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TRGS 910-42: Cadmiumchlorid

(BArbBl. 9/83 S. 35)


Krebserzeugender
Stoff

Gruppen

I
(sehr stark gefährdend)
II
(stark gefährdend)
III
(gefährdend)

Massengehalte im Gefahrstoff in v. H.

Cadmiumchlorid > < 1-0,1  < 0,1-0,01

Begründung:

In Tierversuchen (Ratte, Maus) zeigte Cadmiumchlorid wie Cadmiumsulfat, Cadmiumoxid, frischgefälltes Cadmiumsulfid und Cadmiumpulver nach subkutaner bzw. intramuskulärer Applikation eine lokalkanzerogene Wirkung. Beim leicht löslichen Cadmiumchlorid und Cadmiumsulfat entwickelten sich bei einem hohen Prozentsatz der Tiere zusätzlich Hodentumoren (Zwischenzelltumoren).

Cadmiumchlorid, in Konzentrationen von 1; 3; 10 bzw. 50 ppm (mg/kg Futter) dem Futter beigemischt, ließ in einem 2-Jahres-Versuch an Ratten keine kanzerogene Wirkung erkennen.

In einem Inhalationsversuch mit Ganztier-Exposition wurden männliche Wistar-Ratten während eines Zeitraumes von 18 Monaten kontinuierlich einem Cadmiumchlorid-Aerosol exponiert. Der mittlere aerodynamische Durchmesser der Partikeln lag bei 0,5 µm. Je 40 Ratten wurden den Nennkonzentrationen von 12,5 bzw. 25 bzw. 50 µg Cadmium/m3 ausgesetzt. Von diesen Konzentrationen wichen die während des Versuches gemessenen nur unwesentlich ab. 41 Ratten dienten als Kontrolle; sie wurden in gefilterter Luft und unter sonst gleichen Bedingungen wie die Versuchstiere gehalten. Nach Ende der 18monatigen Inhalation wurden die Ratten noch 13 Monate unter konventioneller Haltung weiter beobachtet. 31 Monate nach Versuchsbeginn wurden die überlebenden Tiere abgetötet.

Weder die Körpergewichtsentwicklungen noch die Überlebenszeiten ergaben einen signifikanten Unterschied zwischen den einzelnen Versuchsgruppen und der Kontrollgruppe. Bei Versuchsende (13 Monate nach Inhalationsende) wurden bei je 6-9 Ratten die mittleren Cadmiumkonzentrationen in Lunge, Leber und Nieren bestimmt. Diese lagen in den Lungen bei 10,4 µg/g Feuchtgewicht in der höchsten, bei 4,7 µg/g in der mittleren, bei 5,6 µg/g in der niedrigsten Konzentrationsgruppe und bei weniger als 0,03 µg/g in der Kontrolle. Die Cadmiumkonzentrationen in Lunge und Leber lagen in der gleichen Größenordnung; die der Nieren waren etwa dreimal höher.

Das Cadmiumchlorid ließ in der Lunge eine eindeutige kanzerogene Wirkung mit signifikanter Dosisabhängigkeit erkennen. 71,4 % der histologisch untersuchten Ratten (25 von 35) der Konzentration 50 µg/m3 wiesen primäre Lungencarcinome auf (14 Adenocarcinome, 7 epidermoide Carcinome, 1 epidermoid/Adenocarcinom, 3 mucoepidermoide Carcinome); bei der Konzentration 25 µg/m3 entwickelten 52,6 % der Ratten (20 von 38) Lungencarcinome (15 Adenocarcinome, 4 epidermoide Carcinome, 1 epidermoid/Adenocarcinom); bei der Konzentration 12,5 µg/m3 wurden bei 15,4 % der Ratten (6 von 39) Lungencarcinome gefunden (4 Adenocarcinome, 2 epidermoide Carcinome). Darüber hinaus zeigten einige der Cadmiumchlorid-exponierten Ratten Adenome und knotige Hyperplasien der Lunge. In der Kontrollgruppe traten keine Lungentumoren auf. In anderen Organen und Geweben - außer der Lunge - ergab sich in diesem Versuch kein Hinweis auf eine kanzerogene Wirkung von Cadmiumchlorid.

Für den Menschen liegen keine eindeutigen Befunde über eine kanzerogene Wirkung von Cadmiumverbindungen vor. Ein zunächst geäußerter Verdacht einer Erhöhung der Häufigkeit an Prostatakrebs nach Cadmiumexposition konnte in nachfolgenden umfangreicheren Untersuchungen nicht bestätigt werden. In einer der ersteren Studien wurden unter 292 Arbeitern einer Cadmiumschmelze, die mehr als zwei Jahre exponiert waren, auch 12 maligene Lungentumoren beobachtet - im Vergleich zu 5 erwarteten -in anderen Erhebungen wurde keine Erhöhung der Tumorrate gefunden.

Im Inhalationsversuch an der Ratte erwies sich Cadmiumchlorid demnach sehr stark kanzerogen, während beim Menschen der Nachweis einer kanzerogenen Wirkung von Cadmium oder Cadmiumverbindungen bisher nicht einwandfrei möglich war.

Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse wird Cadmiumchlorid - wenn es als atembarer Staub oder als Aerosol auftreten kann - in die Gruppe der sehr stark gefährdenden krebserzeugenden Arbeitsstoffe eingestuft (Gruppe 1), und zwar in der Konzentration > 1 %.

Literatur:

"Gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe" (Toxikologisch-arbeitsmedizinische Begründung von
MAK-Werten) der Arbeitsstoff-Kommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Verlag Chemie (im Druck)

IARC Monographs Bd. 11, 1976

TAKENAKA, Sh. et. al., J. Natl. Cancer Inst. 70, S. 367-371, 1983

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