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"De-minimis-Regelung"
Drucksache 458/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zum Erfordernis der europarechtlich zulässigen De-Minimis-Regelung für Windenergieanlagen
Entschließung des Bundesrates zum Erfordernis der europarechtlich zulässigen De-Minimis-Regelung für
Drucksache 458/15
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zum Erfordernis der europarechtlich zulässigen De-Minimis-Regelung für Windenergieanlagen
Entschließung des Bundesrates zum Erfordernis der europarechtlich zulässigen De-Minimis-Regelung für
Drucksache 157/6/14
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare -Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaft srechts
... 3. Bezüglich des beihilferechtlichen Rahmens der EU weist der Bundesrat die Bundesregierung ausdrücklich auf den Handlungsspielraum in den Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU im Hinblick auf Ausschreibungen hin und begrüßt die Leitlinien der Kommission insoweit, als die Mitgliedstaaten auch nach dem 1. Januar 2017 unter bestimmten Bedingungen von Ausschreibungen absehen dürfen. Neben der in den Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien vorgesehenen grundsätzlichen Möglichkeit, bis zu einem Schwellenwert von weniger als 1 MW bzw. von bis zu 6 MW für Windkraftanlagen von Ausschreibungen generell abzusehen (De-Minimis-Regelung) ermöglicht die Kommission in Ziffer 127 der Leitlinien ein Abweichen von Ausschreibungen, wenn die Mitgliedstaaten nachweisen, dass nur eine begrenzte Anzahl von Projekten die notwendigen Kriterien erfüllen oder Ausschreibungsverfahren zu höheren Förderkosten oder zu geringen Realisierungsraten führen würden. Auch in diesem Zusammenhang können Pilotausschreibungen im Bereich der Windenergie an Land wichtige Erkenntnisse erbringen.
Drucksache 177/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Reform der EU-Beihilfevorschriften über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse KOM (2011) 146 endg.
... 6. Der Bundesrat begrüßt daher die Ankündigung der Kommission, Möglichkeiten einer De-minimis-Regelung für Dienste, die nur geringe Auswirkungen auf den Handel zwischen den Mitgliedstaaten haben, sowie für bestimmte Arten sozialer Dienstleistungen zu prüfen. Abweichend von dem bereits bestehenden Beihilferahmen können spürbare Erleichterungen für örtliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse nur erreicht werden, wenn für diese Maßnahmen ein erweiterter De-minimis-Rahmen entwickelt wird, der dem Umstand Rechnung trägt, dass kommunale Maßnahmen wegen ihrer Ausrichtung auf einen lokalen Adressatenkreis deutlich weniger binnenmarktrelevant sind als Wettbewerbsaktivitäten gewerblicher Unternehmen. Der Bundesrat spricht sich daher für eine bereichsspezifische De-minimis-Regelung für derartige Dienstleistungen aus. Nach dem Verständnis des Bundesrates kann es sich dabei nicht um rein lokal wirkende Dienste handeln, da diese den Handel zwischen den Mitgliedstaaten von vornherein nicht beeinträchtigen und damit tatbestandlich gar nicht unter den Begriff der Beihilfe nach Artikel 107 Absatz 1 AEUV fallen.
Drucksache 269/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) KOM (2010) 537 endg; Ratsdok. 14344/10
... Im April 2009 legten mehrere Mitgliedstaaten dem Rat 39 Vereinfachungsvorschläge vor. 15 dieser Vorschläge betrafen den Bereich Cross Compliance. Elf davon sind angenommen worden, teilweise mit den nötigen Anpassungen, um sicherzustellen, dass das Cross-Compliance-System nicht gefährdet wird. Die meisten der angenommen Vorschläge sind inzwischen umgesetzt worden, unter anderem durch Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1122/2009 der Kommission. Zwei Vorschläge, die Follow-up-Kontrollen bei geringfügigen Verstößen oder eine in Betrieben festgestellte Nichtbeachtung betreffen, die eine Kürzung um weniger als 100 EUR bewirken würde (De-minimis-Regel), konnten noch nicht umgesetzt werden, da hierzu die Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates geändert werden müsste. Dies wird nun im Zuge der Änderung der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 vorgeschlagen.
Drucksache 177/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Reform der EU-Beihilfevorschriften über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse KOM (2011) 146 endg.
... 8. Der Bundesrat begrüßt daher die Ankündigung der Kommission, Möglichkeiten einer De-minimis-Regelung für Dienste, die nur geringe Auswirkungen auf den Handel zwischen den Mitgliedstaaten haben, sowie für bestimmte Arten sozialer Dienstleistungen zu prüfen.
Drucksache 220/1/08
... Eine De-minimis-Regelung ist grundsätzlich zu begrüßen. Sie bringt nach derzeitiger Sachlage im Vollzug den Landwirten neben Vorteilen auch zusätzliche Belastungen (Nachkontrollfristen) und sie beinhaltet noch nicht gelöste Umsetzungs- und Vollzugsprobleme. So existiert bislang kein bundesweites Datenabgleichsystem für Betriebsinhaber, die gleichzeitig in mehreren Ländern Betriebe bewirtschaften und Antrag auf Fördermaßnahmen der 2. Säule GAP gestellt haben. Damit ist derzeit eine EU-konforme Umsetzung der De-minimis-Regelung in Deutschland nicht sichergestellt.
1. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 4 InVeKoS-Verordnung
2. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 31a Abs. 1 InVeKoS-Verordnung
3. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 31a Abs. 2 InVeKoS-Verordnung
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Drucksache 220/08 (Beschluss)
... Eine De-minimis-Regelung ist grundsätzlich zu begrüßen. Sie bringt nach derzeitiger Sachlage im Vollzug den Landwirten neben Vorteilen auch zusätzliche Belastungen (Nachkontrollfristen) und sie beinhaltet noch nicht gelöste Umsetzungs- und Vollzugsprobleme. So existiert bislang kein bundesweites Datenabgleichsystem für Betriebsinhaber, die gleichzeitig in mehreren Ländern Betriebe bewirtschaften und Antrag auf Fördermaßnahmen der 2. Säule GAP gestellt haben. Damit ist derzeit eine EU-konforme Umsetzung der De-minimis-Regelung in Deutschland nicht sichergestellt.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung, der InVeKoS-Verordnung, der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der Seefischereiverordnung
1. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 4 InVeKoS-Verordnung
2. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 31a Abs. 1 InVeKoS-Verordnung
3. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 31a Abs. 2 InVeKoS-Verordnung
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Drucksache 613/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaft srechts
... Mit Absatz 2 macht der deutsche Gesetzgeber von einer in Art. 15 Abs. 2 Satz 3 der Elektrizitätsrichtlinie und in Art. 13 Abs. 2 Satz 3 der Gasrichtlinie enthaltenen Option einer sogenannten de-minimis-Regelung Gebrauch. Vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen bis zu einer bestimmten Größe werden von der Verpflichtung ausgenommen, ihre Verteilernetzbetriebe gemäß Absatz 1 gesellschaftsrechtlich zu entflechten.
Drucksache 51/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)
Drucksache 310/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (Erneuerbare -Energien-Gesetz - EEG 2016)
Drucksache 594/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung für das europäische Kino KOM(2010) 487 endg.
Drucksache 619/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
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