umwelt-online: Abwasserverordnung Anhang 16

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 Steinkohlenaufbereitung
Stand 17.06.2004
Anhang 16
zur AbwV

A Anwendungsbereich

Dieser Anhang gilt für Abwasser, dessen Schadstofffracht im Wesentlichen aus der Steinkohlenaufbereitung stammt.

B Allgemeine Anforderungen

Es werden keine über § 3 hinausgehenden Anforderungen gestellt.

C Anforderungen an das Abwasser für die Einleitungsstelle

An das Einleiten des Abwassers werden für die Einleitungsstelle in das Gewässer folgende Anforderungen gestellt:

Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB)100 mg/lQualifizierte Stichprobe oder 2-Stunden-Mischprobe
Abfiltrierbare Stoffe80 mg/lStichprobe

 

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