[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

8 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Abgabenaufkommen"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 160/16 (Beschluss)

... Er ist weitgehend mit den vorgeschlagenen inhaltlichen Änderungen einverstanden. Insbesondere hält der Bundesrat ebenso wie die Bundesregierung eine moderate Modifikation der Abgabentatbestände für erforderlich, um das Abgabenaufkommen abzusichern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 160/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu § 2 Satz 1 Nummer 9 - neu - FFG

3. Zu § 54 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 FFG

4. Zu § 56 Absatz 3 FFG

5. Zu § 73 Absatz 1 Satz 3, § 76 Absatz 1 Satz 2, § 91 Absatz 2 Satz 2 FFG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

6. Zu § 77 Absatz 2 Satz 4 - neu - FFG


 
 
 


Drucksache 160/1/16

... Er ist weitgehend mit den vorgeschlagenen inhaltlichen Änderungen einverstanden. Insbesondere hält der Bundesrat ebenso wie die Bundesregierung eine moderate Modifikation der Abgabentatbestände für erforderlich, um das Abgabenaufkommen abzusichern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 160/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu § 2 Satz 1 Nummer 9 - neu - FFG In § 2 ist Satz 1 wie folgt zu ändern:

3. Zu § 54 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 FFG § 54 Absatz 1 ist wie folgt zu ändern:

4. Zu § 56 Absatz 3 FFG

5. Zu § 73 Absatz 1 Satz 3, § 76 Absatz 1 Satz 2, § 91 Absatz 2 Satz 2 FFG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

6. Zu § 77 Absatz 2 Satz 4 - neu - FFG


 
 
 


Drucksache 73/1/16

... in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch [Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts 2015] geändert worden ist, anzuwenden. Abweichend von § 182 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen richtet sich der Gegenstandswert nach dem jährlichen Konzessionsabgabenaufkommen, er beträgt jedoch höchstens 100 000 Euro."



Drucksache 551/08

... Ein weiterer Schwerpunkt bei der Neugewichtung der Förderbereiche betrifft die Förderung des Filmabspiels. Unter Berücksichtigung der schwierigen Situation der Kinos in Deutschland und der großen Herausforderungen, die sich den Filmtheaterbetreibern durch die Umrüstung von analogem auf digitales Filmabspiel stellen wird die Projektförderung der Filmtheater gestärkt. Konkrete Förderungsmaßnahmen zur Digitalisierung der Filmtheater durch die FFA sind nicht vorgesehen. Um Regelungen für Förderungsmaßnahmen entwickeln zu können, bedarf es eines Finanzierungskonzepts, das sowohl eine flächendeckende Digitalisierung als auch einen einheitlichen technischen Standard einbezieht. Die Filmwirtschaft, insbesondere die Verleih- und Kinobranche, konnte sich aber bislang auf ein solches Konzept nicht einigen. Das Gesetz schafft nun durch eine Rechtsverordnungsermächtigung die Voraussetzung, aus dem Abgabenaufkommen der FFA konkrete Förderungsmaßnahmen zu entwickeln, wenn eine Konkretisierung der Branchenüberlegungen im Sinne eines Erhalts der Kinolandschaft vorliegt. Erst dann wird deutlich, welche Maßnahmen, die effektiv und nachhaltig wirken müssen, angezeigt sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 551/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Filmförderungsgesetzes

§ 14a
Begriffsbestimmungen

§ 20
Sperrfristen

§ 32
Förderungshilfen

§ 35
Bewilligungsbescheid

§ 41
Referenzförderung

§ 47
Förderungshilfen

§ 48
Antrag

§ 49
Auszahlung

§ 50
Verwendung

§ 51
Schlussprüfung

§ 56
Förderungshilfen

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangssituation und Zielsetzung

II. Notwendigkeit einer bundesgesetzlichen Regelung

III. Inhalt der Novelle

IV. Finanzielle Auswirkungen

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

a Bürokratiekosten neuer Informationspflichten

b Bürokratiekosten geänderter Informationspflichten

2. Bürokratiekosten für die Verwaltung

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaft

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 8a

Zu § 9

Zu § 12

Zu § 14

Zu § 14a

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 16a

Zu § 17

Zu § 17a

Zu § 20

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 30a

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 53a

Zu § 53b

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 56a

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 66a

Zu § 67

Zu § 67a

Zu § 67b

Zu § 68

Zu § 68a

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 487: Fünftes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 14/07

... Die Kostentragung durch den Absatzfonds und den Holzabsatzfonds, die bei beiden Anstalten aus dem jeweiligen Abgabenaufkommen zu bestreiten ist, führt zu einer entsprechenden Verringerung der aus dem Bundeshaushalt zu deckenden Verwaltungsausgaben der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Die der Bundesanstalt zu erstattenden Kosten der Erhebung der Beiträge und Abgaben betragen rd. 2,5 Mio. Euro jährlich (davon rd. 1,8 Mio. Euro bezüglich des Absatzfonds und 0,7 Mio. Euro hinsichtlich des Holzabsatzfonds).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 14/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Absatzfondsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Holzabsatzfondsgesetzes

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 217/06

... Wie bisher (§ 113 Abs. 3 Nr. 6, § 113a Abs. 3 Nr. 5 BNotO) sollen die Kassen die Haushaltsmittel für die Kammern in ihrem Tätigkeitsbereich bereitstellen. An dem Grundsatz, dass die Kosten auf alle Notare im Tätigkeitsbereich einer Kasse unabhängig von der regionalen Kostenverursachung umgelegt werden sollen, soll festgehalten werden. Weil die Notare aber nur auf das Finanzgebaren ihrer eigenen Kammer Einfluss nehmen können, hat das Bundesverfassungsgericht gefordert organisatorische, verfahrensmäßige oder stattdessen intensivierte materielle Vorkehrungen zu treffen, damit im Wege der Selbstverwaltung ein angemessener Ausgleich zwischen Kostenverursachung und Abgabenaufkommen hergestellt wird (BVerfG, 1 BvR 1298/94 vom 13. Juli 2004, Absatz-Nr. 164). Es soll daher als materielles Kriterium in das Gesetz aufgenommen werden, dass nur die erforderlichen Haushaltsmittel von der Kasse für die Kammern zur Verfügung zu stellen sind. Das entspricht § 73 Abs. 1 BNotO, nach dem Kammerbeiträge von den Notaren nur erhoben werden dürfen, soweit es erforderlich ist. Über Streitigkeiten über die Erforderlichkeit entscheidet die Aufsichtsbehörde, die den Haushalt der Kasse und der Kammer genehmigen muss. Im Übrigen regelt Absatz 16 des Entwurfs das Zusammenwirken von Kasse und Notarkammern bei der Aufstellung der Haushalte der Notarkammern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 217/06




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Bundesnotarordnung

1. § 113 wird wie folgt gefasst:

2. § 113a wird aufgehoben.

3. Nach § 118 wird folgender § 119 angefügt:

Artikel 2
In-Kraft-Treten

Begründung

A. Allgemeine Begründung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absätzen 1 und 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 8

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 5

Zu Absätzen 6 und 7

Zu Absätzen 8 und 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absätzen 12 und 13

Zu Absatz 14

Zu Absätzen 15 und 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Zu Absatz 19

2. Zu Nummer 2 § 113a BNotO

3. Zu Nummer 3 § 119 BNotO - neu

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 217/06 (Beschluss)

... Wie bisher (§ 113 Abs. 3 Nr. 6, § 113a Abs. 3 Nr. 5 BNotO) sollen die Kassen die Haushaltsmittel für die Kammern in ihrem Tätigkeitsbereich bereitstellen. An dem Grundsatz, dass die Kosten auf alle Notare im Tätigkeitsbereich einer Kasse unabhängig von der regionalen Kostenverursachung umgelegt werden sollen, soll festgehalten werden. Weil die Notare aber nur auf das Finanzgebaren ihrer eigenen Kammer Einfluss nehmen können, hat das Bundesverfassungsgericht gefordert, organisatorische, verfahrensmäßige oder stattdessen intensivierte materielle Vorkehrungen zu treffen, damit im Wege der Selbstverwaltung ein angemessener Ausgleich zwischen Kostenverursachung und Abgabenaufkommen hergestellt wird (vgl. BVerfG, a.a.O., Absatz 164). Es soll daher als materielles Kriterium in das Gesetz aufgenommen werden, dass nur die erforderlichen Haushaltsmittel von der Kasse für die Kammern zur Verfügung zu stellen sind. Das entspricht § 73 Abs. 1 BNotO, nach dem Kammerbeiträge von den Notaren nur erhoben werden dürfen, soweit es erforderlich ist. Über Streitigkeiten über die Erforderlichkeit entscheidet die Aufsichtsbehörde, die den Haushalt der Kasse und der Kammer genehmigen muss. Im Übrigen regelt § 113 Abs. 16 BNotO-E das Zusammenwirken von Kasse und Notarkammern bei der Aufstellung der Haushalte der Notarkammern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 217/06 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 1
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu den Absätzen 1 und 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 8

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 5

Zu den Absätzen 6 und 7

Zu den Absätzen 8 und 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu den Absätzen 12 und 13

Zu Absatz 14

Zu den Absätzen 15 und 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Zu Absatz 19

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 648/14 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.