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Regelwerk

Mustervordruck zum Prüfbericht für die Sachverständigenüberwachung im Herkunftsbereich "Mineralölhaltiges Abwasser"
- Hessen -

Vom 7. Juli 2011
(StAnz. Nr. 29 vom 18.07.2011 S. 941)



(Prüfbericht zur Anlage 49 der Abwasserverordnung für das Land Hessen)

Bezug: Erlass vom 9. September 2005 (StAnz. S. 3901)

Den nachstehenden Mustervordruck für den Prüfbericht mit Anlage zur Überwachung der anzeigebedürftigen indirekten Einleitungen im Herkunftsbereich "Mineralölhaltiges Abwasser" sowie die zugehörige Mängel- und Hinweisliste führe ich hiermit ein. Die Prüfberichte sind durch die sachverständigen Stellen unter Verwendung des Mustervordrucks zu erstellen. Der Prüfbericht kann auch mit Hilfe der Datenverarbeitung erstellt werden, wenn dabei der Inhalt und die Reihenfolge der in dem Mustervordruck enthaltenen Angaben nicht geändert werden. Der Mustervordruck sowie die zugehörige Mängelliste werden auch auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie im Bereich "Wasser, Anerkennungen, Regelungen" (Adresse www.hlug.de/medien/wasser/anerkennung/regelungen.htm) (red. Anm. Link funktioniert nicht) veröffentlicht.

Der Erlass vom 9. September 2005 (StAnz. S. 3901) wird aufgehoben.

Mustervordrucke

Mängel- und Hinweisliste
e = erheblicher Mangel g = geringfügiger Mangel

I. Mängelliste

Nr.MängelBewertung1Fristen1Bemerkungen
A)ORDNUNGSMÄNGEL   
A010Anzeige an Wasserbehörde fehlt (Einleitung < 1m3/d; >1m3 mit abZ nach WasBauPVO)e1 Monat 
A020Nachweis der Einleitungsmenge (Einleitung < 1 m3/d) fehlte3 Monate 
A030Bedienungs- und Wartungsanleitung der Abscheideranlage fehltg3 Monate 
A040Bedienungs- und Wartungsanleitung der Warnanlage fehltg3 MonateMangel muss behoben sein!
A050Entwässerungsplan fehlt (einschließlich Höhenangaben)g/e3 Monate 
A060Entwässerungsplan gibt nicht den tatsächlichen Stand wiederg/e3 Monate 
A070Nachweis der regelmäßigen Entsorgung fehlt/unvollständigeunverzüglichNachweise ab sofort vollständig führen
A080Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung der Abwasserbehandlungsanlage liegt nicht vor (abZ)g/eje nach Mangel 
A085Abwasserbehandlungsanlage ohne allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)g/eje nach Mangel 
A090Direkteinleitung ohne Erlaubniseunverzüglich 
A100Sonstige Ordnungsmängel (Näheres s. Bemerkungen) je nach Art des Mangels 
B)MÄNGEL AN DER AB WASSERANFALLSTELLE   
B010HR-Gerät wird mit zu hoher Temperatur/Druck (60/60) betriebeng/eunverzüglichNachweis ab sofort erbringen
B020Kreislaufführung des Waschwassers maschinelle Fahrzeugwäsche fehlt/nicht in Betriebg/e3 Monate 
B030Zusätzliche Wasserbelastung durch Methodik der Entkeimungg/e3 Monate 
C)EIGENÜBERWACHUNG FÜR ABSCHEIDERANLAGEN   
C010Gerätschaften zur Eigenkontrolle nicht vorhanden, unvollständig, ungeeignetg/e1 Monatsofort beschaffen
C020Sachkundenachweis für die Durchführung der Eigenkontrolle/Wartung liegt nicht vore3 MonateNachweis erbringen
C030Betriebstagebuch fehlte1 MonatBetriebstagebuch anlegen
C040Betriebstagebuch unvollständig geführt   
C050Aufzeichnung der Ablesung des Wasserzählers fehlt wenn nicht nachvollziehbar ist, dass sonstiges mineralölhaltiges Abwasser < 1m3/dg/eunverzüglichNachweise ab sofort vollständig führen
 Nachweis Stoffeinsatz   
C060Herstellerangabe über die abscheidefreundliche Wirkung der Wasch- und Reinigungsmittel fehlte Nachweise ab sofort vollständig führen
C070Herstellerangabe über Komplexbildnerfreiheit fehlte Nachweise ab sofort vollständig führen
C080Herstellerangabe über Halogenfreiheit fehlte Nachweise ab sofort vollständig führen
C090Herstellerangaben zur Mineralölfreiheit bei maschineller Fahrzeugreinigung ohne Abscheider fehltg3 Monate 
 Monatliche Eigenkontrolle   
C100Aufzeichnung der Schlammschichtdickenmessung fehltgunverzüglichNachweise ab sofort vollständig führen
C110Aufzeichnung der Leichtflüssigkeitsschichtdickenmessung fehltgunverzüglichNachweise ab sofort vollständig führen
C120Aufzeichnung der Kontrolle Funktion selbsttätiger Abschluss fehltgunverzüglichNachweise ab sofort vollständig führen
C130Aufzeichnung der Kontrolle des Koaleszenzeinsatzes fehltgunverzüglichNachweise ab sofort vollständig führen
 Halbjährliche Wartung   
C140Aufzeichnung der Maßnahmen der monatlichen Eigenkontrolle fehlt/unvollständiggunverzüglichNachweise ab sofort vollständig führen
C150Aufzeichnung zur Reinigung des Koaleszenzmaterials fehltgunverzüglichNachweise ab sofort vollständig führen
C160Aufzeichnung zur Reinigung des Probenahmeschachtes fehltgunverzüglichNachweise ab sofort vollständig führen
 Nachweis der erforderlichen Fremdüberwachung   
C170Nachweis der Generalinspektion nach DIN 1999-100 vor Erstinbetriebnahme fehlte  
C180Generalinspektion nicht DIN 1999-100 konformeunverzüglich/1 Monat/je nach Art des MangelsFrist in Abhängigkeit des Sachverständigenbefundes
C1905-jährige Generalinspektion - Nachweis fehlt/unvollständigeunverzüglich 
C200Dichtheitsprüfung nicht DIN 1999-100 konformeunverzüglich 
D)TECHNISCHE MÄNGEL   
 Wasserzähler für sonstiges mineralölhaltiges Abwasser   
D010Separater Wasserzähler oder sonstiger Nachweis fehlte3 Monate 
D020Wasserzähler ist schadhafte3 Monate 
 Entwässerungssystem   
D030Fehlanschlüsse im Zulauf des Abscheiders   
D040Sanitäres Abwasser wird über Abscheideranlage geführte3 MonateSanierungskonzept vorlegen
D050Sonstige Fehlanschlüssee3 MonateSanierungskonzept vorlegen
D060Probenahme- und Inspektionsmöglichkeit fehlt nach DIN 1999-100g1 JahrDIN 1999-100
D070Probenahmemöglichkeit schadhaftg1 JahrSanierungskonzept
D080Waschplatz besitzt keinen definierten Ablaufg/e3 MonateSanierungskonzept vorlegen
D090Fehlanschluss der Abwasseranlage an RW-Kanal, wenn Bereich des Waschplatzes nicht an die Kanalisation angeschlossen Warnanlage (falls keine Überhöhung vorhanden)eunverzüglich 
D100Warnanlage Leichtflüssigkeitsschichtdicke fehltg/e1 Monatfalls Warnanlage unverzichtbar, muss Maßnahme zumindest eingeleitet sein


Nr.MängelBewertung1Fristen1Bemerkungen
 Entwässerungssystem   
D110Optische Anzeige leuchtet nichte1 MonatMangel muss behoben sein
D120Akustische Anzeige spricht nicht ane1 MonatMangel muss behoben sein
D130Warnanlagensensor falsch montierte1 MonatMangel muss behoben sein
D140Sensor oder Sensoraufhängung defekte1 MonatMangel muss behoben sein
D150Sensor nicht EX-geschützt/nicht EX-geschützt installiert Schlammfang (S)eunverzüglichMangel muss behoben sein
D160Schlammfang fehlte3 MonateSanierungskonzept muss vorliegen
D170Schlammfang ist zu klein bemessene3 MonateSanierungskonzept muss vorliegen
D180Prallblech fehlte1 Monat 
D190Schlammfang besitzt keine Beschichtung (Neuanlagen ab 2003)eje nach Bauzustand 
D200Schlammfangbeschichtung schadhaftg/e3 Monate bis 1 JahrDichtheitsnachweis erforderlich
D210Rohreinbindung ist schadhaft (Fugenbereich)e3 Monate bis 1 JahrDichtheitsnachweis erforderlich
D220Schlammfangwandung ist schadhaft (Risse)e3 Monate bis 1 JahrDichtheitsnachweis erforderlich
D230Schlammfang ist offensichtlich undicht (unter Bemerkungen angeben, wie festgestellte3 Monate bis 1 JahrDichtheitsnachweis erforderlich
D240Schlammfang besitzt einen nicht DIN-konformen Zulaufe3 Monate bis 1 Jahr 
D250Schlammfang ist überfüllt (mehr als 50 %)e1 MonatNachweis über Entleerung/Entsorgung ist vorzulegen
D260Schlammfangwasser läuft nicht abesofort zu behebenSanierungskonzept
D270Schachtabdeckung ist schadhaftesofort zu beheben 
D280Schachtabdeckung mit Lüftungesofort zu beheben 
D290Schachtaufbau ist schadhaft Abscheidere3 MonateDichtheitsnachweis erforderlich
D300Abscheider fehlte3 MonateSanierungskonzept; erforderlichenfalls Sofortmaßnahmen
D310Abscheider verfahrenstechnisch ungeeignete3 Monate 
D320Abscheider ist zu klein bemessen (Dimensionierung nach DIN EN 858/DIN 1999-100/DIN 1999-101)g/ewenn e: 3 MonateSanierungskonzept, wenn g: 1 Jahr
D330Abscheider besitzt keine selbsttätige Verschlusseinrichtunge3 MonateSanierungskonzept
D340Selbsttätige Verschlusseinrichtung ist schadhafte3 Monate 
D350Schwimmerführung ist schadhafte3 MonateSofortmaßnahmen
D360Teller vom Schwimmer ist defekt/verschmutzteunverzüglichSofortmaßnahmen
D370Schwimmer schadhafte3 MonateSofortmaßnahmen
D380Sonstige Schädeng/eje nach Mangel 
D390Abscheider ist überfüllt (mehr als 4/5 Speichermenge)eunverzüglich 
D400Wasser aus Abscheider läuft nicht abeunverzüglich 
D410Abscheiderwandung ist schadhaft (Risse)eunverzüglichDichtheitsprüfung erforderlich
D420Abscheider besitzt keine OberflächenbeschichtungeunverzüglichSanierungskonzept
D430Oberflächenschutz des Abscheiders ist schadhaftg/e wenn e: Dichtheitsprüfung erforderlich
D440Abscheider besitzt einen nicht DIN-konformen Zulaufe3 Monate bis 1 JahrSanierungskonzept
D450Rohreinbindung Ab-/Zulauf ist schadhaft (Fugen)eunverzüglichDichtheitsprüfung erforderlich
D460Offensichtliche UndichtigkeiteneunverzüglichDichtheitsprüfung erforderlich
D470Schachtabdeckung ist schadhaft (=> Unfallgefahr!)esofort zu behebenSofortmaßnahmen
D480Schachtabdeckung mit LüftungeunverzüglichSofortmaßnahmen
D490Koaleszenzmaterial im Koaleszenzabscheider fehlteunverzüglichSofortmaßnahmen
D500Koaleszenzmaterial ist verschmutzt/defekteunverzüglich 
D510Zulauf- und/oder Ablaufeinrichtungen sind korrodierte3 MonateSofortmaßnahmen
D520Schachtaufbau schadhafteunverzüglichDichtheitsprüfung erforderlich
D530Wartungsöffnung falsch montiert; Wartung/Überprüfung/Reparatur nicht durchführbare3 Monate 
D540Typenschild fehlt/unvollständig/nicht lesbareunverzüglich 
D545Probenahmeeinrichtung (Schacht) nach DIN 1999-100 fehltg3 MonateSiehe Empfehlung Leitfaden Ziffer 5
 Sonstige Abwasserbehandlungsanlagen   
D550Sonstige Abwasserbehandlungsanlage fehlt, obwohl erforderlicheunverzüglichSanierungskonzept
D560Sonstige Abwasserbehandlungsanlage ist zu klein bemesseneunverzüglichSanierungskonzept
D570Sonstige Abwasserbehandlungsanlage verfahrenstechnisch ungeeigneteunverzüglichSanierungskonzept
D580Eigenkontrolle und Wartung nicht bzw. unvollständig nach Bescheid-/ Herstellervorgabe durchgeführt   
E)SONSTIGE MÄNGEL   
E010   werden in Spalte Bemerkungen eingetragen

II. Ergänzende Hinweise für die Wasserbehörde 2

H1Lagerung von wassergefährdenden Stoffen (mit offensichtlichen Mängeln) im Einzugsbereich der Abscheideranlage
H2Abscheider dient auch der Entwässerung von Betankungsflächen
H3Befestigung des Waschplatzes ist augenscheinlich nicht flüssigkeitsdicht
H4Nachweise zur Dichtheit der Zu- und/oder Ablaufleitungen liegen nicht vor
H5Möglichkeiten zur Minimierung der Schadstofffracht sind augenscheinlich nicht ausgeschöpft

_____________
1) Es wird auf Beobachtungen der Sachverständigen hingewiesen, die nicht zur Prüfung gemäß § 1 Abs. 2 der Indirekteinleiterverordnung gehören, jedoch für den Betreiber und die Wasserbehörde von Bedeutung sind und vom Sachverständigen ohne besonderen Aufwand gemacht werden können.

2) Die Einstufung sowie die Frist werden durch die Sachverständigen im Einzelfalle geprüft und erforderlichenfalls geändert

ENDE