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"Geschlechtergleichstellung"
Drucksache 117/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Union der Gleichheit - Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020 - 2025 - COM(2020) 152 final
... 9. Einen besonderen Mehrwert sieht der Bundesrat darin, dass sich die Strategie auch neuen Themenfeldern öffnet und widmet. Im Zeitalter der Digitalisierung zeigt sich zum Beispiel, dass auch das Thema Künstliche Intelligenz (KI) im Kontext der Geschlechtergleichstellung beleuchtet werden kann. In Bezug auf die KI darf es nicht zu einer Diskriminierung von Frauen und Männern kommen, zum Beispiel durch Nutzung von bestimmten Algorithmen. Frauen sollten außerdem an der Gestaltung von KI mitwirken. Aus Sicht des Bundesrates ist es wichtig, sich diesen neuen Themenfeldern und Herausforderungen, die ebenfalls in der Zukunft wesentlich für die Gleichstellung der Geschlechter sein könnten, nicht zu verschließen.
Drucksache 117/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Union der Gleichheit - Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020 - 2025 - COM(2020) 152 final
... 7. Einen besonderen Mehrwert sieht der Bundesrat darin, dass sich die Strategie auch neuen Themenfeldern öffnet und widmet. Im Zeitalter der Digitalisierung zeigt sich zum Beispiel, dass auch das Thema Künstliche Intelligenz (KI) im Kontext der Geschlechtergleichstellung beleuchtet werden kann. In Bezug auf die KI darf es nicht zu einer Diskriminierung von Frauen und Männern kommen, zum Beispiel durch Nutzung von bestimmten Algorithmen. Frauen sollten außerdem an der Gestaltung von KI mitwirken. Aus Sicht des Bundesrates ist es wichtig, sich diesen neuen Themenfeldern und Herausforderungen, die ebenfalls in der Zukunft wesentlich für die Gleichstellung der Geschlechter sein könnten, nicht zu verschließen.
Drucksache 63/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Reflexionspapier der Kommission: Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030
... SDG 5: Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen
COM 2019 22 final
2 Allgemeines
2 Verkehrssektor
Nachhaltiges Finanzwesen
SDG 1: Armut in allen ihren Formen und überall beenden
SDG 5: Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen
SDG 8: Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern
SDG 10: Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern
Direktzuleitung der Stellungnahme
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Drucksache 536/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission: Jahresbericht 2017 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
... Dieser am 26. April 2017 angenommene Vorschlag52 ist Teil eines umfassenderen Maßnahmenpakets, mit dem darauf abgezielt wird, die Umsetzung des Grundsatzes der Geschlechtergleichstellung im Hinblick auf Chancen auf dem Arbeitsmarkt und die Gleichbehandlung am Arbeitsplatz sicherzustellen. Mit dem Vorschlag werden durch die Erhaltung oder Erweiterung geltender Rechte neue oder höhere Mindeststandards zur Schaffung von mehr Konvergenz zwischen den Mitgliedstaaten festgelegt.
ÜBER die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit Jahresbericht 2017
1. Einführung
2. Anwendung der Grundsätze durch die EU-ORGANE
2.1. Die Kommission
Taskforce für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Weniger, aber effizienteres Handeln
Subsidiaritäts - und Verhältnismäßigkeitsprüfung
5 Folgenabschätzungen
Evaluierungen und Fitness-Checks
2.2. Folgemaßnahmen zu begründeten Stellungnahmen der nationalen Parlamente
2.3. Das Europäische Parlament
2.4. Der Rat der Europäischen Union
2.5. Ausschuss der Regionen31
2.6. Gerichtshof der Europäischen Union
3. Wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT erhoben WURDEN
3.1. Vorschläge, zu denen 2017 die meisten begründeten Stellungnahmen eingingen
- Vorschlag über den Elektrizitätsbinnenmarkt
- Zwei Vorschläge des Dienstleistungspakets
- Vorschlag zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige
3.2 Verfahren der gelben Karte und politische Ergebnisse - der Fall der Europäischen Staatsanwaltschaft
4. SCHLUSSBEMERKUNG
Anhang des Berichts der Kommission Jahresbericht 2017 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit
Liste der Kommissionsdokumente, zu der die Kommission im Jahr 2017 begründete Stellungnahmen1 von nationalen Parlamenten hinsichtlich der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips erhalten hat
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Drucksache 116/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte - COM(2016) 127 final
... 5. Geschlechtergleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
Mitteilung
1. Einleitung
2. Warum eine europäische Säule sozialer Rechte?
2.1 Eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft
2.2 Überwindung der Krise mit Blick auf die Zukunft
2.3 Auf dem Weg zu einer vertieften und faireren Wirtschafts- und Währungsunion
2.4 Nutzung eines reichen Erfahrungsschatzes
3. Die europäische Säule sozialer Rechte: Rolle, Umfang und Rechtscharakter
3.1 Festlegung von Grundsätzen, die den Realitäten von heute und morgen gerecht werden
3.2 Ein Mehrwert für den Euro-Raum und die gesamte EU
4. Ziele der Konsultation
4.1 Angestrebte Ergebnisse
4.2 Mobilisierung für die Debatte
4.3 Strukturiertes Feedback
4.4 Informationen zur Debatte
5. Fragen für die Konsultation
Zur europäischen Säule sozialer Rechte
Anhang Erster vorläufiger Entwurf einer europäischen Säule sozialer Rechte im Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte
3 Erläuterungen
Kapitel I CHANCENGLEICHHEIT und ARBEITSMARKTZUGANG
1. Fertigkeiten, Bildung und lebenslanges Lernen
2. Flexible und sichere Arbeitsverträge
3. Sichere Berufsübergänge
4. Aktive Unterstützung für Beschäftigung
5. Geschlechtergleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
6. Chancengleichheit
Kapitel II FAIRE Arbeitsbedingungen
7. Beschäftigungsbedingungen
8. Löhne und Gehälter
9. Arbeitsschutz
10. Sozialer Dialog und Einbeziehung der Beschäftigten
Kapitel III ANGEMESSENER und NACHHALTIGER SOZIALSCHUTZ
11. Integrierte soziale Leistungen und Dienste
12. Gesundheitsversorgung und Krankenleistungen
13. Renten und Pensionen
14. Arbeitslosenleistungen
15. Mindesteinkommen
16. Menschen mit Behinderung
17. Langzeitpflege
18. Kinderbetreuung
19. Wohnraum
20. Zugang zu essenziellen Dienstleistungen
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Drucksache 369/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für den Zeitraum 2018 - 2022 COM(2016) 442 final
... - Gleichstellung und Nichtdiskriminierung: Erwartungsgemäß wird die Agentur auch weiterhin Daten über Diskriminierung und Gleichstellung erheben. Dieser Bereich spielte im Mehrjahresrahmen 2013-2017 eine zentrale Rolle, was auch so bleiben sollte. Um den Wortlaut dem letzten Mehrjahresrahmen gegenüber zu vereinfachen, sollte allgemein auf Gleichstellung und Nichtdiskriminierung Bezug genommen werden, anstatt die einzelnen in Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union genannten Diskriminierungsgründe aufzuzählen. Es ist anzumerken, dass Geschlechterfragen nur in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) angegangen werden sollten, das den besonderen Auftrag hat, Daten zur Geschlechtergleichstellung und zur Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu erheben. Die Agentur hat in den letzten Jahren eine Reihe maßgeblicher Berichte über Gleichstellung und Nichtdiskriminierung veröffentlicht (über Menschen mit Behinderungen35, Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung36 und über den Stand der Gleichbehandlung in der EU37). Die EU-Erhebung zu Minderheiten und Diskriminierung (EU-MIDIS II) 38 soll regelmäßig wiederholt werden, um Trends zu ermitteln. Die Agentur spielt zudem eine besondere Rolle im Rahmen des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Es ist wichtig, dass die Agentur ihre Tätigkeit im Bereich der Gleichstellung und Nichtdiskriminierung fortführt, um entsprechende Probleme vor Ort bewusst zu machen und die Politikgestaltung auf diesem Gebiet auch künftig zu unterstützen. Diese Meinung wird, wie durch die Konsultation verdeutlicht, von den Interessenträgern der Agentur und auch vom Verwaltungsrat der Agentur geteilt.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich und mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung
- Konsultation der Interessenträger sowie Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Mehrjahresrahmen
Artikel 2 Themenbereiche
Artikel 3 Komplementarität und Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Organisationen
Artikel 4 Inkrafttreten
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Drucksache 481/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Europäisches Jahr des Kulturerbes - COM(2016) 543 final
... (12) Darauf wird auch in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung22 hingewiesen, in der die Weltbürgerschaft, die kulturelle Vielfalt und der interkulturelle Dialog als übergeordnete Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung anerkannt werden. Darin wird ferner anerkannt, dass alle Kulturen und Zivilisationen zur nachhaltigen Entwicklung beitragen können und ganz entscheidend dafür sind, dass eine nachhaltige Entwicklung möglich ist. Die Kultur wird explizit in mehreren Zielen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung erwähnt, z.B. in Ziel 4 (Bildung), Ziel 5 (Geschlechtergleichstellung), Ziel 8 und Ziel 12 in Bezug auf den Tourismus (nachhaltiges Wachstum/nachhaltige Konsummuster) und insbesondere in Ziel 11 (städtisches Kulturerbe).
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Ziele
Artikel 3 Inhalt der Maßnahmen
Artikel 4 Koordinierung auf nationaler Ebene
Artikel 5 Koordinierung auf Unionsebene
Artikel 6 Internationale Zusammenarbeit
Artikel 7 Finanzierung
Artikel 8 Monitoring und Bewertung
Artikel 9 Dieser Beschluss tritt am
Artikel 10 Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am
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Drucksache 701/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Der erste Teil des Ziels Nr. 5 (Verwirklichung der Geschlechtergleichstellung und die Befähigung aller Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung) ist seit Beginn des europäischen Integrationsprozesses im Politik- und Rechtsrahmen der EU verankert. Zur Beseitigung der verbliebenen geschlechtsspezifischen Ungleichheiten werden neue politische Maßnahmen ausgearbeitet. Ziel Nr. 10 (Ungleichheit innerhalb von und zwischen Staaten verringern) steht ebenso im Zentrum der Sozialagenda der EU und ihrer Kohäsionspolitik.
Mitteilung
1. Einleitung: das ENGAGEMENT der EU für eine Nachhaltige Entwicklung
1.1 Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Ziele für die nachhaltige Entwicklung
1.2 Nächste Schritte für eine nachhaltige Zukunft Europas
2. Die Antwort EUROPAS auf die Agenda 2030
2.1 Darstellung der EU-Politikfelder, die zu den Nachhaltigkeitszielen beitragen
2.2. Beitrag der zehn Kommissionsprioritäten zur Agenda 2030
2.3. Die Europäische Union als engagierter globaler Partner bei der Umsetzung der Agenda 2030
3. WIE die EU die Umsetzung der Agenda 2030 VORANTREIBEN MÖCHTE
3.1. Politische Steuerung
3.2. Finanzierung
3.3. Messung der auf nationaler Ebene, auf Ebene der UN-Regionen, auf EU-Ebene und auf globaler Ebene erzielten Fortschritte
3.4. Gemeinsame Verantwortung für die Umsetzung und Anerkennung hervorragender Leistungen
4. Fazit
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Drucksache 510/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual" - COM(2015) 610 final
... 39. Der Bundesrat begrüßt, dass im Arbeitsprogramm der Kommission für das Jahr 2016 die Geschlechtergleichstellung als Priorität aufgegriffen wird und unterstützt die Schwerpunktsetzung auf die Work-Life-Balance erwerbstätiger Eltern und das Ziel einer höheren Erwerbsbeteiligung der Frauen.
Zur Vorlage insgesamt
REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten
Andere Dinge in Angriff nehmen - Die Dinge anders angehen
EU -Haushalt
Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung
2 Geschlechtergleichstellung
Gemeinsame Agrarpolitik
2 Tierschutzstrategie
2 Milchmarkt
2 Gentechnik
Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt
Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
Nachhaltigkeitsstrategie für Europa
Natura 2000
Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden
2 Kreislaufwirtschaftsstrategie
2 Energieunion
86. Hauptempfehlung des U:
87. Hilfsempfehlung des U:
Horizont 2020
Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis
Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte
Hin zu einer neuen Migrationspolitik
Eine Union des demokratischen Wandels
Direktzuleitung der Stellungnahme
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Drucksache 510/15 (Beschluss)
des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 - "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual" - COM(2015) 610 final
... 23. Der Bundesrat begrüßt, dass im Arbeitsprogramm der Kommission für das Jahr 2016 die Geschlechtergleichstellung als Priorität aufgegriffen wird und unterstützt die Schwerpunktsetzung auf die Work-Life-Balance erwerbstätiger Eltern und das Ziel einer höheren Erwerbsbeteiligung der Frauen.
Zur Vorlage insgesamt
REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten
EU -Haushalt
Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung
2 Geschlechtergleichstellung
Gemeinsame Agrarpolitik
2 Tierschutzstrategie
2 Milchmarkt
2 Gentechnik
Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt
Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
Nachhaltigkeitsstrategie für Europa
Natura 2000
Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden
2 Kreislaufwirtschaftsstrategie
2 Energieunion
Horizont 2020
Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis
Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion
Ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten
Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte
Hin zu einer neuen Migrationspolitik
Eine Union des demokratischen Wandels
Direktzuleitung der Stellungnahme
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Drucksache 173/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein menschenwürdiges Leben für alle - Beseitigung der Armut und Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft für die Welt - COM(2013) 92 final; Ratsdok. 7075/13
... Einbeziehung der Geschlechtergleichstellung und der Frauenrechten als Querschnittsthemen in alle Politikbereiche im Rahmen des
1. Einleitung
2. neue Globale Rahmenbedingungen, neue Herausforderungen, neue Chancen
3. auf den Fortschritten IM Rahmen der MDG und der RIO+20-KONFERENZ aufbauen
3.1. Bestandsaufnahme der Fortschritte bei den MDG
3.2. Wichtigste Ergebnisse und Zusagen der Rio+20-Konferenz
3.3. Umsetzung: Maßnahmen auf EU- und internationaler Ebene
3.4. Institutioneller Rahmen für nachhaltige Entwicklung und Umsetzungsmodalitäten
3.5. Öffentliche Konsultation
4. Integration von Nachhaltiger Entwicklung und Armutsbeseitigung in einen Übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015
4.1. Die wichtigsten Elemente eines übergreifenden Handlungsrahmens
4.1.1. Mindestlebensstandard
4.1.2. Triebkräfte für inklusives und nachhaltiges Wachstum
4.1.3. Nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen
4.1.4. Gleichheit, Fairness und Gerechtigkeit
4.1.5. Frieden und Sicherheit
5. auf dem Weg zu einem Übergreifenden Handlungsrahmen für die ZEIT NACH 2015
5.1. Zusammenführung der Aktionsstränge als Antwort auf künftige Herausforderungen
5.2. Grundsätze für einen übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015
5.2.1. Geltungsbereich
5.2.2. Art und Zahl der Ziele
5.2.3. Transparenz, Umsetzung und Rechenschaftspflicht
5.2.4. Kohärenz
5.3. Umsetzung des Handlungsrahmens: Eigenverantwortung und Rechenschaftspflicht der einzelnen Länder
6. die nächsten Schritte
Anhang I
Anhang II Öffentliche Konsultation
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Drucksache 414/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine verstärkte Partnerschaft im Europäischen Forschungsraum im Zeichen von Exzellenz und Wachstum - COM(2012) 392 final
... Zu weiteren Hindernissen gehören Strategien auf dem Gebiet der Humanressourcen, die zu schlechten Laufbahnaussichten für Nachwuchsforscherinnen und -forscher, ungeeigneten Vorgehensweisen auf dem Gebiet der Geschlechtergleichstellung, Hemmnissen im Bereich der sozialen Sicherheit und einer unzureichenden Mobilität zwischen Hochschulen und Unternehmen führen. Schließlich bringt nur einer von sechs Forschenden im Hochschulbereich Erfahrungen aus dem Privatsektor mit 35. Außerdem gibt es weiterhin Schwierigkeiten bei der gerechten Anerkennung akademischer Abschlüsse.
1. Der Europäische Forschungsraum vor einem neuen wirtschaftlichen politischen Hintergrund
Verbesserung der Forschungsleistungen Europas im Hinblick auf die Förderung von Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen
Definition des EFR - Öffnung und Verknüpfung der EU-Forschungssysteme
Die Schwerpunktbereiche des EFR
Aktueller Stand
Beispiele für Fortschritte beim Aufbau des EFR
2. Ein pragmatisches Konzept zur Vollendung des EFR bis 2014 - Verantwortung Handeln
2.1. Effektivere nationale Forschungssysteme
2.2. Optimale länderübergreifende Zusammenarbeit und entsprechender Wettbewerb
Wirkungsvolle Investitionen in Forschungsinfrastrukturen und deren effektive Nutzung
2.3. Ein offener Arbeitsmarkt für Forscherinnen und Forscher
2.4. Gleichstellung der Geschlechter und Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in der Forschung
2.5. Optimaler Austausch von, Zugang zu und Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen
3. Voraussetzungen für den Erfolg - Politischer Wille, Verantwortung, Formen der Leistungserbringung Transparenz
Forschungsakteure - Verantwortung für eine rasche Umsetzung
Die Kommission - mehr Unterstützung
Transparente Überwachung
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Drucksache 625/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
... In ihrem Gutachten für den ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung hat sich die Sachverständigenkommission daher mit Nachdruck für die Abschaffung der Subventionierung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen ausgesprochen. Aus der Perspektive der Geschlechtergleichstellung bezeichnete sie die gegenwärtige Minijobstrategie über den Lebensverlauf sogar als desaströs.
Drucksache 722/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen - COM(2012) 614 final
... Im Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter 2011-2020 vom 7. März 2011 erklärte der Rat, dass eine Geschlechtergleichstellungspolitik für Wirtschaftswachstum, Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit von wesentlicher Bedeutung ist, und forderte mit Nachdruck eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen auf allen Ebenen und in allen Bereichen, damit alle Talente in vollem Umfang genutzt werden.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
4 Hintergrund
Politischer Kontext
Ziel des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultationen der Beteiligten Parteien und Folgenabschätzungen
Konsultation und Fachwissen
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4 Rechtsgrundlage
4 Verhältnismäßigkeit
Wahl des Rechtsinstruments
Europäischer Wirtschaftsraum
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. AUSFÜHRLICHE Erläuterung der einzelnen Bestimmungen
Artikel 1 Ziel der Richtlinie
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Ausnahme kleiner und mittlerer Unternehmen
Artikel 4 Zielvorgaben für nicht geschäftsführende Direktoren/Aufsichtsratsmitglieder
Artikel 5 Zusätzliche Maßnahmen der Gesellschaften und Berichterstattung
Artikel 6 Sanktionen
Artikel 7 Mindestanforderungen
Artikel 9 , 10 und 11 Überprüfung, Inkrafttreten und Außerkrafttreten, Adressaten
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Ausnahme kleiner und mittlerer Unternehmen
Artikel 4 Zielvorgaben für nicht geschäftsführende Direktoren/Aufsichtsratsmitglieder
Artikel 5 Zusätzliche Maßnahmen der Gesellschaften und Berichterstattung
Artikel 6 Sanktionen
Artikel 7 Mindestanforderungen
Artikel 8 Umsetzung
Artikel 9 Überprüfung
Artikel 10 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Artikel 11 Adressaten
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Drucksache 872/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschaftsinstruments KOM (2011) 839 endg.
... (21) Geschlechtergleichstellung und Nichtdiskriminierung sollten als Querschnittsthemen grundsätzlich in alle Maßnahmen einbezogen werden, die im Rahmen dieser Verordnung durchgeführt werden.
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
Allgemeiner Hintergrund
Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung
2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
Konsultationen interessierter Kreise
Öffentliche Konsultation zur künftigen Finanzierung des auswärtigen Handelns der EU
Konsultationen in Zusammenhang mit der strategischen Überprüfung der ENP
Konsultationen interessierter Kreise zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit
Öffentliche Konsultationen zur EU-Entwicklungspolitik
4 Folgenabschätzung
• Option 0:
• Option 1:
• Option 2:
• Option 3:
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4 Subsidiarität
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Kernpunkte Ausführliche Erläuterung spezifischer Bestimmungen
4 Vereinfachung
Vorschlag
Titel I Ziele Grundsätze
Artikel 1 Allgemeine Zielsetzung und Anwendungsbereich
Artikel 2 Spezifische Ziele der Unterstützung der Union
Artikel 3 Strategischer Rahmen
Artikel 4 Differenzierung, Partnerschaft und Kofinanzierung
Artikel 5 Kohärenz und Geberkoordinierung
Titel II Programmierung Mittelzuweisung
Artikel 6 Programmarten
Artikel 7 Programmierung und indikative Mittelzuweisung für Länder- und Mehrländerrichtprogramme
Titel III Grenzübergreifende Zusammenarbeit
Artikel 8 Geografischer Anwendungsbereich
Artikel 9 Programmierung und Mittelzuweisung für grenzübergreifende Zusammenarbeit
Artikel 10 Gemeinsame operationelle Programme
Artikel 11 Verwaltung der gemeinsamen operationellen Programme
Artikel 12 Durchführungsbestimmungen für die grenzübergreifende Zusammenarbeit
Titel IV Schlussbestimmungen
Artikel 13 Änderung des Anhangs
Artikel 14 Ausübung der übertragenen Befugnisse
Artikel 15 Ausschuss
Artikel 16 Teilnahme im Anhang nicht genannter Drittländer
Artikel 17 Aussetzung der Unterstützung der Union
Artikel 18 Finanzieller Bezugsrahmen
Artikel 19 Europäischer Auswärtiger Dienst
Artikel 20 Inkrafttreten
Anhang Partnerländer im Sinne des Artikels 1
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Drucksache 237/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 10. betont, dass die Geschlechtergleichstellung eine der Voraussetzungen für nachhaltiges Wachstum, Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit und sozialen Zusammenhalt ist;
Drucksache 867/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Instrument für Heranführungshilfe (IPA II) KOM (2011) 838 endg.
... (8) Die Gewährung der Hilfe nach dieser Verordnung sollte entsprechend dem von der Union für jedes Empfängerland festgelegten erweiterungspolitischen Rahmen erfolgen, der durch das jährliche aus den Fortschrittsberichten und der Erweiterungsstrategie zusammengesetzte Erweiterungspaket, die Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen sowie die Europäischen bzw. die Beitrittspartnerschaften gebildet wird. Durch Fokussierung auf eine begrenzte Anzahl von Politikbereichen sollte die Hilfe dazu dienen, die Empfängerländer bei der Stärkung ihrer demokratischen Institutionen und der Rechtsstaatlichkeit, der Reform der Justiz und der öffentlichen Verwaltung, der Achtung der Grundrechte und der Förderung der Geschlechtergleichstellung und Nichtdiskriminierung zu unterstützen. Sie sollte auch zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung dieser Länder auf der Grundlage einer an die Strategie "Europa 2020" angelehnten Agenda für intelligentes, nachhaltiges und breitenwirksames Wachstum zur schrittweisen Erfüllung der Kopenhagener Kriterien beitragen. Die Kohärenz zwischen der finanziellen Hilfe und den allgemeinen Fortschritten bei der Umsetzung der Heranführungsstrategie sollte verstärkt werden.
Drucksache 821/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für den Zeitraum 2013-2017 KOM (2011) 880 endg.
... - Geschlechtergleichstellung;
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Mehrjahresrahmen 2007-2012
1.4. Europäisches Parlament und Rat
2. Konsultation
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Inhalt der vorgeschlagenen Maßnahme
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Ausführliche Erläuterung des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Mehrjahresrahmen
Artikel 2 Themenbereiche
Artikel 3 Komplementarität und Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Organisationen
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Drucksache 132/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union - 2009 (2009/2101(INI))
... 1. begrüßt, dass die Kommission in ihrem Bericht über die Gleichstellung von Frauen und Männern 2009 ganz durchgängig hervorgehoben hat, wie wichtig es ist, im Kontext eines im Wandel begriffenen wirtschaftlichen Umfelds die Maßnahmen zur Forderung der Geschlechtergleichstellung zu verstärken; betont jedoch, dass weitere konkrete Aktionen und neue politische Maßnahmen erforderlich sind;
Drucksache 223/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Rolle der EU in der globalen Gesundheitspolitik KOM (2010) 128 endg.
... Die EU sollte die Bemühungen von Drittländern um Formulierung wirksamer Strategien zur Mobilisierung eigener Einnahmen, zur Förderung einer fairen Finanzierung von Gesundheitssystemen und zur Entwicklung bzw. Stärkung sozialer Schutzmechanismen im Gesundheitssektor unterstützen. Dies ist im Erweiterungsprozess bereits der Fall: Hier werden die Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand, die Politik und die Praktiken der EU im Gesundheitsbereich regelmäßig von der Kommission überprüft. In den Entwicklungsländern sollte erwogen werden, die Patientengebühren durch faire Finanzierungsmechanismen zu ersetzen und dafür zu sorgen, dass die Zusagen hinsichtlich der staatlichen Mittelzuweisungen für den Gesundheitssektor tatsächlich eingehalten werden18. Die EU wird die WHO im Rahmen des geltenden Partnerschaftsabkommens dabei unterstützen, Finanzierungslücken in den Staatshaushalten im Bereich der Basisgesundheitsversorgung zu erfassen, zu analysieren und regelmäßige Schätzungen dazu abzugeben. Die EU sollte bei allen einschlägigen politischen Dialogen auf die sektorenübergreifende Natur der Gesundheitsproblematik und ihre engen Zusammenhänge zu Fragen der Geschlechtergleichstellung, Ernährung, Wasser- und Sanitärversorgung, Umweltqualität und Bildung hinweisen. Zusammen mit den Regionen und Ländern, die am stärksten von Mangelernährung bei Müttern und Kindern betroffen sind, sollte die EU die Formulierung und Durchführung staatlicher Ernährungsprogramme unterstützen die Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit und der Ernährungssicherheit miteinander kombinieren.
Mitteilung
Mitteilung
1. Bewältigung globaler Gesundheitsprobleme
Global Governance im Gesundheitsbereich und internationale Rahmenkonzepte
2. Die Legitimation des Handelns der EU
3. Die EU muss eine Vision entwickeln, ihre Stimme erheben und handeln
3.1. Governance als Herausforderung: Koordinierung der globalen Akteure durch starke Führung
3.2. Universalität: Zugang zur Gesundheitsversorgung für alle
3.3. Politikkohärenz: Gesundheitspolitik kann nicht isoliert betrieben werden
3.4. Wissen: Investitionen in eine Forschung, die allen zugute kommt
4. Ein verstärktes Engagement der EU
4.1. Eine demokratische und alle einbeziehende Governance
4.2. Eine qualitativ hochwertige medizinische Grundversorgung für alle: Zielländer, Inhalte und Modalitäten
4.3. Kohärenz zwischen den verschiedenen Bereichen der EU-Politik mit Bezug zur globalen Gesundheit
4.4. Forschung sowie Dialog und Maßnahmen, die evidenzbasiert sind
4.5 Bessere Ergebnisse durch verstärkte Koordinierung, Monitoring und Kapazitätenaufbau
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Drucksache 428/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2010 zur Union für den Mittelmeerraum (2009/2215(INI))
... 3. ermuntert die Regierungen der Mitgliedstaaten der UfM, den politischen Dialog eingehend zu überprüfen und zu verstärken; betont, dass Achtung und Verständnis auf beiden Seiten wesentliche Elemente dieses Dialogs sind, und weist darauf hin, dass die Förderung und die Achtung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte, seien sie bürgerlicher, politischer, wirtschaftlicher, sozialer oder kultureller Art, sowie der kollektiven Rechte eindeutig zu den Zielen dieser neuen Initiative gehören müssen, wofür vor allem die bestehenden Mechanismen gestärkt werden müssen; beharrt in diesem Rahmen darauf, dass die Freiheit der Meinungsäußerung sowie die Gedanken- und Glaubensfreiheit gewahrt und die Rechte der Minderheiten einschließlich der religiösen Minderheiten, geschützt werden müssen; betont, dass den Frauenrechten, der Geschlechtergleichstellung und dem Kampf gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung besondere Aufmerksamkeit gebührt; bekräftigt seine Unterstützung für die demokratischen politischen Organisationen und die Organisationen der Zivilgesellschaft am südlichen Ufer des Mittelmeers und würdigt die wertvolle Arbeit der Frauenorganisationen;
Drucksache 107/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 zu den Entwicklungsperspektiven für die Friedensschaffung und Nationenbildung im Anschluss an die Konfliktbeilegung (2008/2097(INI))
... - in Kenntnis der Gemeinsamen Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union: "Der Europäische Konsens", unterzeichnet am 20. Dezember 20051, und zwar insbesondere der Querschnittsthemen in Teil II Abschnitt 3.3: Demokratie, verantwortungsvolle Staatsführung, Menschenrechte, Rechte von Kindern und indigenen Völkern, ökologische Nachhaltigkeit, Geschlechtergleichstellung und Bekämpfung von HIV/AIDS,
Drucksache 141/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2009 zu der Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 2002/73/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (2008/2039(INI))
... G. in der Erwägung, dass viele Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie 2002/73/EG Schwierigkeiten hatten, insbesondere wenn es darum ging, konkrete und angemessene Maßnahmen zur Verbesserung der Geschlechtergleichstellung und der Verringerung der Diskriminierung in Bezug auf Beschäftigung, berufliche Bildung und beruflichen Aufstieg sowie Arbeitsbedingungen in ihre Gesetze einzubeziehen,
Drucksache 99/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 zu dem Europäischen Aktionsplan für berufliche Mobilität (2007-2010) (2008/2098(INI))
... 69. ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, die Mobilität schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen zu erleichtern und zur Beseitigung der entsprechenden Hindernisse beizutragen durch die Schaffung von mehr hochwertigen Arbeitsplätzen, die Bekämpfung von Diskriminierungen, die Bekämpfung neuer Formen der gesellschaftlichen Ausgrenzung, die Förderung der Geschlechtergleichstellung, die Unterstützung der Familie und die wirksame Gewährleistung des Zugangs zu Arbeitsplätzen, zu Wohnraumbeschaffungs- und Verkehrsdiensten;
Drucksache 266/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2008 zu dem Thema "Gleichstellung und Teilhabe – die Rolle der Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit " (2007/2182(INI))
... B. in der Erwägung, dass im Europäischen Entwicklungskonsens die Geschlechtergleichstellung als ein Grundprinzip herausgestellt und darin festgehalten wird, dass die Europäische Union "
Drucksache 979/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. November 2008 zu den Empfehlungen an die Kommission zur Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen (2008/2012(INI))
... C. in der Erwägung, dass die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für gleiche und gleichwertige Arbeit für die Verwirklichung der Geschlechtergleichstellung von entscheidender Bedeutung ist,
Drucksache 476/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Mai 2008 über die Folgemaßnahmen zur Pariser Erklärung von 2005 über die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe (2008/2048(INI))
... P. in der Erwägung, dass das derzeitige System der Beihilfenbewilligung häufig ungenügend ist, wodurch viele arme Länder und kritische Problemstellungen wie die Bereiche Gesundheit, Bildung, sozialer Zusammenhalt und Geschlechtergleichstellung - nur geringe Beihilfen erhalten,
Drucksache 982/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. November 2008 zu der Zukunft der Systeme der sozialen Sicherheit und der Renten: Ihre Finanzierung und der Trend zur Individualisierung (2007/2290(INI))
... K. in der Erwägung, dass die UN-Millenniumsentwicklungsziele aus dem Jahr 2000, insbesondere das Ziel Nr. 3, Geschlechtergleichstellung voraussetzen,
Drucksache 349/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts
... Durch entsprechende Einbeziehung sozialer, konkrete gleichstellungspolitische Kriterien enthaltende Aspekte in das Vergabewesen (hier insbes. § 97 Abs. 4 GWB-E) wird die dynamische Wechselwirkung zwischen Wirtschafts- sowie Beschäftigungs- und Sozialpolitik nicht systemwidrig gestört. Vielmehr würde eine entsprechende Würdigung den bestehenden Interdependenzen beider Rechtsgebiete gerecht. Auf diesem Wege würde ein wichtiger Beitrag zu messbareren evaluierbareren Durchsetzungsetzungsstandards der Geschlechtergleichstellung erzielt (siehe dazu Mitteilung der Kommission KOM (2001)
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 97 GWB
4. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a § 97 Abs. 3 GWB
5. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a § 97 Abs. 3 Satz 2 und 3 GWB
6. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 97 Abs. 4 Satz 2 und 3 GWB
7. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 97 Abs. 4 Satz 2a - neu - GWB entfällt bei Annahme von Ziffer 6
8. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 99 GWB
9. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 99 Abs. 1 Satz 1 GWB
10. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 99 Abs. 1 Satz 2, Satz 3 - neu - GWB
11. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe g - neu - § 99 Abs. 9 - neu - GWB
12. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 100 Abs. 2 GWB
14. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c § 101 Abs. 6 GWB
15. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe d § 101 Abs. 7 Satz 2 GWB
16. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe d § 101 Abs. 7 Satz 1 und 2 GWB
17. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101a Abs. 1 Satz 1 GWB
18. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101a Abs. 1 Satz 3 GWB
19. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101a Abs. 1 Satz 3 GWB
20. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101a Abs. 2 GWB
21. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101b Überschrift; Abs. 1 Satz 1, Satz 2 - neu -; Abs. 3 - neu - GWB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
24. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101b Abs. 2 GWB
25. Zu Artikel 1 Nr. 8 und 9 §§ 102 und 103 GWG
26. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a § 104 Abs. 2 GWB
27. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 106 Abs. 2 Satz 2 GWB
28. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 106a Abs. 3 Satz 2 - neu - GWB
29. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 3 GWB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
31. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 110 Abs. 1 Satz 2 und 3 GWB
32. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 110 Abs. 2 Satz 2 GWB
33. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 113 Abs. 1 Satz 3 GWB
34. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB Nr. 20 § 121 Abs. 1 Satz 1 GWB
35. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB , Nr. 20 § 121 Abs. 1 Satz 1 GWB
36. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 115 Abs. 2 Satz 3 und 4 GWB
37. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 115 Abs. 2 Satz 2, 3 GWB , Nr. 18 Buchstabe b § 118 Abs. 2 Satz 2, 3 GWB , Nr. 20 § 121 Abs. 1 Satz 2, 3 GWB
38. Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe d § 115 Abs. 4 GWB
39. Zu Artikel 1 Nr. 17a - *neu - § 115a - neu - GWB
§ 115a Ausschluss von abweichendem Landesrecht
40. Zu Artikel 1 Nr. 17a - *neu - § 116 Abs. 1 Satz 1 GWB
41. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe a § 118 Abs. 1 Satz 2 GWB
42. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe b § 118 Abs. 2 Satz 3 GWB
Zu § 118
43. Zu Artikel 1 Nr. 20 § 121 Abs. 1 Satz 3 GWB
Zu § 121
44. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe a § 128 Abs. 1 Satz 2 GWB
45. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe a § 128 Abs. 2 Satz 1 GWB
46. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb - neu - § 128 Abs. 3 Satz 4a - neu - GWB
47. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe c § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB *
48. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe c § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB
49. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe c § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB *
50. Zu Artikel 2 § 5 VgV
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Drucksache 463/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2008 zum Handel mit Roh- und Grundstoffen (2008/2051(INI))
... 30. fordert den Rat und die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass multilaterale, regionale und bilaterale Handelsabkommen, die die Europäische Union unterzeichnet, dem Ziel der nachhaltigen Entwicklung entsprechen; fordert die Kommission auf, die notwendigen Rechtsetzungsmaßnahmen zu ergreifen, um die Einbeziehung ihrer Bewertungen der nachhaltigen Auswirkungen des Handels in den Ausbau der Handelspolitik der Europäischen Union sicherzustellen, insbesondere unter dem Blickpunkt von Klima, Geschlechtergleichstellung und nachhaltiger Entwicklung;
Drucksache 682/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. September 2008 zu den Auswirkungen von Marketing und Werbung auf die Gleichstellung von Frauen und Männern (2008/2038(INI))
... 23. betont, dass die Grundsätze der Geschlechtergleichstellung durch die Medien mit Hilfe von Veröffentlichungen und Programmen, die auf unterschiedliche Altersgruppen ausgerichtet sind, verbreitet werden müssen, um bewährte Verfahren und die Achtung geschlechtsspezifischer Unterschiede allgemein bekanntzumachen;
Drucksache 814/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 zur Förderung der sozialen Integration und die Bekämpfung der Armut, einschließlich der Kinderarmut, in der EU (2008/2034(INI))
... 23. fordert die Kommission auf, die Armut und soziale Ausgrenzung von Kindern in einem weiter gefassten Kontext der EU-Politik zu betrachten und auch Themen wie Zuwanderung, Behinderung, Diskriminierung, Schutz der Kinder vor allen Formen der Misshandlung und des Missbrauchs, Kinder- und Erwachsenenbetreuer, Geschlechtergleichstellung, Unterstützung der Familien, aktive soziale Einbeziehung, Kleinkinderbetreuung und -erziehung, lebenslanges Lernen und Vereinbarung von Arbeits-, Privat- und Familienleben einzubeziehen;
Drucksache 950/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. November 2007 zu gemeinsamen Grundsätzen für den Flexicurity-Ansatz (2007/2209(INI))
... 16. stellt fest, dass Flexicurity auf dem Wege der Förderung eines gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger Beschäftigung für Frauen und Männer sowie der Schaffung von Möglichkeiten für eine Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben die Geschlechtergleichstellung vorantreiben und in die Tat umsetzen sollte, und zwar insbesondere in Anbetracht des Umstands, dass drei Viertel der seit dem Jahr 2000 in der Europäischen Union geschaffenen neuen Arbeitsplätze von Frauen besetzt werden - und dies bereits meistens im Rahmen flexibler und weniger sicherer Arbeitsverträge;
Drucksache 914/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. November 2007 zu der Rolle des Sports in der Erziehung (2007/2086 (INI))
... 55. anerkennt die Bedeutung der uneingeschränkten Teilnahme von Mädchen und Frauen auf allen Ebenen an sportlichen Aktivitäten; betrachtet Geschlechtergleichstellung und Nichtdiskriminierung als Ziele, die integraler Bestandteil der erzieherischen und sozialen Funktion des Sports sind; beharrt auf der Notwendigkeit, die Gleichheit beim Zugang und bei der Teilnahme von Frauen und Männern sowie Jungen und Mädchen auf allen Ebenen und in allen Funktionen und Bereichen des Sports unabhängig vom sozialen Umfeld zu gewährleisten, insbesondere von Menschen mit Behinderungen, da behinderte Frauen mehrfach diskriminiert werden können; betont ferner die wichtige Rolle des Sports für die öffentliche Gesundheit, insbesondere beim Kampf gegen die Fettleibigkeit, die derzeit 21 Millionen Kinder in der Europäischen Union betrifft;
Drucksache 895/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Oktober 2007 zum Stand der Beziehungen EU-Afrika (2007/2002(INI))
... 41. unterstreicht, dass NGO eigenständige Entwicklungsakteure sind, die wesentliche Beiträge in Bereichen wie Regierungsführung, Frieden und Konfliktlösung, Erbringung von Sozialdiensten, Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung, Armutsminderung und Wissenstransfer leisten; unterstreicht, dass sich die Partnerschaft EU-Afrika dem Grundsatz der Konsultation von NGO bei der Formulierung von Politik und bei den Umsetzungsprozessen sowie bei der Aufstellung der Entwicklungsagenda verschreiben sollte
Drucksache 521/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles KOM (2007) 424 endg.; Ratsdok. 12169/07
... Geschlechtergleichstellung, soziale Integration und Beschäftigung
Mitteilung
1. Einleitung
2. Das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern: Ein Komplexes und dauerhaftes Phänomen
2.1. Was ist mit Lohngefälle gemeint?
2.2. Grundzüge des Lohngefälles in der Europäischen Union
3. Bekämpfung der ungleichen Entlohnung von Frauen und Männern
3.1. Die Möglichkeiten zur Verbesserung des rechtlichen Rahmens und seiner Umsetzung analysieren
3.2. Europäische Strategie für Wachstum und Beschäftigung voll ausschöpfen
3.3. Bei den Arbeitgebern für die Gleichheit des Arbeitsentgelts werben
3.4. Den Austausch bewährter Verfahren auf Gemeinschaftsebene unterstützen
4. Schlussfolgerungen
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Drucksache 783/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. September 2007 zu der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union – 2007 (2007/2065(INI))
... 48. betont, dass der Europäische Sozialfonds spezifische Maßnahmen unterstützen muss, um den Zugang von Frauen zum Arbeitsmarkt und ihre Teilhabe wie auch das Gender Mainstreaming zu verbessern; ist der Auffassung, dass Regionalfonds eine Gender-Budget-Rubrik für die Finanzierung von Maßnahmen zur Förderung der Geschlechtergleichstellung und von Studien über die Auswirkungen der Frauenpolitik aufweisen sollten;
Drucksache 454/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Mai 2007 zu dem Thema "Menschenwürdige Arbeit für alle fördern " (2006/2240(INI))
... 14. hebt die Notwendigkeit hervor, die Transparenz der Arbeitsmärkte zu verbessern, so dass alle Arten von Arbeit (befristet oder unbefristet, Vollzeit oder Teilzeit sowie stundenweise bezahlt) angemeldet und angemessen bezahlt werden und die Rechte der Arbeitnehmer, die grundlegenden Arbeitsnormen, der soziale Dialog, der Sozialschutz (einschließlich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz) sowie die Geschlechtergleichstellung berücksichtigt werden;
Drucksache 919/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. November 2007 zum europäischen Interesse: Erfolg im Zeitalter der Globalisierung
... 9. fordert die Kommission auf, sich mit dem Problem der großen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten im Hinblick auf Umsetzung und Wirksamkeit der Beschäftigungsleitlinien zu befassen, indem sie dafür sorgt, dass die Mitgliedstaaten die Indikatoren und Ziele der Europäischen Beschäftigungsstrategie, die Instrumente des lebenslangen Lernens und die im europäischen Jugendpakt und dem europäischen Pakt für Geschlechtergleichstellung sowie in dem EU-Aktionsplan für Behinderte 2006-2007 enthaltenen Maßnahmen umfassender anwenden; fordert, dass all diese Verpflichtungen, Ziele und Bezugsgrößen uneingeschränkt in die Integrierten Leitlinien einbezogen werden, um die Kohärenz und Wirksamkeit der Europäischen Beschäftigungsstrategie zu verbessern;
Drucksache 229/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005
... (6) Der Generaldirektor wählt die Mitglieder des Prüfungsausschusses auf der Grundlage gerechter geographischer Vertretung, der Geschlechtergleichstellung, des Gleichgewichts von Sachverständigen aus entwickelten und Entwicklungsländern, der Vertretung vielfältiger wissenschaftlicher Auffassungen, Ansätze und praktischer Erfahrungen in unterschiedlichen Teilen der Welt und eines angemessenen Gleichgewichts verschiedener Disziplinen aus.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Schlussbemerkung
Internationale Gesundheitsvorschriften 2005 Übersetzung
Teil I Begriffsbestimmungen, Zweck und Anwendungsbereich, Grundsätze und zuständige Behörden
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Zweck und Anwendungsbereich
Artikel 3 Grundsätze
Artikel 4 Zuständige Behörden
Teil II Informationen und Gesundheitsschutzmaßnahmen
Artikel 5 Überwachung
Artikel 6 Meldung
Artikel 7 Weitergabe von Informationen während unerwarteter oder ungewöhnlicher Ereignisse betreffend die öffentliche Gesundheit
Artikel 8 Konsultation
Artikel 9 Andere Berichte
Artikel 10 Bestätigung
Artikel 11 Übermittlung von Informationen durch die WHO
Artikel 12 Feststellung einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite
Artikel 13 Gesundheitsschutzmaßnahmen
Artikel 14 Zusammenarbeit der WHO mit zwischenstaatlichen Organisationen und internationalen Organen
Teil III Empfehlungen
Artikel 15 Zeitlich befristete Empfehlungen
Artikel 16 Ständige Empfehlungen
Artikel 17 Kriterien für Empfehlungen
Artikel 18 Empfehlungen in Bezug auf Personen, Gepäck, Fracht, Container, Beförderungsmittel, Güter und Postpakete
Teil IV Grenzübergangsstellen
Artikel 19 Allgemeine Verpflichtungen
Artikel 20 Flughäfen und Häfen
Artikel 21 Landübergänge
Artikel 22 Aufgaben der zuständigen Behörden
Teil V Maßnahmen für die öffentliche Gesundheit
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 23 Gesundheitsmaßnahmen bei Ankunft und Abreise
Kapitel II Besondere Bestimmungen für Beförderungsmittel und Beförderer
Artikel 24 Beförderer
Artikel 25 Schiffe und Luftfahrzeuge auf der Durchfahrt bzw. Durchreise
Artikel 26 Zivile Lastwagen, Züge und Busse auf der Durchfahrt
Artikel 27 Betroffene Beförderungsmittel
Artikel 28 Schiffe und Luftfahrzeuge an Grenzübergangsstellen
Artikel 29 Zivile Lastwagen, Züge und Busse an Grenzübergangsstellen
Kapitel III Besondere Bestimmungen für Reisende
Artikel 30 Reisende unter Beobachtung zum Schutz der öffentlichen Gesundheit
Artikel 31 Gesundheitsmaßnahmen bei der Einreise von Reisenden
Artikel 32 Behandlung von Reisenden
Kapitel IV Besondere Bestimmungen für Güter, Container und Container-Verladeplätze
Artikel 33 Durchgangsgüter
Artikel 34 Container und Container-Verladeplätze
Teil VI Gesundheitsdokumente
Artikel 35 Allgemeine Regel
Artikel 36 Impfbescheinigungen oder Bescheinigungen über andere Prophylaxemaßnahmen
Artikel 37 Seegesundheitserklärung
Artikel 38 Allgemeine Erklärung für Luftfahrzeuge, Abschnitt über Gesundheit
Artikel 39 Schiffshygienebescheinigungen
Teil VII Gebühren
Artikel 40 Gebühren für Gesundheitsmaßnahmen in Bezug auf Reisende
Artikel 41 Gebühren für Gepäck, Fracht, Container, Beförderungsmittel, Güter oder Postpakete
Teil VIII Allgemeine Bestimmungen
Artikel 42 Durchführung von Gesundheitsmaßnahmen
Artikel 43 Zusätzliche Gesundheitsmaßnahmen
Artikel 44 Zusammenarbeit und Hilfe
Artikel 45 Ümgang mit personenbezogenen Daten
Artikel 46 Transport und Handhabung von biologischen Stoffen, Reagenzien und Materialien für Diagnosezwecke
Teil IX Die IGV-Sachverständigenliste, der Notfallausschuss und der Prüfungsausschuss
Kapitel I Die IGV-Sachverständigenliste
Artikel 47 Zusammensetzung
Kapitel II Der Notfallausschuss
Artikel 48 Aufgabenbereich und Zusammensetzung
Artikel 49 Verfahren
Kapitel III Der Prüfungsausschuss
Artikel 50 Aufgabenbereich und Zusammensetzung
Artikel 51 Geschäftsführung
Artikel 52 Berichte
Artikel 53 Verfahren für ständige Empfehlungen
Teil X Schlussbestimmungen
Artikel 54 Berichtswesen und Überprüfung
Artikel 55 Änderungen
Artikel 56 Beilegung von Streitigkeiten
Artikel 57 Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Übereinkünften
Artikel 58 Internationale Sanitätsabkommen und Gesundheitsvorschriften
Artikel 59 Inkrafttreten; Frist für Ablehnungen oder Vorbehalte
Artikel 60 Neue Mitgliedstaaten der WHO
Artikel 61 Ablehnung
Artikel 62 Vorbehalte
Artikel 63 Rücknahme von Ablehnungen und Vorbehalten
Artikel 64 Staaten, die nicht Mitglieder der WHO sind
Artikel 65 Notifikationen durch den Generaldirektor
Artikel 66 Verbindliche Wortlaute
Anlage 1
A. Geforderte Kernkapazitäten für die Überwachung und Reaktion
B. Von benannten Flughäfen, Häfen und Landübergängen geforderte Kernkapazitäten
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Drucksache 321/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den demografischen Herausforderungen und der Solidarität zwischen den Generationen (2005/2147(INI))
... 23. ist der Auffassung, dass die Geschlechtergleichstellung und die Bekämpfung der Diskriminierung von Frauen am Arbeitsplatz - sowohl hinsichtlich des Beschäftigungsniveaus als auch hinsichtlich der ihnen übertragenen Verantwortung wie auch hinsichtlich des Arbeitsentgelts - bei der Familiengründung, der Unterstützung von Familien und bei der Bekämpfung der sinkenden Geburtenraten in Europa eine wichtige und entscheidende Rolle spielen können und sollen;
Drucksache 929/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Frauen in der internationalen Politik (2006/2057(INI))
... A. in der Erwägung, dass die Beijing-Konferenz im Jahre 1995 richtungweisend war für Fortschritte bei der Geschlechtergleichstellung, auch im Hinblick auf die Vertretung der Frauen in der Politik,
Drucksache 500/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Finanzierungsinstruments für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte (Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte) KOM (2006) 354 endg.; Ratsdok. 11038/06
... 2. Die Förderung der Geschlechtergleichstellung, der Rechte von Kindern und indigenen Völkern sowie die Konfliktprävention werden, soweit angebracht, in alle in dieser Verordnung genannten Hilfemaßnahmen einbezogen.
Drucksache 187/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2006 bis 2010) KOM (2006) 92 endg.; Ratsdok. 7034/06
... • im Dialog mit den EU-Bürgerinnen - im Rahmen des Plans der Kommission für Demokratie, Dialog und Diskussion14 - Bewusstsein für die Geschlechtergleichstellung schaffen.
2 Einleitung
Teil I AKTIONSSCHWERPUNKTE für den Bereich Gleichstellung
1. GLEICHE Wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer
1.1 Beschäftigungsziele der Lissabon-Strategie
1.2 Nivellierung der geschlechterspezifischen Einkommensunterschiede
1.3 Frauen als Unternehmerinnen
1.4 Gleichstellung beim Sozialschutz und in der Armutsbekämpfung
1.5 Berücksichtigung der Geschlechterdimension im Gesundheitswesen
1.6 Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung vor allem von Immigrantinnen und weiblichen Angehörigen ethnischer Minderheiten
Zentrale Aktionen
2. bessere Vereinbarkeit von Beruf, Privat- und familienleben
2.1 Flexible Arbeitsregelungen
2.2 Ausbau der Betreuungsangebote
2.3 Bessere Vereinbarkeit
Zentrale Aktionen
3. FÖRDERUNG der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen
3.1 Frauen in der Politik
3.2 Frauen in wirtschaftlichen Entscheidungsprozessen
3.3 Frauen in Wissenschaft und Technik
Zentrale Aktionen
4. Bekämpfung geschlechterbezogener Gewalt und geschlechterbezogenen Menschenhandels
4.1 Geschlechterbezogene Gewalt
4.2 Menschenhandel
Zentrale Aktionen
5. ABBAU von Geschlechterstereotypen IN der Gesellschaft
5.1 Gegen Geschlechterstereotype in Bildung, Ausbildung und Kultur
5.2 Gegen Geschlechterstereotype am Arbeitsmarkt
5.3 Gegen Geschlechterstereotype in den Medien
Zentrale Aktionen
6. FÖRDERUNG der Geschlechtergleichstellung ausserhalb der EU
6.1 Durchsetzung des EU-Rechts in Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern15
6.2 Förderung der Gleichstellung in der Europäischen Nachbarschaftspolitik ENP , der Außen- und der Entwicklungspolitik
Zentrale Aktionen
Teil II politische Entscheidungsstrukturen und Gleichstellung
Zentrale Aktionen
Überwachung der Fortschritte
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Drucksache 84/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Entwicklung und Sport
... C. in der Erwägung, dass Projekte im Bereich Leibeserziehung und Sport zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele beitragen können, insbesondere in Bereichen wie Gesundheit, Bildung, gesellschaftliche Mobilisierung, Geschlechtergleichstellung, Umwelt und Frieden zwischen den Menschen,
Drucksache 184/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der derzeitigen Lage bei der Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und künftige Maßnahmen
... F. unter Hinweis darauf, dass Gewalt von Männern gegen Frauen ein weltweites Phänomen ist, das mit der ungleichen Verteilung von Geschlechtermacht verbunden ist, von der unsere Gesellschaft immer noch geprägt ist; mangelnde Geschlechtergleichstellung ist ebenfalls eine Ursache dafür, dass diese Art von Verbrechen nicht hinreichend untersucht und strafrechtlich verfolgt wird,
Drucksache 601/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit für alle - eine Rahmenstrategie" KOM (2005) 224 endg.; Ratsdok. 9884/05 KEP-AE-Nr. 051896
... Die EU hat langjährige Erfahrung in der Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und in der Förderung der Geschlechtergleichstellung. Sie wird in diesem Bereich auch weiterhin gezielt agieren. Die Kommission hat vor kurzem die Schaffung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen vorgeschlagen, das die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten bei der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Bekämpfung der Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts unterstützen soll1. Für das Jahr 2006 plant sie die Vorlage von Vorschlägen zum Follow-up der gegenwärtigen Rahmenstrategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005). Diese Mitteilung wird einen Fahrplan für die künftige Tätigkeit im Bereich der Geschlechtergleichstellung präsentieren.
Mitteilung
1. Einführung - der politische Kontext
2. auf die Anliegen der Stakeholder eingehen - Ergebnis der Konsultation zum Grünbuch
3. eine Rahmenstrategie für Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit
3.1. Einen wirksamen rechtlichen Schutz gegen Diskriminierungen gewährleisten
3.2. Bewertung der Notwendigkeit einer Ergänzung des gegenwärtigen Rechtsrahmens
3.3. Mainstreaming der Nichtdiskriminierung und der Chancengleichheit für alle
3.4. Innovation und bewährte Praktiken fördern und davon lernen
3.5. Sensibilisierung und Zusammenarbeit mit Stakeholdern
3.6. Gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung und sozialen Ausgrenzung benachteiligter ethnischer Minderheiten
3.7. Erweiterung, Beziehungen zu Drittländern und internationale Zusammenarbeit
4. Fazit
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Drucksache 605/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit einem Vorschlag für eine gemeinsame Erklärung des Rates, des Europäischen Parlaments und der Kommission:
... Aktionsplattform für Geschlechtergleichstellung, der Brüsseler Konferenz über die am wenigsten entwickelten Länder und bei der Erarbeitung des Monterreyer Konsenses über die Entwicklungsfinanzierung.
1. Eine gemeinsame Entwicklungsvision 5
2. Gemeinsame Grundsätze 8
3. Ausrichtung der Aktionen an einem gemeinsamen thematischen Rahmen
3. Bestimmung der Prioritäten in Absprache mit den Partnerländern 16
4. Ein breites Modalitätenspektrum je nach Bedarf und Leistungsfähigkeit 24
„Der Europäische Konsens“ Einleitung
Aktionsplattform für Geschlechtergleichstellung, der Brüsseler Konferenz über die am wenigsten entwickelten Länder und bei der Erarbeitung des Monterreyer Konsenses über die Entwicklungsfinanzierung.
ERSTER Teil Die Entwicklungsstrategie der Europäischen Union
1. eine gemeinsame Entwicklungsvision
1.1. Reichweite der Entwicklungspolitik
1.2. Werte, die die EU verbinden
1.3. Armutsverringerung als festes Ziel der internationalen Agenda
1.4. Weitere Ziele der EU im Entwicklungsbereich
1.5. Entwicklung als Strategie für eine gerechte Globalisierung
1.5.1. Die Verknüpfung von Entwicklung und der Sicherheit
1.5.2. ... von Entwicklung und Migration
1.5.3. ... von Entwicklung und Handel
1.5.4. ... zwischen Entwicklung und Umwelt
1.5.5. ... zwischen Entwicklung und sozialer Dimension der Globalisierung
2. gemeinsame Grundsätze
2.1. Eine Unterstützung der Leistungsfähigkeit
2.2. Beteiligung der Zivilgesellschaft
2.3. Ein vertiefter politischer Dialog
2.4. Einsatz für nicht tragfähige Staatsgebilde
3. Ausrichtung der Aktionen an einem gemeinsamen thematischen Rahmen
4. eine operative übersetzung der gemeinsamen Strategie
4.1. Aufstockung der Finanzmittel
4.2. Stärkung der Wirksamkeit der Hilfe
4.2.1. Gemeinsam handeln für mehr Koordinierung, Harmonisierung und Anpassung
4.2.2. Steigerung der Qualität der Hilfe unter anderem durch innovative und flexible Mechanismen
4.3. Gewährleistung der politischen Kohärenz im Dienste der Entwicklung
ZWEITER Teil RICHTSCHNUR für die Umsetzung der Entwicklungspolitik durch die Gemeinschaft
Anhang
1. Die besondere ROLLE der Kommission
2. EIN NACH Rahmenbedingungen und Bedürfnissen differenziertes Konzept
2.1. Differenzierung bei der Umsetzung der Entwicklungszusammenarbeit
2.2. Transparente Kriterien für die Mittelzuweisung
3. Bestimmung der Prioritäten in Absprache mit den Partnerländern
3.1. Der Grundsatz der Schwerpunktlegung bei gleichzeitiger Wahrung der Flexibilität
3.2. Der Beitrag der Gemeinschaft zur Umsetzung des gemeinsamen thematischen Rahmens
3.3. Stärkung des „Mainstreaming“-Konzepts
3.4. Unterstützung globaler Initiativen und weltweiter Fonds
4. Ein breites Modalitätenspektrum je nach Bedarf und Leistungsfähigkeit
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Drucksache 485/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 814. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2005
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zum "Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle (2007)" - Beitrag zu einer gerechten Gesellschaft KOM (2005) 225 endg.; Ratsdok. 9883/05
... Bei der Einrichtung und organisatorischen Ausgestaltung der Koordinierungs- bzw. Verwaltungsstelle ist daher unter Einbeziehung der für Frauen- und Gleichstellungspolitik zuständigen Stellen der Länder darauf zu achten, dass eine Gleichsetzung von Geschlechtergleichstellung mit Minderheitenschutz unterbleibt.
Drucksache 188/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen KOM (2005) 81 endg.; Ratsdok. 7244/05
... 3. Die Gleichstellung der Geschlechter erfordert einen mehrdimensionalen Ansatz und einen umfassenden Policymix in allen Politikbereichen, insbesondere Bildung, Beschäftigung und berufliche Entwicklung, Unternehmertum, gleiches Entgelt für gleiche Arbeit, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, einschließlich der Bereitstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen, und ausgewogene Beteiligung von Männern und Frauen an politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsprozessen. Die jüngste Erweiterung der Union hat die Vielfalt noch gesteigert, was im Bereich der Geschlechtergleichstellung seinen Ausdruck findet in einem unterschiedlichen Entwicklungsstand und Erfahrungsniveau.
Drucksache 22/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen COM(2018) 24 final
Drucksache 89/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine globale Partnerschaft für Armutsbeseitigung und nachhaltige Entwicklung nach 2015 COM(2015) 44 final
Drucksache 201/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz)
Drucksache 229/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über besondere Bestimmungen für das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie aus Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln unterstützte Ziel "Europäische territoriale Zusammenarbeit" (Interreg)
Drucksache 231/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms "Rechte und Werte"
Drucksache 232/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms "Justiz"
Drucksache 233/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm Kreatives Europa (2021 bis 2027) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1295/2013
Drucksache 260/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Drucksache 262/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont Europa"
Drucksache 351/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18 /EG/EU des Rates - COM(2017) 253 final
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