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7. Chlorethan
(CAS-Nr.: 75-00-3)

(BArbBl. 3/97 S. 64)


Kanzerogenität:

Die chronische Inhalation von Chlorethan in hohen Konzentrationen führte bei Ratten und bei männlichen Mäusen zu leicht erhöhten Tumorraten sowie bei weiblichen Mäusen zu einer extrem hohen Inzidenz an endometrialen Tumoren (86 % der Tiere). Aufgrund der Tatsache, daß nur eine einzige Chlorethan-Konzentration im chronischen Versuch getestet wurde, läßt sich keine Aussage zur Dosis-WirkungsBeziehung machen. Die Ergebnisse der vorliegenden in vitro-Genotoxizitätstests ergeben kein klares Bild: Chlorethan war mutagen im Ames-Test, zeigte aber keine Aktivität in Zelltransformationstesten und im DNA-Repair-Test.

Insgesamt läßt sich aus den vorliegenden Befunden schließen, daß ein Verdacht auf eine genotoxische und kanzerogene Wirkung von Chlorethan besteht. Gemäß den EU-Einstufungskriterien erfolgt daher eine Einstufung von Chlorethan als krebserzeugend Kategorie 3.

Literatur:

Greim, H. (Hrsg.): Gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe. Toxikologisch-arbeitsmedizinische Begründung von MAK-Werten: Chlorethan. VCH, Weinheim (1975)

Greim, H. (Hrsg): Gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe. Toxikologisch-arbeitsmedizinische Begründung von MAK-Werten: Chlorethan (Nachtrag). VCH, Weinheim (1990).

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