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"Delegierte"
Drucksache 548/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung
... Kann aufgrund des Marktgeschehens zum maßgeblichen Zeitpunkt ein Markt- oder Börsenpreis nicht bestimmt werden, können die Parteien nach § 104 Absatz 4 Satz 2 Nummer 3 Buchstabe c InsO-E die Maßgeblichkeit von Verfahren und Methoden vereinbaren, die Gewähr für eine angemessene Wertbestimmung bieten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der oder die relevanten Märkte inaktiv sind oder wenn die sich auf ihnen bildenden Preise die unter marktüblichen Bedingungen sich gewöhnlich bildenden Preise nicht angemessen repräsentieren (vgl. Artikel 16 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 149/2013 vom 19. Dezember 2012 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr.
Drucksache 48/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts - COM(2016) 26 final
... Der Gegenstand der vorliegenden Richtlinie wurde im Zusammenhang mit dem Vorschlag für die GKKB-Richtlinie über mehrere Jahre mit den Interessenträgern erörtert. Die Delegierten der Mitgliedstaaten haben regelmäßig ihre Auffassungen in die Beratungen der technischen Arbeitsgruppe "Steuerfragen" des Rates eingebracht. Seit März 2011, als das Kollegium den GKKB-Vorschlag annahm, ist die Arbeitsgruppe unter jedem Ratsvorsitz mehrfach zu ausführlicher Erörterung technischer und politischer Fragen zusammengetreten. Zudem haben die Kommissionsdienststellen zu allen wichtigen Interessenträgern der Wirtschaft Kontakt gehalten und ihre Auffassungen zu verschiedenen Aspekten des Vorschlags gehört. Viele - vornehmlich technische - Aspekte der Richtlinie wurden zudem auf akademischen Konferenzen, an denen die Kommissionsdienststellen beteiligt waren, erörtert.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften im betreffenden Bereich
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
• Rechtsgrundlage
• Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
• Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
• Konsultation der Interessenträger
• Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
• Abzugsfähigkeit von Zinsen
• Wegzugsbesteuerung
• Klausel über den Wechsel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode Switchover-Klausel
Schwellenwert für Niedrigbesteuerung
• Allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch
• Vorschriften für beherrschte ausländische Unternehmen
• Rahmenregelung für das Vorgehen gegen hybride Gestaltungen
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Mindestschutzniveau
Kapitel II Massnahmen zur Bekämpfung der STEUERVERMEIDUNG
Artikel 4 Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Zinszahlungen
Artikel 5 Wegzugsbesteuerung
Artikel 6 Wechsel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode (Switchover-Klausel)
Artikel 7 Allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch
Artikel 8 Vorschriften für beherrschte ausländische Unternehmen
Artikel 9 Berechnung der Einkünfte eines beherrschten ausländischen Unternehmens
Artikel 10 Hybride Gestaltungen
Kapitel III Schlussbestimmungen
Artikel 11 Überprüfung
Artikel 12 Umsetzung
Artikel 13 Inkrafttreten
Artikel 14 Adressaten
Finanzbogen
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Drucksache 272/16
... "12. Delegierte Verordnung (EU) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer n
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
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Drucksache 709/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Begriffsbestimmung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die Verwendung der Namen von Spirituosen bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln sowie den Schutz geografischer Angaben für Spirituosen - COM(2016) 750 final; Ratsdok. 15121/16
... c) Zu Artikel 5 (Delegierte Befugnisse)
1. Zur Vorlage insgesamt
2. Zu einzelnen Bestimmungen
a Zu Artikel 2 Begriffsbestimmungen
b Zu Artikel 4 Klassifizierung von Spirituosen
c Zu Artikel 5 Delegierte Befugnisse
d Zu Artikel 21 und 28 Antrag auf Eintragung von Namen, Änderung einer Produktspezifikation
e Zu Artikel 38 Absatz 3 Buchstabe a Delegierte Befugnisse
f Zu Artikel 38 Absatz 6 Delegierte Befugnisse
g Zu Anhang I Nummer 2 Technische Begriffsbestimmung Destillat landwirtschaftlichen Ursprungs
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Drucksache 754/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1166/2008
und (EU) Nr. 1337/2011 - COM(2016) 786 final
... 15. Die über delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte möglichen Gestaltungsmöglichkeiten der Kommission sollten verringert werden.
Drucksache 640/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) - COM(2016) 683 final; Ratsdok. 13731/16
... 10. Die Delegation von Rechtsakten auf die Kommission, wie sie in dem Richtlinienvorschlag für bestimmte Regelungen vorgesehen ist, birgt die Gefahr, dass mitgliedstaatliche Kompetenzen im Bereich der direkten Steuern auf die Kommission verlagert werden. Eine Aushöhlung der mitgliedstaatlichen Rechte im Wege delegierter Rechtsakte ist abzulehnen.
Drucksache 45/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein europäisches Reisedokument für die Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger COM(2015) 668 final
... Im Hinblick auf die Festlegung einheitlicher und harmonisierter Merkmale und die Gewährleistung klarer Konzepte und der direkten Anwendbarkeit des europäischen Reisedokuments für die Rückführung ist es angebracht, diesen Rechtsakt in Form einer Verordnung zu erlassen. Soweit erforderlich sollte die Kommission die Befugnis erhalten, die notwendigen technischen Formatanpassungen des europäischen Reisedokuments im Wege von delegierten Rechtsakten zu erlassen.
Drucksache 709/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Begriffsbestimmung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die Verwendung der Namen von Spirituosen bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln sowie den Schutz geografischer Angaben für Spirituosen - COM(2016) 750 final; Ratsdok. 15121/16
... c) Zu Artikel 5 (Delegierte Befugnisse)
1. Zur Vorlage insgesamt
a Zu Artikel 2 Begriffsbestimmungen
b Zu Artikel 4 Klassifizierung von Spirituosen
c Zu Artikel 5 Delegierte Befugnisse
d Zu Artikel 21 und 28 Antrag auf Eintragung von Namen, Änderung einer Produktspezifikation
e Zu Artikel 38 Absatz 3 Buchstabe a Delegierte Befugnisse
f Zu Artikel 38 Absatz 6 Delegierte Befugnisse
g Zu Anhang I Nummer 2 Technische Begriffsbestimmung Destillat landwirtschaftlichen Ursprungs
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Drucksache 478/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzelpersonendaten aus Stichprobenerhebungen - COM(2016) 551 final; Ratsdok. 11774/16
... - Begrenzung der Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte
Drucksache 813/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz - 2. FiMaNoG)
... "Empfehlungen in Bezug auf Finanzinstrumente, die sich ausschließlich an die Öffentlichkeit richten oder sich allgemein auf das empfohlene Finanzinstrument beziehen und über Informationsverbreitungskanäle oder elektronische Systeme verbreitet werden, sollen den Hinweis enthalten, dass darin keine persönliche Empfehlung im Sinne von Artikel 9 der Delegierten Verordnung EU zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a § 39 Absatz 2g Nummer 1 Halbsatz 2 WpHG
3. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 39 Absatz 2g Nummer 3 und 45 WpHG ,
4. Zu Artikel 3 Nummer 62 § 63 Absatz 7 WpHG
5. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WpHG
6. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 2 WpHG
7. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 3 WpHG
8. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 4 Satz 1 WpHG
9. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 4 WpHG
10. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 5 Satz 3 und 4 WpHG
11. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 6 Satz 1 WpHG
12. Zu Artikel 3 Nummer 69 § 70 WpHG
13. Zu Artikel 3 Nummer 69 § 70 WpHG
14. Zu Artikel 3 Nummer 71 § 72 Absatz 1 Nummer 6, Absatz 3 und 8 WpHG
15. Zu Artikel 3 Nummer 92 § 91 Satz 1 WpHG
16. Zu Artikel 3 Nummer 122 § 119 Absatz 4 a
17. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 3b Absatz 1 Satz 2 BörsG , Artikel 8 Nummer 5 § 3b Absatz 1 BörsG
18. Zu Artikel 8 Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 4 Buchstabe e § 1 Absatz 1 und § 3 Absatz 12 BörsG
19. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe b § 2 Absatz 6 BörsG
20. Zu Artikel 8 Nummer 4 Buchstabe d § 3 Absatz 5c BörsG
21. Zu Artikel 8 Nummer 9 und 13 §§ 7 und 15 BörsG
Zu a:
Zu b:
22. Zu Artikel 8 Nummer 29 § 48b Absatz 7 Satz 5 BörsG
23. Vor Artikel 25 § 48 Absatz 1 Börsenzulassungsverordnung
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Drucksache 501/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Neuansiedlungsrahmens der Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 516/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2016) 468 final
... In diesem Zusammenhang wird bei der Umsetzung und Anwendung dieser Verordnung und der auf ihrer Grundlage erlassenen delegierten Rechtsakte den im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes verankerten Rechten und Grundsätzen besondere Bedeutung beigemessen werden.
Drucksache 202/16
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Änderung der Mess - und Eichverordnung
... /EU wurde durch die delegierte Richtlinie (EU) Nr.
Drucksache 9/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2015) 613 final
... 6. Die Kommission soll gemäß den Vorschlägen - insbesondere zu Artikel 18, 25, 28, 34, 39 und 47 - künftig unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen verschiedene Anhänge der Verordnung ändern bzw. ergänzen und hierzu delegierte Rechtsakte erlassen können. Delegierte Rechtsakte können sich gemäß Artikel 290 AEUV nur auf "nicht wesentliche Vorschriften" beziehen. Die Anhänge II bis IX legen jedoch nach ihrer jeweiligen Überschrift ausdrücklich "grundlegende" Anforderungen fest. Es ist daher nicht klar, ob und inwieweit die genannten Anhänge der Verordnung durch delegierte Rechtsakte überhaupt geändert werden können.
Drucksache 364/15
... sgesetzes über die bisher geregelten neu in Verkehr gebrachten Produkte hinaus auf gebrauchte Heizgeräte erweitert. Dabei wird ein Etikett verwandt, das weitgehend übereinstimmt mit dem EU-Etikett für neu in Verkehr gebrachte Heizgeräte nach der delegierten Verordnung (EU) Nr.
Drucksache 599/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2008/98 /EG über Abfälle - COM(2015) 595 final; Ratsdok. 14975/15
... 23. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b, Nummer 5 Buchstabe b, Nummer 6 Buchstabe a, Nummer 11, 14, 15 Buchstabe a und b und Nummer 23 ("Delegierte Rechtsakte")
Zur Vorlage allgemein
Im Einzelnen
Zu Artikel 1
11. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Artikel 3 Nummer 1a
Zu Artikel 1 Nummer 2
14. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c Artikel 3 Nummer 4 Definition Bioabfall
15. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 3 Nummer 3 Definition Altöl
16. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d Artikel 3 Nummer 4a Definition Bauabfälle
17. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe e und f Artikel 3 Nummer 16 und 17b
18. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe f Artikel 3 Nummer 17 und 17a Definition Recycling
19. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 3 Nummer 15 Definition der stofflichen Verwertung
20. Zu Artikel 1 Nummer 3 Artikel 4 Absatz 3
21. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anreize für die Anwendung der Abfallhierarchie :
22. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Artikel 5 Absatz 1
2 Hauptempfehlung:
23. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b, Nummer 5 Buchstabe b, Nummer 6 Buchstabe a, Nummer 11, 14, 15 Buchstabe a und b und Nummer 23 Delegierte Rechtsakte
24. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Artikel 5 Absatz 2 und anderer Befugnisse zum Erlass delegierter Rechtsakte
25. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a
26. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b Artikel 6 Absatz 3
Zu Artikel 1 Nummer 7
Zu Artikel 1 Nummer 8
30. Zu Artikel 1 Nummer 8 Artikel 8a Absatz 4 Buchstabe b und c
Zu Artikel 1 Nummer 9
34. Zu Artikel 1 Nummer 9 und Nummer 21 Artikel 9 Absatz 5 und Artikel 37 Absatz 3
35. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Artikel 11 Absatz 1 Unterabsatz 1 und 2
36. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe d
Hilfsempfehlung zu Ziffer 23:
37. Zu Artikel 1 Nummer 11 Artikel 11a Absatz 2
38. Zu Artikel 1 Nummer 13 Artikel 22
39. Zu Artikel 1 Nummer 13 Artikel 22
Hilfsempfehlung zu Ziffer 23:
40. Zu Artikel 1 Nummer 15 Artikel 27 Absatz 1 und 4
Zu Artikel 1 Nummer 19
Hilfsempfehlung zu Ziffer 23:
47. Zu Artikel 1 Nummer 23 Artikel 38a
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Drucksache 44/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 über den Handel mit Robbenerzeugnissen COM(2015) 45 final
... (5) Um Durchführungsbestimmungen für das Inverkehrbringen von Robbenerzeugnissen zu erlassen, sollte der Kommission die Befugnis zum Erlass von Rechtsakten gemäß Artikel 290 des Vertrags übertragen werden. Besonders wichtig ist, dass die Kommission angemessene Konsultationen, auch auf der Ebene von Sachverständigen, durchführt. Bei der Vorbereitung und Ausarbeitung delegierter Rechtsakte sollte die Kommission gewährleisten, dass die einschlägigen Dokumente dem Europäischen Parlament und dem Rat gleichzeitig, rechtzeitig und auf angemessene Weise übermittelt werden.
Drucksache 27/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes und des Betäubungsmittelgesetz es
... "b) wenn sie aus dem Anbau in Ländern der Europäischen Union mit zertifiziertem Saatgut von Sorten stammen, die am 15. März des Anbaujahres in dem in Artikel 9 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 639/2014 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung des Anhangs X der genannten Verordnung (ABl. L 181 vom 20.06.2014 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung genannten gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten aufgeführt sind, oder ihr Gehalt an Tetrahydrocannabinol 0,2 Prozent nicht übersteigt und der Verkehr mit ihnen (ausgenommen der Anbau) ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen,".
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1. Bund
2. Länder
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes
§ 1 Zweck und Anwendungsbereich
§ 2a Datennutzung
§ 3a Bußgeldvorschriften
Artikel 2 Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
Artikel 3
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1. Bund
2. Länder
5. Weitere Kosten
VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VIII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3045: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Agrar- und FischereifondsInformationen-Gesetzes und zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
II.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
II.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
II.3.1 Bund:
II.3.2 Länder:
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Drucksache 324/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Rahmens für die Energieeffizienzkennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/30 /EU - COM(2015) 341 final; Ratsdok. 11012/15
... 18. Sofern die Einführung der Produktdatenbank nicht abzuwenden ist, sollten die operativen Einzelheiten der Produktdatenbank nicht über delegierte Rechtsakte, sondern direkt in der vorgeschlagenen Verordnung formuliert werden.
Drucksache 319/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission: Jahresbericht 2014 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit - COM(2015) 315 final
... svorschriften im Rahmen des Maßnahmenpakets Kreislaufwirtschaft.22 Besonderes Augenmerk wurde auf die Verwendung delegierter Rechtsakte in den geprüften Entwürfen von Gesetzgebungsakten gelegt.
Drucksache 33/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Makrofinanzhilfe für die Ukraine - COM(2015) 5 final; Ratsdok. 5093/15
... 1. Die Makrofinanzhilfe der Union wird im Einklang mit der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates15 und der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission16 durchgeführt.
Übermittlung gemäß dem im Protokoll Nr. 2 zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Verfahren über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
1 Der Zeitraum vom 1. bis 31. August wird bei der Berechnung des Acht-Wochen-Zeitraums nicht berücksichtigt.
Vorschlag
2 Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele
- Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
2. Ergebnisse der Konsultation der interessierten Kreise und Folgenabschätzung
- Konsultation der interessierten Kreise
• Heranziehen von Fachwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl der Instrumente
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. FAKULTATIVE Angaben
- Überprüfungs-/Revisions-/Auslaufklausel
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Artikel 9
Finanzbogen
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Drucksache 242/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bessere Ergebnisse durch bessere Rechtsetzung - Eine Agenda der EU - COM(2015) 215 final
... 4. Der Bundesrat hält es daher für einen wichtigen Schritt, dass die Kommission im Sinne von mehr Offenheit und Transparenz die Konsultationsmöglichkeiten ausweiten will, um Betroffene und Interessenträger bereits im Entwurfstadium von Gesetzgebungsvorschlägen und delegierten Rechtsakten zu erreichen. Insbesondere im Bereich der delegierten Rechtsakte und der Durchführungsrechtsakte sind mehr Transparenz und Rechenschaft seitens der Kommission erforderlich. Die geplante Internetplattform kann den Betroffenen ermöglichen, sich frühzeitig bzw. während des gesamten Gesetzgebungsprozesses einzubringen und jede Gesetzgebungsinitiative zu verfolgen. Wichtig sind dabei für die Betroffenen in der Zivilgesellschaft und den nationalen Parlamenten stets auch angemessene Beteiligungsfristen.
Drucksache 553/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Erdgas- und Strompreisstatistiken und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/92 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines gemeinschaftlichen Verfahrens zur Gewährleistung der Transparenz der vom industriellen Endverbraucher zu zahlenden Gas- und Strompreise - COM(2015) 496 final
... (20) Damit die von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Daten auch künftig von hoher Qualität sind, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, Rechtsakte gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu erlassen, damit Anpassungen an die möglicherweise für den Erdgasmarkt geltenden Schwellenwerte vorgenommen werden können. Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit angemessene Konsultationen, auch auf der Ebene von Sachverständigen, durchführt. Bei der Vorbereitung und Ausarbeitung delegierter Rechtsakte sollte die Kommission gewährleisten, dass die einschlägigen Dokumente dem Europäischen Parlament und dem Rat gleichzeitig, rechtzeitig und auf angemessene Weise übermittelt werden.
Drucksache 31/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Jahreswirtschaftsbericht 2015 der Bundesregierung
... 37. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der Weiterentwicklung und Ausgestaltung der Bankenregulierung die Besonderheiten kleiner und mittlerer Banken im Auge zu haben. Es schwächt den Bankenstandort Deutschland, wenn ein Regulierungsoverkill diese Institute zu Fusionen zwingt und damit der "too big to fail"-Problematik in die Hände arbeitet. Auch und gerade bei delegierten Rechtsakten muss der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachtet werden. Kleine und mittlere Banken haben es ungleich schwerer, mit Regelungen wie der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission vom 16. April 2014 mit sehr umfangreichen Meldebögen umzugehen.
Drucksache 298/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. XXX/XXX des Europäischen Parlaments und des Rates [Verordnung über amtliche Kontrollen] und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates - COM(2014) 180 final
... d) die Ermächtigungen zu delegierten Rechtsakten sind nicht deutlich reduziert worden; alle wesentlichen Regelungen sollen unter Einbeziehung von Experten aus den Mitgliedstaaten entwickelt und im Ratsrecht eindeutig festgelegt werden,
Drucksache 15/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 - COM(2015) 10 final
... Um eine maximale Kostenwirksamkeit zu gewährleisten, erhält die Kommission den Auftrag, diese Mittel zu investieren. Darüber hinaus ist die Kommission befugt, den Zielbetrag des Fonds nach 2018 im Wege eines delegierten Rechtsakts um 10 % zu ändern. Auf diese Weise kann die Kommission ihre praktischen Erfahrungen nutzen und eine unnötige Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln vermeiden, so dass der Schutz der EU-Finanzen kontinuierlich gewährleistet ist.
Drucksache 207/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (Restrukturierungsfonds-Verordnung - RStruktFV )
... "Bei dem Indikator nach Satz 1 bleiben Forderungen und Verbindlichkeiten im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe f der Delegierten Verordnung (EU) Nr.
1. Zu § 4 Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 - neu - RStruktFV
3. Zu § 1 Absatz 5 Satz 2 RStruktFV
4. Zu § 2 Absatz 2 RStruktFV
Zur Verordnung allgemein
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Drucksache 599/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2008/98 /EG über Abfälle - COM(2015) 595 final; Ratsdok. 14975/15
... 17. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b, Nummer 5 Buchstabe b, Nummer 6 Buchstabe a, Nummer 11, 14, 15 Buchstabe a und b und Nummer 23 ("Delegierte Rechtsakte")
Zum Paket der Kreislaufwirtschaft
Zur Vorlage allgemein
Im Einzelnen
Zu Artikel 1
10. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Artikel 3 Nummer 1a Definition Siedlungsabfall
11. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c Artikel 3 Nummer 4 Definition Bioabfall
12. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 3 Nummer 3 Definition Altöl
13. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d Artikel 3 Nummer 4a Definition Bauabfälle
14. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe e und f Artikel 3 Nummer 16 und 17b
15. Zu Artikel 1 Nummer 3 Artikel 4 Absatz 3
16. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Artikel 5 Absatz 1
17. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b, Nummer 5 Buchstabe b, Nummer 6 Buchstabe a, Nummer 11, 14, 15 Buchstabe a und b und Nummer 23 Delegierte Rechtsakte
18. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a
19. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b Artikel 6 Absatz 3
20. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a und b Herstellerverantwortung und Würdigung der Stofferhaltung und Nummer 8 Artikel 8 Absatz 1 Unterabsatz 3 und Artikel 8a Absatz 1 bis 3
Zu Artikel 1 Nummer 9
24. Zu Artikel 1 Nummer 9 und Nummer 21 Artikel 9 Absatz 5 und Artikel 37 Absatz 3
25. Zu Artikel 1 Nummer 13 Artikel 22
26. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b Artikel 35 Absatz 4 und 5 in Verbindung mit Nummer 24 Artikel 39 Absatz 2
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Drucksache 242/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bessere Ergebnisse durch bessere Rechtsetzung - Eine Agenda der EU - COM(2015) 215 final
... 7. Der Bundesrat hält es daher für einen wichtigen Schritt, dass die Kommission im Sinne von mehr Offenheit und Transparenz die Konsultationsmöglichkeiten ausweiten will, um Betroffene und Interessenträger bereits im Entwurfstadium von Gesetzgebungsvorschlägen und delegierten Rechtsakten zu erreichen. Insbesondere im Bereich der delegierten Rechtsakte und der Durchführungsrechtsakte sind mehr Transparenz und Rechenschaft seitens der Kommission erforderlich. Die geplante Internetplattform kann den Betroffenen ermöglichen, sich frühzeitig bzw. während des gesamten Gesetzgebungsprozesses einzubringen und jede Gesetzgebungsinitiative zu verfolgen. Wichtig sind dabei für die Betroffenen in der Zivilgesellschaft und den nationalen Parlamenten stets auch angemessene Beteiligungsfristen.
Drucksache 598/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 1999/31 /EG über Abfalldeponien - COM(2015) 594 final; Ratsdok. 14974/15
... 9. Er lehnt außerdem die Befugnisübertragung in Artikel 16 in Verbindung mit Artikel 17a (Befugnisübertragung, delegierte Rechtsakte) auf die Kommission, um zur Anpassung der Anhänge der
Drucksache 401/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG zwecks Verbesserung der Kosteneffizienz von Emissionsminderungsmaßnahmen und zur Förderung von Investitionen in CO2 -effiziente Technologien - COM(2015) 337 final
... 66. Im Interesse der Planbarkeit und Investitionssicherheit setzt sich der Bundesrat weiterhin dafür ein, alle zentralen Regelungen frühzeitig direkt innerhalb der Richtlinie festzuschreiben. Zentrale Elemente[, wie zum Beispiel die Benchmarkanpassungen,] sollten nicht über delegierte Rechtsakte nachträglich geregelt oder angepasst werden. Der Bundesrat sieht sonst die Gefahr der Kompetenzverlagerung und einer unzureichenden demokratischen Kontrolle.
Drucksache 31/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Jahreswirtschaftsbericht 2015 der Bundesregierung
... 37. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der Weiterentwicklung und Ausgestaltung der Bankenregulierung die Besonderheiten kleiner und mittlerer Banken im Auge zu haben. Es schwächt den Bankenstandort Deutschland, wenn ein Regulierungsoverkill diese Institute zu Fusionen zwingt und damit der "too big to fail"-Problematik in die Hände arbeitet. Auch und gerade bei delegierten Rechtsakten muss der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachtet werden. Kleine und mittlere Banken haben es ungleich schwerer, mit Regelungen wie der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission vom 16. April 2014 mit sehr umfangreichen Meldebögen umzugehen.
Drucksache 148/15
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Erste Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung von EU-Sonderstützungsmaßnahmen im Sektor Obst und Gemüse im Jahr 2015
... Die Europäische Union hatte wegen Störungen auf dem Markt aufgrund des Importstopps durch Russland zugunsten des Sektors Obst und Gemüse mehrere befristete finanzielle Unterstützungsmaßnahmen ergriffen (zuletzt Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1371/2014 der Kommission vom 19. Dezember 2014).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1. Bund
2. Länder
F. Sonstige Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeit
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VI. Erfüllungsaufwand
1. Bund
2. Länder
3. Wirtschaft
4. Weitere Kosten
VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VIII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Artikel 1
Artikel 2
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Drucksache 118/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Weingesetz es
... Die Wiederbepflanzung derselben Fläche nach Rodung im selben Weinwirtschaftsjahr gilt in einem vereinfachten Verfahren gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2015/561 der Kommission vom 15. Dezember 2014 im Fall einer Ex-Post-Mitteilung als genehmigt.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Absatz 3 Nummer 2
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6 Absatz 3
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6 Absatz 6
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7 Absatz 2 Satz 1
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7b Absatz 1 Satz 3
6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7c
§ 7c Zuständigkeit und Verfahren
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Drucksache 86/15
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zum Erlass und zur Aufhebung milchmarktordnungsrechtlicher Bestimmungen
... anordnet. Die erstmals für den am 1. August 2015 beginnenden Schuljahreszeitraum 2015/16 einzureichende Strategie kann auf nationaler oder regionaler Ebene erstellt werden. Weitere Einzelheiten zu der Strategie sind in der Delegierten Verordnung (EU) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4 Bund
Länder und Kommunen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über die Durchführung des Schulmilchprogramms der Europäischen Union (Schulmilch-Durchführungsverordnung - SchulmilchDurchfV)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Zuständigkeit
§ 3 Regionale Strategie; Höchstpreise
§ 4 Behinderteneinrichtungen und Schullandheime
§ 5 Beihilfefähige Erzeugnisse
§ 6 Zulassung der Antragsteller
§ 7 Gewährung der Beihilfe
§ 8 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
§ 9 Duldungs- und Mitwirkungspflichten
§ 10 Mitteilungspflichten
§ 11 Übergangsbestimmung
Artikel 2 Aufhebung milchmarktordnungsrechtlicher Vorschriften
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Gründe
II. Verordnungsgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit Unionsrecht und völkerrechtlichen Verträgen
IV. Nachhaltigkeitsprüfung
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VII. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
VIII. Weitere Kosten
IX. Befristung und Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3184: Entwurf einer Verordnung zum Erlass und zur Aufhebung milchmarktordnungsrechtlicher Bestimmungen
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
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Drucksache 108/15
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
... /EWG der Kommission1 sowie die Delegierte Verordnung (EU) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Honigverordnung
Artikel 2 Änderung der Kontaminanten-Verordnung
Artikel 3 Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung
Artikel 4 Bekanntmachung
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
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Drucksache 481/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Gemeinsames Konsultationspapier der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik:
... Die Formen der Durchführung der EU-Zusammenarbeit sind sehr unterschiedlich und reichen von Projekthilfe bis Budgethilfe. In letzter Zeit rückten Mischfinanzierungen, neu geschaffene EU-Treuhandfonds und die delegierte Zusammenarbeit mit EU-Entwicklungseinrichtungen und internationalen Organisationen zunehmend in den Vordergrund. Bei den Überlegungen zu der neuen Partnerschaft sollte auch über geeignete Kombinationen von Durchführungsmodalitäten (beispielsweise Gewährung von Darlehen statt Zuschüssen oder Übernahme von Investitionsgarantien) nachgedacht und das Umfeld für eine effiziente und wirksame Finanzkontrolle und Rechenschaftspflicht verbessert werden.
Drucksache 600/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 94/62 /EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle - COM(2015) 596 final; Ratsdok. 14976/15
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Verfahren darauf hinzuwirken, dass entgegen der Vorstellungen der Kommission die Festlegung von maximalen Konzentrationswerten in bestimmten Verpackungen nicht mittels delegierter Rechtsakte vorgenommen werden sollte. Hierbei handelt es sich um wesentliche Maßnahmen, die über die Zulässigkeit bestimmter Verpackungsarten entscheiden und somit auch erhebliche Auswirkungen auf die betroffenen Wirtschaftskreise haben können.
Drucksache 541/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Mess - und Eichgesetzes
... /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt (ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 149), die durch die Delegierte Richtlinie (EU) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Mess- und Eichgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
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Drucksache 419/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz - AbwMechG )
... "(2) Die beitragspflichtigen Institute sind verpflichtet, Jahresbeiträge zu leisten; die Erhebung der Jahresbeiträge erfolgt durch die Anstalt. Die Berechnung und Erhebung der Jahresbeiträge der CRR-Wertpapierfirmen unter Einzelaufsicht und der Unionszweigstellen richtet sich nach den Vorgaben der delegierten Rechtsakte gemäß Artikel 103 Absatz 7 und 8 der Richtlinie
Artikel 1 Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
§ 1 Anwendungsbereich; Verhältnis zur SRM-Verordnung.
§ 21a Verordnungsermächtigung
§ 60a Vertragliche Anerkennung der vorübergehenden Aussetzung von Beendigungsrechten
§ 67 Abwicklungsziele
§ 142 Abzugsmöglichkeit.
§ 176 Unterstützung bei Untersuchungen; Zwangsmaßnahmen
§ 177 Prüfungen vor Ort nach der SRM-Verordnung
§ 178 Vollstreckung der vom Ausschuss verhängten Geldbußen und Zwangsgelder
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank
Artikel 4 Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes
§ 11a Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds
§ 11b Pflichten bei vorübergehender Übertragung von Finanzmitteln auf die deutsche Kammer
§ 11c Zuständigkeit für die Ausübung der Befugnisse aus dem Übereinkommen; Informationspflicht
§ 12a Zielausstattung des Restrukturierungsfonds
§ 12b Jahresbeiträge der CRR-Wertpapierfirmen unter Einzelaufsicht und der Unionszweigstellen
§ 12c Sonderbeiträge der CRR-Wertpapierfirmen unter Einzelaufsicht und der Unionszweigstellen
§ 12e Einnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen gemäß § 3a.
§ 12f Informationspflichten; Fälligkeit der Beiträge; Säumniszuschläge; Beitreibung; Verjährung.
§ 12j Brückenfinanzierung der deutschen Kammer durch Mittel des Restrukturierungsfonds; vorübergehende Finanzierung von Maßnahmen; Verordnungsermächtigung.
§ 17 Übergangsvorschriften
Artikel 5 Änderung des Pfandbriefgesetzes
Artikel 6 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
§ 3a Organisation und Aufgaben.
§ 3b Verschwiegenheitspflicht; Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank.
§ 3e Kostenerstattungen
§ 3f Umlage; umlagefähige Kosten; Umlagejahr
§ 3g Umlagepflicht; Umlagebetrag; Verteilungsschlüssel und Bemessungsgrundlage
§ 3h Entstehung, Festsetzung und Vollstreckung der Umlageforderung
§ 3i Umlagevorauszahlung
§ 3j Anrechnung der Umlagevorauszahlung
§ 3k Verordnungsermächtigung
§ 19 Übergangsregelungen zur Umlageerhebung
Artikel 7 Änderung des Kreditinstitute-Reorganisationsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Einlagensicherungsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Vermögensanlagengesetzes
Artikel 10 Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Artikel 11 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Wertpapierprospektgesetzes
Artikel 13 Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
§ 14a Einhaltung der Pflichten aus Derivategeschäften und für zentrale Gegenparteien gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
§ 51 Grundsätze der Prüfung und Darstellung pfandbriefrechtlicher Aspekte
§ 52 Prüfung und Darstellung der organisatorischen Anforderungen des Pfandbriefgesetzes
Artikel 14 Änderung des Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen
Artikel 15 Inkrafttreten
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Drucksache 600/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 94/62 /EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle - COM(2015) 596 final; Ratsdok. 14976/15
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Verfahren darauf hinzuwirken, dass entgegen der Vorstellungen der Kommission die Festlegung von maximalen Konzentrationswerten in bestimmten Verpackungen nicht mittels delegierter Rechtsakte vorgenommen werden sollte. Hierbei handelt es sich um wesentliche Maßnahmen, die über die Zulässigkeit bestimmter Verpackungsarten entscheiden und somit auch erhebliche Auswirkungen auf die betroffenen Wirtschaftskreise haben können.
Drucksache 63/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Schaffung einer Kapitalmarktunion COM(2015) 63 final
... Im Rahmen der unlängst veröffentlichten delegierten Rechtsakte zu Solvabilität II und zur Liquiditätsdeckungsquote wurde bereits damit begonnen, einen umfassenden und kohärenten aufsichtsrechtlichen Ansatz für einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen zu entwickeln. Ergänzend zu diesen Initiativen haben sich auch Zentralbanken, Aufsichtsbehörden, nationale Behörden und Vertreter des Privatsektors für ein umfassenderes Konzept zur Förderung der Rückkehr zu Verbriefungen in der EU ausgesprochen.
Drucksache 500/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Handel für alle - Hin zu einer verantwortungsbewussteren Handels- und Investitionspolitik COM(2015) 497 final
... (28) Verordnung 2010/995/EU vom 20. Oktober 2010, ABl. L 295, Delegierte Verordnung
2 Einleitung
1. Handel und Investitionen sind ein starker Antrieb für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen
1.1. Die Handelsleistung der EU ist hoch
1.2. Durch ihre Handels- und Wirtschaftsagenda zieht die EU mehr Nutzen aus dem Handel
2. Eine wirksame Politik, die neue wirtschaftliche Gegebenheiten berücksichtigt und ihre Versprechungen hält
2.1. Antworten auf die Zunahme globaler Wertschöpfungsketten
2.1.1. Förderung des Handels mit Dienstleistungen
2.1.2. Erleichterung des digitalen Handels
2.1.3. Förderung der Mobilität und Umgang mit Migration
2.1.4. Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit in Regulierungsfragen
2.1.5. Gewährleistung einer effizienten Zollverwaltung
2.1.6. Sicherung des Zugangs zu Energie und Rohstoffen
2.1.7. Schutz von Innovationen
2.2. Versprechen halten: Umsetzung, Durchsetzung, kleine Unternehmen und Arbeitnehmer 2.2.1. Bessere Umsetzung
2.2.2. Stärkere Durchsetzung der Rechte der EU
2.2.3. Mehr Aufmerksamkeit für kleine Unternehmen
2.2.4. Wirksamere Instrumente zur Unterstützung der Arbeitnehmer bei der Anpassung an den Wandel
3. Eine transparentere Handels- und Investitionspolitik
3.1. Engere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und der Zivilgesellschaft
3.2. Mehr Offenheit in der politischen Entscheidungsfindung
4. Eine wertebasierte Handels- und Investitionspolitik
4.1. Ein Ansatz, der bei Regelungen und Investitionen stärker auf die Erwartungen der Öffentlichkeit eingeht 4.1.1. Sicherstellen, dass die Verbraucher Vertrauen zu den Produkten haben können, die sie in einer globalen Wirtschaft erwerbe
4.1.2. Förderung eines neuen Ansatzes bei Investitionen
4.2. Eine Handelsagenda zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung, der Menschenrechte und einer verantwortungsvollen Staatsführung
4.2.1. Förderung des integrativen Wachstums in Entwicklungsländern durch Handel und Investitionen
4.2.2. Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung
4.2.3. Gewährleistung eines verantwortungsvollen Lieferkettenmanagements
4.2.4. Förderung fairer und ethischer Handelssysteme
4.2.5. Förderung und Schutz der Menschenrechte
4.2.6. Bekämpfung von Korruption und Förderung einer verantwortungsvollen Staatsführung
5. Ein vorausschauendes Programm für Verhandlungen zur Gestaltung der Globalisierung
5.1. Neubelebung des multilateralen Handelssystems
5.1.1. Fortschritte im Rahmen der WTO
5.1.2. Entwurf eines offenen Ansatzes für bilaterale und regionale Übereinkünfte
5.2. Vorantreiben der bilateralen Beziehungen
5.2.1. Mit den Vereinigten Staaten und Kanada erzielte Ergebnisse
5.2.2. Ein strategisches Engagement in Asien und im pazifischen Raum
5.2.3. Eine neu definierte Beziehung zu Afrika
5.2.4. Lateinamerika und Karibik: eine umfassende und ehrgeizige Agenda
5.2.5. Enge Partnerschaft mit der Türkei
5.2.6. Stabilität und Wohlstand in der Nachbarschaft der EU
5.2.7. Herausfordernde Beziehungen zu Russland
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Drucksache 598/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 1999/31 /EG über Abfalldeponien - COM(2015) 594 final; Ratsdok. 14974/15
... 11. Der Bundesrat lehnt die Befugnisübertragung in Artikel 16 in Verbindung mit Artikel 17a (Befugnisübertragung, delegierte Rechtsakte) auf die Kommission, um zur Anpassung der Anhänge der
Drucksache 489/15
Verordnung der Bundesregierung
Dritte Verordnung zur Änderung der Elektro - und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung
... Am 30. April 2015 sind zwei delegierte Richtlinien der Europäischen Kommission (2015/573/EU und
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Ermächtigungsgrundlage
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Darstellung des Erfüllungsaufwandes
5 Bürokratiekosten
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3350: Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Elektro- und ElektronikgeräteStoff-Verordnung
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
3. Erfüllungsaufwand
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Drucksache 298/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. XXX/XXX des Europäischen Parlaments und des Rates [Verordnung über amtliche Kontrollen] und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates - COM(2014) 180 final
... d) die Ermächtigungen zu delegierten Rechtsakten sind nicht deutlich reduziert worden; alle wesentlichen Regelungen sollen unter Einbeziehung von Experten aus den Mitgliedstaaten entwickelt und im Ratsrecht eindeutig festgelegt werden,
Drucksache 407/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erstellung einer gemeinsamen EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten für die Zwecke der Richtlinie 2013/32 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes und zur Änderung der Richtlinie 2013/32 /EU - COM(2015) 452 final
... Gemäß dem Vorschlag wird jede Änderung der gemeinsamen EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren angenommen. Für den Fall einer plötzlichen Verschlechterung der Lage in einem in der Liste aufgeführten Drittstaat ist jedoch vorgesehen, dass die Kommission im Einklang mit Artikel 290 AEUV zur Annahme eines delegierten Rechtsaktes befugt ist, den betreffenden Drittstaat für den Zeitraum eines Jahres vorübergehend von der Liste zu streichen, wenn sie aufgrund einer substantiierten Bewertung zu der Auffassung gelangt, dass die Bedingungen für die Einstufung des Drittstaats als sicherer Herkunftsstaat nicht mehr erfüllt sind. Die Kommission könnte die vorübergehende Streichung um höchstens ein Jahr verlängern, wenn sie einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung vorgelegt hat, um den betreffenden Drittstaat endgültig von der gemeinsamen EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten zu streichen. Der Vorschlag enthält detaillierte Bestimmungen über die Bedingungen der Befugnisübertragung an die Kommission, auch in Bezug auf die Dauer, die Möglichkeit für das Europäische Parlament und den Rat, die Befugnisübertragung jederzeit zu widerrufen, sowie die Verpflichtung der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat die Annahme delegierter Rechtsakte mitzuteilen. Zudem können delegierte Rechtsakte nur dann in Kraft treten, sofern von diesen Organen nicht innerhalb eines Monats nach dieser Mitteilung Einwände erhoben werden.
Drucksache 207/15
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (Restrukturierungsfonds-Verordnung - RStruktFV )
... vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1900, 1921), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2091) geändert worden ist, und in der Delegierten Verordnung (EU) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Jahresbeiträge für bestimmte Wertpapierfirmen und für Unionszweigstellen
§ 2 Jahresbeiträge kleiner Institute
§ 3 Jährliche Grundbeiträge nach der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2015/63
§ 4 Risikofelder und Risikoindikatoren nach Artikel 6 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2015/63
§ 5 Von der Abwicklungsbehörde zu bestimmende zusätzliche Risikoindikatoren
§ 6 Mitteilungspflichten
§ 7 Sonderbeiträge für bestimmte Wertpapierfirmen und für Unionszweigstellen
§ 8 Übergangsregelung
§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Regelungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Regelungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten Keine. 6. Weitere Regelungsfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3229: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (Restrukturierungsfonds-Verordnung)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
a Inhalt des Regelungsvorhabens
b Erfüllungsaufwand
i. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
ii. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
iii. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
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Drucksache 46/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen
... 6. die Fristen für die Übermittlung von Informationen, die auf Grund von delegierten Rechtsakten gemäß Artikel 35 Absatz 9 und technischen Durchführungsstandards gemäß Artikel 35 Absatz 10 der Richtlinie
Drucksache 214/15
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem und zur Änderung marktorganisationsrechtlicher Vorschriften
... Artikel 45 Absatz 5 Satz 4 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 639/2014 legt fest, dass Pufferstreifen entlang von Wasserläufen auch Ufervegetationsstreifen mit einer Breite von bis zu 10 Meter umfassen können. Der Ufervegetationsstreifen zählt dabei grundsätzlich nicht als beihilfefähige Fläche.
Drucksache 207/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (Restrukturierungsfonds-Verordnung - RStruktFV )
... "Bei dem Indikator nach Satz 1 bleiben Forderungen und Verbindlichkeiten im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe f der Delegierten Verordnung (EU) Nr.
1. Zu § 4 Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 - neu - RStruktFV
2. Zu § 5 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 und 3 und § 6 Absatz 1 Satz 4 RStruktFV
3. Zu § 1 Absatz 5 Satz 2 RStruktFV
4. Zu § 2 Absatz 2 RStruktFV
5. Zur Verordnung allgemein
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Drucksache 324/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Rahmens für die Energieeffizienzkennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/30 /EU - COM(2015) 341 final; Ratsdok. 11012/15
... 11. Sofern die Einführung der Produktdatenbank nicht abzuwenden ist, sollten die operativen Einzelheiten der Produktdatenbank nicht über delegierte Rechtsakte, sondern direkt in der vorgeschlagenen Verordnung formuliert werden.
Drucksache 401/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG zwecks Verbesserung der Kosteneffizienz von Emissionsminderungsmaßnahmen und zur Förderung von Investitionen in CO2 effiziente Technologien - COM(2015) 337 final
... 28. Im Interesse der Planbarkeit und Investitionssicherheit setzt sich der Bundesrat weiterhin dafür ein, alle zentralen Regelungen frühzeitig direkt innerhalb der Richtlinie festzuschreiben. Zentrale Elemente, wie zum Beispiel die Benchmarkanpassungen, sollten nicht über delegierte Rechtsakte nachträglich geregelt oder angepasst werden. Der Bundesrat sieht sonst die Gefahr der Kompetenzverlagerung und einer unzureichenden demokratischen Kontrolle.
Drucksache 118/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Weingesetz es
... Die Wiederbepflanzung derselben Fläche nach Rodung im selben Weinwirtschaftsjahr gilt in einem vereinfachten Verfahren gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Absatz 3 Nummer 2
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6 Absatz 3
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6 Absatz 6
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7 Absatz 2 Satz 1
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7b Absatz 1 Satz 3
6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7c
§ 7c Zuständigkeit und Verfahren
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Drucksache 71/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie - COM(2015) 80 final
... 2. Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PCI) - führt zu delegiertem Rechtsakt der Kommission
Drucksache 600/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 94/62 /EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle COM(2015) 596 final
... - Anpassung an die Artikel 290 und 291 AEUV über delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1 Allgemeiner Kontext
1.2 Gründe und Ziele des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzung
2.1 Studien
2.2 Interne Konsultation
2.3 Externe Konsultation
2.4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1 Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2 Rechtsgrundlage und Grundlage für das Tätigwerden der EU
3.3 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.4 Erläuternde Dokumente
3.5 Delegierte Befugnisse und Durchführungsbefugnisse der Kommission
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen
Artikel 6a Berechnung der Erfüllung der Zielvorgaben gemäß Artikel 6
Artikel 6b Frühwarnbericht
Artikel 20 Spezifische Maßnahmen
Artikel 21 Ausschussverfahren
Artikel 21a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4 Adressaten
Anhang
Anhang IV Berechnungsmethode für die Vorbereitung zur Wiederverwendung von Produkten und Bestandteilen für die Zwecke von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben f bis i
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Drucksache 123/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein offenes und sicheres Europa - Praktische Umsetzung - COM(2014) 154 final
... 7. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Beratungen zum Datenschutzreformpaket neue allgemeine Fragen zur Abgrenzung zwischen den Kompetenzen der EU und den Verantwortungsbereichen der Mitgliedstaaten im Bereich der Rechtsetzung wie auch im Verwaltungsvollzug aufgezeigt haben, über deren Klärung auch mit Blick auf künftige Strategien der EU eine Verständigung zwischen Kommission, Rat und Europäischem Parlament geboten ist. Mit der Möglichkeit zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass delegierter Rechtsakte sowie von Durchführungsrechtsakten können der Kommission weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten außerhalb des ordentlichen Rechtsetzungsverfahrens eröffnet werden, ohne dass diesen nach den Vorgaben des AEUV und den Regelungen zum so genannten Ausschussverfahren praktikable und effiziente Einwirkungsrechte von Mitgliedstaaten und Europäischem Parlament gegenüberstehen. Der Bundesrat bezieht sich auf seine grundsätzlichen Stellungnahmen vom 18. März 2011 in BR-Drucksache 97/11(B) und vom 19. Dezember 2013 in BR-Drucksache 768/13(B). Die Übertragung von Befugnissen zum Erlass delegierter Rechtsakte sowie von Durchführungsrechtsakten sollte im Rahmen einer interinstitutionellen Vereinbarung von Rat, Europäischem Parlament und Kommission beispielsweise an Hand von Fallgruppen eng nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität begrenzt und klar auf Regelungsbereiche beschränkt werden, in denen nicht im Rechtsakt selbst zu klärende Fragen unerlässlich durch weitere europaweite Regelungen geklärt werden müssen.
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Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
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Arbeitsschutz
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