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0299/06
0629/06
0362/06
0852/05
0085/05
0364/05
0902/05
0477/05
0818/05
0925/05B
0925/1/05
0625/05
0352/05
0766/05
0921/05
0328/05
0197/05
0853/05
0146/05
0983/2/04
0565/04
0983/04
0610/04
0983/04B
0571/04
0380/04
0049/03
Drucksache 548/16

... Kann aufgrund des Marktgeschehens zum maßgeblichen Zeitpunkt ein Markt- oder Börsenpreis nicht bestimmt werden, können die Parteien nach § 104 Absatz 4 Satz 2 Nummer 3 Buchstabe c InsO-E die Maßgeblichkeit von Verfahren und Methoden vereinbaren, die Gewähr für eine angemessene Wertbestimmung bieten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der oder die relevanten Märkte inaktiv sind oder wenn die sich auf ihnen bildenden Preise die unter marktüblichen Bedingungen sich gewöhnlich bildenden Preise nicht angemessen repräsentieren (vgl. Artikel 16 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 149/2013 vom 19. Dezember 2012 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 48/16

... Der Gegenstand der vorliegenden Richtlinie wurde im Zusammenhang mit dem Vorschlag für die GKKB-Richtlinie über mehrere Jahre mit den Interessenträgern erörtert. Die Delegierten der Mitgliedstaaten haben regelmäßig ihre Auffassungen in die Beratungen der technischen Arbeitsgruppe "Steuerfragen" des Rates eingebracht. Seit März 2011, als das Kollegium den GKKB-Vorschlag annahm, ist die Arbeitsgruppe unter jedem Ratsvorsitz mehrfach zu ausführlicher Erörterung technischer und politischer Fragen zusammengetreten. Zudem haben die Kommissionsdienststellen zu allen wichtigen Interessenträgern der Wirtschaft Kontakt gehalten und ihre Auffassungen zu verschiedenen Aspekten des Vorschlags gehört. Viele - vornehmlich technische - Aspekte der Richtlinie wurden zudem auf akademischen Konferenzen, an denen die Kommissionsdienststellen beteiligt waren, erörtert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 48/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften im betreffenden Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

Rechtsgrundlage

Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Konsultation der Interessenträger

Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Abzugsfähigkeit von Zinsen

Wegzugsbesteuerung

Klausel über den Wechsel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode Switchover-Klausel

Schwellenwert für Niedrigbesteuerung

Allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch

Vorschriften für beherrschte ausländische Unternehmen

Rahmenregelung für das Vorgehen gegen hybride Gestaltungen

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Mindestschutzniveau

Kapitel II
Massnahmen zur Bekämpfung der STEUERVERMEIDUNG

Artikel 4
Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Zinszahlungen

Artikel 5
Wegzugsbesteuerung

Artikel 6
Wechsel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode (Switchover-Klausel)

Artikel 7
Allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch

Artikel 8
Vorschriften für beherrschte ausländische Unternehmen

Artikel 9
Berechnung der Einkünfte eines beherrschten ausländischen Unternehmens

Artikel 10
Hybride Gestaltungen

Kapitel III
Schlussbestimmungen

Artikel 11
Überprüfung

Artikel 12
Umsetzung

Artikel 13
Inkrafttreten

Artikel 14
Adressaten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 272/16

... "12. Delegierte Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 272/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 709/16 (Beschluss)

... c) Zu Artikel 5 (Delegierte Befugnisse)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 709/16 (Beschluss)




1. Zur Vorlage insgesamt

2. Zu einzelnen Bestimmungen

a Zu Artikel 2 Begriffsbestimmungen

b Zu Artikel 4 Klassifizierung von Spirituosen

c Zu Artikel 5 Delegierte Befugnisse

d Zu Artikel 21 und 28 Antrag auf Eintragung von Namen, Änderung einer Produktspezifikation

e Zu Artikel 38 Absatz 3 Buchstabe a Delegierte Befugnisse

f Zu Artikel 38 Absatz 6 Delegierte Befugnisse

g Zu Anhang I Nummer 2 Technische Begriffsbestimmung Destillat landwirtschaftlichen Ursprungs


 
 
 


Drucksache 754/1/16

... 15. Die über delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte möglichen Gestaltungsmöglichkeiten der Kommission sollten verringert werden.



Drucksache 640/16 (Beschluss)

... 10. Die Delegation von Rechtsakten auf die Kommission, wie sie in dem Richtlinienvorschlag für bestimmte Regelungen vorgesehen ist, birgt die Gefahr, dass mitgliedstaatliche Kompetenzen im Bereich der direkten Steuern auf die Kommission verlagert werden. Eine Aushöhlung der mitgliedstaatlichen Rechte im Wege delegierter Rechtsakte ist abzulehnen.



Drucksache 45/16

... Im Hinblick auf die Festlegung einheitlicher und harmonisierter Merkmale und die Gewährleistung klarer Konzepte und der direkten Anwendbarkeit des europäischen Reisedokuments für die Rückführung ist es angebracht, diesen Rechtsakt in Form einer Verordnung zu erlassen. Soweit erforderlich sollte die Kommission die Befugnis erhalten, die notwendigen technischen Formatanpassungen des europäischen Reisedokuments im Wege von delegierten Rechtsakten zu erlassen.



Drucksache 709/1/16

... c) Zu Artikel 5 (Delegierte Befugnisse)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 709/1/16




1. Zur Vorlage insgesamt

a Zu Artikel 2 Begriffsbestimmungen

b Zu Artikel 4 Klassifizierung von Spirituosen

c Zu Artikel 5 Delegierte Befugnisse

d Zu Artikel 21 und 28 Antrag auf Eintragung von Namen, Änderung einer Produktspezifikation

e Zu Artikel 38 Absatz 3 Buchstabe a Delegierte Befugnisse

f Zu Artikel 38 Absatz 6 Delegierte Befugnisse

g Zu Anhang I Nummer 2 Technische Begriffsbestimmung Destillat landwirtschaftlichen Ursprungs


 
 
 


Drucksache 478/1/16

... - Begrenzung der Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte



Drucksache 813/1/16

... "Empfehlungen in Bezug auf Finanzinstrumente, die sich ausschließlich an die Öffentlichkeit richten oder sich allgemein auf das empfohlene Finanzinstrument beziehen und über Informationsverbreitungskanäle oder elektronische Systeme verbreitet werden, sollen den Hinweis enthalten, dass darin keine persönliche Empfehlung im Sinne von Artikel 9 der Delegierten Verordnung EU zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 813/1/16




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a § 39 Absatz 2g Nummer 1 Halbsatz 2 WpHG

3. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 39 Absatz 2g Nummer 3 und 45 WpHG ,

4. Zu Artikel 3 Nummer 62 § 63 Absatz 7 WpHG

5. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WpHG

6. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 2 WpHG

7. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 3 WpHG

8. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 4 Satz 1 WpHG

9. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 4 WpHG

10. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 5 Satz 3 und 4 WpHG

11. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 6 Satz 1 WpHG

12. Zu Artikel 3 Nummer 69 § 70 WpHG

13. Zu Artikel 3 Nummer 69 § 70 WpHG

14. Zu Artikel 3 Nummer 71 § 72 Absatz 1 Nummer 6, Absatz 3 und 8 WpHG

15. Zu Artikel 3 Nummer 92 § 91 Satz 1 WpHG

16. Zu Artikel 3 Nummer 122 § 119 Absatz 4 a

17. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 3b Absatz 1 Satz 2 BörsG , Artikel 8 Nummer 5 § 3b Absatz 1 BörsG

18. Zu Artikel 8 Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 4 Buchstabe e § 1 Absatz 1 und § 3 Absatz 12 BörsG

19. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe b § 2 Absatz 6 BörsG

20. Zu Artikel 8 Nummer 4 Buchstabe d § 3 Absatz 5c BörsG

21. Zu Artikel 8 Nummer 9 und 13 §§ 7 und 15 BörsG

Zu a:

Zu b:

22. Zu Artikel 8 Nummer 29 § 48b Absatz 7 Satz 5 BörsG

23. Vor Artikel 25 § 48 Absatz 1 Börsenzulassungsverordnung


 
 
 


Drucksache 501/16

... In diesem Zusammenhang wird bei der Umsetzung und Anwendung dieser Verordnung und der auf ihrer Grundlage erlassenen delegierten Rechtsakte den im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes verankerten Rechten und Grundsätzen besondere Bedeutung beigemessen werden.



Drucksache 202/16

... /EU wurde durch die delegierte Richtlinie (EU) Nr.



Drucksache 9/16 (Beschluss)

... 6. Die Kommission soll gemäß den Vorschlägen - insbesondere zu Artikel 18, 25, 28, 34, 39 und 47 - künftig unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen verschiedene Anhänge der Verordnung ändern bzw. ergänzen und hierzu delegierte Rechtsakte erlassen können. Delegierte Rechtsakte können sich gemäß Artikel 290 AEUV nur auf "nicht wesentliche Vorschriften" beziehen. Die Anhänge II bis IX legen jedoch nach ihrer jeweiligen Überschrift ausdrücklich "grundlegende" Anforderungen fest. Es ist daher nicht klar, ob und inwieweit die genannten Anhänge der Verordnung durch delegierte Rechtsakte überhaupt geändert werden können.



Drucksache 364/15

... sgesetzes über die bisher geregelten neu in Verkehr gebrachten Produkte hinaus auf gebrauchte Heizgeräte erweitert. Dabei wird ein Etikett verwandt, das weitgehend übereinstimmt mit dem EU-Etikett für neu in Verkehr gebrachte Heizgeräte nach der delegierten Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 599/1/15

... 23. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b, Nummer 5 Buchstabe b, Nummer 6 Buchstabe a, Nummer 11, 14, 15 Buchstabe a und b und Nummer 23 ("Delegierte Rechtsakte")

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 599/1/15




Zur Vorlage allgemein

Im Einzelnen

Zu Artikel 1

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Artikel 3 Nummer 1a

Zu Artikel 1 Nummer 2

14. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c Artikel 3 Nummer 4 Definition Bioabfall

15. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 3 Nummer 3 Definition Altöl

16. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d Artikel 3 Nummer 4a Definition Bauabfälle

17. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe e und f Artikel 3 Nummer 16 und 17b

18. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe f Artikel 3 Nummer 17 und 17a Definition Recycling

19. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 3 Nummer 15 Definition der stofflichen Verwertung

20. Zu Artikel 1 Nummer 3 Artikel 4 Absatz 3

21. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anreize für die Anwendung der Abfallhierarchie :

22. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Artikel 5 Absatz 1

2 Hauptempfehlung:

23. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b, Nummer 5 Buchstabe b, Nummer 6 Buchstabe a, Nummer 11, 14, 15 Buchstabe a und b und Nummer 23 Delegierte Rechtsakte

24. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Artikel 5 Absatz 2 und anderer Befugnisse zum Erlass delegierter Rechtsakte

25. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a

26. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b Artikel 6 Absatz 3

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 8

30. Zu Artikel 1 Nummer 8 Artikel 8a Absatz 4 Buchstabe b und c

Zu Artikel 1 Nummer 9

34. Zu Artikel 1 Nummer 9 und Nummer 21 Artikel 9 Absatz 5 und Artikel 37 Absatz 3

35. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Artikel 11 Absatz 1 Unterabsatz 1 und 2

36. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe d

Hilfsempfehlung zu Ziffer 23:

37. Zu Artikel 1 Nummer 11 Artikel 11a Absatz 2

38. Zu Artikel 1 Nummer 13 Artikel 22

39. Zu Artikel 1 Nummer 13 Artikel 22

Hilfsempfehlung zu Ziffer 23:

40. Zu Artikel 1 Nummer 15 Artikel 27 Absatz 1 und 4

Zu Artikel 1 Nummer 19

Hilfsempfehlung zu Ziffer 23:

47. Zu Artikel 1 Nummer 23 Artikel 38a


 
 
 


Drucksache 44/15

... (5) Um Durchführungsbestimmungen für das Inverkehrbringen von Robbenerzeugnissen zu erlassen, sollte der Kommission die Befugnis zum Erlass von Rechtsakten gemäß Artikel 290 des Vertrags übertragen werden. Besonders wichtig ist, dass die Kommission angemessene Konsultationen, auch auf der Ebene von Sachverständigen, durchführt. Bei der Vorbereitung und Ausarbeitung delegierter Rechtsakte sollte die Kommission gewährleisten, dass die einschlägigen Dokumente dem Europäischen Parlament und dem Rat gleichzeitig, rechtzeitig und auf angemessene Weise übermittelt werden.



Drucksache 27/15

... "b) wenn sie aus dem Anbau in Ländern der Europäischen Union mit zertifiziertem Saatgut von Sorten stammen, die am 15. März des Anbaujahres in dem in Artikel 9 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 639/2014 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung des Anhangs X der genannten Verordnung (ABl. L 181 vom 20.06.2014 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung genannten gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten aufgeführt sind, oder ihr Gehalt an Tetrahydrocannabinol 0,2 Prozent nicht übersteigt und der Verkehr mit ihnen (ausgenommen der Anbau) ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen,".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 27/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes

§ 1
Zweck und Anwendungsbereich

§ 2a
Datennutzung

§ 3a
Bußgeldvorschriften

Artikel 2
Änderung des Betäubungsmittelgesetzes

Artikel 3

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder

5. Weitere Kosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VIII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3045: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Agrar- und FischereifondsInformationen-Gesetzes und zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

II.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

II.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

II.3.1 Bund:

II.3.2 Länder:


 
 
 


Drucksache 324/1/15

... 18. Sofern die Einführung der Produktdatenbank nicht abzuwenden ist, sollten die operativen Einzelheiten der Produktdatenbank nicht über delegierte Rechtsakte, sondern direkt in der vorgeschlagenen Verordnung formuliert werden.



Drucksache 319/15

... svorschriften im Rahmen des Maßnahmenpakets Kreislaufwirtschaft.22 Besonderes Augenmerk wurde auf die Verwendung delegierter Rechtsakte in den geprüften Entwürfen von Gesetzgebungsakten gelegt.



Drucksache 33/15

... 1. Die Makrofinanzhilfe der Union wird im Einklang mit der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates15 und der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission16 durchgeführt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 33/15




Übermittlung gemäß dem im Protokoll Nr. 2 zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Verfahren über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

1 Der Zeitraum vom 1. bis 31. August wird bei der Berechnung des Acht-Wochen-Zeitraums nicht berücksichtigt.

Vorschlag

2 Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele

- Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

2. Ergebnisse der Konsultation der interessierten Kreise und Folgenabschätzung

- Konsultation der interessierten Kreise

Heranziehen von Fachwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Instrumente

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. FAKULTATIVE Angaben

- Überprüfungs-/Revisions-/Auslaufklausel

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 242/15 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat hält es daher für einen wichtigen Schritt, dass die Kommission im Sinne von mehr Offenheit und Transparenz die Konsultationsmöglichkeiten ausweiten will, um Betroffene und Interessenträger bereits im Entwurfstadium von Gesetzgebungsvorschlägen und delegierten Rechtsakten zu erreichen. Insbesondere im Bereich der delegierten Rechtsakte und der Durchführungsrechtsakte sind mehr Transparenz und Rechenschaft seitens der Kommission erforderlich. Die geplante Internetplattform kann den Betroffenen ermöglichen, sich frühzeitig bzw. während des gesamten Gesetzgebungsprozesses einzubringen und jede Gesetzgebungsinitiative zu verfolgen. Wichtig sind dabei für die Betroffenen in der Zivilgesellschaft und den nationalen Parlamenten stets auch angemessene Beteiligungsfristen.



Drucksache 553/15

... (20) Damit die von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Daten auch künftig von hoher Qualität sind, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, Rechtsakte gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu erlassen, damit Anpassungen an die möglicherweise für den Erdgasmarkt geltenden Schwellenwerte vorgenommen werden können. Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit angemessene Konsultationen, auch auf der Ebene von Sachverständigen, durchführt. Bei der Vorbereitung und Ausarbeitung delegierter Rechtsakte sollte die Kommission gewährleisten, dass die einschlägigen Dokumente dem Europäischen Parlament und dem Rat gleichzeitig, rechtzeitig und auf angemessene Weise übermittelt werden.



Drucksache 31/15 (Beschluss)

... 37. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der Weiterentwicklung und Ausgestaltung der Bankenregulierung die Besonderheiten kleiner und mittlerer Banken im Auge zu haben. Es schwächt den Bankenstandort Deutschland, wenn ein Regulierungsoverkill diese Institute zu Fusionen zwingt und damit der "too big to fail"-Problematik in die Hände arbeitet. Auch und gerade bei delegierten Rechtsakten muss der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachtet werden. Kleine und mittlere Banken haben es ungleich schwerer, mit Regelungen wie der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission vom 16. April 2014 mit sehr umfangreichen Meldebögen umzugehen.



Drucksache 298/15 (Beschluss)

... d) die Ermächtigungen zu delegierten Rechtsakten sind nicht deutlich reduziert worden; alle wesentlichen Regelungen sollen unter Einbeziehung von Experten aus den Mitgliedstaaten entwickelt und im Ratsrecht eindeutig festgelegt werden,



Drucksache 15/15

... Um eine maximale Kostenwirksamkeit zu gewährleisten, erhält die Kommission den Auftrag, diese Mittel zu investieren. Darüber hinaus ist die Kommission befugt, den Zielbetrag des Fonds nach 2018 im Wege eines delegierten Rechtsakts um 10 % zu ändern. Auf diese Weise kann die Kommission ihre praktischen Erfahrungen nutzen und eine unnötige Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln vermeiden, so dass der Schutz der EU-Finanzen kontinuierlich gewährleistet ist.



Drucksache 207/1/15

... "Bei dem Indikator nach Satz 1 bleiben Forderungen und Verbindlichkeiten im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe f der Delegierten Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/1/15




1. Zu § 4 Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 - neu - RStruktFV

3. Zu § 1 Absatz 5 Satz 2 RStruktFV

4. Zu § 2 Absatz 2 RStruktFV

Zur Verordnung allgemein


 
 
 


Drucksache 599/15 (Beschluss)

... 17. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b, Nummer 5 Buchstabe b, Nummer 6 Buchstabe a, Nummer 11, 14, 15 Buchstabe a und b und Nummer 23 ("Delegierte Rechtsakte")

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 599/15 (Beschluss)




Zum Paket der Kreislaufwirtschaft

Zur Vorlage allgemein

Im Einzelnen

Zu Artikel 1

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Artikel 3 Nummer 1a Definition Siedlungsabfall

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c Artikel 3 Nummer 4 Definition Bioabfall

12. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 3 Nummer 3 Definition Altöl

13. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d Artikel 3 Nummer 4a Definition Bauabfälle

14. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe e und f Artikel 3 Nummer 16 und 17b

15. Zu Artikel 1 Nummer 3 Artikel 4 Absatz 3

16. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Artikel 5 Absatz 1

17. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b, Nummer 5 Buchstabe b, Nummer 6 Buchstabe a, Nummer 11, 14, 15 Buchstabe a und b und Nummer 23 Delegierte Rechtsakte

18. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a

19. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b Artikel 6 Absatz 3

20. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a und b Herstellerverantwortung und Würdigung der Stofferhaltung und Nummer 8 Artikel 8 Absatz 1 Unterabsatz 3 und Artikel 8a Absatz 1 bis 3

Zu Artikel 1 Nummer 9

24. Zu Artikel 1 Nummer 9 und Nummer 21 Artikel 9 Absatz 5 und Artikel 37 Absatz 3

25. Zu Artikel 1 Nummer 13 Artikel 22

26. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b Artikel 35 Absatz 4 und 5 in Verbindung mit Nummer 24 Artikel 39 Absatz 2


 
 
 


Drucksache 242/1/15

... 7. Der Bundesrat hält es daher für einen wichtigen Schritt, dass die Kommission im Sinne von mehr Offenheit und Transparenz die Konsultationsmöglichkeiten ausweiten will, um Betroffene und Interessenträger bereits im Entwurfstadium von Gesetzgebungsvorschlägen und delegierten Rechtsakten zu erreichen. Insbesondere im Bereich der delegierten Rechtsakte und der Durchführungsrechtsakte sind mehr Transparenz und Rechenschaft seitens der Kommission erforderlich. Die geplante Internetplattform kann den Betroffenen ermöglichen, sich frühzeitig bzw. während des gesamten Gesetzgebungsprozesses einzubringen und jede Gesetzgebungsinitiative zu verfolgen. Wichtig sind dabei für die Betroffenen in der Zivilgesellschaft und den nationalen Parlamenten stets auch angemessene Beteiligungsfristen.



Drucksache 598/15 (Beschluss)

... 9. Er lehnt außerdem die Befugnisübertragung in Artikel 16 in Verbindung mit Artikel 17a (Befugnisübertragung, delegierte Rechtsakte) auf die Kommission, um zur Anpassung der Anhänge der



Drucksache 401/1/15

... 66. Im Interesse der Planbarkeit und Investitionssicherheit setzt sich der Bundesrat weiterhin dafür ein, alle zentralen Regelungen frühzeitig direkt innerhalb der Richtlinie festzuschreiben. Zentrale Elemente[, wie zum Beispiel die Benchmarkanpassungen,] sollten nicht über delegierte Rechtsakte nachträglich geregelt oder angepasst werden. Der Bundesrat sieht sonst die Gefahr der Kompetenzverlagerung und einer unzureichenden demokratischen Kontrolle.



Drucksache 31/1/15

... 37. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der Weiterentwicklung und Ausgestaltung der Bankenregulierung die Besonderheiten kleiner und mittlerer Banken im Auge zu haben. Es schwächt den Bankenstandort Deutschland, wenn ein Regulierungsoverkill diese Institute zu Fusionen zwingt und damit der "too big to fail"-Problematik in die Hände arbeitet. Auch und gerade bei delegierten Rechtsakten muss der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachtet werden. Kleine und mittlere Banken haben es ungleich schwerer, mit Regelungen wie der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission vom 16. April 2014 mit sehr umfangreichen Meldebögen umzugehen.



Drucksache 148/15

... Die Europäische Union hatte wegen Störungen auf dem Markt aufgrund des Importstopps durch Russland zugunsten des Sektors Obst und Gemüse mehrere befristete finanzielle Unterstützungsmaßnahmen ergriffen (zuletzt Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1371/2014 der Kommission vom 19. Dezember 2014).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 148/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder

F. Sonstige Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeit

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VI. Erfüllungsaufwand

1. Bund

2. Länder

3. Wirtschaft

4. Weitere Kosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 118/1/15

... Die Wiederbepflanzung derselben Fläche nach Rodung im selben Weinwirtschaftsjahr gilt in einem vereinfachten Verfahren gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2015/561 der Kommission vom 15. Dezember 2014 im Fall einer Ex-Post-Mitteilung als genehmigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 118/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Absatz 3 Nummer 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6 Absatz 3

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6 Absatz 6

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7 Absatz 2 Satz 1

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7b Absatz 1 Satz 3

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7c

§ 7c
Zuständigkeit und Verfahren


 
 
 


Drucksache 86/15

... anordnet. Die erstmals für den am 1. August 2015 beginnenden Schuljahreszeitraum 2015/16 einzureichende Strategie kann auf nationaler oder regionaler Ebene erstellt werden. Weitere Einzelheiten zu der Strategie sind in der Delegierten Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 86/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

Länder und Kommunen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Durchführung des Schulmilchprogramms der Europäischen Union (Schulmilch-Durchführungsverordnung - SchulmilchDurchfV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zuständigkeit

§ 3
Regionale Strategie; Höchstpreise

§ 4
Behinderteneinrichtungen und Schullandheime

§ 5
Beihilfefähige Erzeugnisse

§ 6
Zulassung der Antragsteller

§ 7
Gewährung der Beihilfe

§ 8
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

§ 9
Duldungs- und Mitwirkungspflichten

§ 10
Mitteilungspflichten

§ 11
Übergangsbestimmung

Artikel 2
Aufhebung milchmarktordnungsrechtlicher Vorschriften

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Gründe

II. Verordnungsgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit Unionsrecht und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Nachhaltigkeitsprüfung

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VII. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VIII. Weitere Kosten

IX. Befristung und Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3184: Entwurf einer Verordnung zum Erlass und zur Aufhebung milchmarktordnungsrechtlicher Bestimmungen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung


 
 
 


Drucksache 108/15

... /EWG der Kommission1 sowie die Delegierte Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 108/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Honigverordnung

Artikel 2
Änderung der Kontaminanten-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung

Artikel 4
Bekanntmachung

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 481/15

... Die Formen der Durchführung der EU-Zusammenarbeit sind sehr unterschiedlich und reichen von Projekthilfe bis Budgethilfe. In letzter Zeit rückten Mischfinanzierungen, neu geschaffene EU-Treuhandfonds und die delegierte Zusammenarbeit mit EU-Entwicklungseinrichtungen und internationalen Organisationen zunehmend in den Vordergrund. Bei den Überlegungen zu der neuen Partnerschaft sollte auch über geeignete Kombinationen von Durchführungsmodalitäten (beispielsweise Gewährung von Darlehen statt Zuschüssen oder Übernahme von Investitionsgarantien) nachgedacht und das Umfeld für eine effiziente und wirksame Finanzkontrolle und Rechenschaftspflicht verbessert werden.



Drucksache 600/15 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Verfahren darauf hinzuwirken, dass entgegen der Vorstellungen der Kommission die Festlegung von maximalen Konzentrationswerten in bestimmten Verpackungen nicht mittels delegierter Rechtsakte vorgenommen werden sollte. Hierbei handelt es sich um wesentliche Maßnahmen, die über die Zulässigkeit bestimmter Verpackungsarten entscheiden und somit auch erhebliche Auswirkungen auf die betroffenen Wirtschaftskreise haben können.



Drucksache 541/15

... /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt (ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 149), die durch die Delegierte Richtlinie (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 541/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Mess- und Eichgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 419/15

... "(2) Die beitragspflichtigen Institute sind verpflichtet, Jahresbeiträge zu leisten; die Erhebung der Jahresbeiträge erfolgt durch die Anstalt. Die Berechnung und Erhebung der Jahresbeiträge der CRR-Wertpapierfirmen unter Einzelaufsicht und der Unionszweigstellen richtet sich nach den Vorgaben der delegierten Rechtsakte gemäß Artikel 103 Absatz 7 und 8 der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 419/15




Artikel 1
Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes

§ 1
Anwendungsbereich; Verhältnis zur SRM-Verordnung.

§ 21a
Verordnungsermächtigung

§ 60a
Vertragliche Anerkennung der vorübergehenden Aussetzung von Beendigungsrechten

§ 67
Abwicklungsziele

§ 142
Abzugsmöglichkeit.

§ 176
Unterstützung bei Untersuchungen; Zwangsmaßnahmen

§ 177
Prüfungen vor Ort nach der SRM-Verordnung

§ 178
Vollstreckung der vom Ausschuss verhängten Geldbußen und Zwangsgelder

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank

Artikel 4
Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes

§ 11a
Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds

§ 11b
Pflichten bei vorübergehender Übertragung von Finanzmitteln auf die deutsche Kammer

§ 11c
Zuständigkeit für die Ausübung der Befugnisse aus dem Übereinkommen; Informationspflicht

§ 12a
Zielausstattung des Restrukturierungsfonds

§ 12b
Jahresbeiträge der CRR-Wertpapierfirmen unter Einzelaufsicht und der Unionszweigstellen

§ 12c
Sonderbeiträge der CRR-Wertpapierfirmen unter Einzelaufsicht und der Unionszweigstellen

§ 12e
Einnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen gemäß § 3a.

§ 12f
Informationspflichten; Fälligkeit der Beiträge; Säumniszuschläge; Beitreibung; Verjährung.

§ 12j
Brückenfinanzierung der deutschen Kammer durch Mittel des Restrukturierungsfonds; vorübergehende Finanzierung von Maßnahmen; Verordnungsermächtigung.

§ 17
Übergangsvorschriften

Artikel 5
Änderung des Pfandbriefgesetzes

Artikel 6
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

§ 3a
Organisation und Aufgaben.

§ 3b
Verschwiegenheitspflicht; Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank.

§ 3e
Kostenerstattungen

§ 3f
Umlage; umlagefähige Kosten; Umlagejahr

§ 3g
Umlagepflicht; Umlagebetrag; Verteilungsschlüssel und Bemessungsgrundlage

§ 3h
Entstehung, Festsetzung und Vollstreckung der Umlageforderung

§ 3i
Umlagevorauszahlung

§ 3j
Anrechnung der Umlagevorauszahlung

§ 3k
Verordnungsermächtigung

§ 19
Übergangsregelungen zur Umlageerhebung

Artikel 7
Änderung des Kreditinstitute-Reorganisationsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Einlagensicherungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Vermögensanlagengesetzes

Artikel 10
Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Artikel 11
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Wertpapierprospektgesetzes

Artikel 13
Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

§ 14a
Einhaltung der Pflichten aus Derivategeschäften und für zentrale Gegenparteien gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012

§ 51
Grundsätze der Prüfung und Darstellung pfandbriefrechtlicher Aspekte

§ 52
Prüfung und Darstellung der organisatorischen Anforderungen des Pfandbriefgesetzes

Artikel 14
Änderung des Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen

Artikel 15
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 600/1/15

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Verfahren darauf hinzuwirken, dass entgegen der Vorstellungen der Kommission die Festlegung von maximalen Konzentrationswerten in bestimmten Verpackungen nicht mittels delegierter Rechtsakte vorgenommen werden sollte. Hierbei handelt es sich um wesentliche Maßnahmen, die über die Zulässigkeit bestimmter Verpackungsarten entscheiden und somit auch erhebliche Auswirkungen auf die betroffenen Wirtschaftskreise haben können.



Drucksache 63/15

... Im Rahmen der unlängst veröffentlichten delegierten Rechtsakte zu Solvabilität II und zur Liquiditätsdeckungsquote wurde bereits damit begonnen, einen umfassenden und kohärenten aufsichtsrechtlichen Ansatz für einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen zu entwickeln. Ergänzend zu diesen Initiativen haben sich auch Zentralbanken, Aufsichtsbehörden, nationale Behörden und Vertreter des Privatsektors für ein umfassenderes Konzept zur Förderung der Rückkehr zu Verbriefungen in der EU ausgesprochen.



Drucksache 500/15

... (28) Verordnung 2010/995/EU vom 20. Oktober 2010, ABl. L 295, Delegierte Verordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 500/15




2 Einleitung

1. Handel und Investitionen sind ein starker Antrieb für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen

1.1. Die Handelsleistung der EU ist hoch

1.2. Durch ihre Handels- und Wirtschaftsagenda zieht die EU mehr Nutzen aus dem Handel

2. Eine wirksame Politik, die neue wirtschaftliche Gegebenheiten berücksichtigt und ihre Versprechungen hält

2.1. Antworten auf die Zunahme globaler Wertschöpfungsketten

2.1.1. Förderung des Handels mit Dienstleistungen

2.1.2. Erleichterung des digitalen Handels

2.1.3. Förderung der Mobilität und Umgang mit Migration

2.1.4. Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit in Regulierungsfragen

2.1.5. Gewährleistung einer effizienten Zollverwaltung

2.1.6. Sicherung des Zugangs zu Energie und Rohstoffen

2.1.7. Schutz von Innovationen

2.2. Versprechen halten: Umsetzung, Durchsetzung, kleine Unternehmen und Arbeitnehmer 2.2.1. Bessere Umsetzung

2.2.2. Stärkere Durchsetzung der Rechte der EU

2.2.3. Mehr Aufmerksamkeit für kleine Unternehmen

2.2.4. Wirksamere Instrumente zur Unterstützung der Arbeitnehmer bei der Anpassung an den Wandel

3. Eine transparentere Handels- und Investitionspolitik

3.1. Engere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und der Zivilgesellschaft

3.2. Mehr Offenheit in der politischen Entscheidungsfindung

4. Eine wertebasierte Handels- und Investitionspolitik

4.1. Ein Ansatz, der bei Regelungen und Investitionen stärker auf die Erwartungen der Öffentlichkeit eingeht 4.1.1. Sicherstellen, dass die Verbraucher Vertrauen zu den Produkten haben können, die sie in einer globalen Wirtschaft erwerbe

4.1.2. Förderung eines neuen Ansatzes bei Investitionen

4.2. Eine Handelsagenda zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung, der Menschenrechte und einer verantwortungsvollen Staatsführung

4.2.1. Förderung des integrativen Wachstums in Entwicklungsländern durch Handel und Investitionen

4.2.2. Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung

4.2.3. Gewährleistung eines verantwortungsvollen Lieferkettenmanagements

4.2.4. Förderung fairer und ethischer Handelssysteme

4.2.5. Förderung und Schutz der Menschenrechte

4.2.6. Bekämpfung von Korruption und Förderung einer verantwortungsvollen Staatsführung

5. Ein vorausschauendes Programm für Verhandlungen zur Gestaltung der Globalisierung

5.1. Neubelebung des multilateralen Handelssystems

5.1.1. Fortschritte im Rahmen der WTO

5.1.2. Entwurf eines offenen Ansatzes für bilaterale und regionale Übereinkünfte

5.2. Vorantreiben der bilateralen Beziehungen

5.2.1. Mit den Vereinigten Staaten und Kanada erzielte Ergebnisse

5.2.2. Ein strategisches Engagement in Asien und im pazifischen Raum

5.2.3. Eine neu definierte Beziehung zu Afrika

5.2.4. Lateinamerika und Karibik: eine umfassende und ehrgeizige Agenda

5.2.5. Enge Partnerschaft mit der Türkei

5.2.6. Stabilität und Wohlstand in der Nachbarschaft der EU

5.2.7. Herausfordernde Beziehungen zu Russland


 
 
 


Drucksache 598/1/15

... 11. Der Bundesrat lehnt die Befugnisübertragung in Artikel 16 in Verbindung mit Artikel 17a (Befugnisübertragung, delegierte Rechtsakte) auf die Kommission, um zur Anpassung der Anhänge der



Drucksache 489/15

... Am 30. April 2015 sind zwei delegierte Richtlinien der Europäischen Kommission (2015/573/EU und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 489/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Ermächtigungsgrundlage

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Darstellung des Erfüllungsaufwandes

5 Bürokratiekosten

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3350: Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Elektro- und ElektronikgeräteStoff-Verordnung

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

3. Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 298/15

... d) die Ermächtigungen zu delegierten Rechtsakten sind nicht deutlich reduziert worden; alle wesentlichen Regelungen sollen unter Einbeziehung von Experten aus den Mitgliedstaaten entwickelt und im Ratsrecht eindeutig festgelegt werden,



Drucksache 407/15

... Gemäß dem Vorschlag wird jede Änderung der gemeinsamen EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren angenommen. Für den Fall einer plötzlichen Verschlechterung der Lage in einem in der Liste aufgeführten Drittstaat ist jedoch vorgesehen, dass die Kommission im Einklang mit Artikel 290 AEUV zur Annahme eines delegierten Rechtsaktes befugt ist, den betreffenden Drittstaat für den Zeitraum eines Jahres vorübergehend von der Liste zu streichen, wenn sie aufgrund einer substantiierten Bewertung zu der Auffassung gelangt, dass die Bedingungen für die Einstufung des Drittstaats als sicherer Herkunftsstaat nicht mehr erfüllt sind. Die Kommission könnte die vorübergehende Streichung um höchstens ein Jahr verlängern, wenn sie einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung vorgelegt hat, um den betreffenden Drittstaat endgültig von der gemeinsamen EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten zu streichen. Der Vorschlag enthält detaillierte Bestimmungen über die Bedingungen der Befugnisübertragung an die Kommission, auch in Bezug auf die Dauer, die Möglichkeit für das Europäische Parlament und den Rat, die Befugnisübertragung jederzeit zu widerrufen, sowie die Verpflichtung der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat die Annahme delegierter Rechtsakte mitzuteilen. Zudem können delegierte Rechtsakte nur dann in Kraft treten, sofern von diesen Organen nicht innerhalb eines Monats nach dieser Mitteilung Einwände erhoben werden.



Drucksache 207/15

... vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1900, 1921), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2091) geändert worden ist, und in der Delegierten Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Jahresbeiträge für bestimmte Wertpapierfirmen und für Unionszweigstellen

§ 2
Jahresbeiträge kleiner Institute

§ 3
Jährliche Grundbeiträge nach der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2015/63

§ 4
Risikofelder und Risikoindikatoren nach Artikel 6 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2015/63

§ 5
Von der Abwicklungsbehörde zu bestimmende zusätzliche Risikoindikatoren

§ 6
Mitteilungspflichten

§ 7
Sonderbeiträge für bestimmte Wertpapierfirmen und für Unionszweigstellen

§ 8
Übergangsregelung

§ 9
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten Keine. 6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3229: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (Restrukturierungsfonds-Verordnung)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

a Inhalt des Regelungsvorhabens

b Erfüllungsaufwand

i. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

ii. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

iii. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung


 
 
 


Drucksache 46/15

... 6. die Fristen für die Übermittlung von Informationen, die auf Grund von delegierten Rechtsakten gemäß Artikel 35 Absatz 9 und technischen Durchführungsstandards gemäß Artikel 35 Absatz 10 der Richtlinie



Drucksache 214/15

... Artikel 45 Absatz 5 Satz 4 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 639/2014 legt fest, dass Pufferstreifen entlang von Wasserläufen auch Ufervegetationsstreifen mit einer Breite von bis zu 10 Meter umfassen können. Der Ufervegetationsstreifen zählt dabei grundsätzlich nicht als beihilfefähige Fläche.



Drucksache 207/15 (Beschluss)

... "Bei dem Indikator nach Satz 1 bleiben Forderungen und Verbindlichkeiten im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe f der Delegierten Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/15 (Beschluss)




1. Zu § 4 Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 - neu - RStruktFV

2. Zu § 5 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 und 3 und § 6 Absatz 1 Satz 4 RStruktFV

3. Zu § 1 Absatz 5 Satz 2 RStruktFV

4. Zu § 2 Absatz 2 RStruktFV

5. Zur Verordnung allgemein


 
 
 


Drucksache 324/15 (Beschluss)

... 11. Sofern die Einführung der Produktdatenbank nicht abzuwenden ist, sollten die operativen Einzelheiten der Produktdatenbank nicht über delegierte Rechtsakte, sondern direkt in der vorgeschlagenen Verordnung formuliert werden.



Drucksache 401/15 (Beschluss)

... 28. Im Interesse der Planbarkeit und Investitionssicherheit setzt sich der Bundesrat weiterhin dafür ein, alle zentralen Regelungen frühzeitig direkt innerhalb der Richtlinie festzuschreiben. Zentrale Elemente, wie zum Beispiel die Benchmarkanpassungen, sollten nicht über delegierte Rechtsakte nachträglich geregelt oder angepasst werden. Der Bundesrat sieht sonst die Gefahr der Kompetenzverlagerung und einer unzureichenden demokratischen Kontrolle.



Drucksache 118/15 (Beschluss)

... Die Wiederbepflanzung derselben Fläche nach Rodung im selben Weinwirtschaftsjahr gilt in einem vereinfachten Verfahren gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 118/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Absatz 3 Nummer 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6 Absatz 3

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6 Absatz 6

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7 Absatz 2 Satz 1

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7b Absatz 1 Satz 3

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7c

§ 7c
Zuständigkeit und Verfahren


 
 
 


Drucksache 71/15

... 2. Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PCI) - führt zu delegiertem Rechtsakt der Kommission



Drucksache 600/15

... - Anpassung an die Artikel 290 und 291 AEUV über delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 600/15




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1 Allgemeiner Kontext

1.2 Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzung

2.1 Studien

2.2 Interne Konsultation

2.3 Externe Konsultation

2.4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1 Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2 Rechtsgrundlage und Grundlage für das Tätigwerden der EU

3.3 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4 Erläuternde Dokumente

3.5 Delegierte Befugnisse und Durchführungsbefugnisse der Kommission

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen

Artikel 6a
Berechnung der Erfüllung der Zielvorgaben gemäß Artikel 6

Artikel 6b
Frühwarnbericht

Artikel 20
Spezifische Maßnahmen

Artikel 21
Ausschussverfahren

Artikel 21a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten

Anhang

Anhang IV
Berechnungsmethode für die Vorbereitung zur Wiederverwendung von Produkten und Bestandteilen für die Zwecke von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben f bis i


 
 
 


Drucksache 123/14 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Beratungen zum Datenschutzreformpaket neue allgemeine Fragen zur Abgrenzung zwischen den Kompetenzen der EU und den Verantwortungsbereichen der Mitgliedstaaten im Bereich der Rechtsetzung wie auch im Verwaltungsvollzug aufgezeigt haben, über deren Klärung auch mit Blick auf künftige Strategien der EU eine Verständigung zwischen Kommission, Rat und Europäischem Parlament geboten ist. Mit der Möglichkeit zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass delegierter Rechtsakte sowie von Durchführungsrechtsakten können der Kommission weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten außerhalb des ordentlichen Rechtsetzungsverfahrens eröffnet werden, ohne dass diesen nach den Vorgaben des AEUV und den Regelungen zum so genannten Ausschussverfahren praktikable und effiziente Einwirkungsrechte von Mitgliedstaaten und Europäischem Parlament gegenüberstehen. Der Bundesrat bezieht sich auf seine grundsätzlichen Stellungnahmen vom 18. März 2011 in BR-Drucksache 97/11(B) und vom 19. Dezember 2013 in BR-Drucksache 768/13(B). Die Übertragung von Befugnissen zum Erlass delegierter Rechtsakte sowie von Durchführungsrechtsakten sollte im Rahmen einer interinstitutionellen Vereinbarung von Rat, Europäischem Parlament und Kommission beispielsweise an Hand von Fallgruppen eng nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität begrenzt und klar auf Regelungsbereiche beschränkt werden, in denen nicht im Rechtsakt selbst zu klärende Fragen unerlässlich durch weitere europaweite Regelungen geklärt werden müssen.



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.