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21 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Aufnahmebescheid"


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Drucksache 53/1/15

... Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, ehemalige politische Häftlinge aus dem kommunistischen Machtbereich oder den ehemaligen deutschen Ostgebieten sowie deren hinterbliebene Ehepartner, Eltern und Kinder, soweit sie sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, zu unterstützen. Das Häftlingshilfegesetz betrifft Personen, die aus politischen Gründen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland vor dem 3. Oktober 1990 in Gewahrsam genommen wurden. Gewahrsam im Sinne des Häftlingshilfegesetzes ist ein Festgehaltenwerden auf engbegrenztem Raum unter dauernder Bewachung oder ein zwangsweises Verbringen in ein ausländisches Staatsgebiet. Die Gewährung der genannten Leistungen betrifft z.B. Personen, die nach politischer Haft aus der DDR fliehen konnten oder freigekauft wurden und Personen, die auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR verhaftet und von sowjetischen Stellen interniert oder von einem Sowjetischen Militärtribunal verurteilt wurden. Das gilt auch dann, wenn der Verfolgte einen Teil des politischen Gewahrsams in Lagern in der Sowjetunion verbringen musste, wenn er anschließend in die DDR oder die Bundesrepublik zurückgekehrt ist. Auch Personen, die in den in § 1 Absatz 2 Nummer 3 BVFG genannten Gebieten in Gewahrsam genommen wurden, werden durch die Leistung unterstützt. Dies betrifft gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 3 BVFG Personen, die "die ehemals unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebiete, Danzig, Estland, Lettland, Litauen, die ehemalige Sowjetunion, Polen, die Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Jugoslawien, Albanien oder China verlassen" haben oder verlassen werden. Das Häftlingshilfegesetz bildet bislang die rechtliche Grundlage für eine Unterstützungsleistung in Höhe von 500 € jährlich. Mit der Gesetzesänderung soll diese jährliche Unterstützungsleistung durch eine einmalige Abschlusszahlung in Höhe von bis 3 000 € abgelöst werden. Durch die Beendigung im Wege der Einmalzahlung könnte der Verdacht der Entledigung einer Verpflichtung gegenüber Menschen entstehen, die u.a. auch wegen ihres Deutschseins während und nach dem II. Weltkrieg besonders gelitten haben. Jährlich werden rund 700 Erstanträge gestellt. Es ist nicht davon auszugehen, dass kurzfristig der Bedarf für die Unterstützungsleistung nach § 18 HHG wesentlich abnimmt. Die Änderungen des BVFG im Jahr 2013 führten zu einem Anstieg der Ausreiseanträge und der Einbeziehungsanträge von Ehegatten und Abkömmlingen in Aufnahmebescheide von Spätaussiedlern. Durch diesen seit eineinhalb Jahren zu verzeichnenden deutlichen Wiederanstieg der Zugangszahlen deutscher Spätaussiedler aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion ist auch mit einem Anstieg von Erstantragstellern für Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz zu rechnen. Die Nachkommen der zu Unrecht Inhaftierten, die laut HHG einen Anspruch auf Unterstützungsleistung haben, sind zudem jüngeren Alters. Auch diese Personengruppe hätte nach der Stichtagsregelung keinen Anspruch mehr auf Unterstützungsleistungen. Insgesamt ist damit zu rechnen, dass mehr Personen auf die Leistung aufmerksam werden.



Drucksache 53/15

... Mit der Streichung des § 100a Absatz 1 wird dem Gebot der Rechtsbereinigung entsprochen. Bei dieser Vorschrift handelt es sich um eine einmalige, aufgrund einer Sondersituation geschaffene Ausnahmenorm. Sie wurde durch das Spätaussiedlerstatusgesetz vom 30. August 2001 (BGBl. I S. 2266) eingeführt, um einer steigenden Zuwanderung durch Personen zu begegnen, die bereits im Besitz eines Aufnahmebescheides waren und einer Änderung des geltenden Rechts durch den Gesetzgeber als Reaktion auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Oktober 2001 durch Zuwanderung zuvorkommen wollten (BT-Drs.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 53/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Änderung des Häftlingshilfegesetzes

4 Bund

4 Länder

2. Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

E. Erfüllungsaufwand

1. Änderung des Häftlingshilfegesetzes

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

2. Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Häftlingshilfegesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte und demografische Auswirkungen

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

a Änderung des Häftlingshilfegesetzes

5 Bund

5 Länder

b Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

4. Erfüllungsaufwand

a Änderung des Häftlingshilfegesetzes

b Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 330/14

... Nr. 10 regelt den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, soweit eine Bescheinigung nach § 15 BVFG zurückgenommen oder für nichtig erklärt wird. Mit Erteilung einer Bescheinigung nach § 15 BVFG erwerben Spätaussiedler und in den Aufnahmebescheid einbezogene Familienangehörige gemäß § 7 StAG die deutsche Staatsangehörigkeit. Eine Rücknahme muss daher auch den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zur Folge haben. Ein Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne des Art. 16 Absatz 1 Satz 1 GG ist damit nicht verbunden, da sich der Betroffene sein Verhalten bei Erlangung der Bescheinigung auch hinsichtlich des Verlusts zurechnen lassen muss. Soweit das Verhalten des Betroffenen bei Erlangung einer rechtswidrigen Bescheinigung nach den Maßstäben des Staatsangehörigkeitsrechts im Rahmen des Art. 16 Absatz 1 Satz 1 GG nicht vorwerfbar ist, scheidet eine Rücknahme der Bescheinigung nach § 15 BVFG aus (vgl. BVerwG vom 24.05.2012 Az. 5 C 18.11).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/14




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

Artikel 2
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Artikel 3
Zitiergebot

Artikel 4
Inkrafttreten

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 510/13

... "Abweichend hiervon kann Personen, die sich ohne Aufnahmebescheid im Geltungsbereich des Gesetzes aufhalten, ein Aufnahmebescheid erteilt oder es kann die Eintragung nach Absatz 1 Satz 2 nachgeholt werden, wenn die Versagung eine besondere Härte bedeuten würde und die sonstigen Voraussetzungen vorliegen. Der Wohnsitz im Aussiedlungsgebiet gilt als fortbestehend, wenn ein Antrag nach Satz 2 abgelehnt wurde und der Antragsteller für den Folgeantrag nach Satz 1 erneut Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten begründet hat."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/13




‚Artikel 1 Änderungen des Bundesvertriebenengesetzes


 
 
 


Drucksache 182/13

... Deutschen Volkszugehörigen, die einen Aufnahmebescheid nach dem Bundesvertriebenengesetz besitzen, kann die Zustimmung zu einem Aufenthaltstitel zur Ausübung einer vorübergehenden Beschäftigung erteilt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich der Verordnung, Begriffsbestimmungen

Teil 2
Zuwanderung von Fachkräften

§ 2
Hochqualifizierte, Blaue Karte EU, Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen

§ 3
Führungskräfte

§ 4
Leitende Angestellte und Spezialisten Die Zustimmung kann erteilt werden für

§ 5
Wissenschaft, Forschung und Entwicklung Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels an

§ 6
Ausbildungsberufe

§ 7
Absolventinnen und Absolventen deutscher Auslandsschulen

§ 8
Praktische Tätigkeiten als Voraussetzung für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

§ 9
Beschäftigung bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerem Voraufenthalt

Teil 3
Vorübergehende Beschäftigung

§ 10
Internationaler Personalaustausch, Auslandsprojekte

§ 11
Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer, Spezialitätenköchinnen und Spezialitätenköche

§ 12
Aupair-Beschäftigungen

§ 13
Hausangestellte von Entsandten

§ 14
Sonstige Beschäftigungen

§ 15
Praktika zu Weiterbildungszwecken

Teil 4
Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

§ 16
Geschäftsreisende

§ 17
Betriebliche Weiterbildung

§ 18
Journalistinnen und Journalisten

§ 19
Werklieferungsverträge

§ 20
Internationaler Straßen- und Schienenverkehr

§ 21
Dienstleistungserbringung

Teil 5
Besondere Berufs- oder Personengruppen

§ 22
Besondere Berufsgruppen

§ 23
Internationale Sportveranstaltungen

§ 24
Schifffahrt- und Luftverkehr

§ 25
Kultur und Unterhaltung

§ 26
Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger

§ 27
Grenzgängerbeschäftigung

§ 28
Deutsche Volkszugehörige

Teil 6
Sonstiges

§ 29
Internationale Abkommen

§ 30
Beschäftigungsaufenthalte ohne Aufenthaltstitel Nicht als Beschäftigung im Sinne des Aufenthaltsgesetzes gelten

Teil 7
Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sowie von Personen mit Duldung und Asylbewerbern

§ 31
Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen

§ 32
Beschäftigung von Personen mit Duldung

§ 33
Versagung der Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung von Personen mit Duldung

§ 34
Beschäftigung von Personen im Asylverfahren

Teil 8
Verfahrensregelungen

§ 35
Beschränkung der Zustimmung

§ 36
Reichweite der Zustimmung

§ 37
Zustimmungsfiktion, Vorabprüfung

§ 38
Härtefallregelung

Artikel 2
Änderungen der Aufenthaltsverordnung

§ 17a
Befreiung zur Dienstleistungserbringung für langfristig Aufenthaltsberechtigte

Artikel 3
Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung

§ 12d
Haushaltshilfen

§ 12f
Schaustel lergehilfen

§ 12g
Fertighausmonteure

§ 12h
Werkverträge

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem, Ziel und Lösung

II. Aufbau der neuen Beschäftigungsverordnung

Teil 1
- Allgemeine Bestimmungen

Teil 2
- Zuwanderung von Fachkräften

Teil 3
- Vorübergehende Beschäftigung

Teil 4
- Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Teil 5
- Besondere Berufs- oder Personengruppen

Teil 6
- Sonstiges

III. Bisherige Regelungen, die nicht in die neue Verordnung übernommen werden

IV. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4. Weitere Kosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf einer Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts (NKR-Nr. 2373)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 342/12 (Beschluss)

... Der Gesetzentwurf dient der Vermeidung von Härtefällen aus humanitären Gründen, die dadurch entstehen können, dass ohne Ausnahmemöglichkeit an der Voraussetzung des Besitzes von Grundkenntnissen der deutschen Sprache für Familienangehörige festgehalten wird, die in den Aufnahmebescheid des Spätaussiedlers aufgenommen werden wollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 342/12 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

Artikel 1
Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Kosten für die öffentlichen Haushalte

IV. Sonstige Kosten

V. Bürokratiekosten

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 342/12

... Der Gesetzentwurf dient der Vermeidung von Härtefällen aus humanitären Gründen, die dadurch entstehen können, dass ohne Ausnahmemöglichkeit an der Voraussetzung des Besitzes von Grundkenntnissen der deutschen Sprache für Familienangehörige festgehalten wird, die in den Aufnahmebescheid des Spätaussiedlers aufgenommen werden wollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 342/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Kosten für die öffentlichen Haushalte

IV. Sonstige Kosten

V. Bürokratiekosten

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 57/11

... Der im Aussiedlungsgebiet lebende Ehegatte oder Abkömmling eines Spätaussiedlers kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen in den Aufnahmebescheid des Spätaussiedlers einbezogen werden und mit ihm gemeinsam ins Bundesgebiet aussiedeln. Jedoch führt die Aussiedlung nach Deutschland zu einer Trennung von Familienangehörigen, wenn sich diese zunächst entscheiden, im Aussiedlungsgebiet zu bleiben, oder nicht die vertriebenenrechtlichen Aufnahmevoraussetzungen erfüllen. Im Bundesvertriebenenrecht fehlt bislang eine Regelung, die es dem Ehegatten oder Abkömmling eines Spätaussiedlers ermöglicht, bei Vorliegen eines Härtefalles nachträglich ins Bundesgebiet auszusiedeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 57/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Kosten für die öffentlichen Haushalte

IV. Sonstige Kosten

V. Bürokratiekosten

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 1528: Neuntes Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes


 
 
 


Drucksache 57/2/11

... - bereits ausgereiste Betroffene ebenfalls nachträglich in den Aufnahmebescheid aufgenommen werden können;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 57/2/11




Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 196/09

... "(1a) Zur Feststellung von Ausschlussgründen nach § 5 Nummer 1 Buchstabe d und e darf das Bundesverwaltungsamt folgende Daten des Spätaussiedlers, seines Ehegatten oder seiner Abkömmlinge, die in den Aufnahmebescheid einbezogen werden sollen, an den Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz, den Militärischen Abschirmdienst, die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und das Zollkriminalamt übermitteln:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

Artikel 2
Änderung des Häftlingshilfegesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Kosten für die öffentlichen Haushalte

IV. Sonstige Kosten

V. Bürokratiekosten

VI. Gender Mainstreaming

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 788: Achtes Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes


 
 
 


Drucksache 668/09

... verwendet. Die Daten von Personen, die ein Verfahren zur Feststellung der Aussiedler- oder Spätaussiedlereigenschaft betreiben und mit einem Aufnahmebescheid in den Geltungsbereich des Gesetzes einreisen, werden nur unter den Voraussetzungen des § 2 Absatz 2 Nummer 10 gespeichert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 668/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

0. Vorbemerkung

1. Zu § 1 Absatz 1 - Registerbehörde, Bestandteile, Zweck des Registers

2. Zu § 2 - Anlass der Speicherung

2.1 Zu § 2 Absatz 1

2.2 Zu § 2 Absatz 2

2.2.1 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 1

2.2.2 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 3

2.2.3 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 4

2.2.4 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 7

2.2.5 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 13

2.2.6 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 14

3. Zu § 3 - Allgemeiner Inhalt

3.1 Zu § 3 Nummer 1/§ 1 AZRG-DV i. V. m. Anlage I Nummer 1 Spalte A

3.2 Zu § 3 Nummer 2

3.3 Zu § 3 Nummer 4

3.4 Zu § 3 Nummer 5

3.5 Zu § 3 Nummer 5a

3.6 Zu § 3 Nummer 6

4. Zu § 4 - Übermittlungssperren

4.1 Zu § 4 Absatz 1

4.2 Zu § 4 Absatz 2

4.3 Zu § 4 Absatz 3

4.4 Zu § 4 Absatz 4

5. Zu § 5 - Suchvermerke

5.1 Zu § 5 Absatz 1

5.2 Zu § 5 Absatz 3

5.3 Zu § 5 Absatz 4

5.4 Zu § 5 Absatz 5

6. Zu § 6 - Übermittelnde Stellen, Inhalt der Datenübermittlung

6.1 Zu § 6 Absatz 2

6.2 Zu § 6 Absatz 5

7. Zu § 7 - Übermittlung und Veränderung von Daten im Wege der Direkteingabe

8. Zu § 8 - Verantwortung für den Registerinhalt, Datenpflege

8.1 Zu § 8 Absatz 1

8.2 Zu § 8 Absatz 2

8.3 Zu § 8 Absatz 3

9. Zu § 9 Absatz 2 – Datenschutzkontrolle, Sicherung und Löschung von Aufzeichnungen zu Protokolldaten

9.1 Zu § 9 Absatz 2 Satz 2 - Datenschutzkontrolle

9.2 Zu § 9 Absatz 2 Satz 3 - Sicherung und Löschung von Aufzeichnungen zu Protokolldaten

10. Zu § 10 - Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung

10.1 Zu § 10 Absatz 1

10.2 Zu § 10 Absatz 2 und 3

10.3 Zu § 10 Absatz 6

11. Zu § 11 - Zweckbestimmung, Weiterübermittlung von Daten

11.1 Zu § 11 Absatz 1

11.2 Zu § 11 Absatz 2

12. Zu § 12 - Gruppenauskunft

12.1 Zu § 12 Absatz 1

12.2 Zu § 12 Absatz 2

13. Zu § 13 - Aufzeichnungspflicht bei Datenübermittlung

13.1 Zu § 13 Absatz 1

13.2 Zu § 13 Absatz 2

14. Zu § 14 Absatz 2 - Datenübermittlung an alle öffentlichen Stellen frühere Namen und Suchvermerke

15. Zu § 15 Absatz 1 Nummer 6 - Datenübermittlung an oberste Bundes- und Landesbehörden

16. Zu § 16 - Datenübermittlung an Gerichte

16.1 Zu § 16 Absatz 2

16.2 Zu § 16 Absatz 3

17. Zu § 17 Datenübermittlung an das Zollkriminalamt

18. Zu § 18 - Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die Behörden der Zollverwaltung

19. Zu § 19 Absatz 1 - Datenübermittlung an die Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden

21. Zu § 21 - Datenübermittlung an das Auswärtige Amt, die deutschen Auslandsvertretungen und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren

21.1 Zu § 21 Absatz 2

21.2 Zu § 21 Absatz 3

22. Zu § 22 - Abruf im automatisierten Verfahren

22.1 Zu § 22 Absatz 1

22.2 Zu § 22 Absatz 2

22.3 Zu § 22 Absatz 3

23. Zu § 23 - Statistische Aufbereitung der Daten

23.1 Zu § 23 Absatz 1

23.2 Zu § 23 Absatz 2

24. Zu § 24 - Planungsdaten

25. Zu § 25 - Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen

25.1 Zu § 25 Absatz 1

25.2 Zu § 25 Absatz 2

25.3 Zu § 25 Absatz 3

25.4 Zu § 25 Absatz 4

26. Zu § 26 - Datenübermittlung an Behörden anderer Staaten und an über- oder zwischenstaatliche Stellen

26.1. Die Abwägungsklauseln in §§ 4b und 4c BDSG sind zu berücksichtigen. Mit der Einholung des Einverständnisses der Stelle, die dem Register die Daten übermittelt hat i.d.R. die Ausländerbehörde , soll der Verantwortungsteilung zwischen dem Register und der datenübermittelnden Stelle Rechnung getragen werden. Die Beteiligung soll gewährleisten, dass in die Entscheidung über die grenzüberschreitende Übermittlung die individuellen Belange des betroffenen Ausländers einfließen können. Die zuständigen Ausländer- Behörden verfügen im Regelfall über die erforderlichen Informationen und können sich gegebenenfalls auch an den Ausländer wenden.

27. Zu § 27 Absatz 2 – Datenübermittlung an sonstige nichtöffentliche Stellen Anhörung, Aufzeichnung

29. Zu 29 Absatz 1 - Inhalt

29.1 Zu § 29 Absatz 1 Nummer 1

29.2 Zu § 29 Absatz 1 Nummer 1a

31. Zu § 31 Absatz 1 - Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung

32. Zu § 32 Absatz 2 – Datenübermittlung im Visumverfahren

34. Zu § 34 - Auskunft an den Betroffenen

34.1 Zu § 34 Absatz 1 / § 15 AZRG-DV

34.2 Zu § 34 Absatz 2

34.3 Zu § 34 Absatz 4

34.4 Zu § 34 Absatz 5

35. Zu § 35 - Berichtigung

36. Zu § 36 - Löschung

36.1 Zu § 36 Absatz 1

36.2 Zu § 36 Absatz 1 und 2

36.3 Zu § 36 Absatz 3

37. Zu § 37 - Sperrung

37.1 Zu § 37 Absatz 1

37.2 Zu § 37 Absatz 2

38. Zu § 38 Absatz 1 - Unterrichtung beteiligter Stellen

Artikel 2
Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 756: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz, zum Freizügigkeitsgesetz/EU und zum Ausländerzentralregistergesetz


 
 
 


Drucksache 549/08

... , wenn das nachgeborene Kind die deutsche Staatsangehörigkeit durch Ius Soli nach § 4 Abs. 3 StAG erworben hat die Rücknahme der Ausstellung einer Bescheinigung nach § 15 des Bundesvertriebenengesetzes, wenn das nachgeborene Kind die deutsche Staatsangehörigkeit von dem Spätaussiedler und/oder dem in den Aufnahmebescheid einbezogenen Ehegatten durch Abstammung nach § 4 Abs. 1 StAG erworben hat sowie die Feststellung des Nichtbestehens der Vaterschaft nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes nur vom Vater erworben werden konnte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 549/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

§ 35

§ 42
Strafvorschriften

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 438: Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes


 
 
 


Drucksache 697/08

... Absatz 2 behandelt als besonderen Fall der Datenerhebung die vom Bundesverwaltungsamt den Suchdiensten regelmäßig zur Verfügung gestellten Daten im Rahmen des Aufnahmeverfahrens nach dem Bundesvertriebenengesetz. Zur Verfügung gestellt werden die für die Aufgabenerfüllung des Deutschen Roten Kreuzes und des Kirchlichen Suchdienstes wichtigen Daten des Aufnahmebescheids (wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, letzte Anschrift im Herkunftsgebiet und Statusfeststellung) und über die Einreise von Spätaussiedlern und deren Familienangehörigen sowie Angaben über erfolgte Einbürgerungen der in § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Bundesvertriebenengesetzes genannten Personen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 697/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Anwendungsbereich des Gesetzes

§ 2
Aufgaben der Suchdienste

§ 3
Erhebung

§ 4
Verwendung

§ 5
Löschung

§ 6
Schadensersatz

§ 7
Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Allgemeines

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und sonstige Kosten

3. Gleichstellungspolitische Bedeutung

4. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 233: Gesetz über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die nationalen Suchdienste (Suchdienstedatenschutzgesetz)


 
 
 


Drucksache 113/08

... In Satz 6 ist geregelt, dass in den Fällen, in denen sich innerhalb des ersten Jahres nach Bestandskraft des Aufnahmebescheides herausstellt, dass das Unternehmen von Anfang an oder durch eine Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse in die Zuständigkeit eines anderen Unfallversicherungsträgers fällt, eine Überweisung auch dann erfolgt, wenn die weiteren Voraussetzungen der Sätze 1 bis 3 nicht vorliegen. Durch einen Verweis auf Satz 5 wird sichergestellt, dass eine Überweisung dann nicht erfolgt, wenn feststeht, dass die Abweichung der formellen von der materiellrechtlichen Zuständigkeit innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren entfällt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen Keine.

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

§ 139a
Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung - Ausland

Fünfter Unterabschnitt Betriebsmittel, Rücklage und Verwaltungsvermögen

§ 171
Mittel der Unfallversicherungsträger

§ 172
Betriebsmittel

§ 172a
Rücklage

§ 172b
Verwaltungsvermögen

§ 172c
Altersrückstellungen

Siebter Unterabschnitt Lastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften

§ 176
Grundsatz

§ 177
Begriffsbestimmungen

§ 178
Gemeinsame Tragung der Rentenlasten

§ 179
Sonderregelung bei außergewöhnlicher Belastung

§ 180
Freibeträge, Unternehmen ohne Gewinnerzielungsabsicht

§ 181
Durchführung des Ausgleichs

§ 184
Rücklage

§ 218e
Übergangsregelungen aus Anlass des Übergangs der Beitragsüberwachung auf die Träger der Deutschen Rentenversicherung

§ 219
Beitragsberechnung

§ 219a
Betriebsmittel, Rücklage, Altersrückstellungen

§ 220
Ausgleich unter den gewerblichen Berufsgenossenschaften

Elftes Kapitel Übergangsvorschriften zur Neuorganisation der gesetzlichen Unfallversicherung

§ 222
Neuorganisation der gewerblichen Berufsgenossenschaften

§ 223
Neuorganisation der landesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

§ 224
Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

Artikel 2
Weitere Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Zweiter Unterabschnitt Umlage für das Insolvenzgeld

§ 358
Aufbringung der Mittel

§ 359
Einzug und Weiterleitung der Umlage

§ 360
Umlagesatz

§ 361
Verordnungsermächtigung

§ 362
Übergangsregelung

Artikel 4
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Unterabschnitt 3a
Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für die Seemannskasse

§ 137a
Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für die Seemannskasse

§ 137b
Besonderheiten bei den Leistungen und bei der Durchführung der Versicherung

§ 137c
Vermögen, Haftung

§ 137d
Organe

§ 137e
Beirat

Artikel 6
Änderung des Arbeitsschutzgesetzes

Fünfter Abschnitt

§ 20a
Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie

§ 20b
Nationale Arbeitsschutzkonferenz

Artikel 7
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 8
Gesetz zu Übergangsregelungen zur Eingliederung der Seemannskasse in die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

§ 1
Übertritt des Personals

§ 2
Besitzstandsschutz

Artikel 9
Änderung des Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 11
Folgeänderungen anderer Gesetze und Verordnungen

§ 13
Meldungen für geringfügig Beschäftigte

Artikel 12
Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt und Ziel

A. Ausgangslage

B. Ziele und Maßnahmen

Zu den Reformmaßnahmen des Gesetzentwurfs im Einzelnen:

Trägerzahl und Selbstverwaltung

Lastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften

4 Vermögensrecht

4 Arbeitsschutz

4 Insolvenzgeldumlage

Weitere Maßnahmen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu § 171

Zu § 172

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

§ 172a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 172b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 172c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 25

Zu § 176

Zu § 177

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 178

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 179

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 180

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 181

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 39

Zu § 222

Zu § 223

Zu § 224

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 358

Zu § 359

Zu § 360

Zu § 361

Zu § 362

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 137a

Zu § 137b

Zu § 137c

Zu § 137d

Zu § 137e

Zu Nummer 3

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu § 20a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu § 1

Zu § 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

C. Finanzieller Teil

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3 Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz - UVMG)

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG)


 
 
 


Drucksache 158/07

... "(4) Personen, die vor dem 1. Juli 1990 eine Übernahmegenehmigung des Bundesverwaltungsamtes erhalten haben, sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Nr. 3, mit der Maßgabe, dass kein Ausschlussgrund nach § 5 Nr. 1 Buchstabe d oder Buchstabe e vorliegt, oder des § 4 auch dann Spätaussiedler, wenn ihnen kein Aufnahmebescheid nach § 26 erteilt wurde. Sind diese Personen Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, wird die ihnen erteilte Übernahmegenehmigung ab 1. Januar 2010 unwirksam."



Drucksache 781/1/06

... Die vorgesehene Formulierung für die nachträgliche Einbeziehung von während des Aussiedlungsvorgangs geborenen Abkömmlingen in den Aufnahmebescheid der Bezugsperson ist missverständlich, da der Abkömmling und die Bezugsperson zunächst nicht gemeinsam aus dem Aussiedlungsgebiet ausreisen. Gemeint sind vielmehr die Fälle, in denen der Abkömmling nicht mehr im Aussiedlungsgebiet, sondern nach dem Verlassen des Aussiedlungsgebiets durch die Bezugsperson während des Aussiedlungsvorgangs und vor Erteilung der Bescheinigung nach § 15 BVFG geboren wird. Der dem Absatz 2 anzufügende Satz ist deshalb zur Klarstellung neu zu fassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 781/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a1 - neu - § 8 Abs. 2 Satz 2 - neu - BVFG

2. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a § 9 Abs. 1 BVFG

3. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b § 9 Abs. 3 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - BVFG

4. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 15 Abs. 2 Satz 1 BVFG

5. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 27 Abs. 2 Satz 2 BVFG

6. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 94 Abs. 1 BVFG

7. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 100b Abs. 1 BVFG


 
 
 


Drucksache 781/06

... "Spätaussiedler und in den Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten oder Abkömmlinge sind verpflichtet, sich nach der Einreise in den Geltungsbereich des Gesetzes in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Bundes registrieren zu lassen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 781/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

Artikel 2
Änderung des Häftlingshilfegesetzes

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Gender Mainstreaming

IV. Bürokratieabbau

V. Gesetzesfolgen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 2

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 3

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 4

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 5

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 6

Buchstabe a

Buchstabe d

Zu Nummer 7

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 8

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 781/06 (Beschluss)

... Die vorgesehene Formulierung für die nachträgliche Einbeziehung von während des Aussiedlungsvorgangs geborenen Abkömmlingen in den Aufnahmebescheid der Bezugsperson ist missverständlich, da der Abkömmling und die Bezugsperson zunächst nicht gemeinsam aus dem Aussiedlungsgebiet ausreisen. Gemeint sind vielmehr die Fälle, in denen der Abkömmling nicht mehr im Aussiedlungsgebiet, sondern nach dem Verlassen des Aussiedlungsgebiets durch die Bezugsperson während des Aussiedlungsvorgangs und vor Erteilung der Bescheinigung nach § 15 BVFG geboren wird. Der dem Absatz 2 anzufügende Satz ist deshalb zur Klarstellung neu zu fassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 781/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a1 - neu - § 8 Abs. 2 Satz 2 - neu - BVFG

2. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a § 9 Abs. 1 BVFG

3. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b § 9 Abs. 3 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - BVFG

4. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 15 Abs. 2 Satz 1 BVFG

5. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 27 Abs. 2 Satz 2 BVFG

6. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 94 Abs. 1 BVFG

7. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 100b Abs. 1 BVFG


 
 
 


Drucksache 79/05

Bundesvertriebenengesetzes in den Aufnahmebescheid einbezogen worden sind, erwerben,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 79/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Achtzehnte allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden - DA - 18. DA-ÄndVwV

2 I.

1. In § 22 Abs. 3

2. In § 32 Abs. 3 Satz 3, § 276 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4, § 285 Abs. 6 Satz 3 und § 301 Abs. 2 Satz 3

3. In § 49 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2

4. In § 63 Abs. 2 Satz 1

5. § 87

6. § 91a Abs. 2 Satz 2

7. § 101

8. In § 120 Abs. 2

9. § 139

10. § 141

11. Dem § 142 Abs. 2

12. § 147 Abs. 2 und 3

13. § 158

14. § 159

15. § 159a

16. § 182 Abs. 1 Nr. 4

17. § 190 Abs. 3 Satz 2

18. In § 215 Abs. 1 Nr. 1, § 227 Abs. 2 Satz 2 und § 369 Abs. 1 Satz 1

19. § 233

20. § 237 Abs. 5 Nr. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und § 239 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 2 Buchstabe a

21. § 240c

22. § 261a Abs. 1 und 2

23. In § 265 Abs. 2 Nr. 1

24. In § 266

25. In § 285 Abs. 2

26. § 293

27. In § 297 Abs. 4 Satz 1 und § 298 Abs. 2 Satz 1

28. § 299

29. In § 300 Abs. 1 Satz 3

30. In § 301 Abs. 1 Satz 3

31. § 302

32. In § 324 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2

33. § 339

34. In § 367 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

35. Nach § 370a

36. In § 372 Abs. 1

37. § 379

38. § 380a

39. In § 383 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3

40. In § 401 Abs. 5

2 II.

Begründung

Der Inhalt der 18. DA-ÄndVwV wird weitgehend von Rechtsänderungen bestimmt, die sich direkt oder indirekt auf das Personenstandswesen auswirken; zu nennen sind insbesondere

Zu Nummer 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 7

Zu den Nummer n

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu den Nummer n

Zu Nummer 20

Zu Nummer 22

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 40


 
 
 


Drucksache 721/04

... Gemäß § 1 Abs. 2 AusÜbsiedWOG unterfallen auch ausländische Familienangehörige von Spätaussiedlern im Sinne von § 8 Abs. 2 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) den Bindungen des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler. Für diese Gruppe, die etwa 15 % des Spätaussiedlerzuzugs ausmacht, gelten nicht die Deutschen-Grundrechte und damit auch nicht das Recht auf Freizügigkeit nach Artikel 11 Abs. 1 GG und die Berufsfreiheit nach Artikel 12 Abs. 1 GG. Anders ist es dagegen bei Spätaussiedlern und ihren in den Aufnahmebescheid einbezogenen Ehegatten und Abkömmlingen, die mit der Aufnahme in Deutschland gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 BVFG den Deutschenstatus im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 GG erlangen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 721/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 3c

Zu § 3c

Zu § 3c

Zu § 3c

Zu § 3c

Zu § 3c

Zu § 3c

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 224/07 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.