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"Frucht"


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0729/04B
0500/04B
0919/04
0413/04B
0566/04B
0547/04B
0919/3/04
0729/1/04
0380/04
0707/04
0967/04
0915/04
0061/03B
0061/1/03
Drucksache 754/09

... fruchtschädigend, erbgutschädigend oder krebsauslösend



Drucksache 178/08

... Brand aus bestimmten Fruchtarten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 178/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung

§ 9a
Korn oder Kornbrand

§ 12
Straftaten

§ 13
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Änderung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung

Artikel 3
Änderung der Margarine- und Mischfettverordnung

Artikel 4
Änderung der Verordnung über koffeinhaltige Erfrischungsgetränke

Artikel 5
Änderung der Bierverordnung

Artikel 6

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel

II. Verordnungsfolgen § 62 Abs. 2 i. V. m. § 44 GGO

II.1 Finanzielle Auswirkungen

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Vollzugsaufwand

II.2 Kosten- und Preiswirkungen

II.3 Informationspflichten und Bürokratiekosten

III. Befristung der Verordnung

IV. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe g

Zu Artikel 2

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung sowie anderer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 343/1/08

... - Kindschaftssachen betreffend die Vormundschaft, die Pflegschaft oder die gerichtliche Bestellung eines sonstigen Vertreters für einen Minderjährigen oder für eine Leibesfrucht, die Genehmigung der freiheitsentziehenden Unterbringung eines Minderjährigen, die Anordnung der freiheitsentziehenden Unterbringung eines Minderjährigen nach den Landesgesetzen über die Unterbringung psychisch Kranker;



Drucksache 633/08 (Beschluss)

... "4. sind genetische Eigenschaften ererbte oder während der Befruchtung oder danach erworbene, vom Menschen stammende Erbinformationen,"



Drucksache 508/08 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Verordnungsvorschlags für einen verstärkten Obst- und Gemüseverzehr in Schulen als Beitrag zu einer gesunden Ernährung und gleichzeitig zur Erreichung der Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik. Die Abgabe von Obst und Gemüse an Schulen mit Beratungs- und Aufklärungsinitiativen, Maßnahmen zum Informationsaustausch und zur Absatzförderung zu flankieren, ist zu befürworten. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung eines EU-Schulfruchtprogramms sieht der Bundesrat den Vorschlag jedoch kritisch, da er dem Subsidiaritätsprinzip nicht ausreichend Rechnung trägt und ein zentral von der EU gesteuertes, teures und ineffizientes Verteilungssystem mit begrenztem Nutzen, ausufernder Bürokratie und enormen Kontrollaufwand befürchten lässt.



Drucksache 226/08

... l) Betonung der Offenheit gegenüber kultureller Vielfalt als Mittel zur Förderung der interkulturellen Kommunikation und der gegenseitigen künstlerischen Befruchtung;



Drucksache 200/08

... G. in der Erwägung, dass Unfruchtbarkeit einer der Gründe für den Geburtenrückgang ist und dass sie als ein Problem der öffentlichen Gesundheit und ein Problem der Gesellschaft anzusehen ist, das Männer und Frauen betrifft; erinnert die Kommission an seinen "



Drucksache 434/08

Entschließung des Bundesrates zur Kostenübernahme von Maßnahmen der künstlichen Befruchtung durch die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung - Antrag der Länder Saarland und Sachsen, Thüringen -846. Sitzung des Bundesrates am 4. Juli 2008



Drucksache 551/08

... Die Neuregelungen in Absatz 3 dienen zum großen Teil der Präzisierung. Die in Satz 1 geregelte Dauer des Benennungszeitraumes bleibt auf höchstens drei Jahre mit der Möglichkeit einer einmaligen Wiederbenennung begrenzt. Dies soll dazu beitragen dass die Meinungsbildungsprozesse innerhalb dieses Gremiums, das über den Großteil der zur Verfügung stehenden Förderungsmittel der FFA entscheidet, durch neue Ansichten und Bewertungen in der Entscheidungspraxis befruchtet wird.



Drucksache 294/1/08

... die Fruchtbarkeit des Bodens

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 294/1/08




1. Zu § 1 Nr. 2

2. Zu § 1 Nr. 2

3. Zu § 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a

4. Zu § 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b

5. Zu § 2 Satz 1 Nr. 3, Nr. 3a - neu -In § 2 ist Satz 1 wie folgt zu ändern:

6. Zu § 2 Satz 1 Nr. 5

7. Zu § 2 Satz 1 Nr. 5a - neu -In § 2 Satz 1 ist nach Nummer 5 folgende Nummer 5a einzufügen:

8. Zu § 2 Satz 1 Nr. 9

9. Zu § 2

10. Zu § 3 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 5, § 4, § 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 4 Satz 1, § 7 Satz 1

11. Zu § 3 Abs. 2 Satz 2

12. Zu § 3 Abs. 2 Satz 3

13. Zu § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2

14. Zu § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2a - neu -In § 3 Abs. 3 Satz 2 ist nach Nummer 2 folgende Nummer 2a einzufügen:

15. Zu § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 7

16. Zu § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 9 - neu -

17. Zu § 3 Abs. 5 Satz 2 - neu -, Abs. 6 Satz 2 - neu -,

18. Zu § 3 Abs. 6

19. Zu § 4

20. Zu § 5 Abs. 2 Satz 3 - neu -Dem § 5 Abs. 2 ist folgender Satz anzufügen:

21. Zu § 7 Satz 2 Nr. 4

22. Zu § 10 Satz 2

23. Zu § 14 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a

24. Zu § 15 Abs. 6


 
 
 


Drucksache 574/08

... auf der Basis von 50 Prozent Frucht und 50 Prozent Zucker, und damit einer löslichen Trockenmasse im Endprodukt von weniger als 60 Prozent, seit langem üblich sei. Mit der vorgesehenen Änderung der Konfitürenverordnung soll zum einen diesem Umstand Rechnung getragen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 574/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Aromenverordnung

Artikel 2
Änderung der Kakaoverordnung

Artikel 3
Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Zusatzstoff-Verkehrsverordnung

Artikel 5
Änderung der Konfitürenverordnung

Artikel 6
Aufhebung der Dritten Verordnung zur vorübergehenden Beschränkung der Zulassung von Zusatzstoffen

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Kosten, Preiswirkung

II. Bürokratiekosten

III. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf der Verordnung zur Änderung lebensmittelrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 985/08

... B. in der Erwägung, dass sich die Europäische Union und viele ihrer Mitgliedstaaten seit über 30 Jahren an der Finanzierung und Entwicklung der Raumfahrttechnologie und -forschung beteiligen, was zur Entstehung einer Vision für die Europäische Raumfahrtpolitik geführt hat, und in Anerkennung der fruchtbaren Zusammenarbeit mit der Europäischen Weltraumorganisation (ESA),



Drucksache 521/08

... Die offene Koordinierungsmethode hat zu einem fruchtbaren Austausch von Ideen geführt, jedoch nicht zu konkreten Initiativen zur Koordinierung der einzelstaatlichen Forschungspolitiken zwischen den Mitgliedstaaten oder zu einer gemeinsamen Planung in Bereichen von strategischer Bedeutung.



Drucksache 822/08

... 42. betont, dass das Bewusstsein der Öffentlichkeit für reproduktive und sexuelle Gesundheit unbedingt geschärft werden muss, um unerwünschte Schwangerschaften und die Ausbreitung sexuell übertragener Krankheiten zu verhüten und die durch Unfruchtbarkeit verursachten sozialen und gesundheitlichen Probleme zu verringern;



Drucksache 165/08

... 2. Die botanische Reinheit von Futtermittel-Ausgangserzeugnissen muss mindestens 95 % betragen, sofern nicht ein anderer Anteil in dem Katalog gemäß Artikel 25 festgelegt ist. Zu den botanischen Verunreinigungen zählen Verunreinigungen von Pflanzenmaterial ohne schädliche Auswirkungen auf die Tiere, z.B. Stroh und Samen von anderen Kulturen oder von Unkraut. Der Anteil an botanischen Verunreinigungen, wie etwa Rückständen anderer Ölsaaten oder Ölfrüchte, die aus einem vorangegangenen Verarbeitungsverfahren stammen, darf für jede Art Ölsaat oder Ölfrucht höchstens 0,5 % betragen.



Drucksache 554/08

... r) Gesundheit und Sicherheit (geografische Verteilung verstärkt auftretender pathologischer Befunde (zum Beispiel Allergien, Krebserkrankungen, Erkrankungen der Atemwege), Informationen über Auswirkungen auf die Gesundheit (zum Beispiel Biomarker, Rückgang der Fruchtbarkeit, Epidemien) oder auf das Wohlbefinden (zum Beispiel Ermüdung, Stress) der Menschen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Umweltqualität (zum Beispiel Luftverschmutzung,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 554/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Ziel und Anwendungsbereich

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

Abschnitt 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Allgemeine Begriffe

§ 4
Betroffene Geodaten und Geodatendienste

Abschnitt 3
Anforderungen

§ 5
Bereitstellung von Geodaten

§ 6
Bereitstellung der Geodatendienste und Netzdienste

§ 7
Bereitstellung von Metadaten

§ 8
Interoperabilität

Abschnitt 4
Elektronisches Netzwerk

§ 9
Geodateninfrastruktur und Geoportal

§ 10
Nationale Anlaufstelle

Abschnitt 5
Nutzung von Geodaten

§ 11
Allgemeine Nutzung

§ 12
Schutz öffentlicher und sonstiger Belange

§ 13
Geldleistungen und Lizenzen

Abschnitt 6
Schlussbestimmungen

§ 14
Verordnungsermächtigung

§ 15
Inkrafttreten

Begründung

A Allgemeiner Teil

1. Ziel der Richtlinie 2007/2/EG

2. Instrumente der Richtlinie 2007/2/EG

3. Die aktuelle Situation in Deutschland

4. Gesetzgebungskompetenz

5. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und die Preise

6. Gender-Mainstreaming

B Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 14

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 627: Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten (Geodatenzugangsgesetz – GeoZG)


 
 
 


Drucksache 775/08

... " nicht verwendet werden, wenn der Fruchtsaft verdünnt wurde. In gleicher Weise darf der Begriff "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 775/08




Grünbuch zur Qualität von Agrarerzeugnissen: Produktnormen, Bewirtschaftungsauflagen und Qualitätsregelungen

2 Einleitung

Maßnahmen betreffend Mindestanforderungen

Qualitätsmaßnahmen und –regelungen auf EU-Ebene

3 Grünbuch

Teil I
Produktionsanforderungen und Vermarktungsnormen

1. EU-Bewirtschaftungsauflagen

Frage 1:

2. Vermarktungsnormen

2.1. Pflichtbestandteile von Vermarktungsnormen

Frage 2:

2.2. Vorbehaltene Angaben in Vermarktungsnormen

Frage 3:

2.3. Vereinfachung von Vermarktungsnormen

5 Selbstregulierung

Vereinfachte EU-Verordnung

Frage 4:

Teil II
Besondere EU-Qualitätsregelungen

3. Geografische Angaben

3.1 Schutz und Durchsetzung geografischer Angaben

5 Schutz

5 Durchsetzungsmaßnahmen

Frage 5:

3.2. Kriterien für die Eintragung geografischer Angaben

Frage 6:

3.3. Schutz der geografischen Angaben der EU in Drittländern

Frage 7:

3.4. Produkte mit geografischen Angaben als Zutaten von Verarbeitungserzeugnissen

Frage 8:

3.5. Ursprung der Rohstoffe von Produkten mit geschützten geografischen Angaben

Frage 9:

3.6. Kohärenz und Vereinfachung der Regelungen für geografische Angaben

Frage 10:

4. Garantiert traditionelle Spezialitäten

Frage 11:

5. Ökologischer Landbau/Biologische Landwirtschaft

Frage 12:

6. Strategie für Qualitätsprodukte aus den Regionen in äusserster Randlage

Frage 13:

7. Weitere EU-Regelungen

Frage 14:

Teil III
Zertifizierungsregelungen

8. Regelungen für die Qualitätszertifizierung von Nahrungsmitteln

8.1. Wirksamkeit der Zertifizierungsregelungen bei der Verwirklichung politischer Ziele

Frage 15:

8.2. EU-Aufsicht

8.3. Aufwands- und Kostensenkung

Frage 17:

8.4. Internationale Dimension

Frage 18:

3 Fazit

Frage 19:


 
 
 


Drucksache 266/08

... L. in der Erwägung, dass die frühzeitige allgemeine und berufliche Bildung für Mädchen und Frauen (einschließlich umfassender Sexualaufklärung) von entscheidender Bedeutung für die Bekämpfung von Armut und weit verbreiteten Krankheiten sind, da sie dafür sorgen, dass Frauen ihr Wissen, ihre Kompetenzen und ihr Selbstbewusstsein mit Blick auf eine uneingeschränkte Teilhabe an der Gesellschaft und der Politik ausbauen M. in der Erwägung, dass der uneingeschränkte Zugang der Frauen zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit und zu den entsprechenden Rechten eine Voraussetzung für die Gleichstellung der Geschlechter ist, weil die Fähigkeit für Frauen, über ihre Fruchtbarkeit zu bestimmen, von wesentlicher Bedeutung für die Stärkung ihrer Rolle ist und zwar aus folgenden Gründen: Frauen, die ihre Familie planen können, können ebenfalls den Rest ihres Lebens planen; gesunde Frauen können produktiver sein; der Schutz der reproduktiven Rechte – so z.B. die Familienplanung bezüglich des Zeitpunkts von Geburten und des Abstands zwischen Geburten sowie die Entscheidung darüber ob man Kinder haben will, ohne Diskriminierung, Zwang und Gewalt – bringt die Freiheit mit sich, stärker und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben N. in der Erwägung, dass es sehr wichtig ist, finanzielle und technische Mittel für Frauenorganisationen zur Verfügung zu stellen, um so Programme für die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft einschließlich Migrantinnen, vertriebenen Frauen und Flüchtlingsfrauen zu fördern, wobei insbesondere Anlagen und angemessene Technologie für die Nahrungsmittelverarbeitung und die Erleichterung der Arbeitslast zur Verfügung gestellt, der Zugang von Frauen zu Land erleichtert, der Zugang von Mädchen zu Schulen und der regelmäßige Schulbesuch verbessert werden sollen,



Drucksache 304/08 (Beschluss)

... Die zivilrechtliche Zwangsvollstreckung überlässt dem Gläubiger einer Geldforderung die Entscheidung, ob und in welchem Umfang er sein Recht im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen will. Für die Erteilung eines Vollstreckungsauftrags benötigt er allerdings konkrete Anhaltspunkte über verwertbares Vermögen des Schuldners. Nach geltendem Recht kann der Gläubiger erst nach einem fruchtlosen Fahrnispfändungsversuch die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung, in deren Rahmen der Schuldner ein Verzeichnis seines gesamten Vermögens vorzulegen hat, verlangen.



Drucksache 633/1/08

... "4. sind genetische Eigenschaften ererbte oder während der Befruchtung oder danach erworbene, vom Menschen stammende Erbinformationen,"



Drucksache 849/1/08

... " würde festgelegt, dass eine Maßnahme hinsichtlich Wirksamkeit und Durchführbarkeit (Bekämpfungserfolg) möglichst in Gänze durch eine andere Maßnahme ersetzt wird. Bereits jetzt bestehen aber seitens der Wissenschaft unterschiedliche Interpretationen zur Wertigkeit der verschiedenen Bekämpfungsstrategien (Fruchtfolge, Einsatz von Pflanzenschutzmitteln). Auch sind erhebliche Unterschiede hinsichtlich der Wirksamkeit der zugelassenen bzw. genehmigten Pflanzenschutzmittel zu verzeichnen. So kommen allein für die Adultenbekämpfung verschiedene Pflanzenschutzmittel mit unterschiedlichen Wirkungsgraden in Betracht (vgl. Einsatz von biologischen und chemischen Pflanzenschutzmitteln).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 849/1/08




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 796/08

... 21. regt an, dass ein fruchtbarer Dialog und ein zweiseitiger Austausch zwischen Unternehmen und Universitäten erfolgt, um innovative Partnerschaften zu bilden und neue Wege der Zusammenarbeit zu erproben;



Drucksache 111/1/08

... 17. Die Ausnahme von Wein von der verpflichtenden Angabe des Zutatenverzeichnisses und von der Nährwertkennzeichnung wird begrüßt. Aus Gründen des fairen Wettbewerbs sollten auch Frucht- bzw. Obstweine ausgenommen werden.

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Drucksache 111/1/08




1. Zur Vorlage insgesamt

11. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe e

12. Zu Artikel 2 Abs. 2 Buchstabe l

14. Zu Artikel 4 Abs. 1 Buchstabe b Nr. iii

15. Zu Artikel 7 Abs. 1

16. Zu Artikel 8 Abs. 3

Zu Artikel 20

22. Zu Artikel 29 Abs. 1 Buchstabe b

23. Zu Artikel 41

25. Zu Artikel 53

26. Zu Anhang I

27. Zu Anhang XI Teil B

28. Zu Anhang XI


 
 
 


Drucksache 710/08

... Die Verordnung legt Mindestmaßnahmen für die Seuchenverhütung und Risikominderung fest die für die gesamte Aquakulturproduktionskette gelten, d. h. von der Befruchtung und der Erbrütung der Eier bis hin zur Verarbeitung von Tieren aus Aquakultur zum menschlichen Verzehr, einschließlich ihrer Beförderung (Absatz 1).



Drucksache 515/08

... B. in der Erwägung, dass die Schaf- und die Ziegenhaltung einschließlich der Zucht traditioneller Rassen eine entscheidende Umweltfunktion erfüllen, die auch die Landschaftspflege in weniger fruchtbaren Gebieten und die Erhaltung empfindlicher Landschaften und Ökosysteme umfasst, und dass Naturräume wie die "



Drucksache 139/08

... 2. betont, dass bereits jetzt schon Lehren aus dem fruchtbaren Austausch auf den Internet Governance Foren gezogen und praktisch angewendet werden können, insbesondere im Bereich der verordnungsrechtlichen Aspekte der elektronischen Kommunikation sowie der Datensicherheit und des Datenschutzes; betont, dass ein offenes und unabhängiges Internet der Zukunft auf der Basis der Initiativen und Bedürfnisse der Beteiligten sowie der Meinungsfreiheit geschaffen werden muss;



Drucksache 836/08

... 1 im Sinne der Anlage 1 zugehört und die nicht in eine besondere Fördermaßnahme zum Erosionsschutz einbezogen ist, vom 1. Dezember bis zum Ablauf des 15. Februar nicht pflügen. Das Pflügen nach der Ernte der Vorfrucht ist nur bei einer Aussaat vor dem 1. Dezember zulässig. Im Falle einer Bewirtschaftung quer zum Hang sind die Sätze 1 und 2 nicht anzuwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 836/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

§ 2
Erosionsvermeidung

Anlage 1
: (zu § 2 Abs. 1, Nr. 1) Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wasser

Anlage 2
: (zu § 2 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4) Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wind

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Änderungsverordnung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

IV. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu Anlage 1 zu § 2 Abs. 1, Nr. 1

Zu Anlage 2 zu § 2 Abs. 1, Nr. 1

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung


 
 
 


Drucksache 294/08 (Beschluss)

... die Fruchtbarkeit des Bodens

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 294/08 (Beschluss)




1. Zu § 1 Nr. 2

2. Zu § 1 Nr. 2

3. Zu § 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a

4. Zu § 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b

5. Zu § 2 Satz 1 Nr. 3, Nr. 3a - neu -In § 2 ist Satz 1 wie folgt zu ändern:

6. Zu § 2 Satz 1 Nr. 5

7. Zu § 2 Satz 1 Nr. 5a - neu -In § 2 Satz 1 ist nach Nummer 5 folgende Nummer 5a einzufügen:

8. Zu § 2 Satz 1 Nr. 9

9. Zu § 2

10. Zu § 3 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 5, § 4, § 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 4 Satz 1, § 7 Satz 1

11. Zu § 3 Abs. 2 Satz 3

12. Zu § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2a - neu -In § 3 Abs. 3 Satz 2 ist nach Nummer 2 folgende Nummer 2a einzufügen:

13. Zu § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 7

14. Zu § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 9 - neu -§ 3 Abs. 3 Satz 2 ist wie folgt zu ändern:

15. Zu § 3 Abs. 6

16. Zu § 4

17. Zu § 7 Satz 2 Nr. 4

18. Zu § 10 Satz 2

19. Zu § 14 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a

20. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 505/08

... 30. Inhalt und Organisation der allgemeinen und beruflichen Bildung fallen in die nationale Zuständigkeit. Deshalb müssen Strategien auf nationaler oder regionaler Ebene konzipiert und umgesetzt werden. Die Mitgliedstaaten haben ihr Interesse an einer Zusammenarbeit bei der Eingliederung von Migrantenkindern bekundet. Die Europäische Kommission kann eine solche Zusammenarbeit erleichtern. Da die Herausforderungen und die zugrundeliegenden Faktoren dieselben sind und in verschiedenen Mitgliedstaaten, Regionen und Städten unterschiedliche Ansätze verfolgt werden, könnte sich ein fruchtbarer Dialog entwickeln.



Drucksache 111/08 (Beschluss)

... 16. Die Ausnahme von Wein von der verpflichtenden Angabe des Zutatenverzeichnisses und von der Nährwertkennzeichnung wird begrüßt. Aus Gründen des fairen Wettbewerbs sollten auch Frucht- bzw. Obstweine ausgenommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 111/08 (Beschluss)




Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 20

Zu Artikel 29

Zu Artikel 29

Zu Artikel 41

Zu Artikel 44

Zu Artikel 53

Zu Anhang I

Zu Anhang XI Teil B


 
 
 


Drucksache 891/08

... 2. die Fruchtbarkeit des Bodens, insbesondere den standort- und nutzungstypischen Humusgehalt, zu erhalten oder nachhaltig zu verbessern,



Drucksache 367/08C

... – gegebenenfalls Standards für die Fruchtfolgen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/08C




Anhang I
Verzeichnis der Stützungsregelungen

Anhang II
Grundanforderungen an die Betriebsführung gemäß Artikel 4 und 5

Anhang III
Erhaltung in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand gemäß Artikel 6

Anhang IV
Nationale Nettoobergrenzen gemäß Artikel 8

Anhang V
Verzeichnis der landwirtschaftlichen Kulturpflanzen gemäß Artikel 9 Absatz 3

Anhang VI
Kompatible Stützungsregelungen gemäß Artikel 28

Anhang VII

A. Obst und Gemüse, Speisekartoffeln und Baumschulen

B. Wein Rodung

C. Wein Übertragung von Stützungsprogrammen

Anhang VIII
Nationale Obergrenzen gemäß Artikel 41

Anhang IX

Anhang X
Einbeziehung der gekoppelten Beihilfen in die Betriebsprämienregelung

3 I.

3 II.

3 III.

Anhang XI
Einbeziehung der gekoppelten Beihilfen – Artikel 65

3 Trockenfutter

Qualitätsprämie für Hartweizen

3 Eiweißpflanzen

3 Reis

3 Schalenfrüchte

3 Langfaserflachs

Verarbeitungsbeihilfe für Kartoffelstärke

Beihilfe für Stärkekartoffeln

3 Olivenöl

Anhang XII
Obergrenzen für die Berechnung des Beihilfebetrags gemäß Artikel 84

Anhang XIII

Tabelle

Tabelle

Aanhang XIV Staatliche Beihilfen in Zypern

Aanhang XV Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 378/08

... 53. fordert die Europäische Union auf, den Dialog mit Afrika und China zu verstärken und gemeinsame Ansätze herauszuarbeiten, um auf globaler Ebene die Umweltprobleme wie Entwaldung und Fragmentierung, Rückgang oder Verlust der Artenvielfalt und Fruchtbarkeit des Bodens sowie Wasser- und Luftverschmutzung zu bekämpfen fordert die Kommission auf, Energieeffizienz, umweltfreundliche Technologien, Risikomanagement und Frühwarnkapazitäten sowie eine verantwortungsvolle Industrialisierung und ein verantwortungsbewusstes Konsumverhalten zu fördern;

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Drucksache 378/08




Energie und natürliche Ressourcen

Handel, Investition und Infrastrukturen

2 Umwelt

Staatsführung und Menschenrechte

Frieden und Sicherheit

Nachhaltige Entwicklung

Energie und natürliche Ressourcen

Handel, Investitionen und Infrastrukturen

2 Umwelt

Gute Staatsführung und Menschenrechte

Frieden und Sicherheit


 
 
 


Drucksache 367/08

... (3) Um die Aufgabe landwirtschaftlicher Flächen zu verhindern und zu gewährleisten, dass diese Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand erhalten werden ist mit der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 außerdem ein Gemeinschaftsrahmen geschaffen worden, innerhalb dessen die Mitgliedstaaten Normen erlassen, die den besonderen Merkmalen der betreffenden Flächen Rechnung tragen, einschließlich der Boden- und Witterungsbedingungen, der bestehenden Bewirtschaftungssysteme (Bodennutzung, Fruchtfolge, landwirtschaftliche Praktiken) und der Betriebsstrukturen. Die Abschaffung der obligatorischen Flächenstilllegung im Rahmen der Betriebsprämienregelung kann sich in bestimmten Fällen ungünstig auf die Umwelt auswirken insbesondere auf bestimmte Landschaftselemente und Uferlandschaften. Daher empfiehlt es sich, die bestehenden Gemeinschaftsbestimmungen zum etwaigen Schutz besonderer Landschaftselemente zu verstärken und Pufferstreifen an den Ufern einzurichten.

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Drucksache 367/08




Begründung

1. Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Betriebsprämienregelung und Regelung für die einheitliche Flächenzahlung

2.1. Vereinfachung

2.2. Schrittweise Einführung eines Pauschalsatzes für die entkoppelte Stützung

2.3. Ausdehnung der Regelung für die einheitliche Flächenzahlung

2.4. Neu gefasster Artikel 69 der Verordnung EG Nr. 1782/2003

2.5. Modulation

2.6. Zahlungsbegrenzungen

3. Einheitliche gemeinsame Marktorganisation

3.1. Marktmechanismen in Form von Interventionen

3.2. Abschaffung der Flächenstilllegung

3.3. Auslaufen der Milchquotenregelung

3.4. Spezifische Beihilfen im Milchsektor

3.5. Sonstige Stützungsregelungen

4. Neue Herausforderungen und Politik zur entwicklung des ländlichen Raums

5. Finanzielle Auswirkungen

Vorschlag

Titel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
(ex-32) Finanzierung der Direktzahlungen

Titel II
Allgemeine Bestimmungen über die Direktzahlungen

Kapitel 1
Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen

Artikel 4
Grundlegende Anforderungen

Artikel 5
Grundanforderungen an die Betriebsführung

Artikel 6
Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand

Kapitel 2
Modulation und Haushaltsdisziplin

Artikel 7
Modulation

Artikel 8
Nettoobergrenzen

Artikel 9
Beträge aus der Modulation

Artikel 10
Sondervorschriften für die Modulation in den neuen Mitgliedstaaten

Artikel 11
Haushaltsdisziplin

Kapitel 3
Landwirtschaftliche Betriebsberatung

Artikel 12
Landwirtschaftliche Betriebsberatung

Artikel 13
Bedingungen

Artikel 14
Aufgaben zugelassener privater Beratungsstellen und benannter Beratungsbehörden

Artikel 15
Revision

Kapitel 4
Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 16
Anwendungsbereich

Artikel 17
Bestandteile des integrierten Systems

Artikel 18
Elektronische Datenbank

Artikel 19
System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen

Artikel 20
System zur Identifizierung und Registrierung von Zahlungsansprüchen

Artikel 21
Beihilfeanträge

Artikel 22
Überprüfung der Beihilfevoraussetzungen

Artikel 23
Kürzungen und Ausschlüsse bei Nichteinhaltung der Beihilfekriterien

Artikel 24
Kontrolle der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen (Cross-Compliance)

Artikel 25
Kürzungen und Ausschlüsse bei Nichteinhaltung der anderweitigen Verpflichtungen

Artikel 26
Durchführungsbestimmungen zu den Kürzungen und Ausschlüssen bei Nichteinhaltung der anderweitigen Verpflichtungen

Artikel 27
Beträge aus der Nichteinhaltung anderweitiger Verpflichtungen

Artikel 28
Vereinbarkeit mit dem integrierten System

Artikel 29
Information und Kontrolle

Kapitel 5
Sonstige Allgemeine Bestimmungen

Artikel 30
Mindestanforderungen für den Bezug von Direktzahlungen

Artikel 31
Zahlung

Artikel 33
Revision

Titel III
Regelung der einheitlichen Betriebsprämie (Betriebsprämienregelung)

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 34
Zahlungsvoraussetzungen

Artikel 35
Aktivierung von Zahlungsansprüchen je beihilfefähige Hektarfläche

Artikel 36
Meldung der beihilfefähigen Hektarflächen

Artikel 37
Änderung von Zahlungsansprüchen

Artikel 38
Mehrfachanträge

Artikel 39
Nutzung der Flächen im Falle der aufgeschobenen Einbeziehung von Obst und Gemüse

Artikel 40
Nutzung von Flächen für die Hanferzeugung

Artikel 41
Obergrenze

Artikel 42
Nationale Reserve

Artikel 43
Nicht genutzte Zahlungsansprüche

Artikel 44
Übertragung von Zahlungsansprüchen

Artikel 45
Bedingungen für besondere Ansprüche

Artikel 46
Überprüfung der Zahlungsansprüche

Kapitel 2
Regionale und partielle Durchführung

Abschnitt 1
Regionale Durchführung

Artikel 47
Regionale Aufteilung der Obergrenze gemäß Artikel 41

Artikel 48
Regionale Anwendung der Betriebsprämienregelung

Artikel 49
Nutzung der Zahlungsansprüche

Artikel 50
Flächennutzung

Artikel 51
Grünland

Artikel 52
Bedingungen für die nach diesem Abschnitt festgesetzten Ansprüche

Abschnitt 2
Partielle Durchführung

Artikel 53
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 54
Zahlungen für Schafe und Ziegen

Artikel 55
Zahlungen für Rindfleisch

Artikel 56
Übergangszahlungen für Obst und Gemüse

Kapitel 3
Anwendung in den neuen Mitgliedstaaten, die die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung angewendet haben

Artikel 57
Einführung der Betriebsprämienregelung in den Mitgliedstaaten, die die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung angewendet haben

Artikel 58
Beihilfeantrag

Artikel 59
Nationale Reserve

Artikel 60
Nationale Obergrenzen gemäß Artikel 41

Artikel 61
Zuweisung der Zahlungsansprüche

Artikel 62
Grünland

Artikel 63
Voraussetzungen für die Zahlungsansprüche

Kapitel 4
Einbeziehung gekoppelter Zahlungen in die Betriebsprämienregelung

Artikel 64
Einbeziehung der gekoppelten Stützung in die Betriebsprämienregelung

Artikel 65
Einbeziehung der gekoppelten Stützung, die von der Betriebsprämienregelung ausgeschlossen war

Artikel 66
Einbeziehung der gekoppelten Stützung, die teilweise von der Betriebsprämienregelung ausgeschlossen war

Artikel 67
Fakultative Einbeziehung der gekoppelten Stützung, die teilweise von der

Kapitel 5
Besondere Stützung

Artikel 68
Allgemeine Regeln

Artikel 69
Ernteversicherung

Artikel 70
Fonds auf Gegenseitigkeit für Tier- und Pflanzenkrankheiten

Titel IV
Andere Beihilferegelungen

Kapitel 1
Gemeinschaftliche Beihilferegelungen

Abschnitt 1
Kulturspezifische Zahlung für Reis

Artikel 71
Anwendungsbereich

Artikel 72
Beihilfevoraussetzungen und -betrag

Artikel 73
Beihilfeflächen

Artikel 74
Überschreitung der Grundfläche

Abschnitt 2
Beihilfe für Stärkekartoffeln

Artikel 75
Beihilfebetrag

Artikel 76
Bedingungen

Abschnitt 3
Kulturspezifische Zahlung für Baumwolle

Artikel 77
Anwendungsbereich

Artikel 78
Bedingungen

Artikel 79
Grundflächen und Beträge

Artikel 80
Anerkannte Branchenverbände

Artikel 81
Zahlung der Beihilfe

Abschnitt 4
Beihilfe für Zuckerrüben- und Zuckerrohrerzeuger

Artikel 82
Anwendungsbereich

Artikel 83
Bedingungen

Artikel 84
Beihilfebetrag

Abschnitt 5
Übergangszahlungen für Obst und Gemüse

Artikel 85
Flächenbezogene Übergangsbeihilfe

Artikel 86
Höhe der Beihilfe und Beihilfefähigkeit

Abschnitt 6
Übergangszahlung für Beerenfrüchte

Artikel 87
Zahlung für Beerenfrüchte

Abschnitt 7
Schaf- und Ziegenprämien

Artikel 88
Geltungsbereich

Artikel 89
Begriffsbestimmungen

Artikel 90
Mutterschaf- und Ziegenprämie

Artikel 91
Zusatzprämie

Artikel 92
Gemeinsame Bestimmungen über die Prämien

Artikel 93
Individuelle Obergrenzen

Artikel 94
Übertragung von Prämienansprüchen

Artikel 95
Nationale Reserve

Artikel 96
Obergrenzen

Abschnitt 8
Zahlungen für Rindfleisch

Artikel 97
Anwendungsbereich

Artikel 98
Begriffsbestimmungen

Artikel 99
Sonderprämie

Artikel 100
Mutterkuhprämie

Artikel 101
Individuelle Höchstgrenzen für Mutterkuhprämien

Artikel 102
Übertragung von Ansprüchen auf Mutterkuhprämien

Artikel 103
Nationale Reserve von Ansprüchen auf Mutterkuhprämien

Artikel 104
Färsen

Artikel 105
Schlachtprämie

Artikel 106
Gemeinsame Bestimmungen für Prämien

Artikel 107
Obergrenzen

Artikel 108
Nach der Richtlinie 96/22/EG verbotene Stoffe

Kapitel 2
Nationale Beihilfen

Artikel 109
Nationale Beihilfe für Schalenfrüchte

Titel V
Anwendung der Direktzahlungen in den neuen Mitgliedstaaten

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 110
Einführung der Direktzahlungen

Kapitel 2
Regelung für die einheitliche Flächenzahlung

Artikel 111
Regelung für die einheitliche Flächenzahlung

Artikel 112
Jährlicher Finanzrahmen

Artikel 113
Fläche im Rahmen der Regelung für die einheitliche Flächenzahlung

Artikel 114
Unterrichtung

Kapitel 3
Gesonderte Zahlungen und besondere Stützung

Artikel 115
Gesonderte Zahlung für Zucker

Artikel 116
Gesonderte Zahlung für Obst und Gemüse

Artikel 117
Gesonderte Übergangszahlung für Obst und Gemüse

Artikel 118
Gemeinsame Bestimmungen für die gesonderten Zahlungen

Artikel 119
Besondere Stützung

Kapitel 4
Ergänzende einzelstaatliche Direktzahlungen und Direktzahlungen

Artikel 120
Ergänzende einzelstaatliche Direktzahlungen und Direktzahlungen

Artikel 121
Staatliche Beihilfe in Zypern

Titel VI
Mittelumschichtungen

Artikel 122
Mittelumschichtung für die Umstrukturierung in den Baumwollregionen

Artikel 123
Mittelumschichtung für die Umstrukturierung in den Tabakregionen

Titel VII
Durchführungs-, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Kapitel 1
Durchführungsbestimmungen

Artikel 124
Bestätigung von Zahlungsansprüchen

Artikel 125
Anwendung auf die Regionen in äußerster Randlage

Artikel 126
Staatliche Beihilfe

Artikel 127
Mitteilungen an die Kommission

Artikel 128
Verwaltungsausschuss für Direktzahlungen

Artikel 129
Durchführungsbestimmungen

Kapitel 2
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 130
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005

Artikel 131
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 247/2006

Artikel 24b

Artikel 132
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 378/2007

Artikel 133
Aufhebungen

Artikel 134
Übergangsbestimmungen

Artikel 135
Übergangsregelung für neue Mitgliedstaaten

Artikel 136
Inkrafttreten und Anwendung

2 Anhänge


 
 
 


Drucksache 716/08 Frucht


Drucksache 760/08

... c) Menschen mit Behinderungen, einschließlich Kindern, gleichberechtigt mit anderen ihre Fruchtbarkeit behalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 760/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

3 Präambel

Artikel 1
Zweck

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Allgemeine Grundsätze

Artikel 4
Allgemeine Verpflichtungen

Artikel 5
Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung

Artikel 6
Frauen mit Behinderungen

Artikel 7
Kinder mit Behinderungen

Artikel 8
Bewusstseinsbildung

Artikel 9
Zugänglichkeit

Artikel 10
Recht auf Leben

Artikel 11
Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen

Artikel 12
Gleiche Anerkennung vor dem Recht

Artikel 13
Zugang zur Justiz

Artikel 14
Freiheit und Sicherheit der Person

Artikel 15
Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe

Artikel 16
Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch

Artikel 17
Schutz der Unversehrtheit der Person

Artikel 18
Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit

Artikel 19
Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft

Artikel 20
Persönliche Mobilität

Artikel 21
Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen

Artikel 22
Achtung der Privatsphäre

Artikel 23
Achtung der Wohnung und der Familie

Artikel 24
Bildung

Artikel 25
Gesundheit

Artikel 26
Habilitation und Rehabilitation

Artikel 27
Arbeit und Beschäftigung

Artikel 28
Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz

Artikel 29
Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben

Artikel 30
Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport

Artikel 31
Statistik und Datensammlung

Artikel 32
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 33
Innerstaatliche Durchführung und Überwachung

Artikel 34
Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Artikel 35
Berichte der Vertragsstaaten

Artikel 36
Prüfung der Berichte

Artikel 37
Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und dem Ausschuss

Artikel 38
Beziehungen des Ausschusses zu anderen Organen

Artikel 39
Bericht des Ausschusses

Artikel 40
Konferenz der Vertragsstaaten

Artikel 41
Verwahrer

Artikel 42
Unterzeichnung

Artikel 43
Zustimmung, gebunden zu sein

Artikel 44
Organisationen der regionalen Integration

Artikel 45
Inkrafttreten

Artikel 46
Vorbehalte

Artikel 47
Änderungen

Artikel 48
Kündigung

Artikel 49
Zugängliches Format

Artikel 50
Verbindliche Wortlaute

Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

A. Denkschrift zu dem Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

A. Allgemeines

I. Entstehungsgeschichte

1. Behinderungsthematik im Kontext der Vereinten Nationen

2. Verhandlung des Übereinkommens

II. Sachstand

III. Würdigung des Übereinkommens

IV. Verhältnis des Übereinkommens zur Europäischen Gemeinschaft

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

I. Vorbemerkung

II. Zu den einzelnen Artikeln des Übereinkommens

Artikel 1
(Zweck)

Artikel 2
(Begriffsbestimmungen)

Artikel 3
(Allgemeine Grundsätze)

Artikel 4
(Allgemeine Verpflichtungen)

Artikel 5
(Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung)

Artikel 6
(Frauen mit Behinderungen)

Artikel 7
(Kinder mit Behinderungen)

Artikel 8
(Bewusstseinsbildung)

Artikel 9
(Zugänglichkeit)

Artikel 10
(Recht auf Leben)

Artikel 11
(Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen)

Artikel 12
(Gleiche Anerkennung vor dem Recht)

Artikel 13
(Zugang zur Justiz)

Artikel 14
(Freiheit und Sicherheit der Person)

Artikel 15
(Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe)

Artikel 16
(Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch)

Artikel 17
(Schutz der Unversehrtheit der Person)

Artikel 18
(Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit)

Artikel 19
(Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft)

Artikel 20
(Persönliche Mobilität)

Artikel 21
(Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen)

Artikel 22
(Achtung der Privatsphäre)

Artikel 23
(Achtung der Wohnung und der Familie)

Artikel 24
(Bildung)

Artikel 25
(Gesundheit)

Artikel 26
(Habilitation und Rehabilitation)

Artikel 27
(Arbeit und Beschäftigung)

Artikel 28
(Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz)

Artikel 29
(Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben)

Artikel 30
(Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport)

Artikel 31
(Statistik und Datensammlung)

Artikel 32
(Internationale Zusammenarbeit)

Artikel 33
(Innerstaatliche Durchführung und Überwachung)

Artikel 32
(Internationale Zusammenarbeit)

Artikel 33
(Innerstaatliche Durchführung und Überwachung)

Artikel 34
(Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen)

Artikel 35
(Berichte der Vertragsstaaten)

Artikel 36
(Prüfung der Berichte)

Artikel 37
(Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und dem Ausschuss)

Artikel 38
(Beziehungen des Ausschusses zu anderen Organen)

Artikel 39
(Bericht des Ausschusses)

Artikel 40
(Konferenz der Vertragsstaaten)

Artikel 41
(Verwahrer)

Artikel 42
(Unterzeichnung)

Artikel 43
(Zustimmung, gebunden zu sein)

Artikel 44
(Organisationen der regionalen Integration)

Artikel 45
(Inkrafttreten)

Artikel 46
(Vorbehalte)

Artikel 47
(Änderungen)

Artikel 48
(Kündigungen)

Artikel 49
(Zugängliches Format)

Artikel 50
(Verbindliche Wortlaute)

B. Denkschrift zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

A. Allgemeines

I. Sachstand des Fakultativprotokolls

II. Würdigung des Fakultativprotokolls

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

I. Vorbemerkung

II. Zu den einzelnen Artikeln des Fakultativprotokolls

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 540: Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zum Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen


 
 
 


Drucksache 294/08

... 2. die Fruchtbarkeit des Bodens zu erhalten und zu verbessern,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 294/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Zweck

§ 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes sind

§ 3
Anwendung

§ 4
Verbringen

§ 5
Inverkehrbringen

§ 7
Kennzeichnung, Verpackung

§ 8
Toleranzen

§ 9
Probenahmeverfahren, Analysemethoden

§ 10
Wissenschaftlicher Beirat

§ 11
Klärschlamm-Entschädigungsfonds

§ 12
Überwachung

§ 13
Behördliche Anordnungen

§ 14
Bußgeldvorschriften

§ 15
Rechtsverordnungen in bestimmten Fällen

§ 16
Ermächtigung zur Aufhebung von Rechtsvorschriften

§ 17
Übergangsregelung

§ 18
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Düngemittelgesetzes


 
 
 


Drucksache 367/08D

... Bodenbewirtschaftungspraxis (z.B. Methoden der Bodenbearbeitung, Zwischenfruchtanbau, diversifizierte Fruchtfolgen)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/08D




Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 247/2006

Artikel 2
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 320/2006

Artikel 13a
Staatliche Beihilfen

Artikel 3
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1405/2006

Artikel 4
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

Unterabschnitt II
Eröffnung und Aussetzung des Ankaufs

Artikel 11
Zeiträume der öffentlichen Intervention

Artikel 12
Eröffnung der öffentlichen Intervention

Artikel 13
Interventionshöchstmengen

Unterabschnitt III
Interventionspreise

Artikel 18
Interventionspreise

Artikel 34a
Bedingungen für die Gewährung der Beihilfe für Butter

Artikel 55
Quotensysteme

Abschnitt III
A Quoten für Kartoffelstärke

Artikel 84a
Quoten für die Kartoffelstärkeerzeugung

Unterabschnitt III
Kartoffelstärke

Artikel 95a
Prämie für Kartoffelstärke

Artikel 99
Beihilfe zur Verwendung von Magermilch und Magermilchpulver als Futtermittel

Artikel 100
Beihilfe für die Verarbeitung von Magermilch zu Kasein und Kaseinat

Artikel 119
Verwendung von Kasein und Kaseinat zur Käseherstellung

Artikel 180
Anwendung der Artikel 87, 88 und 89 EG-Vertrag

Artikel 5
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 3/2008

Artikel 6
Änderung der Verordnung (EG) Nr. [...]/2008 [GMO Wein]

Artikel 7
Aufhebungen

Artikel 8
Inkrafttreten

Anhang I

Anhang II

Anhang Xa
Quoten für Kartoffelstärke gemäß Artikel 84a

Anhang III

Vorschlag

Artikel 1
Die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 wird wie folgt geändert:

Artikel 12a
Revision

Artikel 16a
Spezifische Vorhaben für bestimmte Prioritäten

Artikel 2

Anhang

Anhang II
Exemplarische Liste von Vorhabensarten für die Prioritäten nach Artikel 16a

Vorschlag

Einziger Artikel

Anhang

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 166/08

... In der Regel erfolgt die Vermögensoffenbarung erst dann, wenn die Pfändung erfolglos war oder wenn eine Pfändung voraussichtlich keinen Erfolg haben wird. In modernen Vollstreckungsordnungen muss der Schuldner seine Erklärung zu Beginn des Verfahrens abgeben damit die Vollstreckungsorgane frühzeitig über die notwendigen Informationen verfügen39. Ein fruchtloser Pfändungsversuch ist daher in diesem Fall keine Voraussetzung für die Vermögensoffenbarung.



Drucksache 111/08

... 5. Befindet sich ein festes Lebensmittel in einer Aufgussflüssigkeit, so ist auch das Abtropfgewicht dieses Lebensmittels anzugeben. Als Aufgussflüssigkeiten im Sinne dieser Nummer gelten folgende Erzeugnisse – gegebenenfalls in Mischungen und auch gefroren oder tiefgefroren, sofern sie gegenüber den wesentlichen Bestandteilen der betreffenden Zubereitung nur eine untergeordnete Rolle spielen und folglich für den Kauf nicht ausschlaggebend sind: Wasser, wässrige Salzlösungen, Salzlake; Genusssäure in wässriger Lösung; Essig; wässrige Zuckerlösungen, wässrige Lösungen von anderen Süßungsstoffen oder -mitteln; Frucht- oder Gemüsesäfte bei Obst und Gemüse.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 111/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe für den Vorschlag und Ziele

Allgemeiner Kontext

Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Teilnehmer

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangsfrist

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Neufassung

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Vorschriften

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Allgemeine Grundsätze im Bereich der Information über Lebensmittel

Artikel 3
Allgemeine Ziele

Artikel 4
Grundsätze für die Pflicht zur Information über Lebensmittel

Artikel 5
Anhörung der Behörde

Kapitel III
Allgemeine Anforderungen an die Information über Lebensmittel und Pflichten der Lebensmittelunternehmer

Artikel 6
Grundlegende Anforderung

Artikel 7
Lauterkeit der Informationspraxis

Artikel 8
Pflichten

Kapitel IV
Vorgeschriebene Informationen über Lebensmittel

Abschnitt 1
Inhalt und Darstellungsform

Artikel 9
Liste der vorgeschriebenen Angaben

Artikel 10
Weitere vorgeschriebene Angaben für bestimmte Arten oder Kategorien von Lebensmitteln

Artikel 11
Abweichungen von den Vorschriften in Bezug auf vorgeschriebene Angaben

Artikel 12
Maße und Gewichte

Artikel 13
Verfügbarkeit und Platzierung vorgeschriebener Informationen über Lebensmittel

Artikel 14
Darstellungsform der vorgeschriebenen Angaben

Artikel 15
Versandverkauf

Artikel 16
Sprachliche Anforderungen

Artikel 17
Fehlen bestimmter vorgeschriebener Angaben

Abschnitt 2
Detaillierte Bestimmungen für vorgeschriebene Angaben

Artikel 18
Bezeichnung des Lebensmittels

Artikel 19
Verzeichnis der Zutaten

Artikel 20
Fehlen des Verzeichnisses der Zutaten

Artikel 21
Fehlende Angabe der Bestandteile von Lebensmitteln im Zutatenverzeichnis

Artikel 22
Kennzeichnung bestimmter Stoffe, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen

Artikel 23
Quantitative Angabe der Zutaten

Artikel 24
Nettomenge

Artikel 26
Gebrauchsanweisung

Artikel 27
Alkoholgehalt

Abschnitt 3
Nährwertdeklaration

Artikel 28
Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

Artikel 29
Inhalt

Artikel 30
Berechnung

Artikel 31
Form der Angabe

Artikel 32
Angabe auf der Grundlage einer Portion

Artikel 33
Andere Formen der Angabe

Artikel 34
Darstellungsform

Kapitel V
Freiwillige information über Lebensmittel

Artikel 35
Geltende Anforderungen

Artikel 36
Darstellung

Kapitel VI
Rechtsvorschriften auf nationaler Ebene

Artikel 37
Grundsatz

Artikel 38
Einzelstaatliche Bestimmungen über weitere vorgeschriebene Angaben

Artikel 39
Milch und Milcherzeugnisse

Artikel 40
Alkoholische Getränke

Artikel 41
Einzelstaatliche Maßnahmen für nicht fertig abgepackte Lebensmittel

Artikel 42
Mitteilungsverfahren

Artikel 43
Einzelheiten

Kapitel VII
Ausarbeitung nationaler Regelungen

Artikel 44
Nationale Regelungen

Artikel 45
Konformitätsvermutung

Artikel 46
Maßnahmen der Gemeinschaft

Artikel 47
Durchführungsbestimmungen

Kapitel VIII
Durchführungs-, Änderungs- und Schlussbestimmungen

Artikel 48
Technische Anpassungen

Artikel 49
Ausschuss

Artikel 50
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006

Artikel 51
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006

Artikel 52
Aufhebung

Artikel 53
Inkrafttreten

Anhang I
Spezielle Begriffsbestimmungen im Sinne von Artikel 2 Absatz 4

Anhang II
Zutaten, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen

Anhang III
Lebensmittel, deren Kennzeichnung eine oder mehrere zusätzliche Angaben enthalten muss

Anhang IV
Lebensmittel, für die eine Nährwertdeklaration nicht vorgeschrieben ist

Anhang V
Bezeichnung des Lebensmittels und spezielle zusätzliche Angaben

Teil
A Bezeichnung

Teil
B Vorgeschriebene Angaben zur Ergänzung der Bezeichnung

Teil
C Spezielle Anforderungen an die Bezeichnung Hackfleisch/faschiertes

Anhang VI
Angabe und Bezeichnung von Zutaten

Teil
A Spezielle Vorschriften für die Angabe von Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils

Teil
B Bezeichnung bestimmter Zutaten, bei denen die spezifische Bezeichnung durch die Angabe einer Kategorie ersetzt werden kann

Teil
C Nennung bestimmter Zutaten mit der Bezeichnung der betreffenden Klasse, gefolgt von ihrer spezifischen Bezeichnung oder der EG-Nummer

Teil
D Bezeichnung von Aromen im Zutatenverzeichnis

Teil
E Bezeichnung von zusammengesetzten Zutaten

Anhang VII
Quantitative Angabe der Zutaten

Anhang VIII
Angabe der Nettomenge

Anhang IX
Mindesthaltbarkeitsdatum

Anhang X
Alkoholgehalt

Anhang XI
Referenzmengen

Teil
A Referenzmengen für die Zufuhr von Vitaminen und Mineralstoffen (Erwachsene)

Teil
B Referenzmengen für die Zufuhr von Energie und ausgewählten Nährstoffen, die keine Vitamine oder Mineralstoffe sind (Erwachsene)

Anhang XII
Umrechnungsfaktoren

Umrechnungsfaktoren für die Berechnung der Energie

Anhang XIII
Abfassung und Gliederung der Nährwertdeklaration

Teil
A Abfassung der Nährwertdeklaration

Teil
B Gliederung der Nährwertdeklaration in Bezug auf Bestandteile von Kohlenhydraten und Fett

Teil
C Reihenfolge der Energie- und Nährwerte in einer Nährwertdeklaration

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 409/08

... 3. für die In-vitro-Befruchtung von Eizellen nur Samen verwendet wird, dessen Verwendung nach den Bestimmungen des



Drucksache 502/08

... Die Ausweitung der OKM Soziales auf übergreifende Fragen hat deren Bedeutung und ihre Auswirkungen deutlich verstärkt und den Weg für eine bessere horizontale Koordinierung geebnet. Es kam zu einer fruchtbaren Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss für Sozialschutz und anderen einschlägigen Ausschüssen wie dem Beschäftigungsausschuss und dem Ausschuss für Wirtschaftspolitik, die weiter verstärkt werden sollte. Gleiches gilt für den laufenden Prozess der Entwicklung von Synergien mit eng verbundenen Politikbereichen, wie der OKM zur allgemeinen und beruflichen Bildung, der EU-Gesundheitsstrategie7 und der Europäischen Agenda für die Integration von Zuwanderern. Die Kommission wird weiter Wege suchen, um die Koordinierung zwischen dem Ausschuss für Sozialschutz und anderen Ausschüssen und hochrangigen Gruppen zu verstärken; sie wird auch die Effizienz ihrer eigenen ständigen dienststellenübergreifenden Gruppe zum Thema Mainstreaming von sozialer Eingliederung und Sozialschutz sicherstellen.



Drucksache 398/08

... 1. begrüßt die Veröffentlichung des Weißbuchs Sport und hofft, dass es als Grundlage für die Sportwelt und die Kommission dienen wird, um in einen fruchtbaren und dauerhaften Dialog einzutreten; begrüßt die Bedeutung, die die Kommission dem Sport durch die Annahme dieses Weißbuchs zuerkennt;



Drucksache 236/08

... " detailliert beantworten zu können. Ich füge die Stellungnahme der Kommission an, und hoffe, dass wir unseren fruchtbaren politischen Dialog auch in der Zukunft weiterführen werden.



Drucksache 304/08

... Nach geltendem Recht kann der Gläubiger erst nach einem fruchtlosen Fahrnispfändungsversuch die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung, in deren Rahmen der Schuldner ein Verzeichnis seines gesamten Vermögens vorzulegen hat, verlangen.



Drucksache 293/1/08

... - dass Ernteangaben für Positionen gefordert werden, die sich über mehrere Fruchtarten erstrecken, z.B. anderweitig nicht genannte andere Hülsenfrüchte oder Handelsgewächse;



Drucksache 293/08

... " entspricht für Dauerkulturen der Fläche, die im Bezugserntejahr potenziell abgeerntet werden kann. Nicht dazu zählen alle nicht in die Erzeugung einbezogenen Flächen, wie Neuanpflanzungen, die noch keine Frucht bringen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 293/08




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Geltende Bestimmungen

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, wichtigste angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevantes Fachwissen

Wichtigste konsultierte Organisationen/Sachverständige

Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung - Zusammenfassung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Definitionen

Artikel 3
Erfassungsbereich

Artikel 4
Häufigkeit und Bezugszeitraum

Artikel 5
Genauigkeit

Artikel 6
Übermittlung an die Kommission

Artikel 7
Regionalstatistik

Artikel 8
Qualitätsbewertung und Bericht

Artikel 9
Ausschussverfahren

Artikel 10
Übergangszeitraum

Artikel 11
Aufhebung

Artikel 12
Inkrafttreten

Anhang I
Definitionen

A Tabellen 1, 2 und 3 von Anhang II

B Tabelle 4 von Anhang II

1. Regelfall:

2. Sonderfälle

2.1. Fruchtwechselwirtschaft

2.2. Vergesellschaftete Kulturen

2.3. Kombinierte Nutzung für Fruchtwechselwirtschaft und vergesellschaftete Kulturen

Anhang II
Übermittlungstabellen

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 180/08

... Von der Weiterverfolgung des Anspruchs kann, ggf. auch ohne Vollstreckungshandlung, vorläufig abgesehen werden, wenn die Einziehung wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse der Anspruchsgegnerin bzw. des Anspruchsgegners oder aus anderen Gründen vorübergehend keinen Erfolg haben würde und eine Stundung nach Nr. 1 nicht in Betracht kommt (befristete Niederschlagung). Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Anspruchsgegnerin oder des Anspruchsgegners sind in angemessenen Zeitabständen mindestens jährlich zu überprüfen. Die Verjährung ist rechtzeitig zu unterbrechen. Ist anzunehmen, dass die Einziehung wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse der Anspruchsgegnerin bzw. des Anspruchsgegners (z.B. mehrmalige fruchtlos gebliebene Vollstreckungen) oder aus anderen Gründen (z.B. Tod) dauernd ohne Erfolg bleiben wird, so darf von einer weiteren Verfolgung des Anspruchs abgesehen werden (unbefristete Niederschlagung). Dies gilt auch, wenn anzunehmen ist dass die Kosten der Einziehung im Verhältnis zur Höhe des Anspruchs zu hoch sind. Zu den Kosten zählt neben den Ausgaben, die durch die Einziehung unmittelbar entstehen auch der anteilige sonstige Verwaltungsaufwand.



Drucksache 261/08

... 12. fordert ferner die Verwendung von Verarbeitungsprodukten der ersten Stufe, wie z.B. Kartoffelschalen oder Fruchtfleisch, als

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 261/08




Die notwendige Überprüfung der EU-Vorschriften


 
 
 


Drucksache 493/08

... 23. fordert die Kommission auf, darauf hinzuweisen, dass es notwendig ist, einen bedeutenden Teil des Entwicklungshilfeetats der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten für die landwirtschaftliche Forschung und Ausbildung und den Austausch bewährter Verfahren für Landwirte vorzusehen, um effiziente und nachhaltige Anbausysteme, z.B. Fruchtwechsel und Mischkulturen, und eine partizipative sich an dem Bedarf vor Ort orientierende Pflanzen- und Tierzucht ohne Einsatz von GMO (genetisch veränderte Organismen) weiter zu entwickeln, um für Stabilität in der lokalen Lebensmittelversorgung und solide Bewirtschaftungssysteme mit langfristig niedrigem Energieeinsatz zu sorgen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 493/08




Transatlantische Beziehungen im Allgemeinen

2 Klimawandel

Terrorismus und Menschenrechte

Verbreitung von Kernwaffen, Raketenabwehr, Rüstungskontrolle und NATO

Entwicklungszusammenarbeit und Nahrungsmittelpreise

Internationale Beziehungen


 
 
 


Drucksache 437/08

... In seinem am 10.04.2007 verkündeten Urteil im Fall Evans gegen Vereinigtes Königreich hat die Große Kammer des EGMR festgestellt, dass die britische Regelung zum Zustimmungserfordernis beider Partner zur Nutzung von ex-vitro geschaffenen Embryonen keine Verletzung von Art. 2 EMRK (Recht auf Leben), Art. 8 EMRK (Recht auf Familienleben) oder Art. 14 EMRK (Verbot der Diskriminierung) darstelle. Die Beschwerdeführerin hatte sich dagegen gewandt, dass die britische Regelung es ihrem Ex-Partner ermöglicht habe, seine Zustimmung zur Aufbewahrung und Nutzung der mit gemeinsamen Erbgut ex-vitro produzierten Embryonen einseitig zurückzunehmen und es damit für sie - aufgrund nachträglich krankheitsbedingter Unfruchtbarkeit - unmöglich geworden sei, genetisch von ihr abstammende Kinder zu bekommen. Der Gerichtshof führt in seiner Begründung aus, dass dem Embryo noch nicht das Recht auf Leben aus Art. 2 EMRK zustehe und sich hinsichtlich Art. 8 EMRK die Rechte des Partners und der Beschwerdeführerin auf Achtung des Privat- und Familienlebens unvereinbar gegenüber stünden. Gleichzeitig müssten das öffentliche Interesse an der Zustimmungsregelung, nämlich die Gewährleistung von Rechtsklarheit und -sicherheit, sowie das Prinzip der Zustimmung bei der Abwägung beachtet werden. Die Große Kammer kommt vor diesem Hintergrund zu dem Ergebnis, dass die britische Regelung zum Zustimmungserfordernis einen gerechten Ausgleich der widerstreitenden privaten und öffentlichen Interessen schaffe.



Drucksache 789/08

... im April 2008 erteilten zentralen Zulassung für ein thalidomidhaltiges Fertigarzneimittel (Thalidomid Pharmion®) sind vor dem Hintergrund der von diesem Wirkstoff seinerzeit ausgelösten Contergan-Katastrophe wirksame Maßnahmen zu treffen, um, soweit dies nach menschlichem Ermessen möglich ist, zu verhindern, dass auf Grund der teratogenen (fruchtschädigenden) Wirkung dieses Wirkstoffes erneut Missbildungen bei Neugeborenen vorkommen. Gleiches gilt auch für ein lenalidomidhaltiges Fertigarzneimittel (Revlimid®), das ebenfalls im zentralen Verfahren eine Zulassung erhalten hat. Lenalidomid ist ein zu Thalidomid strukturverwandter Wirkstoff. Aufgrund der in einer Studie nachgewiesenen Teratogenität von Lenalidomid bei Tieren (Affen) kann vermutet werden, dass er bei Menschen vergleichbare teratogene Wirkungen wie Thalidomid hat.



Drucksache 571/08

... (a) in Verbindung mit dem Namen einer Frucht als zusammengesetzter Ausdruck zum Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die durch Gärung anderer Früchte als Weintrauben gewonnen werden, verwendet wird oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 571/08




Begründung

1. Kontext

Gründe und Ziele des Vorschlags: Vervollständigung des neuen GAP-Rechtsrahmens, der Verordnung über die einheitliche GMO EG Nr. 1234/2007

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte und Hauptmerkmale der horizontalen GMO

Rechtsgrundlage

Inhalt des Vorschlags

Subsidiaritätsprinzip

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Vereinfachung

Artikel 1
Die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 wird wie folgt geändert:

Artikel 55
Quotensysteme und Produktionspotenzial.

Abschnitt IV
Verfahrensvorschriften für Zucker- und Milchquoten”.

Abschnitt IV
A Produktionspotenzial im Weinsektor

Unterabschnitt I
Widerrechtliche Anpflanzungen

Artikel 85a
Nach dem 31. August 1998 getätigte widerrechtliche Anpflanzungen

Artikel 85b
Obligatorische Regularisierung der vor dem 1. September 1998 getätigten widerrechtlichen Anpflanzungen

Artikel 85c
Kontrolle des Nichtinverkehrbringens und der Destillation

Artikel 85d
Flankierende Maßnahmen

Artikel 85e
Durchführungsmaßnahmen

Unterabschnitt II
Vorübergehende Pflanzungsrechtregelung

Artikel 85f
Laufzeit

Artikel 85g
Vorübergehendes Rebpflanzungsverbot

Artikel 85h
Neuanpflanzungsrechte

Artikel 85i
Wiederbepflanzungsrechte

Artikel 85j
Nationale und regionale Reserve von Pflanzungsrechten

Artikel 85k
Erteilung von Pflanzungsrechten aus der Reserve

Artikel 85l
De minimis

Artikel 85m
Strengere nationale Vorschriften

Artikel 85n
Durchführungsmaßnahmen

Unterabschnitt III
Rodungsregelung

Artikel 85o
Laufzeit

Artikel 85p
Geltungsbereich und Begriffsbestimmung

Artikel 85q
Bedingungen für die Inanspruchnahme

Artikel 85r
Höhe der Rodungsprämie

Artikel 85s
Verfahren und Finanzmittel

Artikel 85t
Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen

Artikel 85u
Ausnahmen

Artikel 85v
De minimis

Artikel 85w
Ergänzende einzelstaatliche Beihilfe

Artikel 85x
Durchführungsmaßnahmen

Abschnitt IV
B Stützungsprogramme im Weinsektor

Unterabschnitt I
Einleitende Bestimmungen

Artikel 103i
Geltungsbereich

Artikel 103j
Vereinbarkeit und Kohärenz

Unterabschnitt II
Einreichung und Inhalt von Stützungsprogrammen

Artikel 103k
Einreichung von Stützungsprogrammen

Artikel 103l
Inhalt der Stützungsprogramme

Artikel 103m
Förderfähige Maßnahmen

Artikel 103n
Allgemeine Vorschriften für die Stützungsprogramme

Unterabschnitt III
Besondere Stützungsmassnahmen

Artikel 103o
Betriebsprämienregelung und Unterstützung für Weinbauern

Artikel 103p
Absatzförderung auf Drittlandsmärkten

Artikel 103q
Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen

Artikel 103r
Grüne Weinlese

Artikel 103s
Fonds auf Gegenseitigkeit

Artikel 103t
Ernteversicherung

Artikel 103u
Investitionen

Artikel 103v
Destillation von Nebenerzeugnissen

Artikel 103w
Destillation von Trinkalkohol

Artikel 103x
Dringlichkeitsdestillation

Artikel 103y
Verwendung von konzentriertem Traubenmost

Artikel 103z
Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen

Unterabschnitt IV
Verfahrensvorschriften

Artikel 103za
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel I
Vermarktungs- und Herstellungsvorschriften

Abschnitt I
Vermarktungsvorschriften

Artikel 113c
Vermarktungsregeln zur Verbesserung und Stabilisierung des gemeinsamen Marktes für Weine

Artikel 113d
Besondere Vorschriften für die Vermarktung von Wein

Abschnitt I
A Ursprungsbezeichnungen, geografische Angaben und traditionelle Begriffe im Weinsektor

Artikel 118a
Geltungsbereich

Unterabschnitt I
Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben

Artikel 118b
Begriffsbestimmungen

Artikel 118c
Inhalt der Schutzanträge

Artikel 118d
Schutzantrag für ein geografisches Gebiet in einem Drittland

Artikel 118e
Antragsteller

Artikel 118f
Nationales Vorverfahren

Artikel 118g
Prüfung durch die Kommission

Artikel 118h
Einspruchverfahren

Artikel 118i
Entscheidung über den Schutz

Artikel 118j
Homonyme

Artikel 118k
Gründe für die Verweigerung des Schutzes

Artikel 118l
Beziehung zu Marken

Artikel 118m
Schutz

Artikel 118n
Register

Artikel 118o
Benennung der zuständigen Kontrollbehörde

Artikel 118p
Kontrolle der Einhaltung der Spezifikationen

Artikel 118q
Änderungen der Produktspezifikationen

Artikel 118r
Löschung

Artikel 118s
Bestehende geschützte Weinnamen

Artikel 118t
Gebühren

Unterabschnitt II
Traditionelle Begriffe

Artikel 118u
Begriffsbestimmungen

Artikel 118v
Schutz

Abschnitt I
B Kennzeichnung und Aufmachung im Weinsektor

Artikel 118w
Begriffsbestimmung

Artikel 118x
Anwendbarkeit horizontaler Vorschriften

Artikel 118y
Obligatorische Angaben

Artikel 118z
Fakultative Angaben

Artikel 118za
Sprachen

Artikel 118zb
Anwendung

Abschnitt II
A Herstellungsvorschriften im Weinsektor

Unterabschnitt I
Keltertraubensorten

Artikel 120a
Klassifizierung von Keltertraubensorten

Unterabschnitt II
Önologische Verfahren und Einschränkungen

Artikel 120b
Geltungsbereich

Artikel 120c
Önologische Verfahren und Einschränkungen

Artikel 120d
Von den Mitgliedstaaten beschlossene restriktivere Vorschriften

Artikel 120e
Zulassung von önologischen Verfahren und Einschränkungen

Artikel 120f
Zulassungskriterien

Artikel 120g
Analysemethoden

Abschnitt I
B Regeln für Erzeugerorganisationen und Branchenverbände im Weinsektor

Artikel 125o
Anerkennung

Artikel 133a
Besondere Sicherheit im Weinsektor

Unterabschnitt V
Sonderbestimmungen für Einfuhren von Wein

Artikel 158a
Besondere Einfuhranforderungen für Wein

Artikel 175
Anwendung der Artikel 81 bis 86 des EG-Vertrags

Artikel 182a
Einzelstaatliche Beihilfe für Dringlichkeitsdestillation

Artikel 185a
Weinbaukartei und Aufstellung über das Produktionspotenzial

Artikel 185b
Obligatorische Mitteilungen im Weinsektor

Artikel 185c
Begleitdokumente und Register im Weinsektor

Artikel 185d
Benennung der zuständigen einzelstaatlichen Behörden im Weinsektor

Artikel 188a
Mitteilungen und Bewertung im Weinsektor

Artikel 190a

Artikel 194a
Kompatibilität mit dem Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 196
Organisation des Verwaltungsausschusses

Artikel 203b
Übergangsbestimmungen im Weinsektor

Artikel 2
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1184/2006

Artikel 1

Artikel 3
Aufhebungen und befristete weitere Anwendung

Artikel 4
Inkrafttreten

Anhang I

Teil IIIa
: Begriffsbestimmungen für den Weinsektor

Anhang II

Anhang Xb
Haushaltsmittel für Stützungsprogramme (gemäß Artikel 103n Absatz 1)

Anhang Xc
Haushaltsmittel für die Entwicklung des ländlichen Raums gemäß Artikel 190a Absatz 3

Anhang Xd
Haushaltsmittel für die Rodungsregelung

Anhang Xe
Flächen, die die Mitgliedstaaten für nicht rodungsfähig erklären können (gemäß Artikel 85u Absätze 1, 2 und 5) in ha

Anhang III

Anhang XIb
Kategorien von Weinbauerzeugnissen

1. Wein

2. Jungwein

3. Likörwein

4. Schaumwein

5. Qualitätsschaumwein

6. Aromatischer Qualitätsschaumwein

7. Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure

8. Perlwein

9. Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure

10. Traubenmost

11. Teilweise gegorener Traubenmost

12. Teilweise gegorener Traubenmost aus eingetrockneten Trauben

13. Konzentrierter Traubenmost

14. Rektifiziertes Traubenmostkonzentrat

15. Wein aus eingetrockneten Trauben

16. Wein aus überreifen Trauben

17. Weinessig

Anlage zu
Anhang XIb Weinbauzonen

Anhang IV

Anhang XVa
Anreicherung, Säuerung und Entsäuerung in bestimmten Weinbauzonen

A. Anreicherungsgrenzen

B. Anreicherungsverfahren

C. Säuerung und Entsäuerung

D. Behandlungen

Anhang XVb
Einschränkungen

A. Allgemeines

B. Frische Trauben, Traubenmost und Traubensaft

C. Weinmischungen

D. Nebenerzeugnisse

Anhang V


 
 
 


Drucksache 372/08

... 33. betont, dass eine fruchtbare Zusammenarbeit zwischen medizinischen Fachkräften und zuständigen Behörden notwendig und mit einem Mehrwert verbunden ist; fordert die Kommission auf, Zusammenschlüsse zwischen auf der rechtlichen, ethischen und fachlichen Ebene zusammenarbeitenden nationalen Transplantationsorganisationen in den Mitgliedstaaten zu fördern; stellt fest, dass in Mitgliedstaaten mit einem begrenzten Spenderpool in einigen Fällen keine adäquate transplantationsmedizinische Behandlung möglich ist; ist der Auffassung, dass insbesondere kleine Mitgliedstaaten von einer europäischen Zusammenarbeit eindeutig profitieren können;



Drucksache 5/08

... 3. Der BVVG wird das Recht eingeräumt, dem Pächter Fristen zur Beibringung von Unterlagen und zur Annahme eines Vertragsangebots zu setzen und bei fruchtlosem Fristablauf den Erwerbsantrag abzulehnen.



Drucksache 575/1/08

... und die bei sachgerechter Anwendung die Fruchtbarkeit des Bodens, die Gesundheit von Menschen, Haustieren und Nutzpflanzen nicht schädigen und den Naturhaushalt nicht gefährden

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 575/1/08




1. Zu § 1 Nr. 7

2. Zu § 1 Nr. 27 - neu -

3. Zu § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a

4. Zu § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe f

5. Zu § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a und § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a*

6. Zu § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b

7. Zu § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b, § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b, § 9 Abs. 2 Nr. 1, Anlage 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.1 Spalte 6 Satz 6, Zeile 1.4.6 Spalte 6 Satz 3 - neu -, Abschnitt 2 Zeile 2.3 Spalte 6, Zeile 2.4 Spalte 6 Satz 3, Anlage 2 Tabelle 6 Zeile 6.2.2 Spalte 2, Zeile 6.2.3 Spalte 2, Zeile 6.3.3 Spalte 2, Zeile 6.4.10 Spalte 2, Zeile 6.4.11 Spalte 2, Zeile 6.4.12 Spalte 2

8. Zu § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c und § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c

9. Zu § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb

10. Zu § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa

11. Zu § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2

12. Zu § 5 Abs. 1

13. Zu § 5 Abs. 3 Nr. 1

14. Zu § 5 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe d

15. Zu § 5 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe e - neu -*

16. Zu § 5 Abs. 3 Nr. 2

17. Zu § 5 Abs. 3 Nr. 2, 3 und Abs. 4 - neu -

18. Zu § 5 Abs. 4 - neu -*

19. Zu § 6 Abs. 9 Satz 1

20. Zu § 6 Abs. 9 Satz 2*

21. Zu § 7 Abs. 1 Satz 2 - neu -Dem § 7 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:

22. Zu § 9 Abs. 1 Satz 2 - neu -Dem § 9 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:

23. Zu Anlage 1 Abschnitt 1 Tabelle 1.3 Zeile 1.3.4 Spalte 4

24. Zu Anlage 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.1 Spalte 4, Zeile 1.4.2 Spalte 4, Zeile 1.4.3 Spalte 4, Zeile 1.4.6 Spalte 4

25. Zu Anlage 1 Abschnitt 2 Zeile 2.3 Spalte 6 erster Spiegelstrich,

26. Zu Anlage 1 Abschnitt 3 Zeile 3.1 Spalte 4

27. Zu Anlage 1 Abschnitt 3 Zeile 3.1 Spalte 4 und Zeile 3.2 Spalte 4

28. Zu Anlage 1 Abschnitt 4 Zeile 4.1.1 Spalte 2

29. Zu Anlage 1 Abschnitt 4 Zeile 4.1.1 Spalte 6

30. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Spalte 3 Überschrift

31. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.1 Zeile 1.1.5 Spalte 1, 2, 4, Zeile 1.1.6 Spalte 2, 3, 4, Zeile 1.1.7 Spalte 2, 3, 4

32. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.2 Zeile 1.2.2, 1.2.4, 1.2.6, 1.2.8, 1.2.10 Spalte 2, 3 und 4

33. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.3 Zeile 1.3.1 Spalte 2, Spalte 3, Zeile 1.3.2 Spalte 3

34. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.1 Spalte 4, Zeile 1.4.4. - neu -, Zeile 1.4.6 Spalte 4, Spalte 5

35. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.3 Spalte 4

36. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.5 Spalte 5

37. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

38. Zu Anlage 2 Tabelle 4

39. Zu Anlage 2 Tabelle 5 Überschrift der Spalte 4, Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.5 Spalte 3 Satz 1, Tabelle 10 Abschnitt 10.1 Zeile 10.1.2 Spalte 2 Nr. 2 und 3, Zeile 10.1.12 Spalten 1 bis 4, Zeile 10.2.6 Spalte 2 Nr. 1, Zeile 10.4.3 Spalte 2 und 4 jeweils Nr. 1

40. Zu Anlage 2 Tabelle 6 Abschnitt 6.2 Zeile 6.2.2 und 6.2.3 Spalte 3

41. Zu Anlage 2 Tabelle 6 Abschnitt 6.2 Zeile 6.2.4 Spalte 2 und Spalte 3

42. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Vorbemerkung Nummer 2

43. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.2 Spalte 3 Abs. 2

44. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.2 Spalte 3 zweiter Hinweis

45. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.4 Spalte 3

46. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.7 Spalte 3

47. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.8 Spalte 3

48. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.10 Spalte 2

49. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.2 Zeile 7.2.1 Spalte 3

50. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.2 Zeile 7.2.1 Spalte 3*

51. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.2 Zeile 7.2.2 Spalte 3

52. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.2 Zeile 7.2.3

53. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.3 Zeile 7.3.6 Spalte 3, Zeile 7.3.11 Spalte 3, Zeile 7.3.12 Spalte 3

54. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.3 Zeile 7.3.16 Spalte 1

55. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.3 Zeile 7.3.16 Spalte 2

56. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.1 Spalte 3

57. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.2 Spalte 2

58. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.2 Spalte 3

59. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.2 Spalte 3

60. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.3 Spalte 3

61. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.3 Spalte 3 dritter Absatz und siebter Absatz - neu -In Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.3 ist Spalte 3 wie folgt zu ändern:

62. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.4 Spalte 2

63. Zu den Tabellen 7 und 8 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.7 Spalte 2 und 3, Abschnitt 8.1 Zeile 8.1.3 Spalte 2 und 3 und Abschnitt 8.2 Zeile 8.2.9 Spalte 2 und 3

64. Zu Anlage 2 Tabelle 8 Abschnitt 8.3 Zeile 8.3.3 und 8.3.4 jeweils Spalte 3 Abs. 2

65. Zu Anlage 2 Tabelle 8 Abschnitt 8.3 Zeile 8.3.3 Spalte 3

66. Zu Anlage 2 Tabelle 8 Abschnitt 8.3 Zeile 8.3.4 Spalte 3

67. Zu Anlage 2 Tabelle 8 Abschnitt 8.3 Zeile 8.3.10 Spalte 1, Spalte 3, Zeile 8.3.11

68. Zu Anlage 2 Tabelle 10

Anlage 2
Tabelle 10: Kennzeichnung Vorbemerkungen, Hinweise:

69. Zu den einzelnen Vorschriften*

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe f


 
 
 


Drucksache 819/08

... 22. hebt hervor, dass Wälder für den Wasserkreislauf eine wichtige Rolle spielen und dass ein ausgewogenes Verhältnis von Wäldern, Wiesen und Äckern für eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung wichtig ist; hebt insbesondere die Bedeutung von Böden mit hohem Gehalt an organischen Stoffen und einer angepassten Fruchtfolge hervor; weist darauf hin, dass der zunehmende Flächenverbrauch eine Bedrohung für die Landwirtschaft, die Sicherung der Nahrungsmittelversorgung und die nachhaltige Wasserbewirtschaftung ist;



Drucksache 849/08

... Der neu eingefügte § 8a dient der Umsetzung von Artikel 4a der Entscheidung 2003/766/EG. Geregelt werden die Maßnahmen in Anlehnung an die Empfehlung 2006/565/EG der Kommission, die mindestens zu ergreifen sind, wenn sich der Schadorganismus trotz der eingeleiteten Bekämpfungsmaßnahmen in einem bestimmten Gebiet dauerhaft etablieren konnte und nachgewiesen worden ist, dass der Schadorganismus nicht mehr getilgt werden kann. Ziel dieser Maßnahmen ist es, eine weitere Ausbreitung des Schadorganismus von den Befallsgebieten in nicht befallene Gebiete zu verhindern sowie eine Bewirtschaftung der Flächen mit Mais als Bestandteil einer Fruchtfolge zu ermöglichen und wirtschaftliche Belastungen der Betriebe in den Befallsgebieten zu begrenzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 849/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

§ 8
Ausnahmen

§ 8a
Eingrenzungsprogramme

§ 9
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Neubekanntmachung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 8a

Zu § 8a

Zu § 8a

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 732: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bekämpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers


 
 
 


Drucksache 293/08 (Beschluss)

... - dass Ernteangaben für Positionen gefordert werden, die sich über mehrere Fruchtarten erstrecken, z.B. anderweitig nicht genannte andere Hülsenfrüchte oder Handelsgewächse;



Drucksache 364/08

... Ich freue mich auf einen fruchtbaren Dialog mit dem Bundesrat über die Gemeinschaftsaktion im Gesundheitsbereich.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.