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11 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Abwicklungsende"


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Drucksache 482/05

... (5) Soweit die Beitragsberechnung nach den Abs�tzen 1 bis 3 die Verwirklichung des Zieles nach � 26e Abs. 3 Satz 1 nicht gew�hrleistet, weil die Grenze der Beitragsbemessung nach Absatz 3 erreicht ist, haften die Aktiengesellschaften f�r sich daraus ergebende langfristige Deckungsl�cken der Postbeamtenkrankenkasse bis zum Abwicklungsende f�r Mitglieder, die ihnen, der Bundesanstalt und dem ehemaligen Sonderverm�gen Deutsche Bundespost zuzurechnen sind. Die sich aus der Berechnung ergebende langfristige Deckungsl�cke nach Satz 1 ist der Anteil am Beitragsaufkommen, der in dem jeweiligen Haushaltsjahr nicht erzielt werden kann, weil die Grenze der Beitragsbemessung nach Absatz 3 erreicht ist. F�r langfristige Deckungsl�cken nach Satz 1 f�r Mitglieder, die der Unfallkasse Post und Telekom sowie der Museumsstiftung Post und Telekommunikation zuzurechnen sind, haften diese, f�r andere Mitglieder die Bundesrepublik Deutschland. Grundlage f�r die Bestimmung der, voraussichtlichen Deckungsl�cke nach den S�tzen 1 und 2 ist das versicherungsmathematische Gutachten nach � 26f. In verwaltungsgerichtlichen Verfahren, die die Frage des Erzeichens der Grenze der Beitragsh�he zum Gegenstand haben, sind die Aktiengesellschaften zu beteiligen. � 65 Abs. 2 und � 66

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 482/05




Gesetz

Artikel 1
�nderung des Bundesanstalt Postgesetzes

1. Die Inhalts�bersicht wird wie folgt gefasst:

2. � 1 Abs. 1 wird wie folgt ge�ndert:

3. � 2 wird wie folgt ge�ndert:

4. � 3 wird wie folgt ge�ndert

5. in der �berschrift des dritten Abschnitts

6. � 4 wird wie folgt gefasst:�� 4 Leitung

7. � 5 wird wie folgt ge�ndert:

8. � 6 wird wie folgt ge�ndert:

9. � 7 wird wie folgt ge�ndert:

10. � 8 wird wie folgt ge�ndert:

11. Der vierte Abschnitt wird aufgehoben.

12. Die �� 11 bis 14 werden aufgehoben.

13. In � 15

14. � 16 wird wie folgt gefasst:

15. � 17 wird aufgehoben.

16. In � 18

17. � 19 wird wie folgt ge�ndert:

18. � 20 wird wie folgt ge�ndert:

19. � 21 wird wie folgt ge�ndert:

20. � 22 wird wie folgt gefasst:

21. � 23 wird wie folgt gefasst:

22. � 24 wird wie folgt ge�ndert:

23. � 25 wird wie folgt ge�ndert:

24. � 26 wird wie folgt ge�ndert:

25. Nach � 26 wird folgende �berschrift eingef�gt:

26. Nach der �berschrift �Unterabschnitt 1 Verwaltung der Postbeamtenkrankenkasse werden folgende �� 26a bis 26d eingef�gt:

27. Nach � 26d wird folgende �berschrift eingef�gt:

28. Nach der �berschrift �Unterabschnitt 2 Wirtschaftsf�hrung der Postbeamtenkrankenkasse werden folgende �� 26e bis 26k eingef�gt:

29. Nach � 26k wird die folgende �berschrift eingef�gt:

30. � 28 wird wie folgt ge�ndert:

31. � 29 wird wie folgt ge�ndert:

32. � 30 wird wie folgt gefasst:

Artikel 2
�nderung des Postpersonalrechtsgesetzes

Artikel 3
�nderung des Personalrechtlichen Begleitgesetzes zum Telekommunikationsgesetz

Artikel 4
�nderung der Bundeslaufbahnverordnung

Artikel 5
�nderung der Verordnung zur Durchf�hrung des Bundesdisziplinargesetzes bei der Bundesanstalt f�r Post und

Artikel 6
�nderung des M�nzgesetzes

Artikel 7
�nderung des Gesetzes �ber die Beendigung der Zahlungsmitteleigenschaft der auf Deutsche Mark lautenden Banknoten und der auf Deutsche Mark oder Deutsche Pfennig lautenden Bundesm�nzen

Artikel 8
�nderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes

Artikel 9
R�ckkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 10
Neufassung des Bundesanstalt Postgesetzes und des Postpersonalrechtsgesetzes

Artikel 11
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 241/11 PDF-Dokument



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