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"Frucht"
Drucksache 32/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament über eine thematische Strategie für die städtische Umwelt KOM (2005) 718 endg.; Ratsdok. 5298/06
... Das integrierte Konzept für die lokale Umweltpolitik, und insbesondere für die Verkehrspolitik, basiert auf einer fruchtbaren Konsultation aller Beteiligten und ist der Schlüssel zum Erfolg einer erfolgreichen Anwendung von Umweltvorschriften und zu langfristigen Verbesserungen von Umweltqualität und Umweltleistung. Die kommunalen Behörden müssen bei der Übernahme entsprechender Managementmethoden unterstützt werden.
Drucksache 321/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den demografischen Herausforderungen und der Solidarität zwischen den Generationen (2005/2147(INI))
... 10. bedauert es, dass das Grünbuch nicht die Bedeutung der reproduktiven und sexuellen Gesundheit bei den demografischen Veränderungen hervorhebt; weist darauf hin, dass Unfruchtbarkeit, insbesondere bei Männern, vor allem in den Regionen mit hoher Industrialisierung zunimmt, und dass in einigen europäischen Ländern bereits bis zu 15% der Paare unter Unfruchtbarkeit leiden, die unter anderem auf Umweltverschmutzung durch chemische Substanzen zurückzuführen ist;
Drucksache 54/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Überprüfung der Strategie für nachhaltige Entwicklung - Ein Aktionsprogramm KOM (2005) 658 endg.; Ratsdok. 15796/05
... Bestimmte Muster der Land- und Seenutzung haben zur erhöhtem Verkehrsaufkommen, Energieverbrauch und Verschmutzung geführt, zu erhöhtem Risiko durch Überschwemmung und Verlust von Landschaften, Lebensräumen und biologischer Vielfalt5. Globale Muster der Ressourcennutzung sind besorgniserregend, da sie die Regenerationsfähigkeit des Planeten und die Funktionen des Ökosystems beeinträchtigt. Der Verlust an biologischer Vielfalt, teilweise durch den Klimawandel verursacht, hat wirtschaftliche Auswirkungen, unter anderem für die Touristik und für Sektoren, die auf bestimmte Funktionen des Ökosystems (Pollenflug, Fruchtbarkeit des Bodens, Verfügbarkeit und Qualität von Wasser) angewiesen sind oder auch für andere Sektoren, die biologische Daten als Innovationsquelle nutzen.
Mitteilung
1. EIN Aktionsrahmen
2. den Wandel herbeiführen: Konzentration auf Schlüsselthemen
2.1. Klimawandel und saubere Energien
2.2. Gesundheit
2.3. Soziale Ausgrenzung, Demografie und Migration
2.4. Management der natürlichen Ressourcen
2.5. Nachhaltiger Verkehr
2.6. Globale Herausforderungen in Bezug auf Armut und Entwicklung
3. Ergebnisse
3.1. Wirksamere Folgemaßnahmen
3.2. Bessere Politikgestaltung
4. Fazit
2 Anhänge
Anhang 1 Erklärung über die Leitprinzipien der nachhaltigen Entwicklung
3 Hauptziele
4 Umweltschutz
Sozialer Ausgleich und Zusammenhalt
Wirtschaftlicher Wohlstand
Unserer internationalen Verantwortung nachkommen
Leitprinzipien der Politik, Förderung und Schutz der Grundrechte
Gerechtigkeit innerhalb und zwischen den Generationen
Offene und demokratische Gesellschaft
Einbeziehung der Bürger
Einbeziehung der Unternehmen und Sozialpartner
politische Kohärenz und Governance
politische Integration
Einsatz der besten verfügbaren Kenntnisse
4 Vorsorgeprinzip
Den Verursacher haftbar machen
Anhang 2 Ziele, Vorgaben, Grundsätze und Massnahmen - Wie Fortschritte in Hinblick auf die Nachhaltigkeitsstrategie erreichen sind
1. Massnahmen gegen den Klimawandel
Allgemeines Ziel
Beispiele für Schlüsselmaßnahmen in der Gegenwart und Zukunft
2. FÖRDERUNG der Gesundheit - öffentliche Gesundheit
Allgemeines Ziel
Operationelle Ziele und Vorgaben
Beispiele für Schlüsselmaßnahmen in der Gegenwart und Zukunft
3. Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und Berücksichtigung demografischer Veränderungen
Allgemeines Ziel
Operationelle Ziele und Vorgaben
4. bessere Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen
Allgemeines Ziel
Operationelle Ziele und Vorgaben
Beispiele für Schlüsselmaßnahmen in der Gegenwart und Zukunft
5. Nachhaltige Verkehrsgestaltung
Allgemeines Ziel
Operationelle Ziele und Vorgaben
6. Bekämpfung weltweiter Armut und Entwicklungsförderung
Allgemeine Ziele
Operationelle Ziele und Vorgaben
Maßnahmen in der Gegenwart und Zukunft
Anhang 3 Überprüfung der EU-Strategie der nachhaltigen Entwicklung 2005: Erste Bestandsaufnahme und künftige Leitlinien Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische (KOM (2005) 37)
2 Vorwort
Teil I Nachhaltige Entwicklung - Was steht auf dem Spiel?
1. Einleitung
2. das EU-Konzept der nachhaltigen Entwicklung
3. Gründe für die Überprüfung
4. Bestandsaufnahme der Fortschritte
- Politik anders gestalten.
Kohärentere Politik
Ausbau der Methode der offenen Koordinierung
Preise und Anreize richtig gestalten
Investition in Wissenschaft und Technologie
Bürger und Unternehmen ansprechen und mobilisieren
- Nicht nachhaltige Trends
Klimaänderung und saubere Energie
Öffentliche Gesundheit
Armut und soziale Ausgrenzung
Alterung der Gesellschaft
Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen
Flächennutzung und Verkehr
Externe Aspekte der nachhaltigen Entwicklung
- Einhegen der Globalisierung
- Verbesserung der Governance auf globaler Ebene
- Entwicklungsfinanzierung
Teil II Den Herausforderungen begegnen
5. Künftige Leitlinien
5.1. Bekräftigung der Grundprinzipien der Strategie der Europäischen Union für nachhaltige Entwicklung
5.2. Bekräftigung des neuen Konzepts für die Politikgestaltung und die politische Kohärenz
5.3. Weitere Konzentration auf die wichtigsten nicht nachhaltigen Trends
5.4. Festlegung von Zielen, Vorgaben und Etappen
5.5. Gewährleistung eines wirksamen Monitoring
5.6. Stärkung der Eigenverantwortung und Verbesserung der Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Akteuren auf allen Ebenen
6. Nächste Schritte
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Drucksache 515/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung
Drucksache 281/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft - Bisherige Fortschritte und weitere Schritte zu einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) KOM (2006) 157 endg.; Ratsdok. 8231/06
... Insgesamt haben sich die Beratungen über Anlagevermögen und steuerliche Abschreibung und über Veräußerungsgewinne und -verluste als fruchtbar erwiesen, und die zuständige Untergruppe hat in mehreren Bereichen gemeinsame Ansätze ermittelt. Diese umfassen die Definition des abschreibungsfähigen Vermögenswerts, die Notwendigkeit einer einheitlichen Festlegung des Zeitpunkts der Erfassung von Vermögenswerten und das Konzept für immaterielle Vermögenswerte, insbesondere die Unterscheidung zwischen erworbenen und selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten. Auch einige Detailfragen wurden besprochen beispielsweise Vermögenswerte von sehr geringem Wert und ein Konzept für das rechtliche und das wirtschaftliche Eigentum. In anderen Bereichen bestehen nach wie vor unterschiedliche Auffassungen, z.B. über die Behandlung größerer Reparaturen an beschädigten Vermögenswerten. Die in der Untergruppe und der Arbeitsgruppe erzielten
Drucksache 932/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Iran
... 26. begrüßt den ersten Besuch einer Delegation des Majlis im Oktober im Europäischen Parlament und bringt seine Hoffnung zum Ausdruck, dass dieser fruchtbare Austausch sowie die vorliegende Entschließung Teil eines anhaltenden Dialogs sein werden, der zu einer allmählichen Annäherung zwischen dem Iran und der Europäischen Union auf der Grundlage gemeinsamer Werte, wie sie in der Charta und den Übereinkommen der Vereinten Nationen verankert sind, führen wird;
Drucksache 354/06
... Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Festsetzung einer Frist zum Abschluss des Disziplinarverfahrens einschließlich der Einstellung des Disziplinarverfahrens nach fruchtlosem Ablauf der Frist
Drucksache 729/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Beziehungen zwischen der EU und China (2005/2161(INI))
... 4. bedauert es, dass die verstärkten Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zu China zu keinen wesentlichen Fortschritten hinsichtlich Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit und damit der wichtigsten Bereiche des politischen Dialogs zwischen China und der Europäischen Union geführt haben; vertritt diesbezüglich die Ansicht, dass die Entwicklung der Handelsbeziehungen zu China mit der Entwicklung eines echten, fruchtbaren und effizienten politischen Dialogs einhergehen muss;
Drucksache 350/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament - Das Modernisierungsprogramm für Universitäten umsetzen:
... Jedoch unterschätzen viele europäische Universitäten in diesem Zusammenhang immer noch den potentiellen Gewinn, der sich aus dem Transfer von Wissen in Wirtschaft und Gesellschaft ergeben kann, während die Industrie nicht die hinreichende Aufnahmefähigkeit entwickelt hat, um das Potential universitärer Forschung zu nutzen. Die wechselseitige Befruchtung mit Unternehmen und mit der Gesellschaft im Allgemeinen bleibt deshalb schwierig. Dieser Mangel an Offenheit gegenüber Unternehmen zeigt sich auch in den Karriereentscheidungen von Promovierten, die oft ihre ganze Berufslaufbahn entweder in der Hochschule oder in der Industrie verfolgen, aber nicht als Unternehmer.
Drucksache 549/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens
... (2) Liegt für eine solche Forderung ein vollstreckbarer Schuldtitel oder ein Endurteil vor so obliegt es dem Schuldner binnen einer Frist von einem Monat, die mit dem Prüfungstermin oder im schriftlichen Verfahren mit dem Bestreiten der Forderung beginnt, den Widerspruch zu verfolgen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt ein Widerspruch als nicht erhoben. Das Insolvenzgericht erteilt dem Schuldner und dem Gläubiger, dessen Forderung bestritten worden ist, einen beglaubigten Auszug aus der Tabelle und weist den Schuldner auf die Folgen einer Fristversäumung hin. Der Schuldner hat dem Gericht die Verfolgung des Anspruchs nachzuweisen.
Drucksache 209/06
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zu einem Gemeinschaftspatentsystem in Europa
... Entsprechend dem Fragenkatalog der Kommission werden auch Wege zu einer Verbesserung des europäischen Patentschutzsystems dargestellt. Zum einen ist auf eine weitere Harmonisierung des Patentrechts zu dringen, wobei die Überlegungen auch eine Vereinheitlichung der Rechtspraxis einschließen. Zum zweiten könnte die umstrittene Sprachenfrage mit dem Hinweis auf die Sprachenregelung in der sog. Transparenzrichtlinie befruchtet werden. Schließlich sollte auch darauf hingewiesen werden dass bereits heute mit dem EPÜ-Streitregelungsabkommen ein weit gediehenes Vorhaben zur Verfügung steht, das den von der Kommission gesetzten Forderungen nach einem bezahlbaren und benutzerfreundlichen System besser und schneller gerecht würde als das Gemeinschaftspatent in seiner derzeitigen Ausprägung.
Drucksache 588/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelenzyme und zur Änderung der Richtlinie 83/417/EWG des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 des Rates, der Richtlinie 2000/13 /EG sowie der Richtlinie 2001/112 /EG des Rates KOM (2006) 425 endg.; Ratsdok. 12179/06
... /EG des Rates über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung, die Richtlinie 83/417/EWG des Rates über bestimmte Milcheiweißerzeugnisse (Kaseine und Kaseinate) für die menschliche Ernährung sowie die Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Wein die Verwendung bestimmter Lebensmittelenzyme in diesen besonderen Erzeugnissen.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Übereinstimmung mit anderen politischen Maßnahmen und Zielen der Union
2. Anhörung betroffener Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung betroffener Kreise
Anhörungsmethoden, wichtigste Zielsektoren und allgemeines Profil der Anhörungsteilnehmer
Zusammenfassung der Stellungnahmen sowie Art und Weise ihrer Berücksichtigung
1. Harmonisierung und Anwendungsbereich des Rechtsakts:
2. Harmonisierung von Sicherheitsbewertung und Zulassung:
3. Kennzeichnung von Lebensmittelenzymen:
4. Zeitlich begrenzte Zulassung:
5. Übergangszeiten:
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Folgenabschätzung
1. Keine Maßnahmen
1.1 Wirtschaftliche Folgen
1.2 Soziale Folgen
2. Andere als gesetzgeberische Maßnahmen
2.1 Wirtschaftliche Folgen
2.2 Soziale Folgen
3. Regelungsansatz
3.1 Wirtschaftliche Folgen
3.2 Soziale Folgen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Simulation, Pilotphase und Übergangszeit
• Vereinfachung
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Nähere Erläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand, Anwendungsbereich und Definitionen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Gemeinschaftsliste zugelassener Lebensmittelenzyme
Artikel 4 Gemeinschaftsliste der Lebensmittelenzyme
Artikel 5 Allgemeine Bedingungen für die Aufnahme von Lebensmittelenzymen in die Gemeinschaftsliste sowie für deren Verwendung
Artikel 6 Inhalt der Gemeinschaftsliste der Lebensmittelenzyme
Artikel 7 Aufnahme genetisch veränderter Enzyme in die Gemeinschaftsliste
Kapitel III Kennzeichnung
Abschnitt 1 Kennzeichnung von Lebensmittelenzymen, die nicht für den Verkauf an Endverbraucher bestimmt Sind
Artikel 8 Kennzeichnung von Lebensmittelenzymen, die nicht für den Verkauf an Endverbraucher bestimmt sind
Artikel 9 Angaben zur Kenntlichmachung von Lebensmittelenzymen
Artikel 10 Angaben bei Beimengung anderer Stoffe oder Lebensmittelzutaten zu Lebensmittelenzymen
Artikel 11 Angaben bei der Mischung von Lebensmittelenzymen mit anderen Lebensmittelzutaten
Artikel 12 Allgemeine Angaben über Lebensmittelenzyme
Abschnitt 2 Kennzeichnung von Lebensmittelenzymen, die für den Verkauf an Endverbraucher bestimmt Sind
Artikel 13 Kennzeichnung von Lebensmittelenzymen, die für den Verkauf an Endverbraucher bestimmt sind
Abschnitt 3 Sonstige Kennzeichnungserfordernisse
Artikel 14 Sonstige Kennzeichnungserfordernisse
Kapitel IV Verfahrensvorschriften und Durchführung
Artikel 15 Informationspflichten
Artikel 16 Ausschuss
Artikel 17 Gemeinschaftliche Finanzierung der Harmonisierung
Kapitel V Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 18 Erstellung der Gemeinschaftsliste der Lebensmittelenzyme
Artikel 19 Übergangsmaßnahmen für bestimmte Lebensmittelenzyme, für die es bereits Regelungen im Gemeinschaftsrecht gibt
Artikel 20 Änderung der Richtlinie 83/417/EWG
Artikel 21 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999
Artikel 22 Änderung der Richtlinie 2000/13/EG
Artikel 23 Änderung der Richtlinie 2001/112/EG
Artikel 24 Inkrafttreten
Finanzbogen
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Drucksache 138/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften "Eine EU-Strategie für Biokraftstoff e " KOM (2006) 34 endg.; Ratsdok. 6153/06
... Es gibt auch Befürchtungen betreffend die Beeinträchtigung der Bodenfruchtbarkeit, die Verfügbarkeit und die Qualität von Wasser, den Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln usw. Zu den Vorbehalten hinsichtlich der sozialen Folgen gehören die mögliche Auflösung von Gemeinschaften und die Konkurrenz zwischen der Erzeugung von
1. Einleitung
2. das Biokraftstoffpotenzial Ausschöpfen - EIN strategisches Konzept
2.1. Biokraftstoffe der ersten Generation
2.2. Die Biokraftstoffe der zweiten und der folgenden Generationen
2.3. Biokraftstoffe in Entwicklungsländern
3. Die Biokraftstoffstrategie - sieben politische Schwerpunkte
3.1. Förderung der Nachfrage nach Biokraftstoffen
3.2. Nutzung der Umweltvorteile
3.3. Entwicklung von Erzeugung und Vertrieb von Biokraftstoffen
3.4. Expansion der Rohstoffproduktion
3.5. Mehr Möglichkeiten für den Handel
3.6. Unterstützung von Entwicklungsländern
3.7. Förderung von Forschung und Entwicklung
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Drucksache 507/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft KOM (2006) 386 endg.; Ratsdok. 11706/06
... Innovation ist die Frucht komplexer, interaktiver Abläufe und schließt auch die Fähigkeit von Unternehmen ein, komplementäres Wissen von anderen Marktbeteiligten, Organisationen und Einrichtungen zu erschließen.
Begründung
1. Einführung
2. Kohäsion, Wachstum, Beschäftigung
2.1. Die überarbeitete Lissabon-Agenda
2.2. Der Beitrag der Kohäsionspolitik zu Wachstum und Beschäftigung
3. Der Rahmen für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013
3.1. Konzentration
3.2. Konvergenz
3.3. Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung
3.4. Europäische territoriale Zusammenarbeit
3.5. Governance
4. Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013
4.1. Leitlinie: Stärkung der Anziehungskraft Europas für Investoren und
4.1.1. Ausbau und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur
4.1.2. Stärkung der Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum
4.1.3. Eine Lösung für Europas intensiven Einsatz traditioneller Energiequellen
4.2. Leitlinie: Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum
4.2.1. Mehr und gezieltere Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung
4.2.2. Innovation erleichtern und unternehmerische Initiative fördern
4.2.3. Förderung der Informationsgesellschaft für alle
4.2.4. Besserer Zugang zu Finanzmitteln
4.3. Leitlinie: Mehr und bessere Arbeitsplätze
4.3.1. Mehr Menschen an das Erwerbsleben heranführen und die Sozialschutzsysteme
4.3.2. Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die
4.3.3. Steigerung der Investitionen in Humankapital durch bessere Ausbildung und
4.3.4. Verwaltungskapazitäten
4.3.5. Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte
5. Der teritoriale Aspekt der Kohäsionspolitik
5.1. Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung
5.2. Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums, von
5.3. Zusammenarbeit
5.4. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
5.5. Transnationale Zusammenarbeit
5.6. Interregionale Zusammenarbeit
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Anhang Strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft, 2007-2013
1. Einleitung Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013
1.1 Leitlinie: Stärkung der Anziehungskraft Europas für Investoren und Arbeitskräfte
1.1.1 Ausbau und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur
1.1.2 Stärkung der Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum
1.1.3 Eine Lösung für Europas intensiven Einsatz traditioneller Energiequellen
1.2 Leitlinie: Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum
1.2.1 Mehr und gezieltere Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung
1.2.2 Innovation erleichtern und unternehmerische Initiative fördern
1.2.3 Förderung der Informationsgesellschaft für alle
1.2.4 Besserer Zugang zu Finanzmitteln
1.3 Leitlinie: Mehr und bessere Arbeitsplätze
1.3.1 Mehr Menschen an das Erwerbsleben heranführen und die Sozialschutzsysteme modernisieren
1.3.2 Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte steigern
1.3.3 Steigerung der Investitionen in Humankapital durch bessere Ausbildung und Qualifikation
1.3.4 Verwaltungskapazitäten
1.3.5 Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte
2. DER territoriale Aspekt DER Kohäsionspolitik
2.1 Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung
2.2 Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums, von Fischereigebieten und von Gebieten mit naturbedingten Nachteilen
2.3 Zusammenarbeit
2.4 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
2.5 Transnationale Zusammenarbeit
2.6 Interregionale Zusammenarbeit
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Drucksache 5/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Strategischer Plan zur legalen Zuwanderung KOM (2005) 669 endg.; Ratsdok. 5052/06
... 8 Die Eurostat-Reihe von Bevölkerungsvorausschätzungen ist eine von verschiedenen Szenarien der Bevölkerungsentwicklung, die auf Annahmen der Fruchtbarkeit, Sterblichkeit und Migration basieren. Das Trendszenario berücksichtigt keine zukünftigen Maßnahmen, die demografische Trends beeinflussen könnten, und enthält vier Varianten: die "
1. Einleitung
1.1. Politischer Hintergrund
1.2. Die Lissabon-Agenda und demografische Trends
2. Legilative Maßnahmen für die Zuwanderung von Arbeitskräften
2.1. Allgemeine Rahmenrichtlinie
2.2. Vier spezifische Richtlinien
2.2.1. Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt hoch qualifizierter Arbeitnehmer13
2.2.2. Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Saisonarbeitnehmern
2.2.3.Vorschlag für eine Richtlinie über Verfahren zur Regelung der Einreise, des befristeten Aufenthalts und der Wohnsitznahme von innerbetrieblich versetzten Arbeitnehmern
2.2.4. Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von bezahlten Auszubildenden
2.3. Sonstige legislative Maßnahmen
3. Wissensaufbau und Integration
3.1. Information und politische Debatte
3.2. Europäisches Portal zur beruflichen Mobilität EURES
3.3. Europäisches Migrationsnetz EMN
4. Integration
5. Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern
5.1. Instrumente zur Förderung der zirkulären Migration und der Rückkehrmigration
5.2. Schulung in den Herkunftsländern
6. Fazit
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Drucksache 17/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die ökologische/biologische Erzeugung und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates über den ökologischen Landbau / die biologische Landwirtschaft und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel KOM (2005) 671 endg.; Ratsdok. 5101/06
... (11) Der ökologische Pflanzenbau sollte dazu beitragen, die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und zu verbessern und die Bodenerosion zu verhindern. Die Pflanzen sollten ihre Nahrung vorzugsweise über das Boden-Ökosystem beziehen und nicht aus in den Boden eingebrachten leicht löslichen Düngemitteln.
Drucksache 686/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat zur Überprüfung der Regelung für Energiepflanzen (gemäß Artikel 92 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe)
... -Substitution gewährt würde, während die Flächenstilllegung in eine verbindliche, langfristige und nicht in die Fruchtfolge einbezogene Regelung umgewandelt werden sollte.
Vorschlag
Bericht
1. Einleitung
2. Gegenstand des Berichts
3. Sachstand und jüngste Entwicklungen in der EU-15
3.1 Anwendung der Regelung
3.2 Unter die Energiepflanzenregelung fallende Kulturen und Flächen
3.3 Kurzfristige Entwicklung der Aussichten für Energiepflanzen in der EU-15
3.4 Erste Ergebnisse des Bewertungsberichts
4. Lage in den neuen Mitgliedstaaten und Anpassung der Regelung
4.1. Rechtlicher Status der Beihilfe für Energiepflanzen
4.2. Umsetzung der Biokraftstoff-Initiative
4.3 Kurzfristige Entwicklungsaussichten für Energiepflanzen in den neuen Mitgliedstaaten
5. Die Zukunft: Möglichkeiten zur Verbesserung der Regelung
5.1. Ausdehnung der Energiepflanzenbeihilfe auf alle neuen Mitgliedstaaten
5.2 Anpassung der garantierten Höchstfläche
5.3. Einführung einer einzelstaatlichen Beihilfe für die Anpflanzung mehrjähriger Kulturen
5.4. Möglichkeiten der Vereinfachung der Energiepflanzenregelung
6. Schlussfolgerungen
Begründung
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 90a Einzelstaatliche Beihilfe
Artikel 2
Artikel 3
Anhang
Finanzbogen
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Drucksache 131/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Stand der Beitrittsvorbereitungen Bulgariens
... 6. begrüßt, dass 18 bulgarische parlamentarische Beobachter im Europäischen Parlament vertreten sind, und hofft, dass die fruchtbare Zusammenarbeit zwischen dem Parlament, der Kommission und dem Rat bei den Entscheidungen über die Fortschritte Bulgariens auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft fortgesetzt wird;
Drucksache 804/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments über Nanowissenschaften und Nanotechnologien: Ein Aktionsplan für Europa 2005-2009 (2006/2004(INI))
... 18. erkennt an, dass die Integration sozialer, gesundheitlicher und sicherheitsrelevanter Aspekte in die technologische Entwicklung der Nanowissenschaften und Nanotechnologien ein wesentliches Element einer verantwortungsvollen Strategie ist; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die europäische Industrie in dieser Hinsicht eindringlich auf, einen fruchtbaren Dialog mit allen beteiligten Kreisen zu führen um die Entwicklungen nachhaltig zu gestalten;
Drucksache 515/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung
Drucksache 15/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die garantiert traditionellen Spezialitäten bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln KOM (2005) 694 endg.; Ratsdok. 5098/06
... einschließlich Fruchteis.
Drucksache 178/06
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Berlin, Bremen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b, 125c, 143c)
... künstliche Befruchtung beim Menschen
Drucksache 623/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts
... "), dass die Forderung rechtskräftig festgestellt und ein erster Vollstreckungsversuch fruchtlos geblieben ist. Künftig soll nach dem neuen Satz 2 demgegenüber die ausdrückliche, schriftliche Einwilligung des Mandanten genügen, um dem Rechtsanwalt eine Forderungsabtretung oder die Übertragung ihrer Einziehung zu gestatten. Der Schutzzweck der Regelung, die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht abzusichern, erfordert keine weiteren Einschränkungen. Weil der Mandant den Rechtsanwalt von der Pflicht zur Verschwiegenheit entbinden kann, ist es konsequent, ihm die Entscheidung zu überlassen, ob sein Anwalt Vergütungsforderungen auch an Nichtanwälte abtreten darf. Die neue Regelung ermöglicht es insbesondere, dass Rechtsanwälte das Inkasso ihrer Honorare auf Verrechnungsstellen übertragen. Die Abtretung kann im Rahmen eines Factoring auch als Finanzierungsinstrument genutzt werden.
Drucksache 903/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Brustkrebs in der erweiterten Europäischen Union
... E. in der Erwägung, dass junge, an Brustkrebs erkrankte Frauen in besonderem Maße von Problemen wie der Reintegation in den Arbeitsmarkt und einer mangelnden finanziellen Absicherung betroffen sind und dass sie sich zudem mit ganz spezifischen Problemen der Lebensplanung wie Unfruchtbarkeit in Folge hormoneller Behandlung oder einer Diagnose während der Schwangerschaft konfrontiert sehen,
Drucksache 398/06
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Ablösung der Betriebsordnung für pharmazeutische Unternehmer
... Maßnahmen der medizinisch unterstützten Befruchtung sind die Besonderheiten der Verfahren zu berücksichtigen.
Drucksache 521/06
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Mitteilungen, Angaben und Erhebungen zu Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse
   Fruchtproduktion
Drucksache 153/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie
... "Obwohl die Vorschrift grundsätzlich ein abgestuftes aufsichtliches Verfahren vorsieht, ermöglicht es Absatz 3, in Ausnahmefällen die Maßnahmen nach Absatz 1 auch ohne vorherige Anordnung nach § 25a Abs. 1 Satz 5 und fruchtlosen Fristablauf zu verhängen bzw. eine solche Anordnung mit einer Maßnahme nach Absatz 1 zu verbinden. Ein solches Vorgehen wird auf gravierende Fälle beschränkt bleiben müssen, in denen die Schwere der Mängel oder die Risikolage des Instituts, der Institutsgruppe oder der Finanzholding-Gruppe einen Kapitalaufschlag, die Anordnung risikomindernder Maßnahmen oder die Begrenzung der Geschäftstätigkeit bereits als flankierende Maßnahme in der Phase der Mängelbeseitigung erforderlich machen.
Drucksache 743/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften "Die demografische Zukunft Europas - von der Herausforderung zur Chance " KOM (2006) 571 endg.; Ratsdok. 14114/06
... – Die durchschnittliche Zahl von Kindern je Frau (konjunkturelle Fruchtbarkeitsziffer) ist niedrig – sie beträgt 1,5 Kinder für die EU der 25, was deutlich unterhalb des Reproduktionsniveaus von 2,1 liegt, das für eine Aufrechterhaltung der Bevölkerung erforderlich ist, wenn keine Immigration erfolgt. Bis 2030 wird für die EU der 25 ein begrenzter Anstieg auf 1,6 vorausgesagt2.
1. Die zunehmende Alterung der Bevölkerung in Europa: Tendenzen und Perspektiven
2. Auswirkungen der zunehmenden Alterung der Bevölkerung
2.1. Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, die Produktivität und das Wirtschaftswachstum
2.2. Auswirkungen auf den Sozialschutz und die öffentlichen Finanzen
3. Eine konstruktive Reaktion auf die demografische Herausforderung
3.1. Ein Europa, das die demografische Erneuerung begünstigt
3.2. Ein Europa, das Arbeit aufwertet: mehr Beschäftigung und ein längeres aktives Leben hoher Qualität
3.3. Ein produktiveres und leistungsfähigeres Europa
3.4. Ein Europa, das auf die Aufnahme und Integration von Migranten vorbereitet ist
3.5. Ein Europa mit zukunftsfähigen öffentlichen Finanzen: Garant eines angemessenen Sozialschutzes und des Ausgleichs zwischen den Generationen
4. Schlussfolgerungen: Von der Herausforderung zur Chance
APPENDIX: MAIN EUROPEAN DEMOGRAPHIC TRENDS AND DATA Projections – EU-25
Life expectancy at birth
Employment rate of older workers
Fertility and female employment rates
Net migration rate vs. natural population growth
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Drucksache 546/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung des Deutschen Ethikrats (Ethikratgesetz - EthRG )
... Beratungsgegenstände sind vielmehr Bereiche, in denen dem Bund die Gesetzgebungskompetenz zukommt so bzgl. des Rechts der Wirtschaft, z.B. im Patentrecht (Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG), bei der Förderung wissenschaftlicher Forschung (Art. 74 Abs. 1 Nr. 13 GG), der Zulassung zu ärztlichen Berufen und des Verkehrs mit Arzneien (Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG) sowie der künstlichen Befruchtung, der Untersuchung und künstlichen Veränderung von Erbinformation und der Transplantation von Organen und Geweben (Art. 74 Abs. 1 Nr. 26 GG), von der der Bund auch vielfältig bereits Gebrauch gemacht hat. Die Staatspraxis zeigt zudem, dass es im Hinblick auf derartige Beratungs- und Aufklärungsgremien durchaus parallele Bundes- und Länderinstitutionen gibt. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass Länder ebenfalls bioethische Beratungsgremien auf Landesebene einrichten, um in Bereichen ihrer Gesetzgebungskompetenz ethische Fragen zu diskutieren wie dies in einigen Ländern bereits geschehen ist.
Drucksache 194/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt der 810. Sitzung des Bundesrates am 29. April 2005
Entwurf eines Gesetzes zur Straffung der Umweltstatistik
... Die Bilanzierung von Hauptnutzungsarten ist nur mit ganz erheblichem Verwaltungsaufwand möglich, die Bilanzierung von Kulturarten ist zudem nicht sinnvoll, zum einen wechseln diese jährlich im Rahmen der Fruchtfolge, zum anderen korrespondiert die Erstellung oder Fortschreibung von (Teil)Landschaftsplänen nicht mit der Agrarstatistik.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zur Überschrift des Gesetzentwurfs
3. Zur Überschrift des Gesetzentwurfs
4. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1
5. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1
6. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a
7. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 3
8. Hilfsempfehlung zu Ziffer 7
9. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 1 Satz l
10. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 3, § 18 Abs. 3 Satz 3 - neu -
11. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 Nr. 1
12. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz l
13. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
14. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5
15. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Nr. 3
16. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1
17. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b
18. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c,
19. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c
20. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2
21. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 2
22. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 4 Nr. 2
23. Zu Artikel 1 § 10
24. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 2
25. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 3 und 5 UStatG
26. Zu Artikel 1 § 12
27. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 2 Satz l
28. Zu Artikel 1 § 13
29. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2
30. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 bis 14
31. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 - neu - und Satz 2
32. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 2 Satz 2 - neu -
33. Zu Artikel 1 § 14 Satz 1 und 2
34. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2
35. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 1 Nr. 1 und 2
36. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 1
37. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 2 Satz 1 und 3
38. Zu Artikel 1 § 16
39. Zu Artikel 1 § 16 Buchstabe a
40. Zu Artikel 1 § 16 Buchstabe a
41. Zu Artikel 1 § 16 Nr. 1
42. Zu Artikel 1 § 16 Nr. 2
43. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 1
44. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 4
45. Zu Artikel 1 § 21 Nr. 2
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Drucksache 437/05
Verordnung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Zweite Verordnung zur Änderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... Obwohl die biologischen Eigenschaften der verschiedenen Pelztiere nicht annähernd so gut untersucht sind wie etwa die der landwirtschaftlichen Nutztiere, ist unbestritten, dass sich die Haltung in den heute praxisüblichen Systemen erheblich von dem Leben in dem jeweiligen natürlichen Lebensraum unterscheidet. Hinzu kommt, dass Pelztiere gegenüber landwirtschaftlichen Nutztieren erst eine vergleichsweise kurze Zeit in menschlicher Obhut gehalten wurden. Dabei wurde in den verhältnismäßig wenigen Generationen in erster Linie auf Fruchtbarkeit, gute Wachstumsleistungen und Pelzmerkmale selektiert. Eine echte Domestikation wurde hingegen bisher nicht angestrebt. In ihrer "Beurteilung der Haltungsbedingungen von Amerikanischen Nerzen in Pelztierfarmen (1994)" kommen LUDWiG U. KUGELSCHAFTER zu dem Schluss, dass der Domestikationsprozess durch die Farmhaltung zwar eingeleitet sei, sich aber allenfalls in einem Anfangsstadium befinde. Gleichzeitig wurden die heute praxisüblichen Haltungssysteme vornehmlich unter den Gesichtspunkten günstiger Investitionskosten und Arbeitswirtschaft entwickelt und berücksichtigen die biologischen Eigenschaften, insbesondere die Verhaltensbedürfnisse, nicht oder nur unzureichend.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1
1. In der Inhaltsübersicht wird Abschnitt 4 durch folgende Abschnitte ersetzt:
2. § 2 wird wie folgt geändert:
3. In § 3 Abs. 1 und im einleitenden Satzteil des 4 Abs. 1 Satz 1
4. Nach § 15 wird folgender Abschnitt eingefügt:
§ 16 Verbot der Haltung bestimmter Tiere
§ 17 Anwendungsbereich
§ 18 Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Pelztiere
§ 19 Allgemeine Anforderungen an das Halten von Pelztieren
§ 20 Besondere Anforderungen an das Halten von Nerzen, Iltissen, Füchsen und Marderhunden
§ 21 Besondere Anforderungen an das Halten von Sumpfbibern und Chinchillas
5. Der bisherige Abschnitt 4 wird der neue Abschnitt 5.
6. Die bisherigen §§ 16 bis 18 werden die neuen §§ 22 bis 24.
7. Der neue § 22 wird wie folgt geändert:
8. Dem neuen § 23 werden folgende Absätze angefügt:
Artikel 2 Neubekanntmachung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeines
II. Einzelvorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 2
Zu § 16
Zu § 18
Zu § 19
Zu §§ 20
Zu § 22
Zu Artikel 3
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Drucksache 730/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das von der Gemeinsamen Forschungsstelle innerhalb des siebten Rahmenprogramms (2007-2011) der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Kerntechnik durch direkte Maßnahmen durchzuführende spezifische Programm KOM (2005) 444 endg.; Ratsdok. 12732/05
... - Wissenschaft und Gesellschaft: Diese Maßnahme im EG-Programm „Kapazitäten“ weist Parallelen zu Maßnahmen im Nuklearsektor auf. Es ist eindeutig das Potenzial für einen fruchtbaren Austausch in Bereichen wie „staatliche Verwaltung“ und „Fragen im Zusammenhang mit den Akteuren“ gegeben, insbesondere bezüglich der Akzeptanz kontroverser Einrichtungen durch die lokale Bevölkerung.
Drucksache 396/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG )
... (4) Wird die Ablieferungspflicht nicht binnen einer Woche seit Beginn der Verbreitung oder der öffentlichen Zugänglichmachung des Medienwerks erfüllt, ist die Bibliothek nach Mahnung und fruchtlosem Ablauf von weiteren drei Wochen berechtigt, die Medienwerke auf Kosten der Ablieferungspflichtigen anderweitig zu beschaffen.
Drucksache 251/05
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
Zweite Verordnung zur Änderung bergrechtlicher Verordnungen
... a) In Absatz 1 Nr. 1 wird das Wort „fortpflanzungsgefährdenden" durch das Wort „fruchtbarkeitsgefährdenden" ersetzt.
Drucksache 947/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen KOM (2005) 125 endg.; Ratsdok. 15902/05
... Im Rahmen einer Reform der Spirituosen-Verordnung sollte der Methanol-Höchstgehalt der Obstarten Aprikose und Pfirsich auf 1200 g/hl r. A., derjenige von Quitten auf 1350 g/hl r. A. angehoben werden. Bei den genannten Fruchtarten liegt dieser Inhaltsstoff erfahrungsgemäß höher. Dieser Tatsache sollte durch die Anpassung des derzeitigen Grenzwerts von 1000 g/hl r. A. Rechnung getragen werden.
2. Rechtsgrundlage
3. Kategorisierung von Spirituosen Kapitel I Artikel 3 und 4
4. Zusatz von Aromastoffen zu Spirituosen der Kategorie A Brände und der Kategorie B Spezifische Spirituosen Kapitel I Artikel 4 Abs. 1 Buchstabe c und Abs. 2 Buchstabe c
5. Abrundung von Bränden bzw. Süßung spezifischer Spirituosen Kapitel I Artikel 4 Abs. 1 Buchstabe d und Abs. 2 Buchstabe d
6. Geografische Angaben Kapitel III Artikel 14 bis 16 i. V. m. Anhang III
7. Ausschussverfahren Kapitel IV Artikel 19 bis 21
8. Ermächtigungsnorm für die Kommission, alle Bestimmungen zu ändern Kapitel IV Artikel 22
9. Anhang I - Technische Begriffsbestimmungen und Vorschriften Nr. 1 Buchstabe g: Zulassung von Süßungsmitteln gemäß Richtlinie 94/35/EG
10. Anhang II - Kategorien von Spirituosen
- Nummer 3 Getreidespirituose, im Besonderen: Korn/Kornbrand
- Nummer 5 Brandy oder Weinbrand
- Nummer 9 Obstbrand
- Nummer 13 Brände unter Voranstellung der Bezeichnung der verwendeten Frucht , die durch Mazerieren und Destillieren gewonnen werden
- Nummer 14 Geist
- Nummer 17 Spirituose mit Wacholder
- Nummer 41 Eierlikör und Nummer 42 Likör mit Eizusatz
- Nummer 45 Topinambur
11. Anhang III - Geografische Angaben
- Nummer 3 Getreidebrand - Korn/Kornbrand
- Nummer 5 Brandy
- Nummer 9 Obstbrand
- Nummer 17 Spirituosen mit Wacholder - Genever
- Nummer 31 Likör
12. Weitere Mängel
- Hinweise zu einzelnen Spirituosen Anhang II
-- Zu Nummer 1 Rum
-- Zu Nummer 2 Whisky
-- Zu Nummer 12 Bierbrand
-- Zu Nummer 34 Guignolet, Nummer 35 Punch au rhum, Nummer 36 Sloe Gin, Nummer 37 Sambuca, Nummer 38 Mistrà, Nummer 39 Maraschino und Nummer 40 Nocino
- Neuaufnahme von spezifischen Spirituosen in die Kategorie B
-- Rum-Verschnitt
-- Spirituose mit Wermut
13. Nationale Regelungen für Korn
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Drucksache 703/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV )
... Zufuhr von Pflanzennährstoffen über Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate oder Pflanzenhilfsmittel zur Erzeugung von Nutzpflanzen sowie zur Erhaltung der Fruchtbarkeit der Böden;
Anlage
Verordnung
Verordnung
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Grundsätze für die Anwendung
§ 4 Zusätzliche Vorgaben für die Anwendung von bestimmten Düngemitteln,
§ 5 Nährstoffvergleich
§ 6 Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleiches
§ 7 Aufzeichnungen
§ 8 Anwendungsbeschränkungen und Anwendungsverbote
§ 9 Besondere Anforderungen an Genehmigungen durch die zuständigen Stellen
§ 10 Ordnungswidrigkeiten
§ 11 Übergangsbestimmungen
§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 : (zu § 3 Abs. 10)
Anlage 2 : (zu § 4 Abs. 3, § 5 Abs. 1, 2 und 3, Anlagen 3 und 4)
Anlage 3 : (zu § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 3)
Anlage 4 : (zu § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 3)
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Drucksache 400/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt
... ) stellt sich ebenso wie die Untersuchungshaft als Eingriff in die Freiheitsrechte der untergebrachten Person dar. Darüber hinaus ist sie unter therapeutischen Gesichtspunkten teilweise wenig fruchtbar. Therapiebemühungen können nur unternommen werden, wenn die untergebrachte Person einwilligt. Eine längerfristige Therapieplanung ist nicht möglich. Der Vollzug der einstweiligen Unterbringung muss daher vermieden werden, soweit ihr Zweck auch durch mildere Maßnahmen (z.B. Aufnahme des Betroffenen in eine therapeutische Wohngruppe) erreicht werden kann. Der Entwurf sieht daher vor, die für die Untersuchungshaft geltenden Vorschriften über die Aussetzung des Vollzugs (§§ 116, 116 a, 123 und 124 StPO) auch bei der einstweiligen Unterbringung anzuwenden. Bereits auf der Grundlage des geltenden Rechts wird dies von einem Teil der Literatur und Rechtsprechung vertreten, so dass die Neuregelung auch der Rechtsvereinheitlichung dient.
Drucksache 283/05
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Durchführung des Schnellwarnsystems für Lebensmittel und Futtermittel sowie für Meldungen über Futtermittel (AVV Schnellwarnsystem - AVV SWS)
... d) die Stoffe enthalten, die fruchtschädigend, erbgutschädigend oder krebsauslösend sind und eine gemeinschaftsrechtlich geregelte Höchstmenge oder, soweit nicht vorhanden, eine nationale Höchstmenge überschreiten,
Drucksache 400/05 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt
... mit sich. In den weit überwiegenden Fällen kann eine psychiatrische Begutachtung binnen sechs Monaten jedoch nicht abgeschlossen werden. Der Entwurf belastet damit die Praxis mit in der Sache unfruchtbarem Aktenumlauf und nicht gebotenen Entscheidungen der Oberlandesgerichte. Die Fortdauer einer Unterbringung kann bereits nach geltendem Recht gemäß den §§ 117 ff. StPO ausreichend überprüft werden.
Drucksache 947/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen KOM (2005) 125 endg.; Ratsdok. 15902/05
... e) Obsttresterbrand wird unter Voranstellung der Bezeichnung der verwendeten Frucht als „-tresterbrand“ bezeichnet. Werden bei der Herstellung unterschiedliche Obstsorten verarbeitet, so wird die Verkehrsbezeichnung „Obsttresterbrand“ verwendet.
Begründung
Aufbau des Verordnungsentwurfs
Vorschlag
Kapitel I Begriffsbestimmung und Klassifizierung von Spirituosen
Artikel 1 Definition des Begriffs Spirituose
Artikel 2 Ursprung des Ethylalkohols
Artikel 3 Kategorien von Spirituosen
Artikel 4 Allgemeine Regeln betreffend die Kategorien von Spirituosen
Artikel 5 Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten
Kapitel II Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen
Artikel 6 Verkehrsbezeichnung
Artikel 7 Besondere Vorschriften für die Verkehrsbezeichnungen
Artikel 8 Spezielle Vorschriften für die Verwendung von Verkehrsbezeichnungen und geografischen Angaben
Artikel 9 Beschreibung, Aufmachung und Etikettierung von Mischungen
Artikel 10 Besondere Bestimmungen für die Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen
Artikel 11 Verbot der Verwendung von Bleikapseln
Artikel 12 Verwendete Sprachen bei der Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen
Kapitel III Geografische Angaben
Artikel 13 Geografische Angaben
Artikel 14 Schutz geografischer Angaben
Artikel 15 Eintragung geografischer Angaben
Artikel 16 Nach der Verordnung (EG) Nr. 1576/89 geschützte geografische Angaben
Kapitel IV allgemeine, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 17 Kontrolle und Schutz von Spirituosen
Artikel 18 Ausfuhr von Spirituosen
Artikel 19 Ausschuss
Artikel 20 Änderung der Anhänge
Artikel 21 Durchführungsbestimmungen
Artikel 22 Übergangs- und andere spezifische Maßnahmen
Artikel 23 Aufhebung
Artikel 24 Inkrafttreten
Anhang I Technische Begriffsbestimmungen und Vorschriften
3 Begriffsbestimmungen:
1. Süßung:
2. Mischung:
3. Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs:
4. Zusatz von Wasser:
5. Zusammenstellung, Blend, Blending:
6. Reifung:
7. Aromatisierung:
8. Färbung:
9. Destillat landwirtschaftlichen Ursprungs :
10. Alkoholgehalt:
11. Gehalt an flüchtigen Bestandteilen:
12. Herstellungsort:
13. Bezeichnung:
14. Etikettierung:
15. Aufmachung:
16. Verpackung:
Anhang II Kategorien von Spirituosen
Kategorie A: Brände
1. Rum
2. Whisky oder Whiskey
3. Getreidespirituose
4. Branntwein
5. Brandy oder Weinbrand
6. Tresterbrand oder Trester
7. Brand aus Obsttrester
8. Korinthenbrand oder Raisin Brandy
9. Obstbrand
10. Brand aus Apfel- oder Birnenwein
11. Hefebrand
12. Bierbrand oder Eau de vie de biere
Kategorie B: Spezifische Spirituosen
13. Brände unter Voranstellung der Bezeichnung der verwendeten Frucht , die durch Mazerieren und Destillieren gewonnen werden
14. Geist mit der Bezeichnung der verwendeten Frucht
15. Obstspirituose
16. Enzian
17. Spirituose mit Wacholder
18. Gin
19. Destillierter Gin
20. London Gin
21. Kümmel oder Spirituose mit Kümmel
22. Akvavit oder Aquavit
23. Spirituose mit Anis
24. Pastis
25. Pastis de Marseille
26. Anis
27. Destillierter Anis
28. Spirituosen mit bitterem Geschmack oder Bitter
29. Wodka
30. Aromatisierter Wodka
31. Likör
32. -creme unter Voranstellung der Bezeichnung der verwendeten Frucht oder des verwendeten Ausgangsstoffes
33. Creme de cassis
34. Guignolet
35. Punch au rhum
36. Sloe Gin
37. Sambuca
38. Misträ
39. Maraschino oder Marrasquino
40. Nocino
41. Eierlikör oder Advocaat/Avocat/Advokat
42. Likör mit Eizusatz
43. Väkevä glögi oder Spritglögg
44. Berenburg oder Beerenburg
45. Topinambur
Kategorie C: Sonstige Spirituosen
Anhang III Geografische Ursprungsbezeichnungen
A. Brände
1. Rum
2. Whisky / Whiskey
3. Getreidebrand
4. Branntwein
5. Brandy
6. Tresterbrand
9. Obstbrand
10. Brand aus Apfel- oder Birnenwein
B. Spezifische Spirituosen
15. Obstspirituosen
16. Enzian
17. Spirituosen mit Wacholder
21. Kümmel oder Spirituose mit Kümmel
23. Spirituosen mit Anis
28. Spirituosen mit bitterem Geschmack oder Bitter
29. Wodka
31. Likör
C. Sonstige Spirituosen
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Drucksache 319/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: "Das intellektuelle Potenzial Europas wecken" - So können die Universitäten ihren vollen Beitrag zur Lissabonner Strategie leisten - KOM (2005) 152 endg.; Ratsdok. 8437/05
... Die Kommission plant auf die Forderung zu reagieren, sich stärker um herausragende Qualität zu bemühen und mehr Geld dafür zu investieren sowie gleichzeitig dafür zu sorgen, dass das Terrain, auf dem Spitzenleistungen gedeihen, in der gesamten Union zugänglich und fruchtbar bleibt. Zwei zentrale Voraussetzungen für den Erfolg sind die Überwindung der Inselmentalität und die Förderung weniger entwickelter Regionen, um bei bestimmten Arten von Tätigkeiten und in bestimmten Tätigkeitsbereichen hohe Qualität zu erreichen.
Drucksache 733/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Rekrutierung von Terroristen - Bekämpfung der Ursachen von Radikalisierung und Gewaltbereitschaft KOM (2005) 313 endg.; Ratsdok. 12773/05
... Angehörigen von Drittstaaten ist bisher in den meisten Fällen die Integration in die Mitgliedstaaten der EU gelungen. Falls diese Integration jedoch scheitert, kann sie fruchtbaren Boden für eine Radikalisierung und das Entstehen von Gewaltbereitschaft darstellen. Wie im Anhang dieser Mitteilung näher erläutert wird, kann die gleichzeitige Entfremdung von Heimatland und Gastland die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass sich die Betroffenen nach einer Identität und einem starken Zugehörigkeitsgefühl sehnen, wie sie beispielsweise extremistische Ideologien vermitteln.
Drucksache 712/05
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Durchführung des Schnellwarnsystems für Lebensmittel und Futtermittel sowie für Meldungen über Futtermittel (AVV Schnellwarnsystem - AVV SWS)
... d) die Stoffe enthalten, die fruchtschädigend, erbgutschädigend oder krebsauslösend sind und eine gemeinschaftsrechtlich geregelte Höchstmenge oder, soweit nicht vorhanden, eine nationale Höchstmenge überschreiten,
Drucksache 57/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Agrarpolitischer Bericht 2005 der Bundesregierung
... l. Das Wirtschaftsjahr 2003/04 stellt auf Grund der durch die Trockenheit in 2003 bedingten positiven Preisentwicklung im Marktfruchtbau ein Ausnahmejahr dar und kann für eine nachhaltige Bewertung der Einkommenslage der Landwirtschaft nur bedingt verwendet werden. Dies wird auch dadurch gestützt, dass noch im letzten Ernährungs- und agrarpolitischen Bericht 2004 der Bundesregierung für die landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebe insgesamt mit einem Rückgang der Einkommen in der Größenordnung von 3 bis 8 % gerechnet wurde.
Drucksache 194/05 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates:
Entwurf eines Gesetzes zur Straffung der Umweltstatistik
... Die Bilanzierung von Hauptnutzungsarten ist nur mit ganz erheblichem Verwaltungsaufwand möglich, die Bilanzierung von Kulturarten ist zudem nicht sinnvoll, zum einen wechseln diese jährlich im Rahmen der Fruchtfolge, zum anderen korrespondiert die Erstellung oder Fortschreibung von (Teil)Landschaftsplänen nicht mit der Agrarstatistik.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zur Überschrift des Gesetzentwurfs
3. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1
4. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a
5. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b
6. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 3
7. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 1 Satz 1
8. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 3, § 18 Abs. 3 Satz 3 - neu -
9. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz 1
10. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
11. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5
12. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Nr. 3
13. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 und 2
14. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 4 Nr. 2
15. Zu Artikel 1 § 10
16. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 2
17. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 3 und 5 UStatG
18. Zu Artikel 1 § 12
19. Zu Artikel 1 § 13
20. Zu Artikel 1 § 14 Satz 1 und 2
21. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2
22. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 1
23. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 2 Satz 1 und 3
24. Zu Artikel 1 § 16
25. Zu Artikel 1 § 16 Buchstabe a
26. Zu Artikel 1 § 16 Nr. 1
27. Zu Artikel 1 § 16 Nr. 2
28. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 1
29. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 4
30. Zu Artikel 1 § 21 Nr. 2
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Drucksache 57/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse A 809. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2005
Agrarpolitischer Bericht 2005 der Bundesregierung
... 1. Das Wirtschaftsjahr 2003/04 stellt auf Grund der durch die Trockenheit in 2003 bedingten positiven Preisentwicklung im Marktfruchtbau ein Ausnahmejahr dar und kann für eine nachhaltige Bewertung der Einkommenslage der Landwirtschaft nur bedingt verwendet werden. Dies wird auch dadurch gestützt, dass noch im letzten Ernährungs- und agrarpolitischen Bericht 2004 der Bundesregierung für die landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebe insgesamt mit einem Rückgang der Einkommen in der Größenordnung von 3 bis 8 % gerechnet wurde.
Drucksache 314/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Handel mit menschlichen Eizellen
... 8. ist der Auffassung, dass es in der Praxis im Wesentlichen darum geht, den unfruchtbaren Paaren, die auf eine Spende von Eizellen warten, konkret zu helfen; fordert die Kommission auf, die Entwicklung von Alternativen zur Vermeidung und Behandlung von Unfruchtbarkeit voranzutreiben und zu unterstützen;
Drucksache 729/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das spezifische Programm "Kapazitäten" zur Durchführung des siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (2007-2013) im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration KOM (2005) 443 endg.; Ratsdok. 12729/05
... • klar beschriebene Arbeitsprogramme, um potenzielle Teilnehmer je nach Bedarf und Interessen gut über die vorhandenen Möglichkeiten zu informieren. In den Arbeitsprogrammen und den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen werden gegebenenfalls Themen hervorgehoben, die von speziellem Interesse für KMU sind oder besonders gute Möglichkeiten für eine fruchtbare Zusammenarbeit mit Drittländern bieten;
Drucksache 727/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das spezifische Programm "Ideen" zur Durchführung des siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (2007-2013) im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration KOM (2005) 441 endg.; Ratsdok. 12730/05
... • klar beschriebene Arbeitsprogramme, um potenzielle Teilnehmer je nach Bedarf und Interessen gut über die vorhandenen Möglichkeiten zu informieren. In den Arbeitsprogrammen und den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen werden gegebenenfalls Themen hervorgehoben, die von speziellem Interesse für KMU sind oder besonders gute Möglichkeiten für eine fruchtbare Zusammenarbeit mit Drittländern bieten;
Drucksache 725/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das von der Gemeinsamen Forschungsstelle innerhalb des siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (2007-2013) im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration durch direkte Maßnahmen durchzuführende spezifische Programm KOM (2005) 439 endg.; Ratsdok. 12727/05
... • klar beschriebene Arbeitsprogramme, um potenzielle Teilnehmer je nach Bedarf und Interessen gut über die vorhandenen Möglichkeiten zu informieren. In den Arbeitsprogrammen und den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen werden gegebenenfalls Themen hervorgehoben, die von speziellem Interesse für KMU sind oder besonders gute Möglichkeiten für eine fruchtbare Zusammenarbeit mit Drittländern bieten;
Drucksache 213/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Grünbuch "Angesichts des demografischen Wandels - eine neue Solidarität zwischen den Generationen"
... Europa erlebt heute demografische Veränderungen, die in Ausmaß und Konsequenzen ohne Beispiel sind. 2003 lag das natürliche Bevölkerungswachstum in Europa bei nur 0,04 % pro Jahr; die neuen Mitgliedstaaten, mit Ausnahme von Zypern und Malta, verzeichneten sogar einen Rückgang der Bevölkerungszahl. In vielen Ländern ist der Beitrag der Zuwanderung mittlerweile entscheidend für die Aufrechterhaltung des Bevölkerungswachstums. Die Fruchtbarkeitsziffer liegt überall unter der für die Erneuerung einer Generation nötigen Schwelle (etwa 2,1 Kinder pro Frau); in vielen Mitgliedstaaten ist sie sogar unter 1,5 Kinder pro Frau gefallen.
Mitteilung
1. Die Herausforderung der demografischen Situation in Europa
1.1. Die Herausforderung einer niedrigen Geburtenrate
1.2. Der mögliche Beitrag der Zuwanderung
2. Eine neue Solidarität der Generationen
2.1. Bessere Integration von Jugendlichen
2.2. Ein globales Konzept eines „Erwerbslebenszyklus“
2.3. Ein neuer Platz für „Senioren“
3. Fazit: Welche Rolle für die Union?
Anhang 1
Anhang 2
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Drucksache 555/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit einer befristeten Umstrukturierungsregelung für die Zuckerindustrie in der Europäischen Gemeinschaft und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik KOM (2005) 263 endg.; Ratsdok. 10514/05
... Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen, und andere nichtalkoholartige Getränke, ausgenommen Frucht- und Gemüsesäfte der Position 2009
Drucksache 400/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt
... mit sich. In den weit überwiegenden Fällen kann eine psychiatrische Begutachtung binnen sechs Monaten jedoch nicht abgeschlossen werden. Der Entwurf belastet damit die Praxis mit in der Sache unfruchtbarem Aktenumlauf und nicht gebotenen Entscheidungen der Oberlandesgerichte. Die Fortdauer einer Unterbringung kann bereits nach geltendem Recht gemäß den §§ 117 ff. StPO ausreichend überprüft werden.
Drucksache 728/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das spezifische Programm "Menschen" zur Durchführung des siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (2007-2013) im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration KOM (2005) 442 endg.; Ratsdok. 12731/05
... • klar beschriebene Arbeitsprogramme, um potenzielle Teilnehmer je nach Bedarf und Interessen gut über die vorhandenen Möglichkeiten zu informieren. In den Arbeitsprogrammen und den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen werden gegebenenfalls Themen hervorgehoben, die von speziellem Interesse für KMU sind oder besonders gute Möglichkeiten für eine fruchtbare Zusammenarbeit mit Drittländern bieten;
Drucksache 940/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe undder Vermögensabschöpfung bei Straftaten
... Die Mitteilungspflicht gilt auch in den Fällen, in denen zunächst keine Vermögenswerte gesichert werden können. Denn auf der Grundlage des weiter geltenden dinglichen Arrestes bleibt die spätere Sicherung von Vermögenswerten möglich. Außerdem kann sich das Interesse des Verletzten auch darauf richten, von fruchtlosen Vollstreckungsmaßnahmen zu erfahren um die tatsächlichen Erfolgsaussichten einer eigenen Rechtsverfolgung beurteilen zu können.
Drucksache 588/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften
... Innovation ist die Frucht komplexer, interaktiver Abläufe und schließt auch die Fähigkeit von Unternehmen ein, komplementäres Wissen von anderen Marktbeteiligten, Organisationen und Einrichtungen zu erschließen.
2 Inhalt
1. Einleitung 3
2. Zusammenhalt, Wachstum, Beschäftigung 5
2.1. Die überarbeitete Lissabon-Agenda 5
2.2. Der Beitrag der Kohäsionspolitik zu Wachstum und Beschäftigung 6
3. Der Rahmen für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013 7
4. Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013 12
5. Berücksichtigung des territotialen Aspekts der Kohäsionspolitik 33
6. Die nächsten Schritte 37
Mitteilung
1. Einleitung
2. Zusammenhalt, Wachstum, Beschäftigung
2.1. Die überarbeitete Lissabon-Agenda
2.2. Der Beitrag der Kohäsionspolitik zu Wachstum und Beschäftigung
3. Der Rahmen für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013
3.1. Konzentration
3.2. Konvergenz
3.3. Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung
3.4. Europäische territoriale Zusammenarbeit
3.5. Governance
4. Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013
4.1. Leitlinie: Stärkung der Anziehungskraft Europas und seiner Regionen für Investoren und Arbeitskräfte
4.1.1. Ausbau und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur
4.1.2. Steigerung der Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum
4.1.3. Eine Lösung für Europas intensiven Einsatz traditioneller Energiequellen
4.2. Leitlinie: Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum
4.2.1. Mehr und gezieltere Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung
4.2.2. Innovation erleichtern und unternehmerische Initiative fördern
4.2.3. Förderung der Informationsgesellschaft für alle
4.2.4. Besserer Zugang zu Finanzmitteln
4.3. Leitlinie: Mehr und bessere Arbeitsplätze
4.3.1. Mehr Menschen an das Erwerbsleben heranführen und die Sozialschutzsysteme modernisieren
4.3.2. Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte steigern
4.3.3. Die Investitionen in Humankapital steigern durch Verbesserung von Bildung und Qualifizierung
4.3.4. Verwaltungskapazitäten
4.3.5. Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte
5. Berücksichtigung des Territorialen Aspekts der Kohäsionspolitik
5.1. Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung
5.2. Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums
5.3. Zusammenarbeit
5.4. Grenzübergreifende Zusammenarbeit
5.5. Transnationale Zusammenarbeit
5.6. Interregionale Zusammenarbeit
6. Die nächsten Schritte
Anhang
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Drucksache 908/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse - 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen -Verpflichtungenverordnung - Antrag der Länder Hessen, Baden-Württemberg -
... Durch die Aufhebung des bisherigen § 3 Abs. 3 DirektZahlVerpflV würde eine Ausnahmeregelung zu Gunsten der Landwirtschaft entfallen. Bislang wird hierdurch die Möglichkeit eröffnet, auch bei Anbau von nur einer oder zwei Kulturen im eigenen Betrieb (z.B. bei Kartoffelanbaubetrieben und in der Nebenerwerbslandwirtschaft bei gemeinsamer Flächenbewirtschaftung von Bedeutung) nachzuweisen dass mindestens in drei aufeinander folgenden Jahren eine andere Kultur auf den Ackerflächen des Betriebes angebaut bzw. dieser Kulturwechsel durch einen entsprechenden Flächentausch mit anderen Betrieben erreicht wurde. Diese aus pflanzenbaulicher und bodenschutzfachlicher Sicht wünschenswerte Regelung zielt auf eine konkrete Fruchtfolgegestaltung ab die es sehr stark spezialisierten Betrieben zu Recht gestattet, die Vorgaben der
1. Zur Verordnung insgesamt*
Artikel 1 Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
C. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Nummer 2
Zu Tabelle 3 der Anlage Richtwerte für das Verhältnis von Haupternteprodukten zu Nebenernteprodukten
Zu Artikel 2
2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 2 Abs. 6 - neu -
3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c § 3 Abs. 3
4. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 4 Abs. 3
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Drucksache 769/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Die psychische Gesundheit der Bevölkerung verbessern - Entwicklung einer Strategie für die Förderung der psychischen Gesundheit in der Europäischen Union KOM (2005) 484 endg.; Ratsdok. 13442/05
... Die WHO definiert psychische Gesundheit folgendermaßen: „Zustand des Wohlbefindens, in dem der Einzelne seine Fähigkeiten ausschöpfen, die normalen Lebensbelastungen bewältigen, produktiv und fruchtbar arbeiten kann und imstande ist, etwas zu seiner Gemeinschaft beizutragen“2.
Drucksache 615/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Strukturen des öffentlichen Dienstrechts (Strukturreformgesetz - StruktRefG ) ... 2. in Geburts- und Pflegefällen, zur Empfängnisverhütung, bei künstlicher Befruchtung sowie in Ausnahmefällen bei Sterilisation und bei Schwangerschaftsunterbrechungen und
Drucksache 917/05
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Verordnung zur Änderung lebensmittelrechtlicher und tabakrechtlicher Bestimmungen
... Artikel 12 Änderung der Fruchtsaftverordnung
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Nährwert-Kennzeichnungsverordnung
Artikel 2 Änderung der Zusatzstoff - Zulassungsverordnung
Artikel 3 Änderung der Zusatzstoff - Verkehrsverordnung
Artikel 4 Änderung der Lebensmittelbestrahlungsverordnung
Artikel 5 Änderung der Konfitürenverordnung
Artikel 6 Änderung der Honigverordnung
Artikel 7 Änderung der Zuckerartenverordnung
Artikel 8 Änderung der Verordnung über den Verkehr mit Essig und Essigessenz
Artikel 9 Änderung der Kakaoverordnung
Artikel 10 Änderung der Verordnung über Kaffee, Kaffee- und Zichorienextrakte
Artikel 11 Änderung der Erukasäure-Verordnung
Artikel 12 Änderung der Fruchtsaftverordnung
Artikel 13 Änderung der Los-Kennzeichnungs-Verordnung
Artikel 14 Änderung der Technische Hilfsstoff-Verordnung
Artikel 15 Änderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung
Artikel 16 Änderung der Rückstands-Höchstmengenverordnung
Artikel 17 Änderung der Mykotoxin-Höchstmengenverordnung
Artikel 18 Änderung der Zinnverordnung
Artikel 19 Änderung der Tabakverordnung
Artikel 20 Aufheben von Vorschriften
Artikel 21 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
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