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"Finanzierbarkeit"
Drucksache 105/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Schaffung von Grundlagen zur Refinanzierbarkeit digitaler altersgerechter Assistenzsysteme im Rahmen des SGB XI
Entschließung des Bundesrates zur Schaffung von Grundlagen zur Refinanzierbarkeit digitaler altersgerechter Assistenzsysteme im Rahmen des
Drucksache 105/20
Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen
Entschließung des Bundesrates zur Schaffung von Grundlagen zur Refinanzierbarkeit digitaler altersgerechter Assistenzsysteme im Rahmen des SGB XI
Entschließung des Bundesrates zur Schaffung von Grundlagen zur Refinanzierbarkeit digitaler altersgerechter Assistenzsysteme im Rahmen des
Drucksache 355/1/19
... Die Anschaffungskosten von Immobilien steigen stetig und mit ihnen die Anschaffungsnebenkosten, bei denen die Grunderwerbsteuer mit bis zu 6,5 Prozent des Immobilienkaufpreises mit hohem Anteil zu Buche schlägt. Hierdurch wird die Finanzierung einer eigengenutzten Immobilie immer schwieriger. Deshalb sollte nach Auffassung des Bundesrates für den Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie ein persönlicher grunderwerbsteuerlicher Freibetrag eingeführt werden. Die Höhe sollte dabei so konzipiert sein, dass eine spürbare Entlastung eintritt, um eine leichtere Finanzierbarkeit einer Grundstücksanschaffung zu ermöglichen. Schließlich stellt der Weg ins Eigenheim einen wichtigen Beitrag zur Altersvorsorge dar.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein:
3. Zu Artikel 1 Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
4. Zu Artikel 1 Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 1 Absatz 2a Satz 4 GrEStG
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc -neu-, Buchstabe b § 1 Absatz 2a Satz 7 -neu-, Absatz 2b Satz 7 - neu - GrEStG
7. Zu Artikel 1 Nummer 1
8. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a GrEStG
9. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23 Absatz 23 GrEStG
10. Zum Gesetzentwurf allgemein
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Drucksache 138/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland
... 2. Der Bundesrat begrüßt die Verabschiedung einer LNG-Verordnung, mit der unter anderem die regulatorischen Rahmenbedingungen hinsichtlich Finanzierbarkeit der Anschlussbedingungen der LNG-Terminals an die deutsche Gasinfrastruktur geschaffen werden. Mit der Inbetriebnahme der LNG-Terminals wird sich die Gasversorgungssicherheit in Deutschland erhöhen.
Drucksache 138/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland
... b) Der Bundesrat begrüßt die Verabschiedung einer LNG-Verordnung, mit der unter anderem die regulatorischen Rahmenbedingungen hinsichtlich Finanzierbarkeit der Anschlussbedingungen der LNG-Terminals an die deutsche Gasinfrastruktur geschaffen werden. Mit der Inbetriebnahme der LNG-Terminals wird sich die Gasversorgungssicherheit in Deutschland erhöhen.
Drucksache 467/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz)
... Dies betrifft konkret die Finanzierbarkeit der sehr umfassenden Vorhaben mit Blick auf angestrebte Beitragssatzstabilität wie auch die Förderintensität der einzelnen Maßnahmen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe c § 29 Absatz 4 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - SGB III
2. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 82 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 SGB III
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 82 Absatz 3 Satz 4 Nummer 3 und 4 - neu - SGB III
4. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 142 Absatz 2 Satz 1 SGB III
5. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 176 Absatz 1 Satz 3 - neu -, Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 180 Absatz 4 Satz 3 - neu - SGB III
7. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 14 Absatz 2 Satz 4, 5 SGB II
8. Zu Artikel 3 Nummer 4 - neu - § 16i - neu - SGB II
§ 16i Mehraufwandsentschädigung bei beruflicher Weiterbildung
9. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu § 29
Zu § 82
Zu § 82
10. Zum Gesetzentwurf allgemein
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Drucksache 645/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Verbeitragung von Betriebsrenten in der GKV zur Steigerung der Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge
... Dieser Ungleichbehandlung in der Altersvorsorge sollte dahingehend abgeholfen werden, dass zukünftig die "Doppelverbeitragung" von Versorgungsbezügen in der GKV, unabhängig von der Art der Betriebsrente, zu beenden oder zu reduzieren ist. Dabei sind insbesondere die Halbierung der Krankenversicherungsbeiträge in der Auszahlungsphase und die Umwandlung der bisherigen Freigrenze in einen Freibetrag wichtige Optionen für eine neue Ausgestaltung der Verbeitragung von Betriebsrenten. Eine Rückwirkung künftiger Regelungen erscheint vor dem Hintergrund der Generationengerechtigkeit und der Finanzierbarkeit jedoch nicht geboten bzw. möglich. Die künftige Regelung soll eine möglichst "befriedende" Wirkung haben. Sie muss aber zugleich verfassungsrechtlich unangreifbar sein.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Verbeitragung von Betriebsrenten in der GKV zur Steigerung der Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge
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Drucksache 360/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen (Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung - PflAFinV )
... (KHG). Solche Pflegeschulen, die nicht mit einem Krankenhaus verbunden sind (in der Regel die derzeitigen Altenpflegeschulen), sind mangels Förderung nach dem KHG deutlich schlechter gestellt. Es handelt sich um erhebliche Beträge, da die Miete in der Regel den nach den Personalkosten zweitwichtigsten Posten bei der Betriebskostenermittlung von Schulen in privater Trägerschaft darstellt. Diese Schlechterstellung ließe sich durch die Refinanzierbarkeit der Mietkosten nach der PflAFinV ausgleichen. Aufgrund der in § 29 Absatz 4 PflBG niedergelegten Subsidiarität der Refinanzierbarkeit von Ausbildungskosten nach dem PflBG ist eine Doppelfinanzierung in Bezug auf die mit Krankenhäusern verbundenen Schulen ausgeschlossen.
Drucksache 371/2/18
Antrag des Freistaats Thüringen
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens "Digitale Infrastruktur" (Digitalinfrastrukturfondsgesetz - DIFG )
... Durch die ergänzende Regelung wird die fortwährende Finanzierbarkeit begonnener Maßnahmen und Planungen von Investitionen in ein NGA-Netz sichergestellt, indem hierfür im Rahmen des Digitalinfrastrukturfonds Haushaltsmittel (Barmittel) zur Verfügung stehen.
Drucksache 467/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz)
... Dies betrifft konkret die Finanzierbarkeit der sehr umfassenden Vorhaben mit Blick auf angestrebte Beitragssatzstabilität wie auch die Förderintensität der einzelnen Maßnahmen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe c § 29 Absatz 4 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - SGB III
2. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a § 81 Absatz 1a SGB III
3. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 82 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 SGB III
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 82 Absatz 2 Satz 3 SGB III
5. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 82 Absatz 3 Satz 4 Nummer 3 und 4 - neu - SGB III
6. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 142 Absatz 2 Satz 1 SGB III
Zur Folgeänderung:
7. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 176 Absatz 1 Satz 3 - neu -, Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
8. Zu Artikel 2 Nummer 1 bis 3 § 28a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, § 142 Absatz 1 Satz 1, § 143 Absatz 1, § 147 Absatz 1 Nummer 1 SGB III
9. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 180 Absatz 4 Satz 3 - neu - SGB III
10. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 14 Absatz 2 Satz 4, 5 SGB II
11. Zu Artikel 3 Nummer 4 - neu - § 16i - neu - SGB II
§ 16i Mehraufwandsentschädigung bei beruflicher Weiterbildung
12. Zum Gesetzentwurf allgemein
13. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu § 29
Zu § 82
Zu § 82
14. Zum Gesetzentwurf allgemein
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Drucksache 312/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse 957. Sitzung des Bundesrates am 12. Mai 2017
Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz - UrhWissG )
... 6. Der Bundesrat weist auf die grundlegende Bedeutung einer freien, unabhängigen Presse und den Wert von verlegerischen Angeboten für Meinungsfreiheit, Meinungspluralismus und Demokratie hin. Die privatwirtschaftliche Finanzierbarkeit von Journalismus muss sichergestellt sein. Der Bundesrat bittet daher, das Vorhaben im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf seine die Pressefreiheit betreffende Wirkung noch einmal zu untersuchen.
Zum Gesetzentwurf allgemein
10. Zum Gesetzentwurf allgemein
11. Zum Gesetzentwurf allgemein
12. Zum Gesetzentwurf allgemein
13. Zum Gesetzentwurf allgemein
14. Zum Gesetzentwurf insgesamt
15. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 23 Satz 3 UrhG
16. Zu Artikel 1 Nummer 12 bis 14 §§ 54 bis 54c UrhG , Nummer 17 §§ 60g, 60h UrhG
17. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b - neu - § 54c Absatz 1 Satz 2 - neu - UrhG
18. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b § 58 Absatz 1 UrhG
19. Zu Artikel 1 Nummer 17 §§ 60a, 60b UrhG
20. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60a Absatz 1, § 60c Absatz 1 und 2, § 60e Absatz 4 und 5 UrhG
21. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60a Absatz 1, § 60c Absatz 1 UrhG
22. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60a Absatz 1 UrhG
23. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60a Absatz 2, § 60c Absatz 3 UrhG
24. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60a Absatz 2 UrhG
25. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60a Absatz 3 Nummer 2 UrhG
26. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60a Absatz 3 Nummer 2 UrhG
27. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60d UrhG
28. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60d UrhG
29. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60e Absatz 1 UrhG
30. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60f Absatz 2 UrhG
32. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60e Absatz 4 Satz 2, Absatz 5 UrhG
33. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60e Absatz 4 Satz 2 UrhG
34. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60e Absatz 4 Satz 2, Absatz 5 UrhG
35. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60f Absatz 1 UrhG
36. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60g Absatz 2 UrhG
37. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60h Absatz 2 Nummer 3 - neu - UrhG
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Drucksache 312/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz - UrhWissG )
... 2. Der Bundesrat weist auf die grundlegende Bedeutung einer freien, unabhängigen Presse und den Wert von verlegerischen Angeboten für Meinungsfreiheit, Meinungspluralismus und Demokratie hin. Die privatwirtschaftliche Finanzierbarkeit von Journalismus muss sichergestellt sein. Der Bundesrat bittet daher, das Vorhaben im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf seine die Pressefreiheit betreffende Wirkung noch einmal zu untersuchen.
Zum Gesetzentwurf allgemein
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 23 Satz 3 UrhG
8. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b - neu - § 54c Absatz 1 Satz 2 -neu- UrhG
9. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b § 58 Absatz 1 UrhG
10. Zu Artikel 1 Nummer 17 §§ 60a, 60b UrhG
11. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60a Absatz 1, § 60c Absatz 1 und 2, § 60e Absatz 4 und 5 UrhG
12. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60a Absatz 1, § 60c Absatz 1 UrhG
13. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60a Absatz 1 UrhG
14. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60a Absatz 2, § 60c Absatz 3 UrhG
15. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60a Absatz 2 UrhG
16. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60d UrhG
17. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60d UrhG
18. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60e Absatz 1 UrhG
19. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60f Absatz 2 UrhG
20. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60e Absatz 4 Satz 2 UrhG
21. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60f Absatz 1 UrhG
22. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60g Absatz 2 UrhG
23. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60h Absatz 2 Nummer 3 - neu - UrhG
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Drucksache 490/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz - HHVG )
... Der Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Voraussetzungen der Finanzierbarkeit durch die GKV für Verbandmittel wird mit einer Definition des Begriffes der Verbandmittel begegnet, die auch klarstellt, dass nicht jeder Gegenstand zur Wundbehandlung ein Verbandmittel im Sinne des SGB V ist. Gegenstände, die keine bedeckende oder aufsaugende Hauptwirkung haben, sind ohne ergänzende weitere Wirkung zur Wundheilung keine Verbandmittel, es sei denn, sie dienen der Anfertigung von Verbänden im Sinne der Vorschrift. Dies wird auch bereits am Wortlaut ("verbinden") deutlich. Die Verbandmitteleigenschaft entfällt aber nicht, wenn der Gegenstand ergänzend weitere Wirkungen hat, die der Wundheilung dienen, beispielsweise indem er eine Wunde feucht hält, reinigt oder geruchsbindend bzw. antimikrobiell wirkt. Das Nähere zur Abgrenzung regelt der G-BA.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 64d Modellvorhaben zur Heilmittelversorgung
Artikel 2 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Flexibilisierung des Systems der Preisfindung im Heilmittelbereich
2. Erprobung der stärkeren Einbindung der Heilmittelerbringer in die Versorgungsverantwortung
3. Weiterentwicklung des Präqualifizierungsverfahrens im Hilfsmittelbereich
4. Gewährleistung der kontinuierlichen Fortschreibung, Aktualisierung und Bereinigung des Hilfsmittelverzeichnisses
5. Stärkung der Ergebnisqualität der Hilfsmittelversorgung durch kontinuierliches Vertragscontrolling
6. Stärkere Berücksichtigung von Qualitätsaspekten bei der Ausschreibung zur Hilfsmittelversorgung
7. Stärkung der Wahlrechte der Versicherten
8. Gewährleistung des Sachleistungsprinzips durch mehr Transparenz und umfassende Informations- und Beratungsrechte der Versicherten
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Absatz 1a
Zu Absatz 2
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe e
Zu Absatz 5a
Zu Absatz 5b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3785: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung
I. Zusammenfassung
Bürgerinnen und Bürger
4 Wirtschaft
Weitere Kosten:
4 Evaluierung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
Wirtschaft und Verwaltung
- Modellvorhaben Blankoverordnung
4 Wirtschaft
- Akkreditierungsverfahren der Präqualifizierungsstellen durch die DAkkS
- Verfahren für noch nicht unter die Verbandmitteldefinition fallende Produkte
4 Verwaltung
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Drucksache 601/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz - AMVSG )
... Für andere Arzneimittel bestehen Steuerungsinstrumente wie zum Beispiel Festbeträge und Rabattverträge, die einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Versorgung und ihrer Finanzierbarkeit leisten. Auch die gesetzlichen Herstellerabschläge und das bis zum 31. Dezember 2017 geltende Preismoratorium, durch die einseitig bestimmte Preissteigerungen der pharmazeutischen Unternehmer nicht zu Lasten der Kostenträger abgerechnet werden können, sind für die Dämpfung der dynamisch steigenden Arzneimittelausgaben im Arzneimittelbereich wichtig.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Anderung der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über Rabatte für Arzneimittel
Artikel 5 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 6 Anderung der Arzneimittelpreisverordnung
§ 7 Betäubungsmittel und Arzneimittel nach § 3a der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe n
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Doppelbuchstabe ff
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 1a
Zu Absatz 1b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 7
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Drucksache 242/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (Lebensversicherungsreformgesetz - LVRG )
... (§ 153) die Bewertungsreserven den Versicherten bei der Schlussüberschussbeteiligung "verursachungsorientiert" zugeordnet. Dies ist konsequent, denn die Wertsteigerungen sind mit den Prämienzahlungen der jeweiligen Versicherten erzielt worden. Die vom Gesetzgeber getroffene Begrenzung des an ausscheidende Kunden auszuzahlenden Anteils an den Bewertungsreserven auf 50 Prozent bildet bereits jetzt einen Kompromiss zwischen den vermögensrechtlichen Interessen der ausscheidenden Versicherten und dem Bedarf nach einer langfristigen Finanzierbarkeit der Garantieleistungen für Bestandskunden. Einen gerechten Interessenausgleich zwischen diesen Versichertengruppen vermag der Bundesrat in der vorgeschlagenen Gesetzesänderung bislang nicht zu erkennen.
Zum Gesetzentwurf allgemein
Zum Verfahren
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 6
Zu Artikel 10
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Drucksache 141/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt - einschließlich Durchführung des Europäischen Sozialfonds 2014-2020 - COM(2013) 83 final
... Die Alterung, steigende Abhängigkeitsquotienten und eine schrumpfende Erwerbsbevölkerung stellen eine Bedrohung für die Finanzierbarkeit und die Nachhaltigkeit der öffentlichen Sozialhaushalte dar11. Infolge der Wirtschaftskrise stieg die Arbeitslosigkeit, die Steuereinnahmen gingen zurück, und die Zahl der Personen, die Leistungen in Anspruch nehmen müssen, erhöhte sich, was die Nachhaltigkeit unserer Sozialschutzsysteme noch mehr gefährdet.
3 Einleitung
1. die Herausforderungen
Demografischer Wandel
Mehr Effizienz in der Sozialpolitik
Ressourcen des privaten und des dritten Sektors zur Ergänzung der staatlichen Anstrengungen
Die geschlechtsspezifische Dimension
2. Was ist zu Tun? Der Schwerpunkt muss auf einfachen, gezielten und an Bedingungen geknüpften Sozialinvestitionen liegen
2.1. Verbesserung der Nachhaltigkeit und Zweckmäßigkeit der Sozialsysteme durch Vereinfachung und stärkere Zielausrichtung
2.2. Aktivitäts- und kompetenzfördernde Politik durch gezielte, an Bedingungen geknüpfte, wirksamere Unterstützung
2.3. Sozialinvestitionen in allen Lebensphasen
3. Leitlinien für die Nutzung der EU-FONDS 2014-2020
4. Gezielte Initiativen
4.1. Maßnahmen zur Förderung von Sozialinvestitionen
• Förderung des Zugangs von Sozialunternehmen zu Finanzierungsmöglichkeiten: Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum
• Nutzung neuer Finanzierungsinstrumente
• Social Impact Bonds
4.2. Förderung eines angemessenen Auskommens/Sensibilisierung für soziale Rechte
• Sicherung eines angemessenen Auskommens
• Aufbau von Verwaltungskapazitäten und Einrichtung zentraler Anlaufstellen
• Förderung der finanziellen Inklusion
• Schutz vor finanziellen Schwierigkeiten
• Energieeffizienz
• Verbesserung des Informationszugangs für die Bürgerinnen und Bürger
4.3. Investitionen in Kinder / Frühkindliche Erziehung und Betreuung
• Verbesserung des Zugangs zu Kinderbetreuung
• Senkung der Schulabbrecherquote
5. Schlussfolgerung - AUSBLICK
1. Verstärkte Sozialinvestitionen als Bestandteil des Europäischen Semesters
2. Bestmögliche Nutzung der EU-Fonds zur Förderung von Sozialinvestitionen
3. Straffung von Governance und Berichterstattung
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Drucksache 584/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beteiligung der Union an einem von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten Forschungs- und Entwicklungsprogramm zur Unterstützung Forschung betreibender kleiner und mittlerer Unternehmen - COM(2013) 493 final; Ratsdok. 12336/13
... 2. Der Bundesrat hält insbesondere die vorgesehene Verbesserung der Zugänglichkeit, der Effizienz und der Wirksamkeit der Fördermittel für kleine und mittlere Unternehmen durch Angleichung, Harmonisierung und zeitliche Abstimmung der verschiedenen nationalen Finanzierungsmechanismen für erforderlich. Unterschiedliche Fördersätze für verschiedene Typen von Projektpartnern in den einzelnen Mitgliedstaaten haben in der Vergangenheit zu erheblichen Unsicherheiten bei deutschen Antragstellern hinsichtlich der Finanzierbarkeit der Projektanteile ihrer Partner aus anderen Mitgliedstaaten und damit zumindest zu Verzögerungen geführt. Im Sinne größtmöglicher Transparenz und Planbarkeit wäre daher die Harmonisierung der Beteiligungsregeln und insbesondere der Fördersätze in allen Mitgliedstaaten unbedingt wünschenswert.
Drucksache 584/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beteiligung der Union an einem von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten Forschungs- und Entwicklungsprogramm zur Unterstützung Forschung betreibender kleiner und mittlerer Unternehmen - COM(2013) 493 final; Ratsdok. 12336/13
... 2. Der Bundesrat hält insbesondere die vorgesehene Verbesserung der Zugänglichkeit, der Effizienz und der Wirksamkeit der Fördermittel für kleine und mittlere Unternehmen durch Angleichung, Harmonisierung und zeitliche Abstimmung der verschiedenen nationalen Finanzierungsmechanismen für erforderlich. Unterschiedliche Fördersätze für verschiedene Typen von Projektpartnern in den einzelnen Mitgliedstaaten haben in der Vergangenheit zu erheblichen Unsicherheiten bei deutschen Antragstellern hinsichtlich der Finanzierbarkeit der Projektanteile ihrer Partner aus anderen Mitgliedstaaten und damit zumindest zu Verzögerungen geführt. Im Sinne größtmöglicher Transparenz und Planbarkeit wäre daher die Harmonisierung der Beteiligungsregeln und insbesondere der Fördersätze in allen Mitgliedstaaten unbedingt wünschenswert.
Drucksache 470/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäisches Semester 2013 - länderspezifische Empfehlungen: Europa aus der Krise führen COM(2013) 350 final
... • Die Haushaltskonsolidierung ist in die Wege geleitet, was es erleichtert, die öffentlichen Finanzen wieder unter Kontrolle zu bringen. Trotzdem erschwert die Veränderung der Alterspyramide in vielen Mitgliedstaaten die künftige Finanzierbarkeit des Rentensystems und des Gesundheitswesens. Deshalb muss jetzt gehandelt werden, damit die Menschen in Europa auch in Zukunft einen hohen Lebensstandard genießen können.
1. Einleitung
2. Allgemeine Bewertung
3. Wichtigste Aktionsschwerpunkte
Kasten 2: Beispiele für jüngste Maßnahmen zur Verlagerung der Steuerlast weg von wachstumsverzerrenden Steuergegenständen
Kasten 3: Beispiele für jüngste Bemühungen, Finanzmittel für Unternehmen leichter zugänglich zu machen
Kasten 4: Beispiele für Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaftstätigkeit im Dienstleistungssektor
Kasten 5: Umsetzung der EU-Jugendgarantie
Kasten 6: Beispiele für aktuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung von Steuervorschriften und der Steuerverwaltung
4. Fazit
Anhang 1 Überblick über die Länderspezifischen Empfehlungen für 2013-2014
Anhang 2 Überblick über die Europa-2020-Ziele12 *Länder, die ihr nationales Ziel im Verhältnis zu einem anderen Indikator als dem EU-Kernzielindikator angegeben haben
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Drucksache 170/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG )
... Die verbesserten Leistungen für die Pflegebedürftigen und die Angehörigen machen eine Erhöhung des Beitragssatzes zum 1. Januar 2013 um 0,1 Beitragssatzpunkte erforderlich. Zudem wird - im Sinne der langfristigen Finanzierbarkeit der Pflegeversicherung und im Hinblick auf die in einem Teilleistungssystem notwendige Eigenvorsorge - die Umlagefinanzierung durch eine steuerlich geförderte, freiwillige, kapitalgedeckte Pflege-Vorsorge ergänzt. Das bedarf noch einer gesetzlichen Regelung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Bund, Länder und Gemeinden
2. Soziale Pflegeversicherung
3. Gesetzliche Krankenversicherung
4. Arbeitslosenversicherung
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
§ 7b Beratungsgutscheine
§ 18a Weiterleitung der Rehabilitationsempfehlung, Berichtspflichten
§ 18b Dienstleistungsorientierung im Begutachtungsverfahren
§ 38a Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen
Sechster Abschnitt
§ 45e Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen
§ 45f Weiterentwicklung neuer Wohnformen
§ 53b Beauftragung von anderen unabhängigen Gutachtern durch die Pflegekassen im Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
§ 97d Begutachtung durch unabhängige Gutachter
§ 118 Beteiligung von Interessenvertretungen, Verordnungsermächtigung
§ 123 Übergangsregelung: verbesserte Pflegeleistungen für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz
§ 124 Übergangsregelung: häusliche Betreuung
§ 125 Modellvorhaben zur Erprobung von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste
Artikel 2 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziele und Handlungsbedarf
II. Wesentlicher Inhalt und Maßnahmen des Gesetzes
1. Leistungsverbesserung für demenziell erkrankte Menschen
2. Flexibilisierung der Leistungsinanspruchnahme
3. Stärkung des GrundsatzesRehabilitation vor Pflege
4. Gleichzeitige Gewährung von Pflegegeld und Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege
5. Verbesserung der rentenrechtlichen Berücksichtigung bei Pflege von gleichzeitig mehreren Pflegebedürftigen
6. Stärkung neuer Wohn- und Betreuungsformen
7. Verbesserung der medizinischen Versorgung insbesondere in Pflegeheimen
8. Verbesserung der Beteiligung von Betroffenen und Versicherten
9. Förderung der Selbsthilfe und des ehrenamtlichen Engagements
10. Stärkere Dienstleistungsorientierung bei der Begutachtung von Antragstellern auf Leistungen der Pflegeversicherung
11. Sicherstellung einer frühzeitigen Beratung
12. Zukunftssichere Finanzierung
13. Weitere Maßnahmen
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht
V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Bund
2. Länder und Gemeinden
3. Soziale Pflegeversicherung
4. Gesetzliche Krankenversicherung
5. Arbeitslosenversicherung
VI. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für Verwaltung und Wirtschaft
Weiterer Erfüllungsaufwand von Verwaltung und Wirtschaft
A. Änderung bestehender Vorgaben
B. Einführung neuer Vorgaben
C. Abschaffung bestehender Vorgaben
VIII. Nachhaltigkeit
IX. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu den Doppelbuchstabe n
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Buchstabe d
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe g
Zu den Doppelbuchstabe n
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe h
Zu Nummer 5
Zu § 18a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 18b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu § 45e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 45f
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 36
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Absatz 3
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 41
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 42
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 43
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 46
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 47
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 48
Zu § 123
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 124
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 125
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1979: Gesetz zur Änderung des Geodatenzugangsgesetzes
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG)
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Drucksache 432/12
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zur Weiterentwicklung des Vergütungsrechts für Krankenhäuser
... Die im PsychEntgG vorgesehene künftige Anwendung des vom statistischen Bundesamt ermittelten Orientierungswertes ist unzureichend. Seine Refinanzierbarkeit ist auf einen Anteil von höchstens einem Drittel der Differenz zur bisherigen Grenze (Grundlohnrate = Steigerung der beitragspflichtigen Einnahmen in der GKV) beschränkt. Selbst dieses Drittel stellt nur die Obergrenze für eine entsprechende Vereinbarung durch die Selbstverwaltungspartner dar und wird daher angesichts deren widerstreitenden Interessen kaum jemals in voller Höhe ausgeschöpft werden.
Drucksache 559/3/12
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich
... Sie stellen jedoch fest, dass der vorgelegte Gesetzentwurf noch viele Mängel und Schwächen aufweist und daher nicht geeignet ist, die großen und strukturellen Probleme der Eisenbahnfinanzierung in Deutschland zu lösen. Es ist vielmehr zu befürchten, dass mit der vorgelegten Regulierungskonzeption die Finanzierbarkeit der Eisenbahninfrastruktur gefährdet wird.
Drucksache 338/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, die Europäische Investitionsbank und den Ausschuss der Regionen: Maßnahmen für Stabilität, Wachstum und Beschäftigung - COM(2012) 299 final
... Wegen der Bevölkerungsalterung ist eine Anpassung der Rentensysteme im Gange. Manche Länder führen eine tiefgreifende, auf eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit angelegte Reform durch. Diese Reformen sind unabdingbar, um die Kosten eines angemessenen Wohlfahrtssystems unter Kontrolle halten und dessen Finanzierbarkeit auf Dauer sichern zu können. Gleichzeitig müssen in dem Maß, in dem die Lebenserwartung steigt, ältere Arbeitnehmer, die eigentlich das Rentenalter erreicht haben, Anreize erhalten weiterzuarbeiten. Außerdem muss geprüft werden, ob die Renten angemessen sind, um Altersarmut vorzubeugen. Bei den Krankenversicherungssystemen hat sich noch nicht sehr viel verändert. Hier gilt es, Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege zu garantieren, aber gleichzeitig den durch die Bevölkerungsentwicklung bedingten zunehmenden Kostendruck in den Griff zu bekommen.
1. Einleitung
2. die Aufgabe der EU BEI der neuen Wachstumsinitiative
2.1. Erschließung des Wachstumspotenzials der Wirtschafts- und Währungsunion
2.2. Erschließung des Potenzials des Binnenmarkts
2.3. Erschließung des Humankapitalpotenzials
2.4. Erschließung externer Wachstumsquellen
2.5. Erschließung des Potenzials wachstumsorientierter EU-Finanzmittel zugunsten Europas
3. Aufgabe der Mitgliedstaaten BEI der neuen Wachstumsinitiative
3.1. Erschließung des Potenzials des Europäischen Semesters 2012
3.2. Bewertung der Kommission und Empfehlungen
Inangriffnahme einer differenzierten, wachstumsfreundlichen Haushaltskonsolidierung
Wiederherstellung einer normalen Kreditvergabe an die Wirtschaft
Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit für heute und morgen
Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Bewältigung der sozialen Folgen der Krise
Modernisierung der Verwaltungen
4. Fazit
Anhang 1 das Europäische Semester für die Wirtschaftspolitische Koordinierung
Der Euro-Plus-Pakt
Tabelle
Tabelle
Anhang 2 Ergebnisse der Eingehenden überprüfungen der Defizitverfahren Anhang 2: Ergebnisse der Eingehenden überprüfungen
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Drucksache 702/12 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Begleitung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (SEPA-Begleitgesetz)
... Der Bundesrat erwartet, dass neben den Versicherungsnehmern, die sich vor dem Hintergrund der Kapitalmarktkrise nunmehr mit einer geringeren Beteiligung an den mit ihren Beiträgen geschaffenen Vermögenswerten zugunsten der langfristigen Finanzierbarkeit der Verträge begnügen müssten, auch die Unternehmen ihrerseits einen Beitrag leisten.
Drucksache 432/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Weiterentwicklung des Vergütungsrechts für Krankenhäuser
... Die im Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen vorgesehene künftige Anwendung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Orientierungswerts ist unzureichend. Seine Refinanzierbarkeit ist auf einen Anteil von höchstens einem Drittel der Differenz zur bisherigen Grenze (Grundlohnrate = Steigerung der beitragspflichtigen Einnahmen in der Gesetzlichen Krankenversicherung) beschränkt. Selbst dieses Drittel stellt nur die Obergrenze für eine entsprechende Vereinbarung durch die Selbstverwaltungspartner dar und wird daher angesichts deren widerstreitenden Interessen kaum jemals in voller Höhe ausgeschöpft werden.
Drucksache 702/1/12
Antrag der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern
Gesetz zur Begleitung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (SEPA-Begleitgesetz)
... Der Bundesrat erwartet, dass neben den Versicherungsnehmern, die sich vor dem Hintergrund der Kapitalmarktkrise nunmehr mit einer geringeren Beteiligung an den mit ihren Beiträgen geschaffenen Vermögenswerten zugunsten der langfristigen Finanzierbarkeit der Verträge begnügen müssten, auch die Unternehmen ihrerseits einen Beitrag leisten.
Drucksache 590/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa KOM (2011) 571 endg.; Ratsdok. 14632/11
... 11. Angesichts der Sparzwänge auf allen staatlichen Ebenen der EU und zur Vermeidung unzumutbarer zusätzlicher Belastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft bittet der Bundesrat die Bundesregierung daher, sich bei den Verhandlungen auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die Maßnahmen hinsichtlich ihrer Finanzierbarkeit nach Art, Höhe und Quelle unter dem Vorbehalt einer vertretbaren Kosten-Nutzen-Relation stehen.
Drucksache 650/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse*
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Leitlinien der Union für den Aufbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes KOM (2011) 650 endg.
... Darüber hinaus stehen die beabsichtigten Festlegungen zum transeuropäischen Verkehrsnetz im Widerspruch zu den innerstaatlich bindenden Kriterien der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die Ergebnisse der Bundesverkehrswegeplanung stimmen nicht zwingend mit den Korridorfestlegungen der Kommission überein. Die geplante Verpflichtung zur vordringlichen Realisierung von Maßnahmen auf den festgelegten Korridoren würde bedeuten, dass diese Maßnahmen auch bei geringer oder im Extremfall sogar fehlender Wirtschaftlichkeit anderen hochwirtschaftlichen Maßnahmen vorgezogen werden müssten. Mangels Finanzierbarkeit müssten dann gegebenenfalls hochwirtschaftliche Maßnahmen entfallen.
Drucksache 214/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid
... Für die durch den Speicherbetreiber zu erbringenden Sicherheitsleistungen fehlt es im Gesetzentwurf an einem in sich konsistenten Gesamtkonzept mit hinreichend klaren Kriterien zur Bemessung der — für jeden Einzelfall individuell notwendigen — Deckungsvorsorge. Im Gesetzentwurf ist lediglich die Hinterlegung eines Geldbetrages für den Nachsorgebeitrag konkret geregelt. Zur Absicherung der weiteren Vorsorgepflichten sind keine Aussagen getroffen. Zahlreiche Vorschriften (z.B. zu Umfang, Arten oder Höhe der Deckungsvorsorge) bleiben noch zu erlassenden Rechtsverordnungen vorbehalten. Das hat u.a. zur Folge, dass durch die Versicherungswirtschaft Probleme bzgl. der finanziellen Absicherung der Risiken gesehen werden. Die Finanzierbarkeit ist jedoch wesentliches Kriterium für eine Investitionsentscheidung. Ohne ein klares, bereits im Gesetz abschließend festgeschriebenes Regelungskonzept zur Deckungsvorsorge liefe somit das ganze Gesetz ins Leere.
1. Zu Artikel 1 § 1 Satz 1 und 2 KSpG
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 - neu - und 4 - neu - KSpG
3. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 9 KSpG
4. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 14 KSpG
5. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 17 KSpG
6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 und 2 Satz 1 KSpG
7. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 Satz 3 - neu - KSpG
8. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 6, § 25 Absatz 1, § 26 Absatz 1 und 2 KSpG
9. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 KSpG
10. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Satz 2 KSpG
11. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 KSpG
12. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 1 KSpG
13. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 KSpG
14. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 3 KSpG
15. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 Satz 6 - neu - KSpG
16. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 4 KSpG
17. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 4 KSpG
18. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 5 KSpG
19. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 KSpG
20. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 Satz 1 und 4 KSpG
21. Zu Artikel 1 § 28 Überschrift KSpG
§ 28 Überwachung
22. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 KSpG
23. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 Satz 3 KSpG
24. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 Satz 3 KSpG
25. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1 Nummer 4 KSpG
26. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 - neu - KSpG
27. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 4 Satz 1 KSpG
28. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 KSpG
29. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1
30. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 2 Satz 1 KSpG
31. Zum Gesetzentwurf allgemein
32. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 KSpG
33. Zu Artikel 1 §§ 29, 30, 31 und 32 KSpG
34. Zu Artikel 1 § 35 KSpG , Artikel 5 Änderung des Gerichtskostengesetzes , Artikel 6 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
35. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 KSpG
36. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 3 KSpG
37. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 3 KSpG
38. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 1 Satz 1 KSpG
39. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nummer 1 Überschrift und Nummer 1.2 Überschrift KSpG
40. Zu Artikel 3 Anlage 1 Nummer 14 USchadG
41. Zu Artikel 8a - neu - § 75 Absatz 4 EnWG
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Drucksache 384/11
Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entschließung des Bundesrates zur Anpassung der jährlichen Aufwendungen für Leistungen zur Teilhabe in der gesetzlichen Rentenversicherung
... Hinzu kommt, dass aufgrund der demografischen Entwicklung die Gesamtbevölkerung zunehmend älter wird und die geburtenstarken Jahrgänge mehr und mehr in ein Alter kommen, in dem Rehabilitationsleistungen verstärkt nachgefragt werden. Darüber hinaus führt die Heraufsetzung der Altersgrenzen für den Renteneintritt und damit verbunden das steigende Rentenzugangsalter zu einer steigenden Anzahl älterer Rehabilitanden und zu einem steigenden Präventionsbedarf. Die Deutsche Rentenversicherung geht davon aus, dass durch diese Entwicklung zukünftig mit weiter steigenden Ausgaben, insbesondere bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zu rechnen ist und die Finanzierbarkeit dieses Rehabilitationsbedarfes zunehmend schwieriger wird.
Drucksache 590/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa KOM(201 1) 571 endg.; Ratsdok. 14632/11
... Angesichts der Sparzwänge auf allen staatlichen Ebenen der EU und zur Vermeidung unzumutbarer zusätzlicher Belastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft bittet der Bundesrat die Bundesregierung daher, sich bei den Verhandlungen auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die Maßnahmen hinsichtlich ihrer Finanzierbarkeit nach Art, Höhe und Quelle unter dem Vorbehalt einer vertretbaren Kosten-Nutzen-Relation stehen.
Drucksache 214/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid
... Für die durch den Speicherbetreiber zu erbringenden Sicherheitsleistungen fehlt es im Gesetzentwurf an einem in sich konsistenten Gesamtkonzept mit hinreichend klaren Kriterien zur Bemessung der – für jeden Einzelfall individuell notwendigen – Deckungsvorsorge. Im Gesetzentwurf ist lediglich die Hinterlegung eines Geldbetrages für den Nachsorgebeitrag konkret geregelt. Zur Absicherung der weiteren Vorsorgepflichten sind keine Aussagen getroffen. Zahlreiche Vorschriften (z.B. zu Umfang, Arten oder Höhe der Deckungsvorsorge) bleiben noch zu erlassenden Rechtsverordnungen vorbehalten. Das hat u.a. zur Folge, dass durch die Versicherungswirtschaft Probleme bzgl. der finanziellen Absicherung der Risiken gesehen werden. Die Finanzierbarkeit ist jedoch wesentliches Kriterium für eine Investitionsentscheidung. Ohne ein klares, bereits im Gesetz abschließend festgeschriebenes Regelungskonzept zur Deckungsvorsorge liefe somit das ganze Gesetz ins Leere.
1. Zu Artikel 1 § 1 Satz 1 und 2 KSpG
2. Zu Artikel 1 § 1 Satz 2 KSpG
3. Zu Artikel 1 § 2 Überschrift, Absatz 6 - neu - KSpG
4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 - neu - und 4 - neu - KSpG
5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 KSpG
6. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 KSpG
7. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 1 KSpG
8. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 9 KSpG
9. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 9a - neu - KSpG
10. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 14 KSpG
11. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 17 KSpG
12. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 und 2 Satz 1 KSpG
13. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 Satz 3 - neu - KSpG
14. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 6, § 25 Absatz 1, § 26 Absatz 1 und 2 KSpG
15. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 KSpG
16. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Satz 2 - neu - KSpG
17. Zu Artikel 1 § 5 KSpG
18. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Satz 2 KSpG
19. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 KSpG
20. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 1 KSpG
21. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 KSpG
22. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 3 KSpG
23. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 Satz 6 - neu - KSpG
24. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 4 KSpG
25. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 4 KSpG
26. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 5 KSpG
27. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 KSpG
28. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 Satz 1 und 4 KSpG
29. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Nummer 3 KSpG
30. Zu Artikel 1 § 28 Überschrift KSpG
31. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 KSpG
32. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 Satz 3 KSpG
33. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 Satz 3 KSpG
34. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1 Nummer 4 KSpG
35. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 - neu - KSpG
36. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 4 Satz 1 KSpG
37. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 4 Satz 4 - neu - KSpG
Zu Artikel 1
39. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 KSpG
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
43. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 2 Satz 1 KSpG
45. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 KSpG
46. Zu Artikel 1 §§ 29, 30, 31 und 32 KSpG
47. Zu Artikel 1 § 35 KSpG , Artikel 5 Änderung des Gerichtskostengesetzes , Artikel 6 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
48. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 KSpG
49. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 3 KSpG
50. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 3 KSpG
51. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 1 Satz 1 KSpG
52. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nummer 1 Überschrift und Nummer 1.2 Überschrift KSpG
53. Zu Artikel 3 Anlage 1 Nummer 14 USchadG
54. Zu Artikel 8a - neu - § 75 Absatz 4 EnWG
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Drucksache 186/1/11
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates zur Zukunft der Offshore-Windenergie
... Die Erfahrungen der vergangenen Monate haben gezeigt, wie schwierig die Finanzierung von Offshore-Windparks ist. Als Ergänzung zu der bisher geltenden Vergütungsstruktur wird die Einführung eines optionalen Stauchungsmodells, das alternativ zur bisherigen Regelung gewählt werden kann, gefordert. Gemäß diesem Modell, das nicht zu einer Vergütungsanhebung insgesamt führen soll, wird für einen kürzeren Zeitraum eine höhere Anfangsvergütung gewährt. Das vorgeschlagene "Stauchungsmodell" verbessert die Finanzierbarkeit der Projekte deutlich und könnte so der Entwicklung der Offshore-Windenergie in Deutschland die notwendigen Impulse geben. Der Bundesrat erwartet, dass die erst im Frühjahr 2012 vorgesehene EEG-Novelle möglichst noch vor der Sommerpause realisiert werden kann.
1. Kreditprogramm Offshore-Windenergie
2. Netzanbindungsverpflichtung für Offshore-Windparks
3. Anpassung der EEG-Vergütung für Offshore-Windenergie
4. Verbesserung der Rahmenbedingungen für Onshore-Windenergie
5. Intensivierung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten
6. Stärkung der Länderkompetenzen beim Netzausbau
7. Neue Übertragungstechnologien wie Overlayleitungen erproben
8. Investitionsbedingungen beim Netzausbau verbessern
9. Ausgleichszahlungen zur Akzeptanzverbesserung
10. Ausbau Stromhandelsleitungen und Grenzkuppelstellen
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Drucksache 438/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu den Tätigkeitsberichten 2008/2009 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für die Bereiche Telekommunikation und Post und zu den Sondergutachten 56 und 57 der Monopolkommission "Telekommunikation 2009: Klaren Wettbewerbskurs halten" und "Post 2009: Auf Wettbewerbskurs gehen" Bundesministerium Berlin, den 7. Juli 2010 für Wirtschaft und Technologie
... 53. Maßnahmen zur Risikominderung könnten zwar die Anreize für Investitionen in Breitbandnetze erhöhen, seien aber oftmals schädlich für den Wettbewerb. Maßnahmen, die zur besseren Refinanzierbarkeit der Investitionen in neue Netze führten (Übergang zur Ex-post-Regulierung, Berücksichtigung von Risikozuschlägen bei der Eigenkapitalverzinsung, längere Regulierungsperioden), seien oftmals entweder nicht mit dem
Drucksache 439/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Weißbuch der Kommission: Sicherungssysteme für Versicherungen KOM (2010) 370 endg.
... 6. Um die Finanzierbarkeit der Sicherungssysteme zu gewährleisten, erwägt die Kommission zum einen, den Kreis der geschützten Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigten zu beschränken. Der Bundesrat unterstützt diesen Ansatz, sofern alle natürlichen und solche juristischen Personen geschützt sind, deren wirtschaftliche Existenz beim Ausfall eines Versicherungsunternehmens gefährdet sein könnte. Zum anderen zeigt sich die Kommission offen für Entschädigungshöchstgrenzen und sonstige Leistungsbeschränkungen wie Selbstbeteiligungen. Der Bundesrat hält derartige Beschränkungen zumindest in Bezug auf solche Versicherungen für bedenklich, die einen Versorgungszweck erfüllen.
Drucksache 231/10 (Beschluss)
... hinausgehen sollen, ein Ausschlusskriterium, da die Grenzen der Wirtschaftlichkeit und der Finanzierbarkeit bereits schon nach jetzigem EnEV-Standard erreicht sind. Es wird daher als ausreichend angesehen, die von der Richtlinie geforderte Vorbildfunktion der öffentlichen Hand durch eine unverbindlichere Formulierung deutlich zu machen. Die Einschränkung, dass hierbei die Wirtschaftlichkeit zu beachten ist, ist wegen der o. a. zusätzlich gegebenen Finanzierungsproblematik allein nicht ausreichend.
1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 2 und 3 - neu - EDL-G
2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 2 EDL-G allgemein
3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 3 EDL-G
4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 EDL-G
5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 - neu - EDL-G
6. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 und 2 EDL-G
7. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 EDL-G
8. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 EDL-G
9. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 EDL-G
10. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 EDL-G
11. Zum Gesetzentwurf insgesamt
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Drucksache 762/2/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen
Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz - GKV-FinG)
... 11. muss der Bedeutung der gesundheitlichen Prävention für die Sicherung einer nachhaltigen Finanzierbarkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung angemessen Rechnung getragen werden.
I. Der Bundesrat lehnt das vorliegende Gesetz aus folgenden Gründen ab:
II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen.
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Drucksache 581/13/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz – GKVFinG)
... k) muss der Bedeutung der gesundheitlichen Prävention für die Sicherung einer nachhaltigen Finanzierbarkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung angemessen Rechnung getragen werden.
Drucksache 231/1/10
... hinausgehen sollen, ein Ausschlusskriterium, da die Grenzen der Wirtschaftlichkeit und der Finanzierbarkeit bereits schon nach jetzigem EnEV-Standard erreicht sind. Es wird daher als ausreichend angesehen, die von der Richtlinie geforderte Vorbildfunktion der öffentlichen Hand durch eine unverbindlichere Formulierung deutlich zu machen. Die Einschränkung, dass hierbei die Wirtschaftlichkeit zu beachten ist, ist wegen der o. a. zusätzlich gegebenen Finanzierungsproblematik allein nicht ausreichend.
1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 2, 3 - neu - und 4 - neu - EDL-G
2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 2 und 3 - neu - EDL-G
3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 2 EDL-G allgemein
4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Satz 1 bis 3 EDL-G
5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 3 EDL-G
6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 EDL-G
7. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 - neu - EDL-G
8. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 und 2 EDL-G
9. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 EDL-G
10. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 EDL-G
11. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 EDL-G
12. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 EDL-G
13. Zum Gesetzentwurf insgesamt
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Drucksache 439/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Weißbuch der Kommission: Sicherungssysteme für Versicherungen KOM (2010) 370 endg.
... 6. Um die Finanzierbarkeit der Sicherungssysteme zu gewährleisten, erwägt die Kommission zum einen, den Kreis der geschützten Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigten zu beschränken. Der Bundesrat unterstützt diesen Ansatz, sofern alle natürlichen und solche juristischen Personen geschützt sind, deren wirtschaftliche Existenz beim Ausfall eines Versicherungsunternehmens gefährdet sein könnte. Zum anderen zeigt sich die Kommission offen für Entschädigungshöchstgrenzen und sonstige Leistungsbeschränkungen wie Selbstbeteiligungen. Der Bundesrat hält derartige Beschränkungen zumindest in Bezug auf solche Versicherungen für bedenklich, die einen Versorgungszweck erfüllen.
Drucksache 630/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Zivildienstgesetz es und anderer Gesetze (Drittes Zivildienstgesetzänderungsgesetz)
... Aufgrund der Verwaltungs- und damit auch Finanzierungskompetenz des Bundes für den Zivildienst entstehen keine Kosten für Länder oder Kommunen. Diesen können - wie bisher schon - lediglich dann Kosten entstehen, wenn kommunale Stellen auf eigenen Wunsch als Beschäftigungsstellen des Zivildienstes anerkannt sind. Dann entstehen ihnen dieselben Kosten wie anerkannten Beschäftigungsstellen der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, wobei die tatsächliche Kostenhöhe von der Refinanzierbarkeit insbesondere durch die Sozialversicherung abhängig ist. Die eigenen Kosten des Bundes sind Kosten mit Vollzugsaufwand.
Drucksache 10/08A
Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... § 12 schafft eine Entschädigungsregelung für Anlagenbetreibende, die vom Einspeisemanagement besonders betroffen sind. Hiermit sollen die Finanzierbarkeit neuer Projekte und ein effizienter Einsatz des Einspeisemanagements durch den Netzbetreiber gewährleistet werden. Vorbild der Regelung ist die Vorschrift des § 4 Abs. 3 des
Begründung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Teil 2 Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Abschnitt 2 Kapazitätserweiterung und Einspeisemanagement
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Abschnitt 3 Kosten
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 14
Zu § 15
Teil 3 Vergütung
Abschnitt 1 Allgemeine Vergütungsvorschriften
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Abschnitt 2 Besondere Vergütungsvorschriften
Zu § 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 29
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 31
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 32
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 33
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Teil 4 Ausgleichsmechanismus
Abschnitt 1 Bundesweiter Ausgleich
Zu § 34
Zu § 35
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 36
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 37
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 38
Zu § 39
Abschnitt 2 Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen
Zu § 40
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 41
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 42
Zu § 43
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 44
Teil 5 Transparenz
Abschnitt 1 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 48
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 52
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Abschnitt 2 Differenzkosten
Zu § 53
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 54
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Abschnitt 3 Herkunftsnachweis und Doppelvermarktungsverbot
Zu § 55
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 56
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Teil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren
Zu § 57
Zu § 58
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 61
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 62
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 63
Teil 7 Verordnungsermächtigung, Erfahrungsbericht, Übergangsbestimmungen
Zu § 64
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 65
Zu § 66
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Anlage 1 Technologiebonus
Zu Anlage 2 Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen
Zu Anlage 3 KWK-Bonus
Zu Anlage 4 Wärmenutzungs-Bonus
Zu Anlage 5 Referenzertrag
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)
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Drucksache 870/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über den Nutzen der Telemedizin für Patienten, Gesundheitssysteme und die Gesellschaft KOM (2008) 689 endg.; Ratsdok. 15283/08
... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass sich die Kommission mit dem Thema Telemedizin beschäftigt und die Bedeutung der neuen Technologien für die medizinische Versorgung unter dem Gesichtspunkt der demographischen Entwicklung, der Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Regionen, der Finanzierbarkeit der Gesundheitssysteme und der arbeitsmarktpolitischen Wirkungen kommuniziert. Er stimmt mit der Kommission auch in der Bewertung der Vorteile überein, die die Telemedizin für das Gesundheitswesen im Hinblick auf die zunehmend älter werdenden Gesellschaften in Europa und die Einbindung entlegener Gebiete, für eine effizientere Leistungserbringung und für die europäische Wirtschaft als innovativer, rasch wachsender Sektor bietet.
Drucksache 996/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in Europa KOM (2008) 725 endg.; Ratsdok. 17479/08
... – Dies alles führt unweigerlich zu kontinuierlich steigenden Gesundheitsausgaben und wirft langfristig in einigen Ländern in der Tat größere Probleme im Hinblick auf die langfristige Finanzierbarkeit der Gesundheitssysteme auf.
Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in Europa: Förderung der Nachhaltigkeit
1. Einleitung
Schaubild 1: Schema der Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in Europa
2. Sinn und Zweck dieses Grünbuchs
3. Rechtlicher Rahmen und Grundlage für Massnahmen auf Eu-Ebene
4. Einflussfaktoren für die Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in der Eu und damit verbundene Hauptprobleme
4.1. Demografie und Förderung der Nachhaltigkeit der Arbeitskräfte
Schaubild 2: Bevölkerungsprognose 2008 - 2060
4.2. Kapazitäten im Bereich der öffentlichen Gesundheit
4.3. Aus-, Weiter- und Fortbildung
4.4. Mobilitätsmanagement der Arbeitskräfte des Gesundheitswesens innerhalb der EU
4.5. Globale Migration von Arbeitskräften des Gesundheitswesens
4.6. Daten zur Unterstützung der Entscheidungsfindung
5. Die Auswirkungen neuer Technologien: Verbesserung der Effizienz der Arbeitskräfte im Gesundheitswesen
6. Die Bedeutung Selbständiger für das Arbeitskräftepotenzial im Gesundheitswesen
7. Kohäsionspolitik
8. Anhörung
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Drucksache 563/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Raumordnungsgesetz es und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG)
... Der vorgeschlagene Absatz 2 entspricht Absatz 2 Satz 1 im geltenden Recht; zugleich soll die Gewährleistung der gleichwertigen Lebensverhältnisse in den Teilräumen – eingebunden in die Leitvorstellung der nachhaltigen Raumentwicklung – als zentraler Leitgedanke herausgestellt und besonders gewichtet werden. Die übrigen im bisherigen Satz 2 genannten Aspekte der nachhaltigen Raumentwicklung sind ihrem Inhalt nach weniger zentrale Leitgedanken als vielmehr allgemeine Grundsätze der Raumordnung; aus Gründen der Rechtsvereinfachung und zur Beseitigung von Wiederholungen sollen diese Aspekte in die Grundsätze des neuen § 2 Abs. 2 überführt werden. Eine nachhaltige Raumentwicklung setzt im Rahmen der Vollziehbarkeit grundsätzlich auch die langfristige Finanzierbarkeit der einzelnen planerischen Festlegungen voraus; dabei ist im besonderen Maße der allgemeine Grundsatz der Raumordnung nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 zu berücksichtigen.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Raumordnungsgesetz (ROG) 1)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung
§ 2 Grundsätze der Raumordnung
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Bindungswirkungen der Erfordernisse der Raumordnung
§ 5 Bindungswirkung von Zielen der Raumordnung bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen des Bundes
§ 6 Ausnahmen und Zielabweichung
§ 7 Allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne
Abschnitt 2 Raumordnung in den Ländern
§ 8 Landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne und Regionale Flächennutzungspläne
§ 9 Umweltprüfung
§ 10 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen
§ 11 Bekanntmachung von Raumordnungsplänen; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen
§ 12 Planerhaltung
§ 13 Raumordnerische Zusammenarbeit
§ 14 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen
§ 15 Raumordnungsverfahren
§ 16 Vereinfachtes Raumordnungsverfahren
Abschnitt 3 Raumordnung im Bund
§ 17 Raumordnungspläne für den Gesamtraum und für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone
§ 18 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen des Bundes
§ 19 Bekanntmachung von Raumordnungsplänen des Bundes; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen
§ 20 Planerhaltung bei Raumordnungsplänen des Bundes
§ 21 Zielabweichung bei Raumordnungsplänen des Bundes
§ 22 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen bei Raumordnungsplänen des Bundes
§ 23 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 24 Beirat für Raumentwicklung
§ 25 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung
Abschnitt 4 Ergänzende Vorschriften und Schlussvorschriften
§ 26 Zusammenarbeit von Bund und Ländern
§ 27 Verwaltungsgebühren
§ 28 Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in den Ländern
§ 29 Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone
Anlage 1 (zu § 9 Abs. 1)
Anlage 2 (zu § 9 Abs. 2)
Artikel 2 Änderung des Baugesetzbuchs
Artikel 3 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Artikel 4 Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
Artikel 6 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 8 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Artikel 9 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Alternativen
IV. Gesetzesfolgen
1. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
b Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
a Allgemeine Kosten
b Bürokratieabbau und Bürokratiekosten
c Preiswirkungen
4. Evaluierung
V. Befristung
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Besonderer Teil
1. Zu Artikel 1 Raumordnungsgesetz
Zu Abschnitt 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu den Grundsätzen der Raumordnung im Einzelnen:
1. Grundsatz Allgemeiner Grundsatz
2. Grundsatz Raum- und Siedlungsstrukturen
3. Grundsatz Infrastruktur; Verkehr
4. Grundsatz Wirtschaft
5. Grundsatz Kulturlandschaften
6. Grundsatz Umwelt; Klimaschutz
7. Grundsatz Verteidigung; Zivilschutz
8. Grundsatz Europäische Zusammenarbeit
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Abschnitt 2
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zur Anlage 1
Zur Anlage 2
2. Zu Artikel 2 Baugesetzbuch
3. Zu Artikel 3 Bundesnaturschutzgesetz
4. Zu Artikel 4 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
5. Zu Artikel 5 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
6. Zu Artikel 6 Luftverkehrsgesetz
7. Zu Artikel 7 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
8. Zu Artikel 8 Wasserhaushaltsgesetz
9. Zu Artikel 9 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG)
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Drucksache 870/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über den Nutzen der Telemedizin für Patienten, Gesundheitssysteme und die Gesellschaft KOM (2008) 689 endg.; Ratsdok. 15283/08
... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass sich die Kommission mit dem Thema Telemedizin beschäftigt und die Bedeutung der neuen Technologien für die medizinische Versorgung unter dem Gesichtspunkt der demographischen Entwicklung, der Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Regionen, der Finanzierbarkeit der Gesundheitssysteme und der arbeitsmarktpolitischen Wirkungen kommuniziert. Er stimmt mit der Kommission auch in der Bewertung der Vorteile überein, die die Telemedizin für das Gesundheitswesen im Hinblick auf die zunehmend älter werdenden Gesellschaften in Europa und die Einbindung entlegener Gebiete, für eine effizientere Leistungserbringung und für die europäische Wirtschaft als innovativer, rasch wachsender Sektor bietet.
Drucksache 723/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV -Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV -WSG)
... Die Bundesregierung hält die bestehende gesetzliche Regelung unverändert für sachgerecht. Ziel des Gesetzes ist die Finanzierbarkeit der Versorgung mit innovativen Arzneimitteln und damit den Zugang der Patientinnen und Patienten zu diesen Arzneimitteln durch Festsetzung kosteneffektiver Erstattungs-Höchstbeträge zu sichern. Die Krankenkassen sollen Mehrkosten für innovative Arzneimittel nur in dem Umfang übernehmen, der durch den therapeutischen Zusatznutzen und die Entwicklungskosten gerechtfertigt ist. Kosten-Nutzen-Bewertungen und Arzneimittel-Höchstbeträge können erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung der Patientinnen und Patienten, auf die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung und auf die pharmazeutischen Unternehmen haben. Daher sind die gesetzlichen Regelungen zur Sicherung wissenschaftlicher Standards für diese Bewertungen und für eine breite Beteiligung der Betroffenen erforderlich. Die Selbstverwaltung ist gefordert, diese gesetzlichen Vorgaben sachgerecht und zügig umzusetzen. Erst dann wird beurteilt werden können, ob die Zielsetzungen des Gesetzgebers erreicht werden.
Anlage Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen der Spitzenverbände der Krankenkassen bei der Festsetzung der Erstattungshöchstbeträge und die Auswirkungen auf die pharmazeutischen Unternehmen
I. Berichtsauftrag
II. Rechtslage
III. Stand der Umsetzung
1. Stand der Umsetzung durch das IQWiG
a. Allgemeine Methoden
b. Kosten-Nutzen-Bewertung
2. Weiteres Vorgehen des IQWiG
IV. Erfahrungen der Spitzenverbände der Krankenkassen bei der Festsetzung der Erstattungshöchstbeträge und die Auswirkungen auf die pharmazeutischen Unternehmen
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Drucksache 444/08
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Familien, Wiedereinführung der Entfernungspauschale, Stabilisierung des Wohnungsbaus und Förderung der Klimaschutzziele
... Das Argument der Nichtfinanzierbarkeit der Wiedereinführung der Entfernungspauschale ist daher nicht stichhaltig.
Drucksache 475/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Wein und zur Änderung bestimmter Verordnungen KOM (2007) 372 endg.; Ratsdok. 11361/07
... 4. Der Bundesrat weist ferner noch einmal darauf hin, dass er die bereits durch wiederholt gefasste Beschlüsse, zuletzt am 22. September 2006 (BR-Drucksache 477/06 (Beschluss)) und am 9. März 2007 (BR-Drucksache 72/07 (Beschluss)) geforderte nationale Kofinanzierung der Direktbeihilfen (Erste Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik), die in Deutschland vollständig und dauerhaft vom Bund sicherzustellen ist, für eine sinnvolle Option zur Sicherung der Finanzierbarkeit der Gemeinsamen Agrarpolitik in der erweiterten Union hält. Eine Belastung der Länderhaushalte durch die nationale Kofinanzierung in Deutschland lehnt der Bundesrat ab.
Drucksache 718/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz)
... Vor einer Gesetzesänderung bedarf das Berufszulassungsrecht der Gesundheitsfachberufe einer umfassenden Bestandsaufnahme und ggf. Neubewertung der Aufgaben jedes einzelnen dieser Berufe angesichts vielschichtiger Entwicklungen im Bereich der ärztlichen, pflegerischen und Heilmittelversorgung sowie der Finanzierbarkeit des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies kann nicht durch punktuelle Vorhaben auf "
1. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 1 Abs. 4a - neu - SGB XI
2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 7a SGB XI - Pflegeberatung und Nr. 57 § 92c SGB XI - Pflegestützpunkte
3. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 9 Satz 2 SGB XI
4. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 18 Abs. 1 Satz 4 - neu - SGB XI
5. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 34 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 - neu - SGB XI
6. Zu Artikel 1 Nr. 16a - neu - § 35a Satz 1 SGB XI
7. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 36 SGB XI
8. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa, Buchstabe d Doppelbuchstabe aa und bb und Buchstabe e § 37 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 und 3 und Abs. 5 Satz 2 SGB XI
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
9. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 37 Abs. 3 Satz 6 und 7 - neu - SGB XI und Buchstabe f § 37 Abs. 7 Satz 2a - neu - SGB XI
10. Zu Artikel 1 Nr. 19 § 39 Satz 1 SGB XI
11. Zu Artikel 1 Nr. 19 § 39 Satz 2 SGB XI
12. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 42 Abs. 2 Satz 1a - neu - und 2 SGB XI
13. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 45b Abs. 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - SGB XI
14. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 45b Abs. 1 Satz 5 Nr. 3, 4 und 5 SGB XI
15. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe b § 45b Abs. 2 Satz 2 SGB XI
16. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe a und b § 45c Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 2 SGB XI
17. Zu Artikel 1 Nr. 42 Buchstabe c § 75 Abs. 7 Satz 1 SGB XI
18. Zu Artikel 1 Nr. 43 Buchstabe b § 76 Abs. 6 Satz 3 SGB XI
19. Zu Artikel 1 Nr. 44a - neu - § 78 Abs. 2 Satz 5 SGB XI
20. Zu Artikel 1 Nr. 48 Buchstabe a und b § 82a Abs. 1 und 2 Satz 1 SGB XI
21. Zu Artikel 1 Nr. 48 Buchstabe c - neu - § 82a Abs. 3 Satz 1 SGB XI
22. Zu Artikel 1 Nr. 50 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 84 Abs. 2 Satz 7 SGB XI
23. Zu Artikel 1 Nr. 54a - neu - § 92 Abs. 1 bis 4 SGB XI
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
24. Zu Artikel 1 Nr. 67 Buchstabe a, b und d § 110 Abs. 2, 3 und Abs. 5 Satz 1 SGB XI Artikel 2 Weitere Änderungen des SGB XI
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
25. Zu Artikel 1 Nr. 67 Buchstabe a § 110 Abs. 2 Satz 4 und 4a - neu - und 4b - neu - SGB XI , Artikel 2 Eingangsformel zu § 110 Abs. 2 Satz 2 bis 4 und Satz 4a - neu -, 4b - neu - und 4c - neu - SGB XI
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
26. Zu Artikel 1 Nr. 70 § 113 Abs. 3 Satz 3 und 4 SGB XI
27. Zu Artikel 1 Nr. 71 § 113b Abs. 2 Satz 10 - neu - SGB XI
28. Zu Artikel 1 Nr. 72 § 114 Abs. 2 Satz 5 SGB XI
29. Zu Artikel 1 Nr. 72 § 114 Abs. 3 Satz 2 SGB XI
30. Zu Artikel 1 Nr. 73 § 114a Abs. 1 Satz 1a - neu - und 1b - neu - SGB XI
31. Zu Artikel 1 Nr. 73 § 114a Abs. 4 Satz 4 SGB XI
32. Zu Artikel 1 Nr. 74 Buchstabe b § 115 Abs. 1a Satz 2a - neu - und Satz 2b - neu - SGB XI
33. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 1 PflegeZG
34. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 2 PflegeZG
35. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 3 - neu - PflegeZG
36. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 4 - neu - PflegeZG
37. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 4 - neu - PflegeZG
38. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 3 Satz 1 und 1a - neu - PflegeZG
39. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 4 Satz 2 PflegeZG
40. Zu Artikel 6 Nr. 5a - neu - § 28 Abs. 1 Satz 3 - neu - SGB V und Nr. 8a - neu - § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB V
41. Zu Artikel 6 Nr. 8 § 63 Abs. 3b und 3c SGB V , Nr. 4 § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB V , Artikel 15 KrPflG und Artikel 16 AltPflG
Zu Artikel 6
Zu Artikel 6
Zu Artikel 15
42. Zu Artikel 6 Nr. 8 § 63 Abs. 3c SGB V
43. Zu Artikel 6 Nr. 8a - neu - § 75 Abs. 6a - neu - SGBV
44. Zu Artikel 6 Nr. 8a - neu - § 85 Abs. 2 Satz 4 - neu - SGB V
45. Zu Artikel 6 Nr. 11 § 120 Überschrift und Abs. 1 Satz 3 SGB V
46. Zu Artikel 6 Nr. 12 § 132e Satz 1 SGB V
47. Zu Artikel 6 Nr. 12a - neu - § 136 Abs. 4 - neu - SGB V
48. Zu Artikel 10 Nr. 2 Buchstabe b Artikel 45 Nr. 6 GKV-WSG [§ 13 Abs. 5 Satz 1 KalkulationsV]
49. Zu Artikel 10 Nr. 2 Buchstabe c Artikel 45 Nr. 7 GKV-WSG [§ 13a Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2 und Abs. 3 KalkulationsV]
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
50. Zu Artikel 15 KrPflG und Artikel 16 AltPflG entfällt bei Annahme von Ziffer 41
51. Zu Artikel 15 und 16 KrPflG und AltPflG
52. Zur Finanzierung der Pflegeversicherung
53. Zur zentralistischen Ausrichtung des Gesetzentwurfs
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Drucksache 72/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit besonderen Vorschriften für den Obst- und Gemüsesektor und zur Änderung bestimmter Verordnungen KOM (2007) 17 endg.; Ratsdok. 5572/07
... 15. Der Bundesrat weist noch einmal darauf hin, dass er die bereits durch wiederholt gefasste Beschlüsse, zuletzt am 8. Juli 2005 (BR-Drucksache 543/05 (Beschluss)) und am 22. September 2006 (BR-Drucksache 477/06 (Beschluss)) geforderte nationale Kofinanzierung der Direktbeihilfen, die in Deutschland vollständig und dauerhaft vom Bund sicherzustellen ist, für eine sinnvolle Option zur Sicherung der Finanzierbarkeit der Gemeinsamen Agrarpolitik in der erweiterten Union hält. Eine Belastung der Länderhaushalte durch eine nationale Kofinanzierung in Deutschland lehnt der Bundesrat ab.
Drucksache 496/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Juni 2007 zu den Millenniums-Entwicklungszielen - Zwischenbilanz (2007/2103(INI))
... 23. betont, dass die langfristige Finanzierbarkeit der Schuldenlast abhängen wird von einer verantwortlichen Schuldenpolitik, geeigneten Finanzierungsmöglichkeiten, der Beibehaltung einer gesunden Wirtschaftspolitik, einem verstärkten Schuldenmanagement und einer soliden Rechenschaftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit und dem Parlament, wenn es um die Aufnahme von Krediten geht, sowie auch von Exportleistungen und insbesondere der Export-Diversifizierung;
Erhöhung der Hilfe
2 Schuldenerlass
Finanzierung der menschlichen und sozialen Entwicklung
Prioritäten der menschlichen und sozialen Entwicklung
Qualität der Hilfe und Armut als Schwerpunkte der Entwicklungsarbeit
Allgemeine Budgethilfen
2 Regierungsführung
Frieden und Sicherheit
2 Handel
2 Klimawandel
Milleniums -Entwicklungsziele - Die Agenda für die Zeit danach
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Drucksache 475/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Wein und zur Änderung bestimmter Verordnungen KOM (2007) 372 endg.; Ratsdok. 11361/07
... 4. Der Bundesrat weist ferner noch einmal darauf hin, dass er die bereits durch wiederholt gefasste Beschlüsse, zuletzt am 22. September 2006 (BR-Drucksache 477/06 (Beschluss)) und am 9. März 2007 (BR-Drucksache 72/07 (Beschluss)) geforderte nationale Kofinanzierung der Direktbeihilfen (Erste Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik), die in Deutschland vollständig und dauerhaft vom Bund sicherzustellen ist, für eine sinnvolle Option zur Sicherung der Finanzierbarkeit der Gemeinsamen Agrarpolitik in der erweiterten Union hält. Eine Belastung der Länderhaushalte durch die nationale Kofinanzierung in Deutschland lehnt der Bundesrat ab.
Drucksache 718/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz)
... Vor einer Gesetzesänderung bedarf das Berufszulassungsrecht der Gesundheitsfachberufe einer umfassenden Bestandsaufnahme und ggf. Neubewertung der Aufgaben jedes einzelnen dieser Berufe angesichts vielschichtiger Entwicklungen im Bereich der ärztlichen, pflegerischen und Heilmittelversorgung sowie der Finanzierbarkeit des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies kann nicht durch punktuelle Vorhaben auf "
1. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 1 Abs. 4a - neu - SGB XI
2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 7a SGB XI - Pflegeberatung und Nr. 57 § 92c SGB XI - Pflegestützpunkte
3. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 9 Satz 2 SGB XI
4. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 18 Abs. 1 Satz 4 - neu - SGB XI
5. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 34 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 - neu - SGB XI
6. Zu Artikel 1 Nr. 16a - neu - § 35a Satz 1 SGB XI
7. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 36 SGB XI
8. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa, Buchstabe d Doppelbuchstabe aa und bb und Buchstabe e § 37 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 und 3 und Abs. 5 Satz 2 SGB XI
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
9. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 37 Abs. 3 Satz 6 und 7 - neu - SGB XI und Buchstabe f § 37 Abs. 7 Satz 2a - neu - SGB XI
10. Zu Artikel 1 Nr. 19 § 39 Satz 1 SGB XI
11. Zu Artikel 1 Nr. 19 § 39 Satz 2 SGB XI
12. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 42 Abs. 2 Satz 1a - neu - und 2 SGB XI
13. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 45b Abs. 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - SGB XI
14. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 45b Abs. 1 Satz 5 Nr. 3, 4 und 5 SGB XI
15. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe b § 45b Abs. 2 Satz 2 SGB XI
16. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe a und b § 45c Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 2 SGB XI
17. Zu Artikel 1 Nr. 42 Buchstabe c § 75 Abs. 7 Satz 1 SGB XI
18. Zu Artikel 1 Nr. 43 Buchstabe b § 76 Abs. 6 Satz 3 SGB XI
19. Zu Artikel 1 Nr. 44a - neu - § 78 Abs. 2 Satz 5 SGB XI
20. Zu Artikel 1 Nr. 48 Buchstabe a und b § 82a Abs. 1 und 2 Satz 1 SGB XI
21. Zu Artikel 1 Nr. 48 Buchstabe c - neu - § 82a Abs. 3 Satz 1 SGB XI
22. Zu Artikel 1 Nr. 50 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 84 Abs. 2 Satz 7 SGB XI
23. Zu Artikel 1 Nr. 54a - neu - § 92 Abs. 1 bis 4 SGB XI
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
24. Zu Artikel 1 Nr. 67 Buchstabe a § 110 Abs. 2 Satz 4 und 4a - neu - und 4b - neu - SGB XI , Artikel 2 Eingangsformel zu § 110 Abs. 2 Satz 2 bis 4 und Satz 4a - neu -, 4b - neu - und 4c - neu - SGB XI
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
25. Zu Artikel 1 Nr. 70 § 113 Abs. 3 Satz 3 und 4 SGB XI
26. Zu Artikel 1 Nr. 71 § 113b Abs. 2 Satz 10 - neu - SGB XI
27. Zu Artikel 1 Nr. 72 § 114 Abs. 2 Satz 5 SGB XI
28. Zu Artikel 1 Nr. 72 § 114 Abs. 3 Satz 2 SGB XI
29. Zu Artikel 1 Nr. 73 § 114a Abs. 1 Satz 1a - neu - und 1b - neu - SGB XI
30. Zu Artikel 1 Nr. 73 § 114a Abs. 4 Satz 4 SGB XI
31. Zu Artikel 1 Nr. 74 Buchstabe b § 115 Abs. 1a Satz 2a - neu - und Satz 2b - neu - SGB XI
32. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 2 PflegeZG
33. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 4 Satz 2 PflegeZG
34. Zu Artikel 6 Nr. 5a - neu - § 28 Abs. 1 Satz 3 - neu - SGB V und Nr. 8a - neu - § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB V
35. Zu Artikel 6 Nr. 8 § 63 Abs. 3b und 3c SGB V , Nr. 4 § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB V ,
Zu Artikel 6
Zu Artikel 6
Zu Artikel 15
36. Zu Artikel 6 Nr. 8b - neu - § 85 Abs. 2 Satz 4 - neu - SGB V
37. Zu Artikel 6 Nr. 11 § 120 Überschrift und Abs. 1 Satz 3 SGB V
38. Zu Artikel 6 Nr. 12 § 132e Satz 1 SGB V
39. Zu Artikel 6 Nr. 12a - neu - § 136 Abs. 4 - neu - SGB V
40. Zu Artikel 10 Nr. 2 Buchstabe b Artikel 45 Nr. 6 GKV-WSG [§ 13 Abs. 5 Satz 1 KalkulationsV]
41. Zu Artikel 10 Nr. 2 Buchstabe c Artikel 45 Nr. 7 GKV-WSG [§ 13a Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2 und Abs. 3 KalkulationsV]
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
42. Zu Artikel 15 und 16 KrPflG und AltPflG
43. Zur Finanzierung der Pflegeversicherung
44. Zur zentralistischen Ausrichtung des Gesetzentwurfs
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Drucksache 488/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm zur Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung und zur Förderung des kulturellen Verständnisses durch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten (Erasmus Mundus) (2009 bis 2013) KOM (2007) 395 endg.; Ratsdok. 11708/07
... Gleichzeitig genießt Europa jedoch hohes Ansehen in puncto Qualität des Bildungsangebots, auch wenn die USA noch besser in dieser Hinsicht abschneiden. Vor den USA rangiert Europa bei den Aspekten Kultur, Sicherheit, Zugangsmöglichkeiten zur Hochschulbildung und deren Finanzierbarkeit.
Begründung
1 Kontext des Vorschlags
• Hintergrund und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2 Anhörung der betroffenen Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung der betroffenen Kreise
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1 Festlegung des Programms
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Ziele des Programms
Artikel 4 Programmaktionen
Artikel 5 Zugang zum Programm
Artikel 6 Aufgaben der Kommission und der Mitgliedstaaten
Artikel 7 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 8 Ausschussverfahren
Artikel 9 Gleichberechtigte Programmbeteiligung anderer Länder als der Mitgliedstaaten
Artikel 10 Querschnittsthemen
Artikel 11 Kohärenz und Komplementarität mit anderen Strategien
Artikel 12 Finanzierung
Artikel 13 Überwachung und Bewertung
Artikel 14 Übergangsbestimmung
Artikel 15 Inkrafttreten
Anhang Gemeinschaftsaktionen, Auswahlverfahren und Finanzbestimmungen
Aktion 1: Gemeinsame Erasmus-Mundus-Programme einschließlich Stipendienprogramm
A. Erasmus-Mundus-Masterprogramme
B. Erasmus-Mundus-Promotionsprogramm
C. Stipendienprogramm
Aktion 2: Erasmus-Mundus-Partnerschaften mit Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten einschließlich Stipendienprogramm
Aktion 3: Steigerung der Attraktivität der europäischen Hochschulbildung
Technische Unterstützung
3 Auswahlverfahren
3 Finanzbestimmungen
1. Pauschalfinanzierungen, Stückkostensätze und Preise
2. Partnerschaftsvereinbarungen
3. Öffentliche Hochschuleinrichtungen oder Organisationen
4. Fachkenntnisse und berufliche Qualifikationen der Antragsteller
5. Betrugsbekämpfung
Finanzbogen
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Drucksache 138/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz KOM (2007) 46 endg.; Ratsdok. 6622/07
... (4) 2002 erkannte der Europäische Rat in Barcelona drei Leitlinien für die Reform der Gesundheitssysteme an: Zugang für alle, qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung und langfristige Finanzierbarkeit der Versorgung. In der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen7 vom 20. April 2004 „Modernisierung des Sozialschutzes für die Entwicklung einer hochwertigen, zugänglichen und zukunftsfähigen Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege: Unterstützung der einzelstaatlichen Strategien durch die offene Koordinierungsmethode“ wurde vorgeschlagen, mit den Arbeiten zur Identifizierung möglicher Indikatoren für gemeinsame Ziele zur Entwicklung von Pflegesystemen auf der Grundlage von im Rahmen des Aktionsprogramms der Gemeinschaft zur Gesundheitsförderung unternommenen Maßnahmen, der Arbeiten von Eurostat im Bereich Gesundheitsstatistik und der Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen zu beginnen.
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Definitionen
Artikel 4 Quellen
Artikel 5 Methodik, Handbücher und Pilotstudien
Artikel 6 Übermittlung, Verarbeitung, Verbreitung und Veröffentlichung von Daten
Artikel 7 Qualitätskriterien und Berichte
Artikel 8 Durchführungsbestimmungen
Artikel 9 Ausschuss
Artikel 10
Anhang I Bereich: Gesundheitszustand und Gesundheitsdeterminanten
Anhang II Bereich: Gesundheitsversorgung
Anhang III Bereich: Todesursachen
Anhang IV Bereich: Arbeitsunfälle
Anhang V Bereich: Berufskrankheiten und andere arbeitsbedingte Gesundheitsschäden und Erkrankungen
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Drucksache 72/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit besonderen Vorschriften für den Obst- und Gemüsesektor und zur Änderung bestimmter Verordnungen KOM (2007) 17 endg.; Ratsdok. 5572/07
... 15. Der Bundesrat weist noch einmal darauf hin, dass er die bereits durch wiederholt gefasste Beschlüsse, zuletzt am 8. Juli 2005 (BR-Drucksache 543/05 (Beschluss)) und am 22. September 2006 (BR-Drucksache 477/06 (Beschluss)) geforderte nationale Kofinanzierung der Direktbeihilfen, die in Deutschland vollständig und dauerhaft vom Bund sicherzustellen ist, für eine sinnvolle Option zur Sicherung der Finanzierbarkeit der Gemeinsamen Agrarpolitik in der erweiterten Union hält. Eine Belastung der Länderhaushalte durch eine nationale Kofinanzierung in Deutschland lehnt der Bundesrat ab.
Drucksache 743/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften "Die demografische Zukunft Europas - von der Herausforderung zur Chance " KOM (2006) 571 endg.; Ratsdok. 14114/06
... 33. Nach Auffassung des Bundesrates sind entschlossene Schritte zur Beseitigung von Beschäftigungshemmnissen für Ältere notwendig, um deren bessere Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Dazu gehören neben der Senkung der Lohnzusatzkosten und dem Abbau kostenträchtiger Senioritätsvorteile vor allem die Abschaffung aller Varianten der Frühverrentung und die Erhöhung der Lebensarbeitszeit. Die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung Älterer ist unter demografischen Gesichtspunkten, unter dem Aspekt der gesellschaftlichen Teilhabe und auch mit Blick auf die Finanzierbarkeit der sozialen Sicherungssysteme unabdingbar.
Drucksache 477/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Auf dem Weg zur Nachhaltigkeit im europäischen Weinsektor KOM (2006) 319 endg.; Ratsdok. 10851/06
... 3. In diesem Zusammenhang weist der Bundesrat noch einmal darauf hin, dass er die bereits durch wiederholt gefasste Beschlüsse, zuletzt am 8. Juli 2005 (BR-Drucksache 543/05 (Beschluss)) und am 24. September 2004 (BR-Drucksache 566/04 (Beschluss)), geforderte nationale Kofinanzierung der Direktbeihilfen, die in Deutschland vollständig und dauerhaft vom Bund sicherzustellen ist für eine sinnvolle Option zur Sicherung der Finanzierbarkeit der Gemeinsamen Agrarpolitik in der erweiterten Union hält. Die beschriebene Kofinanzierung wäre auch in der kommenden Finanzperiode eine geeignete Option zur deutlichen Entlastung Deutschlands als Nettozahler. Auch das Europäische Parlament hat in seiner Entschließung vom 8. Juni 2005 zu den politischen Herausforderungen und Haushaltsmitteln der erweiterten Union 2007 bis 2013 vorgeschlagen dass die Möglichkeit einer schrittweisen Einführung des Prozesses der obligatorischen Kofinanzierung der Agrarpolitik innerhalb der EU-15 genutzt werden sollte, wenn der Bedarf insbesondere durch die Erweiterung um Bulgarien und Rumänien die Vorhersagen übersteigt.
Drucksache 477/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt der 825. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2006
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Auf dem Weg zur Nachhaltigkeit im europäischen Weinsektor KOM (2006) 319 endg.; Ratsdok. 10851/06
... 3. In diesem Zusammenhang weist der Bundesrat noch einmal darauf hin, dass er die bereits durch wiederholt gefasste Beschlüsse, zuletzt am 8. Juli 2005 (BR-Drucksache 543/05 (Beschluss)) und am 24. September 2004 (BR-Drucksache 566/04 (Beschluss)), geforderte nationale Kofinanzierung der Direktbeihilfen, die in Deutschland vollständig und dauerhaft vom Bund sicherzustellen ist, für eine sinnvolle Option zur Sicherung der Finanzierbarkeit der Gemeinsamen Agrarpolitik in der erweiterten Union hält. Die beschriebene Kofinanzierung wäre auch in der kommenden Finanzperiode eine geeignete Option zur deutlichen Entlastung Deutschlands als Nettozahler. Auch das Europäische Parlament hat in seiner Entschließung vom 8. Juni 2005 zu den politischen Herausforderungen und Haushaltsmitteln der erweiterten Union 2007 bis 2013 vorgeschlagen, dass die Möglichkeit einer schrittweisen Einführung des Prozesses der obligatorischen Kofinanzierung der Agrarpolitik innerhalb der EU-15 genutzt werden sollte, wenn der Bedarf insbesondere durch die Erweiterung um Bulgarien und Rumänien die Vorhersagen übersteigt.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
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Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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