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63 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Entfremdung"


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Drucksache 519/1/19

... Dass die Begr�ndungspflicht f�r einen ausreichenden Grundrechtsschutz nicht unabdingbar ist, zeigt sich auch daran, dass weitere bundesrechtliche Erm�chtigungen zum Erlass mietersch�tzender Landesverordnungen - insbesonders � 558 Absatz 3 Satz 2 und 3 BGB, zur Verl�ngerung der K�ndigungssperrfrist bei der Umwandlung von vermieteten Wohnr�umen in Wohnungseigentum nach � 577a Absatz 2 BGB oder zum Zweckentfremdungsverbot nach Artikel 6 � 1 des Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (MietRVerbG) - keine Verpflichtung des Verordnungsgebers enthalten, die Verordnungen zu begr�nden, ohne dass dies zu einem defizit�ren Grundrechtsschutz f�hren w�rde (vergleiche BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 1975, Az. 2 BvL 5/74, Rn. 65 ff. - zitiert nach juris - zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum; BayVerfGH, Entscheidung vom 4. April 2017 am angegebenen Ort, a.a. O.).



Drucksache 469/19

... Diese strenge Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat dazu gef�hrt, dass es in den vergangenen Jahren quasi zu einer "Zweckentfremdung" der Regelung des � 550 BGB gekommen ist, weil immer wieder eine der Vertragsparteien versucht hat, sich unter Berufung auf die Formnichtigkeit einer mietvertraglichen Abrede auf die Unwirksamkeit der Befristung des Vertrages zu berufen und diesen sodann entgegen der urspr�nglich f�r einen bestimmten Mietzeitraum getroffenen Abrede ordentlich (vorzeitig) zu k�ndigen. So hat es im Zeitraum 2001-2018 alleine 30 Revisionsurteile gegeben, in denen die Einhaltung der Schriftform entscheidungserheblich war.



Drucksache 469/19 (Beschluss)

... Diese strenge Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat dazu gef�hrt, dass es in den vergangenen Jahren quasi zu einer "Zweckentfremdung" der Regelung des � 550 BGB gekommen ist, weil immer wieder eine der Vertragsparteien versucht hat, sich unter Berufung auf die Formnichtigkeit einer mietvertraglichen Abrede auf die Unwirksamkeit der Befristung des Vertrages zu berufen und diesen sodann entgegen der urspr�nglich f�r einen bestimmten Mietzeitraum getroffenen Abrede ordentlich (vorzeitig) zu k�ndigen. So hat es im Zeitraum 2001 bis 2018 alleine 30 Revisionsurteile gegeben, in denen die Einhaltung der Schriftform entscheidungserheblich war.



Drucksache 253/18

... - OVG 5(B) 14.16, OVG 5(B) 15.16, OVG 5(B) 52.16, OVG 5(B) 53.16, OVG 5(B) 1.17 - zur verfassungsrechtlichen Pr�fung, ob � 1 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3, � 2 Absatz 1 Nummer 1 und 2, Absatz 2 Nummer 1 und 2 des Gesetzes �ber das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungsverbot-Gesetz - ZwVbG) vom 29. November 2013 (GVBl. [BE] S. 626), ge�ndert durch das Erste Gesetz zur �nderung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes vom 22. M�rz 2016 (GVBl. [BE] S. 115), insoweit mit dem



Drucksache 431/1/18

... e) Der Bundesrat stellt fest, dass bisher nicht vorgesehen ist, die zeitliche Begrenzung der Mietpreisbremse in den L�ndern, die sp�testens im Jahr 2020 ausl�uft, zu verl�ngern (� 556d Absatz 2 Satz 1 BGB). Er bittet die Bundesregierung im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher, neben einer Novelle der bisherigen Regelungen auch andere begleitende Ma�nahmen zur Bew�ltigung der Wohnungsknappheit zu pr�fen, wie zum Beispiel die F�rderung des sozialen Wohnungsbaues, die Aufwertung der Infrastruktur im l�ndlichen Raum und eine st�rkere Durchsetzung des sogenannten Zweckentfremdungsverbots, und, im Falle einer Verl�ngerung, diese so rechtzeitig vorzunehmen, dass f�r die L�nder ausreichend Zeit f�r die Umsetzung zur Verf�gung steht.



Drucksache 366/1/18

... Bereits nach einem Jahr Arbeitslosigkeit sinken die Chancen auf Integration in den Arbeitsmarkt. Die Entfremdung vom Arbeitsleben steigt mit jedem Jahr des Leistungsbezuges. Ein mehrj�hriger Leistungsbezug verst�rkt zudem die negativen Effekte durch hinzutretende Vermittlungshemmnisse, so dass das mittel- bis langfristige Ziel der Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt schwerer oder kaum erreicht wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 366/1/18




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - � 11b Absatz 2 Satz 3 - neu -, Satz 6 SGB II

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 16e Absatz 1 Satz 1 SGB II

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 16e Absatz 1a - neu - SGB II

4. Zu Artikel 1 Nummer 2, 4 � 16e Absatz 2 Satz 3, � 16i Absatz 2 Satz 1 SGB II Zu Artikel 2 � 27 Absatz 3 Nummer 5 SGB III

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 16e Absatz 2 Satz 3 SGB II

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 16e Absatz 2 Satz 4 SGB II Nummer 4 � 16i Absatz 2 Satz 3 SGB II Zu Artikel 2a - neu - � 22 Absatz 4 MiLoG

Artikel 2a
�nderung des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 16e Absatz 5 - neu - SGB II

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 16e Absatz 5* - neu - SGB II

Hauptempfehlung zu Ziffer 10 nur AIS :

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 � 16i Absatz 2 Satz 1 Satzteil nach Nummer 4 SGB II

Hilfsempfehlung zu Ziffer 9:

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 � 16i Absatz 2 Satz 1 Satzteil nach Nummer 4 SGB II

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 � 16i Absatz 3 einleitender Satzteil SGB II

Hauptempfehlung zu Ziffer 13:

12. Zu Artikel 1 Nummer 4 � 16i Absatz 3 Nummer 2 SGB II

Hilfsempfehlung zu Ziffer 12 und Hauptempfehlung zu Ziffer 14:

13. Zu Artikel 1 Nummer 4 � 16i Absatz 3 Nummer 2 SGB II

Hilfsempfehlung zu Ziffer 13:

14. Zu Artikel 1 Nummer 4 � 16i Absatz 3 Nummer 2 SGB II

15. Zu Artikel 1 Nummer 4 � 16i Absatz 3 Nummer 3 SGB II

16. Zu Artikel 1 Nummer 4 � 16i Absatz 3 Satz 2 - neu - SGB II

17. Zu Artikel 1 Nummer 4 � 16i Absatz 5 Satz 2 und Satz 3 - neu - SGB II

18. Zu Artikel 1 Nummer 4 � 16i Absatz 5 Satz 2 und 3 - neu - SGB II

19. Zu Artikel 1 Nummer 4 � 16i Absatz 10 Satz 1 SGB II

20. Zu Artikel 1 Nummer 4 � 16i Absatz 10 Satz 1 SGB II

21. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 806/1/16

... im H�chstma� nur mit der H�lfte des angedrohten H�chstbetrages der Geldbu�e geahndet werden. Eine Verdoppelung des Betrages wird daher f�r erforderlich gehalten. Mit der Festlegung des H�chstbetrages auf 50 000 Euro wird ferner der Bu�geldrahmen bei Sanktionierungen von Ordnungswidrigkeiten im Wohnungswesen vereinheitlicht. Sowohl bei Mietpreis�berh�hung nach � 5 WiStrG als auch bei Zweckentfremdung von Wohnraum nach Artikel 6 � 2 MietRVerbG und nach � 26 Absatz 1 Nummer 5 WoBindG hat der Bundesgesetzgeber bereits eine Obergrenze von 50 000 Euro eingef�hrt. Da das Verbot der Nutzung von Wohnraum als Nebenwohnung ebenfalls der Verbesserung der Wohnraumversorgung in einer Gemeinde dient, wird eine Synchronisierung des Bu�geldrahmens f�r sinnvoll gehalten. Dadurch wird den Gemeinden die Erarbeitung eigener Ermessensleitlinien zur Bu�geldbemessung erleichtert.



Drucksache 446/16

... es) zur Sicherstellung der Wohnraumversorgung etwa ein gesetzliches Zweckentfremdungsverbot zu erlassen.



Drucksache 806/16 (Beschluss)

... im H�chstma� nur mit der H�lfte des angedrohten H�chstbetrages der Geldbu�e geahndet werden. Eine Verdoppelung des Betrages wird daher f�r erforderlich gehalten. Mit der Festlegung des H�chstbetrages auf 50 000 Euro wird ferner der Bu�geldrahmen bei Sanktionierungen von Ordnungswidrigkeiten im Wohnungswesen vereinheitlicht. Sowohl bei Mietpreis�berh�hung nach � 5 WiStrG als auch bei Zweckentfremdung von Wohnraum nach Artikel 6 � 2 MietRVerbG und nach � 26 Absatz 1 Nummer 5 WoBindG hat der Bundesgesetzgeber bereits eine Obergrenze von 50 000 Euro eingef�hrt. Da das Verbot der Nutzung von Wohnraum als Nebenwohnung ebenfalls der Verbesserung der Wohnraumversorgung in einer Gemeinde dient, wird eine Synchronisierung des Bu�geldrahmens f�r sinnvoll gehalten. Dadurch wird den Gemeinden die Erarbeitung eigener Ermessensleitlinien zur Bu�geldbemessung erleichtert.



Drucksache 335/16

... Radikalisierung beg�nstigende Faktoren sind u.a. ein starkes Gef�hl pers�nlicher oder kultureller Entfremdung, vermeintlich erfahrenes Unrecht oder Dem�tigung verst�rkt durch soziale Ausgrenzung, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung, eingeschr�nkte Bildungs- oder Besch�ftigungschancen, Straff�lligkeit, politische Faktoren, aber auch eine ideologische oder religi�se Dimension, schwache famili�re Bindungen, pers�nliche Traumata und andere psychische Probleme. Rekrutierer k�nnen diese Faktoren manipulativ nutzen, indem sie Gef�hle der Verletzlichkeit und des Grolls ansprechen; sie k�nnen aber auch durch Selbstabschottung verst�rkt werden. Soziale Medien bieten Konnektivit�t, virtuelle Teilhabe und eine Echokammer f�r gleichgesinnte extremistische �berzeugungen. Dar�ber hinaus haben Expertinnen und Experten aus Theorie und Praxis festgestellt, dass der Radikalisierungsprozess unter bestimmten Umst�nden zunehmend rascher vor sich gehen kann. Sch�tzungen gehen davon aus, dass rund 4000 EU-B�rgerinnen und -B�rger sich terroristischen Organisationen in Konfliktl�ndern wie Syrien und dem Irak angeschlossen haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 335/16




Mitteilung

3 Einleitung

1. Radikalisierung und Gewaltbereitschaft: ein komplexes Ph�nomen, das fundierte Kenntnisse und eine vielschichtige Antwort erfordert

- Ein zunehmend komplexes und sich wandelndes Ph�nomen

- Forschung, Aufbau einer Evidenzbasis, Monitoring und Vernetzung unterst�tzen

2. Terroristischer Propaganda und Hassreden im Internet etwas entgegensetzen: Bedrohungen abwehren, kritisches Denken st�rken und zivilgesellschaftliches Engagement f�rdern

- Mit der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten

- Rechtsvorschriften anpassen

- Medienkompetenz f�rdern

3. Den Kreislauf durchbrechen: Umgang mit Radikalisierung in Justizvollzugsanstalten

4. Inklusive Bildung und gemeinsame europ�ische Werte f�rdern

- Den Rahmen f�r strategische Unterst�tzung und Kooperation st�rken

- EU-Finanzierungen optimal nutzen

- Lehrkr�fte und Bildungseinrichtungen unterst�tzen

5. Eine inklusive, offene und resiliente Gesellschaft f�rdern und junge Menschen erreichen

6. Die Sicherheitsdimension im Umgang mit Radikalisierung

7. Die internationale Dimension: Umgang mit Gewaltbereitschaft aufgrund von Radikalisierung jenseits der EU-Grenzen

- Die Sicherheitskapazit�ten der Partnerl�nder st�rken

- Drittl�nder im Kampf gegen die Ursachen der Radikalisierung unterst�tzen

3 Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 24/15

... Die Stellungnahmen der verurteilten Person und ihres gesetzlichen Vertreters sind nach Artikel 6 Absatz 3 Rb Freiheitsstrafen von der Vollstreckungsbeh�rde bei der von ihr vorzunehmenden Einzelfallpr�fung zu ber�cksichtigen. Die Vollstreckungsbeh�rde hat abzuw�gen, ob eine Resozialisierung der verurteilten Person aufgrund ihres Aufenthaltsstatus, ihrer famili�ren und sozialen Bindungen und ihrer Sprachkenntnisse eher im Inland oder im Heimatstaat zu erwarten ist. Insbesondere Kommunikationsschwierigkeiten wegen der Sprachbarrieren, die Entfremdung von der heimatlichen Kultur und deren Br�uchen sowie fehlende Kontakte zu Familienangeh�rigen k�nnen sich sch�dlich auf die Wiedereingliederung ausl�ndischer Verurteilter auswirken. Ihre R�ckf�hrung in ihr Heimatland kann daher sowohl im Interesse der Verurteilten als auch der betroffenen Staaten liegen. �ber Artikel 6 Absatz 3 Rb Freiheitsstrafen hinaus bringt der Rahmenbeschluss daher auch an verschiedener anderer Stelle deutlich zum Ausdruck, dass er prim�r den Zweck verfolgt, die soziale Wiedereingliederung der verurteilten Person zu erleichtern (vgl. Erw�gungsgr�nde 5, 8, 9 und 10 sowie Artikel 3 Absatz 1, Artikel 4 Absatz 4 und Absatz 6 Rb Freiheitsstrafen). Dem Resozialisierungsinteresse der verurteilten Person ist dementsprechend bei der Entscheidung, die Vollstreckung an einen anderen Mitgliedstaat abzugeben, gro�es Gewicht beizumessen. Ist anhand der vorgenommenen Pr�fung ein solches Interesse der verurteilten Person festzustellen, ist dieses mit den Belangen der Rechtspflege an einer wirksamen inl�ndischen Strafvollstreckung vollstreckungsrechtlich abzuw�gen. Insofern �ndert der Rb Freiheitsstrafen an der bestehenden Rechtslage nach � 71 IRG und dem �berst�bk nichts. Wie nach dem IRG und dem �berst�bk veranlasst auch der Rahmenbeschluss ein Verfahren, mit dem die internationale Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten weiterentwickelt werden soll, um die soziale Wiedereingliederung verurteilter Personen zu f�rdern und den Interessen der Rechtspflege zu dienen (vgl. Erw�gungsgrund 5 und Artikel 5 Absatz 5 Rb Freiheitsstrafen, der ausdr�cklich festlegt, dass keine Verpflichtung des Ausstellungsstaates zur �bertragung der Vollstreckung eingef�hrt wird). Die Entscheidung ist weiterhin in jedem Einzelfall auf der Grundlage aller Strafzwecke, auch generalpr�ventiver Strafzwecke wie der Abschreckung ausl�ndischer Straft�ter, zu treffen, die dem deutschen Strafrecht zugrunde liegen. Neben den Strafzwecken geh�ren zu den zu ber�cksichtigenden Interessen der Rechtspflege dar�ber hinaus die rechtlichen und tats�chlichen Vollstreckungsbedingungen in dem anderen Mitgliedstaat, dessen erforderlichenfalls aufzukl�rende tats�chliche Vollstreckungspraxis sowie die Schwere der Schuld der verurteilten Person. Da auch die Resozialisierung ein Strafzweck ist bzw. ein �berragendes Gemeinschaftsgut darstellt (Vgl. BVerfGE 55, 28, 31), kann es auch im �ffentliche Interesse der Rechtspflege liegen, dass eine w�hrend der Strafvollstreckung im Inland begonnene Therapie oder Ausbildung nicht unterbrochen wird, es sei denn, die verurteilte Person k�nnte die Therapie oder Ausbildung in dem anderen Mitgliedstaat fortsetzen bzw. zu Ende f�hren. Ebenso w�re zu ber�cksichtigen, wenn die verurteilte Person bereits in dem anderen Mitgliedstaat eine andere freiheitsentziehende Sanktion angetreten hat oder dort zu verb��en hat, an deren Vollstreckung sich die Vollstreckung des inl�ndischen Erkenntnisses anschlie�en k�nnte. Au�en- und allgemeinpolitische Aspekte flie�en dagegen in die im Vollstreckungshilfeverkehr mit den EU-Mitgliedstaaten vorzunehmenden Erw�gungen aufgrund des wechselseitigen Vertrauens in die jeweiligen Rechtssysteme nicht ein. Es erscheint insofern auch sachgerecht, die Entscheidung �ber die Bewilligung unmittelbar von der Vollstreckungsbeh�rde treffen zu lassen, und nicht der Bundesregierung bzw. nach � 74 Absatz 2 IRG den Landesregierungen wegen der ihnen obliegenden Pflege der ausw�rtigen Beziehungen vorzubehalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 24/15




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
�nderung des Gesetzes �ber die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

� 54a
Vollstreckung langer freiheitsentziehender Sanktionen

� 71
Vollstreckung deutscher Erkenntnisse im Ausland

� 71a
Vereinbarung �ber die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgesch�pften Verm�gens

Abschnitt 1
Freiheitsentziehende Sanktionen

Unterabschnitt 1
Vollstreckung ausl�ndischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland

� 84
Grundsatz

� 84a
Voraussetzungen der Zul�ssigkeit

� 84b
Erg�nzende Zul�ssigkeitsvoraussetzungen

� 84c
Unterlagen

� 84d
Bewilligungshindernisse

� 84e
Vorl�ufige Bewilligungsentscheidung

� 84f
Gerichtliches Verfahren

� 84g
Gerichtliche Entscheidung

� 84h
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

� 84i
Spezialit�t

� 84j
Sicherung der Vollstreckung

� 84k
Erg�nzende Regelungen zur Vollstreckung

� 84l
Durchbef�rderung zur Vollstreckung

� 84m
Durchbef�rderungsverfahren

� 84n
Durchbef�rderung auf dem Luftweg

Unterabschnitt 2
Vollstreckung deutscher Erkenntnisse in einem anderen Mitgliedstaat der Europ�ischen Union

� 85
Vorl�ufige Bewilligungsentscheidung

� 85a
Gerichtliches Verfahren

� 85b
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der verurteilten Person

� 85c
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Vollstreckungsbeh�rde

� 85d
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

� 85e
Inl�ndisches Vollstreckungsverfahren

� 85f
Sicherung der weiteren Vollstreckung

Abschnitt 4
Bew�hrungsma�nahmen und alternative Sanktionen

Unterabschnitt 1
�berwachung von ausl�ndischen Bew�hrungsma�nahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland

� 90a
Grundsatz

� 90b
Voraussetzungen der Zul�ssigkeit

� 90c
Erg�nzende Zul�ssigkeitsvoraussetzungen

� 90d
Unterlagen

� 90e
Bewilligungshindernisse

� 90f
Vorl�ufige Bewilligungsentscheidung

� 90g
Gerichtliches Verfahren

� 90h
Gerichtliche Entscheidung

� 90i
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

� 90j
Erg�nzende Regelungen zur Vollstreckung

� 90k
�berwachung der verurteilten Person

Unterabschnitt 2
�berwachung von deutschen Bew�hrungsma�nahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europ�ischen Union

� 90l
Bewilligung der Vollstreckung und �berwachung

� 90m
Gerichtliches Verfahren auf Antrag der verurteilten Person

� 90n
Inl�ndisches Vollstreckungsverfahren

� 98b
�bergangsvorschrift f�r die Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen

Artikel 2
�nderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Einschr�nkung eines Grundrechts

Artikel 4
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

1. Abschnitt : Umsetzung des Rb Freiheitsstrafen

I. Entstehungsgeschichte

II. Inhalt des umzusetzenden Rb Freiheitsstrafen

III. Vollstreckungshilfe im deutschen Recht

1. Vertraglose Vollstreckung ausl�ndischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland

a Formelle und materielle Voraussetzungen

b Verfahren

1. Vertraglose Vollstreckung inl�ndischer Erkenntnisse im Ausland

a Formelle und materielle Voraussetzungen

b Verfahren

2. Bilaterale und multilaterale �bereinkommen zur Vollstreckungshilfe

3. Notwendige �nderungen im IRG

4. Vollstreckung eines in einem anderen EU-Mitgliedstaat ergangenen Erkenntnisses in der Bundesrepublik Deutschland

5. Vollstreckung eines deutschen Erkenntnisses in einem anderen EU-Mitgliedstaat

2. Abschnitt : Umsetzung des Rb Bew�hrungs�berwachung

I. Entstehungsgeschichte

II. Inhalt des umzusetzenden Rahmenbeschlusses

Im Einzelnen

III. Internationale grenz�berschreitende �berwachung von Bew�hrungsma�nahmen oder alternativen Sanktionen

IV. Notwendige �nderungen im IRG

1. �berwachung von ausl�ndischen Bew�hrungsma�nahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland

2. �berwachung von deutschen Bew�hrungsma�nahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europ�ischen Union

3. Abschnitt : Umsetzung des Rahmenbeschlusses Abwesenheitsentscheidungen

4. Abschnitt : Gesetzgebungskompetenz, Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen, Gesetzesfolgen; Befristung, Evaluation

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

a Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

b Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

c Erf�llungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Im Einzelnen:

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 9

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 6

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu � 84

Zu � 84a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu � 84b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 84c

Zu Absatz 2

Zu � 84d

Zu � 84e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 84f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu � 84g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu � 84h

Zu � 84i

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 84j

Zu � 84k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 84l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu � 84m

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 84n

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 85

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu � 85a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 85b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 85c

Zu � 85d

Zu � 85e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 85f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 26

Zu � 90a

Zu � 90b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 90c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 90d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 90e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 90f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu � 90g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu � 90h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu � 90i

Zu � 90j

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu � 90k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu � 90l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu � 90m

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu � 90n

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 27

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3030: Entwurf f�r ein Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der �berwachung von Bew�hrungsma�nahmen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

a. Regelungsinhalt

b. Erf�llungsaufwand

Rahmenbeschluss Freiheitsstrafen

5 Informationspflichten


 
 
 


Drucksache 447/14

... Satz 2 bestimmt, was unter Gebieten mit angespannten Wohnungsm�rkten zu verstehen ist. Der Tatbestand ist den bestehenden Regelungen des � 558 Absatz 3 Satz 2 und 3 BGB bzw. des � 577a Absatz 2 BGB nachgebildet. Die Regelung tr�gt dem Bestimmtheitserfordernis ausreichend Rechnung (zu einer vergleichbaren Regelung bezogen auf die Zweckentfremdung von Wohnraum vgl. BVerfGE 38, 348, 357 ff.).



Drucksache 592/13 (Beschluss)

... Die Anwendung der von der Kommission geplanten Regelungen w�rde daher zu unsachgem��en Ergebnissen f�r F�rderbanken f�hren. Ziel des Verordnungsvorschlags ist es, eine geordnete Abwicklung von in Schieflage geratenen Banken sicherzustellen und eine Belastung der Steuerzahler k�nftig zu vermeiden. Die mit den Regelungszielen verbundenen Bestimmungen passen jedoch in keiner Weise zur Struktur und zu den Aufgaben von F�rderbanken. Weiterhin w�re eine Mitfinanzierung des vorgesehenen einheitlichen Bankenabwicklungsfonds durch F�rderinstitute vor dem Hintergrund, dass sie aufgrund ihres Gesch�ftsmodells und der Haftung ihrer staatlichen Tr�ger den Fonds nie in Anspruch nehmen werden, nicht sachgerecht und w�rde eine unangemessene Benachteiligung bedeuten. Letztlich w�rde eine Mitfinanzierung durch F�rderbanken nicht nur eine Zweckentfremdung �ffentlicher Mittel zur Unterst�tzung von Gesch�ftsbanken darstellen, sondern auch eine erhebliche Minderung von F�rdermitteln und damit eine Beeintr�chtigung der gew�nschten F�rderma�nahmen zur Folge haben.



Drucksache 109/13

... (1) Soweit die �ffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen vom Bund anteilig finanzierte Anlagen im Sinne des � 2 Absatz 1 und 5 stilllegen, zweckentfremden, nicht betriebsbereit vorhalten oder auf andere Eisenbahninfrastrukturbetreiber �bertragen, sind die gew�hrten Bundesmittel vom Empf�nger, anteilig im Verh�ltnis von tats�chlicher Nutzungszeit zu technisch m�glicher und �blicher Nutzungszeit, an den Bund zu erstatten.



Drucksache 214/1/11

... Mit dem im KSpG verfolgten einseitigen Datenaustausch (Zweckentfremdung ist nicht ausgeschlossen) von den L�ndern an die BGR wird eine b�rokratische Doppelzust�ndigkeit und ein kostenintensiver (Daten-) Verwaltungsaufwand eingef�hrt, bei dem auch die Gefahr besteht, dass von der BGR weiterverarbeitete Daten sich verselbst�ndigen, wenn diese wie auch die von der BGR selbst erhobenen Daten nicht an die L�nder zur�ckflie�en.



Drucksache 43/11

... Prozesse, die zu vorzeitigen Schulabg�ngen f�hren, haben verschiedene, komplexe Ursachen; oft besteht jedoch ein Zusammenhang mit folgenden Faktoren: sozio�konomische Benachteiligung, niedriges Bildungsniveau, Entfremdung von der allgemeinen oder beruflichen Bildung bzw. schlechte Leistungen, Sogwirkung des Arbeitsmarktes und/oder eine Kombination aus sozialen, emotionalen und schulischen Problemen; auf diese Weise entsteht f�r die Betroffenen die Gefahr eines Schulabbruchs.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 43/11




Vorschlag

Begr�ndung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Anh�rungen interessierter Kreise der Folgenabsch�tzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Ma�nahme

Grundsatz der Subsidiarit�t, der Komplementarit�t und der Verh�ltnism��igkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Vorschlag

Anhang
Ein Rahmen f�r eine umfassende Politik zur Senkung der Schulabbrecherquote

1. Ermittlung der Hauptfaktoren �berwachung

2. Politikrahmen

2.1 Pr�ventionspolitik

2.2 Interventionspolitik

2.3 Kompensation


 
 
 


Drucksache 388/10

... 4. f�r 15- bis unter 67-j�hrige erwerbsf�hige Leistungsempf�nger zus�tzlich zu den unter Nummer 1 und 2 genannten Merkmalen: h�chster Schulabschluss an allgemeinbildenden Schulen; h�chster Berufsbildungs- beziehungsweise Studienabschluss; weitere vermittlungsrelevante Informationen, insbesondere gesundheitliche Einschr�nkungen, Berufsentfremdung, Berufsr�ckkehrer nach � 20 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, der gew�nschte Ausbildungsberuf, der m�gliche Ausbildungsbeginn und Zeiten der Arbeitsunf�higkeit; Zumutbarkeit der Arbeitsaufnahme oder Gr�nde, die einer Zumutbarkeit entgegenstehen; Beteiligung am Erwerbsleben einschlie�lich Art und Umfang der Erwerbst�tigkeit; Arbeitssuche und Arbeitslosigkeit nach den �� 118 bis 124a des Dritten Buches Sozialgesetzbuch sowie Phasen der Nichtarbeitsuche; Angaben zur Anwendung von � 65 Absatz 4 des



Drucksache 3/09

... Das Gebot der statistischen Geheimhaltung wird zus�tzlich durch ein Zweckentfremdungsverbot verst�rkt. Dieses Verbot sowie das Gebot der statistischen Geheimhaltung und die im �ffentlichen Dienst generell geltenden Verschwiegenheitspflichten wirken zusammen, um auszuschlie�en dass die Kenntnisse aus der Erhebungst�tigkeit f�r andere Verwaltungsaufgaben verwendet werden.



Drucksache 154/09

... 1 I. Die Wegweisung soll den ortsunkundigen Verkehrsteilnehmer �ber ausreichend leistungsf�hige Stra�en z�gig, sicher und kontinuierlich leiten. Hierbei sind die tats�chlichen Verkehrsbed�rfnisse und die Bedeutungen der Stra�en zu beachten. Eine Zweckentfremdung der Wegweisung aus Gr�nden der Werbung ist unzul�ssig.



Drucksache 315/08 (Beschluss)

... (1) Hat der Bund Ma�nahmen des Ausbaus von Schienenwegen finanziert und werden diese Schienenwege stillgelegt, zweckentfremdet, nicht in einem uneingeschr�nkt nutzbaren Zustand vorgehalten oder auf andere Eisenbahninfrastrukturunternehmen �bertragen sind die gew�hrten Bundesmittel vom Empf�nger anteilig im Verh�ltnis von tats�chlicher Nutzungszeit zu technisch m�glicher und �blicher Nutzungszeit an den Bund zur�ckzuzahlen. Die technisch m�gliche und �bliche Nutzungszeit wird in der Vereinbarung nach � 22 Abs. 1 zwischen den Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes und dem Bund festgelegt.



Drucksache 83/08

... K. tief besorgt �ber die Tendenz zur Zweckentfremdung vieler Ma�nahmen, die im Namen der Terrorismusbek�mpfung eingef�hrt wurden, in der Praxis aber f�r eine ganze Reihe anderer Zwecke benutzt werden,



Drucksache 315/08

... (1) Hat der Bund Ma�nahmen des Ausbaus von Schienenwegen finanziert und werden diese Schienenwege stillgelegt, zweckentfremdet, nicht in einem uneingeschr�nkt nutzbaren Zustand vorgehalten oder auf andere Eisenbahninfrastrukturunternehmen �bertragen, sind die gew�hrten Bundesmittel vom Empf�nger anteilig im Verh�ltnis von tats�chlicher Nutzungszeit zu technisch m�glicher und �blicher Nutzungszeit an den Bund zur�ckzuzahlen. Die technisch m�gliche und �bliche Nutzungszeit wird in der Vereinbarung nach � 20 Abs. 1 zwischen den Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes und dem Bund festgelegt.



Drucksache 96/08

... In den Familien, in denen die Familiensolidarit�t z.B. wegen Entfremdung von Eltern und Kindern nicht mehr gelebt wird, hat das Pflichtteilsrecht eine familiensch�tzende Funktion. Der Testierfreiheit des Erblassers werden Grenzen gesetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/08




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. B�rokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
�nderung des B�rgerlichen Gesetzbuchs

� 1302
Verj�hrung

� 1936
Gesetzliches Erbrecht des Staates

� 2057b
Ausgleichungspflicht bei Pflegeleistungen eines gesetzlichen Erben

� 2332
Verj�hrung

� 2333
Entziehung des Pflichtteils

Artikel 2
�nderung des Einf�hrungsgesetzes zum B�rgerlichen Gesetzbuche

� 17
�berleitungsvorschrift zum Gesetz zur �nderung des Erb- und Verj�hrungsrechts

Artikel 3
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Erbrecht Probleme des geltenden Rechts und L�sungen

1. Gesellschaftliche Rahmenbedingungen

2. Rechtliche Ausgangssituation

3. Wesentliche Problem- und Diskussionspunkte im Erb- und insbesondere im Pflichtteilsrecht

4. Ziele der �nderungsvorschl�ge im Erb- und Pflichtteilsrecht

5. Vereinfachungen und Modernisierungen

II. Verj�hrungsvorschriften f�r familien- und erbrechtliche Anspr�che

1. Familienrechtliche Anspr�che

2. Erbrechtliche Anspr�che

III. Gesetzgebungszust�ndigkeit

IV. Kosten, Preiswirkungen/B�rokratiekosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Artikel 1
(�nderung des B�rgerlichen Gesetzbuchs)

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu den Nummer n

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

1. Allgemeines

2. Im Einzelnen:

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 33

Artikel 2
(�nderung des Einf�hrungsgesetzes zum B�rgerlichen Gesetzbuche)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur �nderung des Erb- und Verj�hrungsrechts


 
 
 


Drucksache 550/1/07

... � 52 Abs. 3 Halbsatz 2 FGG-E sieht vor, dass das Familiengericht den Umgang durch eine einstweilige Anordnung regeln soll. In umgangsrechtlichen Verfahren gehe es - so die Entwurfsbegr�ndung - insbesondere darum, einer Entfremdung zwischen dem Kind und der den Umgang begehrenden Person w�hrend des Verfahrens entgegenzuwirken. Daher solle das Gericht den Umgang vorl�ufig regeln, wenn es auf Grund einer Beratungsanordnung oder durch eine sachverst�ndige Begutachtung zu einer unvermeidlichen Verfahrensverz�gerung komme. Hiervon k�nne das Gericht nur absehen, wenn bereits zum Zeitpunkt der m�ndlichen Verhandlung absehbar sei, dass die Anordnung nur zu einer unwesentlichen Verz�gerung f�hre.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 550/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 01 - neu - � 1493 Abs. 2 BGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - � 1683 BGB Nr. 5 - neu - � 1845 BGB Nr. 6 - neu - � 1908i Abs. 1 Satz 1 BGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 � 1696 Abs. 3 Satz 2 BGB

4. Zu Artikel 2 Nr. 2 � 50e Abs. 1 FGG

5. Zu Artikel 2 Nr. 2 � 50e Abs. 2 Satz 2 FGG

6. Zu Artikel 2 Nr. 2 � 50f FGG

7. Zu Artikel 2 Nr. 2 � 50e Abs. 2 Satz 3, � 50f Abs. 1 Satz 2 FGG

8. Zu Artikel 2 Nr. 2 � 50f Abs. 2 FGG

9. Zu Artikel 2 Nr. 3 � 52 Abs. 3 FGG

10. Zu Artikel 2a - neu - � 5 Abs. 5 PersStdG Artikel 2b - neu - � 94 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1 KostO


 
 
 


Drucksache 550/07 (Beschluss)

... � 52 Abs. 3 Halbsatz 2 FGG-E sieht vor, dass das Familiengericht den Umgang durch eine einstweilige Anordnung regeln soll. In umgangsrechtlichen Verfahren gehe es - so die Entwurfsbegr�ndung - insbesondere darum, einer Entfremdung zwischen dem Kind und der den Umgang begehrenden Person w�hrend des Verfahrens entgegenzuwirken. Daher solle das Gericht den Umgang vorl�ufig regeln, wenn es auf Grund einer Beratungsanordnung oder durch eine sachverst�ndige Begutachtung zu einer unvermeidlichen Verfahrensverz�gerung komme. Hiervon k�nne das Gericht nur absehen, wenn bereits zum Zeitpunkt der m�ndlichen Verhandlung absehbar sei, dass die Anordnung nur zu einer unwesentlichen Verz�gerung f�hre.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 550/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 01 - neu - � 1493 Abs. 2 BGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - � 1683 BGB Nr. 5 - neu - � 1845 BGB Nr. 6 - neu - � 1908i Abs. 1 Satz 1 BGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 � 1696 Abs. 3 Satz 2 BGB

4. Zu Artikel 2 Nr. 2 � 50e Abs. 1 FGG

5. Zu Artikel 2 Nr. 2 � 50e Abs. 2 Satz 2 FGG

6. Zu Artikel 2 Nr. 2 � 50e Abs. 2 Satz 3, � 50f Abs. 1 Satz 2 FGG

7. Zu Artikel 2 Nr. 2 � 50f Abs. 2 FGG

8. Zu Artikel 2 Nr. 3 � 52 Abs. 3 FGG

9. Zu Artikel 2a - neu - � 5 Abs. 5 PersStdG Artikel 2b - neu - � 94 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1 KostO


 
 
 


Drucksache 555/07

... (1) Hat der Bund Ma�nahmen des Ausbaus von Schienenwegen finanziert und werden diese Schienenwege stillgelegt, zweckentfremdet, nicht in einem betriebsbereiten Zustand vorgehalten oder auf andere Eisenbahninfrastrukturunternehmen �bertragen, sind die gew�hrten Bundesmittel vom Empf�nger anteilig im Verh�ltnis von tats�chlicher Nutzungszeit zu technisch m�glicher und �blicher Nutzungszeit an den Bund zur�ckzuzahlen. Die technisch m�gliche und �bliche Nutzungszeit wird in der Vereinbarung nach � 20 Abs. 1 zwischen den Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes und dem Bund festgelegt.



Drucksache 550/07

... e. Die Dauer eines Verfahrens, das den Aufenthalt des Kindes, den Umgang, die Herausgabe des Kindes oder eine Gef�hrdung des Kindeswohls betrifft, kann sowohl f�r das Kind als auch f�r die Eltern sehr belastend sein. Nach einer Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes zur Familiengerichtsstatistik 2005 liegt bundesweit die durchschnittliche Dauer f�r sorgerechtliche Verfahren bei 7,1 Monaten, bei umgangsrechtlichen Verfahren bei 6,8 Monaten. Die Dauer dieser Verfahren ist gerade mit Blick auf das kindliche Zeitempfinden verbesserungsbed�rftig. In kindschaftsrechtlichen Verfahren ist zu ber�cksichtigen, dass jede Verfahrensverz�gerung wegen der eintretenden Entfremdung faktisch zu einer (Vor-)Entscheidung f�hren kann (vgl. BVerfGE, Urteil vom 11. Dezember 2000, Zeitschrift f�r das gesamte Familienrecht 2001, 753 f.). In Verfahren wegen Gef�hrdung des Kindeswohls ist eine besondere Beschleunigung geboten, um das Kind effektiv zu sch�tzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 550/07




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. B�rokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
�nderung des B�rgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
�nderung des Gesetzes �ber die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 3
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Gegenstand der Gesetzes�nderung

II. �nderungsbedarf

1. Derzeitige Rechtslage

a. Verfassungsrechtliche Ausgangssituation

b. Recht der Kinder- und Jugendhilfe

c. Familiengerichtliche Ma�nahmen

2. M�ngel des geltenden Rechts und Probleme der Rechtspraxis

3. Ergebnisse der Arbeitsgruppe

III. Grundz�ge des Entwurfs

1. Abbau von Tatbestandsh�rden in � 1666 BGB

2. Konkretisierung der Rechtsfolgen des � 1666 BGB

3. �berpr�fung nach Absehen von gerichtlichen Ma�nahmen

4. Er�rterung der Kindeswohlgef�hrdung

5. Vorrang- und Beschleunigungsgebot

6. Konkretisierung der Voraussetzungen einer geschlossenen Unterbringung

IV. Haltung der Landesjustizverwaltungen sowie der beteiligten Fachkreise und Verb�nde

V. Gesetzgebungszust�ndigkeit

VI. Prinzip des Gender Mainstreaming / Recht der Europ�ischen Union

VII. Finanzielle Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 2

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu � 50e

Zu � 50f

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Ma�nahmen bei Gef�hrdung des Kindeswohls


 
 
 


Drucksache 178/06

... Es bleibt nur die Kompetenz zur Regelung des Wohngeldrechts, des Altschuldenhilferechts, des Wohnungsbaupr�mienrechts, des Bergarbeiterwohnungsbaurechts und des Bergmannssiedlungsrechts erhalten. Die �brigen Bereiche des Wohnungswesens, d.h. das Recht der sozialen Wohnraumf�rderung, der Abbau von Fehlsubventionierung im Wohnungswesen, das Wohnungsbindungsrecht, das Zweckentfremdungsrecht im Wohnungswesen sowie das Wohnungsgenossenschaftsverm�gensrecht fallen damit in die ausschlie�liche Gesetzgebungskompetenz der L�nder.



Drucksache 102/06

... Allerdings werden viele politische Entscheidungen, die sich auf das t�gliche Leben der EU-Bev�lkerung auswirken, auf europ�ischer Ebene getroffen. Die Menschen k�nnen sich keine Vorstellung von diesen Entscheidungen, dem Entscheidungsprozess und den EU-Institutionen machen. Gegen�ber Br�ssel herrscht ein Gef�hl der Entfremdung, das teilweise die allgemeine Politikverdrossenheit widerspiegelt. Ein Grund daf�r ist, dass keine entsprechende "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 102/06




Einleitung: die KLUFT �berbr�cken

Teil I
Die Kommunikation IN den Dienst der B�rger Stellen

1. Kommunikation ALS eigenst�ndige Politik

2. INTENSIVIERUNG von Diskussion und Dialog - eine Europ�ische �ffentliche SPH�RE

Teil II
Die Dinge voranbringen

1. gemeinsame Grunds�tze festlegen

Einbeziehung.

Vielfalt.

Teilnahme.

2. Die Rolle der B�rger st�rken

3. mit den Medien zusammenarbeiten und NEUE Technologien Nutzen

4. EIN klares BILD von der �ffentlichen Meinung IN Europa gewinnen

5. Die Aufgabe gemeinsam angehen

6. Schlussfolgerung

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 733/05

... Angeh�rigen von Drittstaaten ist bisher in den meisten F�llen die Integration in die Mitgliedstaaten der EU gelungen. Falls diese Integration jedoch scheitert, kann sie fruchtbaren Boden f�r eine Radikalisierung und das Entstehen von Gewaltbereitschaft darstellen. Wie im Anhang dieser Mitteilung n�her erl�utert wird, kann die gleichzeitige Entfremdung von Heimatland und Gastland die Wahrscheinlichkeit erh�hen, dass sich die Betroffenen nach einer Identit�t und einem starken Zugeh�rigkeitsgef�hl sehnen, wie sie beispielsweise extremistische Ideologien vermitteln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 733/05




1. Einleitung

2. VERST�RKUNG der Gemeinschaftspolitik zur Bek�mpfung der Radikalisierung und Gewaltbereitschaft

2.1. Rundfunkmedien

2.2. Das Internet

2.3. Bildung, Engagement der Jugend und aktive Unionsb�rgerschaft

2.4. F�rderung der Integration, des interkulturellen Dialogs und des Dialogs mit den Kirchen

2.4.1. Integration

2.4.2. Dialog zwischen Staat und Kirche

2.4.3 Das Europ�ische Jahr des interkulturellen Dialoges

2.5. Strafverfolgungsbeh�rden und Sicherheitsdienste

2.6. Sachverst�ndigennetze

2.7. Beobachtung und Datensammlung

2.8. Au�enbeziehungen

3. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 769/05

... Isolation und Entfremdung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 769/05




2 Gr�nbuch

1. Einf�hrung

2. PSYCHISCHE Gesundheit - wichtig f�r den einzelnen, f�r die Gesellschaft und f�r die Politik

3. Die gegenw�rtige Situation: PSYCHISCHE Erkrankungen - eine ZUNEHMENDE Belastung f�r die EU

4. Die Antwort der Politik: Initiativen zur F�RDERUNG der PSYCHISCHEN Gesundheit

4.1. Rolle, Mandat und Aktivit�ten der Europ�ischen Gemeinschaft im Bereich der psychischen Gesundheit

4.2. Psychische Gesundheit in Mitgliedstaaten

5. Nutzen einer EU-Strategie f�r PSYCHISCHE Gesundheit

6. L�SUNGSFINDUNG - Handlungsoptionen

6.1. F�rderung der psychischen Gesundheit und Pr�vention psychischer Erkrankungen

6.1.1. F�rderung der psychischen Gesundheit der Bev�lkerung

6.1.2. Pr�vention psychischer Erkrankungen Depressionspr�vention

6.2. F�rderung der sozialen Integration psychisch kranker und geistig behinderter

6.3. Verbesserung des Informations- und Wissensstands �ber psychische Gesundheit in der EU

7. KONSULTATIONSPROZESS zur Entwicklung einer EU-Strategie f�r die F�RDERUNG der PSYCHISCHEN Gesundheit

7.1. Dialog mit den Mitgliedstaaten �ber psychische Gesundheit

7.2. Einrichtung einer EU-Plattform f�r psychische Gesundheit

7.3. Einrichtung einer Schnittstelle zwischen Politik und Forschung im Bereich psychische Gesundheit

8. Die n�chsten Schritte

Anhang 1
Funktionsmodell psychische Gesundheit

Anhang 2
Gesch�tzte Zahl der in den letzten 12 Monaten von psychischen St�rungen betroffenen 18- bis 65-j�hrigen Personen in der EU46

Anhang 3
Standardisierte Sterbeziffern f�r Selbstmord (pro 100 000 Menschen) in den EUMitgliedstaaten im Jahr 200247

Anhang 4
Langzeitkosten psychischer Gesundheitsprobleme, umgerechnet auf Euro zum Preisniveau 2002 Kosten der sozialen Ausgrenzung: Langzeit- Followup von Kindern mit und ohne Verhaltens-St�rungen und psychischen St�rungen

Anhang 5
�berblick �ber wichtige Veranstaltungen auf der Ebene der Europ�ischen Gemeinschaft im Bereich psychische Gesundheit zwischen 1999 und 2005

Anhang 6
Ausgaben f�r psychische Gesundheit in den L�ndern des Europ�ischen Wirtschaftsraums (in % der Gesundheitsausgaben insgesamt)

Anhang 7
Soziale, umfeldbedingte und wirtschaftliche Determinanten der psychischen Gesundheit

2 Quellenangaben


 
 
 


Drucksache 955/04

... (1) Soweit die Eisenbahnen des Bundes vom Bund finanzierte Schienenwege im Sinne des � 8 Abs. 5 stilllegen, zweckentfremden, nicht betriebsbereit vorhalten oder auf andere Eisenbahninfrastrukturbetreiber �bertragen, sind die gew�hrten Bundesmittel vom Empf�nger, anteilig im Verh�ltnis von tats�chlicher Nutzungszeit zu technisch m�glicher und �blicher Nutzungszeit, an den Bund zur�ckzuzahlen. Die technisch m�gliche und �bliche Nutzungszeit wird in der Vereinbarung nach � 9 Satz 1 zwischen den Eisenbahnen des Bundes und dem Bund festgelegt.



Drucksache 22/2/16 PDF-Dokument



Drucksache 93/18 PDF-Dokument



Drucksache 234/16 PDF-Dokument



Drucksache 284/16 PDF-Dokument



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.