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"Fusionskontrolle"
Drucksache 518/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz - KHSG )
... "Dem Bundeskartellamt sind auf Anforderung für ausgewählte Krankenhäuser Daten nach Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a und d und Nummer 2 Buchstabe b, d, e, g und h zur Fusionskontrolle nach dem
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
§ 12 Förderung von Vorhaben zur Verbesserung von Versorgungsstrukturen
§ 13 Entscheidung zu den förderungsfähigen Vorhaben
§ 14 Auswertung der Wirkungen der Förderung
§ 15 Beteiligung an Schließungskosten
Artikel 2 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 3 Weitere Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 4 Weitere Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 5 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 6 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 39c Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
§ 110a Qualitätsverträge
§ 132h Versorgungsverträge mit Kurzzeitpflegeeinrichtungen
§ 135a Verpflichtung der Leistungserbringer zur Qualitätssicherung.
§ 135b Förderung der Qualität durch die Kassenärztlichen Vereinigungen
§ 135c Förderung der Qualität durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft
§ 136 Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung
§ 136a Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung in ausgewählten Bereichen
§ 136b Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung im Krankenhaus
§ 136c Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Qualitätssicherung und Krankenhausplanung
§ 136d Evaluation und Weiterentwicklung der Qualitätssicherung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss
§ 137 Durchsetzung und Kontrolle der Qualitätsanforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses
§ 137b Aufträge des Gemeinsamen Bundesausschusses an das Institut nach § 137a
§ 275a Durchführung und Umfang von Qualitätskontrollen in Krankenhäusern durch den Medizinischen Dienst
Artikel 6a Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Artikel 7 Änderung des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze
Artikel 8 Änderung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes
Artikel 9 Inkrafttreten
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Drucksache 309/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Weißbuch der Kommission: Eine wirksamere EU-Fusionskontrolle COM(2014) 449 final
Weißbuch der Kommission: Eine wirksamere EU-Fusionskontrolle COM(2014) 449 final
1. Einführung
2. MATERIELLRECHTLICHE Prüfung von UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSEN NACH der Reform der FUSIONSKONTROLLVERORDNUNG IM JAHR 2004
2.1. Materiellrechtliche Würdigung
2.2. Weitere Förderung von Zusammenarbeit und Konvergenz
2.3. Schlussfolgerung
3. ERWERB NICHTKONTROLLIERENDER MINDERHEITSBETEILIGUNGEN
3.1. Warum benötigt die Kommission die Zuständigkeit für die Prüfung nicht kontrollierender Minderheitsbeteiligungen?
3.1.1. Schadenstheorien
3.1.2. Artikel 101 und 102 AEUV sind möglicherweise nicht für das Vorgehen gegen wettbewerbswidrige Minderheitsbeteiligungen geeignet
3.2. Wettbewerbspolitische Optionen und vorgeschlagene Maßnahmen für die Prüfung des Erwerbs von Minderheitsbeteiligungen
3.2.1. Ausgestaltung des Verfahrens und Optionen - welche Grundsätze sollten für die Kontrolle von Minderheitsbeteiligungen aufEU-Ebene gelten?
3.2.2. Das vorgeschlagene System: gezielte Transparenz
3.2.3. Das Verfahren im Einzelnen
3.2.4. Umfang der Prüfung nach der Fusionskontrollverordnung und Verhältnis zu Artikel 101 AEUV
3.3. Schlussfolgerung zur Prüfung von Minderheitsbeteiligungen
4. VERWEISUNG von FUSIONSKONTROLLSACHEN
4.1. Ziele und Grundsätze für die Verweisung von Fusionskontrollsachen
4.2. Die vorgeschlagenen Maßnahmen für die Verweisung von Fusionskontrollsachen
4.2.1. Artikel 4 Absatz 5 der Fusionskontrollverordnung: vor der Anmeldung erfolgende Verweisung an die Kommission
4.2.2. Artikel 22 der Fusionskontrollverordnung: Verweisung angemeldeter Zusammenschlüsse an die Kommission
4.2.3. Artikel 4 Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung: vor der Anmeldung erfolgende Verweisung an einen Mitgliedstaat
5. VERSCHIEDENES
6. Schlussfolgerung
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Drucksache 309/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Weißbuch der Kommission: Eine wirksamere EU-Fusionskontrolle - COM(2014) 449 final
Weißbuch der Kommission: Eine wirksamere EU-Fusionskontrolle - COM(2014) 449 final
Drucksache 207/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2013
... ) modernisiert die Bundesregierung das Wettbewerbsrecht insbesondere im Bereich der Fusionskontrolle und der Missbrauchsaufsicht (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 50) Das
Nationales Reformprogramm 2013
3 Einführung
I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld
Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung
Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt
II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland
1. Öffentliche Finanzen
Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel
Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates
Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege
Effizienz des Steuersystems
2. Finanzmärkte
Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor
5 Landesbanken
3. Erwerbsbeteiligung
Steuern und Abgabenlast senken
Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
Lohnentwicklung in Deutschland
Anreize für Zweitverdiener
Kindertagesbetreuung ausbauen
4. Infrastruktur und Wettbewerb
Den Wettbewerb stärken
Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur
Wettbewerb bei Dienstleistungen
III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen
Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren
1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan
Allgemeine Rahmenbedingungen
Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland
Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren
Qualifizierte Zuwanderung erleichtern
2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern
Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011
3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen
Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+
4. Bildungsniveau verbessern
5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern
Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
5 Armutsgefährdung
IV. Der Euro-Plus-Pakt
1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt
2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt
Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit
5 Beschäftigung
Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
5 Finanzstabilität
V. Verwendung der EU-Strukturmittel
Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:
VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure
Tabelle
Tabelle
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Drucksache 194/13
Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zur Änderung des Pressefusionsrechtes
... Durch eine Änderung des Pressefusionsrechtes soll der Handlungsspielraum kleiner und mittlerer Presseunternehmen erweitert werden. Die Regelungen zur Pressefusionskontrolle entsprechen der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss) des Deutschen Bundestages zum Achten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen
Drucksache 234/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Neunzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2010/2011 b) Neunzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2010/2011 Stellungnahme der Bundesregierung
... e) Der Bundesrat fordert erneut, die vorgesehenen Regelungen zur Ausweitung der Geltung des Kartellrechts auf die gesetzliche Krankenversicherung und zur Fusionskontrolle bei Krankenkassen durch das Bundeskartellamt zu streichen.
1. Allgemein
2. Zum Glücksspielstaatsvertrag
3. Zur Anwendbarkeit des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf die gesetzlichen Krankenkassen
4. Zur Zuständigkeit der Kartellbehörden im Bereich der Wasserversorgung
5. Zur Forderung nach einer sektorspezifischen Anreiz- Regulierung durch die Bundesnetzagentur
6. Zur kartellrechtlichen Fusionskontrolle bei der Zusammenlegung öffentlicher Einrichtungen und Betriebe
7. Zur Umsetzung von Compliance-Programmen
8. Zur Zusammenarbeit zwischen Kartellbehörden und Strafverfolgungsbehörden
9. Zur preisbindenden Wirkung von Preisempfehlungen
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Drucksache 234/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
a) Neunzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2010/2011 Drucksache: 423/12 (neu) b) Neunzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2010/2011
... e) Der Bundesrat fordert erneut, die vorgesehenen Regelungen zur Ausweitung der Geltung des Kartellrechts auf die gesetzliche Krankenversicherung und zur Fusionskontrolle bei Krankenkassen durch das Bundeskartellamt zu streichen.
1. Allgemein
2. Zum Glücksspielstaatsvertrag
3. Zur Anwendbarkeit des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf die gesetzlichen Krankenkassen
4. Zur Zuständigkeit der Kartellbehörden im Bereich der Wasserversorgung
5. Zur Forderung nach einer sektorspezifischen Anreiz- Regulierung durch die Bundesnetzagentur
6. Zur kartellrechtlichen Fusionskontrolle bei der Zusammenlegung öffentlicher Einrichtungen und Betriebe
7. Zur Umsetzung von Compliance-Programmen
8. Zur Zusammenarbeit zwischen Kartellbehörden und Strafverfolgungsbehörden
9. Zur preisbindenden Wirkung von Preisempfehlungen
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Drucksache 641/12 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB-ÄndG)
... 3. Zur kartellrechtlichen Fusionskontrolle bei der Zusammenlegung öffentlicher Einrichtungen und Betriebe im Zusammenhang mit kommunalen Gebietsreformen
1. Zu Artikel 1 Nummer 12 §§ 31 bis 31b GWB
2. Zu Artikel 1 Nummer 46a - neu - § 130 Absatz 1 Satz 1a - neu - GWB
3. Zur kartellrechtlichen Fusionskontrolle bei der Zusammenlegung öffentlicher Einrichtungen und Betriebe im Zusammenhang mit kommunalen Gebietsreformen
4. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 und 3 SGB V , Nummer 2 § 172a SGB V und Artikel 5 Absatz 8 § 51 Absatz 3 SGG
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Drucksache 760/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags COM(2012) 725 final
... Bei der Festlegung der Höhe von Geldbußen und Zwangsgeldern würde sich die Kommission auf die im Kartellbereich und in der Fusionskontrolle gesammelten Erfahrungen stützen. Somit würden die finanziellen Sanktionen den Vorgaben der Verordnung 139/2004 des Rates21 und der Verordnung 1/2003 des Rates22 entsprechen. Diese Vorgaben bieten den betreffenden Unternehmen genügend Anreiz für die Einhaltung der Rechtsvorschriften, da bei der Festlegung der Strafen der möglichen Schwere der Zuwiderhandlung durch folgende Sanktionen angemessen Rechnung getragen wird:
Drucksache 546/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank COM(2012) 511 final
... (26) Die EZB sollte ihre Aufgaben vorbehaltlich und in Übereinstimmungen mit allen Rechtsvorschriften der Union ausüben, einschließlich des gesamten Primär- und Sekundärrechts, der Beschlüsse der Kommission zu staatlichen Beihilfen, der Wettbewerbsvorschriften und der Bestimmungen zur Fusionskontrolle sowie des für alle Mitgliedstaaten geltenden einheitlichen Regelwerks. Die EBA hat den Auftrag, technische Standards, Leitlinien und Empfehlungen zu erstellen, um die aufsichtsrechtliche Konvergenz und die Kohärenz der Aufsichtsergebnisse innerhalb der Union sicherzustellen. Diese Aufgaben sollten bei der EBA verbleiben, weshalb die EZB die Befugnis zum Erlass von Verordnungen nach Artikel 132 AEUV nur dann ausüben sollte, wenn von der Europäischen Kommission auf der Grundlage von Entwürfen der EBA erlassene Unionsvorschriften oder Leitlinien und von der EBA erarbeitete Empfehlungen bestimmte, für die ordnungsgemäße Ausübung der Aufgaben der EZB erforderliche Aspekte nicht oder nicht ausreichend detailliert regeln.
Drucksache 176/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB-ÄndG)
... 3. Zur kartellrechtlichen Fusionskontrolle bei Zusammenlegung öffentlicher Einrichtungen und Betriebe
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zur kartellrechtlichen Fusionskontrolle bei Zusammenlegung öffentlicher Einrichtungen und Betriebe
4. Zur Anwendbarkeit des GWB bei Trägerschaft mehrerer Unternehmen durch eine kommunale Gebietskörperschaft
5. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c und d § 19 Absatz 2 Nummer 5 - neu -, Absatz 3 GWB
6. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a1 - neu -, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 20 Absatz 1 GWB
7. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu -, Nummer 44 § 29 Satz 1 und § 131 Absatz 1 GWB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
8. Zu Artikel 1 Nummer 11 §§ 31 ff. GWB
9. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 31 Absatz 4 Nummer 3 - neu - GWB
10. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 31b Absatz 2 Satz 2 - neu - GWB
11. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 31b Absatz 3 Nummer 1a - neu - GWB
12. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 31b Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB
13. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a § 34 Absatz 1 Satz 1 GWB
14. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 34a Absatz 1, Absatz 4 Satz 2 und 3, Absatz 5 GWB
15. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu - § 34b - neu - GWB
§ 34b Sondervermögen des Bundes
16. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 38 Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB
17. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 64 Absatz 1 Nummer 2 GWB
Zu § 31b
Zu § 32
18. Zu Artikel 1 Nummer 38a - neu - § 82a Absatz 1 GWB
19. Zu Artikel 1 Nummer 38a - neu - § 82a Absatz 2 Satz 3 - neu - GWB
20. Zu Artikel 1 Nummer 43a - neu - § 130 Absatz 1 Satz 1a - neu - GWB
21. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 und 3 SGB V , Nummer 2 § 172a SGB V und Artikel 4 Absatz 8 § 51 Absatz 3 SGG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
22. Zu Artikel 4 Absatz 7 § 95 Absatz 2 Nummer 1 GVG
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Drucksache 60/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 44 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen : Die 8. GWB-Novelle aus wettbewerbspolitischer Sicht
... 3. Der Bundesrat weist entschieden die Behauptung der Monopolkommission zurück, es gebe eine "wettbewerbliche Schutzlücke" im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Sowohl nach deutschem als auch nach europäischem Recht sind Krankenkassen keine Unternehmen im kartellrechtlichen Sinne und als Teil der mittelbaren Landes- beziehungsweise Bundesverwaltung ("organisatorisch verselbständigte Teile der Staatsgewalt", Bundessozialgericht, 24.01.2003, B 12 KR 19/01 R, zitiert nach juris, Randnummer 108) mit Rechtsaufsicht in ein konsistentes System eingebettet, das insbesondere durch das Genehmigungserfordernis von freiwilligen Vereinigungen von Krankenkassen durch die Rechtsaufsicht den Bedarf an einer "Fusionskontrolle" vollständig befriedigt.
Drucksache 60/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 44 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen : Die 8. GWB-Novelle aus wettbewerbspolitischer Sicht
... 4. Der Bundesrat weist entschieden die Behauptung der Monopolkommission zurück, es gebe eine "wettbewerbliche Schutzlücke" im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Sowohl nach deutschem als auch nach europäischem Recht sind Krankenkassen keine Unternehmen im kartellrechtlichen Sinne und als Teil der mittelbaren Landes- beziehungsweise Bundesverwaltung ("organisatorisch verselbständigte Teile der Staatsgewalt", Bundessozialgericht, 24.01.2003, B 12 KR 19/01 R, zitiert nach juris, Randnummer 108) mit Rechtsaufsicht in ein konsistentes System eingebettet, das insbesondere durch das Genehmigungserfordernis von freiwilligen Vereinigungen von Krankenkassen durch die Rechtsaufsicht den Bedarf an einer "Fusionskontrolle" vollständig befriedigt.
Drucksache 176/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB-ÄndG)
... 5. Zur kartellrechtlichen Fusionskontrolle bei Zusammenlegung öffentlicher Einrichtungen und Betriebe
Zum Gesetzentwurf allgemein*
1. Zur bußgeldrechtlichen Haftung der Gesamtrechtsnachfolger
3 2.
3 3.
4. Zum Gesetzentwurf allgemein
5. Zur kartellrechtlichen Fusionskontrolle bei Zusammenlegung öffentlicher Einrichtungen und Betriebe
6. Zur Anwendbarkeit des GWB bei Trägerschaft mehrerer Unternehmen durch eine kommunale Gebietskörperschaft
7. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - und 1b - neu - Überschrift des Ersten Abschnitts des Ersten Teils und § 01 - neu - GWB
§ 01 Zweck des Gesetzes
8. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c und d § 19 Absatz 2 Nummer 5 - neu -, Absatz 3 GWB
9. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a1 - neu -, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 20 Absatz 1 GWB
2 Hauptempfehlung:*
10. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu -, Nummer 44 § 29 Satz 1 und § 131 Absatz 1 GWB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
11. Zu Artikel 1 Nummer 11 §§ 31 bis 31b GWB allgemein
12. Zu Artikel 1 Nummer 11 §§ 3 1 ff. GWB
13. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 31 Absatz 3 GWB
2 Hauptempfehlung:*1
14. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 31 Absatz 4 Nummer 3 - neu - GWB
Hilfsempfehlung zu Ziffer 10 und 14:*2
15. Zum Gesetzentwurf allgemein
16. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 3 1a Absatz 1 Satz 1 GWB
17. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 3 1b Absatz 2 Satz 2 - neu - GWB
18. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 3 1b Absatz 3 Nummer 1a - neu - GWB
19. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 3 1b Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB
20. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 3 1b Absatz 6 GWB
Zu Artikel 1 Nummer 17
3 21.
3 22.
Zu Ziffer 2 1:
Zu Ziffer 22:
23. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a § 34 Absatz 1 GWB
24. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 34a Absatz 1, Absatz 4 Satz 2 und 3, Absatz 5 GWB 4
25. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 34a Absatz 1, Absatz 4 Satz 1 bis 3 und Absatz 5 GWB
26. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu - § 34b - neu - GWB 5
§ 34b Sondervermögen des Bundes
27. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 3 8 Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB
28. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 64 Absatz 1 Nummer 2 GWB
Zu § 3
Zu § 32
29. Zu Artikel 1 Nummer 37 Buchstabe b § 81 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a GWB
30. Zu Artikel 1 Nummer 38a - neu - § 82a Absatz 1 GWB
31. Zu Artikel 1 Nummer 3 8a - neu - § 82a Absatz 2 Satz 3 - neu - GWB 6
32. Zu Artikel 1 Nummer 43a - neu - § 130 Absatz 1 Satz 1a - neu - GWB
33. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 und 3 SGB V , Nummer 2 § 172a SGB V und Artikel 4 Absatz 8 § 51 Absatz 3 SGG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
34. Zu Artikel 3 SGB V allgemein
35. Zu Artikel 4 Absatz 7 § 95 Absatz 2 Nummer 1 GVG
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Drucksache 253/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas
... 3. der zuständigen Beschlussabteilung im Bundeskartellamt für Fusionskontrollverfahren nach den §§ 35 bis 41 und für Sektoruntersuchungen nach § 32e sowie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Neunter Abschnitt
§ 47a Einrichtung, Zuständigkeit, Organisation
§ 47b Aufgaben
§ 47c Datenverwendung
§ 47d Befugnisse
§ 47e Mitteilungspflichten
§ 47f Verordnungsermächtigung
47g Festlegungsbereiche
§ 47h Berichtspflichten, Veröffentlichungen
§ 47i Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Aufsichtsstellen
§ 47j Vertrauliche Informationen, operationelle Zuverlässigkeit, Datenschutz
§ 47k Marktbeobachtung im Bereich Kraftstoffe
Artikel 2 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 5b Anzeige von Verdachtsfällen, Verschwiegenheitspflichten
§ 58a Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011
§ 58b Beteiligung der Bundesnetzagentur und Mitteilungen in Strafsachen
§ 68a Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft
§ 95a Strafvorschriften
§ 95b Strafvorschriften
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Vorgeschichte
2. Ziele und Grundzüge des Gesetzes
3. Gesetzgebungskompetenz
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
d Weitere Kosten
5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
6. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU
7. Nachhaltigkeit
8. Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 47a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 47b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 47c
Zu § 47d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 47e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 47f
Zu § 47g
Zu § 47h
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 47i
Zu § 47j
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 47k
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchtstabe c :
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 14
Zu § 95a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 95b
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2109: Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas
I. Votum
II. Regelungsschwerpunkte
III. Meldesystem über Handel mit Strom und Gas
IV. Beobachtung der Preisbildung auf Kraftstoffmärkten
V. Darstellung von Alternativen
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 25. April 2012 zum Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (Markttransparenzstellen-Gesetz)
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Drucksache 641/1/12
... 8. Zur kartellrechtlichen Fusionskontrolle bei der Zusammenlegung öffentlicher Einrichtungen und Betriebe im Zusammenhang mit kommunalen Gebietsreformen
1. Zu Artikel 1 Nummer 12 §§ 31 bis 31b GWB
2. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 31 Absatz 4 Nummer 3 GWB
Zu Artikel 1 Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
6. Zu Artikel 1 §§ 36, 37, 130 GWB
7. Zu Artikel 1 Nummer 46a - neu - § 130 Absatz 1 Satz 1a - neu - GWB
9. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 und 3 SGB V , Nummer 2 § 172a SGB V und Artikel 5 Absatz 8 § 51 Absatz 3 SGG
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Drucksache 60/12
Unterrichtung durch die Monopolkommission
Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 44 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - Die 8. GWB-Novelle aus wettbewerbspolitischer Sicht
... Die Monopolkommission bewertet weite Teile der geplanten GWB-Novelle positiv, sieht jedoch in wichtigen Punkten dringenden Nachbesserungsbedarf. Sie empfiehlt insbesondere die Anwendung der Fusionskontrolle auf Zusammenschlüsse zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und fordert, Trinkwasserentgelte unabhängig von ihrer Ausgestaltung als Preise oder Gebühren der wettbewerbsrechtlichen Aufsicht zu unterstellen. Im Übrigen befürwortet die Monopolkommission die geplante Übernahme des europäischen Untersagungskriteriums in die deutsche Fusionskontrolle sowie die Beibehaltung einiger spezifisch deutscher Fusionskontrollregeln. Daneben nimmt sie Stellung zu weiteren Reformvorschlägen, u.a. aus dem Bereich der Missbrauchsaufsicht.
Drucksache 190/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2011
... ) novellieren. Damit werden die wettbewerblichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Bereich der Fusionskontrolle, der Missbrauchsaufsicht, der Bußgeldvorschriften und des Verfahrens bei Kartellverstößen weiter verbessert. Als „Ultima ratio“ wird ein Entflechtungsinstrument in das GWB eingeführt (vgl. Maßnahme Nr. 13 des AP 2011).
Nationales Reformprogramm Deutschland 2011
1. Einführung
2. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld
Tabelle
3. Überführung der fünf EU-2020-Kernziele in nationale Ziele
4 Vorbemerkung
a Förderung der Beschäftigung
b Verbesserung der Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung
c Emissionsreduzierung, erneuerbare Energien und Energieeffizienz
d Verbesserung des Bildungsniveaus
e Förderung der sozialen Eingliederung, vor allem durch die Verringerung von Armut
4. Deutsches Aktionsprogramm 2011 für den Euro Plus Pakt
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit
Förderung der Beschäftigung
Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
Stärkung der Finanzstabilität
5. Wesentliche Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in Deutschland
a Wachstumsfreundliche Konsolidierung der öffentlichen Haushalte
b Sicherstellung eines stabilen und funktionsfähigen Finanzsektors
c Stärkung der Binnennachfrage
d Volle Nutzung des Arbeitskräftepotenzials sicherstellen
i. Stärkere Einbeziehung von Älteren in den Arbeitsmarkt „Arbeiten bis 67“
ii. Stärkere Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt
iii. Stärkere Integration von arbeitsmarktfernen Bevölkerungsgruppen „Integrativer Arbeitsmarkt“
iv. Zuwanderung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse „Attraktiver und transparenter Arbeitsmarkt“
e Den Beitrag des Bildungssystems zu Qualifizierung und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitskräften verbessern
6. Verwendung von EU-Fördermitteln
a Europäische Strukturfonds
b Entwicklung des ländlichen Raums Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP
Anhang Übersicht der in Abschnitt 5 genannten Maßnahmen
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Drucksache 565/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das erste Programm für die Funkfrequenzpolitik KOM (2010) 471 endg.
... (c) Die Mitgliedstaaten können die Übertragung von Frequenznutzungsrechten, die nicht auf nationaler Ebene oder auf EU-Ebene der Fusionskontrolle unterliegt, untersagen oder sie an Bedingungen knüpfen, wenn dadurch der Wettbewerb in beträchtlicher Weise beeinträchtigt werden dürfte.
Übermittlung gemäß dem im Protokoll Nr. 2 zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Verfahren über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Gründe und Ziele des Vorschlags
Allgemeiner Kontext
Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung interessierter Kreise Folgenabschätzung
Anhörung interessierter Kreise
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
Vereinfachung und Verringerung der Verwaltungskosten
Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel
Informationen aus den Mitgliedstaaten
Europäischer Wirtschaftsraum
Einzelerläuterung zum Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Anwendung allgemeiner Regulierungsgrundsätze
Artikel 3 Politische Ziele
Artikel 4 Verbesserung der Effizienz und Flexibilität
Artikel 5 Wettbewerb
Artikel 6 Frequenzen für die drahtlose Breitbandkommunikation
Artikel 7 Frequenzbedarf für bestimmte Bereiche der Unionspolitik
Artikel 8 Bestandsaufnahme und Beobachtung der bestehenden Nutzung und des neu entstehenden Frequenzbedarfs
Artikel 9 Internationale Verhandlungen
Artikel 10 Zusammenarbeit der verschiedenen Stellen
Artikel 11 Öffentliche Konsultationen
Artikel 12 Berichterstattung
Artikel 1 Ziel
Artikel 2 Anwendung allgemeiner Regulierungsgrundsätze
Artikel 3 Politische Ziele
Artikel 4 Verbesserung der Effizienz und Flexibilität
Artikel 5 Wettbewerb
Artikel 6 Frequenzen für die drahtlose Breitbandkommunikation
Artikel 7 Frequenzbedarf für bestimmte Bereiche der Unionspolitik
Artikel 8 Bestandsaufnahme und Beobachtung der bestehenden Frequenznutzung und des neu entstehenden Frequenzbedarfs
Artikel 9 Internationale Verhandlungen
Artikel 10 Zusammenarbeit der verschiedenen Stellen
Artikel 11 Öffentliche Konsultationen
Artikel 12 Berichterstattung
Artikel 13 Mitteilungen
Artikel 14 Inkrafttreten
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Drucksache 438/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu den Tätigkeitsberichten 2008/2009 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für die Bereiche Telekommunikation und Post und zu den Sondergutachten 56 und 57 der Monopolkommission "Telekommunikation 2009: Klaren Wettbewerbskurs halten" und "Post 2009: Auf Wettbewerbskurs gehen" Bundesministerium Berlin, den 7. Juli 2010 für Wirtschaft und Technologie
... 67. Im Hinblick auf die Schließung der Lücken bei der Breitband-Grundversorgung weist die Monopolkommission auf die potentiell positiven Effekte einer Konsolidierung im Kabelnetzbereich hin (Tz 266). Hier könnte nach ihrer Auffassung neben einer möglichen Aufhebung der vertikalen Trennung der Netzebenen 3 und 4 eine weniger strikte Fusionskontrolle die starke Zersplitterung der Anbieterstruktur beheben und den Wettbewerb um den Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen beflügeln. Die generalisierende These der Monopolkommission, dass das Bundeskartellamt Zusammenschlüssen auf Netzebene 3 generell kritisch gegenüberstehe, vermag die Bundesregierung nicht nachzuvollziehen und teilt diese nicht. Eine pauschale Beurteilung sollte nicht erfolgen, da Fusionskontrollentscheidungen stets Einzelfallentscheidungen sind. In der Vergangenheit hat das Bundeskartellamt bereits Zusammenschlüsse im Kabelbereich freigegeben, wenn die Nachteile der Marktbeherrschung auf Kabelmärkten durch Verbesserungen auf Breitbandmärkten überwogen wurden.
A. Allgemeines
B. Stellungnahme zum Bereich Telekommunikation
3 Vorbemerkung
Bewertung im Einzelnen
4 Wettbewerbsentwicklung
4 Marktregulierungsfragen
Reform des europäischen Rechtsrahmens für Telekommunikationsmärkte
Europäische Initiativen zur Regulierung des Mobilfunks
Förderung flächendeckender und hochleistungsfähiger Breitbandversorgung
Schließung von Breitbandversorgungslücken durch die digitale Dividende
Universaldienst im Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur
C. Stellungnahme zum Bereich Post
3 Vorbemerkung
Bewertung im Einzelnen Regulierungsfragen
Mindestlohn für Briefdienstleistungen
Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen
3 Universaldienst
Teil leistungen
Vergabe von Postdienstleistungen durch öffentliche Stellen
Der Bund als Anteilseigner
Vertretung im Weltpostverein
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Drucksache 31/09
... Dem Bundeskartellamt sind auf Anforderung Auswertungen auf Basis der Daten nach Absatz 2 Nr. 1 Buchstaben a und d und Nr. 2b und d bis h zur Fusionskontrolle nach dem
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
§ 10 Entwicklungsauftrag zur Reform der Investitionsfinanzierung
§ 17a Finanzierung von Ausbildungskosten.
§ 17b Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für DRG-Krankenhäuser.
§ 17d Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen
Artikel 2 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
§ 3 Grundlagen
§ 4 Vereinbarung eines Erlösbudgets ab dem Jahr 2009.
§ 5 Vereinbarung und Abrechnung von Zu- und Abschlägen.
B2 Erlösbudget nach § 14 KHEntgG ab dem Kalenderjahr 2009
Artikel 3 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 122 Behandlung in Praxiskliniken
Artikel 4 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 4a Änderung der Abgrenzungsverordnung
Artikel 4b Änderung der Krankenhausstatistik-Verordnung
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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Drucksache 973/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Siebzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2006/2007 Stellungnahme der Bundesregierung
... der Fusionskontrolle unterliege. Auch die kommunale Selbstverwaltungsgarantie gemäß Artikel 28 Absatz 2 Satz 2 GG schränkt den Anwendungsbereich des GWB nach dieser Rechtsauffassung nicht ein, da die Vorschriften zur Fusionskontrolle wie bei allen allgemeinen Gesetzen allein den Rahmen vorgeben, in dem das Recht der Selbstverwaltung ausgeübt werden könne.
1. Zu Abschnitt II. Buchstabe C.
2. Zu Abschnitt II. Buchstabe E.
3. Zu Abschnitt IV. Buchstabe B.
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Drucksache 638/08
... durchführt. Informationspflichten existieren bereits bei der Fusionskontrolle gegenüber dem Bundeskartellamt bzw. der EU-Kommission und bei der Abgabe eines Übernahmeangebots an einem börsennotierten Unternehmen gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht; teilweise entsprechen sie den Informationen, die im Verfahren nach § 53
A. Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung:
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
§ 53 Beschränkung nach § 7 Abs. 1 und 2 Nr. 6 AWG
Artikel 3 Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Artikel 4 Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Artikel 5 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Im Einzelnen
Artikel 1 Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Artikel 3 Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Artikel 4 Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Artikel 5 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 6 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsordnung
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Drucksache 603/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Siebzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2006/2007
... der Fusionskontrolle unterliege. Auch die kommunale Selbstverwaltungsgarantie gemäß Artikel 28 Absatz 2 Satz 2 GG schränkt den Anwendungsbereich des GWB nach dieser Rechtsauffassung nicht ein, da die Vorschriften zur Fusionskontrolle wie bei allen allgemeinen Gesetzen allein den Rahmen vorgeben, in dem das Recht der Selbstverwaltung ausgeübt werden könne.
Zu Kapitel IV Abschnitt 2.2.4
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Drucksache 603/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Siebzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2006/2007
... der Fusionskontrolle unterliege. Auch die kommunale Selbstverwaltungsgarantie gemäß Artikel 28 Absatz 2 Satz 2 GG schränkt den Anwendungsbereich des GWB nach dieser Rechtsauffassung nicht ein, da die Vorschriften zur Fusionskontrolle wie bei allen allgemeinen Gesetzen allein den Rahmen vorgeben, in dem das Recht der Selbstverwaltung ausgeübt werden könne.
Zu Kapitel IV Abschnitt 2.2.4
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Drucksache 973/2/08
Antrag des Landes Hessen
Siebzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2006/2007 - Stellungnahme der Bundesregierung
... Düsseldorf hat jüngst (Beschluss vom 17. September 2008 - VI Kart 19/ 07 (V)) die Vorschriften der Fusionskontrolle für unanwendbar erklärt, wenn ein Anteilserwerb im Landesrecht vorgezeichnet und deshalb hoheitlich veranlasst ist.
Drucksache 76/08
... Trotz der Fusionskontrolle gibt es ausweislich der Untersuchungen der Monopolkommission eine Fülle von Märkten, die durch einen hohen Konzentrationsgrad gekennzeichnet sind. Die dort herrschenden Unternehmen weisen nicht selten ein hohes Maß an vertikaler und/oder horizontaler Integration auf.
Drucksache 973/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Siebzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2006/2007 - Stellungnahme der Bundesregierung
... der Fusionskontrolle unterliege. Auch die kommunale Selbstverwaltungsgarantie gemäß Artikel 28 Absatz 2 Satz 2 GG schränkt den Anwendungsbereich des GWB nach dieser Rechtsauffassung nicht ein, da die Vorschriften zur Fusionskontrolle wie bei allen allgemeinen Gesetzen allein den Rahmen vorgeben, in dem das Recht der Selbstverwaltung ausgeübt werden könne.
1. Zu Abschnitt II. Buchstabe C.
2. Zu Abschnitt II. Buchstabe E.
3. Zu Abschnitt IV. Buchstabe B.
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Drucksache 603/2/08
Antrag des Landes Hessen
Siebzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2006/2007
... Düsseldorf hat jüngst (Beschluss vom 17. September 2008 - VI Kart 19/ 07 (V)) die Vorschriften der Fusionskontrolle für unanwendbar erklärt, wenn ein Anteilserwerb im Landesrecht vorgezeichnet und deshalb hoheitlich veranlasst ist.
Drucksache 270/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über das Recht auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Besitz der Organe der Europäischen Gemeinschaft Ein Überblick KOM (2007) 185 endg.; Ratsdok. 8754/07
... Inspektions- und Untersuchungstätigkeiten (d.h. Vertragsverletzungsverfahren, Kartelle, Fusionskontrolle, Staatliche Beihilfen, handelspolitische Schutzmaßnahmen, Untersuchungen des Amtes für Betrugsbekämpfung OLAF)
Grünbuch Recht auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Besitz der Organe der Europäischen Gemeinschaft - Ein Überblick
3 Einführung
Teil 1 Anwendung der bestehenden Vorschriften für den Zugang der Öffentlichkeit
1. Anwendung der Verordnung
1.1. Zugangsberechtigte und Art der beantragten Dokumente
1.2. Einschränkung des Zugangsrechts
1.3. Zugang der Öffentlichkeit und Datenschutz
1.4. Allgemeine und besondere Zugangsrechte
1.5. Aktive Bereitstellung von Informationen
2. Die bisherige Rechtsprechung zu Verordnung EG Nr. 1049/2001
2.1. Allgemeine Merkmale der Verordnung
2.2. Verfahren
2.2.1. Die Notwendigkeit, eine konkrete Prüfung der Dokumente vorzunehmen, für die ein Antrag auf Einsichtnahme gestellt wurde
2.2.2. Die Bearbeitung umfangreicher Anträge
2.3. Präzisierung der Ausnahmeregelungen
2.3.1. Schutz der Rechtsberatung - Artikel 4 Absatz 2, zweiter Gedankenstrich
2.3.2. Schutz von Untersuchungstätigkeiten - Artikel 4 Absatz 2, dritter Gedankenstrich
2.3.3. Die Möglichkeit von Mitgliedstaaten, von ihnen stammende Dokumente nicht freizugeben - Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung
2.3.4. Das Verhältnis zwischen der Verordnung und den besonderen Vertraulichkeitsbestimmungen
2.3.5. Transparenz und Berufsgeheimnis
3. Weitere Entwicklungen
3.1. Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Ã…rhus auf die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft
3.2. Öffentlichkeit der Ratstagungen
Teil 2 Möglichkeiten zur Verbesserung der Zugangsvorschriften
4. Gesamtwertung
5. Eine aktivere Verbreitungspolitik
5.1. Transparenz in Rechtsetzungsverfahren
5.2. Aktive Verbreitung in anderen Bereichen
6. Einbeziehung der Vorschriften über den Zugang zu Umweltinformationen in die Allgemeie Regelung des Zugangs zu Dokumenten
7. Abwägung der Interessen
7.1. Zugang der Öffentlichkeit und Datenschutz
7.2. Zugang der Öffentlichkeit und geschäftliche oder wirtschaftliche Interessen
7.3. Öffentlicher Zugang und gute Verwaltung
7.3.1. Übermäßige Anträge
7.3.2. Begriffsbestimmung für Dokument im Besitz des Organs
7.3.3. Zugang zu Dokumenten und Zeitüberschreitungen
8. Abschließende Bemerkungen
Anlage Statistischer Überblick über die von den Organen bearbeiteten Anträge auf Einsichtnahme
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Drucksache 210/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 810. Sitzung des Bundesrates am 29. April 2005
Siebtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... vorgesehenen Regelungen gehen jedoch auch nach der Abkehr von der so genannten Altverlegerlösung über das Vertretbare hinaus. Die Vorschrift des § 31 Abs. 3 GWB - wie vom Deutschen Bundestag verabschiedet - betrifft die Pressehilfsunternehmen und begründet materielles Sonderrecht in der Fusionskontrolle. Diese gesetzliche Gestaltung erlaubt wie die Altverlegerlösung die Abkopplung der Redaktionen von ihrer wirtschaftlichen Basis. Die Voraussetzungen für die Legalisierung der Zusammenarbeit sind insgesamt unzureichend und nicht justiziabel; eine wirkliche Größenbegrenzung fehlt nach wie vor. Die vorgesehene Beteiligung der Wettbewerbsbehörden ist zudem in Gesetzeswortlaut (Verweis auf § 32c
Drucksache 441/04
... Die Neuregelung auf EU-Ebene hat erhebliche Auswirkungen auf das deutsche Recht der wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen. Zahlreiche Unternehmensabsprachen haben Auswirkungen auf den zwischenstaatlichen Handel und sind daher nach Art. 81 EG zu beurteilen. Eigenständige Bedeutung wird dem deutschen Wettbewerbsrecht zu Vereinbarungen künftig nur noch in den Fällen zukommen, die rein lokale oder regionale Auswirkungen haben und keine zwischenstaatliche Relevanz aufweisen. Die Fusionskontrolle und Missbrauchsaufsicht im
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes
§ 22 Verhältnis dieses Gesetzes zu den Artikeln 81 und 82 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
§ 23 Europafreundliche Anwendung
§ 27 Veröffentlichung von Wettbewerbsregeln, Bekanntmachungen
§ 29 Kredit- und Versicherungswirtschaft
§ 30 Preisbindung bei Zeitungen und Zeitschriften
§ 31 Anzeigenkooperationen
§ 32 Abstellung und nachträgliche Feststellung von Zuwiderhandlungen
§ 32a Einstweilige Maßnahmen
§ 32b Verpflichtungszusagen
§ 32c Kein Anlass zum Tätigwerden
§ 32d Entzug der Freistellung
§ 32e Untersuchungen einzelner Wirtschaftszweige und einzelner Arten von Vereinbarungen
§ 33 Unterlassungsanspruch, Schadensersatzpflicht
§ 34 Vorteilsabschöpfung durch die Kartellbehörde
§ 34a Vorteilsabschöpfung durch Verbände und Einrichtungen
§ 43 Bekanntmachungen
§ 50 Vollzug des europäischen Rechts
§ 50a Zusammenarbeit im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden
§ 50b Sonstige Zusammenarbeit mit ausländischen Wettbewerbsbehörden
§ 50c Behördenzusammenarbeit
§ 62 Bekanntmachung von Verfügungen
§ 82a Befugnisse und Zuständigkeiten im gerichtlichen Bußgeldverfahren
§ 86a Vollstreckung
§ 89a Streitwertanpassung
§ 90a Zusammenarbeit der Gerichte mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaft und den Kartellbehörden
Artikel 2 Änderung anderer Rechtsvorschriften
Artikel 3 Neubekanntmachung
Artikel 4 Inkrafttreten
A. Allgemeines
1. Vorgeschichte
2. Anlass und Ziele des Gesetzes
3. Gesetzgebungskompetenz
4. Grundzüge der Novellierung
5. Gender Mainstreaming
6. Kosten Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit Mehrkosten belastet.
7. Befristung, Evaluierung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
unterliegen. Die Verweisungen sind deshalb so gefasst, dass sie die einschlägigen Fälle in dem neuen System erfassen.
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu den neuen §§ 22 und 23
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 23
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu § 32
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 32a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 32b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 32c
Zu § 32d
Zu § 32e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abs atz 4
Zu § 33
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 34
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 34a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 20
Zu Nummer 2l
Zu Absatz la
Zu Absatz l
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 3l
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 32
Zu § 50a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 50b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 50c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 37
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 38
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 41
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Doppelbuchstabe hh
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 47
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ff
Zu Doppelbuchstabe gg
Zu Doppelbuchstabe hh
Zu Doppelbuchstabe ii
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe e
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Nummer 48
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 49
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 55
Zu Nummer 56
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Nummer 62
Zu Nummer 63
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu den Absätzen 4 bis 8
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 9
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
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Drucksache 46/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2020 - Eine Union, die mehr erreichen will COM(2020) 37 final
Drucksache 146/12
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2012
Drucksache 174/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2016
Drucksache 281/17
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2017
Drucksache 400/17 (Beschluss)(zu)
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Bedingungen und des Verfahrens für Auskunftsersuchen der Kommission an Unternehmen und Unternehmensvereinigungen in Bezug auf den Binnenmarkt und damit verbundene Bereiche
Drucksache 429/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG)
Drucksache 546/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Assoziierungsabkommen vom 27. Juni 2014 zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits
Drucksache 551/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Dezember 2015 über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits
Drucksache 606/16
Drucksache 612/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) COM(2016) 590 final
Drucksache 686/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2008 bis 2010 -Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2009
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.