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TRGS 910-5: 4-Aminodiphenyl

(BArbBl. 9/83 S. 35)


Krebserzeugender
Stoff

Gruppen

I
(sehr stark gefährdend)
II
(stark gefährdend)
III
(gefährdend)

Massengehalte im Gefahrstoff in v. H.

4-Aminodiphenyl > < 1-01 < 0,1-0,01

Begründung:

4-Aminodiphenyl erwies sich nach oraler Gabe bzw. nach Injektion unter die Haut bei Ratten, Mäusen, Kaninchen und Hunden nicht aber beim Goldhamster, als kanzerogen.

Der Hund zeigte sich gegenüber diesem Stoff als am empfindlichsten; nach einer oralen Gesamtdosis von 800 mg/kg Körpergewicht hatte die Hälfte der eingesetzten Hunde (3/6) schon nach 2 Jahren Exposition (entsprechend 10 Jahre beim Menschen) Blasenkarzinome entwickelt, bei den restlichen drei Hunden ließen sich Blasenpapillome nachweisen.

Die blasentumorerzeugende Wirkung von 4-Aminodiphenyl ist auch für den Menschen erwiesen. Im Vergleich zu anderen aromatischen Aminen, bei denen sich eine krebserzeugende Wirkung zeigte, scheint 4-Aminodiphenyl das mit der stärksten Wirkung zu sein.

Aufgrund der vorliegenden Erfahrung wurde 4-Aminodiphenyl in die Gruppe der sehr stark gefährdenden krebserzeugenden Arbeitsstoffe eingestuft (Gruppe I), und zwar mit der Konzentration > 1 %.

Literatur: IARC Monographs Bd. 1, S. 74-79, 1972

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