Übermittelt vom Bundesministerium der Finanzen am 8. März 2006 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union BGBl. I 1993 S. 313 ff.).
Die Vorlage ist von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften am 3. März 2006 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.
Hinweis: vgl.
Drucksache 470/00 = AE-Nr. 002228 und AE-Nr. 060693
Vom Umdruck der fremdsprachigen Anhänge ist abgesehen worden; sie werden als Folgedokumente an die Länder verteilt.
Einleitung
Dieser Fahrplan legt sechs Schwerpunkte für EU-Maßnahmen zur Gleichstellung für den Zeitraum 2006-2010 vor:
- gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer;
- Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben;
- ausgewogene Repräsentanz in Entscheidungsprozessen;
- Beseitigung aller Formen geschlechterbezogener Gewalt;
- Beseitigung von Geschlechterstereotypen;
- Förderung der Gleichstellung in Außen- und Entwicklungspolitik.
Für jeden Bereich werden vorrangige Ziele und Aktionen festgelegt. Die Kommission kann diese Ziele nicht allein erreichen, da viele Bereiche in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen. Daher steht der Fahrplan für das Engagement der Kommission, die Gleichstellungsagenda voranzubringen und die Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten und anderen Akteurinnen zu intensivieren.
Dieser Fahrplan baut auf den Erfahrungen der Rahmenstrategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern1 für den Zeitraum 2001-2005 auf. Er ist eine Kombination aus neuen Initiativen und der Stärkung bestehender erfolgreicher Tätigkeiten. Er bekräftigt den dualen Ansatz, der auf Gender Mainstreaming (der Förderung der Gleichstellung in Rahmen aller Politikbereiche und Tätigkeiten) und spezifischen Maßnahmen beruht.
Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein Grundrecht, ein gemeinsamer Wert der EU und eine Voraussetzung zur Erreichung der EU-Ziele für Wachstum, Beschäftigung und sozialen Zusammenhalt. Dank Rechtsvorschriften zur Gleichstellung, Gender Mainstreaming, spezifischen Maßnahmen zur Frauenförderung, Aktionsprogrammen, dem sozialen Dialog und dem Dialog mit der Zivilgesellschaft hat die EU deutliche Fortschritte im Bereich der Gleichstellung erzielt. Das Europäische Parlament ist dabei ein wichtiger Partner. Viele Frauen verfügen über die höchsten Bildungsabschlüsse, Frauen sind am Arbeitsmarkt stark vertreten und haben wichtige Positionen im öffentlichen Leben erreicht. Trotzdem bestehen nach wie vor Ungleichheiten, die sich noch verstärken könnten, da der globale Wettbewerb flexiblere und mobilere Arbeitskräfte verlangt. Frauen kann das stärker betreffen, da sie häufig gezwungen sind, sich zwischen Kindern und Karriere zu entscheiden, weil flexible Arbeitsregelungen und Betreuungseinrichtungen fehlen, weil Geschlechterstereotype sich hartnäckig halten und weil Männer einen deutlich geringeren Teil der familiären Verpflichtungen übernehmen. Die Position von Frauen am Arbeitsmarkt spiegelt die von ihnen erzielten Fortschritte, einschließlich in den für die Lissabon-Strategie zentralen Feldern wie der Bildung und der Forschung, nicht wider. Diese Verschwendung von Humankapital kann sich die EU nicht leisten. Gleichzeitig gefährden niedrige Geburtenraten und eine geringere Erwerbsbevölkerung die politische und wirtschaftliche Position der EU.
Die EU ist ein wichtiger Partner, wenn es um die weltweite Förderung der Gleichstellung geht. Aus der Globalisierung einen für alle Frauen und Männer positiven Faktor zu machen und der Armut den Kampf anzusagen, sind große Herausforderungen.
Kommunikationstechnologien begünstigen Verbrechen wie Menschenhandel und tragen zu ihrer Verbreitung bei.
Wenn die EU diese Herausforderungen bewältigen soll, müssen bei der Gleichstellung rascher Fortschritte erzielt werden, Gender Mainstreaming muss in allen Politikbereichen und vor allem in den im Fahrplan festgelegten Feldern verstärkt werden.
Teil I:
AKTIONSSCHWERPUNKTE für den Bereich Gleichstellung
1. GLEICHE Wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer
1.1 Beschäftigungsziele der Lissabon-Strategie
Die Lissabon-Strategie gibt eine Frauenbeschäftigungsquote von 60 % bis 2010 vor. Derzeit liegt sie bei 55,7 % und ist für ältere Frauen (55-64 Jahre) deutlich niedriger (31,7 %). Auch die Arbeitslosenquote ist für Frauen höher als für Männer (9,7 % gegenüber 7,8 %). Die Geschlechterdimension der Lissabon-Strategie für Arbeitsplätze und Wachstum muss gestärkt werden. Die Einhaltung der Gleichbehandlungsvorschriften und der wirksame Einsatz der neuen Strukturfonds (z.B. Maßnahmen in den Bereichen Ausbildung und unternehmerische Initiative) kann helfen, die Frauenbeschäftigungsquote zu erhöhen. Mit der Individualisierung der steuer- und sozialrechtlichen Ansprüche kann ebenfalls erreicht werden, dass sich Berufstätigkeit sowohl für Männer als auch für Frauen lohnt.
1.2 Nivellierung der geschlechterspezifischen Einkommensunterschiede
Trotz EU-Rechtsvorschriften zu gleichem Entgelt verdienen Frauen 15 % weniger als Männer2 und diese Differenz nimmt sehr viel langsamer ab als die Diskrepanz bei der Beschäftigungsquote. Ursachen für diesen sich hartnäckig haltenden Zustand sind direkte Diskriminierung und strukturelle Ungleichheiten, wie sektor- und berufsbezogene Segregation, unterschiedliche Arbeitsmuster, Zugang zu Aus- und Weiterbildung, Evaluierungs- und Gehaltssysteme, die Frauen benachteiligen, und Stereotype. Diese Problemstellungen erfordern einen mehrdimensionalen Ansatz und die Mobilisierung aller Betroffenen.
1.3 Frauen als Unternehmerinnen
Frauen stellen im Schnitt 30 % der Unternehmer/innen in der EU. Bei der Gründung eines Unternehmens, beim Zugang zu Finanzierungen und Ausbildung haben sie häufig mit größeren Problemen zu kämpfen als Männer. Die unternehmerische Initiative gibt, um die Zahl der Gründerinnen durch besseren Zugang zu Finanzierung und den Aufbau entsprechender Netzwerke zu erhöhen, müssen noch weiter umgesetzt werden.
1.4 Gleichstellung beim Sozialschutz und in der Armutsbekämpfung
Die Sozialsysteme sollten negative Anreize beseitigen, die Frauen und Männer davon abhalten in den Arbeitsmarkt einzutreten oder dort zu verbleiben, und gleichzeitig die Möglichkeit bieten, individuelle Pensionsansprüche zu akkumulieren. Trotzdem zeigt sich bei Frauen nach wie vor die Tendenz zu einer kürzeren oder unterbrochenen beruflichen Laufbahn, weshalb sie auch weniger Rechte und Ansprüche erwerben als Männer. Dadurch steigt die Gefahr der Verarmung, vor allem für Alleinerzieherinnen, ältere Frauen oder Frauen, die in Familienunternehmen arbeiten, z.B. in der Landwirtschaft und der Fischerei.
Der neue Europäische Fischereifonds (EFF) und die Politik für die ländliche Entwicklung (ELER) können die Situation der Frauen in diesen Sektoren verbessern. Sozialschutzsysteme müssen unbedingt gewährleisten, dass diese Frauen Zugang zu angemessenen Leistungen haben vor allem beim Eintritt in den Ruhestand.
1.5 Berücksichtigung der Geschlechterdimension im Gesundheitswesen
Frauen und Männer sind mit jeweils spezifischen Gesundheitsrisiken, Erkrankungen, Fragestellungen und gewohnten Vorgangsweisen konfrontiert, die sich auf ihre Gesundheit auswirken. Dazu zählen Umweltaspekte wie der Einsatz von Chemikalien und Pestiziden, da diese häufig in der Schwangerschaft und beim Stillen weitergegeben werden. Medizinische Forschung sowie zahlreiche Sicherheits- und Gesundheitsstandards sind stärker auf Männer und männlich dominierte Arbeitsbereiche ausgerichtet.
Der Wissensstand in diesem Bereich sollte verbessert und statistische Erhebungen und Indikatoren weiterentwickelt werden. Soziale, Gesundheits- und Pflegedienste sollten mit dem Ziel modernisiert werden, sie leichter zugänglich zu machen, ihre Qualität zu verbessern und die neuen und spezifischen Bedürfnisse von Frauen und Männern stärker zu berücksichtigen.
1.6 Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung vor allem von Immigrantinnen und weiblichen Angehörigen ethnischer Minderheiten
Die EU ist bemüht, alle Formen der Diskriminierung zu beseitigen und eine integrative Gesellschaft zu schaffen. Bei benachteiligten Gruppen ist die Situation für Frauen häufig noch schlechter als für Männer. Die Situation weiblicher Angehöriger von ethnischen Minderheiten und Immigrantinnen ist symptomatisch. Sie leiden häufig unter doppelter Diskriminierung.
Daher muss in der Migrations- und Integrationspolitik die Gleichstellung gefördert werden, um die Rechte von Frauen und ihre Teilhabe an der Gesellschaft zu gewährleisten, ihr Beschäftigungspotenzial voll auszuschöpfen und ihren Zugang zu Bildung und lebenslangem Lernen zu verbessern.
Zentrale Aktionen
Die Kommission wird
- - das Gender Mainstreaming überwachen und verstärken:
- - im Rahmen der Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung und der neuen gestrafften offenen Koordinierungsmethode, die in den Bereichen Pensionen, soziale Integration, Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege3 zum Tragen kommt - sie wird u. a. 2007 ein Handbuch zur Gleichstellung ausarbeiten, das sich an Personen richtet, die in diese Prozesse eingebunden sind, und sie wird überprüfen wie die Sozialschutzsysteme die Gleichstellung fördern können;
- - in der Gesundheitspolitik, u. a. durch eine aktualisierte Analyse der Geschlechterdimension im Gesundheitswesen;
- - bei Aktivitäten auf nationaler und europäischer Ebene im Rahmen des Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle (2007) und des Europäischen Jahres gegen Ausgrenzung und Armut (2010);
- - indem sie gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Gender Mainstreaming und spezifische Maßnahmen bei der Planung und Umsetzung der neuen Strukturfonds4, des EFF und des ELER (2007-2013) fördert, u. a. durch Monitoring und die Bereitstellung angemessener Ressourcen für Gleichstellungsaufgaben;
- - mithilfe des Rahmens für die Integration von Drittstaatsangehörigen in die Europäische Union5, dem Follow-up zum Strategischen Plan zur legalen Zuwanderung6, dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem vorgeschlagenen Europäischen Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen.
- - 2007 eine Mitteilung zu geschlechterspezifischen Einkommensunterschieden vorlegen.
- - 2010 einen Bericht zur Umsetzung der Richtlinie zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen7 erstellen.
- - Frauen als Unternehmerinnen und ein Unternehmensumfeld fördern, dass die Gründung und den Aufbau von von Frauen geführten Unternehmen unterstützt; Initiativen zur Gleichstellung im Rahmen der sozialen Verantwortung von Unternehmen fördern.
2. bessere Vereinbarkeit von Beruf, Privat- und familienleben
2.1 Flexible Arbeitsregelungen
Flexible Arbeitsregelungen sowohl für Frauen als auch für Männer Maßnahmen, die die Vereinbarkeit erhöhen, tragen zur Flexibilisierung der Wirtschaft bei und verbessern die Lebensqualität von Frauen und Männern. Sie unterstützen Menschen beim Zugang zum und Verbleib am Arbeitsmarkt, indem sie das gesamte Potenzial der Erwerbsbevölkerung ausschöpfen, und müssen Frauen und Männern gleichermaßen offen stehen. Flexible Arbeitsregelungen steigern die Produktivität, sorgen für höhere Zufriedenheit bei den Arbeitnehmerinnen und nützen dem guten Ruf des Unternehmens. Trotzdem erzeugt die Tatsache, dass bei weitem mehr Frauen als Männer derartige Regelungen nutzen, ein Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern, das negative Auswirkungen auf die Position der Frauen am Arbeitsplatz und auf ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit hat.
2.2 Ausbau der Betreuungsangebote
Europa steht vor einer dreifachen Herausforderung: die sinkende Zahle der Personen im erwerbsfähigen Alter, niedrige Geburtenraten und ein Anstieg in der Gruppe älterer Personen.
Bessere Regelungen für eine gelungene Work-Life-Balance sind Teil der Antwort auf die negative demografische Entwicklung, da sie Kinderbetreuungsmöglichkeiten bieten, die - wie in den Barcelona-Zielen8 gefordert - leistbar und zugänglich sind, und weil sie Dienstleistungen anbieten, die den Betreuungsbedürfnissen älterer Menschen und Menschen mit Behinderung entsprechen. Die Qualität dieser Leistungen sollte verbessert und die Qualifikationen des Personals, überwiegend Frauen, stärker entwickelt und mehr wertgeschätzt werden.
2.3 Bessere Vereinbarkeit
Bessere Vereinbarkeit sowohl für Frauen als auch für Männer Dienstleistungen und Strukturen passen sich nicht rasch genug der Situation an, in der sowohl Frauen als auch Männer berufstätig sind. Nur wenige Männer nehmen Elternurlaub oder arbeiten Teilzeit (7,4 % im Vergleich zu 32,6 % der Frauen); nach wie vor übernehmen vorwiegend Frauen die Betreuung von Kindern und anderen abhängigen Personen. Männer sollten ermutigt werden, Familienpflichten zu übernehmen, vor allem durch Anreize für Eltern- und Vaterurlaub, und Ansprüche auf Freistellung mit den Frauen zu teilen.
Zentrale Aktionen
Die Kommission wird
- - 2006 eine Mitteilung zur demografischen Entwicklung9 vorlegen, die sich mit der Vereinbarkeit von Familien- und Berufsbeleben befasst.
- - die Erreichung der Barcelona-Ziele für den Bereich Kinderbetreuung und den Aufbau anderer Betreuungsmöglichkeiten über die Strukturfonds und den Austausch von Good Practice unterstützen.
- - Forschung zu Berufen im Gesundheits- und Sozialbereich fördern und mit internationalen Organisationen gemeinsam an einer besseren Klassifizierung dieser Berufe arbeiten.
3. FÖRDERUNG der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen
3.1 Frauen in der Politik
Die nach wie vor zu geringe Repräsentation von Frauen in politischen Entscheidungsprozessen ist ein Demokratiedefizit. Die aktive Bürgerschaft von Frauen, ihre Teilhabe an der Politik und am gehobenen Management auf allen Ebenen (lokal, regional, national und europäisch) der öffentlichen Verwaltung sollte weiter gefördert werden. Der Verfügbarkeit EU-weit vergleichbarer und zuverlässiger Daten kommt nach wie vor Priorität zu.
3.2 Frauen in wirtschaftlichen Entscheidungsprozessen
Die ausgewogene Partizipation von Frauen und Männern an ökonomischen Entscheidungsprozessen kann dazu beitragen, das Arbeitsumfeld und die Arbeitskultur 8 Bis 2010 ein Kinderbetreuungsangebot für mindestens 90 % der Kinder zwischen drei Jahren und dem Schuleintrittsalter sowie für mindestens 33 % der Kinder unter drei Jahren zu schaffen. produktiver und innovativer zu machen und die wirtschaftliche Leistung zu steigern.
Voraussetzung dafür sind Transparenz bei Beförderungsverfahren, flexible Arbeitsregelungen und das Angebot von Betreuungsmöglichkeiten.
3.3 Frauen in Wissenschaft und Technik
Die Partizipation von Frauen in Wissenschaft und Technik kann dazu beitragen, Innovation, Qualität und Wettbewerbsfähigkeit wissenschaftlicher und industrieller Forschung zu steigern und sollte daher gefördert werden. Um die Zielvorgabe10 von 25 % Frauen in Führungspositionen in der öffentlichen Forschung zu erreichen, sollten Maßnahmen gesetzt und die Fortschritte überprüft werden. Weitere Vernetzung und die Verfügbarkeit von EU-Daten sind eine wichtige Voraussetzung.
Zentrale Aktionen
Die Kommission wird
- - das Gender Mainstreaming überwachen und fördern:
- - in der europäischen Forschungspolitik und dem 7. Rahmenprogramm, u. a. indem sie für die Umsetzung der Aktionspläne zur Gleichstellung sorgt, geschlechterspezifische Forschung entwickelt, Gender Mainstreaming und die Partizipation von Frauen im angekündigten Europäischen Forschungsrat überwacht
- - im Rahmen des Programms Allgemeine und berufliche Bildung 2010, indem Sie Frauen - im Einklang mit dem europäischen Ziel, das Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern in diesem Feld zu beseitigen - beim Zugang zu wissenschaftlichen und technischen Karrieren unterstützt; durch die Erstellung eines europäischen Best Practice-Leitfadens zum Thema "IKT und die Geschlechterproblematik" (2007);
- - im Rahmen der Umsetzung des zukünftigen Programms "Bürger/innen für Europa" dadurch, dass sie Gleichstellung im Bereich der aktiven Bürgerschaft als ein prioritäres Thema aufgreift und durch die Mobilisierung bestehender Netzwerke;
- - 2007 ein EU-Netzwerk von Frauen in wirtschaftlichen und politischen Entscheidungspositionen aufbauen.
- - bewusstseinsbildende Aktivitäten, den Austausch von Good Practice und Forschungsergebnissen unterstützen, u. a. mithilfe der europäischen Datenbank über Frauen und Männer in Entscheidungsprozessen, vor allem im Hinblick auf die Wahlen zum Europäischen Parlament 2009.
4. Bekämpfung geschlechterbezogener Gewalt und geschlechterbezogenen Menschenhandels
4.1 Geschlechterbezogene Gewalt
Die EU hat sich verpflichtet, alle Formen der Gewalt zu bekämpfen. Opfer geschlechterbezogener Gewalt sind überwiegend Frauen. Dies ist eine Verletzung der grundlegenden Rechte auf Leben, Sicherheit, Freiheit, Würde sowie körperliche und seelische Unversehrtheit. Die Verletzung dieser Rechte kann weder toleriert, noch mit irgendwelchen Begründungen entschuldigt werden. Es bedarf der Prävention und diese setzt Bildung und Wissen, den Aufbau von Netzwerken und Partnerschaften sowie den Austausch bewährter Verfahren voraus. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um auf Gewohnheit oder Tradition beruhende fehlgeleitete Einstellungen und Praktiken zu beseitigen, darunter weibliche Genitalverstümmelung, Früh- oder Zwangsehen und Verbrechen aus Ehre.
4.2 Menschenhandel
Menschenhandel ist ein Verbrechen und eine Verletzung der Grundrechte der/des Einzelnen.
Er ist eine Form moderner Sklaverei; besonders gefährdet sind von Armut betroffene Frauen und Kinder, vor allem Mädchen. Für den Kampf gegen Menschenhandel ist eine Kombination aus Präventivmaßnahmen, Kriminalisierung des Handels durch geeignete Gesetze sowie Schutz und Unterstützung der Opfer notwendig.11 Maßnahmen, die die Nachfrage nach Frauen und Kindern zum Zweck der sexuellen Ausbeutung verhindern, müssen weiter ausgebaut werden. Der EU-Plan zur Bekämpfung des Menschenhandels12 spiegelt diesen Ansatz wider.
Die Richtlinie über Aufenthaltstitel für Opfer von Menschenhandel13 bietet ein neues Instrument zur Reintegration von Opfern, indem ihnen Zugang zum Arbeitsmarkt und zu (Aus)bildung gewährt wird. Synergien mit dem EFS sollten umfassend genutzt werden. Die EU sollte vergleichbares Datenmaterial erstellen, um jährlich das Ausmaß des Menschenhandels in den einzelnen Ländern zu bewerten.
Zentrale Aktionen
Die Kommission wird
- - 2006 eine Mitteilung zur Einrichtung eines Systems für vergleichbare statistische Daten zu Verbrechen, Opfern und Strafjustiz veröffentlichen und die Fortschritte auf EU-Ebene überwachen.
- - die Mitgliedstaaten und NGO im Kampf gegen geschlechterbezogene Gewalt - dazu zählen auch auf Gewohnheit oder Tradition beruhende fehlgeleitete Praktiken - unterstützen indem sie entsprechende bewusstseinsbildende Kampagnen fördert, Vernetzung, Austausch von Good Practice und Forschung unterstützt und indem sie Programme für Opfer wie auch Täter/innen umsetzt und die Mitgliedstaaten ermutigt, nationale Aktionspläne auszuarbeiten.
- - ein Follow-up zur Mitteilung und zum EU-Aktionsplan gegen Menschenhandel durchführen und den Einsatz aller bestehenden Instrumente, darunter der ESF, fördern, um Opfer von Gewalt und Menschenhandel wieder in die Gesellschaft zu integrieren.
5. ABBAU von Geschlechterstereotypen IN der Gesellschaft
5.1 Gegen Geschlechterstereotype in Bildung, Ausbildung und Kultur
Geschlechterstereotype werden nach wie vor über (Aus)bildung und Kultur weitergegeben.
Frauen und Männer folgen häufig traditionellen Bildungs- und Ausbildungswegen, die Frauen vorwiegend in Berufe mit geringerer Anerkennung und geringerer Bezahlung führen. Die Strategie sollte dahingehen, Geschlechterstereotypen schon in der Kindheit entgegenzutreten, indem Lehrpersonen und Studierende ein entsprechendes Training erhalten und junge Frauen und Männer ermutigt werden, sich für nicht traditionelle Bildungswege zu interessieren. Das Bildungssystem sollte jungen Menschen die entsprechende Qualifikation vermitteln. Daher ist es wichtig, das Phänomen des frühen Abgangs von der Schule zu untersuchen, das mehr Burschen als Mädchen betrifft.
5.2 Gegen Geschlechterstereotype am Arbeitsmarkt
Frauen sind nach wie vor sowohl mit horizontaler als auch vertikaler Segregation konfrontiert.
Nach wie vor sind die meisten in traditionellen Frauensektoren beschäftigt, die in der Regel weniger Anerkennung und Wertschätzung genießen. Darüber hinaus finden sie sich im Allgemeinen auf den unteren Stufen in der Unternehmenshierarchie wieder. Es ist genauso wichtig Frauen den Zugang zu untypischen Sektoren zu erleichtern, wie die Präsenz von Männern in Sektoren zu fördern, in denen traditionell vorwiegend Frauen arbeiten. Antidiskriminierungsgesetze sollten durchgesetzt und Schulungen und Anreize geboten werden.
5.3 Gegen Geschlechterstereotype in den Medien
Den Medien kommt im Kampf gegen Geschlechterstereotype eine besonders wichtige Rolle zu. Ihr spezieller Beitrag kann darin bestehen, dass sie ein realistisches Bild der Fähigkeiten und Potenziale von Frauen und Männern in der modernen Gesellschaft zeichnen und darauf verzichten Frauen und Männer in abwertender oder verletzender Weise darzustellen. Dialoge mit Interessierten und Kampagnen zur Bewusstseinsbildung sollten auf allen Ebenen gefördert werden.
Zentrale Aktionen
Die Kommission wird
- - Maßnahmen gegen Geschlechterstereotype in den Bereichen Bildung, Ausbildung und Kultur sowie am Arbeitsmarkt unterstützen, indem sie Gender Mainstreaming und spezifische Aktionen im Rahmen von ESF, IKT-Programmen und den EU-Programmen für Bildung Ausbildung und Kultur fördert, einschließlich der Strategie des lebenslangen Lernens und des geplanten integrierten Programms für lebenslanges Lernen.
- - Kampagnen zur Bewusstseinsbildung und den Austausch von Good Practice zu nicht stereotypen Geschlechterrollen in Schulen und Unternehmen unterstützen und mit den Medien in einen Dialog zu treten, um die nicht stereotypisierende Darstellung von Frauen und Männern zu fördern.
- - im Dialog mit den EU-Bürgerinnen - im Rahmen des Plans der Kommission für Demokratie, Dialog und Diskussion14 - Bewusstsein für die Geschlechtergleichstellung schaffen.
6. FÖRDERUNG der Geschlechtergleichstellung ausserhalb der EU
6.1 Durchsetzung des EU-Rechts in Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern15
Länder, die der EU beitreten, müssen sich zum Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern bekennen. Die Überwachung der Umsetzung, Implementierung und Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften zur Gleichstellung wird bei zukünftigen Erweiterungsprozessen eine EU-Priorität sein.
6.2 Förderung der Gleichstellung in der Europäischen Nachbarschaftspolitik(ENP), der Außen- und der Entwicklungspolitik
Gleichstellung an sich ist ein Ziel, ein Menschenrecht, und trägt zur Beseitigung von Armut bei. Die EU ist eine wichtige Akteurin bei internationalen Bemühungen im Entwicklungsbereich und hält sich an international anerkannte Grundsätze wie die Millenniumserklärung zur Entwicklung und die Pekinger Aktionsplattform (PAP). In der Erklärung Der europäische Konsens über die Entwicklungspolitik16 hat sie die Gleichstellung als einen von fünf zentralen Grundsätzen der Entwicklungspolitik bekräftigt. In der neuen EU-Strategie für Afrika17 ist die Gleichstellung der Geschlechter zentraler Bestandteil aller Partnerschaften und nationalen Entwicklungsstrategien. Die Kommission engagiert sich in den Außenbeziehungen, einschließlich der ENP, für die Förderung der Gleichstellung. Bei humanitären Interventionen trägt die EU den besonderen Bedürfnissen von Frauen eigens Rechnung.
Die EU wird sich weiterhin weltweit für Bildung und eine sichere Umwelt für Mädchen und Frauen, für sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte, die auch ein Beitrag zum Kampf gegen HIV/Aids sind, für die Selbstermächtigung von Frauen und für den Kampf gegen weibliche Genitalverstümmelung einsetzen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen die gleichberechtigte Einbindung von Frauen ins wirtschaftliche und politische Leben sowie in den Entscheidungsprozess, in Konfliktprävention und -lösung, in Frieden schaffende und Aufbaumaßnahmen fördern.
Zentrale Aktionen
Die Kommission wird
- - die Umsetzung, Implementierung und Durchsetzung des EU-Rechts zur Gleichstellung in den Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern ins Bewusstsein rücken und überwachen, u. a. bei der Planung der Finanzhilfe vor dem Beitritt und bei den Beitrittsverhandlungen.
- - Gender Mainstreaming und spezifische Maßnahmen in der ENP, der Außen- und der Entwicklungspolitik der EU auf der Ebene des politischen Dialogs und der Planung (Strategiedokumente der Länder und Strategiedokumente zur Armutsbekämpfung) überwachen und fördern. bei der Implementierung bei den neuen Hilfe-Modalitäten (Budgetunterstützungs- und Sektorprogramme) besonders darauf achten, dass die Geschlechterperspektive berücksichtigt wird.
- - 2006 eine Mitteilung mit dem Titel "Ein Ideenkonzept zum Thema Gleichstellung in der Entwicklungszusammenarbeit" vorlegen.
- - das Gender Mainstreaming in humanitären Hilfsaktionen der EG fördern, indem sie die Geschlechterdimension zu einem Bestandteil der thematischen und technischen Überprüfungen (auch für den Bereich Capacity Building) und Evaluierungen macht.
- - die Gleichstellung in den Ländern des Mittelmeerraums stärken, u. a. durch die Abhaltung einer Euromed Ministerkonferenz zum Thema Gleichstellung im Jahr 2006, nach vorheriger Konsultation der Zivilgesellschaft; bei dieser Konferenz könnte ein Aktionsplan verabschiedet werden.
- - die Errungenschaften der PAP und anderer wichtiger internationaler und regionaler Konventionen festigen, indem sie Programme, Capacity Building und die Datenerfassungskapazität in den Entwicklungsländern unterstützt.
- - zur Umsetzung der Resolution 1325 (2000) des UN-Sicherheitsrates betreffend Frauen und Frieden und Sicherheit beitragen, u. a. dadurch, dass sie 2006 Leitlinien zum Gender Mainstreaming in Lehrgängen und Trainings für Krisenmanagement ausarbeitet.
- - Frauenorganisationen und -netzwerke fördern.
Teil II:
politische Entscheidungsstrukturen und Gleichstellung
Gleichstellung ist nur mit Hilfe eines klaren Bekenntnisses auf höchster politischer Ebene zu erreichen. Die Kommission fördert die Gleichstellung in ihren eigenen Reihen18 und unterstützt eine Reihe von Strukturen19, die sich mit Geschlechterfragen befassen und deutliche Fortschritte bewirkt haben.
Trotzdem sind noch große Fortschritte in den im Fahrplan festgelegten Schlüsselbereichen nötig und das erfordert bessere Entscheidungsstrukturen auf allen Ebenen: EU-Organe, Mitgliedstaaten, Parlamente, Sozialpartner und Zivilgesellschaft. Eine wichtige Voraussetzung ist die Unterstützung der Gleichstellungsminister/innen: Ihre von der Kommission unterstützten regelmäßigen Treffen und Präsidentschaftskonferenzen sind wichtige Gelegenheiten für Dialog und Monitoring. Der Europäische Pakt für Gleichstellung zeigt das Engagement auf höchster politischer Ebene in den Mitgliedstaaten, die Anstrengungen zu erhöhen, um gemeinsam mit der Kommission das Ziel der Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen.
Das geplante Europäische Institut für Gleichstellungsfragen20 soll Expertise bereitstellen, den Wissensstand erhöhen und das Thema Gleichstellung stärker ins öffentliche Blickfeld rücken.
Die Strukturfonds, die Finanzprogramme in den verschiedenen Politikbereichen und das geplante Programm Fortschritte soll die Umsetzung dieses Fahrplans unterstützen. Die Umsetzung von Gleichstellungsmethodiken wie der Bewertung geschlechterspezifischer Auswirkungen und dem Gender Budgeting (Einbeziehung der Genderperspektive beim Haushaltsverfahren) werden die Gleichstellung fördern und für mehr Transparenz und höhere Verantwortlichkeit sorgen.
Zentrale Aktionen
Die Kommission wird
- - ihre Strukturen stärken.
- - sich 2007 an der Einrichtung des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen beteiligen.
- - die Fortschritte bei der Gleichstellung in der Personalpolitik in der Kommission überwachen und 2007 eine Mitteilung zur Erreichung der für ihre Ausschüsse und Expertengruppen21 festgelegten Ziele vorlegen. Schulungen zum Thema Gleichstellung für ihr Personal anbieten, einschließlich Management und Personal, das in externen Bereichen und in der Entwicklungszusammenarbeit tätig ist.
- - die Vernetzung verstärken und den sozialen Dialog unterstützen.
- - 2006 ein EU-Netzwerk der Gleichbehandlungsstellen aufbauen, die gemäß der Richtlinie 2002/73 eingerichtet wurden.
- - die Zusammenarbeit mit NGO auf EU-Ebene verstärken, dazu gehört auch der Dialog mit Frauenorganisationen und mit anderen Organisationen der Zivilgesellschaft.
- - die Arbeit der Sozialpartner im Bereich Gleichstellung sowohl auf branchenübergreifender als auch sektoraler Ebene anregen und unterstützen.
- - die Bewertung geschlechterspezifischer Auswirkungen und Gender Budgeting unterstützen.
- - die Einbeziehung der Genderperspektive in die Folgenabschätzung22 der Maßnahmen und Rechtsvorschriften der Gemeinschaft stärken und Möglichkeiten prüfen Gender Budgeting auf EU-Ebene zu entwickeln, vor allem bei den Strukturfonds innerhalb der im Rahmen der gemeinsamen Verwaltung gebotenen Möglichkeiten.
- - Gender Budgeting auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene fördern, u. a. durch den Austausch von Good Practice.
- - die Wirksamkeit der Rechtsvorschriften stärken.
- - die bestehenden, 2005 nicht überarbeiteten23 EU-Rechtsvorschriften zur Gleichstellung überprüfen, um sie, falls nötig, zu aktualisieren, zu modernisieren und zu überarbeiten.
- - die Umsetzung und Durchsetzung des EU-Gleichstellungsrechts überwachen.
- - die EU-Bürger/innen mithilfe des Portals "Europa für Sie"24 und des Wegweiserdienstes für die Bürger25 über ihre Gleichbehandlungsrechte informieren.
Überwachung der Fortschritte
Funktionierende Entscheidungsstrukturen leben von der Verantwortlichkeit. Die Kommission wird diesen Fahrplan laufend kontrollieren und bewerten. Ihr Jährliches Arbeitsprogramm für die Umsetzung des Gender Mainstreaming ist ein wirksames Instrument, das beibehalten und für das Follow-up dieses Fahrplans angepasst werden soll.
Die Kommission wird
- - die Fortschritte bei der Gleichstellung überwachen und über ihren jährlichen Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern Orientierung bieten sowie die Umsetzung des Fahrplans mithilfe ihres jährlichen Arbeitsprogramms verfolgen.
- - das politische Follow-up durch Treffen der für Gleichstellung zuständigen Minister/innen und die aus Kommissionsmitgliedern zusammengesetzte Gruppe "Grundrechte, Bekämpfung der Diskriminierung und Chancengleichheit" sicher stellen. Die dienststellenübergreifende Gruppe "Gleichstellung" der Kommission wird die Gruppe der Kommissarinnen unterstützen, an der Ausarbeitung des jährlichen Arbeitsprogramms mitwirken und die Verbindung zu anderen Gruppen herstellen, die sich mit der Gleichstellungsthematik befassen26.
- - wo nötig, zusätzliche Indikatoren ausarbeiten27; 2007 einen neuen zusammengesetzten Gleichstellungsindex festlegen; bis 2010 gemeinsam mit den Mitgliedstaaten neue Indikatoren für die 12 kritischen Bereiche der PAP ausarbeiten; die Erstellung von EU weit vergleichbaren Daten zur Gleichstellung und nach Geschlecht aufgeschlüsselten statistischen Daten unterstützen.
- - 2008 einen Bericht zum Stand der Umsetzung des Fahrplans vorlegen und 2010 eine Evaluierung des Fahrplans vornehmen sowie ein geeignetes Follow-up vorschlagen.
1 KOM (2000) 335.
2 Nicht bereinigte Differenz.
3 KOM (2005) 706.
4 Vgl. Strategische Leitlinien der Gemeinschaft zur Kohäsionspolitik, KOM (2005) 299.
5 KOM (2005) 389.
6 KOM (2005) 669.
7 Richtlinie 2004/113/EG.
9 Follow-up zu KOM (2005) 94.
10 Schlussfolgerungen des Rates vom 18.04.2005.
11 KOM (2005) 514.
12 ABl. C 311 vom 9.12.2005,p.1.
13 Richtlinie 2004/81/EG.
14 KOM (2005) 494.
15 Albanien, Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro, einschließlich Kosovo. Vgl. Auch KOM (2005) 561.
16 Ratstagung vom 22.11.2005.
17 KOM (2005) 489.
18 Anhang III.
19 Anhang II.
20 KOM (2005) 81
21 2000/407/EG.
22 SEK(2005) 791.
23 KOM (2004) 279.
24 http://europa.eu.int/youreurope/nav/de/citizens/home.html
25 http://europa.eu.int/citizensrights/signpost/front_end/index_de.htm
26 Anhang II.
27 Anhang I.