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0632/08
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0004/08
0341/08B
0489/08
0113/08
0755/08B
0746/08
0839/08
0996/1/08
0982/08
0665/08
0894/08
0399/08
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0091/08
0342/08
0760/08
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0225/08
0488/08
0757/08B
0906/08
0597/08
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0897/08
0210/08
0561/08B
0924/5/08
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0486/08
0032/08
0681/08
0284/08
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0968/08
0503/08
0543/08
0561/08
0629/1/08
0398/08
0882/08
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0605/08
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0700/08
0544/1/08
0298/08
0166/08B
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0699/08
0755/1/08
0547/1/08
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0634/08
0343/08K
0057/08
0547/08B
0239/08B
0136/08
0194/08
0798/08
0748/08
0665/2/08
0840/08
0295/08B
0630/08
0581/08
0393/08
0744/08
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0413/08
0561/1/08
0599/08
0296/08
0892/08
0665/08B
0607/08
0451/08
0813/08
0633/08
0135/08
0341/08
0396/08
0399/08B
0696/08
0543/08B
0072/08
0839/08B
0887/1/08
0942/08
0840/1/08
0543/07
0564/07
0746/1/07
0540/1/07
0598/07
0697/07
0599/07B
0145/07
0718/07
0145/1/07
0082/07
0224/1/07
0544/07B
0239/07B
0560/07
0378/07
0207/07
0547/07
0803/07
0820/07B
0692/07
0950/07
0545/07
0890/07
0540/07
0641/07
0309/07
0259/07
0364/1/07
0239/07
0914/07
0008/1/07
0777/07
0234/07
0559/07B
0533/07
0003/07
0681/07
0494/07
0717/07B
0603/07
0517/07
0075/07
0824/07
0005/07
0525/07
0762/07
0220/07B
0461/07
0220/1/07
0466/07
0644/07
0613/07
0227/07
0521/07
0718/2/07
0388/1/07
0849/07
0664/07
0755/07
0008/07B
0204/07
0508/07
0718/07B
0068/07
0359/07
0508/07B
0523/07
0306/07
0470/07
0583/07
0783/07
0470/1/07
0820/1/07
0559/1/07
0540/07B
0384/07
0406/07
0148/07
0002/07B
0466/1/07
0169/07
0663/07
0188/07
0705/07
0150/07B
0543/07B
0778/07
0633/07
0717/1/07
0157/1/07
0364/07
0718/3/07
0150/07
0298/07
0634/07
0661/07
0489/07
0454/07
0447/07
0392/07
0508/1/07
0622/07
0470/07B
0820/07
0314/07
0597/07
0663/1/07
0782/07
0364/07B
0663/07B
0187/07
0746/07B
0139/07
0718/1/07
0919/07
0002/1/07
0792/07
0554/07
0559/07
0383/07
0525/07B
0600/07
0837/07
0275/07
0743/07
0141/07
0486/07
0543/1/07
0224/07B
0746/07
0568/07
0179/07
0145/2/07
0466/07B
0591/07
0001/07
0924/07
0599/1/07
0256/06
0751/06
0612/06
0152/06
0621/06
0658/06
0577/06
0314/06
0623/06B
0684/06
0713/06
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0599/06
0074/06
0819/1/06
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0661/06
0464/06
0329/06
0622/06B
0475/06
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0520/06
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0223/06
0597/06
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0321/06
0206/06
0054/06
0031/06
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0698/06
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0868/06
0349/06
0377/06
0361/06
0214/1/06
0089/06
0269/06
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0298/06
0122/06
0920/06
0620/06
0830/06
0142/06
0827/06
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0916/06
0535/1/06
0100/06
0260/06
0509/06
0081/06
0304/06
0466/06
0673/06
0947/06
0684/06B
0819/06
0545/06B
0430/06
0819/06B
0436/06
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0687/06
0545/1/06
0623/06
0299/06
0311/06
0030/06
0755/8/06
0647/06
0302/06
0329/06B
0898/06
0141/06
0751/1/06
0629/06
0469/06
0362/06
0832/06
0755/06
0741/06
0535/06B
0075/06
0527/06
0303/06
0831/06
0329/1/06
0320/1/05
0447/05
0618/05B
0037/1/05
0931/05
0618/1/05
0025/05
0445/05
0676/05
0859/1/05
0912/05
0601/05
0445/05B
0484/05
0605/05
0165/05
0815/1/05
0792/05
0184/05
0238/05
0222/1/05
0909/05
0471/05
0443/05B
0518/05
0103/05
0791/05
0212/05
0097/1/05
0286/1/05
0078/05
0580/05
0334/05
0796/05
0784/05B
0077/05
0443/1/05
0398/05
0659/05
0202/05
0085/05
0443/2/05
0081/05
0784/05
0272/05
0084/05
0049/05
0818/05
0286/05B
0479/2/05
0578/05
0404/05
0222/05
0806/05
0243/05
0078/05B
0103/05B
0037/05B
0784/1/05
0151/05
0709/05
0209/05
0901/05
0188/05
0622/1/05
0446/05
0588/05
0352/05
0676/05B
0287/05
0815/05B
0509/05
0894/05
0937/05
0753/05
0820/05
0320/05B
0569/05
0042/05
0817/05
0037/05
0683/05
0586/05
0197/05
0622/05B
0815/05
0097/05
0304/05
0853/05
0614/05B
0483/05
0614/05
0830/05
0622/05
0556/05
0357/05
0393/05
0132/05
0362/05
0859/05B
0078/1/05
0445/1/05
0618/05
0859/05
0152/05
0320/05
0697/1/04
0833/04
0525/04
0662/04
0741/04B
0822/04
0727/1/04
0413/04B
0176/04
0950/04
0710/04B
0697/04B
0336/04
0983/04
0737/04
0733/04
0737/1/04
0438/04
0676/2/04
0782/04
0676/04B
0544/04B
0012/04
0710/04
0727/04B
0642/04B
0578/04
0450/04
0918/04
0894/04
0450/04B
0571/04
0105/04
0741/1/04
0847/04
0450/1/04
0850/04
0915/04
0818/04
0901/03B
0901/03
0715/03
Drucksache 307/18

... 1. Zurzeit sind in Deutschland mit der Geburt gleich mehrere Beh�rdenkontakte verbunden: Die Geburt muss entweder �ber das Krankenhaus, das Geburtshaus etc. oder direkt beim Standesamt des Geburtsortes (nicht des Wohnortes) angezeigt werden. Die Krankenh�user, Geburtsh�user etc. sind ebenfalls zur Meldung der Geburt verpflichtet. Neben Ausweisen sind auch die Geburts- und Heiratsurkunden bzw. Vater-schaftserkl�rungen oder �hnliche Unterlagen vorzulegen. Das Kindergeld muss beim Jobcenter oder bei einer Familienkasse des Arbeitgebers (letzteres f�r Besch�ftigte im �ffentlichen Dienst) beantragt werden. Die meisten berufst�tigen Eltern w�hlen zudem ein Eltern(teil)zeit-Modell nach der Geburt, um Beruf und Familie miteinander zu verkn�pfen, und beantragen daf�r Elterngeld, dies wiederum bei der Elterngeld-stelle. F�r die verschiedenen Antr�ge m�ssen die Eltern separat oft die gleichen Daten angeben und Dokumente vorlegen.



Drucksache 336/18

... Der Anspruch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Insolvenzgeld wird durch eine von den Arbeitgebern zu zahlende monatliche Umlage finanziert. Der gesetzlich vorgeschriebene Umlagesatz betr�gt seit dem Jahr 2013 0,15 Prozent (� 360 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 336/18




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

� 1
Umlagesatz

� 2
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

5. Erf�llungsaufwand

6. Weitere Kosten

7. Weitere Verordnungsfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu � 1

Zu � 2


 
 
 


Drucksache 563/18

... Der Anwendungsbereich des Absatzes 2 ist dabei erst er�ffnet, wenn Strommengen mit unterschiedlichen EEG-Umlageh�hen vorliegen. Dies ist beispielsweise in einer Weiterleitungskonstellation (ein stromkostenintensives Unternehmen bezieht Strom aus dem Netz und leitet einen Teil hiervon auf dem Firmengel�nde an einen Anderen, z.B. eine von einem Anderen betriebene Kantine, weiter) gegeben, in denen der Stromverbrauch eines Anderen nicht dem Weiterleitenden, sondern tats�chlich dem Anderen zuzurechnen ist. Ob dies der Fall ist, richtet sich - au�er in Bagatellf�llen, f�r die Absatz 3 eine Sonderregelung trifft - grunds�tzlich danach, wer Betreiber der elektrischen Verbrauchseinrichtung ist. Zur Bestimmung dieser Betreibereigenschaft ist grunds�tzlich auf die von der Rechtsprechung und der Bundesnetzagentur in ihrem Leitfaden zur Eigenversorgung herausgearbeiteten Kriterien zur Bestimmung des Betreibers einer Stromerzeugungsanlage zur�ckzugreifen. Danach ist ma�geblich, wer die tats�chliche Herrschaft �ber die elektrischen Verbrauchsger�te aus�bt, wer ihre Arbeitsweise eigenverantwortlich bestimmt und das wirtschaftliche Risiko tr�gt. Insbesondere letzteres Kriterium f�hrt im hypothetisch anzunehmenden Fall des Ausfalls der Stromverbrauchseinrichtung in vielen Konstellationen zu einer trennscharfen Abgrenzung. So ist der Stromverbrauch eines Werkvertragsnehmers grunds�tzlich anders einzuordnen als der Stromverbrauch eines Angestellten. Ersterer wird regelm��ig als Stromverbrauch des Dritten, letzterer regelm��ig als Selbstverbrauch des Arbeitgebers zu qualifizieren sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/18




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
�nderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

� 61b
Verringerung der EEG-Umlage bei Anlagen

� 61c
Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten KWK-Anlagen

� 61d
Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten neueren KWK-Anlagen

� 62a
Messung und Sch�tzung

� 88d
Verordnungserm�chtigung zu Innovationsausschreibungen

Artikel 2
�nderung des Kraft-W�rme-Kopplungsgesetzes

� 26c
Messung und Sch�tzung

Artikel 3
�nderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 4
�nderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

Artikel 5
�nderung des Messstellenbetriebsgesetzes

Artikel 6
�nderung der Stromnetzentgeltverordnung

Artikel 7
�nderung der Stromnetzzugangsverordnung

� 11a
Bilanzkreis f�r den energetischen und bilanziellen Ausgleich von Systemsicherheitsma�nahmen

Artikel 8
�nderung der Niederspannungsanschlussverordnung

Artikel 9
�nderung der Niederdruckanschlussverordnung

Artikel 10
�nderung der Netzreserveverordnung

Artikel 11
�nderung der SINTEG-Verordnung

Artikel 12
�nderung der Erneuerbare-Energien-Ausf�hrungsverordnung

Artikel 13
�nderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung

Artikel 14
�nderung der Grenz�berschreitende-Erneuerbare-EnergienVerordnung

Artikel 15
�nderung der Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen

� 4
Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine

Artikel 16
�nderung der KWK-Ausschreibungsverordnung

Artikel 17
�nderung des Windenergie\-auf\-See\-Gesetzes

Artikel 18
�nderung des Seeanlagengesetzes

Artikel 19
�nderung der Verordnung �ber die Flugsicherungsausr�stung der Luftfahrzeuge

Artikel 20
�nderung des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes

Artikel 21
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

Tabelle

Tabelle

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu � 61b

Zu � 61c

Zu � 61d

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 52

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Dreifachbuchstabe ddd

Zu Dreifachbuchstabe eee

Zu Dreifachbuchstabe fff

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 53

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Doppelbuchstabe ii

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 14

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5


 
 
 


Drucksache 647/18 (Beschluss)

... und des Schutzes der Besch�ftigten sowie anderer Personen im Gefahrenbereich der �berwachungsbed�rftigen Anlage ist es jedoch erforderlich, dass auf Grundlage des jeweiligen Pr�fergebnisses die vom Arbeitgeber festgelegten Pr�ffristen f�r alle n�chsten erforderlichen wiederkehrenden Pr�fungen der aktuell gepr�ften Anlage bzw. des aktuell gepr�ften Anlagenteils �berpr�ft werden, weil das Pr�fergebnis nicht nur Auswirkungen auf die Frist der aktuell durchgef�hrten Pr�fung haben kann, sondern auch die M�glichkeit besteht, dass andere Pr�ffristen aufgrund dieses Ergebnisses zu korrigieren sind. Dabei kann der Pr�fende davon ausgehen, dass die bisher festgelegten Pr�ffristen korrekt waren; er muss lediglich beurteilen, ob aufgrund seines aktuellen Pr�fergebnisses Korrekturen der Festlegungen des Arbeitgebers erforderlich sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 647/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu - � 16 Absatz 2 Satz 1 BetrSichV

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a � 17 Absatz 1 Satz 3 Nummer 6 BetrSichV

3. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 5.1 Satz 3 Buchstabe d BetrSichV

4. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - Anhang 3 Abschnitt 1 Tabelle 1 Zeile Schwimm- und Offshorekrane BetrSichV

5. Anhang zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe c Abschnitt 4 Nummer 5.2 Buchstabe c BetrSichV


 
 
 


Drucksache 423/1/18

... Der Wegfall des R�ntgenpasses betrifft nur Einrichtungen, die mit ionisierender Strahlung umgehen. Arbeitgeber, die nichtionisierende Strahlung anwenden, profitieren von dem Wegfall daher nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 423/1/18




1. Zu Artikel 1 � 1 Absatz 17a - neu - StrlSchV

2. Zu Artikel 1 � 24 Nummer 4 Buchstabe b und Buchstabe c, Nummer 6, � 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, Absatz 4 Satz 1, Absatz 5 Satz 1 StrlSchV

3. Zu Artikel 1 � 31 Absatz 1 Satz 1 StrlSchV

4. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1

6. Zu Artikel 1 � 31 Absatz 2 StrlSchV

7. Zu Artikel 1 � 31 Absatz 5 - neu -, � 85 Absatz 6 - neu - StrlSchV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 � 33 Absatz 1 StrlSchV

9. Zu Artikel 1 � 36 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a StrlSchV

10. Zu Artikel 1 � 37 Absatz 1 Satz 3 - neu - StrlSchV

11. Zu Artikel 1 � 40 Absatz 1 StrlSchV

12. Zu Artikel 1 � 40 Absatz 4 StrlSchV

13. Zu Artikel 1 � 47 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, Absatz 3 Satz 4 StrlSchV

14. Zu Artikel 1 � 48 Absatz 2 Satz 3 StrlSchV

15. Zu Artikel 1 � 51 Absatz 1 einleitender Satzteil und Absatz 2 StrlSchV

16. Zu Artikel 1 � 53 Absatz 2 Satz 3 StrlSchV

17. Zu Artikel 1 � 54 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 StrlSchV

18. Zu Artikel 1 � 65 Absatz 2 StrlSchV

19. Zu Artikel 1 � 65 Absatz 3 Satz 4 - neu - StrlSchV

20. Zu Artikel 1 � 68 Absatz 4 - neu - StrlSchV

21. Zu Artikel 1 � 80 Absatz 2 Satz 1 StrlSchV

22. Zu Artikel 1 � 82 Absatz 2 StrlSchV

23. Zu Artikel 1 � 85 Absatz 2 Satz 2 - neu - StrlSchV

24. Zu Artikel 1 � 94 Absatz 3 Satz 2 - neu - StrlSchV

25. Zu Artikel 1 � 94 Absatz 6 Satz 3 - neu - StrlSchV

26. Zu Artikel 1 � 98 Satz 2 - neu - StrlSchV

27. Zu Artikel 1 � 100 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a StrlSchV

28. Zu Artikel 1 � 100 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu - StrlSchV

29. Zu Artikel 1 � 101 Absatz 6 - neu - StrlSchV

30. Zu Artikel 1 � 110 Absatz 2 Satz 2 StrlSchV

31. Zu Artikel 1 � 129, � 184 Absatz 2 Nummer 24a - neu -, 24b - neu - StrlSchV

� 129
Mitteilung der Aufnahme und Beendigung einer T�tigkeit an eine �rztliche oder zahn�rztliche Stelle

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 � 130 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 StrlSchV

33. Zu Artikel 1 � 131 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 StrlSchV

34. Zu Artikel 1 � 142 Absatz 2 Nummer 1a - neu -, Nummer 2, Nummer 3, Nummer 4, Absatz 3 StrlSchV

35. Zu Artikel 1 � 144 Absatz 3 StrlSchV

36. Zu Artikel 1 � 147 Satz 1 StrlSchV

37. Zu Artikel 1 � 148 Absatz 3 - neu - StrlSchV

38. Zu Artikel 1 � 149 Absatz 3 - neu - StrlSchV

39. Zu Artikel 1 � 153 Absatz 2 StrlSchV

40. Zu Artikel 1 � 157 Absatz 5 StrlSchV

41. Zu Artikel 1 � 158 Absatz 1 Satz 2 - neu - StrlSchV

42. Zu Artikel 1 � 175 Absatz 1 Satz 3 - neu -, � 199 Satz 2 - neu - StrlSchV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

43. Zu Artikel 1 � 183 Absatz 1 Nummer 4, Nummer 5, Nummer 6, Nummer 8, Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 StrlSchV

44. Zu Artikel 1 � 183 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 StrlSchV

45. Zu Artikel 1 � 185 StrlSchV

� 185
Bauartzulassung (�� 16 bis 26)

46. Zu Artikel 1 � 189 Absatz 1a - neu - und Absatz 2a - neu - StrlSchV

47. Zu Artikel 1 � 193 Absatz 1 und Absatz 2 StrlSchV

� 193
Ermittlung der f�r Einzelpersonen der Bev�lkerung zu erwartenden und erhaltenen Expositionen (�� 100, 101, Anlage 11)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

48. Zu Artikel 1 Anlage 1 [� 2] Teil A Nummer 2 StrlSchV

49. Zu Artikel 1 Anlage 3 [zu den �� 5, 6, 7, 8, 9, 14, 82, 96] Teil B Nummer 9 StrlSchV

50. Zu Artikel 1 Anlage 3 [zu den �� 5, 6, 7, 8, 9, 14, 82, 86] Teil C Satz 2 - neu - StrlSchV

51. Zu Artikel 1 Anlage 4 [zu den �� 5, 10, 11, 12, 16, 31, 35, 36, 37, 52, 57, 58, 61, 70, 83, 87, 88, 89, 92, 104, 106, 167, 187 und Anlage 3] Tabelle 1 Erl�uterungen zu Spalte 4 Satz 2 - neu - StrlSchV

52. Zu Artikel 1 Anlage 8 [zu den �� 35, 36, 37 sowie zu Anlage 4] Teil C Nummer 1 Satz 1 StrlSchV

53. Zu Artikel 1 Anlage 11 [zu den �� 100, 101, 102, 160, 168, Anlage 6 und Anlage 8] Teil C Nummer 4 Satz 1 bis 3 StrlSchV

54. Zu Artikel 1 Anlage 14 [zu � 108] Abschnitt I. Nummer 1, Nummer 2 Buchstabe a, Buchstabe b, Buchstabe c, Abschnitt II. StrlSchV

55. Zu Artikel 1 Anlage 15 [zu � 108] Nummer 7 StrlSchV

56. Zu Artikel 1 Anlage 18 [zu den �� 171, 197] Teil C Nummer 2 Tabelle Spalte 2 StrlSchV

57. Zu Artikel 1 Anlage 18 [zu den �� 171, 197] Teil D Tabelle, Satz 2 - neu - StrlSchV

58. Zu Artikel 3 � 5 Absatz 4 einleitender Satzteil AtEV

59. Zu Artikel 4 NiSV

60. Zu Artikel 4 � 5 Absatz 1 und Absatz 2, � 6 Absatz 1 und Absatz 2, � 7 Absatz 2 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3, Absatz 3, � 8 NiSV

� 8
Stimulation des Zentralen Nervensystems

61. Zu Artikel 15 Nummer 2 � 3 Absatz 5 , Nummer 3 � 5 Absatz 5 AtZ�V

62. Zu Artikel 18 Nummer 1 Buchstabe b � 1 Absatz 3 AtSMV

63. Zu Artikel 18 Nummer 5 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc - neu - Anlage 1 Nummer 1.2 Kriterium N 1.2.1 , Nummer 6 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc - neu - Anlage 2 Nummer 1.2 Kriterium N 1.2.1 , Nummer 7 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc - neu - Anlage 3 Nummer 1.2 Kriterium N 1.2.1 , Nummer 8 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc - neu - Anlage 4 Nummer 1.2 Kriterium N 1.2.1 , Nummer 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc - neu - Anlage 5 Nummer 1.1 Kriterium N 1.1.1 , Nummer 10 Anlage 6 Nummer 1.2 Kriterium N 1.2.1,

68. Zu Artikel 20 Absatz 3 Inkrafttreten von Artikel 4 - NiSV Artikel 20 Absatz 3 ist wie folgt zu fassen:

70. Zu Artikel 1 � 181 Absatz 1 Nummer 2 StrlSchV

71. Zum Erf�llungsaufwand der L�nder


 
 
 


Drucksache 375/18

... Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, dass die Beitr�ge zur gesetzlichen Krankenversicherung von Arbeitgeberinnen oder Arbeitgebern und Versicherten parit�tisch getragen, die Beitragsbelastung der Selbstst�ndigen mit geringem Einkommen sp�rbar gesenkt, Beitragsschulden aus ungekl�rten Mitgliedschaftsverh�ltnissen bereinigt werden und ein Teil der �bersch�sse und Finanzreserven der Krankenkassen, die aus Beitragsmitteln erzielt wurden, den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern wieder zu Gute kommen und f�r Beitragssenkungen und Leistungsverbesserungen genutzt werden. Dadurch kann eine Beitragsentlastung von rund 8 Milliarden Euro j�hrlich erreicht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 375/18




A. Problem und Ziel

B. L�sung

1. Parit�tische Finanzierung des Zusatzbeitrages

2. Mindestbeitragsbemessungsgrundlage f�r hauptberuflich Selbstst�ndige

4. Abschmelzen von Finanzreserven zur Entlastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler

5. Altersr�ckstellungen der Sozialversicherungstr�ger

6. Bessere soziale Absicherung von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

3 Parit�t

3 Selbstst�ndige

3 Finanzreserven

3 Beitragsschulden

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

4 Parit�t

4 Selbstst�ndige

Davon B�rokratiekosten aus Informationspflichten

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

4 Parit�t

4 Beitragsschulden

4 Finanzreserven

4 Altersr�ckstellungen

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

F. Weitere Kosten

3 Parit�t

3 Selbstst�ndige

3 Finanzreserven

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
�nderung des F�nften Buches Sozialgesetzbuch

� 323
Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung nach � 188 Absatz 4

Artikel 2
Weitere �nderung des F�nften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
�nderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
�nderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
�nderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
�nderung des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung f�r Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Artikel 7
�nderung des Zweiten Gesetzes �ber die Krankenversicherung der Landwirte

� 66
Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung nach � 22 Absatz 3

Artikel 8
�nderung des Gesetzes �ber die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 9
�nderung des K�nstlersozialversicherungsgesetzes

Artikel 10
�nderung des Soldatengesetzes

� 100
�bergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung

Artikel 11
�nderung des Soldatenversorgungsgesetzes

� 11b
Beitragszusch�sse zur Krankenversicherung

� 106

Artikel 12
�nderung der Bundesbeihilfeverordnung

Artikel 13
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Parit�tische Finanzierung des Zusatzbeitrages

2. Mindestbeitragsbemessungsgrundlage f�r hauptberuflich Selbstst�ndige

3. Ma�nahmenpaket zur Reduzierung der Beitragsschulden

4. Abschmelzen von Finanzreserven zur Entlastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler

5. Altersr�ckstellungen der Sozialversicherungstr�ger

6. Bessere soziale Absicherung von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4 Parit�t

4 Selbstst�ndige

4 Finanzreserven

4 Beitragsschulden

4 Altersr�ckstellungen

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

4. Erf�llungsaufwand

4 Parit�t

4 Selbstst�ndige

4 Finanzreserven

4 Beitragsschulden

4 Altersr�ckstellungen

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

5. Weitere Kosten

4 Parit�t

4 Selbstst�ndige

4 Finanzreserven

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4459, BMG: Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erf�llungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2 Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 281/18

... sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in bestehenden Teilzeitarbeitsverh�ltnissen, die ihre Arbeitszeit (wieder) verl�ngern wollen und dies ihrem Arbeitgeber mitteilen, bei der Besetzung entsprechender freier Arbeitspl�tze bei gleicher Eignung gegen�ber anderen Bewerberinnen und Bewerbern bevorzugt zu ber�cksichtigen. Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern soll die Realisierung ihrer W�nsche nach Verl�ngerung der Arbeitszeit erleichtert werden, indem die Darlegungs- und Beweislast in st�rkerem Ma�e auf den Arbeitgeber �bertragen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 281/18




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
�nderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes

� 9
Verl�ngerung der Arbeitszeit

� 9a
Zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit

� 22
Abweichende Vereinbarungen

Artikel 2
�nderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 5

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einf�hrung einer Br�ckenteilzeit (NKR-Nr. 4453, BMAS)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erf�llungsaufwand

3 Wirtschaft

Einmaliger Erf�llungsaufwand

J�hrlicher Erf�llungsaufwand

Verwaltung Bund, L�nder/Kommunen

4 Bund

L�nder und Kommunen

J�hrlicher Erf�llungsaufwand

4 Bund

L�nder und Kommunen

II.2. �One in one Out�-Regel

II.3. Evaluierung

III. Votum


 
 
 


Drucksache 366/18 (Beschluss)

... III sollte daher ohne Einschr�nkungen zur Anwendung kommen. Die in � 16e Absatz 2 Satz 3 SGB II-E vorgesehene Einschr�nkung "mit der Ma�gabe, dass nur der pauschalierte Anteil des Arbeitgebers am Gesamtversicherungsbeitrag abz�glich des Beitrags zur Arbeitsf�rderung zu ber�cksichtigen ist" ist dementsprechend zu streichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 366/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - � 11b Absatz 2 Satz 3 - neu -, Satz 6 SGB II

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 16e Absatz 1 Satz 1 SGB II

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 16e Absatz 1a - neu - SGB II

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 16e Absatz 2 Satz 3 SGB II

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 16e Absatz 5 - neu - SGB II

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 16e Absatz 6 - neu - SGB II

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 � 16i Absatz 3 Nummer 2 SGB II

8. Zu Artikel 1 Nummer 4 � 16i Absatz 3 Nummer 3 SGB II

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 � 16i Absatz 3 SGB II

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 � 16i Absatz 5 Satz 2 und Satz 3 - neu - SGB II

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 � 16i Absatz 10 Satz 1 SGB II

12. Zu Artikel 1 Nummer 4 � 16i Absatz 10 Satz 1 SGB II

13. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 65/18

... 5. Auch im System einer automatischen Einbeziehung kann der Sparer das gef�rderte Anlageprodukt selbst ausw�hlen. Trifft er keine Entscheidung, w�hlt sein Arbeitgeber ein Produkt f�r den Sparer aus. Eine Haftung des Arbeitgebers f�r die getroffene Anlagewahl ist auszuschlie�en. Das kann dadurch erreicht werden, dass eine neutrale staatliche Stelle Angebote listet, die bestimmte Mindestvoraussetzungen erf�llen m�ssen. Insbesondere soll immer ein kosteng�nstiger Wechsel des Produkts m�glich sein, damit der Sparer die einmal getroffene Entscheidung sp�ter �ndern kann. Zudem werden durch die Produktliste Vertriebskosten eingespart.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 65/18




Entschlie�ung

Begr�ndung

Zu 1.-3.

Zu 4.

Zu 5.

Zu 6.

Zu 7.

Zu 8.

Zu 9.

Zu 10.


 
 
 


Drucksache 467/1/18

... "Unabh�ngig von der Betriebsgr��e kann von einer Kostenbeteiligung des Arbeitgebers abgesehen werden, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer

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Drucksache 467/1/18




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe c � 29 Absatz 4 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - SGB III

2. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a � 81 Absatz 1a SGB III

3. Zu Artikel 1 Nummer 11 � 82 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 SGB III

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 11 � 82 Absatz 2 Satz 3 SGB III

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 � 82 Absatz 3 Satz 4 Nummer 3 und 4 - neu - SGB III

6. Zu Artikel 1 Nummer 13 � 142 Absatz 2 Satz 1 SGB III

Zur Folge�nderung:

7. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - � 176 Absatz 1 Satz 3 - neu -, Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 2 Nummer 1 bis 3 � 28a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, � 142 Absatz 1 Satz 1, � 143 Absatz 1, � 147 Absatz 1 Nummer 1 SGB III

9. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - � 180 Absatz 4 Satz 3 - neu - SGB III

10. Zu Artikel 3 Nummer 1 � 14 Absatz 2 Satz 4, 5 SGB II

11. Zu Artikel 3 Nummer 4 - neu - � 16i - neu - SGB II

� 16i
Mehraufwandsentsch�digung bei beruflicher Weiterbildung

12. Zum Gesetzentwurf allgemein

13. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu � 29

Zu � 82

Zu � 82

14. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 493/18

... Zudem ist vorgesehen, das allgemeine Initiativrecht der Betriebsr�te f�r Weiterbildung zu st�rken. Arbeitgeber und Betriebsrat haben �ber Ma�nahmen der Berufsbildung zu beraten. K�nnen sich beide nicht verst�ndigen, kann jede Seite einen Moderator anrufen mit dem Ziel, eine Einigung zu erreichen.

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Drucksache 493/18




Anlage
Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschlie�ung des Bundesrates Mitbestimmung zukunftsfest gestalten vom 10. Februar 2017


 
 
 


Drucksache 522/18

... In � 229 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 werden vor dem Punkt am Ende die W�rter "sowie Leistungen, die der Versicherte nach dem Ende des Arbeitsverh�ltnisses als alleiniger Versicherungsnehmer aus nicht durch den Arbeitgeber finanzierten Beitr�gen erworben hat" eingef�gt.

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Drucksache 522/18




Gesetz

Artikel 1
�nderung des F�nften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Weitere �nderung des F�nften Buches Sozialgesetzbuch

� 224
Beitragsfreiheit bei Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld.

� 323
Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung

� 324
�bergangsregelung f�r ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

Artikel 3
�nderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
�nderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
�nderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
�nderung des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung f�r Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Artikel 7
�nderung des Zweiten Gesetzes �ber die Krankenversicherung der Landwirte

� 66
Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung

Artikel 8
�nderung des Gesetzes �ber die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 9
�nderung des K�nstlersozialversicherungsgesetzes

Artikel 10
�nderung des Soldatengesetzes

� 100
�bergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung

Artikel 11
�nderung des Soldatenversorgungsgesetzes

� 11b
Beitragszusch�sse zur Kranken- und Pflegeversicherung

� 106
Auf die am 31. Dezember 2018 vorhandenen Empf�ngerinnen und Empf�nger von �bergangsgeb�hrnissen ist das Soldatenversorgungsgesetz in der bis dahin geltenden Fassung weiter anzuwenden.

Artikel 11a
�nderung des Eignungs�bungsgesetzes

Artikel 12
�nderung der Bundesbeihilfeverordnung

Artikel 12a
�nderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 13
Inkrafttreten, Au�erkrafttreten


 
 
 


Drucksache 33/18

... � 23 Absatz 1 ArbSchG in Verbindung mit der BDWV verpflichten die BA, bei ihr bereits gespeicherte Betriebsdaten, die zur Erf�llung der Aufgaben der Arbeitsschutzbeh�rden nach dem ArbSchG erforderlich sind, an die f�r den Arbeitsschutz zust�ndigen obersten Landesbeh�rden auf deren Verlangen weiterzuleiten. Bei diesen Betriebsdaten handelt es sich um - Angaben �ber die Zahl der Besch�ftigten eines Arbeitgebers und der Heimarbeiter, an die der Arbeitgeber Auftr�ge vergibt, aufgegliedert nach Geschlecht, Alter und Staatsangeh�rigkeit,

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Drucksache 33/18




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

� 1

� 2

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

V. Verordnungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

3. Erf�llungsaufwand

a Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger sowie f�r die Wirtschaft

b Erf�llungsaufwand der Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Verordnungsfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu � 1

Zu � 2


 
 
 


Drucksache 173/18

... Die Richtlinie ber�hrt nicht den Schutz von Arbeitnehmern, die Verst��e gegen das Arbeits-bzw. das Sozialrecht der EU melden. Hinweisgeberschutz in einem Arbeitskontext besteht zus�tzlich zu dem Schutz, den Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertreter im Rahmen des bestehenden EU-Arbeitsrechts genie�en, wenn sie gegen�ber ihren Arbeitgebern Probleme mit der Einhaltung von Vorschriften ansprechen. Mit Blick auf die Vorschriften �ber Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist in der Rahmenrichtlinie

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Drucksache 173/18




Begr�ndung

1. Kontext des Vorschlags

- Gr�nde und Ziele des Vorschlags

- Koh�renz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Koh�renz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarit�t und Verh�ltnism�ssigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarit�t

- Verh�ltnism��igkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG25, der Konsultation der Interessentr�ger und der Folgenabsch�tzung

- Konsultation der Interessentr�ger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabsch�tzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Umsetzungspl�ne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalit�ten

- Ausf�hrliche Erl�uterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 2
Pers�nlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
INTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 4
Pflicht zur Einrichtung interner Kan�le und Verfahren f�r Meldungen und Folgema�nahmen

Artikel 5
Verfahren f�r interne Meldungen und Folgema�nahmen

Kapitel III
EXTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 6
Pflicht zur Einrichtung externer Meldekan�le und Ergreifung geeigneter Folgema�nahmen

Artikel 7
Gestaltung geeigneter externer Meldekan�le

Artikel 8
Zust�ndige Mitarbeiter

Artikel 9
Verfahrensvorschriften f�r externe Meldungen

Artikel 10
Informationen �ber die Entgegennahme von Meldungen und deren Weiterverfolgung

Artikel 11
Dokumentation eingehender Meldungen

Artikel 12
�berpr�fung der Verfahren durch die zust�ndigen Beh�rden

Kapitel IV
Schutz von HINWEISGEBERN und Betroffenen Personen

Artikel 13
Bedingungen f�r den Schutz von Hinweisgebern

Artikel 14
Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber

Artikel 15
Ma�nahmen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien

Artikel 16
Ma�nahmen zum Schutz betroffener Personen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Verarbeitung personenbezogener Daten

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 19
G�nstigere Behandlung

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Berichterstattung, Bewertung und �berpr�fung

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten

ANNEX 1 Anhang des Vorschlags f�r eine Richtlinie des Europ�ischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verst��e gegen das Unionsrecht melden

Anhang

Teil I

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i - �ffentliches Auftragswesen:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verh�tung von Geldw�sche und Terrorismusfinanzierung:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii - Produktsicherheit:

D. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

E. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:

F. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vi - Kerntechnische Sicherheit:

G. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vii - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz:

H. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer viii - �ffentliche Gesundheit:

I. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ix - Verbraucherschutz: Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften nach Ma�gabe der

J. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer x - Schutz der Privatsph�re und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen:

Teil II
Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie bezieht sich auf folgende Rechtsvorschriften der Union:

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verh�tung von Geldw�sche und Terrorismusfinanzierung:

1. Finanzdienstleistungen:

2. Verh�tung von Geldw�sche und Terrorismusfinanzierung:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:


 
 
 


Drucksache 425/18 (Beschluss)

... "(2a) F�r die Erf�llung der Zahlungspflicht, die sich f�r den Arbeitgeber knappschaftlicher Arbeiten im Sinne von � 134 Absatz 4 und 7 des Sechsten Buches ergibt, haftet in den F�llen des Absatzes 4 der Arbeitgeber des Bergwerkbetriebes, mit dem die Arbeiten r�umlich und betrieblich zusammenh�ngen, und in den F�llen des Absatzes 7 der Auftraggeber wie ein selbstschuldnerischer B�rge. Der Arbeitgeber des Bergwerksbetriebes oder der Auftraggeber kann die Befriedigung verweigern, solange die Einzugsstelle den Arbeitgeber der knappschaftlichen Arbeiten oder der Arbeiten in Objekten des Altbergbaus nicht gemahnt hat und die Mahnfrist nicht abgelaufen ist." �

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Drucksache 425/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - � 134 Absatz 7 - neu - SGB VI

2. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu -, Nummer 21 - neu - � 249a Absatz 3 - neu -, � 309 Absatz 1b - neu - SGB VI

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - � 256a Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB VI

4. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe e � 307d Absatz 5 Satz 1 bis 5 SGB VI

5. Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 469/18

... Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erm�glichen zu k�nnen, bedarf es eines bedarfsgerechten Angebots an Betreuungspl�tzen und passgenauer Betreuungsumf�nge. Das Angebot an Ganztagspl�tzen sollte entsprechend den Bedarfen erweitert werden. F�r Eltern und Familien von Kindern unter drei Jahren soll der Bedarf nach k�rzeren Betreuungsumf�ngen ber�cksichtigt werden. Bei entsprechenden Bedarfen sollen auch �ber die Regelbetreuung hinausgehende flexible Angebote und Angebote f�r Ferienzeiten vorgehalten werden. Dabei sind stets die Bed�rfnisse des Kindes entsprechend seines Entwicklungsstandes zu ber�cksichtigen. Hierbei sollten besondere regionale Gegebenheiten und individuelle Ausgestaltungsm�glichkeiten ber�cksichtigt werden. Gerade in diesem Kontext sollten insbesondere auch Angebote der Kindertagespflege in den Blick genommen werden. Regionale Bedarfsanalysen sollten Grundlage f�r die Ausgestaltung der Angebote sein. Von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten f�r erwerbst�tige Eltern profitieren auch Arbeitgeber.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 469/18




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualit�t und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualit�ts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz - KiQuTG)

� 1
Weiterentwicklung der Qualit�t und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung

� 2
Ma�nahmen zur Weiterentwicklung der Qualit�t und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung

� 3
Handlungskonzepte und Finanzierungskonzepte der L�nder

� 4
Vertr�ge zwischen Bund und L�ndern

� 5
Gesch�ftsstelle des Bundes

� 6
Monitoring und Evaluation

Artikel 2
�nderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
�nderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 4
Weitere �nderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

1. �ffentliche F�rsorge

2. Erforderlichkeit

a. Gleichwertige Lebensverh�ltnisse

b. Wahrung der Wirtschaftseinheit

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Demografische Auswirkungen

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

Erf�llungsaufwand f�r die B�rgerinnen und B�rger

Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

Erf�llungsaufwand f�r die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

V. Evaluierung und Monitoring

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu � 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu � 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu � 4

Zu � 5

Zu � 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4514, BMFSFJ: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualit�t in der Kindertagesbetreuung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erf�llungsaufwand

4 Bund

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 309/18

... - Anhebung des Freibetrags zur F�rderung der Mitarbeitergesundheit von 500 € auf 1.200 € Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber tragen durch vielf�ltige Ma�nahmen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands ihrer Belegschaft bei. Hierzu geh�rt zum Beispiel die �bernahme der Kosten f�r R�ckenschule, Pilates-Kurse oder Burn-out-Pr�vention. Durch die Anhebung des Freibetrags werden auch die Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements gef�rdert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 309/18




Entschlie�ung

1. Entlastungen f�r das Ehrenamt

2. Entlastungen f�r Familien und Bildung

3. Entlastungen in den Bereichen Gesundheit und Pflege und f�r Menschen mit Behinderungen

4. Entlastungen im Berufsleben


 
 
 


Drucksache 307/18 (Beschluss)

... 1. Zurzeit sind in Deutschland mit der Geburt gleich mehrere Beh�rdenkontakte verbunden: Die Geburt muss entweder �ber das Krankenhaus, das Geburtshaus etc. oder direkt beim Standesamt des Geburtsortes (nicht des Wohnortes) angezeigt werden. Die Krankenh�user, Geburtsh�user etc. sind ebenfalls zur Meldung der Geburt verpflichtet. Neben Ausweisen sind auch die Geburts- und Heiratsurkunden bzw. Vaterschaftserkl�rungen oder �hnliche Unterlagen vorzulegen. Das Kindergeld muss beim Jobcenter oder bei einer Familienkasse des Arbeitgebers (letzteres f�r Besch�ftigte im �ffentlichen Dienst) beantragt werden. Die meisten berufst�tigen Eltern w�hlen zudem ein Eltern(teil)zeit-Modell nach der Geburt, um Beruf und Familie miteinander zu verkn�pfen, und beantragen daf�r Elterngeld, dies wiederum bei der Elterngeldstelle. F�r die verschiedenen Antr�ge m�ssen die Eltern separat oft die gleichen Daten angeben und Dokumente vorlegen.

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Drucksache 307/18 (Beschluss)




Anlage
Entschlie�ung des Bundesrates ELFE - Einfach Leistungen f�r Eltern


 
 
 


Drucksache 503/18

... Bund, L�nder und Gemeinden sind aufgrund der Beitragssatzerh�hung in ihrer Funktion als Arbeitgeber ab dem Jahr 2019 mit rund 255 Millionen Euro j�hrlich belastet. Zus�tzlich entstehen dem Bund f�r die �bernahme der Beitr�ge f�r Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung f�r Arbeitsuchende durch die Beitragssatzerh�hung Mehrausgaben in H�he von rund 165 Millionen Euro j�hrlich. Die Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte f�hrt durch die Erh�hung des Sonderausgabenabzugsvolumens bei der Einkommensteuer zu Mindereinnahmen von 860 Millionen Euro j�hrlich (inklusive Solidarit�tszuschlag). Durch den zus�tzlichen Betriebsausgabenabzug der Arbeitgeber d�rften dem Bund Steuermindereinnahmen in einer Gr��enordnung von 0,5 Milliarden Euro entstehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 503/18




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Demografie

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

Mittelbare Auswirkungen der Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung auf die allgemeine Rentenversicherung und auf den Bund

Mittelbare Auswirkungen der Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung auf den Bundeszuschuss zur knappschaftlichen Rentenversicherung in Milliarden Euro

Mittelbare Auswirkungen der Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung auf das Sicherungsniveau vor Steuern

4. Erf�llungsaufwand

Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

Erf�llungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4593, BMG: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2019

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erf�llungsaufwand

5 Verwaltung

II.2. Weiteren Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 488/18

... 1. Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und Zusatzversorgung,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 488/18




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

F�nfte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur �nderung der Kommunaltr�ger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift

Artikel 1
�nderung der Kommunaltr�ger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift

Artikel 2
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Erm�chtigung

V. Folgen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

5. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 98/1/18

... 4. Der Bundesrat unterst�tzt deshalb die mit dem Vorschlag angestrebte bessere Koordinierung nationaler Verwaltungsbeh�rden, die geplante Ausweitung der Informationen zu Rechten und Pflichten (Transparenz) f�r Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie das Angebot von Schulungen f�r Besch�ftigte in den nationalen Arbeits- und Sozialbeh�rden. Vor diesem Hintergrund stellt der Verordnungsvorschlag einen ersten wichtigen Schritt in Richtung einer st�rkeren supranationalen Zusammenarbeit und zur Umsetzung eines Aspektes der sozialen S�ule als gemeinsame Verpflichtung der EU und der Mitgliedstaaten dar. Hierzu bedarf es jedoch noch intensiver Er�rterungen �ber die k�nftige Weiterentwicklung und Aufgabenverteilung.



Drucksache 504/1/18

... In immer mehr Bereichen der ambulanten �rztlichen Versorgung bilden sich konzernartige Strukturen aus, oft in der Hand renditeorientierter Unternehmen. In manchen Regionen, besonders in Ballungsr�umen, sind alle oder ein Gro�teil der Arztsitze einer Fachgruppe in der Hand desselben Konzerns. Es besteht die Gefahr der Monopolisierung und damit der Verschlechterung der Patientenversorgung. Der prim�r gewinnorientierte Zuschnitt dieser konzernartigen Strukturen begr�ndet oder versch�rft Schieflagen in der Versorgungssituation, insbesondere in l�ndlichen und strukturschwachen Regionen. Regional wird daher die Wahlfreiheit f�r Patientinnen und Patienten eingeschr�nkt oder geht sogar verloren. Zudem wird es auch schwerer f�r die Patienten, in der N�he ihres Wohnortes Zugang zu einer unabh�ngigen �rztlichen Zweitmeinung zu finden. Auch f�r junge �rztinnen und �rzte wird es in diesen Regionen zunehmend schwerer oder sogar unm�glich, sich selbst�ndig in eigener Praxis niederzulassen. Sogar f�r angestellte Arztinnen oder �rzte wird es dann schwierig, wohnortnah den Arbeitgeber zu wechseln. Patientinnen und Patienten werden damit ebenso wie �rztinnen und Arzte von einem Konzern abh�ngig. Im Zuge der Konzernbildung kommt es zudem eher zur Konzentration der Leistungsangebote in Ballungsr�umen.

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Drucksache 504/1/18




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 9 � 20j Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 und Absatz 5 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

4. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - � 24a Absatz 2 Satz 1 SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 10 � 27a Absatz 4 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - � 31 Absatz 1a Satz 2 SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a � 37b Absatz 4 Satz 1 SGB V und Buchstabe b - neu - � 37b Absatz 4 Satz 3 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 Nummer 27 � 53 Absatz 5 und Absatz 8 Satz 1 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe a � 65c Absatz 5 Satz 4 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe a � 75 Absatz 1a SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe d � 87 Absatz 2b Satz 3 Nummer 2 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe a0 - neu - � 87a Absatz 2 Satz 3 und Satz 4 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa - neu - � 87a Absatz 4 Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - SGB V , Doppelbuchstabe bb � 87a Absatz 4 Satz 5 SGB V und Buchstabe c Doppelbuchstabe cc � 87a Absatz 5 Satz 13 - neu - SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 49 � 90 Absatz 3 Satz 4 SGB V

15. Zu Artikel 1 Nummer 49 � 90 Absatz 4 Satz 3 SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b � 92 Absatz 6a Satz 4 SGB V Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b ist zu streichen.

17. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe c - neu - � 92 Absatz 7e und Absatz 7f SGB V

18. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc - neu - � 95 Absatz 2 Satz 9a - neu - bis Satz 9c - neu - SGB V

19. Hilfsempfehlung zu Ziffer 18

Zu Artikel 1 Nummer 52

20. Hilfsempfehlung zu Ziffer 18 und Ziffer 19

Zu Artikel 1 Nummer 52

21. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb � 95 Absatz 1a Satz 1a - neu - SGB V Doppelbuchstabe cc � 95 Absatz 1a bisheriger Satz 2 SGB V Buchstabe c Doppelbuchstabe aa � 95 Absatz 3 Satz 1 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 21

Zu Artikel 1 Nummer 52

23. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa � 95 Absatz 1a Satz 1 SGB V und Nummer 56 Buchstabe f - neu - � 105 Absatz 5 Satz 1 SGB V

24. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa � 95 Absatz 2 Satz 6 SGB V

25. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa � 95 Absatz 2 Satz 6 SGB V

26. Zu Artikel 1 Nummer 52 � 95 SGB V

27. Zu Artikel 1 Nummer 53 � 96 Absatz 2a Satz 3 - neu - SGB V

28. Zu Artikel 1 Nummer 53a - neu - � 100 Absatz 2 SGB V

29. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe a � 103 Absatz 1 Satz 2 SGB V

30. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe a � 103 Absatz 1 Satz 2 SGB V

31. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe a1 - neu - � 103 Absatz 1a - neu - SGB V

32. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe b � 103 Absatz 2 Satz 4, Satz 6 und Satz 7 SGB V

33. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe b � 103 Absatz 2 Satz 9 - neu - SGB V

34. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc � 105 Absatz 1a Satz 3, Satz 4, Satz 4a - neu -, Satz 4b - neu - und Satz 4c - neu - SGB V

35. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc � 105 Absatz 1a Satz 3 Nummer 7 - neu - SGB V Buchstabe c � 105 Absatz 1d - neu - SGB V

36. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c � 105 Absatz 1b Satz 2a - neu - und Satz 2b - neu - SGB V

37. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c � 105 Absatz 1b Satz 3 SGB V

38. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c � 105 Absatz 1b Satz 3 SGB V

39. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe e � 105 Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 SGB V

40. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe e � 105 Absatz 4 Satz 3 - neu - SGB V

41. Zu Artikel 1 Nummer 70 � 130a Absatz 2 SGB V

42. Zu Artikel 1 Nummer 73 Buchstabe a � 132d Absatz 1 Satz 9 - neu - SGB V

43. Zu Artikel 1 Nummer 76a - neu - � 135b Absatz 4 Satz 2 SGB V

44. Zu Artikel 1 Nummer 76a - neu - � 135d - neu - SGB V

� 135d
F�rderung der Qualit�t durch die Krankenkassen

45. Zu Artikel 1 Nummer 80 Buchstabe a0 - neu - � 140a Absatz 1 Satz 1 SGB V

46. Zu Artikel 1 Nummer 80 a - neu - � 140f Absatz 7 SGB V

47. Hilfsempfehlung zu Ziffer 46

Zu Artikel 1 Nummer 80a

48. Zu Artikel 1 Nummer 91 � 274 Absatz 1 Satz 7 und Satz 8 SGB V

49. Zu Artikel 1 Nummer 95a - neu - � 287a - neu - SGB V

� 287a
�bermittlungspflicht der Finanzbeh�rden

50. Zu Artikel 1 Nummer 99 Buchstabe d � 295 Absatz 4 Satz 3 SGB V

51. Zu Artikel 10 Nummer 6 � 47a Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 2, 3 und Satz 5 - neu - SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

52. Zu Artikel 10 Nummer 6 � 47a Absatz 3 Satz 1 Nummer 3a - neu - SGB XI

53. Zu Artikel 15 Nummer 6 - neu - � 32b Absatz 1 Satz 3 - neu - �rzte-ZV und Artikel 15a - neu - � 32b Absatz 1 Satz 3 - neu - Zahn�rzte-ZV

�Artikel 15a �nderung der Zulassungsverordnung f�r Vertragszahn�rzte


 
 
 


Drucksache 435/18

... 6. die erfassten Daten der Formbl�tter zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Nachweisungen zu den formgebundenen Erl�uterungen der Gliederung der in bestimmten Aufwandsposten der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Aufwendungen nach Aufwandsarten sowie Anzahl der Besch�ftigten und der Ertr�ge aus den Kapitalanlagen und Aufwendungen f�r die Kapitalanlagen, bei Pensionsfonds einschlie�lich Kapitalanlagen f�r Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

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Drucksache 435/18




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
�nderung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes

� 3a
Daten der Bundesanstalt f�r Finanzdienstleistungsaufsicht

� 3b
Daten der Deutschen Bundesbank

Artikel 2
Gesetz zur Regelung von �bermittlungen von Einzelangaben zur Pr�fung und Verbesserung der Qualit�t der Behandlung von multinationalen Unternehmensgruppen in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (Qualit�t-VGR-Gesetz f QVG)

� 1
�bermittlungsbefugnis

Artikel 3
Inkrafttreten, Au�erkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

1. Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

2. Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

3. Erf�llungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1f

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 777/17

... Die Arbeitswelt hat sich seit der Annahme der Richtlinie 91/533/EWG �ber die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers �ber die f�r seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverh�ltnis geltenden Bedingungen (im Folgenden "Richtlinie �ber schriftliche Erkl�rungen") erheblich ver�ndert. In den letzten 25 Jahren war der Arbeitsmarkt Gegenstand einer zunehmenden Flexibilisierung. Im Jahr 2016 betraf ein Viertel aller Arbeitsvertr�ge "atypische" Formen der Besch�ftigung, und mehr als die H�lfte der in den letzten zehn Jahren neu geschaffenen Arbeitspl�tze waren "atypisch".1 Die Digitalisierung hat die Schaffung neuer Formen der Besch�ftigung beg�nstigt, und durch den demografischen Wandel hat sich auch die Erwerbsbev�lkerung diversifiziert. Die Flexibilit�t, die mit den neuen Besch�ftigungsformen einhergeht, hat sich als wichtiger Faktor f�r die Schaffung von Arbeitspl�tzen und das Wachstum des Arbeitsmarkts erwiesen. Seit 2014 wurden mehr als f�nf Millionen Arbeitspl�tze geschaffen; davon betrafen fast 20 % neue Formen der Besch�ftigung. Die Anpassungsf�higkeit der neuen Besch�ftigungsformen an Ver�nderungen des wirtschaftlichen Kontexts hat auch die Entstehung neuer Gesch�ftsmodelle, z.B. in der kollaborativen Wirtschaft, gef�rdert und Personen Zugang zum Arbeitsmarkt er�ffnet, die zuvor davon ausgeschlossen waren. Das Besch�ftigungsniveau in der EU befindet sich mit 236 Millionen erwerbst�tigen M�nnern und Frauen auf Rekordniveau.

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Drucksache 777/17




Vorschlag

Begr�ndung

1. Kontext des Vorschlags

- Koh�renz mit den in diesem Politikbereich bestehenden Bestimmungen

- Koh�renz mit den Strategien der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarit�t und Verh�ltnism�ssigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarit�t

- Verh�ltnism��igkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessentr�ger und der Folgenabsch�tzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungspr�fungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessentr�ger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabsch�tzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalit�ten

- Ausf�hrliche Erl�uterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags

Kapitel I
- Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Zweck, Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
- Unterrichtung �ber das Besch�ftigungsverh�ltnis)

Artikel 3
Pflicht zur Unterrichtung

Artikel 4
Zeitpunkt und Form der Unterrichtung

Artikel 5
�nderungen des Besch�ftigungsverh�ltnisses

Artikel 6
Zus�tzliche Informationen f�r ins Ausland entsandte oder geschickte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Kapitel III
- Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen)

Artikel 7
H�chstdauer einer Probezeit

Artikel 8
Mehrfachbesch�ftigung

Artikel 9
Mindestplanbarkeit der Arbeit

Artikel 10
�bergang zu einer anderen Besch�ftigungsform

Artikel 11
Fortbildung

Kapitel IV
- Tarifvertr�ge

Artikel 12
Tarifvertr�ge

Kapitel V
- Horizontale Bestimmungen

Artikel 13
Einhaltung der Vorschriften

Artikel 14
Rechtsvermutung und Verfahren f�r eine fr�hzeitige Streitbeilegung

Artikel 15
Anspruch auf Rechtsbehelfe

Artikel 16
Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen

Artikel 17
K�ndigungsschutz und Beweislast

Artikel 18
Sanktionen

Kapitel VI
- Schlussbestimmungen

Artikel 19
G�nstigere Bestimmungen

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
�bergangsbestimmungen

Artikel 22
�berpr�fung durch die Kommission

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Inkrafttreten und Artikel 25 - Adressaten

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Zweck, Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Unterrichtung �ber das Besch�ftigungsverh�ltnis

Artikel 3
Pflicht zur Unterrichtung

Artikel 4
Zeitpunkt und Form der Unterrichtung

Artikel 5
�nderungen des Besch�ftigungsverh�ltnisses

Artikel 6
Zus�tzliche Informationen f�r ins Ausland entsandte oder geschickte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Kapitel III
Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen

Artikel 7
H�chstdauer einer Probezeit

Artikel 8
Mehrfachbesch�ftigung

Artikel 9
Mindestplanbarkeit der Arbeit

Artikel 10
�bergang zu einer anderen Besch�ftigungsform

Artikel 11
Fortbildung

Kapitel IV
Tarifvertr�ge

Artikel 12
Tarifvertr�ge

Kapitel V
Horizontale Bestimmungen

Artikel 13
Einhaltung der Vorschriften

Artikel 14
Rechtsvermutung und Verfahren f�r eine fr�hzeitige Streitbeilegung

Artikel 15
Anspruch auf Rechtsbehelfe

Artikel 16
Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen

Artikel 17
K�ndigungsschutz und Beweislast

Artikel 18
Sanktionen

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 19
G�nstigere Bestimmungen

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
�bergangsbestimmungen

Artikel 22
�berpr�fung durch die Kommission

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Inkrafttreten

Artikel 25
Adressaten


 
 
 


Drucksache 666/17

... Die Berufsausbildung ist eine besonders effektive Form des Lernens am Arbeitsplatz in der Berufsbildung, die den �bergang von Schul- und Ausbildungswesen in das Erwerbsleben erleichtert. Sie vermittelt die Kompetenzen, die Arbeitgeber ben�tigen, und verbessert die Wettbewerbsf�higkeit und Produktivit�t von Unternehmen und

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Drucksache 666/17




1. Kontext des Vorschlags

- Gr�nde und Ziele des Vorschlags

- Anwendungsbereich des Vorschlags

- Politischer Kontext

- Berufsausbildung auf der politischen Agenda

- Bisherige Arbeiten zu Qualit�t und Wirksamkeit

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarit�t und Verh�ltnism�ssigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarit�t bei nicht ausschlie�licher Zust�ndigkeit

- Verh�ltnism��igkeit

- Wahl des Rechtsinstruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessentr�ger und der Folgenabsch�tzung

Ex-post-Bewertung/Eignungspr�fungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessentr�ger

- Folgenabsch�tzung

- Eignungspr�fungen und Vereinfachung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

- Befolgung

- Verwaltung

- Umsetzung

5. Weitere Angaben

- Umsetzungspl�ne sowie Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalit�ten

- Erl�uternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausf�hrliche Erl�uterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Kriterien f�r die Lern- und Arbeitsbedingungen

Kriterien f�r Rahmenbedingungen

Folgema�nahmen auf EU-Ebene

Vorschlag

Kriterien f�r Lern- und Arbeitsbedingungen

Schriftlicher Vertrag

4 Lernergebnisse

P�dagogische Unterst�tzung

Arbeitsplatz -Komponente

Bezahlung und/oder Aufwandsentsch�digung

4 Sozialschutz

Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit

Kriterien f�r Rahmenbedingungen

4 Regulierungsrahmen

Einbeziehung der Sozialpartner

Unterst�tzung f�r Unternehmen

Flexible Lernpfade und Mobilit�t

Berufsberatung und Sensibilisierung

4 Transparenz

Qualit�tssicherung und Werdegang-Nachverfolgung

Umsetzung auf einzelstaatlicher Ebene

Zur Umsetzung dieser Empfehlung sollten die Mitgliedstaaten:

4 Unterst�tzungsdienste

4 Sensibilisierung

4 Finanzierung

Follow -up


 
 
 


Drucksache 9/17 (Beschluss)

... Im weitesten Sinne behandeln alle umzusetzenden Richtlinien die Arbeitsmarktmigration bzw. sind mit dieser eng verkn�pft. Hier ist in vielen F�llen, etwa bei der Beurteilung von Arbeitgebern im Falle der Umsetzungsnormen zur ICT-Richtlinie oder der Einsch�tzung von Vertr�gen f�r Forscher, mehr Sachn�he zu erwarten, gerade in Hinblick darauf, dass die nationale Kontaktstelle bereits die Vollst�ndigkeit der jeweils f�r die Mobilit�t vorzulegenden Nachweise zu pr�fen hat und den Ausl�nderbeh�rden f�r die Erhebung von Einwendungen gegen die Mobilit�t nur kurze Fristen zur Verf�gung stehen. Auch der Normenkontrollrat h�lt die Pr�fung einer solchen Alternative f�r grunds�tzlich geboten.

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Drucksache 9/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 6 � 16 Absatz 9 AufenthG , Nummer 13 Buchstabe f � 20 Absatz 8 AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 � 16a Absatz 2, 5 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 12 � 19c AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 12 � 19c Absatz 4 Satz 2

5. Zu Artikel 1 Nummer 28 � 77 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 bis 4 AufenthG

6. Zu � 78a AufenthG

7. Zur nationalen Kontaktstelle

8. Zur Zust�ndigkeit f�r Mobilit�tsverfahren


 
 
 


Drucksache 65/17

... 1. bei den Tr�gern der gesetzlichen Rentenversicherung den Namen und die Vornamen oder die Firma sowie die Anschriften der derzeitigen Arbeitgeber eines versicherungspflichtigen Besch�ftigungsverh�ltnisses des Vollstreckungsschuldners erheben und

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Drucksache 65/17




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
�nderung des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes

� 5a
Ermittlung des Aufenthaltsorts des Vollstreckungsschuldners

� 5b
Auskunftsrechte der Vollstreckungsbeh�rde

Artikel 2
�nderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 3
�nderung der Abgabenordnung

Artikel 4
�nderungen des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

� 74a
�bermittlung f�r die Durchf�hrung eines Vollstreckungsverfahrens.

Artikel 5
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

1. J�hrlicher Erf�llungsaufwand Bund

2. J�hrlicher Erf�llungsaufwand L�nder und Kommunen

3. Einmaliger Erf�llungsaufwand Bund und L�nder

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Zustimmungsbed�rftigkeit

VIII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu � 5a

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu � 5b

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erf�llungsaufwand

Verwaltung Bund j�hrlich

Verwaltung L�nder j�hrlich

Bund und L�nder einmalig

II.2 Erw�gungen zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

III. Zusammenfassung


 
 
 


Drucksache 9/1/17

... Im weitesten Sinne behandeln alle umzusetzenden Richtlinien die Arbeitsmarktmigration bzw. sind mit dieser eng verkn�pft. Hier ist in vielen F�llen, etwa bei der Beurteilung von Arbeitgebern im Falle der Umsetzungsnormen zur ICT-Richtlinie oder der Einsch�tzung von Vertr�gen f�r Forscher, mehr Sachn�he zu erwarten, gerade in Hinblick darauf, dass die nationale Kontaktstelle bereits die Vollst�ndigkeit der jeweils f�r die Mobilit�t vorzulegenden Nachweise zu pr�fen hat und den Ausl�nderbeh�rden f�r die Erhebung von Einwendungen gegen die Mobilit�t nur kurze Fristen zur Verf�gung stehen. Auch der Normenkontrollrat h�lt die Pr�fung einer solchen Alternative f�r grunds�tzlich geboten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 9/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 6 � 16 Absatz 9 AufenthG , Nummer 13 Buchstabe f � 20 Absatz 8 AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 � 16a Absatz 2, 5 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 12 � 19c AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 12 � 19c Absatz 4 Satz 2

5. Zu Artikel 1 Nummer 28 � 77 Absatz 1a Nummer 1 bis 4 AufenthG

6. Zu � 78a AufenthG

7. Zur nationalen Kontaktstelle

8. Zur Zust�ndigkeit f�r Mobilit�tsverfahren


 
 
 


Drucksache 666/17 (Beschluss)

... 9. Aus Sicht des Bundesrates sind allerdings noch einige Fragen zur praktischen Umsetzung einzelner Kriterien zu kl�ren. Zwei Aspekte, die beispielsweise diskutiert werden sollten, betreffen die praktische Umsetzung und Implikation der Anerkennung von informellen und non-formalen Lernerfahrungen sowie der finanziellen und nicht finanziellen Unterst�tzung f�r Unternehmen auf der Grundlage von Kostenverteilungsvereinbarungen zwischen Arbeitgebern, Auszubildenden und �ffentlichen Stellen. Hier ist nicht eindeutig, wie dies konkret umgesetzt werden soll. Hierbei regt der Bundesrat an, zu pr�fen, ob Deutschland bez�glich der Unterst�tzung f�r Unternehmen mit den in den L�ndern etablierten Unterst�tzungsstrukturen bereits dem Vorschlag der EU entspricht. Er h�lt zudem fest, dass in diesem Punkt die Frage der Zust�ndigkeit der EU strittig ist.



Drucksache 8/1/17

... "(3) Im Sinne von Absatz 1 und 2 pr�fen Arbeitgeber und Tarifvertragsparteien die zwischen ihnen vereinbarten, f�r das Entgelt der Besch�ftigten relevanten Tarifvertr�ge und beseitigen dort festgestellte lohndiskriminierende Regelungen."

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Drucksache 8/1/17




1. Zu Artikel 1 � 3 Absatz 1, Absatz 1

� 7
Entgeltgleichheitsgebot

2. Zu Artikel 1 � 3 Absatz 3 Satz 2 EntgTranspG

3. Zu Artikel 1 � 4 Abs�tze 5 und 6 und � 11 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 und Satz 3 - neu - und Absatz 4 EntgTranspG

4. Zu Artikel 1 � 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 - neu - EntgTranspG

5. Zu Artikel 1 � 9 Absatz 1 und Absatz 2 - neu - EntgTranspG

6. Zu Artikel 1 � 11 Absatz 3 Satz 2 EntgTranspG

7. Zu Artikel 1 � 12 Absatz 1 EntgTranspG

8. Zu Artikel 1 �� 17 bis 20 und 20a bis 20c - neu - EntgTranspG

� 17
Zertifizierung betrieblicher Pr�fverfahren, Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

� 18
Allgemeine Anforderungen an betriebliche Pr�fverfahren

� 19
Besondere Anforderungen an betriebliche Pr�fverfahren

� 20
Anwendung und Durchf�hrung betrieblicher Pr�fverfahren

� 20a
Information der Tarifvertragsparteien

� 20b
Beseitigung der Entgeltbenachteiligungen, Umsetzungsplan

� 20c
Rechte der Besch�ftigten und des Betriebs- oder Personalrates

9. Zum Gesetzentwurf allgemein

11. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 54/1/17

... Um f�r die betroffenen Betriebe Rechtssicherheit herzustellen, wird eine Evaluation der Verb�ndevereinbarung der beteiligten Arbeitgeberverb�nde sowie der Industriegewerkschaft Metall vom 19. Januar 2017 durch die Bundesregierung als notwendig erachtet. Dabei ist insbesondere zu evaluieren, ob sie tats�chlich zu einer klareren Abgrenzung im Rahmen der sogenannten gro�en Einschr�nkungsklausel und damit zu mehr Rechtssicherheit f�r Ausbauhandwerks- und Mischbetriebe f�hrt. Im Rahmen der Evaluation ist die Ausgestaltung und praktische Umsetzung des Konsultationsverfahrens zu ber�cksichtigen, insbesondere ob es tats�chlich zu einem erheblichen Klager�ckgang f�hrt. Ein wichtiges Indiz f�r die Wirksamkeit der Verb�ndevereinbarung ist zudem, ob ein erheblicher R�ckgang der nachtr�glichen Erfassung von Ausbauhandwerks- und Mischbetrieben zu verzeichnen ist.



Drucksache 447/17

... "(1a) Der Arbeitgeber muss 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zus�tzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeitr�ge einspart." `

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 447/17




� 21
Tarifvertragsparteien.

� 26a
�bergangsvorschrift zu � 1a Absatz 1a

� 30j
�bergangsregelung zu � 20 Absatz 2

Artikel 15
�nderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Artikel 16
Gesetz �ber die Beaufsichtigung der Versorgungsanstalt der deutschen B�hnen und der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester (VAAufsG)

� 1

� 2

� 3

� 4

� 5


 
 
 


Drucksache 709/17

... Diverse Instrumente und Koordinierungsmechanismen, die eine Besch�ftigung im Nachbarland erleichtern, bestehen auf europ�ischer Ebene bereits, wie das Europ�ische Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES), Regelungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, der Europ�ische Qualifikationsrahmen f�r lebenslanges Lernen, der das Verst�ndnis von und den Vergleich der Qualifikationen unterst�tzt, der Europass-Rahmen, mit dem die Menschen ihre Kompetenzen und Qualifikationen angeben, die europ�ische Klassifizierung f�r F�higkeiten/Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe und der Europ�ische Berufsausweis, ein EU-weites digitales Verfahren f�r die Anerkennung beruflicher Qualifikationen. In puncto Finanzierung unterst�tzen sowohl das Programm der EU f�r Besch�ftigung und soziale Innovation (EaSI) als auch der Europ�ische Sozialfonds die Arbeitskr�ftemobilit�t in Grenzregionen. Das Unterprogramm EURES des EaSI-Programms unterst�tzt grenz�bergreifende Partnerschaften, die Grenzg�ngern und ihren Arbeitgebern Informations- und Vermittlungsdienste bereitstellen.

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Drucksache 709/17




Mitteilung

1. GRENZREGIONEN - EIN wichtiger Bestandteil der Europ�ischen Union

2. ANHALTENDE SCHWIERIGKEITEN

3. HANDLUNGSANS�TZE

3.1. Vertiefung der Zusammenarbeit und des Austauschs

3.2. Verbesserung des Legislativverfahrens

3.3. M�glichkeit der grenz�bergreifenden �ffentlichen Verwaltung

3.4. Bereitstellung zuverl�ssiger und verst�ndlicher Informationen und Unterst�tzung

3.5. Unterst�tzung der Besch�ftigung im Nachbarland

3.6. F�rderung der Mehrsprachigkeit in Grenzregionen

3.7. Erleichterung der grenz�bergreifenden Zug�nglichkeit

3.8. F�rderung der B�ndelung von Einrichtungen des Gesundheitswesens

3.9. Ber�cksichtigung des Rechts- und Finanzrahmens f�r die grenz�bergreifende Zusammenarbeit

3.10. Dokumentation der grenz�bergreifenden Interaktion f�r eine fundierte Entscheidungsfindung

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 166/1/17

... In Bestandsgeb�uden sowie in Maschinen und Anlagen k�nnen gef�hrliche Stoffe wie Asbest vorhanden sein, die bei T�tigkeiten an diesen Objekten besonders ber�cksichtigt werden m�ssen. Verunreinigungen durch gef�hrliche Stoffe sind auch bei Grundst�cken bekannt (Altlastenproblematik). Um die mit der T�tigkeit verbundenen Gefahren beurteilen und sicher arbeiten zu k�nnen, ist der betroffene Arbeitgeber auf Informationen desjenigen angewiesen, der die T�tigkeiten veranlasst. Andernfalls laufen seine Ermittlungspflichten ins Leere. Daher sollen die Erm�chtigungen in � 19 Absatz 3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1

Zu Ziffer 2:

Zu Ziffer 3:

4. Zu Artikel 2 Nummer 4 � 28 Absatz 12 Satz 3 ChemG


 
 
 


Drucksache 130/17

... Aus Sicht der Bundesregierung gibt es damit unter den bestehenden Rahmenbedingungen weder zwingende Gr�nde f�r eine Beibehaltung der Regelung noch zwingende Gr�nde f�r eine Abschaffung. Angesichts der Unsicherheiten �ber die weiteren Entwicklungen der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes in den kommenden Jahren h�lt es die Bundesregierung jedoch f�r sinnvoll, Arbeitgebern weiterhin Anreize zu geben, Langzeitarbeitslosen einen Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erm�glichen. Die Bundesregierung empfiehlt daher, zum jetzigen Zeitpunkt keine gesetzlichen �nderungen vorzunehmen. Nach Auffassung der Bundesregierung soll die weitere Entwicklung jedoch beobachtet und gegebenenfalls eine erneute Evaluation unter ver�nderten Bedingungen durchgef�hrt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 130/17




Bericht

Einsch�tzung der Bundesregierung


 
 
 


Drucksache 429/17

... Die Wahl des Studienfachs h�ngt von der pers�nlichen Motivation, guter Beratung sowie einem attraktiven Lernangebot und guten Berufsaussichten ab. Die beruflichen M�glichkeiten sind letztlich zwar vom Arbeitgeber und der Wirtschaft im Allgemeinen abh�ngig, doch kommt der allgemeinen und beruflichen Bildung hier eine wichtige Rolle zu. Schulen k�nnen bei Sch�lerinnen und Sch�lern das Interesse an allen Unterrichtsf�chern, auch an Mathematik und den Naturwissenschaften, wecken und bei ihrer Wahl beraten. Dar�ber hinaus spielen Schulen eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, den Anteil von Frauen, Minderheiten und anderen unterrepr�sentierten Gruppen in wissenschaftlichen und technischen F�chern in der Hochschulbildung - und somit in den entsprechenden Berufen - zu erh�hen. Gute Informationen dar�ber, was Absolventinnen und Absolventen nach ihrem Abschluss machen, Kontakte mit Alumni sowie Prognosen zum zuk�nftigen Kompetenzbedarf sind eine wertvolle Hilfe f�r Berufsberater. Die Hochschuleinrichtungen haben die Pflicht, sicherzustellen, dass die Studieninhalte auf dem aktuellsten Stand sind; sie m�ssen einschl�gige Studienprogramme in den Bereichen anbieten, in denen Fachkr�ftemangel herrscht, und Lern- und Lehrmethoden entwickeln, die es den Studierenden erm�glichen, Kompetenzen in der erforderlichen Breite und Tiefe zu erwerben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 429/17




Mitteilung

1. EIN NEUER Impuls f�r die Hochschulbildung in der EU

2. VORRANGIGE Massnahmen

2.1 Ma�nahmen zur Vermeidung k�nftiger Missverh�ltnisse zwischen

2.2. Schaffung inklusiver und vernetzter Hochschulsysteme

2.3 Sorge daf�r tragen, dass Hochschuleinrichtungen zur Innovation beitragen

2.4. F�rderung effektiver und effizienter Hochschulsysteme

3. GEZIELTERER EINSATZ von EU-MITTELN f�r die Hochschulbildung

4. Schlussfolgerungen und N�CHSTE Schritte


 
 
 


Drucksache 383/17

... 2. Voraussetzung f�r ein Zur�ckdr�ngen physischer und psychischer Gewalt gegen Besch�ftigte und f�r ein Abmildern von Gewaltfolgen ist, dass L�nder, Bund, Gemeinden sowie private Arbeitgeber und die Akteure der Zivilgesellschaft in allen Handlungsfeldern der Pr�vention und der Opferhilfe nachhaltig zusammenwirken. Diese reichen vom Arbeitsschutz und der Berufsbildung bis hin zur Bildung, Sozialarbeit und Pr�vention bereits im jungen Alter. Neben der Verantwortung der L�nder, zu der sich der Bundesrat bekennt, sind zivilgesellschaftliche Akteure ebenso gefordert wie deren Unterst�tzung durch den Bund. Der Bundesrat m�chte mit dieser Entschlie�ung eine gesamtgesellschaftliche Diskussion auch �ber die Wertsch�tzung f�r diese Berufsgruppen anregen.



Drucksache 89/17 (Beschluss)

... 10. Der Bundesrat begr��t ausdr�cklich die Aktivit�ten zum sinnvollen und effektiven B�rokratieabbau sowie f�r eine bessere Rechtsetzung. Auf diesem Weg gilt es weiterhin, B�rokratie schon im Vorfeld zu vermeiden, Potentiale zu identifizieren und durch strikte Ma�nahmen den B�rokratieabbau zu nutzen. Dazu sind die betroffenen Wirtschaftsakteure in einen kontinuierlichen Dialog einzubinden und die Anstrengungen bei der Auslotung konstruktiver L�sungen zu intensivieren. Der Bundesrat unterst�tzt die Bundesregierung durch geeignete Ma�nahmen, das "Arbeitgeberportal Sozialversicherung" in den L�ndern bei den Nutzern auf vielf�ltige Weise auf eigenen Portalen zu vernetzten und bittet die Bundesregierung darum, das Portal weiterhin anwenderfreundlich und transparent auszugestalten.

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Drucksache 89/17 (Beschluss)




Projektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung

Gute Rahmenbedingungen f�r unternehmerische Initiative - breite Teilhabe an Innovationen in Wirtschaft und Gesellschaft

Arbeitswelt zeitgem�� und fair ausgestalten

Soziale Sicherung zielgerichtet und kostenbewusst gestalten

F�r ein Europa der B�rgerinnen und B�rger: Die Herausforderungen meistern

Internationale Wirtschaftsbeziehungen weiterentwickeln


 
 
 


Drucksache 288/1/17

... es verpflichtet sind, auszudehnen. Es ist davon auszugehen, dass diese Arbeitgeber mit Hilfe von technischen Systemen schnell und verh�ltnism��ig unkompliziert auf die f�r die Berichtspflicht notwendigen Daten zur�ckgreifen k�nnen.



Drucksache 673/17

... "F�nfter Abschnitt Dateisystem der Arbeitgeber".

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Drucksache 673/17




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

G. Gleichstellungspolitische Aspekte

H. Nachhaltigkeit

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
�nderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung

Artikel 2
�nderung der Beitragsverfahrensverordnung

� 14
Inhalt des Dateisystems.

Artikel 3
�nderung der Datenerfassungs- und -�bermittlungsverordnung

Artikel 4
�nderung der Entgeltbescheinigungsverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 676/17

... (MiLoG) schreibt f�r bestimmte Gruppen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Branchen die Dokumentation der Arbeitszeit vor. Dies betrifft zum einen branchen�bergreifend die Arbeitszeit von geringf�gig Besch�ftigten (au�er in Privathaushalten). Zum anderen m�ssen Arbeitgeber in den in � 2a des

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Drucksache 676/17




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
�nderung des Mindestlohngesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

2 Beqr�ndunq:

A. Allqemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 412/17

... "Das Kreditinstitut, das Unternehmen oder der Arbeitgeber, bei dem verm�genswirksame Leistungen nach � 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 oder Absatz 2 bis 4 des Gesetzes angelegt werden, hat in der elektronischen Verm�gensbildungsbescheinigung seinen Institutsschl�ssel und die Vertragsnummer des Arbeitnehmers anzugeben."

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Drucksache 412/17




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1 �nderung der Verordnung zur Durchf�hrung von � 5 Abs. 3 des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 2
�nderung der Umsatzsteuerzust�ndigkeitsverordnung

Artikel 3
�nderung der Steuerdaten-Abrufverordnung

� 1
Anwendungsbereich

Artikel 4
�nderung der Steuer-Auskunftsverordnung

� 3
Anwendungsvorschrift

Artikel 5
�nderung der Betriebsst�ttengewinnaufteilungsverordnung

Artikel 6
�nderung der Verordnung zur Durchf�hrung der Vorschriften �ber Lohnsteuerhilfevereine

� 4a
Er�ffnung und Verlegung einer Beratungsstelle

Artikel 7
�nderung der Steuerberaterverg�tungsverordnung

Artikel 8
�nderung der Einkommensteuer-Durchf�hrungsverordnung

Artikel 9
�nderung der Umsatzsteuer-Durchf�hrungsverordnung

Artikel 10
�nderung der Verordnung zur Durchf�hrung des F�nften Verm�gensbildungsgesetzes

� 10
Anwendungsregelung

Artikel 11
�nderung der Altersvorsorge-Durchf�hrungsverordnung

Artikel 12
�nderung der Altersvorsorge-Produktinformationsblattverordnung

Artikel 13
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

Erf�llungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu � 8

Zu � 8

Zu Nummer 7

Zu � 10

Zu � 10

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3


 
 
 


Drucksache 59/1/17

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu pr�fen, inwieweit eine Steuerbeg�nstigung f�r Deutschkurse, die Arbeitgeber zur beruflichen Integration bei ihnen besch�ftigter Fl�chtlinge anbieten, in das

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 59/1/17




Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zu Artikel 1 �nderung des Einkommensteuergesetzes

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 4j Absatz 1 EStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 4j Absatz 1 Satz 4 bis 6 EStG

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 4j Absatz 2 Satz 1 EStG

12. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 4j Absatz 2 Satz 3 EStG

13. Zu Artikel 1 Nummer 4 � 52 Absatz 8a und 16a EStG

14. Zu Artikel 1 �nderung des Einkommensteuergesetzes

15. Zu Artikel 1 neu - und 5 EStG Artikel 1b - neu - � 3a - neu -, � 7, � 36 Absatz 2 und 2a GewStG Artikel 3 Inkrafttreten

Artikel 1a
Weitere �nderung des Einkommensteuergesetzes

� 3a
Steuerbeg�nstigung von Sanierungsgewinnen

Artikel 1b
�nderung des Gewerbesteuergesetzes

� 3a
Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen

Artikel 3
Inkrafttreten

Zu Artikel 1a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 1b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 777/1/17

... c) Der Bundesrat ist der Auffassung, dass zus�tzliche Informationspflichten und Anspr�che nicht zu einer Einschr�nkung des Dispositionsrechts des Arbeitgebers f�hren d�rfen.

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Drucksache 777/1/17




Konzept des EU-Ausschusses

Konzept der Aussch�sse AIS und Wi

Konzept des AIS-Ausschusses


 
 
 


Drucksache 456/17

... "Bei Saisonarbeitnehmern, deren Versicherungspflicht mit der Beendigung der Saisonarbeitnehmert�tigkeit endet, setzt sich die Versicherung nur dann nach Satz 1 fort, wenn diese Personen innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Versicherungspflicht ihren Beitritt zur freiwilligen Versicherung gegen�ber ihrer bisherigen Krankenkasse erkl�ren und ihren Wohnsitz oder st�ndigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland nachweisen. Ein Saisonarbeitnehmer nach Satz 4 ist ein Arbeitnehmer, der vor�bergehend f�r eine versicherungspflichtige auf bis zu acht Monate befristete Besch�ftigung in die Bundesrepublik Deutschland gekommen ist, um mit seiner T�tigkeit einen jahreszeitlich bedingten j�hrlich wiederkehrenden erh�hten Arbeitskr�ftebedarf des Arbeitgebers abzudecken. Der Arbeitgeber hat den Saisonarbeitnehmer nach Satz 4 im Meldeverfahren nach � 28a des Vierten Buches gesondert zu kennzeichnen. Die Krankenkasse hat den Saisonarbeitnehmer nach Satz 4, nachdem der Arbeitgeber der Krankenkasse den Beginn der Besch�ftigungsaufnahme gemeldet hat, unverz�glich auf das Beitrittsrecht und seine Nachweispflicht nach Satz 4 hinzuweisen."

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Drucksache 456/17




Gesetz

Artikel 1
�nderung des Arzneimittelgesetzes

� 142b
�bergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften f�r Blut- und Gewebezubereitungen und zur �nderung anderer Vorschriften

Artikel 2
�nderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 3
�nderung des Transfusionsgesetzes

� 21a
Deutsches H�mophilieregister, Verordnungserm�chtigung

� 34
�bergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften f�r Blut- und Gewebezubereitungen und zur �nderung anderer Vorschriften

Artikel 4
�nderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung

Abschnitt 5c
Sondervorschriften f�r Einrichtungen mit einer Erlaubnis nach � 13 des Arzneimittelgesetzes oder � 72 des Arzneimittelgesetzes

Abschnitt 5c
Sondervorschriften f�r Einrichtungen mit einer Erlaubnis nach � 13 des Arzneimittelgesetzes oder � 72 des Arzneimittelgesetzes

� 41e
Erg�nzende Anforderungen an die Gewebevigilanz

Artikel 5
�nderung der Verordnung �ber radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel

Artikel 6
�nderung der Transfusionsgesetz-Meldeverordnung

� 2
Angaben im Rahmen des koordinierten Meldewesens

� 4
�bergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften f�r Blut- und Gewebezubereitungen und zur �nderung anderer Vorschriften

Artikel 6a
�nderung des HIV-Hilfegesetzes

� 2
Mittel f�r finanzielle Hilfe

Artikel 7
�nderung des Medizinproduktegesetzes

Artikel 7a
�nderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

� 120
�bergangsregelung zur �nderung der W�hlbarkeitsvoraussetzungen

Artikel 8
�nderung des F�nften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8a
�nderung der Schiedsamtsverordnung

Artikel 9
�nderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9a
Einschr�nkung eines Grundrechts

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 365/17

... "Dar�ber hinaus kann das Betriebsst�ttenfinanzamt auf Antrag zulassen, dass bei nach � 1 Absatz 1 unbeschr�nkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmern mit Steuerklasse VI und ohne Freibetrag nach � 39a, die bei dem Arbeitgeber gelegentlich, nicht regelm��ig wiederkehrend besch�ftigt werden und deren Dauer der Besch�ftigung 24 zusammenh�ngende Arbeitstage nicht �bersteigt, der w�hrend der Besch�ftigung erzielte Arbeitslohn auf einen Jahresbetrag hochgerechnet und die sich ergebende Lohnsteuer auf den Lohnabrechnungszeitraum zur�ckgerechnet wird, wobei als Lohnabrechnungszeitraum der Zeitraum vom Beginn des Kalenderjahres bis zum Ende der Besch�ftigung gilt. Bei Anwendung des Satzes 13 sind auch der im Kalenderjahr in etwaigen vorangegangenen und beendeten weiteren Dienstverh�ltnissen in der Steuerklasse VI bezogene Arbeitslohn und die darauf erhobene Lohnsteuer einzubeziehen, soweit dort bereits Satz 13 angewandt wurde. Voraussetzung f�r die Anwendung des Verfahrens nach Satz 13 ist zudem, dass der Arbeitnehmer vor Aufnahme der Besch�ftigung

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Drucksache 365/17




Artikel 1
�nderung der Abgabenordnung

� 138b
Mitteilungspflicht Dritter �ber Beziehungen inl�ndischer Steuerpflichtiger zu Drittstaat-Gesellschaften

� 138c
Verordnungserm�chtigung

Artikel 2
�nderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 3
�nderung des Einf�hrungsgesetzes zur Abgabenordnung

� 26
Kontenabrufm�glichkeit und Kontenwahrheit.

� 32
Mitteilungspflicht �ber Beziehungen zu Drittstaat-Gesellschaften

Artikel 4
�nderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 5
�nderung des Steuerberatungsgesetzes

� 3c
Befugnis juristischer Personen und Vereinigungen zu vor�bergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen

� 77b
Ehrenamtliche T�tigkeit des Vorstandes

Artikel 6
�nderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 7
Weitere �nderung des Einkommensteuergesetzes

� 69
Daten�bermittlung an die Familienkassen

Artikel 8
�nderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 9
�nderung des Gesetzes zur Umsetzung der �nderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Ma�nahmen gegen Gewinnk�rzungen und -verlagerungen

Artikel 10
�nderung des Investmentsteuerreformgesetzes

Artikel 11
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 410/17

... -Verordnung aufgenommen, besteht f�r Versicherte, Arbeitgeber, Unfallversicherungstr�ger und Sozialgerichte Rechtsunsicherheit �ber Anerkennungsf�higkeit, Voraussetzungen und Entsch�digung dieser Erkrankungen als Berufskrankheit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 410/17




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1
�nderung der Berufskrankheiten-Verordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

4.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

4.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

4.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

- Gleichstellungspolitische Relevanz

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Berufskrankheit Nummer 4104

Zu Buchstabe e

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4162, BMAS: Entwurf einer Entwurf einer vierten Verordnung zur �nderung der Berufskrankheiten-Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.2 Erf�llungsaufwand

B�rgerinnen und B�rger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, L�nder, Kommunen

III. Votum


 
 
 


Drucksache 289/1/17

... ) sowohl auf Arbeitgeberseite als auch bei den Aufsichtsbeh�rden einen erheblichen Mehraufwand verursachen wird. Unklar ist, ob ein solcher Genehmigungsvorbehalt f�r eine Besch�ftigung nach 20.00 Uhr tats�chlich sachlich erforderlich ist.



Drucksache 236/17

... 3) die vollst�ndige parit�tische Finanzierung von Krankenversicherungsbeitr�gen durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wieder hergestellt wird.



Drucksache 411/1/17

... Es wird klargestellt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, Aufzeichnungen nach � 10 Absatz 2 sowohl �ber die t�gliche Arbeits- als auch die Ruhezeit des Arbeitnehmers und jeder Arbeitnehmerin zu f�hren, um eine Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen dieser Verordnung zu erm�glichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 411/1/17




1. Zu � 10 Absatz 1

2. Zu � 10 Absatz 4


 
 
 


Drucksache 59/17 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu pr�fen, inwieweit eine Steuerbeg�nstigung f�r Deutschkurse, die Arbeitgeber zur beruflichen Integration bei ihnen besch�ftigter Fl�chtlinge anbieten, in das

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 59/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 �nderung des Einkommensteuergesetzes

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 4j Absatz 1 EStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 4j Absatz 1 Satz 4 bis 6 EStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 4j Absatz 2 Satz 1 EStG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 4j Absatz 2 Satz 3 EStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 � 52 Absatz 8a und 16a EStG

8. Zu Artikel 1 �nderung des Einkommensteuergesetzes

9. Zu Artikel 1 Artikel 1b - neu - � 3a - neu -, � 7, � 36 Absatz 2 und 2a GewStG Artikel 3 Inkrafttreten

Artikel 1a
Weitere �nderung des Einkommensteuergesetzes

� 3a
Steuerbeg�nstigung von Sanierungsgewinnen

Artikel 1b
�nderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Zu Artikel 1a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 1b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 7/17 (Beschluss)

... 3. Auch das Ziel, dass Ma�nahmen zum Schutz der Besch�ftigten von Unternehmen jeder Gr��enordnung rechtskonform leistbar sein sollten, wird unterst�tzt. Gleiches gilt f�r den Ansatz, dass Schutzma�nahmen ergebnisorientiert anstatt papierbasiert sein m�ssen. Allerdings weist der Bundesrat darauf hin, dass bei den Bem�hungen um Erleichterungen durch digitale Instrumente stets der Aspekt der Rechtssicherheit f�r den Arbeitgeber und der der �berwachbarkeit durch die Vollzugsbeh�rden zu ber�cksichtigen sind. Aufsichtserfahrungen zeigen, dass gerade bei Kleinstbetrieben Internet und andere digitale Instrumente �blicherweise noch nicht routinem��ig genutzt werden.



Drucksache 718/1/17

... 7. Der Bundesrat stellt fest, dass durch die Absenkung des Beitragssatzes um 0,1 Prozentpunkte keine nachhaltigen Effekte auf Wirtschaft und Konsum zu erwarten sind, da mit Mehrkosten f�r Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und die Verwaltung der Rentenversicherungstr�ger durch die Umstellung zu rechnen ist und die Entlastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur von marginaler Bedeutung sein wird.



Drucksache 765/17

... (3) Auskunftsstelle hinsichtlich der geringfügigen Beschäftigungen und der Feststellung der Zeiten einer versicherungspflichtigen Beschäftigung sowie des Namens und der Anschrift des Arbeitgebers ist die Datenstelle der Rentenversicherung selbst. Zudem führt sie den Datenabgleich nach � 118 Absatz 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch durch.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 765/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

� 1
Anwendungsbereich

� 2
Auswahl der Abgleichsfälle und des Abgleichszeitraums

� 3
Übermittlung der Anfragedatensätze an die Vermittlungsstelle

� 4
Verfahren bei der Vermittlungsstelle; Weiterleitung der Anfragedatensätze

� 5
Anforderungen an die Datenübermittlung

� 6
Automatisierter Datenabgleich bei den Auskunftsstellen

� 7
Rückübermittlung der Antwortdatensätze

� 8
Weiterverwendung der Antwortdatensätze

� 9
Verfahrensgrundsätze

� 10
Kosten der Vermittlungsstelle

� 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Rechtsetzungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Bürgerinnen und Bürger

4.2 Wirtschaft

4.3 Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu � 1

Zu � 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu � 5

Zu � 6

Zu � 7

Zu � 8

Zu � 9

Zu � 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4


 
 
 


Drucksache 183/17

... Die Vorschrift des � 42 BZRG regelt die Selbstauskunft an die Betroffenen ausschlie�lich durch Einsichtnahme. Durch das Verbot der Aush�ndigung einer Ablichtung der Mitteilung soll verhindert werden, dass sich Unbefugte auf diesem Wege unbeschr�nkte Ausk�nfte verschaffen, obwohl sie ihnen gem�� � 41 BZRG nicht zustehen. So ist denkbar, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber versuchen k�nnten, �ber die ihnen zustehenden Erkenntnisse aus dem F�hrungszeugnis hinaus an weitere Registerdaten zu gelangen, indem sie die Einstellung der Bewerber und Bewerberinnen von der Vorlage einer unbeschr�nkten Auskunft oder einer Kopie davon abh�ngig machen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 183/17




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
�nderung des Bundeszentralregistergesetzes

� 7
Aussetzung zur Bew�hrung; Vorbehalt der Entscheidung �ber die Aussetzung.

� 20a
�nderung von Personendaten.

� 21a
Protokollierungen

� 48
Anordnung der Tilgung wegen Gesetzes�nderung

Artikel 2
�nderung des Justizverwaltungskostengesetzes

Artikel 3
�nderung der Gewerbeordnung

Artikel 4
�nderung des Sicherheits�berpr�fungsgesetzes

Artikel 5
�nderung der Zweiten Bundesmeldedaten�bermittlungsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 54

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3933, BMJV: Entwurf eines Siebten Gesetzes zur �nderung des Bundeszentralregistergesetzes (7. BZRG�ndG)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erf�llungsaufwand

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluierung

II.4 1:1 Umsetzung gold plating

III. Votum


 
 
 


Drucksache 55/17

... (2b) Bei dem Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen wird als Selbstverwaltungsorgan ein Verwaltungsrat gebildet. Der Verwaltungsrat setzt sich zusammen aus stimmberechtigten Vertretern der im Verwaltungsrat des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen vertretenen Versicherten und Arbeitgeber sowie aus stimmberechtigten Vertretern des Vorstandes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen. Das N�here, insbesondere zur Zusammensetzung des Verwaltungsrates, zur Wahl des Vorsitzenden und dessen Stellvertreter sowie zur Wahl nicht stimmberechtigter Mitglieder aus dem Kreis der f�rdernden Mitglieder des Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, regelt die Satzung nach Absatz 2e. � 217b Absatz 1 Satz 3 und Absatz 1a bis 1e gilt entsprechend.

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Drucksache 55/17




Gesetz

Artikel 1
�nderung des F�nften Buches Sozialgesetzbuch

� 77b
Besondere Regelungen zu Einrichtungen und Arbeitsgemeinschaften der Kassen�rztlichen Bundesvereinigungen

� 78a
Aufsichtsmittel in besonderen F�llen bei den Kassen�rztlichen Bundesvereinigungen

� 78b
Entsandte Person f�r besondere Angelegenheiten bei den Kassen�rztlichen Bundesvereinigungen

� 78c
Berichtspflicht des Bundesministeriums f�r Gesundheit

� 80
Wahl und Abberufung.

� 91a
Aufsicht �ber den Gemeinsamen Bundesausschuss, Haushalts- und Rechnungswesen, Verm�gen

� 217g
Aufsichtsmittel in besonderen F�llen bei dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen

� 217h
Entsandte Person f�r besondere Angelegenheiten bei dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen

� 217i
Verhinderung von Organen, Bestellung eines Beauftragten

� 217j
Berichtspflicht des Bundesministeriums f�r Gesundheit

� 219
Besondere Regelungen zu Einrichtungen und Arbeitsgemeinschaften des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen.

Artikel 2
�nderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 428/17

... 48. VO-raad/EFEE/ETUCE (2015), Professional Autonomy, Accountability and Efficient Leadership and the role of employers' organisations, trade unions and school leaders (berufliche Autonomie, Verantwortlichkeit und effiziente F�hrung und die Rolle der Arbeitgeberverb�nde, Gewerkschaften und Schulleitungen).

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Drucksache 428/17




Mitteilung

1. Einleitung

2. Entwicklung besserer und inklusiverer Schulen

2.1 Unterst�tzung aller Lernenden und Entwicklung ihrer Kompetenzen

2.2. Verbessertes Lernen durch neue Formen der Zusammenarbeit

2.3 Verbesserter Zugang zu fr�hkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung sowie erh�hte Qualit�t

3. Unterst�tzung von Lehrkr�ften und Schulleitungen, um ausgezeichneten Unterricht und eine exzellente Bildung zu gew�hrleisten

3.1. Attraktivere Gestaltung der Lehrt�tigkeit

3.2. Lehrkr�fte: Lernen und Zusammenarbeit �ber die gesamte Berufslaufbahn hinweg

3.3. Unterst�tzung der Schulleitung

4. Governance der schulischen Bildungssysteme, um leistungsf�higer, gerechter und effizienter zu werden

4.1. Schulressourcen: angemessen und effizient investieren

4.2. Verkn�pfung von Autonomie und Qualit�tssicherung

5. Fazit - Ausblick


 
 
 


Drucksache 383/17 (Beschluss)

... 3. Voraussetzung f�r ein Zur�ckdr�ngen physischer und psychischer Gewalt gegen Besch�ftigte und f�r ein Abmildern von Gewaltfolgen ist, dass L�nder, Bund, Gemeinden sowie private Arbeitgeber und die Akteure der Zivilgesellschaft in allen Handlungsfeldern der Pr�vention und der Opferhilfe nachhaltig zusammenwirken. Diese reichen vom Arbeitsschutz und der Berufsbildung bis hin zur Bildung, Sozialarbeit und Pr�vention bereits im jungen Alter. Neben der Verantwortung der L�nder, zu der sich der Bundesrat bekennt, sind zivilgesellschaftliche Akteure ebenso gefordert wie deren Unterst�tzung durch den Bund. Der Bundesrat m�chte mit dieser Entschlie�ung eine gesamtgesellschaftliche Diskussion auch �ber die Wertsch�tzung f�r diese Berufsgruppen anregen.

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Drucksache 383/17 (Beschluss)




Anlage
Entschlie�ung des Bundesrates zur Gewaltpr�vention f�r gef�hrdete Besch�ftigte in Dienstleistungsberufen


 
 
 


Drucksache 289/17

... � 14 Dokumentation und Information durch den Arbeitgeber

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Drucksache 289/17




� 4
Verbot der Mehrarbeit; Ruhezeit

� 5
Verbot der Nachtarbeit

� 25
Besch�ftigung nach dem Ende des Besch�ftigungsverbots

� 27
Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten des Arbeitgebers, Offenbarungsverbot der mit der �berwachung beauftragten Personen.

� 28
Beh�rdliches Genehmigungsverfahren f�r eine Besch�ftigung zwischen 20 Uhr und 22 Uhr

� 29
Zust�ndigkeit und Befugnisse der Aufsichtsbeh�rden, Jahresbericht.

,Artikel 7 Weitere �nderung des F�nften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
�nderung des Mutterschutzgesetzes

Artikel 9
�nderung der Verordnung zum Schutze der M�tter am Arbeitsplatz

Artikel 10
Inkrafttreten; Au�erkrafttreten


 
 
 


Drucksache 352/17 (Beschluss)

... 15. Der Bundesrat lehnt eine von einem hierauf gerichteten Verlangen unabh�ngige Pflicht zur Begr�ndung einer K�ndigung ausdr�cklich ab (Kapitel II Nummer 7 Buchstabe b der S�ule). Mit Blick auf die prim�re Zust�ndigkeit der Mitgliedstaaten f�r das Arbeitsrecht und das Subsidiarit�tsprinzip werden auch EU-Vorgaben f�r eine Verpflichtung zur Zahlung einer Entsch�digung bei ungerechtfertigten K�ndigungen abgelehnt. Im Falle erfolgreicher Rechtsbehelfe wegen ungerechtfertigter K�ndigung besteht das Arbeitsverh�ltnis fort. Er weist darauf hin, dass eine "zus�tzliche" Entsch�digung bei fortgesetztem Arbeitsverh�ltnis den Arbeitgeber belastet.



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Internet

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