8. Arbeitstagung der informellen Arbe1tsgruppe des CDDH mit der Europäischen Kommission CDDH-UE über den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention Entwurf von Übereinkünften für den Beitritt der Europäischen Union zur europäischen Menschenrechtskonvention
Entwurf
3 Präambel
Artikel 1
Tragweite des Beitritts und Änderungen des Artikels 69 der Konvention
Artikel 2
Vorbehalte zur Konvention und zu ihren Protokollen
Artikel 3
Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners
Artikel 4
Rechtssachen zwischen den Vertragsparteien
Artikel 5
Auslegung der Artikel 35 und 55 der Konvention
Artikel 6
Wahl der Richter
Artikel 7
Beteiligung der Europäischen Union am Ministerkomitee des Europarats
Artikel 8
Beteiligung der Europäischen Union an den durch die Konvention bedingten Ausgaben
Artikel 9
Verhältnis zu anderen Übereinkünften
Artikel 10
Unterzeichnung und inkrafttreten
Artikel 11
Vorbehalte
Artikel 12
Notifikationen
Entwurf
Entwurf
3 Einleitung
I. Notwendigkeit eines Beitrittsvertrags
II. Maßgebliche Schritte bei der Vorbereitung des Beitrittsvertrags
Artikel 1
Tragweite des Beitritts und Änderungen des Artikels 59 der Konvention
Etwaiger Beitritt zu anderen Protokollen
Verweis in der Konvention auf die zusätzlichen Bestimmungen des Beitrittsvertrages
Wirkungen des Beitritts
Verfahrenstechnische Änderungen der Konvention
Artikel 2
Vorbehalte zur Konvention und zu ihren Protokollen
Artikel 3
Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners
Gründe für die Einführung des Mechanismus
Fälle, in denen der Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners geeignet ist
Die Drittbeteiligung und der Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners
Die Voraussetzungen für die Anwendung des Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners
Beschreibung des Verfahrens im Rahmen des Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners
A Beschwerden, die gegen einen oder mehrere Mitgliedstaaten der Europäischen Union, nicht aber gegen die Europäische Union selbst gerichtet sind oder umgekehrt
B Beschwerden, die gleichzeitig gegen die EU und einen oder mehrere ihrer Mitgliedstaaten gerichtet sind
Beendigung des Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners
Gütliche Einigungen
Einseitige Erklärungen
Wirkungen des Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners
Verweisung an die Große Kammer
Rückwirkungsverbot des Mechanismus
Vorherige Beteiligung des EuGH an Rechtssachen, in denen die EU als weitere Beschwerdegegnerin auftritt
Artikel 4
Rechtssachen zwischen den Vertragsparteien
Artikel 5
Auslegung der Artikel 35 und 55 der Konvention
Artikel 6
Wahl der Richter
Artikel 7
Beteiligung der Europäischen Union am Ministerkomitee des Europarats
Überwachung der Verpflichtungen in den Sachen, in denen die EU Beschwerdegegnerin oder weitere Beschwerdegegnerin ist
Überwachung der Verpflichtungen in anderen Sachen gegen einen EU-Mitgliedstaat
Überwachung der Verpflichtungen in Sachen gegen Staaten, die keine Mitgliedstaaten der EU sind
Artikel 8
Beteiligung der Europäischen Union an den durch die Konvention bedingten Ausgaben
Artikel 9
Verhältnis zu anderen Übereinkünften
Artikel 10
Unterzeichnung und Inkrafttreten
Artikel 11
Vorbehalte
Artikel 12
Notifikationen
Anlage zum
erläuternden Bericht Zusammenfassung aller Ausdrücke, die sich auf staatliche Einrichtungen in der Europäischen Menschenrechtskonvention und auf etwaige Auswirkungen des Beitritts der Europäischen Union beziehen