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29 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Deckungsquote"


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Drucksache 63/15

... Im Rahmen der unlängst veröffentlichten delegierten Rechtsakte zu Solvabilität II und zur Liquiditätsdeckungsquote wurde bereits damit begonnen, einen umfassenden und kohärenten aufsichtsrechtlichen Ansatz für einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen zu entwickeln. Ergänzend zu diesen Initiativen haben sich auch Zentralbanken, Aufsichtsbehörden, nationale Behörden und Vertreter des Privatsektors für ein umfassenderes Konzept zur Förderung der Rückkehr zu Verbriefungen in der EU ausgesprochen.



Drucksache 207/15

... (5) Der Indikator "Liquiditätsdeckungsquote" im Sinne von Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 151/3/14

... Es gibt keinen Grund dafür, von einer gesicherten Überdeckung auszugehen. Die jetzt vorgesehene Begrenzung der Zuweisungen für Auslandsversicherte könnte daher statt höherer Zielgenauigkeit auch zur Unterdeckung führen. Die Berechnungsmethoden für die Deckungsquote von Auslandsversicherten basieren auf Hilfsgrößen, die keine definitive Aussage über die Zielgenauigkeit der Zuweisungen für Auslandsversicherte erlauben.

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Drucksache 151/3/14




Zu Artikel 1 Nummer 34


 
 
 


Drucksache 151/14 (Beschluss)

... Es gibt keinen Grund dafür, von einer gesicherten Überdeckung auszugehen. Die jetzt vorgesehene Begrenzung der Zuweisungen für Auslandsversicherte könnte daher statt höherer Zielgenauigkeit auch zur Unterdeckung führen. Die Berechnungsmethoden für die Deckungsquote von Auslandsversicherten basieren auf Hilfsgrößen, die keine definitive Aussage über die Zielgenauigkeit der Zuweisungen für Auslandsversicherte erlauben.

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Drucksache 151/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 43b Absatz 3 Satz 11 - neu - SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 und Absatz 7e Satz 1 und 2 SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 137a Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 und 5 SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 137a Absatz 3 Satz 2 Nummer 5 und 6 und Nummer 6a - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 137a Absatz 4 Satz 1 und Satz 4a - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 137a Absatz 4 Satz 6 und Absatz 7 Nummer 11 SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu - § 192 Absatz 3 - neu - SGB V

8. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 269 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 38a neu- § 291a Absatz 1a Satz 2 SGB V

10. Zu Artikel 11 § 12 Absatz 1 c Satz 2 VAG

11. Zu Artikel 1 1a - neu - § 17c Absatz 4 und Absatz 4b Satz 1 und 3 KHG

'Artikel 11a Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 516/12 (Beschluss)

... Die Kostendeckungsquoten in der Justiz sind seit Jahren rückläufig. Ziel muss es daher sein, insofern eine Verbesserung zu erzielen. Zwar ermöglicht der Gesetzentwurf durch Neuordnung der Regelungen im



Drucksache 517/12 (Beschluss)

... Die Kostendeckungsquoten in der Justiz sind seit Jahren rückläufig. Ziel muss es daher sein, insofern eine Verbesserung zu erzielen. Zwar ermöglicht der Gesetzentwurf durch Neuordnung und Anhebung der Gebühren spürbare Mehreinnahmen für die Länderhaushalte. Allerdings stehen diesen Mehreinnahmen durch die Erhöhung von Honoraren, Gebühren und Entschädigungen für verschiedene Berufsgruppen im Bereich der Rechtspflege erhebliche Mehrausgaben gegenüber, die befürchten lassen, dass der Gesetzentwurf insgesamt zu keinem positiven Saldo führen wird.



Drucksache 517/1/12

... Die Kostendeckungsquoten in der Justiz sind seit Jahren rückläufig. Ziel muss es daher sein, insofern eine Verbesserung zu erzielen. Zwar ermöglicht der Gesetzentwurf durch Neuordnung und Anhebung der Gebühren spürbare Mehreinnahmen für die Länderhaushalte. Allerdings stehen diesen Mehreinnahmen durch die Erhöhung von Honoraren, Gebühren und Entschädigungen für verschiedene Berufsgruppen im Bereich der Rechtspflege erhebliche Mehrausgaben gegenüber, die befürchten lassen, dass der Gesetzentwurf insgesamt zu keinem positiven Saldo führen wird.



Drucksache 517/12

... Die Kostendeckungsquoten in der Justiz sind seit Jahren rückläufig. Die Gebühren der Gerichte sowie der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher bedürfen daher der Überprüfung. Sie sind zu unterschiedlichen Zeitpunkten zuletzt neu festgesetzt worden:



Drucksache 516/1/12

... Die Kostendeckungsquoten in der Justiz sind seit Jahren rückläufig. Ziel muss es daher sein, insofern eine Verbesserung zu erzielen. Zwar ermöglicht der Gesetzentwurf durch Neuordnung der Regelungen im



Drucksache 341/11 (Beschluss)

... Um Mitnahmeeffekte zukünftig zu vermeiden, soll die Eindeckungsquote an EEG-gefördertem Strom auf 70 Prozent erhöht werden. Als Teilmenge hiervon sollen zunächst mindestens 5 Prozent des gesamten Portfolios aus fluktuierenden erneuerbaren Energien stammen.



Drucksache 392/1/11

... Um Mitnahmeeffekte zukünftig zu vermeiden, soll die Eindeckungsquote an EEG-gefördertem Strom auf 70 Prozent erhöht werden. Als Teilmenge hiervon sollen zunächst mindestens 5 Prozent des gesamten Portfolios aus fluktuierenden erneuerbaren Energien stammen.



Drucksache 808/10

... Ferner ist die Kostendeckungsquote für die Tätigkeit der Gerichtsvollzieher bei weitem nicht ausreichend, um den Personal- und Sachaufwand abdecken zu können. Derzeit werden in den Ländern durch Gebühreneinnahmen durchschnittlich nur ca. 47 Prozent der tatsächlichen Kosten gedeckt.



Drucksache 808/10 (Beschluss)

... Ferner ist die Kostendeckungsquote für die Tätigkeit der Gerichtsvollzieher bei weitem nicht ausreichend, um den Personal- und Sachaufwand abdecken zu können. Derzeit werden in den Ländern durch Gebühreneinnahmen durchschnittlich nur ca. 45 Prozent der tatsächlichen Kosten gedeckt.



Drucksache 150/07

... jährlich nur auf 24 Millionen Euro. Es ist nicht ersichtlich, wie die bereits ohne Berücksichtigung der Sachkosten bei nur 33 % liegende Kostendeckungsquote durch eine Übertragung der Forderungspfändung auf den Gerichtsvollzieher verbessert werden könnte. Im Gegenteil ist zu befürchten, dass die Verteilung der derzeit bei spezialisierten Rechtspflegern und Unterstützungskräften der Vollstreckungsgerichte konzentrierten Aufgabe auf eine Vielzahl einzelner Gerichtsvollzieher den Personalaufwand tendenziell noch erhöht.



Drucksache 150/07 (Beschluss)

... jährlich nur auf 24 Millionen Euro. Es ist nicht ersichtlich, wie die bereits ohne Berücksichtigung der Sachkosten bei nur 33 Prozent liegende Kostendeckungsquote durch eine Übertragung der Forderungspfändung auf den Gerichtsvollzieher verbessert werden könnte. Im Gegenteil ist zu befürchten, dass die Verteilung der derzeit bei spezialisierten Rechtspflegern und Unterstützungskräften der Vollstreckungsgerichte konzentrierten Aufgabe auf eine Vielzahl einzelner Gerichtsvollzieher den Personalaufwand tendenziell noch erhöht.



Drucksache 813/1/07

... Gegenstand des politischen Kompromisses zur Einführung des Gesundheitsfonds war eine Abfederung der Mehrbelastungen einzelner Länder durch eine Konvergenzphase, nach der die tatsächlichen Mehrbelastungen durch sämtliche durch die Fondssystematik ausgelösten Mechanismen 100 Millionen Euro pro Jahr nicht übersteigen dürfen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es erforderlich, dass vor Inkrafttreten des Gesundheitsfonds die zugrunde zu legenden länderspezifischen Be- und Entlastungswirkungen durch ein wissenschaftliches Gutachten quantifiziert werden. Um eine valide Datenbasis zu erhalten, sind zumindest die Zielfragen der wissenschaftlichen Untersuchung festzulegen. Der in der Vorlage des Bundesministeriums für Gesundheit vorgesehene Gutachtenauftrag ist vor diesem Hintergrund zu unpräzise und muss konkretisiert werden. Insbesondere müssen die bereits gegenwärtig bei den überregionalen Krankenkassen stattfindenden Transfers zwischen den einzelnen Ländern berücksichtigt werden, da nur anhand dessen auch eine zutreffende Aussage über die Veränderungen auf Grund der Einführung des Gesundheitsfonds erfolgen kann. Für die Länder sind außerdem Aussagen darüber, wie sich das im Zeitablauf zu erwartende und systemimmanente Absinken der Ausgabendeckungsquote des Gesundheitsfonds länderbezogen auswirkt, von erheblicher Bedeutung.



Drucksache 75/07

(2) Der Beitragssatz nach § 241 ist zu erhöhen, wenn die voraussichtlichen Einnahmen des Gesundheitsfonds die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen einschließlich der für den vorgeschriebenen Aufbau der Liquiditätsreserve für den Gesundheitsfonds nach § 271 erforderlichen Mittel im laufenden und im Folgejahr nicht zu mindestens 95 vom Hundert decken. Der Beitragssatz ist zu ermäßigen, wenn eine Deckungsquote von 100 vom Hundert überschritten und bei einer Senkung des Beitragssatzes um mindestens 0,2 Beitragssatzpunkte die Deckungsquote von 95 vom Hundert im Laufe des Haushaltsjahres voraussichtlich nicht unterschritten wird."

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Drucksache 75/07




Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 2 :

Das Gesetz sieht insbesondere folgende Maßnahmen vor:

Versicherungsschutz für alle und bessere Leistungen für GKV-Versicherte

Mehr Wettbewerb der Leistungserbringer durch größere Vertragsfreiheit für Krankenkassen

Neues Vergütungssystem in der ambulanten Versorgung

Mehr Sicherheit und Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung

Grundlegende Reform und Neuordnung der Institutionen

Einrichtung eines Gesundheitsfonds

Initiativgesetz des Bundestages Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Weitere Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2a
Änderung des GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Weitere Änderungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung der Reichsversicherungsordnung

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten

Artikel 13
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 14
Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 15
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)

Artikel 16
Weitere Änderungen des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)

Artikel 17
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 18
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 19
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 20
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 21
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 22
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

Artikel 23
Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung

Artikel 24
Änderung der Schiedsamtsverordnung

Artikel 25
Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung

Artikel 25a
Weitere Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung

Artikel 26
Änderung der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung

Artikel 27
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 28
Änderung der Verordnung über die

Artikel 29
Änderung der KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung

Artikel 30
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 31
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 32
Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 33
Weitere Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 34
Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Artikel 35
Änderung der Apothekenbetriebsordnung

Artikel 36
Änderung des Apothekengesetzes

Artikel 37
Änderung der Schiedsstellenverordnung

Artikel 38
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Artikel 39
Änderung des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Neuorganisation der vertragsärztlichen Selbstverwaltung und Organisation der Krankenkassen

Artikel 40
Aufhebung des Gesetzes zur Stabilisierung des Mitgliederkreises von Bundesknappschaft und See-Krankenkasse

Artikel 41
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 42
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 43
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 44
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 45
Änderung der Kalkulationsverordnung

Artikel 45a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 46
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 755/06

... (2) Der Beitragssatz nach § 241 ist zu erhöhen, wenn die voraussichtlichen Einnahmen des Gesundheitsfonds die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen einschließlich der für den vorgeschriebenen Aufbau der Liquiditätsreserve für den Gesundheitsfonds nach § 271 erforderlichen Mittel im laufenden und im Folgejahr nicht zu mindestens 95 vom Hundert decken. Der Beitragssatz ist zu ermäßigen, wenn eine Deckungsquote von 100 vom Hundert überschritten und bei einer Senkung des Beitragssatzes um mindestens 0,2 Beitragssatzpunkte die Deckungsquote von 95 vom Hundert im Laufe des Haushaltsjahres voraussichtlich nicht unterschritten wird."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 755/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Kosten- und Preiswirkungsklausel

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Weitere Änderungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung der Reichsversicherungsordnung

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und

Artikel 13
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 14
Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 15
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 16
Weitere Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 17
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 18
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 19
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 20
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 21
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 22
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

Artikel 23
Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung

Artikel 24
Änderung der Schiedsamtsverordnung

Artikel 25
Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung

Artikel 26
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

Artikel 27
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 28
Änderung der Verordnung über die Erstattung einigungsbedingter Leistungen an die Träger der allgemeinen Rentenversicherung

Artikel 29d
Änderung der KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung

Artikel 30
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 31
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 32
Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 33
Weitere Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 34
Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Artikel 35
Änderung der Apothekenbetriebsordnung

Artikel 36
Änderung des Apothekengesetzes

Artikel 37
Änderung der Schiedsstellenverordnung

Artikel 38
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Artikel 39
Änderung des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Neuorganisation der vertragsärztlichen Selbstverwaltung und Organisation der Krankenkassen

Artikel 40
Aufhebung des Gesetzes zur Stabilisierung des Mitgliederkreises von Bundesknappschaft und See-Krankenkasse

Artikel 41
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 42
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 43
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 44
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 45
Änderung der Kalkulationsverordnung

Artikel 46
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 396/05

... Durch die neue Regelung wird betriebswirtschaftlich zutreffend und im Hinblick auf einen schonenden Eingriff in das Eigentumsgrundrecht (Sozialbindung) das ablieferungspflichtige Medienwerk selbst und nicht die damit verbundene Amortisationserwartung und Gemeinkostendeckung zum Maßstab für die wirtschaftliche Belastung. Die Zumutbarkeit der kostenerstattungsfreien Ablieferung wegen des damit verbundenen hohen wirtschaftlichen Aufwandes im Sinne der zitierten Bundesverfassungsgerichtsrechtsprechung hängt nicht von einer Kostendeckungsquote, sondern von der konkreten Belastung mit den durch die Herstellung der abzuliefernden Medienwerke zusätzlich entstehenden Kosten ab. Diese Grenzkosten oder Fortdruckkosten steigen oder mindern sich regelmäßig nicht mit einer Veränderung der Produktionsgemeinkosten. Mit der Anpassung der Bezugsgröße an die wirtschaftlich gebotene Betrachtungsweise entfallen die bislang beobachteten Fälle, in denen Publikationen überhaupt nur durch den Pflichtexemplar-Zuschuss kaufmännischen Sinn erhielten oder Gemeinkostenanteile durch pauschalierte Ansätze mehrfach von verschiedenen Pflichtexemplarbibliotheken bezuschusst wurden. Ohne Zuschussberechtigung bleiben danach auch die Fälle, in denen Lizenznehmer reine Lizenzgebühren zu entrichten haben, ohne mit Herstellungskosten belastet zu sein.



Drucksache 38/17 PDF-Dokument



Drucksache 87/17 PDF-Dokument



Drucksache 102/20 PDF-Dokument



Drucksache 151/14 PDF-Dokument



Drucksache 279/18 PDF-Dokument



Drucksache 411/16 PDF-Dokument



Drucksache 454/15 PDF-Dokument



Drucksache 455/15 PDF-Dokument



Drucksache 702/16 PDF-Dokument



Drucksache 775/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.