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Drucksache 176/18

... Erforderlich ist neben der bereits erfolgten F�rderung der au�ergerichtlichen Streitbeilegung die St�rkung zivilprozessualer M�glichkeiten des Rechtsschutzes, um die Durchsetzung bestehender Anspr�che und Rechtsverh�ltnisse f�r B�rgerinnen und B�rger zu vereinfachen. Durch einen vereinfachten Zugang zu gerichtlichen Verfahren wird zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem funktionsf�higen und sicheren Rechtsverkehr gewahrt. Die zur �berwindung des rationalen Desinteresses notwendige B�ndelung der Rechtsverfolgung in Verbraucherstreitverfahren mit Breitenwirkung ist nach der bisherigen Rechtslage noch nicht ausreichend m�glich. Die beabsichtigte Musterfeststellungsklage erg�nzt damit die bereits etablierten Verfahren au�ergerichtlicher Streitbeilegung um den Aspekt prozessualer Durchsetzung, ohne die etablierten Verfahren zu beschr�nken oder zu verdr�ngen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/18




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
�nderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
�nderung der Zivilprozessordnung

� 606
Musterfeststellungsklage

� 607
Bekanntmachung der Musterfeststellungsklage

� 608
Anmeldung von Anspr�chen oder Rechtsverh�ltnissen

� 609
Klageregister; Verordnungserm�chtigung

� 610
Besonderheiten der Musterfeststellungsklage

� 611
Vergleich

� 612
Bekanntmachungen zum Musterfeststellungsurteil

� 613
Bindungswirkung des Musterfeststellungsurteils; Aussetzung

Artikel 3
�nderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 4
�nderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 5
�nderung des Rechtsanwaltsverg�tungsgesetzes

Artikel 6
�nderung des B�rgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 7
�nderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 8
�nderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 9
�nderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 10
�nderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschr�nkungen

Artikel 11
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Vorbemerkung

2. B�ndelungsm�glichkeiten nach der Zivilprozessordnung ZPO

3. Sonderf�lle des kollektiven Rechtsschutzes im Zivilprozess au�erhalb der ZPO

4. L�sungskonzept

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

a Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

b Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

c Erf�llungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu � 606

Zu � 607

Zu � 608

Zu � 609

Zu � 610

Zu � 611

Zu � 612

Zu � 613

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Artikeln 7

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats gem. � 6 Absatz 1 NKRG: Entwurf eines Gesetzes zur Einf�hrung einer Musterfeststellungsklage, (NKR-Nummer 4012, BMJV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erf�llungsaufwand

B�rgerinnen und B�rger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2 Weitere Kosten

II.3 �One in one out�-Regel

II.4 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 647/18 (Beschluss)

... Die Dokumentation des derzeit vorgeschriebenen Pr�fumfangs ist im bisherigen Umfang auch weiterhin notwendig. Durch die Eintragungen auf der Pr�fbescheinigung kann der Arbeitgeber nachvollziehen, ob an den von ihm veranlassten technischen oder organisatorischen Ma�nahmen Nachbesserungsbedarf besteht. Nur dann ist es ihm m�glich, die Sicherheit der Anlagen sowie Sicherheit und Gesundheitsschutz der Besch�ftigten und anderer Personen im Gefahrenbereich der Anlagen zu gew�hrleisten. Seit der Inbetriebnahme k�nnen technische oder organisatorische �nderungen durchgef�hrt worden sein, die Auswirkungen auf die Sicherheit der Anlagen haben. Zudem kann sich seit der Inbetriebnahme der Anlage der Stand der Technik bei der Verwendung des jeweiligen Arbeitsmittels weiterentwickelt haben. Das kann zur Folge haben, dass die urspr�nglich festgelegten technischen und bzw. oder organisatorischen Ma�nahmen heute nicht mehr ausreichend, somit auch nicht mehr vollst�ndig geeignet sind und einer Anpassung bzw. �nderung bed�rfen. Das ist dem Arbeitgeber oft nicht bewusst. Kommt es dadurch zu einem Unfall, wird er daf�r zur Verantwortung gezogen, denn Unwissenheit sch�tzt bekanntlich nicht vor Strafe. Sowohl Arbeitgeber als auch Besch�ftigte und die Allgemeinheit haben daher ein erhebliches Interesse daran, dass Sicherheitsm�ngel, die bei Pr�fungen aufgedeckt werden, in vollem Umfang dokumentiert und damit nachvollziehbar werden, denn nur dann k�nnen sie abgestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 647/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu - � 16 Absatz 2 Satz 1 BetrSichV

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a � 17 Absatz 1 Satz 3 Nummer 6 BetrSichV

3. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 5.1 Satz 3 Buchstabe d BetrSichV

4. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - Anhang 3 Abschnitt 1 Tabelle 1 Zeile Schwimm- und Offshorekrane BetrSichV

5. Anhang zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe c Abschnitt 4 Nummer 5.2 Buchstabe c BetrSichV


 
 
 


Drucksache 423/1/18

... Nach � 53 Absatz 2 StrlSchV hat der Strahlenschutzverantwortliche daf�r zu sorgen, dass Kontrollbereiche, in denen ausschlie�lich R�ntgeneinrichtungen oder genehmigungsbed�rftige St�rstrahler betrieben werden, w�hrend der Einschaltzeit bzw. w�hrend der Betriebszeit mindestens mit den Worten "Kein Zutritt - R�ntgen" gekennzeichnet werden. Satz 3 l�sst davon eine Ausnahme zu, wenn sichergestellt ist, dass dadurch Einzelne oder die Allgemeinheit nicht gef�hrdet werden. Diese Ausnahmem�glichkeit kann das bisherige Schutzniveau im R�ntgenbereich verschlechtern, insbesondere da Kriterien f�r den Nachweis, dass Einzelne oder die Allgemeinheit durch die Ausnahme nicht gef�hrdet werden, fehlen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 423/1/18




1. Zu Artikel 1 � 1 Absatz 17a - neu - StrlSchV

2. Zu Artikel 1 � 24 Nummer 4 Buchstabe b und Buchstabe c, Nummer 6, � 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, Absatz 4 Satz 1, Absatz 5 Satz 1 StrlSchV

3. Zu Artikel 1 � 31 Absatz 1 Satz 1 StrlSchV

4. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1

6. Zu Artikel 1 � 31 Absatz 2 StrlSchV

7. Zu Artikel 1 � 31 Absatz 5 - neu -, � 85 Absatz 6 - neu - StrlSchV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 � 33 Absatz 1 StrlSchV

9. Zu Artikel 1 � 36 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a StrlSchV

10. Zu Artikel 1 � 37 Absatz 1 Satz 3 - neu - StrlSchV

11. Zu Artikel 1 � 40 Absatz 1 StrlSchV

12. Zu Artikel 1 � 40 Absatz 4 StrlSchV

13. Zu Artikel 1 � 47 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, Absatz 3 Satz 4 StrlSchV

14. Zu Artikel 1 � 48 Absatz 2 Satz 3 StrlSchV

15. Zu Artikel 1 � 51 Absatz 1 einleitender Satzteil und Absatz 2 StrlSchV

16. Zu Artikel 1 � 53 Absatz 2 Satz 3 StrlSchV

17. Zu Artikel 1 � 54 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 StrlSchV

18. Zu Artikel 1 � 65 Absatz 2 StrlSchV

19. Zu Artikel 1 � 65 Absatz 3 Satz 4 - neu - StrlSchV

20. Zu Artikel 1 � 68 Absatz 4 - neu - StrlSchV

21. Zu Artikel 1 � 80 Absatz 2 Satz 1 StrlSchV

22. Zu Artikel 1 � 82 Absatz 2 StrlSchV

23. Zu Artikel 1 � 85 Absatz 2 Satz 2 - neu - StrlSchV

24. Zu Artikel 1 � 94 Absatz 3 Satz 2 - neu - StrlSchV

25. Zu Artikel 1 � 94 Absatz 6 Satz 3 - neu - StrlSchV

26. Zu Artikel 1 � 98 Satz 2 - neu - StrlSchV

27. Zu Artikel 1 � 100 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a StrlSchV

28. Zu Artikel 1 � 100 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu - StrlSchV

29. Zu Artikel 1 � 101 Absatz 6 - neu - StrlSchV

30. Zu Artikel 1 � 110 Absatz 2 Satz 2 StrlSchV

31. Zu Artikel 1 � 129, � 184 Absatz 2 Nummer 24a - neu -, 24b - neu - StrlSchV

� 129
Mitteilung der Aufnahme und Beendigung einer T�tigkeit an eine �rztliche oder zahn�rztliche Stelle

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 � 130 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 StrlSchV

33. Zu Artikel 1 � 131 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 StrlSchV

34. Zu Artikel 1 � 142 Absatz 2 Nummer 1a - neu -, Nummer 2, Nummer 3, Nummer 4, Absatz 3 StrlSchV

35. Zu Artikel 1 � 144 Absatz 3 StrlSchV

36. Zu Artikel 1 � 147 Satz 1 StrlSchV

37. Zu Artikel 1 � 148 Absatz 3 - neu - StrlSchV

38. Zu Artikel 1 � 149 Absatz 3 - neu - StrlSchV

39. Zu Artikel 1 � 153 Absatz 2 StrlSchV

40. Zu Artikel 1 � 157 Absatz 5 StrlSchV

41. Zu Artikel 1 � 158 Absatz 1 Satz 2 - neu - StrlSchV

42. Zu Artikel 1 � 175 Absatz 1 Satz 3 - neu -, � 199 Satz 2 - neu - StrlSchV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

43. Zu Artikel 1 � 183 Absatz 1 Nummer 4, Nummer 5, Nummer 6, Nummer 8, Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 StrlSchV

44. Zu Artikel 1 � 183 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 StrlSchV

45. Zu Artikel 1 � 185 StrlSchV

� 185
Bauartzulassung (�� 16 bis 26)

46. Zu Artikel 1 � 189 Absatz 1a - neu - und Absatz 2a - neu - StrlSchV

47. Zu Artikel 1 � 193 Absatz 1 und Absatz 2 StrlSchV

� 193
Ermittlung der f�r Einzelpersonen der Bev�lkerung zu erwartenden und erhaltenen Expositionen (�� 100, 101, Anlage 11)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

48. Zu Artikel 1 Anlage 1 [� 2] Teil A Nummer 2 StrlSchV

49. Zu Artikel 1 Anlage 3 [zu den �� 5, 6, 7, 8, 9, 14, 82, 96] Teil B Nummer 9 StrlSchV

50. Zu Artikel 1 Anlage 3 [zu den �� 5, 6, 7, 8, 9, 14, 82, 86] Teil C Satz 2 - neu - StrlSchV

51. Zu Artikel 1 Anlage 4 [zu den �� 5, 10, 11, 12, 16, 31, 35, 36, 37, 52, 57, 58, 61, 70, 83, 87, 88, 89, 92, 104, 106, 167, 187 und Anlage 3] Tabelle 1 Erl�uterungen zu Spalte 4 Satz 2 - neu - StrlSchV

52. Zu Artikel 1 Anlage 8 [zu den �� 35, 36, 37 sowie zu Anlage 4] Teil C Nummer 1 Satz 1 StrlSchV

53. Zu Artikel 1 Anlage 11 [zu den �� 100, 101, 102, 160, 168, Anlage 6 und Anlage 8] Teil C Nummer 4 Satz 1 bis 3 StrlSchV

54. Zu Artikel 1 Anlage 14 [zu � 108] Abschnitt I. Nummer 1, Nummer 2 Buchstabe a, Buchstabe b, Buchstabe c, Abschnitt II. StrlSchV

55. Zu Artikel 1 Anlage 15 [zu � 108] Nummer 7 StrlSchV

56. Zu Artikel 1 Anlage 18 [zu den �� 171, 197] Teil C Nummer 2 Tabelle Spalte 2 StrlSchV

57. Zu Artikel 1 Anlage 18 [zu den �� 171, 197] Teil D Tabelle, Satz 2 - neu - StrlSchV

58. Zu Artikel 3 � 5 Absatz 4 einleitender Satzteil AtEV

59. Zu Artikel 4 NiSV

60. Zu Artikel 4 � 5 Absatz 1 und Absatz 2, � 6 Absatz 1 und Absatz 2, � 7 Absatz 2 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3, Absatz 3, � 8 NiSV

� 8
Stimulation des Zentralen Nervensystems

61. Zu Artikel 15 Nummer 2 � 3 Absatz 5 , Nummer 3 � 5 Absatz 5 AtZ�V

62. Zu Artikel 18 Nummer 1 Buchstabe b � 1 Absatz 3 AtSMV

63. Zu Artikel 18 Nummer 5 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc - neu - Anlage 1 Nummer 1.2 Kriterium N 1.2.1 , Nummer 6 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc - neu - Anlage 2 Nummer 1.2 Kriterium N 1.2.1 , Nummer 7 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc - neu - Anlage 3 Nummer 1.2 Kriterium N 1.2.1 , Nummer 8 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc - neu - Anlage 4 Nummer 1.2 Kriterium N 1.2.1 , Nummer 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc - neu - Anlage 5 Nummer 1.1 Kriterium N 1.1.1 , Nummer 10 Anlage 6 Nummer 1.2 Kriterium N 1.2.1,

68. Zu Artikel 20 Absatz 3 Inkrafttreten von Artikel 4 - NiSV Artikel 20 Absatz 3 ist wie folgt zu fassen:

70. Zu Artikel 1 � 181 Absatz 1 Nummer 2 StrlSchV

71. Zum Erf�llungsaufwand der L�nder


 
 
 


Drucksache 191/1/18

... 10. Der Bundesrat ist jedoch der Auffassung, dass Genehmigungen nach Artikel 6 des Verordnungsvorschlags grunds�tzlich mit der Auflage zu versehen sind, dass beschr�nkte Ausgangsstoffe unter keinen Umst�nden durch den Genehmigungsinhaber an andere Mitglieder der Allgemeinheit weitergegeben werden d�rfen. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, im weiteren Verfahren auf diese Erg�nzung hinzuwirken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 191/1/18




Zu Ziffer 10:

Zu Ziffer 11:

Zu Ziffer 12:

Zu Ziffer 13:


 
 
 


Drucksache 357/18

... genannten Krankheitserreger bestimmt sind, auf Fachkreise wie �rzte, ambulante und station�re Einrichtungen des Gesundheitswesen, Blutspendedienste und Beratungseinrichtungen. Das Abgabeverbot soll dem Schutz der Allgemeinheit und des Einzelnen dienen, indem es vor Risiken der Laienanwendung und m�glichen L�cken in der Krankheits�berwachung sch�tzt.

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Drucksache 357/18




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

V. Vereinbarkeit mit EU-Recht

VI. Rechtsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

5. Weitere Rechtsfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 258/18

... "Geistiges Eigentum wird gesch�tzt." Dieser Schutz kann zum Wohl der Allgemeinheit durch gesetzliche Regelung eingeschr�nkt werden (Artikel 17 Absatz 1 Satz 3 GRCh). Hinzu kommt der Schutz der unternehmerischen Freiheit aus Artikel 16 der GRCh, der insbesondere f�r die Werkmittler, wie z.B. Verlage, von Bedeutung sein kann. Gleichzeitig gew�hrleistet Artikel 26 der GRCh Menschen mit Behinderungen einen Anspruch auf Eigenst�ndigkeit, soziale und berufliche Integration sowie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Der Entwurf wird diesen Ma�gaben gerecht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 258/18




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand f�r die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
�nderung des Urheberrechtsgesetzes

� 45b
Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung

� 45c
Befugte Stellen; Verg�tung; Verordnungserm�chtigung

� 45d
Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis

Artikel 2
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

1. Zugang blinder und sehbehinderter Menschen zu urheberrechtlich gesch�tzten Werken

2. Barrierefreiheit f�r Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung

3. Rechtsentwicklung zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung im Urheberrecht

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. V�lkerrechtlicher, europ�ischer und nationaler Rechtsrahmen

1. V�lkerrecht

2. Unionsrecht

5 Unionsgrundrechte

3. Nationales Recht

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

3. Erf�llungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu � 45b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 45c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu � 45d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4455, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie �ber einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich gesch�tzten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erf�llungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.3 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 551/18

... Die Anforderung verweist auf die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft in ihrer jeweils g�ltigen Fassung und entspricht dem � 16 der Verordnung �ber Gro�feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen. Sie entspricht der bereits heute f�r die betroffenen Anlagen �blichen Praxis. Die Ableitung der Abgase entsprechend des in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft beschriebenen Standes der Technik ist zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor sch�dlichen Umwelteinwirkungen erforderlich. Die Ableitbedingungen des Absatzes 2 bei nicht genehmigungsbed�rftigen �l- und Gasfeuerungsanlagen mit einer Feuerungsw�rmeleistung zwischen 1 und 10 MW entsprechen nicht den Anforderungen der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft, sondern � 19 Absatz 2 der Verordnung �ber kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BIm-SchV).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 551/18




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Vierundvierzigste Verordnung zur Durchf�hrung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung �ber mittelgro�e Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen - 44. BlmSchV) *

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

� 1
Anwendungsbereich

� 2
Begriffsbestimmungen

� 3
Bezugssauerstoffgehalt

� 4
Aggregationsregeln

� 5
Emissionsrelevante �nderung in einer Feuerungsanlage

� 6
Registrierung von Feuerungsanlagen

� 7
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten des Betreibers

� 8
An- und Abfahrzeiten

Abschnitt 2
Anforderungen a n die Errichtung und den Betrieb

� 9
Emissionsgrenzwerte f�r Ammoniak

� 10
Emissionsgrenzwerte f�r Feuerungsanlagen bei Einsatz von festen Brennstoffen

� 11
Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von fl�ssigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbed�rftigen mittelgro�en Feuerungsanlagen mit einer Feuerungsw�rmeleistung von 10 Megawatt oder mehr oder in genehmigungsbed�rftigen mittelgro�en Feuerungsanlagen

� 12
Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von fl�ssigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbed�rftigen mittelgro�en Feuerungsanlagen mit einer Feuerungsw�rmeleistung von weniger als 10 Megawatt

� 13
Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von gasf�rmigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbed�rftigen mittelgro�en Feuerungsanlagen mit einer Feuerungsw�rmeleistung von mindestens 10 Megawatt oder in genehmigungsbed�rftigen mittelgro�en Feuerungsanlagen

� 14
Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von gasf�rmigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbed�rftigen mittelgro�en Feuerungsanlagen mit einer Feuerungsw�rmeleistung von weniger als 10 Megawatt

� 15
Emissionsgrenzwerte f�r Gasturbinenanlagen

� 16
Emissionsgrenzwerte f�r Verbrennungsmotoranlagen

� 17
Anforderungen an die Abgasverluste von nicht genehmigungsbed�rftigen mittelgro�en �l- und Gasfeuerungsanlagen

� 18
Anforderungen an Mischfeuerungen und Mehrstofffeuerungen

� 1g
Ableitbedingungen

� 20
Abgasreinigungseinrichtungen

Abschnitt 3
Messung und �berwachung

� 21
Messungen an mittelgro�en Feuerungsanlagen bei Einsatz von festen Brennstoffen

� 22
Messungen an mittelgro�en Feuerungsanlagen bei Einsatz von gasf�rmigen Brennstoffen

� 23
Messungen an mittelgro�en Feuerungsanlagen bei Einsatz von fl�ssigen Brennstoffen

� 24
Messungen an Verbrennungsmotoranlagen

� 25
Messungen an Gasturbinenanlagen

� 26
Messungen an Feuerungsanlagen mit Abgasreinigungseinrichtung f�r Stickstoffoxide

� 27
Messpl�tze

� 28
Messverfahren und Messeinrichtungen

� 29
Kontinuierliche Messungen

� 30
Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen, Messbericht

� 31
Einzelmessungen

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften

� 32
Zulassung von Ausnahmen

� 33
Weitergehende Anforderungen

� 34
Verh�ltnis zu anderen Vorschriften

� 35
Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 5
Anlagenregister und Berichterstattung

� 36
Anlagenregister

Abschnitt 6
Schlussvorschriften

� 37
Zug�nglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen

� 38
�bergangsregelungen

Anlage 1
(zu � 6) Informationen, die der Betreiber der zust�ndigen Beh�rde vorzulegen hat

Anlage 2
(zu � 28) Anforderungen an die Probenahme und Analyse, an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und an die Validierung der Messergebnisse

Anlage 3
(zu � 30) Umrechnungsformel

Artikel 2
�nderung der Verordnung �ber kleine und mittlere Feuerungsanlagen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zweck der Verordnung

II. Regelungsnotwendigkeit, Alternativen

III. Gender Mainstreaming

IV. Befristung

V. Erf�llungsaufwand

1. Gesamtergebnis

2. Vorgaben

3. Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

4. Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

Feste Brennstoffe:

Gasf�rmige Brennstoffe:

Fl�ssige Brennstoffe:

5 Verbrennungsmotoren:

Dazu im Einzelnen:

5 Gasturbinen:

5 Informationsdefizit:

5 Wirtschaftlichkeit:

5 Ver�nderungswillen:

5. Erf�llungsaufwand der Verwaltung

VI. Evaluation

VII. Nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu � 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 9

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu � 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Zu Absatz 19

Zu Absatz 20

Zu Absatz 21

Zu Absatz 22

Zu Absatz 23

Zu Absatz 24

Zu Absatz 25

Zu Absatz 26

Zu � 3

Zu � 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu � 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 8

Zu Abschnitt 2 Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb

Zu � 9

Zu � 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Zu Absatz 19

Zu � 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu � 12

Zu Absatz 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu � 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu � 14

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu � 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu � 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu � 17

Zu � 18

Zu � 19

Zu � 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 3 Messung und �berwachung

Zu � 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu � 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 6

Zu � 23

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Absatz 10

Zu � 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu � 25

Zu Absatz 3

Zu � 26

Zu � 27

Zu � 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu � 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu � 30

Zu Absatz 2

Zu � 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften

Zu � 32

Zu � 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 34

Zu � 35

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Abschnitt 5 Anlagenregister und Berichterstattung

Zu � 36

Zu Abschnitt 6 Schlussvorschriften

Zu � 37

Zu � 38

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Anlage 1 Informationen, die der Betreiber der zust�ndigen Beh�rde vorzulegen hat

Zu Anlage 2 Anforderungen an die Probenahme und Analyse, an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und an die Validierung der Messergebnisse

Zu Anlage 3 Umrechnungsformel

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4468, BMU: Entwurf einer Verordnung zur Einf�hrung der Verordnung �ber mittelgro�e Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur �nderung der Verordnung �ber kleine und mittlere Feuerungsanlagen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

- Registrierungspflicht f�r alle betroffenen Anlagen und Schaffung eines Anlagenregisters

- Festlegung von Emissionsgrenzwerten f�r

- Messungs- und �berwachungspflichten:

II.1 Erf�llungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Registrierung

5 Grenzwerte

5 Messung

5 Verwaltung

II.2 1:1- Umsetzung

II.3 �One in one out�-Regel

II.4 KMU-Betroffenheit

II.5 Evaluation

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 442/18

... Die Cybersicherheit ist ein umfassendes, sektor�bergreifendes Thema. Die Kommission verwendete verschiedene Konsultationsmethoden, um sicherzustellen, dass das Interesse der Allgemeinheit in der Union in dieser Initiative voll zum Ausdruck kommt und nicht nur die besonderen Interessen einer kleinen Gruppe von Interessentr�gern. So wird die Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Arbeit der Kommission gew�hrleistet. Zwar wurde aufgrund ihrer Zielgruppe (Industrie- und Forschungskreise sowie Mitgliedstaaten) speziell f�r diese Initiative keine �ffentliche Konsultation durchgef�hrt, aber die Thematik war bereits Gegenstand mehrerer anderer �ffentlicher Konsultationen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 442/18




Vorschlag

Begr�ndung

1. Kontext des Vorschlags

- Gr�nde und Ziele des Vorschlags

- Koh�renz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarit�t und Verh�ltnism�ssigkeit

- Rechtsgrundlage

- Begr�ndung des Vorschlags im Hinblick auf die Grunds�tze der Subsidiarit�t und der Verh�ltnism��igkeit

- Wahl des Instruments

3. Konsultation der Interessentr�ger und Folgenabsch�tzung

- Konsultation der Interessentr�ger

- Folgenabsch�tzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchf�hrungspl�ne sowie �berwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalit�ten

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen und Grunds�tze des KOMPETENZZENTRUMS und des NETZES

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Auftrag des Zentrums und des Netzes

Artikel 4
Ziele und Aufgaben des Zentrums

Artikel 5
Investitionen in Infrastrukturen, Kapazit�ten, Produkte oder L�sungen und deren Nutzung

Artikel 6
Benennung der nationalen Koordinierungszentren

Artikel 7
Aufgaben der nationalen Koordinierungszentren

Artikel 8

Artikel 9
Aufgaben der Mitglieder der Kompetenzgemeinschaft f�r Cybersicherheit

Artikel 10
Zusammenarbeit des Kompetenzzentrums mit den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union

Kapitel II
ORGANISATION des KOMPETENZZENTRUMS

Artikel 11
Zusammensetzung und Struktur

Abschnitt I
VERWALTUNGSRAT

Artikel 12
Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Artikel 13
Aufgaben des Verwaltungsrats

Artikel 14
Vorsitz und Sitzungen des Verwaltungsrates

Artikel 15
Abstimmungsregeln des Verwaltungsrates

Abschnitt II
EXEKUTIVDIREKTOR

Artikel 16
Ernennung und Abberufung des Exekutivdirektors, Verl�ngerung seiner Amtszeit

Artikel 17
Aufgaben des Exekutivdirektors

Artikel 18
Zusammensetzung des wissenschaftlich-technischen Beirats

Artikel 19
Arbeitsweise des wissenschaftlich-technischen Beirats

Artikel 20
Aufgaben des wissenschaftlich-technischen Beirats

Kapitel III
FINANZVORSCHRIFTEN

Artikel 21
Finanzbeitrag der Union

Artikel 22
Beitr�ge der beteiligten Mitgliedstaaten

Artikel 23
Kosten und Mittelausstattung des Kompetenzzentrums

Artikel 24
Finanzielle Verpflichtungen

Artikel 25
Haushaltsjahr

Artikel 26
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 27
Rechnungslegung des Kompetenzzentrums und Entlastung

Artikel 28
T�tigkeitsberichte und Finanzberichterstattung

Artikel 29
Finanzordnung

Artikel 30
Schutz der finanziellen Interessen

Kapitel IV
PERSONAL des KOMPETENZZENTRUMS

Artikel 31
PERSONAL

Artikel 32
Abgeordnete nationale Sachverst�ndige und sonstige Bedienstete

Artikel 33
Vorrechte und Befreiungen

Kapitel V
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 34
Sicherheitsvorschriften

Artikel 35
Transparenz

Artikel 36
Sicherheitsvorschriften f�r den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften vertraulichen Informationen

Artikel 37
Zugang zu Unterlagen

Artikel 38
�berwachung, Bewertung und �berpr�fung

Artikel 39
Haftung des Kompetenzzentrums

Artikel 40
Zust�ndigkeit des Gerichtshofs der Europ�ischen Union und anwendbares Recht

Artikel 41
Haftung der Mitglieder und Versicherung

Artikel 42
Interessenkonflikt

Artikel 43
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 44
Unterst�tzung seitens des Sitzmitgliedstaats

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 45
Erste Ma�nahmen

Artikel 46
Bestehensdauer

Artikel 47
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 595/18 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat betont, dass es sich hierbei um eine F�rderung handelt, die nicht zur Kompensation von Einkommensverlusten, sondern gezielt f�r Ma�nahmen aufgewendet wird, die einen Nutzen f�r den Wald selbst und damit auch f�r die Erf�llung der waldgesetzlichen Aufgaben und der Allgemeinheit entfalten. Insbesondere soll die F�rderung dazu dienen, klimastabile W�lder zu entwickeln, die auch all ihre gesellschaftlichen und �kologischen Funktionen optimal erf�llen.



Drucksache 205/1/18

... - die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Sch�den f�r die auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland lebende Allgemeinheit bei der Verwendung der auszuf�hrenden Kernbrennstoffe getroffen ist und

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Drucksache 205/1/18




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 � 7f Absatz 3 Nummer 3 AtG

3. Zu Artikel 1 � 3 Absatz 3 AtG


 
 
 


Drucksache 595/18

... 4. Der Bundesrat betont, dass es sich hierbei um eine F�rderung handelt, die nicht zur Kompensation von Einkommensverlusten, sondern gezielt f�r Ma�nahmen aufgewendet wird, die einen Nutzen f�r den Wald selbst und damit auch f�r die Erf�llung der waldgesetzlichen Aufgaben und der Allgemeinheit entfalten.



Drucksache 556/18

... Mit Buchstabe a wird die �berschrift an die erweiterte Vorschrift angepasst. Mit dem neuen Absatz 2a (Buchstabe b) wird die zust�ndige Beh�rde erm�chtigt, innerhalb des gef�hrdeten Gebietes ein Kerngebiet auszuweisen, in dem gegen�ber dem �brigen gef�hrdeten Gebiet in Abh�ngigkeit dessen, was die zust�ndige Beh�rde angeordnet hat, weitergehende Ma�nahmen gelten. Bei der geographischen Ausweisung des Kerngebietes sind die in Absatz 2a genannten Kriterien zu Grunde zu legen. Durch den Verweis auf Absatz 2 Satz 5 wird die zust�ndige Beh�rde verpflichtet, die Einrichtung eines Kerngebietes �ffentlich bekannt zu machen, um durch die Bekanntmachung auf die Gef�hrdung, die im Hinblick auf eine Verschleppung der Seuche ausgehen kann, die Allgemeinheit aufmerksam zu machen. Dabei kann auf eine Bekanntmachung im Bundesanzeiger verzichtet werden.

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Drucksache 556/18




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
�nderung der Schweinepest-Verordnung

� 14d
Kerngebiet, gef�hrdetes Gebiet und Pufferzone

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

3 Erf�llungsaufwand

Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

Erf�llungsaufwand f�r die Verwaltung

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 191/18 (Beschluss)

... 7. Er ist jedoch der Auffassung, dass Genehmigungen nach Artikel 6 des Verordnungsvorschlags grunds�tzlich mit der Auflage zu versehen sind, dass beschr�nkte Ausgangsstoffe unter keinen Umst�nden durch den Genehmigungsinhaber an andere Mitglieder der Allgemeinheit weitergegeben werden d�rfen. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, im weiteren Verfahren auf diese Erg�nzung hinzuwirken.



Drucksache 531/18

... "5. zum Schutz der Allgemeinheit und der Auftraggeber Vorschriften erlassen �ber die Unterrichtung der f�r den Vollzug des � 34a zust�ndigen Beh�rden durch Gerichte und Staatsanwaltschaften �ber rechtliche Ma�nahmen gegen Gewerbetreibende und ihre Wachpersonen,".

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Drucksache 531/18




� 159
�bergangsregelung zu � 34a


 
 
 


Drucksache 312/1/17

... In der Praxis ist das Text- und Datamining f�r viele Unternehmen ein effektives Mittel um Forschung zu betreiben. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen mit begrenzten Forschungsressourcen sind in der Lage mit Hilfe dieses Werkzeugs wertvolle Erkenntnisse und Forschungsergebnisse zu erzielen, die den Innovationsgrad erh�hen und nicht zuletzt dadurch der Allgemeinheit zu Gute kommen k�nnen.

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Drucksache 312/1/17




Zum Gesetzentwurf allgemein

10. Zum Gesetzentwurf allgemein

11. Zum Gesetzentwurf allgemein

12. Zum Gesetzentwurf allgemein

13. Zum Gesetzentwurf allgemein

14. Zum Gesetzentwurf insgesamt

15. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 23 Satz 3 UrhG

16. Zu Artikel 1 Nummer 12 bis 14 �� 54 bis 54c UrhG , Nummer 17 �� 60g, 60h UrhG

17. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b - neu - � 54c Absatz 1 Satz 2 - neu - UrhG

18. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b � 58 Absatz 1 UrhG

19. Zu Artikel 1 Nummer 17 �� 60a, 60b UrhG

20. Zu Artikel 1 Nummer 17 � 60a Absatz 1, � 60c Absatz 1 und 2, � 60e Absatz 4 und 5 UrhG

21. Zu Artikel 1 Nummer 17 � 60a Absatz 1, � 60c Absatz 1 UrhG

22. Zu Artikel 1 Nummer 17 � 60a Absatz 1 UrhG

23. Zu Artikel 1 Nummer 17 � 60a Absatz 2, � 60c Absatz 3 UrhG

24. Zu Artikel 1 Nummer 17 � 60a Absatz 2 UrhG

25. Zu Artikel 1 Nummer 17 � 60a Absatz 3 Nummer 2 UrhG

26. Zu Artikel 1 Nummer 17 � 60a Absatz 3 Nummer 2 UrhG

27. Zu Artikel 1 Nummer 17 � 60d UrhG

28. Zu Artikel 1 Nummer 17 � 60d UrhG

29. Zu Artikel 1 Nummer 17 � 60e Absatz 1 UrhG

30. Zu Artikel 1 Nummer 17 � 60f Absatz 2 UrhG

32. Zu Artikel 1 Nummer 17 � 60e Absatz 4 Satz 2, Absatz 5 UrhG

33. Zu Artikel 1 Nummer 17 � 60e Absatz 4 Satz 2 UrhG

34. Zu Artikel 1 Nummer 17 � 60e Absatz 4 Satz 2, Absatz 5 UrhG

35. Zu Artikel 1 Nummer 17 � 60f Absatz 1 UrhG

36. Zu Artikel 1 Nummer 17 � 60g Absatz 2 UrhG

37. Zu Artikel 1 Nummer 17 � 60h Absatz 2 Nummer 3 - neu - UrhG


 
 
 


Drucksache 65/1/17

... nicht nachvollziehbar, weil es um die Durchf�hrung von im Interesse der Allgemeinheit liegenden Vollstreckungsverfahren geht. Es gibt keinen rechtfertigenden Grund, dass f�r die �bermittlung an den Gerichtsvollzieher keine Wertgrenze existiert und f�r die Vollstreckungsbeh�rden an einer Wertgrenze festgehalten wird. Der Unterschied, dass Gerichtsvollzieher aufgrund einer vollstreckbaren Ausfertigung eines Schuldtitels und Vollstreckungsbeh�rden aufgrund eines vollstreckbaren Verwaltungsaktes vollstrecken, hat mit der Wertgrenze nichts zu tun. Zugunsten der Vollstreckungsbeh�rden ist die gleiche �bermittlungsbefugnis zu regeln, wie sie f�r den Gerichtsvollzieher besteht. Die Durchsetzung von �ffentlich-rechtlichen Anspr�chen sichert die Funktionsf�higkeit der �ffentlichen Verwaltung, die auf die Einnahmen �ffentlicher Gelder f�r die Aufgabenwahrnehmung zugunsten der Allgemeinheit angewiesen ist. Gr�nde der Verfahrens�konomie bei den zur Daten�bermittlung verpflichteten Beh�rden k�nnen angesichts dieses �ffentlichen Interesses eine Wertgrenze von 500 Euro nicht rechtfertigen. Auch das Interesse des Schuldners am Schutz seiner Daten kann das �ffentliche Interesse nicht �berwiegen.

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Drucksache 65/1/17




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 � 5a Absatz 1 Nummer 3, � 5b Absatz 1 Nummer 2 VwVG , Artikel 4 Absatz 4d - neu - StVG

Artikel 4a
�nderung des Stra�enverkehrsgesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 2 � 90 Absatz 7 Satz 2 AufenthG

4. Zu Artikel 3 � 93 Absatz 8 Satz 2 AO

5. Zu Artikel 4 � 74a Absatz 1 Satz 1, 1a - neu -, Satz 4 SGB X

'Artikel 4 �nderungen des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe b � 74a Absatz 1 Satz 1 SGB X , Buchstabe c - neu - � 74a Absatz 2 Satz 1 SGB X

7. Zu Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe b � 74a Absatz 1 Satz 1 SGB X


 
 
 


Drucksache 162/1/17

... Die enge Begleitung des Pr�fungsverbandes stellt insbesondere f�r kleinere und mittelgro�e Genossenschaften betriebswirtschaftliches Know\-how sicher. Dies gilt vor allem f�r Genossenschaften, die von ehrenamtlichen Vorst�nden gef�hrt werden. Der bestehende Pr�fungsturnus dient im Sinne des Gesetzgebers der Insolvenzsicherheit dieser Unternehmungen und der Sicherung der Reputation der genossenschaftlichen Rechtsform. Jede Anhebung der Gr��enmerkmale schr�nkt den Schutz von Genossenschaftsmitgliedern, Gl�ubigern und der Allgemeinheit ein. Dies birgt nicht nur Risiken f�r die Reputation der Rechtsform, sondern schw�cht auch die M�glichkeiten der Fremdfinanzierung derartiger Genossenschaften.

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Drucksache 162/1/17




1. Zu Artikel 1 � 22 BGB

2. Zu Artikel 1 � 22 BGB

3. Zu Artikel 1 � 22 BGB

4. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe b � 15 Absatz 1 Satz 2 GenG

5. Zu Artikel 3 Nummer 8 Buchstabe a � 30 Absatz 2 GenG

6. Zu Artikel 3 Nummer 15 � 53 GenG

Zu Nummer 15

Zu Nummer 15

7. Zu Artikel 3 Nummer 15 Buchstabe b � 53 Absatz 2 Satz 1 GenG

8. Zu Artikel 3 Nummer 16 � 53a Absatz 3 Satz 1 GenG

9. Zu Artikel 3 Nummer 17 � 54 GenG

� 54
Pflichtmitgliedschaft im Pr�fungsverband

10. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - � 54a Absatz 3 -neu- GenG

11. Zu Artikel 3 Nummer 18 � 55 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 und Absatz 4 - neu - GenG

12. Zu Artikel 3 Nummer 20 Buchstabe b � 59 Absatz 1 Satz 1 GenG

13. Zu Artikel 3 Nummer 20 Buchstabe b � 59 Absatz 1 Satz 1 GenG

14. Zu Artikel 3 Nummer 21 � 60 Absatz 1 GenG

15. Zu Artikel 3 Nummer 23 � 63d Satz 2 GenG

16. Zu Artikel 3 �nderung des Genossenschaftsgesetzes

17. Zu Artikel 7a - neu - � 317 Absatz 4 Satz 2 - neu - ZPO, � 725 Satz 2 - neu - ZPO ,

'Artikel 7a �nderung der Zivilprozessordnung

Artikel 7b
�nderung der Strafprozessordnung


 
 
 


Drucksache 121/17

... Die ge�nderte Verordnung gew�hrleistet den Schutz vor etwaigen Gesundheitsgefahren, vor erheblichen Nachteilen und erheblichen Bel�stigungen f�r die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft durch die Ger�usche von Sportanlagen. Zwar werden die Immissionsrichtwerte innerhalb der Ruhezeiten am Abend und am Nachmittag von Sonn- und Feiertagen um 5 Dezibel erh�ht, gleichwohl sind die ge�nderten L�rmschutzanforderungen f�r die Ruhezeiten strenger als die Anforderungen f�r die sonstigen Zeiten des Tages, da f�r die Ruhezeiten eine rechnerische Mittelung der Ger�uschimmissionen �ber Zeitr�ume mit gegebenenfalls geringeren Ger�uschimmissionen au�erhalb der Ruhezeiten ausgeschlossen ist. Die rechtliche Beurteilung von Ger�uschimmissionen im Sinne der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 121/17




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

Anhang 2
Ma�nahmen, die in der Regel keine wesentliche �nderung im Sinne von � 5 Absatz 4 darstellen

Artikel 2

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungserm�chtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

7. Evaluierung

8. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

1. Zu � 2 Absatz 2

2. Zu � 5 Absatz 4 in Verbindung mit dem neuen Anhang 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 107/17

... verfolgt eine K�rperschaft (z.B. ein Verein oder eine (g)GmbH) gemeinn�tzige Zwecke, wenn ihre T�tigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu f�rdern. Freifunk ist in dieser Hinsicht eine Form des gemeinn�tzigen b�rgerschaftlichen Engagements, das die Digitalisierung hervorgebracht hat.

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Drucksache 107/17




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. L�nder

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. B�rokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
�nderung der Abgabenordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeines

I. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Zustimmungsbed�rftigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 312/17 (Beschluss)

... In der Praxis ist das Text- und Datamining f�r viele Unternehmen ein effektives Mittel um Forschung zu betreiben. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen mit begrenzten Forschungsressourcen sind in der Lage mit Hilfe dieses Werkzeugs wertvolle Erkenntnisse und Forschungsergebnisse zu erzielen, die den Innovationsgrad erh�hen und nicht zuletzt dadurch der Allgemeinheit zu Gute kommen k�nnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 312/17 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 23 Satz 3 UrhG

8. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b - neu - � 54c Absatz 1 Satz 2 -neu- UrhG

9. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b � 58 Absatz 1 UrhG

10. Zu Artikel 1 Nummer 17 �� 60a, 60b UrhG

11. Zu Artikel 1 Nummer 17 � 60a Absatz 1, � 60c Absatz 1 und 2, � 60e Absatz 4 und 5 UrhG

12. Zu Artikel 1 Nummer 17 � 60a Absatz 1, � 60c Absatz 1 UrhG

13. Zu Artikel 1 Nummer 17 � 60a Absatz 1 UrhG

14. Zu Artikel 1 Nummer 17 � 60a Absatz 2, � 60c Absatz 3 UrhG

15. Zu Artikel 1 Nummer 17 � 60a Absatz 2 UrhG

16. Zu Artikel 1 Nummer 17 � 60d UrhG

17. Zu Artikel 1 Nummer 17 � 60d UrhG

18. Zu Artikel 1 Nummer 17 � 60e Absatz 1 UrhG

19. Zu Artikel 1 Nummer 17 � 60f Absatz 2 UrhG

20. Zu Artikel 1 Nummer 17 � 60e Absatz 4 Satz 2 UrhG

21. Zu Artikel 1 Nummer 17 � 60f Absatz 1 UrhG

22. Zu Artikel 1 Nummer 17 � 60g Absatz 2 UrhG

23. Zu Artikel 1 Nummer 17 � 60h Absatz 2 Nummer 3 - neu - UrhG


 
 
 


Drucksache 677/17

... Der � 6 Absatz 3 BQFG regelt, dass die zust�ndige Stelle innerhalb von drei Monaten �ber die Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation entscheiden muss. Rechtsfolgen, die sich aus einer Nichtbearbeitung innerhalb von drei Monaten erg�ben, sind weder im Gesetz normiert noch in der Gesetzesbegr�ndung erw�hnt. Insoweit bedarf es zwingend einer normierten Klarstellung �ber die Rechtsfolgen einer nicht rechtzeitig ausgestellten Anerkennung. Unter der Voraussetzung, dass alle erforderlichen Unterlagen eingereicht sind, die Verl�ngerung der Frist begr�ndet ausgesch�pft wurde und eine Beeintr�chtigung von Qualit�tsstandards ausgeschlossen wird, w�re eine Fiktion denkbar, wonach nach Ablauf der Frist die Gleichwertigkeit als anerkannt gilt, soweit dadurch wesentliche Interessen der Allgemeinheit (z.B. �ffentliche und technische Sicherheit, Gesundheitsschutz, Kinderschutz, Bildung und Erziehung pp.) nicht tangiert werden.



Drucksache 533/17

... (4) Eine Erlaubnis nach den Absätzen 1 und 2 kann inhaltlich beschränkt und mit Nebenbestimmungen verbunden werden, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit oder der Versicherungsnehmer erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen sind auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Nebenbestimmungen zulässig. Über den Erlaubnisantrag ist innerhalb einer Frist von drei Monaten zu entscheiden. Bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach den Absätzen 1 und 2 unterliegt die Industrie- und Handelskammer der Aufsicht der jeweils zuständigen obersten Landesbehörde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 533/17




Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

� 34d
Versicherungsvermittler, Versicherungsberater

� 34e
Verordnungsermächtigung

� 147c
Verstoß gegen Wohlverhaltenspflichten bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten

� 156
Übergangsregelungen zu den �� 34d und 34e

Artikel 2
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

� 48
Anforderungen an den Versicherungsvertrieb.

� 48a
Vertriebsvergütung und Vermeidung von Interessenkonflikten

� 48b
Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot

� 48c
Durchleitungsgebot

Artikel 3
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

� 1a
Vertriebstätigkeit des Versicherers

� 6a
Einzelheiten der Auskunftserteilung

� 7a
Querverkäufe

� 7b
Information bei Versicherungsanlageprodukten

� 7c
Beurteilung von Versicherungsanlageprodukten; Berichtspflicht

� 7d
Beratung, Information und Widerruf bei bestimmten Gruppenversicherungen

� 66
Sonstige Ausnahmen

� 155
Standmitteilung

Artikel 4
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 73/1/17

... Diese Anpassung der Netzentgelte ist jedoch unabdingbar, um die Lasten des der Allgemeinheit zugutekommenden Netzausbaus gerecht zu verteilen. Die aktuell bestehenden gro�en regionalen Unterschiede bei der H�he des Netzentgelts sind sachlich nicht gerechtfertigt. Hierdurch werden insbesondere auch die Lasten beim Ausbau der Erneuerbaren Energien einseitig regional verteilt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 4 sowie Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb und Buchstabe c sowie Nummer 2 Inhalts�bersicht zu � 120, �berschrift, Absatz 1, 3 und 8 EnWG sowie � 18 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 5, Anlage 4a Absatz 3 Satz 3 StromNEV

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Inhalts�bersicht EnWG Nummer 4 � 120 �berschrift, Absatz 1 und Absatz 3 EnWG Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa � 18 Absatz 1 Satz 1 StromNEV Buchstabe c � 18 Absatz 5 StromNEV Nummer 2 Anlage 4a zu � 18 Absatz 2 Satz 6 und Satz 7 StromNEV *

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Inhalts�bersicht EnWG , Nummer 4 � 120 �berschrift, Absatz 1, 3 EnWG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu -, Buchstabe

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - und Buchstabe b Doppelbuchstabe aa � 24 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 Nummer 4 Buchstabe a1 - neu - EnWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa � 24 Satz 2 Nummer 4 EnWG *

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 24 EnWG *

8. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - � 91 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 EnWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 � 120 Absatz 3 Satz 1 EnWG

Zu Artikel 1 Nummer 4

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 � 120 Absatz 3 Satz 1 EnWG

Zu Artikel 1 Nummer 4

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 und Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe c � 120 Absatz 3 Satz 1 und 3 EnWG � 18 Absatz 5 StromNEV

12. Zu Artikel 1 Nummer 4 � 120 Absatz 9 EnWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 4 � 120 EnWG *

14. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa � 18 Absatz 1 Satz 1 StromNEV , Buchstabe c � 18 Absatz 5 StromNEV , Nummer 2 Anlage 4a Satz 6, 7 StromNEV

15. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zur Vorlage allgemein


 
 
 


Drucksache 117/17

... Da aus dem Spurenmaterial konkrete pers�nliche Lebenssachverhalte bzw. pers�nliche Merkmale ermittelt werden sollen, �ber die der Einzelne grunds�tzlich nur selbst disponieren darf, ber�hrt die Ausweitung der Untersuchungsm�glichkeiten zwar das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Betroffenen. Weil in dieses Recht aber durch oder aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden kann, in der Abw�gung die Strafverfolgungsinteressen der Allgemeinheit �berwiegen und der Eingriff nicht unverh�ltnism��ig ist, ist der Eingriff vorliegend gerechtfertigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 117/17




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
�nderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 107/17 (Beschluss)

... verfolgt eine K�rperschaft (z.B. ein Verein oder eine gGmbH) gemeinn�tzige Zwecke, wenn ihre T�tigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu f�rdern. Freifunk ist in dieser Hinsicht eine Form des gemeinn�tzigen b�rgerschaftlichen Engagements, das die Digitalisierung hervorgebracht hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 107/17 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. L�nder

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. B�rokratiekosten

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur �nderung der Abgabenordnung zwecks Anerkennung der Gemeinn�tzigkeit von Freifunk

Artikel 1
�nderung der Abgabenordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeines

I. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Zustimmungsbed�rftigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 125/1/17

... ) sowie - unter bestimmten formellen Voraussetzungen - bei solchen Probanden vor, die aufgrund eines Sexualdelikts nach � 181b StGB (� 68c Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a StGB), eines Verbrechens gegen das Leben, die k�rperliche Unversehrtheit oder die pers�nliche Freiheit oder eines Verbrechens nach den �� 250, 251 StGB, auch in Verbindung mit � 252 oder � 255 StGB (� 68c Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b StGB), unter F�hrungsaufsicht stehen. Dabei dient die M�glichkeit der unbefristeten Verl�ngerung der F�hrungsaufsicht ebenso wie das Instrument der elektronischen Aufenthalts�berwachung (EA�) dem besonderen Schutz der Allgemeinheit vor erheblichen Straftaten, durch die die Opfer seelisch oder k�rperlich schwer gesch�digt werden, insbesondere der wiederholten Begehung von schweren Sexual- und Gewaltdelikten (BT-Drucksache

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 125/1/17




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 162/17 (Beschluss)

... Die enge Begleitung des Pr�fungsverbandes stellt insbesondere f�r kleinere und mittelgro�e Genossenschaften betriebswirtschaftliches Know-how sicher. Dies gilt vor allem f�r Genossenschaften, die von ehrenamtlichen Vorst�nden gef�hrt werden. Der bestehende Pr�fungsturnus dient im Sinne des Gesetzgebers der Insolvenzsicherheit dieser Unternehmungen und der Sicherung der Reputation der genossenschaftlichen Rechtsform. Jede Anhebung der Gr��enmerkmale schr�nkt den Schutz von Genossenschaftsmitgliedern, Gl�ubigern und der Allgemeinheit ein. Dies birgt nicht nur Risiken f�r die Reputation der Rechtsform, sondern schw�cht auch die M�glichkeiten der Fremdfinanzierung derartiger Genossenschaften.

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Drucksache 162/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 � 22 BGB

2. Zu Artikel 1 � 22 BGB

3. Zu Artikel 1 � 22 BGB

4. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe b � 15 Absatz 1 Satz 2 GenG

5. Zu Artikel 3 Nummer 8 Buchstabe a � 30 Absatz 2 GenG

6. Zu Artikel 3 Nummer 15 � 53 GenG

Zu Nummer 15

Zu Nummer 15

7. Zu Artikel 3 Nummer 17 � 54 GenG

� 54
Pflichtmitgliedschaft im Pr�fungsverband

8. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - � 54a Absatz 3 -neuGenG

9. Zu Artikel 3 Nummer 18 � 55 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 und Absatz 4 - neu - GenG

10. Zu Artikel 3 Nummer 20 Buchstabe b � 59 Absatz 1 Satz 1 GenG

11. Zu Artikel 3 Nummer 20 Buchstabe b � 59 Absatz 1 Satz 1 GenG

12. Zu Artikel 3 Nummer 21 � 60 Absatz 1 GenG

13. Zu Artikel 3 Nummer 23 � 63d Satz 2 GenG

14. Zu Artikel 3 �nderung des Genossenschaftsgesetzes

15. Zu Artikel 7a - neu - � 317 Absatz 4 Satz 2 - neu - ZPO, � 725 Satz 2 - neu - ZPO , Artikel 7b - neu - � 275 Absatz 4 Satz 2 - neu - StPO

'Artikel 7a �nderung der Zivilprozessordnung

Artikel 7b
�nderung der Strafprozessordnung


 
 
 


Drucksache 770/1/17

... 13. Der Bundesrat h�lt insbesondere eine �berarbeitung von Artikel 6 des Verordnungsvorschlags f�r erforderlich. Die dort vorgesehene Regelung f�hrt dazu, dass Waren im Allgemeinen, Stra�enbahnen oder Komponenten im speziellen Fall, in den Unionsmarkt gelangen k�nnen, ohne dass eine abschlie�ende Bewertung erfolgt ist. Ein solcher Markteintritt trifft auf erhebliche Sicherheitsbedenken, wird doch ein nicht unerhebliches Risiko f�r die Allgemeinheit billigend in Kauf genommen. Sollte sich nach einiger Zeit herausstellen, dass von einem bereits im Markt befindlichen Produkt ein Risiko f�r die Allgemeinheit ausgeht, w�ren nachtr�glich umfangreiche Ma�nahmen im gesamten Unionsgebiet erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 770/1/17




Zur Vorlage insgesamt

Zum gesundheitlichen Verbraucherschutz

Zu Stra�enbahnfahrzeugen und Stra�enbahnsystemen

Zu den Bauprodukten

Zu einzelnen Vorschriften

2 Weiteres


 
 
 


Drucksache 516/17

... 2. jene an die Allgemeinheit nach � 4 Absatz 1 Nummer 3 und Nummer 7 zur �ffentlichen Verbreitung,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 516/17




� 13
Evaluierung


 
 
 


Drucksache 770/17 (Beschluss)

... 11. Der Bundesrat h�lt insbesondere eine �berarbeitung von Artikel 6 des Verordnungsvorschlags f�r erforderlich. Die dort vorgesehene Regelung f�hrt dazu, dass Waren im Allgemeinen, Stra�enbahnen oder Komponenten im speziellen Fall, in den Unionsmarkt gelangen k�nnen, ohne dass eine abschlie�ende Bewertung erfolgt ist. Ein solcher Markteintritt trifft auf erhebliche Sicherheitsbedenken, wird doch ein nicht unerhebliches Risiko f�r die Allgemeinheit billigend in Kauf genommen. Sollte sich nach einiger Zeit herausstellen, dass von einem bereits im Markt befindlichen Produkt ein Risiko f�r die Allgemeinheit ausgeht, w�ren nachtr�glich umfangreiche Ma�nahmen im gesamten Unionsgebiet erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 770/17 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zum gesundheitlichen Verbraucherschutz

Zu Stra�enbahnfahrzeugen und Stra�enbahnsystemen

Zu den Bauprodukten

Zu einzelnen Vorschriften

2 Weiteres


 
 
 


Drucksache 125/17

... , jeweils auch in Verbindung mit � 129b Absatz 1 StGB. Auch bei � 66 Absatz 3 Satz 1 StGB und den anderen darauf bezugnehmenden Regelungen zur fakultativen Sicherungsverwahrung sind diese Delikte keine tauglichen Anlass- oder Vortaten, was bei den drei erstgenannten schweren Vergehen nicht mehr sachgerecht erscheint. Erhebliche Gefahren f�r die Allgemeinheit k�nnen n�mlich insbesondere auch von wegen solcher Taten Verurteilten ausgehen, wenn diese nach dem Ende ihrer Strafhaft weiterhin radikalisiert sind. Denn gerade diesen extremistischen Taten ist immanent, dass sie die Gefahr der Begehung schwerster terroristischer Gewalttaten begr�nden k�nnen, die - im Falle eines terroristischen Anschlags - bis hin zu gemeingef�hrlichen T�tungsdelikten mit einer wom�glich gro�en Anzahl von Opfern reichen k�nnen. Zudem hat sich bei der Weisung zur elektronischen Aufenthalts�berwachung auch die Voraussetzung der Vollverb��ung einer mindestens dreij�hrigen Freiheitsstrafe bei den vorstehend genannten extremistischen Taten, einschlie�lich � 129a Absatz 5 Satz 2 StGB, auch in Verbindung mit � 129b Absatz 1 StGB, als zu hoch erwiesen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 125/17




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
�nderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
�nderung des Einf�hrungsgesetzes zum Strafgesetzbuch

Artikel 3
�nderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4045, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur �nderung des Strafgesetzbuches -Ausweitung des Ma�regelrechts bei extremistischen Straft�tern

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erf�llungsaufwand

II.2 Evaluierung

III. Votum

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines ... Gesetzes zur �nderung des Strafgesetzbuches - Ausweitung des Ma�regelrechts bei extremistischen Straft�tern: NKR-Nr. 4045


 
 
 


Drucksache 72/17

... Die gesetzlichen �nderungen erm�glichen nunmehr dem Deutschen Wetterdienst (DWD) eine entgeltfreie Abgabe von meteorologischen Daten und diesbez�glichen Leistungen. Damit wird zuk�nftig im Rahmen der Aufgabenerledigung des DWD die Versorgung der Allgemeinheit mit meteorologischen Informationen, insbesondere Warnungen vor Wettergefahren sowie umwelt- und klimaschutzrelevanten Informationen verbessert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 72/17




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

� 4
Aufgaben

Artikel 2
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Zielsetzung

2. Notwendigkeit

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Erf�llungsaufwand

1. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

2. Erf�llungsaufwand

2.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

2.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

4.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VIII. Weitere Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil - zu den Vorschriften im Einzelnen:

Zu Artikel 1 Nummer 2

Absatz 1

Absatz 1

Absatz 1

Absatz 1

Absatz 1

Absatz 1

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Nummer 3

Nummer 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 3884, BMVI: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur �nderung des Gesetzes �ber den Deutschen Wetterdienst

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erf�llungsaufwand


 
 
 


Drucksache 231/17

... Die Neuregelung verzichtet auch auf die bisher in � 81g Abs. 1 StPO enthaltene Qualifikation des zu erwartenden, k�nftig gegen den Beschuldigten zu f�hrenden Strafverfahrens, die die Prognose des Verdachts einer Straftat von erheblicher Bedeutung voraussetzt. Die Zul�ssigkeit der Erhebung des DNA-Musters f�r Zwecke k�nftiger Verfahren setzt nach dem Entwurf allein voraus, dass wegen der Art oder Ausf�hrung der Tat, der Pers�nlichkeit des Beschuldigten oder sonstiger Erkenntnisse Grund zu der Annahme besteht, dass gegen ihn k�nftig Strafverfahren zu f�hren sind, ohne dass insoweit weitere Einschr�nkungen vorgesehen sind. Auch bei Verdachtstaten in einem niedrigschwelligen Bereich kann der Einsatz des genetischen Fingerabdrucks unabdingbare Voraussetzung der Tataufkl�rung sein oder zumindest deren Erleichterung und damit dem Allgemeininteresse an einer effektiven Strafverfolgung dienen. Ein Interesse der Allgemeinheit an der Tataufkl�rung auch minderschwerer Kriminalit�t ist unabweisbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 231/17




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
�nderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Zitiergebot

Artikel 3
�bergangsvorschrift

Artikel 4
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 488/17

... Absatz 1 enth�lt nach dem Vorbild von � 50 Absatz 1 die Anordnung des Nachweisverfahrens, beschreibt seine Bestandteile und verweist zur konkreten Ausgestaltung auf die Nachweisverordnung. Der Verweis erm�glicht die Anwendung aller in der Nachweisverordnung enthaltenen Modifikationen und Erleichterungen, insbesondere die Anwendung des � 26 Absatz 1 Satz 1 NachwV. Hiernach k�nnen die zust�ndigen Beh�rden einen zum Nachweis Verpflichteten auf Antrag oder von Amts wegen ganz oder teilweise unter dem Vorbehalt des Widerrufs von der F�hrung von Nachweisen freistellen, soweit hierdurch eine Beeintr�chtigung des Wohls der Allgemeinheit nicht zu bef�rchten ist. Die Vorschrift r�umt den Beh�rden die notwendige Flexibilit�t ein, um unbillige H�rten im Einzelfall zu verhindern und unn�tige B�rokratie zu vermeiden. In Betracht kommt zum Beispiel der Verzicht auf die Deklarationsanalyse beim Entsorgungsnachweis unter den Voraussetzungen des � 3 Absatz 2 Satz 2 NachwV.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 488/17




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung �ber die Getrenntsammlung und �berwachung von nicht gef�hrlichen Abf�llen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP-Abfall-�berwachungs-Verordnung - POP-Abfall-�berwV)

� 1
Anwendungsbereich

� 2
POP-haltige Abf�lle

� 3
Getrennte Sammlung und Bef�rderung; Vermischungsverbot

� 4
Nachweispflichten

� 5
Registerpflichten

� 6
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
�nderung der Abfallverzeichnis-Verordnung

Artikel 3
�nderung der Verordnung zur �nderung der Abfallverzeichnis-Verordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel der Verordnung

II. Wesentlicher Inhalt der Regelungen

III. Alternativen

IV. Nachhaltigkeitsaspekte

V. Gleichstellung von Frauen und M�nnern

VI. Erf�llungsaufwand

1. Gesamtergebnis

a B�rgerinnen und B�rger

b Wirtschaft

c Verwaltung

2. Ausgangspunkt und Vorgehen zur Sch�tzung des Aufwandes

a POP-Abfall-�berwachungs-Verordnung

b Moratorium f�r HBCD-haltige Abf�lle

3. Vorgaben

Zu 1 Anforderungen an die getrennte Sammlung und Verbot der Vermischung mit anderen Abf�llen, Stoffen oder Materialien

Zu 2 Entsorgung von Abf�llen

Zu 3 Nachweis- und Registerf�hrung

Zu 4 �nderungen von Anlagengenehmigungen

4. Darstellung des Erf�llungsaufwandes im Einzelnen

a Wirtschaft

aa Anforderungen an die getrennte Sammlung und Verbot der Vermischung mit anderen Abf�llen, Stoffen oder Materialien

aaa POP-Abfall-�berwachungs-Verordnung

bbb Moratorium f�r HBCD-haltige Abf�lle

bb Entsorgung von Abf�llen

aaa POP-Abfall-�berwachungs-Verordnung

bbb Moratorium f�r HBCD-haltige Abf�lle

cc Nachweis- und Registerf�hrung

aaa POP-Abfall-�berwachungs-Verordnung

bbb Moratorium f�r HBCD-haltige Abf�lle

dd �nderungen von Anlagengenehmigungen

aaa POP-Abfall-�berwachungs-Verordnung

bbb Moratorium f�r HBCD-haltige Abf�lle

b Verwaltung

aaa POP-Abfall-�berwachungs-Verordnung

bbb Moratorium f�r HBCD-haltige Abf�lle

5. Zusammenfassung der Auswirkungen der vorliegenden Verordnung und des einj�hrigen Moratoriums auf den Erf�llungsaufwand

a Erf�llungsaufwand der vorliegenden Verordnung

b Erf�llungsaufwand des einj�hrigen Moratoriums

VII. Weitere Kosten

VIII. Demographie-Check

IX. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu � 1

Zu � 2

Zu � 3

Zu � 4

Zu � 5

Zu � 6

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4193 und Nachquantifizierung NKR-Nr. 4019, BMUB: Entwurf einer Verordnung zur �berwachung von nicht gef�hrlichen Abf�llen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur �nderung der Abfallverzeichnis-Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erf�llungsaufwand

B�rgerinnen und B�rger

5 Wirtschaft

1 AVV 2016 NKR-Nr. 4019

a. Vermeidung der getrennten Sammlung und Bereitstellung von Containern:

b. Vermeidung der Entsorgungskosten als gef�hrlicher Abfall:

c. Vermeidung von Nachweispflichten und einer Registerf�hrung

d. Umstellungsaufwand f�r Entsorgungsanlagen

2 Regelungsvorhaben

a. Vermeidung der getrennten Sammlung und Bereitstellung von Containern:

b. Vermeidung der Entsorgungskosten als gef�hrlicher Abfall:

c. Vermeidung von Nachweispflichten und einer Registerf�hrung

d. Umstellungsaufwand f�r Vorbehandlungsanlagen

1 AVV 2016 NKR-Nr. 4019

2 Regelungsvorhaben

II.2 Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 65/17 (Beschluss)

... nicht nachvollziehbar, weil es um die Durchf�hrung von im Interesse der Allgemeinheit liegenden Vollstreckungsverfahren geht. Es gibt keinen rechtfertigenden Grund, dass f�r die �bermittlung an den Gerichtsvollzieher keine Wertgrenze existiert und f�r die Vollstreckungsbeh�rden an einer Wertgrenze festgehalten wird. Der Unterschied, dass Gerichtsvollzieher aufgrund einer vollstreckbaren Ausfertigung eines Schuldtitels und Vollstreckungsbeh�rden aufgrund eines vollstreckbaren Verwaltungsaktes vollstrecken, hat mit der Wertgrenze nichts zu tun. Zugunsten der Vollstreckungsbeh�rden ist die gleiche �bermittlungsbefugnis zu regeln, wie sie f�r den Gerichtsvollzieher besteht. Die Durchsetzung von �ffentlich-rechtlichen Anspr�chen sichert die Funktionsf�higkeit der �ffentlichen Verwaltung, die auf die Einnahmen �ffentlicher Gelder f�r die Aufgabenwahrnehmung zugunsten der Allgemeinheit angewiesen ist. Gr�nde der Verfahrens�konomie bei den zur Daten�bermittlung verpflichteten Beh�rden k�nnen angesichts dieses �ffentlichen Interesses eine Wertgrenze von 500 Euro nicht rechtfertigen. Auch das Interesse des Schuldners am Schutz seiner Daten kann das �ffentliche Interesse nicht �berwiegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 65/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 � 5a Absatz 1 Nummer 3, � 5b Absatz 1 Nummer 2 VwVG , Artikel 4 Absatz 4d - neu - StVG

Artikel 4a
�nderung des Stra�enverkehrsgesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 2 � 90 Absatz 7 Satz 2 AufenthG

4. Zu Artikel 3 � 93 Absatz 8 Satz 2 AO

5. Zu Artikel 4 � 74a Absatz 1 Satz 1, 1a - neu -, Satz 4 SGB X Artikel 4 ist wie folgt zu fassen:

'Artikel 4 �nderungen des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe c - neu - � 74a Absatz 2 Satz 1 SGB X


 
 
 


Drucksache 183/17

... Durch den Entwurf sollen der Schutz der Allgemeinheit und der Datenschutzstandard, dem das Bundeszentralregistergesetz verpflichtet ist, weiter erh�ht und die Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2009/315/JI des Rates vom 26. Februar 2009 �ber die Durchf�hrung und den Inhalt des Austauschs von Informationen aus dem Strafregister zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. L 93 vom 7.4.2009, S. 23) zum Abschluss gebracht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 183/17




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
�nderung des Bundeszentralregistergesetzes

� 7
Aussetzung zur Bew�hrung; Vorbehalt der Entscheidung �ber die Aussetzung.

� 20a
�nderung von Personendaten.

� 21a
Protokollierungen

� 48
Anordnung der Tilgung wegen Gesetzes�nderung

Artikel 2
�nderung des Justizverwaltungskostengesetzes

Artikel 3
�nderung der Gewerbeordnung

Artikel 4
�nderung des Sicherheits�berpr�fungsgesetzes

Artikel 5
�nderung der Zweiten Bundesmeldedaten�bermittlungsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 54

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3933, BMJV: Entwurf eines Siebten Gesetzes zur �nderung des Bundeszentralregistergesetzes (7. BZRG�ndG)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erf�llungsaufwand

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluierung

II.4 1:1 Umsetzung gold plating

III. Votum


 
 
 


Drucksache 39/17

... Nummer 10 verbietet den Transport von Sachen, die geeignet sind, durch Z�ndung oder Freisetzung die Allgemeinheit zu gef�hrden (Sprengstoffe, pyrotechnische Gegenst�nde und chemische, biologische oder radioaktive Stoffe) und damit ein Flugmodell oder ein unbemanntes Luftfahrtsystem zu einer Waffe umfunktionieren. Dabei wird teilweise auf die einschl�gigen fachrechtlichen Bestimmungen verwiesen.

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Drucksache 39/17




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand f�r die Verwaltung

1. L�nder

2. Bund

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
�nderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 2
�nderung der Luftverkehrs-Ordnung

Abschnitt 5a
Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

� 20
Erlaubnisbed�rftige Nutzung des Luftraums

Abschnitt 5a
Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

� 21a
Erlaubnisbed�rftiger Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

� 21b
Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

� 21c
Zust�ndige Beh�rde

� 21d
Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten; anerkannte Stellen

� 21e
Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten zum Betrieb von Flugmodellen

� 21f
Ausweichregeln f�r unbemannte Flugger�te

Artikel 3
�nderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt

Im Einzelnen:

- Einf�hrung einer Kennzeichnungspflicht:

- Betriebsbeschr�nkungen:

- Auswirkungen auf unbemannte Luftfahrtsysteme:

- Einf�hrung einer Pflicht zum Nachweis bestimmter Kenntnisse und Fertigkeiten:

II. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

III. Erf�llungsaufwand

1. Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

2. Erf�llungsaufwand f�r Wirtschaft

3. Erf�llungsaufwand Verwaltung

a Erf�llungsaufwand f�r den Bund

b Erf�llungsaufwand f�r L�nder

IV. Sonstige Auswirkungen

1. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

2. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

� 21a

b � 21b

Absatz 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer n

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Absatz 2

Absatz 3

c � 21c

d � 21d

e � 21

f � 21f

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3614, BMVI: Entwurf einer Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Flugger�ten

I. Zusammenfassung

B�rgerinnen und B�rger

II. Im Einzelnen

II.1 Erf�llungsaufwand

B�rgerinnen und B�rger

4 Wirtschaft

Weitere Kosten

Verwaltung Bund, L�nder/Kommunen

4 Bund

4 L�nder

II.2 �One in one out�-Regelung


 
 
 


Drucksache 610/17

... "Das Bundesministerium f�r Wirtschaft und Energie kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit zum Schutz der Allgemeinheit und der Auftraggeber erforderlich, Vorschriften erlassen

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Drucksache 610/17




Gesetz

Artikel 1
�nderung der Gewerbeordnung

� 34c
Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bautr�ger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter, Verordnungserm�chtigung.

� 161
�bergangsregelung zu � 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 4

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 72/1/17

... g) Der Bundesrat stellt fest, dass es in einer marktwirtschaftlichen Grundordnung nicht Aufgabe des Staates ist, durch eigene wirtschaftliche Bet�tigung in funktionierende M�rkte einzugreifen. Insbesondere ist das Grundrecht der Berufsfreiheit der privaten Anbieter zu beachten. Vor diesem Hintergrund h�lt der Bundesrat die Regelung des � 6 Absatz 2a Nummer 2 DWDG-E f�r wettbewerbspolitisch bedenklich. Die Erm�chtigung zur entgeltfreien �ffentlichen Verbreitung von jeglichen Leistungen an die Allgemeinheit ist so weitgehend, dass die Gefahr besteht, dass die privaten Wetter-Dienstleistungsunternehmen aus dem Markt verdr�ngt werden. Aufgrund der in � 4 Absatz 1 DWDG-E sehr weit gefassten gesetzlichen Aufgaben des DWD greift die Einschr�nkung in � 4 Absatz 6 DWDG-E praktisch nicht. Deshalb fordert der Bundesrat, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die entgeltfreie Bereitstellung von Dienstleistungen des DWD an die Allgemeinheit gem�� � 6 Absatz 2a Nummer 2 DWDG-E auf die Aufgaben des DWD gem�� � 4 Absatz 1 Nummer 3 und 7 DWDG-E zu beschr�nken, das hei�t auf die Warnungen vor gef�hrlichen oder ein hohes Schadenspotenzial verursachenden Wettererscheinungen und Radioaktivit�t.

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Drucksache 72/1/17




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 6 Absatz 2a Nummer 2 DWD-Gesetz


 
 
 


Drucksache 110/17 (Beschluss)

... F�r die Aufnahme einer Erwerbst�tigkeit von Mitgliedern der Bundesregierung nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt gelten seit 2015 die �� 6a ff BMinG. Diese sehen ein gestuftes Verfahren vor, um zu pr�fen, ob durch die geplante Besch�ftigung �ffentliche Interessen beeintr�chtigt werden. Davon ist insbesondere dann auszugehen, wenn die angestrebte Besch�ftigung in Angelegenheiten oder Bereichen der fr�heren Amtst�tigkeitausge�bt werden soll oder wenn die angestrebte Besch�ftigung das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrit�t der Bundesregierung beeintr�chtigen kann. In diesen F�llen kann die T�tigkeit f�r eine Dauer von bis zu 18 Monaten untersagt werden.

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Drucksache 110/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Artikel 1 Teil 1 und 3 BDSG

6. Zu Artikel 1 � 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BDSG

7. Zu Artikel 1 � 2 Absatz 6 - neu - BDSG

8. Zu Artikel 1 � 4 Absatz 1 Satz 2, Absatz 5 Satz 1

9. Zu Artikel 1 � 6 Absatz 6 Satz 3 BDSG

10. Zu Artikel 1 � 13 Absatz 3 Satz 3 BDSG

11. Zu Artikel 1 � 17 Absatz 2, � 18 Absatz 2 Satz 2 BDSG

12. Zu Artikel 1 � 19 Absatz 1 Satz 1a - neu -, Satz 1b - neu -, Satz 3 BDSG

13. Zu Artikel 1 � 20 Absatz 1 BDSG

14. Zu Artikel 1 � 20 Absatz 4, 5 Nummer 1, 2, Absatz 7 BDSG

15. Zu Artikel 1 � 20 Absatz 5, � 21 Absatz 4 Satz 2 BDSG

16. Zu Artikel 1 � 20 Absatz 7 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

17. Zu Artikel 1 � 22 Absatz 1 BDSG

18. Zu Artikel 1 � 22 Absatz 2 Satz 1 BDSG

19. Zu Artikel 1 � 22 Absatz 2 Satz 3 BDSG

20. Zu Artikel 1 � 23 Absatz 1 Nummer 7 BDSG

21. Zu Artikel 1 � 24 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

22. Zu Artikel 1 � 24 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

23. Zu Artikel 1 � 24 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

24. Zu Artikel 1 � 26 Absatz 1 Satz 2 BDSG

25. Zu Artikel 1 � 26 Absatz 2 Satz 3 BDSG

26. Zu Artikel 1 � 26 BDSG

27. Zum Gesetzentwurf allgemein

28. Zu Artikel 1 � 27 Absatz 1 Satz 1 BDSG

29. Zu Artikel 1 � 27 Absatz 3 Satz 1 BDSG

30. Zu Artikel 1 � 29 Satz 1, 2 BDSG

31. Zu Artikel 1 � 29 Absatz 1 Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Absatz 2 Satz 2 neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 � 29 Absatz 3 BDSG

33. Zum Gesetzentwurf allgemein

34. Zum Gesetzentwurf allgemein

35. Zu Artikel 1 � 31 Absatz 1 BDSG

36. Zu Artikel 1 � 31 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

37. Zu Artikel 1 � 31 Absatz 1 Nummer 3, 4 BDSG

38. Zu Artikel 1 � 31 Absatz 3 - neu - BDSG

39. Zu Artikel 1 � 32 Absatz 1 Nummer 1 BDSG

40. Zu Artikel 1 � 32 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

41. Zu Artikel 1 � 32 Absatz 1 Nummer 4 BDSG

42. Zu Artikel 1 � 32 Absatz 1 Nummer 4 BDSG

43. Zu Artikel 1 � 32 Absatz 2 Satz 3 BDSG

44. Zu Artikel 1 � 33 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a BDSG

45. Zu Artikel 1 � 33 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

46. Zu Artikel 1 � 34 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

47. Zu Artikel 1 � 35 BDSG

� 35
Recht auf L�schung

48. Zu Artikel 1 � 36 BDSG

49. Zu Artikel 1 � 37 Absatz 1 Nummer 2 Satz 2 BDSG

50. Zu Artikel 1 � 37 BDSG

51. Zu Artikel 1 � 50 Satz 2 BDSG

52. Zu Artikel 1 � 51 BDSG

53. Zu Artikel 1 � 83 Absatz 1 und 2 BDSG

54. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a � 13 Absatz 2 BVerfSchG , Nummer 7 Buchstabe a � 22a Absatz 5 BVerfSchG , Nummer 9 � 25 Absatz 3 BVerfSchG

55. Zu Artikel 2 Nummer 10 � 26a Absatz 2 Satz 2 BVerfSchG

56. Zu Artikel 6 Nummer 2 � 6 Absatz 1 Satz 7 G10

57. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 396/17

... (1) Dient der Gew�sserausbau dem Wohl der Allgemeinheit, so kann bei der Feststellung des Plans bestimmt werden, dass f�r seine Durchf�hrung die Enteignung zul�ssig ist. Satz 1 gilt f�r die Plangenehmigung entsprechend, wenn Rechte anderer nur unwesentlich beeintr�chtigt werden. In den F�llen der S�tze 1 und 2 ist die Feststellung der Zul�ssigkeit der Enteignung nicht selbst�ndig anfechtbar.

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Drucksache 396/17




� 71
Enteignungsrechtliche Regelungen

� 78c
Heiz�lverbraucheranlagen in �berschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten

,Artikel 3 �nderung des Bundesnaturschutzgesetzes


 
 
 


Drucksache 418/17

... b) In Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 werden die W�rter "an �ffentlichen Tankstellen" durch die W�rter "an Tankstellen und Kraftfahrzeugpflegestellen, soweit diese der Allgemeinheit zug�nglich sind," ersetzt.

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Drucksache 418/17




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungserm�chtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 26

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 227/17

... 2. solcher G�ter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen ber�hrt,

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Drucksache 227/17




A. Problem

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
�nderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 812/16

... III. Die T�tigkeit des Sekundierten erfolgt im Interesse der Allgemeinheit. Es ist somit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, diese Personen ausreichend abzusichern. Nach dem TV�D werden die Sekundierten mit einem Arbeitsvertrag ein Grundgehalt und Zulagen erhalten. F�r sekundierte Personen mit einem Arbeitsvertrag wird deshalb als Bemessungsgrundlage f�r die H�he des Arbeitslosengeldes das vertraglich vereinbarte Grundgehalt zugrunde gelegt. F�r die Leistungsbemessung sollen jedoch h�chstens das Arbeitsentgelt bis zur H�he der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung und mindestens das Arbeitsentgelt, das sich bei Anwendung der Regelung zur fiktiven Leistungsbemessung nach dem

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Drucksache 812/16




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Artikel 1
Gesetz zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Eins�tzen der zivilen Krisenpr�vention (Sekundierungsgesetz - SekG)

Abschnitt 1
Allgemeines

� 1
Pers�nlicher Anwendungsbereich, Subsidiarit�t

� 2
Begriffsbestimmungen

� 3
Vertr�ge zur Sekundierung

� 4
Sekundierende Einrichtungen

Abschnitt 2
Leistungen an die sekundierten Personen

� 5
Altersvorsorge

� 6
Absicherung bei Krankheit und Pflegebed�rftigkeit

� 7
Absicherung gegen Haftungsrisiken

� 8
Reisekosten

� 9
Zus�tzliche vertragliche Leistungen

� 10
Bestand der Leistungen

Abschnitt 3
Leistungen bei Arbeitslosigkeit nach dem Zeitraum der Sekundierung

� 11
Entgeltersatzleistungen der Arbeitsf�rderung

� 12
�bergangsvorschrift

Artikel 2
�nderungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
�nderungen des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Inkrafttreten

Begr�ndung

Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

a Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

b Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

c Erf�llungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

7. Befristung

Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeines

Zu � 1

Zu � 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu � 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu � 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 2 Leistungen an die sekundierten Personen

Zu � 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu � 7

Zu � 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 9

Zu � 10

Zu Abschnitt 3 Leistungen bei Arbeitslosigkeit nach dem Zeitraum der Sekundierung

Zu � 11

Zu Absatz 3

Zu � 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3941 AA: Entwurf eines zur Neufassung des Gesetzes zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Eins�tzen der zivilen Krisenpr�vention

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erf�llungsaufwand

II.2 Votum


 
 
 


Drucksache 413/16

... Die Gebührenpflicht soll gewährleisten, dass nur die Maßnahmen der allgemeinen Risikovorsorge oder der jedermann gewidmeten Gefahrenabwehr durch die von der Allgemeinheit zu zahlenden Steuern finanziert werden. Demgegenüber sollen Kosten, die durch eine spezielle, dem Einzelnen zurechenbare Sicherheitsleistung der Bundespolizei entstanden sind, ihm und nicht der Allgemeinheit zur Last fallen. Dies soll den Betroffenen nicht nur die individuelle Verantwortung für die Kosten der polizeilichen Maßnahmen verdeutlichen, sondern kann auch zu einer künftigen Verhaltensbeeinflussung beitragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 413/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesgebührengesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundespolizeigesetzes

Artikel 3
Änderung des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung

Teil
A Allgemeine pauschale Stundensätze (Pauschalsätze der Kosten eines Standardarbeitsplatzes in der Bundesverwaltung)

Artikel 5
Änderung des Hohe-See-Zusammenarbeitsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzes- und Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

VIII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 529/16

... "(1) Wer gewerbsm��ig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zust�ndigen Beh�rde. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen sind auch die nachtr�gliche Aufnahme, �nderung, und Erg�nzung von Auflagen zul�ssig. Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 529/16




Gesetz

Artikel 1
�nderung der Gewerbeordnung

Artikel 2
Weitere �nderung der Gewerbeordnung zum 1. Januar 2019

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 15/16 (Beschluss)

... 13. Der Bundesrat erwartet zudem von der Kommission, dass im Zuge einer europaweiten Vereinheitlichung des Rechtsrahmens f�r die Nutzung urheberrechtlich gesch�tzter Werke f�r die Zwecke von Unterricht und Forschung an Hochschulen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen in staatlicher Tr�gerschaft die gegebenenfalls noch fehlenden Voraussetzungen f�r eine allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke geschaffen werden. Er verweist insofern auf seine Entschlie�ung vom 20. September 2013 (BR-Drucksache 643/13(B)). Dabei w�re es zweckm��ig, die Schranken des Artikels 5 Absatz 2 und 3 der Richtlinie 2001/29/EG dahingehend anzupassen, dass insbesondere der "Remote Access" an Bibliotheken und der Internetzugang zu Archiven zweifelsfrei erm�glicht werden. Dabei ist allerdings auch auf einen hinreichenden Interessenausgleich zwischen Urhebern und der Allgemeinheit zu achten und insbesondere sind Missbrauchsrisiken zum Nachteil der Urheber vorzubeugen.



Drucksache 277/1/16

... Der Einsatz eines Elektrofahrzeuges im Sinne des � 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 durch den Einkommenssteuerpflichtigen liegt jedoch im Interesse der Allgemeinheit, weil hiervon nachweislich positive Auswirkungen auf lokale Emissionen ausgehen und somit gesundheitsgef�hrdende Immissionen bei Luftschadstoffen und L�rm reduziert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 277/1/16




1. Zu Artikel 2 Nummer 1 � 3 Nummer 46 EStG

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 � 3 Nummer 46 EStG

3. Zu Artikel 2 Nummer 1

4. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 619/16 (Beschluss)

... Die in � 61j Absatz 3 EEG (und bereits in � 61a Absatz 3 EEG 2017) enthaltene Befreiung der Verlustenergie von der EEG-Umlage beinhaltet eine Ungleichbehandlung bei Betreibern von geschlossenen Verteilernetzen gegen�ber Netzbetreibern der allgemeinen Versorgung. W�hrend die von Netzbetreibern der allgemeinen Versorgung eingesetzte Verlustenergie von der EEG-Umlage befreit wird, ist dies f�r die von Betreibern geschlossener Verteilernetze eingesetzte Verlustenergie nicht der Fall. Eine solche Ungleichbehandlung ist sachlich nicht gerechtfertigt und sollte daher beseitigt werden. Denn in beiden Netzen kommt es zu Verlustenergie, so dass deren Beaufschlagung mit EEG-Umlage im geschlossenen Verteilernetz zu entsprechend h�heren Energiekosten der dort angeschlossenen Letztverbraucher f�hrt. Die Schutzbed�rftigkeit dieser Letztverbraucher ist nicht minder zu bewerten als die in einem Netz der allgemeinen Versorgung. Es m�gen zwar hier keine Haushaltskunden versorgt werden, daf�r aber kleine und mittelst�ndische Gewerbebetriebe und Industrieunternehmen, f�r die die Energiekosten zunehmend ein Standortfaktor geworden sind. Wegen der damit verbundenen Arbeitspl�tze geht es hier in gleicher Weise um das Wohl der Allgemeinheit. Die in einem geschlossenen Verteilernetz angesiedelten Netzkunden w�ren gegen�ber vergleichbaren Unternehmen in einem Netz f�r die allgemeine Versorgung benachteiligt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 619/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e und Nummer 34 � 2 Nummer 9a und � 33b Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b KWKG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe f � 2 Nummer 14 KWKG

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 � 5 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 � 5 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a KWKG

5. Zu Artikel 1 Nummer 10 und 34 � 8a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, � 33a Absatz 1 Nummer 1 Buch stabe h - neu -, Absatz 2 Nummer 3 KWKG

6. Zu Artikel 1 Nummer 10 � 8a Absatz 4 KWKG

7. Zu Artikel 1 Nummer 10 � 8c Satz 1 Nummer 1 bis 5 KWKG

8. Zu Artikel 1 Nummer 10 � 8c Satz 2 KWKG

9. Zu Artikel 1 Nummer 15 � 13 Absatz 1 Nummer 4 KWKG

10. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a � 18 Absatz 1 Nummer 2 KWKG , Buchstabe b � 18 Absatz 2, 3 und 4 KWKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

11. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb � 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 KWKG , Nummer 26 Buchstabe a � 24 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 KWKG , Nummer 35 � 34 Absatz 7 - neu - KWKG

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

12. Zu Artikel 1 Nummer 27 � 27a und � 27d - neu - KWKG

� 27a
Begrenzte KWKG-Umlage bei Bestandsanlagen und �lteren Bestandsanlagen

� 27d
Begrenzte KWKG-Umlage bei Anlagen der Eigenversorgung

13. Zu Artikel 1 Nummer 34 � 33a Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3, Absatz 4, � 33b Absatz 1, Absatz 2, � 33c Absatz 1 KWKG

Zu Buchstabe n

14. Zu Artikel 1 Nummer 34 � 33a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c KWKG

15. Zu Artikel 1 Nummer 34 � 33c - neu KWKG

� 33c
Verordnungserm�chtigung zur F�rderung von Mieterstrommodellen

16. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe a - neu - � 34 Absatz 2 Satz 1 KWKG

17. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe b � 35 Absatz 14 Satz 1 KWKG

18. Zu Artikel 1 Nummer 36 � 35 Absatz 14 Satz 1 Nummer 1 KWKG

19. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a0 - neu - � 3 Nummer 19 EEG 2017

20. Zu Artikel 2 Nummer 30 � 61a Nummer 1 EEG 2017

21. Zu Artikel 2 Nummer 30 � 61b Nummer 1 und Nummer 1a - neu - EEG 2017

22. Zu Artikel 2 Nummer 30 � 61c Absatz 2, � 61d Absatz 2, 3 und 4, � 61e EEG 2017

23. Zu Artikel 2 Nummer 31 � 61j Absatz 1 Nummer 3 - neu - EEG 2017

24. Zu Artikel 2 Nummer 31 Buchstabe b1 - neu - � 61j Absatz 3 EEG 2017

25. Zu Artikel 2 Nummer 32 Buchstabe a � 64 Absatz 4a EEG 2017

26. Zu Artikel 2 Nummer 39 � 74a Absatz 1 Satz 3 EEG 2017

27. Zu Artikel 3 Nummer 2 � 13 Absatz 3 Satz 1, Absatz 6a Satz 1 Nummer 2 EnWG

28. Zu Artikel 3 Nummer 11 � 119 Absatz 1 Satz 1 EnWG

29. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe g


 
 
 


Drucksache 477/16 (Beschluss)

... die technische �berwachungsorganisation noch nicht gegen ihre Pflichten aus dem �berwachungsvertrag versto�en (Absatz 4 Nummer 3). Denn die �berwachungsorganisation ist nach dem in � 11 Absatz 2 vorgegebenen Inhalt des �berwachungsvertrages nur verpflichtet, gegen�ber dem Betrieb von ihr festgestellte M�ngel konkret zu bezeichnen, nicht aber, das Zertifikat auch zu entziehen, wenn der Betrieb die M�ngel nicht abstellt und wenn daher irgendwann die Voraussetzungen f�r eine Zertifizierung entfallen. Allenfalls nur dann, wenn zugleich auch "schwere Nachteile f�r das Wohl der Allgemeinheit" plausibel begr�ndet werden k�nnten, w�rde eine blo�e Nichterf�llung der Pflichten des � 56 Absatz 8 KrWG durch die technische �berwachungsorganisation einen Widerrufsgrund ergeben.

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Drucksache 477/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 � 11 Absatz 5 Satz 4 EfbV

2. Zu Artikel 1 � 12 Absatz 1 Satz 2 und 4 EfbV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 � 12 Absatz 4 Nummer 3

4. Zu Artikel 1 � 15 Absatz 1 Satz 3, 4, Absatz 3 Nummer 1 und Satz 2 - neu - EfbV

5. Zu Artikel 1 � 16 Absatz 2 Satz 1 und 3 EfbV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 � 16 Absatz 4 Nummer 3a - neu - EfbV

7. Zu Artikel 1 � 19 Absatz 3a - neu - EfbV

8. Zu Artikel 1 � 22 Absatz 3 Satz 1 - neu - EfbV

9. Zu Artikel 1 � 26 Absatz 1 Satz 5 EfbV

10. Zu Artikel 1 � 26 Absatz 2 Satz 1 - neu - bis 3 - neu -, Satz 1 EfbV

11. Zu Artikel 1 � 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EfbV

12. Zu Artikel 1 Anlage 3 Anlage zum Zertifikat Nummer 2.3, 2.4, 2.5, 2.6 EfbV

13. Zu Artikel 2 � 8 Absatz 3 AbfBeauftrV

14. Zu Artikel 2 � 9 Absatz 1 Nummer 2 Satzteil vor Buchstabe a AbfBeauftrV

15. Zu Artikel 2 Anlage 1 Einleitung AbfBeauftrV

16. Zu Artikel 10 Absatz 1, 1a - neu - Inkrafttreten; Au�erkrafttreten


 
 
 


Drucksache 73/16

... Ein derartiger "Wettbewerb um das Netz" bedarf klarer Regeln, um seine Ziele nicht zu verfehlen. Er muss diskriminierungsfrei ausgestaltet werden und sicherstellen, dass dasjenige Unternehmen zum Zug kommt, welches die Aufgabe des Netzbetriebes zum Wohle der Allgemeinheit am besten wahrnehmen kann. Dies erfordert einerseits Vorgaben an die das Verfahren administrierende Gemeinde, die eine sachgerechte Entscheidung zu treffen hat. Andererseits sind strenge Regelungen gegen�ber den aktuellen Inhabern des Wegenutzungsrechtes n�tig, denen trotz eines drohenden Netzgebietsverlustes aufgegeben werden muss, an einem fairen Verfahren mitzuwirken.

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Drucksache 73/16




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand f�r die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
�nderung des Energiewirtschaftsgesetzes

� 46
Wegenutzungsvertr�ge

� 46a
Auskunftsanspruch der Gemeinr bisherige Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, der Gemeinde sp�testens ein Jahr vor Bekanntmachung der Gemeinde nach � 46 Absatz 3 diejenigen Informationen �ber die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes zur Verf�gung zu stellen, die f�r eine Bewertung des Netzes im Rahmen einer Bewerbung um den Abschluss eines Vertrages nach � 46 Absatz 2 Satz 1 erforderlich sind.

� 47
R�geobliegenheit, Pr�klusion

Artikel 2
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

a Erf�llungsaufwand f�r die B�rgerinnen und B�rger

b Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

c Erf�llungsaufwand f�r die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 2

� 46a
Die S�tze 1 und 3 wurden hierher von � 46 Absatz 2 Satz 4 und 5 EnWG verschoben.

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 806/1/16

... "Die Festsetzung einer h�heren Geschossfl�chenzahl gilt nicht als �berschreitung der Obergrenze, wenn die Geschossfl�chenzahl bei Anrechnung von Fl�chen auch au�erhalb des Baugrundst�cks die Werte der Spalte 3 nicht �berschreitet. Angerechnet werden d�rfen nur Fl�chen, die im st�dtebaulichen Zusammenhang zum Baugrundst�ck stehen, auf denen Geb�ude mit Vollgeschossen nicht zul�ssig sind, und die dem Aufenthalt der Allgemeinheit dienen."

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Drucksache 806/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 � 4 Absatz 2 Satz 2a - neu - BauGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 � 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB , Nummer 8 � 6a Absatz 2 BauGB und Nummer 11 � 10a Absatz 2 BauGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 � 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 � 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - � 9 Absatz 1 Nummer 24 BauGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - � 9 Absatz 1 Nummer 24 BauGB

8. Zu Artikel 1 passive Schallschutzma�nahmen gegen Gewerbel�rm

9. Zu Artikel 1 Nummer 14 � 13b BauGB *

10. Hilfsempfehlung zu Ziffer 9

Zu Artikel 1 Nummer 14

11. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb � 22 Absatz 1 Satz 2 BauGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 15 � 22 BauGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 15a - neu - � 29a - neu - BauGB

� 29a
Zul�ssigkeit von st�rfallrelevanten Vorhaben

14. Zu Artikel 1 Nummer 17 � 35 Absatz 1 Nummer 4 BauGB

15. Zu Artikel 1 Nummer 17 � 35 Absatz 4 Satz 2 - neu - und Absatz 6 Satz 4 Nummer 3 BauGB

16. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - � 172 Absatz 4 Satz 3 Nummer 6, Satz 4 und Satz 5 BauGB

17. Hilfsempfehlung zu Ziffer 16

Zu Artikel 1 Nummer 17a

18. Zu Artikel 1 Nummer 17a* - neu - � 173 Absatz 3 Satz 3 - neu - BauGB

19. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa � 213 Absatz 1 Nummer 4 BauGB

20. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b � 213 Absatz 2 BauGB

21. Zu Artikel 1 Nummer 20 � 245c Absatz 3 BauGB

22. Zu Artikel 2 Nummer 3 � 6a Absatz 1 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - BauNVO

23. Zu Artikel 2 Nummer 3 � 6a Absatz 1 Satz 3* - neu - BauNVO

24. Zu Artikel 2 Nummer 3 � 6a Absatz 4 Nummer 1 BauNVO

25. Zu Artikel 2 Nummer 5 � 17 Absatz 1 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - BauNVO


 
 
 


Drucksache 118/16

... . Mit Absatz 3 wird die Möglichkeit geschaffen, dem Betreiber eines Verarbeitungsbetriebes für Material der Kategorie 1 oder 2, einer Verbrennungsanlage oder einer Mitverbrennungsanlage die Verarbeitung und Beseitigung mit allen Pflichten zu übertragen, beispielsweise wenn dadurch eine rationellere Verarbeitung und Beseitigung zu erwarten ist und bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung besteht gleichwohl nicht. Eine Übertragung darf z.B. nicht dazu führen, dass eine öffentlichrechtliche Verarbeitung und Beseitigung unrationell wird; dies wäre angesichts der von der Allgemeinheit letztlich zu tragende Kosten nicht vertretbar.

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Drucksache 118/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes

� 1
Geltungsbereich

� 2a
Grundsatz für den Umgang mit tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten

� 3
Beseitigungspflicht

� 4
Ausnahmen

� 10
Aufbewahrungspflicht

� 12a
Amtshilfe, gegenseitige Unterrichtung

� 13a
Strafvorschriften

� 15
Begriffsbestimmungen

� 16
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des BVL-Gesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht

V. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VI. Weitere Kosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Artikel 3

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Regelungsinhalt

2.2. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

Verwaltung der Länder

Verwaltung des Bundes

2.3. Weitere Kosten

Bürgerinnen Bürger

5 Wirtschaft

2.4. Abschließende Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 236/1/16

... In keinem Land wurde Gefangenen bisher ein fl�chendeckender Zugang zum Internet er�ffnet. Mehrere L�nder sehen dar�ber hinaus nicht einmal �ffnungsklauseln f�r einen Internetzugang f�r Gefangene vor. Hierf�r gibt es gute Gr�nde, insbesondere die mit der Bereitstellung eines Internetzugangs f�r Gefangene verbundenen Gef�hrdungen von Sicherheit und Ordnung der Anstalt sowie der Allgemeinheit. Um einen Internetzugang nicht gleichsam durch die Hintert�r einzuf�hren, beginnend mit einem Anspruch auf Akteneinsicht �ber das Internet, der sp�ter sukzessive etwa auch durch die Rechtsprechung unter Bezugnahme auf die bereits erfolgte grunds�tzliche Bereitstellung eines Internetzugangs auf weitere Bereiche erweitert wird, ist die erg�nzende Klarstellung erforderlich. Auf diese Weise wird auch effektiv einer gesetzlichen Regelung vorgebeugt, die mit der Verpflichtung zur Er�ffnung eines Internetzugangs f�r 8.

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Drucksache 236/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 32a Absatz 2 Satz 3 - neu - StPO

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 32b Absatz 1 Satz 2 StPO

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 32b Absatz 5 Satz 3 - neu - StPO

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 32d Satz 2 StPO

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 32f Absatz 1 Satz 1 bis 3 StPO

Zu Artikel 1 Nummer 15

9. Zu Artikel 1 Nummer 40 � 474 Absatz 2 Satz 2 -neuStPO

10. Zu Artikel 1 Nummer 46 � 498 Absatz 2 StPO

11. Zu Artikel 8 Nummer 2 Buchstabe a � 49 Absatz 1 Satz 2 OWiG

12. Zu Artikel 11 Nummer 01 - neu - � 130a Absatz 2 Satz 1a - neu - ZPO , Artikel 21 Absatz 2 Inkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 11 Nummer 1 � 299 Absatz 3 ZPO

14. Zu Artikel 11a - neu - � 130a Absatz 2 Satz 3 - neu - ZPO , Artikel 21 Absatz 2a - neu - Inkrafttreten

'Artikel 11a Weitere �nderung der Zivilprozessordnung zum 1. Januar 2018

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 13 Nummer 1a - neu - � 14 Absatz 4 Satz 2a - neu - FamFG , Artikel 21 Absatz 2 und Absatz 7 - neu - Inkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 16 Anmerkung zu Nummer 9000 Absatz 4 KV GKG , Zu Artikel 17 Anmerkung zu Nummer 2000 Absatz 4 KV FamGKG , Zu Artikel 18 Anmerkung zu Nummer 31000 Absatz 5 KV GNotKG und Zu Artikel 19 Anmerkung zu Nummer 2000 Absatz 4 KV JVKostG

17. Zu Artikel 20a - neu - � 17c -neuGVG *

'Artikel 20a �nderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

� 17cs

18. Zu Artikel 20a - neu - � 38 Absatz 3 - neu - GVG * Nach Artikel 20 ist folgender Artikel 20a einzuf�gen:

'Artikel 20a �nderung des Gerichtsverfassungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 655/16 (Beschluss)

... Mit dem eingef�gten Satz wird klargestellt, dass eine im Rahmen der Planfeststellung oder -genehmigung erfolgte Feststellung der Zul�ssigkeit der Enteignung mit Rechtsmitteln nicht eigenst�ndig (also unabh�ngig von dem Planfeststellungbeschluss bzw. der Plangenehmigung) angegriffen werden kann. Dies f�hrt zur Vermeidung zus�tzlicher gerichtlicher Verfahren und tr�gt damit zur Beschleunigung von Verfahren bei Gew�sserausbauma�nahmen, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen, bei.

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Drucksache 655/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b � 71 Absatz 1 Satz 3 - neu - WHG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 � 77 WHG Artikel 1 Nummer 4 ist zu streichen.

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 � 78 Absatz 1 bis 3 WHG

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 � 78 Absatz 5 Satz 2 , Nummer 6 � 78a Absatz 2 Satz 3 WHG

Zu Buchstabe a

Zu � 78

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 � 78 Absatz 4 Satz 1, Absatz 7 WHG

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 � 78 Absatz 4 Satz 2 WHG

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 � 78 Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe a WHG

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 � 78a Absatz 3 WHG

10. Zu Artikel 1 Nummer 6 � 78a Absatz 4 WHG

11. Zu Artikel 1 Nummer 6 � 78a Absatz 7 - neu - WHG

12. Zur Begr�ndung des Gesetzentwurfs zu � 78b WHG

13. Zu Artikel 1 Nummer 6 � 78b Absatz 1 Satzteil vor Nummer 1 WHG

14. Zu Artikel 1 Nummer 6 � 78c Absatz 2 WHG

15. Zu Artikel 1 Nummer 6 � 78d WHG

16. Zu Artikel 1 Nummer 8 � 99a Absatz 1 WHG

17. Zu Artikel 1 Nummer 8 � 99a Absatz 3 WHG

18. Zu Artikel 1 Nummer 8 � 99a Absatz 6 WHG

19. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a � 103 Absatz 1 Nummer 18 WHG

20. Zu Artikel 1

21. Zu Artikel 1

22. Zu Artikel 2 Nummer 1 � 1 Absatz 6 Nummer 12 BauGB

23. Zu Artikel 3 � 16 Absatz 1 Satz 2 BNatSchG

24. Zu Artikel 4 Nummer 2 � 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 VwGO


 
 
 


Drucksache 236/16 (Beschluss)

... In keinem Land wurde Gefangenen bisher ein fl�chendeckender Zugang zum Internet er�ffnet. Mehrere L�nder sehen dar�ber hinaus nicht einmal �ffnungsklauseln f�r einen Internetzugang f�r Gefangene vor. Hierf�r gibt es gute Gr�nde, insbesondere die mit der Bereitstellung eines Internetzugangs f�r Gefangene verbundenen Gef�hrdungen von Sicherheit und Ordnung der Anstalt sowie der Allgemeinheit. Um einen Internetzugang nicht gleichsam durch die Hintert�r einzuf�hren, beginnend mit einem Anspruch auf Akteneinsicht �ber das Internet, der sp�ter sukzessive etwa auch durch die Rechtsprechung unter Bezugnahme auf die bereits erfolgte grunds�tzliche Bereitstellung eines Internetzugangs auf weitere Bereiche erweitert wird, ist die erg�nzende Klarstellung erforderlich. Auf diese Weise wird auch effektiv einer gesetzlichen Regelung vorgebeugt, die mit der Verpflichtung zur Er�ffnung eines Internetzugangs f�r 8.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 236/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 32a Absatz 2 Satz 3 - neu - StPO

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 32b Absatz 1 Satz 2 StPO

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 32b Absatz 5 Satz 3 - neu - StPO

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 32d Satz 2 StPO

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 32f Absatz 1 Satz 1 bis 3 StPO

Zu Artikel 1 Nummer 15

9. Zu Artikel 1 Nummer 40 � 474 Absatz 2 Satz 2 - neu - StPO

10. Zu Artikel 1 Nummer 46 � 498 Absatz 2 StPO

11. Zu Artikel 11 Nummer 01 - neu - � 130a Absatz 2 Satz 1a - neu - ZPO , Artikel 21 Absatz 2 Inkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 11 Nummer 1 � 299 Absatz 3 ZPO

13. Zu Artikel 11a - neu - � 130a Absatz 2 Satz 3 - neu - ZPO , Artikel 21 Absatz 2a - neu - Inkrafttreten

'Artikel 11a Weitere �nderung der Zivilprozessordnung zum 1. Januar 2018

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

14. Zu Artikel 13 Nummer 1a - neu - � 14 Absatz 4 Satz 2a - neu - FamFG , Artikel 21 Absatz 2 und Absatz 7 - neu - Inkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 16 Anmerkung zu Nummer 9000 Absatz 4 KV GKG , Zu Artikel 17 Anmerkung zu Nummer 2000 Absatz 4 KV FamGKG , Zu Artikel 18 Anmerkung zu Nummer 31000 Absatz 5 KV GNotKG und Zu Artikel 19 Anmerkung zu Nummer 2000 Absatz 4 KV JVKostG

16. Zu Artikel 20a - neu - � 17c - neu - GVG

'Artikel 20a �nderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

� 17c

17. Zu Artikel 20a - neu - � 38 Absatz 3 - neu - GVG

'Artikel 20a �nderung des Gerichtsverfassungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 122/1/16

... Stiftungszweck der Ottovon-Bismarck-Stiftung ist es, "das Andenken an das Wirken des Staatsmannes Otto von Bismarck zu wahren, den Nachlass zu sammeln und zu verwalten sowie f�r die Interessen der Allgemeinheit in Kultur und Wissenschaft, Bildung und Politik auszuwerten." Neben umfangreichen historischen Forschungst�tigkeiten als au�eruniversit�re Einrichtung und den Aufbau einer Bismarck-Bibliothek und eines Archivs unterh�lt die Ottovon-Bismarck-Stiftung daher eine Gedenkst�tte mit einer Dauerausstellung zur deutschen Geschichte des 19. Jahrhunderts in Aum�hleFriedrichsruh. Dar�ber hinaus bietet sie ein reichhaltiges Programm zur historischpolitischen Bildung im Rahmen der Museums- und Archivp�dagogik an.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 122/1/16




Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 496/16

... /EG, oder soweit zum Schutz der Allgemeinheit und der Auftraggeber erforderlich Vorschriften erlassen �ber

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Drucksache 496/16




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
�nderung der Gewerbeordnung

� 34c
Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bautr�ger, Baubetreuer, Wohnungseigentumsverwalter, Verordnungserm�chtigung.

� 161
�bergangsregelungen zu � 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 4

Artikel 2
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

4.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

4.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

4.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR Nr. 3409: Entwurf eines Gesetzes zur Einf�hrung einer Berufszulassungsregelung f�r gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Regelungsinhalt

II.2 Vorgaben, Erf�llungsaufwand und Weitere Kosten

II.3 Regelungsalternativen

II.4 Evaluierung

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 22. August 2016


 
 
 


Drucksache 73/1/16

... � 1 Absatz 1 EnWG definiert als Ziele des Gesetzes Sicherheit, Preisg�nstigkeit, Verbraucherfreundlichkeit, Effizienz und Umweltvertr�glichkeit bei der leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit. Der Begriff Kosteneffizienz kommt dort nicht vor; im �brigen ist umstritten, ob diese ein Bestandteil der Preisg�nstigkeit oder der Effizienz ist. Die Rechtsprechung hat der Versorgungssicherheit ein hohes Gewicht beigemessen. Es ist nicht ersichtlich, weshalb noch ein weiteres Kriterium besonders herausgehoben werden sollte. Der Gesetzgeber sollte sich zwischen den Alternativen entscheiden, entweder den Gemeinden mehr Freiheit bei der Auswahl, Gewichtung und Bewertung der Kriterien einzur�umen, oder es bei der bisherigen durch die Rechtsprechung entwickelten Rechtslage zu belassen. In beiden F�llen d�rfte das - zudem noch unklare - Kriterium der Kosteneffizienz gestrichen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 46 EnWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 46 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 3 und Absatz 5 Satz 2 EnWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 46 Absatz 2 Satz 5 EnWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 46 Absatz 4 Satz 1 EnWG * In Artikel 1 Nummer 2 ist � 46 Absatz 4 Satz 1 wie folgt zu fassen:

14. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 46 Absatz 4 Satz 1 EnWG *

15. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 46 Absatz 4 Satz 2 EnWG

16. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 46 Absatz 4 Satz 2 EnWG *

17. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 46 Absatz 4 Satz 2 EnWG *

18. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 46 Absatz 4 Satz 3 EnWG

19. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 46 Absatz 4 Satz 5 - neu - EnWG

20. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 46 Absatz 4 Satz 5 - neu - EnWG

21. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 46 Absatz 4a - neu - EnWG

22. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 46 Absatz 6 EnWG

23. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 46a Satz 1 EnWG

24. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 47 Absatz 2 Satz 4 und Absatz 3 EnWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

25. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 47 Absatz 3 Satz 3 EnWG

26. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 47 Absatz 3 Satz 4 - neu - EnWG

27. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 47 Absatz 4 Satz 2 - neu - EnWG

28. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 47 Absatz 5 EnWG

29. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 47 Absatz 5 Satz 1 EnWG

30. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 47 Absatz 5 Satz 1 EnWG

31. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 47 Absatz 6 EnWG

32. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 47 Absatz 7 - neu - EnWG

33. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 48 Absatz 4 EnWG

34. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 48 Absatz 4 Satz 2 EnWG

35. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 48 Absatz 4 Satz 3 - neu - EnWG * In Artikel 1 Nummer 3 ist dem � 48 Absatz 4 folgender Satz anzuf�gen:

36. Zu Artikel 1 Nummer 4 - neu - � 118 Absatz 18 - neu - EnWG Dem Artikel 1 ist folgende Nummer 4 anzuf�gen:


 
 
 


Drucksache 457/16

... 2. in einer Weise, die nach Art der Darstellung, nach Inhalt oder Umfang oder nach Art des Tr�germediums und seiner Verbreitung geeignet ist, schutzbed�rftige Rechtsg�ter der Allgemeinheit, insbesondere den Jugendschutz, konkret zu beeintr�chtigen oder

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Drucksache 457/16




� 33a
Einziehung

�Artikel 4 �nderung des Gesetzes �ber Ordnungswidrigkeiten


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.