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TRGS 910-68: 4,4'-Diaminodiphenylmethan und -dihydrochlorid

(DDPM, "Phenylbase", 4,4'-Methylendianilin. MDA)

(BArbBl. 9/88 S. 79)


Krebserzeugender
Stoff

Gruppen

I
(sehr stark gefährdend)
II
(stark gefährdend)
III
(gefährdend)

Massengehalte im Gefahrstoff in v. H.

4,4'-Diaminodiphenylmethan und -dihydrochlorid > 1

Erläuterung:

DDPM wirkt bei Mensch und Tier schon in recht niedriger Dosierung hepatotoxisch. so bei längerdauernder oraler Verabreichung an der Katze bei 3 mg/kg und an der Ratte bei 8 mg/kg Körpergewicht. Die Substanz wies in mehreren Testsystemen eine DNA-schädigende Wirkung auf (Ames-Test, DNA-Strangbrüche an Säugerzellkulturen und Rattenleber, Mutationen an Hefe. Schwester-Chromatid-Austausch an Knochenmarkzellen der Maus). Im Rezessiv-Letal-Test an Drosophila und in cytogenetischen Untersuchungen an menschlichen Lymphocyten (Chromatidaberrationen und Schwester-Chromatid-Austausch) konnte dagegen eine DNA-Schädigung nicht aufgezeigt werden.

In mehreren Tierversuchen ergab sich mit DDPM eine kanzerogene Wirkung. So führte eine Trinkwasserstudie mit 300 und 150 ppm an F344-Ratten vermehrt zu Follikelzellkarzinomen und -adenomen der Schilddrüse. C-Zell-Adenomen und neoplastischen Knoten der Leber; an der B6C3F1-Maus fanden sich ebenfalls erhöhte Inzidenzen an Follikelzelladenomen der Schilddrüse, Leberadenomen und -karzinomen sowie an malignen Lymphomen, Phäochromocytomen und Lungenadenomen.

Allerdings bewirkten diese Dosierungen schon toxische Effekte. so z.B. eine hohe Inzidenz an Leberdegenerationen in beiden Dosisgruppen. In einer neueren Lebenszeit-Untersuchung mit 8,33 und 25 mg/kg (einmal pro Woche subkutan injiziert über 2 Jahre) ergaben sich keine Hinweise auf eine krebserzeugende Wirkung an der Ratte. Eine ältere Untersuchung mit weiblichen Sprague-Dawley-Ratten ergab vermehrt Karzinome und Fibroadenome der Brustdrüse bei oraler Verabreichung von 30 mg/Tier jeden 3. Tag über 30 Tage mit 9-monatiger Nachbeobachtung.

Die Gabe von 70 mg DDPM an 9 weibliche Beagle-Hunde dreimal pro Woche über 4 bis 7 Jahre führte zwar zu einer Verschlechterung des Allgemeinzustandes, nicht jedoch zu Tumoren der Blase oder Leber.

Die Ergebnisse von Initiations-/Promotionsversuchen sind uneinheitlich: Nach Initiation mit N-bis(2-Hydroxypropyl)nitrosamin förderte DDPM die Entstehung von Schilddrüsentumoren, ohne die Inzidenz von Leber- und Nierentumoren zu beeinflussen. Nach Initiation mit N-Ethyl-N-hydroxyethylnitrosamin oder N-Butyl-N(4-hydroxybutyl)nitrosamin führte DDPM dagegen sogar zu einer verminderten Inzidenz von Leber-, Nieren- bzw. Blasentumoren. Auch ergab sich nach Vorbehandlung mit N-Nitrosomorpholin keine klare promovierende Wirkung auf die Leber.

DDPM wirkte im Tierversuch schon bei relativ niedrigen Dosierungen eindeutig krebserzeugend, besonders ausgeprägt an der Schilddrüse und Leber des Nagers. Dabei ließ sich für die Schilddrüse ein promovierender Effekt nachweisen. die kanzerogene Wirkung an der Leber war mit einem deutlichen hepatotoxischen Effekt vergesellschaftet. Aus diesem Grund wird DDPM den gefährdenden krebserzeugenden Stoffen zugeordnet (Gruppe III). und zwar ab einer Konzentration von > 1%.

Literatur:

"Gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe" (Toxikologisch-arbeitsmedizinische Begründung von MAK-Werten) der Arbeitsstoff-Kommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Verlag Chemie, Weinheim.

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