25 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Fruchtsaft"
Drucksache 18/20
Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates zur Ausweitung der Pfandpflicht auf alle Getränkedosen und Einweg-Kunststoffflaschen
... Die Regelungen zum Einwegpfand bedürfen vor dem Hintergrund der Zunahme an Getränkedosen und Einweg-Kunststoffflaschen gerade auch im Bereich derjenigen Getränkearten, die von der Pfandpflicht ausgenommen sind, dringend einer grundlegenden Änderung. Es gibt keinerlei nachvollziehbare Gründe, warum Ausnahmen von der Pfandpflicht in Abhängigkeit von den abgefüllten Getränkearten bestehen, vielmehr sollte die Pfandpflicht an der Verpackungsart festgemacht werden. Eine PET-Flasche gewinnt keinerlei ökologische Vorteile, wenn darin z.B. Fruchtsaft abgefüllt wird, gegen- über derjenigen PET-Flasche, in der ein kohlensäurehaltiges Erfrischungsgetränk oder ein kohlensäurehaltiger Frucht- oder Gemüsenektar abgefüllt ist. Die bei Einführung der Pfandpflicht vorgetragene Argumentation, dass z.B. Fruchtsäfte weit überwiegend in Mehrwegflaschen und in Getränkekartons abgefüllt werden, und daher die Einführung der Pfandpflicht in diesem Bereich nicht erforderlich sei, hat in dieser Form keinen Bestand mehr, da Fruchtsäfte zunehmend in PET-Flaschen abgefüllt werden.
Drucksache 141/20
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Vierte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung
Vierte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1
Abschnitt 4 Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder
§ 7 Begriffsbestimmungen
§ 8 Besondere Anforderungen an Herstellung und Inverkehrbringen
§ 9 Kennzeichnung von Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder
§ 12 Übergangsregelung für Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Begriffsbestimmungen § 7
Kennzeichnung von Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder § 9
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
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Drucksache 141/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vierte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung
Vierte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung
Drucksache 141/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Vierte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung
Vierte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung
Drucksache 108/15
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
... -Verordnung und die Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung zu ändern sowie die Erucasäure-Verordnung außer Kraft zu setzen. Bei den betreffenden EU-Vorschriften handelt es sich um die Verordnung (EU) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Honigverordnung
Artikel 2 Änderung der Kontaminanten-Verordnung
Artikel 3 Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung
Artikel 4 Bekanntmachung
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
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Drucksache 622/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Dritte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
Drucksache 650/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
... Fruchtsaftverordnung
Drucksache 185/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
... Fruchtsaftverordnung
Drucksache 185/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Zweite Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
... Fruchtsaftverordnung
Drucksache 185/12
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zweite Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
... "Verordnung über Fruchtsaft, einige ähnliche Erzeugnisse, Fruchtnektar und koffeinhaltige Erfrischungsgetränke (Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung -
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Fruchtsaftverordnung
Abschnitt 3 Koffeinhaltige Erfrischungsgetränke
§ 4 Begriffsbestimmungen
§ 5 Besondere Anforderungen an Herstellung und Inverkehrbringen
§ 6 Kennzeichnung koffeinhaltiger Erfrischungsgetränke
Artikel 2 Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung
Artikel 3 Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung
Artikel 4 Aufhebung der Verordnung über koffeinhaltige Erfrischungsgetränke
Artikel 5 Neufassung
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt der Verordnung
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. Erfüllungsaufwand
III.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
III.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
III.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
IV. Weitere Kosten
V. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
VI. Nachhaltigkeitsprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu Nr. 6
Zu Nr. 11
Zu Nr. 14
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 701: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
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Drucksache 85/12
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung zur Änderung der Anlagen 1 bis 3 des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (Neunte Verordnung zur Änderung des ATP -Übereinkommens)
... "Fleischerzeugnisse3), pasteurisierte Milch, Butter, frische Milchprodukte (Jogurt, Kefir, Rahm, Frischkäse4)), fertig zubereitete Lebensmittel (Fleisch, Fisch, Gemüse), verzehrfertig zubereitetes rohes Gemüse und Erzeugnisse aus rohem Gemüse5), Fruchtsaftkonzentrate sowie nachfolgend nicht aufgeführte Fischprodukte3)".
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
I. Allgemeines
II. Zu den einzelnen Bestimmungen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Auf der sechsundsechzigsten Tagung angenommene Änderungen des ATP-Übereinkommens Übersetzung
1. Anlage 1, Anhang 2, Absatz 2.2.4
2. Anlage 1, Anhang 2, Absatz 4.3.4 ii
3. Anlage 1, Anhang 2, Absatz 6.2
4. Anlage 1, Anhang 3 A
5. Anlage 2 Absatz 4
6. Anlage 2, Anhang 1
7. Anlage 3
Denkschrift
1. Allgemeines
2. Besonderes
Zur Änderung der Anlage 1 Anhang 2 Absatz 2.2.4 des ATP
Zur Änderung der Anlage 1 Anhang 2 Absatz 4.3.4 Ziffer ii des ATP
Zur Änderung der Anlage 1 Anhang 2 Absatz 6.2 des ATP
Zur Änderung der Anlage 1 Anhang 3 A des ATP
Zur Änderung der Anlage 2 Absatz 4 des ATP
Zu Änderung der Anlage 2 Anhang 1 des ATP
Zur Änderung der Anlage 3 des ATP
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Drucksache 574/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/112 /EG des Rates über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung KOM (2010) 490 endg.
... Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich den Vorschlag zur Änderung der Richtlinie, insbesondere das Verbot des Zusatzes von Zucker zu Fruchtsaft und Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat und die Deklarationspflicht des Zuckerzusatzes zu Fruchtnektaren in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung.
1. Zur Vorlage insgesamt
2. Zu Artikel 7, 7a Artikel 1 Absatz 3, 4 der vorgeschlagenen Richtlinie
3. Zu Anhang I Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe a Satz 2 Fruchtsaft
4. Zu Anhang I Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe b Satz 1 Trinkwasserqualität
5. Zu Anhang I Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe b Satz 4 Mindestbrixwerte
6. Zu Anhang I Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe b Satz 5 Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat
7. Zu Anhang I Abschnitt II Nummer 2 Zugelassene Zutaten
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Drucksache 574/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/112 /EG des Rates über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung KOM (2010) 490 endg.
... Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich den Vorschlag zur Änderung der Richtlinie, insbesondere das Verbot des Zusatzes von Zucker zu Fruchtsaft und Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat und die Deklarationspflicht des Zuckerzusatzes zu Fruchtnektaren in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung.
1. Zur Vorlage insgesamt
2. Zu den einzelnen Vorschriften
3. Zu Artikel 7, 7a Artikel 1 Absatz 3, 4 der vorgeschlagenen Richtlinie
4. Zu Anhang I Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe a Satz 2 Fruchtsaft
5. Zu Anhang I Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe b Satz 1 Trinkwasserqualität
6. Zu Anhang I Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe b Satz 4 Mindestbrixwerte
7. Zu Anhang I Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe b Satz 5 Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat
8. Zu Anhang I Abschnitt II Nummer 2 Zugelassene Zutaten
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Drucksache 535/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse KOM (2009) 234 endg.; Ratsdok. 10359/09
... Beispiele: Begriffsbestimmungen für Butter, Fruchtsaft, Schokolade, Wein, natives Olivenöl extra
1. Einleitung
2. Derzeitige Qualitätsmassnahmen für Agrarerzeugnisse
Schaubild 1. Qualitäts- und Zertifizierungsregelungen sowie Vermarktungsnormen
3. Jüngste Entwicklungen
Schaubild 2. Schema für die Entwicklung der Qualitäts- und Zertifizierungsregelungen und Vermarktungsnormen für Agrarerzeugnisse
4. Eu-Massnahmen zur Qualität von Agrarerzeugnissen
4.1. Bewirtschaftungsauflagen der EU
4.2. Vermarktungsnormen
– Notwendigkeit einer generellen Basisnorm:
- Kennzeichnung des Erzeugungsorts:
– Fakultative vorbehaltene Angaben:
– Internationale Normen:
4.3. Geografische Angaben
4.4. Ökologische/biologische Landwirtschaft
4.5. Traditionelle Spezialitäten
5. Entwicklung eines EU-Rahmens zur Qualitätspolitik
5.1. Kohärenz neuer EU-Regelungen
5.2. Leitlinien für private und staatliche Regelungen zur Zertifizierung von Nahrungsmitteln
6. Fazit
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Drucksache 775/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Qualität von Agrarerzeugnissen: Produktnormen, Bewirtschaftungsauflagen und Qualitätsregelungen KOM (2008) 641 endg.; Ratsdok. 14358/08
... " nicht verwendet werden, wenn der Fruchtsaft verdünnt wurde. In gleicher Weise darf der Begriff "
Grünbuch zur Qualität von Agrarerzeugnissen: Produktnormen, Bewirtschaftungsauflagen und Qualitätsregelungen
2 Einleitung
Maßnahmen betreffend Mindestanforderungen
Qualitätsmaßnahmen und –regelungen auf EU-Ebene
3 Grünbuch
Teil I Produktionsanforderungen und Vermarktungsnormen
1. EU-Bewirtschaftungsauflagen
Frage 1:
2. Vermarktungsnormen
2.1. Pflichtbestandteile von Vermarktungsnormen
Frage 2:
2.2. Vorbehaltene Angaben in Vermarktungsnormen
Frage 3:
2.3. Vereinfachung von Vermarktungsnormen
5 Selbstregulierung
Vereinfachte EU-Verordnung
Frage 4:
Teil II Besondere EU-Qualitätsregelungen
3. Geografische Angaben
3.1 Schutz und Durchsetzung geografischer Angaben
5 Schutz
5 Durchsetzungsmaßnahmen
Frage 5:
3.2. Kriterien für die Eintragung geografischer Angaben
Frage 6:
3.3. Schutz der geografischen Angaben der EU in Drittländern
Frage 7:
3.4. Produkte mit geografischen Angaben als Zutaten von Verarbeitungserzeugnissen
Frage 8:
3.5. Ursprung der Rohstoffe von Produkten mit geschützten geografischen Angaben
Frage 9:
3.6. Kohärenz und Vereinfachung der Regelungen für geografische Angaben
Frage 10:
4. Garantiert traditionelle Spezialitäten
Frage 11:
5. Ökologischer Landbau/Biologische Landwirtschaft
Frage 12:
6. Strategie für Qualitätsprodukte aus den Regionen in äusserster Randlage
Frage 13:
7. Weitere EU-Regelungen
Frage 14:
Teil III Zertifizierungsregelungen
8. Regelungen für die Qualitätszertifizierung von Nahrungsmitteln
8.1. Wirksamkeit der Zertifizierungsregelungen bei der Verwirklichung politischer Ziele
Frage 15:
8.2. EU-Aufsicht
8.3. Aufwands- und Kostensenkung
Frage 17:
8.4. Internationale Dimension
Frage 18:
3 Fazit
Frage 19:
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Drucksache 390/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften "Bessere Rechtsetzung 2006 " gemäß Artikel 9 des Protokolls über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (14. Bericht) KOM (2007) 286 endg.; Ratsdok. 10556/07
... 19 Dies war beispielsweise der Fall, als der Europäische Industrieverband für Säfte und Nektar (AIJN) die Einbeziehung einer Fruchtsaftnorm, die früher durch einen freiwilligen Verfahrenskodex der AIJN-Mitglieder in Anwendung der Richtlinie des Rates 2001/112 festgelegt worden war, in das EU-Recht verlangte.
1. Bessere Rechtsetzung
1.1. Maßnahmen der Kommission
1.1.1. Anhörung interessierter Kreise
1.1.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
1.1.3. Folgenabschätzung
1.1.4. Wahl des Instruments Selbstregulierung und Koregulierung
1.1.5. Minimierung der durch EU-Rechtsvorschriften bedingten Verwaltungskosten
1.1.6. Sichtung und Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge
1.1.7. Vereinfachung und Aktualisierung des Acquis communautaire
1.1.8. Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts
1.2. Maßnahmen der EU-Organe, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen
2. Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
Anhang Rechtsetzungsvorschläge der Kommission, Konsultationspapiere und Berichte:
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Drucksache 253/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Halbzeitüberprüfung der Strategie für Biowissenschaften und Biotechnologie KOM (2007) 175 endg.; Ratsdok. 8343/07
... " http://stats.oecd.org/glossary/index.htm .2 Z.B. Impfstoffe gegen Hepatitis B, Fruchtsaftkonzentrate oder Stoßstangen aus Biokunststoff.
1. Die EU für 2010 fit machen
2. Moderne Anwendungen von Biowissenschaften und Biotechnologie und ihr Beitrag zur EU-Politik
2.1. Der Beitrag zur EU-Politik
2.2. Medizinische Biotechnologie
2.3. Industrielle Biotechnologie
2.4. Biotechnologie in der Primärproduktion bzw. der Agrar- und Ernährungsindustrie
3. Die unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten der modernen Biotechnologie und die öffentliche Meinung
4. Die Umsetzung der Strategie im Zeitraum 2002 - 2006
5. Die künftige Fortsetzung der Strategie
6. Fazit
Neufokussierter Aktionsplan für Biowissenschaften und Biotechnologie
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Drucksache 515/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
... Fruchtsaftverordnung
Drucksache 515/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
... Fruchtsaftverordnung
Drucksache 917/05
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Verordnung zur Änderung lebensmittelrechtlicher und tabakrechtlicher Bestimmungen
... Fruchtsaftverordnung
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Nährwert-Kennzeichnungsverordnung
Artikel 2 Änderung der Zusatzstoff - Zulassungsverordnung
Artikel 3 Änderung der Zusatzstoff - Verkehrsverordnung
Artikel 4 Änderung der Lebensmittelbestrahlungsverordnung
Artikel 5 Änderung der Konfitürenverordnung
Artikel 6 Änderung der Honigverordnung
Artikel 7 Änderung der Zuckerartenverordnung
Artikel 8 Änderung der Verordnung über den Verkehr mit Essig und Essigessenz
Artikel 9 Änderung der Kakaoverordnung
Artikel 10 Änderung der Verordnung über Kaffee, Kaffee- und Zichorienextrakte
Artikel 11 Änderung der Erukasäure-Verordnung
Artikel 12 Änderung der Fruchtsaftverordnung
Artikel 13 Änderung der Los-Kennzeichnungs-Verordnung
Artikel 14 Änderung der Technische Hilfsstoff-Verordnung
Artikel 15 Änderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung
Artikel 16 Änderung der Rückstands-Höchstmengenverordnung
Artikel 17 Änderung der Mykotoxin-Höchstmengenverordnung
Artikel 18 Änderung der Zinnverordnung
Artikel 19 Änderung der Tabakverordnung
Artikel 20 Aufheben von Vorschriften
Artikel 21 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
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Drucksache 919/3/04
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Dritte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung Punkt 83 der 807. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2004
... "Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Fruchtgetränke mit einem Mindestanteil von 25 vom Hundert an Fruchtsaft oder Fruchtmark, Gemüsesäfte, Gemüsenektare, Getränke mit einem Mindestanteil von 50 vom Hundert an Milch oder an Erzeugnissen, die aus Milch gewonnen werden, diätetische Getränke im Sinne des § 1 Abs. 1 der Diätverordnung, ausgenommen solche für intensive Muskelanstrengungen, vor allem für Sportler, im Sinne von Anlage 8 Nr. 7 dieser Verordnung, und Mischungen dieser Getränke sind keine Erfrischungsgetränke im Sinne von Satz 1.“
Drucksache 163/06
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift über den bundesweiten Überwachungsplan für das Jahr 2006 (AVV Bundesweiter Überwachungsplan 2006 - AVV BÜp 2006)
Drucksache 220/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011
betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel
Drucksache 390/10
Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof
Bericht des Bundesrechnungshofes nach § 99 der Bundeshaushaltsordnung über den ermäßigten Umsatzsteuersatz - Vorschläge für eine künftige Ausgestaltung der Steuerermäßigung -
Drucksache 574/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/112 /EG des Rates über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung KOM(2010) 490 endg. Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.