künstlich hergestellte Fasern b) | |||||
Anorganische Fasern; Künstliche Mineralfasern (KMF) | |||||
- Glasige (amorphe) Fasern | Bild 3 | ||||
- Endlosfasern c) - Mineralwolle - Keramikfasern d) - Hochtemperaturglasfasern - Superfeinfasern e) | |||||
- Kristalline Fasern | Bild 4 | ||||
- einkristalline Fasern - Polykristalline Fasern | |||||
Organische Fasern | Bild 5 | ||||
a) Siehe z.B. VDI 3469. Hierzu gehören sowohl technisch als Fasern genutzte Minerale als auch Begleitfasern in technisch genutzten Mineralen. b) Hierbei nicht berücksichtigt sind Begleitfasern, z.B. aus thermischen Prozessen o.ä. c) Der Begriff Endlosfasern bezieht sich auf den Herstellungsprozess.
Hierzu gehören auch d) Keramikfasern zeichnen sich insbesondere durch ihre hohe Temperaturbeständigkeit e) Auch als Fasern für Spezialanwendungen bezeichnet. |
3) Die in der Anlage 1 aufgeführten Faserarten stellen nur eine kleine Auswahl dar. Eine Einstufung der Faserstäube als krebserzeugend oder krebsverdächtig kann hieraus nicht abgeleitet werden.
Natürliche Fasern; Anorganische Fasern | |||
Silikate z.B. - Attapulgit (Palygorskit) - Chlorit - Disthen - Gabbro - Jadeit - Halloysit - Mullit - Sepiolith - Sillimanit - Steatit (Talk) - Torbermorit - Thaumasit - Wollastonit - Xonotlit | Oxide und Hydroxide z.B. - Boehmit - Carborund (Moisasanit) - Disapor - Hämatit - Hydrargillit - Korund - Nemalith (Brucit) - Plattnerit - Pyrosulit - Rutil | Karbontate und Sulfate z.B. - Anhydrit - Baryt - Calcit - Coelestin - Epsomit - Ettringit - Gips - Magnesit - Siderit | Sonstige z.B. - Millerit - Pyrit |
Natürliche Fasern; Organische Fasern | |||||
Tierische Fasern (Eiweiße) | |||||
Wollen - Schafwolle - Schafkamelwolle | Haare - Kamelhaar - Kaninhaar - Rosshaar - Ziegenhaar | Seiden - Maulbeerseide - Tussabseide | |||
Pflanzliche Fasern (Zellulose) | |||||
Samenfasern - Baumwolle - Akon | Stengelfasern - Flachsfasern - Hanffasern - Jutefasern - Kenaffasern - Ramiefasern | Blattfasern: - Abakafasern - Ananasfasern - Bananenfasern - Espartofasern - Sisalfasern - Yukafasern | Fruchtfasern: - Kapakfasern - Kokosfasern | Holzfasern |
Künstlich hergestellte Anorganische Kristalline Fasern | ||||
Einkristalline Fasern (Whisker) | Polykristalline Fasern | |||
- Aluminium- Whisker (Korund) Andere Oxide - Nichtoxidische Whisker (Hochleistungskeramik) - z.B. Siliziumnitrid - z.B. Siliziumkarbid - Kaliumtitanat-Whisker - Kohlenstoff-Whisker - Metallische Whisker - Sonstige Whisker | Oxidische Fasern - Aluminiumoxid Fasern -Sonstige Fasern | Nicht- oxidi- sche Fasern - Siliziumkarbidfaser - Sonstige Fasern | Metallische Fasern 4 | Kohlenstoff- (Graphit-) Fasern |
4) Hiermit sind gezielt hergestellte Metallische Fasern gemeint; die z.B. in Verbundwerkstoffen enthalten sein können. |
Künstlich hergestellte Anorganische glasige Fasern | ||||
Endlosfasern Textilglasfasern | Mineralwolle 5 | Keramische Fasern (RCF) 6 | Hochtemperatur- glasfasern (AES) 5, 7 | Superfeinfasern |
- A-, C-, D-, E-, M-, R-, (S-), Z-Fasern - SiO2 (Kieselglas, Quarz-) Fasern - Sonstige Fasern | - Glaswolle - Steinwolle - Schlackenwolle - Sonstige Wollen | - Aluminiumsilicat- fasern - Sonstige Fasern (z.B. durch Zusätze von Cr2O3; ZrO2) | - Calciumsilikatfasern - Calcium-Magnesium- Silikatfasern - Calcium-Magnesium- Zirkonium-Silikatfasern (CMZS) - Magnesium-Silikat- fasern (MS) | - Mikrofasern - Hyperfeinfasern - Sonstige Fasern |
5) Mineralwollen im Sinne der Richtlinie 97/69/EG (23. Anpassung der RL 67/548/EWG 6) Refactory Ceramic Fibre 7) Alkaline Earth Silicate |
Eigenschaften und Anwendungsbereiche
Glasige künstliche Mineralfasern | ||||
Endlosfasern | Mineralwolle | Keramische Fasern | Superfeinfasern | |
Herstellungs- verfahren | - Düsenzieh- verfahren | - Schleuder- verfahren - Schleuder- Blasverfahren | - Blasverfahren - Schleuder- verfahren (Spinnverfahren) | - Flammenblas- verfahren u.a. |
Art des faser- förmigen Pri- märproduktes | gezogene Fasern mit weitgehend konstantem Faserdurchmesser (Endlos- und Stapelfasern) | nach unterschiedlichen Verfahren hergestellte Wolle und wollartige Produkte, die ein breites, charakteristisches Spektrum von Fasern verschiedenen Durchmessers aufweisen | ||
Mittl.
Faser- durchmesser | 5 bis 24 µm | 2 bis 9 µm | 1 bis 4 µm | 0,1 bis 1 µm |
Anwendungs- gebiete | Endlosfasern | Mineralwolle | Keramische Fasern | Superfeinfasern |
Anwendungsbereiche für KMF-Produkte
Endlosfaser (Textilglasfaser) -zu Bild 4.1
- Herstellung faserverstärkter Werkstoffe
- Faserverstärkte Kunststoffe
- Gipskarton
- Zementprodukte (Z-Glas)
- Prepregs
- Wärmeisolierung, Brand- und Arbeitsschutz
- Hitzeschutzkleidung (bis 300 °C)
- Löschdecken, Isoliervorhänge, Schweißunterlagen
- Elektroisolierung
- Flach- und Heißgasdichtungen, Gewebekompensatoren
- Reibbelagherstellung
- Modellbau für Gießereizwecke (Glasseidenschnitzel)
- Dekoration, Innenausstattung
- Glasgewegetapeten
- Glasseidenvorhänge
Metallwolle (Glas, Stein Schlacke) - zu Bild 4.1
- Wärme- und Schallisolierung bzw. -dämmung
- Brandschutz im Hochbau
- Innenausbau, Decken (z.B. Akustikdecken), Trennwände, Fußböden (Trittschalldämmung)
- Fassadenbau
- Dachausbau und -dämmung
- Spritzisolierung
- technische Isolierung
- Rohrleitungsbau, technische Anlagen
- Schiffbau, Fahrzeugbau
- Gartenbau
- Hydrokulturzucht
- Reibbelagherstellung
- Herstellung von Wärme- und Abdeckhauben, wärmetechnischen Geräten, Schallschutzkabinen, Schalldämpfer, Schallschutztüren
- Metallverarbeitende Industrie
- kontrollierte Abkühlung von Walzstählen
Keramische Fasern - zu Bild 4.1
- technische Isolierung und Hochtemperaturbereich
- Stopfisolierung an Ofenöffnungen, Heißgasleitungen und Abgassystemen
- Isolierung von Öfen, Kesseln und Elektrogeräten
- Steigerisolierung, Isolierung von Brennern, Meß- und Schaulöchern
- Isolierung von Tankwagen
- Ofenbau
- Leichtauskleidung von Glüh-, Temper-, Brenn-, Muffel- und Anlaßöfen
- Ofenzustellung, -mantelisolierung, -spulenisolierung
- Auskleidung von Brennkammern zur thermischen Nachverbrennung
- Katalysatoren - Herstellung im Fahrzeugbau
- Isolierung von Elektrogeräten
- Herstellung von Wärmeschutzschildern für Luft- und Raumfahrt
- Hochtemperatur-Dichtungen (z.B. Heißgasdichtungen)
- Elektroisolierung
- Hochtemperatur-Filtration
- Reibbelagherstellung
- Brandschutz. nichtbrennbarer Wärmeschutz
- Verfüllung von Dehnfugen im FF-Mauerwerk
- Brandschutz-Vorhänge (organische Tragfaser)
- Spritzisolierung
- Schaumstoffe auf Keramikfaserbasis
Superfeinfasern (Glasmikrofasern) - zu Bild 4.1
- Herstellung von (Blei-)Batterien
- Filtration
- Filter für Raumlufttechnische Anlagen
- Dachausbau und -dämmung
- Spritzisolierung
- technische Isolierung
- Rohrleitungsbau, technische Anlagen
- Medien zur Feinfiltration von Flüssigkeiten
- Spezialisolierungen
- Luft- und Raumfahrzeuge
- Tieftemperaturkryostaten
Künstlich hergestellte Organische Fasern | |||
Aus natürlichen Polymeren hergestellte Fasern | Aus synthetischen Polymeren hergestellte Fasern | ||
Polymere tierischen Ursprungs | Polymere pflanzlichen Ursprungs | Synthetische Polymere anorganischen Ursprungs | Synthetische Polymere organischen Ursprungs |
Persönliche Schutzausrüstung | Anlage 2 |
Schutzausrüstung | Hand- schutz | Haut- schutz | Augen- schutz | Atemschutz | Schutz- anzug | ||
Tätigkeit | Schutz- handschuhe | Schutz- creme, -lotion | Schutz- brille | FFP1 | FFP2, P2 TM1P TH2P 6 | FFP3 P3 TM2P TH3P | |
alle Arbeiten mit Faserfreisetzung | Siehe Abschnitt 4 "Arbeitshygiene" (Mindeststandards) | ||||||
Überkopfarbeiten, starke Staubentwicklung | Siehe Abschnitt 4 "Arbeitshygiene" (Mindeststandards) | ||||||
Faserstaubbelastung < Luftgrenzwert | O | X | O | O 1 | 4 | ||
Faserstaubbelastung < 10 x Luftgrenzwert | O | X | X | X 1 | X | ||
Faserstaubbelastung < 30 x Luftgrenzwert | O | X | X | X | X | X | |
Abbruch thermisch belasteter Isolierungen | O | X | X | X 1 | X 2 | X | |
Demontage thermisch belasteter Isolierungen mit Ausnahme von Arbeiten geringen Umfangs | O | X | X | X 1 | X | ||
Faserspritzverfahren | O | X | X | X 3 | X | ||
Arbeiten geringen Umfangs (Luftgrenzwert ist eingehalten, kein Faserspritzverfahren, kein Abbruch thermisch belasteter Isolierungen) | O | O | O 5 | 4 | |||
O = Empfehlung; X Gebot 1) Für Arbeiten, bei denen krebserzeugende Faserstäube (Kategorie K2) freigesetzt werden, sind Atemschutzgeräte mit der jeweils nächsthöheren Schutzstufe zu verwenden. |
Muster einer untemehmensbezogenen Anzeige für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit künstlichen Mineralfasern, die krebserzeugende Faserstäube freisetzen können (gem. § 37 Gefahrstoffverordnung und Anhang V Nr. 7.3 Gefahrstoffverordnung) | Anlage 3 a |
An die zuständige Arbeitsschutzbehörde | Absender: Firma: Tel.: /Fax: | ||
Hiermit zeigen wir den Umgang mit Produkten aus künstlichen Mineralfasern bei | |||
[ ] Abbrucharbeiten | [ ] Sanierungs-, Instandhaltungsarbeiten an. | ||
Art und Menge: (die Mengenangaben in (kg), (m3) oder (m2) sind auf eine anzugebende Zeiteinheit zu beziehen, z.B. Monat oder Jahr) | |||
[ ] Mineralwolle-Dämmstoffe im Hochbau | Menge: | ||
[ ] Mineralwolle-Dämmstoffe techn.
Isolierung [ ] < 200 °C [ ] > 200 °C | |||
[ ] Keramikfaserprodukte | |||
[ ] Sonstige Produkte: Produktbezeichnung: | |||
Der Umgang erfolgt | [ ] im Freien | [ ] in Räumen | [ ] im Freien und in Räumen |
Art der Tätigkeit [ ] Tätigkeiten gemäß Anlage 4 der TRGS 521 [ ] Tätigkeiten gemäß Anlage 5 der TRGS 521 [ ] andere Tätigkeiten: Vorhandene sicherheitstechnische Ausstattung: Angaben zur Abfallentsorgung: | |||
Verantwortliche Person: | Tel. | ||
Zahl der exponierten Arbeitnehmer: | |||
Kopie der Anzeige an den zuständigen Unfallversicherungsträger: | |||
abgegeben am: | |||
Ort, Datum | Unterschrift des verantwortlichen Betriebsleiters/Unternehmers |
Muster einer Anzeige für den Umgang mit Produkten aus künstlichen Mineralfasern, die krebserzeugende Faserstäube freisetzen können (Neuverwendung) (gem. § 37 Gefahrstoffverordnung und Anhang V Nr. 7.3 Gefahrstoffverordnung) | Anlage 3 b |
An die zuständige Arbeitsschutzbehörde | Absender: Firma: Tel.: / Fax: | ||
Hiermit zeigen wir den Umgang mit Produkten aus | |||
[ ] Keramikfasern | [ ] Hochtemperaturglasfasern | [ ] sonstigen Fasern an. | |
[ ] Art der Anzeige: | [ ] objektbezogene Anzeige | [ ] unternehmensbezogene Anzeige 8 | |
Bei objektbezogener Anzeige: | |||
Anschrift der Arbeitsstätte / Baustelle | |||
Art und Menge: (Mengenangaben in (kg), (m3) oder (m2), bei einer unternehmensbezogenen Anzeige sind die Angaben auf eine Zeiteinheit zu beziehen, z.B. Monat oder Jahr) | |||
[ ] Keramikfaserprodukte | Menge: | ||
[ ] Hochtemperaturglasfaserprodukte | |||
[ ] Sonstige Produkte: Produktbezeichnung: | |||
Angaben warum keine Ersatzstoffe verwendet werden können: | |||
Der Umgang erfolgt | [ ] im Freien | [ ] in Räumen | [ ] im Freien und in Räumen |
Art der Tätigkeit | |||
[ ] Tätigkeiten gemäß Anlage 5 der TRGS 521 | |||
[ ] andere Tätigkeiten: | |||
Vorhandene sicherheitstechnische Ausstattung: | |||
Angaben zur Abfallentsorgung: | |||
Verantwortliche Person: | Tel.: | ||
Zahl der exponierten Arbeitnehmer: | |||
Kopie der Anzeige an den zuständigen Unfallversicherungsträger: | |||
abgegeben am: | |||
Ort, Datum | Unterschrift des verantwortlichen Betriebsleiters/Unternehmers |
_________________
8) nur bei gleichartigen Tätigkeiten geringen Umfangs
weiter. |