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80 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Eigenkapitalausstattung"


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Drucksache 22/15

... Um allgemein den Gesellschaften die Eigenkapitalausstattung und im Besonderen den Gesellschaften, die Kreditinstitute sind, die Erfüllung regulatorischer Vorgaben künftig zu erleichtern, wird die Ausgestaltung der Vorzugsaktie in zweifacher Weise flexibilisiert. Zunächst bewirkt die Streichung des Wortes "nachzuzahlenden" in Absatz 1 Satz 1, dass das Recht auf Nachzahlung des Vorzugs nicht mehr als zwingendes Ausstattungsmerkmal stimmrechtsloser Vorzugsaktien anzusehen ist. Absatz 1 Satz 3 ordnet (weiterhin) die Nachzahlung des in Form einer Vorabdividende gewährten Vorzugs an, lässt aber ausdrücklich eine abweichende Satzungsbestimmung zu. Nach der Neuregelung steht es Gesellschaften zukünftig frei, ob sie sich für Vorzugsaktien mit Nachzahlungsrecht oder für solche ohne Nachzahlungsrecht entscheiden. Es können auch beide Arten von Vorzugsaktien nebeneinander ausgegeben werden. Letztlich bleibt es der Marktbewertung überlassen, ob und zu welchem Preis Vorzugsaktien, die keine Nachzahlung gewähren, aufgenommen werden. Gründe des Aktionärsschutzes gebieten es jedenfalls nicht, an einem zwingend nachzuzahlenden Vorzug festzuhalten. Schon bislang war - da das Gesetz eine bestimmte Ausschüttungshöhe gerade nicht zusichert - die beabsichtigte Schutzfunktion im Grunde der Satzungsgestaltung und damit der Marktbewertung überlassen. Überdies ist ein nachzuzahlender Vorzug bei stimmrechtslosen Vorzugsaktien auch im Ausland nicht verbreitet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 22/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz

§ 26
... [einsetzen: bei der Verkündung nächster freier Buchstabenzusatz] Übergangsvorschrift zur Aktienrechtsnovelle 2014 vom ... [einsetzen: Tag der Ausfertigung]

Artikel 3
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 4
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 5
Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Finanzmarkstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Kreditinstitute-Reorganisationsgesetzes

Artikel 8
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2894: Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes

1 Zusammenfassung

2 Im Einzelnen

a. Regelungsinhalt

b. Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 430/14 (Beschluss)

... Das regulatorisch erforderliche Eigenkapital begrenzt das Geschäftsvolumen der Banken mit der Folge, dass Banken ohne hinreichende Eigenkapitalausstattung ihre Bilanz nicht vergrößern können bzw. in manchen Fällen sogar verkürzen müssen. Auch wenn es derzeit in Deutschland keine Kreditklemme gibt, beugt eine gute Eigenkapitalausstattung einer möglichen Kreditklemme unter veränderten Rahmenbedingungen vor. Vor diesem Hintergrund ist es wünschenswert, dass Banken bei Versicherungen hartes Kernkapital nicht nur in Form von Aktien einwerben können. Außerdem ist eine gute Eigenkapitalisierung der Banken ein ganz wesentlicher Baustein zur Verhinderung künftiger Bankenkrisen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 430/14 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 7 Satz 3 VAG

5. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 7 Satz 4 VAG

6. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 VAG

7. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 2 VAG

8. Zu Artikel 1 § 161 VAG

9. Zu Artikel 1 § 215 VAG

10. Zu Artikel 1 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Zu a

Zu b

11. Zu Artikel 1 § 311 VAG

12. Zu Artikel 1 § 331 VAG


 
 
 


Drucksache 430/1/14

... Das regulatorisch erforderliche Eigenkapital begrenzt das Geschäftsvolumen der Banken mit der Folge, dass Banken ohne hinreichende Eigenkapitalausstattung ihre Bilanz nicht vergrößern können bzw. in manchen Fällen sogar verkürzen müssen. Auch wenn es derzeit in Deutschland keine Kreditklemme gibt, beugt eine gute Eigenkapitalausstattung einer möglichen Kreditklemme unter veränderten Rahmenbedingungen vor. Vor diesem Hintergrund ist es wünschenswert, dass Banken bei Versicherungen hartes Kernkapital nicht nur in Form von Aktien einwerben können. Außerdem ist eine gute Eigenkapitalisierung der Banken ein ganz wesentlicher Baustein zur Verhinderung künftiger Bankenkrisen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 430/1/14




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 7 Satz 3 VAG

6. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 7 Satz 4 VAG

7. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 VAG

8. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 2 VAG

9. Zu Artikel 1 § 51 Satz 2 VAG

10. Zu Artikel 1 § 161 VAG

11. Zu Artikel 1 § 215 VAG

12. Zu Artikel 1 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Zu a

Zu b

13. Zu Artikel 1 § 235 VAG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

14. Zu Artikel 1 § 311 VAG

15. Zu Artikel 1 § 331 VAG


 
 
 


Drucksache 6/13

... 9. entgegen Artikel 11 Absatz 4 nicht gewährleistet, dass zur Abdeckung der dort genannten Risiken eine geeignete und angemessene Eigenkapitalausstattung vorgehalten wird, oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 6/13




Ausführungsgesetz zur Verordnung EU Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister EMIR-Ausführungsgesetz

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

Sechster Abschnitt

§ 53e
Inhaber bedeutender Beteiligungen

§ 53f
Aufsichtskollegien

§ 53g
Finanzmittelausstattung von zentralen Gegenparteien

§ 53h
Liquidität

§ 53i
Gewährung des Zugangs nach den Artikeln 7 und 8 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012

§ 53j
Anzeigen; Verordnungsermächtigung

§ 53k
Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen

§ 53l
Anordnungsbefugnis; Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln

§ 53m
Inhalt des Zulassungsantrags

§ 53n
Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzmittel und der Liquidität einer nach der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 zugelassenen zentralen Gegenpartei

§ 60b
Bekanntmachung von Maßnahmen

§ 64o
Übergangsvorschrift zum EMIR-Ausführungsgesetz

Artikel 2
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Abschnitt 3b
OTC-Derivate und Transaktionsregister.

Abschnitt 3b
OTC-Derivate und Transaktionsregister

§ 18
Überwachung des Clearings von OTC-Derivaten und Aufsicht über Transaktionsregister

§ 19
Mitteilungspflichten nichtfinanzieller Gegenparteien

§ 20
Prüfung der Einhaltung bestimmter Pflichten der Verordnung (EU) Nr. 648/2012

§ 48
Übergangsvorschrift zum EMIR-Ausführungsgesetz

Artikel 3
Änderung des Börsengesetzes

§ 50a
Bekanntmachung von Maßnahmen

Artikel 4
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 123g
Übergangsvorschrift zum EMIR-Ausführungsgesetz

Artikel 5
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 6
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 7
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 102b
Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012

§ 1
Ausfallbestimmungen von zentralen Gegenparteien

§ 2
Unanfechtbarkeit

Artikel 10
Folgeänderungen

Artikel 11
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 25/13 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat unterstreicht, dass die Umsetzung der G20-Reformagenda zur Neuordnung des Finanzmarktgeschehens höchste Priorität haben muss. Er teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass Handlung und Haftung wieder zusammengeführt sowie die Transparenz von Finanzmärkten wie -produkten - insbesondere mit Blick auf den wachsenden Schattenbanksektor - erhöht werden müssen. Bisherige Maßnahmen etwa zur Steigerung der Eigenkapitalausstattung von Banken oder zur Beteiligung des Finanzsektors an den Kosten von Finanzmarktkrisen sind Schritte in die richtige Richtung, reichen jedoch nicht aus.



Drucksache 25/1/13

... 5. Der Bundesrat unterstreicht, dass die Umsetzung der G20-Reformagenda zur Neuordnung des Finanzmarktgeschehens höchste Priorität haben muss. Er teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass Handlung und Haftung wieder zusammengeführt sowie die Transparenz von Finanzmärkten wie -produkten - insbesondere mit Blick auf den wachsenden Schattenbanksektor - erhöht werden müssen. Bisherige Maßnahmen etwa zur Steigerung der Eigenkapitalausstattung von Banken oder zur Beteiligung des Finanzsektors an den Kosten von Finanzmarktkrisen sind Schritte in die richtige Richtung, reichen jedoch nicht aus.



Drucksache 559/13

... 2007 als nötig erachteten 1.855 km Höchstspannungsleitungen kommt es bisher zu erheblichen Verzögerungen, so dass zum heutigen Zeitpunkt deutlich weniger als 300 km realisiert worden sind. Hintergrund sind auch der hohe Investitionsbedarf und die teilweise unzureichende Eigenkapitalausstattung von Übertragungsnetzbetreibern, insbesondere im Hinblick auf die Finanzierung der notwendigen Offshore-Netzanbindungen. Mindestens ein Übertragungsnetzbetreiber - dem die


 
 
 


Drucksache 356/12

... über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute und Richtlinie 2006/49/EG über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 356/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

3. Allgemeine Erläuterung: EIN Rahmen für Sanierung Abwicklung

Die Notwendigkeit eines wirksamen Sanierungs- und Abwicklungsrahmens

Vorbereitung und Prävention, frühzeitiges Eingreifen und Abwicklung

Abwicklung - eine spezielle Insolvenzregelung für Institute

Der Binnenmarkt - Behandlung grenzübergreifender Gruppen

4. Rechtliche Aspekte

4.1 Rechtsgrundlage

4.2 Subsidiarität

4.3 Verhältnismäßigkeit

4.4 Einzelerläuterung zum Vorschlag

4.4.1 Gegenstand und Anwendungsbereich Artikel 1

4.4.2 Abwicklungsbehörden Artikel 3

4.4.3 Sanierungs- und Abwicklungspläne Artikel 5 bis 13

4.4.4 Befugnisse zum Abbau bzw. zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit Artikel 14 bis 16

4.4.5 Gruppeninterne finanzielle Unterstützung Artikel 17-23

4.4.6 Frühzeitiges Eingreifen - Sonderverwalter Artikel 23-26

4.4.7 Abwicklungsvoraussetzungen Artikel 27

4.4.8 Allgemeine Grundsätze - Insbesondere keine Schlechterstellung von Gläubigern Artikel 29

4.4.9 Bewertung Artikel 30

4.4.10 Abwicklungsinstrumente und -befugnisse Artikel 31-64

4.4.11 Kündigungsbeschränkungen und Schutzbestimmungen für Gegenparteien Artikel 68-73 und 77

4.4.12 Einschränkungen in Bezug auf Gerichtsverfahren Artikel 78 und 77

4.4.13 Grenzübergreifende Abwicklung Artikel 80-83

4.4.14 Beziehungen zu Drittländern Artikel 84-89

4.4.15 Abwicklungsfinanzierung Artikel 90-99

4.4.16 Einhaltung der Artikel 290 und 291 AEUV

4.4.17 Änderung der Liquidationsrichtlinie, der Gesellschaftsrechtsrichtlinien und der EBA-Verordnung Artikel 104-111

4.4.18 Inkrafttreten

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Titel I
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen Zuständige Behörden

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Benennung der für die Abwicklung zuständigen Behörden

Titel II
Vorbereitung

Kapitel I
Sanierungs- und Abwicklungsplan

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 4
Vereinfachte Anforderungen für bestimmte Institute

Abschnitt 2
Sanierungsplanung

Artikel 5
Sanierungspläne

Artikel 6
Bewertung von Sanierungsplänen

Artikel 7
Gruppensanierungspläne

Artikel 8
Bewertung von Gruppensanierungsplänen

Abschnitt 3
Abwicklungsplanung

Artikel 9
Abwicklungspläne

Artikel 10
Für die Erstellung von Abwicklungsplänen erforderliche Informationen

Artikel 11
Gruppenabwicklungspläne

Artikel 12
Anforderungen und Verfahren für Gruppenabwicklungspläne

Kapitel II
Bewertung der Abwicklungsfähigkeit präventive Befugnisse

Artikel 13
Bewertung der Abwicklungsfähigkeit

Artikel 14
Befugnisse zum Abbau bzw. zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit

Artikel 15
Befugnisse zum Abbau bzw. zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit: Verfahren bei Gruppen

Kapitel III
Gruppeninterne finanzielle Unterstützung

Artikel 16
Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung

Artikel 17
Prüfung der geplanten Vereinbarung durch die Aufsichtsbehörden und Schlichtung

Artikel 18
Zustimmung der Anteilsinhaber zur geplanten Vereinbarung

Artikel 19
Bedingungen für die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung

Artikel 20
Beschluss über die Gewährung einer finanziellen Unterstützung

Artikel 21
Ablehnungsbefugnis der zuständigen Behörden

Artikel 22
Offenlegungspflichten

Titel III
Frühzeitiges Eingreifen

Artikel 23
Frühzeitiges Eingreifen

Artikel 24
Sonderverwaltung

Artikel 25
Koordinierung der Frühinterventionsbefugnisse und Bestellung eines Sonderverwalters im Falle von Gruppen

Titel IV
Abwicklung

Kapitel I
Ziele, Voraussetzungen Allgemeine Grundsätze

Artikel 26
Abwicklungsziele

Artikel 27
Voraussetzungen für eine Abwicklung

Artikel 28
Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf Finanzinstitute und Holdinggesellschaften

Artikel 29
Allgemeine Grundsätze für eine Abwicklung

Kapitel II
Bewertung

Artikel 30
Vorläufige Bewertung

Kapitel III
Abwicklungsinstrumente

Abschnitt I
Allgemeine Grundsätze

Artikel 31
Die Abwicklungsinstrumente betreffende allgemeine Grundsätze

Abschnitt 2
Instrument der Unternehmensveräusserung

Artikel 32
Instrument der Unternehmensveräußerung

Artikel 33
Instrument der Unternehmensveräußerung: formale Anforderungen

Abschnitt 3
Instrument des Brückeninstituts

Artikel 34
Instrument des Brückeninstituts

Artikel 35
Betrieb eines Brückeninstituts

Abschnitt 4
Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten

Artikel 36
Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten

Abschnitt 5
Instrument des BAIL-IN

Artikel 37
Instrument des Bail-in

Artikel 38
Anwendungsbereich des Bail-in-Instruments

Unterabschnitt 2
Mindestanforderungen an Abschreibungsfähige Verbindlichkeiten

Artikel 39
Mindestanforderungen an Verbindlichkeiten, in Bezug auf die Abschreibungs- und Umwandlungsbefugnisse ausgeübt werden

Artikel 40
Anwendung von Mindestanforderungen in Bezug auf Gruppen

Unterabschnitt 3
Anwendung des BAIL-IN-Instruments

Artikel 41
Bewertung des Bail-in-Betrags

Artikel 42
Behandlung der Anteilsinhaber

Artikel 43
Rangfolge der Forderungen

Artikel 44
Derivate

Artikel 45
Satz für die Umwandlung von Schulden in Eigenkapital

Artikel 46
Bail-in-begleitende Sanierungs- und Reorganisationsmaßnahmen

Artikel 47
Reorganisationsplan

Unterabschnitt 4
BAIL-IN-Instrument: zusätzliche Bestimmungen

Artikel 48
Wirksamwerden des Bail-in

Artikel 49
Beseitigung der verfahrenstechnischen Hindernisse für einen Bail-in

Artikel 50
Vertragliche Anerkennung des Bail-in

Kapitel IV
Abschreibung von Kapitalinstrumenten

Artikel 51
Verpflichtung zur Abschreibung von Kapitalinstrumenten

Artikel 52
Bestimmungen für die Abschreibung von Kapitalinstrumenten

Artikel 53
Vertragliche Abschreibung oder Umwandlung von Kapitalinstrumenten

Artikel 54
Für die Feststellung zuständige Behörden

Artikel 55
Konsolidierte Anwendung: Feststellungsverfahren

Kapitel V
Abwicklungsbefugnisse

Artikel 56
Allgemeine Befugnisse

Artikel 57
Zusätzliche Befugnisse zur Übertragungsbefugnis

Artikel 58
Befugnis, die Bereitstellung von Diensten und Einrichtungen zu verlangen

Artikel 59
Befugnis zur Durchsetzung von Abwicklungsmaßnahmen anderer Mitgliedstaaten

Artikel 60
Befugnis, die Übertragung von in Drittländern belegenem Eigentum zu verlangen

Artikel 61
Befugnis zur Aussetzung bestimmter Pflichten

Artikel 62
Befugnis zur Beschränkung von Sicherungsrechten

Artikel 63
Befugnis zur vorübergehenden Aussetzung von Kündigungsrechten

Artikel 64
Wahrnehmung der Abwicklungsbefugnisse

Kapitel VI
Schutzbestimmungen

Artikel 65
Behandlung der Anteilsinhaber und Gläubiger bei partiellen Übertragungen und Anwendung des Bail-in -Instruments

Artikel 66
Bewertung

Artikel 67
Schutzbestimmungen für Anteilsinhaber und Gläubiger

Artikel 68
Schutzbestimmungen für Gegenparteien bei partiellen Vermögensübertragungen

Artikel 69
Schutz von Vereinbarungen über Finanzsicherheiten, Aufrechnungs- und Nettingvereinbarungen

Artikel 70
Schutz von Sicherheitenvereinbarungen

Artikel 71
Schutz strukturierter Finanzierungsmechanismen

Artikel 72
Partielle Übertragungen: Schutz von Handels-, Clearing- und Abwicklungssystemen

Artikel 73
Unter das Recht von Drittländern fallende Eigentumsrechte, Rechte und Verbindlichkeiten

Kapitel VII
Verfahrenspflichten

Artikel 74
Mitteilungspflichten

Artikel 75
Verfahrenspflichten der Abwicklungsbehörden

Artikel 76
Vertraulichkeit

Kapitel VIII
Rechtsbehelf und Ausschluss anderer Maßnahmen

Artikel 77
Ausschluss von Kündigungs- und Aufrechnungsrechten im Abwicklungsprozess

Artikel 78
Anfechtungsrechte

Artikel 79
Beschränkungen sonstiger gerichtlicher Verfahren

Titel V
Gruppenabwicklung

Artikel 80
Abwicklungskollegien

Artikel 81
Europäische Abwicklungskollegien

Artikel 82
Informationsaustausch

Artikel 83
Gruppenabwicklung

Titel VI
BEZIEHUNGEN zu Drittländern

Artikel 84
Vereinbarungen mit Drittländern

Artikel 85
Anerkennung der Abwicklungsverfahren von Drittländern

Artikel 86
Recht auf Verweigerung der Anerkennung der Abwicklungsverfahren von Drittländern

Artikel 87
Abwicklung von in der Union niedergelassenen Zweigstellen von Drittlandsinstituten

Artikel 88
Zusammenarbeit mit Drittlandsbehörden

Artikel 89
Vertraulichkeit

Titel VII
Europäisches System von Finanzierungsmechanismen

Artikel 90
Europäisches System von Finanzierungsmechanismen

Artikel 91
Verpflichtung zur Einrichtung von Abwicklungsfinanzierungsmechanismen

Artikel 92
Inanspruchnahme des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

Artikel 93
Zielausstattung

Artikel 94
Exante-Beiträge

Artikel 95
Außerordentliche Expost-Beiträge

Artikel 96
Alternative Finanzierungsmöglichkeiten

Artikel 97
Kreditaufnahme unter Finanzierungsmechanismen

Artikel 98
Gegenseitige Unterstützung der nationalen Finanzierungsmechanismen bei einer Gruppenabwicklung

Artikel 99
Inanspruchnahme von Einlagensicherungssystemen im Rahmen einer Abwicklung

Titel VIII
Sanktionen

Artikel 100
Verwaltungssanktionen und -maßnahmen

Artikel 101
Besondere Bestimmungen

Artikel 102
Wirksame Anwendung von Sanktionen und Ausübung der Sanktionsbefugnisse durch die zuständigen Behörden

Artikel 103
Ausübung der Befugnisübertragung

Titel X
ÄNDERUNG der Richtlinien 77/91/EWG, 82/891/EWG, 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010

Artikel 104
Änderung der Richtlinie 77/91/EWG

Artikel 105
Änderung der Richtlinie 82/891/EWG

Artikel 106
Änderungen der Richtlinie 2001/24/EG

Artikel 107
Änderung der Richtlinie 2002/47/EG

Artikel 108
Änderung der Richtlinie 2004/25/EG

Artikel 109
Änderung der Richtlinie 2005/56/EG

Artikel 110
Änderungen der Richtlinie 2007/36/EG

Artikel 111
Änderung der Richtlinie 2011/35/EU

Titel XI
Schlussbestimmungen

Artikel 113
EBA -Abwicklungsausschuss

Artikel 114
Überprüfung

Artikel 115
Umsetzung

Artikel 116
Inkrafttreten

Artikel 117
Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am [...]

Anhang

Abschnitt
A Informationen, die im Sanierungsplan enthalten sein müssen

Abschnitt
B Informationen, die die Abwicklungsbehörden für die Erstellung Fortschreibung von Abwicklungsplänen bei den Instituten Anfordern können

Abschnitt
C Aspekte, die die Abwicklungsbehörde bei der Bewertung der Abwicklungsfähigkeit eines Instituts zu prüfen hat

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 546/12

... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (Neufassung)13 und der Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten (Neufassung)14 benannt worden ist;

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Drucksache 546/12




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Einzelerläuterungen zum Vorschlag

4.1. Übertragung besonderer Aufsichtsaufgaben auf die EZB

4.1.1. Struktur

4.1.2. Anwendungsbereich der Aufsichtstätigkeiten

4.1.3. Zusammenarbeit mit den Europäischen Aufsichtsbehörden

4.2. Aufgaben der EZB

4.2.1. Aufgaben der EZB

4.2.2. Rolle der nationalen Aufsichtsbehörden

4.3. Befugnisse der EZB

4.3.1. Aufsichts- und Untersuchungsbefugnisse

4.3.2. Besondere Bestimmungen zur Zulassung und zu den Zuständigkeiten des Herkunfts- und des Aufnahmemitgliedstaats

4.4. Verhältnis zu den Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums

4.5. Organisatorische Grundsätze

4.5.1. Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht

4.5.2. Governance

4.5.3. Informationsaustausch

4.6. Inkrafttreten und Überprüfung

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Zusammenarbeit und Aufgaben

Artikel 3
Zusammenarbeit

Artikel 4
Der EZB übertragene Aufgaben

Artikel 5
Nationale Behörden

Artikel 6
Enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten

Artikel 7
Internationale Beziehungen

Kapitel III
Aufsichts- und Untersuchungsbefugnisse

Artikel 8
Aufsichts- und Untersuchungsbefugnisse

Abschnitt 1
Untersuchungsbefugnisse

Artikel 9
Informationsersuchen

Artikel 10
Allgemeine Untersuchungen

Artikel 11
Prüfungen vor Ort

Artikel 12
Gerichtliche Genehmigung

Abschnitt 2
besondere Aufsichtsbefugnisse

Artikel 13
Zulassung

Artikel 14
Befugnisse der Behörden des Aufnahmemitgliedstaats und Zusammenarbeit bei der Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis

Artikel 15
Sanktionen

Kapitel IV
Organisatorische Grundsätze

Artikel 16
Unabhängigkeit

Artikel 17
Rechenschaftspflicht

Artikel 18
Trennung von der geldpolitischen Funktion

Artikel 19
Aufsichtsgremium

Artikel 20
Geheimhaltung und Informationsaustausch

Artikel 21
Berichterstattung

Artikel 22
Ressourcen

Artikel 23
Haushalt

Artikel 24
Aufsichtsgebühren

Artikel 25
Austausch von Personal

Kapitel V
Allgemeine und abschließende Bestimmungen

Artikel 26
Überprüfung

Artikel 27
Übergangsbestimmungen

Artikel 28
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 791/1/12

... Bei den MBGen handelt es sich um Beteiligungsgesellschaften, die in ihrem jeweiligen Land als banken- und industrieneutrale Beteiligungskapitalgeber (in der Regel seit mehr als 30 Jahren) tätig sind. Gegründet wurden sie oft auf staatliche Initiative hin, aber mit einem breit gestreuten und überwiegend privatwirtschaftlichen Gesellschafterkreis, dem vor allem Kreditinstitute, Kammern und Verbände, nicht aber unmittelbar Bund oder Land angehören. Ihre Tätigkeit konzentriert sich auf die Versorgung mittelständischer Unternehmen (insbesondere KMU) mit Eigenkapital und eigenkapitalähnlichen Instrumenten, i.d.R. typisch stillen Beteiligungen, mit dem Ziel, die Eigenkapitalausstattung des kleineren Mittelstandes zu verbessern; der durchschnittliche Beteiligungsbetrag je Unternehmen liegt dabei bei weniger als 360 000 Euro. Die Gewinne der MBGen werden grundsätzlich thesauriert und für neue Investitionen in mittelständische Unternehmen zur Verfügung gestellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 791/1/12




1. Zu Artikel 1 allgemein KAGB

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 KAGB

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 19 Nummer 33 KAGB

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 KAGB

5. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 2 Satz 2 - neu - KAGB

6. Zu Artikel 1 § 162 Absatz 2 Nummer 14, § 165 Absatz 3 Nummer 6 KAGB

7. Zu Artikel 1 § 216 KAGB

§ 216
Bewerter

8. Zu Artikel 1 § 255, § 346 KAGB

9. Zu Artikel 1 §§ 230ff. KAGB

10. Zu Artikel 1 § 263 Absatz 1 KAGB

11. Zu Artikel 1 § 272 Absatz 4 - neu - KAGB

12. Zu Artikel 1 § 306a - neu - KAGB

§ 306a
Umgehungsverbot

13. Zu Artikel 1 § 347 KAGB

14. Zu Artikel 8 Nummer 10 und 11 - neu - Überschrift des Abschnitts 8 des WpHG und § 37d WpHG

§ 37d
Kreditfinanzierte Anlagen

15. Zu Artikel 17 Nummer 3 - neu - § 34f Absatz 7 - neu - GewO

16. Zu Artikel 17 § 34h - neu - GewO *

§ 34h
Zuständige Behörde


 
 
 


Drucksache 791/12 (Beschluss)

... Bei den MBGen handelt es sich um Beteiligungsgesellschaften, die in ihrem jeweiligen Land als banken- und industrieneutrale Beteiligungskapitalgeber (in der Regel seit mehr als 30 Jahren) tätig sind. Gegründet wurden sie oft auf staatliche Initiative hin, aber mit einem breit gestreuten und überwiegend privatwirtschaftlichen Gesellschafterkreis, dem vor allem Kreditinstitute, Kammern und Verbände, nicht aber unmittelbar Bund oder Land angehören. Ihre Tätigkeit konzentriert sich auf die Versorgung mittelständischer Unternehmen (insbesondere KMU) mit Eigenkapital und eigenkapitalähnlichen Instrumenten, i.d.R. typisch stillen Beteiligungen, mit dem Ziel, die Eigenkapitalausstattung des kleineren Mittelstandes zu verbessern; der durchschnittliche Beteiligungsbetrag je Unternehmen liegt dabei bei weniger als 360 000 Euro. Die Gewinne der MBGen werden grundsätzlich thesauriert und für neue Investitionen in mittelständische Unternehmen zur Verfügung gestellt.

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Drucksache 791/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 allgemein KAGB

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 KAGB

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 19 Nummer 33 KAGB

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 KAGB

5. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 2 Satz 2 - neu - KAGB

6. Zu Artikel 1 § 162 Absatz 2 Nummer 14, § 165 Absatz 3 Nummer 6 KAGB

7. Zu Artikel 1 § 216 KAGB

§ 216
Bewerter

8. Zu Artikel 1 § 263 Absatz 1 KAGB

9. Zu Artikel 1 § 272 Absatz 4 - neu - KAGB

10. Zu Artikel 1 § 306a - neu - KAGB

§ 306a
Umgehungsverbot

11. Zu Artikel 1 § 347 KAGB

12. Zu Artikel 8 Nummer 10 und 11 - neu - Überschrift des Abschnitts 8 des WpHG und § 37d WpHG

§ 37d
Kreditfinanzierte Anlagen

13. Zu Artikel 17 Nummer 3 - neu - § 34f Absatz 7 - neu - GewO

14. Zu Artikel 17 § 34h - neu - GewO *

§ 34h
Zuständige Behörde


 
 
 


Drucksache 606/12

... 9. entgegen Artikel 11 Absatz 4 nicht gewährleistet, dass zur Abdeckung der dort genannten Risiken eine geeignete und angemessene Eigenkapitalausstattung vorgehalten wird, oder

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Drucksache 606/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

Siebenter Abschnitt

§ 53e
Inhaber bedeutender Beteiligungen

§ 53f
Aufsichtskollegien

§ 53g
Finanzmittelausstattung von zentralen Gegenparteien

§ 53h
Liquidität

§ 53i
Gewährung des Zugangs nach den Artikeln 7 und 8 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012

§ 53j
Anzeigen; Verordnungsermächtigung

§ 53k
Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen

§ 53l
Anordnungsbefugnis; Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln

§ 53m
Inhalt des Zulassungsantrags

§ 53n
Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzmittel und der Liquidität einer nach der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 zugelassenen zentralen Gegenpartei

§ 64q
Übergangsvorschrift zum EMIR-Ausführungsgesetz

Artikel 2
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Abschnitt 3b
OTC-Derivate und Transaktionsregister.

Abschnitt 3b
OTC-Derivate und Transaktionsregister

§ 18
Überwachung des Clearings von OTC-Derivaten und Aufsicht über Transaktionsregister

§ 19
Mitteilungspflichten nichtfinanzieller Gegenparteien

§ 20
Prüfung der Einhaltung bestimmter Pflichten der Verordnung (EU) Nr. 648/2012

§ 48
Übergangsvorschrift zum EMIR-Ausführungsgesetz

Artikel 3
Änderung des Börsengesetzes

§ 50a
Bekanntmachung von Maßnahmen

Artikel 4
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 123g
Übergangsvorschrift zum EMIR-Ausführungsgesetz

Artikel 5
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 6
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 7
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 102b
Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012

§ 1
Ausfallbestimmungen von zentralen Gegenparteien

§ 2
Unanfechtbarkeit; Nachteilsausgleich

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Nachhaltigkeitsprüfung

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VII. Erfüllungsaufwand

VIII. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu § 53e

Zu § 53f

Zu § 53g

Zu § 53h

Zu § 53i

Zu § 53j

Zu § 53k

Zu § 53l

Zu § 53m

Zu § 53n

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 6

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu § 1

Zu § 2

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2308: Ausführungsgesetz zur Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR-Ausführungsgesetz)

I. Zusammenfassung:

II. Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 134/12

... (f) der Zentralverwahrer sorgt für die Erhaltung des Knowhows und der Ressourcen, die für die Bewertung der Qualität der erbrachten Dienstleistungen sowie der Angemessenheit der Organisationsstruktur und der Eigenkapitalausstattung des Dienstleisters, die wirksame Überwachung der ausgelagerten Dienste und die Beherrschung der mit der Auslagerung verbundenen Risiken erforderlich sind;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 134/12




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Einzelerläuterung zum Vorschlag

3.3.1. Anwendungsbereich des Vorschlags Titel I

3.3.2. Wertpapierabrechnung Titel II

3.3.3. Zentralverwahrer Titel III

Zulassung und Beaufsichtigung von Zentralverwahrern Kapitel I

Anforderungen für Zentralverwahrer und Normenkollision Kapitel II und III

Zugang zu Zentralverwahrern Kapitel IV

3.3.4. Als Verrechnungsstelle benannte Kreditinstitute Titel IV

3.3.5. Sanktionen Titel V

3.3.6. Einhaltung der Artikel 290 und 291 AEUV

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Wertpapierabrechnung

Kapitel I
Verbuchung im Effektengiro

Artikel 3
Verbuchung im Effektengiro

Artikel 4
Durchsetzung

Kapitel II
Abrechnungsperioden

Artikel 5
Vorgesehene Abrechnungstage

Kapitel III
Abrechnungsdisziplin

Artikel 6
Maßnahmen zur Verhinderung gescheiterter Abwicklungen

Artikel 7
Maßnahmen gegen gescheiterte Abwicklungen

Artikel 8
Durchsetzung

Titel III
Zentralverwahrer

Kapitel I
Zulassung und Beaufsichtigung von Zentralverwahrern

Abschnitt 1
für die Zulassung Beaufsichtigung von Zentralverwahrern Zuständige Behörden

Artikel 9
Zuständige Behörde

Artikel 10
Benennung der zuständigen Behörde

Artikel 11
Maßgebliche Behörden

Artikel 12
Zusammenarbeit zwischen den Behörden

Artikel 13
Krisensituationen

Abschnitt 2
Zulassungsbedingungen -Verfahren für Zentralverwahrer

Artikel 14
Zulassung eines Zentralverwahrers

Artikel 15
Zulassungsverfahren

Artikel 16
Auswirkungen der Zulassung

Artikel 17
Ausweitung und Auslagerung der Tätigkeiten und Dienstleistungen

Artikel 18
Entzug der Zulassung

Artikel 19
Zentralverwahrer-Verzeichnis

Abschnitt 3
Beaufsichtigung von Zentralverwahrern

Artikel 20
Überprüfung und Bewertung

Abschnitt 4
Erbringung von Dienstleistungen in einem Anderen Mitgliedstaat

Artikel 21
Freier Dienstleistungsverkehr in anderen Mitgliedstaaten

Artikel 22
Kooperation zwischen den Behörden des Herkunfts- und des Aufnahmemitgliedstaats

Abschnitt 5
Beziehungen zu Drittländern

Artikel 23
Drittländer

Kapitel II
Anforderungen für Zentralverwahrer

Abschnitt 1
Organisatorische Anforderungen

Artikel 24
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 25
Geschäftsleitung, Leitungsorgan und Aktionäre

Artikel 26
Nutzerausschuss

Artikel 27
Aufbewahrungspflichten

Artikel 28
Auslagerung

Abschnitt 2
Wohlverhaltensregeln

Artikel 29
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 30
Beteiligungsvorschriften

Artikel 31
Transparenz

Artikel 32
Verfahren der Kommunikation mit Teilnehmern und anderen Marktinfrastrukturen

Abschnitt 3
Anforderungen für Dienstleistungen der Zentralverwahrer

Artikel 33
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 34
Integrität der Emission

Artikel 35
Schutz der Wertpapiere der Teilnehmer

Artikel 36
Wirksamkeit von Abrechnungen

Artikel 37
Barabrechnung

Artikel 38
Regeln und Verfahren bei Ausfall eines Teilnehmers

Abschnitt 4
Aufsichtsrechtliche Anforderungen

Artikel 39
Allgemeine Anforderungen

Artikel 40
Rechtliche Risiken

Artikel 41
Allgemeines Geschäftsrisiko

Artikel 42
Operationelle Risiken

Artikel 43
Anlagerisiken

Artikel 44
Eigenkapitalanforderungen

Abschnitt 5
Anforderungen für Verbindungen der Zentralverwahrer

Artikel 45
Verbindungen der Zentralverwahrer

Kapitel III
Rechtskollision

Artikel 46
Auf Eigentumsaspekte anwendbares Recht

Kapitel IV
Zugang zu Zentralverwahrern

Abschnitt 1
Zugang der Emittenten zu Zentralverwahrern

Artikel 47
Begebung bei einem beliebigen in der EU-zugelassenen Zentralverwahrer

Abschnitt 2
Zugang von Zentralverwahrern untereinander

Artikel 48
Normale Zugangsverbindung

Artikel 49
Kundenspezifische Zugangsverbindung

Artikel 50
Verfahren für Zentralverwahrer-Verbindungen

Abschnitt 3
Zugang zwischen einem Zentralverwahrer einer Anderen Marktinfrastruktur

Artikel 51
Zugang zwischen einem Zentralverwahrer und einer anderen Marktinfrastruktur

Titel IV
Zur Erbringung bankartiger Nebendienstleistungen für Teilnehmer der Zentralverwahrer Benannte Kreditinstitute

Artikel 52
Genehmigung zur Erbringung bankartiger Nebendienstleitungen

Artikel 53
Verfahren zur Erteilung oder Ablehnung der Genehmigung

Artikel 54
Erweiterung der bankartigen Nebendienstleitungen

Artikel 55
Entzug der Genehmigung

Artikel 56
Zentralverwahrer- Verzeichnis

Artikel 57
Aufsichtsrechtliche Anforderungen an zur Erbringung bankartiger Nebendienstleistungen benannte Kreditinstitute

Artikel 58
Beaufsichtigung der zur Erbringung bankartiger Nebendienstleistungen benannten Kreditinstitute

Titel V
Sanktionen

Artikel 59
Verwaltungsrechtliche Sanktionen und Maßnahmen

Artikel 60
Sanktionsbefugnisse

Artikel 61
Wirksame Anwendung der Sanktionen

Artikel 62
Meldung von Verstößen

Titel VI
Delegierte Rechtsakte, Übergangsbestimmungen,

Artikel 63
Übertragung von Befugnissen

Artikel 64
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 65
Durchführungsbefugnisse

Artikel 66
Ausschussverfahren

Artikel 67
Übergangsbestimmungen

Artikel 68
Änderung der Richtlinie 98/26/EG

Artikel 69
Berichte und Überprüfung

Artikel 70
Inkrafttreten und Anwendung

Anhang
Liste der Dienstleistungen

Abschnitt
A Kerndienstleistungen der Zentralverwahrer

Abschnitt
B Nichtbankartige Nebendienstleistungen der Zentralverwahrer

Abschnitt
C Bankartige Nebendienstleistungen

Anhang
Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 629/11 (Beschluss)

... 11. Um die vorhandenen Potenziale dauerhaft zu mobilisieren, bedürfen diese Regionen noch der Unterstützung durch verlässliche flächendeckende Förderinstrumente, die der spezifischen Situation dieser Regionen gerecht werden. Trotz sichtbarer Fortschritte sind noch erhebliche Anstrengungen notwendig, bis das Ziel einer selbsttragenden Wirtschaftsstruktur erreicht sein wird. Entwicklungsrückstände, wie zu geringe FuE-Kapazitäten, zu geringe Einbindung in internationale Wirtschaftskreisläufe, unzureichende Eigenkapitalausstattung der Unternehmen und die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit, werden bis 2013 noch nicht abgebaut sein. Diese Situation besteht in vergleichbarer Weise auch in den aktuellen Phasing-out-Regionen. Ein Abfall der Förderung auf das Niveau der Wettbewerbsgebiete bei gleichzeitiger Verschlechterung der Förderbedingungen würde daher auch dort die positive Entwicklung zu einer selbsttragenden Wirtschaftsstruktur gefährden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 629/11 (Beschluss)




2 Gesamtwertung

I. Ziele, Gebietskategorien und Finanzrahmen Ziele

4 Gebietskategorien

Weniger entwickelte Regionen

5 Übergangsregionen

Stärker entwickelte Regionen

Territoriale Zusammenarbeit

4 Finanzrahmen

4 Zusätzlichkeit

II. Strategische Programmplanung Gemeinsamer strategischer Rahmen GSR

4 Partnerschaftsvereinbarung

Operationelle Programme

III. Konditionalitäten

IV. Thematische Konzentration und Prioritätenbildung

V. Territoriale Entwicklung

VI. Monitoring, Begleitung und Evaluierung

VII. Verwaltung und Finanzkontrolle

Zu den Strukturfonds

Verwaltungs - und Kontrollsystem

4 Akkreditierungsverfahren

Aufgaben der Behörden

4 Finanzmanagement/Finanzfluss

4 Datenaustauschsysteme

VIII. Förderfähigkeitsregeln

IX. Finanzinstrumente

Zur technischen Hilfe

X. Delegierung von Rechtsakten

XI. Übergangsbestimmungen

XII. Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 629/1/11

... 14. Um die vorhandenen Potenziale dauerhaft zu mobilisieren, bedürfen diese Regionen noch der Unterstützung durch verlässliche flächendeckende Förderinstrumente, die der spezifischen Situation dieser Regionen gerecht werden. Trotz sichtbarer Fortschritte sind noch erhebliche Anstrengungen notwendig, bis das Ziel einer selbsttragenden Wirtschaftsstruktur erreicht sein wird. Entwicklungsrückstände, wie zu geringe FuE-Kapazitäten, zu geringe Einbindung in internationale Wirtschaftskreisläufe, unzureichende Eigenkapitalausstattung der Unternehmen und die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit, werden bis 2013 noch nicht abgebaut sein. Diese Situation besteht in vergleichbarer Weise auch in den aktuellen Phasing-out-Regionen. Ein Abfall der Förderung auf das Niveau der Wettbewerbsgebiete bei gleichzeitiger Verschlechterung der Förderbedingungen würde daher auch dort die positive Entwicklung zu einer selbsttragenden Wirtschaftsstruktur gefährden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 629/1/11




2 Gesamtwertung

I. Ziele, Gebietskategorien und Finanzrahmen

3 Ziele

3 Gebietskategorien

Weniger entwickelte Regionen

4 Übergangsregionen

Stärker entwickelte Regionen

Territoriale Zusammenarbeit

4 Finanzrahmen

3 Zusätzlichkeit

II. Strategische Programmplanung Gemeinsamer strategischer Rahmen (GSR)

3 Partnerschaftsvereinbarung

Operationelle Programme

III. Konditionalitäten

IV. Zu den Konditionalitäten bei der Hochschulbildung

V. Zu den Konditionalitäten beim lebenslangen Lernen

VI. Thematische Konzentration und Prioritätenbildung

VII. Territoriale Entwicklung

VIII. Monitoring, Begleitung und Evaluierung

IX. Verwaltung und Finanzkontrolle

Zu den Strukturfonds

Verwaltungs - und Kontrollsystem

3 Akkreditierungsverfahren

Aufgaben der Behörden

3 Finanzmanagement/Finanzfluss

3 Datenaustauschsysteme

X. Förderfähigkeitsregeln

XI. Finanzinstrumente

Zur technischen Hilfe

Zu den Finanzbestimmungen

XII. Delegierung von Rechtsakten

XIII. Übergangsbestimmungen

XIV. Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 424/11 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass eine Stärkung der Eigenkapitalausstattung der Kreditinstitute einen wirksamen Schutz vor institutsindividuellen Risiken sowie makroökonomischen Störungen darstellt. Ein wesentlicher Bestandteil sind hierbei die durch die Richtlinie neu eingeführten Kapitalpuffer, die zu einer Abmilderung der möglichen prozyklischen Effekte der Regulierung beitragen sollen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass Instituten ein Anreiz für einen freiwilligen und insbesondere vollumfänglichen Aufbau der Kapitalpuffer vor den in Artikel 149 des Richtlinienvorschlags angegebenen Zeiträumen gegeben wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 424/11 (Beschluss)




Zu Artikel 68

Zu Artikel 73

Zu Artikeln 76

Zu Artikel 87

Zum Richtlinienvorschlag allgemein

Zur Umsetzung von Basel III in EU-Recht

Zur Umsetzung von Basel III allgemein

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 399/11 (Beschluss)

... 45. Darüber hinaus werfen die bisher von der Kommission geäußerten Vorstellungen zur Ausgestaltung der Übergangsunterstützung zahlreiche Fragen auf. Dies betrifft insbesondere die Förderprioritäten, die Interventionsbereiche, die Kofinanzierungssätze, die beihilferechtliche Behandlung und die Flexibilität bei den zu ergreifenden Maßnahmen. Die Übergangsregelungen für die aus der Förderung im Rahmen des Ziels Konvergenz ausscheidenden Regionen sollten sich weitestgehend an den Fördermodalitäten des Ziels Konvergenz orientieren. Um die vorhandenen Potenziale dauerhaft zu mobilisieren, bedürfen diese "Übergangsgebiete" noch der Unterstützung durch verlässliche flächendeckende Förderinstrumente, die der spezifischen Situation dieser Regionen gerecht werden. Trotz sichtbarer Fortschritte sind noch erhebliche Anstrengungen notwendig, bis das Ziel einer selbsttragenden Wirtschaftsstruktur erreicht sein wird. Entwicklungsrückstände, wie zu geringe FuE-Kapazitäten, zu geringe Einbindung in internationale Wirtschaftskreisläufe, unzureichende Eigenkapitalausstattung der Unternehmen und die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit, werden bis 2013 noch nicht abgebaut sein. Ein Abfall der Förderung auf das Niveau der Wettbewerbsgebiete würde auch in den Phasingout-Regionen die positive Entwicklung zu einer selbsttragenden Wirtschaftsstruktur gefährden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 399/11 (Beschluss)




I. Zu den Vorlagen insgesamt

II. Gesamteinschätzung

3 Ergebnisse

3 Vereinfachung

3 Konditionalität

3 Additionalität

Einbeziehung privater Sektor

III. Einnahmeseite

Finanztransaktionssteuer, MwSt-Eigenmittelquelle, MwSt-Einnahme

System der Beitragskürzungen und Korrekturbeträge

IV. Struktur des Haushalts Zeitraum

Rubriken, Flexibilität

V. Strukturpolitik

Umfang insgesamt

Gemeinsamer strategischer Rahmen aller Fonds

3 Partnerschaftsabkommen

Operationelle Programme

Exante - und Expost-Bedingungen

3 Leistungsreserve

Konzentration auf Prioritäten

Innovative Finanzinstrumente

Ziel Konvergenz

Übergangsgebiete, Sicherheitsnetz, Zwischenkategorie

3 Wettbewerbsgebiete

Territoriale Zusammenarbeit

ESF, Investitionen in Humankapital

3 Mittelabfluss

3 Infrastrukturfazilität

VI. Andere Politikbereiche Gemeinsame Agrarpolitik GAP

Zur Ökologisierung der Direktzahlungen Greening

Zur Begrenzung und Konvergenz der Direktzahlungen

Weiteres zur GAP

Zur Reform der GAP

3 Katastrophenschutz

Ausweitung der Programme zur Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung, Mobilität und Jugend sowie des Kulturbereichs

Forschung und Entwicklung

Umwelt und Klima

3 Außenbeziehungen/Nachbarschaftspolitik

3 Entwicklungspolitik

VII. Instrumente und Durchführung Exekutivagenturen

Rechenschaftspflicht, Kontrolle, Betrugsanfälligkeit

Zusammenfassung von Programmen, gemeinsame Regeln

Verwaltungsausgaben, Personalabbau, Beamtenstatut

VIII. Zeitrahmen für die Verabschiedung, maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme, Direktzuleitung


 
 
 


Drucksache 733/11

... Eigenkapitaldefinition (Teil 2, Titel I): Bei Ausbruch der Krise war die Eigenkapitalausstattung der Institute quantitativ wie qualitativ unzureichend. Angesichts der Risiken, mit denen sie konfrontiert waren, verfügten zahlreiche Institute nicht über ausreichende Mengen an Kapitalinstrumenten der höchsten Qualität, durch die auftretende Verluste sofort effektiv absorbiert werden können und die zur Erhaltung eines Instituts unter der Annahme der Unternehmensfortführung beitragen können. Hybride Kernkapitalinstrumente (Tier-1), die im Fall einer Unternehmensfortführung zuvor als verlustabsorbierend angesehen wurden, haben sich in der Praxis als unwirksam erwiesen. Ergänzungskapitalinstrumente (Tier-2) waren bei der Insolvenz eines Instituts nicht mehr in der Lage, ihre Aufgabe der Verlustabsorption zu erfüllen, da ein Ausfall von Instituten oft nicht zulässig war. Die erforderliche Qualität der Kapitalinstrumente, um unerwartete Verluste aufgrund von Risiken im Handelsbuch zu absorbieren hat sich als genauso hoch herausgestellt wie die für Risiken im Nichthandelsbuch, und die Qualität von Drittrangmittel (Tier-3) hat sich als nicht ausreichend erwiesen. Zur Wahrung der finanziellen Stabilität haben die Regierungen in mehreren Ländern Unterstützungen für den Bankensektor in noch nie dagewesenem Umfang bereitgestellt. Eine unzureichende Harmonisierung der Eigenkapitaldefinition in der EU hat zu dieser Lage beigetragen, mit verschiedenen Mitgliedstaaten, die wesentlich unterschiedliche Auffassungen darüber vertraten, welche Bestandteile des Eigenkapitals als Eigenmittel gelten sollten und welche nicht. Gemeinsam mit der Tatsache, dass die regulatorischen Quoten die tatsächliche Fähigkeit eines Instituts, Verluste zu absorbieren, nicht korrekt widerspiegelten, wurde dadurch die Fähigkeit des Markts beeinträchtigt, die Solvenz von Instituten in der EU genau und kohärent zu bewerten. Dies verschärfte wiederum die finanzielle Instabilität in der EU.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 733/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

1.1. Gründe und Ziele

1.1.1. Aufgegriffene Probleme - neue Bestimmungen nach Basel III

1.1.2. Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Rahmen

2. Ergebnisse der Konsultationen der Beteiligten der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultation der Beteiligten

2.1.1. CEBS

2.1.2. CRD-Arbeitsgruppe

2.1.3. Andere öffentliche Konsultationen

2.2. Folgenabschätzung

2.2.1. Einzelne Maßnahmen

2.2.2. Politikinstrumente

2.2.3. Gesamtwirkung des Legislativpakets

2.2.4. Bürokratieaufwand

3. Überwachung Evaluierung

4. Rechtliche Aspekte

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Subsidiarität

4.3. Rolle der EBA und Einhaltung der Artikeln 290 und 291 AEUV

4.4. Interaktion und Kohärenz der Elemente des Pakets

5. Ausführliche Erklärung des Vorschlags - Vergleich mit BASEL III

5.1. Maximale Harmonisierung gesamte Verordnung

5.2. Eigenkapitaldefinition Teil 2 :

5.2.1. Abzug von wesentlichen Beteiligungen an Versicherungsunternehmen und Finanzkonglomeraten

5.2.2. Eigenmittel höchster Qualität - Kriterien, Übergang und Besitzstandsregelung

5.2.3. Gegenseitigkeitsgesellschaften, Genossenschaftsbanken und ähnliche Einrichtungen

5.2.4. Minderheitsbeteiligung und bestimmte von Tochtergesellschaften emittierte Kapitalinstrumente

5.2.5. Abzug bestimmter latenter Steueransprüche DTAs

5.3. Behandlung spezifischer Forderungen Teil 3, Titel II, Kapitel 2 :

5.3.1. Behandlung von Forderungen gegenüber KMU

5.3.2. Behandlung von Forderungen aufgrund von Handelsfinanzierungsaktivitäten

5.4. Gegenparteiausfallrisiko Teil 3, Titel II, Kapitel 6 :

5.5. Liquidität Teil 6

5.5.1. Mindestanforderung für die Liquidität

5.5.2. Strukturelle Liquiditätsanforderung

5.6. Verschuldung Teil 7

5.7. Untergrenze von Basel I Teil 13

6. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

TEIL 1 Allgemeine Bestimmungen

Titel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Aufsichtsbefugnisse

Artikel 3
Anwendung strengerer Anforderungen durch Institute

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Titel II
Anwendungsebenen

Kapitel 1
Erfüllung der Anforderungen auf Einzelbasis

Artikel 5
Allgemeine Grundsätze

Artikel 6
Ausnahmen von der Anwendung der Aufsichtsanforderungen auf Einzelbasis

Artikel 7
Ausnahmen von der Anwendung der Liquiditätsanforderungen auf Einzelbasis

Artikel 8
Konsolidierung auf Einzelbasis

Artikel 9
Ausnahmenfür Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation ständig zugeordnet sind

Kapitel 2
Aufsichtliche Konsolidierung

Abschnitt 1
Anwendung der Anforderungen auf konsolidierter Basis

Artikel 10
Allgemeine Behandlung

Artikel 11
Finanzholdinggesellschaft oder gemischte Finanzholdinggesellschaft mit einem Kreditinstitut und einer Wertpapierfirma als Tochtergesellschaften

Artikel 12
Anwendung der Offenlegungspflichten auf konsolidierter Basis

Artikel 13
Anwendung der Anforderungen von Teil 5 auf konsolidierter Basis

Artikel 14
Ausnahme von der Anwendung der Eigenmittelanforderungen auf konsolidierter Basis auf Wertpapierfirmengruppen

Artikel 15
Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen mit einer Befreiung von den Eigenmittelanforderungen auf konsolidierter Basis

Abschnitt 2
METHODEN der aufsichtlichen Konsolidierung

Artikel 16
Methoden der aufsichtlichen Konsolidierung

Abschnitt 3
Anwendungsbereich der aufsichtlichen Konsolidierung

Artikel 17
Vom Anwendungsbereich der aufsichtlichen Konsolidierung ausgenommene Unternehmen

Artikel 18
Gemeinsame Entscheidungen über Aufsichtsanforderungen

Artikel 19
Gemeinsame Entscheidungen über die Anwendung von Liquiditätsanforderungen

Artikel 20
Teilkonsolidierung von Unternehmen in Drittländern

Artikel 21
Unternehmen in Drittländern

TEIL 2 Eigenmittel

Titel I
Begriffsbestimmungen für Eigenmittel

Artikel 22
Begriffsbestimmungen

Titel II
Bestandteile der Eigenmittel

Kapitel 1
Kernkapital

Artikel 23
Kernkapital

Kapitel 2
Hartes Kernkapital

Abschnitt 1
Posten Instrumente des harten Kernkapitals

Artikel 24
Posten des harten Kernkapitals

Artikel 25
Zu den Posten des harten Kernkapitals zählende Kapitalinstrumente von Gegenseitigkeitsgesellschaften, Genossenschaften und ähnlichen Einrichtungen

Artikel 26
Instrumente des harten Kernkapitals

Artikel 27
Kapitalinstrumente von Gegenseitigkeitsgesellschaften, Genossenschaften und ähnlichen Einrichtungen

Artikel 28
Nichterfüllung der Bedingungen für Instrumente des harten Kernkapitals

Abschnitt 2
Prudential Filter

Artikel 29
Verbriefte Aktiva

Artikel 30
Cash-flow-Sicherungsgeschäfte und Wertveränderungen der Eigenverbindlichkeiten

Artikel 31
Zusätzliche Wertberichtigungen

Artikel 32
Nicht realisierte Gewinne und Verluste zum Fair Value

Abschnitt 3
Abzüge von Posten des harten Kernkapitals, Ausnahmen Alternativen

Unterabschnitt 1
Abzüge von Posten des harten Kernkapitals

Artikel 33
Abzüge von Posten des harten Kernkapitals

Artikel 34
Abzug immaterieller Vermögenswerte

Artikel 35
Abzug von der künftigen Rentabilität abhängiger latenter Steueransprüche

Artikel 36
Nicht von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche

Artikel 37
Abzug negativer Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge

Artikel 38
Abzug der Vermögenswerte leistungsdefinierter Pensionsfonds

Artikel 39
Abzug von Beteiligungen an eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals

Artikel 40
Wesentliche Investition in ein relevantes Unternehmen

Artikel 41
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des harten Kernkapitals relevanter Unternehmen und bei Überkreuzbeteiligung eines Instituts mit dem Ziel der künstlichen Erhöhung der Eigenmittel

Artikel 42
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des harten Kernkapitals relevanter Unternehmen

Artikel 43
Abzüge von Beteiligungen an relevanten Unternehmen, an denen das Institut keine wesentliche Investition hält

Artikel 44
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des harten Kernkapitals, wenn ein Institut eine wesentliche Investition an einem relevanten Unternehmen hält

Unterabschnitt 2
Abzug von Posten des harten Kernkapitals - Ausnahmen Alternativen

Artikel 45
Schwellenwertefür Ausnahmen vom Abzug von Posten des harten Kernkapitals

Artikel 46
Abzüge bei konsolidierten Abschlüssen -Ausnahmen und Alternativen

Abschnitt 3
Hartes Kernkapital

Artikel 47
Hartes Kernkapital

Kapitel 3
Zusätzliches Kernkapital

Abschnitt 1
Posten Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 48
Posten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 49
Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 50
Beschränkungen hinsichtlich der Streichung von Ausschüttungen aus Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals und Merkmale der Instrumente, die eine Rekapitalisierung des Instituts behindern könnten

Artikel 51
Wertberichtigung oder Umwandlung von Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 52
Nichteinhaltung der Auflagen für Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals

Abschnitt 2
Abzüge von Posten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 53
Abzüge von Posten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 54
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 55
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals relevanter Unternehmen und bei Überkreuzbeteiligung eines Instituts mit dem Ziel der künstlichen Erhöhung der Eigenmittel

Artikel 56
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals relevanter Unternehmen

Artikel 57
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von relevanten

Abschnitt 3
Zusätzliches Kernkapital

Artikel 58
Zusätzliches Kernkapital

Kapitel 4
Ergänzungskapital

Abschnitt 1
Posten Instrumente des Ergänzungskapitals

Artikel 59
Posten des Ergänzungskapitals

Artikel 60
Instrumente des Ergänzungskapitals

Artikel 61
Amortisierung von Instrumenten des Ergänzungskapitals

Artikel 62
Nichteinhaltung der Auflagen für Instrumente des Ergänzungskapitals

Abschnitt 2
ABZÜGE von Posten des Ergänzungskapitals

Artikel 63
Abzüge von Posten des Ergänzungskapitals

Artikel 64
Abzüge von Beteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen

Artikel 65
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen relevanter Unternehmen und bei Überkreuzbeteiligung eines Instituts mit dem Ziel der künstlichen Erhöhung der Eigenmittel

Artikel 66
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangiger Darlehen relevanter Unternehmen

Artikel 67
Abzug von Instrumenten des Ergänzungskapitals ohne Halten einer wesentlichen Investition an einem relevanten Unternehmen

Abschnitt 3
Ergänzungskapital

Artikel 68
Ergänzungskapital

Kapitel 5
Eigenmittel

Artikel 69
Eigenmittel

Kapitel 6
Allgemeine Anforderungen

Artikel 70
Beteiligungen an nicht zum regulatorischen Kapital zählenden Kapitalinstrumenten beaufsichtigter Unternehmen

Artikel 71
Indirekte Beteiligungen aus dem Halten von Indexpapieren

Artikel 72
Bedingungen für die Verringerung der Eigenmittel

Artikel 73
Zustimmung der Aufsichtsbehörden zur Verringerung der Eigenmittel

Artikel 74
Befristete Ausnahme vom Abzug von Eigenmitteln

Artikel 75
Kontinuierliche Prüfung der Eigenmittelqualität

Titel III
Minderheitsbeteiligungen und durch Tochtergesellschaften begebene Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals und des Ergänzungskapitals

Artikel 76

Artikel 77
Qualifiziertes zusätzliches Kernkapital, Kernkapital, Ergänzungskapital und qualifizierte Eigenmittel

Artikel 78
Qualifiziertes zusätzliches Kernkapital und Ergänzungskapital einer Zweckgesellschaft

Artikel 79
Minderheitsbeteiligungen des konsolidierten harten Kernkapitals

Artikel 80
Qualifizierte Kernkapitalinstrumente des konsolidierten Kernkapitals

Artikel 81
Qualifiziertes Kernkapital des konsolidierten zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 82
Qualifizierte Eigenmittel der konsolidierten Eigenmittel

Artikel 83
Qualifizierte Eigenmittelinstrumente des konsolidierten Ergänzungskapitals

Titel IV
Qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors

Artikel 84
Risikogewichtung und Verbot qualifizierter Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors

Artikel 85
Alternative zum Risikogewicht von 1250%

Artikel 86
Ausnahmen

TEIL III Eigenmittelanforderungen

Titel I
Allgemeine Anforderungen, Bewertung und Berichterstattung

Kapitel 1
Mindesthöhe der Eigenmittel Abschnitt 1 Eigenmittelanforderungen an Institute

Artikel 87
Eigenmittelanforderungen

Artikel 88
Anfangskapitalanforderung unter Annahme der Unternehmensfortführung

Artikel 89
Ausnahmefür Handelsbuchtätigkeiten von geringem Umfang

Abschnitt 2
Eigenmittelanforderungen an Wertpapierfirmen mit Beschränkter Zulassung für die Erbringung von Finanzdienstleistungen

Artikel 90
Eigenmittelanforderungen an Wertpapierfirmen mit beschränkter Zulassung für die Erbringung von Finanzdienstleistungen

Artikel 91
Eigenmittelanforderungen an Wertpapierfirmen mit einem Anfangskapital in der in Artikel 29 der Richtlinie [vom Amt für Veröffentlichungen einzufügen] festgelegten Höhe

Artikel 92
Eigenmittel auf der Grundlage der fixen Gemeinkosten

Artikel 93
Eigenmittel von Wertpapierfirmen auf konsolidierter Basis

Kapitel 2
Berechnung und Meldepflichten

Artikel 94
Bewertung

Artikel 95
Berichterstattung über Eigenmittelanforderungen

Artikel 96
Spezifische Meldepflichten

Kapitel 3
Handelsbuch

Artikel 97
Anforderungen für das Handelsbuch

Artikel 98
Führung des Handelsbuchs

Artikel 99
Einbeziehung in das Handelsbuch

Artikel 100
Anforderungenfür eine vorsichtige Bewertung

Artikel 101
Interne Sicherungsgeschäfte

Titel II
Eigenkapitalanforderungen für Kreditrisiken

Kapitel 1
Allgemeine Grundsätze

Artikel 102
Ansätze zur Ermittlung des Kreditrisikos

Artikel 103
Verwendung des Verfahrens zur Kreditrisikominderung im Rahmen des Standard- und IRB-Ansatzes

Artikel 104
Behandlung verbriefter Forderungen im Rahmen des Standard- und IRB-Ansatzes

Artikel 105
Behandlung der Kreditrisikoanpassung

Kapitel 2
Standardansatz

Abschnitt 1
Allgemeine Grundsätze

Artikel 106
Forderungswert

Artikel 107
Forderungsklassen

Artikel 108
Berechnung der risikogewichteten Forderungsbeträge

Abschnitt 2
Risikogewichte

Artikel 109
Forderungen an Zentralstaaten oder Zentralbanken

Artikel 110
Forderungen an Gebietskörperschaften

Artikel 111
Forderungen an öffentliche Stellen

Artikel 112
Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken

Artikel 113
Forderungen an internationale Organisationen

Artikel 114
Forderungen an Institute

Artikel 115
Forderungen an Institute mit Rating

Artikel 116
Forderungen an Institute ohne Rating

Artikel 117
Forderungen an Unternehmen

Artikel 118
Retailforderungen

Artikel 119
Durch Hypotheken auf Immobilien besicherte Forderungen

Artikel 120
Durch Wohnimmobilien vollständig besicherte Forderungen

Artikel 121
Durch Hypotheken auf gewerbliche Immobilien vollständig besicherte Forderungen

Artikel 122
Ausgefallene Forderungen

Artikel 123
Mit besonders hohen Risiken verbundene Posten

Artikel 124
Forderungen in Form gedeckter Schuldverschreibungen

Artikel 125
Verbriefungspositionen

Artikel 126
Forderungen an Institute und Unternehmen mit einem kurzfristigen Rating

Artikel 127
Forderungen in Form von Anteilen an oder Aktien von Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)

Artikel 128
Beteiligungspositionen

Artikel 129
Sonstige Posten

Abschnitt 3
Anerkennung Zuordnung von Kreditrisikoeinschätzungen

Unterabschnitt 1
Anerkennung von ECAI

Unterabschnitt 2
Zuordnung der Ratings von ECAI

Artikel 131
Zuordnung der Ratings von ECAI

Unterabschnitt 3
Anwendung der Ratings von Exportversicherungsagenturen

Artikel 132
Anwendung der Ratings von Exportversicherungsagenturen

Abschnitt 4
Anwendung der Ratings von ECAI zur Bestimmung des Risikogewichts

Artikel 133
Allgemeine Anforderungen

Artikel 134
Emittenten- und Emissionsratings

Artikel 135
Lang- und kurzfristige Ratings

Artikel 136
Positionen in der Landeswährung und in ausländischer Währung

Kapitel 3
Auf internen Ratings basierender Ansatz (IRB-Ansatz)

Abschnitt 1
Genehmigung der Anwendung des IRB-Ansatzes durch die zuständigen Behörden

Artikel 137
IRB 0 Begriffsbestimmungen

Artikel 138
Genehmigungfür die Anwendung des IRB-Ansatzes

Artikel 139
Bewertung eines Antrags auf Anwendung des IRB-Ansatzes durch die zuständigen Behörden

Artikel 140
Erfahrungen mit der Anwendung von IRB-Ansätzen

Artikel 141
Erforderliche Maßnahmen, wenn die Anforderungen dieses Kapitels nicht mehr erfüllt sind

Artikel 142
Methode für die Zuordnung von Forderungen in Forderungsklassen

Artikel 143
Bedingungen für die Anwendung des IRB-Ansatzes in verschiedenen Forderungsklassen und Geschäftsfeldern

Artikel 144
Bedingungen für einen Rückgriff auf weniger komplizierte Ansätze

Artikel 145
Bedingungen für eine dauerhafte Teilanwendung

Abschnitt 2
Berechnung risikogewichteter Forderungsbeträge

Unterabschnitt 1
Behandlung nach Forderungsart / Forderungsklasse

Artikel 146
Behandlung nach Forderungsklasse

Artikel 147
Behandlung von Forderungen in Form von Anteilen an oder Aktien von Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)

Unterabschnitt 2
Berechnung der risikogewichteten Forderungsbeträge für Kreditrisiken

Artikel 148
Risikogewichtete Forderungsbeträge für Forderungen an Unternehmen, Institute, Zentralstaaten und Zentralbanken

Artikel 149
Risikogewichtete Forderungsbeträge für Retailforderungen

Artikel 150
Risikogewichtete Forderungsbeträge für Beteiligungspositionen

Artikel 151
Risikogewichtete Forderungsbeträgefür Beteiligungspositionen

Artikel 152
Risikogewichtete Forderungsbeträgefür sonstige Aktiva, bei denen es sich nicht um Kreditverpflichtungen handelt

Unterabschnitt 3
Berechnung der risikogewichteten Forderungsbeträge für das Verwässerungsrisiko gekaufter Forderungen

Artikel 153
Risikogewichtete Forderungsbeträgefür das Verwässerungsrisiko gekaufter Forderungen


 
 
 


Drucksache 89/10 (Beschluss)

... Zur Dämpfung künftiger Risiken auf den Finanzmärkten sind Anpassungen am Eigenkapitalregime von Basel II notwendig. Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat hierzu im Dezember einen Diskussionsvorschlag vorgelegt. Vorgesehen sind darin insbesondere eine Erhöhung der Eigenkapitalausstattung, eine geänderte Definition von "

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Drucksache 89/10 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Einführung akut wirkender Notfallregelungen in das Basel II-Regime


 
 
 


Drucksache 337/10

... 4 Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (Neufassung), ABl. L 177 vom 30.6.2006, und Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten auf Ratingagenturen (Neufassung), ABl. L 177 vom 30.6.2006.

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Drucksache 337/10




Grünbuch Corporate Governance in Finanzinstituten und Vergütungspolitik {KOM 2010 285 endgültig} {KOM 2010 286 endgültig} {SEK 2010 669} Text von Bedeutung für den EWR

1. Einleitung

2. der Begriff der Corporate Governance und die Finanzinstitute

3. Mängel und Schwächen der Corporate Governance in Finanzinstituten

3.1. Interessenkonflikte

3.2. Das Problem der wirksamen Anwendung der Corporate-Governance-Grundsätze durch Finanzinstitute

3.3. Verwaltungsrat15

3.4. Risikomanagement

3.5. Rolle der Aktionäre

3.6. Rolle der Aufsichtsorgane

3.7. Rolle der Revisoren

4. Erste Antworten

5. Ansätze für die zukunft

5.1. Verwaltungsrat

Allgemeine Frage 1:

Spezifische Fragen:

5.2. Funktionen mit Risikorelevanz

Allgemeine Frage 2:

Spezifische Fragen:

5.3. Externe Revisoren

Allgemeine Frage 3:

Spezifische Fragen:

5.4. Aufsichtsbehörden

Allgemeine Frage 4:

Spezifische Fragen:

5.5. Aktionäre

Allgemeine Frage 5:

Spezifische Fragen:

5.6. Wirksame Anwendung der Corporate-Governance-Grundsätze in der Praxis

Allgemeine Frage 6:

Spezifische Fragen:

5.7. Vergütung

Allgemeine Frage 7:

Spezifische Fragen:

Allgemeine Frage 7a:

Spezifische Frage:

5.8. Interessenkonflikte

Allgemeine Frage 8:

Spezifische Fragen:

6. Die nächsten Schritte


 
 
 


Drucksache 41/3/10

... 3. Der Bundesrat sieht darüber hinaus wie die Bundesregierung nach wie vor erhebliche Risiken für die Wirtschaftsentwicklung durch die Situation auf den internationalen Finanzmärkten. Er stellt fest, dass der Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte weiterhin zentrale Bedeutung zukommt. Der Bundesrat stimmt mit der Bundesregierung darin überein, dass die Verletzung zentraler marktwirtschaftlicher Prinzipien wie Haftung und Verantwortung Auslöser der Finanz- und Wirtschaftskrise war. Der Bundesrat begrüßt, dass zukünftig alle systemisch relevanten Finanzmarktakteure, alle Finanzmarktprodukte und alle Finanzmärkte einer Aufsicht und Regulierung unterliegen sollen und die hierzu in den letzten Monaten eingeleiteten und die im Jahreswirtschaftsbericht 2010 aufgeführten noch vorgesehenen Maßnahmen. Der Bundesrat sieht allerdings darüber hinausgehenden Handlungsbedarf. Er teilt die Auffassung des Sachverständigenrates, dass die Fortschritte bei der Restrukturierung von Banken und der Bereinigung der Bankbilanzen von Problem-Aktiva bisher unzureichend sind. Daher muss der Druck auf Banken mit mangelnder Eigenkapitalausstattung, Problem-Aktiva auszulagern und Rekapitalisierungen durchzuführen, erhöht werden. Ohne eine konsequente Bereinigung der Bankbilanzen wird es nicht gelingen, eine solide Eigenkapitalbasis der Banken zu schaffen, die Voraussetzung dafür ist, eine Dämpfung der volkswirtschaftlichen Gesamtnachfrage durch eine unzureichende Kreditversorgung zu verhindern. Vor diesem Hintergrund hält der Bundesrat kurzfristig eine Überprüfung der mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung (so genannte "



Drucksache 482/10

... (9b) Sichere Aktiva mit niedrigem Risiko im Sinne dieses Gesetzes sind Aktiva, die unter eine Kategorie gemäß Anhang I Nummer 14 Tabelle 1 der Richtlinie 2006/49/EG vom 14. Juni 2006 über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten in der Fassung des Artikels 1 Nummer 1 Buchstabe b der Richtlinie 2009/27/EG der Kommission vom 7. April 2009 zur Änderung bestimmter Anhänge der Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich technischer Vorschriften für das Risikomanagement (ABl. L 94 vom 8.4.2009, S. 97) fallen, für die die Eigenkapitalanforderung für das spezifische Risiko nicht höher als 1,6 Prozent ist, wobei jedoch andere qualifizierte Positionen gemäß Nummer 15 jenes Anhangs ausgeschlossen sind. Sichere Aktiva mit niedrigem Risiko im Sinne dieses Gesetzes sind auch Anteile an einem Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, der ausschließlich in die in Satz 1 genannten Aktiva investiert."

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Drucksache 482/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten der Wirtschaft

b Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger

c Bürokratiekosten für die Verwaltung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes

Abschnitt 4
Vorschriften über die Beaufsichtigung von Instituten, sofortige Vollziehbarkeit

Abschnitt 4a
Sondervorschriften für das E-Geld-Geschäft und den Vertrieb und die Rücktauschbarkeit von E-Geld

Abschnitt 7
Anzeigen, Zahlungsinstituts-Register, E-Geld-Instituts-Register, Strafbestimmungen, Bußgeldvorschriften und Übergangsvorschriften

§ 1
Begriffsbestimmungen; Ausnahmen für bestimmte Zahlungsinstitute

§ 1a
Zusätzliche Begriffsbestimmungen für das E-Geld-Geschäft; Ausnahmen für bestimmte E-Geld-Institute

§ 4
Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste sowie das unerlaubte Betreiben des E-Geld-Geschäfts

§ 5
Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste sowie des unerlaubten Betreibens des E-Geld-Geschäfts

§ 8a
Erlaubnis für E-Geld-Institute

§ 9a
Versagung der Erlaubnis für E-Geld-Institute

§ 12a
Eigenkapital bei E-Geld-Instituten

Abschnitt 4
Vorschriften über die Beaufsichtigung von Instituten, sofortige Vollziehbarkeit

§ 13a
Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen für die Ausgabe von E-Geld

§ 17a
Anzeigepflicht bei Bestellung des Abschlussprüfers; Bestellung in besonderen Fällen

Abschnitt 4a
Sondervorschriften für das E-Geld-Geschäft und den Vertrieb und die Rücktauschbarkeit von E-Geld

§ 23a
Verbot der Ausgabe von E-Geld über andere Personen

§ 23b
Verpflichtungen des E-Geld-Emittenten bei der Ausgabe und dem Rücktausch von E-Geld

§ 23c
Vertrieb und Rücktausch von E-Geld durch E-Geld-Agenten

§ 28a
Beschwerden über E-Geld-Emittenten

Abschnitt 7
Anzeigen, Zahlungsinstituts-Register, E-Geld-Instituts-Register, Strafbestimmungen, Bußgeldvorschriften und Übergangsvorschriften

§ 30a
E-Geld-Instituts-Register

§ 30b
Werbung

§ 36
Übergangsvorschriften für E-Geld-Institute

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 12
Begrenzung von qualifizierten Beteiligungen

§ 25b
Einhaltung der besonderen organisatorischen Pflichten im bargeldlosen Zahlungsverkehr

§ 25c
Interne Sicherungsmaßnahmen

§ 60a
Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen

Artikel 3
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 80d
Interne Sicherungsmaßnahmen

§ 80g
Verstärkte Sorgfaltspflichten

Artikel 4
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleitungsaufsichtsgesetz

Artikel 6
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 7
Änderung des Geldwäschegesetzes

Artikel 8
Änderung des Handelsgesetzbuchs

§ 340m
Strafvorschriften

Artikel 9
Änderung der Zahlungsinstituts-Rechnungslegungsverordnung

Artikel 10
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 11
Änderung der Zahlungsinstituts-Eigenkapitalverordnung

Abschnitt 1
Angemessenheit

Abschnitt 2
Regelungen für die Eigenkapitalberechnung von Zahlungsinstituten

Abschnitt 3
Regelungen für die Eigenkapitalberechung von E-Geld-Instituten

§ 6a
Berechnung der Eigenkapitalanforderungen

§ 6b
Berechnung bei Erbringung von Zahlungsdiensten

§ 6c
Berechnung nach Methode D für die Ausgabe von E-Geld

Abschnitt 4
Melde- und Anzeigepflichten

Artikel 12
Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung

Artikel 13
Änderung der Liquiditätsverordnung

Artikel 14
Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

§ 21
Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von sonstigen strafbaren Handlungen

Anlage 6
(zu § 21 PrüfbV) Fragebogen gemäß § 21 PrüfbV

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt

1. Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ZAG

2. Weitere Änderungen

III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes

1. Alternativen

2. Folgen und Auswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung:

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau

IV. Bürokratiekosten

1. Vorbemerkung

2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

3. Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger

4. Bürokratiekosten für die Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 34

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 36

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 39

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu § 24a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 39

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu § 21

Zu Nummer 3

Zu Artikel 15

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1344: Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie


 
 
 


Drucksache 509/10

... - unter Hinweis auf die Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten3,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 509/10




Entschließung

Anlage zur
Entschliessung Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des Verlangten Vorschlags

Empfehlung 1 zu einem gemeinsamen EU-Rahmen für ein Krisenmanagement

Empfehlung 2 zu grenzübergreifend tätigen Banken mit Systemrelevanz

Empfehlung 3 zu einem EU-Finanzstabilisierungsfonds

Empfehlung 4 zur Abwicklungsstelle


 
 
 


Drucksache 89/10

... Zur Dämpfung künftiger Risiken auf den Finanzmärkten sind Anpassungen am Eigenkapitalregime von Basel II notwendig. Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat hierzu im Dezember einen Diskussionsvorschlag vorgelegt. Vorgesehen sind darin insbesondere eine Erhöhung der Eigenkapitalausstattung, eine geänderte Definition von "


 
 
 


Drucksache 534/1/10

... [Vor diesem Hintergrund könnten im weiteren Verfahren u. U. auch Gestaltungsmöglichkeiten ausgelotet werden, welche die Eigenkapitalausstattung der Institute nicht unmittelbar belasten, sondern die Kapitalbasis erhalten. Eine zu prüfende Variante könnte sein, die festgesetzte Bankenabgabe nicht an den Restrukturierungsfonds abzuführen, sondern den entsprechenden Betrag mit einer Ausschüttungssperre zu belegen und vom Institut aus versteuertem Gewinn zu thesaurieren.]

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 534/1/10




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 KredReorgG allgemein

3. Zu Artikel 1 KredReorgG

4. Zu Artikel 1 § 2 KredReorgG

5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 bis 6 KredReorgG

6. Zu Artikel 1 § 2 bis 7, 9, 11, 16 bis 18, 20 bis 22 KredReorgG , Artikel 15a - neu - § 3 Absatz 3 - neu - InsO , Artikel 15b - neu - 103e - neu - EGInsO

Artikel 15a
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 15b
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 103e
Überleitungsvorschrift zum Restrukturierungsgesetz

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 2 KredReorgG

8. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 KredReorgG

9. Zu Artikel 1 § 9 KredReorgG

10. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, § 16 Satz 2 KredReorgG

11. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 Satz 2 KredReorgG

12. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 2, 3 KredReorgG

13. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 45c Absatz 1 Satz 1 KWG

14. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 48g Absatz 1, 3 Satz 1, Absatz 7 Satz 2 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

15. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 481 Absatz 4 KWG

16. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG

17. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG

18. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG

19. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG

20. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 1 RStruktFG

23. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 2 RStruktFG allgemein

24. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 2 RStruktFG

25. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 RStruktFG allgemein

26. Zu Artikel 4 Nummer 9 § 13 Absatz 1b Satz 2 FMStFG

27. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 13 EStG

28. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 13 EStG


 
 
 


Drucksache 155/10

... Die Änderungen dieses Gesetzes beheben hauptsächlich Schwachstellen im aufsichtlichen Regelwerk. Die rechtlichen Grundlagen, nach denen die Aufsichtsbehörden die von den Instituten eingegangenen Risiken prüfen, bei Mängeln in der Organisation der Institute und ihrer Eigenkapitalausstattung eingreifen können, werden wesentlich verbessert. Dem kommt im Hinblick auf die Stabilität des nationalen und des europäischen Finanzmarktes eine besondere Bedeutung zu. Das Gesetz dient daher im Wesentlichen der Erreichung dieser Ziele.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 155/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 1b
Begriffsbestimmungen für Verbriefungen

§ 8e
Aufsichtskollegien

§ 18a
Verbriefungen

§ 18b
Organisatorische Vorkehrungen bei Verbriefungen

§ 24b
Teilnahme an Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und abrechnungssystemen sowie interoperablen Systemen

§ 64m
Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie

Artikel 2
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 3
Änderung des Pfandbriefgesetzes

Abschnitt 5
Schutz vor Zwangsvollstreckung; Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank

§ 29
Schutz vor Zwangsvollstreckung, Arresten und Aufrechnung

§ 30
Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank; Sachwalterernennung

Artikel 4
Änderung der Pfandbrief-Barwertverordnung

Artikel 5
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Einunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie

Artikel 69

Artikel 7
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 9
Änderung des Schuldverschreibungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Sachverhalt und Notwendigkeit

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Änderung der Großkreditvorschriften zur besseren Erfassung von Konzentrationsrisiken

2. Einheitliche Prinzipien für die Anerkennung von hybriden Kapitalbestandteilen als Kernkapital

3. Stärkung der Zusammenarbeit der europäischen Aufsichtsbehörden

4. Verbriefungen und Verschärfung der Offenlegungsanforderungen

5. Änderungen des Pfandbriefgesetzes PfandBG

6. Verbesserung der Liquiditätssteuerung der Institute

V. Finanzielle Auswirkungen

VI. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe k

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu § 18a

Zu § 18b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage 1
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1145: Gesetz zur Umsetzung der geänderten Richtlinien über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen und über Finanzsicherheiten im Hinblick auf verbundene Systeme und Kreditforderungen

Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1236: Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie

Anlage 3
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 15. März 2010 zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie


 
 
 


Drucksache 534/10 (Beschluss)

... Vor diesem Hintergrund könnten im weiteren Verfahren u. U. auch Gestaltungsmöglichkeiten ausgelotet werden, welche die Eigenkapitalausstattung der Institute nicht unmittelbar belasten, sondern die Kapitalbasis erhalten. Eine zu prüfende Variante könnte sein, die festgesetzte Bankenabgabe nicht an den Restrukturierungsfonds abzuführen, sondern den entsprechenden Betrag mit einer Ausschüttungssperre zu belegen und vom Institut aus versteuertem Gewinn zu thesaurieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 534/10 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 KredReorgG

3. Zu Artikel 1 § 2 KredReorgG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 bis 6 KredReorgG

5. Zu Artikel 1 § 2 bis 7, 9, 11, 16 bis 18, 20 bis 22 KredReorgG , Artikel 15a - neu - § 3 Absatz 3 - neu - InsO , Artikel 15b - neu - 103e - neu - EGInsO

Artikel 15a
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 15b
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 103e
Überleitungsvorschrift zum Restrukturierungsgesetz

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 2 KredReorgG

7. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 KredReorgG

8. Zu Artikel 1 § 9 KredReorgG

9. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, § 16 Satz 2 KredReorgG

10. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 Satz 2 KredReorgG

11. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 2, 3 KredReorgG

12. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 45c Absatz 1 Satz 1 KWG

13. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 48g Absatz 1, 3 Satz 1, Absatz 7 Satz 2 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

14. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 481 Absatz 4 KWG

15. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG

16. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG

17. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 1 RStruktFG

18. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 2 RStruktFG allgemein

19. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 RStruktFG allgemein

20. Zu Artikel 4 Nummer 9 § 13 Absatz 1b Satz 2 FMStFG

21. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 13 EStG


 
 
 


Drucksache 441/09

... Unbeschadet der in Unterabsatz 1 und 2 festgelegten Anforderungen müssen AIFM stets über Eigenmittel in Höhe von mindestens dem in Artikel 21 der Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten (Neufassung)19 geforderten Betrag verfügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 441/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Kontext, Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Vorbereitung des Vorschlags: Konsultation und Folgenabschätzung

2. Grundsätzlicher Ansatz

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Wahl des Instruments

3.4. Ausschussverfahren

3.5. Inhalt des Vorschlags

3.5.1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

3.5.2. Tätigkeitsbedingungen und Erstzulassung

3.5.3. Informationen für die Anleger

3.5.4. Informationen für die Regulierungsbehörden

3.5.5. Besondere Anforderungen an AIFM, die hebelfinanzierte Fonds verwalten

3.5.6. Besondere Anforderungen an AIFM, die beherrschende Unternehmensbeteiligungen erwerben

3.5.7. Rechte von AIFM im Rahmen der Richtlinie

3.5.8. Drittländer

3.5.9. Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden

3.6. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Zulassung Eines Aifm

Artikel 4
Zulassungspflicht

Artikel 5
Zulassungsverfahren

Artikel 6
Zulassungsvoraussetzungen

Artikel 7
Änderungen beim Zulassungsumfang

Artikel 8
Entzug der Zulassung

Kapitel III
Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit

Abschnitt 1
Wohlverhaltensregeln

Artikel 9
Allgemeine Grundsätze

Artikel 10
Interessenkonflikte

Artikel 11
Risikomanagement

Artikel 12
Liquiditätsmanagement

Artikel 13
Anlagen in Verbriefungspositionen

Abschnitt 2
Eigenkapitalanforderungen

Artikel 14
Anfangskapital und laufende Kapitalausstattung

Abschnitt 3
Organisatorische Anforderungen

Artikel 15
Allgemeine Grundsätze

Artikel 16
Bewertung

Artikel 17
Verwahrstelle

Abschnitt 4
Übertragung von AIFM-Aufgaben

Artikel 18
Übertragung

Kapitel IV
Transparenzanforderungen

Artikel 19
Jahresbericht

Artikel 20
Informationspflichten gegenüber den Anlegern

Artikel 21
Informationspflichten gegenüber den zuständigen Behörden

Kapitel V
Pflichten von AIFM, die bestimmte Arten von AIF verwalten

Abschnitt 1
Pflichten von AIFM, die hebelfinanzierte Fonds verwalten

Artikel 22
Anwendungsbereich

Artikel 23
Informationspflichten gegenüber Anlegern

Artikel 24
Informationspflicht gegenüber den zuständigen Behörden

Artikel 25
Nutzung der Informationen durch die zuständigen Behörden, aufsichtsbehördliche Zusammenarbeit und Beschränkungen für die Hebelfinanzierung

Abschnitt 2
Pflichten von AIFM, die AIF mit beherrschendem Einfluss auf Unternehmen verwalten

Artikel 26
Anwendungsbereich

Artikel 27
Mitteilung des Erlangens eines beherrschenden Einflusses bei nicht börsennotierten Unternehmen

Artikel 28
Informationspflicht bei Erwerb eines beherrschenden Einflusses bei Emittenten oder nicht börsennotierten Unternehmen

Artikel 29
Besondere Bestimmungen hinsichtlich des Jahresberichts von AIF, die einen beherrschenden Einfluss bei Emittenten oder nicht börsennotierten Unternehmen ausüben

Artikel 30
Besondere Bestimmungen hinsichtlich Unternehmen, deren Aktien nicht mehr zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind

Kapitel VI
Erbringung von Verwaltungs- und Vertriebsdiensten durch AIFM

Artikel 31
Vertrieb von Anteilen von AIF im Herkunftsmitgliedstaat

Artikel 32
Option für die Mitgliedstaaten, den Vertrieb von AIF an Kleinanleger zu gestatten

Artikel 33
Bedingungen für den Vertrieb in anderen Mitgliedstaaten

Artikel 34
Bedingungen für die Erbringung von Verwaltungsdiensten in anderen Mitgliedstaaten

Kapitel VII
Spezifische Vorschriften in Bezug auf Drittländer

Artikel 35
Bedingungen für den Vertrieb von AIF mit Sitz in einem Drittland in der Gemeinschaft

Artikel 36
Übertragung administrativer Tätigkeiten durch die AIFM an ein Unternehmen mit Sitz in einem Drittland

Artikel 37
Bewertungsstelle mit Sitz in einem Drittland

Artikel 38
Übertragung der Verwahrung für AIF mit Sitz in einem Drittland

Artikel 39
Zulassung von AIFM mit Sitz in Drittländern

Kapitel VIII
Zuständige Behörden

Abschnitt 1
Benennung, Befugnisse und Rechtsbehelfe

Artikel 40
Benennung der zuständigen Behörden

Artikel 41
Befugnisse der zuständigen Behörden

Artikel 42
Aufsichtsbefugnisse

Artikel 43
Verwaltungssanktionen

Artikel 44
Recht auf Einlegung eines Rechtsbehelfs

Abschnitt 2
Zusammenarbeit der verschiedenen zuständigen Behörden

Artikel 45
Verpflichtung zur Zusammenarbeit

Artikel 46
Austausch von Informationen in Bezug auf potenzielle Systemauswirkungen von AIFM-Geschäften

Artikel 47
Zusammenarbeit bei der Aufsicht

Artikel 48
Schlichtung

Kapitel IX
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 49
Ausschuss

Artikel 50
Überprüfung

Artikel 51
Übergangsbestimmungen

Artikel 52
Änderung der Richtlinie 2004/39/EG

Artikel 53
Änderung der Richtlinie 2009/.../EG27

Artikel 54
Umsetzung

Artikel 55
Inkrafttreten

Artikel 56
Adressaten


 
 
 


Drucksache 277/1/09

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die im Entwurf beabsichtigten Maßnahmen zur erweiterten Eigenkapitalausstattung bereits zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich und auch hinreichend bestimmt sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 277/1/09




Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 10 KWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c § 36 Absatz 3 Satz 1 bis 3 KWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 36 KWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c § 36 Absatz 3 und 4 - neu - KWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

15. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 7a VAG


 
 
 


Drucksache 348/09

... (4) Zahlungsinstitute haben der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank vierteljährlich die für die Überprüfung der angemessenen Eigenkapitalausstattung erforderlichen Angaben einzureichen. Die Rechtsverordnung nach Absatz 6 kann in besonderen Fällen einen längeren Meldezeitraum vorsehen. Die Bundesanstalt kann bei der Beurteilung der Angemessenheit des Eigenkapitals auf der Grundlage einer Bewertung der Geschäftsorganisation, des Risikomanagements, der internen Kontrollmechanismen sowie der tatsächlichen Risiken des Zahlungsinstituts vorschreiben, dass die Eigenkapitalunterlegung des Zahlungsinstituts einem Betrag entsprechen muss, der um bis zu 20 Prozent von den Solvabilitätsgrundsätzen abweicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 348/09




Gesetz

Artikel 1
Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz – ZAG)

Abschnitt 1
Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich, Aufsicht, Zahlungssysteme

§ 1
Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich

§ 2
Für Zahlungsinstitute zugelassene Tätigkeiten und verbotene Geschäfte

§ 3
Aufsicht und Entscheidung in Zweifelsfällen

§ 4
Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste

§ 5
Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste

§ 6
Verschwiegenheitspflicht

§ 7
Zugang zu Zahlungssystemen

Abschnitt 2
Erlaubnis, Inhaber bedeutender Beteiligungen

§ 8
Erlaubnis

§ 9
Versagung der Erlaubnis

§ 10
Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis

§ 11
Inhaber bedeutender Beteiligungen2

Abschnitt 3
Eigenkapital

§ 12
Eigenkapital

Abschnitt 4
Vorschriften über die Beaufsichtigung von Zahlungsinstituten, sofortige Vollziehbarkeit

§ 13
Sicherungsanforderungen

§ 14
Auskünfte und Prüfungen

§ 15
Abberufung von Geschäftsleitern, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte

§ 16
Maßnahmen in besonderen Fällen und Insolvenzantrag

§ 17
Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsberichten

§ 18
Besondere Pflichten des Prüfers

§ 19
Inanspruchnahme von Agenten

§ 20
Auslagerung

§ 21
Aufbewahrung von Unterlagen

§ 22
Besondere organisatorische Pflichten von Zahlungsinstituten und Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche

§ 23
Sofortige Vollziehbarkeit

Abschnitt 5
Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr

§ 24
Zusammenarbeit mit anderen Behörden

§ 25
Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr

§ 26
Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums

§ 27
Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums

Abschnitt 6
Außergerichtliches Beschwerdeverfahren

§ 28
Beschwerden über Zahlungsdienstleister

Abschnitt 7
Anzeigen, Zahlungsinstituts-Register, Strafbestimmungen, Bußgeldvorschriften und Übergangsvorschriften

§ 29
Anzeigen

§ 29a
Monatsausweise und weitere Angaben

§ 30
Zahlungsinstituts-Register

§ 31
Strafvorschriften

§ 32
Bußgeldvorschriften

§ 33
Zuständige Verwaltungsbehörde

§ 34
Mitteilung in Strafsachen

§ 35
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 3
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 5
Änderung des Geldwäschegesetzes

Artikel 6
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 7
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank

Artikel 9
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 740/09

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote23, Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente24, Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG 25, Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung26, Richtlinie 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher 27, Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten (Neufassung), unbeschadet der Zuständigkeit der Europäischen Bankaufsichtsbehörde für die Bankenaufsicht28, Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 740/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung der interessierten Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. Einzelerläuterung zum Vorschlag

6.1. Einsetzung der ESA und ihre Rechtsstellung

6.2. Aufgaben und Befugnisse der ESA

6.2.1. Entwicklung technischer Standards

6.2.2. Befugnisse zur Gewährleistung der konsistenten Anwendung der Gemeinschaftsregeln

6.2.3. Maßnahmen im Krisenfall

6.2.4. Beilegung von Meinungsunterschieden zwischen nationalen Aufsichtsbehörden

6.2.5. Aufsichtskollegien

6.2.6. Gemeinsame Aufsichtskultur, Delegierung von Aufgaben und Zuständigkeiten und Peer Reviews

6.2.7. Bewertung von Marktentwicklungen

6.2.8. Internationale und beratende Rolle

6.2.9. Sammlung von Informationen

6.2.10. Beziehung zum ESRB

6.2.11. Schutzklausel

6.3. Interner Aufbau der ESA und des ESFS

6.3.1. Aufsichtsorgan

6.3.2. Verwaltungsrat

6.3.3. Vorsitzender und Exekutivdirektor

6.3.4. Gemeinsamer Ausschuss der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden

6.3.5. Beschwerdeausschuss

6.4. Finanzvorschriften

6.5. Allgemeine und Schlussbestimmungen

6.6. Hauptunterschiede zwischen den drei Verordnungen

Kapitel I
Einrichtung und Rechtsstellung

Artikel 1
Einrichtung und Tätigkeitsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Rechtsstellung

Artikel 4
Zusammensetzung

Artikel 5
Sitz

Kapitel II
Aufgaben und Befugnisse der Behörde

Artikel 6
Aufgaben und Befugnisse der Behörde

Artikel 7
Technische Standards

Artikel 8
Leitlinien und Empfehlungen

Artikel 9
Kohärente Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften

Artikel 10
Maßnahmen im Krisenfall

Artikel 11
Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen zuständigen Behörden

Artikel 12
Aufsichtskollegien

Artikel 13
Delegation von Aufgaben und Pflichten

Artikel 14
Gemeinsame Aufsichtskultur

Artikel 15
Vergleichende Analyse der zuständigen Behörden

Artikel 16
Koordinatorfunktion

Artikel 17
Bewertung von Marktentwicklungen

Artikel 18
Internationale Beziehungen

Artikel 19
Sonstige Aufgaben

Artikel 20
Sammlung von Informationen

Artikel 21
Verhältnis zum ESRB

Artikel 22
Interessengruppe Wertpapiere und Wertpapiermärkte

Artikel 23
Schutzmaßnahmen

Artikel 24
Erlass von Entscheidungen

Kapitel III
Organisation

Abschnitt 1
Aufsichtsorgan

Artikel 25
Zusammensetzung

Artikel 26
Interne Ausschüsse und Gremien

Artikel 27
Unabhängigkeit

Artikel 28
Aufgaben

Artikel 29
Erlass von Entscheidungen

Abschnitt 2
Verwaltungsrat

Artikel 30
Zusammensetzung

Artikel 31
Unabhängigkeit

Artikel 32
Aufgaben

Abschnitt 3
Vorsitzender

Artikel 33
Ernennung und Aufgaben

Artikel 34
Unabhängigkeit

Artikel 35
Bericht

Abschnitt 4
Exekutivdirektor

Artikel 36
Ernennung

Artikel 37
Unabhängigkeit

Artikel 38
Aufgaben

Kapitel IV
Europäisches Finanzaufsichtsystem

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 39
Zusammensetzung

Abschnitt 2
Gemeinsamer Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden

Artikel 40
Einrichtung

Artikel 41
Zusammensetzung

Artikel 42
Gemeinsame Positionen und gemeinsame Maßnahmen

Artikel 43
Unterausschüsse

Abschnitt 3
Beschwerdeausschuss

Artikel 44
Zusammensetzung

Artikel 45
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit

Kapitel V
Rechtsbehelf

Artikel 46
Beschwerden

Artikel 47
Klagen vor dem Gericht erster Instanz und vor dem Gerichtshof

Kapitel VI
Finanzvorschriften

Artikel 48
Haushalt der Behörde

Artikel 49
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 50
Ausführung und Kontrolle des Haushaltsplans

Artikel 51
Finanzregelung

Artikel 52
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Kapitel VII
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 53
Vorrechte und Immunitäten

Artikel 54
Personal

Artikel 55
Haftung der Behörde

Artikel 56
Berufsgeheimnis

Artikel 57
Datenschutz

Artikel 58
Zugang zu Dokumenten

Artikel 59
Sprachenregelung

Artikel 60
Sitzabkommen

Artikel 61
Beteiligung von Drittländern

Kapitel VIII
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 62
Vorbereitende Maßnahmen

Artikel 63
Übergangsbestimmungen für das Personal

Artikel 64
Änderungen

Artikel 65
Aufhebung

Artikel 66
Evaluierung

Artikel 67
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 822/09

... (20) Die Richtlinie 98/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 1998 über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen14, die Richtlinie 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats und zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG, 79/267/EWG, 92/49/EWG, 92/96/EWG, 93/6/EWG und 93/22/EWG des Rates und der Richtlinien 98/78/EG und 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates15, die Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch)16, die Richtlinie 2003/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Juni 2003 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung17, die Richtlinie 2003/71/EG, die Richtlinie 2004/39/EG, die Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG18, die Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung19, die Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute20, die Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten21 und die Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 822/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung der interessierten Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. Einzelerläuterung zum Vorschlag

6.1. Technische Standards

6.2. Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen nationalen Aufsichtsbehörden

6.3. Allgemeine Änderungen

Übernahme der Aufgaben der derzeitigen Stufe-3-Ausschüsse

Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit den Europäischen Finanzaufsichtsbehörden

Internationale Rolle und beratende Funktion

Registerführung und sonstige Änderungen

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 1998/26/EG

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 2002/87/EG

Artikel 21a
Technische Standards

Artikel 3
Änderung der Richtlinie 2003/6/EG

Artikel 4
Änderung der Richtlinie 2003/41/EG

Artikel 5
Änderung der Richtlinie 2003/71/EG

Artikel 6
Änderung der Richtlinie 2004/39/EG

Artikel 7
Änderung der Richtlinie 2004/109/EG

Artikel 8
Änderung der Richtlinie 2005/60/EG

Artikel 9
Änderung der Richtlinie 2006/48/EG

Artikel 14

Artikel 10
Änderung der Richtlinie 2006/49/EG

Artikel 11
Änderung der Richtlinie 2009/65/EG

Artikel 105

Artikel 12
Umsetzung

Artikel 13
Inkrafttreten

Artikel 14
Adressaten


 
 
 


Drucksache 277/09 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die im Entwurf beabsichtigten Maßnahmen zur erweiterten Eigenkapitalausstattung bereits zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich und auch hinreichend bestimmt sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 277/09 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 10 KWG

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c § 36 Absatz 3 Satz 1 bis 3 KWG

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c § 36 Absatz 3 und 4 - neu - KWG

5. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 45 Absatz 1 Satz 1

6. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 7a VAG


 
 
 


Drucksache 738/09

... (11) Rechtsakte, die Aufgaben der jeweils zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten festschreiben, d.h. einschließlich der Zusammenarbeit untereinander und mit der Kommission sind: Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute16; Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten17; Richtlinie 94/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 1994 über Einlagensicherungssysteme18.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 738/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung der interessierten Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. Einzelerläuterung zum Vorschlag

6.1. Einsetzung der ESA und ihre Rechtsstellung

6.2. Aufgaben und Befugnisse der ESA

6.2.1. Entwicklung technischer Standards

6.2.2. Befugnisse zur Gewährleistung der konsistenten Anwendung der Gemeinschaftsregeln

6.2.3. Maßnahmen im Krisenfall

6.2.4. Beilegung von Meinungsunterschieden zwischen nationalen Aufsichtsbehörden

6.2.5. Aufsichtskollegien

6.2.6. Gemeinsame Aufsichtskultur, Delegierung von Aufgaben und Zuständigkeiten und Peer Reviews

6.2.7. Bewertung der Marktentwicklungen

6.2.8. Internationale und beratende Rolle

6.2.9. Sammlung von Informationen

6.2.10. Beziehung zum ESRB

6.2.11. Schutzklausel

6.3. Interner Aufbau der ESA und des ESFS

6.3.1. Aufsichtsorgan

6.3.2. Verwaltungsrat

6.3.3. Vorsitzender und Exekutivdirektor

6.3.4. Gemeinsamer Ausschuss der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden

6.3.5. Beschwerdeausschuss

6.4. Finanzvorschriften

6.5. Allgemeine und Schlussbestimmungen

6.6. Hauptunterschiede zwischen den drei Verordnungen

Vorschlag

Kapitel I
Einrichtung und Rechtsstellung

Artikel 1
Einrichtung und Tätigkeitsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Rechtsstellung

Artikel 4
Zusammensetzung

Artikel 5
Sitz

Kapitel II
Aufgaben und Befugnisse der Behörde

Artikel 6
Aufgaben und Befugnisse der Behörde

Artikel 7
Technische Standards

Artikel 8
Leitlinien und Empfehlungen

Artikel 9
Kohärente Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften

Artikel 10
Maßnahmen im Krisenfall

Artikel 11
Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen zuständigen Behörden

Artikel 12
Aufsichtskollegien

Artikel 13
Delegation von Aufgaben und Pflichten

Artikel 14
Gemeinsame Aufsichtskultur

Artikel 15
Vergleichende Analyse der zuständigen Behörden

Artikel 16
Koordinatorfunktion

Artikel 17
Bewertung von Marktentwicklungen

Artikel 18
Internationale Beziehungen

Artikel 19
Sonstige Aufgaben

Artikel 20
Sammlung von Informationen

Artikel 21
Verhältnis zum ESRB

Artikel 22
Interessengruppe Bankensektor

Artikel 23
Schutzmaßnahmen

Artikel 24
Erlass von Entscheidungen

Kapitel III
Organisation

Abschnitt 1
Aufsichtsorgan

Artikel 25
Zusammensetzung

Artikel 26
Interne Ausschüsse und Gremien

Artikel 27
Unabhängigkeit

Artikel 28
Aufgaben

Artikel 29
Erlass von Entscheidungen

Abschnitt 2
Verwaltungsrat

Artikel 30
Zusammensetzung

Artikel 31
Unabhängigkeit

Artikel 32
Aufgaben

Abschnitt 3
Vorsitzender

Artikel 33
Ernennung und Aufgaben

Artikel 34
Unabhängigkeit

Artikel 35
Bericht

Abschnitt 4
Exekutivdirektor

Artikel 36
Ernennung

Artikel 37
Unabhängigkeit

Artikel 38
Aufgaben

Kapitel IV
Europäisches Finanzaufsichtsystem

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 39
Zusammensetzung

Abschnitt 2
Gemeinsamer Ausschuss der europäischen Aufsichtsbehörden

Artikel 40
Einrichtung

Artikel 41
Zusammensetzung

Artikel 42
Gemeinsame Positionen und gemeinsame Maßnahmen

Artikel 43
Unterausschüsse

Abschnitt 3
Beschwerdeausschuss

Artikel 44
Zusammensetzung

Artikel 45
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit

Kapitel V
Rechtsbehelf

Artikel 46
Beschwerden

Artikel 47
Klagen vor dem Gericht erster Instanz und vor dem Gerichtshof

Kapitel VI
Finanzvorschriften

Artikel 48
Haushalt der Behörde

Artikel 49
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 50
Ausführung und Kontrolle des Haushaltsplans

Artikel 51
Finanzregelung

Artikel 52
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Artikel 53
Vorrechte und Immunitäten

Artikel 54
Personal

Artikel 55
Haftung der Behörde

Artikel 56
Berufsgeheimnis

Artikel 57
Datenschutz

Artikel 58
Zugang zu Dokumenten

Artikel 59
Sprachenregelung

Artikel 60
Sitzabkommen

Artikel 61
Beteiligung von Drittländern

Kapitel VIII
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 62
Vorbereitende Maßnahmen

Artikel 63
Übergangsbestimmungen für das Personal

Artikel 64
Änderungen

Artikel 65
Aufhebung

Artikel 66
Evaluierung

Artikel 67
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 551/08

... Die damit verbundenen – meistens territorial festgelegten – Erlösaufteilungen führen häufig jedoch dazu, dass der deutsche Koproduzent letztlich keine nennenswerten Gewinne erzielt. Die geringe Eigenkapitalausstattung deutscher Produzenten ist insbesondere vor dem Hintergrund der erheblich gestiegenen Herausbringungs- und Vermarktungskosten problematisch. Hinzu kommen die zunehmende Zurückhaltung der Banken bei der Finanzierung des "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 551/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Filmförderungsgesetzes

§ 14a
Begriffsbestimmungen

§ 20
Sperrfristen

§ 32
Förderungshilfen

§ 35
Bewilligungsbescheid

§ 41
Referenzförderung

§ 47
Förderungshilfen

§ 48
Antrag

§ 49
Auszahlung

§ 50
Verwendung

§ 51
Schlussprüfung

§ 56
Förderungshilfen

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangssituation und Zielsetzung

II. Notwendigkeit einer bundesgesetzlichen Regelung

III. Inhalt der Novelle

IV. Finanzielle Auswirkungen

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

a Bürokratiekosten neuer Informationspflichten

b Bürokratiekosten geänderter Informationspflichten

2. Bürokratiekosten für die Verwaltung

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaft

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 8a

Zu § 9

Zu § 12

Zu § 14

Zu § 14a

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 16a

Zu § 17

Zu § 17a

Zu § 20

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 30a

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 53a

Zu § 53b

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 56a

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 66a

Zu § 67

Zu § 67a

Zu § 67b

Zu § 68

Zu § 68a

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 487: Fünftes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 799/08

... – unter Hinweis auf die Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten19,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 799/08




Anlage zur
Entschliessung Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt der geforderten Vorschläge

Hedge Fonds und Private Equity

Konkret zu Hedge Fonds

Optionsvereinbarungen gelten sollten.

Konkret zu Private-Equity


 
 
 


Drucksache 379/08

... " zu arbeiten, auf den sich der ECOFIN-Rat im Dezember 2007 geeinigt hat um den Lamfalussy-Prozess, die Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen sowie den Umsetzungsprozess zu verbessern; ist der Auffassung, dass die angekündigte gezielte Überprüfung der Richtlinie 2006/48/EG3 über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute und der Richtlinie 2006/49/EG4 über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten den aufsichtsrechtlichen Rahmen und das Risikomanagement der Finanzinstitute verbessern und somit das Vertrauen zwischen den Akteuren auf dem Markt stärken sollte bekräftigt erneut die entscheidende Bedeutung einer besseren und einzigen Vertretung der Europäischen Union in internationalen Finanzinstituten und bedauert, dass kein Vorschlag in diesem Sinne vorgelegt wurde;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 379/08




Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken

Europa als Weltpartner

Umsetzung, Verwaltung und bessere Rechtsetzung

Europa vermitteln


 
 
 


Drucksache 878/08

... (2) Derzeit haben die meisten Ratingagenturen ihren Sitz außerhalb der Gemeinschaft. Die meisten Mitgliedstaaten haben für die Tätigkeit von Ratingagenturen und die Bedingungen für die Abgabe von Ratings keine Rechtsvorschriften erlassen. Obwohl Ratingagenturen für die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte von großer Bedeutung sind fallen sie nur begrenzt unter Gemeinschaftsvorschriften, insbesondere die Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation25. Darüber hinaus wird auch in der Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute und der Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten26 auf Ratingagenturen Bezug genommen. Es sollten deshalb Regeln festgelegt werden, die gewährleisten, dass alle Ratings, die von den unter das Gemeinschaftsrecht fallenden Finanzinstituten verwendet werden, von hoher Qualität sind und von Ratingagenturen erstellt werden, die strengen Anforderungen unterliegen. Die Kommission wird auch weiterhin mit ihren internationalen Partnern zusammenarbeiten um in Bezug auf Ratingagenturen konvergente Vorschriften zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 878/08




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Hintergrund, Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.3. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

1.4. Folgenabschätzung

Option 1:

Option 2:

Option 3:

Option 4:

2. Rechtliche Aspekte

2.1. Rechtsgrundlage

2.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

2.3. Wahl des Instruments

2.4. Komitologie

2.5. Inhalt des Vorschlags

2.5.1. Anwendungsbereich Artikel 2

2.5.2. Unabhängigkeit und Vermeidung von Interessenkonflikten Artikel 5-6 und Anhang I Abschnitte A, B, C

2.5.3. Qualität der Ratings Artikel 7

2.5.4. Angabe- und Transparenzpflichten Artikel 8-11 und Anhang I, Abschnitte B, D und E

2.5.5. Registrierung Artikel 12-17 und Aufsicht Artikel 19-31

2.6. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verwendung von Ratings

Titel II
Abgabe von Ratings

Artikel 5
Unabhängigkeit und Vermeidung von Interessenkonflikten

Artikel 6
Mitarbeiter

Artikel 7
Ratingmethoden

Artikel 8
Bekanntgabe und Präsentation von Ratings

Artikel 9
Allgemeine und regelmäßige Bekanntmachungen

Artikel 10
Transparenzbericht

Artikel 11
Gebühren

Titel III
Beaufsichtigung der Ratingtätigkeit

Kapitel I
Registrierungsverfahren

Artikel 12
Registrierungspflicht

Artikel 13
Registrierungsantrag

Artikel 14
Prüfung des Antrags durch die zuständigen Behörden

Artikel 15
Entscheidung über die Registrierung einer Ratingagentur

Artikel 16
Registrierungsgebühr

Artikel 17
Widerruf der Registrierung

Kapitel II
CESR und zuständige Behörden

Artikel 18
Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators/CESR)

Artikel 19
Zuständige Behörden

Artikel 20
Befugnisse der zuständigen Behörden

Artikel 21
Aufsichtsmaßnahmen

Artikel 22
Maßnahmen seitens zuständiger Behörden, bei denen es sich nicht um die zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaats handelt

Kapitel III
Zusammenarbeit zwischen den Zuständigen Behörden

Artikel 23
Pflicht zur Zusammenarbeit

Artikel 24
Zusammenarbeit in Fällen eines Antrags auf Ermittlungen oder Nachforschungen vor Ort

Artikel 25
Zusammenarbeit der zuständigen Behörden bei einer Gruppe von Ratingagenturen

Artikel 26
Delegierung von Aufgaben zwischen den zuständigen Behörden

Artikel 27
Vermittlung

Artikel 28
Berufsgeheimnis

Kapitel IV
Zusammenarbeit mit Drittländern

Artikel 29
Vereinbarung über Informationsaustausch

Artikel 30
Offenlegung von Informationen

Titel IV
Sanktionen, Ausschussverfahren, Berichterstattung, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Kapitel I
Sanktionen, Ausschussverfahren und Berichterstattung

Artikel 31
Sanktionen

Artikel 32
Änderungen der Anhänge

Artikel 33
Ausschussverfahren

Artikel 34
Bericht

Kapitel II
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 35
Übergangsbestimmung

Artikel 36
Inkrafttreten

Anhang I
Unabhängigkeit und Vermeidung von Interessenkonflikten

Abschnitt
A Organisatorische Anforderungen

Abschnitt
B Operationelle Anforderungen

Abschnitt
C Vorschriften für Mitarbeiter

Abschnitt
D Vorschriften für die Präsentation von Ratings

I. Allgemeine Pflichten

II. Zusätzliche Pflichten bei Ratings für strukturierte Finanzinstrumente

Abschnitt
E Angaben

I. Allgemeine Angaben

II. Regelmäßige Angaben

III. Transparenzbericht

Anhang II
für den Antrag auf Registrierung beizubringende Informationen


 
 
 


Drucksache 632/08

... Zusätzlich zur direkten Beteiligung werden Beteiligungen über einen speziellen Fonds - zum Beispiel für einzelne Branchen - gefördert. Bei diesen Fonds muss ein Rückfluss in die beteiligten Unternehmen in Höhe von 75 Prozent garantiert werden. Dies stärkt die Eigenkapitalausstattung der Unternehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 632/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Investmentgesetzes

Abschnitt 7a
Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen

§ 90l
Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen

§ 90m
Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen

§ 90n
Anlaufzeit

§ 90o
Sonderregelungen für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen

§ 90p
Angaben im Verkaufsprospekt und in den Vertragsbedingungen

§ 90q
Verbot von Laufzeitfonds

§ 90r
Erklärungspflicht

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Fördergrundsätze

a Fortführung der bestehenden Mitarbeiterbeteiligungsmodelle

b Freiwilligkeit

c Gleichbehandlung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

d Mehr Beratung und Erfahrungsaustausch

2. Verbesserung der Förderung nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz VermBG

3. Stärkung der betrieblichen Mitarbeiterkapitalbeteiligung im Rahmen des neuen § 3 Nr. 39 Einkommensteuergesetz EStG

4. Einbeziehung von Fonds

5 Gesetzgebungskompetenz

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Sonstige Kosten

Finanzielle Auswirkungen

5 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

§ 90l
(Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

§ 90m
(Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

§ 90n
(Anlaufzeit)

§ 90o
(Sonderregelungen für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

§ 90p
(Angaben im Verkaufsprospekt und in den Vertragsbedingungen)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

§ 90q
(Verbot von Laufzeitfonds)

§ 90r
(Erklärungspflicht)

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 619: Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung


 
 
 


Drucksache 631/08

... 2. das Institut nicht in der Lage sein oder bleiben wird, den Aufsichtsanforderungen insbesondere nach der Bankenrichtlinie, der Richtlinie 2000/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geldinstituten; der Richtlinie 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats und der Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten zu genügen oder das Institut durch die Begründung oder Erhöhung der bedeutenden Beteiligung mit dem Inhaber der bedeutenden Beteiligung in einen Unternehmensverbund eingebunden würde, der durch die Struktur des Beteiligungsgeflechtes oder mangelhafte wirtschaftliche Transparenz eine wirksame Aufsicht über das Institut oder einen wirksamen Austausch von Informationen zwischen den zuständigen Stellen oder die Festlegung der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen diesen beeinträchtigt;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 631/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 2
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 89a
Keine aufschiebende Wirkung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 4
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 5
Änderung des Börsengesetzes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 8
Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Sachverhalt und Notwendigkeit

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Gesetzesfolgen

V. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe hh

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:


 
 
 


Drucksache 732/08

... Früher wurden Zahlungsdienste von Banken angeboten, die unter die EU-Bankenrichtlinien fallen. Diese Richtlinien wurden 2006 geändert und durch die Richtlinien 2006/48/EG über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (Neufassung der Richtlinie 2000/12/EG)4 sowie 2006/49/EG über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten (Neufassung der Richtlinie 93/6/EWG)5, nachfolgend "Eigenkapitalrichtlinie”, ersetzt. E-Geld kann von (im Rahmen der Eigenkapitalrichtlinie als Zweckgesellschaften geltenden) E-Geld-Instituten ausgegeben werden, die nach der E-Geld-Richtlinie reguliert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 732/08




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Gemeinschaft

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

5.2. Vereinfachung

5.3. Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Vorschlag

Titel I
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Voraussetzungen für die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit eines E-Geldinstituts

Artikel 3
Allgemeine Aufsichtsvorschriften

Artikel 4
Verbot der Ausgabe von E-Geld

Artikel 5
Rücktauschbarkeit

Artikel 6
Anfangskapital

Artikel 7
Eigenmittel

Artikel 8
Tätigkeiten

Artikel 9
Sicherungsanforderungen

Artikel 10
Ausnahmemöglichkeiten

Titel III
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 11
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 12
Ausschuss

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 13
Vollständige Harmonisierung

Artikel 14
Überprüfung

Artikel 15
Übergangsbestimmungen

Artikel 16
Änderung der Richtlinie 2005/60/EG

Artikel 17
Änderung der Richtlinie 2006/48/EG

Artikel 18
Aufhebung

Artikel 19
Umsetzung

Artikel 20
Inkrafttreten

Artikel 21


 
 
 


Drucksache 821/08

... – unter Hinweis auf die Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten (Neufassung)11,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 821/08




Anlage zur
Entschliessung Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags/der verlangten Vorschläge

1. Empfehlung 1 – Grundvoraussetzungen für wirksame Regulierungs- und Aufsichtsstrukturen

1.1. Maßnahmen zur Verbesserung des EU-Regelungsrahmens für Finanzdienstleistungen

1.2. Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz

1.3. Governance-Maßnahmen

2. Empfehlung 2 - Finanzstabilitäts- und Systemrisikomaßnahmen

3. Empfehlung 3 - Aufsichtsrechtlicher Rahmen

3.1. Beaufsichtigung großer grenzüberschreitend tätiger Finanzgruppen

3.2. Struktur der EU-Aufsicht: Stufe-3-Ausschüsse des Lamfalussy-Prozesses

3.3. Regelungen für die EU-Finanzstabilität


 
 
 


Drucksache 827/08

... (4) Zahlungsinstitute haben der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank vierteljährlich die für die Überprüfung der angemessenen Eigenkapitalausstattung erforderlichen Angaben einzureichen. Die Rechtsverordnung nach Absatz 6 kann in besonderen Fällen einen längeren Meldezeitraum vorsehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 827/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz – ZAG)

Abschnitt 1
Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich, Aufsicht, Zahlungssysteme

§ 1
Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich

§ 2
Für Zahlungsinstitute zugelassene Tätigkeiten und verbotene Geschäfte

§ 3
Aufsicht und Entscheidung in Zweifelsfällen

§ 4
Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste

§ 5
Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste

§ 6
Verschwiegenheitspflicht

§ 7
Zugang zu Zahlungssystemen

Abschnitt 2
Erlaubnis, Inhaber bedeutender Beteiligungen

§ 8
Erlaubnis

§ 9
Versagung der Erlaubnis

§ 10
Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis

§ 11
Inhaber bedeutender Beteiligungen2

Abschnitt 3
Eigenkapital

§ 12
Eigenkapital

Abschnitt 4
Vorschriften über die Beaufsichtigung von Zahlungsinstituten, sofortige Vollziehbarkeit

§ 13
Sicherungsanforderungen

§ 14
Auskünfte und Prüfungen

§ 15
Abberufung von Geschäftsleitern, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte

§ 16
Maßnahmen in besonderen Fällen und Insolvenzantrag

§ 17
Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsberichten

§ 18
Besondere Pflichten des Prüfers

§ 19
Inanspruchnahme von Agenten

§ 20
Auslagerung

§ 21
Aufbewahrung von Unterlagen

§ 22
Besondere organisatorische Pflichten von Zahlungsinstituten und Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche

§ 23
Sofortige Vollziehbarkeit

Abschnitt 5
Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr

§ 24
Zusammenarbeit mit anderen Behörden

§ 25
Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr

§ 26
Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums

§ 27
Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums

Abschnitt 6
Außergerichtliches Beschwerdeverfahren

§ 28
Beschwerden über Zahlungsdienstleister

Abschnitt 7
Anzeigen, Zahlungsinstituts-Register, Strafbestimmungen, Bußgeldvorschriften und Übergangsvorschriften

§ 29
Anzeigen

§ 30
Zahlungsinstituts-Register

§ 31
Strafvorschriften

§ 32
Bußgeldvorschriften

§ 33
Zuständige Verwaltungsbehörde

§ 34
Mitteilung in Strafsachen

§ 35
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 3
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 5
Änderung des Geldwäschegesetzes

Artikel 6
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 7
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt

1. Schaffung eines Gesetzes über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten -Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz ZAG

2. Änderung des Kreditwesengesetzes

3. Änderung sonstiger Gesetze

III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes

1. Alternativen

2. Folgen und Auswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung:

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau

VI. Bürokratiekosten

1. Vorbemerkung

2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

3. Für Bürgerinnen und Bürger werden keine Informationspflichten eingeführt, vereinfacht oder abgeschafft.

4. Für die Verwaltung werden 13 Informationspflichten neu eingeführt.

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer n

Zu Nummer n

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 9

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 13

Zu Absatz 3

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 2

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 27

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 29

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 572: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie sowie einer Verordnung über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Zahlungsinstituten


 
 
 


Drucksache 745/08

... " angerechnet werden können, müssen sie Verluste auffangen können, die Streichung von Zahlungen in Stresssituationen ermöglichen im Liquidationsfall weit nachrangig sein und ständig verfügbar sein, so dass kein Zweifel daran besteht, dass sie in finanziellen Stresssituationen zur Unterstützung der Einleger und sonstigen Gläubiger dienen können. Diese Kriterien wurden auf G-10-Ebene beschlossen und in einer Pressemitteilung von 1998 bekannt gegeben, jedoch nie in EU-Recht umgesetzt. Anrechenbare Instrumente erfüllen das Kriterium der Dauerhaftigkeit, wenn sie entweder unbefristet sind, oder eine Ursprungslaufzeit von über 30 Jahren aufweisen. Sie können zwar vorzeitig kündbar sein, jedoch nur durch den Emittenten mit aufsichtsbehördlicher Genehmigung und wenn sie durch Eigenmittel derselben Qualität ersetzt werden, es sei denn, die Aufsichtsbehörde hält die Eigenkapitalausstattung für ausreichend. Die Aufsichtsbehörde sollte außerdem befugt sein, die Tilgung von Instrumenten mit festen Laufzeiten je nach Solvabilität der Bank auszusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 745/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

2. Anhörung von interessierten Kreisen

2.1 Großkredite unter Banken

2.2 Kapitalanforderungen bei Verbriefung

2.3 Aufsichtskollegien

2.4 Fachkenntnisse/Gutachten

3. Folgenabschätzung

3.1 Großkredite

3.2 Hybride Finanzinstrumente

3.3 Herkunfts-/Aufnahmestaataufsicht und Krisenmanagement

3.4 Ausnahmen von bestimmten Aufsichtsanforderungen für Banknetze

3.5 Behandlung von Organismen für gemeinsame Anlagen OGA im Rahmen des auf internen Ratings basierenden Ansatzes IRB-Ansatzes

3.6 Eigenkapitalanforderungen und Risikomanagement bei Verbriefungspositionen

4. Rechtliche Aspekte

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. Einzelerläuterung zum Vorschlag

6.1 Hybridkapital Kapitel 2 Abschnitt 1 der Richtlinie 2006/48/EG

6.1.1 Differenzierung zwischen den Bestandteilen des Kernkapitals der Banken und hybriden Finanzinstrumenten, die als ursprüngliche Eigenmittel angerechnet werden können Artikel 57 Buchstaben a und ca der Richtlinie 2006/48/EG

6.1.2. Voraussetzungen für die Anrechenbarkeit Artikel 63a der Richtlinie 2006/48/EG

6.1.3. Quantitative Anrechnungsbeschränkungen Artikel 66 der Richtlinie 2006/48/EG

6.1.4. Übergangsbestimmungen Artikel 154 Absätze 8 und 9 der Richtlinie 2006/48/EG

6.1.5. Vorschriften zur Offenlegung Anhang XII Teil 2 Nummer 3 Buchstaben a und b der Richtlinie 2006/48/EG

6.2. Großkredite

6.2.1. Begriffsbestimmungen Artikel 4 Nummer 45 und Artikel 106 der Richtlinie 2006/48/EG

6.2.2. Vereinfachung der Großkreditvorschriften Kapitel 2 Abschnitt 5 der Richtlinie 2006/48/EG

6.2.3. Interbankenkredite Artikel 111 der Richtlinie 2006/48/EG

6.2.4. Ausnahmeregelung für bestimmte Wertpapierfirmen Artikel 28 der Richtlinie 2006/49/EG

6.3. Aufsichtsregelungen

6.3.1. Informationsaustausch und Zusammenarbeit – Artikel 40, 42a, 42 b, 49 und 50 der Richtlinie 2006/48

6.3.2. Aufsichtskollegien – Artikel 42a, 129 und 131a neu der Richtlinie 2006/48

6.4. Technische Änderungen

6.4.1. Ausnahmeregelungen für Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation zugeordnet sind Artikel 3 der Richtlinie 2006/48/EG

6.4.2. Eigenmittelanforderungen für Anlagen in Organismen für gemeinsame Anlagen Artikel 87 der Richtlinie 2006/48/EG

6.4.3. Verbriefung neuer Artikel 122a der Richtlinie 2006/48/EG

6.4.4. Gegenparteiausfallrisiko Anhang III und Artikel 150 der Richtlinie 2006/48/EG

6.4.5. Liquiditätsrisiko Anhänge V und XI der Richtlinie 2006/48/EG

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2006/48/EG

Artikel 42a

Artikel 42b

Artikel 63a

Artikel 107

Artikel 110

Artikel 115

Abschnitt 7
Forderungen aus übertragenen Kreditrisiken

Artikel 122a

Artikel 131a

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 2006/49/EG

Artikel 3
Umsetzung

Artikel 4
Inkrafttreten

Artikel 5
Adressaten


 
 
 


Drucksache 798/08

... – unter Hinweis auf die Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten (Neufassung)21 (Kapitaladäquanz-Richtlinie),

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 798/08




Anlage zur
Entschliessung Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags / der verlangten Vorschläge

Empfehlung 1 zu finanzieller Stabilität, Eigenkapital und allgemeinen rechtlichen Vorgaben

Empfehlung 2 zu Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz

Empfehlung 3 zu Maßnahmen gegen Überschuldung

Empfehlung 4 zu Maßnahmen gegen Interessenkonflikte

Empfehlung 5 zu bestehenden Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen


 
 
 


Drucksache 745/1/08

... 1. Der Bundesrat begrüßt das Ziel des Richtlinienvorschlags, die auf der Grundlage der Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) im Jahr 2006 erlassenen Richtlinien über die Aufnahme und die Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (Bankenrichtlinie) und über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten (Kapitaladäquanzrichtlinie) zu verbessern.



Drucksache 745/08 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt das Ziel des Richtlinienvorschlags, die auf der Grundlage der Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) im Jahr 2006 erlassenen Richtlinien über die Aufnahme und die Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (Bankenrichtlinie) und über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten (Kapitaladäquanzrichtlinie) zu verbessern.



Drucksache 567/07

... Eine ausreichende Eigenkapitalausstattung ermöglicht die Zusammenstellung eines tragfähigen Portfolios und bewirkt im Falle der Insolvenz der Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft einen Mindestschutz für Investoren. An die Kapitalausstattung dürfen allerdings keine unverhältnismäßigen Anforderungen gestellt werden, um die Gründung von Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften nicht unnötig zu erschweren. Daher orientiert sich die Mindestkapitalvorgabe an vergleichbaren europäischen Gesetzen. Ergänzend ermöglicht Satz 2 einer Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft ähnlich der Regelung für die Luxemburger SICAR, zunächst nur ein Viertel des vorgesehenen Mindestkapitals oder Mindestbeitrags, also 250.000 Euro, zu leisten und den restlichen Betrag innerhalb eines Jahres nach ihrer Anerkennung als Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft zu erbringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 567/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Förderung von Wagniskapitalbeteiligungen (Wagniskapitalbeteiligungsgesetz – WKBG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Bezeichnungsschutz

§ 4
Unternehmensgegenstand

§ 5
Sitz

§ 6
Mindestkapital

§ 7
Geschäftsleiter

Abschnitt 2
Geschäftstätigkeit und Anlagebestimmungen

§ 8
Zulässige Geschäfte

§ 9
Anlagebestimmungen

§ 10
Konzernfreiheit

§ 11
Mindeststückelung

Abschnitt 3
Aufsicht und Anerkennung

§ 12
Aufsicht

§ 13
Verschwiegenheitspflicht

§ 14
Anerkennung

§ 15
Rechnungslegung

§ 16
Anzeigepflichten

§ 17
Aufhebung und Abberufung

§ 18
Erneuter Antrag auf Anerkennung

Abschnitt 4
Steuerliche Regelungen

§ 19
Vermögensverwaltende Tätigkeit der Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft

Abschnitt 5
Übergangsvorschriften

§ 20
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften

Artikel 3
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 5
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 7
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt

1. Geschäftstätigkeit der Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft

2. Steuerliche Vergünstigungen

3. Ausgestaltung der Aufsicht und Anlegerschutz

4. Änderung des UBGG

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Bürokratiekosten

1. Unternehmen

2. Bürgerinnen und Bürger

3. Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen


 
 
 


Drucksache 824/07

... Überarbeitung einiger wichtiger Bestimmungen der Richtlinie über die Eigenkapitalausstattung, um die durch Vorschriften bedingten Belastungen der Mitgliedstaaten und des Bankgewerbes zu reduzieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 824/07




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Prioritäten für 2008

Wachstum und Beschäftigung

Nachhaltiges Europa

Ein integriertes Konzept zur Migration

Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken

Europa als Partner in der Welt

3. Politisches Handeln: ein tägliches Bemühen

Umsetzung vereinbarter politischer Maßnahmen

Die internationale Ebene

Verwaltung von Finanzprogrammen

Verwaltung des gemeinschaftlichen Besitzstandes

4. Arbeiten zur Gestaltung neuer politischer Konzepte

5. Bessere Rechtsetzung: Vereinfachung, Kodifizierung, Rücknahmen und Ermittlung der Verwaltungskosten

Eine strategische Überprüfung der besseren Rechtsetzung

Prüfung anhängiger Rechtsetzungsvorschläge

6. Kommunikation über Europa

Anhang 1
Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen

Anhang 2
Vereinfachungsvorschläge

Anhang 3
Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge

Anhang 4
Kommunikationsprioritäten für das Jahr 2008


 
 
 


Drucksache 247/07

... - in Artikel 3 Nr. 13 der Artikel 5 und 7 der Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten (ABI. EU (Nr.) L 177 S. 201) und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 247/07




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 2
Börsengesetz (BörsG)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen über die Börsen und ihre Organe

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Börsen

§ 3
Aufgaben und Befugnisse der Börsenaufsichtsbehörde

§ 4
Erlaubnis

§ 5
Pflichten des Börsenträgers

§ 6
Inhaber bedeutender Beteiligungen

§ 7
Handelsüberwachungsstelle

§ 8
Zusammenarbeit

§ 9
Anwendbarkeit kartellrechtlicher Vorschriften

§ 10
Verschwiegenheitspflicht

§ 11
Untersagung der Preisfeststellung für ausländische Währungen

§ 12
Börsenrat

§ 13
Wahl des Börsenrates

§ 14
Börsenrat an Warenbörsen

§ 15
Leitung der Börse

§ 16
Börsenordnung

§ 17
Gebühren und Entgelte

§ 18
Sonstige Benutzung von Börseneinrichtungen

§ 19
Zulassung zur Börse

§ 20
Sicherheitsleistungen

§ 21
Externe Abwicklungssysteme

§ 22
Sanktionsausschuss

Abschnitt 2
Börsenhandel und Börsenpreisfeststellung

§ 23
Zulassung von Wirtschaftsgütern und Rechten

§ 24
Börsenpreis

§ 25
Aussetzung und Einstellung des Handels

§ 26
Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften

Abschnitt 3
Skontoführung und Transparenzanforderungen an Wertpapierbörsen

§ 27
Zulassung zum Skontoführer

§ 28
Pflichten des Skontoführers

§ 29
Verteilung der Skontren

§ 30
Vorhandelstransparenz bei Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten

§ 31
Nachhandelstransparenz bei Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten

Abschnitt 4
Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel

§ 32
Zulassungspflicht

§ 33
Einbeziehung von Wertpapieren in den regulierten Markt

§ 34
Ermächtigungen

§ 35
Verweigerung der Zulassung

§ 36
Zusammenarbeit in der Europäischen Union

§ 37
Staatliche Schuldverschreibungen

§ 38
Einführung

§ 39
Widerruf der Zulassung bei Wertpapieren

§ 40
Pflichten des Emittenten

§ 41
Auskunftserteilung

§ 42
Teilbereiche des regulierten Marktes mit besonderen Pflichten für Emittenten

§ 43
Verpflichtung des Insolvenzverwalters

§ 44
Unrichtiger Wertpapierprospekt

§ 45
Haftungsausschluss

§ 46
Verjährung

§ 47
Unwirksame Haftungsbeschränkung; sonstige Ansprüche

Abschnitt 5
Freiverkehr

§ 48
Freiverkehr

Abschnitt 6
Straf- und Bußgeldvorschriften; Schlussvorschriften

§ 49
Strafvorschriften

§ 50
Bußgeldvorschriften

§ 51
Geltung für Wechsel und ausländische Zahlungsmittel

§ 52
Übergangsregelungen

Artikel 3
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 4
Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Artikel 5
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 6
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 7
Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Verkaufsprospektgesetzes

Artikel 9
Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung

Artikel 10
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 11
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 12
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes

Artikel 13a
Anpassung der Begriffe amtlicher Markt und geregelter Markt in anderen Gesetzen

Artikel 13b
Sonstige Folgeänderungen in anderen Gesetzen

Artikel 13c
Neufassung des Kreditwesengesetzes

Artikel 14
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 354/07

... Die Gesellschaft für Unternehmensgründer hat in ihrer Bilanz eine gesetzliche Rücklage zu bilden in die jeweils ein Viertel des Jahresüberschusses einzustellen ist. Dadurch soll gesichert werden dass diese Form der GmbH, die möglicherweise mit einem sehr geringen Stammkapital gegründet worden ist, durch Thesaurierung innerhalb einiger Jahre eine höhere Eigenkapitalausstattung erreicht. Da in den Fällen der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) sehr häufig eine Identität zwischen Gesellschafter und Geschäftsführer vorliegen wird, ist ohnehin davon auszugehen, dass der Geschäftsführer seinen notwendigen Lebensunterhalt über sein Geschäftsführergehalt bestreiten kann. Es ist deshalb vertretbar, die zusätzliche Gewinnausschüttung zu beschränken. Ein Verstoß gegen § 5a Abs. 3 GmbHG-E zieht die Nichtigkeit der Feststellung des Jahresabschlusses (nach § 256

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 2
Einführungsgesetz zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG-Einführungsgesetz – EGGmbHG)

§ 1
Umstellung auf Euro

§ 2
Übergangsvorschriften zum Transparenz- und Publizitätsgesetz

§ 3
Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen

Artikel 3
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz

Artikel 7
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 8
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 9
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 10
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 11
Änderung des Anfechtungsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 13
Änderung der Handelsregisterverordnung

Artikel 14
Änderung der Genossenschaftsregisterverordnung

Artikel 15
Änderung der Kostenordnung

Artikel 16
Änderung des EWIV-Ausführungsgesetzes

Artikel 17
Änderung des Umwandlungsgesetzes

Artikel 18
Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Artikel 19
Änderung des Genossenschaftsgesetzes

Artikel 20
Änderung des SCE-Ausführungsgesetzes

Artikel 21
Änderung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften

Artikel 22
Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes

Artikel 23
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 24
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 25
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu Artikel 1 Nr. 50)

Anlage 1
(zu § 2) Muster für den Gesellschaftsvertrag

§ 1
Firma

§ 2
Sitz

§ 3
Gegenstand Gegenstand des Unternehmens 4

§ 4
Stammkapital

§ 5
Geschäftsanteile

§ 6
Vertretung

§ 7
Gründungsaufwand

3 Hinweise:

Anlage 2
(zu § 7) Muster für die Handelsregisteranmeldung

Anlage 2
(zu Artikel 1 Nr. 51) Inhaltsübersicht:

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu den Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Option ausgestaltet. Es handelt sich dabei nicht um eine gesetzliche Pflicht. Zusätzlicher

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Satz 2 - neu -

Zu Satz 3 - neu -

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Artikel 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Zu den Nummern 1 bis 5

Zu Nummer 3

Zu Nummer 6

Zu den Nummer n

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Satz 3 - neu -

Zu Satz 4 - neu -

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu den Nummer n

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu den Absätzen 4 und 5

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu § 6

Zu § 6a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Nummern 5 bis 10

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Artikel 17

Zu den Nummern 1 bis 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 8

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Artikel 20

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25


 
 
 


Drucksache 938/06

... (d) die Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 938/06




Begründung

1 Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Die Notwendigkeit eines gemeinsamen Rahmens

Sektorspezifischer Dialog mit allen Beteiligten

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

im IT-Bereich

im Gesundheitswesen:

im Finanzsektor:

im Verkehrssektor:

im Chemiesektor:

im Nuklearsektor:

Übereinstimmung mit anderen Politikfeldern und Zielen der Europäischen Union

2 Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Ergänzende Informationen

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ermittlung kritischer europäischer Infrastrukturen

Artikel 4
Ausweisung kritischer europäischer Infrastrukturen

Artikel 5
Sicherheitspläne

Artikel 6
Sicherheitsbeauftragte

Artikel 7
Berichterstattung

Artikel 8
Unterstützung der Kommission für kritische europäische Infrastrukturen

Artikel 9
Kontaktstellen für Fragen des Schutzes kritischer Infrastrukturen

Artikel 10
Vertraulichkeit und Austausch von Informationen über den Schutz kritischer Infrastrukturen

Artikel 11
Ausschuss

Artikel 12
Durchführung

Artikel 13
Inkrafttreten

Artikel 14
Adressaten

Anhang I
List von Sektoren mit kritischen Infrastrukturen

Anhang II
Sicherheitsplan


 
 
 


Drucksache 153/1/06

... Der Bundesrat regt deshalb an, in § 25a KWG als Grundsatz für die Bankenaufsicht gesetzlich den Grundsatz der doppelten Proportionalität zu verankern. Nach dem Grundsatz der doppelten Proportionalität sind die Risiken aus Institutsgröße sowie Art, Umfang und Komplexität der Geschäfte des Kreditinstituts für das Finanzsystem zu berücksichtigen. Es ist den Instituten eine offene Gestaltung der Fortentwicklung der Prozesse, Systeme und Verfahren zu belassen, soweit die gewählten Methoden in Bezug auf Risiken und Eigenkapitalausstattung angemessen bleiben. Die Geschäftsleitung eines Instituts ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass Form und Entwicklungsgrad des Risikomanagementverfahrens angesichts des Risikoprofils und des Geschäftsplans angemessen sind. Das oberste Organ eines Instituts trägt die Verantwortung für die Festlegung der Risikotoleranz der Bank und die Überwachung der Geschäftsleitung. Ein Strategieplan sollte den Kapitalbedarf der Bank, den voraussichtlichen Kapitalverbrauch, das angestrebte Kapitalniveau und die externen Kapitalquellen deutlich aufzeigen. Aufgabe der staatlichen Instanzen ist es, im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungsverfahrens sicherzustellen dass diese Bedingungen dauerhaft erfüllt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 153/1/06




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Die Bundesregierung

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe l § 1 Abs. 32 - neu - KWG

4. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 1a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 3; Abs. 6, Abs. 7 Satz 4; Abs. 8 Satz 1, 2, 3, 4; Abs. 9 Satz 1 Nr. 3, 4 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe d § 2 Abs. 11 Satz 2 KWG

6. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe b § 10 Abs. 1 Satz 4, Satz 6 Nr. 1a - neu -, Nr. 2 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb § 10 Abs. 2a Satz 2 Nr. 1 KWG

8. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe j § 10 Abs. 2c Satz 6 KWG

9. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe q § 10 Abs. 4c Satz 4 KWG

10. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe s § 10 Abs. 6 KWG

11. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe t § 10 Abs. 6a Nr. 4 KWG

12. Zu Artikel 1 Nr. 13 und 21 Buchstabe a § 10a Abs. 5 und § 13b Abs. 2 KWG

13. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 14 KWG

14. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 15 KWG

15. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 18 KWG

16. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 3; Abs. 6 KWG

Zu Buchstabe a

17. Zu Artikel 1 Nr. 28 § 20a KWG

18. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 22 Satz 1 Nr. 7 KWG

19. Zu Artikel 1 Nr. 33 § 25a KWG

20. Zu Artikel 1 Nr. 33 Buchstabe c § 25a Abs. 2 KWG

21. Zu Artikel 1 Nr. 33 Buchstabe d § 25a Abs. 3 KWG

22. Zu Artikel 1 Nr. 35 § 26a KWG


 
 
 


Drucksache 461/06

... In der langjährigen Praxis hat sich allerdings bestätigt, dass bei diesen Unternehmen besonders eine Nachfrage nach Wagniskapital besteht, da die Eigenkapitalausstattung mittelständischer Unternehmen häufig relativ gering ist und bei innovativen Vorhaben oft ein hoher Finanzbedarf bei noch unsicheren Erfolgsaussichten auftritt. In diesem Markt ist das Angebot an Wagniskapital eng. Den Unternehmen fehlt häufig der direkte Zugang zu den organisierten Märkten für Eigenkapital, da sie in der Regel nicht börsennotiert sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 461/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8


 
 
 


Drucksache 59/1/06

... 10. Nach Auffassung des Bundesrates steht besonders der Mittelstand als Rückgrat der deutschen Wirtschaft durch eine hohe bürokratische Regelungsdichte, die noch immer schwache Eigenkapitalausstattung sowie Probleme bei der Unternehmensfinanzierung unter Druck. Der Bundesrat begrüßt deshalb die Pläne der Bundesregierung, ein Mittelstands-Entlastungsgesetz auf den Weg zu bringen mit dem Statistik-, Nachweis-, Dokumentations- und Buchführungspflichten verringert Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt Doppel- und Mehrfachprüfungen abgebaut, Schwellenwerte vereinheitlicht, die Verpflichtung von Betrieben zur Bestellung von Beauftragten begrenzt sowie die bereits begonnene Vereinfachung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung von Kleinbetrieben fortgeführt werden sollen. Mit Befriedigung stellt der Bundesrat fest, dass der Bürokratieabbau durch die Einrichtung eines Normenkontrollrats im Bundeskanzleramt, einen Bürokratie-TÜV und die Übernahme des niederländischen Standardkosten-Modells auf eine neue Grundlage gestellt wird. Für Existenzgründer sowie speziell für kleine und mittlere Unternehmen müssen, gerade auch im Hinblick auf Basel II, die Finanzierungsbedingungen durch steuerliche Erleichterungen bei der Bildung von Eigenkapital, einen erleichterten Zugang zu den Kreditmärkten sowie die Unterstützung bei der Nutzung neuer Finanzierungsformen verbessert werden.



Drucksache 40/1/06

... Die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten stellt eine Möglichkeit dar, zumindest existenzbedrohende Einflüsse auf die Unternehmen zu mindern, indem der Unternehmer die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abführen muss, wenn er das Entgelt für den jeweiligen Umsatz auch tatsächlich erhalten hat. Demgegenüber wird bei der Regelversteuerung nach vereinbarten Entgelten die Umsatzsteuer bereits in dem Voranmeldungszeitraum fällig, in dem die Leistung ausgeführt wurde. Der Zeitpunkt der Bezahlung ist für die Besteuerung dann nicht mehr von Bedeutung. Konsequenz hieraus ist, dass der Unternehmer die Umsatzsteuer vorstrecken muss. Regelmäßig muss dazu der Betriebsmittelkredit eingesetzt werden da eine Finanzierung über Eigenkapital wegen der geringen Eigenkapitalausstattung der Betriebe überwiegend ausscheidet. Dies engt die Finanzierungsspielräume der Unternehmen zusätzlich ein und erhöht die Zinslasten. Auf Grund des schwachen Konjunkturverlaufs besteht auch für die Unternehmen gegenwärtig keine Möglichkeit Eigenkapital anzusammeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 40/1/06




1. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

2. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 35a Abs. 2 Satz 1 und 5 EStG

3. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 35a Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz EStG

4. Zu Artikel 2 Buchstabe a und b § 20 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 UStG


 
 
 


Drucksache 153/06 (Beschluss)

... Der Bundesrat regt deshalb an, in § 25a KWG als Grundsatz für die Bankenaufsicht gesetzlich den Grundsatz der doppelten Proportionalität zu verankern. Nach dem Grundsatz der doppelten Proportionalität sind die Risiken aus Institutsgröße sowie Art, Umfang und Komplexität der Geschäfte des Kreditinstituts für das Finanzsystem zu berücksichtigen. Es ist den Instituten eine offene Gestaltung der Fortentwicklung der Prozesse, Systeme und Verfahren zu belassen, soweit die gewählten Methoden in Bezug auf Risiken und Eigenkapitalausstattung angemessen bleiben. Die Geschäftsleitung eines Instituts ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass Form und Entwicklungsgrad des Risikomanagementverfahrens angesichts des Risikoprofils und des Geschäftsplans angemessen sind. Das oberste Organ eines Instituts trägt die Verantwortung für die Festlegung der Risikotoleranz der Bank und die Überwachung der Geschäftsleitung. Ein Strategieplan sollte den Kapitalbedarf der Bank, den voraussichtlichen Kapitalverbrauch, das angestrebte Kapitalniveau und die externen Kapitalquellen deutlich aufzeigen. Aufgabe der staatlichen Instanzen ist es, im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungsverfahrens sicherzustellen dass diese Bedingungen dauerhaft erfüllt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 153/06 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe l § 1 Abs. 32 - neu - KWG

4. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 1a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 3; Abs. 6, Abs. 7 Satz 4; Abs. 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe d § 2 Abs. 11 Satz 2 KWG

6. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe b § 10 Abs. 1 Satz 4, Satz 6 Nr. 1a - neu -, Nr. 2 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb § 10 Abs. 2a Satz 2 Nr. 1 KWG

8. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe j § 10 Abs. 2c Satz 6 KWG

9. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe q § 10 Abs. 4c Satz 4 KWG

10. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe s § 10 Abs. 6 KWG

11. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe t § 10 Abs. 6a Nr. 4 KWG

12. Zu Artikel 1 Nr. 13 und 21 Buchstabe a § 10a Abs. 5 und § 13b Abs. 2 KWG

13. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 14 KWG

14. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 15 KWG

15. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 18 KWG

16. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 3; Abs. 6 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

17. Zu Artikel 1 Nr. 28 § 20a KWG

18. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 22 Satz 1 Nr. 7 KWG

19. Zu Artikel 1 Nr. 33 § 25a KWG

20. Zu Artikel 1 Nr. 33 Buchstabe c § 25a Abs. 2 KWG

21. Zu Artikel 1 Nr. 33 Buchstabe d § 25a Abs. 3 KWG

22. Zu Artikel 1 Nr. 35 § 26a KWG


 
 
 


Drucksache 59/06 (Beschluss)

... 10. Nach Auffassung des Bundesrates steht besonders der Mittelstand als Rückgrat der deutschen Wirtschaft durch eine hohe bürokratische Regelungsdichte, die noch immer schwache Eigenkapitalausstattung sowie Probleme bei der Unternehmensfinanzierung unter Druck. Der Bundesrat begrüßt deshalb die Pläne der Bundesregierung, ein Mittelstands-Entlastungsgesetz auf den Weg zu bringen mit dem Statistik-, Nachweis-, Dokumentations- und Buchführungspflichten verringert Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt Doppel- und Mehrfachprüfungen abgebaut, Schwellenwerte vereinheitlicht, die Verpflichtung von Betrieben zur Bestellung von Beauftragten begrenzt sowie die bereits begonnene Vereinfachung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung von Kleinbetrieben fortgeführt werden sollen. Mit Befriedigung stellt der Bundesrat fest, dass der Bürokratieabbau durch die Einrichtung eines Normenkontrollrats im Bundeskanzleramt, einen Bürokratie-TÜV und die Übernahme des niederländischen Standardkosten-Modells auf eine neue Grundlage gestellt wird. Für Existenzgründer sowie speziell für kleine und mittlere Unternehmen müssen, gerade auch im Hinblick auf Basel II, die Finanzierungsbedingungen durch steuerliche Erleichterungen bei der Bildung von Eigenkapital, einen erleichterten Zugang zu den Kreditmärkten sowie die Unterstützung bei der Nutzung neuer Finanzierungsformen verbessert werden.



Drucksache 608/06

... (6) Bei Positionen des Handelsbuchs, die mit Handelsabsicht gehalten werden, muss sich die Handelsabsicht anhand einer von der Geschäftsleitung genehmigten Handelsstrategie sowie eindeutig verfasster Vorgaben zur aktiven Steuerung und zur Überwachung der Handelsbuchpositionen des Instituts auf Übereinstimmung mit der Handelsstrategie des Instituts nachweisen lassen. Die Ausgestaltung und Dokumentation der Handelsstrategie sowie der institutsinternen Vorgaben zur Steuerung und zur Überwachung der Handelsbuchpositionen auf Übereinstimmung mit der Handelsstrategie muss die in Anhang VII, Teil A der Richtlinie 2006/.../EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom ... über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten (ABl. EU (Nr.) L ... S. ...) (Kapitaladäquanzrichtlinie) niedergelegten Anforderungen erfüllen. Die Handelsstrategie kann dabei ein Teil der in § 25a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 geforderten Strategien sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 608/06




1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 3 wird wie folgt gefasst:


 
 
 


Drucksache 461/06 (Beschluss)

... In der langjährigen Praxis hat sich allerdings bestätigt, dass bei diesen Unternehmen besonders eine Nachfrage nach Wagniskapital besteht, da die Eigenkapitalausstattung mittelständischer Unternehmen häufig relativ gering ist und bei innovativen Vorhaben oft ein hoher Finanzbedarf bei noch unsicheren Erfolgsaussichten auftritt. In diesem Markt ist das Angebot an Wagniskapital eng. Den Unternehmen fehlt häufig der direkte Zugang zu den organisierten Märkten für Eigenkapital, da sie in der Regel nicht börsennotiert sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 461/06 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage 1
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG)

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

3 Allgemeines

Zu den einzelnen Vorschriften

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Anlage 2
Entschließung zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG)


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.