[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

13 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Besoldungs- und Versorgungsrecht"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 690/13

... - im Zeitraum vom 1. Mai 2008 bis 28. Februar 2009 auf § 1 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, §§ 18a bis 18c in Verbindung mit Anlage 2 Nummer 4 des Besoldungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (Landesbesoldungsgesetz - LBesG) vom 3. März 2005 (GVBl. LSA S. 108), geändert durch das Gesetz zur Änderung landesbesoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften vom 25. Juli 2007 (GVBl. LSA S. 236),



Drucksache 156/10

... Absatz 3 enthält allgemeine Grundsätze für die Ermittlung der nach Absatz 2 maßgeblichen Berechnungsparameter. Zunächst ist mit Blick auf die unterschiedliche Entwicklung des Besoldungs- und Versorgungsrechts in Bund und Ländern geregelt, dass die Bezüge und Dienstzeiten nach dem Recht des abgebenden Dienstherrn zu ermitteln sind. In zeitlicher Hinsicht sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt des Ausscheidens der wechselnden Person zugrunde zu legen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 156/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Zustimmung zum Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag

Artikel 2
Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen

Artikel 4
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Finanzverwaltung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Lösung

II. Finanzielle Auswirkungen

III. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

C. Stellungnahmen der Gewerkschaften

Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Diensherrenwechseln Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1185: Entwurf für ein Gesetz zum Staatsvertrag über die Verteilung der Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln


 
 
 


Drucksache 113/08

... (2) Der jeweilige Träger der Rentenversicherung tritt in den Fällen der nach Absatz 1 übergetretenen Beschäftigten in die Rechte und Pflichten aus den Arbeits- und Dienstverhältnissen ein. Mit dem Zeitpunkt des Übertritts sind die bei dem neuen Arbeitgeber geltenden tarifvertraglichen Regelungen, Dienstvereinbarungen, Dienstordnungen oder sonstigen Vereinbarungen maßgebend. Bei Beamten erfolgt die Übernahme im Wege der Versetzung; entsprechende beamtenrechtliche Vorschriften bleiben unberührt. Die in einem Beschäftigungsverhältnis bei einem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung verbrachten Zeiten gelten bei der Anwendung beamtenrechtlicher einschließlich besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften und tarifvertraglicher Regelungen als bei der Deutschen Rentenversicherung verbrachte Zeiten. Haben Beschäftigte aufgrund einer bisherigen tarifvertraglichen Regelung Anspruch auf ein höheres Arbeitsentgelt, erhalten sie, solange die Tätigkeit der Arbeitgeberprüfung weiterhin ausgeübt wird, eine Ausgleichszulage in Höhe der Differenz zwischen dem bisherigen Entgelt und dem Entgelt, das nach den Regelungen des Satzes 2 zusteht. Der Anspruch auf Ausgleichszulage entfällt, sobald dazu eine neue tarifvertragliche Regelung vereinbart wird.



Drucksache 352/07

... Der bislang in den §§ 76 und 76a HRG gewährte beamten-, besoldungs- und versorgungsrechtliche Besitzstand für emeritierungsberechtigte Professorinnen und Professoren sowie deren Hinterbliebene (§ 76 HRG) und frühere Hochschulassistentinnen und Hochschulassistenten (§ 76a HRG) bleibt auch weiterhin aufrecht erhalten. Die genannten Regelungen werden ohne inhaltliche Änderung in das Beamtenversorgungsgesetz verlagert. Das gemäß Artikel 125a Abs. 1 GG bestehende Recht der Länder, diese Bestimmungen durch Landesrecht zu ersetzen, bleibt von diesen letztlich rein redaktionellen Änderungen unberührt.



Drucksache 720/07

... Ziel des Gesetzentwurfs ist es auch, das Berufsbeamtentum dadurch zukunftsfest zu machen. Die materiellen Regelungen des Entwurfs haben ihre politische Grundlage im Koalitionsvertrag vom 11. November 2005. Danach soll ein modernes transparentes Beamten-, Besoldungs- und Versorgungsrecht geschaffen werden, durch das

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 720/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

2 Inhaltsübersicht

Begründung

A. Allgemeines

I. Neufassung des Bundesbeamtengesetzes Artikel 1

II. Novellierung des Bundesbesoldungsgesetzes Artikel 2

1. Neugestaltung der gemeinsamen einheitlichen Grundgehaltstabelle für Beamtinnen, Beamte, Soldatinnen und Soldaten der Besoldungsordnungen A und B

2. Gemeinsame Grundgehaltstabelle für Beamte und Soldaten

3. Neugestaltung der Grundgehaltstabelle der Richterinnen und Richter

4. Modernisierung der Auslandsbesoldung

5. Beibehaltung der familienbezogenen Besoldungsbestandteile und Verbesserung der Situation von Beamtinnen und Beamten mit drei und mehr Kindern

6. Neugestaltung der Ausgleichszulagen

7. Aufhebung von ausschließlich die Länder betreffenden Vorschriften

8. Überleitung in die neuen Grundgehaltstabellen Artikel 3

III. Novellierung des Versorgungsrechts des Bundes Artikel 4

1. Wirkungsgleiche und systemgerechte Übertragung der Rentenreformen

a Begrenzung der Bewertung von Ausbildungszeiten wie im Rentenrecht

b Zur Übertragung des im Rentenrecht gegenwärtig noch wirkungslosen Nachhaltigkeitsfaktors

c Einführung einer Versorgungsauskunft

d Übertragung der Rentenregelungen zur Anhebung der Altersgrenzen

2. Nachvollzug der Besoldungsreform

3. Weitere Änderungen

IV. Gesetzgebungskompetenzen

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

C. Stellungnahme der Gewerkschaften im Rahmen des Beteiligungsverfahrens

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

a Neufassung des Bundesbeamtengesetzes

b Änderung des Bundesbesoldungsrechts

c Änderung des Versorgungsrechts

2. Vollzugsaufwand

a Neufassung des Bundesbeamtengesetzes

b Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

c Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

E. Sonstige Kosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 13. September 2007: NKR-Nr. 31: Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts


 
 
 


Drucksache 746/07

... (3) Die in einem Beschäftigungsverhältnis zur See-Berufsgenossenschaft verbrachten Zeiten gelten bei der Anwendung beamtenrechtlicher einschließlich besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften, personalvertretungsrechtlicher Vorschriften und tarifvertraglicher Regelungen bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als bei ihr verbrachte Zeiten.



Drucksache 597/07

... (5) Die in einem Beschäftigungsverhältnis beim Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften e.V., beim Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen und beim Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen verbrachten Zeiten gelten bei der Anwendung beamtenrechtlicher einschließlich besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften, personalvertretungsrechtlicher Bestimmungen und tarifrechtlicher Regelungen beim Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung als bei ihm verbrachte Zeiten.



Drucksache 780/06

... Die im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens beteiligten Spitzenorganisationen kritisieren übereinstimmend die zu enge Auslegung der neuen konkurrierenden Kompetenz durch die Bundesregierung. Die Gewerkschaften befürchten, dass künftig Entscheidungen in Einzelfällen vielfach nur noch unmittelbar an den Verfassungsgrundlagen des Artikels 33 Abs. 4 und 5 GG selbst gemessen werden, weil keine einfachgesetzlichen Ausformungen der verfassungsrechtlichen Grundsätze des Berufsbeamtentums bestünden. Die konkurrierende Bundeskompetenz umfasse aber neben den wesentlichen statusprägenden Pflichten und Rechten alle Regelungsbereiche des öffentlichen Dienstrechts. Dazu gehörten insbesondere auch Grundelemente des Besoldungs- und Versorgungsrechts und des Laufbahnrechts. Nach Auffassung aller Verbände führt das enge Verständnis der Kompetenznorm dazu, dass die bundesweite Mobilität nicht erhalten und gefördert werde. Die Spitzenverbände äußerten den Wunsch, auch Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte in den Anwendungsbereich des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 780/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Dienstherrnfähigkeit

Abschnitt 2
Beamtenverhältnis

§ 3
Beamtenverhältnis

§ 4
Arten des Beamtenverhältnisses

§ 5
Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte

§ 6
Beamtenverhältnis auf Zeit

§ 7
Voraussetzungen für das Beamtenverhältnis

§ 8
Ernennung

§ 9
Kriterien der Ernennung

§ 10
Voraussetzung für die Ernennung auf Lebenszeit

§ 11
Nichtigkeit der Ernennung

§ 12
Rücknahme der Ernennung

Abschnitt 3
Landesübergreifender Wechsel und Wechsel in die Bundesverwaltung

§ 13
Grundsatz

§ 14
Abordnung

§ 15
Versetzung

§ 16
Umbildung einer Körperschaft

§ 17
Rechtsfolgen der Umbildung

§ 18
Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten

§ 19
Rechtsstellung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

§ 20
Verteilung der Versorgungslasten

Abschnitt 4
Zuweisung einer Tätigkeit bei anderen Einrichtungen

§ 21
Zuweisung

Abschnitt 5
Beendigung des Beamtenverhältnisses

§ 22
Beendigungsgründe

§ 23
Entlassung kraft Gesetzes

§ 24
Entlassung durch Verwaltungsakt

§ 25
Verlust der Beamtenrechte

§ 26
Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze

§ 27
Dienstunfähigkeit

§ 28
Begrenzte Dienstfähigkeit

§ 29
Ruhestand bei Beamtenverhältnis auf Probe

§ 30
Wiederherstellung der Dienstfähigkeit

§ 31
Einstweiliger Ruhestand

§ 32
Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung und Auflösung von Behörden

§ 33
Wartezeit

Abschnitt 6
Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis

§ 34
Grundpflichten

§ 35
Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten

§ 36
Weisungsgebundenheit

§ 37
Verantwortung für die Rechtmäßigkeit

§ 38
Verschwiegenheitspflicht

§ 39
Diensteid

§ 40
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

§ 41
Nebentätigkeit

§ 42
Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses

§ 43
Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen

§ 44
Teilzeitbeschäftigung

§ 45
Erholungsurlaub

§ 46
Fürsorge

§ 47
Mutterschutz und Elternzeit

§ 48
Nichterfüllung von Pflichten

§ 49
Pflicht zum Schadensersatz

§ 50
Übermittlungen bei Strafverfahren

§ 51
Personalakte

§ 52
Personalvertretung

§ 53
Mitgliedschaft in Gewerkschaften und Berufsverbänden

§ 54
Beteiligung der Spitzenorganisationen

Abschnitt 7
Rechtsweg

§ 55
Verwaltungsrechtsweg

§ 56
Revision

Abschnitt 8
Spannungs- und Verteidigungsfall

§ 57
Anwendungsbereich

§ 58
Dienstleistung im Verteidigungsfall

§ 59
Aufschub der Entlassung und des Ruhestands

§ 60
Erneute Berufung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten

§ 61
Verpflichtung zur Gemeinschaftsunterkunft und Mehrarbeit

Abschnitt 9
Sonderregelungen für Verwendungen im Ausland

§ 62
Verwendungen im Ausland

Abschnitt 10
Schlussvorschriften

§ 63
Folgeänderungen

§ 64
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt des Gesetzes im Einzelnen

1. Statusrechte und – pflichten

2. Zeitgemäße Pflichtenregelung

3. Stärkung der Mobilität

4. Nutzung personeller Ressourcen

II. Beamtenrechtsrahmengesetz

III. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

IV. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu Abschnitt 2 Beamtenverhältnis

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu den Absätzen 1 und 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 3 Landesübergreifender Wechsel und Wechsel in die Bundesverwaltung

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu Abschnitt 4 Zuweisung einer Tätigkeit bei anderen Einrichtungen

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 5 Beendigung des Beamtenverhältnisses

Zu § 22

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 33

Zu Abschnitt 6 Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu den Absätzen 4 und 5

Zu Absatz 6

Zu § 39

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 49

Zu § 50

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu Abschnitt 7 Rechtsweg

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 56

Zu Abschnitt 8 Spannungs- und Verteidigungsfall

Zu § 57

Zu § 58

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 9 Sonderregelungen für Verwendungen im Ausland

Zu § 62

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 10 Schlussvorschriften

Zu § 63

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu den Absätzen 11 und 18

Zu Absatz 13

Zu Absatz 16

Zu § 64

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

C. Stellungnahme der Gewerkschaften im Rahmen des Beteiligungsverfahrens

D. Kosten

E. Preiswirkung

F. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung


 
 
 


Drucksache 142/1/06

... es aufgehoben werden. Damit werden die bisherigen Zuständigkeiten im Bereich des Besoldungs- und Versorgungsrechts für die Beamten des Bundes und der Länder entflochten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 142/1/06




1. Zu Artikel 2 Nr. 1, 2 und 7 § 1 FAG Artikel 6 Nr. 4 § 363 Abs. 1 SGB III

2. Zu Artikel 2a - neu - § 14a Abs. 4 Satz 1 EStG , Artikel 13 Abs. 2a - neu - und 3 Inkrafttreten

zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 3 Umsatzsteuergesetz

4. Zu Artikel 3 Nr. 1 - neu - und 2 - neu - § 12 Abs. 1 und § 24 Abs. 1 Satz 1

5. Zu Artikel 3 Nr. 3 - neu - § 27 Abs. 1 UStG

6. Zu Artikel 4a - neu - § 4 Abs. 1 FeuerschStG Artikel 13 Inkrafttreten

zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 10 SGB VI

8. Zu Artikel 12 § 5 Abs. 2 Satz 3 - neu - RegG

9. Zu Artikel 12a - neu - § 2 Abs. 3 Dienstrechtliches Kriegsfolgen-Abschlussgesetz


 
 
 


Drucksache 780/1/06

... " des Beamten dürfte vor dem Hintergrund des Föderalismus rechtlich problematisch sein. Selbst die Voraussetzung eines vergleichbaren Grundgehalts (s. o.) dürfte kaum ein ausreichender Schutz zugunsten des Beamten sein, da sich die übrigen finanziellen Leistungen (variable Besoldungsleistungen, Krankenfürsorge, Versorgung) in Zukunft ganz erheblich unterscheiden können und werden, so dass trotz vergleichbarer Grundgehälter die Versetzung für den Beamten ganz erhebliche finanzielle Nachteile haben kann. Eine sinnvolle bundeseinheitliche Regelung Dienstherrn übergreifender Abordnungen und Versetzungen unter der künftigen Kompetenzverteilung im Besoldungs- und Versorgungsrecht wird möglicherweise nicht mehr realisierbar sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 780/1/06




1. Zu § 4 und § 5 Abs. 1*

2. Zu § 5 Abs. 1

3. Zu der Inhaltsübersicht Abschnitte 3 und 4 § 13

4. Zu §§ 14 und 15

5. Zu § 20

6. Zu § 20

7. Zu § 21 Abs. 1 Nr. 1

8. Zu § 23 Abs. 2a - neu -In § 23 ist nach Absatz 2 folgender Absatz 2a einzufügen:

9. Zu § 23 Abs. 3

10. Zu § 31 Abs. 1 Satz 2 - neu -Dem § 31 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:

11. Zu § 32 Abs. 2 Satz 2 - neu -Dem § 32 Abs. 2 ist folgender Satz anzufügen:

12. Zu § 32 Abs. 3 - neu -Dem § 32 ist folgender Absatz 3 anzufügen:

13. Zu § 39 Abs. 1a - neu -In § 39 ist nach Absatz 1 folgender Absatz 1a einzufügen:

14. Zu § 41

15. Zu § 48 Abs. 2

16. Zu Abschnitt 9a neu § 62a - neu -

17. Zu § 63 Abs. 10

18. Zu den §§ 63 und 64

19. Zu §§ 63 und 64

20. Zu §§ 63 und 64

21. Zu § 64


 
 
 


Drucksache 142/06 (Beschluss)

... es aufgehoben werden. Damit werden die bisherigen Zuständigkeiten im Bereich des Besoldungs- und Versorgungsrechts für die Beamten des Bundes und der Länder entflochten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 142/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 2 Nr. 1, 2 und 7 § 1 FAG

2. Zu Artikel 3 Umsatzsteuergesetz

3. Zu Artikel 3 Nr. 1 - neu - und 2 - neu - § 12 Abs. 1 und § 27 Abs. 1 UStG

4. Zu Artikel 4a - neu - § 4 Abs. 1 FeuerschStG

zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 10 SGB VI

6. Zu Artikel 12 § 5 Abs. 2 Satz 3 - neu - RegG

7. Zu Artikel 12a - neu - § 2 Abs. 3 Dienstrechtliches Kriegsfolgen-Abschlussgesetz


 
 
 


Drucksache 178/06

... ) unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 2005 (BVerfGE 112, 226). Der auf der Gesetzgebungskompetenz aus Artikel 74 Abs. 1 Nr. 12 (Arbeitsrecht) beruhende arbeitsrechtliche Teil des HRG (§§ 57a - 57 f) bleibt verbindliches Bundesrecht (weder Abweichungsnoch Ersetzungsbefugnis der Länder). Das Hochschuldienstrecht (3. Kapitel, 2. Abschnitt, §§ 42 ff HRG) wird als Teil des allgemeinen Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts gemäß Artikel 74 Abs. 1 Nr. 27 Zuständigkeit der Länder, soweit es nicht um Statusrechte und -pflichten der Beamten geht, für die der Bund die Gesetzgebungskompetenz hat (Zustimmungsrecht des Bundesrats gemäß Artikel 74 Abs. 2).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 178/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Grundgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 13

Zu Artikel 91b

Zu Artikel 91b

Zu Artikel 91b

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Artikel 125b

Zu Artikel 125c

Zu Nummer 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 143c

Artikel 2


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.