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"Aktionsprogramm"


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0732/05
0272/05
0783/05
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0818/05
0107/1/05
0490/05
0746/05
0686/05
0873/05
0318/05
0151/05
0089/05
0746/1/05
0218/05
0323/05
0054/05
0352/05
0565/05
0287/05
0788/05
0509/05
0769/05
0894/05
0318/1/05
0285/1/05
0492/05
0705/05
0569/05
0318/05B
0726/05
0898/05
0695/05
0290/1/05
0323/1/05
0052/05B
0883/05
0576/05
0285/05B
0485/05
0848/05
0275/05
0581/05
0268/04
0569/04
0618/04
0983/2/04
0525/04
0500/04B
0365/04B
0807/04
0883/04
0176/04
0565/04
0336/04
0983/04
0806/04
0789/04
0622/04
0805/04
0576/04
1002/04
0280/04
0983/04B
0578/04
0894/04
0380/04
0372/04B
0365/04
0849/03
Drucksache 309/1/20

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm der Union im Bereich der Gesundheit (2021 - 2027) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 282/2014 ("Programm EU4Health") - COM(2020) 405 final



Drucksache 519/20

... zur Unterrichtung des Bundesrates übersende ich Ihnen den Klimaschutzbericht 2019 * zum Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung.



Drucksache 309/20 (Beschluss)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm der Union im Bereich der Gesundheit (2021 - 2027) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 282/2014 ("Programm EU4Health") - COM(2020) 405 final



Drucksache 279/1/20

... Die Kommission ihrerseits hatte im Zuge der Rücknahme des Richtlinienvorschlags angekündigt, dem europäischen Bodenschutz weiter verpflichtet zu bleiben und einen entsprechenden Paragraphen in das 7. Umweltaktionsprogramm (UAP) aufgenommen. Danach sollten die "Union und ihre Mitgliedstaaten [...] sobald wie möglich darüber nachdenken, wie sich Bodenqualitätsfragen mithilfe eines zielorientierten und verhältnismäßigen risikobasierten Ansatzes innerhalb eines verbindlichen Rechtsrahmens regeln lassen ...". Dieser Verpflichtung aus dem 7. UAP ist die Kommission im Jahr 2015 durch die Einrichtung einer Expertengruppe nachgekommen.



Drucksache 98/20

... ) vom 26. Mai 2017, die den düngungsbezogenen Teil des Aktionsprogramms zur Umsetzung der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 98/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Düngeverordnung1

§ 8
Nährstoffvergleich (aufgehoben)

§ 9
Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleiches (aufgehoben).

§ 13a
Besondere Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung, Erlass von Rechtsverordnungen durch die Landesregierungen

§ 15
Übergangsvorschrift

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der vorliegenden Verordnung

Bundesweite Maßnahmen:

Maßnahmen in den besonders mit Nitrat belasteten Gebieten:

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft W

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe ad

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Erfüllungsaufwand durch zusätzlichen Anbau von Zwischenfrüchten

Entlastung durch Wegfall des betrieblichen Nährstoffvergleichs

Neue schlagbezogene Aufzeichnungspflicht

Zusätzlicher Aufwand durch sofortige Einarbeitung flüssigen Wirtschaftsdüngers ab 1. Februar 2025

Erfüllungsaufwand durch Verringerung des Phospatauftrags

Ausnahme vom Düngeverbot für Winterraps, etc.

Verwaltung der Länder

II.2. Weitere Kosten

II.3. Umsetzung von EU-Recht

II.4. Evaluierung

II.5 KMU-Test

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 521/19

... Absatz 1 regelt die Erstellung der Klimaschutzberichte, welche bereits bisher jährlich unter Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit auf Grundlage des "Aktionsprogramms Klimaschutz 2020" erstellt wurden, welches am 3. Dezember 2014 von der Bundesregierung beschlossen wurde. In den Klimaschutzberichten werden die aktuellen Trends der Emissionsentwicklung in den verschiedenen Sektoren, der Stand der Umsetzung beschlossener Klimaschutzprogramme und eine Prognose der zu erwartenden Minderungswirkungen dargestellt. Damit sind die Klimaschutzberichte ein zentrales Monitoringinstrument zur Entwicklung der Emissionen sowie der Klimaschutzprogramme. Statt auf das "Aktionsprogramm Klimaschutz 2020" abzustellen, wird auf die in § 8 vorgesehenen Sofortprogramme und die in § 9 rechtlich verankerten Klimaschutzprogramme Bezug genommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 521/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG)

4 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Klimaschutzziele und Jahresemissionsmengen

§ 3
Nationale Klimaschutzziele

§ 4
Zulässige Jahresemissionsmengen, Verordnungsermächtigung

§ 5
Emissionsdaten, Verordnungsermächtigung

§ 6
Bußgeldvorschriften

§ 7
Durchführungsvorschriften zur Europäischen Klimaschutzverordnung

§ 8
Maßnahmen bei Überschreiten der Jahresemissionsmengen

Abschnitt 3
Klimaschutzplanung

§ 9
Klimaschutzprogramme

§ 10
Berichterstattung

Abschnitt 4
Expertenrat für Klimafragen

§ 11
Unabhängiger Expertenrat für Klimafragen, Verordnungsermächtigung

§ 12
Aufgaben des Expertenrats für Klimafragen

Abschnitt 5
Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

§ 13
Berücksichtigungsgebot

§ 14
Bund-Länder-Zusammenarbeit

§ 15
Klimaneutrale Bundesverwaltung

Anlage 1
- Sektoren (zu §§ 4 und 5)

Anlage 2
- Zulässige Jahresemissionsmengen (zu § 4)

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Vereinbarkeit mit nationalem Verfassungsrecht

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Gesetzesfolgen

6. Weitere Kosten

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Treibhausgase § 2 Nr. 1

Treibhausgasemissionen § 2 Nr. 2

Europäische Governance-Verordnung § 2 Nr. 3

Europäische Klimaschutzverordnung § 2 Nr. 4

Europäische Klimaberichterstattungsverordnung § 2 Nr. 5

Übereinkommen von Paris § 2 Nr. 6

Klimaschutzplan § 2 Nr. 7

Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft § 2 Nr. 8

Netto -Treibhausgasneutralität § 2 Nr. 9

Abschnitt 2
Klimaschutzziele und Jahresemissionsmengen

Zu § 3

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 4

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Zu § 5

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 8

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 9

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 10

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 11

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 12

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 13

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 14

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 15

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu Anlage 1 - Sektoren zu den §§ 4 und 5

Zu den einzelnen Sektoren:

Zu Anlage 2 - Zulässige Jahresemissionsmengen zu § 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4859, BMU: Entwurf eines Bundes-Klimaschutzgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluation

Anlage 2
des Vorhabens festgelegt sind. Die dafür erforderlichen Emissionsmengen ermittelt das Umweltbundesamt im Sinne des § 5. Dabei erhält es Daten von natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie von Personenvereinigungen, anhand derer es die Zielerreichung und die Unter- oder Überschreitungen der Jahresemissionsmengen ermittelt. Sollten die Ziele verfehlt werden, weil die Jahresemissionsmengen überschritten werden, gibt das Regelungsvorhaben bereits Schlussfolgerungen vor. Die für die betreffenden Sektoren zuständigen Bundesministerien haben Sofortmaßnahmen zur Zielerreichung vorzuschlagen.

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 100/19 (Beschluss)

... Die Bundesregierung hat sich daher selbst in ihrem Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 zum Ziel gesetzt, Maßnahmen zur Erhebung und Auswertung bautechnischer Daten zu verbessern, die mittelfristig eine möglichst umfassende und nach Gebäudegruppen differenzierte Bewertung der Klimawirkungen des Gebäudebestands ermöglichen. Eine erste Bestandsaufnahme auf Grundlage der verfügbaren Daten wird in den kommenden Jahren regelmäßig überarbeitet und vertieft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 100/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzesentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu § 5 Absatz 2 Nummer 4 ZensG 2021

6. Zu § 10 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f und f1 - neu - ZensG 2021

7. Zu § 10 Absatz 1 Nummer 2 ZensG 2021

8. Zu § 11 Absatz 1 Satz 4 - neu -, 5 - neu - ZensG 2021

9. Zu § 15 Absatz 1 Nummer 7 - neu - ZensG 2021

10. Zu § 20 Absatz 3 ZensG 2021

11. Zu § 23 Absatz 1 Satz 5 - neu -, 6 - neu - ZensG 2021

12. Zu § 28 Absatz 2 - neu -, 3 - neu -, § 29 Absatz 1 ZensG 2021

13. Zu § 34 ZensG 2021

§ 34
Bereitstellung der Zensusdaten für die statistischen Ämter der Länder

14. Zu § 34a - neu - ZensG 2021

§ 34a
Information der Öffentlichkeit

15. Zu § 35a - neu - ZensG 2021

§ 35a
Finanzzuweisung


 
 
 


Drucksache 458/19

... Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung - Gemeinsam wirksam gegen das Insektensterben



Drucksache 76/19

... zur Unterrichtung des Bundesrates übersende ich Ihnen den Klimaschutzbericht 2018* zum Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung. Die Bundesregierung hat den Bericht in der Kabinettsitzung am 6. Februar 2019 beschlossen.



Drucksache 76/19 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat nimmt den Klimaschutzbericht 2018 zum Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung zur Kenntnis und begrüßt die kontinuierliche Berichterstattung über die nationale Emissionsentwicklung in den verschiedenen Handlungsfeldern, den Stand der Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsprogramms sowie die zu erwartenden Minderungswirkungen bis 2020.



Drucksache 541/1/19

... cc) Berücksichtigung landwirtschaftlicher Belange bei der Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenschutz;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 541/1/19




Zu Ziffer 1 Buchstabe oo :


 
 
 


Drucksache 655/1/19

... 60. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission die Bedeutung von Schulen, Berufsbildungseinrichtungen und Hochschulen als geeignete Orte zur Diskussion über den nachhaltigen Wandel der europäischen Gesellschaften anerkennt und sowohl in die Bildungsinfrastruktur als auch in die Weiterbildung investieren möchte. Er betont jedoch ergänzend, dass die Verankerung von Bildung für nachhaltige Entwicklung im gesamten Bildungswesen eine wichtige Voraussetzung für die Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele darstellt, wie es auch im neuen Weltaktionsprogramm "Education for Sustainable Development: Towards achieving the Sustainable Delevelopment Goals" (ESD for 2030) der



Drucksache 344/19 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich den Vorschlag der Bundesregierung, zur Erreichung der im Aktionsprogramm Insektenschutz verankerten Biodiversitätsziele künftig auch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden deutlich verringern zu wollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 344/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates - Anwendungsregelungen

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6


 
 
 


Drucksache 344/1/19

... "01. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich den Vorschlag der Bundesregierung, zur Erreichung der im Aktionsprogramm Insektenschutz verankerten Biodiversitätsziele künftig auch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden deutlich verringern zu wollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 344/1/19




1. Zur Überschrift, Zu Nummer 01 - neu - und 02 - neu -, Zu Nummer 1, Zu Nummer 2, Zu Nummer 3 - neu -

2. Zu Nummer 3 - neu -*

3. Zu Nummer 3 - neu -*


 
 
 


Drucksache 76/1/19

... 1. Der Bundesrat nimmt den Klimaschutzbericht 2018 zum Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung zur Kenntnis und begrüßt die kontinuierliche Berichterstattung über die nationale Emissionsentwicklung in den verschiedenen Handlungsfeldern, den Stand der Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsprogramms sowie die zu erwartenden Minderungswirkungen bis 2020.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 76/1/19




Zu Ziffern 1 bis 12:


 
 
 


Drucksache 219/18

... (12) In den Schlussfolgerungen des Rates zu Impfungen als wirksames Instrument für die öffentliche Gesundheit8 wird bereits auf einige dieser zentralen Herausforderungen und Lösungen verwiesen, und die Mitgliedstaaten und die Kommission werden aufgefordert, gemeinsame Aktionsprogramme zu erarbeiten, um bewährte Verfahren zu nationalen Impfstrategien auszutauschen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 219/18




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNGEN, der Konsultationen der Interessenträger und der Folgenabschätzungen

- Konsultationen der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Beobachtungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten,

BEGRÜSST die ABSICHT der Kommission, in ENGER Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten folgende Massnahmen DURCHZUFÜHREN:

BEGRÜSST die ABSICHT der Kommission,


 
 
 


Drucksache 251/18

... 28. Beschluss Nr. 1386/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der Union für die Zeit bis 2020 "Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten" ( ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 171).



Drucksache 223/18

... Das allgemeine Ziel des Vorschlags steht in vollem Einklang mit dem 7. Umweltaktionsprogramm5 und - auf globaler Ebene - mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und mit der Verwirklichung des nachhaltigen Entwicklungsziels Nr. 6 "Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten", und zwar insbesondere im Hinblick auf die beiden folgenden Zielvorgaben:



Drucksache 582/18

... Mit dieser Mitteilung wird den Forderungen des Europäischen Parlaments und des Rates entsprochen4 und auf dem 7. Umweltaktionsprogramm5 aufgebaut, und sie fügt sich in den Kontext der internationalen Zusagen für Maßnahmen zum Management gefährlicher chemischer Stoffe6 ein.



Drucksache 157/18

... 50. Verordnung (EU) Nr. 282/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 über ein drittes Aktionsprogramm der Union im Bereich der Gesundheit (2014-2020) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1350/2007/EG (ABl. L 86 vom 21.3.2014).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/18




Mitteilung

1. Politischer Kontext: Gesundheit und PFLEGE in einer SICH DIGITALISIERENDEN WELT

2. WEITERER Handlungsbedarf auf Ebene

3. Sicherer Zugang der Bürger zu GESUNDHEITSDATEN und sicherer Austausch dieser Daten

4. Bessere Daten für die Förderung der Forschung, die PRÄVENTION von KRANKHEITEN und eine PERSONALISIERTE GESUNDHEITSVERSORGUNG und PFLEGE

5. DIGITALE HILFSMITTEL für eine AUFGEKLÄRTE MITWIRKUNG der Bürger und eine PATIENTENORIENTIERTE PFLEGE

6. NÄCHSTE Schritte


 
 
 


Drucksache 224/18

... Der Vorschlag wird außerdem dazu beitragen, das prioritäre Ziel 1 des Siebten Umweltaktionsprogramms für die Zeit bis 2020 zu erreichen:



Drucksache 365/18

... Die Bundesrepublik Deutschland wurde darin vom Europäischen Gerichtshof verurteilt, "weil sie gegen ihre Verpflichtungen aus der EG-Nitrat-Richtlinie verstoßen hat, indem sie ihr Aktionsprogramm nicht überarbeitet und keine zusätzlichen Maßnahmen oder verstärkte Aktionen getroffen hat, sobald deutlich wurde, dass die Maßnahmen des deutschen Aktionsprogramms nicht ausreichen, um die Ziele der Richtlinie zu erreichen."



Drucksache 536/18

... Im Jahr 2017 bewertete der Ausschuss für Regulierungskontrolle 17 wichtige Evaluierungen und Fitness-Checks. In sieben dieser Fälle gab der Ausschuss Empfehlungen für Verbesserungen in der Kategorie "Bedeutung und europäischer Mehrwert" ab, so unter anderem im Falle des LIFE-Programms17 (EU-Aktionsprogramm für Umwelt und Klima) und des Allgemeinen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 536/18




ÜBER die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit Jahresbericht 2017

1. Einführung

2. Anwendung der Grundsätze durch die EU-ORGANE

2.1. Die Kommission

Taskforce für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Weniger, aber effizienteres Handeln

Subsidiaritäts - und Verhältnismäßigkeitsprüfung

5 Folgenabschätzungen

Evaluierungen und Fitness-Checks

2.2. Folgemaßnahmen zu begründeten Stellungnahmen der nationalen Parlamente

2.3. Das Europäische Parlament

2.4. Der Rat der Europäischen Union

2.5. Ausschuss der Regionen31

2.6. Gerichtshof der Europäischen Union

3. Wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT erhoben WURDEN

3.1. Vorschläge, zu denen 2017 die meisten begründeten Stellungnahmen eingingen

- Vorschlag über den Elektrizitätsbinnenmarkt

- Zwei Vorschläge des Dienstleistungspakets

- Vorschlag zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige

3.2 Verfahren der gelben Karte und politische Ergebnisse - der Fall der Europäischen Staatsanwaltschaft

4. SCHLUSSBEMERKUNG

Anhang des
Berichts der Kommission Jahresbericht 2017 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit

Liste der Kommissionsdokumente, zu der die Kommission im Jahr 2017 begründete Stellungnahmen1 von nationalen Parlamenten hinsichtlich der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips erhalten hat


 
 
 


Drucksache 295/18

... zur Unterrichtung des Bundesrates übersende ich Ihnen den Klimaschutz-bericht 2017 * zum Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung. Die Bundesregierung hat den Bericht in der Kabinettsitzung am 13. Juni 2018 beschlossen.



Drucksache 660/17

... 27. Verordnung (EU) Nr. 1286/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Festlegung eines Aktionsprogramms zur Verbesserung der Funktionsweise der Steuersysteme in der Europäischen Union für den Zeitraum 2014-2020 (Fiscalis 2020).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 660/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Zertifizierter Steuerpflichtiger: Artikel 13a neu

Konsignationslager: Artikel 17a neu , Artikel 243 Absatz 3 und Artikel 262 geändert

Mehrwertsteuer -Identifikationsnummer und Steuerbefreiung bestimmter innergemeinschaftlicher Umsätze: Artikel 138 Absatz 1 geändert

Reihengeschäfte: Artikel 138a neu

Endgültiges System für den Handel innerhalb der Union: Artikel 402 geändert , Artikel 403 und Artikel 404 gestrichen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 13a

Artikel 17a

Artikel 138a

Artikel 262

Artikel 402

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 131/17

... "Das Bundesministerium erarbeitet im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und im Benehmen mit den Ländern ein nationales Aktionsprogramm im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 in Verbindung mit den Absätzen 4 und 5 und Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 131/17




§ 13a
Qualitätssicherung im Bereich von Wirtschaftsdüngern


 
 
 


Drucksache 152/1/17

... Auch dient die Aufnahme eines Schwellenwerts einem für den Gewässerschutz festgelegtem Ziel des Nationalen Aktionsprogramms Pflanzenschutz (NAP), dass ab 2018 an 100 Prozent der Proben (für neue Stoffeinträge) der GOW für nicht relevante Metaboliten nicht mehr überschritten wird. Dieses Ziel ist nur zu erreichen, wenn für nicht relevante Metaboliten ein Schwellenwert in Höhe des jeweiligen GOW festgelegt wird. Ein anderer Schwellenwert würde dieses Ziel konterkarieren.

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Drucksache 152/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 5 Absatz 3

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 5 Absatz 3

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 8a Absatz 1 Nummer 6

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 8a Absatz 2 Nummer 4

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 Anlage 2 Tabelle Schwellenwerte, Zeile Pflanzenschutzrechtlich nicht relevante Metaboliten - neu -, Fußnote 5 - neu -, 6 - neu -, 7


 
 
 


Drucksache 89/1/17

... 38. Der Bundesrat unterstützt den Willen der Bundesregierung, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 40 Prozent und bis 2050 um 80 bis 95 Prozent zu senken. Zur Zielerreichung hat die Bundesregierung das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 und den Klimaschutzplan 2050 beschlossen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass der nationale Klimaschutz in ein globales, marktbasiertes Steuerungsinstrument integriert wird. Für Europa ist das Europäische

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 89/1/17




Projektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung

Finanzpolitik nachhaltig ausrichten, Länder und Kommunen stärken

Gute Rahmenbedingungen für unternehmerische Initiative - breite Teilhabe an Innovationen in Wirtschaft und Gesellschaft

Arbeitswelt zeitgemäß und fair ausgestalten

Konsequente Fortführung der Energiewende: Mehr erneuerbare Energien, mehr Effizienz, hohe Verlässlichkeit

Für ein Europa der Bürgerinnen und Bürger: Die Herausforderungen meistern

Internationale Wirtschaftsbeziehungen weiterentwickeln


 
 
 


Drucksache 120/17

... Die Umweltpolitik und das Umweltrecht der EU bieten unbestreitbare Vorteile: Sie gewährleisten den Schutz, die Erhaltung und Verbesserung der Umwelt für gegenwärtige und künftige Generationen und die Wahrung der Lebensqualität der Bürger in der Union. Eine mangelhafte Umsetzung verursacht hohe gesellschaftliche, wirtschaftliche und ökologische Kosten und schafft ungleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen. Welche Bedeutung der korrekten Umsetzung des EU-Besitzstands im Umweltbereich beizumessen ist, wird auch im Siebten Umweltaktionsprogramm2 hervorgehoben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 120/17




Brüssel, den 3.2.2017 COM 2017 63 final

Mitteilung

1. Notwendigkeit von FORTSCHRITTEN

2. STAND der Umsetzung: Gemeinsame Herausforderungen, Gemeinsame MÖGLICHKEITEN und ERFOLGE

Kreislaufwirtschaft und Abfallbewirtschaftung

Natur und Biodiversität

Bewährte Verfahren

Luftqualität und Lärm

Wasserqualität und Wasserbewirtschaftung

2 Instrumente

Marktbasierte Instrumente und Investitionen

Wirksame Governance und Kapazitäten zur Anwendung der Vorschriften

3. Gemeinsame URSACHEN: erste Ergebnisse

4. Die nächsten Schritte

2 Politikvorschläge

Anhang
Leitlinien für die Mitgliedstaaten: vorgeschlagene Massnahmen für eine bessere Umsetzung der UMWELTPOLITIK zur Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik - Gemeinsame Herausforderungen und Anstrengungen für bessere Ergebnisse


 
 
 


Drucksache 49/16 (Beschluss)

... 25. Er bittet die Bundesregierung, sich weiterhin für die zur Erreichung der im 7. Umweltaktionsprogramm benannten Luftreinhaltungsziele notwendigen Regelungen und die Kohärenz von nationalen und europäischen Umweltvorschriften einzusetzen.



Drucksache 532/16

... Der Aktionsplan zur Kapitalmarktunion vom September 20151 enthält ein umfassendes Aktionsprogramm zum Aufbau der Kapitalmarktunion bis 2019 und wurde vom Europäischen Parlament, dem Rat und Interessenträgern ausdrücklich befürwortet. Neben der Binnenmarktstrategie und der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt steht dieser Aktionsplan im Mittelpunkt der europäischen Reformagenda für einen vertieften und faireren Binnenmarkt2. Im derzeitigen politischen und wirtschaftlichen Kontext kommt der Entwicklung stärkerer Kapitalmärkte in der EU noch größere Bedeutung zu.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/16




2 Einleitung

1 Abschließende Ausarbeitung der ersten Maßnahmen zur Vollendung der Kapitalmarktunion

2 Zügigere Umsetzung der im Rahmen der nächsten Stufe vorgesehenen Maßnahmen zur Verwirklichung der Kapitalmarktunion

3 Nächste Schritte: Festlegung weiterer Prioritäten

2 Fazit

Anhang
STAND der IM Rahmen des Aktionsplans zur KAPITALMARKTUNION ERGRIFFENEN Initiativen


 
 
 


Drucksache 809/16 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat stellt fest, dass die Treibhausgasemissionen in Deutschland seit 2009 nahezu stagnieren und im Jahr 2016 trotz des am 3. Dezember 2014 von der Bundesregierung verabschiedeten Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 sogar angestiegen sind. Der Bundesrat teilt zudem die Auffassung der Expertenkommission zum Monitoring-Prozess "Energie der Zukunft", dass die nationalen Klimaschutzziele für 2020 mit den bislang vorgesehenen Maßnahmen mit großer Wahrscheinlichkeit verfehlt werden. Durch diese Entwicklung wird die sowohl aus klima- als auch wirtschaftspolitischer Sicht wichtige Vorreiterrolle Deutschlands beim Klimaschutz zunehmend gefährdet.



Drucksache 809/1/16

... 7.a) Der Bundesrat stellt fest, dass die Treibhausgasemissionen in Deutschland seit 2009 nahezu stagnieren und im Jahr 2016 trotz des am 3. Dezember 2014 von der Bundesregierung verabschiedeten Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 sogar angestiegen sind. Der Bundesrat teilt zudem die Auffassung der Expertenkommission zum Monitoring-Prozess "Energie der Zukunft", dass die nationalen Klimaschutzziele für 2020 mit den bislang vorgesehenen Maßnahmen mit großer Wahrscheinlichkeit verfehlt werden. Durch diese Entwicklung wird die sowohl aus klima- als auch wirtschaftspolitischer Sicht wichtige Vorreiterrolle Deutschlands beim Klimaschutz zunehmend gefährdet.



Drucksache 49/1/16

... 35. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich weiterhin für die zur Erreichung der im 7. Umweltaktionsprogramm benannten Luftreinhaltungsziele notwendigen Regelungen und die Kohärenz von nationalen und europäischen Umweltvorschriften einzusetzen.



Drucksache 332/1/16

... Durch die kommunalen Anordnungen von verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen und Tempo-30-Zonen ist das Erfordernis einer Fahrbahnquerung an Überwegen nicht mehr alltagsgerecht und entspricht nicht den Bemühungen, den Fußverkehr zu stärken. Darüber hinaus wird in Satz 3 klargestellt, welche Verkehrsteilnehmende wartepflichtig sind. Diese Regelung dient der Verkehrssicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmenden und der Erhöhung der Leichtigkeit des Fußverkehrs. Die Stärkung des Fußverkehrs ist Teil des "Aktionsprogramms Klimaschutz 2020" der Bundesregierung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 332/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 5 Satz 1

Zu Artikel 1 Nummer 2a

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 - neu -, 8 - neu -, Absatz 1f Satz 2, Absatz 9 StVO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 2a - neu - StVO, Satz 5 StVO

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4


 
 
 


Drucksache 701/16

... Die Umsetzung der bestehenden Umweltvorschriften der EU (Nachhaltigkeitsziele 6, 14 und 15) bleibt für die langfristige Tragfähigkeit unersetzlich und kann nicht von den allgemeineren wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen getrennt werden. Wie im 7. Umwelt-Aktionsprogramm hervorgehoben, ist die Erhaltung und Verbesserung unserer natürlichen Ressourcen auch eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Wirtschaft (z.B. Landwirtschaft, Fischerei, Energieversorger) funktioniert. Die Kommission wird die Nachverfolgung der Fortschritte bei den Umweltzielen mittels Überprüfung der Umsetzung des Umweltrechts intensivieren und eine Vereinfachung der Umweltberichterstattung, eine Erleichterung des Zugangs zur Justiz und eine Initiative zur Förderung der Einhaltung von Umweltvorschriften in den Mitgliedstaaten vorschlagen (Entwicklungsziel 17).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 701/16




Mitteilung

1. Einleitung: das ENGAGEMENT der EU für eine Nachhaltige Entwicklung

1.1 Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Ziele für die nachhaltige Entwicklung

1.2 Nächste Schritte für eine nachhaltige Zukunft Europas

2. Die Antwort EUROPAS auf die Agenda 2030

2.1 Darstellung der EU-Politikfelder, die zu den Nachhaltigkeitszielen beitragen

2.2. Beitrag der zehn Kommissionsprioritäten zur Agenda 2030

2.3. Die Europäische Union als engagierter globaler Partner bei der Umsetzung der Agenda 2030

3. WIE die EU die Umsetzung der Agenda 2030 VORANTREIBEN MÖCHTE

3.1. Politische Steuerung

3.2. Finanzierung

3.3. Messung der auf nationaler Ebene, auf Ebene der UN-Regionen, auf EU-Ebene und auf globaler Ebene erzielten Fortschritte

3.4. Gemeinsame Verantwortung für die Umsetzung und Anerkennung hervorragender Leistungen

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 33/15

... Nach dem politischen Wechsel im Februar 2014 fanden am 25. Mai bzw. 26. Oktober freie und demokratische Präsidentschafts- und Parlamentswahlen statt. Ferner ergriffen die ukrainischen Behörden im Jahr 2014 wichtige Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung und zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit. Im Dezember 2014 stellte die neue Regierung ein ehrgeiziges Aktionsprogramm vor, in dem die Reformpläne der Koalitionsregierung ausgeführt sind. Anfang 2015 soll dieses Aktionsprogramm dann mit einer umfassenden nationalen Reformstrategie fortgesetzt werden, die für den Zeitraum 2015-2017 Reformen in den Bereichen Wirtschaft, Politik, Justiz und Verwaltung vorsieht, mit denen mittelfristig für makroökonomische Stabilität gesorgt und die Umsetzung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine sichergestellt werden soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 33/15




Übermittlung gemäß dem im Protokoll Nr. 2 zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Verfahren über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

1 Der Zeitraum vom 1. bis 31. August wird bei der Berechnung des Acht-Wochen-Zeitraums nicht berücksichtigt.

Vorschlag

2 Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele

- Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

2. Ergebnisse der Konsultation der interessierten Kreise und Folgenabschätzung

- Konsultation der interessierten Kreise

Heranziehen von Fachwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Instrumente

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. FAKULTATIVE Angaben

- Überprüfungs-/Revisions-/Auslaufklausel

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 542/15 (Beschluss)

... Im Aktionsprogramm Klimaschutz hat die Bundesregierung dargelegt, dass ein erheblicher zusätzlicher Minderungsbedarf besteht, damit das nationale Klimaschutzziel 2020 erreicht werden kann. Im Bereich Braunkohlewirtschaft sollen deshalb zusätzliche 12,5 Millionen Tonnen Kohlendioxid eingespart werden. Der zu streichende Halbsatz könnte allerdings im Extremfall dazu führen, dass die tatsächliche zusätzliche Einsparung nur 1,5 Millionen Tonnen Kohlendioxid betragen kann. Eine so geringe zusätzliche Mindesteinsparung ist vor dem Hintergrund der Kosten der Sicherheitsbereitschaft nicht zu rechtfertigen. Mit der vorgeschlagenen Änderung wird erreicht, dass stets der Zielwert einer zusätzlichen Einsparung von 12,5 Millionen Tonnen Kohlendioxid maßgeblich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 542/15 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein:

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - § 3 Nummer 9 EnWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 3 Nummer 25 EnWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b und Nummer 12 Buchstabe a § 3 Nummer 25 und § 17 Absatz 1 EnWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13c Absatz 1 Satz 3 und Satz 3a - neu - EnWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13c Absatz 1 EnWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13d Absatz 2 Satz 3 EnWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 5 Satz 3 Nummer 1, 2 EnWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 7 Satz 1 EnWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 8 Satz 1 EnWG

14. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 8 Satz 1 EnWG

15. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 8 Satz 3 EnWG

16. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13h Absatz 1 Satz 1 EnWG

17. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13i Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 EnWG

18. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13i Absatz 5 Satz 1 EnWG

19. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 22 Absatz 2 Satz 4a - neu - EnWG

20. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 51 Absatz 4 Satz 3a - neu - EnWG

21. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe b § 63 Absatz 2a Satz 2 EnWG

22. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 111f Satzteil vor Nummer 1 EnWG

23. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 46 Absatz 3 Satz 5 EnWG

24. Zu Artikel 3 § 18 Absatz 1 Satz 1 und § 19 Absatz 2 Satz 4a - neu - StromNEV Artikel 9 Nummer 9 § 57 Absatz 3 Satz 1 EEG 2014

'Artikel 3 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

25. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 26 Absatz 3 Satz 3 und 4 - neu - StromNZV

26. Zu Artikel 9 Nummer 5 § 19 Absatz 1a EEG

27. Zu Artikel 9 Nummer 7 § 24 Absatz 1 Satz 2 EEG


 
 
 


Drucksache 510/1/15

... 58. Der Bundesrat stellt in diesem Zusammenhang fest, dass das Arbeitsprogramm 2016 keinen Hinweis auf die Umsetzung des Allgemeinen Umweltaktionsprogramms der Union für die Zeit bis 2020 (7. Umweltaktionsprogramm) enthält.



Drucksache 629/15 (Beschluss)

... "Im Aktionsprogramm ist insbesondere zu beschreiben, mit welchen auch über die in Anhang III der Richtlinie genannten Maßnahmen hinausgehenden Maßnahmen sowohl die Einhaltung des Nitratgrenzwertes von 50 mg/l im Grundwasser nach Anhang I Buchstabe A Nummer 2 der Richtlinie sowie die Trendumkehr nach § 10 der Grundwasserverordnung gewährleistet wird."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 629/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 1 Nummer 4 DüngG , Nummer 6 Buchstabe a § 11a Absatz 1 Satz 2 DüngG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 3 Absatz 2 Satz 3 DüngG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 5 Satzteil vor Nummer 1, Nummer 10, Absatz 6 Nummer 2 DüngG , Nummer 7 Buchstabe b § 12 Absatz 7a - neu - DüngG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 5 Nummer 2 DüngG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 5 Nummer 7 DüngG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 5 Nummer 9 DüngG

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3a Absatz 1 Satz 1, 2 - neu - DüngG

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4 DüngG ,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 11a Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 DüngG

10. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a1 - neu - § 12 Absatz 3 DüngG

11. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 12 Absatz 7 Satz 1 Satzteil vor Nummer 1, Nummer 4 - neu - DüngG

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 12 Absatz 7a - neu - DüngG

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 12 Absatz 8 Satz 2 DüngG

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 13 Satz 2 Nummer 3a - neu - DüngG

15. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 13a - neu - DüngG

§ 13a
Gütesicherung bei der Verwendung von Wirtschaftsdüngern

16. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 14 Absatz 3 DüngG

17. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 15 Absatz 6 Satz 2 Nummer 1 DüngG

18. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c - neu - § 15 Absatz 6 Satz 4 - neu DüngG

19. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 242/1/15

... 48. In der Wahrnehmung des Bundesrates ist gerade nachhaltige Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips eine herausragende Stärke des europäischen Wirtschaftsmodells und wesentlicher Antrieb von Innovationen und damit globalen Wettbewerbsvorteilen. Hierzu gehört aus Sicht des Bundesrats auch eine konsequente Umsetzung des vom Rat beschlossenen 7. Umweltaktionsprogramms.



Drucksache 510/15 (Beschluss)

... 39. Der Bundesrat stellt in diesem Zusammenhang fest, dass das Arbeitsprogramm 2016 keinen Hinweis auf die Umsetzung des Allgemeinen Umweltaktionsprogramms der Union für die Zeit bis 2020 (7. Umweltaktionsprogramm) enthält. Er weist darauf hin, dass das für die Zeit 2013 bis 2020 beschlossene 7. Umweltaktionsprogramm weiterhin den Rahmen für ein nachhaltiges Wachstum und dauerhaften Wohlstand in der EU bildet. Darin werden der Erhalt und die Verbesserung des Naturkapitals sowie der Schutz der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger vor umweltbedingten Belastungen zu prioritären Zielen der Union erklärt.



Drucksache 93/15

... Wie in ihrer Antwort auf die erste europäische Bürgerinitiative zum Recht des Menschen auf Wasser bereits angedeutet12, wird die Kommission die Umsetzung ihrer Gewässergesetzgebung vorantreiben und sich dabei auf die im Siebten Umweltaktionsprogramm und im Gewässer-Blueprint eingegangenen Verpflichtungen stützen. Im Blueprint wurde eine breite Palette von Durchführungsinstrumenten vorgeschlagen, die in das Arbeitsprogramm 2013-2015 zur gemeinsamen Durchführungsstrategie im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie13 übernommen wurden. Darüber hinaus hat die Kommission ihren Dialog mit den Mitgliedstaaten seit 2012 verstärkt und ausgedehnte bilaterale Gespräche mit den Mitgliedstaaten geführt, um die Ergebnisse ihrer Prüfung der Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete zu erörtern und mit Blick auf eine bessere Durchführung konkrete Maßnahmen zu vereinbaren.



Drucksache 629/1/15

... "Im Aktionsprogramm ist insbesondere zu beschreiben, mit welchen auch über die in Anhang III der Richtlinie genannten Maßnahmen hinausgehenden Maßnahmen sowohl die Einhaltung des Nitratgrenzwertes von 50 mg/l im Grundwasser nach Anhang I Buchstabe A Nummer 2 der Richtlinie sowie die Trendumkehr nach § 10 der Grundwasserverordnung gewährleistet wird."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 629/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 1 Nummer 4 DüngG , Nummer 6 Buchstabe a § 11a Absatz 1 Satz 2 DüngG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 3 Absatz 2 Satz 3 DüngG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 5 Satzteil vor Nummer 1, Nummer 10, Absatz 6 Nummer 2 DüngG , Nummer 7 Buchstabe b § 12 Absatz 7a - neu - DüngG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 5 Nummer 2 DüngG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 5 Nummer 7 DüngG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 5 Nummer 9 DüngG

Zu Artikel 1 Nummer 4

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4 DüngG , Artikel 2 Absatz 2 § 1 Satz 1 Nummer 1, § 6 WDüngV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 11a Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 DüngG

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a1 - neu - § 12 Absatz 3 DüngG

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 12 Absatz 7 Satz 1 Satzteil vor Nummer 1, Nummer 4 - neu - DüngG

14. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 12 Absatz 7a - neu - DüngG

15. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 12 Absatz 8 Satz 2 DüngG

16. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 13 Satz 2 Nummer 3a - neu - DüngG

17. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 13a - neu - DüngG

§ 13a
Gütesicherung bei der Verwendung von Wirtschaftsdüngern

18. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 13a - neu - DüngG

§ 13a
Gütesicherung bei der Verwendung von Wirtschaftsdüngern

19. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 14 Absatz 3 DüngG

20. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 15 Absatz 6 Satz 2 Nummer 1 DüngG

Zu Artikel 1 Nummer 10

23. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 600/15

... /EG wird der Verpflichtung zur Überprüfung der Abfallbewirtschaftungsziele dieser Richtlinie nachgekommen. Die Vorschläge, die Teil des Pakets zur Kreislaufwirtschaft sind und die sechs obengenannten Richtlinien ändern, stützen sich zum Teil auf den Vorschlag, den die Kommission im Juli 2014 vorgelegt und im Februar 2015 wieder zurückgezogen hatte. Sie stehen im Einklang mit den Zielen des Fahrplans für ein ressourcenschonendes Europa7 und des 7. Umweltaktionsprogramms8, zu denen die vollständige Umsetzung der Abfallhierarchie9 in allen Mitgliedstaaten, die Senkung des Pro-Kopf-Abfallaufkommens und des Abfallaufkommens in absoluten Werten, die Gewährleistung eines Recyclings von hoher Qualität sowie die Verwendung recycelter Abfälle als wichtige und zuverlässige Rohstoffquelle der Union gehören. Sie tragen auch zur Durchführung der EURohstoffinitiative10 und gehen auf die Notwendigkeit ein, Lebensmittelverschwendung zu vermeiden. Darüber hinaus vereinfachen diese Vorschläge die in allen sechs Richtlinien enthaltenen Berichtspflichten.



Drucksache 622/1/14

... b) Zahlreiche der in der Diskussion befindlichen Nachhaltigkeitsziele berühren auch die Zuständigkeiten der Länder. Dies gilt beispielsweise für den Klimaschutz, für nachhaltige Lebensstile wie etwa bei Konsum, Energieverbrauch, Mobilität, Ernährung, Gesundheit oder für wirtschaftliches Handeln, für Stadtentwicklung und Bildung, insbesondere für Bildung für nachhaltige Entwicklung einschließlich des BNE-Weltaktionsprogrammes.



Drucksache 607/14

... Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung



Drucksache 641/14 (Beschluss)

... Im Rahmen des Aktionsprogramms regionale Daseinsvorsorge des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, arbeiten Bund und Länder eng zusammen, um unter anderem Regionalstrategien zur ärztlichen Versorgung zu erarbeiten und Pilotprojekte umzusetzen. Um sicherzustellen, dass die Vorhaben integraler Bestandteil solcher regionalen Versorgungskonzepte sind, werden vor einer Entscheidung des Innovationsausschusses die von dem Vorhaben räumlich berührten Länder angehört, ob das Vorhaben einen Regionalstrategiebezug aufweist und anderen Aktivitäten in der Region nicht zuwiderläuft. Damit wird eine Abstimmung der verschiedenen Förderinstrumente von Bund und Ländern sichergestellt und die Empfehlung des Sachverständigenrats, lokale Quartierskonzepte zu implementieren, umgesetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 641/14 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 27 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4a - neu - , Nummer 8a - neu - § 38a - neu - , Nummer 21 § 60 Überschrift, Absatz 1 Satz 1, Satz 3, Satz 4 - neu-, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3, Satz 2, Absatz 3 Nummer 3 , Nummer 25 § 73 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 und Nummer 60a - neu - § 133 Überschrift und Absatz 3 SGB V

§ 38a
Leistungen des Rettungsdienstes

§ 60
Kosten der Krankenfahrten

§ 133
Leistungen des Rettungsdienstes und Krankenfahrten

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 27b Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 27b Absatz 2 Satz 2a - neu -, Absatz 4 und Absatz 5 Satz 3 und 4 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 28 Absatz 3 Satz 1a - neu - SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 35a Absatz 6 SGB V und Artikel 13a - neu - § 6 Absatz 1 AM-NutzenV

'Artikel 13a Änderung der Verordnung über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach § 35a Absatz 1 SGB V für Erstattungsvereinbarungen nach § 130b SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 8b - neu - § 38 Absatz 1 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - und Satz 5 - neu - und Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB V

8. Zu Artikel 1 nach Nummer 8 Schaffung einer Pflichtleistung Haushaltshilfe, § 38SGBV

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 3 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 3 SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 4 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 6 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 8 SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 43c Absatz 3 Satz 11 - neu - SGB V Artikel 1 Nummer 12 ist wie folgt zu fassen:

15. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 47a Absatz 1 SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - und 16b - neu § 50 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 - neu -, Absatz 2 Nummer 6 - neu -, § 51 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 SGB V

Zu Nummer 16a

Zu Nummer 16b

17. Zu Artikel 1 Nummer 23a - neu - § 65d - neu - SGB V

§ 65d
Förderung von Einrichtungen zur Verbesserung der Patientensicherheit

Zu § 65d

Zu § 65d

Zu § 65d

Zu § 65

18. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe 0a - neu - § 71 Absatz 1 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - SGB V

19. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 71 Absatz 4 Satz 2, Satz 3 - neu - und Satz 4, Absatz 5, Absatz 6, Absatz 7 - neu - und Absatz 8 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

20. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe 0a - neu - § 73 Absatz 1a Satz 3a - neu SGB V

21. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa - neu § 73b Absatz 4 Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - SGB V

22. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe b1 - neu - § 73b Absatz 4a Satz 5 SGB V

23. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b § 75 Absatz 1a Satz 2, Satz 6, Satz 7, Satz 13 - neu -, Satz 14 - neu - und Absatz 1a1 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

24. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b § 75 Absatz 1b Satz 3a - neu -, Satz 3b - neu - und Satz 3c - neu - SGB V

25. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b § 75 Absatz 1b Satz 3d - neu - SGB V

26. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 75a Absatz 7 und Absatz 8 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

27. Zu Artikel 1 Nummer 32 § 79 Absatz 3a Satz 1 SGB V

28. Zu Artikel 1 Nummer 34 Buchstabe h1 - neu - § 87 Absatz 5a SGB V

29. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe a1 - neu - § 87a Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 - neu - SGB V

30. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe b § 87a Absatz 4a SGB V

31. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 90 Absatz 4 Satz 2 SGB V und Nummer 52 Buchstabe a1 - neu § 116b Absatz 3 Satz 7 zweiter Halbsatz SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 92 Absatz 6a Satz 3 SGB V

33. Zu Artikel 1 Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

34. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 92a Absatz 1 Satz 6 SGB V

35. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 92a Absatz 1 Satz 7 SGB V

36. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 92a Absatz 3 Satz 1 SGB V

37. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 92b Absatz 1 Satz 3a neu -, Satz 3b - neu - und Satz 3c - neu - SGB V

38. Zu Artikel 1 Nummer 40 §§ 92a, 92b SGB V

39. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb § 95 Absatz 1a Satz 1, Satz 3 und Satz 4 SGB V

40. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 95 Absatz 1a Satz 3 und Satz 4 SGB V

41. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe c § 95 Absatz 3 Satz 4 und Satz 5 - neu - SGB V

42. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 95 SGB V

43. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe a1 - neu - § 101 Absatz 2 Nummer 3 und Satz 2 - neu - SGB V

44. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 103 Absatz 3a Satz 3 SGB V

45. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 103 Absatz 3a Satz 3 SGB V

46. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 103 Absatz 3a Satz 6a - neu - SGB V

47. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b § 103 Absatz 3a Satz 8 SGB V

48. Zu Artikel 1 Nummer 45 § 105 Absatz 1a Satz 1, Satz 4 - neu -, Satz 5 - neu - und Satz 6 - neu - SGB V

49. Zu Artikel 1 Nummer 45 § 105 Absatz 1a Satz 7 - neu - SGB V

50. Zu Artikel 1 Nummer 45 § 105 Absatz 1b - neu - SGB V

51. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 116b Absatz 2 Satz 5a SGB V

52. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b1 - neu - § 116b Absatz 6 Satz 1 zweiter Halbsatz SGB V

53. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe c § 116b Absatz 8 SGB V

54. Zu Artikel 1 Nummer 53 Buchstabe a § 117 Absatz 1 Satz 1a - neu - und Satz 4 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

55. Zu Artikel 1 Nummer 53a - neu - § 118 Absatz 3 SGB V

56. Zu Artikel 1 nach Nummer 53 Zu Psychiatrischen Institutsambulanzen, § 118 SGB V

57. Zu Artikel 1 Nummer 53a - neu - § 118a Absatz 1 Satz 1 und Satz 3 zweiter Halbsatz SGB V

58. Zu Artikel 1 Nummer 54 Zur Schaffung von Kooperationsmöglichkeiten zur ambulanten Versorgung intensivpflegebedürftiger Versicherter in Wohngemeinschaften analog § 119b SGB V

59. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 120 Absatz 3 Satz 5 SGB V

60. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe f - neu - § 120 Absatz 4a - neu - SGB V

61. Zu Artikel 1 nach Nummer 59 § 130b SGB V

62. Zu Artikel 1 Nummer 60a - neu - § 132a Absatz 2 Satz 7a - neu - und Satz 7b - neu - SGB V

63. Zu Artikel 1 Nummer 60b - neu - § 132e Absatz 1 Satz 3a - neu - SGB V

64. Zu Artikel 1 Nummer 60c - neu - § 133 Absatz 3 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - SGB V

65. Zu Artikel 1 Nummer 61 § 134a Absatz 5 SGB V

67. Zu Artikel 1 Nummer 64 Buchstabe b § 137c Absatz 3 SGB V

68. Zu Artikel 1 Nummer 66 § 137h Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2 und Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB V

69. Zu Artikel 1 Nummer 66 § 137h SGB V

70. Zu Artikel 1 Nummer 66a - neu - § 139 Absatz 9 - neu - SGB V , Nummer 84a - neu - § 284a - neu - SGB V und Nummer 84 Buchstabe c § 284 Absatz 1 Satz 1 Nummer 17 - neu SGB V

§ 284a
Beauftragung externer Hilfsmittelberater

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

71. Zu Artikel 1 Nummer 69 § 140a Absatz 2 Satz 4a - neu -, Absatz 3a - neu - und Absatz 6 Satz 3 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

72. Zu Artikel 1 Nummer 69 § 140a Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB V

73. Zu Artikel 1 Nummer 69 § 140a Absatz 4 Satz 8 - neu - SGB V

74. Zu Artikel 1 Nummer 74 § 220 Absatz 3 SGB V

75. Zu Artikel 1 Nummer 76a - neu - § 265 Absatz 1 und Absatz 2 - neu - SGB V

76. Zu Artikel 1 Nummer 80 § 275 Absatz 1a Satz 5 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

77. Zu Artikel 1 Nummer 81 § 278 Absatz 2 SGB V

78. Zu Artikel 1 Nummer 82 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 279 Absatz 2 Satz 2 SGB V

79. Zu Artikel 1 Nummer 82 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 279 Absatz 2 Satz 4 SGB V

80. Zu Artikel 1 Nummer 84 § 284 Absatz 5 - neu - SGB V

81. Zu Artikel 1 Nummer 85 § 295 Absatz 2 Satz 1 und Satz 3a - neu - SGB V

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

82. Zu Artikel 1 Nummer 85 § 295 Absatz 3 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB V

83. Zu Artikel 9 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 7 Satz 8 KrPflG

84. Zu Artikel 10 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 7 Satz 8 AltPflG

85. Zu Artikel 11a - neu - § 17c Absatz 4 Satz 2, Satz 7, Satz 8 - neu -, Satz 9 - neu -, Satz 10, Absatz 4b Satz 1, Satz 4 - neu - und Satz 5 - neu - KHG

'Artikel 11a Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

86. Zu Artikel 14 Nummer 01 - neu - § 19a Absatz 1 Satz 2 - neu - Ärzte-ZV


 
 
 


Drucksache 607/1/14

... Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 607/1/14




Zur Vorlage insgesamt

Zum Sektor Energiewirtschaft

Zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz

Zur Energieeffizienz im Gebäudebereich

Zum Sektor Verkehr

Zum Sektor Land- und Forstwirtschaft

Zum Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit

Zu Bildungsaktivitäten im Bereich des Klimaschutzes

Zu den Folgen von Klimaschutzaktivitäten für Kommunen

Zu weiteren Klimaschutzaktivitäten


 
 
 


Drucksache 303/14

... Die EU hat sich dem Ziel verpflichtet, den Verkehr auf weniger energieintensive, umweltfreundlichere und sicherere Verkehrsträger zu verlagern. Zusammen mit dem Schienen- und Kurzstreckenseeverkehr kann die Binnenschifffahrt wesentlich zur Nachhaltigkeit des Verkehrssystems beitragen. Im mittelfristigen Fortschrittsbericht zur Umsetzung des Integrierten Europäischen Aktionsprogramms für die Binnenschifffahrt (NAIADES)12 unterstrich die Kommission erneut die Bedeutung des sozialen Dialogs in dem Sektor und würdigte die Verhandlungen der Sozialpartner über die Arbeitszeit als wichtigen3 Bestandteil des NAIADES-Kapitels "Arbeitsplätze und Fachkenntnisse"1 .

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 303/14




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Zweck

1.2. Geltende Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Vorschlag

1.3. Allgemeiner Kontext

1.4. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und ANALYSEPAPIER

2.1. Konsultation der Interessenträger

2.2. Analysepapier

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2 Analyse der Vereinbarung

3.2.1 Repräsentativität der Vertragsparteien und ihres Mandats

3.2.2 Rechtmäßigkeit der Vereinbarungsklauseln

3.3 Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.4 Wahl der Instrumente

3.5 Unterrichtung des Europäischen Parlaments

3.6 Inhalt des Vorschlags

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3 bis 6

3.7 Ausführliche Erläuterung der Bestimmungen im Anhang des Vorschlags

Paragraph 1 Geltungsbereich

Paragraph 2 Begriffsbestimmungen

Paragraph 3 Arbeitszeit und Bezugszeitraum

Paragraph 4 Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit

Paragraph 5 Arbeits- und Ruhetage

Paragraph 6 Saisonarbeit in der Fahrgastschifffahrt

Paragraph 7 Ruhezeiten

Paragraph 8 Ruhepause

Paragraph 9 Höchstarbeitszeit während der Nachtzeit

Paragraph 10 Jahresurlaub

Paragraph 11 Jugendschutz

Paragraph 12 Kontrolle

Paragraph 13 Notfälle

Paragraph 14 Untersuchung des Gesundheitszustandes

Paragraph 15 Sicherheits- und Gesundheitsschutz

Paragraph 16 Arbeitsrhythmus

Paragraph 17 Schlussbestimmungen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. zusätzliche Informationen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Anhang
Europäische Vereinbarung über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt des Vorschlags für eine Richtlinie des Rates zur Durchführung der von der Europäischen Binnenschifffahrts Union (EBU), der Europäischen Schifferorganisation (ESO) und der Europäischen TransportarbeiterFöderation (ETF) geschlossenen Europäischen Vereinbarung über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt

Anhang

Paragraf 1 Geltungsbereich

Paragraf 2 Begriffsbestimmungen

Paragraf 3 Arbeitszeit und Bezugszeitraum

Paragraf 4 Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit

Paragraf 5 Arbeits- und Ruhetage

Paragraf 6 Saisonarbeit in der Fahrgastschifffahrt

Paragraf 7 Ruhezeiten

Paragraf 8 Ruhepause

Paragraf 9 Höchstarbeitszeit während der Nachtzeit

Paragraf 10 Jahresurlaub

Paragraf 11 Jugendschutz

Paragraf 12 Kontrolle

Paragraf 13 Notfälle

Paragraf 14 Untersuchung des Gesundheitszustandes

Paragraf 15 Sicherheits- und Gesundheitsschutz

Paragraf 16 Arbeitsrhythmus

Paragraf 17 Schlussbestimmungen


 
 
 


Drucksache 213/14 (Beschluss)

Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Ausdehnung der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. .../2013 über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Programm "Pericles 2020") auf die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten



Drucksache 308/14

... /EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle3. Der Vorschlag geht dabei im Einklang mit den Zielen des Fahrplans für ein ressourcenschonendes Europa4 und des 7. Umweltaktionsprogramms5, zu denen die vollständige Umsetzung der Abfallhierarchie6 in allen Mitgliedstaaten, die Senkung des Pro-Kopf-Abfallaufkommens und des Abfallaufkommens in absoluten Werten, die Ausarbeitung einer umfassenden Strategie zur Bekämpfung unnötiger Lebensmittelabfälle, die Gewährleistung eines Recyclings von hoher Qualität, die Verwendung recycelter Abfälle als wichtige und zuverlässige Rohstoffquelle der Union, die Begrenzung der energetischen Verwertung auf nicht recycelbare Materialien und die Begrenzung der Deponierung auf nicht verwertbare Abfälle gehören, auf die beschriebene Situation ein. Er trägt auch zur Durchführung der EU-Rohstoffinitiative7 bei.



Drucksache 622/14 (Beschluss)

... 2. Zahlreiche der in der Diskussion befindlichen Nachhaltigkeitsziele berühren auch die Zuständigkeiten der Länder. Dies gilt beispielsweise für den Klimaschutz, für nachhaltige Lebensstile wie etwa bei Konsum, Energieverbrauch, Mobilität, Ernährung, Gesundheit oder für wirtschaftliches Handeln, für Stadtentwicklung und Bildung, insbesondere für Bildung für nachhaltige Entwicklung einschließlich des BNE-Weltaktionsprogrammes.



Drucksache 396/14

... Ebenso wenig wie daher der Gesetzentwurf sich mit der Verwendung des Begriffs "rassistisch" die dahinterstehende Ideologie zu eigen macht (vgl. insoweit auch die Erklärung der Europäischen Union zur Verwendung der Begriffe "Rasse" und "Rassismus", abgedruckt im Nationalen Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz, Seite 8 f.; abrufbar unter www.bmi.de), geschieht dies mit der Verwendung des Begriffs "fremdenfeindlich". Insbesondere macht sich der Entwurf damit nicht etwa - wie gelegentlich behauptet wird - die "sprachliche Exklusion" der Täter zu eigen. Im Gegenteil verdeutlicht er mit der Verwendung dieser Formulierung, die auch international gebräuchlich ist (vgl. erneut den o.g. Rahmenbeschluss 2008/913/JI sowie die Erklärung und das Aktionsprogramm zum Abschluss der Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängende Intoleranz, Durban, 2001, abrufbar unter www.auswaertigesamt.de), dass entsprechende, auf Ausgrenzung abzielende Beweggründe zu verurteilen und daher im Rahmen der Strafzumessung grundsätzlich strafschärfend zu berücksichtigen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 396/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2899: Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Regelungsinhalt

2.2 Erfüllungsaufwand

2.3 Sonstige Kosten

3. Bewertung durch den NKR


 
 
 


Drucksache 607/14 (Beschluss)

... Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 607/14 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zum Sektor Energiewirtschaft

Zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz

Zum Sektor Verkehr

Zum Sektor Land- und Forstwirtschaft

Zu Bildungsaktivitäten im Bereich des Klimaschutzes

Zu den Folgen von Klimaschutzaktivitäten für Kommunen

Zu weiteren Klimaschutzaktivitäten


 
 
 


Drucksache 312/14

... 7. Bei der "umweltschonenden Wirtschaft" handelt es sich um ein Modell, dass "Wachstum und Entwicklung, Gesundheitsschutz und Wohlergehen gewährleistet, menschenwürdige Arbeitsbedingungen sichert, Disparitäten verringert sowie die Biodiversität einschließlich der durch sie erbrachten Ökosystemleistungen das Naturkapital aufgrund ihres innewohnenden Werts und ihres wesentlichen Beitrags zum Wohlergehen der Menschen und zu wirtschaftlicher Prosperität schützt und in diese investiert". (Definition aus dem Beschluss Nr. 1386/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der Union für die Zeit bis 2020 "Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten").



Drucksache 16/14

... Ausgehend von den Ergebnissen des Forums zum Thema Meeresenergie wird ein strategischer Fahrplan erstellt, in dem klare Ziele für die industrielle Entwicklung des Sektors sowie ein Zeitrahmen für deren Verwirklichung festgelegt werden. Durch die Festlegung technologischer Schwerpunkte werden dabei die wichtigsten, in der Mitteilung über Technologien und Innovation im Energiebereich19 angekündigten Grundsätze und Entwicklungen berücksichtigt und Input zum "integrierten Fahrplan"20 geliefert, dessen Bestandteil der strategische Fahrplan werden wird. Dieser Fahrplan wird gemeinsam von der Industrie, den Mitgliedstaaten, den betreffenden regionalen Behörden, NRO und anderen relevanten Akteuren, wie vorstehend skizziert, im Rahmen eines strukturierten und partizipativen Prozesses erarbeitet. In dem Fahrplan werden Ergebnisse aus allen für die Entwicklung des Wirtschaftszweigs relevanten Bereichen vereint und ein gemeinsames Aktionsprogramm vorgelegt, um den Meeresenergiesektor auf dem Weg zur Industrialisierung zu unterstützen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/14




1. Beitrag zu BESCHÄFTIGUNGS-, INNOVATIONS-, KLIMASCHUTZ-UND ENERGIEZIELEN

2. AKTUELLER STAND der Erneuerbaren Energien aus dem MEER

3. VORHANDENE Unterstützung

4. VERBLEIBENDE Herausforderungen

5. Aktionsplan für MEERESENERGIE

5.1. Erste Stufe des Maßnahmenplans 2014-2016

i. Forum zum Thema Meeresenergie

a Arbeitsbereich Technologien und Ressourcen

b Arbeitsbereich Verwaltung und Finanzen

c Arbeitsbereich Umweltschutz

ii. Strategischer Fahrplan für die Meeresenergie

5.2. Zweite Stufe des Maßnahmenplans 2017-2020

iii. Europäische Industrieinitiative

iv. Sektorspezifische Leitlinien für die Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften

6. BESTANDSAUFNAHME der Fortschritte

7. Schlussfolgerung

8. Anhang 1: Übersicht über die vorgeschlagenen Massnahmen


 
 
 


Drucksache 213/14

Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Ausdehnung der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. .../2013 über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Programm "Pericles 2020") auf die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten



Drucksache 111/14

... Im neuen 7. Umweltaktionsprogramm21, das für die EU-Maßnahmen im Umweltbereich maßgeblich ist, wird betont, dass die EU-Vorschriften besser angewandt werden müssen, damit alle EU-Bürgerinnen und -Bürger bis 2020 in den Genuss hoher Standards für einwandfreies Trinkwasser und unbedenkliche Badegewässer kommen. Es muss aber noch mehr getan werden, um • für eine höhere Trinkwasserqualität für kleine Versorgungssysteme (d.h. mit weniger als 5000 Abnehmern) zu sorgen, an die in der EU rund 65 Millionen Menschen angeschlossen sind;



Drucksache 40/14 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Ausdehnung der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. ... /2013 über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Programm "Pericles 2020") auf die nicht teil-nehmenden Mitgliedstaaten



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.