TRGS 600 - Technische Regeln für Gefahrstoffe - Substitution (2)
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Vergleichende Bewertung der gesundheitlichen und sicherheitstechnischen Gefährdungen (Spalten- und Wirkfaktorenmodell) | Anlage 2 zu TRGS 600 |
1 Das Spaltenmodell
(1) Das Spalten-Modell (siehe Tabelle "Ersatzstoffprüfung") erlaubt einen schnellen Vergleich von Stoffen und Zubereitungen anhand weniger Informationen.
(2) Eine vergleichende Bewertung eines Produktes und einer potenziellen Ersatzlösung wird jeweils getrennt für beide Lösungen durchgeführt in den fünf Spalten:
(2) Die Bewertung der Ergebnisse sollte folgende Kriterien berücksichtigen:
(3) Eine Bewertung unter Betrachtung der Inhaltsstoffe wird beim Spaltenmodell nicht durchgeführt. Durch diese pragmatische Vorgehensweise werden gewisse Nachteile in Kauf genommen, die sich z.B. aus der Existenz von Einstufungsgrenzen bei Zubereitungen ergeben.
Produktname | ||||||||||||||
1 Gefährdung | 2a akute Gesundheitsgefahren (einmalige Einwirkung, z.B. Chemieunfall) | 2b chronische Gesundheitsgefahren (wiederholte Einwirkung) | 3 Umweltgefahren 1 | 4 Brand- und Explosionsgefahren 2 | 5 Gefahren durch das Freisetzungsverhalten | 6 Gefahren durch das Verfahren | ||||||||
sehr hohe Gefährdung | [..] Sehr giftige Stoffe / Zubereitungen (R26, R27, R28)
[ ] Stoffe / Zubereitungen, die bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase bilden können (R32) | [ ] Krebserzeugende Stoffe der Kategorien 1 oder 2 (Carc.Cat.1, K1, Carc.Cat.2, K2, R45, R49)
[ ] Erbgutverändernde Stoffe der Kategorien 1 oder 2 (Mut.Cat.1, M1, Mut.Cat.2, M2, R46) [ ] Zubereitungen, die krebserzeugende oder erbgutverändernde Stoffe der Kategorien 1 oder 2 in einer Konzentration > 0,1 % enthalten | [ ] Stoffe / Zubereitungen mit dem Gefahrensymbol N und den Gefahrenbezeichnungen R50, R51, R53, R54, R55, R56, R57, R58, R59
[ ] Stoffe / Zubereitungen der Wassergefährdungsklasse WGK 3 | [ ] Explosionsgefährliche Stoffe / Zubereitungen (R2, R3)
[ ] Hochentzündliche Gase und Flüssigkeiten (R12) [ ] Selbstentzündliche Stoffe / Zubereitungen (R17) | [ ] Gase
[ ] Flüssigkeiten mit einem Dampfdruck > 250 hPa (mbar) (z.B. Dichlormethan) [ ] Staubende Feststoffe Aerosole | [ ] Offene Verarbeitung
[ ] Möglichkeit des direkten Hautkontaktes [ ] großflächige Anwendung | ||||||||
hohe Gefährdung | [ ] Giftige Stoffe / Zubereitungen (R23, R24, R25)
[ ] Stark ätzende Stoffe / Zubereitungen (R35) [ ] Stoffe / Zubereitungen, die bei Berührung mit Wasser oder Säure giftige Gase bilden können (R29, R31) [ ] Hautsensibilisierende Stoffe (R43, Sh) Atemwegssensibilisierende Stoffe (R42, Sa) [ ] Zubereitungen, die haut- oder atemwegssensibilisierende Stoffe in einer Konzentration >1 % enthalten (bei Gasen z 0,2 %) | [ ] Fortpflanzungsgefährdende Stoffe der Kategorien 1 oder 2 (Repr.Cat.1, Re1, Rf1, Repr.Cat.2, Re2, Rf2, R60, R61)
[ ] Zubereitungen, die fortpflanzungsgefährdende Stoffe der Kategorien 1 oder 2 in einer Konzentration >0,5 % enthalten (bei Gasen >0,2 %) [ ] Krebserzeugende Stoffe der Kategorie 3 (Carc.Cat.3, K3, R40) [ ] Erbgutverändernde Stoffe der Kategorie 3 (Mut.Cat.3, M3, R68) [ ] Zubereitungen, die krebserzeugende oder erbgutverändernde Stoffe der Kategorie 3 in einer Konzentration > 1 % enthalten [ ] Stoffe, die sich im Körper anreichern können (R33) | [ ] Leichtentzündliche Stoffe / Zubereitungen (R11)
[ ] Stoffe / Zubereitungen, die mit Wasser hochentzündliche Gase bilden (R15) [ ] Brandfördernde Stoffe / Zubereitungen (R7, R8, R9) [ ] Stoffe / Zubereitungen mit bestimmten Eigenschaften (R1, R4, R5, R6, R7, R14, R16, R18, R19, R30, R44) | [ ] Flüssigkeiten mit einem Dampfdruck 50...250 hPa (mbar) (z.B. Methanol) | ||||||||||
mittlere Gefährdung | [ ] Gesundheitsschädliche Stoffe/ Zubereitungen (R20, R21, R22)
[ ] Stoffe, die sich in der Muttermilch anreichern können (R64) [ ] Ätzende Stoffe / Zubereitungen (R34, pH >11,5, pH < 2) [ ] Augenschädigende Stoffe (R41) [ ] Nichttoxische Gase, die durch Luftverdrängung zu Erstickung führen können (z.B. Stickstoff) | [ ] Fortpflanzungsgefährdende Stoffe der Kategorie 3 (Repr.Cat.3, Re3, Rf3, R62, R63)
[ ] Zubereitungen, die fortpflanzungsgefährdende Stoffe der Kategorie 3 in einer Konzentration > 5 % enthalten (bei Gasen > 1 %) | [ ] Stoffe / Zubereitungen ohne Gefahrensymbol N, aber mit den Gefahrenbezeichnungen R52, R53
[ ] Stoffe / Zubereitungen der Wassergefährdungsklasse WGK 2 | [ ] Entzündliche Stoffe / Zubereitungen (R10) | [ ] Flüssigkeiten mit einem Dampfdruck 10...50 hPa (mbar), mit Ausnahme von Wasser (z.B. Toluol) | [ ] Geschlossene Verarbeitung mit Expositionsmöglichkeiten z.B. beim Abfüllen, bei der Probenahme oder bei der Reinigung | ||||||||
geringe Gefährdung | [ ] Reizende Stoffe / Zubereitungen (R36, R37, R38)
[ ] Hautschädigung bei Feuchtarbeit [ ] Stoffe / Zubereitungen, die beim Verschlucken Lungenschäden verursachen (R65) [ ] Hautschädigende Stoffe / Zubereitungen (R66) [ ] Dämpfe erzeugen Schläfrigkeit u. Benommenheit (R67) | [ ] auf sonstige Weise chronisch schädigende Stoffe (kein R-Satz, aber trotzdem Gefahrstoff!) | [ ] Stoffe / Zubereitungen der Wassergefährdungsklasse WGK 1 | [ ] schwerentzündliche Stoffe/ Zubereitungen, Flammpunkt 55...100 °C | [ ] Flüssigkeiten mit einem Dampfdruck 2...10 hPa (mbar) (z.B. Xylol) | |||||||||
vernachlässigbare Gefährdung | [ ] erfahrungsgemäß unbedenkliche Stoffe (z.B. Wasser, Zucker, Paraffin u.ä.) | [ ] Nicht wassergefährdende Stoffe / Zubereitungen (nwg) | [ ] unbrennbare oder nur sehr schwer entzündliche Stoffe / Zubereitungen (bei Flüssigkeiten Flammpunkt > 100 °C) | [ ] Flüssigkeiten mit einem Dampfdruck < 2 hPa (mbar) (z.B. Glykol)
[ ] nichtstaubende Feststoffe | [ ] geschlossene, dichte Anlage
[ ] geschlossene Anlage mit Absaugung an den Austrittsstellen | |||||||||
| ||||||||||||||
1) Die Wassergefährdungsklasse wird nur bei den Stoffen Zubereitungen als Bewertungskriterium herangezogen, die (noch) nicht bezüglich der umweltgefährlichen Eigenschaften eingestuft sind. 2) Explosionsfähige Stäube sind aufgrund ihrer spezifischen Problematik im Einzelfall fachkundig zu prüfen und daher keiner u.a. Gefährdungsstufe zugeordnet (Treten in der Spalte "akute Gesundheitsgefahren" die R-Sätze 20, 21, 22, 23, 24 und 25 in Kombination mit dem R-Satz 48 auf, so werden die betreffenden Stoffel Produkte eine Gefährdungsstufe höher bewertet. Es handelt sich dann um chronische Gesundheitsgefahren.) |
2 Das Wirkfaktoren-Modell
(1) Das folgende Verfahren erlaubt eine vergleichende Gefährdungsabschätzung, allerdings nur hinsichtlich der gesundheitsschädlichen Eigenschaften, bei Stoffen und Zubereitungen, für die weder eine ausführliche und aktuelle toxikologische Bewertung noch Hilfen durch branchenspezifische Lösungen verfügbar sind. Es geht im Gegensatz zum Spaltenmodell nicht von der Einstufung der Zubereitung aus, sondern berücksichtigt anteilig alle (aus dem Sicherheitsdatenblatt ersichtlichen) Inhaltsstoffe.
(2) Auch zur Anwendung des Wirkfaktoren-Modells sollten zumindest Angaben zu folgenden gesundheitsschädigenden Eigenschaften der Stoffe bzw. der Inhaltsstoffe der Zubereitungen vorliegen: akute Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung, erbgutveränderndem Potenzial und Hautsensibilisierung. Zusätzlich ist die Toxizität bei wiederholter Applikation (Verabreichung) zu beurteilen. Fehlende Angaben zu diesen Endpunkten werden mit dem entsprechenden W-Faktor bewertet:
(3) Damit ist die Anwendung des Wirkfaktoren-Modells auch dann möglich, wenn nicht zu allen gesundheitsschädigenden Eigenschaften Angaben vorliegen.
(4) Das Wirkfaktoren-Modell bezieht sich ausschließlich auf toxische Eigenschaften. Physikalischchemische Eigenschaften, Umweltgefahren sowie Expositions- und Anwendungsbedingungen sind nicht berücksichtigt. Diese müssen in der Entscheidung zu einem Ersatzstoff getrennt beurteilt werden (zum Beispiel mit dem Spaltenmodell).
2.1 Der Wirkfaktor (W) für Stoffe
(1) W wird beschrieben durch die entsprechenden Gefahrenhinweise (R-Sätze) sowie durch Gesundheitsgefahren, die noch nicht in einem R-Satz ihren Niederschlag gefunden haben (z.B. Hautresorptivität, pH-Wert, K3).
(2) Es sind jeweils alle bei der bestehenden Lösung und bei der Ersatzlösung eingesetzten, entstehenden oder freigesetzten Stoffe zu berücksichtigen.
(3) Der W-Faktor eines Stoffes kann sinnvoll nur im Vergleich mit dem W-Faktor eines anderen Stoffes verwendet werden. Die W-Faktoren sind abgeleitet worden aus den Einstufungskriterien sowie der Höhe der Luftgrenzwerte in gleicher Weise eingestufter Stoffe (F. Kalberlah, H. Wriedt: Bewertung und Fortentwicklung der Regelsetzung: Anwendbarkeit der TRGS 440; Schriftenreihe der BAuA, Fb 784, Dortmund/Berlin, 1998).
Wirkfaktoren (W) | |
R45, R46, R49, M1, M2, K1, K2 | 50.000 |
R26, R27, R28, Luftgrenzwert 3 < 0,1 mg/m3 | 1.000 |
R32, R60, R61, RE1, RE2, RF1, RF2 | |
R35, R48/23, R48/24, R48/25, R42, R43, Sh, Sa, Sah 4 | 500 |
R23, R24, R25, R29, R31, R34, R41, H 2 | 100 |
R33, R40, R 68, K3, M3, pH < 2 bzw. > 11,5 1 | |
R48/20, R48/21, R48/ 22, R62, R63, RE3, RF3 | 50 |
R20, R21, R22 | 10 |
R36, R37, R38, R65, R67 | 5 |
R66, Eingestuft (aber keines der genannten Kriterien) oder mit AGW > 100 mg/m3 | 1 |
Stoffe mit bekanntermaßen geringer Gesundheitsgefährdung | 0 |
Luftgrenzwert zwischen 0,1 und 100 mg/m3 | 100/GW 3 |
1) Wenn für die Zubereitung WZ < 100 ist das Wirkpotenzial bei einem pH-Wert der Zubereitung < 2 bzw. > 11,5 mit W = 100 anzunehmen, sofern nicht aufgrund von Prüfungen der pH-Wert als nicht bewertungsrelevant beurteilt wurde 2) Bei einer H-Einstufung in der MAK-Liste oder der TRGS 900 ohne entsprechenden R-Satz liegt einer der R-Sätze 20, 21 oder 22 vor, ist das Wirkpotenzial entsprechend diesem R-Satz zu wählen 3) Verwende jeweils den höchsten Wert für W (aus kritischstem R-Satz bzw. 100/GW). Soweit Wirkungen, die einem R-Satz zu Grunde liegen, maßgeblich die Höhe des Luftgrenzwertes begründen, braucht dieser R-Satz nicht berücksichtigt zu werden. Dies kann den Begründungen zu den Luftgrenzwerten entnommen werden. 4) Bei einer Einstufung als Sh, Sa oder Sah in der MAK Werte Liste oder TRGS 900 ohne entsprechenden R-Satz, liegt einer der R-Sätze R 42, R 43 oder R42/43 vor und es das Wirkpotential entsprechend diesem R-Satz zu wählen. |
(5) Bei Stoffen mit mehreren der aufgeführten Eigenschaften ist die Eigenschaft mit dem höchsten Wert heranzuziehen. Kombinationssätze - soweit nicht in der Tabelle aufgeführt - sind als Zusammensetzung aus einzelnen R-Sätzen zu betrachten, z.B. R39/26 als R39 und R26. Der R68 wird nur dann zur Bewertung herangezogen, wenn er nicht in einem Kombinationssatz auftritt.
2.2 Der Wirkfaktor (WZ) für Zubereitungen
(1) WZ erhält man grundsätzlich durch Addition der W-Faktoren der Inhaltsstoffe entsprechend deren Anteil in der Zubereitung. WZ für Zubereitungen mit den Inhaltsstoffen A, B, C, ... wird in idealer Weise berechnet nach der Formel
WZ = WA x PA+ WB x PB + WC x PC+...
wobei PA, PB, PC, ... = Prozentsatz/100.
(2) Die Ermittlung von WZ darf nicht anhand der Kennzeichnung der Zubereitung erfolgen. Es ist sinnvoll, dass der W-Faktor von Zubereitungen vom Lieferanten oder Hersteller ermittelt wird, da dieser genauere Kenntnisse über die Zusammensetzung der Zubereitung hat. Die Höhe des W-Faktors sollte aus den Angaben des Sicherheitsdatenblattes nachvollziehbar sein.
(3) Muss der Verwender WZ doch aus den Angaben im Sicherheitsdatenblatt berechnen, ist bei Konzentrationsspannen (z.B. 10-25 %) der höchste Wert (hier 25 %) für die Berechnung heranzuziehen. Auch wenn sich dabei ggf. ein Gesamtgehalt über 100 % ergibt (z.B. Stoff A 10-25 %, Stoff B 75-90 %), ist nicht auf 100 % zurückzurechnen. Liegt der Gesamtgehalt der im Sicherheitsdatenblatt angegebenen Stoffe unter 100 %, muss entsprechend hochgerechnet werden.
(4) Bei Mehr-Komponenten-Produkten sind zum Vergleich mit einer Ersatzlösung die Wirkfaktoren der Komponente mit den höheren W-Faktoren heranzuziehen (bei Gebinden, mit denen eine Zwangsmischung erfolgt, ist der Mittelwert der Wirkfaktoren der Komponenten zu verwenden).
2.3 Bewertung der W-Faktoren
(1) Das Wirkfaktoren-Modell bezieht sich auf toxische Eigenschaften. Daher sind bei Entscheidungen über Ersatzstoffe die physikalischchemischen Eigenschaften, Umweltgefahren, Expositions- und Anwendungsbedingungen getrennt zu beurteilen.
(2) Der Einsatz einer Ersatzlösung ist umso eindringlicher zu prüfen, je größer der Quotient aus den Wirkfaktoren der bestehenden Lösung und der Ersatzlösung ist.
(3) Grundsätzlich sind geringe Unterschiede bei den Wirkfaktoren nur dann ein Argument für einen Ersatzstoff, wenn die Datenlage bei dem Ersatzstoff ähnlich gut ist wie bei dem zu ersetzenden Stoff.
(4) Bei einem Verhältnis der Wirkfaktoren von eingesetztem Stoff zum Ersatzstoff unter 10 sollten weitere Gründe für den Einsatz des Ersatzstoffes geprüft werden. Ist der Wirkfaktor des verwendeten Produktes mindestens zehnmal so groß wie der Wirkfaktor des Ersatzproduktes, müssen wichtige Gründe vorliegen, wenn der Ersatzstoff nicht eingesetzt wird.
Kriterien für die Realisierung der Substitution: Abwägungsgründe für den betrieblichen Einsatz von Ersatzlösungen und zur erweiterten Bewertung | Anlage 3 zu TRGS 600 |
1 Abwägungsgründe für den betrieblichen Einsatz von Ersatzlösungen
(1) Die folgenden Ausführungen sollen insbesondere Arbeitgebern Abwägungsgründe für den betrieblichen Einsatz von Ersatzlösungen an die Hand geben (siehe Nummer 5.3 der TRGS). Die Prüfung erfolgt, wenn festgestellt wurde, dass die ins Auge gefassten Änderungen
(2) In der folgenden Tabelle werden einschlägige betriebliche Faktoren (mit beispielhaft genannten Unterpunkten) dargestellt, die durch den Einsatz von Ersatzstoffen und Ersatzverfahren erfahrungsgemäß beeinflusst werden können.
(3) Kosten werden bei betriebswirtschaftlicher Betrachtung typischerweise nach variablen und fixen Kosten unterschieden. Die Tabelle gibt dem Anwender Hinweise, welche Kosten ggf. durch die Ersatzlösung beeinflusst werden.
(4) Die Zuordnung der Kostenblöcke zum variablen bzw. fixen Anteil ist dabei wesentlich von der Organisation des Unternehmens abhängig und muss entsprechend individuell angepasst werden. So können fixe Kosten, beispielsweise ein veränderter Personalbedarf durch den Einsatz von Subunternehmen u.ä. unter Umständen variabilisiert werden, während Lagerkosten ggf. durch eine Investition in eine neue Lagerhalle fixe Kosten darstellen können.
(5) Neben den Kosten enthält die Tabelle weitere Faktoren, die kostenmäßig schwer zur erfassen sind, für langfristig wirksame Entscheidungen aber sehr wohl relevant sein können. Ob, in welcher Richtung und in welchem Ausmaß Einflussfaktoren durch die vorgesehene Ersatzlösung beeinflusst werden, hängt wesentlich von den individuellen Randbedingungen der Betriebe ab (z.B. Umgang mit weiteren Gefahrstoffen, Arbeitsorganisation, technischer Standard, etc.).
(6) Die dargestellten Einflussfaktoren sind grundsätzlich auf alle Arten von Ersatzlösungen anwendbar, das heißt, für den Einsatz
(7) In den meisten Fällen ist es ausreichend, die Einflussfaktoren qualitativ zu beschreiben (positiver Einfluss/kein Einfluss/negativer Einfluss). Wichtig ist, dass alle Faktoren betrachtet und die zutreffenden Unterpunkte ausgewählt und dokumentiert werden, auch wenn sie sich im konkreten Fall als nicht relevant erweisen oder wenn sich keine Veränderung des Faktors ergibt. Ein Vergleich ausgewählter einzelner Kosten (z.B. Preis des aktuell verwendeten Stoffes gegen Preis des Ersatzstoffes) ist typischerweise nicht ausreichend.
Tabelle: Abwägungsgründe für den betrieblichen Einsatz von Ersatzlösungen
Möglichst alle Einflussfaktoren sollen betrachtet und zutreffende Unterpunkte ausgewählt werden. Für jeden Einflussfaktor, ggf. gegliedert nach Unterpunkten soll zumindest qualitativ dokumentiert werden, ob sich die Ersatzlösung positiv (+), negativ (-) oder neutral (0) auswirkt. Bei mehreren denkbaren Ersatzlösungen kann die Tabelle erweitert oder mehrfach angelegt werden.
Einflussfaktoren | Veränderung durch die Ersatzlösung ++/+/0/-/-- oder Kostenschätzung | Bemerkungen | ||
variable Kosten: | ||||
1. | Einsatzstoffkosten Ggf. Kosten für Hilfs- und Verbrauchsstoffe berücksichtigen. | |||
2. | Lagerkosten | |||
3. | Transportkosten z.B. Kosten für Verpackungen, Frachttarife, etc. | |||
4. | Entsorgungskosten z.B. Kosten zur stofflichen Wiederverwertung, zur Abfall-, Abwasser- und Abluftbehandlung | |||
5. | Energiekosten | |||
6. | Versicherungskosten etc | |||
fixe Kosten: | ||||
7. | Kosten für F&E Entwicklung und Anpassung der Ersatzlösung in der Wertschöpfungskette | |||
8. | Anlagekosten Investitionen in die Produktionsanlage | |||
9. | Personalkosten z.B. Gehälter, Kosten für Weiterbildung, etc. | |||
10. | Kosten für das Risikomanagement:
- technische Maßnahmen, - organisatorische Maßnahmen - persönliche Maßnahmen z.B. bauliche Maßnahmen, Lüftungsmaßnahmen, ggf. Bedarf an zusätzlichem Personal, Arbeitsplatzmessungen, persönliche Schutzausrüstung, etc. | |||
11. | Kosten für arbeitsmedizinische Vorsorge | |||
12. | Kosten für Arbeitsmanagementsysteme und zur Erfüllung rechtlicher Auflagen z.B. ISO-Zertifizierung, Gefahrstoffkataster, Registrierungen, Genehmigungen, etc. | |||
13. | Vertriebskosten etc. | |||
weitere Einflussfaktoren (ggf. nicht in Kosten zu beschreibende, betriebsbezogene Faktoren): | ||||
a. öffentliche Wahrnehmung, Firmenimage, etc. | ||||
b. Mitarbeiterzufriedenheit, Motivation, etc. | ||||
c. vorteilhafte Produktkennzeichnung, Gütesiegel, etc. | ||||
etc. | ||||
weitere relevante Faktoren (falls erforderlich betriebs- und fallbezogen ergänzen) abschließende Bewertung:
|
(8) Auf Grund einer qualitativen Beschreibung der Einflussfaktoren lässt sich in vielen Fällen schon eine eindeutige Entscheidung treffen, anderenfalls sollten einzelne oder mehrere der Faktoren genauer untersucht werden.
(9) Wird keiner der Einflussfaktoren zum Negativen verändert, ist der Vorteil der Ersatzlösung offensichtlich. Die ins Auge gefassten Veränderungen sind unverzüglich in die Wege zu leiten.
(10) Auch wenn einzelne Einflussfaktoren negativ beeinflusst werden, kann die Ersatzlösung insgesamt noch vorteilhaft sein. Wird eine Mehrzahl von Faktoren negativ beeinflusst, hängt es von den betrieblichen Randbedingungen ab, welches relative Gewicht den positiv und negativ beeinflussten Faktoren bei der abschließenden Entscheidung beigemessen wird. Starre Beurteilungsregeln können nicht formuliert werden.
(11) Es ist jedoch hervorzuheben, dass höhere Kosten einer Ersatzlösung nicht automatisch zur Beurteilung "nicht anzuwenden" führen können. Insbesondere wenn die zu ersetzenden Stoffe eine hohe Gefährdung auslösen, ist der Verringerung der Gefährdung ein hohes Gewicht beizumessen.
2 Abwägungsgründe zur erweiterten Bewertung
(1) Für weitreichende Entscheidungen (z.B. betriebsübergreifende Substitutionsziele, Entwicklung neuer Produktlinien, konzernweite Beschränkungen (schwarze Listen)) reichen die oben beschriebenen betriebsbezogenen Kriterien nicht aus.
(2) Außer der Beurteilung der gesundheitlichen und physikalischchemischen Gefährdungen sowie der technischen Eignung der Ersatzlösung sind ebenfalls die umweltbezogenen, sozialen und ökonomischen Auswirkungen über den gesamten Lebenszyklus eines Produktes von Bedeutung.
(3) Die Ergebnisse einer erweiterten Bewertung sollten bei weitreichenden Entscheidungen die Entwicklung von Produkt- oder Verfahrensalternativen begleiten. Erweiterte Bewertungen sollen lebenswegbilanziert eine Vielzahl von Kriterien betrachten und auf diese Weise mögliche Konsequenzen einer Produktsubstitution ganzheitlich bewerten. Sie können auch bislang nicht berücksichtigte negative oder positive Auswirkungen der bestehenden Verfahren entlang der gesamten Wertschöpfungskette analysieren.
(4) Um möglichst viele relevante Aspekte systematisch und in vergleichbarer Weise zu berücksichtigen, sind eine Vielzahl von Parametern zu erfassen und in Kennzahlen zu überführen. Hierzu kann inzwischen auf leistungsfähige und erprobte Expertenmethoden zurückgegriffen werden, die soziale und volkswirtschaftliche Konsequenzen im Vorfeld analysieren können.
(5) Vor der Nutzung von Expertenmethoden sollte geprüft werden, ob und wie die Modelle ökonomische, ökologische und soziale Kriterien erfassen, in Kenngrößen überführen und bewerten. Um nachhaltige Entscheidungen treffen zu können, ist es von großer Bedeutung, dass diese Kriterien auf alle relevanten Stufen des Lebenszyklus eines Stoffes angewendet werden.
(6) Die Modelle sollten folgende Stufen des Lebenszyklus berücksichtigen:
(7) Grundsätzlich relevante Kriterien sind zum Beispiel das toxikologische Profil der Einsatzstoffe und/oder Zwischenprodukte, der Energieverbrauch, Emissionen, das ökotoxikologische Profil, die Verfügbarkeit der Stoffe, und je nach Problem viele weitere und spezifischere Kriterien. Die sozialen Auswirkungen, die für die erweiterte Bewertung mit betrachtet werden, können je nach Problematik auch durch mehrere Kriterien beschrieben werden. Relevant können beispielsweise sein: die Anzahl der mit dem Produkt oder Stoff verbundenen Arbeitsplätze, die Qualität der Arbeit oder die mit dieser Arbeit typischerweise verknüpften Gesundheitsgefahren.
(8) Je nach Anzahl der untersuchten Phasen im Lebenszyklus des Stoffes und den verfügbaren bzw. verwendeten Daten werden unterschiedlich weitreichende Beschreibungen des Stoffes und der mit seiner Nutzung verbundenen Chancen und Risiken möglich
(9) Expertenmodelle können Entscheidungen zur Substitution oder zum Aufbau einer Produktlinie auf den Feldern Marketing, Forschung, Strategie und auch Politik unterstützen, Dazu müssen sie ihre Ergebnisse transparent, aber auch eingängig präsentieren können.
(10) Ein Beispiel für eine solches Expertenmodell ist SEEBalance®. Dieses Modell visualisiert seine Ergebnisse in einer speziellen dreidimensionalen Darstellung, einem SEECube® genannten Würfel. Im dreidimensionalen Raum werden auf der ersten Achse die ökonomische Bewertung, auf der zweiten die Umweltbewertung und auf der dritten Achse die soziale Bewertung abgebildet. Insgesamt vorteilhafte Alternativen werden dann im rechten oberen Quadranten abgebildet und stellen die bevorzugten Alternativen für die Substitutionsentscheidung dar. Auf diese Weise lassen sich unterschiedliche Alternativen auf einen Blick sortieren und priorisieren. Im Laufe der nächsten Jahre werden solche Expertenmodelle vermutlich verstärkt im Rahmen von REACH weiter entwickelt und angewendet werden. Es wäre zu prüfen, inwieweit solche Modelle dann auch für die Anforderungen dieser TRGS einsetzbar sind (s. z.B. http://www.baua.de/de/Themenvon-A-Z/Gefahrstoffe/Tagungen/Substitution/pdf/Vortraq-04. pdf)
Vorgehensweise bei der Erarbeitung von Substitutionsempfehlungen für Gefahrstoffe, Tätigkeiten oder Verfahren | Anlage 4 zu TRGS 600 |
Bei der Erarbeitung von Substitutionsempfehlungen sind die Inhalte dieser TRGS zu beachten. Diese Anlage enthält zusätzlich zu den konkreten Vorgehensweisen, die in den anderen Anlagen beschrieben wurden, grundsätzliche Gesichtspunkte und Hilfestellungen zum Auffinden von Wissensquellen für spezifische Substitutionslösungen für Gefahrstoffe.
1 Analyse der Substitutionsaufgabe
Es gibt drei unterschiedliche Typen von Substitution.
1.1 Ersatz
Im einfachsten Fall erfolgt Substitution als 1:1 Ersatz eines bereits verwendeten Stoffes durch einen anderen nicht oder weniger gefährlichen Stoff oder durch ein bekanntes Verfahren, in dem nicht oder weniger gefährliche Stoffe eingesetzt werden. Hier ist es oft lediglich erforderlich die betroffenen Betriebe zu informieren, damit bereits existierende Lösungen zur allgemein üblichen Praxis werden.
1.2 Anpassung
Im zweiten Fall ist ein 1:1 Ersatz nicht möglich, es liegen aber bereits Referenzprozesse und Anwendungsverfahrungen für die Substitutionslösung aus einzelnen Betrieben der Branche oder übertragbare Lösungen aus anderen Branchen vor. Die Substitution ist in diesen Fällen sowohl ein Informationsproblem als auch ein Akzeptanzproblem bei denjenigen Betrieben, die sich noch nicht hinreichend mit dieser Substitutionslösung auseinandergesetzt haben. Oft sind Anpassungsentwicklungen notwendig um Referenzprozesse erfolgreich auf die Mehrzahl der betroffenen Betriebe der Branche übertragen zu können. Dazu ist eine vertiefte technische Recherche nötig ebenso wie die Durchführung von Arbeiten zum Transfer von Technologien und Erkenntnissen. Substitution kann hier oft nicht kurzfristig, umfassend und abschließend erfolgen. Sie kann aber durch Teilaufgaben eingeleitet werden und meist in einem mittelfristigen Prozess (Orientierung 3-7 Jahre) abgeschlossen werden.
1.3 Forschung und Entwicklung
Der schwierigste Fall ergibt sich dann, wenn überhaupt keine Substitutionslösungen oder entsprechende Verfahren vorhanden sind. Dann sind mehr oder weniger grundlegende aufwendige Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf chemischem und technischem Gebiet notwendig. Allerdings können die Vorgehensweisen und Beurteilungskriterien, die in dieser TRGS und ihren Anlagen beschrieben werden auch bei der Bearbeitung von solchen grundlegenden Fragestellungen nutzbringend angewendet werden.
2 Problemdefinition - Abwägung von Chancen und Risiken von Substitutionsmöglichkeiten
(1) Eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit ist eine konkrete Aufgabenstellung. Wenn unterschiedliche Substitutionsmöglichkeiten vorliegen, müssen deren erkennbare Vorteile und Risiken systematisch und transparent gegeneinander abgewogen werden. Zusätzlich zur Anwendung der Kriterien aus Nummer 5 dieser TRGS ist es sinnvoll, weitere mögliche treibende und hemmende Einflüsse für oder gegen einzelne Lösungen zu identifizieren (z.B. Verbraucherakzeptanz, Normung, Patente). Unerlässlich ist in der Phase der Problemdefinition auch die Verständigung über die Bedeutung der in der weiteren Diskussion verwendeten Begriffe
(2) Der große Vorteil der Substitution liegt in der Möglichkeit, das Gesamtgefährdungspotential von chemischen Stoffen oder Verfahren grundlegend zu reduzieren. Dies kann gegebenenfalls den Aufwand zur Einhaltung einer Vielzahl gesetzlich vorgeschriebener und kostenaufwendiger Schutzmaßnahmen verringern, die ansonsten die Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen regeln.
(3) Risiken der Substitution können sich ergeben, wenn die möglichen Auswirkungen von Substitutionslösungen nicht ausreichend geprüft wurden. Dies gilt für die technischen Auswirkungen, die eine Substitution als Veränderung der stofflichen Grundlage eines Verfahrens immer auslösen kann oder für den Wechsel im Gefährdungsspektrum, die mit Substitutionslösungen verbunden sein können (z.B. Arbeitsschutz, Klimaschutz, Verbraucherschutz).
(4) Ein grundsätzliches Problem besteht darin, dass über den neuen Stoff bzw. das neue Verfahren typischerweise weniger Informationen zur Verfügung stehen als über die hergebrachte Lösung. Dies kann die Beurteilung der Gefährdung bei ggf. fehlenden Prüfdaten (dies wird durch REACH verbessert werden) betreffen und auch die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit der Substitutionslösung in der Praxis. Während die Auswirkungen der meisten Arbeitsschutzmaßnahmen auf den Betrieb beschränkt bleiben, kann der Ersatz eines Stoffes Auswirkungen auf das gesamte Produkt bzw. die gesamte Wertschöpfungskette haben und sich somit auch auf Zulieferer oder Kunden auswirken.
(5) Hemmnisse in der Anfangsphase der Einführung von Substitutionslösungen können auch ein höherer Preis und der Aufwand für betriebliche Anpassungen sein. Die Betrachtung der mittelfristigen Gesamtkosten für das betroffene Produkt oder den betroffenen Prozess ist aber oft geeignet, dieses Problem zu relativieren.
3 Beteiligung von Fachleuten
(1) Für die Analyse und Bearbeitung unterschiedlicher Aspekte ist es gegebenenfalls nötig, Fachleute mit ausreichenden Kenntnissen zu unterschiedlichen Aspekten der Substitutionsprüfung und bei der Erarbeitung der Substitutionslösungen zu beteiligen. Relevante Qualifikationen sind zum Beispiel Kenntnisse über
(2) Zusätzlich sollten Informationen, die in der gesamten Prozesskette (z.B. Hersteller von Maschinen, Abnehmer der Produkte, Vorlieferanten) vorhanden sind, genutzt werden.
4 Ablauf bei der Erarbeitung von Substitutionsempfehlungen
(1) Eine Orientierung zum Ablauf der Projektschritte bei der Erarbeitung von Substitutionslösungen bietet Anlage 1 "Ablaufschema". Bewertungs- und Entscheidungshilfen zur Festlegung von Arbeitspaketen und zur Strukturierung der Diskussion enthalten die Anlagen 2 (Vergleichende Bewertung der gesundheitlichen und sicherheitstechnischen Gefährdungen) und 3 (Kriterien für die Realisierung der Substitution - Abwägungsgründe für den betrieblichen Einsatz von Ersatzlösungen und zur erweiterten Bewertung. Bei der Zielfindung sollten, so vorhanden, unterschiedliche Lösungsansätze ergebnisoffen nebeneinander diskutiert werden. Teilaufgaben, wie z.B. die gesundheitliche oder umweltbezogene Bewertung sollten frühzeitig identifiziert, mit Ressourcen hinterlegt und terminiert werden.
(2) Für die Erarbeitung von Substitutionslösungen ist es besonders wichtig, die Fachöffentlichkeit frühzeitig zu informieren, da von der bloßen Thematisierung der Fragestellung bereits Innovationsimpulse ausgehen können und sich in der Diskussion oftmals auch die Informationsbasis noch einmal verbreitert.
5 Hinweise auf Wissensquellen
Zusätzlich zur Beteiligung von Fachleuten sollte bei der Erarbeitung von Substitutionslösungen auch eine Recherche in allgemein zugänglichen Wissensquellen erfolgen. Beispiele für solche Wissensquellen sind im Folgenden enthalten. Sie stellen unterschiedliche Anforderungen an das Vorwissen des Nutzers, einige von ihnen sollten nur bei ausreichender fachlicher Qualifikation verwendet werden. Die folgende Sammlung ist nicht abschließend (Stand 1/2008).
5.1 Datenbanken zu Ersatzstoffen und Ersatzverfahren
5.2 Datenbanken mit Stoff- Informationen
5.3 Internationale Datenbanken (meist zur Wirkung von Stoffen)
_____________________
1) www.baua.de/de/Themenvon-A-Z/Gefahrstoffe/Glossar/Begriffsglossar.pdf
2) In den folgenden Absätzen ist ">" zu lesen als "höhere Gefährdung zu erwarten als bei ... ".
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