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"EU-Beihilfevorschriften"
Drucksache 139/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, die Europäische Investitionsbank und die Euro-Gruppe: Die koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie - COM(2020) 112 final
... Angesichts des begrenzten Umfangs des EU-Haushalts sind vor allem die nationalen Haushalte der Mitgliedstaaten gefordert, in der Coronakrise Mittel zur Verfügung zu stellen. Die EU-Beihilfevorschriften ermöglichen es den Mitgliedstaaten, rasch und wirksam Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, insbesondere KMU, zu unterstützen, die aufgrund des Ausbruchs des Corona-Virus mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert sind. Gleichzeitig stellen diese Vorschriften wirksam sicher, dass staatliche Beihilfen tatsächlich die bedürftigen Unternehmen erreichen und schädliche Subventionswettläufe vermieden werden, bei denen finanziell besser gestellte Mitgliedstaaten ihre Nachbarn zum Nachteil des Zusammenhalts innerhalb der EU übertreffen können.
1. Einleitung
2. SOZIOÖKONOMISCHE Auswirkungen
3. Gewährleistung der Solidarität IM Binnenmarkt
3.1. LIEFERUNG medizinischer AUSRÜSTUNG
3.2. Verkehr
3.3. TOURISMUS
4. MOBILISIERUNG des EU-HAUSHALTS und der Europäischen INVESTITIONSBANK-GRUPPE
4.1. LIQUIDITÄTSMAßNAHMEN: Unterstützung für Unternehmen, Sektoren und Regionen
AUFRECHTERHALTUNG des LIQUIDITÄTSFLUSSES in die Wirtschaft - BANKENSEKTOR
4.2. ABMILDERUNG der Auswirkungen auf die BESCHÄFTIGUNG
4.3. die INVESTITIONSINITIATIVE zur Bewältigung der CORONAKRISE
5. Staatliche Beihilfen
6. VOLLE AUSSCHÖPFUNG der FLEXIBILITÄT des EU-FISKALRAHMENS
7. Schlussfolgerung
ANNEXES 1 to 3 ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, die Europäische INVESTITIONSBANK und die EURO-GRUPPE: Die koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie
Anhang 1 - die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-PANDEMIE
Abbildung 1: Geschätzte Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Wirtschaft der EU: Szenario für 2020
Anhang 2 - Nationale MAẞNAHMEN für MEDIZINISCHE Produkte und Geräte sowie PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN
1. Kontext und Notwendigkeit eines gemeinsamen Ansatzes
2. Rechtsrahmen für restriktive Nationale MAẞNAHMEN
Anhang 3 - Staatliche Beihilfen
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Drucksache 206/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 575/2013
und (EU) Nr. 2019/876
aufgrund von Anpassungen infolge der COVID-19-Pandemie - COM(2020) 310 final
... Nach Artikel 47c CRR sind notleidende Kredite, die von solchen Agenturen abgesichert werden, in Bezug auf die Rückstellungsanforderungen günstiger gestellt. Mit der vorgeschlagenen Änderung wird die in Abweichung von Artikel 47c Absatz 3 gewährte günstigere Behandlung auf Risikopositionen ausweitet, für die im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie - gegebenenfalls unter Einhaltung der EU-Beihilfevorschriften - eine öffentliche Bürgschaft oder eine öffentliche Rückbürgschaft gewährt wurde. Damit würde der Tatsache Rechnung getragen, dass diese mit einer Bürgschaft abgesicherten Risikopositionen ein ähnliches Risikoprofil aufweisen (Artikel 1 Nummer 3 des Verordnungsvorschlags).
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Übergangsbestimmungen zur Verringerung der Auswirkungen von IFRS 9 auf die Eigenmittel
Behandlung öffentlich garantierter Kredite im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Letztsicherung für notleidende Kredite
Geltungsbeginn des Puffers bei der Verschuldungsquote
Ausgleich bei Ausschluss bestimmter Risikopositionen aus der Berechnung der Verschuldungsquote
Geltungsbeginn der Freistellung bestimmter Software-Vermögenswerte von der Abzugspflicht
Geltungsbeginn der Sonderbehandlung bestimmter pensions- oder lohnbesicherter Darlehen
Geltungsbeginn des überarbeiteten Faktors zur Unterstützung von KMU und des Faktors zur Unterstützung von Infrastruktur
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Artikel 500a Vorübergehende Behandlung öffentlicher Bürgschaften, die mit der COVID-19-Pandemie in Verbindung stehen
Artikel 2 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2019/876
Artikel 3 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
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Drucksache 411/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates zwecks Bereitstellung einer finanziellen Unterstützung für Mitgliedstaaten zur Abfederung der erheblichen finanziellen Belastung, die ihnen durch einen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union ohne Abkommen entsteht - COM(2019) 399 final
... Im Sinne ihrer vierten Mitteilung über die Brexit-Vorbereitungen vom 10. April 20194 ist die Kommission im Zuge der Vorbereitungen von Notfallmaßnahmen bereit, Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung vorzuschlagen, um die Auswirkungen in den am stärksten betroffenen Bereichen und Sektoren abzufedern, wobei die verfügbaren Mittel und etwaige Anpassungen der Ausgaben- und Einnahmenseite des EU-Haushalts, die sich aus einem Austritt ohne Abkommen ergeben könnten, zu berücksichtigen sind. Für eine unmittelbarere Unterstützung betroffener Interessenträger bieten die EU-Beihilfevorschriften flexible Lösungen für nationale Maßnahmen.
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
Vorschlag
Artikel 1
TITEL I Geltungsbereich und FÖRDERFÄHIGKEIT
Artikel 3a
Artikel 3b
TITEL II Verfahren
Kapitel I Naturkatastrophen
Kapitel II Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union
Artikel 4a
Kapitel III Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 4b
TITEL III SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 2
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Drucksache 305/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates - Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zukunftsfest gestalten - Antrag des Freistaats Thüringen -
... Die Kommission hat am 1. August 2018 die von Deutschland geplante Ermäßigung der EEG-Umlage für die Eigenversorgung durch hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Der Beschluss der Kommission stützt sich auf eine Grundsatzvereinbarung, die die Kommission mit der Bundesregierung am 7. Mai 2018 erzielt hat. Es gilt, mit
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
2. Zu Nummer 1
3. Zu Nummer 2
4. Zu Nummer 3 - neu - und 4 - neu -*
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Drucksache 221/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Europa, das schützt: Saubere Luft für alle - COM(2018) 330 final
... Maßnahmen zur Verringerung von Schadstoffemissionen aus Strom- und Wärmeerzeugung und Bemühungen um eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen gehen oftmals Hand in Hand. Dabei werden ohne Verbrennungstechnologie auskommende Energiequellen (Solar- und Windenergie oder Wasserkraft), Kraft-Wärme-Kopplung, dezentrale Energieerzeugungseinheiten (z.B. Mini-Netze und Solardachanlagen), Programme, auch steuerliche Anreize, für den Austausch älterer und ineffizienter Kessel in Haushalten, Fernwärme- und Fernkälteversorgung oder - in bestimmten Fällen - Festbrennstoffverbote verstärkt genutzt. Durch diese Maßnahmen werden Partikelemissionen sehr wirksam verringert. Die EU-Beihilfevorschriften geben den Mitgliedstaaten einen Rahmen vor, der es ihnen ermöglicht, Investitionen in solche Maßnahmen zu fördern.
Mitteilung
1. Herausforderung LUFTQUALITÄT
2. EU-STRATEGIE für SAUBERE LUFT
3. Beispiele für Maßnahmen zur Verringerung der LUFTVERSCHMUTZUNG
3.1. Maßnahmen zur Verringerung verkehrsbedingter Emissionen
3.2. Maßnahmen zur Verringerung von Emissionen aus Strom- und Wärmeerzeugung
3.3. Maßnahmen zur Verringerung von Emissionen aus der Industrie
3.4. Maßnahmen zur Verringerung von Emissionen aus der Landwirtschaft
4. Zusammenarbeit für eine SAUBERE LUFT für alle EUROPÄERINNEN und EUROPÄER
4.1. Ausweitung der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten im Rahmen von Dialogen über saubere Luft
4.2. Mitgliedstaaten, Regionen und Städte zusammenbringen
4.3. Bereitstellung von EU-Finanzmitteln für die Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität
4.4. Staatliche Beihilfen zur Erleichterung inländischer Investitionen in emissionsarme und emissionsfreie Mobilität
4.5. Fortgesetzte Durchsetzungsmaßnahmen
Übermäßige Luftverschmutzung durch Partikel und Stickstoffdioxid
Aktueller Stand
Weitere Maßnahmen
Sicherstellung der vollständigen Einhaltung der Schadstoffemissionsnormen für Fahrzeuge
Einhaltung der geltenden Vorschriften durch die Mitgliedstaaten
Weitere Maßnahmen
Neue Vorschriften für eine bessere Marktüberwachung
5. Das weitere Vorgehen
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Drucksache 142/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Die Stahlindustrie - Erhaltung von dauerhaften Arbeitsplätzen und nachhaltigem Wachstum in Europa - COM(2016) 155 final
... Die EU-Beihilfevorschriften verhindern einen Subventionswettlauf im Binnenmarkt und fördern Fairness gegenüber effizienten Erzeugern, die aus eigener Kraft umstrukturieren. Die Beihilfevorschriften sind grundlegend modernisiert worden. Sie ermöglichen eine Förderung der Wettbewerbsfähigkeit effizienter und produktiver Stahlerzeuger auf den Weltmärkten. Die Mitgliedstaaten sollten diesen neuen Rahmen optimal nutzen, um die Stahlindustrie zu unterstützen. Insbesondere
1. Die Europäische STAHLINDUSTRIE und IHRE Grössten Herausforderungen
2. Herausforderungen ANNEHMEN
A. eine wirksame und VERANTWORTUNGSVOLLE HANDELSPOLITIK Unlautere Handelspraktiken gemeinsam abwehren
Aktuelle Anstrengungen zum besseren Schutz des Handels
Zusätzliche Anstrengungen zur Beschleunigung des Verfahrens
Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente
Bekämpfung der Ursachen der weltweiten Überkapazitäten
B. jetzt in eine MODERNERE, Nachhaltige STAHLINDUSTRIE INVESTIEREN
Investitionen in künftige Lösungen und Technologien für eine wettbewerbsfähigere Industrie
In die Menschen investieren
Eine moderne Wettbewerbspolitik für einen starken europäischen Stahlsektor
C. Herausforderungen in den Bereichen RESSOURCEN und Klima in Chancen VERWANDELN
Wettbewerbsfähigere Energiepreise in den EU-Mitgliedstaaten
Überarbeitung des Emissionshandelssystems
Den Kreislauf schließen: Die Kreislaufwirtschaft
3. Schlussfolgerungen
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Drucksache 299/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europa investiert wieder - Eine Bestandsaufnahme der Investitionsoffensive für Europa COM(2016) 359 final
... Erstens hat die Kommission im Bereich der staatlichen Beihilfen klargestellt, dass EFSIFinanzierungen keine staatlichen Beihilfen im Sinne des Vertrags darstellen und Finanzierungen der EIB-Gruppe im Rahmen des EFSI nicht von der Kommission nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt werden müssen. Im Rahmen des EFSI geförderte Vorhaben können jedoch von den Mitgliedstaaten kofinanziert werden. Derartige Kofinanzierungen stellen, sofern sie nicht zu marktüblichen Bedingungen gewährt werden oder unter eine Gruppenfreistellung fallen, staatliche Beihilfen dar, die von der Kommission genehmigt werden müssen. Damit Fördermittel aus dem EFSI rasch bereitgestellt werden können, hat die Kommission zugesagt, die Kofinanzierung durch die Mitgliedstaaten vorrangig zu behandeln und die Prüfung innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der erforderlichen Informationen abzuschließen. Um Investoren bei der Finanzierung von Infrastrukturvorhaben mehr Rechtssicherheit zu bieten, hat die Kommission in Form einer Mitteilung über den Begriff der staatlichen Beihilfe praktische Leitlinien dazu veröffentlicht, was eine staatliche Beihilfe darstellt. In der Mitteilung wird dargelegt, wann die öffentliche Finanzierung von Infrastrukturvorhaben grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich der Beihilfevorschriften fällt.37
1. Einleitung
2. Ein Modell für die Zukunft
a. Ein rascher und vollumfänglicher Aufbau
b. Der Europäische Fonds für strategische Investitionen: knappe Ressourcen effizienter einsetzen
Konkrete und greifbare Ergebnisse
5 Ausblick
c. Komplementarität auf allen Ebenen zur Mobilisierung zusätzlicher Investitionen
5 Komplementarität
Kombination aus EU-Mitteln und EFSI-Förderung
Mobilisierung von Kofinanzierungsmitteln aus den Mitgliedstaaten
Kapitalzuflüsse nach Europa ermöglichen
3. Ankurbelung der Investitionen in die Realwirtschaft mit einem soliden Bestand stichhaltigerer Projekte
a. Verstärkte und gezieltere technische Hilfe zur Ankurbelung der Investitionen
b. Ein neues Portal für eine bessere Sichtbarkeit der Investitionsmöglichkeiten in Europa
4. Verbesserung des Investitionsumfelds durch den Abbau von Investitionshindernissen und die Schaffung von Rechtssicherheit
a. Fortschritte auf EU-Ebene: Vollendung des Binnenmarkts und Vereinfachung bestehender sektorspezifischer Vorschriften
b. Fortschritte auf nationaler Ebene: Beseitigung von Investitionshemmnissen im Rahmen des Europäischen Semesters
5. Ausblick: eine verstärkte Investitionsoffensive und EFSI 2.0
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Drucksache 677/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Jahreswachstumsbericht 2017 COM(2016) 725 final
... Die Vollendung der Bankenunion sollte nun zügig vorangebracht werden. Dies erfordert Verbesserungen bei der Risikominderung und Risikoteilung. Die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert. Trotzdem standen die Bank-Aktienkurse im Jahr 2016 wiederholt unter akutem Stress, was unter anderem auf Entwicklungen auf den internationalen Märkten, beispielsweise Turbulenzen in China, oder auf das Ergebnis des Referendums im Vereinigten Königreich zurückzuführen ist. Es ist unbedingt erforderlich, den Bankensektor zu schützen und das Vertrauen in ihn weiter zu stärken. Mit der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und den EU-Beihilfevorschriften besteht ein Rahmen, der es ermöglicht, die Finanzstabilität zu stützen und gleichzeitig die Interessen der Steuerzahler zu schützen. Die Arbeiten an einer gemeinsamen Letztsicherung für den einheitlichen Abwicklungsfonds sollten beschleunigt werden. Die Diskussionen über ein Europäisches Einlagensicherungssystem (EDIS) sollten fortgesetzt werden, um so rasch wie möglich eine Einigung der gesetzgebenden Organe herbeizuführen, und auch der Annahme der erwarteten Vorschläge zur Risikominderung sollte Vorrang eingeräumt werden.
Mitteilung
3 Einleitung
Kasten 1: Zentrale wirtschaftliche und soziale Entwicklungen im Zeitraum 2014-2016
Kasten 2: Aktionsschwerpunkte für die EU
1. Investitionsförderung
1.1 Verbesserung der Funktionsweise des Finanzsektors
1.2 Verbesserung der Wirksamkeit der EU-Mittel im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa
1.3 Beseitigung von Investitionshindernissen
1.4 Globale Märkte und Investitionen eröffnen Chancen für europäische Unternehmen
2. Fortsetzung der Strukturreformen
2.1. Schaffung von Arbeitsplätzen und Verbesserung der Kompetenzen
2.2. Sozialpolitik als produktiver Faktor - Modernisierung des Wohlfahrtsstaates
2.3 Vertiefung des Binnenmarkts und Vergrößerung der nationalen Märkte
3. Verantwortungsvolle Haushaltspolitik
4. Nächste Schritte
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Drucksache 277/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Modernisierung des EU-Beihilfenrechts - COM(2012) 209 final
... - Förderung eines nachhaltigen, intelligenten und integrativen Wachstums in einem wettbewerbsfähigen Binnenmarkt, - Konzentration der Ex-ante-Prüfung der Kommission auf Fälle mit besonders großen Auswirkungen auf den Binnenmarkt und Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Durchsetzung der EU-Beihilfevorschriften sowie
Drucksache 364/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Reform der EU-Beihilfevorschriften über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse - COM(2011) 146 endg.
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Reform der EU-Beihilfevorschriften über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse - COM(2011) 146 endg.
Drucksache 277/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Modernisierung des EU-Beihilfenrechts - COM(2012) 209 final
... ii) Konzentration der Exante-Prüfung der Kommission auf Fälle mit besonders großen Auswirkungen auf den Binnenmarkt und Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Durchsetzung der EU-Beihilfevorschriften sowie iii) Straffung der Regeln und schnellerer Erlass von Beschlüssen.
1. Einführung: Beihilfenkontrolle im aktuellen wirtschaftlichen politischen Umfeld
2. Ziele Instrumente der Modernisierung des EU-Beihilfenrechts
2.1. Wachstumsförderung auf einem gestärkten, dynamischen und wettbewerbsfähigen Binnenmarkt
2.2. Fokussierung der Durchsetzung auf Fälle mit besonders starken Auswirkungen auf den Binnenmarkt
2.3. Straffere Regeln und schnellerer Abschluss
3. Weiteres Vorgehen
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Drucksache 277/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Modernisierung des EU-Beihilfenrechts - COM(2012) 209 final
... - Förderung eines nachhaltigen, intelligenten und integrativen Wachstums in einem wettbewerbsfähigen Binnenmarkt, - Konzentration der Ex-ante-Prüfung der Kommission auf Fälle mit besonders großen Auswirkungen auf den Binnenmarkt und Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Durchsetzung der EU-Beihilfevorschriften sowie
Drucksache 176/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Online-Gewinnspiele im Binnenmarkt KOM (2011) 128 endg.
... Ferner hat die Europäische Kommission nach den EU-Beihilfevorschriften (Artikel 107 und 108 AEUV) ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um festzustellen, ob die niedrigeren Steuersätze für Online-Spielkasinos in Dänemark mit den Vertragsbestimmungen vereinbar sind37.
Grünbuch Online-Gewinnspiele im Binnenmarkt
1. die Regulierung von ONLINE-GEWINNSPIELEN in der EU: JÜNGSTE Entwicklungen Aktuelle Herausforderungen AUS Sicht des Binnenmarkts
1.1. Zweck dieser Konsultation
1.2. Online-Glücksspiele in der EU: aktuelle Lage
Der Sektor der Online-Gewinnspiele in der EU
2. SCHLÜSSELFRAGEN DIESER Konsultation
2.1. Definition und Organisation von Online-Gewinnspielen
5 Definitionen
2.2. Verbundene Dienste, die Anbieter von Online-Gewinnspieldiensten erbringen und/oder nutzen
2.3. Ziele des Allgemeininteresses
2.3.1. Verbraucherschutz
Problematisches Spielverhalten
5 Spielsucht
Schutz von Minderjährigen und anderen gefährdeten Personen
Zugang von Minderjährigen zu Zahlungssystemen
- Minderjährige und das Marketing von Online-Gewinnspielen
- Andere gefährdete Spielertypen
2.3.2. Öffentliche Ordnung Betrugsbekämpfung
Verhinderung von Geldwäsche
Vermeidung anderer Arten der Kriminalität
2.3.3. Finanzierung von gemeinnützigen und im Allgemeininteresse liegenden Tätigkeiten sowie von Sportereignissen, die Gegenstand von Online-Wetten sind
Verwendung der Einnahmen
Grundsatz des Mittelrückflusses zum Veranstalter des Ereignisses
Das „Freifahrt-Risiko“ bei Online-Gewinnspielen
2.4. Durchsetzung und damit verbundene Fragen
Die Glücksspielbehörden der Mitgliedstaaten
5 Verwaltungszusammenarbeit
Stärkere Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten
Blockierung von Zahlungen und Haftungsregelungen für Diensteanbieter
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Drucksache 665/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Initiative für soziales Unternehmertum - Schaffung eines "Ökosystems" zur Förderung der Sozialunternehmen als Schlüsselakteure der Sozialwirtschaft und der sozialen Innovation KOM (2011) 682 endg.
... Die Kommission verabschiedete am 23. März 2011 eine Mitteilung über die Reform der EU-Beihilfevorschriften über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI)27, die die Sozialunternehmen, die DAWI erbringen, interessieren könnte. Die Kommission stellt fest, dass sie beabsichtigt, differenziertere Bestimmungen zu verabschieden, die sich nach den Auswirkungen der Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen auf dem innergemeinschaftlichen Markt richten. Sie nimmt ferner zur Kenntnis, dass bestimmte Arten sozialer Dienstleistungen eine Reihe von Besonderheiten hinsichtlich ihrer Finanzierungsstruktur und Zielsetzung aufweisen.
Mitteilung
1. Weshalb diese initiative der Kommission?
2. Die Sozialunternehmen: Akteure, die den Binnenmarkt besser Nutzen könnten
3. Ein Aktionsplan zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums in Europa
3.1. Verbesserter Zugang zu Finanzmitteln
3.1.1. Erleichterung des Zugangs zu privaten Finanzmitteln
3.1.2. Mobilisierung der europäischen Fonds
3.2. Mehr Sichtbarkeit für das soziale Unternehmertum
3.2. 1. Entwicklung von Instrumenten, um den Bereich besser kennenzulernen und die Sichtbarkeit des sozialen Unternehmertums zu verstärken
3.2.2. Verstärkung von Führungskompetenzen, Professionalisierung und Vernetzung der Sozialunternehmer
3.3. Verbesserung des rechtlichen Umfelds
3.3. 1. Entwicklung geeigneter europäischer Rechtsformen, die vom europäischen Sozialunternehmertum genutzt werden könnten
3.3.2. Öffentliches Beschaffungswesen
3.3.3. Staatliche Beihilfen
4. Über den Aktionsplan hinausgehende Ideen
5. Schlussfolgerung
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Drucksache 177/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Reform der EU-Beihilfevorschriften über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse KOM (2011) 146 endg.
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Reform der EU-Beihilfevorschriften über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse KOM (2011)
Drucksache 177/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Reform der EU-Beihilfevorschriften über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse KOM (2011) 146 endg.
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Reform der EU-Beihilfevorschriften über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse KOM (2011)
Drucksache 831/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energiefahrplan 2050 KOM (2011) 885 endg.
... um sicherzustellen, dass der Markt die Entwicklung und Einführung neuer Technologien unterstützt, und müssen mit zunehmender Reife der Technologien und Lieferketten und dem Beheben von Marktversagen schrittweise auslaufen. Die öffentlichen Fördersysteme in den Mitgliedstaaten sollten sehr gezielt ausgerichtet, berechenbar, vom Geltungsbereich her begrenzt sowie angemessen sein und Bestimmungen über ihr Auslaufen enthalten. Alle Fördermaßnahmen müssen in Einklang mit den Binnenmarkt- und den einschlägigen EU-Beihilfevorschriften umgesetzt werden. Der Reformprozess muss zügig fortgesetzt werden, um effektivere Fördersysteme sicherzustellen. Auf längere Sicht werden CO
1. Einleitung
2. Ein sicheres, Wettbewerbsfähiges dekarbonisiertes Energiesystem im Jahr 2050 ist möglich
Überblick über die Szenarios12
• Referenzszenario
• Aktuelle politische Initiativen API
Dekarbonisierungsszenarios siehe Abbildung 1
• Hohe Energieeffizienz
• Diversifizierte Versorgungstechnologien
• Hoher Anteil erneuerbarer Energien EE
• Verzögerte CCS-Technologie
• Geringer Kernenergieanteil
Verbindung zu globalen Klimaschutzmaßnahmen
3. Entwicklung von 2020 BIS 2050 - Herausforderungen Chancen
3.1. Umbau des Energiesystems
a Energieeinsparungen und Steuerung der Energienachfrage: eine gemeinsame Verantwortung
b Umstieg auf erneuerbare Energien
c Gas spielt beim Umbau eine Schlüsselrolle
d Wandel bei anderen fossilen Brennstoffen
e Die Kernenergie als wichtiger Faktor
f Intelligente Technologie, Speicherung und alternative Brennstoffe
3.2. Die Energiemärkte neu denken
a Neue Wege des Strommanagements
b Integration lokaler Ressourcen und zentralisierter Systeme
3.3. Mobilisierung von Investoren - ein einheitlicher und wirksamer Ansatz für Anreize im Energiesektor
3.4 Die Einbeziehung der Öffentlichkeit ist von entscheidender Bedeutung.
3.5 Förderung des Wandels auf internationaler Ebene
4. das weitere Vorgehen
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Drucksache 177/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Reform der EU-Beihilfevorschriften über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse KOM (2011) 146 endg.
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Reform der EU-Beihilfevorschriften über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse KOM (2011)
1. Einleitung
2. öffentliche Dienstleistungen IM „EU-Gefüge“
3. Finanzierung von öffentlichen Dienstleistungen Beihilfenkontrolle
4. Überprüfung der DAWI-Beihilfevorschriften
4.1. Ergebnisse der Konsultation
4.2. Die Grundsätze der Reform
4.2.1. Mehr Klarheit
4.2.2. Diversifizierter und verhältnismäßiger Ansatz
4.2.2. 1. Vereinfachung
4.2.2.2. Effizienz großer kommerzieller Dienste, die mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen betraut sind
5. NÄCHSTE Schritte
Anhang - auf DAWI anwendbare Rechtsinstrumente nach Wirtschaftszweig
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Drucksache 232/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Binnenmarktakte - Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen "Gemeinsam für neues Wachstum" KOM (2011) 206 endg.
... 57. Mitteilung der Kommission vom 23. März 2011 „Reform der EU-Beihilfevorschriften über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse” (KOM (2011)
Mitteilung
1. Einleitung
Ein Aktionsplan zur Wiederbelebung des Wachstums und zur Stärkung des Vertrauens
Eine fruchtbare und anregende Debatte
Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen
Nachhaltiges Wachstum
Intelligentes Wachstum
Integratives Wachstum
Eine integrierte Strategie
2. Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum Vertrauen
2.1. Finanzierungsmöglichkeiten für KMU
2.2. Mobilität der Bürger
2.3. Rechte des geistigen Eigentums
2.4. Verbraucher als Akteure des Binnenmarkts
2.5. Dienstleistungen
2.6. Netze
2.7. Digitaler Binnenmarkt
2.8. Soziales Unternehmertum
2.9. Steuern
2.10. Sozialer Zusammenhalt
2.11. Regulierungsumfeld der Unternehmen
2.12. Öffentliches Auftragswesen
3. Voraussetzungen für den Erfolg: VERSTÄRKTE Steuerung des Binnenmarkts
Einbeziehung der Zivilgesellschaft und regelmäßige Bewertung
Schaffung von Partnerschaften und Förderung der Zusammenarbeit
Bessere Informationen für eine bessere Umsetzung der Binnenmarktvorschriften
Gleiche Spielregeln für alle
Spielregeln auf globaler Ebene
4. Weiteres Vorgehen Schlussfolgerung
Anhang 1 Leitaktionen
Anhang 2 Indikatoren für den Binnenmarkt
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Drucksache 664/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Zentralbank: Ein EU-Rahmen für Krisenmanagement im Finanzsektor KOM (2010) 579 endg.
... Jede Bereitstellung finanzieller Abwicklungshilfe (einschließlich Kapital, Liquidität, Garantien oder sonstiger Maßnahmen) muss dem Vertrag und insbesondere den EU-Beihilfevorschriften entsprechen, wenn dabei staatliche Mittel29 zum Einsatz kommen und ein Unternehmen, das weiterhin am Markt tätig ist, einen Vorteil erhält, der den Wettbewerb verzerren und den Handel innerhalb der EU beeinträchtigen könnte, auch wenn dies nur eingeschränkt der Fall ist.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Geltungsbereich Ziele
3. Hauptelemente des Rahmens
3.1. Für das Krisenmanagement zuständige Behörden
3.2. Präparativ- und Präventivmaßnahmen
Verstärkte Beaufsichtigung
Übertragbarkeit von Aktiva
Sanierungs - und Abwicklungspläne
5 Präventivbefugnisse
3.3. Auslöser
Auslöser für die Abwicklung
3.4. Frühzeitiges Eingreifen
Befugnisse der Aufsichtsbehörden
Umsetzung von Sanierungsplänen
5 Sonderverwalter
3.5. Abwicklung
Abwicklung und Insolvenz
3.6. Abschreibung von Schulden
4. Grenzübergreifende Koordinierung des Krisenmanagements
4.1. Koordinierte Abwicklung von EU-Bankengruppen
4.2. Rahmen für die Koordinierung mit Drittländern
4.3. Rolle der europäischen Aufsichtsbehörden bei der Krisenbewältigung
5. Abwicklungsfinanzierung
5.1. Nutzung der Abwicklungsfonds
5.2. Abwicklungsfonds und Einlagensicherungssysteme
5.3. Gestaltung der Abwicklungsfonds
5.4. Größe der Fonds
6. weitere Schritte Künftige Arbeiten
6.1. Weitere Schritte: Koordinierungsrahmen 2011
6.2. Künftige Arbeiten
Insolvenzrahmen mittelfristig
Integrierter Rahmen längerfristig
7. Schlussfolgerung
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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