[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

72 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Endenergieverbrauch"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 11/20

... Der Gesetzesentwurf entspricht der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Es sind folgende Indikatorenbereiche der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie betroffen: Indikatorenbereich 3.2.a (Luftbelastung - Gesunde Umwelt erhalten), Indikatorenbereich 11.2.b (Endenergieverbrauch im Personenverkehr), Indikatorenbereich 13.1.a (Klimaschutz - Treibhausgase reduzieren).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 11/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4966, BMVI: Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Verwaltung

II.2. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 343/20

... bb In Satz 3 werden die Wörter "aus dem Primärenergieverbrauch oder dem Primärenergiebedarf des Gebäudes" durch die Wörter "aus dem Endenergieverbrauch oder dem Endenergiebedarf des Gebäudes" ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/20




§ 6a
Verordnungsermächtigung zur Versorgung mit Fernkälte

‚Artikel 2 Änderung des Baugesetzbuches

‚Artikel 8 Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

Artikel 9
Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung


 
 
 


Drucksache 121/19

... "3. eine eingehende Prüfung, Analyse und Dokumentation des Endenergieverbrauchs des Unternehmens und von dessen Standorten, insbesondere von dessen Gebäuden oder Gebäudegruppen, Betriebsabläufen und Anlagen in der Industrie einschließlich der Beförderung mit einschließen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 121/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen

§ 13
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4731, BMWi: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung ausschließlich Bund

II.3 KMU-Betroffenheit

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 339/19

... Die BOStrab allgemein ist Voraussetzung für Bau und Betrieb leistungsfähiger städtischer Schienenbahnen mit zeitgemäßen grundlegenden Sicherheitsanforderungen. Der Bau und Betrieb von BOStrab-Bahnen ist eine Maßnahme, um Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, insbesondere Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig zu gestalten. Ihr Bau und Betrieb sichert Mobilität, schont die Umwelt, trägt zu einer verbesserten Erreichbarkeit im öffentlichen Verkehr bei und verbessert im Bereich des städtischen Verkehrs die Energieeffizienz und den Endenergieverbrauch im Personenverkehr, hilft Treibhausgasemissionen zu vermeiden, den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen, die Emission von Luftschadstoffen zu verringern, sowie den Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche zu begrenzen. Die Fokussierung der BOStrab auf grundlegende Sicherheitsanforderungen für BOStrab-Bahnen ist im Einklang mit der Öffnung der Produktmärkte durch internationale technische Normung und ermöglicht sowohl einen angemessenen Anteil von Unternehmen aus Entwicklungs- und Schwellenländern an der Wertschöpfung, wie auch die Beschaffung städtischer Bahnsysteme für die nachhaltige Lösung der Verkehrsprobleme in Ballungsräumen sich entwickelnder Länder.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 339/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Rechtsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Rechtsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 584/19

... Die Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebereich ist ein wichtiger Baustein der Energiewende und für den Klimaschutz. Das Energieeinsparrecht und energetische Anforderungen an Gebäude, die dem Stand der Technik entsprechen und wirtschaftlich machbar sind, leisten einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung und zu einer weiteren Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 584/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG)1)

2 Inhaltsübersicht

Teil 1
Allgemeiner Teil

Teil 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Zweck und Ziel

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

§ 5
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit

§ 6
Verordnungsermächtigung zur Verteilung der Betriebskosten und zu Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen

§ 7
Regeln der Technik

§ 8
Verantwortliche

§ 9
Überprüfung der Anforderungen an zu errichtende und bestehende Gebäude

Teil 2
Anforderungen an zu errichtende Gebäude

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 10
Grundsatz und Niedrigstenergiegebäude

§ 11
Mindestwärmeschutz

§ 12
Wärmebrücken

§ 13
Dichtheit

§ 14
Sommerlicher Wärmeschutz

Abschnitt 2
Jahres-Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden

Unterabschnitt 1
Wohngebäude

§ 15
Gesamtenergiebedarf

§ 16
Baulicher Wärmeschutz

§ 17
Aneinandergereihte Bebauung

Unterabschnitt 2
Nichtwohngebäude

§ 18
Gesamtenergiebedarf

§ 19
Baulicher Wärmeschutz

Abschnitt 3
Berechnungsgrundlagen und - verfahren

§ 20
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Wohngebäudes

§ 21
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Nichtwohngebäudes

§ 22
Primärenergiefaktoren

§ 23
Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 24
Einfluss von Wärmebrücken

§ 25
Berechnungsrandbedingungen

§ 26
Prüfung der Dichtheit eines Gebäudes

§ 27
Gemeinsame Heizungsanlage für mehrere Gebäude

§ 28
Anrechnung mechanisch betriebener Lüftungsanlagen

§ 29
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes bei aneinandergereihter Bebauung von Wohngebäuden

§ 30
Zonenweise Berücksichtigung von Energiebedarfsanteilen bei einem zu errichtenden Nichtwohngebäude

§ 31
Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude

§ 32
Vereinfachtes Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude

§ 33
Andere Berechnungsverfahren

Abschnitt 4
Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung bei einem zu errichtenden Gebäude

§ 34
Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs

§ 35
Nutzung solarthermischer Anlagen

§ 36
Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 37
Nutzung von Geothermie oder Umweltwärme

§ 38
Nutzung von fester Biomasse

§ 39
Nutzung von flüssiger Biomasse

§ 40
Nutzung von gasförmiger Biomasse

§ 41
Nutzung von Kälte aus erneuerbaren Energien

§ 42
Nutzung von Abwärme

§ 43
Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung

§ 44
Fernwärme oder Fernkälte

§ 45
Maßnahmen zur Einsparung von Energie

Teil 3
Bestehende Gebäude

Abschnitt 1
Anforderungen a n bestehende Gebäude

§ 46
Aufrechterhaltung der energetischen Qualität; Entgegenstehende Rechtsvorschriften

§ 47
Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes

§ 48
Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung

§ 49
Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten

§ 50
Energetische Bewertung eines bestehenden Gebäudes

§ 51
Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau

Abschnitt 2
Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bei bestehenden öffentlichen Gebäuden

§ 52
Pflicht zur Nutzung von erneuerbaren Energien bei einem bestehenden öffentlichen Gebäude

§ 53
Ersatzmaßnahmen

§ 54
Kombination

§ 55
Ausnahmen

§ 56
Abweichungsbefugnis

Teil 4
Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung

Abschnitt 1
Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen

Unterabschnitt 1
Veränderungsverbot

§ 57
Verbot von Veränderungen; entgegenstehende Rechtsvorschriften

Unterabschnitt 2
Betreiberpflichten

§ 58
Betriebsbereitschaft

§ 59
Sachgerechte Bedienung

§ 60
Wartung und Instandhaltung

Abschnitt 2
Einbau und Ersatz

Unterabschnitt 1
Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

§ 61
Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe

§ 62
Wasserheizung, die ohne Wärmeübertrager an eine Nah- oder Fernwärmeversorgung angeschlossen ist

§ 63
Raumweise Regelung der Raumtemperatur

§ 64
Umwälzpumpe, Zirkulationspumpe

Unterabschnitt 2
Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

§ 65
Begrenzung der elektrischen Leistung

§ 66
Regelung der Be- und Entfeuchtung

§ 67
Regelung der Volumenströme

§ 68
Wärmerückgewinnung

Unterabschnitt 3
Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

§ 69
Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen

§ 70
Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen

Unterabschnitt 4
Nachrüstung bei heizungstechnischen Anlagen; Betriebsverbot für Heizkessel

§ 71
Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen

§ 72
Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen

§ 73
Ausnahme

Abschnitt 3
Energetische Inspektion von Klimaanlagen

§ 74
Betreiberpflicht

§ 75
Durchführung und Umfang der Inspektion

§ 76
Zeitpunkt der Inspektion

§ 77
Fachkunde des Inspektionspersonals

§ 78
Inspektionsbericht; Registriernummern

Teil 5
Energieausweise

§ 79
Grundsätze des Energieausweises

§ 80
Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

§ 81
Energiebedarfsausweis

§ 82
Energieverbrauchsausweis

§ 83
Ermittlung und Bereitstellung von Daten

§ 84
Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

§ 85
Angaben im Energieausweis

§ 86
Energieeffizienzklasse eines Wohngebäudes

§ 87
Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige

§ 88
Ausstellungsberechtigung für Energieausweise

Teil 6
Finanzielle Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte und von Energieeffizienzmaßnahmen

§ 89
Fördermittel

§ 90
Geförderte Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien

§ 91
Verhältnis zu den Anforderungen an ein Gebäude

Teil 7
Vollzug

§ 92
Erfüllungserklärung

§ 93
Pflichtangaben in der Erfüllungserklärung

§ 94
Verordnungsermächtigung

§ 95
Behördliche Befugnisse

§ 96
Private Nachweise

§ 97
Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers

§ 98
Registriernummer

§ 99
Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

§ 100
Nicht personenbezogene Auswertung von Daten

§ 101
Verordnungsermächtigung, Erfahrungsberichte der Länder

§ 102
Befreiungen

§ 103
Innovationsklausel

Teil 8
Besondere Gebäude, Bußgeldvorschriften, Anschluss- und Benutzungszwang

§ 104
Kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen

§ 105
Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz

§ 106
Gemischt genutzte Gebäude

§ 107
Wärmeversorgung im Quartier

§ 108
Bußgeldvorschriften

§ 109
Anschluss- und Benutzungszwang

Teil 9
Übergangsvorschriften

§ 110
Anforderungen an Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung und an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien

§ 111
Allgemeine Übergangsvorschriften

§ 112
Übergangsvorschriften für Energieausweise

§ 113
Übergangsvorschriften für Aussteller von Energieausweisen

§ 114
Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik

Anlage 1
(zu § 15 Absatz 1) Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Wohngebäude)

Anlage 2
(zu § 18 Absatz 1) Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Nichtwohngebäude)

Anlage 3
(zu § 19) Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche (Nichtwohngebäude)

Anlage 4
(zu § 22 Absatz 1) Primärenergiefaktoren

Anlage 5
(zu § 31 Absatz 1) Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude

1. Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Nachweisverfahrens

2. Ausführungsvarianten

a Ausführungsvarianten für ein freistehendes Wohngebäude

Tabelle

b Ausführungsvarianten für ein einseitig angebautes Wohngebäude

Tabelle

c Ausführungsvarianten für ein zweiseitig angebautes Wohngebäude.

Tabelle

3. Beschreibung der Wärmeschutz- und Anlagenvarianten

a Baulicher Wärmeschutz

Tabelle

b Anforderung an die Anlagenvarianten

Anlage 6
(zu § 32 Absatz 3) Zu verwendendes Nutzungsprofil für die Berechnungen des Jahres-Primärenergiebedarfs beim vereinfachten Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude

Anlage 7
(zu § 48) Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden

Anlage 8
(zu § 69, § 70, § 71 Absatz 1) Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

1. Wärmedämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen in den Fällen des § 69 und § 71 Absatz 1

2. Wärmedämmung von Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen in den Fällen des § 70

3. Materialien mit anderen Wärmeleitfähigkeiten

4. Gleichwertige Begrenzung

Anlage 9
(zu § 85 Absatz 6) Umrechnung in Treibhausgasemissionen

1. Angabe in Energiebedarfsausweisen

2. Angabe in Energieverbrauchsausweisen

3. Emissionsfaktoren

Anlage 10
(zu § 86) Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden

Anlage 11
(zu § 88 Absatz 2 Nummer 2) Anforderungen an die Inhalte der Schulung für die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen

1. Zweck der Schulung

2. Inhaltliche Schwerpunkte der Schulung zu Wohngebäuden

a Bestandsaufnahme und Dokumentation des Gebäudes, der Baukonstruktion und der technischen Anlagen

b Beurteilung der Gebäudehülle

c Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen

d Beurteilung von Lüftungs- und Klimaanlagen

e Erbringung der Nachweise

f Grundlagen der Beurteilung von Modernisierungsempfehlungen einschließlich ihrer technischen Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit

3. Inhaltliche Schwerpunkte der Schulung zu Nichtwohngebäuden

a Bestandsaufnahme und Dokumentation des Gebäudes, der Baukonstruktion und der technischen Anlagen

b Beurteilung der Gebäudehülle

c Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen

d Beurteilung von raumlufttechnischen Anlagen und sonstigen Anlagen zur Kühlung

e Beurteilung von Beleuchtungs- und Belichtungssystemen

f Erbringung der Nachweise

g Grundlagen der Beurteilung von Modernisierungsempfehlungen einschließlich ihrer technischen Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit

4. Umfang der Schulung

Artikel 2
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Hochbaustatistikgesetzes

Artikel 4
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen

Artikel 6
Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Teil 2

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Abschnitt 2 Jahres-Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Abschnitt 3 Berechnungsgrundlagen und -verfahren

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 11

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 32

Zu § 33

Zu Abschnitt 4 Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung bei einem zu errichtenden Gebäude

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 39

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 42

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 44

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 45

Zu Teil 3

Zu Abschnitt 1 Anforderungen an bestehende Gebäude

Zu § 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 51

Zu Abschnitt 2 Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bei bestehenden öffentlichen Gebäuden

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 54

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 56

Zu Teil 4

Zu Abschnitt 1 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen

Zu Unterabschnitt 1 Veränderungsverbot

Zu § 57

Zu Unterabschnitt 2 Betreiberpflichten

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 2 Einbau und Ersatz

Zu Unterabschnitt 1 Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu Unterabschnitt 2 Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu Unterabschnitt 3 Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

Zu § 69

Zu § 70

Zu Unterabschnitt 4 Nachrüstung bei heizungstechnischen Anlagen; Betriebsverbot für Heizkessel

Zu § 71

Zu § 72

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu § 73

Zu Abschnitt 3 Energetische Inspektion von Klimaanlagen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 75

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 76

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 77

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 78

Zu Teil 5

Zu § 79

Zu § 80

Zu § 81

Zu § 82

Zu § 83

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu § 87

Zu § 88

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Teil 6

Zu § 89

Zu § 90

Zu § 91

Zu Teil 7

Zu § 92

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 93

Zu § 94

Zu § 95

Zu § 96

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu § 100

Zu § 101

Zu § 102

Zu § 103

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Teil 8

Zu § 104

Zu § 105

Zu § 106

Zu § 107

Zu § 108

Zu § 109

Zu Teil 9

Zu § 110

Zu § 111

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 112

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 113

Zu § 114

Zu Anlage 1 Anlage zu § 15 Absatz 1

Zu Anlage 2 Anlage zu § 18 Absatz 1

Zu Anlage 3 Anlage zu § 19

Zu Anlage 4 Anlage zu § 22 Absatz 1 und 2

Zu Anlage 5 Anlage zu § 31 Absatz 1

Zu Nummer 1

Im Einzelnen:

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 3b

Zu Anlage 6 Anlage zu § 32 Absatz 4

Zu Anlage 7 Anlage zu § 48

Zu Anlage 8 Anlage zu § 69, § 70, § 71 Absatz 1

Zu Anlage 9 Anlage zu § 85 Absatz 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Anlage 10 Anlage zu § 86

Zu Anlage 11 Anlage zu § 88 Absatz 2 Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4736 BMWi: Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 ‘One in one out’-Regel

II.4 Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 90/17

... Laut der Studie der Kommission wurden im Jahr 2014 etwa 1,5 % des gesamten Endenergieverbrauchs der EU durch energetische Verwertung von Abfällen mittels Verbrennung, Mitverbrennung in Zementöfen und anaerobe Gärung gedeckt (d.h. etwa 676 PJ/Jahr). Da dieser Anteil sich künftig nicht signifikant erhöhen dürfte, weil mehr Abfall dem Recycling zugeführt wird, können die Verbesserung der Energieeffizienz von Verfahren zur energetischen Verwertung von Abfällen und die Förderung von Verfahren, die stoffliche und energetische Verwertung kombinieren, zur Dekarbonisierung von Schlüsselsektoren wie Heizung/Kühlung oder Verkehr und zur Verringerung der Treibhausgasemissionen in der Abfallwirtschaft beitragen. Wird beispielsweise eine Tonne biologisch abbaubaren Abfalls der anaeroben Gärung zugeführt (zwecks Gewinnung von Biogas und Düngemitteln) statt auf einer Deponie abgelagert, so können dadurch Emissionen von bis zu 2 Tonnen CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 90/17




Mitteilung

1. Einleitung

2. Rangposition von Verfahren der energetischen Verwertung von Abfällen in der Abfallhierarchie und Frage der Förderung aus öffentlichen Mitteln

Abbildung 1 Die Abfallhierarchie und Verfahren der energetischen Verwertung von Abfällen

3. Verfahren der energetischen Verwertung von Restabfällen: das richtige Gleichgewicht finden

4. Optimierung des Beitrags von Verfahren zur energetischen Verwertung von Abfällen zu den Klima- und Energiezielen der EU im Rahmen der Kreislaufwirtschaft

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 189/1/17

... 4. Der Bundesrat stellt jedoch fest, dass die Zielsetzung, bis 2030 einen Anteil von mindestens 27 Prozent erneuerbarer Energien am EU-Endenergieverbrauch zu erreichen, nicht ambitioniert genug ist, um die völkerrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz des Klimas aus dem Pariser Abkommen zu erfüllen.



Drucksache 189/17 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat hat die Sorge, dass ohne verbindliche Vorgaben zu Mindest-Ausbauzielen für jeden Mitgliedstaat und ohne damit verbundene konkrete Sanktionsregelungen bei Nichterreichen der Fall eintreten könnte, dass das EU-Ziel für den Anteil erneuerbarer Energien am EU-Endenergieverbrauch verfehlt wird.



Drucksache 809/16 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat nimmt den Monitoring-Bericht der Bundesregierung mit Besorgnis zur Kenntnis. Entsprechend der Stellungnahme der Expertenkommission zum Monitoring-Prozess "Energie der Zukunft" werden wesentliche Zwischenziele für das Jahr 2020 im bis 2050 angelegten Energiewendeprozess verfehlt. Einem befriedigenden Fortschritt beim Ausbau der Erneuerbaren Energien steht gegenüber, dass die Zielerreichung bei der Reduzierung des Primärenergieverbrauchs und bei der Senkung des Wärmebedarfs von Gebäuden nicht sichergestellt scheint und die Reduzierung der Treibhausgasemissionen, des Bruttostromverbrauchs und des Endenergieverbrauchs im Verkehrssektor sowie eine hinreichende Erhöhung der Endenergieproduktivität als unwahrscheinlich eingeschätzt werden müssen.



Drucksache 809/1/16

... 10.a) Der Bundesrat nimmt den Monitoring-Bericht der Bundesregierung mit Besorgnis zur Kenntnis. Entsprechend der Stellungnahme der Expertenkommission zum Monitoring-Prozess "Energie der Zukunft" werden wesentliche Zwischenziele für das Jahr 2020 im bis 2050 angelegten Energiewendeprozess verfehlt. Einem befriedigenden Fortschritt beim Ausbau der Erneuerbaren Energien steht gegenüber, dass die Zielerreichung bei der Reduzierung des Primärenergieverbrauchs und bei der Senkung des Wärmebedarfs von Gebäuden nicht sichergestellt scheint und die Reduzierung der Treibhausgasemissionen, des Bruttostromverbrauchs und des Endenergieverbrauchs im Verkehrssektor sowie eine hinreichende Erhöhung der Endenergieproduktivität als unwahrscheinlich eingeschätzt werden müssen.



Drucksache 80/16

... Mit 50 % des Endenergieverbrauchs im Jahr 2012 (546 Mio. t RÖE)4 ist die Wärme- und Kälteerzeugung der größte Energieverbrauchssektor der EU und wird dies voraussichtlich auch bleiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 80/16




Mitteilung

1. Einleitung

2. VISIONEN und Ziele

3. Herausforderungen

Abbildung 1: Primärenergieverbrauch für die Wärme- und Kälteerzeugung

Abbildung 2: Endenergieverbrauch für die Wärme- und Kälteerzeugung 2012

Hindernisse für die energetische Sanierung von Gebäuden

4 Finanzierung

Heiz - und Kühlanlagen

Abbildung 3: Effizienzeinstufung neuer Raumheizgeräte13

Abwärme und Abkälte

4. Synergien IM Energiesystem

Fernwärme und -kälte

Kraft -Wärme-Kopplung KWK

Intelligente Gebäude

5. Instrumente und LÖSUNGEN

4 Gebäude

Effiziente Wärme- und Kälteerzeugung mit erneuerbaren Energiequellen

Intelligente Systeme

4 Innovation

4 Finanzierung

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 550/16

... Die angeordnete Erhebung über die Energieverwendung in der Industrie wird wegen ihrer großen Bedeutung für die Darstellung des Endenergieverbrauchs in der Energiebilanz und für Zwecke der Klimaschutzberichterstattung unverändert beibehalten. Die explizite Aufnahme des Bezugs und der Abgabe von Elektrizität sowie der Ein- und Ausfuhr stellt eine Anpassung des Gesetzestextes an die bereits bestehende Erhebungspraxis dar. Dies bedeutet keine Ausweitung des Erhebungskonzeptes. Der Berichtskreis für diese Erhebung ist identisch mit dem von zwei Erhebungen nach § 2 des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 550/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Zweck der Erhebungen und Erhebungsbereiche

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Erhebungen in der Elektrizitätswirtschaft einschließlich der erneuerbaren Energien

§ 4
Erhebungen in der Gaswirtschaft einschließlich der erneuerbaren Energien

§ 5
Erhebungen in der Wärmewirtschaft einschließlich der erneuerbaren Energien

§ 6
Erhebungen über Kohleeinfuhr und -ausfuhr

§ 7
Erhebungen über Flüssiggas, Klärgas, Klärschlamm, Tiefengeothermie und Biokraftstoffe

§ 8
Erhebungen über die Energieverwendung einschließlich der erneuerbaren Energien

§ 9
Hilfsmerkmale

§ 10
Auskunftspflicht

§ 11
Durchführung der Erhebung, Übermittlungsfrist

§ 12
Verordnungsermächtigung

§ 13
Datenübermittlung

§ 14
Nutzung von nach energierechtlichen Vorschriften erhobenen Daten

§ 15
Übergangsregelung

§ 16
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Gegenstand des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E2.1 § 3 Absatz 1 Nummer 1 EnStatG

E2.2 § 3 Absatz 1 Nummer 2 EnStatG

E2.3 § 3 Absatz 1 Nummer 3 EnStatG

E2.4 § 3 Absatz 2 EnStatG

E2.5 § 3 Absatz 3 EnStatG

E2.6 § 3 Absatz 4 EnStatG

E2.7 § 3 Absatz 5 EnStatG

E2.8 § 3 Absatz 6 EnStatG

E2.9 § 4 Absatz 1 EnStatG

E2.10 § 4 Absatz 2 EnStatG

E2.11 § 4 Absatz 3 EnStatG

E2.12 § 5 EnStatG

E2.13 § 6 EnStatG

E2.14 § 7 Nummer 1 EnStatG

E2.15 § 7 Nummer 2 EnStatG

E2.16 § 7 Nummer 3 EnStatG

E2.17 § 7 Nummer 4 EnStatG

E2.18 § 8 EnStatG

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

V. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3149: Entwurf eines Energiestatistikgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Regelungsinhalt

II.2 Vorgaben, Erfüllungsaufwand und Weitere Kosten

II.3 One in one out

II.4 Evaluierung


 
 
 


Drucksache 310/16

... (3) Das Ziel nach Absatz 2 Satz 1 dient auch dazu, den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Bruttoendenergieverbrauch bis zum Jahr 2020 auf mindestens 18 Prozent zu erhöhen.



Drucksache 144/15

... Derzeit beträgt der Anteil von Erdgas am Endenergieverbrauch ca. 22 Prozent (2012). Die Versorgung mit Erdgas wird zum größten Teil aus Importen gedeckt (2012: 89 Prozent). Aufgrund der fortschreitenden Erschöpfung der deutschen Lagerstätten wird mit einem weiter steigenden Import von Erdgas gerechnet. Deutschland verfügt allerdings über ein bislang noch nicht genutztes Potenzial an nichtkonventionellen Erdgaslagerstätten, das durch die sog. FrackingTechnologie erschlossen werden könnte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 144/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben

Artikel 2
Änderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung

§ 22b
Anforderungen an die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas, Erdöl und Erdwärme einschließlich des Aufbrechens von Gestein unter hydraulischem Druck

§ 22c
Anforderungen an den Umgang mit Lagerstättenwasser und Rückfluss bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

1. UVP-V Bergbau Artikel 1

2. Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2

III. Rechtsgrundlage für die Verordnungen

1. UVP-V Bergbau Artikel 1

2. Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

1. UVP-V Bergbau Artikel 1

2. Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2

V. Nachhaltigkeit

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VII. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

UVP -V Bergbau Artikel 1

Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder UVP-V Bergbau Artikel 1

Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2

3. Weitere Kosten

VIII. Evaluation

B. Besonderer Teil

Artikel 1
Änderung der UVP-V Bergbau

Zu Nummer 1

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Buchstabe e

Buchstabe g

Zu Nummer 2

Buchstabe b

Zu Nummer 3

Artikel 2
Änderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung

Zu Nummer 1

Zu § 22b

Zu § 22c

Zu Nummer 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3144: Entwürfe zur Änderung wasser-, naturschutz- und bergrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der FrackingTechnologie und anderer Vorhaben

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Auswirkungen der Reglungsvorhaben auf den Erfüllungsaufwand

a Grundsätzliches Erfordernis einer wasserrechtlichen Erlaubnis für Gewässernutzungen nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 und 4 WHG

b Kartenmäßige Ausweisung der Gebiete nach § 13a Abs. 1 S. 3 WHG

c Stoffbezogene Anforderungen nach § 13a Abs. 4 WHG

d Expertenkommission nach § 13a Abs. 6 WHG

e Vorgaben zur Überwachung der Gewässerbenutzung nach § 13b Abs. 2, 3 WHG

f UVP-Pflicht für Fracking-Vorhaben

g Allgemeine Bundesbergverordnung ABBergV

h Bergschadenshaftung nach Bundesberggesetz

2. Umsetzung von EU-Recht

3. Evaluierungserwägungen

4. Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 71/15

... Auf den Verkehrssektor entfallen mehr als 30 % des Endenergieverbrauchs in Europa. Zur Verwirklichung des Energieeffizienzpotenzials in diesem Bereich ist es erforderlich, die CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 71/15




1. Warum WIR eine ENERGIEUNION BRAUCHEN

2. Weiteres Vorgehen

2.1. Sicherheit der Energieversorgung, Solidarität und Vertrauen

Zusammenarbeit im Hinblick auf Energieversorgungssicherheit

Eine stärkere Rolle Europas auf den globalen Energiemärkten

Mehr Transparenz bei der Gasversorgung

2.2. Ein vollständig integrierter Energiebinnenmarkt

Die Hardware des Binnenmarktes: Vernetzte Märkte durch Verbundleitungen

Umsetzung und Überarbeitung der Software des Energiebinnenmarktes

Verstärkte regionale Zusammenarbeit innerhalb eines gemeinsamen EU-Rahmens

Neu gestaltete Rahmenbedingungen für die Verbraucher

Maßnahmen für besonders schutzbedürftige Verbraucher

2.3. Energieeffizienz als Beitrag zur Senkung des Energiebedarfs

Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor

Entwicklung eines energieeffizienten Verkehrssektors mit geringen CO2-Emissionen

2.4. Umstellung auf eine Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen

Eine ehrgeizige EU-Klimapolitik

Übernahme der Führungsrolle bei den erneuerbaren Energien

2.5. Eine Energieunion für Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit

3. Lenkung der Energieunion

4. Verwirklichung der Energieunion

15 Maßnahmen für die Energieunion

ANNEX 1 PAKET zur ENERGIEUNION

Anhang
Fahrplan für die ENERGIEUNION der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie


 
 
 


Drucksache 22/1/14

... 20. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich für die Anhebung des gesamteuropäischen Ausbauziels auf 30 Prozent Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch bis zum Jahr 2030 einzusetzen, und verweist in diesem Zusammenhang auf den Beschluss der Ausschüsse für Umwelt und Industrie des Europäischen Parlaments vom 9. Januar 2014. Es ist ferner von großer Bedeutung, dass die nationalen Ausbauziele der Mitgliedstaaten für den Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch auf europäischer Ebene verbindlich festgelegt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 22/1/14




Zur Vorlage allgemein

Zu den Zielvorgaben

Zur Biomasse-Politik


 
 
 


Drucksache 331/1/14

... Der Gebäudebereich ist für 40 Prozent des Endenergieverbrauchs in Deutschland verantwortlich, insbesondere durch den Einfluss von Raumwärme und Warmwasser. Gebäudebestand wie auch Neubauten bieten große Einsparpotenziale, die gleichermaßen einen Beitrag zur Kosteneinsparung für den Nutzer als auch zum Klimaschutz leisten können. Dabei besteht oftmals ein Sanierungserfordernis außerhalb eines regulären Gebäude-Sanierungszyklus, da zum Bau- bzw. letzten Sanierungszeitpunkt vor 20 bis 30 Jahren keine oder nur sehr geringe gesetzliche Anforderungen an den Wärmeschutz existierten. Derartige Investitionen können in der Regel nur durch attraktive Förderangebote aktiviert werden.



Drucksache 22/14 (Beschluss)

... 13. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich für die Anhebung des gesamteuropäischen Ausbauziels auf 30 Prozent Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch bis zum Jahr 2030 einzusetzen, und verweist in diesem Zusammenhang auf den Beschluss der Ausschüsse für Umwelt und Industrie des Europäischen Parlaments vom 9. Januar 2014. Es ist ferner von großer Bedeutung, dass die nationalen Ausbauziele der Mitgliedstaaten für den Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch auf europäischer Ebene verbindlich festgelegt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 22/14 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den Zielvorgaben

Zur Biomasse-Politik


 
 
 


Drucksache 207/13

... - Anteil der erneuerbaren Energien bis 2020 auf 18 % des gesamten Bruttoendenergieverbrauchs, bis 2050 auf 60 % und im Strombereich auf mindestens 80 % steigern;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/13




Nationales Reformprogramm 2013

3 Einführung

I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung

Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt

II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland

1. Öffentliche Finanzen

Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel

Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates

Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege

Effizienz des Steuersystems

2. Finanzmärkte

Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor

5 Landesbanken

3. Erwerbsbeteiligung

Steuern und Abgabenlast senken

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

Lohnentwicklung in Deutschland

Anreize für Zweitverdiener

Kindertagesbetreuung ausbauen

4. Infrastruktur und Wettbewerb

Den Wettbewerb stärken

Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur

Wettbewerb bei Dienstleistungen

III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen

Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren

1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan

Allgemeine Rahmenbedingungen

Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland

Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren

Qualifizierte Zuwanderung erleichtern

2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern

Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011

3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen

Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+

4. Bildungsniveau verbessern

5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

5 Armutsgefährdung

IV. Der Euro-Plus-Pakt

1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt

2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt

Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit

5 Beschäftigung

Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

5 Finanzstabilität

V. Verwendung der EU-Strukturmittel

Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:

VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 193/13

... /EG, wonach die Mitgliedstaaten dafür zu sorgen haben, dass der Anteil der Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch im Jahr 2020 mindestens 20 % beträgt, und wonach die Koordinierung von Genehmigungs-, Zertifizierungs- und Planungsverfahren, einschließlich der Raumordnung, einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der EU für erneuerbare Energien leistet; der Richtlinie



Drucksache 113/13

... 2. den im Energieausweis genannten Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude gemäß den Sätzen 2 und 4 und 3. die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Energieeinsparverordnung

§ 1 Zweck und Anwendungsbereich.

§ 5 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 16a Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

§ 20 Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

§ 26b Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers.

§ 26c Registriernummern

§ 26d Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

§ 26e Erfahrungsberichte der Länder

§ 26f Stichprobenkontrollen bei der Errichtung von Gebäuden

§ 30 Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.1 Grundsätze

3.2 Begrenzung der Sonneneintragskennwerte

3.3 Begrenzung der Ãœbertemperatur-Gradstunden

Tabelle

Tabelle

2.1.5 Werden in Nichtwohngebäuden bauliche oder anlagentechnische Komponenten eingesetzt, für deren energetische Bewertung keine anerkannten Regeln der Technik oder keine gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 dritter Teilsatz bekannt gemachten gesicherten Erfahrungswerte vorliegen, so dürfen die energetischen Eigenschaften dieser Komponenten unter Verwendung derselben Randbedingungen wie in den Berechnungsverfahren nach DIN V 18599: 2011-12 durch dynamischthermische Simulationsrechnungen ermittelt werden.

Tabelle

2.1.9 Im Falle gemeinsamer Heizungsanlagen für mehrere Gebäude darf für die Berechnung Anlage 1 Nummer 2.8 sinngemäß angewendet werden.

3.2.4 Der im vereinfachten Verfahren nach Maßgaben der Nummern 3.2.1 bis 3.2.3 ermittelte Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes nach Nummer 1.1 ist um 10 Prozent zu reduzieren; der reduzierte Wert ist der Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs des zu errichtenden Gebäudes.

Tabelle

Anlage 4
(zu § 6 Absatz 1) Anforderungen an die Dichtheit des gesamten Gebäudes

Anlage 6
(zu § 16) Muster Energieausweis Wohngebäude

Anlage 7
(zu § 16) Muster Energieausweis Nichtwohngebäude

Anlage 8
(zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs

Anlage 9
(zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung

II. Wesentliche Regelungen im Ãœberblick

III. Wirtschaftliche Vertretbarkeit und Zumutbarkeit

IV. Alternativen

V. Gesetzesfolgen

1. Allgemeine Folgen der Verordnung

2. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Ohne Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten

bb Energieausweise

cc Stichprobenkontrollen

aaa Unabhängiges Kontrollsystem

bbb Stichprobenkontrollen bei Neubauten

3. Kosten für die Wirtschaft

a Ohne Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten

bb Energieausweise, Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen

c Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten

bb Energieausweise

VI. Zeitliche Geltung

VII. Gemeinschaftsrechtliche Fragen

VIII. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

IX. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 21

Zu § 26c Registriernummern

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 26d Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 26e Erfahrungsberichte der Länder

Zu § 26f Stichprobenkontrollen bei der Errichtung von Gebäuden

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2462: Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (BMVBS/BMWi)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:

4 Erfüllungsaufwand:

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund/Länder/Gemeinden


 
 
 


Drucksache 113/1/13

... bb) Auf Seite 3 Feld "Endenergieverbrauch dieses Gebäudes bezogen auf die Wohnfläche3" sind die Wörter "bezogen auf die Wohnfläche3" und die Fußnote 3 zu streichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 9 Absatz 4 Satz 1 und 2, Absatz 5 Satz 1 und 4 EnEV

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 9 Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5 Satz 1 EnEV

3. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 3 und Absatz 4 bis 6 EnEV

4. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 16a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Satz 2 und 3 EnEV , Nummer 24 Buchstabe a § 29 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 und 2 EnEV und Nummer 32 Anlage 6 zu § 16 EnEV Seite 2 und 3 EnEV

5. Zu Artikel 1 Nummer 19a - neu - § 25 Absatz 1 Satz 3 - neu - EnEV

6. Zu Artikel 1 Nummer 19a - neu - § 25 Absatz 2 und 3 EnEV

7. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 26c Absatz 1 Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - und § 26d Absatz 6 Satz 3 und Satz 3a - neu - EnEV

8. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 26c Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe b EnEV

9. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 26d Absatz 4 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - EnEV

10. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 26d1 - neu - EnEV und Nummer 1 Buchstabe c Inhaltsübersicht EnEV

§ 26d1
Nicht personenbezogene Auswertung von Daten

11. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 26e Satz 1 EnEV

12. Zu Artikel 1 Nummer 21 Eingangssatz und § 26f EnEV und Nummer 1 Buchstabe c Inhaltsübersicht EnEV

13. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Anlage 1 Nummer. 1.1 Satz 3 EnEV ,

14. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Anlage 1 Nummer 1.1 Satz 3 EnEV ,

15. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa Vierfachbuchstabe bbbb 1 - neu - Anlage 1 Nummer 2. 1.1 Satz 8 - neu - EnEV und Nummer 27 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa Vierfachbuchstabe bbbb Anlage 2 Nummer 2. 1.1 Satz 3 EnEV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee Anlage 1 Nummer 2.6 Satz 1 Buchstabe b und Buchstabe c EnEV

17. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc Anlage 2 Nummer 1. 1.2 Tabelle 1 Zeile 2.2 EnEV

18. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc Anlage 2 Nummer 1.3 Satz 3 - neu - und Tabelle 2 EnEV

19. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe b Anlage 3 Nummer 2 Satz 1, 2 und 4 EnEV und Buchstabe f Anlage 3 Nummer 7 Tabelle 1 Zeile 2f - neu - EnEV

20. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe d Anlage 3 Nummer 4 Satz 6 EnEV


 
 
 


Drucksache 758/13

... Nach der EED sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, indikative nationale Energieeffizienzziele für 2020 festzulegen, die auf verschiedenen Indikatoren beruhen können (Primär- oder Endenergieverbrauch, Primär- oder Endenergieeinsparungen oder Energieintensität). Die Mitgliedstaaten hatten die Kommission über diese Ziele und deren Bedeutung für den Primär- und Endenergieverbrauch im Jahr 2020 bis zum 30. April 2013 entweder im Rahmen der nationalen Reformprogramme oder in einer separaten Mitteilung zu unterrichten8.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 758/13




Mitteilung

1. Einleitung

2. die Energieeffizienzrichtlinie

3. ARBEITSUNTERLAGEN der Kommissionsdienststellen mit Detaillierten Leitlinien zu den Bestimmungen der EED

3.1. Leitlinien zu Artikel 5 Vorbildcharakter der Gebäude der Zentralregierung

3.2. Leitlinien zu Artikel 6 Beschaffung durch öffentliche Einrichtungen

3.3. Leitlinien zu Artikel 7 Energieeffizienzverpflichtungen und Alternativen

3.4. Leitlinien zu Artikel 8 Energieaudits und Energiemanagementsysteme

3.5. Leitlinien zu den Artikeln 9 bis 11 Verbrauchserfassung und Abrechnung

3.6. Leitlinien zu Artikel 14 Förderung von Effizienz bei der Wärme- und Kälteversorgung

3.7. Leitlinien zu Artikel 15 Energieumwandlung, -übertragung bzw. -fernleitung und -verteilung

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 348/13 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat unterstützt die Einschätzung der Kommission bezüglich der Bedeutung von Energieeffizienz-Maßnahmen, die in Form von Energieeinsparungen und einer geringeren Abhängigkeit von Energiepreisen sowohl der Industrie als auch privaten Haushalten zugutekommen. Er teilt ferner die Einschätzung, dass insbesondere dem Gebäudebereich mit ca. 40 Prozent des Endenergieverbrauchs eine Schlüsselrolle zukommt. Er betont in diesem Zusammenhang aber auch die Bedeutung und die großen Potentiale von Energiemanagement-Systemen im Bereich der Industrie.



Drucksache 247/13

... Die EU macht Fortschritte bei der Erreichung des Ziels, bis 2020 20 % des Bruttoendenergieverbrauchs durch erneuerbare Energien zu decken. Im Jahr 2010 lag der Anteil der erneuerbaren Energien in der EU bei 12,7 % gegenüber 8,5 % im Jahr 2005. Im Zeitraum 1995-2000, als es keinen Regulierungsrahmen gab, wuchs der Anteil der erneuerbaren Energien um 1,9 % pro Jahr. Nach der Festlegung von Richtzielen (2001-2010) stieg der Anteil der erneuerbaren Energien jährlich um 4,5 %. Nach der Annahme rechtsverbindlicher nationaler Ziele beschleunigte sich das Wachstum bei den erneuerbaren Energien, allerdings muss dieses im Durchschnitt 6,3 % pro Jahr betragen, damit das Gesamtziel für 2020 erreicht wird. Im Verkehrssektor lag der Anteil der erneuerbaren Energien im Jahr 2010 bei 4,7 %, gegenüber nur 1,2 % im Jahr 2005. Bei der Wärme- und Kälteversorgung nimmt der Anteil der erneuerbaren Energien weiter zu - bis 2020 könnte sich ihr Anteil nahezu verdoppeln. Dennoch werden aufgrund von Kürzungen der Fördermittel und des schwierigeren Zugangs zu Finanzmitteln in Zeiten der Wirtschaftskrise neue Maßnahmen notwendig sein, damit die meisten Mitgliedstaaten ihre Ziele für 2020 erreichen können.



Drucksache 348/13

... Mit fast 40 % des Endenergieverbrauchs haben Gebäude eine hohe Priorität; die Quote energieeffizienter Renovierungsarbeiten bei bestehenden Gebäuden muss steigen, und es müssen mehr Neubauten als Nahezu-Nullenergie-Gebäude realisiert werden. Neue Baumaterialien, neue Konzepte für die Integration erneuerbarer Energien in Gebäuden sowie neue Konzepte und Geschäftsmodelle für die energieeffiziente Gebäuderenovierung müssen entwickelt und demonstriert werden. Dafür ist die Unterstützung durch konvergierende nationale und regionale rechtliche Herangehensweisen notwendig, um den Bürokratieaufwand zu verringern, standardisierte Methoden zur Messung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden festzulegen und den Binnenmarkt zu verwirklichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 348/13




1. Einleitung

2. Was hat die EU erreicht?

2.1. Die Rechtsvorschriften waren eine treibende Kraft für die Markteinführung von Technologien und Innovationen

2.2. Verbesserung der Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation

2.3. Der SET-Plan als treibende Kraft für das 7. Forschungsrahmenprogramm der EU

2.4. Programm Intelligente Energie - Europa IEE

2.5. Öffentlichprivate Partnerschaften und gemeinsames Unternehmen

2.6. Verbesserung des Zugangs zu Fremdfinanzierung - Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis RSFF

2.7. Regionale Dimension - Unterstützung durch die Kohäsionspolitik

2.8 Bewertung des EU-Rahmens für Technologien und Innovationen im Energiebereich

3. Energietechnologie- und Innovationsstrategie bis 2020 und Darüber hinaus

3.1. Zentrale Grundsätze

3.2 Notwendige zentrale Entwicklungen

Förderung von Innovationen unter realen Bedingungen durch einen marktgetriebenen Rahmen

4. Umsetzung der Energietechnologie- und innovationsstrategie

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 348/1/13

... 7. Der Bundesrat unterstützt die Einschätzung der Kommission bezüglich der Bedeutung von Energieeffizienz-Maßnahmen, die in Form von Energieeinsparungen und einer geringeren Abhängigkeit von Energiepreisen sowohl der Industrie als auch privaten Haushalten zugutekommen. Er teilt ferner die Einschätzung, dass insbesondere dem Gebäudebereich mit ca. 40 Prozent des Endenergieverbrauchs eine Schlüsselrolle zukommt. Er betont in diesem Zusammenhang aber auch die Bedeutung und die großen Potentiale von Energiemanagement-Systemen im Bereich der Industrie.



Drucksache 618/12

... /EG9 müssen die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen im Verkehrssektor bei allen Verkehrsträgern im Jahr 2020 mindestens 10 % ihres Endenergieverbrauchs entspricht. Die Beimischung von

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 618/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

2. Ziel des Vorschlags

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Bemerkungen

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 98/70/EG

Artikel 10a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 2009/28/EG

Artikel 25b
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 3
Überprüfung

Artikel 4
Umsetzung

Artikel 5
Inkrafttreten

Artikel 6

Anhang V
:

Teil
A Geschätzte Emissionen infolge der mit Biokraftstoffen verbundenen indirekten Landnutzungsänderungen

Teil
B Biokraftstoffe, bei denen die Emissionen infolge indirekter Landnutzungsänderungen mit Null angesetzt werden

Anhang II

Anhang VIII

Teil
A Geschätzte Emissionen infolge der mit Rohstoffen für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe verbundenen indirekten Landnutzungsänderungen

Teil
B Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe, bei denen die Emissionen infolge indirekter Landnutzungsänderungen mit Null angesetzt werden

Anhang IX

Teil
A Rohstoffe, deren Beitrag zu dem in Artikel 3 Absatz 4 genannten Ziel mit dem Vierfachen ihres Energiegehalts angesetzt wird

Teil
B Rohstoffe, deren Beitrag zu dem in Artikel 3 Absatz 4 genannten Ziel mit dem Zweifachen ihres Energiegehalts angesetzt wird


 
 
 


Drucksache 313/12

... -Emissionen zum Zwecke des Klimaschutzes zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben. Der Gebäudebereich - und hier vor allem der Wohngebäudesektor - spielt für Energieeffizienz und Klimaschutz eine Schlüsselrolle: 40 Prozent des deutschen Endenergieverbrauchs und rund 20 Prozent der CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 313/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 555a
Erhaltungsmaßnahmen

§ 555b
Modernisierungsmaßnahmen

§ 555c
Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen

§ 555d
Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, Ausschlussfrist

§ 555e
Sonderkündigungsrecht des Mieters bei Modernisierungsmaßnahmen

§ 555f
Vereinbarungen über Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen

§ 556c
Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten, Verordnungsermächtigung

§ 559
Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 283a
Sicherungsanordnung

§ 885a
Beschränkter Vollstreckungsauftrag

§ 940a
Räumung von Wohnraum

Artikel 5
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Artikel 6
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 7
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

Artikel 8
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Rahmenbedingungen der Reform

1. Wohnungswirtschaftliche Hintergründe

2. Energieeinsparung und Klimaschutz

3. Die Aufgabe des Mietrechts

II. Die Schwerpunkte der Reform

1. Energetische Modernisierung

2. Einheitlicher Rechtsrahmen für die Umstellung auf Contracting gewerbliche Wärmelieferung durch Dritte

3. Vereinfachte Durchsetzung von Räumungsansprüchen

4. Kündigungsschutz bei Umwandlung in Eigentumswohnung nach dem Münchener Modell

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen; Nachhaltigkeit

VI. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 555a

Zu § 555b

Zu § 555c

Zu § 555d

Zu § 555e

Zu § 555f

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 885

Zu § 885

Zu § 885

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1754: Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (BMJ)


 
 
 


Drucksache 825/12

... - Das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bis 2020 auf 14 Prozent zu erhöhen.



Drucksache 610/12

... Die Bauwirtschaft wird durch Kostensenkungen, mehr Energie- und Ressourceneffizienz und Abfallvermeidung konkurrenzfähiger. 40 % des Endenergieverbrauchs der EU entfallen auf Wohngebäude sowie auf gewerbliche und öffentliche Bauten und sind für CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 610/12




Mitteilung

I. die Partnerschaft für eine stärkere Europäische Industrie

II. politischer wirtschaftlicher Kontext: die Industrie spielt eine zentrale Rolle

III. INVESTITIONEN in Innovation, bessere Marktbedingungen, Zugang zu Kapital Humanressourcen sowie Qualifikation - die tragenden Säulen einer effizienteren Industriepolitik

A. Investitionen in neue Technologien und Innovationen fördern

1. Bereiche für vorrangige Maßnahmen

i Märkte für fortschrittliche Herstellungstechnologien zur umweltfreundlichen Produktion

ii Märktefür Schlüsseltechnologien

iii Märktefür biobasierte Produkte

iv Nachhaltige Industriepolitik, Bauwirtschaft und Rohstoffe

v Umweltfreundliche Fahrzeuge und Schiffe

vi Intelligente Netze

2. Begleitmaßnahmen

B. Marktzugang

1. Verbesserung des Binnenmarktes für Waren

2. Mehr Dynamik im Binnenmarkt durch Förderung des Unternehmertums

3. Der Binnenmarkt für Technologie, das einheitliche Patent und der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums

4. Internationale Märkte

C. Zugang zu Finanzierungen und den Kapitalmärkten

1. Unterstützung durch den öffentlichen Sektor zur Erleichterung des Zugriffs der Industrie auf frisches Kapital

2. Zugang zu den Kapitalmärkten

D. Die Schlüsselrolle der Humanressourcen

1. Die aktuellen Herausforderungen bewältigen: Schaffung von Arbeitsplätzen

2. Investitionen in Qualifikation und Berufsbildung zur Begleitung des Strukturwandels

3. Antizipierung des Bedarfs an Arbeitskräften und Kompetenzen und Management von Umstrukturierungsprozessen in Unternehmen

IV. Schlussfolgerung: Governance Ziele

1. Investitionen

2. Binnenhandel


 
 
 


Drucksache 590/1/11

... 26. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass sich eine bessere Bauweise und Nutzung von Gebäuden in der EU positiv auf den Endenergieverbrauch, die Treibhausgasemissionen und den Einsatz von Werkstoffen auswirkt.



Drucksache 653/1/11

... -Emissionen neue Versorgungs- und Transportrouten für Strom und Gas innerhalb der EU entstehen müssen, um alternative Energiequellen zu erschließen und erneuerbare Energien auszubauen. Er verweist auf die gemeinsamen Ziele der EU: Verringerung der Treibhausgasemissionen um 20 Prozent (unter den richtigen Voraussetzungen um 30 Prozent), Verbesserung der Energieeffizienz um 20 Prozent und Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch auf 20 Prozent bis zum Jahr 2020.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 653/1/11




Zur Vorlage allgemein

Zu den Verfahrensregelungen

Zu den Artikeln 8

Zum Verhältnis des EU-Rechts zum nationalen Recht

Zu den Anhängen

2 Weiteres


 
 
 


Drucksache 653/11 (Beschluss)

... -Emissionen neue Versorgungs- und Transportrouten für Strom und Gas innerhalb der EU entstehen müssen, um alternative Energiequellen zu erschließen und erneuerbare Energien auszubauen. Er verweist auf die gemeinsamen Ziele der EU: Verringerung der Treibhausgasemissionen um 20 Prozent (unter den richtigen Voraussetzungen um 30 Prozent), Verbesserung der Energieeffizienz um 20 Prozent und Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch auf 20 Prozent bis zum Jahr 2020.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 653/11 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den Verfahrensregelungen

Zu den Artikeln 8

Zum Verhältnis des EU-Rechts zum nationalen Recht

Zu den Anhängen

2 Weiteres


 
 
 


Drucksache 142/11

... Fast 40 %27 des Endenergieverbrauchs fällt in Häusern, öffentlichen und privaten Bürogebäuden, Geschäften und sonstigen Gebäuden an. Wie die Abbildung zeigt, entfallen in Wohngebäuden zwei Drittel davon auf die Raumheizung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 142/11




1. Ein neuer Plan für Energieeffizienz

2. Öffentlicher Sektor: mit gutem Beispiel Vorangehen

- Energieeffizienz bei öffentlichen Ausgaben

- Sanierung öffentlicher Gebäude

- Einspar-Contracting

- Kommunale Energieeffizienz

3. Den Weg für Gebäude mit niedrigem Energieverbrauch bereiten

- Die Wärmenutzung in Gebäuden angehen

- Rechtliche Hindernisse

- Schulung

- Energiedienstleistungsunternehmen als Katalysatoren der Sanierung

4. Energieeffizienz für eine wettbewerbsfähige Europäische Industrie

- Effiziente Erzeugung von Wärme und Strom

- Energieeffizienz in Strom- und Gasnetzen

- Energieeffizienz als Geschäftszweig

- Forschung und Innovation als Katalysator für kosteneffektive energieeffiziente Technologien in der Industrie

5. Geeignete Nationale Europäische finanzielle Unterstützung

6. Einsparungen für Verbraucher

- Förderung energie- und ressourceneffizienter Haushaltsgeräte

- Stärkung der Handlungskompetenz der Verbraucher durch neue Technologien

7. Verkehr

8. Ein Rahmen für Nationale Bemühungen

9. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 831/11

... Starke Förderung der erneuerbaren Energien, die zu einem sehr hohen Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch (75 % im Jahr 2050) und zu einem Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch von 97 % führt.



Drucksache 45/11

... Kumuliert dürften die Mitgliedstaaten ihren gesamten Verbrauch an erneuerbaren Energien mehr als verdoppeln: Anstieg von 103 Mio. t RÖE im Jahr 2005 auf 217 Mio. t RÖE im Jahr 2020 (Bruttoendenergieverbrauch). Auf den Stromsektor werden voraussichtlich 45 % des Anstiegs, auf den Wärmesektor 37 % und auf den Verkehrssektor 18 % entfallen. Die in der EU in den drei Sektoren erwarteten Entwicklungen werden in den nachstehenden Schaubildern dargestellt10. Hinter der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 45/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Erreichen des 20 %-Ziels

....mehr Strom....

Wärme - und Kältesektor.

....sowie Verkehr....

3. Die Investitionslücke schliessen: Bessere stärker Integrierte Finanzierung der Erneuerbaren Energien

Fördersysteme der Mitgliedstaaten.

Mechanismen der Zusammenarbeit.

Die „Mechanismen der Zusammenarbeit“ der Erneuerbare-Energien-Richtlinie

4 Wärmesektor.

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 590/11

... Eine bessere Bauweise und Nutzung von Gebäuden in der EU würde sich auf 42 % unseres Endenergieverbrauchs, etwa 35 % unserer Treibhausgasemissionen19 und mehr als 50 % aller geförderten Werkstoffe auswirken und könnte uns auch helfen, bis zu 30 % Wasser zu sparen20. Die bisherigen politischen Strategien zur Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden müssen daher weiter verstärkt und durch Strategien für Ressourceneffizienz ergänzt werden, die auf ein breiteres Spektrum von Umweltauswirkungen während des gesamten Lebenszyklus von Gebäuden und Infrastruktur abzielen. Statt lediglich der Baukosten sollten zunehmend die während der gesamten Lebensdauer von Gebäuden anfallenden Kosten, einschließlich der von Bau- und Abbruchabfällen, berücksichtigt werden. Bessere Infrastrukturplanung ist eine Voraussetzung für Ressourceneffizienz von Gebäuden und bei der Mobilität.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 590/11




Herausforderungen Chancen für Europa

Ressourceneffizienz in Europa Einführen

Ausarbeitung des Fahrplans

Fortschritte erzielen und messen

Hindernisse überwinden

Umgestaltung der Wirtschaft

Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch

3.1.1 Produkte verbessern und Verbraucherverhalten ändern

3.1.2 Effiziente Erzeugung fördern

Aus Abfällen Ressourcen gewinnen

Forschung und Innovation fördern

Umweltschädliche Subventionen und die wahren Preise

3.4.1 Ineffiziente Subventionen abschaffen

3.4.2 Die wahren Preise nennen und die Steuerbelastung verlagern

Naturkapital Ökosystemleistungen

4 Ökosystemleistungen

4 Biodiversität

Mineralien und Metalle

4 Wasser

4 Luft

4 Meeresressourcen

3 Schlüsselsektoren

4 Lebensmittel

Besser bauen

Effiziente Mobilität gewährleisten

Governance überwachung

Neue Handlungsansätze für Ressourceneffizienz

Ressourceneffizienz international fördern

3 Fazit

Anhang
Ressourceneffizienz - Wechselbeziehungen zwischen Sektoren und Ressourcen sowie politische Initiativen der EU


 
 
 


Drucksache 190/11

... Deutschland auf 18 Prozent am Gesamtenergieverbrauch bis 2020 festgelegt. Bis 2050 sollen sie einen Anteil von 60 Prozent am Bruttoendenergieverbrauch bereit stellen, im Strombereich strebt die Bundesregierung entsprechend dem Entwicklungspfad des Energiekonzepts 2050 einen Anteil von sogar 80 Prozent an. Im Jahr 2009 machten erneuerbare Energien bereits 10,3 Prozent des Endenergieverbrauchs aus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 190/11




Nationales Reformprogramm Deutschland 2011

1. Einführung

2. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Tabelle

3. Überführung der fünf EU-2020-Kernziele in nationale Ziele

4 Vorbemerkung

a Förderung der Beschäftigung

b Verbesserung der Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung

c Emissionsreduzierung, erneuerbare Energien und Energieeffizienz

d Verbesserung des Bildungsniveaus

e Förderung der sozialen Eingliederung, vor allem durch die Verringerung von Armut

4. Deutsches Aktionsprogramm 2011 für den Euro Plus Pakt

Förderung der Wettbewerbsfähigkeit

Förderung der Beschäftigung

Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

Stärkung der Finanzstabilität

5. Wesentliche Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in Deutschland

a Wachstumsfreundliche Konsolidierung der öffentlichen Haushalte

b Sicherstellung eines stabilen und funktionsfähigen Finanzsektors

c Stärkung der Binnennachfrage

d Volle Nutzung des Arbeitskräftepotenzials sicherstellen

i. Stärkere Einbeziehung von Älteren in den Arbeitsmarkt „Arbeiten bis 67“

ii. Stärkere Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt

iii. Stärkere Integration von arbeitsmarktfernen Bevölkerungsgruppen „Integrativer Arbeitsmarkt“

iv. Zuwanderung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse „Attraktiver und transparenter Arbeitsmarkt“

e Den Beitrag des Bildungssystems zu Qualifizierung und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitskräften verbessern

6. Verwendung von EU-Fördermitteln

a Europäische Strukturfonds

b Entwicklung des ländlichen Raums Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP

Anhang
Übersicht der in Abschnitt 5 genannten Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 590/11 (Beschluss)

... 17. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass sich eine bessere Bauweise und Nutzung von Gebäuden in der EU positiv auf den Endenergieverbrauch, die Treibhausgasemissionen und den Einsatz von Werkstoffen auswirkt.



Drucksache 379/11

... Der Anwendungsbereich der Kraft-Wärme-Kopplungs-Richtlinie (2004/8/EG) und der Energiedienstleistungsrichtlinie (2006/32/EG)8 überschneidet sich mit diesem Vorschlag. Mit beiden genannten Richtlinien ist es nicht gelungen, das Energieeinsparpotenzial voll auszuschöpfen. Daher wird vorgeschlagen, dass diese beiden Richtlinien mit Ausnahme des Artikels 4 Absätze 1 bis 4 und der Anhänge I, III und IV der Energiedienstleistungsrichtlinie mit dem Inkrafttreten der neuen Richtlinie aufgehoben werden. Bei diesen Bestimmungen geht es darum, bis 2017 einen Energieeinsparrichtwert von 9 % des Endenergieverbrauchs der einzelnen Mitgliedstaaten in den fünf Jahren vor der Umsetzung der Energiedienstleistungsrichtlinie zu erreichen. Dieses Ziel hat zwar einen anderen Umfang und Anspruch, dennoch trägt es zur Verwirklichung des EU-Energieeffizienzziels von 20 % bis 2020 bei und sollte daher bis 2017 weiter gelten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 379/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Begründung und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Geltende Bestimmungen

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2. Anhörung von interessierten Kreisen Folgenabschätzung

2.1. Anhörungen, Datensammlung und Nutzung von Expertenwissen

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

5.1. Vereinfachung des gemeinschaftlichen Besitzstands

5.2. Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

5.3. Überprüfung/Revision/Sunset-Klausel

5.5. Entsprechungstabelle

5.6. Europäischer Wirtschaftsraum EWR

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Energieeffizienzziele

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Energieeffizienzziele

Kapitel II
Effizienz bei der Energienutzung

Artikel 4
Öffentliche Einrichtungen

Artikel 5
Beschaffung durch öffentliche Einrichtungen

Artikel 6
Energieeffizienzverpflichtungssysteme

Artikel 7
Energieaudits und Energiemanagementsysteme

Artikel 8
Verbrauchserfassung und informative Abrechnung

Artikel 9
Sanktionen

Kapitel III
Effizienz bei der Energieversorgung

Artikel 10
Förderung von Effizienz beider Wärme- und Kälteversorgung

Artikel 11
Energieumwandlung

Artikel 12
Energieübertragung/-fernleitung und -verteilung

Kapitel IV
Horizontale Bestimmungen

Artikel 13
Verfügbarkeit von Zertifizierungssystemen

Artikel 14
Energiedienstleistungen

Artikel 15
Sonstige Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz

Artikel 16
Umrechnungsfaktoren

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Delegierte Rechtsakte und Anpassung der Anhänge

Artikel 18
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 19
Überprüfung und Überwachung der Durchführung

Artikel 20
Ausschussverfahren

Artikel 21
Aufhebung

Artikel 22
Umsetzung

Artikel 23
Inkrafttreten

Artikel 24
Adressaten

Anhang I
Allgemeine Grundsätze für die Berechnung der Strommenge aus KWK

Teil I
Allgemeine Grundsätze

Teil II
KWK-Technologien, die unter diese Richtlinie fallen

Teil III
Detaillierte Grundsätze

Anhang II
Verfahren zur Bestimmung der Effizienz des KWK-Prozesses

Anhang III
Energieeffizienzanforderungen für die Beschaffung von Produkten, Dienstleistungen und Gebäuden durch öffentliche Einrichtungen

Anhang IV
Energiegehalt ausgewählter Brennstoffe für den Endverbrauch - Umrechnungstabelle 41

Anhang V
Energieeffizienzverpflichtungssysteme

1. Auf kurzfristige Einsparungen abzielende Maßnahmen

2. Berechnung der Energieeinsparungen

3. Europäische Standardwerte nach Gerätetyp

3.1. Haushaltsgeräte

a. Mit Differenzierung zwischen Gefriergeräten und Kühl-Gefriergeräten

b. Ohne Differenzierung zwischen Gefriergeräten und Kühl-Gefriergeräten

c. Haushaltswaschmaschinen

d. Haushaltsgeschirrspüler

3.2. Wohnungsbeleuchtung

4. Standard-Lebensdauerwerte

Anhang VI
Mindestanforderungen an die Erfassung des individuellen Energieverbrauchs und die Häufigkeit der Abrechnung auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs

1. Mindestanforderungen an die Erfassung des individuellen Energieverbrauchs

1.1. Individuelle Zähler

1.2. Heizkostenverteiler

2. Mindestanforderungen an die Abrechnung

2.1 Abrechnungshäufigkeit auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs

2.2. Mindestinformationen auf der Rechnung

2.3 Energieeffizienz-Begleitinformationen zu Rechnungen und sonstige Rückmeldungen an die Endkunden

Anhang VII
Effizienzplanung bei der Wärme- und Kälteversorgung

3. Städtische Raumordnungspläne sind so zu konzipieren, dass

Anhang VIII
Leitlinien für die Wahl der Standorte von Wärmekraftwerken und Industrieanlagen

1. Wahl der Standorte von Wärmekraftwerken gemäß Artikel 10 Absätze 3 und 6

2. Wahl der Standorte industrieller Abwärmequellen gemäß Artikel 10 Absatz 8

Anhang IX
Herkunftsnachweis für Strom aus hocheffizienter KWK

Anhang X
Inventarisierung der Energieeffizienzdaten von Energieumwandlungsanlagen

Anhang XI
Energieeffizienzkriterien für die Regulierung von Energienetzen und für von Energieregulierungsbehörden festgesetzte oder genehmigte Netztarife

Anhang XII
Energieeffizienzanforderungen an Übertragungs - und Verteilernetzbetreiber

Anhang XIII
Mindestelemente von Energieleistungsverträgen mit dem öffentlichen Sektor

Anhang XIV
Allgemeiner Rahmen für die Berichterstattung

Teil 1
Allgemeiner Rahmen für Jahresberichte

Teil 2
Allgemeiner Rahmen für zusätzliche Berichte

1. Ziele und Strategien

2. Maßnahmen und Energieeinsparungen

3. Spezifische Informationen zu Bestimmungen dieser Richtlinie

3.1. Öffentliche Einrichtungen Artikel 4

3.2. Energieeffizienzverpflichtungen Artikel 6

3.3. Energieaudits und Energiemanagementsysteme Artikel 7

3.4. Förderung von Effizienz bei der Wärme- und Kälteversorgung Artikel 10

3.5. Energieumwandlung Artikel 11

3.6. Energieübertragung/-fernleitung und -verteilung Artikel 12

3.7. Verfügbarkeit von Zertifizierungssystemen Artikel 13

3.8. Energiedienstleistungen Artikel 14

3.9. Sonstige Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz Artikel 15

Anhang XV
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 290/10

... Erneuerbare Energien und Effizienztechniken im Wärmemarkt bergen erhebliches Potential, um auf wirtschaftliche Art und Weise Treibhausgasemissionen zu senken. Die Bundesregierung hat zum Ziel gesetzt, bis 2020 den Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch für Wärme von heute knapp 8 % auf 14 % zu erhöhen. Allein um dieses Ziel zu erreichen, sind auch in Zeiten schwieriger Haushaltslage Anreize erforderlich.



Drucksache 290/10 (Beschluss)

... Erneuerbare Energien und Effizienztechniken im Wärmemarkt bergen erhebliches Potenzial, um auf wirtschaftliche Art und Weise Treibhausgasemissionen zu senken. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2020 den Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch für Wärme von heute knapp 8 Prozent auf 14 Prozent zu erhöhen. Allein um dieses Ziel zu erreichen, sind auch in Zeiten schwieriger Haushaltslage Anreize erforderlich. Diese setzen das Marktanreizprogramm und die nationale Klimaschutzinitiative in vorbildlicher Art und Weise um.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 290/10 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur weiteren Förderung erneuerbarer Energien aus dem Marktanreizprogramm und der nationalen Klimaschutzinitiative


 
 
 


Drucksache 231/1/10

... Das Energieeinsparziel bis zum Mai des Jahres 2017 beträgt mindestens 9 Prozent zum jährlichen Durchschnittsverbrauch aller inländischen Endenergieverbraucher in den letzten fünf Jahren vor Inkrafttreten der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 231/1/10




1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 2, 3 - neu - und 4 - neu - EDL-G

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 2 und 3 - neu - EDL-G

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 2 EDL-G allgemein

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Satz 1 bis 3 EDL-G

5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 3 EDL-G

6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 EDL-G

7. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 - neu - EDL-G

8. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 und 2 EDL-G

9. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 EDL-G

10. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 EDL-G

11. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 EDL-G

12. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 EDL-G

13. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 738/10

... Die EU muss in einer Zeit des zunehmenden Wettbewerbs um die weltweiten Energieressourcen für die Unternehmen ein attraktiver Markt bleiben. Die neue europäische Energiestrategie muss das von der Europäischen Kommission vor Kurzem vorgelegte integrierte industriepolitische Konzept8 unterstützen, insbesondere, weil Energie für die Industrie weiterhin ein wichtiger Kostenfaktor bleibt9. Die EU muss auch ihre Wettbewerbsfähigkeit in den Märkten für Energietechnologien konsolidieren. Der Anteil erneuerbarer Energien am Energiemix in der EU ist stetig bis auf ca. 10 % des Bruttoendenergieverbrauchs im Jahr 2008 gestiegen. 2009 entfielen 62 % der neu installierten Stromerzeugungskapazität in der EU auf erneuerbare Energien, im Wesentlichen auf Wind- und Sonnenenergie. Diese Führungsrolle Europas ist mittlerweile jedoch gefährdet. Nach dem unabhängigen Renewable Energy Attractiveness Index 10 von 2010 bieten die USA und China heute die besten Investitionsmöglichkeiten für erneuerbare Energien. Neue Impulse sind notwendig; die Führungsrolle der EU ist mehr denn je notwendig, um diesen Herausforderungen zu begegnen.



Drucksache 774/10

... Durch die vom Europäischen Rat im März 2007 vereinbarte Energiepolitik für Europa1 werden die energiepolitischen Kernziele der Union in Bezug auf Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit festgelegt. Der Energiebinnenmarkt muss in den kommenden Jahren vollendet werden und bis 2020 muss der Anteil erneuerbarer Energiequellen an unserem Endenergieverbrauch bei 20 % liegen, die Treibhausgasemissionen müssen um 20 % sinken2 und Energieeffizienzgewinne müssen Einsparungen von 20% beim Energieverbrauch bewirken. Vor dem Hintergrund eines zunehmenden Wettbewerbs um die Ressourcen der Erde muss die EU für ihre 500 Millionen Bürger Versorgungssicherheit zu wettbewerbsfähigen Preisen gewährleisten. Die relative Bedeutung von Energiequellen wird sich ändern. Bei fossilen Brennstoffen, vor allem Erdgas und Erdöl, wird die EU noch abhängiger von Einfuhren werden. Beim Strom wird die Nachfrage erheblich steigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 774/10




1. Einleitung

2. Herausforderungen IM Infrastrukturbereich: DRINGENDER Handlungsbedarf

2.1. Stromnetze und -speicherung

2.2. Erdgasnetze und -speicherung

2.3 Fernwärme- und -kältenetze

2.4. CO2-Abscheidung, -Transport und -Speicherung CCS

2.5. Erdöl- und Alken-Transport- und -Raffinerie-Infrastrukturen

2.6. Der Markt wird für die meisten Investitionen sorgen, Hindernisse bestehen jedoch fort

2.7. Investitionsbedarf und Finanzierungslücke

3. Energieinfrastrukturkonzept: eine neue Methode der strategischen Planung

4. Europäische INFRASTRUKTURPRIORITÄTEN BIS 2020 danach

4.1. Vorrangige Korridore für Strom, Gas und Öl

4.1.1. Europas Stromnetz für 2020 rüsten

4.1.2. Diversifizierte Gaslieferungen an ein lückenloses und flexibles EU-Erdgasverbundnetz

4.1.3. Gewährleistung der Erdölversorgungssicherheit

4.1.4. Einführung intelligenter Netze

4.2. Vorbereitung der längerfristigen Netze

4.2.1. Europäische Stromautobahnen

4.2.2. Eine europäische CO2-Transportinfrastruktur

4.3. Von Prioritäten zu Projekten

5. Instrumentarium zur Beschleunigung der Durchführung

5.1. Regionale Cluster

5.2. Schnellere und transparentere Genehmigungsverfahren

5.3. Bessere Methoden und Information von Entscheidungsträgern und Bürgern

5.4. Schaffung eines stabilen Finanzierungsrahmens

5.4.1. Mobilisierung privater Finanzmittel durch verbesserte Kostenzuweisung

5.4.2. Optimierung der Mobilisierung öffentlicher und privater Finanzierungsquellen und Abmilderung des Investorenrisikos

Anhang Vorschl
äge für Energieinfrastrukturprioritäten für 2020 und danach

1. Einleitung

2. Entwicklung von Energieangebot -Nachfrage

3. Vorrangige Korridore für Strom, GAS ÖL

3.1. Europas Elektrizitätsnetz für 2020 rüsten

3.1.1. Offshore-Netz in den nördlichen Meeren

5 Empfehlungen

3.1.2. Verbindungsleitungen in Südwesteuropa

5 Empfehlungen

3.1.3. Verbindungen in Mittelost- und Südosteuropa

5 Empfehlungen

3.1.4. Vollendung des Verbundplans für den Energiemarkt im Ostseeraum Bereich Strom

3.2. Diversifizierte Gaslieferungen an ein lückenloses und flexibles EU-Verbunderdgasnetz

3.2.1. Südlicher Korridor

3.2.2. Nord-Süd-Erdgasverbindungsleitungen in Osteuropa

3.2.3. Vollendung des Verbundplans für den Energiemarkt im Ostseeraum Bereich Gas

3.2.4. Nord-Süd-Korridor in Westeuropa

3.3. Gewährleistung der Erdölversorgungssicherheit

3.4. Einführung intelligenter Netze

5 Empfehlungen

4. Vorbereitung der längerfristigen Netze

4.1. Europäische Stromautobahnen

5 Empfehlungen

4.2. Eine europäische CO2-Transportinfrastruktur

5 Empfehlungen


 
 
 


Drucksache 806/10

... Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist wesentlicher Bestandteil der deutschen Energie- und Klimaschutzpolitik. Bis 2020 soll der Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch 18 % betragen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es erforderlich, alle sinnvollen Potentiale zu nutzen. Diesem Ziel dient auch die Nutzung von Bioenergie und Energiepflanzen aus der Landwirtschaft. Dort wo beim Ausbau der Erneuerbaren Energien jedoch erhebliche Fehlentwicklungen entstehen, ist eine rechtzeitige Korrektur notwendig.



Drucksache 231/10 (Beschluss)

... f) Der Bundesrat weist darauf hin, dass Energieeffizienzmaßnahmen dazu dienen, den durch steigende Energiepreise bedingten Kostendruck bei Endverbrauchern wirksam zu reduzieren. Die Stärkung von Energieeffizienzmaßnahmen entlastet die Verbraucher und trägt zugleich zur Schaffung von Arbeitsplätzen in einem zukunftsweisenden, innovativen Wirtschaftsbereich bei. Der Bundesrat nimmt deswegen mit Bedauern zur Kenntnis, dass die in der Richtlinie genannten beispielhaften Aufzählungen von geeigneten Energieeffizienzmaßnahmen keine konkrete Erwähnung in dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf finden. Übergeordnete Maßnahmen (z.B. Einrichtung eines Effizienzfonds, steuerliche Anreize etc.), die eine Verringerung des Endenergieverbrauchs bewirken könnten, bleiben ungenutzt. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, dies zeitnah nachzuholen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 231/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 2 und 3 - neu - EDL-G

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 2 EDL-G allgemein

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 3 EDL-G

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 EDL-G

5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 - neu - EDL-G

6. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 und 2 EDL-G

7. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 EDL-G

8. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 EDL-G

9. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 EDL-G

10. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 EDL-G

11. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 231/10

... zu steigern, setzt sowohl eine Erhöhung des Kenntnisstandes der Endkunden über die Möglichkeit und Wirkung von Energieeffizienzmaßnahmen als auch deren Bereitschaft voraus, die Angebote der Energiedienstleister zu nutzen. Die Informationspflichten von Energieunternehmen tragen dem engen Zusammenhang von Endenergieverbrauch und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 231/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Unternehmen

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes sind

§ 3
Energieeinsparziele

§ 4
Information und Beratung der Endkunden; Verordnungsermächtigung

§ 5
Sorgepflicht der Energieunternehmen; Verordnungsermächtigung

§ 6
Information der Marktteilnehmer

§ 7
Anbieterliste; Verordnungsermächtigung

§ 8
Energieaudits

§ 9
Bundesstelle für Energieeffizienz

§ 10
Beirat

§ 11
Datenerhebung; Verordnungsermächtigung

§ 12
Bußgeldvorschriften

§ 13
Zwischenüberprüfung

Artikel 2
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Gasgrundversorgungsverordnung

Artikel 5
Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Wesentlicher Inhalt

IV. Alternativen

V. Gesetzesfolgen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

1.1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

1.2. Vollzugsaufwand

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

2.1 Folgen für die Wirtschaft

2.2. Bürokratiekosten

VI. Zeitliche Geltung

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VIII. Änderungen zur geltenden Rechtslage

IX. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu § 13

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 567: Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz


 
 
 


Drucksache 569/10 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass zur Erreichung des Ziels, im Jahr 2020 mindestens zehn Prozent des Endenergieverbrauchs im Verkehrssektor aus erneuerbaren Energiequellen bereitzustellen, die



Drucksache 569/1/10

... a) Der Bundesrat stellt fest, dass zur Erreichung des Ziels, im Jahr 2020 mindestens zehn Prozent des Endenergieverbrauchs im Verkehrssektor aus erneuerbaren Energiequellen bereitzustellen, die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 569/1/10




2. Zu Ziffer 2 und Ziffer 4a - neu -

3. Zu Ziffer 3 Satz 3

4. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.


 
 
 


Drucksache 228/09

... AR. in der Erwägung, dass 40 % des Endenergieverbrauchs auf den Gebäudesektor und damit 33 % aller Treibhausgasemissionen auf die bebaute Umwelt zurückgehen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 228/09




Politische Leitideen

Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel

2 Energie

2 Biokraftstoffe

2 Energieeffizienz

Mobilität und Logistik

Tourismus und Kulturdenkmäler

2 Industrieemissionen

Landwirtschaft und Viehzucht

2 Wälder

2 Bodenschutz

2 Wasserbewirtschaftung

2 Fischerei

Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement

2 Anpassungsmaßnahmen

2 Gesundheit

Wachstum und Beschäftigung

Förderung von Zukunftstechnologien

Intelligente Computersysteme und Informations- und Kommunikationstechnologien IKT

Finanzierung und Haushaltsfragen

Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung

2050 - Die Zukunft beginnt heute

Politische Leitideen

Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel

2 Energie

2 Biokraftstoffe

2 Energieeffizienz

Mobilität und Logistik

Tourismus und Kulturdenkmäler

2 Industrieemissionen

Landwirtschaft und Viehzucht

2 Wälder

2 Bodenschutz

2 Wasserbewirtschaftung

2 Fischerei

Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement

2 Anpassungsmaßnahmen

2 Gesundheit

Wachstum und Beschäftigung

Förderung von Zukunftstechnologien

Intelligente Computersysteme und IKT

Finanzierung und Haushaltsfragen

Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung

2050 - Die Zukunft beginnt heute

Anhang
A Auswahl zur EU-Umweltgesetzgebung Mit positivem Klimabeitrag

Anhang
B Entschliessungen des Europäischen Parlaments zu Klimawandel und Energie


 
 
 


Drucksache 226/09

... 2. bekräftigt das für 2020 gesetzte dreifache Ziel: Verringerung der Treibhausgasemissionen um 20 % bzw. 30 % im Fall eines internationalen Übereinkommens, der Senkung des Energieverbrauchs um mindestens 20 % und Anteil von 20 % für die erneuerbaren Energieträger am Endenergieverbrauch; fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf, die Volkswirtschaft mit der größten Energieeffizienz aufzubauen, um aktiv zur Verwirklichung des Klimaschutzziels beizutragen, wonach der Temperaturanstieg auf 2 Grad Celsius begrenzt werden soll; fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um mindestens 80 % zu reduzieren; fordert die Kommission auf, in Konsultation mit sämtlichen Interessenvertretern mögliche energiewirtschaftliche Szenarien aufzustellen, in denen aufgezeigt wird, wie die genannten Ziele erreicht werden können, und die damit verbundenen technischen und wirtschaftlichen Annahmen dargelegt werden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 226/09




Europäische Energiepolitik

2 Versorgungssicherheit

2 Energiebinnenmarkt

Externe Energiepolitik

Mechanismen zur Bewältigung von Krisen durch Bewirtschaftung der Öl- und Gasvorräte

2 Energieeffizienz

Optimierte Nutzung der in der Europäischen Union vorhandenen Ressourcen und der besten Technologien

Perspektiven für 2050


 
 
 


Drucksache 49/09

... -Emissionen in der EU: Auf ihn entfallen rund 40 % des Endenergieverbrauchs und der Kohlendioxidemissionen in der EU. Der Sektor weist ein erhebliches, nicht ausgeschöpftes Potenzial für kostenwirksame Energieeinsparungen auf, das – wenn es realisiert wird – im Jahr 2020 eine Einsparung an Endenergie in der EU um 11 % bedeuten würde. Dies ist wiederum mit mehreren Vorteilen verbunden, etwa mit einem niedrigeren Energiebedarf, einer geringeren Abhängigkeit von Einfuhren und weniger ausgeprägten Klimaauswirkungen, niedrigeren Energierechnungen, mehr Arbeitsplätzen und Anreizen zur lokalen Entwicklung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 49/09




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Ziel

1.2. Politische Ziele der EU und der Gebäudesektor

2. Geltende Rechtsvorschriften der Gemeinschaft

2.1. Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

2.2. Sonstige Rechtsinstrumente

2.3. Weiterer Handlungsbedarf?

3. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

3.1. Anhörungen, Datensammlung und Nutzung von Expertenwissen

3.2. Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Rechtliche Elemente des Vorschlags

5.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

5.2. Rechtsgrundlage

5.3. Recht zum Tätigwerden der EU, Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

5.4. Wahl des Rechtsinstruments

6. Inhalt des Richtlinienvorschlags

3 Präambel

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Festlegung einer Berechnungsmethode

Artikel 4
Festlegung von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz

Artikel 5
Berechnung kostenoptimaler Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz

Artikel 6
Neue Gebäude

Artikel 7
Bestehende Gebäude

Artikel 8
Gebäudetechnische Systeme in bestehenden Gebäuden

Artikel 9
Gebäude, deren Kohlendioxidemissionen und Primärenergieverbrauch gering oder gleich Null sind

Artikel 10
Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz

Artikel 11
Ausstellung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz

Artikel 12
Anbringung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz

Artikel 13
Inspektion von Heizungsanlagen

Artikel 14
Inspektion von Klimaanlagen

Artikel 15
Berichte über die Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen

Artikel 16
Unabhängiges Fachpersonal

Artikel 17
Unabhängiges Kontrollsystem

Artikel 18
Überprüfung

Artikel 19
Information

Artikel 20
Anpassung von Anhang I an den technischen Fortschritt

Artikel 21
Ausschuss

Artikel 22
Sanktionen

Artikel 23
Umsetzung

Artikel 25
Inkrafttreten

Artikel 26

Anhang I

Anhang II

Anhang III

Anhang IV

Vorschlag

Artikel 1
Ziel Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Festlegung einer BerechnungsmMethode zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Artikel 4
Festlegung von Anforderungen Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz

Artikel 5
Berechnung kostenoptimaler Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz

Artikel 56
Neue Gebäude

Artikel 67
Bestehende Gebäude

Artikel 8
Gebäudetechnische Systeme

Artikel 9
Gebäude, deren Kohlendioxidemissionen und Primärenergieverbrauch gering oder gleich Null sind

Artikel 710
Ausweis Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz

Artikel 11
Ausstellung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz

Artikel 12
Anbringung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz

Artikel 813
Inspektion von Heizkesseln Heizungsanlagen

Artikel 914
Inspektion von Klimaanlagen

Artikel 15
Berichte über die Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen

Artikel 1016
Unabhängiges Fachpersonal

Artikel 17
Unabhängiges Kontrollsystem

Artikel 1118
Überprüfung

Artikel 19
Information

Artikel 20
Anpassung des Rahmens von Anhang I an den technischen Fortschritt

Artikel 1421
Ausschussverfahren

Artikel 22
Sanktionen

Artikel 1523
Umsetzung

Artikel 24
Aufhebung

Artikel 1625
Inkrafttreten

Artikel 1726

Anhang I
Allgemeiner Rahmen für die Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ( gemäß Artikel 3)

Anhang II
Unabhängiges Kontrollsystem für Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz und Inspektionsberichte

Anhang III

Teil
A Aufgehobene Richtlinie mit ihren nachfolgenden Änderungen gemäß Artikel 24

Teil
B Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht und die Anwendung (gemäß Artikel 24)

Anhang IV
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 49/1/09

... 1. Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich das Ziel, die Energieeffizienz von Gebäuden weiter zu verbessern. Bei der Wärmeversorgung von Gebäuden, in die rund 40 Prozent des Endenergieverbrauchs der EU fließen, besteht ein erhebliches noch ungenutztes Energieeinsparpotenzial, das zudem über weite Strecken wirtschaftlich erschließbar ist. Mit Energieeinsparung und der Steigerung der Energieeffizienz können zudem alle drei Ziele der Energiepolitik, d. h. Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit, erreicht werden.



Drucksache 49/09 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich das Ziel, die Energieeffizienz von Gebäuden weiter zu verbessern. Bei der Wärmeversorgung von Gebäuden, in die rund 40 Prozent des Endenergieverbrauchs der EU fließen, besteht ein erhebliches noch ungenutztes Energieeinsparpotenzial, das zudem über weite Strecken wirtschaftlich erschließbar ist. Mit Energieeinsparung und der Steigerung der Energieeffizienz können zudem alle drei Ziele der Energiepolitik, d. h. Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit, erreicht werden.



Drucksache 23/09

... : Angesichts der Verpflichtung der Gemeinschaft, bis 2020 den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch auf 20 % zu steigern30, hat die Europäische Kommission eine EE-Richtlinie vorgeschlagen, die die geltenden Richtlinien über die Förderung erneuerbarer Elektrizität (Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 23/09




Grünbuch über die Bewirtschaftung von Bioabfall in der Europäischen Union

1. Einleitung

2. Ziele des Grünbuchs

3. Stand der Bioabfallbewirtschaftung

3.1. Derzeitige Techniken

3.2. Derzeitige Bewirtschaftungspraxis in den EU-Mitgliedstaaten

3.3. Rechtsinstrumente der EU zur Regelung der Behandlung von Bioabfall

3.4. Rechtsinstrumente der EU zur Regelung der Verwendung von Bioabfall

4. Ökologische, wirtschaftliche und soziale Aspekte der Bioabfallbewirtschaftung

4.1. Umweltauswirkungen

4.2. Wirtschaftliche Auswirkungen

4.3. Soziale und gesundheitliche Auswirkungen

5. Zu erörternde Fragen

5.1. Verbesserung der Abfallvermeidung

5.2. Begrenzung der Ablagerung auf Deponien

5.3. Behandlungsoptionen für Bioabfall, der nicht auf Deponien gelangt

5.4. Verbesserung der energetischen Verwertung

5.5. Verstärktes Recycling

5.5.1. Gemeinsame Ziele für das Bioabfall-Recycling

5.5.2. Einzelstaatliche Ziele für das Bioabfall-Recycling

5.5.3. Verpflichtung zur getrennten Sammlung

5.6. Beitrag zur Bodenverbesserung

5.6.1. EU-Normen für Qualitätskompost

5.6.2. EU-Normen für behandelte Bioabfälle minderer Qualität

5.6.3. Vorschriften auf nationaler Ebene

5.6.4. Betriebs- Behandlungs- normen für kleine Anlagen

5.7. Andere Verwendungen für Bioabfall


 
 
 


Drucksache 9/1/08

... am Endenergieverbrauch für Wärme

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 9/1/08




1. Zu § 1 Abs. 2

2. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe a und b

3. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 6 - neu -

4. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 7 - neu -

5. Zu § 2 Abs. 2

6. Zu § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2

Zu § 3

§ 3
Nutzungspflicht

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

9. Zu § 5 Abs. 1 Satz 1

10. Zu § 5 Abs. 1 Satz 2

11. Zu § 5 Abs. 2 und 3 Satz 2

12. Zu § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1

13. Zu § 6 Satz 2

14. Zu § 6 Satz 2

15. Zu § 6 Satz 2

16. Zu § 7 Nr. 1, 2 und 3 Buchstabe b

17. Zu § 7 Nr. 3 Buchstabe c - neu -In § 7 Nr. 3 Buchstabe b ist nach dem Wort Gesetz das Wort oder einzufügen und nach Buchstabe b folgender Buchstabe c anzufügen:

18. Zu § 7 Nr. 4 - neu -

19. Zu § 9

§ 9
Ausnahmen und Befreiungen

20. Zu § 9 Nr. 1 und 2

Zu § 9

21. Zu § 9 Nr. 2 Buchstabe b Satz 3 - neu -*

22. Zu §§ 10 und 11

23. Zu § 10

§ 10
Nachweise

24. Zu § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2

25. Zu § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a und Abs. 6 Satz 1*

26. Zu § 11

§ 11
Überwachung

27. Zu § 11 Überschrift, Absatz 1 und 1a - neu -

§ 11
Überwachung

28. Zu § 12

29. Zu § 15 Satz 1

30. Hilfsempfehlung zu Ziffer 29

Zu § 15

31. Zu § 16

32. Zu § 16

33. Zu § 17 Abs. 1 Nr. 1

34. Zu § 17 Abs. 1 Nr. 1a - neu -In § 17 Abs. 1 ist nach Nummer 1 folgende Nummer 1a einzufügen:

35. Zu § 19 Abs. 1 und 2 Satz 1*

36. Zu § 19 Abs. 2 Satz 1*

Zu § 19a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

39. Zu § 20 Satz 2 - neu -Dem § 20 ist folgender Satz anzufügen:

40. Zu Anlage Nr. II.2

43. Zu der Anlage Nr. III.1 Satz 2 - neu -Der Anlage Nr. III.1 ist folgender Satz anzufügen:

44. Zu Anlage Nr. IV. Satz 3 - neu -In der Anlage ist der Nummer IV. folgender Satz anzufügen:

45. Zur Anlage Nr. V.2

46. Zum Gesetzentwurf allgemein

48. Zum Gesetzentwurf allgemein

49. Zum Gesetzentwurf allgemein

50. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 105/1/08

... -Emissionen bis 2020 um mindestens 20 Prozent zu verringern und den Anteil erneuerbarer Energien auf 20 Prozent am Endenergieverbrauch zu steigern.



Drucksache 419/08

... am Endenergieverbrauch für Wärme (Raum-, Kühlund Prozesswärme sowie Warmwasser)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 419/08




§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 5
Anteil Erneuerbarer Energien

§ 10
Nachweise

§ 15
Verhältnis zu Nutzungspflichten


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.