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Öffentliche Wasserversorgung, Rohwasseruntersuchungen und Untersuchungen an Vorfeldmessstellen
- Niedersachsen -
Vom 20. März 2019
(Nds.Mbl. Nr. 13 vom 27.03.2019 S. 599; 01.10.2024 Nr. 424 24)
Archiv: 2012
- 23-62003/051 - VORIS 28200 -
Gemäß § 89 Abs. 1 NWG sind die Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung verpflichtet, die Beschaffenheit des zur Trinkwasserversorgung gewonnenen Wassers (Rohwasser) auf ihre Kosten durch eine Stelle untersuchen zu lassen, die die Anforderungen nach § 15 Abs. 4 TrinkwV erfüllt. Art und Umfang der Untersuchungen können von der zuständigen Wasserbehörde unter Beteiligung des Gewässerkundlichen Landesdienstes (GLD) näher bestimmt werden.
Gemäß § 89 Abs. 2 NWG sind die Unternehmen der öffentlichen Trinkwasserversorgung verpflichtet, zur frühzeitigen Erkennung nachteiliger Veränderungen der Grundwasserbeschaffenheit Vorfeldmessstellen im Einzugsgebiet ihrer Grundwasserentnahmen zu errichten und zu betreiben, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass es zu nachteiligen Veränderungen der Grundwasserbeschaffenheit kommen kann. Anzahl und Lage der erforderlichen Vorfeldmessstellen sowie Art und Umfang der Messungen kann die zuständige Wasserbehörde unter Beteiligung des GLD näher bestimmen.
Bei Bau und Betrieb der Messstellen, bei der Festlegung der Probenahmestellen sowie hinsichtlich Art und Umfang der Untersuchungen sind nachfolgende Bestimmungen zu beachten:
1. Rohwassermessstellen
Hydrochemische Veränderungen im Grundwasser können durch langfristige, kontinuierliche Beobachtungen an einzelnen Messstellen frühzeitig erkannt werden. Daher ist das Rohwasser jedes Einzelbrunnens einer Brunnengruppe vor einer Vermischung grundsätzlich getrennt zu untersuchen. Eine Bündelung von Rohwassermessstellen zu einer Mischrohwassermessstelle ist nur zulässig bei Messstellen in nahezu identischen hydrogeologischen Positionen und wenn eine wesentliche hydrochemische Differenzierung nicht erkennbar ist. Die Probenahmestellen für die Rohwasseruntersuchung sind unter Berücksichtigung des von der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) herausgegebenen Hinweisblattes W 254 "Grundsätze für Rohwasseruntersuchungen" (Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH, Josef-Wirmer-Straße 3, 53123 Bonn) festzulegen.
2. Vorfeldmessstellen
Vorfeldmessstellen sind zu errichten und zu betreiben, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass es zu nachteiligen Veränderungen der Grundwasserbeschaffenheit kommen kann. Das bedeutet, dass zusätzliche Vorfeldmessstellen nicht aufgrund bloßer Befürchtungen, die sich nicht auf verifizierbare Tatsachen stützen, oder aus reinem Absicherungsinteresse eingerichtet werden müssen. Andererseits verlangt die gesetzliche Regelung keine konkrete Gefahr; es muss keine hinreichende
Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden, dass in absehbarer Zeit ein Schaden - d. h. eine nachteilige Veränderung des Grundwassers in Brunnennähe - eintritt.
Die Voraussetzung gemäß § 89 Abs. 2 Satz 1 NWG ist bereits erfüllt, wenn sich auf Basis von Tatsachen plausible Verdachtsmomente für den konkreten Fall begründen lassen. Die durch Tatsachen begründbare Annahme muss sich nicht auf aktuelle oder zeitnahe Grundwasserveränderungen beziehen.
Da es sich um eine eher langfristig angelegte Maßnahme handelt, entspricht es dem Gesetzeszweck, wenn die Tatsachen und Annahmen, die eine Vorfeldmessstelle rechtfertigen, in zeitlichen Abständen von ca. 15 Jahren erneut überprüft werden.
In die Risikoanalyse sind sowohl die im Einzugsbereich der Wassergewinnungsanlage anzutreffenden Nutzungen als auch die hydrogeologische Struktur und die hydraulischen und hydrochemischen Verhältnisse einzubeziehen.
Vorfeldmessstellen erfassen Grundwasser, das erst später, nach einer Passage im Grundwasserleiter, als Rohwasser gefördert wird. Sie sind nach Lage und Art so zu positionieren, dass nachteilige Veränderungen des Grundwassers frühzeitig erkannt werden und Gegenmaßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden können. Die Vorwarnzeit, die sich aus der Fließzeit des Grundwassers und dem Probenahmeintervall ergibt, sollte mindestens ein Jahr betragen.
Vorfeldmessstellen sind in Anlehnung an die Grundsätze des DVGW-Arbeitsblattes W 108 "Messnetze zur Überwachung der Grundwasserbeschaffenheit in Wassergewinnungsgebieten" zu planen und zu betreiben. Sie können den Vorwarnmessstellen als Teil eines betrieblichen Überwachungsmessnetzes nach DVGW-Arbeitsblatt W 108 entsprechen oder aus vorhandenen Vorwarnmessstellen ausgewählt werden. Sollen zu anderen Zwecken vorhandene Messstellen zukünftig als Vorfeldmessstellen genutzt werden, so sind sie vorher auf ihre Eignung hin zu überprüfen.
Der Bau der Messstellen richtet sich nach dem DVGW-Arbeitsblatt W 121 "Bau und Ausbau von Grundwasserbeschaffenheitsmessstellen".
Vorfeldmessstellen sind immer einzeln zu untersuchen.
Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung sind nicht Gegenstand dieser Regelung.
3. Untersuchungen
Der Untersuchungsumfang an Rohwassermessstellen ergibt sich im Regelfall aus Anlage 1. Der vollständige Untersuchungsumfang ist anzuwenden bei Messstellen, die erstmals nach diesem Programm untersucht werden (Erstuntersuchung). Danach folgen im jährlichen Turnus Untersuchungen nach den Teilprogrammen 1 und 2.1 und im fünfjährigen Turnus Untersuchungen nach dem Teilprogramm 2.2 der Anlage 1. Pflanzenschutzmittel sind alle drei Jahre zu untersuchen. Abweichend sind mindestens jährliche Untersuchungen nach dem Teilprogramm 2.2 für die betroffenen Kenngrößen bei begründetem Verdacht auf Belastungen, signifikant steigendem Trend oder bei auffälligem Befund im Vorjahr durchzuführen. Dabei gelten Messwerte als auffällig, wenn sie 75 % der Qualitätsnorm oder des Schwellenwertes überschreiten. Bei der Festlegung des Untersuchungsumfangs auf Pflanzenschutzmittel ist von der zuständigen Wasserbehörde zusätzlich das örtliche Pflanzenschutzamt zu beteiligen. Über die Untersuchung der Parameter des Teilprogramms 2.2.3 ist im Einzelfall in Abhängigkeit vom Ergebnis der Erstuntersuchung gemäß § 14a TrinkwV zu entscheiden.
Die Bestimmungsgrenzen der angewendeten Analysemethoden dürfen höchstens 30 % des jeweiligen Schwellenwertes betragen. Sofern in Einzelfällen dieser Wert nicht eingehalten werden kann, so ist gemäß Nummer 1.4 der Anlage 5 zur GrwV zu verfahren. Untersuchungsergebnisse, die unterhalb der Bestimmungsgrenze liegen, sind mit dem Zeichen " < " zu versehen.
Die zuständige Wasserbehörde kann unter Berücksichtigung der vorliegenden örtlichen Gegebenheiten Art und Umfang der Untersuchungen abweichend bestimmen. Sie kann im Einzelfall Ergebnisse der Reinwasseranalyse als Rohwasseranalyse anerkennen.
Für die erstmalige Untersuchung von Vorfeldmessstellen ist der vollständige Untersuchungsumfang der Anlage 1 ebenfalls anzuwenden. Die anschließend regelmäßig wiederkehrenden Untersuchungen erfolgen abgestimmt auf die örtliche Gefahrenlage anhand ausgewählter Parameter mindestens einmal jährlich. Häufigere Untersuchungen können z.B. in Karstgebieten erforderlich sein.
4. Datenaustausch
Die im Zuge der Eigenüberwachung des Rohwassers sowie aus der Beobachtung der Vorfeldmessstellen gewonnenen Daten dienen den Wasserversorgungsunternehmen (WVU) zur Qualitätssicherung. Die Daten sollen darüber hinaus zur Ergänzung der Datengrundlage des landesweiten Grundwassergütemessnetzes genutzt und deshalb zentral in der landesweiten Datenbank im Fachinformationssystem Wasser (FIS-W) des NLWKN zusammengeführt werden.
Dazu haben die WVU die Stammdaten (einschließlich Schichtund Ausbaudaten), Stammdatenänderungen und die Untersuchungsergebnisse der Rohwasser- und Vorfeldmessstellen dem NLWKN laufend bzw. spätestens bis zum 1. April des Folgejahres zu übermitteln.
Der NLWKN pflegt die Daten in die Landesdatenbank (FIS-W) ein. Mittels der Landesdatenbank (LDB online) werden anschließend landesweit die Daten zur Verfügung gestellt.
Die Stammdaten der Messstellen und die Untersuchungsergebnisse der Rohwasser- und Vorfeldmessstellen sind dem NLWKN in folgender Form zuzuleiten:
Die Stammdaten der Messstellen sind nach Struktur und Inhalt entsprechend dem als Anlage 2 beigefügten Erfassungsbogen ggf. mit separaten Anlagen (z.B. Schicht- und Ausbaudaten)
zu übermitteln. Anlage 2 wird auch als MS-Word-Formular zum Download auf der Internetseite des NLWKN * bereitgestellt. Davon abweichende Stammdatenmitteilungen sind mit dem NLWKN abzustimmen. Die Untersuchungsergebnisse der Rohwasser- und Vorfeldmessstellen sind auf Datenträgern - oder nach Absprache per E-Mail - in dem vom NLWKN vorgegebenen oder in einem anderen, mit dem NLWKN abgestimmten Format zu übermitteln. Die Beschreibung des Datenformats und der Schnittstelle zur Übermittlung der Daten an den NLWKN werden auf der Internetseite des NLWKN * veröffentlicht.
Die Weitergabe der Stamm- und Analysedaten von Wasseruntersuchungen aus Talsperren an den NLWKN erfolgt entsprechend.
Die unteren Wasserbehörden teilen dem NLWKN die von ihnen neu getroffenen Regelungen oder Änderungen von Regelungen zur Eigenüberwachung der WVU unmittelbar nach Herausgabe des diesbezüglichen Bescheides mit. Diese Informationen dienen dem NLWKN dazu, die landesweite Datenbank den aktuellen Gegebenheiten anzupassen.
Datenauswertungen, die Messstellen einzelner Wassergewinnungsanlagen betreffen, werden dem jeweiligen WVU und der zuständigen Wasserbehörde vom GLD auf Anforderung zur Verfügung gestellt.
Dieser RdErl. tritt am 01.04.2019 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft.
_____
*) Https://www.nlwkn.niedersachsen.de/wasserwirtschaft/grundwasser/wasserversorgung/wasserwerke/wasserqualitaet/rohwasserbeschaffenheit-38519.html.
Untersuchungsumfang an Rohwassermessstellen | Anlage 1 |
1. Beobachtungen und Messungen vor Ort (alle Messprogramme)
Kenngröße | Einheit | Anmerkungen |
Wasserstand | m | m unter Messpunkt (Ruhewasserspiegel) |
Geruch (qualitativ) | SZ | |
Färbung (qualitativ) | SZ | |
Trübung (qualitativ) | SZ | |
Bodensatz | SZ | |
Wassertemperatur (Tw) | °C | |
pH-Wert | - | |
Sauerstoffgehalt | mg/l | |
Elektrische Leitfähigkeit (25°C) | μS/cm | |
Säurekapazität bis pH 4,3 | mmol/l | |
Basekapazität bis pH 8,2 | mmol/l |
SZ = Schlüsselzahl
2. Laboruntersuchungen
2.1 Basismessprogramm
Probennahme- und Untersuchungsturnus: Mindestens einmal jährlich.
Kenngröße | Einheit | Anmerkungen |
spektraler Absorptionskoeffizient bei 254 nm und 436 nm | 1/m | |
Gesamthärte | mmol/l | berechnet aus Calcium/Magnesium |
Calcium | mg/l | |
Magnesium | mg/l | |
Hydrogencarbonat | mg/l | berechnet aus Säurekapazität bis pH 4,3 |
Natrium | mg/l | |
Kalium | mg/l | |
Eisen | mg/l | |
Mangan | mg/l | |
Aluminium, gelöst | mg/l | |
Ammonium 1 | mg/l | |
Nitrit 2 | mg/l | |
Nitrat 3 | mg/l | |
Chlorid | mg/l | |
Sulfat | mg/l | |
o-Phosphat 4 | mg/l | |
DOC | mg/l | |
AOX | μ g/l | |
Koloniezahl 22 °C und 36 °C | 1/ml | nicht an VM zu untersuchen |
Coliforme Bakterien | Anzahl/100 ml | nicht an VM zu untersuchen |
Escherichia coli | Anzahl/100 ml | nicht an VM zu untersuchen |
Chlostridium perfringens 5 (einschließlich Sporen) | Anzahl/100 ml | nicht an VM zu untersuchen |
VM = Vorfeldmessstelle
2.2 Ergänzungsprogramm
Probennahme- und Untersuchungsturnus: Mindestens alle fünf Jahre, Pflanzenschutzmittel alle drei Jahre; betroffene Kenngrößen bei Verdacht auf Belastungen oder auffälligem Befund im Vorjahr: Mindestens einmal jährlich.
Für Arzneimittel wird, sofern noch nicht erfolgt, zumindest die einmalige Untersuchung empfohlen, ein bestimmter Wiederholungsturnus ist nicht vorgegeben, darüber sollte nach Bedarf im Einzelfall entschieden werden.
2.2.1 Anorganisch-chemische Kenngrößen
Kenngröße | Einheit | Anmerkungen |
Antimon | μg/l | Anlage 2 Teil II Nr. 1 TrinkwV |
Arsen | μg/l | Anlage 2 Teil II Nr. 2 TrinkwV |
Blei | μg/l | Anlage 2 Teil II Nr. 4 TrinkwV Prioritärer Stoff (2008) 6 |
Barium 7 | μg/l | DVGW, W 254 Tabelle 4 |
Bor | mg/l B | DVGW, W 254 Tabelle 2 Anlage 2 Teil I Nr. 3 TrinkwV |
Cadmium | μg/l | Anlage 2 Teil II Nr. 5 TrinkwV Prioritärer Stoff (2008) |
Chrom | μg/l | Anlage 2 Teil I Nr. 5 TrinkwV |
Cyanid gesamt | mg/l | Anlage 2 Teil I Nr. 6 TrinkwV |
Fluorid | mg/l | Anlage 2 Teil I Nr. 8 TrinkwV |
Kupfer | μg/l | Anlage 2 Teil II Nr. 7 TrinkwV |
Nickel | μg/l | Anlage 2 Teil II Nr. 8 TrinkwV Prioritärer Stoff (2008) |
Quecksilber | μg/l | Anlage 2 Teil I Nr. 12 TrinkwV Prioritärer Stoff (2008) |
Selen | μg/l | Anlage 2 Teil I Nr. 13 TrinkwV |
Vanadium | μg/l | zumindest einmalige Untersuchung, sofern noch nicht erfolgt, zwecks Erwerb besserer Erkenntnisse zur Gefährdung |
Uran | μg/l | Anlage 2 Teil I Nr. 15 TrinkwV zumindest einmalige Untersuchung, sofern noch nicht erfolgt; siehe Empfehlung der Trinkwasserkommission vom 03.11.2008 (http://www.umwelt- bundesamt.de/ wasser/themen/ trinkwasser/ empfehlungen.htm) |
Zink 7 | μg/l | DVGW, W 254 Tabelle 4 |
2.2.2 Organisch-chemische Kenngrößen
Kenngröße | Einheit | Anmerkungen |
Benzol, Toluole und Xylole 8 | 1g/l | DVGW, W 254 Tabelle 3 |
LHKW:
| 1g/l | Anlage 2 Teil I Nr. 7 und 14; Teil II Nr. 11 TrinkwV Prioritärer Stoff (2008) Prioritärer Stoff (2008) Prioritärer Stoff (2008) |
Mineralöle 8 | mg/l | DVGW, W 254 Tabelle 3 |
Oberflächenaktive Stoffe 7 | mg/l | DVGW, W 254 Tabelle 4 |
PAK 5:
| μg/l | Anlage 2 Teil II Nr. 10 TrinkwV Prioritäre Stoffe (2008) |
PCB/PBB (PCT) 8 | μg/l | DVGW, W 254 Tabelle 3 |
Bromierte Diphenylether 5 | Prioritäre Stoffe (2008) | |
Phenol-Index 7, 8 | μg/l | DVGW, W 254 Tabelle 3 |
KW-Index 7 | mg/l | DVGW, W 254 Tabelle 4 |
Hexachlorbenzol (SHKW) 5 | μg/l | Prioritärer Stoff (2008) |
C10-C13-Chloralkane 5 | Prioritäre Stoffe (2008) | |
Organozinnverbindungen 5
| μg/l | Prioritärer Stoff (2008) |
Arzneimittel (nach Möglichkeit Bestimmungsgrenze kleiner 10 ng/l) | Sofern noch nicht erfolgt, wird zumindest einmalige Untersuchung empfohlen; Tracer für anthropogenen Einfluss: Acesulfam 9 und Bor. | |
Diclofenac | Analgetikum | |
Naproxen | Analgetikum | |
Phenazon (Antipyrin) | Analgetikum | |
Propyphenazon | Analgetikum | |
Erythromycin | Analgetikum | |
Sulfachloropyridazin | Analgetikum | |
Sulfadiazin | Analgetikum | |
Sulfadimethoxin | Analgetikum | |
Sulfadimidin | Analgetikum | |
Sulfamethoxazol | Antibiotikum | |
Sulfamethoxypyridazin | Antibiotikum | |
4-Hydroxy-Sulfadiazin | Antibiotikum (Metabolit) | |
N-Acetyl-Sulfadiazin | Antibiotikum (Metabolit) | |
N-Acetyl- Sulfamethoxazol | Antibiotikum (Metabolit) | |
Carbamazepin | Antiepileptikum (ggf. Tracer) | |
Gabapentin | Antiepileptikum | |
Metoprolol | Betablocker | |
Sotalol | Betablocker | |
Clofibrinsäure | Lipidsenker | |
Amidotrizoesäure | Röntgenkontrastmittel | |
Iopamidol | Röntgenkontrastmittel | |
Iopromid | Röntgenkontrastmittel |
Pflanzenschutzmittel (PSM) einschließlich ihrer toxischen Hauptabbauprodukte (Metaboliten) und nicht relevanter Metabolite (nrM) | μg/l | Anlage 2 Teil I Nr. 11 TrinkwV |
Kenngrößen entsprechend der Niedersächsischen Landesliste (NiLaLi) 10
| Die NiLaLi wird jährlich vom NLGA, NLWKN, LWK und LBEG aktualisiert. Die Messergebnisse des GLD-Grundwassermonitorings fließen mit ein. | |
Weitere nicht relevante PSM-Metaboliten (nrM)
| Sofern noch nicht erfolgt, wird zumindest einmalige Untersuchung empfohlen. |
2.2.3 Radioaktivität
Kenngröße | Einheit | Anmerkungen |
Radon-222 | Bq/l | Anlage 3 a Teil I Nr. 1 TrinkwV |
Tritium | Bq/l | Anlage 3 a Teil I Nr. 2 TrinkwV |
Richtdosis | mSv/a | Anlage 3 a Teil I Nr. 3 TrinkwV |
_____
1) Umrechnung:
NH4 (mg/l) = 1, 29 x NH4-N (mg/l).
2) Umrechnung:
NO2 (mg/l) = 3,28 x NO2-N (mg/l).
3) Umrechnung:
NO3 (mg/l) = 4,43 x NO3-N (mg/l).
4) Umrechnung:
PO4 (mg/l) = 3,07 x PO4-P (mg/l).
5) Bei (Mit-)Verwendung von Uferfiltrat und/oder Oberflächenwasser.
6) Prioritäre Stoffe gemäß Anhang X der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. EU Nr. L 327 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2014/101/EU der Kommission vom 30.10.2014 (ABl. EU Nr. L 311 S. 32).
7) Bei direkter Versickerung von nicht aufbereitetem Oberflächenwasser (DVGW, W 254 Tabelle 4).
8) Bei gegebenem Gefährdungspotenzial oder Verdacht (DVGW, W 254 Tabelle 3).
9) Insbesondere Schwankungen der Redoxbedingungen können sich auf die Stabilität von Acesulfam auswirken.
Somit zeigt der Nachweis von Acesulfam anthropogenen Einfluss bzw. den Einfluss von Oberflächenwasser ins Uferfiltrat an, jedoch ist dieser bei Abwesenheit nicht ausschließbar. Entsprechend wird empfohlen, nicht allein Acesulfam, sondern verschiedene Substanzen zu verwenden.
10) Http://www.nlga.niedersachsen.de/startseite/umweltmedizin/wasser~rm.~lali/niedersaechsischelandesliste ---trinkwasseruntersuchungenaufpflanzenschutzmittelundbiozidprodukte-158868.html.
11) Wirkstoffe, von denen bekannt ist, dass sie lokal oder regional angewandt werden.
Befunde von hier nicht genannten Wirkstoffen, die im Zuge eines Analysengangs anfallen, sollen im Untersuchungsergebnis mit aufgeführt werden.
Stammdaten (inklusive Schicht- und Ausbaudaten) von Grundwassermessstellen in Niedersachsen | Anlage 2 |
Fett gedruckte Angaben sind Pflichtfelder
Meldezweck: | [ ] Neu | [ ] Änderung | Datum: ____________ |
I. Schnellmeldung (Minimalanforderung) | oder [ ] weiter mit Punkt II. |
Anlagenname | |
Name des Betreibers | |
Name der Messstelle | |
Betreiber-Kennung der Messstelle | |
NLWKN-Kennung der Messstelle * | |
NLGA-Code der Messstelle * | |
LBEG-Archivnummer der Bohrung (BID) * | |
Koordinatensystem/Streifen, Zone | |
Rechtswert | |
Hochwert | |
Art der Messstelle (nur eine Nennung) | [ ] Förderbrunnen (FBR)
[ ] Stollen (STO) [ ] Quelle (Q) [ ] Talsperre (TSP) [ ] Schachtbrunnen (SBR) [ ] Hochbehälter (HB) [ ] Blänke, Aufgrabung, Schürfloch (SCH) [ ] Rohrbrunnen/Beobachtungsbrunnen (GWM) [ ] Multi-Level-Messstelle (MLM) [ ] sonstiger Messpunkt (MP) - (z.B.: für Mischwasser, Wasserwerk) [ ] unbekannt (UNB) |
Zweck der Messstelle | [ ] Grundwasserstandsmessstelle (NWG89_STAN)
[ ] Grundwasserbeschaffenheitsmessstelle (NWG89_GUET) [ ] Rohwassermessstelle (NWG89_1_RW) [ ] Mischrohwassermessstelle (NWG89_1_RM) [ ] Vorfeldmessstelle Eigenkontrolle (NWG89_2_EK) [ ] Vorfeldmessstelle nach wasserrechtlicher Anordnung (NWG89_2_VF) [ ] Erfolgskontrollmessstelle Trinkwasserschutz (NWG28EKTWS) [ ] Reservebrunnen, Notversorgung (ohne TNB nach WasSiG) (NBR) [ ] Trinkwassernotversorgungsbrunnen [ ] Wassersicherstellungsgesetz (TNB) [ ] Versuchsbrunnen (VBR) |
Nennweite des Ausbaus [mm] | |
Geländehöhe [NHN+m] | |
Messpunkthöhe [NHN+m] | |
Filteroberkante [NHN+m] | |
Filterunterkante [NHN+m] | |
Sohltiefe [NHN+m] | |
Ausbauplan ist beigefügt | [ ] analog [ ] Datei [ ] nein |
Schichtenverzeichnis ist beigefügt | [ ] analog [ ] Datei [ ] nein |
Die Detailangaben zu II. bis VI.
[ ] werden nachgeliefert
[ ] werden auf Anforderung mitgeteilt
*) Falls bekannt (beim Feld "LBEG-Archivnummer der Bohrung [BID]"= BID, die der Messstelle zugeordnet werden kann).
II. Allgemeine Angaben zur Anlage *
Anlagenname: | ||
Anlagennummer: | ||
Betreiber | Name: | _____________________________ |
Straße: | _____________________________ | |
PLZ und Ort: | _____________________________ | |
Telefon: | _____________________________ | |
Fax: | _____________________________ | |
E-Mail: | _____________________________ | |
Art der Anlage: (nur eine Nennung) | [ ] Wasserwerk ** | |
[ ] Talsperre | ||
[ ] Sonstiges | ||
Art der Wassergewinnung: (Mehrfachnennung) | [ ] Grundwasser | |
[ ] Oberflächenwasser | ||
Tag der Inbetriebnahme: | _____________ (TT.MM.JJJJ) | |
Tag der Außerbetriebnahme: | _____________ (TT.MM.JJJJ) | |
Wasseraufbereitung: | [ ] Rohwasser wird aufbereitet abgegeben | |
Bei Talsperren | Fassungsvermögen [m3]: | _____________________________ |
Höhe der Staumauer [m]: | _____________________________ | |
Max. Wassertiefe [m]: | _____________________________ | |
Wasserfläche [km2]: | _____________________________ | |
*) Die den betreffenden Messstellen zugeordnet ist (ggf. für mehrere Messstellen nur einmal). **) Wassergewinnungsanlage (WGA). |
III. Allgemeine Angaben zur Messstelle
Gehört zur Anlage (Anlagen-Bezeichnung): | _____________________________ | |
Name der Messstelle: | _____________________________ | |
Kennung der Messstelle (Betreiber): | _____________________________ | |
Kennung der Messstelle (NLWKN) *: | _____________________________ | |
Kennung der Messstelle (NLGA-Code) *: | _____________________________ | |
Archivnummer der Bohrung (LBEG-BID) *: | _________________ (von Kap. VI) | |
Lageangaben | Koordinatensystem: | ________ Streifen, Zone: ________ |
Rechtswert: | _____________________________ | |
Hochwert: | _____________________________ | |
Topografische Karte: | _____________________________ | |
Gemeinde: | _____________________________ | |
Gemarkung: | _____________________________ | |
Flurname: | _____________________________ | |
Flurstück: | _____________________________ | |
Art der Messstelle: (nur eine Nennung) | [ ] Förderbrunnen (FBR) | |
[ ] Stollen (STO) | ||
[ ] Quelle (Q) | ||
[ ] Talsperre (TSP) | ||
[ ] Schachtbrunnen (SBR) | ||
[ ] Hochbehälter (HB) | ||
[ ] Blänke, Aufgrabung, Schürfloch (SCH) | ||
[ ] Rohrbrunnen / Beobachtungsbrunnen (GWM) | ||
[ ] Multi-Level-Messstelle (MLM) | ||
[ ] sonstiger Messpunkt (MP) - (z.B.: für Mischwasser) | ||
[ ] unbekannt (UNB) | ||
Zweck der Messstelle: (Mehrfachnennung) | [ ] Grundwasserbeschaffenheitsmessstelle (NWG89 _ GUET) | |
[ ] Grundwasserstandsmessstelle (NWG89 _ STAN) | ||
[ ] Rohwassermessstelle (NWG89_1_RW) | ||
[ ] Mischrohwassermessstelle (NWG89_1_RM) | ||
[ ] Vorfeldmessstelle Eigenkontrolle (NWG89_2_EK) | ||
[ ] Vorfeldmessstelle nach wasserrechtlicher Anordnung (NWG89_2 _ VF) | ||
[ ] Erfolgskontrollmessstelle Trinkwasserschutz (NWG28EKTWS) | ||
[ ] Reservebrunnen, Notversorgung (ohne TNB nach WasSiG) (NBR) | ||
[ ] Trinkwassernotversorgungsbrunnen Wassersicherstellungsgesetz (TNB) | ||
[ ] Versuchsbrunnen (VBR) | ||
Die Messstelle ist der Mischrohwassermessstelle _________________________________________________ zugeordnet. |
Bemerkungen**
_________________________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________________________
*) Falls bekannt (beim Feld "LBEG-Arcivnummer der Bohrung [BID]"= BID, die der Messstelle zugeordnet werden kann).
**) Z.B.: Ersatz für zerstörte Messstelle (Name), bei Versuchsbrunnen - Zweck des Versuchs, bei Änderungsmeldung - ggf. Erläuterungen zu der Änderung, oder dergleichen.
IV. Technische Angaben zur Messstelle
Messstelle | erbaut am: | _____________ (TT.MM.JJJJ) |
beseitigt am: | _____________ (TT.MM.JJJJ) |
Höhenangaben | Messpunkthöhe [NHN+m] | Geländehöhe (GOK*) [NHN+m] | Gültig ab [Datum] (TT.MM.JJJJ) |
1. Einmessung | |||
1. Änderung | |||
2. Änderung | |||
3. Änderung |
Ausbauzeichnung beigefügt: | [ ] (die weiteren Messstellenausbauangaben können dann entfallen) |
Ausbau als Datei übermittelt: | [ ] (die weiteren Messstellenausbauangaben können dann entfallen) |
Messstellenausbau
Nennweiten [mm] | Oberkante [m u. MP**)] | Länge [m] | Anzahl | |
Verrohrung | ||||
1. Strecke (Aufsatzrohr) | ||||
2. Strecke | ||||
3. Strecke | ||||
4. Strecke | ||||
5. Strecke | ||||
6. Strecke Sumpfrohr | ||||
Filterrohr | ||||
1. Filterstrecke | ||||
2. Filterstrecke | ||||
3. Filterstrecke | ||||
4. Filterstrecke | ||||
5. Filterstrecke | ||||
Horizontalfilter |
Sohlentiefe: | ________________ NN+m bzw. | ________________ m u. MP ** |
Material Aufsatzrohr: | Material Filterrohr: | Filterart: |
[ ] Beton/Zement | [ ] Beton/Zement | [ ] Gewebefilter |
[ ] Edelstahl | [ ] Edelstahl | [ ] gewebelose Filter |
[ ] PVC | [ ] PVC | [ ] Kiespackungsfilter |
[ ] Kunststoffe (andere) | [ ] Kunststoffe (andere) | [ ] Kiesschüttungsfilter |
[ ] Stahl | [ ] Stahl | [ ] offene Sohle |
[ ] Stahl (verzinkt) | [ ] Stahl (verzinkt) | [ ] Vertikalfilter |
[ ] Steingut/Keramik | [ ] Steingut/Keramik | |
[ ] Sonstiges | [ ] Sonstiges |
Sperren: | Oberkante [m u. MP**)] | Länge [m] | Material | ||
Ton | Zement | Sonstiges | |||
1. Sperre | [ ] | [ ] | |||
2. Sperre | [ ] | [ ] | |||
3. Sperre | [ ] | [ ] | |||
4. Sperre | [ ] | [ ] | |||
5. Sperre | [ ] | [ ] | |||
6. Sperre | [ ] | [ ] |
*) GOK = Geländeoberkante.
**) MP = Messpunkt (bezogen auf 1. Einmessung).
V. Hydrogeologie im Einzugsbereich der Messstelle/Filterlage
Typ des Entnahmegrundwasserleiters: (nur eine Nennung) | [ ] Karstgrundwasserleiter |
[ ] Kluftgrundwasserleiter | |
[ ] Porengrundwasserleiter | |
Hydrostratigrafische Einheit *: | ____________________________________________ |
Druckverhältnisse im GW-Leiter: (nur eine Nennung) | [ ] frei |
[ ] gespannt | |
[ ] zeitweise gespannt | |
[ ] artesisch zeitweise | |
[ ] artesisch gespannt | |
[ ] tidebeeinflusst | |
[ ] unbekannt | |
Anzahl der Grundwasserstockwerke: | ___________ Messungen im ___________ Stockwerk |
Mächtigkeit des Grundwasserleiters: | ___________ m |
Hydraulische Kennwerte | |
Abstandsgeschwindigkeit (vR): | ___________ m/s |
Fließrichtung: | ___________ |
Durchlässigkeitsbeiwert (kf): | ___________ E ___________ m/s |
*) LBEG: "Geofakten 21 " (http://www.1beg.niedersachsen.de/servlets/download?C=38208642&L=20). |
VI. Bohrungsformblatt für einen Aufschluss
- analoge Aufnahme des Schichtenverzeichnisses -
Bohrungsdaten können auch digital über GeoDin im SEP3-Format * eingegeben werden.
[ ] Das Schichtenverzeichnis wurde bereits über GeoDin eingegeben und übermittelt mit
Bohrungsname: ________________________________________ und TK25: _________________
(Bohrungsformblatt kann dann entfallen)
BOHRUNGSFORMBLATT FÜR EINEN AUFSCHLUSS -
Bohrung
LBEG-Archivnummer der Bohrung: | (BID) | _____________________ (falls bekannt) |
Auftraggeber - Name: | ____________________________________________ | |
Bearbeiter: | ____________________________________________ | |
zust. Hydrogeologe: | ____________________________________________ | |
Bohrfirma: | ____________________________________________ | |
Lage der Bohrung | Koordinatensystem: | ________________________ Streifen, Zone: _______ |
Rechtswert: | ____________________________________________ | |
Hochwert: | ____________________________________________ | |
TK25: | ______________ | |
Bohrungsname **: | ____________________________________________ | |
Bohrverfahren **: | ____________________________________________ | |
Bohrzweck **: | ____________________________________________ | |
Endteufe: | [m u. GOK] | ______________ |
Bohrzeit: | von | ______________ (TT.MM.JJJJ) |
bis | ______________ (TT.MM.JJJJ) | |
Typ der Bohrung: (nur eine Nennung) | Erkundung für | [ ] Erdöl/Erdgasindustrie (BV)
[ ] ingenieurgeologische Erkundung (IG) [ ] gelogische Erkundung (GE) [ ] Steine-Erden-Industrie (SE) [ ] hydrogeol. Erkundung/Messtellenbau (HY) [ ] unbekannt |
Geländeoberkante (GOK): | [NHN+m] | __________ |
Bohrungsdurchmesser: | [mm] | __________ |
Grundwasserflurabstand: | [m u. GOK] | __________ am ______________ (TT.MM.JJJJ) |
Ruhewasserspiegel: | [m u. GOK] | __________ am ______________ (TT.MM.JJJJ) |
Pumpversuch: | [ ] ja [ ] nein mit ________________ Minuten Dauer | |
Entnahme: | [m3/h] | __________bei __________ m Absenkung |
geophysikalische Bohrlochvermessung: | [ ] ja [ ] nein | |
Wasseranalyse: | [ ] ja [ ] nein | |
*) Siehe: http://www.1beg.niedersachsen.de/master/C39462568_N38227770_L20_D0_I31802357.html. **) Siehe: https://nibis.1beg.de/Bohranzeige/. |
FORTSETZUNG BOHRUNGSFORMBLATT FÜR EINEN AUFSCHLUSS - | (lfd. Nr.) Seite: ____________ |
Bohrungsname: ___________________________ | und TK25: ____________ |
Tiefe bis [m] bzw. Mächtigkeit | Stratigrafie | Petrografie/Genese/Farben/Formenelemente und Zusatzzeichen/Proben (Entnahmebereich, Material, Methode, Ergebnis) | Persönliche Anmerkungen (nicht EDV) |
ENDE |