Eigenkontrollverordnung für Baden-Württemberg (2)

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2.EigenkontrolleAusbaugröße der Abwasseranlage
ab
50 EW
bis Unter 1000
EW
ab
1000 EW
bis unter
5000 EW
ab
5000 EW
bis unter
50000 EW
ab
50000 EW
ÜberprüfungHäufigkeit
2.1Allgemein
- Einlauf, Überlauf, Ablauf auf Verstopfungt 1---
- Funktionen der für die Abwasserbehandlung wichtigen technischen Einrichtungent 1ttt
2.2Zulauf Vorklärung
- Abwasserdurchfluß 2,3tkkk
- pH-Wert 2ttkk
-BSB5 2mmmw
2.3Zulauf Biologie
- Abwasserzufluß 2,3tkkk
- Absetzbare Stoffe 4wttt
-BSB5, CSB, NH4-N 26 x ammw
-Pges 56 x ammw
2.4Biologische Stufe
Belebungsbecken:    
- Sauerstoffgehaltwkkk
- Schlammvolumen 1tttt
- Schlammtrockensubstanzmw2 x wt
- Schlammindexmw2 x wt
- Organische Trockensubstanz (Glühverlust) des Schlammes--mw
- Wassertemperaturw2 x wtk
- pH-Wert-2 x wtk
- mikrobiologisches Schlammbild-www
Denitrifikationsbecken:    
- pH-Wert-2 x wtt
- NO3-N-wtt
Tropf-/Tauchkörper:    
- Sichtkontrolle der Tropf-, Tauchkörperoberflächewttt
- Absetzbare Stoffe im Ablauf des Tropfkörpers sowie vor, während und nach der Durchspülung 

w

 

t

 

t

 

t

- Wassertemperatur im Tropfkörperablaufw2 x w  
Mehrstufige Anlagen:    
- Kontrollen gemäß Nummer 2.3 und 2.4 für jede einzelne Stufe    
EigenkontrolleAusbaugröße der Abwasseranlage
ab
50 EW
bis Unter 1000
EW
ab
1000 EW
bis unter
5000 EW
ab
5000 EW
bis unter
50000 EW
ab
50000 EW
ÜberprüfungHäufigkeit
2.5Fällungs- und Flockungseinrichtung
- Chemikalienvorratwttt
- Funktionskontrolle der Chemikaliendosierungtttt
2.6Nachklärbecken    
- Sichttiefe 6tttt
- Trübungsmessung 6--tk
2.7Ablauf der Anlage
- Abwasserdurchfluß 2.7tkkk
- absetzbare Stoffewttt
- abfiltrierbare Stoffe 8--ww
pH-Wert 2wttt
- BSB5m2 x mww
- CBS, NH4-N, NO3-N 2mw2 x wt
- Pges 5mw2 x wt
2.8Abwasserteiche
2.8.1Zulauf
- Abwasserdurchfluß 2,.3tkkk
-BSB5, CSB, NH4-N 2mmmm
2.8.2Teicheinheiten
- Höhe des Schlammspiegels (Ablagerungshöhe)a2 x a--
2.8.3Ablauf
- Abwasserdurchfluß 2,7tkkk
- absetzbare Stoffewwtt
pH-Wert 2wwww
BSB5, CSB, NH4-N, NO3-N 2mmww
EigenkontrolleAusbaugröße der Abwasseranlage
ab
50 EW
bis Unter 1000
EW
ab
1000 EW
bis unter
5000 EW
ab
5000 EW
bis unter
50000 EW
ab
50000 EW
ÜberprüfungHäufigkeit
2.9Oberflächengewässer
- Sichtkontrollemmww
- CSB, NH4-N 22 x a4 x a4 x a4 x a
- Pges 52 x a4 x a4 x a4 x a
2.10Schlammbehandlungsanlage
- Schlammenge (Zugabe/Entnahme)t
- Trockensubstanz (Zugabe/Entnahme)w
- organische Trockensubstanz (Glühverlust) des Schlammesw
- mineralische Trockensubstanz (Glühverlust) des Schlammesw
- Temperatur 9k
- pH-Wert 9t
- organische Säuren 9,10w
-BSB5, NH4-N 11m
- Pges 5, 11m
2.11Schlammentwässerung/-trocknung
- Funktionsfähigkeitjeweils bei Inbetriebnahme
- absetzbare Stoffe 12m
- Schlammanfall (entwässert)je Entwässerungscharge
- Trockensubstanz des entwässerten Klärschlammsm
-BSB5, NH4-N 12m
- Pges 5, 12m
Bei mobilen Anlagen sind die Überprüfungen nach Nummer
2.11 bei jedem Einsatz mindestens einmal durchzuführen.
 
1) bei Anlagen unter 100 EW: (w)
2) nicht für Anlagen unser 100 EW
3) entfällt bei Ablaufmessung oder Messung nach 2.3
4) nur bei Tropf- und Tauchkörperanlagen
5) soweit Phosphor-Elimination erforderlich oder vorhanden
6) (t): jeweils zu unterschiedlichen Tageszeiten
7) entfällt bei Zulaufmessung
8) nur bei Anlagen mit Filtration
9) nur bei mesophilen oder thermophilen Anlagen
10) bei Anlagen ab 50.000 EW
11) im Trübwasserrücklauf
12) im Filtrat, Zentrifugat usw. je nach Betriebsführung


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