384 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Besatz"
Drucksache 185/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Transport von Gefahrgut auf Großcontainerschiffen
... Bei der Beförderung von Containern auf sehr großen Containerschiffen (ULCS) können folgende Sachverhalte und daraus folgend Herausforderungen an die Schiffsbesatzung auftreten:
Drucksache 98/20
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften
... Zu 6: In Regionen mit einem Wirtschaftsdüngeraufkommen deutlich unter 150 kg N/ha (nach Stall- und Lagerungsverlusten) besteht keine Notwendigkeit, Winterraps und Wintergerste im Herbst mit Wirtschaftsdüngern zu düngen, eine Düngung mit Mineraldünger wird nur fallweise zur Ertragssicherung erfolgen. Daher hat diese Restriktion in den meisten Regionen nur geringe und nicht quantifizierbare Auswirkungen. Gebiete mit sehr hoher Tierbesatzdichte, vor allem in Nordwestdeutschland, liegen in nitratbelasteten Gebieten gemäß § 13a. Dort gilt ein vollständiges Düngeverbot im Herbst zu Winterraps, Wintergerste und Zwischenfrüchten ohne Futternutzung (Nummer 32).
Drucksache 98/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften
... d) Für die hauptsächlich durch zu hohe Viehbesatzdichten und ineffizienten N-Düngereinsatz hervorgerufene Überschreitung der zulässigen Ammoniak-Emission in Deutschland sind verursachergerechte Minderungsmaßnahmen zu entwickeln.
Drucksache 2/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... 2. für Mitglieder von Flug- oder Kabinenbesatzungen nach Artikel 11 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr.
Drucksache 492/20
... Weiterhin wird die Passersatzfunktion von Lizenzen und Besatzungsausweisen für Linien- und Charterflugpersonal nach § 7 Absatz 1 Nummer 3 der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Passverordnung
Artikel 2 Änderung der Personalausweisverordnung
Kapitel 10 eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 36b Entsprechende Anwendung der Vorschriften über den Personalausweis
§ 36c Nicht auf die eID-Karte entsprechend anwendbare Vorschriften
§ 36d Muster der eID-Karte
Anhang 3a Muster der eID-Karte
Artikel 3 Änderung der Personalausweisgebührenverordnung
§ 1a Auslagen für Ausweise
§ 2 Gebühr für die eID-Karte
§ 2a Auslagen für eID-Karten
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Regelungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Regelungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Regelungsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5116, BMI: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
II.2. Weitere Kosten
III. Ergebnis
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Drucksache 587/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... (4) Ein Bereich der Einstreu kann zur nutzbaren Fläche nur gerechnet werden, wenn er den Junghennen spätestens ab dem 21. Lebenstag täglich während der gesamten Hellphase uneingeschränkt zur Verfügung steht; dabei darf die Fläche unterhalb der Haltungseinrichtung maximal 14 Tage nicht zur Verfügung stehen. In keinem Fall darf eine Besatzdichte von 54 Junghennen pro Quadratmeter Einstreubereich ab dem 50. Lebenstag überschritten werden. Der Einstreubereich muss sich auf dem Stallboden befinden.
1. Hauptempfehlung zu Ziffer 24
Zu Artikel 1
Abschnitt 6a Anforderungen an das Halten von Junghennen
§ 37a Anwendungsbereich
§ 37b Sachkunde
§ 37c Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Junghennen
§ 37d Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Junghennen
§ 37e Überwachung, Fütterung und Pflege von Junghennen
§ 37f Anlagen zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen
Abschnitt 6b Anforderungen an das Halten von Masthühner-Elterntieren
§ 37g Anwendungsbereich
§ 37h Sachkunde
§ 37i Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Masthühner-Elterntiere
§ 37j Besondere Anforderungen an das Halten von Masthühner-Elterntieren
2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - Inhaltsübersicht , Nummer 01a - neu - § 2 Nummer 3a - neu - , Nummer 01b - neu - Überschrift Abschnitt 2 , Nummer 01c - neu - § 11a - neu - , Nummer 9 § 45 Absatz 2b - neu -
§ 11a Anbindehaltung von Rindern
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 1
Zu Nummer n
3. Hauptempfehlung zu Ziffer 4
Zu Artikel 1 Nummer 01
4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3
Zu Artikel 1 Nummer 01
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 13 Absatz 6 Satz 2 - neu -
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 13a Absatz 1 Satz 2
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 23 Absatz 4 Satz 1
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 24 Absatz 4 Satz 1a - neu -
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 24 Absatz 5 Satz 1
10. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 26 Absatz 1 Satz 2
11. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a1 - neu - § 26 Absatz 2 Satz 2a - neu -
12. Hauptempfehlung zu Ziffer 13*
Zu Artikel 1 Nummer 6
13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 12
Zu Artikel 1 Nummer 6
14. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 30 Absatz 2 Satz 4 Nummer 1 , Buchstabe b § 30 Absatz 2a Satz 3 , Buchstabe c § 30 Absatz 3 Satz 3
15. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 30 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2
16. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 30 Absatz 02a - neu - , Buchstabe e § 30 Absatz 8
17. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 30 Absatz 2a Satz 2
18. Hauptempfehlung zu Ziffer 19*
Zu Artikel 1 Nummer 9
19. Hilfsempfehlung zu Ziffer 18
Zu Artikel 1 Nummer 9
20. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 45 Absatz 11a Satz 1 Nummer 2
21. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 45 Absatz 11a Satz 3
24. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1
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Drucksache 257/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr (Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz - BwEinsatzBerStG )
... a) Tätigkeiten als fliegende Besatzung zur Überwachung des nationalen Luftraums oder
§ 30d Höchstzulässige Arbeitszeit bei bestimmten Tätigkeiten
Anlage (zu den §§ 4 und 6) Wehrsoldgrundbetrag, Kinderzuschlag, Auslandsvergütung
§ 7 Zusammentreffen mehrerer Leistungen
§ 14 Dienstgeld
‚Artikel 27 Weitere Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
§ 40b Zeiten des Bezuges von Übergangsgebührnissen
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Drucksache 608/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
... d) Einführung eines gesonderten kommunalen Hebesatzes für mit
Drucksache 514/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
... a) Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine Reihe von steuerrechtlichen Maßnahmen vor, die Teil der Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung sind. Hierzu zählen insbesondere die Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, die Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendlerinnen und Fernpendler, die Einführung einer Mobilitätsprämie für Pendlerinnen und Pendler mit geringem zu versteuernden Einkommen, die Absenkung des Umsatzsteuersatzes für die Beförderung von Personen im Schienenbahnverkehr und die Einführung eines erhöhten Hebesatzes bei der Grundsteuer für Gebiete für
Drucksache 503/1/19
Antrag des Landes Berlin
Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung
... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass durch das Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung die Gemeinden bei Vorliegen städtebaulicher Gründe die Möglichkeit erhalten, für baureife Grundstücke einen erhöhten Hebesatz einzuführen. Durch den erhöhten Hebesatz können steuerliche Anreize bei der Grundsteuer gesetzt werden, um baureife Grundstücke für eine Bebauung zu mobilisieren.
Drucksache 327/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 72, 105 und 125b)
... änderung uneingeschränkt die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz zur Regelung der Grundsteuer. Zeitgleich wird den Ländern über eine Ergänzung in Artikel 72 Absatz 3 GG eine umfassende abweichende Regelungskompetenz eröffnet. Dafür bestehen gute Gründe mit Blick auf das Ziel einer bundesgesetzlichen Grundlage. Zugleich bietet sich gerade die Grundsteuer aufgrund der Immobilität des Steuerobjekts und des bereits in der Verfassung vorhandenen kommunalen Hebesatzrechts dafür an, die Steuerautonomie der Länder zu stärken.
Drucksache 487/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zu dem Abkommen vom 4. Juli 2019 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Hellenischen Republik über das Deutsch-Griechische Jugendwerk
... Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung der Hellenischen Republik - auf der Grundlage des Kulturabkommens vom 17. Mai 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Griechenland, unter Berücksichtigung der Absichtserklärung vom 12. September 2014 und der Vereinbarung vom 26. Juli 2017 zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium für Bildung, Forschung und Religiöse Angelegenheiten der Hellenischen Republik über die Zusammenarbeit im Bereich Jugend und die Vorbereitung zur Gründung eines Deutsch-Griechischen Jugendwerks sowie der gemeinsamen Erklärung vom 4. Dezember 2016 der Außenminister beider Staaten, in dem Bewusstsein, dass die Herausbildung einer europäischen Zivilgesellschaft, als eine wesentliche Voraussetzung für eine lebendige Demokratie in Europa, insbesondere in den Händen der jungen Generationen liegt, in der Überzeugung, dass die deutschgriechischen Beziehungen hierzu beitragen, indem junge Menschen in der Bundesrepublik Deutschland und der Hellenischen Republik die Möglichkeit erhalten, einander vertieft zu begegnen, um die gegenseitige Verständigung, Freundschaft und Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten zu fördern und eingedenk der Vergangenheit miteinander die gemeinsame Gegenwart und Zukunft in Europa zu gestalten, im Bewusstsein, dass das Deutsch-Griechische Jugendwerk keine Antwort ist für die besondere historische Verantwortung, die der Bundesrepublik aus den dunklen Kapiteln der Geschichte der bilateralen Beziehungen, insbesondere der deutschen Besatzung, erwächst, und im Einvernehmen darüber, dass die diesbezüglich jeweiligen Rechtspositionen von diesem Abkommen unberührt bleiben - sind wie folgt übereingekommen:
Drucksache 608/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
... , auf das sich der gesonderte Hebesatz bezieht, sind jeweils nach den Verhältnissen zu Beginn eines Kalenderjahres von der Gemeinde zu bestimmen, in einer Karte nachzuweisen und im Wege einer Allgemeinverfügung öffentlich bekannt zu geben. In der Allgemeinverfügung sind die planungsrechtlichen oder tatsächlichen Umstände für die Heranziehung der Flächen und deren Umfang nachvollziehbar darzulegen und zu begründen. Hat eine Gemeinde ein Gebiet für
Drucksache 354/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz - GrStRefG )
... Als besonderes Risiko hierbei sieht der Bundesrat, dass die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1.1.2022 den Grundstückseigentümern beim geplanten Beginn der Erklärungsannahme ab Mitte 2022 (nach den Planungen der Bereiche IT und Organisation) möglicherweise noch nicht flächendeckend zur Verfügung stehen könnten. Erklärungen würden dann später abgegeben und somit die Zeitspanne für die Bearbeitung der Wertfeststellungen in den Finanzämtern verkürzt. Eine Möglichkeit zur Bewältigung dieses Risikos wäre es, den bisher vorgesehenen Zeitpunkt für den Abschluss der Bewertungsarbeiten in den Finanzämtern um ein halbes Jahr auf den 30. Juni 2024 zu verschieben. Dies würde jedoch zu Lasten der Städte und Gemeinden die Zeitspanne für das Einjustieren der ab 2025 anzuwendenden Grundsteuerhebesätze verkürzen. Nach Ansicht der kommunalen Spitzenverbände ist ein Jahr Vorlauf zwingend erforderlich, um auf Basis der neuen Grundsteuermessbescheide die Grundsteuerbescheide umzusetzen und etwaige Hebesatzanpassungen zur Wahrung der Aufkommensneutralität vorzunehmen.
Drucksache 503/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung
... (4) Der Hebesatz muss vorbehaltlich des Absatzes 5 jeweils einheitlich sein
Drucksache 466/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021
... Durch den Gesetzentwurf wird die vereinbarte Wirkung des Entlastungspaketes verändert. Während die BB-KdU der Kreisebene mit hohen Soziallasten zugutekommt, werden durch den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wirtschaftsstarke Gemeinden überproportional entlastet. Der Verteilschlüssel für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer beinhaltet als Verteilkriterien das Gewerbesteueraufkommen, die hebesatzgewichteten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und die hebesatzgewichteten sozialversicherungspflichtigen Entgelte. Ein solcher Verteilschlüssel liegt einer soziallastenorientierten Verteilung fern und lässt zudem eine zielgenaue landesinterne Korrektur der Verteilungswirkung nicht zu.
Drucksache 354/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz - GrStRefG )
... Als besonderes Risiko hierbei sieht der Bundesrat, dass die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1.1.2022 den Grundstückseigentümern beim geplanten Beginn der Erklärungsannahme ab Mitte 2022 (nach den Planungen der Bereiche IT und Organisation) möglicherweise noch nicht flächendeckend zur Verfügung stehen könnten. Erklärungen würden dann später abgegeben und somit die Zeitspanne für die Bearbeitung der Wertfeststellungen in den Finanzämtern verkürzt. Eine Möglichkeit zur Bewältigung dieses Risikos wäre es, den bisher vorgesehenen Zeitpunkt für den Abschluss der Bewertungsarbeiten in den Finanzämtern um ein halbes Jahr auf den 30. Juni 2024 zu verschieben. Dies würde jedoch zu Lasten der Städte und Gemeinden die Zeitspanne für das Einjustieren der ab 2025 anzuwendenden Grundsteuerhebesätze verkürzen. Nach Ansicht der kommunalen Spitzenverbände ist ein Jahr Vorlauf zwingend erforderlich, um auf Basis der neuen Grundsteuermessbescheide die Grundsteuerbescheide umzusetzen und etwaige Hebesatzanpassungen zur Wahrung der Aufkommensneutralität vorzunehmen.
Drucksache 233/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR
... Betroffenen gleichermaßen und im ausreichenden Umfang einen sozialen und finanziellen Ausgleich für das erlittene Unrecht und die daraus resultierenden Folgen. Der Bundesrat hatte in seiner Entschließung in BR-Drucksache 316/18(B) vom 19. Oktober 2018 weitere Punkte formuliert, um eine Verbesserung der sozialen Lage von als politisch Verfolgte anerkannten Personen in der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone und der Deutschen Demokratischen Republik zu erreichen. Diese sind im Gesetzentwurf bisher unberücksichtigt geblieben.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zur Anrechnung von Einkommen gemäß § 17a StrRehaG
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Drucksache 233/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR
... Betroffenen gleichermaßen und im ausreichenden Umfang einen sozialen und finanziellen Ausgleich für das erlittene Unrecht und die daraus resultierenden Folgen. Der Bundesrat hatte in seiner Entschließung in BR-Drucksache 316/18(B) vom 19. Oktober 2018 weitere Punkte formuliert, um eine Verbesserung der sozialen Lage von als politisch Verfolgte anerkannten Personen in der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone und der Deutschen Demokratischen Republik zu erreichen. Diese sind im Gesetzentwurf bisher unberücksichtigt geblieben.
Drucksache 353/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung
... Der Begriff "mit besonderem Wohnraumbedarf" ist in der deutschen Rechtsordnung nicht etabliert. Die Anwendung wäre daher mit erheblichen Rechtsunsicherheiten und Auslegungsschwierigkeiten behaftet. Dies könnte dazu führen, dass im Streitfalle die Finanzgerichte umfangreiche Wohnungsmarktanalysen in den betreffenden Gemeinden durchführen müssen, um einen "besonderen Wohnraumbedarf" feststellen oder ausschließen zu können. Um den Gemeinden dennoch eine sachgerechte und treffsichere Bestimmung des gesonderten Hebesatzes zu ermöglichen, soll mit der Definition "Gebiete, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist" auf die nahezu wortgleiche Formulierung im
Drucksache 514/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
... Inwieweit von der Möglichkeit zur Erhebung eines gesonderten Hebesatzes auf Gebiete für
Drucksache 514/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
... a) Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine Reihe von steuerrechtlichen Maßnahmen vor, die Teil der Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung sind. Hierzu zählen insbesondere die Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, die Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendlerinnen und Fernpendler, die Einführung einer Mobilitätsprämie für Pendlerinnen und Pendler mit geringem zu versteuernden Einkommen, die Absenkung des Umsatzsteuersatzes für die Beförderung von Personen im Schienenbahnverkehr und die Einführung eines erhöhten Hebesatzes bei der Grundsteuer für Gebiete für
Drucksache 54/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung der Schweinepest -Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten
... -Verordnung ist der Begriff "Betrieb" definiert als "alle Schweineställe oder sonstigen Standorte zur ständigen oder vorübergehenden Haltung von Schweinen einschließlich der dazugehörigen Nebengebäude und des dazugehörigen Geländes, die hinsichtlich der tatsächlichen Nutzung und der räumlichen Anordnung, insbesondere der Ver- und Entsorgung, eine Einheit bilden, mit Ausnahme von Schlachtstätten und Transportmitteln sowie Gehegen, die größer als 25 Hektar sind, mit Wildschweine-besatz". Diese Definition beinhaltet die Sammelstellen bereits. Die Nichtstreichung des Begriffes "Sammelstelle" würde zu Problemen führen. In der
Drucksache 507/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. August 2017 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mauritius über den Luftverkehr
... (2) Die Gesetze, sonstigen Vorschriften und Verfahren einer Vertragspartei betreffend Pässe oder andere anerkannte und genehmigte Reisedokumente, Einreise in ihr Hoheitsgebiet sowie Aufenthalt in und Ausreise aus demselben einschließlich Zollabfertigung und Quarantäne sind beim Einflug in das Hoheitsgebiet dieser Vertragspartei durch die - oder im Namen der - von den Luftfahrzeugen der bezeichneten Unternehmen der anderen Vertragspartei beförderten Besatzungen, Fluggäste, Fracht- und Postsendungen einzuhalten.
Drucksache 310/18
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates "Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland - Schritte zu einer modernen wettbewerbsfähigen Unternehmensbesteuerung"
... Die Belastung von Personenunternehmen mit Gewerbesteuer wird durch deren Anrechnung nach § 35 EStG typisierend ausgeglichen. Der derzeit insoweit gewährte Ermäßigungshöchstbetrag bezieht sich auf einen durchschnittlichen Hebesatz von 400%. Seit Einführung der Regelung im Jahr 2008 sind die Hebesätze in Deutschland teilweise erheblich gestiegen. Dem soll durch eine Erhöhung des Ermäßigungsfaktors Rechnung getragen werden.
Drucksache 316/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze - Antrag der Länder Brandenburg, Berlin, Thüringen -
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, unter besonderer Berücksichtigung der sozialen Lage von in der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) politisch Verfolgten zu prüfen, welcher gesetzgeberische Handlungsbedarf in Folge möglicher Gerechtigkeitslücken besteht. Dabei soll insbesondere nach Möglichkeiten gesucht werden,
‘Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
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Drucksache 316/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, unter besonderer Berücksichtigung der sozialen Lage von in der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) politisch Verfolgten zu prüfen, welcher gesetzgeberische Handlungsbedarf in Folge möglicher Gerechtigkeitslücken besteht. Dabei soll insbesondere nach Möglichkeiten gesucht werden,
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
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Drucksache 502/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen und zur Regelung der Folgen der Abfinanzierung des Fonds "Deutsche Einheit"
... beinhaltet als Verteilungskriterien das Gewerbesteueraufkommen, die hebesatzgewichteten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und die hebesatzgewichteten sozialversicherungspflichtigen Entgelte. Dieser Verteilungsschlüssel liegt einer soziallastenorientierten Verteilung fern und lässt zudem eine zielgenaue landesinterne Korrektur der Verteilungswirkung nicht zu.
Drucksache 316/18
Antrag der Länder Brandenburg, Berlin, Thüringen
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die gesetzlichen und verwaltungsseitigen Voraussetzungen für eine Verbesserung der sozialen Lage von als politisch Verfolgte anerkannten Personen in der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zu schaffen mit dem Ziel,
Drucksache 54/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Schweinepest -Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten
... -Verordnung ist der Begriff "Betrieb" definiert als "alle Schweineställe oder sonstigen Standorte zur ständigen oder vorübergehenden Haltung von Schweinen einschließlich der dazugehörigen Nebengebäude und des dazugehörigen Geländes, die hinsichtlich der tatsächlichen Nutzung und der räumlichen Anordnung, insbesondere der Ver- und Entsorgung, eine Einheit bilden, mit Ausnahme von Schlachtstätten und Transportmitteln sowie Gehegen, die größer als 25 Hektar sind, mit Wildschweine-besatz". Diese Definition beinhaltet die Sammelstellen bereits. Die Nichtstreichung des Begriffes "Sammelstelle" würde zu Problemen führen. In der
Drucksache 585/17
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach § 5a des Gemeindefinanzreformgesetz es (Umsatzsteuerschlüsselzahlenfestsetzungsverordnung - UStSchlFestV )
... - und Personalstatistikgesetzes ermittelt wurde, jeweils durch den für das entsprechende Jahr endgültig geltenden Gewerbesteuer-Hebesatz nach § 4 Nummer 2 des
Drucksache 131/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Düngegesetz es und anderer Vorschriften
... "Vorbehaltlich des Satzes 2 sind ab dem 1. Januar 2023 die Zufuhr von Nährstoffen in den Betrieb und die Abgabe von Nährstoffen aus dem Betrieb in Betrieben mit mehr als 20 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche oder mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb in einer Stoffstrombilanz zu erfassen und zu bewerten. Die Verpflichtung nach Satz 1 gilt für Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb oder mit mehr als 30 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche bei einer Tierbesatzdichte von mehr als 2,5 Großvieheinheiten je Hektar ab dem 1. Januar 2018. Die Verpflichtungen nach den Sätzen 1 und 2 gelten auch für Betriebe, die die dort festgesetzten Schwellenwerte unterschreiten, wenn dem Betrieb im jeweiligen Wirtschaftsjahr Wirtschaftsdünger aus anderen Betrieben zugeführt wird. Das Bundesministerium erlässt nach Maßgabe des Satzes 5 im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur näheren Bestimmung der Anforderungen an die gute fachliche Praxis beim Umgang mit Nährstoffen im Sinne des Absatzes 1 die näheren Vorschriften über eine betriebliche Stoffstrombilanz.
Drucksache 277/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Siebzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
... Mit der Durchführungsrichtlinie (EU) Nr. 2016/317 der Kommission vom 3. März 2016 zur Änderung der Richtlinien 66/401/EWG, 66/402/EWG, 2002/54/EG, 2002/55/EG, 2002/56/EG und 2002/57/EG des Rates im Hinblick auf das amtliche Etikett von Saatgutpackungen (ABl. L 60 vom 5.3.2016, S. 72) hat die EU-Kommission die saatgutrechtlichen Kennzeichnungsvorschriften geändert. Diese EU-Richtlinie ist bis zum 31.03.2017 in das nationale Recht umzusetzen. Die Durchführungsrichtlinie (EU) Nr. 2016/2109 der Kommission vom 1. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 66/401/EWG hinsichtlich der Aufnahme neuer Arten und der botanischen Bezeichnung der Art Lolium x boucheanum Kunth (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 59) erfordert eine Korrektur des saatgutrechtlichen Artenverzeichnisses bezüglich der Bezeichnung von Lolium x boucheanum Kunth. Weitere Änderungen dienen der Qualitätssicherung hinsichtlich des Besatzes des Saatgutes mit Unkrautsamen von Kleewürger und Kreuzkraut.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
G. Nachhaltigkeit
Verordnung
Siebzehnte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz
Artikel 2 Änderung der Saatgutverordnung
Artikel 3 Änderung der Erhaltungsmischungsverordnung
§ 5 Überwachung durch Sichtkontrollen und Prüfungen
Artikel 4 Änderung der Pflanzkartoffelverordnung
Artikel 5
Artikel 6
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Verordnung
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Länder
b Bund
IV. Weitere Kosten
V. Auswirkungen auf die Umwelt
VI. Nachhaltigkeit
VII. Sonstige Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
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Drucksache 411/17
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Arbeitszeit in der Binnenschifffahrt (Binnenschifffahrts-Arbeitszeitverordnung - BinSchArbZV )
... ) den gesetzlichen Rahmen für die Gestaltung der Arbeitszeit für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die als Mitglied der Besatzung oder des Bordpersonals an Bord eines Fahrzeugs beschäftigt sind, das in der gewerblichen
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Anwendung des Arbeitszeitgesetzes
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Arbeitszeit
§ 5 Ruhepausen
§ 6 Ruhezeiten
§ 7 Arbeits- und Ruhetage
§ 8 Saisonarbeit in der Fahrgastschifffahrt
§ 9 Notfälle
§ 10 Aufzeichnungspflichten
§ 11 Arbeitsmedizinische Untersuchungen
§ 12 Arbeitsrhythmus, Sicherheit und Gesundheitsschutz
§ 13 Abweichende Regelungen
§ 14 Ordnungswidrigkeiten
§ 15 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 14
Zu § 15
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4151, BMAS: Entwurf einer Verordnung über die Arbeitszeit in der Binnenschifffahrt
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung
5 Wirtschaft
II.2 Umsetzung von EU-Recht
III. Votum
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Drucksache 453/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Sechstes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (6. SGB IV-Änderungsgesetz - 6. SGB IV-ÄndG)
... (1) Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, auch zur Umsetzung zwischenstaatlicher Vereinbarungen oder von Rechtsakten der Europäischen Union, abweichend von den Vorschriften dieses Gesetzes die Bedingungen für die Arbeitszeitgestaltung von Arbeitnehmern, die als Mitglied der Besatzung oder des Bordpersonals an Bord eines Fahrzeugs in der
§ 107 Elektronische Übermittlung von Bescheinigungen für Entgeltersatzleistungen.
‚Artikel 6a Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Unfallversicherung Bund und Bahn
§ 4a Unfallfürsorge für Beamte
‚Artikel 7a Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
‚Artikel 12a Änderung des Arbeitszeitgesetzes
§ 21 Beschäftigung in der Binnenschifffahrt
Artikel 12b * Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes
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Drucksache 414/16 (Beschluss)
... ) ein erforderlicher Flughafen- oder Flughafenbesatzungsausweis (Nummer 1.2.3. des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr.
Drucksache 106/16
Verordnung der Bundesregierung
Zweite Verordnung zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften(2005) (IGV) vom 23. Mai 2005
... g) Jede Person, die bei einer Grenzübergangsstelle eines Gebiets, in dem die Organisation das Risiko einer Gelbfieberübertragung festgestellt hat, beschäftigt ist, und jedes Besatzungsmitglied eines Beförderungsmittels, das eine solche Grenzübergangsstelle benutzt, muss im Besitz einer gültigen Gelbfieber-Impfbescheinigung sein.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Gegenstand der Verordnung
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. Erfüllungsaufwand
III. Weitere Kosten
IV. Nachhaltigkeit
V. Sonstiges
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage 7 (Übersetzung) Anforderungen an die Impfung oder Prophylaxe für bestimmte Krankheiten
Denkschrift
2 Allgemeines
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Drucksache 604/16
... Die Neuformulierung soll klarstellen, dass sich die beiden in Absatz 1 Nummer 5 genannten Bundesaufgaben ("Abwehr von Gefahren für Leben und Gesundheit" und "Sicherung einer angemessenen Unterbringung") nur auf die auf Bundeswasserstraßen an Bord befindlichen Personen beziehen. Wie auch aus § 3 Absatz 5 Satz 3 deutlich wird, ist der Bund ausschließlich für Arbeits- und Gesundheitsschutz von Besatzungen und Passagieren im Zusammenhang mit Schiffsbau und -ausrüstung im Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 2 zuständig.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 3c Angleichung der Wettbewerbsbedingungen.
§ 3d Berufszulassung von Unternehmern.
§ 8 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Binnenschiffsverkehr
§ 13 Datei über Befähigungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt und Ziel des Gesetzes
II. Gesetzgebungszuständigkeit
III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VI. Erfüllungsaufwand
1. Bürgerinnen und Bürger
2. Wirtschaft
3. Verwaltung
Weitere Kosten
4 Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu den einzelnen Vorschriften:
Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 3a
Zu § 3c
Zu § 3d
Zu § 3e
Zu § 6
Zu § 6a
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 8
Zu § 11
Zu § 13
Zu § 14
Artikel 2
Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3492, BMVI: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand:
5 Wirtschaft
Verwaltung WSV :
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Drucksache 395/16
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung
... Mit § 7 ist von der Befugnis zu einer abweichenden Regelung vom EU-Recht bei der Festlegung der Kriterien Gebrauch gemacht worden, wann ein Antragsteller auf Direktzahlungen, der unter die so genannte Negativliste fällt, dennoch ein aktiver Betriebsinhaber ist, weil seine landwirtschaftlichen Tätigkeiten nicht unwesentlich sind. Mit Absatz 1 des neuen § 8a werden diese Vorgaben für den Fall der verbundenen Unternehmen durch Maßgaben zu § 7 ergänzt. Dabei wird es ins Ermessen des Antragstellers gestellt, ob bei den nach § 7 maßgeblichen landwirtschaftlichen Flächen auch die landwirtschaftlichen Flächen verbundener Unternehmen zu seinen Gunsten einbezogen werden sollen (Nummer 1). Im Fall des § 7Absatz 2 wird für die Ermittlung der Großvieheinheiten je Hektar die Tierhaltung in jedem verbundenen Unternehmen einbezogen. Eine solche Gesamtbetrachtung ist erforderlich, da nur dann für einen Verbund von einer nicht unwesentlichen landwirtschaftlichen Tätigkeit ausgegangen werden kann, wenn dessen gesamte Tierhaltung unter dem geregelten Höchstbesatz bleibt (Nummer 2).
Drucksache 125/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften
... § 54 nimmt den Regelungsgehalt des bisherigen § 2 Absatz 6 modifiziert auf und ordnet an, dass mit Ausnahme der Regelung in Satz 2 immer eine Wahl stattzufinden hat, auch wenn der überwiegende Teil der Einheit einschließlich der gewählten Vertrauenspersonen und Stellvertreterinnen oder Stellvertreter an der besonderen Verwendung im Ausland teilnimmt. Wie auch in § 4 neu geregelt, sind mindestens zwei stellvertretende Vertrauenspersonen zu wählen. Für Schiffe und Boote der Marine ist eine Neuwahl entbehrlich, da die jeweilige Besatzung einschließlich Vertrauenspersonen und stellvertretenden Vertrauenspersonen geschlossen an der besonderen Verwendung im Ausland teilnimmt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz(SBG)
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Beteiligung
§ 2 Allgemeine Vorschriften
Kapitel 2 Beteiligung der Soldatinnen und Soldaten durch Vertrauenspersonen
Abschnitt 1 Wahl der Vertrauensperson
§ 3 Wahlrechtsgrundsätze und allgemeine Vorschriften für die Wahl
§ 4 Wählergruppen und Wahlbereiche
§ 5 Wahlberechtigung
§ 6 Wählbarkeit
§ 7 Anfechtung der Wahl
Abschnitt 2 Geschäftsführung und Rechtsstellung
§ 8 Geschäftsführung
§ 9 Beurteilung
§ 10 Amtszeit
§ 11 Niederlegung des Amtes
§ 12 Abberufung der Vertrauensperson
§ 13 Ruhen des Amtes
§ 14 Stellvertretung
§ 15 Schutz der Vertrauensperson
§ 16 Versetzung der Vertrauensperson
§ 17 Beschwerderecht der Vertrauensperson
§ 18 Beschwerden gegen die Vertrauensperson
Abschnitt 3 Beteiligung der Vertrauensperson
§ 19 Aufgaben der Vertrauensperson
§ 20 Pflichten der Disziplinarvorgesetzten
§ 21 Anhörung
§ 22 Vorschlagsrecht
§ 23 Mitbestimmung, Schlichtungsausschuss
§ 24 Personalangelegenheiten
§ 25 Dienstbetrieb
§ 26 Betreuung und Fürsorge
§ 27 Berufsförderung
§ 28 Ahndung von Dienstvergehen
§ 29 Förmliche Anerkennungen, Bestpreise
§ 30 Auszeichnungen und Vergabe leistungsbezogener Elemente der Besoldung
§ 31 Beschwerdeverfahren
§ 32 Vermittlung durch die Vertrauensperson
Kapitel 3 Gremien der Vertrauenspersonen
Abschnitt 1 Versammlungen der Vertrauenspersonen
§ 33 Versammlungen der Vertrauenspersonen des Verbands, des Kasernenbereichs und des Standorts
§ 34 Versammlungen der Vertrauenspersonen der Großverbände
§ 35 Sprecherin, Sprecher
§ 36 Sitzungen, Beschlussfähigkeit, Protokoll
Abschnitt 2 Vertrauenspersonenausschüsse
§ 37 Bildung von Vertrauenspersonenausschüssen
§ 38 Gesamtvertrauenspersonenausschuss
§ 39 Vertrauenspersonenausschüsse der militärischen Organisationsbereiche
§ 40 Wahl des Gesamtvertrauenspersonenausschusses
§ 41 Wahl der Vertrauenspersonenausschüsse der militärischen Organisationsbereiche
§ 42 Amtszeit, Rechtsstellung der Mitglieder der Vertrauenspersonenausschüsse
§ 43 Pflichten der Dienststellen
§ 44 Nachrücken, Ersatzmitglied
§ 45 Geschäftsführung
§ 46 Einberufung von Sitzungen
§ 47 Nichtöffentlichkeit
§ 48 Beschlussfassung
§ 49 Protokoll
§ 50 Kosten, Geschäftsbedarf, Fortbildung
§ 51 Beteiligung bei Verschlusssachen
§ 52 Anfechtung der Wahl
Kapitel 4 Beteiligung in besonderen Verwendungen im Ausland
§ 53 Grundsatz
§ 54 Wählergruppen
§ 55 Wahlberechtigung und Wählbarkeit
§ 56 Personalangelegenheiten
§ 57 Dienstbetrieb
§ 58 Versammlungen der Vertrauenspersonen
Kapitel 5 Beteiligung der Soldatinnen und Soldaten durch Personalvertretungen
§ 59 Entsprechende Geltung des Bundespersonalvertretungsgesetzes
§ 60 Personalvertretung der Soldatinnen und Soldaten
§ 61 Dienststellen ohne Personalrat
§ 62 Wahl und Rechtsstellung der Soldatenvertreterinnen und Soldatenvertreter
§ 63 Angelegenheiten der Soldatinnen und Soldaten
Kapitel 6 Schlussvorschriften
§ 64 Rechtsverordnungen
§ 65 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
4 SBG:
4 BPersVG:
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Abschnitt 1 Wahl der Vertrauensperson
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Abschnitt 2 Geschäftsführung und Rechtsstellung
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu Abschnitt 3 Beteiligung der Vertrauensperson
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu Abschnitt 1 Versammlungen der Vertrauenspersonen
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu Abschnitt 2 Vertrauenspersonenausschüsse
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
Zu § 54
Zu § 55
Zu § 56
Zu § 57
Zu § 58
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 61
Zu § 62
Zu § 63
Zu § 64
Zu § 65
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe i
Zu Satz 1:
Zu Satz 2:
Zu Satz 3:
Zu Buchstabe j
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3442: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1. Regelungsinhalt
2.2. Erfüllungsaufwand
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Drucksache 304/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System von Überprüfungen im Hinblick auf den sicheren Betrieb von Ro-Ro-Fahrgastschiffen und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr und zur Änderung der Richtlinie 2009/16 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Hafenstaatkontrolle sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/35/EG des Rates - COM(2016) 371 final
... 2. Bei Mängeln, die eine eindeutige Gefährdung der Sicherheit oder Gesundheit oder eine unmittelbare Gefahr für das Leben, das Ro-Ro-Fahrgastschiff oder FahrgastHochgeschwindigkeitsfahrzeug, seine Besatzung und seine Fahrgäste darstellen, sorgt der Mitgliedstaat dafür, dass für das Ro-Ro-Fahrgastschiff oder FahrgastHochgeschwindigkeitsfahrzeug ein Auslaufverbot angeordnet wird. Der Kapitän erhält eine Abschrift der Anordnung des Auslaufverbots.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1 Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2 Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
1.3 Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
2.1 Rechtsgrundlage
2.2 Subsidiarität
2.3 Verhältnismäßigkeit
2.4 Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
3.1 Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
3.2 Konsultation der Interessenträger
3.3 Einholung und Nutzung von Expertenwissen
3.4 Folgenabschätzung
3.5 Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
3.6 Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1 Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
5.2 Erläuternde Dokumente
5.3 Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Vorab -Überprüfung
5 Änderungsverfahren
Änderung der Richtlinie 2009/16/EG
5 Aufhebung
5 Bewertung
Vorschlag
Artikel 1 Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Vorab-Überprüfung
Artikel 4 Ausnahmen von der Pflicht zur Durchführung der Vorab-Überprüfung
Artikel 5 Regelmäßige Überprüfungen
Artikel 6 Überprüfungsmeldung und Bericht
Artikel 7 Mängelbeseitigung, Auslaufverbot und Aussetzung der Überprüfung
Artikel 8 Recht auf Widerspruch
Artikel 9 Kosten
Artikel 10 Überprüfungsdatenbank
Artikel 11 Sanktionen
Artikel 12 Änderungsverfahren
Artikel 13 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 14 Änderung der Richtlinie 2009/16/EG
Artikel 14a Überprüfung von Ro-Ro-Fahrgastschiffen und FahrgastHochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr
Artikel 15 Aufhebung
Artikel 16 Bewertung
Artikel 17 Umsetzung
Artikel 18 Inkrafttreten
Artikel 19 Adressaten
ANHÄNGE zur Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System von Überprüfungen im Hinblick auf den sicheren Betrieb von Ro-RoFahrgastschiffen und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr und zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Hafenstaatkontrolle sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/35/EG des Rates
Anhang 1 besondere Anforderungen an SCHIFFE IM LINIENVERKEHR (gemäß Artikel 3 und Artikel 5)
Anhang 2 Verfahren für überprüfungen (gemäß Artikel 3 und Artikel 5)
Anhang 3 Verfahren für überprüfungen während eines LINIENVERKEHRSDIENSTES (gemäß Artikel 5)
Anhang 4 Entsprechungstabelle
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Drucksache 515/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetz es - Antrag der Länder Hessen, Niedersachsen -
... Den Kommunen könnte die Möglichkeit eröffnet werden, über eine Öffnungsklausel im Grundsteuerrecht die Innenentwicklung zu fördern. Zur Stärkung der Innenentwicklung würde die Gemeinde ermächtigt, für bestimmte, durch Satzung festgelegte Grundstücke, Abweichungen vom Grundsatz der Einheitlichkeit des Hebesatzes vorzusehen. Dadurch könnten die Städte und Gemeinden Anreize für eine Flächen sparende Bauweise setzen und die Mobilisierung von erschlossenen, aber unbebauten Grundstücken voranbringen. Damit wird auch der derzeit dringend erforderliche Wohnungsbau gestärkt. Außerdem wird durch eine effektive Grundstücksnutzung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gemeinden für die Zukunft gesichert. Ungenutzte Grundstücke belasten die kommunalen Haushalte, da sie zur Ausweisung neuer Bauflächen führen, deren Infrastruktur ebenfalls dauerhaft durch die öffentliche Hand zu unterhalten ist.
Drucksache 126/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz es und anderer Gesetze
... Des Weiteren wird die Ermächtigung in Satz 1 Nummer 3 zur Regelung der im Einzelnen zu übermittelnden Daten systematisch ergänzt und auf die Übermittlungen nach § 30 Abs. 4a und 4b erstreckt: Auch bei Übermittlungen, die für Befähigungszeugnisse und Erlaubnisse der Kapitäne u. sonstigen Seeleute, der Schiffs-, Sportbootführer sowie sonstigen Besatzungsmitglieder sowie für Triebfahrzeugführerscheine relevant sind, sollen Art und Umfang der Daten durch Verordnung festgelegt werden können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes
Artikel 3 Änderung des Fahrlehrergesetzes
Artikel 4 Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Kosten/Einnahmen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
aa KBA
bb Überwachungsinstitutionen
cc Anerkannte Kraftfahrzeugwerkstätten
3. Weitere Kosten
4. Evaluierung
C. Sonstige Auswirkungen
D. Nachhaltigkeit
E. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 3
Zu Artikel 1 Nummer 4
Zu Artikel 1 Nummer 5
Zu Artikel 1 Nummer 6
Zu Artikel 1 Nummer 6
Zu Artikel 1 Nummer 7
Zu Artikel 1 Nummer 8
Im Einzelnen
Zu Artikel 1 Nummer 8
Zu Artikel 1 Nummer 8
Zu Artikel 1 Nummer 9
Zu Artikel 1 Nummer 10
Zu Artikel 1 Nummer 14
Zu Artikel 1 Nummer 17
Zu Artikel 1 Nummer 18
Zu Artikel 1 Nummer 19
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3486: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
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Drucksache 403/16
Verordnungsantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... (4) Ein Bereich der Einstreu kann zur nutzbaren Fläche nur gerechnet werden, wenn er den Junghennen spätestens ab dem 35. Lebenstag täglich während der gesamten Hellphase uneingeschränkt zur Verfügung steht; dabei darf die Fläche unterhalb der Haltungseinrichtung maximal 14 Tage nicht zur Verfügung stehen. In keinem Fall darf eine Besatzdichte von 54 Junghennen pro Quadratmeter Einstreubereich ab dem 50. Lebenstag überschritten werden. Der Einstreubereich muss sich auf dem Stallboden befinden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Entwurf
Artikel 1
Abschnitt 3 Anforderungen an das Halten von Legehennen und Legehennen-Elterntieren
Abschnitt 8 Anforderungen an das Halten von Junghennen
Abschnitt 9 Anforderungen an das Halten von Masthühner-Elterntieren
Abschnitt 10 Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen
Abschnitt 8 Anforderungen an das Halten von Junghennen
§ 44 Anwendungsbereich
§ 45 Sachkunde
§ 46 Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Junghennen
§ 47 Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Junghennen
§ 48 Ãœberwachung, Fütterung und Pflege von Junghennen
§ 49 Anlagen zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen
Abschnitt 9 Anforderungen an das Halten von Masthühner-Elterntieren
§ 50 Anwendungsbereich
§ 51 Sachkunde
§ 52 Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Masthühner-Elterntiere
§ 53 Besondere Anforderungen an das Halten von Masthühner-Elterntieren
Artikel 2
Artikel 3
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage und Ziel und wesentlicher Inhalt der Verordnung
II. Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 9
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz :6
Zu Nr. 1
Zu Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu § 47
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 48
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu § 52
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 53
Zu Absatz 1
Zu Satz 1, Nummern 1 und 2:
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Satz 2:
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
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Drucksache 303/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/41/EG des Rates über die Registrierung der an Bord von Fahrgastschiffen im Verkehr nach oder von einem Hafen eines Mitgliedstaates der Gemeinschaft befindlichen Personen und zur Änderung der Richtlinie 2010/65 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Meldeformalitäten für Schiffe beim Einlaufen in und/oder Auslaufen aus Häfen der Mitgliedstaaten - COM(2016) 370 final
... Die Richtlinie 98/41/EG2 des Rates sieht die Zählung und Registrierung der Fahrgäste und der Besatzung an Bord von Fahrgastschiffen vor, die in Häfen der EU einlaufen und aus solchen auslaufen. Mit ihr soll dafür gesorgt werden, dass die Sicherheit der Fahrgäste nicht durch eine Überschreitung der zulässigen Höchstzahl der Personen an Bord beeinträchtigt wird und dass Such- und Rettungsmaßnahmen nach einem Unfall wirksam durchgeführt werden können.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1 Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2 Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
1.3 Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
2.1 Rechtsgrundlage
2.2 Subsidiarität
2.3 Verhältnismäßigkeit
2.4 Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
3.1 Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
3.2 Konsultation der Interessenträger
3.3 Einholung und Nutzung von Expertenwissen
3.4 Folgenabschätzung
3.5 Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
3.6 Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1 Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
5.2 Erläuternde Dokumente
5.3 Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich
Angaben zu den Personen an Bord
5 Gesellschaften
5 Freistellungen
5 Mitgliedstaaten
Zusätzliche Bestimmungen
Ausschussverfahren und Änderungsverfahren
5 Bewertung
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen an der Richtlinie 98/41/EG
Artikel 5
Artikel 8
Artikel 10
Artikel 11
Artikel 12
Artikel 12a
Artikel 14a
Artikel 2 Änderungen am Anhang der Richtlinie 2010/65/EU
Artikel 3 Umsetzung
Artikel 4 Inkrafttreten
Artikel 5 Adressaten
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Drucksache 138/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/50/EG des Rates und der Richtlinie 91/672/EWG des Rates - COM(2016) 82 final
... zu diesen Zielen steht jedoch einstweilen entgegen, dass es im Bereich der Mobilität der Arbeitskräfte Schwierigkeiten gibt, freie Stellen lange unbesetzt bleiben und ein Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage besteht. Diese Probleme halten an, obwohl sich der Binnenschifffahrtssektor auf bilateraler und multilateraler Ebene um Lösungen bemüht. Da in jedem EU-Land andere Mindestanforderungen für Berufsqualifikationen gelten, sehen sich einzelne Länder außerstande, die Berufsqualifikationen von Besatzungsmitgliedern aus anderen Mitgliedstaaten anzuerkennen, zumal hierbei auch die Sicherheit der Schifffahrt betroffen ist.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Kohärenz mit bestehenden Maßnahmen in diesem Bereich
1.3. Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
2.1. Rechtsgrundlage
2.2. Subsidiarität
2.3. Verhältnismäßigkeit
2.4. Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
3.1. Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
3.2. Konsultation der Interessenträger
3.3. Folgenabschätzung
3.4. Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. FAKULTATIVE Angaben
5.1. Regelungen in Bezug auf die Beobachtung, die Bewertung und die Berichterstattung
5.2. Erläuternde Dokumente
Vorschlag
Kapitel 1 Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2 Unionsbefähigungszeugnisse
Artikel 4 Verpflichtung der Mitglieder einer Decksmannschaft zum Mitführen eines Unionsbefähigungszeugnisses
Artikel 5 Verpflichtung zum Mitführen eines Unionsbefähigungszeugnisses bei besonderen Tätigkeiten
Artikel 6 Verpflichtung für Schiffsführer zum Besitz besonderer Zulassungen
Artikel 7 Klassifizierung von Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter
Artikel 8 Binnenwasserstraßenabschnitte mit besonderen Risiken
Artikel 9 Anerkennung
Kapitel 3 NACHWEIS von BERUFSQUALIFIKATIONEN
Abschnitt I Verfahren für die Ausstellung von Unionsbefähigungszeugnissen und besonderen Zulassungen
Artikel 10 Ausstellung und Gültigkeit von Unionsbefähigungszeugnissen
Artikel 11 Ausstellung von besonderen Zulassungen für Schiffsführer
Artikel 12 Verlängerung von Unionsbefähigungszeugnissen
Artikel 13 Entzug von Unionsbefähigungszeugnissen und besonderen Zulassungen
Abschnitt II Befähigungen
Artikel 14 Anforderungen für Befähigungen
Artikel 15 Beurteilung der Befähigung
Artikel 16 Prüfung unter der Zuständigkeit einer Verwaltungsbehörde
Artikel 17 Zulassung von Ausbildungsprogrammen
Artikel 18 Beurteilung der Befähigung in Bezug auf besondere Risiken
Artikel 19 Einsatz von Simulatoren
Abschnitt III Fahrzeiten und medizinische Tauglichkeit
Artikel 20 Schifferdienstbuch und Bordbuch
Artikel 21 Medizinische Tauglichkeit
Kapitel 4 VERWALTUNGSBESTIMMUNGEN
Artikel 22 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 23 Register
Artikel 24 Zuständige Behörden
Artikel 25 Überwachung
Artikel 26 Evaluierung
Artikel 27 Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Praktiken
Artikel 28 Sanktionen
Kapitel 5 Schlussbestimmungen
Artikel 29 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 30 Ausschuss
Artikel 31 Überprüfung
Artikel 32 Schrittweise Einführung
Artikel 33 Aufhebung
Artikel 34 Übergangsbestimmungen
Artikel 35 Umsetzung
Artikel 36 Inkrafttreten
Artikel 37 Adressaten
ANHÄNGE zur Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/50/EG des Rates und der Richtlinie 91/672/EWG des Rates
Anhang I Mindestanforderungen in Bezug auf Alter, Einhaltung der Verwaltungsvorschriften, Befähigung und Fahrzeiten
1. BEFÄHIGUNGEN von MITGLIEDERN einer DECKSMANNSCHAFT auf dem EINSTIEGSNIVEAU
1.1. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Decksleute
1.2. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Auszubildende
2. BEFÄHIGUNGEN für MITGLIEDER einer DECKSMANNSCHAFT auf der BETRIEBSEBENE
2.1. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Matrosen
2.2. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Vollmatrosen
2.3. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Steuerleute
3. BEFÄHIGUNGEN für MITGLIEDER einer DECKSMANNSCHAFT auf der FÜHRUNGSEBENE
3.1. Mindestanforderungen für Unionsbefähigungszeugnisse für Schiffsführer Unionsschiffsführerpatente
3.2. Anforderungen für besondere Zulassungen für das Schiffsführerbefähigungszeugnis Schiffsführerpatent
3.2.1. Wasserstraßen mit maritimem Charakter
3.2.2. Radar
3.2.3. Als Brennstoff verwendetes Flüssigerdgas Jeder Bewerber muss
3.2.4. Großverbände
4. BEFÄHIGUNGEN für besondere Tätigkeiten
4.1. Sachkundiger für die Fahrgastschifffahrt
4.2. Sachkundiger für die Verwendung von Flüssigerdgas LNG als Brennstoff
Anhang II Grundlegende Anforderungen an die Befähigung
1. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN auf der BETRIEBSEBENE
1.1. Navigation
1.2. Schiffsbetrieb
1.3. Ladungsumschlag, Ladungsstauung und Fahrgastbeförderung
1.4. Schiffsbetriebstechnik und Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik
1.5. Wartung und Instandsetzung
1.6. Kommunikation
1.7. Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz
2. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN auf der FÜHRUNGSEBENE
2.1. Navigation
2.2. Schiffsbetrieb
2.3. Ladungsumschlag, Ladungsstauung und Fahrgastbeförderung
2.4. Schiffsbetriebstechnik und Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik
2.5. Wartung und Instandsetzung
2.6. Kommunikation
2.7. Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz
3. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN für besondere ZULASSUNGEN
3.1. Befahren von Wasserstraßen mit maritimem Charakter
3.2. Radarnavigation
4. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN für besondere Tätigkeiten
4.1. Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
4.2. Sachkundige für die Verwendung von Flüssigerdgas LNG als Brennstoff
Anhang III Grundlegende Anforderungen an die medizinische Tauglichkeit
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Drucksache 635/16
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur Verhinderung von Gestaltungsmodellen zur Minderung der Gewerbesteuer mittels Lizenzzahlungen - "Gerechte Verteilung der Gewerbesteuer zwischen den Gemeinden gewährleisten"
... Der Gewinn wird hierdurch in die hebeberechtigte Gemeinde der Lizenzgesellschaft verlagert. Dabei handelt es sich um eine "Gewerbesteueroase" mit einem sehr niedrigen Hebesatz nahe dem Mindesthebesatz von 200 %, um so die Gewerbesteuerbelastung des Gesamtunternehmens zu minimieren. Erschwerend kommt hinzu, dass auch die stillen Reserven der in der hebeberechtigten Gemeinde der Produktionsgesellschaft ("Stamm-Kommune") entwickelten Lizenzen gewerbesteuerrechtlich in die niedrig besteuernde Gemeinde verlagert werden. Im Fall einer Veräußerung der Lizenzen erhöht ein Gewinn das Gewerbesteueraufkommen der Stamm-Kommune nicht.
Drucksache 23/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. September 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien über Soziale Sicherheit
... b) für einen Arbeitnehmer, der zur Flug- oder Kabinenbesatzung eines Luftfahrzeugs gehört, die Rechtsvorschriften des Vertragsstaats, in dem die Luftfahrtgesellschaft, bei der er die Beschäftigung ausübt, ihren Sitz hat,
Drucksache 498/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 7. April 2016 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über den grenzüberschreitenden Einsatz von Luftfahrzeugen zur Ergänzung des Abkommens vom 9. Oktober 1997 über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden in den Grenzgebieten
... (1) Die Besatzungen der Luftfahrzeuge beachten hinsichtlich des Luftverkehrs die Rechtsvorschriften der Vertragspartei, in deren Luftraum sie sich befinden. Bei grenzüberschreitenden Einsätzen auf der Grundlage dieses Protokolls unterliegen die Bediensteten denselben luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen wie die Bediensteten der Vertragspartei, in deren Hoheitsgebiet der Einsatz stattfindet oder fortgesetzt wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Protokoll zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über den grenzüberschreitenden Einsatz von Luftfahrzeugen zur Ergänzung des Abkommens vom 9. Oktober 1997 über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden in den Grenzgebieten
Artikel 1 Gegenstand des Protokolls
Artikel 2 Allgemeine Grundsätze
Artikel 3 Regelungen für die Flugdurchführung
Artikel 4 Kommunikation
Artikel 5 Mitflüge von Bediensteten der anderen Vertragspartei
Artikel 6 Kosten
Artikel 7 Zivilrechtliche Haftung der Bediensteten
Artikel 8 Benachrichtigung der Gemeinsamen Zentren der Polizei- und Zollzusammenarbeit
Artikel 9 Nachverfolgung der Umsetzung
Artikel 10 Verhältnis zu anderen Übereinkünften
Artikel 11 Schlussbestimmungen
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
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Drucksache 414/1/16
... ein erforderlicher Flughafen- oder Flughafenbesatzungsausweis (Nummer 1.2.3. des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr.
Drucksache 175/16
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Saatgutverordnung
... wird Zertifiziertes Saatgut einer Hybridsorte von Getreide in einer Mischung der mütterlichen und väterlichen Erbkomponente erzeugt, so gilt der Anteil der Pflanzen der väterlichen Erbkomponente nicht als Fremdbesatz"
Drucksache 35/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetz es zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt
... "Arbeitgeber, die eigene oder gecharterte Handelsschiffe betreiben, dürfen die gesamte anzumeldende und abzuführende Lohnsteuer, die auf den Arbeitslohn entfällt, der an die Besatzungsmitglieder für die Beschäftigungszeiten auf diesen Schiffen gezahlt wird, abziehen und einbehalten."
Drucksache 690/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG )
... (4) Für die Berechnung der Filmmieten ist die Berechnungsgrundlage um die Filmabgabe zu vermindern. Hierbei können die Vertragsparteien vereinbaren, dass bei der Berechnung der Filmabgabe an Stelle der konkreten Abgabesätze der einzelnen Leinwände der durchschnittliche Abgabesatz der Betriebsstätte zugrunde gelegt wird. Falls der Veranstalter Mieter oder Pächter eines Kinos ist und die Höhe seines Umsatzes Grundlage für die Berechnung der Miete oder Pacht ist, gilt Satz 1 auch für die Berechnung der Miete oder Pacht. Der Veranstalter hat gegenüber seinem Vertragspartner die Höhe der Filmabgabe nachzuweisen.
Drucksache 53/1/15
Antrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes und zur Bereinigung des Bundesvertriebenengesetzes
... Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, ehemalige politische Häftlinge aus dem kommunistischen Machtbereich oder den ehemaligen deutschen Ostgebieten sowie deren hinterbliebene Ehepartner, Eltern und Kinder, soweit sie sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, zu unterstützen. Das Häftlingshilfegesetz betrifft Personen, die aus politischen Gründen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland vor dem 3. Oktober 1990 in Gewahrsam genommen wurden. Gewahrsam im Sinne des Häftlingshilfegesetzes ist ein Festgehaltenwerden auf engbegrenztem Raum unter dauernder Bewachung oder ein zwangsweises Verbringen in ein ausländisches Staatsgebiet. Die Gewährung der genannten Leistungen betrifft z.B. Personen, die nach politischer Haft aus der DDR fliehen konnten oder freigekauft wurden und Personen, die auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR verhaftet und von sowjetischen Stellen interniert oder von einem Sowjetischen Militärtribunal verurteilt wurden. Das gilt auch dann, wenn der Verfolgte einen Teil des politischen Gewahrsams in Lagern in der Sowjetunion verbringen musste, wenn er anschließend in die DDR oder die Bundesrepublik zurückgekehrt ist. Auch Personen, die in den in § 1 Absatz 2 Nummer 3 BVFG genannten Gebieten in Gewahrsam genommen wurden, werden durch die Leistung unterstützt. Dies betrifft gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 3 BVFG Personen, die "die ehemals unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebiete, Danzig, Estland, Lettland, Litauen, die ehemalige Sowjetunion, Polen, die Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Jugoslawien, Albanien oder China verlassen" haben oder verlassen werden. Das Häftlingshilfegesetz bildet bislang die rechtliche Grundlage für eine Unterstützungsleistung in Höhe von 500 € jährlich. Mit der Gesetzesänderung soll diese jährliche Unterstützungsleistung durch eine einmalige Abschlusszahlung in Höhe von bis 3 000 € abgelöst werden. Durch die Beendigung im Wege der Einmalzahlung könnte der Verdacht der Entledigung einer Verpflichtung gegenüber Menschen entstehen, die u.a. auch wegen ihres Deutschseins während und nach dem II. Weltkrieg besonders gelitten haben. Jährlich werden rund 700 Erstanträge gestellt. Es ist nicht davon auszugehen, dass kurzfristig der Bedarf für die Unterstützungsleistung nach § 18 HHG wesentlich abnimmt. Die Änderungen des BVFG im Jahr 2013 führten zu einem Anstieg der Ausreiseanträge und der Einbeziehungsanträge von Ehegatten und Abkömmlingen in Aufnahmebescheide von Spätaussiedlern. Durch diesen seit eineinhalb Jahren zu verzeichnenden deutlichen Wiederanstieg der Zugangszahlen deutscher Spätaussiedler aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion ist auch mit einem Anstieg von Erstantragstellern für Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz zu rechnen. Die Nachkommen der zu Unrecht Inhaftierten, die laut HHG einen Anspruch auf Unterstützungsleistung haben, sind zudem jüngeren Alters. Auch diese Personengruppe hätte nach der Stichtagsregelung keinen Anspruch mehr auf Unterstützungsleistungen. Insgesamt ist damit zu rechnen, dass mehr Personen auf die Leistung aufmerksam werden.
Drucksache 333/15 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetz es zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt
... Die bisherige Regelung, dass Arbeitgeber von Seeleuten auf deutschflaggigen Schiffen 40 Prozent der entstandenen Lohnsteuer einbehalten dürfen, wenn die Besatzungsmitglieder in einem mehr als 183 Tage dauernden zusammenhängenden Heuerverhältnis stehen, ist in angesichts der anhaltenden Krisensituation der deutschen Seeschifffahrt nicht ausreichend. Die im Vergleich zu anderen europäischen Flaggen verbleibenden Mehrkosten führen zunehmend zu einem Ausstieg aus der deutschen Flagge mit negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU und völkerrechtlichen Verträgen
IV. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Sonstige Kosten
5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
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Drucksache 629/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetz es und anderer Vorschriften
... b) Erkenntnisse im Rahmen des bau- oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens und der Überwachung, insbesondere über Art und Menge des Viehbesatzes, die Verbringung oder den Verbleib von Düngemitteln im Sinne des § 2 Nummer 2 Buchstabe a und die Anlagenleistung von
Drucksache 439/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetz es
... Be- und Entladung sowie Beförderung Besatzung/Fluggast/Gepäck
1. Zu Artikel 1 Nummer 1a § 8 Absatz 1 Satz 3 LuftVG
2. Zu Artikel 1 Nummer 1a § 8 Absatz 1 Satz 4 - neu -, 5 - neu - LuftVG
3. Zu Artikel 1 Nummer 1a § 8 Absatz 1 Satz 6 und 7 LuftVG * In Artikel 1 Nummer 1a ist § 8 Absatz 1 wie folgt zu ändern:
4. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 18a Absatz 1 Satz 3 und Absatz 1a Satz 1 LuftG Artikel 6 Inkrafttreten
Zu Buchstabe a
Zu § 18a
Zu § 18a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 58 Absatz 1 und 2 LuftVG
6. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 53 Absatz 6 LuftVZO
7. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Abschnitt V Nummer 4d, Anlage Gebührenverzeichnis zu § 2 Absatz 1 LuftKostV
8. Zu Artikel 5 Anlage 5 zu § 3 Absatz 2 Bodenabfertigungsdienst-Verordnung
'Artikel 5 Änderung der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung
9. Zu Artikel 5a - neu - § 2 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1, 2, 3, 4, Satz 6 - neu -, § 4 Absatz 2 Satz 2 - neu -, 3 - neu -, § 5 Absatz 3 Satz 3 - neu -, § 9 Absatz 1 Satz 2, 3, 4, Absatz 2 Satz 2, 3, Absatz 5 Satz 1, 2, 3 FlugLärmSchG
'Artikel 5a Änderung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
10. Zu Artikel 5b - neu - § 5 Absatz 3 der 2. FlugLSV
'Artikel 5b Änderung der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm
11. Zu Artikel 5c - neu - § 2 Absatz 3 Nummer 4 - neu -, Anlage 1 Nummer 14.13 - neu - UVPG
'Artikel 5c Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
12. Zum Gesetzentwurf allgemein
15. Zur Systematik der nationalen Vorschriften
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Drucksache 76/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG)
... "16. für Seefahrtbetriebe die Besatzungslisten sowie Seetagebücher nach § 22 des
Dritter Titel Übermittlung von Daten im Lohnnachweisverfahren der Unfallversicherung
§ 99 Übermittlung von Daten durch den Unternehmer im Lohnnachweisverfahren
§ 100 Inhalt des elektronischen Lohnnachweises
§ 101 Stammdatendatei
§ 102 Verarbeitung, Weiterleitung und Nutzung der Daten zum Lohnnachweisverfahren
§ 103 Gemeinsame Grundsätze zur Datenübermittlung an die Unfallversicherung
‚Artikel 1a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
‚Artikel 1b Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 130 Assistierte Ausbildung
§ 420 Versicherungsfreiheit von Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Programms Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt
§ 218f Weitergeltung des Lohnnachweisverfahrens in der Fassung vom 31. Dezember 2005
‚Artikel 4a Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
‚Artikel 8a Änderung des Heilmittelwerbegesetzes
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Drucksache 619/15
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Achte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
... (5) Alle mit Notfallmaßnahmen befassten Besatzungsmitglieder müssen darüber unterrichtet werden, dass sich gefährliche Güter an Bord befinden. Insbesondere ist in geeigneter Form bekannt zu geben, wo sie gestaut sind, welche Gefahren von ihnen ausgehen können und welches Verhalten bei Unregelmäßigkeiten erforderlich ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Achte Verordnung
Artikel 1 Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (Gefahrgutverordnung See - GGVSee)*
4 Inhaltsverzeichnis
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Zulassung zur Beförderung
§ 4 Allgemeine Sicherheitspflichten, Überwachung, Ausrüstung, Unterweisung
§ 5 Verladung gefährlicher Güter
§ 6 Unterlagen für die Beförderung gefährlicher Güter
§ 7 Ausnahmen
§ 8 Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
§ 9 Zuständigkeiten der nach Landesrecht zuständigen Behörden
§ 10 Zuständigkeiten der durch das Bundesministerium der Verteidigung bestimmten Sachverständigen und Dienststellen
§ 11 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
§ 12 Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
§ 13 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Strahlenschutz
§ 14 Zuständigkeiten des Umweltbundesamtes
§ 15 Zuständigkeiten der für die Schiffssicherheit zuständigen bundesunmittelbaren Berufsgenossenschaft
§ 16 Zuständigkeiten der Benannten Stellen
§ 17 Pflichten des Versenders
§ 18 Pflichten des für das Packen oder Beladen einer Güterbeförderungseinheit Verantwortlichen
§ 19 Pflichten des Auftraggebers des Beförderers
§ 20 Pflichten des für den Umschlag Verantwortlichen Der für den Umschlag Verantwortliche
§ 21 Pflichten des Beförderers
§ 22 Pflichten des Reeders
§ 23 Pflichten des Schiffsführers
§ 24 Pflichten des mit der Planung der Beladung Beauftragten
§ 25 Pflichten des Empfängers
§ 26 Pflichten mehrerer Beteiligter
§ 27 Ordnungswidrigkeiten
§ 28 Übergangsbestimmungen
Artikel 2 Änderung der Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter
Artikel 3 Neubekanntmachung
Artikel 4 Aufheben von Vorschriften
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
a Für Bürgerinnen und Bürger
b Für die Wirtschaft
c Für die Verwaltung
4 Bund
Länder inklusive Kommunen
5. Weitere Kosten
6. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VI. Befristung
B. Besonderer Teil - zu den Einzelbestimmungen
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
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Drucksache 311/15 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der TierschutzNutztierhaltungsverordnung
... Über diese Dokumentationskosten hinaus entstehen für die betroffenen Mastputenhalter weitere Kosten im Hinblick auf die erweiterten Anforderungen im Vergleich zur derzeit üblichen Praxis. Dies betrifft hauptsächlich die durch Bereitstellung von Beschäftigungsmaterial sowie die durch gegenüber der derzeit üblichen Praxis reduzierten Besatzdichte entstehenden relativen Mehrkosten je Tier. Demgegenüber ist zu erwarten, dass die Einhaltung dieser Vorgaben zu einer Verbesserung der Tiergesundheit und Stabilität in der Putenmast beiträgt, was sich dementsprechend positiv auf die Rentabilität der Putenmast auswirkt. Eine belastbare Summe des zu erwartenden Mehraufwandes lässt sich auch deshalb nicht ableiten, da die Anzahl der Mastputen pro Haltungseinheit variiert und weil es derzeit keine rechtsverbindliche Vorgabe zur Besatzdichte gibt, die als belastbarer Vergleichswert zugrunde gelegt werden könnte. Generell sind die Kosten auch abhängig von der jeweiligen Bestandsgröße. Die Mehrkosten für die Bereitstellung von Beschäftigungsmaterial sind vom Marktgeschehen abhängig und können somit ebenfalls kaum konkret abgeschätzt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Anlage Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der TierschutzNutztierhaltungsverordnung
Artikel 1
Abschnitt 8 Anforderungen an das Halten von Mastputen
Abschnitt 9 Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen
Abschnitt 8 Anforderungen an das Halten von Puten
§ 44 Anwendungsbereich
§ 45 Sachkunde
§ 46 Fortbildung
§ 47 Anforderungen an die betriebliche Eigenüberwachung
§ 48 Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Mastputen
§ 49 Anforderungen an das Halten von Mastputen
§ 50 Anforderungen an die Beschaffenheit der Luftzirkulation
§ 51 Anforderungen an die Beleuchtung
§ 52 Besatzdichte
§ 53 Gesundheitskontrollprogramm
§ 54 Umgang mit kranken Mastputen
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Allgemeines
2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
3. Nachhaltigkeit
4. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
§ 44 - neu - Anwendungsbereich
§ 45 - neu - Sachkunde
§ 46 - neu - Fortbildung
§ 47 - neu - Anforderungen an die betriebliche Eigenüberwachung
§ 48 - neu - Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Mastputen
§ 49 - neu - Anforderungen an das Halten von Mastputen
§ 50 - neu - Anforderungen an die Beschaffenheit der Luftzirkulation
§ 51 - neu - Anforderungen an die Beleuchtung
§ 52 - neu - Besatzdichte
§ 53 - neu - Gesundheitskontrollprogramm
§ 54 - neu - Umgang mit kranken Mastputen
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.