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48. Zinkoxid
(CAS-NR.: 1314-13-2)

(BArbBl. 5/98 S. 98)
(Stand: November 1997)


Die im EU-Einstufungsdossier aufgeführten Daten zu diesem Endpunkt sind widersprüchlich. Es erscheint sinnvoll, die löslichen Zinkverbindungen als Stoffgruppe bezüglich der reproduktionstoxischen Wirkung zu betrachten.

Aufgrund der vorliegenden Daten zu Zinkoxid erfolgt gemäß den EU-Einstufungskriterien keine Einstufung (RE:-).

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