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"Geschenk"


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0613/04
0774/03
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Drucksache 255/20

... Bei diesem Übergang muss den KMU besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Wie in der jüngsten KMU-Strategie angekündigt, wird die Kommission mit Netzen in ganz Europa wie dem Enterprise Europe Network, der europäischen Cluster-Allianz und europäischen digitalen Innovationszentren zusammenarbeiten, um Nachhaltigkeit und Digitalisierung zu fördern und lokale Tourismusunternehmen dabei zu unterstützen, widerstandsfähiger und wettbewerbsfähiger zu werden. Dies erfordert sektorübergreifende Verbindungen, einen interdisziplinären Wissensfluss, stärkere Vernetzungen und den Aufbau von Kapazitäten, um eine raschere Einführung von Produkt-, Dienstleistungs- und Prozessinnovationen zu gewährleisten. Diese Netze sollen auch den Tourismus mit anderen Industriezweigen verbinden, um die Einführung neuer Lösungen zu beschleunigen und sektorübergreifende Investitionen in Tourismusstrukturen durch IKT,



Drucksache 387/1/19

... Hat der Erwerber die Verschonungsbedarfsprüfung gewählt, lebt die erlassene Steuer insoweit wieder auf, als sie aus weiterem innerhalb von zehn Jahren geschenkten oder von Todes wegen erworbenen verfügbaren Vermögen gezahlt werden kann (§ 28a Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 ErbStG). Das verfügbare Vermögen ergibt sich hierbei wiederum aus 50 Prozent des erworbenen nicht begünstigten Vermögens. Hinsichtlich der auf das hinzuerworbene nicht begünstigte Vermögen entfallenden Steuer ist entsprechend der Steuer auf das beim ursprünglichen Erwerb miterworbene nicht begünstigte Vermögen vorzugehen.



Drucksache 173/18

... des Europäischen Parlaments und des Rates60 erfolgen. Besondere Beachtung sollte dabei den für die Verarbeitung personenbezogener Daten geltenden Grundsätzen geschenkt werden, die in Artikel 5 der Datenschutzgrundverordnung, Artikel 4 der Richtlinie (EU) Nr.



Drucksache 70/18

... Allerdings kann es sein, dass die Aufsichtsbehörden unterschiedliche Ansätze verfolgen, wenn sie den jeweils geltenden EU-Rechtsrahmen ermittelt und innovative Geschäftsmodelle nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genehmigen. 20 Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde sieht die Unterschiede bei den Zulassungs- und Registrierungssystemen als Bereich an, dem weitere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. 21 Ähnliche Trends hat die EIOPA beobachtet. 22 Auch von der Europäischen Zentralbank (EZB) wurde unlängst eine Konsultation zu einem "Leitfaden zur Beurteilung von Anträgen auf Zulassung als FinTech-Kreditinstitut"23 eingeleitet.



Drucksache 533/17

... sofern sie nicht geringwertig ist. Als geringwertig gelten Belohnungen oder Geschenke zur Anbahnung oder anlässlich eines Vertragsabschlusses, soweit diese einen Gesamtwert von 15 Euro pro Versicherungsverhältnis und Kalenderjahr nicht überschreiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 533/17




Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

§ 34d
Versicherungsvermittler, Versicherungsberater

§ 34e
Verordnungsermächtigung

§ 147c
Verstoß gegen Wohlverhaltenspflichten bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten

§ 156
Ãœbergangsregelungen zu den §§ 34d und 34e

Artikel 2
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 48
Anforderungen an den Versicherungsvertrieb.

§ 48a
Vertriebsvergütung und Vermeidung von Interessenkonflikten

§ 48b
Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot

§ 48c
Durchleitungsgebot

Artikel 3
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

§ 1a
Vertriebstätigkeit des Versicherers

§ 6a
Einzelheiten der Auskunftserteilung

§ 7a
Querverkäufe

§ 7b
Information bei Versicherungsanlageprodukten

§ 7c
Beurteilung von Versicherungsanlageprodukten; Berichtspflicht

§ 7d
Beratung, Information und Widerruf bei bestimmten Gruppenversicherungen

§ 66
Sonstige Ausnahmen

§ 155
Standmitteilung

Artikel 4
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 428/17

... - Im Bereich der Schulbildung gibt es Schwächen bei der Kompetenzentwicklung. Die jüngsten Ergebnisse der PISA-Erhebung der OECD zeigen, dass jeder fünfte Schüler ernsthafte Schwierigkeiten hat, ausreichende Lese-, Mathematik- und Naturwissenschaftskompetenzen zu entwickeln. Bei diesen jungen Menschen besteht daher ein großes Risiko, dass sie sich ihr Leben lang mit sozialer Inklusion und Beschäftigungsfähigkeit schwertun. Gleichzeitig ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die in Europa sehr gute Ergebnisse erzielen, relativ gering: Selbst die leistungsstärksten EU-Mitgliedstaaten werden von den fortgeschrittenen asiatischen Ländern übertroffen.7 Vielen jungen Menschen fehlen angemessene digitale Kompetenzen.8 Ein weiteres schwerwiegendes Problem ist der Mangel an formalen Qualifikationen: Obwohl viele Mitgliedstaaten gute Fortschritte bei der Senkung des Anteils der frühen Schulabgänger auf die von der Strategie Europa 2020 festgelegte Zielvorgabe von 10 % verzeichnen können, verlassen immer noch zu viele junge Menschen vorzeitig die Schule. - Die Schulbildung wird ihrer Aufgabe zur Förderung der Gerechtigkeit und der sozialen Fairness nicht immer gerecht. PISA-Daten9 zufolge nehmen die geschlechtsspezifischen Unterschiede in den Fächern Mathematik und Naturwissenschaften zwar ab, doch Geschlechterstereotypen führen immer noch zu einem unterschiedlichen Maß an Engagement in den Bereichen Naturwissenschaften und IKT. Dieser Problematik muss mehr Beachtung geschenkt werden. Zudem hängt den Daten zufolge die schulische Leistung stark von den sozioökonomischen Verhältnissen ab, in denen die Schülerinnen und Schüler leben. Durchschnittlich weist mehr als ein Drittel der jungen Menschen in der EU, die aus benachteiligten Verhältnissen stammen, ein niedriges Bildungsniveau auf. Dieser Wert ist viermal höher als bei Gleichaltrigen aus privilegierteren Verhältnissen. Weitere spezifische Herausforderungen für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund und aus Roma-Familien verstärken dies. Diese Klüfte verschärfen die gesellschaftliche Ungleichheit10, statt sie einzudämmen. Der Zugang zu qualitativ hochwertiger allgemeiner und beruflicher Bildung ist der Schlüssel zu einer stabileren und gerechteren Gesellschaft. Die Beispiele aus Estland und Finnland zeigen, dass Schulbildungssysteme gleichzeitig ein hohes Maß an Leistung und an Gerechtigkeit hervorbringen können.



Drucksache 731/17

... Auch wenn die GAP eine Politik für die EU ist, hat sie natürlich weltweite Auswirkungen und Verflechtungen. Diesen muss bei Entscheidungen über die Zukunft der Agrarpolitik besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Die Verflechtungen zwischen der GAP und den Zielen für eine nachhaltige Entwicklung sind in Abbildung 3 dargestellt. Die EU ist entschlossen, durch externe Maßnahmen und Instrumente Partnerländer zu unterstützen, die die gleichen Ziele verfolgen. Daher wird sie sich im Einklang mit der Agenda 2030 und mit ihrer Verpflichtung, die Politik im Bereich der nachhaltigen Entwicklung besser abzustimmen14, in den verschiedenen Politikbereichen um ein kohärentes Vorgehen bemühen. In Politikbereichen, die Auswirkungen auf die Entwicklungsländer haben können, müssen hierzu die Ziele der Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigt werden.



Drucksache 116/16

... Gleichzeitig haben die hohe Arbeitslosigkeit und die zunehmende Alterung der Bevölkerung, verbunden mit der angespannten öffentlichen Haushaltslage und der Notwendigkeit, die sich aus makroökonomischen Ungleichgewichten ergebenden Übertragungseffekte zwischen Ländern zu minimieren, die Frage der Leistungsfähigkeit der nationalen Wohlfahrtssysteme in mehrfacher Hinsicht in den Vordergrund gerückt: erstens hinsichtlich ihrer Angemessenheit und finanziellen Tragfähigkeit im Licht neuer sozialer Bedürfnisse, einschließlich der Notwendigkeit, die Armut zu bekämpfen; zweitens hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Schaffung von Arbeitsplätzen, sowohl aus Sicht der Arbeitgeber als auch aus Sicht der Arbeitsuchenden, einschließlich ihrer Fähigkeit sicherzustellen, dass Arbeit sich lohnt, und ihrer Fähigkeit, die Fertigkeiten und Kompetenzen der Menschen zur umfassenden gesellschaftlichen Teilhabe zu stärken, und drittens - und dies ist ein für den Euro-Raum besonders wichtiger Aspekt - hinsichtlich ihrer Fähigkeit, makroökonomische Schocks abzufedern und eine automatische Stabilisierungsfunktion zu übernehmen. Hohe Beschäftigungsquoten, niedrige Arbeitslosigkeit und gut konzipierte Wohlfahrtssysteme sind für gesunde öffentliche Finanzen entscheidend; zu starke Divergenzen auf dem Arbeitsmarkt und im sozialen Bereich gefährden das Funktionieren des Euro-Raums. Im Rahmen der Maßnahmen zur Verbesserung der haushaltspolitischen Überwachung auf EU-Ebene haben die Überlegungen über die Qualität der öffentlichen Finanzen, von denen die Wohlfahrtssysteme einen großen Anteil ausmachen, dazu geführt, dass Fragen in Zusammenhang mit der Gerechtigkeit und Effizienz öffentlicher Einnahmen und Ausgaben vermehrt Aufmerksamkeit geschenkt wird.



Drucksache 369/16

... - Informationsgesellschaft, insbesondere Achtung der Privatsphäre und Schutz personenbezogener Daten: Mit ihrer digitalen Agenda für Europa39 betonte die Europäische Kommission die wesentliche Rolle der Informations- und Kommunikationstechnologie und vor allem des Internets als "dem unverzichtbaren Träger wirtschaftlicher und sozialer Aktivität: im Geschäfts- und Arbeitsleben, aber auch beim Spielen, Kommunizieren und der freien Meinungsäußerung". Dieser Ansatz wurde durch die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt bestätigt. Besonderes Augenmerk wird den Auswirkungen der Strategie auf das Grundrecht der Meinungs- und Informationsfreiheit geschenkt.



Drucksache 806/1/16

... würde das vorstehend skizzierte Problem entschärft und dabei der Tatsache Rechnung getragen, dass dem "Abstandsgebot" bei der Aufstellung von Bebauungsplänen in der Vergangenheit häufig nicht gebührend Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Die eigentlich vor dem normativen Hintergrund des § 50 Satz 1



Drucksache 798/1/16

... "Angesichts der Besonderheiten der Nuklearindustrie und der begrenzten Verfügbarkeit von Personen mit den erforderlichen Fachkenntnissen und Kompetenzen, die dazu führen können, dass Personen mit Entscheidungsbefugnissen zwischen Nuklearindustrie und Regulierungsbehörden wechseln, sollte der Vermeidung von Interessenkonflikten besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden."



Drucksache 748/16

... Oberste politische Priorität für die Bildung: Um größere Fortschritte bei der Verbesserung der Qualität und der Leistung der Bildungssysteme zu erzielen, muss zunächst das Bewusstsein dafür geschärft werden, wie dringend hier Handlungsbedarf besteht. Da viele positive Auswirkungen einer guten Bildung in anderen Politikbereichen zutage treten (z.B. in der Sozial-, Bürgerschafts-, Beschäftigungs-, Wirtschafts- und Sicherheitspolitik), müssen Bildungsreformen im Gesamtkontext gesehen werden. Eine Debatte auf höchster Ebene kann für die notwendige politische Dynamik sorgen, damit der Qualität der Bildungssysteme größere Beachtung geschenkt wird und Maßnahmen zu ihrer Verbesserung ergriffen werden.



Drucksache 798/16 (Beschluss)

... "Angesichts der Besonderheiten der Nuklearindustrie und der begrenzten Verfügbarkeit von Personen mit den erforderlichen Fachkenntnissen und Kompetenzen, die dazu führen können, dass Personen mit Entscheidungsbefugnissen zwischen Nuklearindustrie und Regulierungsbehörden wechseln, sollte der Vermeidung von Interessenkonflikten besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden."



Drucksache 521/2/16

... Der Bundesrat spricht sich allerdings auch dafür aus, dass in der zukünftigen Gesetzgebung zur Umsetzung der ETZ den besonderen verwaltungstechnischen und rechtlichen Herausforderungen bei der Implementierung und Steuerung von bi- bzw. multinationalen Förderprogrammen noch konsequenter Aufmerksamkeit geschenkt wird.



Drucksache 521/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat spricht sich allerdings auch dafür aus, dass in der zukünftigen Gesetzgebung zur Umsetzung der ETZ den besonderen verwaltungstechnischen und rechtlichen Herausforderungen bei der Implementierung und Steuerung von bi- bzw. multinationalen Förderprogrammen noch konsequenter Aufmerksamkeit geschenkt wird.



Drucksache 360/15

... Nach § 32 Absatz 1 ihrer (Muster-)Berufsordnung (MBO) ist es in der Bundesrepublik Deutschland tätigen Ärzten nicht gestattet, "von Patienten oder Anderen Geschenke oder andere Vorteile zu fordern, sich versprechen zu lassen oder anzunehmen, wenn hierdurch der Eindruck erweckt wird, dass die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung beeinflusst wird." Nach § 31 Absatz 1 MBO ist es nicht gestattet, "für die Zuweisung von Patienten oder Untersuchungsmaterial oder für die Verordnung oder den Bezug von Arzneioder Hilfsmitteln oder Medizinprodukten ein Entgelt oder andere Vorteile sich versprechen oder gewähren zu lassen oder selbst zu versprechen oder zu gewähren."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 360/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 299a
Bestechlichkeit im Gesundheitswesen

§ 299b
Bestechung im Gesundheitswesen

§ 300
Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen

§ 301
Strafantrag

§ 302
Erweiterter Verfall

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

aa Erfüllungsaufwand für Bund und Länder

bb Erfüllungsaufwand für die Kranken- und Pflegekassen

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 299a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 299b

Zu § 300

Zu § 301

Zu § 302

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3206: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Inhalt des Regelungsvorhabens

5 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

a. Zur Zuordnung des Aufwands der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen

b. Zum Aufwand im Einzelnen

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

a. Erfüllungsaufwand für den GKV-Spitzenverband

b. Erfüllungsaufwand für die Staatsanwaltschaften und Gerichte der Länder

2.2. Weitere Kosten

2.3. Abschließende Stellungnahme des NKR

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (NKR-Nr. 3206)


 
 
 


Drucksache 300/15 (Beschluss)

... Unseriöse Kaffeefahrten, von denen insbesondere ältere Menschen betroffen sind, stellen trotz gesetzgeberischer Maßnahmen und einer breiten Aufklärung der Verbraucher immer noch einen verbraucherpolitischen Missstand dar. Schätzungen zufolge nehmen pro Jahr 4,5 bis 5 Millionen Deutsche an Verkaufsveranstaltungen teil, die gewerberechtlich als sogenannte "Wanderlager" einzustufen sind. Nach Medienrecherchen beträgt der Umsatz der Branche 500 Millionen Euro im Jahr. Genaue Zahlen liegen mangels statistischer Erhebungen nicht vor. Oft locken die Veranstalter in Zeitungsinseraten und Hauswurfsendungen mit kostenlosem Transport zum Veranstaltungsort und niedrigen Preisen. Sie versprechen den Teilnehmern Geschenke, Gewinne und viele Angebote. In der Realität enden die langen, ermüdenden Busfahrten häufig in einem abgelegenen Landgasthof, wo die Verletzlichkeit der Teilnehmer mit aggressiven und irreführenden Verkaufsmethoden zu ihrem finanziellen Nachteil ausgenutzt wird. Vielfach werden Produkte verkauft, die die Teilnehmer nicht verwenden können oder die unverhältnismäßig hohe Preise haben, die durch falsche Anpreisungen gerechtfertigt werden. Dabei machen die Veranstalter ein besonders gutes Geschäft mit Produkten, die auf das gesteigerte Interesse an ausgewogener Ernährung und Gesundheit der Teilnehmer abzielen. Aber auch der zunehmende Vertrieb von Finanzdienstleistungen und Pauschalreisen birgt ein erhebliches Risiko und Schädigungspotenzial für die Verbraucher. Zudem wird eine Tendenz beobachtet, den Ort der Verkaufsveranstaltung ins Ausland zu verlagern und somit die gewerberechtliche Anzeigepflicht zu umgehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 300/15 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe

Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

§ 56a
Ankündigung des Gewerbebetriebs, Wanderlager

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt

III. Verfassungsrecht/Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 Änderung der Gewerbeordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1a

Zu Absatz 1b

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

II. Zu Artikel 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 57/15

... Freiwilligen Wehrdienst Leistende erhalten für die Weihnachtsgeschenke für ihre Kinder - auch die die nicht bei ihnen leben, einmalig eine besondere Zuwendung (früher Weihnachtsgeld). Diese ist erhöht worden. Im Gegenzug entfällt eine besondere Zuwendung für Ehegatten und Lebenspartner, da eine solche Zahlung auf Grund der gesellschaftlichen Entwicklung nicht mehr angebracht ist.



Drucksache 502/15

... Auch im Rahmen des Verfahrens bei makroökonomischen Ungleichgewichten wird dem Thema Beschäftigung und Soziales zunehmend Beachtung geschenkt. So hat die Kommission in diesem Jahr bereits vorgeschlagen, den bestehenden 11 Scorebord-Indikatoren drei weitere (nämlich Erwerbsquote, Jugendarbeitslosigkeit, Langzeitarbeitslosigkeit) hinzuzufügen. Damit wird bezweckt, auch den sozialen Kontext und die Beschäftigungslage, vor deren Hintergrund die Anpassung stattfindet, als Kriterien heranzuziehen, was letztlich eine bessere Politikgestaltung ermöglichen wird. Die Kommission will die erweiterte Indikatorenliste erstmals beim Warnmechanismus-Bericht 2016 zum Einsatz bringen.



Drucksache 6/15

... "(3) Die oder der Bundesbeauftragte hat der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundestages Mitteilung über Geschenke zu machen, die sie oder er in Bezug auf das Amt erhält. Die Präsidentin oder der Präsident des Bundestages entscheidet über die Verwendung der Geschenke. Sie oder er kann Verfahrensvorschriften erlassen." ‘



Drucksache 600/15

... "Die Kommission prüft gegebenenfalls die Beispiele für die Definition von Gegenständen, die gemäß Anhang I als Verpackung gelten, und ändert sie, falls erforderlich. Der Vorrang gilt folgenden Artikeln: CD- und Videohüllen, Blumentöpfen, Röhren und Rollen, um die flexibles Material aufgespult ist, Schutzstreifen von Klebeetiketten und Einpack- und Geschenkpapier. Diese Maßnahmen zur Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Richtlinie werden nach dem in Artikel 21 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 600/15




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1 Allgemeiner Kontext

1.2 Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzung

2.1 Studien

2.2 Interne Konsultation

2.3 Externe Konsultation

2.4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1 Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2 Rechtsgrundlage und Grundlage für das Tätigwerden der EU

3.3 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4 Erläuternde Dokumente

3.5 Delegierte Befugnisse und Durchführungsbefugnisse der Kommission

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen

Artikel 6a
Berechnung der Erfüllung der Zielvorgaben gemäß Artikel 6

Artikel 6b
Frühwarnbericht

Artikel 20
Spezifische Maßnahmen

Artikel 21
Ausschussverfahren

Artikel 21a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten

Anhang

Anhang IV
Berechnungsmethode für die Vorbereitung zur Wiederverwendung von Produkten und Bestandteilen für die Zwecke von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben f bis i


 
 
 


Drucksache 163/14

... - Einpack- und Geschenkpapier, das getrennt verkauft wird

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 163/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Sechste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

VII. Befristung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2579: Entwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 308/14

... "Die Kommission prüft gegebenenfalls die Beispiele für die Definition von Gegenständen, die gemäß Anhang I als Verpackung gelten, und ändert sie, falls erforderlich. Der Vorrang gilt folgenden Artikeln: CD- und Videohüllen, Blumentöpfen, Röhren und Rollen, um die flexibles Material aufgespult ist, Schutzstreifen von Klebeetiketten und Einpack- und Geschenkpapier. Diese Maßnahmen zur Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Richtlinie werden nach dem in Artikel 21 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen;"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 308/14




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

1.2 Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1 Studien

2.2 Interne Konsultation

2.3 Externe Konsultation

2.4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1 Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2 Rechtsgrundlage und Grundlage für das Tätigwerden der EU

3.3 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4 Erläuternde Dokumente

3.5 Delegierte Befugnisse und Durchführungsbefugnisse der Kommission

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2008/98/EG

Artikel 9
Abfallvermeidung

Artikel 11a
Frühwarnsystem

Artikel 17
Überwachung gefährlicher Abfälle

Artikel 24
Ausnahmen von der Genehmigungspflicht

Artikel 26
Registrierung

Artikel 37
Berichterstattung

Artikel 38a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 39
Ausschussverfahren

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 94/62/EG

Artikel 3a
Änderung von Anhang I

Artikel 6a
Frühwarnsystem

Artikel 20
Spezifische Maßnahmen

Artikel 21
Ausschussverfahren

Artikel 21a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 3
Änderung der Richtlinie 1999/31/EG

Artikel 5a
Frühwarnsystem

Artikel 15
Berichterstattung

Artikel 16
Änderung der Anhänge

Artikel 17
Ausschussverfahren

Artikel 17a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 4
Änderung der Richtlinie 2000/53/EG

Artikel 5
Änderung der Richtlinie 2006/66/EG

Artikel 6
Änderung der Richtlinie 2012/19/EU

Artikel 21
Ausschussverfahren

Artikel 7
Umsetzung

Artikel 8
Inkrafttreten

Artikel 9
Adressaten

Anhang 1
Anhang zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98/EG über Abfälle, 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle,1999/31/EG über Abfalldeponien, 2000/53/EG über Altfahrzeuge, 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Anhang VI
Zusammensetzung von Siedlungsabfällen

Anhang VII
Mindestanforderungen an die erweiterte Herstellerverantwortung

Anhang VIII
Maßnahmen im Plan gemäß Artikel 11a (Frühwarnsystem)


 
 
 


Drucksache 640/1/14

... 39. Die Individualprävention wird im Vergleich zur Verhältnisprävention überbetont. Die Verhältnisprävention muss im Präventionsgesetz gestärkt werden. Gleichzeitig muss der Ernährungsbildung als zentralem Bestandteil der Verhaltensprävention mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden, um den Fokus der Individualprävention auf Kompetenzen anstelle von Wissen zu lenken.



Drucksache 193/13

... (14) Die Ökosysteme sowie die Meeres- und Küstenressourcen sind in Meeresgewässern und Küstengebieten erheblichen Belastungen ausgesetzt. Menschliche Aktivitäten, aber auch die Auswirkungen des Klimawandels, natürliche Risiken und Veränderungen der Küstenlinien durch Erosion und Anlandungen können erhebliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung und das Wachstum in den Küstengebieten sowie auf Küsten- und Meeresökosysteme haben, was zu einer Verschlechterung des ökologischen Zustands, einem Verlust an biologischer Vielfalt und einer Verschlechterung der Ökosystemleistungen führt. Bei der Erarbeitung der maritimen Raumordnungspläne und der Strategien zum integrierten Küstenzonenmanagement sollte diesen vielfältigen Belastungen gebührende Beachtung geschenkt werden. Wenn sie in Planungsentscheidungen einbezogen werden, können gesunde Küsten- und Meeresökosysteme und deren vielfältige Dienstleistungen zudem einen erheblichen Nutzen in den Bereichen Nahrungsmittelproduktion, Erholung und Tourismus, Abschwächung der Folgen des Klimawandels und entsprechende Anpassung, Eindämmung der Veränderungen der Küstenlinien sowie Katastrophenvorbeugung bringen.



Drucksache 719/13

... Obwohl Evaluierungen häufig den aktuellen Stand der Dinge widerspiegeln, wird nicht immer in ausreichendem Maße analysiert, weshalb etwas passiert ist, ob die eingetretenen Veränderungen zumindest zum Teil EU-Maßnahmen zugeschrieben werden können und inwieweit die ursprünglichen Erwartungen erfüllt wurden. Trotz der Bemühungen, politische Maßnahmen auf Fakten zu stützen, werden Evaluierungen nicht immer durch ausreichende Daten und Rückfragen bei den Interessenträgern unterlegt. Häufig ist die Kommission darauf angewiesen, dass die Mitgliedstaaten Daten liefern. Auch die Beschränkungen des eigentlichen Evaluierungsprozesses und die Auswirkungen dieser Beschränkungen auf die Möglichkeit, fundierte Schlussfolgerungen zu ziehen, müssen stärker beachtet werden. Zudem sollte den Risiken und den möglichen Auswirkungen auf den Gesamterfolg der EU-Politik mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden.



Drucksache 451/13

... Zwar sieht § 31 der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO) vor, dass es diesen nicht gestattet ist, für die Zuweisung von Patientinnen und Patienten oder Untersuchungsmaterial oder den Bezug von Arznei- oder Hilfsmitteln oder Medizinprodukten ein Entgelt oder andere Vorteile sich versprechen oder gewähren zu lassen oder selbst zu versprechen oder zu gewähren. Ferner ist es den Ärztinnen und Ärzten gemäß § 32 MBO verboten, von Patientinnen und Patienten oder anderen Geschenke oder andere Vorteile zu fordern, sich versprechen zu lassen oder anzunehmen, wenn hierdurch der Eindruck erweckt wird, dass die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung beeinflusst wird. Durch die Übernahme in die jeweiligen Berufsordnungen der Landesärztekammern sind diese Verbote auch für alle Ärztinnen und Ärzte verbindlich. Ein Verstoß kann zu berufsgerichtlichen Maßnahmen und im äußersten Fall theoretisch auch zum Widerruf der Approbation durch die zuständige Landesgesundheitsbehörde führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 451/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 299a
Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen

§ 300
Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen

§ 302
Erweiterter Verfall

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Sonstige Kosten

5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 527/13

... (16) Die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde bei ihren Entscheidungen ist außerdem abhängig von der Kompetenz ihrer Mitarbeiter. Daher sollte die Behörde Personal mit der erforderlichen Qualifikation, Erfahrung und Sachkenntnis beschäftigen, um ihre Funktionen und Zuständigkeiten wahrnehmen zu können. Angesichts des besonderen Charakters der Nuklearindustrie und der begrenzten Verfügbarkeit von Personen mit den erforderlichen Fachkenntnissen und Kompetenzen, die dazu führen können, dass Personen mit Entscheidungsbefugnissen zwischen Nuklearindustrie und Regulierungsbehörden wechseln, sollte der Vermeidung von Interessenkonflikten besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Darüber hinaus sollte durch entsprechende Vorkehrungen sichergestellt werden, dass keine Interessenkonflikte für Organisationen bestehen, die die Regulierungsstelle beraten oder sonstige Dienstleistungen für sie erbringen.



Drucksache 430/13

... Im Hinblick auf die Aktivitäten beschränkt sich Absatz 2 auf die Nennung von Ausfuhr, Einfuhr, Durchfuhr, Umladung und Vermittlungsgeschäften, die in der Legaldefinition "Transfer" zusammengefasst werden. Nach Verständnis der Bundesregierung sind damit auch Leihgaben, Leasinggeschäfte und Geschenke erfasst. Insbesondere China teilt diese von der Mehrheit der Staaten unterstützte Auffassung aber nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 430/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

D.1 Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

D.2 Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Vertrag über den Waffenhandel Übersetzung

3 Präambel

3 Grundsätze

Artikel 1
Ziel und Zweck

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Munition

Artikel 4
Teile und Komponenten

Artikel 5
Allgemeine Durchführung

Artikel 6
Verbote

Artikel 7
Ausfuhr und deren Bewertung

Artikel 8
Einfuhr

Artikel 9
Durchfuhr oder Umladung

Artikel 10
Vermittlungstätigkeit

Artikel 11
Umleitung

Artikel 12
Führen von Aufzeichnungen

Artikel 13
Berichterstattung

Artikel 14
Durchsetzung

Artikel 15
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 16
Internationale Unterstützung

Artikel 17
Konferenz der Vertragsstaaten

Artikel 18
Sekretariat

Artikel 19
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 20
Änderungen

Artikel 21
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Vorläufige Anwendung

Artikel 24
Geltungsdauer und Rücktritt

Artikel 25
Vorbehalte

Artikel 26
Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Übereinkünften

Artikel 27
Verwahrer

Artikel 28
Verbindliche Wortlaute

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes Präambel/Prinzipien

Artikel 1
Ziel und Zweck

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Munition

Artikel 4
Teile und Komponenten

Artikel 5
Allgemeine Durchführung

Artikel 6
Verbote

Artikel 7
Ausfuhr und deren Bewertung

Sonstige Transaktionen

Artikel 8
Einfuhr

Artikel 9
Durchfuhr oder Umladung

Artikel 10
Vermittlungstätigkeit

Artikel 11
Umleitung

Artikel 12
Führen von Aufzeichnungen

Artikel 13
Berichterstattung

Artikel 14
Durchsetzung

Artikel 15
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 16
Internationale Unterstützung

Artikel 17
Konferenz der Vertragsstaaten

Artikel 18
Sekretariat

Artikel 19
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 20
Änderungen

Artikel 21
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Vorläufige Anwendung

Artikel 24
Geltungsdauer und Rücktritt

Artikel 25
Vorbehalte

Artikel 26
Verhältnis zu anderen internationalen Verträgen

Artikel 27
Verwahrer

Artikel 28
Verbindliche Wortlaute


 
 
 


Drucksache 451/13 (Beschluss)

... Zwar sieht § 31 der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO) vor, dass es diesen nicht gestattet ist, für die Zuweisung von Patientinnen und Patienten oder Untersuchungsmaterial oder den Bezug von Arznei- oder Hilfsmitteln oder Medizinprodukten ein Entgelt oder andere Vorteile sich versprechen oder gewähren zu lassen oder selbst zu versprechen oder zu gewähren. Ferner ist es den Ärztinnen und Ärzten gemäß § 32 MBO verboten, von Patientinnen und Patienten oder anderen Geschenke oder andere Vorteile zu fordern, sich versprechen zu lassen oder anzunehmen, wenn hierdurch der Eindruck erweckt wird, dass die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung beeinflusst wird. Durch die Übernahme in die jeweiligen Berufsordnungen der Landesärztekammern sind diese Verbote auch für alle Ärztinnen und Ärzte verbindlich. Ein Verstoß kann zu berufsgerichtlichen Maßnahmen und im äußersten Fall theoretisch auch zum Widerruf der Approbation durch die zuständige Landesgesundheitsbehörde führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 451/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen (... StrÄndG)

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 299a
Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Sonstige Kosten

5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 299a

Zu § 299a

Zu § 299a

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 276/12

... Es gibt unterschiedliche Arten von Gutscheinen. Einige werden entgeltlich ausgestellt und können derzeit je nach Mitgliedstaat entweder beim Verkauf oder bei der Einlösung besteuert werden. Gutscheine können auch unentgeltlich ausgestellt werden und dem Inhaber einen Anspruch auf die kostenfreie Lieferung von Gegenständen oder kostenfreie Dienstleistungen verleihen. Eine solche Leistung kann als Werbegeschenk angesehen werden. Ein kostenloser Rabattgutschein, der dem Inhaber den Anspruch auf einen Rabatt bei einem späteren Umsatz verleiht, kann als bloße Verpflichtung angesehen werden, einen Preisnachlass zu gewähren.



Drucksache 144/12

... Speziell könnten sie sich u.a. mit folgenden Themen befassen: umsichtige Sicherheitenverwaltung; Praktiken bei der Reinvestition der für besicherte Wertpapiere erhaltenen Barmittel, Wiederverwendung von Sicherheiten (Weiterverpfändung), Wege zur Erhöhung der Transparenz sowohl an den Märkten als auch für die Aufsichtsbehörden und Rolle der Marktinfrastruktur. Den aus Wertpapierleihgeschäften, Sicherheitenverwaltung und Pensionsgeschäften resultierenden Hebeleffekten sollte nach Auffassung der Kommission besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden, um zu gewährleisten, dass die Aufsichtsbehörden über präzise Informationen verfügen, um diese Hebeleffekte zu bewerten, und Instrumente zur Hand haben, um sie zu steuern und ihre zu starken prozyklischen Wirkungen zu verhindern. Auch das Insolvenzrecht und seine Auswirkungen auf Sicherheiten sollten überprüft werden, um international u.a. bei den



Drucksache 789/12

... rechtlichen Anforderungen nicht entspricht und seine Verfütterung deswegen Schäden verursacht, dafür Sorge zu tragen, dass eine Versicherung zur Deckung dieser Schäden besteht. Mit dieser Regelung werden die Ausführungen unter Punkt 6 des Aktionsplan Verbraucherschutz in der Futtermittelkette aufgegriffen, wonach bei einer Absicherung von Haftungsrisiken insbesondere den Fällen besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss, in denen Futtermittel, die den Rechtsvorschriften nicht entsprechen, nur zu einem geringen Anteil in andere Fu termittel eingemischt werden mit der t



Drucksache 611/12

... Bei den Euratom-Forschungs- und Innovationsmaßnahmen (Horizont 2020) sollte den Lehren aus Fukushima besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. In diesem Bereich ist eine bessere Koordinierung zwischen einzelstaatlichen, europäischen und internationalen Maßnahmen erforderlich. Mit Blick auf die kontinuierliche Verbesserung und Harmonisierung der Sicherheitskultur sollte der weitere Informationsaustausch über empfehlenswerte Methoden gefördert werden.



Drucksache 110/12

... AP 5 - darin wird die Rolle des globalen Marktplatzes bei der Sicherung des Zugangs zu Rohstoffen und der Förderung des Einsatzes umweltfreundlicher Förder- und Verarbeitungstechnologien anerkannt; ferner wird möglicherweise auf Forschung und Innovation, auf eine Verbesserung der Wissensbasis, der Handelspolitik und des Dialogs über Grundsatzfragen mit internationalen Organisationen wie der Afrikanischen Union, der OECD, der Weltbank, der G20 und im Rahmen der bilateralen Beziehungen eingegangen. Besondere Beachtung wird der Möglichkeit größerer Synergien zwischen dieser Initiative und den verschiedenen Maßnahmen zugunsten der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG) geschenkt.



Drucksache 214/12

... G. in der Erwägung, dass die Möglichkeit der Mobilität allen offenstehen sollte und dass die Mobilität einen Grundpfeiler der Reform der Hochschulbildung darstellt; in der Erwägung, dass die Mobilität der Studenten letztlich dazu beitragen kann, die berufliche Mobilität zu fördern; und in der Erwägung, dass der Zugänglichkeit für alle auch während des gesamten Prozesses Beachtung geschenkt werden muss;



Drucksache 296/12

... eingeführten Regelungen daher ergänzt und damit abgerundet werden. Gerade das Dioxin-Geschehen Anfang des Jahres 2011 in Deutschland hat gezeigt, dass beim Handel mit losen Ölen und Fetten und daraus hergestellten Stoffen der Kennzeichnung dieser Stoffe besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss.



Drucksache 684/12

... Darüber hinaus wird auch der mit der Freigrenze verfolgte Vereinfachungseffekt nur vordergründig erreicht. Die Zielsetzung, für Bagatellbezüge das ansonsten obligatorische Bewertungserfordernis auszublenden, läuft insoweit leer, als der Arbeitgeber angesichts der Vielzahl in Betracht kommender Sachbezüge eine Überschreitung der Monatsgrenze befürchten muss. Schon aus Haftungsgründen ist deshalb die Überwachung der Freigrenze erforderlich, was wiederum deren - wenn auch zunächst nur überschlägige - Einzelbewertung voraussetzt. Hinzu kommt die erforderliche Abgrenzung sonstiger steuerlicher Bagatellgrenzen, wie z.B. für Aufmerksamkeiten bis 40 Euro, sog. Streuwerbeartikel bis 10 Euro, oder für den Bereich der nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben Geschenke bis 35 Euro.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 684/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E. 2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil:

B. Besonderer Teil:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4a

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Beispiel 1:

Beispiel 2:

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

5 Beispiel:

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Satz 9

Zu Buchstabe j

Satz 2

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Buchstabe m

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Absatz 1b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 544/12

... (7) "Spende" Bargeldgeschenke und andere Sachspenden (Gegenstände oder Dienstleistungen), die für die betreffende europäische politische Partei oder europäische politische Stiftung einen wirtschaftlichen Vorteil darstellen.



Drucksache 681/12

... "(3) 1Zu den Kosten für die allgemeine Verwaltung gehören u.a. die Aufwendungen für Geschäftsleitung, Einkauf und Wareneingang, Betriebsrat, Personalbüro, Nachrichtenwesen, Ausbildungswesen, Rechnungswesen - z.B. Buchführung, Betriebsabrechnung, Statistik und Kalkulation -, Feuerwehr, Werkschutz sowie allgemeine Fürsorge einschließlich Betriebskrankenkasse. 2Zu den Aufwendungen für soziale Einrichtungen gehören z.B. Aufwendungen für Kantine einschließlich der Essenszuschüsse sowie für Freizeitgestaltung der Arbeitnehmer. 3Freiwillige soziale Leistungen sind nur Aufwendungen, die nicht arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich vereinbart worden sind; hierzu können z.B. Jubiläumsgeschenke, Wohnungs- und andere freiwillige Beihilfen, Weihnachtszuwendungen oder Aufwendungen für die Beteiligung der Arbeitnehmer am Ergebnis des Unternehmens gehören. 4Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung sind Beiträge an Direktversicherungen und Pensionsfonds, Zuwendungen an Pensions- und Unterstützungskassen sowie Zuführungen zu Pensionsrückstellungen."



Drucksache 409/11

... Die in diesem Grünbuch angesprochenen Probleme und Fragestellungen sind grundlegende Aspekte, denen bei der Entwicklung eines gemeinsamen Strategierahmens für die Informations- und Absatzförderungspolitik für EU-Agrarerzeugnisse und der dazugehörigen Instrumente besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss.



Drucksache 872/11

... • Verknüpfung mit internen Instrumenten/Politikbereichen: Im Rahmen der ENP wird eine schrittweise politische Assoziierung und wirtschaftliche Integration der Partnerländer mit der EU angestrebt. Die internen EU-Politiken und marktwirtschaftlichen Grundsätze sind zentrale Bezugspunkte in diesem Prozess. Verschiedene Initiativen für die EU-Nachbarländer haben eine grenzübergreifend Dimension, die bislang nur in sehr begrenztem Umfang berücksichtigt wurde. Eine bemerkenswerte Ausnahme bildet die grenzübergreifende Zusammenarbeit, die die gemeinsame Bewältigung von Herausforderungen und Verwirklichung von Zielen im Rahmen eines einheitlichen Regelwerks ermöglicht und dafür die Bündelung von EU-Haushaltsmitteln für die interne Politik und das auswärtige Handeln vorsieht. Auch in anderen Bereichen wie Infrastruktur, Energie1, Verkehr2, KMU3, Entwicklung und industrielle Zusammenarbeit, einschließlich im Tourismussektor, IKT4, Beschäftigung und Sozialpolitik5, Migration und Sicherheit, Justizwesen, Bekämpfung des Drogenhandels, Hochschulbildung, Kultur, Forschung und Innovation6, Umwelt, Bewältigung des Klimawandels7, Katastrophenresilienz und Zusammenarbeit bei maritimen Angelegenheiten müssen EU-interne Politiken und Instrumente, ENP und das Europäische Nachbarschaftsinstrument enger miteinander verknüpft werden. Vor diesem Hintergrund wird die ENI-Verordnung im Einklang mit der Strategie Europa 2020 Komplementarität, Kohärenz und systematische Einbeziehung der prioritären Politikbereiche der EU fördern, den Schwerpunkt jedoch weiterhin auf die Umsetzung der wesentlichen ENP-Ziele legen. Im Rahmen der ENP wird den Partnerländern die Möglichkeit geboten, sich an den Agenturen und Programmen der EU zu beteiligen. Entsprechend muss der langfristigen Finanzierung der Teilnahme von ENP-Partnerländern an EU-Agenturen und - Programmen angemessene Beachtung geschenkt und dafür ggf. ein Beitrag aus dem ENI über einen geeigneten und zuverlässigen Mechanismus bereitgestellt werden.



Drucksache 366/11

... Der Rahmenbeschluss macht die Zustimmung der verurteilten Person zu der Überstellung entbehrlich. Dies bedeutet, dass der Möglichkeit einer Verletzung der Grundrechte nach der Überstellung noch größere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Weithin verfügbare Informationen über die Haftbedingungen und die Strafjustizsysteme in anderen Mitgliedstaaten ermöglichen es den Ausstellungsstaaten, alle wichtigen Faktoren zu berücksichtigen, bevor sie eine Überstellung in die Wege leiten.



Drucksache 67/11

... 2. die Gegenstände des Anfangsvermögens, die ein Ehegatte während des Güterstands Verwandten in gerader Linie geschenkt hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Zustimmung

Artikel 2
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Kapitel 4
Wahl-Zugewinngemeinschaft

§ 1519
Vereinbarung durch Ehevertrag

Artikel 3
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 264
Verfahren auf Stundung und auf Übertragung von Vermögensgegenständen.

Artikel 5
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Tatsächliche und rechtliche Ausgangssituation

2. Ziel der Änderungsvorschläge

3. Gesetzgebungszuständigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

a Allgemeines

b § 1519 BGB – neu –

aa Grundsatz

bb Anwendung der §§ 1368 und 1412 BGB

c Abgrenzung zum sonstigen Güterrecht im weiteren Sinne

aa § 1357 BGB

bb § 1365 BGB

cc § 1382 BGB

dd § 1384 BGB

ee Versorgungsausgleich

d Erbrechtliche Abwicklung des Güterstandes

e Einbeziehung des Lebenspartnerschaftsrechts

f Rechtslage bei Kündigung des Abkommens

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Schlussbemerkung

Abkommen

Kapitel I
Anwendungsbereich und Definition

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Definition

Kapitel II
Begründung des Güterstandes

Artikel 3
Begründung des Güterstandes

Kapitel III
Vermögensverwaltung, -nutzung und -verfügung

Artikel 4
Allgemeine Bestimmungen zur Vermögensverwaltung, -nutzung und -verfügung

Artikel 5
Verfügungsbeschränkungen

Artikel 6
Geschäfte zur Führung des Haushalts

Kapitel IV
Beendigung des Güterstandes

Artikel 7
Gründe für die Beendigung des Güterstandes Der Güterstand endet

Kapitel V
Festsetzung der Zugewinnausgleichsforderung bei der Beendigung des Güterstandes

Abschnitt 1
Anfangsvermögen

Artikel 8
Zusammensetzung des Anfangsvermögens

Artikel 9
Bewertung des Anfangsvermögens

Abschnitt 2
Endvermögen

Artikel 10
Zusammensetzung des Endvermögens

Artikel 11
Bewertung des Endvermögens

Abschnitt 3
Zugewinnausgleichsforderung

Artikel 12
Anspruch auf Zugewinnausgleich

Artikel 13
Berechnungszeitpunkte in Sonderfällen

Artikel 14
Begrenzung der Zugewinnausgleichsforderung

Kapitel VI
Sonstiges

Artikel 15
Verjährung

Artikel 16
Auskunftspflicht, Verzeichnis

Artikel 17
Stundung

Artikel 18
Vorzeitiger Zugewinnausgleich

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Zeitliche Anwendung

Artikel 20
Ratifikation und Inkrafttreten

Artikel 21
Beitritt

Artikel 22
Sprachen des Übereinkommens

Artikel 23
Registrierung

Denkschrift

I. Allgemeines

1. Ausgangssituation

2. Grundzüge des geltenden internationalen Privatrechts

3. Wesentlicher Inhalt des Abkommens

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu den Artikeln 7

Zu den Artikeln 19

Anlage zur
Denkschrift

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

a Deutsches Güterrecht

b Französisches Güterrecht

2. Zweckmäßigkeit der Schaffung eines gemeinsamen Güterstandes

B. Darstellung des Güterstandes

Kapitel I
Anwendungsbereich und Definition

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Definition

Kapitel II
Begründung des Güterstandes

Artikel 3
Begründung des Güterstandes

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Kapitel III
Vermögensverwaltung, -nutzung und -verfügung

Artikel 4
Allgemeine Bestimmungen zur Vermögensverwaltung, -nutzung und -verfügung

Artikel 5
Verfügungsbeschränkungen

4 Allgemeines:

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Artikel 6
Geschäfte zur Führung des Haushalts

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Kapitel IV
Beendigung des Güterstandes

Artikel 7
Gründe für die Beendigung des Güterstandes

Kapitel V
Festsetzung der Zugewinnausgleichsforderung bei der Beendigung des Güterstandes

Artikel 8
Zusammensetzung des Anfangsvermögens

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Artikel 9
Bewertung des Anfangsvermögens

4 Allgemeines:

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Abschnitt 2
Endvermögen

Artikel 10
Zusammensetzung des Endvermögens

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Artikel 11
Bewertung des Endvermögens

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Artikel 13
Berechnungszeitpunkte in Sonderfällen

Artikel 14
Begrenzung der Zugewinnausgleichsforderung

Kapitel VI
Sonstiges

Artikel 15
Verjährung

Artikel 16
Auskunftspflicht, Verzeichnis

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Artikel 17
Stundung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Artikel 18
Vorzeitiger Zugewinnausgleich

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Zeitliche Anwendung

Artikel 20
Ratifikation und Inkrafttreten

Artikel 21
Beitritt

Artikel 22
Sprachen des Übereinkommens

Artikel 23
Registrierung


 
 
 


Drucksache 800/11

... Die Maßnahmen, die unmittelbar nach der Finanzkrise in Europa und in anderen Teilen der Welt getroffen wurden, waren in erster Linie auf die dringend notwendige Stabilisierung des Finanzsystems gerichtet. Während die Rolle, die Banken, Hedgefonds, Ratingagenturen, Aufsichtsbehörden und Zentralbanken bei der Krise gespielt haben, bei zahlreichen Anlässen gründlich hinterfragt und analysiert worden ist, wurde der Rolle, die die Abschlussprüfer bei der Krise gespielt haben - bzw. hätten spielen sollen - nur geringe oder gar keine Beachtung geschenkt. Angesichts der Tatsache, dass viele Banken von 2007 bis 2009 sowohl bei Bilanzposten als auch bei außerbilanziellen Positionen erhebliche Verluste verzeichnet haben, ist es für viele Bürger und Anleger nur schwer verständlich, wie die Abschlussprüfer ihren Mandanten (insbesondere Banken) für diese Zeiträume saubere Vermerke liefern konnten.



Drucksache 232/11

... Integratives Wachstum bedeutet auch, dass den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen besonderes Augenmerk geschenkt wird, damit auch sie die Vorteile des Binnenmarkts nutzen können. So gilt es beispielsweise, Menschen mit eingeschränkter Mobilität das Reisen zu erleichtern oder Menschen mit Sehbehinderungen breiteren Zugang zum Lesen zu ermöglichen.



Drucksache 176/11

... Zur Verkaufsförderung zählen Preisnachlässe jeder Art, Prämienangebote, Geschenke, Preisausschreiben und Gewinnspiele. Es handelt sich hier um ein äußerst vielseitiges Instrument, das sich flexibel an die jeweiligen Zwecke anpassen lässt: Erschließung neuer Märkte mit Hilfe innovativer Produkte, Kundenbindung, kurzfristige Absatzförderung oder rasche Reaktion auf rückläufige Verkaufszahlen. Besonders häufig genutzte Formen der Verkaufsförderung sind Registrierungs- und Einzahlungsboni, bei denen eine bestimmte Geldsumme für die Eröffnung eines Spielerkontos gezahlt bzw. das Konto eines bereits registrierten Kunden finanziell aufgestockt wird.

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Drucksache 176/11




Grünbuch Online-Gewinnspiele im Binnenmarkt

1. die Regulierung von ONLINE-GEWINNSPIELEN in der EU: JÜNGSTE Entwicklungen Aktuelle Herausforderungen AUS Sicht des Binnenmarkts

1.1. Zweck dieser Konsultation

1.2. Online-Glücksspiele in der EU: aktuelle Lage

Der Sektor der Online-Gewinnspiele in der EU

2. SCHLÜSSELFRAGEN DIESER Konsultation

2.1. Definition und Organisation von Online-Gewinnspielen

5 Definitionen

2.2. Verbundene Dienste, die Anbieter von Online-Gewinnspieldiensten erbringen und/oder nutzen

2.3. Ziele des Allgemeininteresses

2.3.1. Verbraucherschutz

Problematisches Spielverhalten

5 Spielsucht

Schutz von Minderjährigen und anderen gefährdeten Personen

Zugang von Minderjährigen zu Zahlungssystemen

- Minderjährige und das Marketing von Online-Gewinnspielen

- Andere gefährdete Spielertypen

2.3.2. Öffentliche Ordnung Betrugsbekämpfung

Verhinderung von Geldwäsche

Vermeidung anderer Arten der Kriminalität

2.3.3. Finanzierung von gemeinnützigen und im Allgemeininteresse liegenden Tätigkeiten sowie von Sportereignissen, die Gegenstand von Online-Wetten sind

Verwendung der Einnahmen

Grundsatz des Mittelrückflusses zum Veranstalter des Ereignisses

Das „Freifahrt-Risiko“ bei Online-Gewinnspielen

2.4. Durchsetzung und damit verbundene Fragen

Die Glücksspielbehörden der Mitgliedstaaten

5 Verwaltungszusammenarbeit

Stärkere Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten

Blockierung von Zahlungen und Haftungsregelungen für Diensteanbieter


 
 
 


Drucksache 648/11

... In Bezug auf die Absatzförderung für frisches Obst und Gemüse wird Absatzförderungsmaßnahmen, die sich an Kinder in Schulen richten, besondere Aufmerksamkeit geschenkt.



Drucksache 305/11

... Aus diesem Grund wird die Kommission 2011 Vorschläge zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die gemeinsame Verwaltung von Urheberrechten vorlegen, der eine Mehrgebietslizenzierung sowie eine gesamteuropäische Lizenzierung ermöglicht. Zwar ist die Schwerpunktsetzung auf eine grenzübergreifende Verwaltung von Urheberrechten im Online-Umfeld mit Blick auf die Entwicklung eines digitalen Marktes für kulturelle Produkte und Dienstleistungen von besonderer Bedeutung, doch sollte auch den Regelungsstrukturen anderer Formen gemeinsam verwalteter Rechte Beachtung geschenkt werden.



Drucksache 583/10

... in der Fassung des HBeglG 2004 wiederholend neu gefasst wird. Die begrenzte Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für Geschenke wurde entsprechend dem Vorschlag aus der sog. Koch-Steinbrück-Liste auf 35 Euro gesenkt.

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Drucksache 583/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 6
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Wohnungsbauprämiengesetzes

Artikel 8
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

3 Gesetzgebungskompetenz

3 Nachhaltigkeit

Finanzielle Auswirkungen

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1415: Entwurf für ein Gesetz zur bestätigenden Regelung verschiedener steuerlicher und verkehrsrechtlicher Vorschriften des Haushaltsbegleitgesetzes 2004


 
 
 


Drucksache 33/10

... 21. entgegen Artikel 7 Absatz 3 in Verbindung mit Anhang I Abschnitt C Absatz 4 nicht sicherstellt, dass eine dort genannte Person Geld, ein Geschenk oder einen Vorteil nicht akquiriert oder akzeptiert,

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Drucksache 33/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Abschnitt 3a
Ratingagenturen

§ 17
Überwachung von Ratingagenturen

Abschnitt 3a
Ratingagenturen

§ 17
Überwachung von Ratingagenturen

Artikel 2
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt der Gesetzgebung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU

V. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1129: .. Entwurf für ein Rahmengesetz zur EU-Verordnung über Ratingagenturen .. Entwurf für eine Zehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz


 
 
 


Drucksache 737/10

... Besondere Aufmerksamkeit wird der internationalen Zollzusammenarbeit im Rahmen bilateraler Abkommen und in der Weltzollorganisation geschenkt werden. Effiziente Zollverfahren verringern die Befolgungskosten für Händler, erleichtern den legalen Handel und helfen uns, die zunehmende Gefährdung der Sicherheit und der Rechte des geistigen Eigentums einzudämmen.



Drucksache 452/10

... 10. betont die Tatsache, dass die EU und die Demokratische Republik Kongo Unterzeichner des Abkommens von Cotonou sind, in dem ausdrücklich auf die Verantwortung aller Parteien im Hinblick auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verwiesen wird; fordert, dass diesen Themen im Zusammenhang mit der Bewertung des Abkommens besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird;



Drucksache 662/10

... b) Vor der Zuschlagserteilung: Bei der elektronischen Veröffentlichung und Verbreitung von Informationen über Ausschreibungen wurden enorme Fortschritte erzielt. Bei der Entwicklung gemeinsamer Ansätze, Standards oder Muster für die Einreichung und Bearbeitung von Angeboten per Internet waren die Fortschritte allerdings sehr viel geringer. In diesem Bereich liegen die wahren Effizienzreserven (und Herausforderungen) der e-Beschaffung. Es wurden zwar Lösungen für einzelne e-Procurement-Plattformen entwickelt, der Angleichung der Methoden und Konzepte für die elektronische Einreichung von Angeboten wurde jedoch keine Beachtung geschenkt.



Drucksache 278/10

... Die Planung eines Kernnetzes soll andererseits nicht zu einem neuen Infrastrukturprogramm von enormem Umfang führen. Es soll vielmehr die Grundlage für ein effizientes, weniger kohlenstoffintensives, sicheres und vor Gefahren geschütztes Verkehrssystem bilden, wobei die Kontinuität laufender Projekte gesichert, der Beseitigung wichtiger Engpässe die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt und weitgehend auf bestehenden Infrastrukturen aufgebaut wird.



Drucksache 208/10

... 2. befürchtet, dass die Aufteilung der Zuständigkeit für Verbraucherschutz auf die Amtsbereiche zweier Kommissionsmitglieder dazu führen könnte, dass den Verbrauchern in der neuen Kommission weniger Aufmerksamkeit geschenkt wird; befürchtet ferner, dass die neue organisatorische Einbettung in verschiedene Generaldirektionen zu einer Fragmentierung führen bzw. die Kohärenz und Wirksamkeit der Verbraucherpolitik beeinträchtigen könnte;



Drucksache 379/10

... l) Die Ratingagentur verstößt gegen Artikel 7 Absatz 3 in Verbindung mit Anhang I Abschnitt C Nummer 4, wenn sie nicht gewährleistet, dass die betreffenden Personen davon absehen, Geld, Geschenke oder Vorteile zu akquirieren oder zu akzeptieren.

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Drucksache 379/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung interessierter Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4.3. Einzelerläuterung zum Vorschlag

4.3.1. Änderungen zu Titel I Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

4.3.2. Änderungen zu Titel II Abgabe von Ratings

4.3.3. Änderungen zu Titel III Beaufsichtigung der Ratingtätigkeit

4.3.3.1. Änderungen zu Titel III Kapitel I Registrierungsverfahren

4.3.3.2. Änderungen zu Titel III Kapitel II Beaufsichtigung durch die ESMA

4.3.3.3. Änderungen zu Titel III Kapitel III Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden

4.3.4. Änderungen zu Titel IV Sanktionen, Ausschussverfahren, Berichterstattung und Übergangs- und Schlussbestimmungen

4.3.4.1. Änderungen zu Titel IV Kapitel I Sanktionen, Geldbußen, Zwangsgelder, Ausschussverfahren, übertragene Befugnisse und Berichterstattung

4.3.4.2. Änderungen zu Titel IV Kapitel II Übergangs- und Schlussbestimmungen

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009

Artikel 8a
Informationen zu strukturierten Finanzinstrumenten

Artikel 8b
Zugang zu Rating-Informationen

Artikel 9
Auslagerung

Artikel 15
Antrag auf Registrierung

Artikel 16
Prüfung des Antrags einer Ratingagentur auf Registrierung durch die ESMA

Artikel 17
Prüfung der Anträge einer Gruppe von Ratingagenturen auf Registrierung durch die ESMA

Artikel 18
Übermittlung der Entscheidung über die Registrierung,

Artikel 19
Registrierungs- und Aufsichtsgebühren

Artikel 20
Widerruf der Registrierung

Artikel 21
Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde

Artikel 23a
Informationsersuchen

Artikel 23b
Allgemeine Untersuchungen

Artikel 23c
Prüfungen vor Ort

Artikel 24
Aufsichtsmaßnahmen der ESMA

Artikel 25
Anhörung der betreffenden Personen

Artikel 25a
Für die Beaufsichtigung und rechtliche Durchsetzung von Artikel 4 Absatz 1 zuständige Behörden (Verwendung von Ratings)

Artikel 26
Pflicht zur Zusammenarbeit

Artikel 27
Informationsaustausch

Artikel 30
Delegierung von Aufgaben von der ESMA auf die zuständigen Behörden

Artikel 31
Mitteilungen und Ersuchen um Aussetzung der Ratings seitens der zuständigen Behörden

Artikel 32
Berufsgeheimnis

Artikel 34
Vereinbarung über Informationsaustausch

Artikel 35
Offenlegung von Informationen aus Drittländern

Artikel 36a
Geldbußen

Artikel 36b
Zwangsgelder

Artikel 36c
Anhörung der betreffenden Personen

Artikel 36d
Gemeinsame Bestimmungen für Geldbußen und Zwangsgelder

Artikel 36e
Kontrolle durch den Gerichtshof

Artikel 37
Änderungen der Anhänge

Artikel 38
Ausschussverfahren

Artikel 38a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 38b
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 38c
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 40a
Übergangsmaßnahmen in Bezug auf die ESMA

Artikel 2
Inkrafttreten

Anhang I

Anhang II

Anhang III
Sanktionen Verstöße

I. Verstöße im Zusammenhang mit Interessenkonflikten, organisatorischen oder operationellen Anforderungen

II. Verstöße im Zusammenhang mit Aufsichtstätigkeiten

III. Verstöße im Zusammenhang mit Vorschriften zur Offenlegung

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 460/10

... Die Zahl der Unfälle mit Todesfolge und schweren Verletzungen, denen schwächere Verkehrsteilnehmer wie Motorrad- und Mopedfahrer, Radfahrer und Fußgänger zum Opfer fallen, ist hoch und steigt in einigen europäischen Staaten sogar weiter an. 2008 entfielen 45 % aller Todesfälle im Straßenverkehr auf diese Personengruppen. Statistiken (siehe nachstehendes Schaubild) zeigen, dass ihnen bislang nicht genug Aufmerksamkeit geschenkt wurde.



Drucksache 661/10 (Beschluss)

... XII andererseits zu beantworten. In bestimmten Bereichen, insbesondere bei den Grundbedürfnissen, ist eine Gleichbehandlung auf Bundesebene wünschenswert. Bei bestimmten Einzel- oder Sonderbedürfnissen ist eine Einzelfallentscheidung durch den Sozialhilfeträger vorzuziehen. Zu den Grundbedürfnissen zählen insbesondere die Bereiche der Bildung, des Schulessens und des Schulobstes. Die Frage des Ferienjobs wurde als Einzelfallentscheidung ebenso wie die Entscheidung über Kommunionsgeschenke angesehen.



Drucksache 693/10

... Zusammengesetzte Erzeugnisse: Hauptziel ist die Änderung der Übergangsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Einfuhr zusammengesetzter Erzeugnisse (Entscheidung der Kommission 2007/275/EG). Dies hatte die Kommission bereits auf einer Sitzung des Ständigen Ausschusses fir die Lebensmittelkette und Tiergesundheit bei der Verlängerung der betreffenden Maßnahmen angekündigt. Der Vorschlag wird fir eine Angleichung der fir die Einfuhr zusammengesetzter Erzeugnisse geltenden veterinärrechtlichen Bestimmungen an die Hygienevorschriften sorgen und teilweise den unlauteren Wettbewerb zwischen Drittstaaten und Mitgliedstaaten beseitigen. Der Vorschlag sieht die Einfiihrung weiterer Genusstauglichkeitsbescheinigungen vor, wobei die Genusstauglichkeits- und Veterinärbescheinigungen nun in einem gemeinsamen Dokument zusammengefasst werden sollen, das fir alle Arten von Lebensmitteln tierischen Ursprungs verwendet werden kann (Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands). In einem nächsten Schritt sollen die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 überprüft werden, um sicherzustellen, dass fir zusammengesetzte Erzeugnisse risikogestützte Vorschriften gelten. Fleischuntersuchung: Ziel ist die Überarbeitung der Vorschriften zur Fleischuntersuchung, um sie den Entwicklungen der Tierseuchenlage bezüglich bestimmter Zoonosen anzupassen. Um einen stärker risikogeprägten Ansatz zu gewährleisten, sollen neu entstehende Risiken besser abgedeckt und begrenzten Risiken geringere Beachtung geschenkt werden. Die Initiative wird zusammen mit wichtigen Handelspartnern in Drittländern entwickelt, um die Ausfuhr zu erleichtern.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.