Niedersächsischen Wassergesetzes (5)

UWS Umweltmanagement GmbHzurück

zur aktuellen Fassung

.

 Verzeichnis der UnterhaltungsverbändeAnlage 5
(zu den §§ 100 bis 102)

Abschnitt I
Unterhaltungsverbände, die durch dieses Gesetz gegründet werden

Nr. des Unterhaltungs-
verbandes
UnterhaltungsverbandAufsichtsbehördeVerbandsgebiet:
Das Niederschlagsgebiet der nachstehenden Gewässer
Bemerkungen zu Spalte 5
NameSitz
1*23456
1Bode/ZorgeWalkenriedLandkreis Osterode am HarzHelme, Zorge, Bode 
2Großer GrabenSchöningenLandkreis HelmstedtGroßer Graben 
3OhreBromeLandkreis GifhornOhre 
5Jeetzel-SeegeLüchowLandkreis Lüchow-DannenbergElbe vom Aland bis zum Kateminer Mühlenbacheinschließlich Deichvorland
6KateminerNeu DarchauLandkreis Lüchow-Kateminer Mühlenbach 
 Mühlenbach Dannenberg  
10Gewässer- und Landschaftspflegeverband Mittlere und Obere IlmenauUelzenLandkreis UelzenGerdau, Stederau, Wipperau, Ilmenau vom Zusammenfluss Gerdau/Stederau bis zum Hasenburger Mühlenbach (einschließlich) 
12LuheSalzhausenLandkreis HarburgLuhe 
13SeeveJesteburgLandkreis HarburgElbe von der Ilmenau bis zum Seeve-Kanal (einschließlich)einschließlich Deichvorland
14EsteHollenstedtLandkreis HarburgEste bis zur Ahrenschen Mühle in Buxtehude (im Nebenarm Westviver bis zur Marschtorschleuse) und Moorwettern 
15AueHarsefeldLandkreis StadeAue bis zur Mühle in Horneburg 
.16Altes LandJorkLandkreis StadeElbe von der Moorwettern bis zur Schwinge, ohne Este oberhalb der Ahrenschen Mühle in Buxtehude (einschließlich Nebenarm Westviver bis zur Marschtorschleuse) und ohne Lühe (Aue) oberhalb der Mühle in Horneburg, einschließlich der Schwinge, rechtsseitig, ab 400 m unterhalb der Brücke der Bahnlinie Cuxhaven-Stade bei Stade bis zur Elbeeinschließlich Deichvorland
17SchwingeFredenbeckLandkreis StadeSchwinge bis 400 m unterhalb der Brücke der Bahnlinie Cuxhaven-Stade bei Stade 
18KehdingenDrochtersenLandkreis StadeElbe von der Schwinge bis zur Oste, Schwinge, linksseitig, ab 400 m unterhalb der Brücke der Bahnlinie Cuxhaven-Stade bei Stade bis zur Elbe und Oste, rechtsseitig von der Neuwettern (einschließlich) bis zur Elbeeinschließlich Deichvorland
19Obere OsteZevenLandkreis Roten-

burg (Wümme)

Oste bis zu den beiden Wehren in

Bremervörde und Oste-Schwinge-

Kanal

 
20Untere OsteHemmoorLandkreis CuxhavenOste von den beiden Wehren in Bremervörde, rechtsseitig bis zur Neuwettern, linksseitig bis zur Elbe, ohne Oste-Schwinge-Kanaleinschließlich Deichvorland
21HadelnOtterndorfLandkreis CuxhavenElbe unterhalb der Oste und Küste zwischen Elbe und Wesereinschließlich Deichvorland
22MündenMündenLandkreis GöttingenWerra und Fulda, Weser bis zur Nieme (einschließlich) 
23SchwülmeUslarLandkreis NortheimWeser von der Nieme bis zur Schwülme (einschließlich) 
24Bever- HolzmindenHolzmindenLandkreis HolzmindenWeser, rechtsseitig, von der Schwülme bis zum Forstbach 
25LenneEschershausenLandkreis HolzmindenWeser vom Forstbach (einschließlich) bis zur Ilseeinschließlich der linksseitig oberhalb des Lonaubaches in die Weser entwässernden Flächen
26Ilse-HamelHamelnLandkreis Hameln- PyrmontWeser, rechtsseitig, von der Ilse (einschließlich) bis zum Nährenbach 
27Emmer- HummeBad PyrmontLandkreis Hameln- PyrmontWeser, linksseitig, von der Mündung der Ilse bis zum Haarbach (einschließlich) 
28Exter-WesertalRintelnLandkreis SchaumburgWeser, rechtsseitig vom Nährenbach (einschließlich) bis zum Troisbach und linksseitig vom Haarbach bis zum Herren-Graben 
29ElseMelleLandkreis OsnabrückElse 
30Bückeburger AueBückeburgLandkreis SchaumburgAue (Bückeburger Aue) und Gehle ohne Ilseinschließlich der in den Mittellandkanal von km 106,4 bis km 120,5 entwässernden Flächen
31Uchter MühlenbachStolzenauLandkreis Nienburg (Weser)Weser, linksseitig, von der Landesgrenze Nordrhein-Westfalen bis zur Großen Aue und Uchter Mühlenbach bis Sarninghäuser Meerbach (Brücke B 441) 
32Große AueSulingenLandkreis DiepholzGroße Aue einschließlich der alten Mündungsstreckeohne Langhorst-Kuhlen-Graben oberhalb der Straße Nendorf-Uchte
33Meerbach und FührseNienburg (Weser)Landkreis Nienburg (Weser)Weser, rechtsseitig, von der Gehle bis zum Hege-Graben (einschließlich), Weser, linksseitig, von der alten Mündung der Großen Aue bis zum Bückener Mühl-Bach (einschließlich) 
35Weser-Aller- DreieckVerden (Aller)Landkreis VerdenWeser, rechtsseitig, vom Hege-Graben bis zur Aller und Aller, linksseitig, unterhalb Hülsen (Allerkm 25) 
37OberallerGifhornLandkreis GifhornAller bis zur Oker ohne Iseeinschließlich der in den Mittellandkanal von km 225 bis km 259 entwässernden Flächen
38SchunterKönigslutterLandkreis HelmstedtSchuntereinschließlich der in den Mittellandkanal von km 220 bis km 225 entwässernden Flächen
39OkerBraunschweigLandesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und NaturschutzOker ohne Schunter, einschließlich Stimmeckeeinschließlich der in den Mittellandkanal von km 216,3 bis km 220 entwässernden Flächen
40LachteLachendorfLandkreis CelleLachte 
42Obere FuhsePeineLandkreis PeineFuhse bis zur Erseeinschließlich der in den Mittellandkanal von km 198 bis km 208 entwässernden Flächen
43Aue-ErseVecheldeLandkreis PeineErseeinschließlich der in den Mittellandkanal von km 208 bis km 216,3 und in den Zweigkanal nach Salzgitter entwässernden Flächen
44Untere FuhseBurgdorfRegion HannoverAller, linksseitig, von der Fuhse bis zum Fuhse-Kanal (einschließlich) und Fuhse unterhalb der Erseeinschließlich der in den Mittellandkanal von km 179 bis km 198 und in den Stichkanal nach Hildesheim von km 0,0 bis km 4,5 entwässernden Flächen
45ÖrtzeFaßbergLandkreis CelleAller, rechtsseitig, vom Vorwerker-Bach bis zur Örtze (einschließlich) 
46WietzeBurgwedelRegion HannoverAller, linksseitig, vom Fuhse-Kanal bis zur Leineeinschließlich der in den Mittellandkanal von km 160 bis km 167,5 und km 175,2 bis km 179 entwässernden Flächen
47RhumeGieboldehausenLandkreis Osterode

am Harz

Rhume bis zum Uh-Bach (einschließlich) 
48Obere InnersteLangelsheimLandkreis GoslarInnerste bis zur Nette 
49NetteSeesenLandkreis GoslarNette 
50Untere InnersteHildesheimLandkreis HildesheimInnerste unterhalb der Netteeinschließlich der in den Stichkanal nach Hildesheim von km 4,5 bis zum Hafen in Hildesheim entwässernden Flächen
52Mittlere LeineHannoverRegion HannoverLeine vom Schnittpunkt mit der Grenze des Landkreises Hildesheim und der Region Hannover, rechtsseitig bis zum Graft-Graben und linksseitig bis zur Westaueeinschließlich der in den Mittellandkanal von km 143,5 bis km 160, von km167,5 bis km 175,2 und der in den Zweigkanal nach Linden entwässernden Flächen
53West- und SüdaueBarsinghausenRegion HannoverWestaueeinschließlich der in den Mittellandkanal von km 120,5 bis km 143,7 entwässernden Flächen
54Untere LeineNeustadt am RübenbergeRegion HannoverLeine, rechtsseitig vom Graft-Graben (einschließlich) bis zur Aller, linksseitig unterhalb der Westaue 
55MeißeWinsen (Aller)Landkreis CelleAller, rechtsseitig, von der Örtze bis zum Wiedenhausener Bach 
56BöhmeWalsrodeLandkreis Soltau-FallingbostelAller, rechtsseitig, vom Wiedenhausener Bach (einschließlich) bis zur Böhme (einschließlich) 
57Alpe-Schwarze RiedeRethem (Aller)Landkreis Soltau- FallingbostelAller, linksseitig, von der Leine bis Hülsen (Allerkm 25) 
58LehrdeStemmenLandkreis VerdenAller, rechtsseitig, von der Böhme bis zur Lehrde (einschließlich) 
59Goh-BachKirchlintelnLandkreis VerdenAller, rechtsseitig, von der Lehrde bis zum Halsebach 
60Rechter Weserverband VerdenVerden (Aller)Landkreis VerdenWeser, rechtsseitig, von der Aller bis zur Landesgrenze (Bremen) und Aller, rechtsseitig, vom Halsebach (einschließlich) bis zur Weser 
61Hache und HombachSykeLandkreis DiepholzHache, oberhalb der Mühle in Sudweyhe und Hombach bis zum Gänsebach (einschließlich) 

 

Nr. des UnterhaltungsverbandesUnterhaltungsverbandAufsichtsbehördeVerbandsgebiet:
Das Niederschlagsgebiet der nachstehenden Gewässer
Bemerkungen zu Spalte 5
NameSitz
1*23456
63Ochtum- verbandHarpstedtLandkreis OldenburgOchtum von der Varreler Bäke(einschließlich) bis zur Mündung 
64Obere WümmeRotenburg (Wümme)Landkreis Rotenburg (Wümme)Wümme bis zur Rodau 
65Mittlere WümmeRotenburg (Wümme)Landkreis Rotenburg (Wümme)Wümme von der Rodau (einschließlich) bis zur Wieste (einschließlich) 
66Untere WümmeFischerhudeLandkreis VerdenWümme von der Wieste bis zur

Wörpe

 
69Entwässerungsverband StedingenBrake (Unterweser)Landkreis WesermarschWeser, linksseitig, von der Ochturn bis zur Hunte, und Hunte, rechtsseitig, vom Neuenhuntorfer Sieltief (einschließlich) bis zur Wesereinschließlich Deichvorland
70Obere HunteBad EssenLandkreis OsnabrückHunte bis zum Bornbach (einschließlich)einschließlich der zur Großen Aue entwässernden Randflächen und der in den Mittellandkanal von km 43,5 bis km 68,5 entwässernden Flächen
71HunteDiepholzLandkreis DiepholzHunte vom Bornbach bis zum Altonaer Mühlenbach 
74WüstingHuntlosen, Gemeinde GroßenknetenLandkreis

Oldenburg

Hunte, rechtsseitig, vom Hemmelsbäker Kanal (einschließlich) bis zum Neuenhuntorfer Sieltiefeinschließlich Deichvorland
75Moorriem-Ohmsteder SielachtBrake (Unterweser)Landkreis WesermarschHunte, linksseitig, vom Donnerschweer Sieltief (einschließlich) bis zur Wesereinschließlich Deichvorland
76Braker SielachtBrake (Unterweser)Landkreis WesermarschWeser, linksseitig, von der Hunte bis zum Schmalenflether Sieltiefeinschließlich Deichvorland
77Stadlander SielachtBrake (Unterweser)Landkreis WesermarschWeser, linksseitig, vom Schmalenflether Sieltief (einschließlich) bis zum Beckumer Sieltief (ein- schließlich)einschließlich Deichvorland
78Osterstade-SüdSchwanewedeLandkreis OsterholzWeser, rechtsseitig, von der Lesum bis zur Kleinen Weser (einschließlich) und Lesum rechtsseitig, unterhalb des Zusammenflusses der Hamme und Wümmeeinschließlich Deichvorland
79Osterstade- NordSandstedtLandkreis CuxhavenWeser, rechtsseitig, von der Kleinen Weser bis zur Luneeinschließlich Deichvorland
80LuneLoxstedtLandkreis CuxhavenWeser, rechtsseitig, von der Lune (einschließlich) bis zur Geesteeinschließlich Deichvorland
81Entwässerungsverband ButjadingenBrake (Unterweser)Landkreis WesermarschWeser, linksseitig, vom Beckumer Sieltief bis zur Nordsee und Jadebusen bis zum Schweiburger Tiefeinschließlich Deichvorland
82GeesteRingstedtLandkreis CuxhavenGeeste 
84Entwässerungsverband JadeBrake (Unterweser)Landkreis WesermarschJadebusen vom Schweiburger Sieltief (einschließlich) bis zur Jade (einschließlich)einschließlich Deichvorland
85Entwässerungsverband VarelJeverLandkreis FrieslandJadebusen von der Jade bis zum Ellenserdammer Tiefeinschließlich Deichvorland
87Sielacht RüstringenJeverLandkreis FrieslandJadebusen und Binnenjade vom Mariensieler Tief (einschließlich) bis zum Inhauser Tief (einschließlich)einschließlich Deichvorland
88Sielacht WangerlandJeverLandkreis FrieslandBinnenjade unterhalb des Inhauser Tiefseinschließlich Deichvorland
93Obere BeverBad IburgLandkreis OsnabrückDissener Bach, Bever, Ödingberger Bach, Dümmerbach, Recktebach 
94Große AaLingen (Ems)Landkreis EmslandEms bis zur Großen Aa (einschließlich)einschließlich der in den Dortmund-Ems-Kanal von km 121,8 bis km 138,5 entwässernden Flächen
95Ems ILingen (Ems)Landkreis EmslandEms von der Großen Aa bis zur Haseeinschließlich der in den Dortmund- Ems-Kanal von km 140 bis km 148,5 entwässernden Flächen
96Obere HaseOsnabrückLandkreis OsnabrückHase bis zur Düte (einschließlich)einschließlich der in den Zweigkanal Osnabrück von km 4,2 bis Hafen Osnabrück entwässernden Flächen
97Mittlere HaseBersenbrückLandkreis OsnabrückHase von der Düte bis zum Hahnenmoor-Kanal (einschließlich) ohne Hase vom Bünne-Wehdeler Grenzkanal (einschließlich) bis zum Hahnenmoor-Kanaleinschließlich der in den Mittellandkanal von km 25 bis km 43,5 und in den Zweigkanal Osnabrück von km 0,0 bis km 4,2 entwässernden Flächen
99Untere HaseMeppenLandkreis EmslandHase unterhalb des Hahnenmoor-Kanalseinschließlich der in den Dortmund-Ems-Kanal von km 148,5 bis zur Schleuse in Meppen entwässernden Flächen
100NordraddeSögelLandkreis EmslandNordradde 
101Ems IIHaren (Ems)Landkreis EmslandEms von der Hase bis zur Einmündung des Unterwasserkanals der Schleuse Hilter in die Ems ohne Nordradde 
102Ems IIILathenLandkreis EmslandEms von der Einmündung des Unterwasserkanals der Schleuse Hilter bis zum Dersumer Schloot (einschließlich) ohne Küstenkanal 
103Ohe-BruchwasserLorupLandkreis EmslandOhe, Bruchwasser bis zum Bockhorster Grenzschlooteinschließlich der in den Küstenkanal von km 41,064 (Sperrtor) bis km 55 entwässernden Flächen
104Ems IVPapenburgLandkreis EmslandEms vom Dersumer Schloot bis zum Hauptvorfluter Papenburg- Nord (einschließlich) ohne Dieler Sieltief und Dieler Schöpfwerkstiefeinschließlich der in den Küstenkanal von km 55 und km 69,2 entwässernden Flächen
108Sielacht StickhausenLeer (Ostfriesland)Landkreis LeerLeda, rechtsseitig, bis zum Oster- meedlandsiel (einschließlich), linksseitig bis zur Brücke der Bahnlinie Papenburg-Leer, ohne Ohe-Bruchwasser (Gebiet Nr. 103), Friesoyther Wasseracht (Gebiet Nr. 106) und Ammerländer Wasseracht (Gebiet Nr. 107) 
109Sielacht MoormerlandLeer (Ostfriesland)Landkreis LeerLeda, rechtsseitig, unterhalb des Ostermeedlandsiels und Ems, rechtsseitig, von der Leda bis zum Terborger Schöpfwerkstief (einschließlich) ohne Sautelkanaleinschließlich Deichvorland
110Sielacht RheiderlandWeenerLandkreis LeerDieler Sieltief, Dieler Schöpfwerkstief und Ems, linksseitig, unterhalb des Hauptvorfluters Papenburg-Nordeinschließlich Deichvorland
112Entwässerungs- verband AurichAurich ,Landkreis AurichEms-Jade-Kanal von km 20,9 bis km 48,25 
114VechteNeuenhausLandkreis Grafschaft BentheimVechteeinschließlich der unterhalb des Niederschlagsgebietes gelegenen Flächen, die in die linksemsischen Kanäle entwässern
115Neuhauser Deich- und UnterhaltungsverbandNeuhausLandkreis LüneburgElbe, rechtsseitigeinschließlich Deichvorland
*) Nummernfolge nach Niederschlagsgebieten (hier fehlende Nummern finden sich in den Abschnitten II und III; der Unterhaltungsverband Nr. 4 hat sich mit dem Unterhaltungsverband Nr. 5, die Unterhaltungsverbände Nrn. 7, 8 und 9 haben sich mit dem Unterhaltungsverband Nr. 10 zusammengeschlossen, der Unterhaltungsverband Nr. 34 ist aufgelöst).

Abschnitt II
Wasser- und Bodenverbände, die ausgedehnt werden

Nr. des UnterhaltungsverbandesUnterhaltungsverbandAufsichtsbehördeVerbandsgebiet:
Das Niederschlagsgebiet der nachstehenden Gewässer
Bemerkungen zu Spalte 5
NameSitz
123456
11Wasserverband der Ilmenau-NiederungLüneburgLandkreis LüneburgElbe, linksseitig, vom Kateminer Mühlenbach bis zur Ilmenau und Ilmenau unterhalb des Hasenburger Mühlenbacheseinschließlich Deichvorland
36IseWahrenholzLandkreis GifhornIse 
41Wasserverband MittelallerCelleLandkreis CelleAller von der Oker, linksseitig bis zur Fuhse, rechtsseitig bis zum Vorwerker Bach (einschließlich) ohne Lachte 
62MittelweserverbandSykeLandkreis DiepholzWeser, linksseitig, vom Bückener Mühl-Bach bis zur Landesgrenze (Bremen) und Ochtum bis zur Vareler Bäke ohne Hache oberhalb der Mühle in Sudweyhe und ohne Hombach oberhalb des Gänsebaches (einschließlich) 
68Wasser- und Bodenverband TeufelsmoorWorpswedeLandkreis OsterholzHamme und Wümme von der Wörpe (einschließlich) bis zur Lesumohne Gebiet des Deich- und Sielverbandes St. Jürgensfeld
72Hunte-WasserachtHuntlosen, Gemeinde GroßenknetenLandkreis OldenburgHunte vom Altonaer Mühlen-Bach (einschließlich) bis zum Hemmelsbäker Kanal ohne Haareneinschließlich der in den Küstenkanal von km 0,0 bis km 13,0 entwässernden Flächen
73Haaren-WasserachtBad ZwischenahnLandkreis AmmerlandHaaren 
83Unterhaltungs- verband Land WurstenDorumLandkreis CuxhavenWeser, rechtsseitig, unterhalb der Geesteeinschließlich Deichvorland
86Sielacht Bockhorn- FriedeburgBockhornLandkreis FrieslandJadebusen vom Ellenserdammer Tief (einschließlich) bis zum Mariensieler Tiefeinschließlich Deichvorland
89Sielacht WittmundWittmundLandkreis WittmundKüste zwischen Weser und Ems von der Harle (einschließlich) bis zum Neuharlinger Sieltiefeinschließlich Deichvorland
90Sielacht EsensEsensLandkreis WittmundKüste zwischen Weser und Ems vom Neuharlinger Sieltief (einschließlich) bis zum Benser Tief (einschließlich)einschließlich Deichvorland
91Sielacht DornumEsensLandkreis WittmundKüste zwischen Weser und Ems vom Benser Tief bis zum Dornumersieler Tief (einschließlich)einschließlich Deichvorland
92Entwässerungsverband NordenNordenLandkreis AurichKüste zwischen Weser und Ems vom Dornumersieler Tief bis zum Norder Tief (einschließlich)einschließlich Deichvorland
98Hase- WasserachtCloppenburgLandkreis CloppenburgHase vom Bünne-Wehdeler Grenz-Kanal (einschließlich) bis zum Hahnenmoor-Kanal 
105Muhder SielachtWestoverledingenLandkreis LeerEms, rechtsseitig, vom Hauptvorfluter Papenburg-Nord bis zur Leda und Leda, linksseitig, unterhalb der Brücke der Bahnlinie Papenburg-Leereinschließlich Deichvorland
106Friesoyther WasserachtFriesoytheLandkreis CloppenburgLeda, linksseitig, bis Schöpfwerk Bokelesch (einschließlich) und Barßeler Tief, linksseitig von der Soeste (einschließlich) bis zum Dreyschloot, ohne Oheeinschließlich der in den Küstenkanal zwischen km 20 und km 41,064 (Sperrtor) entwässernden Flächen
111Entwässerungsverband OldersumMoormerlandLandkreis LeerSautelkanal und Ems vom Terborger Schöpfwerkstief bis zum Emder Vorflut-Kanaleinschließlich Deichvorland
113I. Entwässerungsverband EmdenKrummhörnLandkreis AurichEms vom Emder Vorflut-Kanal(einschließlich) und Küste zwischen Ems und Weser bis zum Norder Tief ohne den Entwässerungsverband Aurich (Gebiet Nr. 112)einschließlich Deichvorland

Abschnitt III
Wasser- und Bodenverbände, die als selbständige Unterhaltungsverbände unverändert bestehen bleiben

Nr. des UnterhaltungsverbandesUnterhaltungsverbandAufsichtsbehördeVerbandsgebiet:
Das Niederschlagsgebiet der nachstehenden Gewässer
Bemerkungen zu Spalte 5
NameSitz
123456
51LeineverbandGöttingenLandesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und NaturschutzLeine bis zum Schnittpunkt mit der Grenze des Landkreises Hildesheim und der Region Hannover ohne Rhume bis zum Uh-Bach (einschließlich) und ohne Innerste 
67Deich- und Sielverband

St. Jürgensfeld

LilienthalLandkreis OsterholzHamme, linksseitig, von km 25 bis zum Zusammenfluss mit der Wümmeeinschließlich der rechtsseitig in die Wümme unterhalb der Wörpe entwässernden Flächen
107Ammerländer WasserachtWesterstedeLandkreis AmmerlandNordloher Tief, Barßeler Tief, rechtsseitig, innerhalb des Regierungsbezirks Weser-Ems und Aper Tief bis 2 km oberhalb der Mündung in die Jümmeeinschließlich der in den Küstenkanal zwischen km 13 und km 20 entwässernden Flächen

 

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 Zusätzliche Beiträge für die Erschwerung der UnterhaltungAnlage 6
(zu § 101 Abs. 3 Satz 4)

1. Zusätzlicher Beitrag für Versiegelungen

  1. Für eine versiegelte Fläche, die im Liegenschaftskataster mit einer der folgenden Bezeichnungen und der entsprechenden Kennung eingetragen ist, kann nach Maßgabe der in Spalte 2 enthaltenen Begriffsbestimmung ein zusätzlicher Beitrag mit dem angegebenen Mehrfachen des Hektarsatzes erhoben werden.

    aa) Leicht versiegelte Flächen: einfacher Hektarsatz

    BezeichnungBegriffsbestimmungKennung
    123
    SportflächeUnbebaute Fläche, die dem Sport dient21.410
    GrünanlageUnbebaute Fläche, die der Erholung dient21.420
    CampingplatzUnbebaute Fläche, die als Zelt- oder Wohnwagenplatz genutzt wird21.430
    GartenlandFläche, die dem Gartenbau dient, soweit sie für eine Saat-, Pflanz- oder Baumschule genutzt wird21.630
    ÜbungsgeländeUnbebaute Fläche, die Übungs- oder Erprobungszwecken dient21.910
    SchutzflächeUnbebaute Fläche, die dem Schutz von Anlagen oder Landschaftsteilen dient21.920
    Historische AnlageFläche mit historischen Anlagen, die nicht der Gebäude- und Freifläche zugeordnet werden kann21.930
    FriedhofUnbebaute Fläche, die zur Bestattung dient oder nach allgemeiner Auffassung als Friedhof zu beurteilen ist21.940

    bb) Mitteldicht versiegelte Flächen: zweieinhalbfacher Hektarsatz

     

    BezeichnungBegriffsbestimmungKennung
    123
    Betriebsfläche AbbaulandUnbebaute Fläche, die durch Abbau der Bodensubstanz genutzt wird21.310
    Betriebsfläche HaldeUnbebaute Fläche, auf der aufgeschüttetes Material dauernd gelagert wird21.320
    Betriebsfläche LagerplatzUnbebaute Fläche, auf der Güter vorübergehend gelagert werden21.330
    Betriebsfläche VersorgungsanlageUnbebaute Fläche, die der Versorgung dient21.340
    Betriebsfläche EntsorgungsanlageUnbebaute Fläche, die der Entsorgung dient21.350
    Betriebsfläche ungenutztUnbebaute Fläche, die nicht mehr bewirtschaftet wird21.360
    StraßeUnbebaute Fläche, die nach allgemeiner Auffassung als Straße zu bezeichnen ist21.510
    StraßeEntspricht Schlüssel 510, jedoch mit angrenzender Begleitfläche, die Verkehrsbegleitfläche ist21 51A
    WegUnbebaute Fläche, die nach allgemeiner Auffassung als Weg zu bezeichnen ist21.520
    PlatzUnbebaute Fläche, die zum Abstellen von Fahrzeugen, Abhalten von Märkten oder für Veranstaltungen vorgesehen ist21.530
    BahngeländeUnbebaute Fläche, die dem schienengebundenen Verkehr dient21.540
    BahngeländeEntspricht Schlüssel 540, jedoch mit Begleitfläche, die Verkehrsbegleitfläche ist21 54A
    FlugplatzUnbebaute Fläche, die dem Luftverkehr dient21.550
    FlugplatzEntspricht Schlüssel 550, jedoch mit angrenzender Begleitfläche, die Verkehrsbegleitfläche ist21 55A
    SchiffsverkehrUnbebaute Fläche zu Lande, die dem Schiffsverkehr dient21.560
    Verkehrsfläche ungenutztUnbebaute Fläche, die dem Verkehr diente und nicht anders genutzt wird21.580
    Verkehrsfläche ungenutztEntspricht Schlüssel 580, jedoch mit angrenzender Begleitfläche, die Verkehrsbegleitfläche ist21 58A
    VerkehrsbegleitflächeUnbebaute Fläche, die innerhalb der Verkehrsfläche liegt, aber als eigenständige Begleitfläche dient21.590

    cc) Stärker versiegelte Flächen: vierfacher Hektarsatz

    BezeichnungBegriffsbestimmungKennung
    123
    Gebäude- und Freifläche
    Öffentliche Zwecke
    Gebäude- und Freifläche, die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben und der Allgemeinheit dient21.110
    Gebäude- und Freifläche
    Wohnen
    Gebäude- und Freifläche, die Wohnzwecken dient21.130
    Gebäude- und Freifläche
    Handel und Dienstleistungen
    Gebäude- und Freifläche, die Einrichtungen von Handel oder Dienstleistungen dient21.140
    Gebäude- und Freifläche
    Gewerbe und Industrie
    Gebäude- und Freifläche, die gewerblichen oder industriellen Zwecken dient21.170
    Gebäude- und Freifläche
    Mischnutzung mit Wohnen
    Gebäude- und Freifläche, die Wohn- und anderen Nutzungen zugleich dient21.210
    Gebäude- und Freifläche zu
    Verkehrsanlagen
    Gebäude- und Freifläche zu Verkehrsanlagen, die der Abwicklung und Sicherheit des Verkehrs sowie der Unterhaltung der Verkehrsfläche dient21.230
    Gebäude- und Freifläche zu VersorgungsanlagenGebäude- und Freifläche, die der Versorgung dient21.250
    Gebäude- und Freifläche zu
    Entsorgungsanlagen
    Gebäude- und Freifläche, die der Beseitigung von Abwasser oder Abfall dient21.260
    Gebäude- und Freifläche
    Land- und Forstwirtschaft
    Gebäude- und Freifläche, die der Land- oder Forstwirtschaft dient21.270
    Gebäude- und Freifläche
    Erholung
    Gebäude- und Freifläche, die dem Sport, der Freizeit oder der Erholung dient21.280
    Gebäude- und Freifläche
    ungenutzt
    Gebäude- und Freifläche, die nicht mehr baulich oder anders genutzt wird21.290
  2. Im Fall der Neubezeichnung der Nutzungsflächen in der Systematik des Liegenschaftskatasters werden die Flächen den neuen Bezeichnungen zugeordnet, soweit damit keine Veränderung des Beitragsmaßstabes verbunden ist.
  3. Der Beitrag nach Buchstabe a wird auf Antrag der beitragspflichtigen Person nicht erhoben, wenn diese nachweist, dass die betroffene Fläche vollständig unversiegelt ist. Der Beitrag wird nicht oder nur teilweise erhoben, soweit das Niederschlagswasser auf den versiegelten Flächen genutzt wird.
  4. Wer nur den Mindestbeitrag zu zahlen hat, wird nicht zu einem Beitrag für Versiegelungen herangezogen.
  5. Ist eine Gemeinde nach § 100 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 oder § 101 Abs. 5 Satz 3 Mitglied eines Unterhaltungsverbandes, so können die versiegelten Flächen im Gemeindegebiet abweichend von Buchstabe a in der Weise berücksichtigt werden, dass von der Gemeinde ein Beitrag in Höhe von höchstens dem Hektarsatz je Einwohnerin oder Einwohner, die oder der im Verbandsgebiet wohnt, erhoben wird.

2. Zusätzlicher Beitrag für Wasser- und Abwassereinleitungen

Wer Wasser oder Abwasser einleitet, kann je eingeleitetem vollen Kubikmeter mit einem 2 500stel des Hektarsatzes herangezogen werden. Ausgenommen ist Niederschlagswasser.

3. Zusätzlicher Beitrag für sonstige Erschwernisse

  1. Die Mitglieder, auf deren Grundstücken oder, bei einer Mitgliedschaft nach § 100 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 oder 2 oder nach § 101 Abs. 5 Satz 3 oder 6, auf deren Gebiet sich Anlagen im Sinne des § 109 befinden, die den Gewässerabfluss beeinträchtigen können, können mit einem Pauschalbetrag herangezogen werden. Die Höhe des Pauschalbetrages richtet sich nach dem im Gebiet des Unterhaltungsverbands je Anlagentyp entstehenden durchschnittlichen jährlichen Unterhaltungsaufwand. Ausgenommen sind Anlagen zur Abführung des Wassers nach § 98 Abs. 2 Nr. 4.
  2. Für andere Erschwernisse kann ein Betrag in Höhe des durch die Erschwernis verursachten durchschnittlichen Mehraufwands erhoben werden.

4. Wirksambleiben bisheriger Regelungen

Vor dem 1. Juni 2007 wirksam erlassene Satzungsregelungen der Unterhaltungsverbände zur Erhebung von Beiträgen für die Erschwerung der Unterhaltung gelten fort, soweit sie nicht aufgehoben oder geändert werden.

 

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 Verzeichnis der Gewässer zweiter Ordnung und Außentiefs, deren Unterhaltung dem Land ohne Kostenbeiträge der Unterhaltungsverbände obliegtAnlage 7
(zu § 105 Abs. 1)

 

Lfd. Nr.Bezeichnung des GewässersEndpunkte
vonbis
1234
1Altenbrucher KanalAltenbrucher SchleuseElbe
2Außentief der MaadeMaadesielInnenjade
3Außentief MedemOtterndorfer SchleusenElbeschifffahrtsweg
4Dangaster AußentiefDangaster SielJadebusen
5Ditzumer-Bunder SieltiefDitzumer SielEms
6Dorumer WasserlöseDorumer SielWeser
7Dümmer  
8Eckwarder AußentiefEckwarder SielJadebusen
9Emder Vorflut-Kanal (einschließlich Schöpfwerk Borßum)Ems-Jade-Kanal (einschließlich Düker)Ems
10Fedderwarder SieltiefFedderwarder SielAußenweser
11Großes Meer  
12Hieve  
13JadeJader-Wapeler-SielJadebusen
14Jemgumer SieltiefJemgumer SielEms
15Leine mit Hochwasserrückhaltebecken SalzderheldenEinlassbauwerk in die GeschiebesperreAbschlussbauwerk in Salzderhelden einschließlich der Flügeldeiche mit Bauwerken unterhalb des Abschlussbauwerks
16linker Nebenarm der Hase mit Hochwasserrückhaltebecken Alfhausen-RiesteVerteilerbauwerkHase
17Neßmersieler AußentiefHafen NeßmersielNeßmersieler Balje
18Neuharlingersieler AußentiefNeuharlingersieler SielSchillbalje
19NordgeorgsfehnkanalJümmeEms-Jade-Kanal
20Oldersumer AußentiefOldersumer AußensielEms
21Oxstedter Tief (ehemaliger Landmarschengraben)Oxstedter SommerdeichsielNordsee
22Petkumer SieltiefPetkumer SielEms
23RingkanalVerbandsgrenze (Münkeboe)
R = 259180
H = 593345
Ems-Jade-Kanal
24Sandstedter SielflethSandstedter SielWeser
25Spiekaer WasserlöseSpiekaer SielWeser
26Steinhuder Meer  
27Thülsfelder TalsperreSoeste-Brücke NeumühlenAbschlussdamm
28Vareler AußentiefVareler SielJader Außentief
29Wanger AußentiefWangersielInnenjade
30Westeraccumersieler AußentiefWesteraccumersieler SielAccumersieler Balje
31Wittmunder TiefHarlesiel mit SchöpfwerkNordsee
32Wremer WasserlöseWremer SielWeser
33Wymeerer SieltiefPogumer SielEms
34Zwischenahner Meer  
35Großefehn-AnschlusskanalWehr (Wiesmoor)
R = 341405
H = 592243
Nordgeorgsfehnkanal

 

.

 Verzeichnis der Gewässer zweiter Ordnung, deren Unterhaltung dem Land obliegt und zu denen die Unterhaltungsverbände zu Kostenbeiträgen herangezogen werdenAnlage 8
(zu § 105 Abs. 2)

 

Lfd. Nr.Bezeichnung des GewässersEndpunkte
  vonbis
1234
1- aufgehoben -  
2AllerOkerMühlenwehr in Celle
3- aufgehoben -  
4Burlager-Langholter Tief mit Langholter Meer und HauptfehnkanalKüstenkanalLeda
5DinkelNiederländische GrenzeVechte
6Emder StadtgrabenKesselschleuseTrecktief
7Fehntjer TiefLandstraße Aurich-Neermoor bei West-Großefehn (nördlicher Arm) und Boekzeteler Meer (südlicher Arm)Kesselschleuse in Emden
8- aufgehoben -  
9GoldfischdeverAuslassbauwerk am KüstenkanalAlte Ems
10Große AaGiegel Aa (Kleine Aa)Ems
11Große AueLandesgrenzeWeser
12- aufgehoben -  
13Hagenburger KanalSchlossgraben HagenburgEinmündung
14Hase mit Überfallhase und Essener Kanal ohne Hasedüker unter dem MittellandkanalLandstraße Pente-Achmer (L 104)Einmündung des Hahnenmoorkanals
15HeikeschlootGroßes MeerHieve
16HunteGrawiedeKüstenkanal
17KrainkeSiel mit Schöpfwerk NiendorfLandesgrenze
18Kurzes TiefHieveTrecktief
19Lager HaseDinklager MühlenbachHase
20- aufgehoben -  
21- aufgehoben -  
22Lune (einschließlich Siel)Brücke in der Auffahrt der Autobahn A 27Weser
23MeheMehebrücke im Weg zwischen Abbensether Schiffsstelle und IselersheimOste
24Neues TiefUphuser MeerFehntjer Tief
25OchtumKirchweyer See (ohne Teilstrecke im Land Bremen)Einmündung Varreler Bäke
26OchtumEinmündung Altarm OchtumWeser
27- aufgehoben -  
28Oldersumer SieltiefFehntjer TiefOldersumer Außensiel
29OsteMehdesüdliche Dorfgrenze von Mintenberg
30Oste-Hamme-Kanal0,6 km nordöstlich der Straße Langenhausen-AugustendorfOste
31östlicher Beckenrandgraben am Hochwasserrückhaltebecken Alfhausen-RiesteGraftgrabenlinker Nebenarm der Hase
32RögnitzLandesgrenzeEinmündung in die Sude
33- aufgehoben -  
34- aufgehoben -  
35- aufgehoben -  
36SeeveAshäuser MühlenbachElbe
37Speller AaHopstener AaGroße Aa
38Spetzerfehn-Voßberg-KanalWiesmoor
R = 341.441
H = 591.711
Spetzerfehnkanal
39SüdgeorgsfehnkanalStapeler Hauptvorfluter Straße Jübberde-AugustfehnNordgeorgsfehnkanal
40- aufgehoben -  
41TrecktiefEinmündung Kurzes Tief bei TütelborgEmder Stadtgraben
42Üffelner AueBahndurchlass der DB-Strecke Osnabrück-Oldenburglinker Nebenarm der Hase
43VechteLandesgrenzeBundesgrenze
44- aufgehoben -  
45Westerender EheBrücke WoldenwegHeikeschloot
46Wümme einschließlich Wümme-Süd-, Mittel- und VerbindungsarmWiesteLandesgrenze

 

*) Dieses Gesetz dient auch der Umsetzung

**) Die Vorschrift entstammt dem Gesetz in der Fassung vom 1. Dezember 1970 (Nds. GVBl. S. 457).

***) Die Vorschrift entstammt dem Gesetz in der Fassung vom 28. Oktober 1982 (Nds. GVBl. S. 425).

****) Die Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 7. Juli 1960 (Nds. GVBl. S. 105). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den in den Bekanntmachungen vom 1. Dezember 1970 (Nds. GVBl. S. 457), vom 28. Oktober 1982 (Nds. GVBl. S. 425), vom 20. August 1990 (Nds. GVBl. S. 371), vom 25. März 1998 (Nds. GVBl. S. 347) und vom 10. Juni 2004 (Nds. GVBl. S. 171) sowie den in der vorangestellten Bekanntmachung näher bezeichneten Vorschriften.

 

Neubekanntmachung des Niedersächsischen Wassergesetzes

Vom 25. Juli 2007
(GVBl. Nr. 23 vom 31.07.2007 S. 345)

Aufgrund des Artikels 3 des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes und des Niedersächsischen Fischereigesetzes vom 26. April 2007 (Nds. GVBl. S. 144) wird nachstehend der Wortlaut des Niedersächsischen Wassergesetzes in der ab 1. Juni 2007 geltenden Fassung unter Berücksichtigung

bekannt gemacht.

Die in Artikel 1 Nr. 35 des Gesetzes vom 26. April 2007 (Nds. GVBl. S. 144) enthaltene Neufassung des § 185 tritt erst am 1. Januar 2008 in Kraft. Aus diesem Grund ist sie in der nachstehenden Neubekanntmachung noch nicht berücksichtigt.

UWS Umweltmanagement GmbHENDE