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58 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Gemeindegebiet"


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Drucksache 212/1/20

... 2017 förderfähig sein sollen, und kleinere Anlagen hingegen nicht. Für Kommunen besteht als Träger der Bauleitplanung in jedem Fall die Möglichkeit, die Flächennutzung auf ihrem Gemeindegebiet in Form eines Bebauungsplanes selbständig zu steuern. Es besteht insofern kein Bedarf, die förderfähige Flächenkulisse durch das

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Drucksache 212/1/20




1. Zu Nummer 3

2. Zu Nummer 6 und Nummer 6a - neu -

3. Zu Nummer 6 Sätze 4 bis 6 - neu -*

4. Zu Nummer 7 Sätze 3 bis 5

5. Zu Nummer 7 Satz 3a - neu -*

6. Zu Nummer 8 und 9

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

7. Zu Nummer 10

8. Zu Nummer 11 - neu -

9. Zu Nummer 12 - neu -

10. Zu Nummer 13 - neu -


 
 
 


Drucksache 542/19

... Zu beachten ist, dass die umfangreiche Sanierung und Modernisierung einer Wohnung zu einer höherwertigen Einordnung führen können. Da die ortsübliche Vergleichsmiete für die gesamte Gemeinde gebildet wird, wird durch diese Verweisung klargestellt, dass wie bisher auf das gesamte Gemeindegebiet abzustellen ist, ohne dass hierdurch die Effektivität der Norm leiden würde. Auch nach geltender Rechtslage müssen Wohnungen nach dem Merkmal "Lage" vergleichbar sein. Mit einer vergleichbaren Lage (z.B. gute Lage, ruhige Lage, zentrale Lage) können Wohnungen in verschiedenen Stadtteilen aufzufinden sein. In der Abwägung der Interessen von Mieter und Vermieter erscheint es einem Wohnungssuchenden auch zumutbar, den Stadtteil zu wechseln.

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Drucksache 542/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

§ 556h
Zulässige Miethöhe bei geringem Angebot an vergleichbarem Wohnraum

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 608/19

... Werden Gemeindegebiete geändert, so kann die Landesregierung oder die von ihr bestimmte Stelle für die von der Änderung betroffenen Gebietsteile für eine bestimmte Zeit verschiedene Hebesätze zulassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 608/19




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 35c
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden

Artikel 2
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

XIII. Mobilitätsprämie

§ 101
Bemessungsgrundlage und Höhe der Mobilitätsprämie

§ 102
Anspruchsberechtigung

§ 103
Entstehung der Mobilitätsprämie

§ 104
Antrag auf die Mobilitätsprämie

§ 105
Festsetzung und Auszahlung der Mobilitätsprämie

§ 106
Ertragsteuerliche Behandlung der Mobilitätsprämie

§ 107
Anwendung der Abgabenordnung

§ 108
Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung

§ 109
Verordnungsermächtigung

Artikel 3
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 4
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 5
Änderung des Grundsteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung

Artikel 7
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

§ 64b
Landesrecht im Bereich des Gelegenheitsverkehrs

Artikel 8
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 503/19

... Werden Gemeindegebiete geändert, so kann die Landesregierung oder die von ihr bestimmte Stelle für die von der Änderung betroffenen Gebietsteile für eine bestimmte Zeit verschiedene Hebesätze zulassen.

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Drucksache 503/19




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Grundsteuergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 353/1/19

... Gesetzbuch (BGB) zur Regelung bestimmter Instrumente zum Schutze der Mieterinnen und Mieter zurückgegriffen werden. Namentlich sind dies die sogenannte Mietpreisbremse (§§ 556d ff. BGB), die Senkung der Kappungsgrenze (§ 558 Absatz 3 BGB) und die Verlängerung der Kündigungssperrfrist bei Umwandlung in Wohnungseigentum (§ 577a Absatz 2 BGB). Die Gebiete, welche sich nicht auf das gesamte Gemeindegebiet erstrecken müssen, sondern auch nur Teile der Gemeinde umfassen können, werden von den Landesregierungen durch Rechtsverordnung bestimmt. Für Gebiete in zumindest einer dieser Gebietskulissen spricht ein starkes Indiz dafür, dass die Gemeinden dort den gesonderten Hebesatz bestimmen können.

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Drucksache 353/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 25 Absatz 5 Satz 1 und Satz 5 GrStG


 
 
 


Drucksache 514/19

... Werden Gemeindegebiete geändert, so kann die Landesregierung oder die von ihr bestimmte Stelle für die von der Änderung betroffenen Gebietsteile für eine bestimmte Zeit verschiedene Hebesätze zulassen.

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Drucksache 514/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 35c
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden

Artikel 2
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

XIII. Mobilitätsprämie

§ 101
Bemessungsgrundlage und Höhe der Mobilitätsprämie

§ 102
Anspruchsberechtigung

§ 103
Entstehung der Mobilitätsprämie

§ 104
Antrag auf die Mobilitätsprämie

§ 105
Festsetzung und Auszahlung der Mobilitätsprämie

§ 106
Ertragsteuerliche Behandlung der Mobilitätsprämie

§ 107
Anwendung der Abgabenordnung

§ 108
Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung

§ 109
Verordnungsermächtigung

Artikel 3
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 4
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 5
Änderung des Grundsteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung

Artikel 7
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

§ 64b
Landesrecht im Bereich des Gelegenheitsverkehrs

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

7. Demografische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Absatz 1

Sätze 1 und 2

Sätze 3 bis 5

Satz 6

Satz 7

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Beispiel 1

Abwandlung 1

Abwandlung 2

§ 102
Anspruchsberechtigung

§ 103
Entstehung der Mobilitätsprämie

§ 104
Antrag auf die Mobilitätsprämie

§ 105
Festsetzung und Auszahlung der Mobilitätsprämie

§ 106
Ertragsteuerliche Behandlung der Mobilitätsprämie

§ 107
Anwendung der Abgabenordnung

§ 108
Verfolgung von Straftaten

§ 109
Verordnungsermächtigung

Zu Artikel 3

§ 12
Absatz 2 Nummer 10

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

§ 64b
- neu -

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: BMF, NKR-Nr. 5014: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Länder

II.2. ‚One in one out‘-Regel

II.3. Evaluierung

II.4. Befristung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 431/18 (Beschluss)

... Schwierigkeiten bereitet außerdem die Abgrenzung des maßgeblichen Gebiets für die Feststellung des geringen Angebots an vergleichbaren Wohnräumen. Nach der bereits genannten Rechtsprechung des BGH kommt es für die Frage, ob ein geringes Angebot auf dem Wohnungsmarkt besteht, auf die Situation im gesamten Gebiet der Gemeinde an. Gerade in Ballungsgebieten gibt es aber in bestimmten Stadtteilen einen erheblichen Mietaufwertungsdruck durch eine erhöhte Nachfrage. Dies betrifft insbesondere innenstadtnahe Lagen. Die gegenwärtige Betrachtung des gesamten Gemeindegebiets für die Feststellung des geringen Angebots an vergleichbarem Wohnraum führt gerade in Städten mit einem aussegmentierten Wohnungsmarkt für die Wohnungssuchenden zu der unbefriedigenden Situation, dass sie in den von ihnen nachgefragten Stadtteilen keine oder nur eine sehr teure Wohnung finden, aber dennoch kein geringes Angebot im Sinne des § 5 WiStrG 1954 besteht, weil es in anderen Teilen der Gemeinde immer noch freie vergleichbare Wohnungen gibt. Es sollte daher die Möglichkeit der Begrenzung auf Teilmärkte bzw. Gemeindegebiete geprüft werden.

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Drucksache 431/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 556d Absatz 2 Satz 5 BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a - neu - § 558 Absatz 2 Satz 1 BGB , Nummer 4a - neu - § 558c Absatz 3 BGB und Nummer 4b - neu - § 558d Absatz 2 Satz 1 und Satz 3 BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 558 Absatz 5 BGB , Nummer 5 Buchstabe a § 559 Absatz 1 BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 - neu - § 573 BGB - Harmonisierung der Verzugsfolgen im Wohnungsmietrecht

5. Zu Artikel 3 § 5 Absatz 2 WiStrG 1954

6. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 431/1/18

... Die nach der gegenwärtigen Fassung des § 5 Absatz 2 WiStG 1954 erforderliche Betrachtung des gesamten Gemeindegebiets für die Feststellung des geringen Angebots an vergleichbarem Wohnraum führt gerade in Städten mit einem aussegmentierten Wohnungsmarkt für die Wohnungsuchenden zu der unbefriedigenden Situation, dass sie in den von ihnen nachgefragten Stadtteilen keine oder nur eine sehr teure Wohnung finden, aber dennoch kein geringes Angebot nach der derzeitigen Fassung des § 5 Absatz 2 WiStG 1954 besteht, weil es in anderen Teilen der Gemeinde immer noch freie vergleichbare Wohnungen gibt. Gerade in Ballungsgebieten gibt es, teils verstärkt durch eine steigende Attraktivität von Immobilien als Anlageobjekten, in bestimmten Stadtteilen einen erheblichen Mietaufwertungsdruck durch eine erhöhte Nachfrage. Dies betrifft insbesondere innenstadtnahe Lagen. Um einer Aussegmentierung der Wohnungsmärkte Rechnung zu tragen, ermöglicht die Neufassung des § 5 Absatz 2 WiStG 1954 eine Teilgebietsbetrachtung, denn entsprechend den nahezu wortgleichen Vorschriften des BGB müssen sich auch die Gebiete nach dem neuen § 5 Absatz 2 WiStG nicht auf das gesamte Gebiet einer Gemeinde erstrecken, sondern sie können sich räumlich auch auf einzelne Teile einer Gemeinde beschränken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 431/1/18




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 556d Absatz 2 Satz 1, 4 und 5BGB

2. Zu Artikel 1 § 556d Absatz 2 Satz 5 BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 556g Absatz 1a und Absatz 2 BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a - neu - § 558 Absatz 2 Satz 1 BGB ,

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 558 Absatz 3 Satz 1 BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 558 Absatz 5 BGB , Nummer 5 Buchstabe a § 559 Absatz 1 BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 559 Absatz 1 Satz 2 BGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 4 und Nummer 5 Buchstabe a § 558 Absatz 5 und § 559 Absatz 1 BGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 559c Absatz 1 BGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 7 - neu - § 569 Absatz 3 Nummer 3 BGB

11. Zu Artikel 1 Nummer 7 - neu - § 573 Absatz 2a - neu - BGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 - neu - § 573 BGB - Harmonisierung der Verzugsfolgen im Wohnungsmietrecht

13. Zu Artikel 1 allgemein

14. Zu Artikel 3 § 5 und § 22 WiStrG 1954

‚Artikel 3 Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954

§ 5
Mietpreisüberhöhung, Durchführung einer baulichen Veränderung in missbräuchlicher Weise

§ 22
Übergangsregelung

15. Zu Artikel 3 § 5 Absatz 2 WiStrG 1954

16. Zu Artikel 3 § 6 WiStG 1954

17. Zu Artikel 3 § 6 WiStrG 1954

18. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 563/18

... In seinem Anwendungsbereich enthält § 18 Abs. 1 Satz 1 EnWG eine im Verhältnis zu § 17 Abs. 1 EnWG vorrangige Spezialregelung. Für Gemeindegebiete, in denen sie Energieversorgungsnetze der allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern betreiben, sind auch Betreiber von L-Gasversorgungsnetzen verpflichtet, allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederdruck und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher zu veröffentlichen sowie zu diesen Bedingungen jedermann an ihr Netz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Energie zu gestatten. Nach dem bisherigen § 18 Abs. 1 Satz 2 EnWG bestehen diese Pflichten zwar nicht, wenn der Anschluss oder die Anschlussnutzung für den Betreiber des L-Gasversorgungsnetzes aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist. Den Umstand, dass diese Gasqualität nicht dauerhaft zur Verfügung stehen könnte, hat der Gesetzgeber bei der Schaffung des § 18 EnWG aber nicht vorhergesehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

§ 61b
Verringerung der EEG-Umlage bei Anlagen

§ 61c
Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten KWK-Anlagen

§ 61d
Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten neueren KWK-Anlagen

§ 62a
Messung und Schätzung

§ 88d
Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen

Artikel 2
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

§ 26c
Messung und Schätzung

Artikel 3
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Artikel 7
Änderung der Stromnetzzugangsverordnung

§ 11a
Bilanzkreis für den energetischen und bilanziellen Ausgleich von Systemsicherheitsmaßnahmen

Artikel 8
Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung

Artikel 9
Änderung der Niederdruckanschlussverordnung

Artikel 10
Änderung der Netzreserveverordnung

Artikel 11
Änderung der SINTEG-Verordnung

Artikel 12
Änderung der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung

Artikel 13
Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung

Artikel 14
Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-EnergienVerordnung

Artikel 15
Änderung der Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen

§ 4
Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine

Artikel 16
Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung

Artikel 17
Änderung des Windenergie\-auf\-See\-Gesetzes

Artikel 18
Änderung des Seeanlagengesetzes

Artikel 19
Änderung der Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge

Artikel 20
Änderung des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes

Artikel 21
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Tabelle

Tabelle

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 61b

Zu § 61c

Zu § 61d

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 52

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Dreifachbuchstabe ddd

Zu Dreifachbuchstabe eee

Zu Dreifachbuchstabe fff

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 53

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Doppelbuchstabe ii

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 14

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5


 
 
 


Drucksache 73/16

... (1) Gemeinden haben ihre öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, einschließlich Fernwirkleitungen zur Netzsteuerung und Zubehör, zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet diskriminierungsfrei durch Vertrag zur Verfügung zu stellen. Unbeschadet ihrer Verpflichtungen nach Satz 1 können die Gemeinden den Abschluss von Verträgen ablehnen, solange das Energieversorgungsunternehmen die Zahlung von Konzessionsabgaben in Höhe der Höchstsätze nach § 48 Absatz 2 verweigert und eine Einigung über die Höhe der Konzessionsabgaben noch nicht erzielt ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 46
Wegenutzungsverträge

§ 46a
Auskunftsanspruch der Gemeinr bisherige Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, der Gemeinde spätestens ein Jahr vor Bekanntmachung der Gemeinde nach § 46 Absatz 3 diejenigen Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes zur Verfügung zu stellen, die für eine Bewertung des Netzes im Rahmen einer Bewerbung um den Abschluss eines Vertrages nach § 46 Absatz 2 Satz 1 erforderlich sind.

§ 47
Rügeobliegenheit, Präklusion

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 2

§ 46a
Die Sätze 1 und 3 wurden hierher von § 46 Absatz 2 Satz 4 und 5 EnWG verschoben.

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 515/1/16

... 4. Der Bundesrat weist darauf hin, dass bereits jetzt und nicht erst in einem zweiten Schritt Maßnahmen zur Unterstützung der Innenentwicklung im Grundsteuergesetz eingeführt werden sollten. Denkbar ist beispielsweise, den Kommunen das Recht einzuräumen, innerhalb des Gemeindegebiets zonierte Hebesätze einzuführen, um die Bebauung baureifer, aber brachliegender Grundstücke anzustoßen. Die Schaffung steuerlicher Anreize zum effizienten Umgang mit Flächen leistet einen wichtigen Beitrag zur Aktivierung von Brachflächen und Innenentwicklungspotenzialen. Die Eindämmung der Flächeninanspruchnahme ist ein Politikfeld, das ökologische, ökonomische, siedlungs-, verkehrs- und sozialpolitische Dimensionen aufweist. Ziel muss der verantwortliche Umgang mit dem Raum als begrenzter natürlicher Ressource sein, die anhaltend hoher Nachfrage ausgesetzt ist.



Drucksache 446/15

... Diese sehr weitgehende Abweichungsbefugnis soll an die Voraussetzung gebunden sein, dass auch bei Anwendung von § 246 Absatz 8 bis 13 BauGB dringend benötigte Unterkunftsmöglichkeiten im Gebiet der Gemeinde, in der sie entstehen sollen, nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können. Die Betrachtung des Gemeindegebiets, in der die Unterkunft entstehen soll, gilt auch dann, wenn Vorhabenträger ein Land oder in dessen Auftrag ein Dritter ist. Die Abweichungsbefugnis gilt zudem inhaltlich nicht unbegrenzt, sondern nur im erforderlichen Umfang; eine besondere Ortsgebundenheit ist insoweit jedoch regelmäßig nicht erforderlich. An beide Vorgaben sollen schon angesichts der Dringlichkeit der Unterbringung keine übersteigerten Anforderungen gestellt werden. Eine sich aus der örtlichen Situation ergebende Plausibilität der Erforderlichkeit des Vorhabens ist zur Vermeidung eines ausufernden Gebrauchs dieser Abweichungsbefugnis ausreichend, aus Gründen des Verhältnismäßigkeitsprinzips im Hinblick auf den Eingriff in Artikel 28 Absatz 2 GG aber auch erforderlich. Flächen, über die der Vorhabenträger keine ausreichende Verfügungsgewalt hat - sei es aus sachenrechtlichen oder aus sonstigen Gründen - sind in dieser Prüfung nicht zu berücksichtigen. Vergleichbar zu § 37 BauGB werden zur Prüfung der Erforderlichkeit die widerstreitenden öffentlichen Belange, auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen, zu gewichten sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1991 - 4 C 20/88). Eine Missachtung konkreter Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse kann nicht im Sinne des Absatzes 14 erforderlich sein (vgl. § 1 Absatz 6 Nummer 1 BauGB und Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG) .

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 446/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylverfahrensgesetzes

§ 29a
Sicherer Herkunftsstaat; Bericht; Verordnungsermächtigung.

§ 63a
Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender

§ 83c
Anwendbares Verfahren für die Anordnung und Befristung von Einreise- und Aufenthaltsverboten

§ 90
Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde

Artikel 2
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)

§ 14
Dauer der Anspruchseinschränkung

Artikel 3
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 45a
Berufsbezogene Deutschsprachförderung; Verordnungsermächtigung

§ 105c
Überleitung von Maßnahmen zur Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit

Artikel 4
Änderung des Bundesmeldegesetzes

Artikel 5
Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes

§ 18
Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug

Artikel 6
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 7
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 17

§ 18
Zur Deckung eines nur vorübergehenden Personalbedarfs kann ein Beamter auf Lebenszeit mit der Befähigung zum Richteramt für die Dauer von mindestens zwei Jahren, längstens jedoch für die Dauer seines Hauptamts, zum Richter auf Zeit ernannt werden.

Artikel 8
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes

§ 9a
Gebäude für die Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen

Artikel 10
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 131
Sonderregelung zur Eingliederung von Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltsgestattung

§ 421
Förderung der Teilnahme an Sprachkursen

Artikel 11
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 12
Änderung des Entflechtungsgesetzes

Artikel 13
Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 14
Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

4 Verfahrensbeschleunigung

Faire und effektive Verfahren

4 Unterbringung

4 Asylbewerberleistungen

Ärztliche Versorgung

4 Integration

Kostenbeteiligung des Bundes

III. Alternativen Keine IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Gesetzesfolgen

1. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Leistungen für Asylbewerber

Kostenbeteiligung des Bundes

2. Erfüllungsaufwand

a. Bürgerinnen und Bürger

b. Wirtschaft

5 Ausländerbeschäftigung

c. Verwaltung

Lockerung des Leiharbeitsverbots

Leistungseinschränkungen nach dem AsylbLG

Regelung zu minderjährigen Kindern

Erkennungsdienstliche Maßnahmen

Öffnung der Integrationskurse

Berufsqualifizierende Sprachkurse nach § 45a AufenthG

Förderung der Teilnahme an Sprachkursen

5 Bundesmeldegesetz

Gesundheitsversorgung, SGB V

5 Schutzimpfungen

VI. Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 18

Zu Nummer 20

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3467: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze - Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Verfahrensbeschleunigung

4 Asylbewerberleistungen

1. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

2. Befristungs- und Evaluierungserwägungen

3. Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 367/15 (Beschluss)

... Gemeinden und Energieversorgungsunternehmen schließen Verträge über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zu einem Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet gehören. Insofern ist die Formulierung "Konzession" dafür irreführend, da es sich nicht um einen Beschaffungs-, Konzessionierungs- oder Vergabevorgang im Sinne der Richtlinien handelt, sondern vielmehr die Gemeinden Energieversorgungsunternehmen die Nutzung von Wegerechten gestatten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 105 Absatz 3 - neu - GWB

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 114 Absatz 2 GWB

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 118 Absatz 1 und 2, § 121 Absatz 2 GWB

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 123 Absatz 2 GWB

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 123 Absatz 3 GWB

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 129 GWB

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 3 GWB

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 4 - neu - GWB

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131a - neu - GWB

§ 131a
Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Personenverkehrsleistungen auf der Straße

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 157 Absatz 4 Satz 3 - neu - GWB


 
 
 


Drucksache 255/1/15

... "45b I. Sollen für elektrisch betriebene Fahrzeuge in einem Gemeindegebiet oder in Stadtteilen flächendeckend Parkbevorrechtigungen geschaffen werden, so sind vor der Anordnung zumindest für das jeweilige Gebiet verkehrliche Auswirkungen zu berücksichtigen (z.B. durch ein Stellplatz-Konzept, um ein möglichst gleichmäßiges Netz von Stellplätzen, das dem tatsächlichen Bedarf insbesondere an Ladestationen Rechnung trägt, zu gewährleisten). Parkprivilegien sollen insbesondere an Verkehrsknotenpunkten eingerichtet werden, wo der Anschluss an den ÖPV, Carsharing oder andere umweltfreundliche Verkehrsmittel erleichtert wird. Dabei geht die Gewährleistung eines sicheren und flüssigen Verkehrsablaufs aller Verkehrsteilnehmer der Bevorrechtigung vor. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Verträglichkeit der Bevorrechtigung mit den Anforderungen des Öffentlichen Personennahverkehrs zu berücksichtigen. In dem Konzept sind sowohl Stellflächen an Ladestationen als auch nicht stationsbasierte Stellflächen zu berücksichtigen. Die Ausweisung von Stellflächen kommt insbesondere in Innenstadtlagen in Betracht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 255/1/15




Zu Artikel 1 Nummer n


 
 
 


Drucksache 439/1/15

... Anzuhören sind all diejenigen Gemeinden, auf deren Gemeindegebiet sich die Festsetzung des Lärmschutzbereiches auswirkt. Dies umfasst zum einen die Gemeinden, auf deren Gemeindegebiet der Lärmschutzbereich liegt, aber auch diejenigen Gemeinden, auf deren Gemeindegebiet sich der Lärmschutzbereich verändert. Auf Grund der neuen Berechnungsgrundlagen werden sich die Lärmschutzbereiche im Vergleich zur bestehenden Situation deutlich verändern, so dass ursprünglich erfasste Gemeindegebiete nun nicht mehr erfasst sein werden. Die von derartigen Veränderungen betroffenen Gemeinden sollen gleichfalls die Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 439/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a § 8 Absatz 1 Satz 3 LuftVG

2. Zu Artikel 1 Nummer 1a § 8 Absatz 1 Satz 4 - neu -, 5 - neu - LuftVG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1a § 8 Absatz 1 Satz 6 und 7 LuftVG * In Artikel 1 Nummer 1a ist § 8 Absatz 1 wie folgt zu ändern:

4. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 18a Absatz 1 Satz 3 und Absatz 1a Satz 1 LuftG Artikel 6 Inkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu § 18a

Zu § 18a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 58 Absatz 1 und 2 LuftVG

6. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 53 Absatz 6 LuftVZO

7. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Abschnitt V Nummer 4d, Anlage Gebührenverzeichnis zu § 2 Absatz 1 LuftKostV

8. Zu Artikel 5 Anlage 5 zu § 3 Absatz 2 Bodenabfertigungsdienst-Verordnung

'Artikel 5 Änderung der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung

9. Zu Artikel 5a - neu - § 2 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1, 2, 3, 4, Satz 6 - neu -, § 4 Absatz 2 Satz 2 - neu -, 3 - neu -, § 5 Absatz 3 Satz 3 - neu -, § 9 Absatz 1 Satz 2, 3, 4, Absatz 2 Satz 2, 3, Absatz 5 Satz 1, 2, 3 FlugLärmSchG

'Artikel 5a Änderung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

10. Zu Artikel 5b - neu - § 5 Absatz 3 der 2. FlugLSV

'Artikel 5b Änderung der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm

11. Zu Artikel 5c - neu - § 2 Absatz 3 Nummer 4 - neu -, Anlage 1 Nummer 14.13 - neu - UVPG

'Artikel 5c Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

12. Zum Gesetzentwurf allgemein

15. Zur Systematik der nationalen Vorschriften


 
 
 


Drucksache 367/1/15

... Gemeinden und Energieversorgungsunternehmen schließen Verträge über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zu einem Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet gehören. Insofern ist die Formulierung "Konzession" dafür irreführend, da es sich nicht um einen Beschaffungs-, Konzessionierungs- oder Vergabevorgang im Sinne der Richtlinien handelt, sondern vielmehr die Gemeinden Energieversorgungsunternehmen die Nutzung von Wegerechten gestatten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 97 Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 97 Absatz 5 Satz 2 - neu - GWB

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 105 Absatz 3 - neu - GWB

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 114 Absatz 2 GWB

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 118 Absatz 1 und 2, § 121 Absatz 2 GWB

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 123 Absatz 2 GWB

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 123 Absatz 3 GWB

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 123 Absatz 4a - neu -, 5 Satz 2, § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 Absatz 1 Satz 4 GWB

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 Absatz 1 Satz 4, 5 - neu - GWB

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 Absatz 1 Satz 5 - neu - GWB *

12. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 128 Absatz 2 Satz 3, Absatz 3 - neu - GWB

13. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 129 GWB

§ 129
Zwingend zu berücksichtigende Eignungs-, Zuschlagskriterien und Ausführungsbedingungen

14. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 129 GWB

15. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 129 GWB - Hilfsempfehlung zu Ziffer 13

16. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 3 GWB

17. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 3 GWB

18. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB

19. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 4 - neu - GWB

20. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131a - neu - GWB

§ 131a
Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Personenverkehrsleistungen auf der Straße

21. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 152 Absatz 3 Satz 3

22. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 157 Absatz 4 Satz 3 - neu - GWB


 
 
 


Drucksache 255/15 (Beschluss)

... "45b I. Sollen für elektrisch betriebene Fahrzeuge in einem Gemeindegebiet oder in Stadtteilen flächendeckend Parkbevorrechtigungen geschaffen werden, so sind vor der Anordnung zumindest für das jeweilige Gebiet verkehrliche Auswirkungen zu berücksichtigen (z.B. durch ein Stellplatz-Konzept, um ein möglichst gleichmäßiges Netz von Stellplätzen, das dem tatsächlichen Bedarf insbesondere an Ladestationen Rechnung trägt, zu gewährleisten). Parkprivilegien sollen insbesondere an Verkehrsknotenpunkten eingerichtet werden, wo der Anschluss an den ÖPV, Carsharing oder andere umweltfreundliche Verkehrsmittel erleichtert wird. Dabei geht die Gewährleistung eines sicheren und flüssigen Verkehrsablaufs aller Verkehrsteilnehmer der Bevorrechtigung vor. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Verträglichkeit der Bevorrechtigung mit den Anforderungen des Öffentlichen Personennahverkehrs zu berücksichtigen. In dem Konzept sind sowohl Stellflächen an Ladestationen als auch nicht stationsbasierte Stellflächen zu berücksichtigen. Die Ausweisung von Stellflächen kommt insbesondere in Innenstadtlagen in Betracht.



Drucksache 255/15

... "148 I. Sollen für elektrisch betriebene Fahrzeuge in einem Gemeindegebiet oder in Stadtteilen flächendeckend Parkbevorrechtigungen geschaffen werden, so sind vor der Anordnung zumindest für das jeweilige Gebiet verkehrliche Auswirkungen zu berücksichtigen (z.B. durch ein Stellplatz-Konzept, um ein möglichst gleichmäßiges Netz von Stellplätzen, das dem tatsächlichen Bedarf insbesondere an Ladestationen Rechnung trägt, zu gewährleisten. Parkprivilegien sollen insbesondere an Verkehrsknotenpunkten eingerichtet werden, wo der Anschluss an den ÖPV, Carsharing oder andere umweltfreundliche Verkehrsmittel erleichtert wird. Dabei geht die Gewährleistung eines sicheren und flüssigen Verkehrsablaufs aller Verkehrsteilnehmer der Bevorrechtigung vor. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Verträglichkeit der Bevorrechtigung mit den Anforderungen des Öffentlichen Personennahverkehrs zu berücksichtigen. In dem Konzept sind sowohl Stellflächen an Ladestationen als auch nicht stationsbasierte Stellflächen zu berücksichtigen. Die Ausweisung von Stellflächen kommt insbesondere in Innenstadtlagen in Betracht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 255/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

F. Sonstige Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

Artikel 2

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 402/14

... § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 5 wird dahin gehend ergänzt, dass bei den Angaben des Grundversorgers zu den Allgemeinen Preisen auch die benannten Belastungen aus den sog. staatlich veranlassten Preisbestandteilen und den Netzentgelten einschließlich der Entgelte des Netzbetreibers für den Messstellenbetrieb und die Messung gesondert auszuweisen sind, soweit diese kalkulatorischer Bestandteil der geltenden Allgemeinen Preise sind. Ziel der Transparenzregelung ist eine beschreibende Darstellung der tatsächlichen Situation, nicht eine Veränderung der materiellen Rechtslage zum Beispiel bezüglich der Frage, ob und in welcher Weise bestimmte Belastungen in die Kalkulation des Allgemeinen Preises einfließen. Ob ein Grundversorger, der in mehreren Gemeinde- oder Netzgebieten die Aufgabe der Grundversorgung hat, unterschiedlich hohe Netzentgelte oder Konzessionsabgaben netz- oder gemeindegebietsscharf weitergeben muss oder ob er auch eine Mischkalkulation vornehmen darf, bestimmt sich nach geltendem allgemeinem Recht, das die vorliegende Regelung nicht ändern soll. Der Grundversorger soll aber verpflichtet werden, seine entsprechende Vorgehensweise transparent zu machen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 402/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung

§ 5a
Kalkulatorische Neuermittlung bei Änderungen staatlich gesetzter oder regulierter Belastungen

Artikel 2
Änderung der Gasgrundversorgungsverordnung

§ 5a
Kalkulatorische Neuermittlung bei Änderungen staatlich gesetzter Belastungen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Ermächtigung

III. Alternativen

IV. Folgen

1. Gewollte und ungewollte Folgen

2. Kosten für die öffentlichen Haushalte

3. Kosten für die Wirtschaft und die Verbraucherinnen und Verbraucher

a Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher

b Kosten für die Unternehmen

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Im Einzelnen

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung Vollzugsaufwand

V. Zeitliche Geltung

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VII. Vereinbarkeit mit höherrangigem nationalen Recht

VIII. Vereinbarkeit mit völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat

IX. Änderungen zur geltenden Rechtslage

X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2958: Verordnung zur transparenten Ausweisung staatlich und regulatorisch gesetzter Preisbestandteile in der Strom- und Gasgrundversorgung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

3 Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 283/14

... Gemeinden werden im Zuge des Planfeststellungsverfahrens beteiligt, um den betroffenen Gemeinden die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme einzuräumen. Der damit verbundene Verwaltungsaufwand ist vergleichsweise gering, zumal nur sehr wenige Vorhaben auf einem einzelnen Gemeindegebiet realistisch erscheinen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 283/14




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

a Erfüllungsaufwand für den Bund

b Erfüllungsaufwand für das Land

c Erfüllungsaufwand für die Gemeinden

E. Bürokratiekosten

F. Sonstige Kosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 447/14 (Beschluss)

... Eine weitere Änderung betrifft die Frage des maßgeblichen Gebietes für die Feststellung des geringen Angebots an vergleichbaren Wohnräumen. Nach der Rechtsprechung zu § 5 WiStrG 1954 in seiner geltenden Fassung kommt es für die Frage, ob ein geringes Angebot auf dem Wohnungsmarkt besteht, auf die Situation im gesamten Gebiet der Gemeinde an (vgl. BGH, Urteil vom 13.04.2005, Az. VIII ZR 44/ 04, NJW 2005, S. 2156 ff.). Gerade in Ballungsgebieten gibt es aber, teils verstärkt durch eine steigende Attraktivität von Immobilien als Anlageobjekte, in bestimmten Stadtteilen einen erheblichen Mietaufwertungsdruck durch eine erhöhte Nachfrage. Dies betrifft insbesondere innenstadtnahe Lagen. Die gegenwärtige Betrachtung des gesamten Gemeindegebiets für die Feststellung des geringen Angebots an vergleichbarem Wohnraum führt gerade in Städten mit einem aussegmentierten Wohnungsmarkt für die Wohnungsuchenden zu der unbefriedigenden Situation, dass sie in den von ihnen nachgefragten Stadtteilen keine oder nur eine sehr teure Wohnung finden, aber dennoch kein geringes Angebot im Sinne des § 5 WiStrG 1954 besteht, weil es in anderen Teilen der Gemeinde immer noch freie vergleichbare Wohnungen gibt. Um einer Aussegmentierung der Wohnungsmärkte Rechnung zu tragen, ermöglicht der Gesetzentwurf eine Teilgebietsbetrachtung. Der BGH stellt bereits nach geltendem Recht bei der Beantwortung der Frage, ob ein geringes Angebot an vergleichbaren Räumen vorliegt, auf den "Teilmarkt" ab, zu dem die Wohnung gehört, wobei sich der maßgebende Teilmarkt nach den in § 5 Absatz 2 Satz 2 WiStrG 1954 aufgeführten Merkmalen, die sich teilweise unmittelbar auf die Wohnung ("Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit"), teilweise auf das Umfeld ("Lage") beziehen, bestimmt (BGH, Urteil vom 25.01.2006, Az. VIII ZR 56/ 04, NJW-RR 2006, S. 591 f.). Dies wird durch die Neufassung nunmehr dahin gehend konkretisiert, dass es hierfür nicht zwingend auf die Marktlage im gesamten Gemeindegebiet ankommt; ausreichend für die Annahme einer Wohnraummangellage ist es danach vielmehr, wenn in dem Teil der Gemeinde, in dem die Wohnung belegen ist, ein geringes Angebot an Wohnraum vorliegt. Um den regionalen Besonderheiten, aber auch dem aus Artikel 103 Absatz 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 447/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556d Absatz 2 Satz 3 BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556d Absatz 2 Satz 7 BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556e Absatz 2 Satz 1 BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556g Absatz 2 Satz 1 BGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556g Absatz 3 Satz 1 BGB

6. Zum Gesetzentwurf allgemein §§ 558 und 559 BGB

7. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 2 WoVermG

8. Zu Artikel 3a - neu - § 5 Absatz 2 und § 22 WiStrG 1954

'Artikel 3a Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts

§ 22
Übergangsregelung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 447/1/14

... Eine weitere Änderung betrifft die Frage des maßgeblichen Gebietes für die Feststellung des geringen Angebots an vergleichbaren Wohnräumen. Nach der Rechtsprechung zu § 5 WiStrG 1954 in seiner geltenden Fassung kommt es für die Frage, ob ein geringes Angebot auf dem Wohnungsmarkt besteht, auf die Situation im gesamten Gebiet der Gemeinde an (vgl. BGH, Urteil vom 13.04.2005, Az. VIII ZR 44/ 04, NJW 2005, S. 2156 ff.). Gerade in Ballungsgebieten gibt es aber, teils verstärkt durch eine steigende Attraktivität von Immobilien als Anlageobjekte, in bestimmten Stadtteilen einen erheblichen Mietaufwertungsdruck durch eine erhöhte Nachfrage. Dies betrifft insbesondere innenstadtnahe Lagen. Die gegenwärtige Betrachtung des gesamten Gemeindegebiets für die Feststellung des geringen Angebots an vergleichbarem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 447/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 555b Nummer 6, Nummer 7 und Nummer 8 - neu - BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556d Absatz 2 Satz 1 BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556d Absatz 2 Satz 3 BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556d Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 BGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556d Absatz 2 Satz 3 BGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556d Absatz 2 Satz 7 BGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556e Absatz 2 Satz 1 BGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556f Satz 1 BGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556f Satz 1 BGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556f Satz 2 BGB

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556g Absatz 2 BGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556g Absatz 2 Satz 1 BGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556g Absatz 2 BGB

14. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556g Absatz 3 Satz 1 BGB

15. Zum Gesetzentwurf allgemein § 558 BGB

16. Zum Gesetzentwurf allgemein § 559 BGB

17. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 2 WoVermG

18. Zu Artikel 3a - neu - 5 Absatz 2 und 22 WiStrG 1954

'Artikel 3a Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts

§ 22
Übergangsregelung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

19. Zum Gesetzentwurf allgemein § 5 Absatz 2 WiStrG 1954

Hilfsempfehlung zu Ziffer 18


 
 
 


Drucksache 459/13

... Eine weitere Änderung betrifft die Frage des maßgeblichen Gebietes für die Feststellung des geringen Angebots an vergleichbaren Wohnräumen. Nach der Rechtsprechung zu § 5 in seiner geltenden Fassung kommt es für die Frage, ob ein geringes Angebot auf dem Wohnungsmarkt besteht, auf die Situation im gesamten Gebiet der Gemeinde an (vgl. BGH, Urteil vom 13.04.2005, VIII ZR 44/ 04, NJW 2005, S. 2156 ff.). Gerade in Ballungsgebieten gibt es aber, teils verstärkt durch eine steigende Attraktivität von Immobilien als Anlageobjekten, in bestimmten Stadtteilen einen erheblichen Mietaufwertungsdruck durch eine erhöhte Nachfrage. Dies betrifft insbesondere innenstadtnahe Lagen. Die gegenwärtige Betrachtung des gesamten Gemeindegebiets für die Feststellung des geringen Angebots an vergleichbarem Wohnraum führt gerade in Städten mit einem aussegmentierten Wohnungsmarkt für die Wohnungsuchenden zu der unbefriedigenden Situation, dass sie in den von ihnen nachgefragten Stadtteilen keine oder nur eine sehr teure Wohnung finden, aber dennoch kein geringes Angebot i.S.d. § 5 besteht, weil es in anderen Teilen der Gemeinde immer noch freie vergleichbare Wohnungen gibt. Um einer Aussegmentierung der Wohnungsmärkte Rechnung zu tragen, ermöglicht der Gesetzentwurf eine Teilgebietsbetrachtung. Der Bundesgerichtshof stellt bereits nach geltendem Recht bei der Beantwortung der Frage, ob ein geringes Angebot an vergleichbaren Räumen vorliegt, auf den "Teilmarkt" ab, zu dem die Wohnung gehört, wobei sich der maßgebende Teilmarkt nach den in § 5 Abs. 2 Satz 2 aufgeführten Merkmalen, die sich teilweise unmittelbar auf die Wohnung ("Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit"), teilweise auf das Umfeld ("Lage") beziehen, bestimmt (BGH, Urteil vom 25.01.2006, VIII ZR 56/ 04, NJW-RR 2006, S. 591 f.). Dies wird durch die Neufassung nunmehr dahingehend konkretisiert, dass es hierfür nicht zwingend auf die Marktlage im gesamten Gemeindegebiet ankommt; ausreichend für die Annahme einer Wohnraummangellage ist es danach vielmehr, wenn in dem Teil der Gemeinde, in dem die Wohnung belegen ist, ein geringes Angebot an Wohnraum vorliegt. Um den regionalen Besonderheiten, aber auch dem aus Artikel 103 Absatz 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 459/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 551a
Wohnfläche

§ 556
Begrenzung der Miete bei Wiedervermietung

Artikel 2
Änderungen des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)

§ 22
Übergangsregelung

Artikel 6
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 7
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen; Nachhaltigkeit

VI. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 176/13 (Beschluss)

... Eine weitere Änderung betrifft die Frage des maßgeblichen Gebietes für die Feststellung des geringen Angebots an vergleichbaren Wohnräumen. Nach der Rechtsprechung zu § 5 WiStrG in seiner geltenden Fassung kommt es für die Frage, ob ein geringes Angebot auf dem Wohnungsmarkt besteht, auf die Situation im gesamten Gebiet der Gemeinde an (vgl. BGH, Urteil vom 13. April 2005, a.a. O.). Gerade in Ballungsgebieten gibt es aber, teils verstärkt durch eine steigende Attraktivität von Immobilien als Anlageobjekten, in bestimmten Stadtteilen einen erheblichen Mietaufwertungsdruck durch eine erhöhte Nachfrage. Dies betrifft insbesondere innenstadtnahe Lagen. Die gegenwärtige Betrachtung des gesamten Gemeindegebiets für die Feststellung des geringen Angebots an vergleichbarem Wohnraum führt gerade in Städten mit einem aussegmentierten Wohnungsmarkt für die Wohnungsuchenden zu der unbefriedigenden Situation, dass sie in den von ihnen nachgefragten Stadtteilen keine oder nur eine sehr teure Wohnung finden, aber dennoch kein geringes Angebot i.S.d. § 5 WiStrG 1954 besteht, weil es in anderen Teilen der Gemeinde immer noch freie vergleichbare Wohnungen gibt. Um einer Aussegmentierung der Wohnungsmärkte Rechnung zu tragen, ermöglicht der Gesetzentwurf eine Teilgebietsbetrachtung. Der BGH stellt bereits nach geltendem Recht bei der Beantwortung der Frage, ob ein geringes Angebot an vergleichbaren Räumen vorliegt, auf den "Teilmarkt" ab, zu dem die Wohnung gehört, wobei sich der maßgebende Teilmarkt nach den in § 5 Absatz 2 Satz 2 WiStrG 1954 aufgeführten Merkmalen, die sich teilweise unmittelbar auf die Wohnung ("Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit"), teilweise auf das Umfeld ("Lage") beziehen, bestimmt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 2006 - VIII ZR 56/ 04 -, NJW-RR 2006, 591 f.). Dies wird durch die Neufassung nunmehr dahingehend konkretisiert, dass es hierfür nicht zwingend auf die Marktlage im gesamten Gemeindegebiet ankommt; ausreichend für die Annahme einer Wohnraummangellage ist es danach vielmehr, wenn in dem Teil der Gemeinde, in dem die Wohnung belegen ist, ein geringes Angebot an Wohnraum vorliegt. Um den regionalen Besonderheiten hinreichend Rechnung zu tragen, wird von einer genauen gesetzlichen Bestimmung des Merkmals "Teil der Gemeinde" abgesehen. Je nach den örtlichen Gegebenheiten kann es sich bei dem relevanten Teilmarkt um einen Stadt- bzw. Ortsteil ("Wohnquartier") oder auch um größere zusammenhängende oder nicht zusammenhängende Gebiete handeln, sofern diese vergleichbare Lagequalitäten aufweisen.

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Drucksache 176/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)

Artikel 1
Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954

§ 22
Übergangsregelung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 176/1/13

... 'Wird für die Frage des Vorliegens eines geringen Angebots auf einen Teil der Gemeinde abgestellt, ist gleichwohl bei der Bestimmung der üblichen Entgelte im Ausgangspunkt das Gemeindegebiet als Ganzes maßgeblich, auch wenn dabei die Wohngegend in das Tatbestandsmerkmal "Lage" einfließen kann.'

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 5 Absatz 2 Satz 1 WiStrG 1954

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 5 Absatz 2 Satz 1 WiStrG 1954


 
 
 


Drucksache 10/2/13

... 4. Die im Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vorgesehene Verordnungsermächtigung zur Absenkung der Kappungsgrenze für Mietanpassungen an die ortsübliche Vergleichsmiete in § 558 Absatz 3 BGB-neu auf 15 Prozent für bestimmte Gemeindegebiete, hilft nur Stadtstaaten. Flächenländer mit sehr unterschiedlichen Wohnungsmarktlagen müssten zunächst ein zeit- und kostenintensives Gutachterverfahren beschreiten, um die Gebiete abzugrenzen, in denen die Voraussetzungen für den Erlass einer Rechtsverordnung vorliegen.



Drucksache 535/13

... -Rechtsbehelfsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. April 2013 (BGBl. I S. 753) mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass Gemeinden, in deren Gemeindegebiet ein zur untertägigen Erkundung vorgeschlagener Standort liegt, und deren Einwohnerinnen und Einwohnern den nach § 3 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 535/13




Kapitel 4
Kosten

§ 21
Umlage

§ 22
Umlagepflichtige und Umlagebetrag

§ 23
Jahresrechnung für die Umsetzung der Standortsuche und Ermittlung der umlagefähigen Kosten

§ 24
Ermittlung des Umlagebetrages

§ 25
Umlageforderung, Festsetzung und Fälligkeit

§ 26
Umlagevorauszahlungen

§ 27
Differenz zwischen Umlagebetrag und Vorauszahlung

§ 28
Säumniszuschlag

Kapitel 6
Kosten

§ 30
Übergangsvorschriften

§ 4
Übergangsvorschriften


 
 
 


Drucksache 176/13

... Eine weitere Änderung betrifft die Frage des maßgeblichen Gebietes für die Feststellung des geringen Angebots an vergleichbaren Wohnräumen. Nach der Rechtsprechung zu § 5 WiStrG in seiner geltenden Fassung kommt es für die Frage, ob ein geringes Angebot auf dem Wohnungsmarkt besteht auf die Situation im gesamten Gebiet der Gemeinde an (vgl. BGH, Urteil vom 13.04.2005, Az. VIII ZR 44/ 04). Gerade in Ballungsgebieten gibt es aber, teils verstärkt durch eine steigende Attraktivität von Immobilien als Anlageobjekten, in bestimmten Stadtteilen einen erheblichen Mietaufwertungsdruck durch eine erhöhte Nachfrage. Dies betrifft insbesondere innenstadtnahe Lagen. Die gegenwärtige Betrachtung des gesamten Gemeindegebiets für die Feststellung des geringen Angebots an vergleichbarem Wohnraum führt gerade in Städten mit einem aussegmentierten Wohnungsmarkt für die Wohnungsuchenden zu der unbefriedigenden Situation, dass sie in den von ihnen nachgefragten Stadtteilen keine oder nur eine sehr teure Wohnung finden, aber dennoch kein geringes Angebot i.S.d. § 5 WiStrG besteht, weil es in anderen Teilen der Gemeinde immer noch freie vergleichbare Wohnungen gibt. Um einer Aussegmentierung der Wohnungsmärkte Rechnung zu tragen, ermöglicht der Gesetzentwurf eine Teilgebietsbetrachtung. Der BGH stellt bereits nach geltendem Recht bei der Beantwortung der Frage, ob ein geringes Angebot an vergleichbaren Räumen vorliegt, auf den "Teilmarkt" ab, zu dem die Wohnung gehört, wobei sich der maßgebende Teilmarkt nach den in § 5 Abs. 2 Satz 2 WiStrG aufgeführten Merkmalen, die sich teilweise unmittelbar auf die Wohnung ("Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit"), teilweise auf das Umfeld ("Lage") beziehen, bestimmt (BGH, Urteil vom 25.01.2006, Az.: VIII ZR 56/04). Dies wird durch die Neufassung nunmehr dahingehend konkretisiert, dass es hierfür nicht zwingend auf die Marktlage im gesamten Gemeindegebiet ankommt; ausreichend für die Annahme einer Wohnraummangellage ist es danach vielmehr, wenn in dem Teil der Gemeinde, in dem die Wohnung belegen ist, ein geringes Angebot an Wohnraum vorliegt. Um den regionalen Besonderheiten hinreichend Rechnung zu tragen, wird von einer genauen gesetzlichen Bestimmung des Merkmals "Teil der Gemeinde" abgesehen. Je nach den örtlichen Gegebenheiten kann es sich bei dem relevanten Teilmarkt um einen Stadt- bzw. Ortsteil ("Wohnquartier") oder auch um größere zusammenhängende oder nicht zusammenhängende Gebiete handeln, sofern diese vergleichbare Lagequalitäten aufweisen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954

§ 22
Übergangsregelung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 474/1/12

... vorgeschriebene förmliche Verfahren durchzuführen; dies gilt umso mehr angesichts der Bedeutung einer solchen Planung für das gesamte Gemeindegebiet.*

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Drucksache 474/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 1 Absatz 5 Satz 3 BauGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 § 1a Absatz 2 Satz 2 - neu - BauGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 1a Absatz 2 Satz 4, Satz 5 - neu BauGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 4b Satz 2 BauGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b - neu - § 5 Absatz 6 - neu - BauGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 5 Absatz 7 - neu - BauGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 13a Absatz 1 Satz 2 BauGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 11a - neu - § 15 Absatz 3 Satz 4 - neu - BauGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 24 Absatz 2 BauGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a1 - neu - § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 BauGB

11. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 35 Absatz 1 Nummer 4 BauGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 35 Absatz 1 Nummer 6 Buchstabe d BauGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 35 Absatz 1 Nummer 7 BauGB

14. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 35 Absatz 1 Nummer 8 BauGB

15. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 35 Absatz 1 Satz 2 - neu - BauGB

16. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b § 35 Absatz 4 Satz 2 und 3 BauGB

17. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 136 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c und d - neu -, Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 BauGB

18. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe a und b § 179 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 bis 4 - neu -, Absatz 3 Satz 1 und Satz 1a - neu - BauGB

19. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 192 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 2 BauGB

20. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 192 Absatz 2 BauGB

21. Zu Artikel 1 Nummer 23a - neu - § 193 Absatz 5 Satz 3 und Absatz 6 - neu - BauGB und Nummer 24a - neu - § 196 Absatz 3 BauGB

22. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 195 Absatz 1 Satz 1 BauGB

23. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 195 Absatz 1 Satz 1 und 2 BauGB

24. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 197 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 BauGB

25. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 197 Absatz 2 Satz 3 BauGB

26. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 198 Absatz 2 Satz 1 und 1a - neu - BauGB

27. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 245a Absatz 1 Satz 1 BauGB ,

28. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 245a Absatz 2 Satz 1 BauGB

29. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 245a Absatz 3 BauGB

30. Zu Artikel 1 Nummer 28a - neu - § 245b Absatz 1 - neu - BauGB

31. Zu Artikel 1 Nummer 28a - neu - § 249 Absatz 1 Satz 1a - neu - und Absatz 3 - neu - BauGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 Änderung des Baugesetzbuchs

33. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 3 Absatz 2 Nummer 2 BauNVO

34. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 11 Absatz 3 BauNVO

35. Zu Artikel 2 §§ 4a und 7 BauNVO

36. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b § 14 Absatz 1 Satz 2 BauNVO


 
 
 


Drucksache 227/1/12

... "Diese rein wirtschaftliche Sichtweise würde jedoch bei werthaltigen Liegenschaften regelmäßig dazu führen, dass die Standortkommune aufgrund der aktuellen Situation der kommunalen Haushalte regelmäßig nicht in der Lage wäre, die Grundstücke zu Marktkonditionen zu erwerben. Bei ertragsschwachen Konversionsfällen ist möglicherweise überhaupt kein positiver wirtschaftlicher Erfolg zu erzielen. Eine im Sinne der nachhaltigen Regionalentwicklung umgesetzte Konversion darf sich bei der Verwaltung und Verwertung der Liegenschaften daher nicht ausschließlich an kaufmännischen Grundsätzen orientieren. Vielmehr muss jede von der Konversion betroffene Kommune als Verwalter der örtlichen Belange unmittelbar in die Lage versetzt werden, die Entwicklung "ihrer" Bundeswehrliegenschaften eigenverantwortlich zu gestalten. Denn die Kommunen als Träger des kommunalen Selbstverwaltungsrechts wissen selbst am besten, was auf ihrem Gemeindegebiet möglich und wünschenswert ist. Deshalb sind die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, die es der BImA ermöglichen, die betreffenden Liegenschaften zu günstigeren Konditionen an die Kommune abzugeben. Sollte die Kommune aufgrund ihrer Haushaltslage auch hierzu nicht in der Lage sein oder ist aufgrund der Besonderheit des Grundstücks eine wirtschaftliche positive Konversionslösung nicht möglich, ist der Bund als Hauptverantwortlicher des von ihm initiierten Konversionsprozesses in der Pflicht, den Kommunen mit einem ergänzenden Bundeskonversionsprogramm individuell zu helfen. Daneben darf eine im Sinne der nachhaltigen Regionalentwicklung umgesetzte Konversion nicht ausschließlich auf die wichtige Option der wirtschaftlichen Ansiedlung verengt sein; vielmehr muss die zivile Nachnutzung - insbesondere außerhalb der bebauten Ortslagen - zur Schaffung oder Ergänzung von Bereichen für den Landschafts- und Naturschutz, für die regenerative Energiegewinnung oder für Ausgleichsmaßnahmen möglich sein."



Drucksache 474/12 (Beschluss)

... vorgeschriebene förmliche Verfahren durchzuführen; dies gilt umso mehr angesichts der Bedeutung einer solchen Planung für das gesamte Gemeindegebiet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 474/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 1 Absatz 5 Satz 3 BauGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 4b Satz 2 BauGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b - neu - § 5 Absatz 6 - neu - BauGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 11a - neu - § 15 Absatz 3 Satz 4 - neu - BauGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 24 Absatz 2 BauGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 35 Absatz 1 Nummer 7 BauGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 35 Absatz 1 Nummer 8 BauGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 35 Absatz 1 Satz 2 - neu - BauGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b § 35 Absatz 4 Satz 2 und 3 BauGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 136 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c und d - neu -, Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 BauGB

11. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe a und b § 179 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 bis 4 - neu -, Absatz 3 Satz 1 und Satz 1a - neu - BauGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 192 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 2 BauGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 23a - neu - § 193 Absatz 5 Satz 3 und Absatz 6 - neu - BauGB und Nummer 24a - neu - § 196 Absatz 3 BauGB

14. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 195 Absatz 1 Satz 1 BauGB

15. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 195 Absatz 1 Satz 1 und 2 BauGB

16. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 197 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 BauGB

17. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 198 Absatz 2 Satz 1 und 1a - neu - BauGB

18. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 245a Absatz 2 Satz 1 BauGB

19. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 245a Absatz 3 BauGB

20. Zu Artikel 1 Nummer 28a - neu - § 249 Absatz 1 Satz 1a - neu - und Absatz 3 - neu - BauGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

21. Zu Artikel 1 Änderung des Baugesetzbuchs

22. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 3 Absatz 2 Nummer 2 BauNVO

23. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 11 Absatz 3 BauNVO

24. Zu Artikel 2 §§ 4a und 7 BauNVO

25. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b § 14 Absatz 1 Satz 2 BauNVO


 
 
 


Drucksache 474/12

... Der neue § 5 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe d soll ausdrücklich vorsehen, dass im Flächennutzungsplan auch die Ausstattung des Gemeindegebiets mit zentralen Versorgungsbereichen dargestellt werden kann. Damit soll insbesondere erreicht werden, dass Gemeinden ihren informellen Einzelhandels- und Zentrenkonzepten ein stärkeres rechtliches Gewicht geben und dabei zugleich die Koordinierungs- und Steuerungsfunktion des Flächennutzungsplans nutzen. Die Darstellung ist nicht auf bereits bestehende zentrale Versorgungsbereiche beschränkt, sondern erfasst auch die noch zu entwickelnden Zentren. Die Regelung unterstützt die Bebauungspläne der Gemeinden, mit der die planungsrechtlichen Voraussetzungen für zentrale Versorgungsbereiche geschaffen werden, und Bebauungspläne, mit denen im Sinne der sog. planerischen Feinsteuerung zur Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche beigetragen wird. Auch kann die Darstellung zentraler Versorgungsbereiche im Flächennutzungsplan die Prüfung des Vorhandenseins von zentralen Versorgungsbereichen erleichtern, auch bei Anwendung des § 34 Absatz 3.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 474/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 und E.2 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Baugesetzbuchs

§ 124
Erschließungspflicht nach abgelehntem Vertragsangebot

§ 245a
Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts

Artikel 2
Änderung der Baunutzungsverordnung

§ 25d
Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage und Zielsetzung

1. Ausgangslage

2. Zielsetzung und Konzeption

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Wesentliche Regelungen im Überblick

1. Wesentliche Regelungen zur Stärkung der Innenentwicklung

a Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme

b Darstellung zentraler Versorgungsbereiche im Flächennutzungsplan

c Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten

d Abweichen vom Gebot des Einfügens

e Vereinfachung des gesetzlichen Vorkaufsrechts

f Neuregelung des Erschließungsvertrags

g Rückbaugebot

2. Wesentliche Änderungen in der Baunutzungsverordnung

a Anlagen zur Kinderbetreuung in reinen Wohngebieten

b Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen

c Flexibilisierung beim Maß der baulichen Nutzung

3. Aktualisierung einzelner Vorschriften zum Außenbereich

IV. Gesetzesfolgen

1. Allgemeine Gesetzesfolgen

2. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

3. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Auswirkungen ohne Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

aa Bund

bb Länder und Kommunen

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

6. Weitere Kosten

7. Nachhaltigkeit

8. Evaluierung

V. Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1649: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklungen des Städtebausrechts


 
 
 


Drucksache 344/11

... "2. die Ausstattung des Gemeindegebiets

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 344/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Baugesetzbuchs

§ 248
Sonderregelung zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie

§ 249
Sonderregelungen zur Windenergie in der Bauleitplanung

Artikel 2
Änderung der Planzeichenverordnung 1990

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage und Zielsetzung

1. Ausgangslage

2. Zielsetzung und Konzeption des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Wesentliche Regelungen im Überblick

1. Klimaschutzklausel

2. Repowering von Windenergieanlagen

3. Solaranlagen an oder auf Gebäuden im Außenbereich

4. Darstellung von städtebaulichen Konzepten für eine klimagerechte Stadtentwicklung im Flächennutzungsplan

5. Präzisierung des Festsetzungskatalogs

6. Städtebaulicher Vertrag

7. Besonderes Städtebaurecht und klimagerechte Stadtentwicklung, quartiersbezogene Lösungen

B. Planungsrechtliche Absicherung nachträglicher Wärmedämmung

IV. Gesetzesfolgen

1. Allgemeine Gesetzesfolgen

2. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

4. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

a Allgemeine Kosten

b Bürokratiekosten

c Preis- und Kostenwirkungen

5. Nachhaltigkeit

6. Evaluierung

V. Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 12

Zu § 248

Zu § 249

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz zur Formulierungshilfe für die Fraktionen der CDU/CSU und FDP:


 
 
 


Drucksache 676/11 (Beschluss)

... Diese strukturell begründete Nichtberücksichtigung der Standortgemeinden trägt nicht dazu bei, dass die Standortgemeinden die Ansiedlung und den Betrieb entsprechender Anlagen in ihrem Gemeindegebiet genehmigen bzw. fördern.



Drucksache 342/11 (Beschluss)

... an die Vorschläge der Länder nicht gebunden. Durch die Festlegungen der Bundesnetzagentur müssten die Kommunen ihre Planungen entsprechend anpassen, was als Eingriff in die kommunale Planungshoheit zu werten ist. Es kann auch durch diese Fachplanung die bereits bestehende Planung der Kommunen nachhaltig beeinträchtigt und es können auch wegen der Großräumigkeit der Fachplanung wesentliche Teile des Gemeindegebietes einer Durchsetzung gemeindlicher Planung entzogen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.05.2003 –BVerwG 9 A 40.02).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 342/11 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 allgemein

4. Zu Artikel 1 §§ 4, 18, 20, 21, 22, 24, 25, 26, 28, 29, 30, 31, 33 NABEG

5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4 - neu -, § 28a - neu - NABEG und zu Artikel 4 § 5 Absatz 4 StromNEV

§ 28a
Ausgleichszahlungen

6. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 3 NABEG

7. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 NABEG

8. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 und § 14 NABEG

§ 14
Einvernehmen der Länder

9. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 3 NABEG

10. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 1 und 2 NABEG

11. Zu Artikel 1 § 16 NABEG

12. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Satz 3 NABEG

13. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 2 NABEG

14. Zu Artikel 2 Nummer 7 und 8 § 44b Absatz 1a, § 45b EnWG

15. Zu Artikel 3 Inhaltsangabe und § 54 BNatSchG

16. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 ARegV

17. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 ARegV allgemein

18. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 23 Absatz 1 ARegV


 
 
 


Drucksache 344/1/11

... 4. der Nutzung von Geothermie dient; es sei denn die Gemeinde hat im Flächennutzungsplan für diese Vorhaben Standortzuweisungen vorgenommen, die für die genannten Energieerzeugungsformen eine substanzielle Nutzung im Gemeindegebiet ermöglichen (Energieleitplan); dabei können bestimmte Energieerzeugungsformen auch vollständig ausgeschlossen werden. Sind solche Standortzuweisungen erfolgt, ist ein Vorhaben nach Satz 1 nur an den vorgesehenen Standorten zulässig. Der Flächennutzungsplan kann für die erfassten Vorhaben zusätzliche, insbesondere größen- oder leistungsmäßige Beschränkungen enthalten." '

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 344/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Absatz 5 Satz 2 BauGB , Nummer 3 § 1a Absatz 5 BauGB , Nummer 8 Buchstabe a § 136 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 BauGB , Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 136 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe d BauGB und Buchstabe c § 136 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 BauGB , Nummer 10 Buchstabe a und b Doppelbuchstabe aa und bb § 17 1a Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 und Nummer 6 BauGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Absatz 6 Nummer 11 BauGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 5 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b und c BauGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 35 Absatz 1 Nummer 5, 6 und 7, Absatz 1a - neu - und Absatz 5 Satz 2 BauGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 35 Absatz 1 Nummer 6 Einleitungssatz und Buchstabe a BauGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 35 Absatz 1 Nummer 8 BauGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - § 164b Absatz 2 Nummer 3 und 4 - neu - BauGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb und cc § 171a Absatz 3 Satz 2 Nummer 6 und 7 BauGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b und c § 171c Satz 2 Nummer 3 und 4 BauGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 248 BauGB

§ 248
Sonderregelung zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie

11. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 248 BauGB

§ 248
Sonderregelung zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie

12. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 249 Absatz 1 Satz 1 BauGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 249 Absatz 1 BauGB

14. Zu Artikel 2a - neu - § 14 Absatz 1 Satz 3 - neu - BauNVO

'Artikel 2a Änderung der Baunutzungsverordnung


 
 
 


Drucksache 676/1/11

... Diese strukturell begründete Nichtberücksichtigung der Standortgemeinden trägt nicht dazu bei, dass die Standortgemeinden die Ansiedlung und den Betrieb entsprechender Anlagen in ihrem Gemeindegebiet genehmigen bzw. fördern.



Drucksache 342/1/11

... an die Vorschläge der Länder nicht gebunden. Durch die Festlegungen der Bundesnetzagentur müssten die Kommunen ihre Planungen entsprechend anpassen, was als Eingriff in die kommunale Planungshoheit zu werten ist. Es kann auch durch diese Fachplanung die bereits bestehende Planung der Kommunen nachhaltig beeinträchtigt und es können auch wegen der Großräumigkeit der Fachplanung wesentliche Teile des Gemeindegebietes einer Durchsetzung gemeindlicher Planung entzogen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.05.2003 –BVerwG 9 A 40.02).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 342/1/11




2 Hauptempfehlung:

1. Zum Gesetzentwurf allgemein

3 2.

Zum Gesetzentwurf allgemein

3 3.

3 4.

2 Hauptempfehlung:

3 5.

3 6.

Hilfsempfehlung zu Ziffer 5:

3 7.

8. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zu Artikel 1 allgemein

10. Zu Artikel 1 NABEG

11. Zu Artikel 1 § 1 Überschrift und Satz 1 NABEG

12. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 Satz 2 - neu - NABEG

13. Zu Artikel 1 §§ 4, 18, 20, 21, 22, 24, 25, 26, 28, 29, 30, 31, 33 NABEG

14. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4 - neu -, § 28a - neu - NABEG und zu Artikel 4 § 5 Absatz 4 StromNEV

§ 28a
Ausgleichszahlungen

Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 und 2:

15. Zu Artikel 1 §§ 4 bis 17 NABEG

Hilfsempfehlung zu Ziffer 10:

16. Zu Artikel 1 § 5 NABEG

Hilfsempfehlung zu Ziffer 10:

17. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 3 NABEG

18. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 4 Satz 3 - neu - NABEG

Hilfsempfehlung zu Ziffer 10:

19. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 NABEG

20. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 und § 14 NABEG

§ 14
Einvernehmen der Länder

Hilfsempfehlung zu Ziffer 10:

21. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 3 NABEG

Hilfsempfehlung zu Ziffer 10:

22. Zu Artikel 1 § 14 Satz 1 NABEG

Hilfsempfehlung zu Ziffer 10:

23. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 1 und 2 NABEG

Hilfsempfehlung zu Ziffer 10:

24. Zu Artikel 1 § 16 NABEG

Hilfsempfehlung zu Ziffer 13:

25. Zu Artikel 1 §§ 18 bis 28 NABEG

26. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d - neu - § 43a Absatz 1 Satz 6 - neu - EnWG

27. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 43h EnWG und

Zu Artikel 5

28. Zu Artikel 2 Nummer 7 und 8 § 44b Absatz 1a, § 45b EnWG

29. Zu Artikel 3 Inhaltsangabe und § 54 BNatSchG

30. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 ARegV

31. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 23 Absatz 1 ARegV


 
 
 


Drucksache 284/2/10

... Die Vergütungspflicht des Netzbetreibers besteht für neu errichtete Anlagen auf Grünflächen nach Satz 1 Nummer 2a nicht, soweit die nach Satz 1 Nummern 2a und 3 ausgewiesenen Grünflächen 15 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche des Gemeindegebiets übersteigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 284/2/10




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 312/10

... Die Veröffentlichung der Angaben nach Satz 1 hat in einem gängigen Format zu erfolgen, das eine automatisierte Auslesung der veröffentlichten Daten von der Internetseite des Fernleitungsnetzbetreibers ermöglicht. Die Angaben werden in deutscher Sprache veröffentlicht. Fernleitungsnetzbetreiber veröffentlichen sie auf ihrer Internetseite zusätzlich in englischer Sprache. Örtliche Verteilnetzbetreiber stellen darüber hinaus auf ihrer Internetseite eine Karte bereit, auf der schematisch erkennbar ist, welche Bereiche in einem Gemeindegebiet an das örtliche Gasverteilernetz angeschlossen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 312/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für die Bürger

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung – GasNZV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs

§ 3
Verträge für den Netzzugang

§ 4
Mindestanforderungen an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 5
Haftung bei Störung der Netznutzung

§ 6
Registrierung

Teil 3
Abwicklung des Netzzugangs

§ 7
Netzkopplungsvertrag

§ 8
Abwicklung des Netzzugangs

§ 9
Ermittlung technischer Kapazitäten

§ 10
Zusatzmenge; Rückkaufsverfahren

§ 11
Kapazitätsprodukte

§ 12
Kapazitätsplattformen

§ 13
Zuteilung von Ein- und Ausspeisekapazität

§ 14
Vertragslaufzeiten

§ 15
Nominierung und Nominierungsersatzverfahren

§ 16
Freigabepflicht ungenutzter Kapazitäten

§ 17
Ermittlung des langfristigen Kapazitätsbedarfs

§ 18
Reduzierung der Kapazität nach Buchung

§ 19
Gasbeschaffenheit

Teil 4
Kooperation der Netzbetreiber

§ 20
Marktgebiete

§ 21
Reduzierung der Anzahl der Marktgebiete

Teil 5
Bilanzierung und Regelenergie

Abschnitt 1
Bilanzierung

§ 22
Grundsätze der Bilanzierung

§ 23
Bilanzkreisabrechnung

§ 24
Standardlastprofile

§ 25
Mehr- oder Mindermengenabrechnung

§ 26
Datenbereitstellung

Abschnitt 2
Regelenergie

§ 27
Einsatz von Regelenergie

§ 28
Beschaffung externer Regelenergie

§ 29
Regelenergiekosten und -erlöse; Kosten und Erlöse bei der Erbringung von Ausgleichsleistungen

§ 30
Evaluierung des Ausgleichs- und Regelenergiesystems

Teil 6
Biogas

§ 31
Zweck der Regelung

§ 32
Begriffsbestimmungen

§ 33
Netzanschlusspflicht

§ 34
Vorrangiger Netzzugang für Transportkunden von Biogas

§ 35
Erweiterter Bilanzausgleich

§ 36
Qualitätsanforderungen für Biogas

§ 37
Monitoring

Teil 7
Besondere Regelungen für Speicheranlagen-, Produktionsanlagen- und Gaskraftwerksbetreiber

§ 38
Kapazitätsreservierung für Betreiber neuer Speicher- und Produktionsanlagen sowie neuer Gaskraftwerke

§ 39
Kapazitätsausbauanspruch für Betreiber neuer Gaskraftwerke sowie neuer Speicher- und Produktionsanlagen

Teil 8
Veröffentlichungs- und Informationspflichten

§ 40
Veröffentlichungspflichten

Teil 9
Wechsel des Gaslieferanten

§ 41
Lieferantenwechsel

§ 42
Rucksackprinzip

Teil 10
Messung

§ 43
Messung

§ 44
Messung des von Haushaltskunden entnommenen Gases

§ 45
Messung nach Vorgabe des Transportkunden

§ 46
Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen

§ 47
Nachprüfung von Messeinrichtungen

§ 48
Vorgehen bei Messfehlern

Teil 11
Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 49
Verfahren zur Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes

Teil 12
Befugnisse der Regulierungsbehörde

§ 50
Festlegungen

Teil 13
Sonstige Bestimmungen

§ 51
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Änderung der Messzugangsverordnung

Artikel 3
Änderung der Niederdruckanschlussverordnung5

Artikel 4
Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung6

Artikel 5
Änderung der Gasnetzentgeltverordnung

Artikel 6
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 7
Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Ziel und Gegenstand der Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen

III. Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Teil 6

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 8
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten der Verordnung und das Außerkrafttreten der GasNZV a. F.

Anlage 1

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1239: Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts sowie des Bergrechts


 
 
 


Drucksache 864/10 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat spricht sich für die Beibehaltung der bewährten kommunalen Struktur der Trinkwasserversorgung aus. Die Trinkwasserversorgung ist als elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge Aufgabe der Gemeinden. Die Gemeinden entscheiden eigenverantwortlich darüber, ob sie die Erfüllung dieser Aufgabe begrenzt auf ihr Gemeindegebiet oder gebietsübergreifend in kommunaler Zusammenarbeit sicherstellen.



Drucksache 864/1/10

... b) Der Bundesrat spricht sich für die Beibehaltung der bewährten kommunalen Struktur der Trinkwasserversorgung aus. Die Trinkwasserversorgung ist als elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge Aufgabe der Gemeinden. Die Gemeinden entscheiden eigenverantwortlich darüber, ob sie die Erfüllung dieser Aufgabe begrenzt auf ihr Gemeindegebiet oder gebietsübergreifend in kommunaler Zusammenarbeit sicherstellen.



Drucksache 278/09A

... Entsprechend dem Vorbild einiger Länder wird bei der Landschaftsplanung für die örtliche Ebene in Absatz 1 Satz 1 zwischen der Planung für das gesamte Gemeindegebiet oder das Gebiet mehrerer Gemeinden (Landschaftsplan) und für Teile eines Gemeindegebiets (Grünordnungsplan) unterschieden. Der Landschaftsplan stellt bezüglich der Planungsebene das Äquivalent zum Flächennutzungsplan, der Grünordnungsplan das zum Bebauungsplan dar. Satz 2 übernimmt die Raumordnungsklausel des § 16 Absatz 1 Satz 3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/09A




Begründung

A. Allgemeines

I. Allgemeine Vorbemerkung

1. Entwicklung des Naturschutzrechts

2. Zweck des Gesetzentwurfs

II. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

biologischen Vielfalt,

III. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

Artikel 1
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG)

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

Kapitel 2
Landschaftsplanung

Kapitel 3
Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft

Kapitel 4
Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft

Abschnitt 1
Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft

Abschnitt 2
Netz Natura 2000

Kapitel 5
Artenschutz

Kapitel 6
Meeresnaturschutz

Kapitel 7
Erholung in Natur und Landschaft

Kapitel 8
Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen

Kapitel 9
Eigentumsbindung, Befreiungen

Kapitel 10
Bußgeld- und Strafvorschriften

Kapitel 11
Übergangs- und Überleitungsvorschrift

Artikel 2

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Alternativen

VII. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzesentwurfs

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

VIII. Bürokratiekosten

1. Unternehmen

Zu den Informationspflichten im Einzelnen

1.1 Genehmigungspflicht bei Eingriffen, die keiner behördlichen Zulassung oder Anzeige nach anderen Rechtsvorschriften bedürfen § 17 Absatz 3

1.2 Ausnahme vom Verbot von Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung von gesetzlich geschützten Biotopen führen können § 30 Absatz 3

1.3 Subsidiäres Anzeigeverfahren bei Projekten FFH-Verträglichkeitsprüfung, § 34 Absatz 6

1.4 Ausnahme vom Verbot der Entnahme wild lebender Tiere und Pflanzen der in Anhang V der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten aus der Natur § 39 Absatz 2

1.5 Genehmigungspflicht für das gewerbsmäßige Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen § 39 Absatz 4

1.6 Genehmigungspflicht für das Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten in der freien Natur sowie von Tieren § 40 Absatz 4

1.7 Genehmigungspflicht bei Errichtung, Erweiterung, wesentlicher Änderung und Betrieb von Zoos § 42 Absatz 2

1.8 Anzeigepflicht bei Errichtung, Erweiterung, wesentlicher Änderung und Betrieb von Tiergehegen § 43 Absatz 3

1.9 Ausnahmen von den Besitz- und Vermarktungsverboten zur Verwertung beschlagnahmter oder eingezogener Tiere und Pflanzen § 45 Absatz 6

1.10 Ausnahmen von den Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverboten für bestimmte Zwecke § 45 Absatz 7

1.11 Pflicht zum Nachweis bzw. zur Glaubhaftmachung der Berechtigung zum Besitz von besonders streng geschützten Tieren und Pflanzen § 46 Absatz 1 und 2

1.12 Pflicht zur Anmeldung von Tieren und Pflanzen bei der Ein-, Durchund Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten § 50 Absatz 1

1.13 Pflicht zur Mitteilung der Ankunftszeit bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr lebender Tiere § 50 Absatz 2

1.14 Pflicht zur Vorlage einer Sachverständigenbescheinigung bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Pflanzen § 51 Absatz 1 Satz 2

1.15 Auskunftspflicht im Zusammenhang mit der Durchführung des Artenschutzrechts § 52 Absatz 1 und 2

1.16 Ausnahme vom Verbot der Errichtung oder wesentlichen Änderung von baulichen Anlagen an Gewässern § 61 Absatz 3

1.17 Mitteilungspflicht bei Eintritt des Vorkaufsfalles § 66 Absatz 3

1.18 Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Geboten und Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes, in einer Rechtsverordnung auf Grund des § 57 sowie nach dem Naturschutzrecht der Länder § 67 Absatz 1

2. Bürgerinnen und Bürger

3. Verwaltung

IX. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

X. Zeitliche Geltung/Befristung

B. Einzelne Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Kapitel 2 Landschaftsplanung

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft

Zu Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Abschnitt 2 Netz Natura 2000

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 37

Zu § 38

Zu Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu Abschnitt 3 Besonderer Artenschutz

Zu Abschnitt 4 Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen

Zu Abschnitt 5 Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen

Zu Abschnitt 6 Ermächtigungen

Zu § 54

Zu Kapitel 6 Meeresnaturschutz

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen

Zu § 63

Zu § 64

Zu Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift

Zu § 74

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 869: Entwurf eines Bundesnaturschutzgesetzes


 
 
 


Drucksache 278/09

... (1) Die für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden auf der Grundlage der Landschaftsrahmenpläne für die Gebiete der Gemeinden in Landschaftsplänen, für Teile eines Gemeindegebietes in Grünordnungsplänen dargestellt. Die Ziele der Raumordnung sind zu beachten; die Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung sind zu berücksichtigen. Die Pläne sollen die in § 9 Absatz 3 genannten Angaben enthalten, soweit dies für die Darstellung der für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen erforderlich ist. Abweichende Vorschriften der Länder zum Inhalt von Landschafts- und Grünordnungsplänen sowie Vorschriften zu deren Rechtsverbindlichkeit bleiben unberührt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG)*

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege

§ 2
Verwirklichung der Ziele

§ 3
Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse,

§ 4
Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke

§ 5
Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft

§ 6
Beobachtung von Natur und Landschaft

§ 7
Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Landschaftsplanung

§ 8
Allgemeiner Grundsatz

§ 9
Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 10
Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne

§ 11
Landschaftspläne und Grünordnungspläne

§ 12
Zusammenwirken der Länder bei der Planung

Kapitel 3
Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft

§ 13
Allgemeiner Grundsatz

§ 14
Eingriffe in Natur und Landschaft

§ 15
Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 16
Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen

§ 17
Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 18
Verhältnis zum Baurecht

§ 19
Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen

Kapitel 4
Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft

Abschnitt 1
Biotopverbund und Biotopvernetzung;

§ 20
Allgemeine Grundsätze

§ 21
Biotopverbund, Biotopvernetzung

§ 22
Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 23
Naturschutzgebiete

§ 24
Nationalparke; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 25
Biosphärenreservate

§ 26
Landschaftsschutzgebiete

§ 27
Naturparke

§ 28
Naturdenkmäler

§ 29
Geschützte Landschaftsbestandteile

§ 30
Gesetzlich geschützte Biotope

Abschnitt 2
Netz Natura 2000

§ 31
Aufbau und Schutz des Netzes Natura 2000

§ 32
Schutzgebiete

§ 33
Allgemeine Schutzvorschriften

§ 34
Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen

§ 35
Gentechnisch veränderte Organismen

§ 36
Pläne

Kapitel 5
Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 37
Aufgaben des Artenschutzes

§ 38
Allgemeine Vorschriften für den Arten-, Lebensstätten- und Biotopschutz

Abschnitt 2
Allgemeiner Artenschutz

§ 39
Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 40
Nichtheimische, gebietsfremde und invasive Arten

§ 41
Vogelschutz an Energiefreileitungen

§ 42
Zoos

§ 43
Tiergehege

Abschnitt 3
Besonderer Artenschutz

§ 44
Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten

§ 45
Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 46
Nachweispflicht

§ 47
Einziehung

Abschnitt 4
Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen

§ 48
Zuständige Behörden

§ 49
Mitwirkung der Zollbehörden; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 50
Anmeldepflicht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten

§ 51
Inverwahrungnahme, Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollbehörden

Abschnitt 5
Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen

§ 52
Auskunfts- und Zutrittsrecht

§ 53
Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Abschnitt 6
Ermächtigungen

§ 54
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 55
Durchführung gemeinschaftsrechtlicher oder internationaler Vorschriften; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Kapitel 6
Meeresnaturschutz

§ 56
Geltungs- und Anwendungsbereich

§ 57
Geschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 58
Zuständige Behörden; Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Kapitel 7
Erholung in Natur und Landschaft

§ 59
Betreten der freien Landschaft

§ 60
Haftung

§ 61
Freihaltung von Gewässern und Uferzonen

§ 62
Bereitstellen von Grundstücken

Kapitel 8
Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen

§ 63
Mitwirkungsrechte

§ 64
Rechtsbehelfe

Kapitel 9
Eigentumsbindung, Befreiungen

§ 65
Duldungspflicht

§ 66
Vorkaufsrecht

§ 67
Befreiungen

§ 68
Beschränkungen des Eigentums; Entschädigung und Ausgleich

Kapitel 10
Bußgeld- und Strafvorschriften

§ 69
Bußgeldvorschriften

§ 70
Verwaltungsbehörde

§ 71
Strafvorschriften

§ 72
Einziehung

§ 73
Befugnisse der Zollbehörden

Kapitel 11
Ãœbergangs- und Ãœberleitungsvorschrift

§ 74
Ãœbergangs- und Ãœberleitungsregelungen

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

§ 19a
Durchführung der Strategischen Umweltprüfung bei Landschaftsplanungen

Artikel 3
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Artikel 4
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 5
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 6
Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

Artikel 7
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 8
Änderung des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Raumordnungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gentechnikgesetzes

Artikel 13
Änderung des Pflanzenschutzgesetzes

Artikel 14
Änderung des Bundesberggesetzes

Artikel 15
Änderung des Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. März 1992 zur Erhaltung der Kleinwale in der Nord- und Ostsee

Artikel 16
Änderung des Umweltschadensgesetzes

Artikel 17
Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

§ 5
Ãœbergangs- und Ãœberleitungsvorschrift

Artikel 18
Änderung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

Artikel 19
Änderung der Klärschlammverordnung

Artikel 20
Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

Artikel 21
Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung

Artikel 22
Änderung der Bundesartenschutzverordnung

Artikel 23
Änderung der Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes Pommersche Bucht

Artikel 24
Änderung der Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes Östliche Deutsche Bucht

Artikel 25
Änderung der Kostenverordnung zum Bundesnaturschutzgesetz

§ 1
Gebühren und Auslagen

Artikel 26
Änderung der Seeanlagenverordnung

Artikel 27
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

2 Begründung


 
 
 


Drucksache 189/09

... " genannt) es den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften in Ausnahmefällen ermöglicht, bilaterale Abkommen zur Erleichterung des Notifizierungsverfahrens für Verbringungen spezifischer Abfallströme bezüglich der grenzüberschreitenden Verbringung zur nächstgelegenen geeigneten Anlage, die sich im Grenzgebiet zwischen diesen Mitgliedstaaten befindet, abzuschließen, in dem Bewusstsein, dass solche bilateralen Abkommen nach Artikel 30 Absatz 2 der Verordnung auch abgeschlossen werden können, wenn die Verbringung von Abfällen aus einem Versandstaat und ihre Behandlung im Versandstaat mit einer Durchfuhr durch einen anderen Mitgliedstaat verbunden ist, in Anbetracht dessen, dass die Republik Österreich Gemeindegebiete hat, die nur von der Bundesrepublik Deutschland aus befahren werden können, wobei sich die nächstgelegene geeignete

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 189/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Kapitel I
Erleichterungen des Notifizierungsverfahrens nach Artikel 30 Absatz 1 der Verordnung

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Prüfung der Voraussetzungen durch die zuständigen Behörden

Artikel 3
Geltungsdauer von Zustimmungen

Artikel 4
Sicherheitsleistung

Artikel 5
Vorherige Mitteilung des tatsächlichen Beginns der Verbringung

Artikel 6
Bestätigung des Erhalts der Abfälle

Artikel 7
Bescheinigung der Verwertung oder Beseitigung

Artikel 8
Zusätzliche Erleichterungen des Notifizierungsverfahrens im Fall des Artikels 1 Absatz 2 Buchstabe a bei Verbringungen von Elektroaltgeräten

Artikel 9
Vereinbarung von Erleichterungen des Notifizierungsverfahrens durch die zuständigen

Kapitel II
Erleichterungen des Notifizierungsverfahrens nach Artikel 30 Absatz 2 der Verordnung

Artikel 10
Geltungsbereich

Artikel 11
Geltungsdauer von Zustimmungen

Artikel 12
Sicherheitsleistung

Artikel 13
Bestimmungen zur vorläufigen Beseitigung oder zur vorläufigen Verwertung

Artikel 14
Bescheinigung der Verwertung oder Beseitigung

Artikel 15
Zusätzliche Erleichterungen bei notifizierungspflichtigen Verbringungen aus der Bundesrepublik Deutschland durch die Republik Österreich in die Bundesrepublik Deutschland

Kapitel III
Schlussbestimmungen

Artikel 16
Inkrafttreten

Artikel 17
Geltungsdauer und Kündigung

Artikel 18
Änderung und Ergänzung

Denkschrift

3 Allgemeines

Im Einzelnen

Zu Kapitel I Erleichterungen des Notifizierungsverfahrens nach Artikel 30 Absatz 1 der Verordnung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Kapitel II Erleichterungen des Notifizierungsverfahrens nach Artikel 30 Absatz 2 der Verordnung

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Kapitel III Schlussbestimmungen

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1


 
 
 


Drucksache 333/08

... Mit städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen werden Teile des Gemeindegebietes erstmalig entwickelt oder im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung einer neuen Entwicklung zugeführt. Im Bundesprogramm "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 333/08




Initiative zur Nationalen Stadtentwicklungspolitik

1. Bedeutung der Städte für Deutschland:

2. Ausgangspunkt der Nationalen Stadtentwicklungspolitik:

2.1 Die Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt

2.2 Nationale Stadtentwicklungspolitik:

2.2.1 Strategieelement Gute Praxis

Handlungsfeld Städtebauliche Sanierung und Entwicklung:

Handlungsfeld Erhaltung historischer Städte:

Handlungsfeld Sozial benachteiligte Stadtteile:

Handlungsfeld Stadtumbau Ost:

Handlungsfeld Stadtumbau West:

Handlungsfeld Lebendige Innenstädte:

Handlungsfeld Klimagerechte Stadt:

2.2.2 Projektreihe für Stadt und Urbanität

3. Ausblick: Themenschwerpunkte, Ziele und Handlungsansätze

Bürger für ihre Stadt aktivieren - Zivilgesellschaft:

Chancen schaffen und Zusammenhalt bewahren – soziale Stadt:

Die Stadt von morgen bauen – Klimaschutz und globale Verantwortung:

Städte besser gestalten – Baukultur:

Die Zukunft der Stadt ist die Region – Regionalisierung:

1. Abstimmungsprozesse verbessern:

2. Ressortübergreifend denken und handeln:

3. Mehr Bewusstsein für städtische Chancen und Handlungsmöglichkeiten schaffen:


 
 
 


Drucksache 129/07 (Beschluss)

... Klarstellung, dass mit der Formulierung in Satz 2 nicht jeder Wechsel der Weidefläche anzuzeigen ist. Denn die in Satz 2 vorgesehene Anzeigepflicht beim Treiben von Wanderschafherden innerhalb eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt sowie in an diese angrenzende Gemeindegebiete könnte sonst zu einer fast täglichen Anzeige des aktuellen Standortes führen. Es sollte ausreichen, wenn einmalig zu Beginn der Weidesaison der voraussichtliche Bewegungsradius der Schafherde innerhalb des Zuständigkeitsbereichs derselben Veterinärbehörde angezeigt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/07 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV)

1. Zu § 7 Satz 2 Nr. 2

2. Zu § 10 Abs. 1 Satz 2

3. Zu § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

4. Zu § 15 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4

5. Zu § 17 Abs. 2 Satz 2

6. Zu § 22 Abs. 2

7. Zu § 25 Abs. 3 Satz 3

8. Zu § 26 Abs. 1 Satz 3

9. Zu § 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1

10. Zu § 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2

11. Zu § 26 Abs. 3 Satz 2

12. Zu § 27 Abs. 4 Nr. 3 - neu -

13. Zu § 30a - neu -Nach § 30 ist folgender § 30a einzufügen:

14. Zu § 31 Abs. 1 Satz 2

15. Zu § 31 Abs. 2, § 35 Abs. 2, § 40 Abs. 2, § 43 Abs. 1 Satz 4

16. Zu § 32 Abs. 2, § 36 Abs. 2, § 41 Abs. 2

17. Zu § 33 Abs. 2 und 3 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 - neu -, 3 - neu -

18. Zu § 33 Abs. 5 Satz 2 - neu -, 3 - neu -Dem § 33 Abs. 5 sind folgende Sätze anzufügen:

19. Zu § 33a - neu -

20. Zu § 37 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2

21. Zu § 37 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2

22. Zu § 40 Abs. 1 Satz 2

23. Zu § 40 Abs. 1 Satz 4 - neu -

24. Zu § 43 Abs. 1 Satz 1

25. Zu § 45a - neu - § 5 Abs. 5 - neu -, § 28 Abs. 1 Nr. 5a TierNebV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

26. Zu Anlage 1 Nr. 4 Buchstabe b

27. Zu Anlage 2 Nr. 2

28. Zu Anlage 7 Nr. 3 und 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

29. Zu Anlage 9 Nr. 1 und 2

30. Zu Anlage 11 Abschnitt B

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 129/1/07

... Klarstellung, dass mit der Formulierung in Satz 2 nicht jeder Wechsel der Weidefläche anzuzeigen ist. Denn die in Satz 2 vorgesehene Anzeigepflicht beim Treiben von Wanderschafherden innerhalb eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt sowie in an diese angrenzende Gemeindegebiete könnte sonst zu einer fast täglichen Anzeige des aktuellen Standortes führen. Es sollte ausreichen, wenn einmalig zu Beginn der Weidesaison der voraussichtliche Bewegungsradius der Schafherde innerhalb des Zuständigkeitsbereichs derselben Veterinärbehörde angezeigt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/1/07




1. Zu § 7 Satz 2 Nr. 2

2. Zu § 10 Abs. 1 Satz 2

3. Zu § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

4. Zu § 15 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4

5. Zu § 17 Abs. 2 Satz 2

6. Zu § 22 Abs. 2

7. Zu § 25 Abs. 3 Satz 3

8. Zu § 26 Abs. 1 Satz 3

9. Zu § 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1

10. Zu § 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2

11. Zu § 26 Abs. 3 Satz 2

12. Zu § 27 Abs. 4 Nr. 3 - neu -

13. Zu § 30a - neu -Nach § 30 ist folgender § 30a einzufügen:

14. Zu § 31 Abs. 1 Satz 2

15. Zu § 31 Abs. 2, § 35 Abs. 2, § 40 Abs. 2, § 43 Abs. 1 Satz 4

16. Zu § 32 Abs. 2, § 36 Abs. 2, § 41 Abs. 2

17. Zu § 33 Abs. 2 und 3 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 - neu -, 3 - neu -

18. Zu § 33 Abs. 5 Satz 2 - neu -, 3 - neu -Dem § 33 Abs. 5 sind folgende Sätze anzufügen:

19. Zu § 33a - neu -Nach § 33 ist folgender § 33a einzufügen:

20. Zu § 37 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2

21. Zu § 37 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2

22. Zu § 40 Abs. 1 Satz 2

23. Zu § 40 Abs. 1 Satz 4 - neu -Dem § 40 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:

24. Zu § 43 Abs. 1 Satz 1

25. Zu § 45a - neu - § 5 Abs. 5 - neu -, § 28 Abs. 1 Nr. 5a TierNebV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

26. Zu Anlage 1 Nr. 4 Buchstabe b

27. Zu Anlage 2 Nr. 2

28. Zu Anlage 7 Nr. 3 und 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

29. Zu Anlage 9 Nr. 1 und 2

30. Zu Anlage 11 Abschnitt B

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 129/07

... (1) Wer Wanderschafherden über das Gebiet mehrerer Kreise oder kreisfreien Städte treiben will, bedarf, vorbehaltlich des Satzes 2, der Genehmigung der zuständigen Behörde. Wer Wanderschafherden nur im Gebiet eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt sowie in an diese Gebiete angrenzende Gemeindegebiete treiben will, hat dies der zuständigen Behörde mindestens einen Werktag vor Beginn der Tätigkeit anzuzeigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Viehtransportfahrzeuge, Viehladestellen

§ 1
Viehtransportfahrzeuge

§ 2
Viehladestellen

Abschnitt 2
Viehausstellungen, Viehmärkte, Schlachtstätten

§ 3
Viehausstellungen, Viehmärkte

§ 4
Anzeige, Beschränkung und Verbot

§ 5
Auftrieb

§ 6
Amtstierärztliche Untersuchung

§ 7
Abtrieb von Schlachtviehmärkten und Schlachtstätten

Abschnitt 3
Gastställe

§ 8
Gastställe

Abschnitt 4
Viehkastrierer

§ 9
Viehkastrierer

Abschnitt 5
Wanderschafherden

§ 10
Wanderschafherden

Abschnitt 6
Viehhandelsunternehmen, Transportunternehmen, Sammelstellen

§ 11
Anzeige

§ 12
Viehhandelsunternehmen

§ 13
Transportunternehmen

§ 14
Sammelstellen

§ 15
Registrierung und Bekanntmachung der Zulassung, Anerkennung von Zulassungen

§ 16
Ruhen der Zulassung

Abschnitt 7
Reinigung und Desinfektion

§ 17
Transportmittel

§ 18
Flächen, Räume und Gerätschaften

§ 19
Dung, Streumaterial und Futterreste

Abschnitt 8
Zeugnisse, Kontrollbücher

§ 20
Ursprungszeugnisse, Gesundheitszeugnisse

§ 21
Viehhandels- und Transportkontrollbücher

§ 22
Desinfektionskontrollbuch

§ 23
Kastration- und Klauenpflegekontrollbuch

§ 24
Deckregister

§ 25
Form, Aufbewahrung und Vorlage der Kontrollbücher und des Deckregisters

Abschnitt 9
Tierhaltung

§ 26
Anzeige und Registrierung

Abschnitt 10
Kennzeichnung und Registrierung von Rindern nach der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000

§ 27
Kennzeichnung

§ 28
Anzeige der Kennzeichnung

§ 29
Anzeige von Bestandsveränderungen

§ 30
Rinderpass

§ 31
Bestandsregister

§ 32
Verbot der Übernahme, Inverkehrbringen von Ohrmarken

Abschnitt 11
Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen nach der Verordnung (EG) Nr. 21/2004

§ 33
Kennzeichnung

§ 34
Begleitpapier

§ 35
Bestandsregister

§ 36
Verbot der Übernahme, Inverkehrbringen von Ohrmarken

Abschnitt 12
Kennzeichnung und Registrierung von Schweinen

§ 37
Kennzeichnung

§ 38
Anzeige der Übernahme

§ 39
Begleitpapier

§ 40
Bestandsregister

§ 41
Verbot der Übernahme, Inverkehrbringen von Ohrmarken

Abschnitt 13
Kennzeichnung von Einhufern

§ 42
Equidenpass

Abschnitt 14
Sonstige Tierhaltungen

§ 43
Tierhaltung in besonderen Fällen

Abschnitt 15
Schlussvorschriften

§ 44
Ordnungswidrigkeiten

§ 45
Übergangsvorschriften

§ 46
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Anlage 1
(zu § 12 Abs. 2, § 13 Abs. 2, § 14 Abs. 2 und § 17 Abs. 3) Voraussetzungen für die Zulassung eines Viehhandelsunternehmens, eines Transportunternehmens oder einer Sammelstelle

Anlage 2
(zu § 12 Abs. 2, § 13 Abs. 2 und § 14 Abs. 2) Anforderungen an den Betrieb eines Viehhandelsunternehmens, eines Transportunternehmens oder einer Sammelstelle

Anlage 3
(zu § 25 Abs. 1) Muster für Kontrollbücher

A. Viehhandelskontrollbuch

B. Transportkontrollbuch

C. Desinfektionskontrollbuch

Anlage 4
(zu § 27 Abs. 3 und 4) Ohrmarken zur Rinderkennzeichnung

1. Ohrmarke Vorderseite/Lochteil

2. Ohrmarke Vorderseite/Lochteil

1. und 2. Ohrmarke Rückseite/Dornteil

Anlage 5
(zu § 27 Abs. 3 und § 30 Abs. 2) Regelung über den Typ und die Struktur des Strichcodes gemäß § 27 Abs. 3 Satz 2 und § 30 Abs. 2 Satz 2

1. Art des Strichcodes

1.1 Kriterien des Strichcodetyps

1.2 Prüfziffernberechnung

2. Strichcode auf der Ohrmarke § 27 Abs. 3 Satz 2

3. Strichcode auf dem Rinderpass § 30 Abs. 2 Satz 2

Anlage 6
(zu§ 28 und§ 31Abs. 1) Rasseschlüssel

Anlage 7
(zu § 30 Abs. 1)

Anlage 8
(zu § 31 Abs. 1) Bestandsregister für Rinderhaltungen

Anlage 9
(zu § 33 Abs. 3 und 4) Ohrmarken zur Kennzeichnung von Schafen und Ziegen

Nummer 1

Abschnitt
A (Vorderseite/Dornteil)

Abschnitt
B (Rückseite/Lochteil) ohne Beschriftung

Abschnitt
C (Rückseite/Lochteil)

Nummer 2

Abschnitt
A (Vorderseite/Dornteil)

Abschnitt
B (Rückseite/Lochteil)

Anlage 10
(zu § 34 Abs. 1)

Anlage 11
(zu § 35 Abs.l)

A. Angaben zum Betrieb

B. Angaben zum Verbringen von Schafen und Ziegen

C. Angaben zu im Betrieb geborenen und/oder verendeten Schafen und Ziegen

D. Angaben im Fall der Überprüfung

Anlage 12
(zu § 41 Abs. 1) Bestandsregister für Schweinehaltungen


 
 
 


Drucksache 651/06

... den Gemeinden zugewiesene Zuständigkeit für die Bauleitplanung im Gemeindegebiet (vgl. Erklärung der Koalitionsfraktionen im BT-Rechtsausschuss, BT-Drs.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 651/06




Anlage
Bericht über die Auswirkungen der Föderalismusreform auf die Vorbereitung von Gesetzentwürfen der Bundesregierung und das Gesetzgebungsverfahren

A. Einführung

B. Neuordnung der Gesetzgebungskompetenzen

I. Abschaffung der Rahmengesetzgebung

II. Verlagerung von Kompetenzmaterien in die ausschließliche Gesetzgebung des Bundes

III. Einschränkung des Anwendungsbereichs der Erforderlichkeitsklausel Artikel 72 Abs. 2 GG

IV. Verlagerung von Kompetenzmaterien auf die Länder

V. Abweichungsrechte der Länder im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung

C. Neuordnung der Zustimmungsbedürftigkeit

I. Bundesgesetzliche Regelungen zur Einrichtung von Behörden und des Verwaltungsverfahrens der Länder bei der Ausführung der Bundesgesetze als eigene Angelegenheit Artikel 84 Abs. 1 GG -neu-

II. Auswirkungen im Zusammenhang mit Rechtsverordnungen

III. Bundesgesetze mit erheblichen Kostenfolgen für die Länder Artikel 104a Abs. 4 GG - neu -

D. Verbot bundesgesetzlicher Aufgabenzuweisungen an die Kommunen (Artikel 84 Abs. 1 Satz 7 und Artikel 85 Abs. 1 Satz 2 GG - neu -)

E. Neuordnung der Vertretung Deutschlands auf EU-Ebene (Artikel 23 Abs. 6 GG neu - )


 
 
 


Drucksache 558/1/06

... Unabhängig davon bestehen auch inhaltliche Bedenken gegen die Regelung. Der Flächennutzungsplan regelt für das Gemeindegebiet, wie die verschiedenen Belange, auch die Belange des Naturschutzes und des Umweltschutzes, miteinander in Beziehung gesetzt und zum Ausgleich gebracht werden. Er entfaltet für alle Belange Verlässlichkeit über die kommunale Berücksichtigung. Dies schließt es aus, gegen die Festsetzungen des Flächennutzungsplanes einen Bebauungsplan zu verabschieden. Mit der Regelung des § 8 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 558/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB , Nr. 7 Buchstabe b Doppelbuchst. bb § 13 Abs. 3 Satz 3 BauGB , Nr. 8 § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB , Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe b § 47 Abs. 2a VwGO

2. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 13a Abs. 1 Satz 3 und 4 BauGB

Zu Nummer n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

3. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB und Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe b § 214 Abs. 2a Satz 1 Nr. 2 BauGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB

5. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 13a Abs. 5 BauGB

6. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 142 Abs. 3 Satz 3 und 4 BauGB ,

7. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 145 Abs. 1 Satz 3 - neu - BauGB

8. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe b § 154 Abs. 2 BauGB

9. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe b § 214 Abs. 2a Satz 1 BauGB

10. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO , Nr. 2 § 195 Abs. 7 VwGO

11. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe b § 47 Abs. 2a VwGO , Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a - neu - und Buchstabe b - neu - § 34 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 und Abs. 6 Satz 1 - neu - BauGB , Artikel 1 Nr. 10a - neu - § 35 Abs. 6 Satz 5 BauGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 855/06

... 2. kann ein Bebauungsplan, der von Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist; die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets darf nicht beeinträchtigt werden; der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 855/06




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 248/05

... (1) Abweichend von § 17 haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen für Gemeindegebiete, in denen sie Energieversorgungsnetze der allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern betreiben, allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederspannung oder Niederdruck und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher zu veröffentlichen sowie zu diesen Bedingungen jedermann an ihr Energieversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Energie zu gestatten. Diese Pflichten bestehen nicht, wenn der Anschluss oder die Anschlussnutzung für den Betreiber des Energieversorgungsnetzes aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.

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Drucksache 248/05




Zweites Gesetz

Artikel 1
Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG)

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Aufgaben der Energieversorgungsunternehmen

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 3a
Verhältnis zum Eisenbahnrecht

§ 4
Genehmigung des Netzbetriebs

§ 5
Anzeige der Energiebelieferung

§ 6
Anwendungsbereich und Ziel der Entflechtung

§ 7
Rechtliche Entflechtung

§ 8
Operationelle Entflechtung

§ 9
Verwendung von Informationen

§ 10
Rechnungslegung und interne Buchführung

§ 11
Betrieb von Energieversorgungsnetzen

§ 12
Aufgaben der Betreiber von Übertragungsnetzen

§ 13
Systemverantwortung der Betreiber von Übertragungsnetzen

§ 14
Aufgaben der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen

§ 15
Aufgaben der Betreiber von Fernleitungs- und Gasverteilernetzen

§ 16
Systemverantwortung der Betreiber von Fernleitungs- und Gasverteilernetzen

§ 17
Netzanschluss

§ 18
Allgemeine Anschlusspflicht

§ 19
Technische Vorschriften

§ 20
Zugang zu den Energieversorgungsnetzen

§ 21
Bedingungen und Entgelte für den Netzzugang

§ 21a
Regulierungsvorgaben für Anreize für eine effiziente Leistungserbringung

§ 21b
Messeinrichtungen

§ 22
Beschaffung der Energie zur Erbringung von Ausgleichsleistungen

§ 23
Erbringung von Ausgleichsleistungen

§ 24
Regelungen zu den Netzzugangsbedingungen, Entgelten für den Netzzugang sowie zur Erbringung und Beschaffung von Ausgleichsleistungen

§ 25
Ausnahmen vom Zugang zu den Gasversorgungsnetzen im Zusammenhang mit unbedingten Zahlungsverpflichtungen

§ 26
Zugang zu den vorgelagerten Rohrleitungsnetzen und zu Speicheranlagen im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Erdgas

§ 27
Zugang zu den vorgelagerten Rohrleitungsnetzen

§ 28
Zugang zu Speicheranlagen

§ 28a
Neue Infrastrukturen

§ 29
Verfahren zur Festlegung und Genehmigung

§ 30
Missbräuchliches Verhalten eines Netzbetreibers

§ 31
Besondere Missbrauchsverfahren der Regulierungsbehörde

§ 32
Unterlassungsanspruch, Schadensersatzpflicht

§ 33
Vorteilsabschöpfung durch die Regulierungsbehörde

§ 34
Vorteilsabschöpfung durch Verbände und Einrichtungen

§ 35
Monitoring

§ 36
Grundversorgungspflicht

§ 37
Ausnahmen von der Grundversorgungspflicht

§ 38
Ersatzversorgung mit Energie

§ 39
Allgemeine Preise und Versorgungsbedingungen

§ 40
(entfallen)

§ 41
Energielieferverträge mit Haushaltskunden

§ 42
Stromkennzeichnung, Transparenz der Stromrechnungen

§ 43
Planfeststellungsverfahren für Energieanlagen

§ 44
Vorarbeiten

§ 45
Enteignung

§ 46
Wegenutzungsverträge

§ 47
Mitteilungspflicht der Energieversorgungsunternehmen

§ 48
Konzessionsabgaben

§ 49
Anforderungen an Energieanlagen

§ 50
Vorratshaltung zur Sicherung der Energieversorgung

§ 51
Monitoring der Versorgungssicherheit

§ 52
Meldepflichten bei Versorgungsstörungen

§ 53
Ausschreibung neuer Erzeugungskapazitäten im Elektrizitätsbereich

§ 53a
Sicherstellung der Versorgung von Haushaltskunden mit Erdgas

§ 54
Allgemeine Zuständigkeit

§ 55
Regulierungsbehörde und nach Landesrecht zuständige Behörde

§ 56
Tätigwerden der Regulierungsbehörde beim Vollzug des europäischen Rechts

§ 57
Zusammenarbeit mit Regulierungsbehörden anderer Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission

§ 58
Zusammenarbeit mit den Kartellbehörden

§ 59
Organisation

§ 60
Aufgaben des Beirates

§ 61
Veröffentlichung allgemeiner Weisungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

§ 62
Gutachten der Monopolkommission

§ 63
Berichterstattung

§ 64
Wissenschaftliche Beratung

§ 65
Aufsichtsmaßnahmen

§ 66
Einleitung des Verfahrens, Beteiligte

§ 67
Anhörung, mündliche Verhandlung

§ 68
Ermittlungen

§ 69
Auskunftsverlangen, Betretungsrecht

§ 70
Beschlagnahme

§ 71
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse

§ 72
Vorläufige Anordnungen

§ 73
Verfahrensabschluss, Begründung der Entscheidung, Zustellung

§ 74
Veröffentlichung von Verfahrenseinleitungen und Entscheidungen

§ 75
Zulässigkeit, Zuständigkeit

§ 76
Aufschiebende Wirkung

§ 77
Anordnung der sofortigen Vollziehung und der aufschiebenden Wirkung

§ 78
Frist und Form

§ 79
Beteiligte am Beschwerdeverfahren

§ 80
Anwaltszwang

§ 81
Mündliche Verhandlung

§ 82
Untersuchungsgrundsatz

§ 83
Beschwerdeentscheidung

§ 84
Akteneinsicht

§ 85
Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung

§ 86
Rechtsbeschwerdegründe

§ 87
Nichtzulassungsbeschwerde

§ 88
Beschwerdeberechtigte, Form und Frist

§ 89
Beteiligtenfähigkeit

§ 90
Kostentragung und -festsetzung

§ 91
Gebührenpflichtige Handlungen

§ 92
Beitrag

§ 93
Mitteilung der Regulierungsbehörde

§ 94
Zwangsgeld

§ 95
Bußgeldvorschriften

§ 96
Zuständigkeit für Verfahren wegen der Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung

§ 97
Zuständigkeiten im gerichtlichen Bußgeldverfahren

§ 98
Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im gerichtlichen Verfahren

§ 99
Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof

§ 100
Wiederaufnahmeverfahren gegen Bußgeldbescheid

§ 101
Gerichtliche Entscheidungen bei der Vollstreckung

§ 102
Ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte

§ 103
Zuständigkeit eines Landgerichts für mehrere Gerichtsbezirke

§ 104
Benachrichtigung und Beteiligung der Regulierungsbehörde

§ 105
Streitwertanpassung

§ 106
Zuständiger Senat beim Oberlandesgericht

§ 107
Zuständiger Senat beim Bundesgerichtshof

§ 108
Ausschließliche Zuständigkeit

§ 109
Unternehmen der öffentlichen Hand, Geltungsbereich

§ 110
Werksnetze

§ 111
Verhältnis zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

§ 112
Evaluierungsbericht

§ 112a
Bericht der Regulierungsbehörde zur Einführung einer Anreizregulierung

§ 113
Laufende Wegenutzungsverträge

§ 114
Wirksamwerden der Entflechtungsbestimmungen

§ 115
Bestehende Verträge

§ 116
Bisherige Tarifkundenverträge

§ 117
Konzessionsabgaben für die Wasserversorgung

§ 117a
Vorabprüfung bei Erhöhungen der Netzzugangsentgelte

§ 118
Übergangsregelungen

Artikel 2
Gesetz über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

§ 1
Rechtsform, Name

§ 2
Tätigkeiten, Aufgabendurchführung

§ 3
Organe

§ 4
Öffentlich-rechtliche Amtsverhältnisse

§ 5
Beirat

§ 6
Geschäftsordnung, Vorsitz, Sitzungen des Beirates

§ 7
Aufgaben des Beirates

Artikel 3
Änderung sonstiger Gesetze und Rechtsverordnungen

Artikel 4
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 4a
Neubekanntmachung

Artikel 5
Inkrafttreten„ Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 706/05

... In Absatz 1 wird ein klarer Bezug zum gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich öffentlicher Aufträge hergestellt (ehemals Artikel 2). In Absatz 2 wird den zuständigen örtlichen Behörden die Möglichkeit eingeräumt, öffentliche Verkehrsdienste selbst zu erbringen oder einen internen Betreiber damit zu beauftragen. Voraussetzungen sind, dass sie über diesen Betreiber eine Kontrolle ausüben, die mit der über ihre eigenen Dienststellen vergleichbar ist, und der Betreiber seine Aktivitäten auf das Gemeindegebiet beschränkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 706/05




Begründung

3 Einleitung

1. Dienstleistungen von allgemeinem Interesse

2. GEMEINWIRTSCHAFTLICHE Verpflichtungen IM Verkehrssektor

2.1 Der gemeinschaftliche Besitzstand

2.2 Marktöffnung

3. DER Kommissionsvorschlag von 2000, geändert 2002

4. DAS Altmark-urteil

5. DAS NEUE Konzept der Kommission

die einzelnen Artikel

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Öffentliche Dienstleistungsaufträge und allgemeine Vorschriften

Artikel 4
Obligatorischer Inhalt öffentlicher Dienstleistungsaufträge und allgemeiner Vorschriften

Artikel 5
Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge

Artikel 6
Ausgleichsleistung für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen

Artikel 7
Veröffentlichung

Artikel 8
Übergangsregelung

Artikel 9
Vereinbarkeit mit dem EG-Vertrag

Artikel 10
Aufhebung

Artikel 11
Überwachung

Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Öffentliche Dienstleistungsaufträge und allgemeine Vorschriften

Artikel 4
Obligatorischer Inhalt öffentlicher Dienstleistungsaufträge und allgemeiner Vorschriften

Artikel 5
Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge

Artikel 6
Ausgleichsleistung für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen

Artikel 7
Veröffentlichung

Artikel 8
Übergangsregelung

Artikel 9
Vereinbarkeit mit dem EG-Vertrag

Artikel 10
Aufhebung

Artikel 11
Überwachung

Artikel 12
Inkrafttreten

Anhang


 
 
 


Drucksache 95/05

... das Gebiet oder mehrere Gebietsteile einer Gemeinde oder mehrerer zusammenliegender Gemeinden mit insgesamt mehr als 100 000 Einwohnern und mit jeweils einer Bevölkerungsdichte von 1000 Einwohnern oder mehr je Quadratkilometer bezogen auf das Gemeindegebiet bzw. den Gebietsteil, einschließlich der Gebietsteile mit einer geringeren Bevölkerungsdichte, wenn diese Gebietsteile dazu dienen, für den Ballungsraum eine geschlossene Fläche zu biL

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 95/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

4

Verordnung

Abschnitt 1
. Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
. Hauptlärmquellen und Ballungsräume

§ 3
Mitteilung des Bestandes

§ 4
Beteiligung der Gemeinden

§ 5
Mitteilung der zuständigen Behörden

Abschnitt 3
. Strategische Lärmkartierung

§ 6
Aufstellung von Strategischen Lärmkarten

§ 7
Überarbeitung von Strategischen Lärmkarten

§ 8
Anforderungen an Strategische Lärmkarten

§ 9
Lärmindizes

§ 10
Berechnungsverfahren

Abschnitt 4
. Mitteilung und Verbreitung der Strategischen Lärmkarten

§ 11
Mitteilung über Strategische Lärmkarten

§ 12
Verbreitung von Informationen über Strategische Lärmkarten

Abschnitt 5
. Schlussvorschriften

§ 13
Eingangsdaten bestehender Lärmkarten

§ 14
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14


 
 
 


Drucksache 610/04

... Zunächst ist festzustellen, ob schädliche Umwelteinwirkungen im Gemeindegebiet vorhanden oder zu erwarten sind. Die Schädlichkeitsgrenze ergibt sich aus dem Vergleich der vorhandenen Immissionsbelastung (Schallimmissionsplan) mit den Immissionswerten bzw. Immissionsgrenzwerten (Immissionsempfindlichkeitsplan). Dabei ist auch das mögliche Zusammenwirken mehrerer Quellenarten zu beachten. Um den Erhebungsaufwand für die Aufstellung eines Schallimmissionsplans für die Gemeinden zu begrenzen, können diese zunächst im Rahmen einer Vorprüfung feststellen, ob wesentliche Geräuschbelastungen vorhanden oder zu erwarten sind (näheres hierzu siehe Muster-.VV). Bei positiver Vorprüfung sind detailliertere Untersuchungen durchzuführen und Schallimmissions- und Immissionsempfindlichkeitspläne aufzustellen. Anschließend werden durch arithmetische Differenz die Über- und Unterschreitungen der Richt- bzw. Grenzwerte ermittelt und die Ergebnisse in einem sogenannten Konfliktplan (Plan im Sinne von Karte) dargestellt. Folgende drei Planarten können also unterschieden werden:

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Drucksache 610/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

§ 47a
Örtliche Lärmkartierung

§ 47b
Strategische Lärmkartierung

§ 47c
Datenerhebung und Datenaustausch

§ 47d
Lärmminderungsplanung für Wohngebiete

§ 47e
Lärmminderungsplanung für die Umgebung von Hauptlärmquellen

§ 47f
Ziele für die Lärmminderungsplanung

§ 47g
Prüfung des Planungserfordernisses

§ 47h
Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 47i
Beteiligung der Behörden

§ 47j
Gemeinsame Vorschriften zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

§ 47k
Strategische Umweltprüfung bei Lärmminderungsplänen

§ 47l
Gemeinsame Aufstellungsverfahren mit anderen Fachplänen

§ 47m
Information der Öffentlichkeit

§ 47n
Zuständige Behörden

§ 47o
Sachverständige Stellen

§ 47p
Rechtsverordnungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfes

II. Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG

1. Zielsetzung der Umgebungslärmrichtlinie

2. Wesentlicher Inhalt der Umgebungslärmrichtlinie

3. Umsetzungsbedarf

4. Konzeption der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht

5. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

6. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Umsetzung der SUP-Richtlinie 2001/42/EG

IV. Erweiterung des § 32 BImSchG

V. Alternativen

VI. Kosten

1. Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie

2. Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung der SUP-Richtlinie

3. Kosten im Zusammenhang mit der Erweiterung des § 32 BImSchG

B. Zu den einzelnen Artikeln

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

§ 47a
Örtliche Lärmkartierung

§ 47b
Strategische Lärmkartierung

§ 47c
Datenerhebung und Datenaustausch

§ 47d
Lärmminderungsplanung für Wohngebiete

§ 47e
Lärmminderungsplanung für die Umgebung von Hauptlärmquellen

§ 47f
Ziele für die Lärmminderungsplanung

§ 47g
Prüfung des Planungserfordernisses

§ 47h
Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 47i
Beteiligung der Behörden

§ 47j
Gemeinsame Vorschriften zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

§ 47k
Strategische Umweltprüfung bei Lärmminderungsplänen

§ 471
Gemeinsame Aufstellungsverfahren

§ 47m
Information der Öffentlichkeit

§ 47n
Zuständige Behörden

§ 47o
Sachverständige Stellen

§ 47p
Rechtsverordnungen

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 668/04

... Nach geltender Rechtslage ist die inländische Gemeinde für die in ihrem Gemeindegebiet betriebenen Gewerbebetriebe hebeberechtigt. Durch die Änderung des § 2 Abs. 7 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 668/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Schlussbemerkung

Drittes Zusatzprotokoll zum Abkommen vom 16. Juni 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete Die Bundesrepublik Deutschland und das Königreich der Niederlande -

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Artikeln des Dritten Zusatzprotokolls

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 613/04

... (1) Abweichend von § 17 haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen für Gemeindegebiete, in denen sie Energieversorgungsnetze der allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern betreiben, allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederspannung oder Niederdruck und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher zu veröffentlichen, sowie zu diesen Bedingungen jedermann an ihr Energieversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Energie zu gestatten. Diese Pflichten bestehen nicht, wenn der Anschluss oder die Anschlussnutzung für den Betreiber des Energieversorgungsnetzes aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 613/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Aufgaben der Energieversorgungsunternehmen

§ 3
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes bedeutet

§ 4
Genehmigung der Energieversorgung

§ 5
Anzeige der Energiebelieferung

Teil 2
Entflechtung

§ 6
Anwendungsbereich und Ziel der Entflechtung

§ 7
Rechtliche Entflechtung

§ 8
Operationelle Entflechtung

§ 9
Verwendung von Informationen

§ 10
Rechnungslegung und interne Buchführung

Teil 3
Regulierung des Netzbetriebs

Abschnitt 1
Aufgaben der Netzbetreiber

§ 11
Betrieb von Energieversorgungsnetzen

§ 12
Aufgaben der Betreiber von Übertragungsnetzen

§ 13
Systemverantwortung der Betreiber von Übertragungsnetzen

§ 14
Aufgaben der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen

§ 15
Aufgaben der Betreiber von Fernleitungs- und Gasverteilernetzen

§ 16
Systemverantwortung der Betreiber von Fernleitungs- und Gasverteilernetzen

Abschnitt 2
Netzanschluss

§ 17
Netzanschluss

§ 18
Allgemeine Anschlusspflicht

§ 19
Technische Vorschriften

Abschnitt 3
Netzzugang

§ 20
Zugang zu den Energieversorgungsnetzen

§ 21
Bedingungen und Entgelte für den Netzzugang

§ 22
Beschaffung der Energie zur Erbringung von Ausgleichsleistungen

§ 23
Erbringung von Ausgleichsleistungen

§ 24
Regelungen zu den Netzzugangsbedingungen, Entgelten für den Netzzugang sowie zur Erbringung und Beschaffung von Ausgleichsleistungen

§ 25
Ausnahmen vom Zugang zu den Gasversorgungsnetzen im Zusammenhang mit unbedingten Zahlungsverpflichtungen

§ 26
Zugang zu den vorgelagerten Rohrleitungsnetzen und zu Speicheranlagen im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Erdgas

§ 27
Zugang zu den vorgelagerten Rohrleitungsnetzen

§ 28
Zugang zu Speicheranlagen

Abschnitt 4
Befugnisse der Regulierungsbehörde, Sanktionen

§ 29
Verfahren zur Festlegung und Genehmigung

§ 30
Missbräuchliches Verhalten eines Netzbetreibers

§ 31
Besondere Missbrauchsverfahren der Regulierungsbehörde

§ 32
Unterlassungsanspruch, Schadensersatzpflicht

§ 33
Vorteilsabschöpfung durch die Regulierungsbehörde

§ 34
Vorteilsabschöpfung durch Verbände und Einrichtungen

§ 35
Monitoring

Teil 4
Energielieferung an Letztverbraucher

§ 36
Grundversorgungspflicht

§ 37
Ausnahmen von der Grundversorgungspflicht

§ 38
Ersatzversorgung mit Energie

§ 39
Allgemeine Preise und Versorgungsbedingungen

§ 40
Besondere Missbrauchsaufsicht der nach Landesrecht zuständigen Behörde

§ 41
Energielieferverträge mit Haushaltskunden

§ 42
Stromkennzeichnung, Transparenz der Stromrechnungen

Teil 5
Planfeststellung, Wegenutzung

§ 43
Planfeststellungsverfahren für Energieanlagen

§ 44
Vorarbeiten

§ 45
Enteignung

§ 46
Wegenutzungsverträge

§ 47
Mitteilungspflicht der Energieversorgungsunternehmen

§ 48
Konzessionsabgaben

§ 49
Anforderungen an Energieanlagen

§ 50
Vorratshaltung zur Sicherung der Energieversorgung

§ 51
Monitoring der Versorgungssicherheit

§ 52
Meldepflichten bei Versorgungsstörungen

§ 53
Ausschreibung neuer Erzeugungskapazitäten im Elektrizitätsbereich

Teil 7
Behörden

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 54
Allgemeine Zuständigkeit

§ 55
Regulierungsbehörde und nach Landesrecht zuständige Behörde

§ 57
Zusammenarbeit mit Regulierungsbehörden anderer Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission

§ 58
Zusammenarbeit mit den Kartellbehörden

Abschnitt 2
Bundesbehörden

§ 59
Organisation

§ 60
Aufgaben des Beirates

§ 61
Veröffentlichung allgemeiner Weisungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

§ 62
Gutachten der Monopolkommission

§ 63
Berichterstattung

§ 64
Wissenschaftliche Beratung

Teil 8
Verfahren

Abschnitt 1
Behördliches Verfahren

§ 65
Aufsichtsmaßnahmen

§ 66
Einleitung des Verfahrens, Beteiligte

§ 67
Anhörung, mündliche Verhandlung

§ 69
Auskunftsverlangen, Betretungsrecht

§ 70
Beschlagnahme

§ 71
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse

§ 72
Vorläufige Anordnungen

§ 73
Verfahrensabschluss, Begründung der Entscheidung, Zustellung

§ 74
Veröffentlichung von Verfahrenseinleitungen und Entscheidungen

Abschnitt 2
Beschwerde

§ 75
Zulässigkeit, Zuständigkeit

§ 76
Aufschiebende Wirkung

§ 77
Anordnung der sofortigen Vollziehung und der aufschiebenden Wirkung

§ 78
Frist und Form

§ 79
Beteiligte am Beschwerdeverfahren

§ 80
Anwaltszwang

81 § Mündliche Verhandlung

§ 82
Untersuchungsgrundsatz

§ 83
Beschwerdeentscheidung

§ 84
Akteneinsicht

§ 85
Geltung von Vorschriften des GVG und der ZPO

Abschnitt 3
Rechtsbeschwerde

§ 86
Rechtsbeschwerdegründe

§ 87
Nichtzulassungsbeschwerde

§ 88
Beschwerdeberechtigte, Form und Frist

Abschnitt 4
Gemeinsame Bestimmungen

§ 89
Beteiligtenfähigkeit

§ 90
Kostentragung und -festsetzung

§ 91
Gebührenpflichtige Handlungen

§ 92
Beitrag

§ 93
Mitteilung der Regulierungsbehörde

Abschnitt 5
Sanktionen Bußgeldverfahren

§ 94
Zwangsgeld

§ 95
Bußgeldvorschriften

§ 96
Zuständigkeit für Verfahren wegen der Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung

§ 97
Zuständigkeiten im gerichtlichen Bußgeldverfahren

§ 98
Zuständigkeit des OLG im gerichtlichen Verfahren

§ 99
Rechtsbeschwerde zum BGH

§ 100
Wiederaufnahmeverfahren gegen Bußgeldbescheid

§ 101
Gerichtliche Entscheidungen bei der Vollstreckung

Abschnitt 6
Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten

§ 102
Ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte

§ 103
Zuständigkeit eines Landgerichts für mehrere Gerichtsbezirke

§ 104
Benachrichtigung und Beteiligung der Regulierungsbehörde

§ 105
Streitwertanpassung

Abschnitt 7
Gemeinsame Bestimmungen

§ 106
Zuständiger Senat beim OLG

§ 107
Zuständiger Senat beim BGH

§ 108
Ausschließliche Zuständigkeit

Teil 9
Sonstige Vorschriften

§ 109
Unternehmen der öffentlichen Hand, Geltungsbereich

§ 110
Werksnetze

§ 111
Verhältnis zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Teil 10
Evaluierung, Schlussvorschriften

§ 112
Evaluierungsbericht

§ 113
Laufende Wegenutzungsverträge

§ 114
Wirksamwerden der Entflechtungsbestimmungen

§ 115
Bestehende Verträge

§ 116
Bisherige Tarifkundenverträge

§ 117
Konzessionsabgaben für die Wasserversorgung

§ 118
Übergangsregelungen

Artikel 2
Gesetz über die Bundesregulierungsbehörde für Elektrizität, Gas,

§ 1
Rechtsform, Name

§ 2
Tätigkeiten, Aufgabendurchführung

§ 3
Organe

§ 4
Öffentlich-rechtliche Amtsverhältnisse

§ 5
Beirat

§ 6
Geschäftsordnung, Vorsitz, Sitzungen des Beirates

§ 7
Aufgaben des Beirates

Artikel 3
Änderung sonstiger Gesetze und Rechtsverordnungen

§ 50
Beschwerdeverfahren nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, dem Energiewirtschaftsgesetz und dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

Artikel 4
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 5

Zu Nr. 7

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu Nr. 16

Zu Nr. 17

Zu Nr. 18

Zu Nr. 19

Zu Nr. 21

Zu Nr. 23

Zu Nr. 24

Zu Nr. 27

Zu Nr. 28

Zu Nr. 29

Zu Nr. 30

Zu Nr. 31

Zu Nr. 32

Zu Nr. 33

Zu Nr. 34

Zu Nr. 36

Zu Nr. 37

Zu Nr. 38

Zu Nr. 39

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Zu § 76

Zu § 77

Zu § 78

Zu § 79

Zu § 80

Zu § 81

Zu § 82

Zu § 83

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu § 87

Zu § 88

Zu § 89

Zu § 90

Zu § 91

Zu § 92

Zu § 93

Zu § 94

Zu § 95

Zu § 96

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu § 100

Zu § 101

Zu § 102

Zu § 103

Zu § 104

Zu § 105

Zu § 106

Zu § 107

Zu § 108

Zu § 109

Zu § 110

Zu § 111

Zu § 112

Zu § 113

Zu § 114

Zu § 115

Zu § 116

Zu § 117

Zu § 118

Zu Artikel 2

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Artikel 3

Zu Absatz 40

Zu den Absätzen 43 und 44

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.