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TRGS 910-33. Arsentrioxid und -pentoxid, arsenige Säure, Arsensäure und ihre Salze

(BArbBl. 11/83 S. 35)


Krebserzeugender
Stoff

Gruppen

I
(sehr stark gefährdend)
II
(stark gefährdend)
III
(gefährdend)

Massengehalte im Gefahrstoff in v. H.

Arsentrioxid und -pentoxid, arsenige Säure, Arsensäure und ihre Salze > < 3-0,3

Begründung

Für Beschäftigte, die am Arbeitsplatz über einen Zeitraum von mehr als 8 Jahren gegenüber einer Arsenkonzentration von ~ 1 mg/m3 exponiert waren, wurde eine siebenmal höhere Tumorhäufigkeit im Atemtrakt nachgewiesen als bei Nicht-Exponierten. Unter 180 behandelten Hautpatienten fand man 21 Fälle von Hautkrebs. Auch bei einem hohen Arsengehalt im Trinkwasser, bei der Herstellung und Anwendung arsenhaltiger Pestizide und bei einer hohen Arsenexposition von Schmelzern hat man erhöhte Tumorraten festgestellt (Lunge, Haut, Leber, Lymphome).

Hinsichtlich der kanzerogenen Wirkung der Arsenverbindungen beim Menschen sind noch viele Fragen offen, besonders was die Stärke der Wirkung anbelangt.

Viele gute Tierversuche sind mit oraler Applikation von Arsentrioxid, Natriumarsenit und verschiedenen Arsenaten an Ratte und Maus durchgeführt worden, dabei gingen die im Trinkwasser angewandten Konzentrationen bis zu 1850 ppm (Natriumarsenat).

In all diesen Versuchen ließ sich ebensowenig eine kanzerogene Wirkung der Arsenverbindungen nachweisen wie an der Mäusehaut oder nach intratrachealer Gabe (direkt in die Luftröhre) bei der Ratte (15 x 0,25 mg Arsentrioxid). Lediglich nach subkutaner Gabe von Natriumarsenat (Gesamtdosis: 10 mg/kg bezogen auf As) und nach intratrachealer Gabe einer Arsenbrühe, wie sie ähnlich ehemals von Winzern versprüht wurde, ergaben sich gewisse Hinweise auf eine Kanzerogenität, die aber schwer zu deuten sind.

Beim Menschen sind noch viele Fragen hinsichtlich der Kanzerogenität arsenhaltiger Verbindungen offen. Das gilt ebenso für die Tierversuche. Es ist fraglich, ob in diesem Falle ein grundsätzlicher Unterschied zwischen dem Menschen und den Versuchstieren besteht oder ob nicht eher die kanzerogene Wirkung so schwach ist, daß sie sich nur unter besonderen Bedingungen manifestiert und im Tierversuch deshalb schwer nachzuweisen ist.

Die Stärke der kanzerogenen Wirkung der genannten Arsenverbindungen ist schwer zu beurteilen. Wegen dieser Unsicherheit wurden Arsentrioxid und -pentoxid, arsenige Säuren, Arsensäure und ihre Salze in die Gruppe der stark gefährdenden krebserzeugenden Arbeitsstoffe eingestuft (Gruppe II), und zwar in der Konzentration > 3 %.

Literatur

IARC Monographs Bd. 23, S. 39-141, 1980

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