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"Geschenk"
Drucksache 255/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Tourismus und Verkehr im Jahr 2020 und darüber hinaus - COM(2020) 550 final
... Bei diesem Übergang muss den KMU besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Wie in der jüngsten KMU-Strategie angekündigt, wird die Kommission mit Netzen in ganz Europa wie dem Enterprise Europe Network, der europäischen Cluster-Allianz und europäischen digitalen Innovationszentren zusammenarbeiten, um Nachhaltigkeit und Digitalisierung zu fördern und lokale Tourismusunternehmen dabei zu unterstützen, widerstandsfähiger und wettbewerbsfähiger zu werden. Dies erfordert sektorübergreifende Verbindungen, einen interdisziplinären Wissensfluss, stärkere Vernetzungen und den Aufbau von Kapazitäten, um eine raschere Einführung von Produkt-, Dienstleistungs- und Prozessinnovationen zu gewährleisten. Diese Netze sollen auch den Tourismus mit anderen Industriezweigen verbinden, um die Einführung neuer Lösungen zu beschleunigen und sektorübergreifende Investitionen in Tourismusstrukturen durch IKT,
Drucksache 387/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Erbschaftsteuer - und Schenkungsteuerrechts (Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 - ErbStR 2019)
... Hat der Erwerber die Verschonungsbedarfsprüfung gewählt, lebt die erlassene Steuer insoweit wieder auf, als sie aus weiterem innerhalb von zehn Jahren geschenkten oder von Todes wegen erworbenen verfügbaren Vermögen gezahlt werden kann (§ 28a Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 ErbStG). Das verfügbare Vermögen ergibt sich hierbei wiederum aus 50 Prozent des erworbenen nicht begünstigten Vermögens. Hinsichtlich der auf das hinzuerworbene nicht begünstigte Vermögen entfallenden Steuer ist entsprechend der Steuer auf das beim ursprünglichen Erwerb miterworbene nicht begünstigte Vermögen vorzugehen.
Drucksache 173/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden - COM(2018) 218 final
... des Europäischen Parlaments und des Rates60 erfolgen. Besondere Beachtung sollte dabei den für die Verarbeitung personenbezogener Daten geltenden Grundsätzen geschenkt werden, die in Artikel 5 der Datenschutzgrundverordnung, Artikel 4 der Richtlinie (EU) Nr.
Drucksache 70/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: FinTech-Aktionsplan - Für einen wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU-Finanzsektor COM(2018) 109 final
... Allerdings kann es sein, dass die Aufsichtsbehörden unterschiedliche Ansätze verfolgen, wenn sie den jeweils geltenden EU-Rechtsrahmen ermittelt und innovative Geschäftsmodelle nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genehmigen. 20 Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde sieht die Unterschiede bei den Zulassungs- und Registrierungssystemen als Bereich an, dem weitere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. 21 Ähnliche Trends hat die EIOPA beobachtet. 22 Auch von der Europäischen Zentralbank (EZB) wurde unlängst eine Konsultation zu einem "Leitfaden zur Beurteilung von Anträgen auf Zulassung als FinTech-Kreditinstitut"23 eingeleitet.
Drucksache 533/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung weiterer Gesetze
... sofern sie nicht geringwertig ist. Als geringwertig gelten Belohnungen oder Geschenke zur Anbahnung oder anlässlich eines Vertragsabschlusses, soweit diese einen Gesamtwert von 15 Euro pro Versicherungsverhältnis und Kalenderjahr nicht überschreiten.
Artikel 1 Änderung der Gewerbeordnung
§ 34d Versicherungsvermittler, Versicherungsberater
§ 34e Verordnungsermächtigung
§ 147c Verstoß gegen Wohlverhaltenspflichten bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten
§ 156 Ãœbergangsregelungen zu den §§ 34d und 34e
Artikel 2 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 48 Anforderungen an den Versicherungsvertrieb.
§ 48a Vertriebsvergütung und Vermeidung von Interessenkonflikten
§ 48b Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot
§ 48c Durchleitungsgebot
Artikel 3 Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes
§ 1a Vertriebstätigkeit des Versicherers
§ 6a Einzelheiten der Auskunftserteilung
§ 7a Querverkäufe
§ 7b Information bei Versicherungsanlageprodukten
§ 7c Beurteilung von Versicherungsanlageprodukten; Berichtspflicht
§ 7d Beratung, Information und Widerruf bei bestimmten Gruppenversicherungen
§ 66 Sonstige Ausnahmen
§ 155 Standmitteilung
Artikel 4 Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Artikel 6 Inkrafttreten
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Drucksache 428/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein guter Start ins Leben durch Schulentwicklung und hervorragenden Unterricht COM(2017) 248 final
... - Im Bereich der Schulbildung gibt es Schwächen bei der Kompetenzentwicklung. Die jüngsten Ergebnisse der PISA-Erhebung der OECD zeigen, dass jeder fünfte Schüler ernsthafte Schwierigkeiten hat, ausreichende Lese-, Mathematik- und Naturwissenschaftskompetenzen zu entwickeln. Bei diesen jungen Menschen besteht daher ein großes Risiko, dass sie sich ihr Leben lang mit sozialer Inklusion und Beschäftigungsfähigkeit schwertun. Gleichzeitig ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die in Europa sehr gute Ergebnisse erzielen, relativ gering: Selbst die leistungsstärksten EU-Mitgliedstaaten werden von den fortgeschrittenen asiatischen Ländern übertroffen.7 Vielen jungen Menschen fehlen angemessene digitale Kompetenzen.8 Ein weiteres schwerwiegendes Problem ist der Mangel an formalen Qualifikationen: Obwohl viele Mitgliedstaaten gute Fortschritte bei der Senkung des Anteils der frühen Schulabgänger auf die von der Strategie Europa 2020 festgelegte Zielvorgabe von 10 % verzeichnen können, verlassen immer noch zu viele junge Menschen vorzeitig die Schule. - Die Schulbildung wird ihrer Aufgabe zur Förderung der Gerechtigkeit und der sozialen Fairness nicht immer gerecht. PISA-Daten9 zufolge nehmen die geschlechtsspezifischen Unterschiede in den Fächern Mathematik und Naturwissenschaften zwar ab, doch Geschlechterstereotypen führen immer noch zu einem unterschiedlichen Maß an Engagement in den Bereichen Naturwissenschaften und IKT. Dieser Problematik muss mehr Beachtung geschenkt werden. Zudem hängt den Daten zufolge die schulische Leistung stark von den sozioökonomischen Verhältnissen ab, in denen die Schülerinnen und Schüler leben. Durchschnittlich weist mehr als ein Drittel der jungen Menschen in der EU, die aus benachteiligten Verhältnissen stammen, ein niedriges Bildungsniveau auf. Dieser Wert ist viermal höher als bei Gleichaltrigen aus privilegierteren Verhältnissen. Weitere spezifische Herausforderungen für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund und aus Roma-Familien verstärken dies. Diese Klüfte verschärfen die gesellschaftliche Ungleichheit10, statt sie einzudämmen. Der Zugang zu qualitativ hochwertiger allgemeiner und beruflicher Bildung ist der Schlüssel zu einer stabileren und gerechteren Gesellschaft. Die Beispiele aus Estland und Finnland zeigen, dass Schulbildungssysteme gleichzeitig ein hohes Maß an Leistung und an Gerechtigkeit hervorbringen können.
Drucksache 731/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft - COM(2017) 713 final
... Auch wenn die GAP eine Politik für die EU ist, hat sie natürlich weltweite Auswirkungen und Verflechtungen. Diesen muss bei Entscheidungen über die Zukunft der Agrarpolitik besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Die Verflechtungen zwischen der GAP und den Zielen für eine nachhaltige Entwicklung sind in Abbildung 3 dargestellt. Die EU ist entschlossen, durch externe Maßnahmen und Instrumente Partnerländer zu unterstützen, die die gleichen Ziele verfolgen. Daher wird sie sich im Einklang mit der Agenda 2030 und mit ihrer Verpflichtung, die Politik im Bereich der nachhaltigen Entwicklung besser abzustimmen14, in den verschiedenen Politikbereichen um ein kohärentes Vorgehen bemühen. In Politikbereichen, die Auswirkungen auf die Entwicklungsländer haben können, müssen hierzu die Ziele der Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigt werden.
Drucksache 116/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte - COM(2016) 127 final
... Gleichzeitig haben die hohe Arbeitslosigkeit und die zunehmende Alterung der Bevölkerung, verbunden mit der angespannten öffentlichen Haushaltslage und der Notwendigkeit, die sich aus makroökonomischen Ungleichgewichten ergebenden Übertragungseffekte zwischen Ländern zu minimieren, die Frage der Leistungsfähigkeit der nationalen Wohlfahrtssysteme in mehrfacher Hinsicht in den Vordergrund gerückt: erstens hinsichtlich ihrer Angemessenheit und finanziellen Tragfähigkeit im Licht neuer sozialer Bedürfnisse, einschließlich der Notwendigkeit, die Armut zu bekämpfen; zweitens hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Schaffung von Arbeitsplätzen, sowohl aus Sicht der Arbeitgeber als auch aus Sicht der Arbeitsuchenden, einschließlich ihrer Fähigkeit sicherzustellen, dass Arbeit sich lohnt, und ihrer Fähigkeit, die Fertigkeiten und Kompetenzen der Menschen zur umfassenden gesellschaftlichen Teilhabe zu stärken, und drittens - und dies ist ein für den Euro-Raum besonders wichtiger Aspekt - hinsichtlich ihrer Fähigkeit, makroökonomische Schocks abzufedern und eine automatische Stabilisierungsfunktion zu übernehmen. Hohe Beschäftigungsquoten, niedrige Arbeitslosigkeit und gut konzipierte Wohlfahrtssysteme sind für gesunde öffentliche Finanzen entscheidend; zu starke Divergenzen auf dem Arbeitsmarkt und im sozialen Bereich gefährden das Funktionieren des Euro-Raums. Im Rahmen der Maßnahmen zur Verbesserung der haushaltspolitischen Überwachung auf EU-Ebene haben die Überlegungen über die Qualität der öffentlichen Finanzen, von denen die Wohlfahrtssysteme einen großen Anteil ausmachen, dazu geführt, dass Fragen in Zusammenhang mit der Gerechtigkeit und Effizienz öffentlicher Einnahmen und Ausgaben vermehrt Aufmerksamkeit geschenkt wird.
Drucksache 369/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für den Zeitraum 2018 - 2022 COM(2016) 442 final
... - Informationsgesellschaft, insbesondere Achtung der Privatsphäre und Schutz personenbezogener Daten: Mit ihrer digitalen Agenda für Europa39 betonte die Europäische Kommission die wesentliche Rolle der Informations- und Kommunikationstechnologie und vor allem des Internets als "dem unverzichtbaren Träger wirtschaftlicher und sozialer Aktivität: im Geschäfts- und Arbeitsleben, aber auch beim Spielen, Kommunizieren und der freien Meinungsäußerung". Dieser Ansatz wurde durch die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt bestätigt. Besonderes Augenmerk wird den Auswirkungen der Strategie auf das Grundrecht der Meinungs- und Informationsfreiheit geschenkt.
Drucksache 806/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52 /EU
/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt
... würde das vorstehend skizzierte Problem entschärft und dabei der Tatsache Rechnung getragen, dass dem "Abstandsgebot" bei der Aufstellung von Bebauungsplänen in der Vergangenheit häufig nicht gebührend Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Die eigentlich vor dem normativen Hintergrund des § 50 Satz 1
Drucksache 798/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetz es
... "Angesichts der Besonderheiten der Nuklearindustrie und der begrenzten Verfügbarkeit von Personen mit den erforderlichen Fachkenntnissen und Kompetenzen, die dazu führen können, dass Personen mit Entscheidungsbefugnissen zwischen Nuklearindustrie und Regulierungsbehörden wechseln, sollte der Vermeidung von Interessenkonflikten besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden."
Drucksache 748/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verbesserung und Modernisierung der Bildung - COM(2016) 941 final
... Oberste politische Priorität für die Bildung: Um größere Fortschritte bei der Verbesserung der Qualität und der Leistung der Bildungssysteme zu erzielen, muss zunächst das Bewusstsein dafür geschärft werden, wie dringend hier Handlungsbedarf besteht. Da viele positive Auswirkungen einer guten Bildung in anderen Politikbereichen zutage treten (z.B. in der Sozial-, Bürgerschafts-, Beschäftigungs-, Wirtschafts- und Sicherheitspolitik), müssen Bildungsreformen im Gesamtkontext gesehen werden. Eine Debatte auf höchster Ebene kann für die notwendige politische Dynamik sorgen, damit der Qualität der Bildungssysteme größere Beachtung geschenkt wird und Maßnahmen zu ihrer Verbesserung ergriffen werden.
Drucksache 798/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetz es
... "Angesichts der Besonderheiten der Nuklearindustrie und der begrenzten Verfügbarkeit von Personen mit den erforderlichen Fachkenntnissen und Kompetenzen, die dazu führen können, dass Personen mit Entscheidungsbefugnissen zwischen Nuklearindustrie und Regulierungsbehörden wechseln, sollte der Vermeidung von Interessenkonflikten besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden."
Drucksache 521/2/16
Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Halbzeitüberprüfung/Halbzeitrevision des mehrjährigen Finanzrahmens 2014 bis 2020 - Ergebnisorientierter EU-Haushalt - COM(2016) 603 final
... Der Bundesrat spricht sich allerdings auch dafür aus, dass in der zukünftigen Gesetzgebung zur Umsetzung der ETZ den besonderen verwaltungstechnischen und rechtlichen Herausforderungen bei der Implementierung und Steuerung von bi- bzw. multinationalen Förderprogrammen noch konsequenter Aufmerksamkeit geschenkt wird.
Drucksache 521/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Halbzeitüberprüfung/Halbzeitrevision des mehrjährigen Finanzrahmens 2014 bis 2020 - Ergebnisorientierter EU-Haushalt - COM(2016) 603 final
... Der Bundesrat spricht sich allerdings auch dafür aus, dass in der zukünftigen Gesetzgebung zur Umsetzung der ETZ den besonderen verwaltungstechnischen und rechtlichen Herausforderungen bei der Implementierung und Steuerung von bi- bzw. multinationalen Förderprogrammen noch konsequenter Aufmerksamkeit geschenkt wird.
Drucksache 360/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
... Nach § 32 Absatz 1 ihrer (Muster-)Berufsordnung (MBO) ist es in der Bundesrepublik Deutschland tätigen Ärzten nicht gestattet, "von Patienten oder Anderen Geschenke oder andere Vorteile zu fordern, sich versprechen zu lassen oder anzunehmen, wenn hierdurch der Eindruck erweckt wird, dass die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung beeinflusst wird." Nach § 31 Absatz 1 MBO ist es nicht gestattet, "für die Zuweisung von Patienten oder Untersuchungsmaterial oder für die Verordnung oder den Bezug von Arzneioder Hilfsmitteln oder Medizinprodukten ein Entgelt oder andere Vorteile sich versprechen oder gewähren zu lassen oder selbst zu versprechen oder zu gewähren."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 299a Bestechlichkeit im Gesundheitswesen
§ 299b Bestechung im Gesundheitswesen
§ 300 Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen
§ 301 Strafantrag
§ 302 Erweiterter Verfall
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
aa Erfüllungsaufwand für Bund und Länder
bb Erfüllungsaufwand für die Kranken- und Pflegekassen
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 299a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 299b
Zu § 300
Zu § 301
Zu § 302
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3206: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1. Inhalt des Regelungsvorhabens
5 Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
a. Zur Zuordnung des Aufwands der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen
b. Zum Aufwand im Einzelnen
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
a. Erfüllungsaufwand für den GKV-Spitzenverband
b. Erfüllungsaufwand für die Staatsanwaltschaften und Gerichte der Länder
2.2. Weitere Kosten
2.3. Abschließende Stellungnahme des NKR
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (NKR-Nr. 3206)
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Drucksache 300/15 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe
... Unseriöse Kaffeefahrten, von denen insbesondere ältere Menschen betroffen sind, stellen trotz gesetzgeberischer Maßnahmen und einer breiten Aufklärung der Verbraucher immer noch einen verbraucherpolitischen Missstand dar. Schätzungen zufolge nehmen pro Jahr 4,5 bis 5 Millionen Deutsche an Verkaufsveranstaltungen teil, die gewerberechtlich als sogenannte "Wanderlager" einzustufen sind. Nach Medienrecherchen beträgt der Umsatz der Branche 500 Millionen Euro im Jahr. Genaue Zahlen liegen mangels statistischer Erhebungen nicht vor. Oft locken die Veranstalter in Zeitungsinseraten und Hauswurfsendungen mit kostenlosem Transport zum Veranstaltungsort und niedrigen Preisen. Sie versprechen den Teilnehmern Geschenke, Gewinne und viele Angebote. In der Realität enden die langen, ermüdenden Busfahrten häufig in einem abgelegenen Landgasthof, wo die Verletzlichkeit der Teilnehmer mit aggressiven und irreführenden Verkaufsmethoden zu ihrem finanziellen Nachteil ausgenutzt wird. Vielfach werden Produkte verkauft, die die Teilnehmer nicht verwenden können oder die unverhältnismäßig hohe Preise haben, die durch falsche Anpreisungen gerechtfertigt werden. Dabei machen die Veranstalter ein besonders gutes Geschäft mit Produkten, die auf das gesteigerte Interesse an ausgewogener Ernährung und Gesundheit der Teilnehmer abzielen. Aber auch der zunehmende Vertrieb von Finanzdienstleistungen und Pauschalreisen birgt ein erhebliches Risiko und Schädigungspotenzial für die Verbraucher. Zudem wird eine Tendenz beobachtet, den Ort der Verkaufsveranstaltung ins Ausland zu verlagern und somit die gewerberechtliche Anzeigepflicht zu umgehen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe
Artikel 1 Änderung der Gewerbeordnung
§ 56a Ankündigung des Gewerbebetriebs, Wanderlager
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs
II. Wesentlicher Inhalt
III. Verfassungsrecht/Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1 Änderung der Gewerbeordnung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1a
Zu Absatz 1b
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
II. Zu Artikel 2 Inkrafttreten
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Drucksache 57/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften
... Freiwilligen Wehrdienst Leistende erhalten für die Weihnachtsgeschenke für ihre Kinder - auch die die nicht bei ihnen leben, einmalig eine besondere Zuwendung (früher Weihnachtsgeld). Diese ist erhöht worden. Im Gegenzug entfällt eine besondere Zuwendung für Ehegatten und Lebenspartner, da eine solche Zahlung auf Grund der gesellschaftlichen Entwicklung nicht mehr angebracht ist.
Drucksache 502/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und die Europäische Zentralbank: Schritte zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion - COM(2015) 600 final
... Auch im Rahmen des Verfahrens bei makroökonomischen Ungleichgewichten wird dem Thema Beschäftigung und Soziales zunehmend Beachtung geschenkt. So hat die Kommission in diesem Jahr bereits vorgeschlagen, den bestehenden 11 Scorebord-Indikatoren drei weitere (nämlich Erwerbsquote, Jugendarbeitslosigkeit, Langzeitarbeitslosigkeit) hinzuzufügen. Damit wird bezweckt, auch den sozialen Kontext und die Beschäftigungslage, vor deren Hintergrund die Anpassung stattfindet, als Kriterien heranzuziehen, was letztlich eine bessere Politikgestaltung ermöglichen wird. Die Kommission will die erweiterte Indikatorenliste erstmals beim Warnmechanismus-Bericht 2016 zum Einsatz bringen.
Drucksache 6/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetz es Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde
... "(3) Die oder der Bundesbeauftragte hat der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundestages Mitteilung über Geschenke zu machen, die sie oder er in Bezug auf das Amt erhält. Die Präsidentin oder der Präsident des Bundestages entscheidet über die Verwendung der Geschenke. Sie oder er kann Verfahrensvorschriften erlassen." ‘
Drucksache 600/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 94/62 /EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle COM(2015) 596 final
... "Die Kommission prüft gegebenenfalls die Beispiele für die Definition von Gegenständen, die gemäß Anhang I als Verpackung gelten, und ändert sie, falls erforderlich. Der Vorrang gilt folgenden Artikeln: CD- und Videohüllen, Blumentöpfen, Röhren und Rollen, um die flexibles Material aufgespult ist, Schutzstreifen von Klebeetiketten und Einpack- und Geschenkpapier. Diese Maßnahmen zur Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Richtlinie werden nach dem in Artikel 21 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen."
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1 Allgemeiner Kontext
1.2 Gründe und Ziele des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzung
2.1 Studien
2.2 Interne Konsultation
2.3 Externe Konsultation
2.4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1 Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2 Rechtsgrundlage und Grundlage für das Tätigwerden der EU
3.3 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.4 Erläuternde Dokumente
3.5 Delegierte Befugnisse und Durchführungsbefugnisse der Kommission
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen
Artikel 6a Berechnung der Erfüllung der Zielvorgaben gemäß Artikel 6
Artikel 6b Frühwarnbericht
Artikel 20 Spezifische Maßnahmen
Artikel 21 Ausschussverfahren
Artikel 21a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4 Adressaten
Anhang
Anhang IV Berechnungsmethode für die Vorbereitung zur Wiederverwendung von Produkten und Bestandteilen für die Zwecke von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben f bis i
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Drucksache 163/14
... - Einpack- und Geschenkpapier, das getrennt verkauft wird
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Sechste Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungsermächtigung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
VII. Befristung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2579: Entwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
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Drucksache 308/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98 /EG über Abfälle, 94/62 /EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle, 1999/31 /EG über Abfalldeponien , 2000/53 /EG über Altfahrzeuge, 2006/66 /EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie 2012/19 /EU über Elektro - und Elektronik-Altgeräte - COM(2014) 397 final
... "Die Kommission prüft gegebenenfalls die Beispiele für die Definition von Gegenständen, die gemäß Anhang I als Verpackung gelten, und ändert sie, falls erforderlich. Der Vorrang gilt folgenden Artikeln: CD- und Videohüllen, Blumentöpfen, Röhren und Rollen, um die flexibles Material aufgespult ist, Schutzstreifen von Klebeetiketten und Einpack- und Geschenkpapier. Diese Maßnahmen zur Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Richtlinie werden nach dem in Artikel 21 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen;"
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Allgemeiner Kontext
1.2 Gründe und Ziele des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
2.1 Studien
2.2 Interne Konsultation
2.3 Externe Konsultation
2.4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1 Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2 Rechtsgrundlage und Grundlage für das Tätigwerden der EU
3.3 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.4 Erläuternde Dokumente
3.5 Delegierte Befugnisse und Durchführungsbefugnisse der Kommission
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2008/98/EG
Artikel 9 Abfallvermeidung
Artikel 11a Frühwarnsystem
Artikel 17 Überwachung gefährlicher Abfälle
Artikel 24 Ausnahmen von der Genehmigungspflicht
Artikel 26 Registrierung
Artikel 37 Berichterstattung
Artikel 38a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 39 Ausschussverfahren
Artikel 2 Änderung der Richtlinie 94/62/EG
Artikel 3a Änderung von Anhang I
Artikel 6a Frühwarnsystem
Artikel 20 Spezifische Maßnahmen
Artikel 21 Ausschussverfahren
Artikel 21a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 3 Änderung der Richtlinie 1999/31/EG
Artikel 5a Frühwarnsystem
Artikel 15 Berichterstattung
Artikel 16 Änderung der Anhänge
Artikel 17 Ausschussverfahren
Artikel 17a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 4 Änderung der Richtlinie 2000/53/EG
Artikel 5 Änderung der Richtlinie 2006/66/EG
Artikel 6 Änderung der Richtlinie 2012/19/EU
Artikel 21 Ausschussverfahren
Artikel 7 Umsetzung
Artikel 8 Inkrafttreten
Artikel 9 Adressaten
Anhang 1 Anhang zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98/EG über Abfälle, 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle,1999/31/EG über Abfalldeponien, 2000/53/EG über Altfahrzeuge, 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Anhang VI Zusammensetzung von Siedlungsabfällen
Anhang VII Mindestanforderungen an die erweiterte Herstellerverantwortung
Anhang VIII Maßnahmen im Plan gemäß Artikel 11a (Frühwarnsystem)
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Drucksache 640/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz - PrävG )
... 39. Die Individualprävention wird im Vergleich zur Verhältnisprävention überbetont. Die Verhältnisprävention muss im Präventionsgesetz gestärkt werden. Gleichzeitig muss der Ernährungsbildung als zentralem Bestandteil der Verhaltensprävention mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden, um den Fokus der Individualprävention auf Kompetenzen anstelle von Wissen zu lenken.
Drucksache 193/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die maritime Raumordnung und das integrierte Küstenzonenmanagement COM(2013) 133 final
... (14) Die Ökosysteme sowie die Meeres- und Küstenressourcen sind in Meeresgewässern und Küstengebieten erheblichen Belastungen ausgesetzt. Menschliche Aktivitäten, aber auch die Auswirkungen des Klimawandels, natürliche Risiken und Veränderungen der Küstenlinien durch Erosion und Anlandungen können erhebliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung und das Wachstum in den Küstengebieten sowie auf Küsten- und Meeresökosysteme haben, was zu einer Verschlechterung des ökologischen Zustands, einem Verlust an biologischer Vielfalt und einer Verschlechterung der Ökosystemleistungen führt. Bei der Erarbeitung der maritimen Raumordnungspläne und der Strategien zum integrierten Küstenzonenmanagement sollte diesen vielfältigen Belastungen gebührende Beachtung geschenkt werden. Wenn sie in Planungsentscheidungen einbezogen werden, können gesunde Küsten- und Meeresökosysteme und deren vielfältige Dienstleistungen zudem einen erheblichen Nutzen in den Bereichen Nahrungsmittelproduktion, Erholung und Tourismus, Abschwächung der Folgen des Klimawandels und entsprechende Anpassung, Eindämmung der Veränderungen der Küstenlinien sowie Katastrophenvorbeugung bringen.
Drucksache 719/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der Grundpfeiler der intelligenten Rechtsetzung durch eine bessere Evaluierung COM(2013) 686 final; Ratsdok. 13921/13
... Obwohl Evaluierungen häufig den aktuellen Stand der Dinge widerspiegeln, wird nicht immer in ausreichendem Maße analysiert, weshalb etwas passiert ist, ob die eingetretenen Veränderungen zumindest zum Teil EU-Maßnahmen zugeschrieben werden können und inwieweit die ursprünglichen Erwartungen erfüllt wurden. Trotz der Bemühungen, politische Maßnahmen auf Fakten zu stützen, werden Evaluierungen nicht immer durch ausreichende Daten und Rückfragen bei den Interessenträgern unterlegt. Häufig ist die Kommission darauf angewiesen, dass die Mitgliedstaaten Daten liefern. Auch die Beschränkungen des eigentlichen Evaluierungsprozesses und die Auswirkungen dieser Beschränkungen auf die Möglichkeit, fundierte Schlussfolgerungen zu ziehen, müssen stärker beachtet werden. Zudem sollte den Risiken und den möglichen Auswirkungen auf den Gesamterfolg der EU-Politik mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden.
Drucksache 451/13
Gesetzesantrag der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen (... StrÄndG )
... Zwar sieht § 31 der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO) vor, dass es diesen nicht gestattet ist, für die Zuweisung von Patientinnen und Patienten oder Untersuchungsmaterial oder den Bezug von Arznei- oder Hilfsmitteln oder Medizinprodukten ein Entgelt oder andere Vorteile sich versprechen oder gewähren zu lassen oder selbst zu versprechen oder zu gewähren. Ferner ist es den Ärztinnen und Ärzten gemäß § 32 MBO verboten, von Patientinnen und Patienten oder anderen Geschenke oder andere Vorteile zu fordern, sich versprechen zu lassen oder anzunehmen, wenn hierdurch der Eindruck erweckt wird, dass die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung beeinflusst wird. Durch die Übernahme in die jeweiligen Berufsordnungen der Landesärztekammern sind diese Verbote auch für alle Ärztinnen und Ärzte verbindlich. Ein Verstoß kann zu berufsgerichtlichen Maßnahmen und im äußersten Fall theoretisch auch zum Widerruf der Approbation durch die zuständige Landesgesundheitsbehörde führen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
§ 299a Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen
§ 300 Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen
§ 302 Erweiterter Verfall
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU und völkerrechtlichen Verträgen
IV. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Sonstige Kosten
5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
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Drucksache 527/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/71 /Euratom des Rates über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen - Vorlage eines Entwurfs nach Artikel 31 Euratom-Vertrag zur Stellungnahme durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss - COM(2013) 343 final
... (16) Die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde bei ihren Entscheidungen ist außerdem abhängig von der Kompetenz ihrer Mitarbeiter. Daher sollte die Behörde Personal mit der erforderlichen Qualifikation, Erfahrung und Sachkenntnis beschäftigen, um ihre Funktionen und Zuständigkeiten wahrnehmen zu können. Angesichts des besonderen Charakters der Nuklearindustrie und der begrenzten Verfügbarkeit von Personen mit den erforderlichen Fachkenntnissen und Kompetenzen, die dazu führen können, dass Personen mit Entscheidungsbefugnissen zwischen Nuklearindustrie und Regulierungsbehörden wechseln, sollte der Vermeidung von Interessenkonflikten besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Darüber hinaus sollte durch entsprechende Vorkehrungen sichergestellt werden, dass keine Interessenkonflikte für Organisationen bestehen, die die Regulierungsstelle beraten oder sonstige Dienstleistungen für sie erbringen.
Drucksache 430/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. April 2013 über den Waffenhandel
... Im Hinblick auf die Aktivitäten beschränkt sich Absatz 2 auf die Nennung von Ausfuhr, Einfuhr, Durchfuhr, Umladung und Vermittlungsgeschäften, die in der Legaldefinition "Transfer" zusammengefasst werden. Nach Verständnis der Bundesregierung sind damit auch Leihgaben, Leasinggeschäfte und Geschenke erfasst. Insbesondere China teilt diese von der Mehrheit der Staaten unterstützte Auffassung aber nicht.
Drucksache 451/13 (Beschluss)
... Zwar sieht § 31 der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO) vor, dass es diesen nicht gestattet ist, für die Zuweisung von Patientinnen und Patienten oder Untersuchungsmaterial oder den Bezug von Arznei- oder Hilfsmitteln oder Medizinprodukten ein Entgelt oder andere Vorteile sich versprechen oder gewähren zu lassen oder selbst zu versprechen oder zu gewähren. Ferner ist es den Ärztinnen und Ärzten gemäß § 32 MBO verboten, von Patientinnen und Patienten oder anderen Geschenke oder andere Vorteile zu fordern, sich versprechen zu lassen oder anzunehmen, wenn hierdurch der Eindruck erweckt wird, dass die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung beeinflusst wird. Durch die Übernahme in die jeweiligen Berufsordnungen der Landesärztekammern sind diese Verbote auch für alle Ärztinnen und Ärzte verbindlich. Ein Verstoß kann zu berufsgerichtlichen Maßnahmen und im äußersten Fall theoretisch auch zum Widerruf der Approbation durch die zuständige Landesgesundheitsbehörde führen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen (... StrÄndG)
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 299a Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU und völkerrechtlichen Verträgen
IV. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Sonstige Kosten
5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 299a
Zu § 299a
Zu § 299a
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
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Drucksache 276/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Behandlung von Gutscheinen COM(2012) 206 final
... Es gibt unterschiedliche Arten von Gutscheinen. Einige werden entgeltlich ausgestellt und können derzeit je nach Mitgliedstaat entweder beim Verkauf oder bei der Einlösung besteuert werden. Gutscheine können auch unentgeltlich ausgestellt werden und dem Inhaber einen Anspruch auf die kostenfreie Lieferung von Gegenständen oder kostenfreie Dienstleistungen verleihen. Eine solche Leistung kann als Werbegeschenk angesehen werden. Ein kostenloser Rabattgutschein, der dem Inhaber den Anspruch auf einen Rabatt bei einem späteren Umsatz verleiht, kann als bloße Verpflichtung angesehen werden, einen Preisnachlass zu gewähren.
Drucksache 144/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Schattenbankwesen COM(2012) 102 final
... Speziell könnten sie sich u.a. mit folgenden Themen befassen: umsichtige Sicherheitenverwaltung; Praktiken bei der Reinvestition der für besicherte Wertpapiere erhaltenen Barmittel, Wiederverwendung von Sicherheiten (Weiterverpfändung), Wege zur Erhöhung der Transparenz sowohl an den Märkten als auch für die Aufsichtsbehörden und Rolle der Marktinfrastruktur. Den aus Wertpapierleihgeschäften, Sicherheitenverwaltung und Pensionsgeschäften resultierenden Hebeleffekten sollte nach Auffassung der Kommission besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden, um zu gewährleisten, dass die Aufsichtsbehörden über präzise Informationen verfügen, um diese Hebeleffekte zu bewerten, und Instrumente zur Hand haben, um sie zu steuern und ihre zu starken prozyklischen Wirkungen zu verhindern. Auch das Insolvenzrecht und seine Auswirkungen auf Sicherheiten sollten überprüft werden, um international u.a. bei den
Drucksache 789/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel - und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
... rechtlichen Anforderungen nicht entspricht und seine Verfütterung deswegen Schäden verursacht, dafür Sorge zu tragen, dass eine Versicherung zur Deckung dieser Schäden besteht. Mit dieser Regelung werden die Ausführungen unter Punkt 6 des Aktionsplan Verbraucherschutz in der Futtermittelkette aufgegriffen, wonach bei einer Absicherung von Haftungsrisiken insbesondere den Fällen besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss, in denen Futtermittel, die den Rechtsvorschriften nicht entsprechen, nur zu einem geringen Anteil in andere Fu termittel eingemischt werden mit der t
Drucksache 611/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die umfassenden Risiko- und Sicherheitsbewertungen ("Stresstests") von Kernkraftwerken in der Europäischen Union und damit verbundene Tätigkeiten - COM(2012) 571 final; Ratsdok. 14400/12
... Bei den Euratom-Forschungs- und Innovationsmaßnahmen (Horizont 2020) sollte den Lehren aus Fukushima besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. In diesem Bereich ist eine bessere Koordinierung zwischen einzelstaatlichen, europäischen und internationalen Maßnahmen erforderlich. Mit Blick auf die kontinuierliche Verbesserung und Harmonisierung der Sicherheitskultur sollte der weitere Informationsaustausch über empfehlenswerte Methoden gefördert werden.
Drucksache 110/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Rohstoffe für das künftige Wohlergehen Europas nutzbar machen - Vorschlag für eine Europäische Innovationspartnerschaft für Rohstoffe - COM(2012) 82 final
... AP 5 - darin wird die Rolle des globalen Marktplatzes bei der Sicherung des Zugangs zu Rohstoffen und der Förderung des Einsatzes umweltfreundlicher Förder- und Verarbeitungstechnologien anerkannt; ferner wird möglicherweise auf Forschung und Innovation, auf eine Verbesserung der Wissensbasis, der Handelspolitik und des Dialogs über Grundsatzfragen mit internationalen Organisationen wie der Afrikanischen Union, der OECD, der Weltbank, der G20 und im Rahmen der bilateralen Beziehungen eingegangen. Besondere Beachtung wird der Möglichkeit größerer Synergien zwischen dieser Initiative und den verschiedenen Maßnahmen zugunsten der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG) geschenkt.
Drucksache 214/12
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... G. in der Erwägung, dass die Möglichkeit der Mobilität allen offenstehen sollte und dass die Mobilität einen Grundpfeiler der Reform der Hochschulbildung darstellt; in der Erwägung, dass die Mobilität der Studenten letztlich dazu beitragen kann, die berufliche Mobilität zu fördern; und in der Erwägung, dass der Zugänglichkeit für alle auch während des gesamten Prozesses Beachtung geschenkt werden muss;
Drucksache 296/12
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Elfte Verordnung zur Änderung futtermittel rechtlicher Verordnungen
... eingeführten Regelungen daher ergänzt und damit abgerundet werden. Gerade das Dioxin-Geschehen Anfang des Jahres 2011 in Deutschland hat gezeigt, dass beim Handel mit losen Ölen und Fetten und daraus hergestellten Stoffen der Kennzeichnung dieser Stoffe besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss.
Drucksache 684/12
Gesetzesantrag der Länder Hessen, Bremen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts 2013 (StVereinfG 2013)
... Darüber hinaus wird auch der mit der Freigrenze verfolgte Vereinfachungseffekt nur vordergründig erreicht. Die Zielsetzung, für Bagatellbezüge das ansonsten obligatorische Bewertungserfordernis auszublenden, läuft insoweit leer, als der Arbeitgeber angesichts der Vielzahl in Betracht kommender Sachbezüge eine Überschreitung der Monatsgrenze befürchten muss. Schon aus Haftungsgründen ist deshalb die Überwachung der Freigrenze erforderlich, was wiederum deren - wenn auch zunächst nur überschlägige - Einzelbewertung voraussetzt. Hinzu kommt die erforderliche Abgrenzung sonstiger steuerlicher Bagatellgrenzen, wie z.B. für Aufmerksamkeiten bis 40 Euro, sog. Streuwerbeartikel bis 10 Euro, oder für den Bereich der nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben Geschenke bis 35 Euro.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E. 2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 2 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil:
B. Besonderer Teil:
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4a
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Beispiel 1:
Beispiel 2:
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
5 Beispiel:
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Satz 9
Zu Buchstabe j
Satz 2
Zu Buchstabe k
Zu Buchstabe l
Zu Buchstabe m
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Absatz 1b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
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Drucksache 544/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen - COM(2012) 499 final
... (7) "Spende" Bargeldgeschenke und andere Sachspenden (Gegenstände oder Dienstleistungen), die für die betreffende europäische politische Partei oder europäische politische Stiftung einen wirtschaftlichen Vorteil darstellen.
Drucksache 681/12
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien 2008 (Einkommensteuer- Änderungsrichtlinien 2012 - EStÄR 2012)
... "(3) 1Zu den Kosten für die allgemeine Verwaltung gehören u.a. die Aufwendungen für Geschäftsleitung, Einkauf und Wareneingang, Betriebsrat, Personalbüro, Nachrichtenwesen, Ausbildungswesen, Rechnungswesen - z.B. Buchführung, Betriebsabrechnung, Statistik und Kalkulation -, Feuerwehr, Werkschutz sowie allgemeine Fürsorge einschließlich Betriebskrankenkasse. 2Zu den Aufwendungen für soziale Einrichtungen gehören z.B. Aufwendungen für Kantine einschließlich der Essenszuschüsse sowie für Freizeitgestaltung der Arbeitnehmer. 3Freiwillige soziale Leistungen sind nur Aufwendungen, die nicht arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich vereinbart worden sind; hierzu können z.B. Jubiläumsgeschenke, Wohnungs- und andere freiwillige Beihilfen, Weihnachtszuwendungen oder Aufwendungen für die Beteiligung der Arbeitnehmer am Ergebnis des Unternehmens gehören. 4Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung sind Beiträge an Direktversicherungen und Pensionsfonds, Zuwendungen an Pensions- und Unterstützungskassen sowie Zuführungen zu Pensionsrückstellungen."
Drucksache 409/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Den Verbraucher auf den Geschmack bringen - eine Strategie mit hohem europäischen Mehrwert zur Absatzförderung für Europas Agrarerzeugnisse KOM (2011) 436 endg.
... Die in diesem Grünbuch angesprochenen Probleme und Fragestellungen sind grundlegende Aspekte, denen bei der Entwicklung eines gemeinsamen Strategierahmens für die Informations- und Absatzförderungspolitik für EU-Agrarerzeugnisse und der dazugehörigen Instrumente besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss.
Drucksache 872/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschaftsinstruments KOM (2011) 839 endg.
... • Verknüpfung mit internen Instrumenten/Politikbereichen: Im Rahmen der ENP wird eine schrittweise politische Assoziierung und wirtschaftliche Integration der Partnerländer mit der EU angestrebt. Die internen EU-Politiken und marktwirtschaftlichen Grundsätze sind zentrale Bezugspunkte in diesem Prozess. Verschiedene Initiativen für die EU-Nachbarländer haben eine grenzübergreifend Dimension, die bislang nur in sehr begrenztem Umfang berücksichtigt wurde. Eine bemerkenswerte Ausnahme bildet die grenzübergreifende Zusammenarbeit, die die gemeinsame Bewältigung von Herausforderungen und Verwirklichung von Zielen im Rahmen eines einheitlichen Regelwerks ermöglicht und dafür die Bündelung von EU-Haushaltsmitteln für die interne Politik und das auswärtige Handeln vorsieht. Auch in anderen Bereichen wie Infrastruktur, Energie1, Verkehr2, KMU3, Entwicklung und industrielle Zusammenarbeit, einschließlich im Tourismussektor, IKT4, Beschäftigung und Sozialpolitik5, Migration und Sicherheit, Justizwesen, Bekämpfung des Drogenhandels, Hochschulbildung, Kultur, Forschung und Innovation6, Umwelt, Bewältigung des Klimawandels7, Katastrophenresilienz und Zusammenarbeit bei maritimen Angelegenheiten müssen EU-interne Politiken und Instrumente, ENP und das Europäische Nachbarschaftsinstrument enger miteinander verknüpft werden. Vor diesem Hintergrund wird die ENI-Verordnung im Einklang mit der Strategie Europa 2020 Komplementarität, Kohärenz und systematische Einbeziehung der prioritären Politikbereiche der EU fördern, den Schwerpunkt jedoch weiterhin auf die Umsetzung der wesentlichen ENP-Ziele legen. Im Rahmen der ENP wird den Partnerländern die Möglichkeit geboten, sich an den Agenturen und Programmen der EU zu beteiligen. Entsprechend muss der langfristigen Finanzierung der Teilnahme von ENP-Partnerländern an EU-Agenturen und - Programmen angemessene Beachtung geschenkt und dafür ggf. ein Beitrag aus dem ENI über einen geeigneten und zuverlässigen Mechanismus bereitgestellt werden.
Drucksache 366/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission:
... Der Rahmenbeschluss macht die Zustimmung der verurteilten Person zu der Überstellung entbehrlich. Dies bedeutet, dass der Möglichkeit einer Verletzung der Grundrechte nach der Überstellung noch größere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Weithin verfügbare Informationen über die Haftbedingungen und die Strafjustizsysteme in anderen Mitgliedstaaten ermöglichen es den Ausstellungsstaaten, alle wichtigen Faktoren zu berücksichtigen, bevor sie eine Überstellung in die Wege leiten.
Drucksache 67/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. Februar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft
... 2. die Gegenstände des Anfangsvermögens, die ein Ehegatte während des Güterstands Verwandten in gerader Linie geschenkt hat.
Drucksache 800/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen KOM (2011) 778 endg.
... Die Maßnahmen, die unmittelbar nach der Finanzkrise in Europa und in anderen Teilen der Welt getroffen wurden, waren in erster Linie auf die dringend notwendige Stabilisierung des Finanzsystems gerichtet. Während die Rolle, die Banken, Hedgefonds, Ratingagenturen, Aufsichtsbehörden und Zentralbanken bei der Krise gespielt haben, bei zahlreichen Anlässen gründlich hinterfragt und analysiert worden ist, wurde der Rolle, die die Abschlussprüfer bei der Krise gespielt haben - bzw. hätten spielen sollen - nur geringe oder gar keine Beachtung geschenkt. Angesichts der Tatsache, dass viele Banken von 2007 bis 2009 sowohl bei Bilanzposten als auch bei außerbilanziellen Positionen erhebliche Verluste verzeichnet haben, ist es für viele Bürger und Anleger nur schwer verständlich, wie die Abschlussprüfer ihren Mandanten (insbesondere Banken) für diese Zeiträume saubere Vermerke liefern konnten.
Drucksache 232/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Binnenmarktakte - Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen "Gemeinsam für neues Wachstum" KOM (2011) 206 endg.
... Integratives Wachstum bedeutet auch, dass den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen besonderes Augenmerk geschenkt wird, damit auch sie die Vorteile des Binnenmarkts nutzen können. So gilt es beispielsweise, Menschen mit eingeschränkter Mobilität das Reisen zu erleichtern oder Menschen mit Sehbehinderungen breiteren Zugang zum Lesen zu ermöglichen.
Drucksache 176/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Online-Gewinnspiele im Binnenmarkt KOM (2011) 128 endg.
... Zur Verkaufsförderung zählen Preisnachlässe jeder Art, Prämienangebote, Geschenke, Preisausschreiben und Gewinnspiele. Es handelt sich hier um ein äußerst vielseitiges Instrument, das sich flexibel an die jeweiligen Zwecke anpassen lässt: Erschließung neuer Märkte mit Hilfe innovativer Produkte, Kundenbindung, kurzfristige Absatzförderung oder rasche Reaktion auf rückläufige Verkaufszahlen. Besonders häufig genutzte Formen der Verkaufsförderung sind Registrierungs- und Einzahlungsboni, bei denen eine bestimmte Geldsumme für die Eröffnung eines Spielerkontos gezahlt bzw. das Konto eines bereits registrierten Kunden finanziell aufgestockt wird.
Grünbuch Online-Gewinnspiele im Binnenmarkt
1. die Regulierung von ONLINE-GEWINNSPIELEN in der EU: JÜNGSTE Entwicklungen Aktuelle Herausforderungen AUS Sicht des Binnenmarkts
1.1. Zweck dieser Konsultation
1.2. Online-Glücksspiele in der EU: aktuelle Lage
Der Sektor der Online-Gewinnspiele in der EU
2. SCHLÜSSELFRAGEN DIESER Konsultation
2.1. Definition und Organisation von Online-Gewinnspielen
5 Definitionen
2.2. Verbundene Dienste, die Anbieter von Online-Gewinnspieldiensten erbringen und/oder nutzen
2.3. Ziele des Allgemeininteresses
2.3.1. Verbraucherschutz
Problematisches Spielverhalten
5 Spielsucht
Schutz von Minderjährigen und anderen gefährdeten Personen
Zugang von Minderjährigen zu Zahlungssystemen
- Minderjährige und das Marketing von Online-Gewinnspielen
- Andere gefährdete Spielertypen
2.3.2. Öffentliche Ordnung Betrugsbekämpfung
Verhinderung von Geldwäsche
Vermeidung anderer Arten der Kriminalität
2.3.3. Finanzierung von gemeinnützigen und im Allgemeininteresse liegenden Tätigkeiten sowie von Sportereignissen, die Gegenstand von Online-Wetten sind
Verwendung der Einnahmen
Grundsatz des Mittelrückflusses zum Veranstalter des Ereignisses
Das „Freifahrt-Risiko“ bei Online-Gewinnspielen
2.4. Durchsetzung und damit verbundene Fragen
Die Glücksspielbehörden der Mitgliedstaaten
5 Verwaltungszusammenarbeit
Stärkere Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten
Blockierung von Zahlungen und Haftungsregelungen für Diensteanbieter
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Drucksache 648/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 3/2008 des Rates über Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern KOM (2011) 663 endg.
... In Bezug auf die Absatzförderung für frisches Obst und Gemüse wird Absatzförderungsmaßnahmen, die sich an Kinder in Schulen richten, besondere Aufmerksamkeit geschenkt.
Drucksache 305/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums - Förderung von Kreativität und Innovation zur Gewährleistung von Wirtschaftswachstum, hochwertigen Arbeitsplätzen sowie erstklassigen Produkten und Dienstleistungen in Europa KOM (2011) 287 endg.
... Aus diesem Grund wird die Kommission 2011 Vorschläge zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die gemeinsame Verwaltung von Urheberrechten vorlegen, der eine Mehrgebietslizenzierung sowie eine gesamteuropäische Lizenzierung ermöglicht. Zwar ist die Schwerpunktsetzung auf eine grenzübergreifende Verwaltung von Urheberrechten im Online-Umfeld mit Blick auf die Entwicklung eines digitalen Marktes für kulturelle Produkte und Dienstleistungen von besonderer Bedeutung, doch sollte auch den Regelungsstrukturen anderer Formen gemeinsam verwalteter Rechte Beachtung geschenkt werden.
Drucksache 583/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur bestätigenden Regelung verschiedener steuerlicher und verkehrsrechtlicher Vorschriften des Haushaltsbegleitgesetzes 2004
... in der Fassung des HBeglG 2004 wiederholend neu gefasst wird. Die begrenzte Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für Geschenke wurde entsprechend dem Vorschlag aus der sog. Koch-Steinbrück-Liste auf 35 Euro gesenkt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 2 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 3 Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Artikel 6 Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Wohnungsbauprämiengesetzes
Artikel 8 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
3 Gesetzgebungskompetenz
3 Nachhaltigkeit
Finanzielle Auswirkungen
Sonstige Kosten
3 Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1415: Entwurf für ein Gesetz zur bestätigenden Regelung verschiedener steuerlicher und verkehrsrechtlicher Vorschriften des Haushaltsbegleitgesetzes 2004
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Drucksache 33/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ausführungsgesetzes zur Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen (Ausführungsgesetz zur EU-Ratingverordnung)
... 21. entgegen Artikel 7 Absatz 3 in Verbindung mit Anhang I Abschnitt C Absatz 4 nicht sicherstellt, dass eine dort genannte Person Geld, ein Geschenk oder einen Vorteil nicht akquiriert oder akzeptiert,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Abschnitt 3a Ratingagenturen
§ 17 Überwachung von Ratingagenturen
Abschnitt 3a Ratingagenturen
§ 17 Überwachung von Ratingagenturen
Artikel 2 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt der Gesetzgebung
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU
V. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1129: .. Entwurf für ein Rahmengesetz zur EU-Verordnung über Ratingagenturen .. Entwurf für eine Zehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
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Drucksache 737/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Handel, Wachstum und Weltgeschehen - Handelspolitik als Kernbestandteil der EU-Strategie Europa 2020 KOM (2010) 612 endg.
... Besondere Aufmerksamkeit wird der internationalen Zollzusammenarbeit im Rahmen bilateraler Abkommen und in der Weltzollorganisation geschenkt werden. Effiziente Zollverfahren verringern die Befolgungskosten für Händler, erleichtern den legalen Handel und helfen uns, die zunehmende Gefährdung der Sicherheit und der Rechte des geistigen Eigentums einzudämmen.
Drucksache 452/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Juni 2010 zur Demokratischen Republik Kongo: der Fall Floribert Chebeya Bahizire
... 10. betont die Tatsache, dass die EU und die Demokratische Republik Kongo Unterzeichner des Abkommens von Cotonou sind, in dem ausdrücklich auf die Verantwortung aller Parteien im Hinblick auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verwiesen wird; fordert, dass diesen Themen im Zusammenhang mit der Bewertung des Abkommens besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird;
Drucksache 662/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission zum Ausbau der E-Beschaffung in der EU KOM (2010) 571 endg.
... b) Vor der Zuschlagserteilung: Bei der elektronischen Veröffentlichung und Verbreitung von Informationen über Ausschreibungen wurden enorme Fortschritte erzielt. Bei der Entwicklung gemeinsamer Ansätze, Standards oder Muster für die Einreichung und Bearbeitung von Angeboten per Internet waren die Fortschritte allerdings sehr viel geringer. In diesem Bereich liegen die wahren Effizienzreserven (und Herausforderungen) der e-Beschaffung. Es wurden zwar Lösungen für einzelne e-Procurement-Plattformen entwickelt, der Angleichung der Methoden und Konzepte für die elektronische Einreichung von Angeboten wurde jedoch keine Beachtung geschenkt.
Drucksache 278/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Arbeitsunterlage der Dienststellen der Kommission: Konsultation über die künftige Politik für das transeuropäische Verkehrsnetz KOM (2010) 212 endg.
... Die Planung eines Kernnetzes soll andererseits nicht zu einem neuen Infrastrukturprogramm von enormem Umfang führen. Es soll vielmehr die Grundlage für ein effizientes, weniger kohlenstoffintensives, sicheres und vor Gefahren geschütztes Verkehrssystem bilden, wobei die Kontinuität laufender Projekte gesichert, der Beseitigung wichtiger Engpässe die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt und weitgehend auf bestehenden Infrastrukturen aufgebaut wird.
Drucksache 208/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. März 2010 zum Verbraucherschutz (2009/2137(INI))
... 2. befürchtet, dass die Aufteilung der Zuständigkeit für Verbraucherschutz auf die Amtsbereiche zweier Kommissionsmitglieder dazu führen könnte, dass den Verbrauchern in der neuen Kommission weniger Aufmerksamkeit geschenkt wird; befürchtet ferner, dass die neue organisatorische Einbettung in verschiedene Generaldirektionen zu einer Fragmentierung führen bzw. die Kohärenz und Wirksamkeit der Verbraucherpolitik beeinträchtigen könnte;
Drucksache 379/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über Ratingagenturen KOM (2010) 289 endg.
... l) Die Ratingagentur verstößt gegen Artikel 7 Absatz 3 in Verbindung mit Anhang I Abschnitt C Nummer 4, wenn sie nicht gewährleistet, dass die betreffenden Personen davon absehen, Geld, Geschenke oder Vorteile zu akquirieren oder zu akzeptieren.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Anhörung interessierter Kreise
3. Folgenabschätzung
4. Rechtliche Aspekte
4.1. Rechtsgrundlage
4.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
4.3. Einzelerläuterung zum Vorschlag
4.3.1. Änderungen zu Titel I Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
4.3.2. Änderungen zu Titel II Abgabe von Ratings
4.3.3. Änderungen zu Titel III Beaufsichtigung der Ratingtätigkeit
4.3.3.1. Änderungen zu Titel III Kapitel I Registrierungsverfahren
4.3.3.2. Änderungen zu Titel III Kapitel II Beaufsichtigung durch die ESMA
4.3.3.3. Änderungen zu Titel III Kapitel III Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden
4.3.4. Änderungen zu Titel IV Sanktionen, Ausschussverfahren, Berichterstattung und Übergangs- und Schlussbestimmungen
4.3.4.1. Änderungen zu Titel IV Kapitel I Sanktionen, Geldbußen, Zwangsgelder, Ausschussverfahren, übertragene Befugnisse und Berichterstattung
4.3.4.2. Änderungen zu Titel IV Kapitel II Übergangs- und Schlussbestimmungen
5. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009
Artikel 8a Informationen zu strukturierten Finanzinstrumenten
Artikel 8b Zugang zu Rating-Informationen
Artikel 9 Auslagerung
Artikel 15 Antrag auf Registrierung
Artikel 16 Prüfung des Antrags einer Ratingagentur auf Registrierung durch die ESMA
Artikel 17 Prüfung der Anträge einer Gruppe von Ratingagenturen auf Registrierung durch die ESMA
Artikel 18 Übermittlung der Entscheidung über die Registrierung,
Artikel 19 Registrierungs- und Aufsichtsgebühren
Artikel 20 Widerruf der Registrierung
Artikel 21 Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde
Artikel 23a Informationsersuchen
Artikel 23b Allgemeine Untersuchungen
Artikel 23c Prüfungen vor Ort
Artikel 24 Aufsichtsmaßnahmen der ESMA
Artikel 25 Anhörung der betreffenden Personen
Artikel 25a Für die Beaufsichtigung und rechtliche Durchsetzung von Artikel 4 Absatz 1 zuständige Behörden (Verwendung von Ratings)
Artikel 26 Pflicht zur Zusammenarbeit
Artikel 27 Informationsaustausch
Artikel 30 Delegierung von Aufgaben von der ESMA auf die zuständigen Behörden
Artikel 31 Mitteilungen und Ersuchen um Aussetzung der Ratings seitens der zuständigen Behörden
Artikel 32 Berufsgeheimnis
Artikel 34 Vereinbarung über Informationsaustausch
Artikel 35 Offenlegung von Informationen aus Drittländern
Artikel 36a Geldbußen
Artikel 36b Zwangsgelder
Artikel 36c Anhörung der betreffenden Personen
Artikel 36d Gemeinsame Bestimmungen für Geldbußen und Zwangsgelder
Artikel 36e Kontrolle durch den Gerichtshof
Artikel 37 Änderungen der Anhänge
Artikel 38 Ausschussverfahren
Artikel 38a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 38b Widerruf der Befugnisübertragung
Artikel 38c Einwände gegen delegierte Rechtsakte
Artikel 40a Übergangsmaßnahmen in Bezug auf die ESMA
Artikel 2 Inkrafttreten
Anhang I
Anhang II
Anhang III Sanktionen Verstöße
I. Verstöße im Zusammenhang mit Interessenkonflikten, organisatorischen oder operationellen Anforderungen
II. Verstöße im Zusammenhang mit Aufsichtstätigkeiten
III. Verstöße im Zusammenhang mit Vorschriften zur Offenlegung
Finanzbogen
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Drucksache 460/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein europäischer Raum der Straßenverkehrssicherheit - Leitlinien für die Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit 2011 - 2020 KOM (2010) 389 endg.
... Die Zahl der Unfälle mit Todesfolge und schweren Verletzungen, denen schwächere Verkehrsteilnehmer wie Motorrad- und Mopedfahrer, Radfahrer und Fußgänger zum Opfer fallen, ist hoch und steigt in einigen europäischen Staaten sogar weiter an. 2008 entfielen 45 % aller Todesfälle im Straßenverkehr auf diese Personengruppen. Statistiken (siehe nachstehendes Schaubild) zeigen, dass ihnen bislang nicht genug Aufmerksamkeit geschenkt wurde.
Drucksache 661/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... XII andererseits zu beantworten. In bestimmten Bereichen, insbesondere bei den Grundbedürfnissen, ist eine Gleichbehandlung auf Bundesebene wünschenswert. Bei bestimmten Einzel- oder Sonderbedürfnissen ist eine Einzelfallentscheidung durch den Sozialhilfeträger vorzuziehen. Zu den Grundbedürfnissen zählen insbesondere die Bereiche der Bildung, des Schulessens und des Schulobstes. Die Frage des Ferienjobs wurde als Einzelfallentscheidung ebenso wie die Entscheidung über Kommunionsgeschenke angesehen.
Drucksache 693/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 KOM (2010) 623 endg.
... Zusammengesetzte Erzeugnisse: Hauptziel ist die Änderung der Übergangsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Einfuhr zusammengesetzter Erzeugnisse (Entscheidung der Kommission 2007/275/EG). Dies hatte die Kommission bereits auf einer Sitzung des Ständigen Ausschusses fir die Lebensmittelkette und Tiergesundheit bei der Verlängerung der betreffenden Maßnahmen angekündigt. Der Vorschlag wird fir eine Angleichung der fir die Einfuhr zusammengesetzter Erzeugnisse geltenden veterinärrechtlichen Bestimmungen an die Hygienevorschriften sorgen und teilweise den unlauteren Wettbewerb zwischen Drittstaaten und Mitgliedstaaten beseitigen. Der Vorschlag sieht die Einfiihrung weiterer Genusstauglichkeitsbescheinigungen vor, wobei die Genusstauglichkeits- und Veterinärbescheinigungen nun in einem gemeinsamen Dokument zusammengefasst werden sollen, das fir alle Arten von Lebensmitteln tierischen Ursprungs verwendet werden kann (Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands). In einem nächsten Schritt sollen die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 überprüft werden, um sicherzustellen, dass fir zusammengesetzte Erzeugnisse risikogestützte Vorschriften gelten. Fleischuntersuchung: Ziel ist die Überarbeitung der Vorschriften zur Fleischuntersuchung, um sie den Entwicklungen der Tierseuchenlage bezüglich bestimmter Zoonosen anzupassen. Um einen stärker risikogeprägten Ansatz zu gewährleisten, sollen neu entstehende Risiken besser abgedeckt und begrenzten Risiken geringere Beachtung geschenkt werden. Die Initiative wird zusammen mit wichtigen Handelspartnern in Drittländern entwickelt, um die Ausfuhr zu erleichtern.
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