[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

24 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Gleichaltrigen"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 120/19

... Die Zuordnung zu unterschiedlichen Bedarfssätzen aufgrund des Alters der Ausbildungs-geldempfängerinnen und -empfänger soll beim Ausbildungsgeld zukünftig aufgehoben werden. Damit entfällt auch die Regelung für unter 18-jährige Menschen mit Behinderung (§ 123 Absatz 2 bisherige Fassung). Diese Personen erhalten zukünftig Ausbildungsgeld nach § 123 Nummer 3 - neu. Die Regelungen zur Berufsausbildungsbeihilfe enthalten keine mit § 123 Absatz 2 Nummer 2 bisherige Fassung vergleichbare Vorschrift. Mit dem Wegfall des Absatzes 2 werden damit zukünftig Benachteiligungen von unter 18-jährigen Menschen mit Behinderungen, die Ausbildungsgeld beziehen, gegenüber gleichaltrigen Bezieherinnen und Beziehern von Berufsausbildungsbeihilfe vermieden.



Drucksache 428/17

... - Im Bereich der Schulbildung gibt es Schwächen bei der Kompetenzentwicklung. Die jüngsten Ergebnisse der PISA-Erhebung der OECD zeigen, dass jeder fünfte Schüler ernsthafte Schwierigkeiten hat, ausreichende Lese-, Mathematik- und Naturwissenschaftskompetenzen zu entwickeln. Bei diesen jungen Menschen besteht daher ein großes Risiko, dass sie sich ihr Leben lang mit sozialer Inklusion und Beschäftigungsfähigkeit schwertun. Gleichzeitig ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die in Europa sehr gute Ergebnisse erzielen, relativ gering: Selbst die leistungsstärksten EU-Mitgliedstaaten werden von den fortgeschrittenen asiatischen Ländern übertroffen.7 Vielen jungen Menschen fehlen angemessene digitale Kompetenzen.8 Ein weiteres schwerwiegendes Problem ist der Mangel an formalen Qualifikationen: Obwohl viele Mitgliedstaaten gute Fortschritte bei der Senkung des Anteils der frühen Schulabgänger auf die von der Strategie Europa 2020 festgelegte Zielvorgabe von 10 % verzeichnen können, verlassen immer noch zu viele junge Menschen vorzeitig die Schule. - Die Schulbildung wird ihrer Aufgabe zur Förderung der Gerechtigkeit und der sozialen Fairness nicht immer gerecht. PISA-Daten9 zufolge nehmen die geschlechtsspezifischen Unterschiede in den Fächern Mathematik und Naturwissenschaften zwar ab, doch Geschlechterstereotypen führen immer noch zu einem unterschiedlichen Maß an Engagement in den Bereichen Naturwissenschaften und IKT. Dieser Problematik muss mehr Beachtung geschenkt werden. Zudem hängt den Daten zufolge die schulische Leistung stark von den sozioökonomischen Verhältnissen ab, in denen die Schülerinnen und Schüler leben. Durchschnittlich weist mehr als ein Drittel der jungen Menschen in der EU, die aus benachteiligten Verhältnissen stammen, ein niedriges Bildungsniveau auf. Dieser Wert ist viermal höher als bei Gleichaltrigen aus privilegierteren Verhältnissen. Weitere spezifische Herausforderungen für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund und aus Roma-Familien verstärken dies. Diese Klüfte verschärfen die gesellschaftliche Ungleichheit10, statt sie einzudämmen. Der Zugang zu qualitativ hochwertiger allgemeiner und beruflicher Bildung ist der Schlüssel zu einer stabileren und gerechteren Gesellschaft. Die Beispiele aus Estland und Finnland zeigen, dass Schulbildungssysteme gleichzeitig ein hohes Maß an Leistung und an Gerechtigkeit hervorbringen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 428/17




Mitteilung

1. Einleitung

2. Entwicklung besserer und inklusiverer Schulen

2.1 Unterstützung aller Lernenden und Entwicklung ihrer Kompetenzen

2.2. Verbessertes Lernen durch neue Formen der Zusammenarbeit

2.3 Verbesserter Zugang zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung sowie erhöhte Qualität

3. Unterstützung von Lehrkräften und Schulleitungen, um ausgezeichneten Unterricht und eine exzellente Bildung zu gewährleisten

3.1. Attraktivere Gestaltung der Lehrtätigkeit

3.2. Lehrkräfte: Lernen und Zusammenarbeit über die gesamte Berufslaufbahn hinweg

3.3. Unterstützung der Schulleitung

4. Governance der schulischen Bildungssysteme, um leistungsfähiger, gerechter und effizienter zu werden

4.1. Schulressourcen: angemessen und effizient investieren

4.2. Verknüpfung von Autonomie und Qualitätssicherung

5. Fazit - Ausblick


 
 
 


Drucksache 460/14 (Beschluss)

... Die Sonderregelung dient der Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. In der Gefahrenabwehr engagierte junge Menschen haben gegenüber Gleichaltrigen eine höhere Reife und Vernunft. Junge Menschen, welche bereits aus ihrer ohnehin besonders engagierten Gruppe heraus zum Führen schwerer und sehr teurer Einsatzfahrzeuge ausgewählt werden, verfügen über eine besondere Reife. Ihre Auswahl erfolgt von den Trägern der Organisationen allein schon aus Fürsorge-, Kosten- und Haftungsgründen besonders sorgfältig, zumal die Einsatzfahrten nicht selten mit "Blaulicht und Sonderrechten" und somit mit einem besonderen Gefahrenrisiko durchgeführt werden. Die besondere Reife besitzen erst recht junge Menschen, welche sich die Gefahrenabwehr zum Beruf machen und dazu besonders ausgebildet und geschult werden, wie Einsatzkräfte der Polizei, hauptberufliche Kräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 460/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 10 Absatz 2 FeV

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 49 Absatz 1 Nummer 17 FeV , Nummer 6 Buchstabe a § 51 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe o FeV , Nummer 7 § 52 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe n FeV , Nummer 8a - neu - § 76 Nummer 11a FeV , Nummer 11 Anlage 18 zu § 44 Absatz 1 FeV

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 460/1/14

... Die Sonderregelung dient der Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. In der Gefahrenabwehr engagierte junge Menschen haben gegenüber Gleichaltrigen eine höhere Reife und Vernunft. Junge Menschen, welche bereits aus ihrer ohnehin besonders engagierten Gruppe heraus zum Führen schwerer und sehr teurer Einsatzfahrzeuge ausgewählt werden, verfügen über eine besondere Reife. Ihre Auswahl erfolgt von den Trägern der Organisationen allein schon aus Fürsorge-, Kosten- und Haftungsgründen besonders sorgfältig, zumal die Einsatzfahrten nicht selten mit "Blaulicht und Sonderrechten" und somit mit einem besonderen Gefahrenrisiko durchgeführt werden. Die besondere Reife besitzen erst recht junge Menschen, welche sich die Gefahrenabwehr zum Beruf machen und dazu besonders ausgebildet und geschult werden, wie Einsatzkräfte der Polizei, hauptberufliche Kräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 460/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 10 Absatz 2 FeV

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 49 Absatz 1 Nummer 17 FeV , Nummer 6 Buchstabe a § 51 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe o FeV , Nummer 7 § 52 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe n FeV , Nummer 8a - neu - § 76 Nummer 11a FeV , Nummer 11 Anlage 18 zu § 44 Absatz 1 FeV

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 76 Nummer 11a FeV *


 
 
 


Drucksache 141/13

... Investitionen in das Humankapital müssen bereits in der frühen Kindheit beginnen und während des ganzen Lebens erfolgen. Die Jugendarbeitslosenquote liegt derzeit bei 23,4 % und steigt weiter. Gleichzeitig gibt es keine Fortschritte, was die Senkung der Schulabbrecherquote und die Steigerung der Hochschulabsolventenquote angeht. Darüber hinaus befindet sich ein beunruhigend hoher Prozentsatz junger Menschen weder in Beschäftigung noch in Aus- oder Weiterbildung, nämlich 12,9 % aller jungen Europäerinnen und Europäer (Altersgruppe 15-24 Jahre) bzw. insgesamt 7,5 Millionen im Jahr 2011. Dies hat zur Folge, dass in einigen Mitgliedstaaten junge Menschen einem verhältnismäßig größeren Armutsrisiko ausgesetzt sind als ältere Menschen. Solche Risiken und mangelnde Beschäftigungsmöglichkeiten geben auch in vielen ländlichen Gebieten der EU erheblichen Anlass zur Sorge, wo es für junge Menschen im Vergleich zu Gleichaltrigen in städtischen Gebieten oder Großstädten schwieriger ist, Zugang zum Arbeitsmarkt bzw. eine Arbeitsstelle zu finden20.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/13




3 Einleitung

1. die Herausforderungen

Demografischer Wandel

Mehr Effizienz in der Sozialpolitik

Ressourcen des privaten und des dritten Sektors zur Ergänzung der staatlichen Anstrengungen

Die geschlechtsspezifische Dimension

2. Was ist zu Tun? Der Schwerpunkt muss auf einfachen, gezielten und an Bedingungen geknüpften Sozialinvestitionen liegen

2.1. Verbesserung der Nachhaltigkeit und Zweckmäßigkeit der Sozialsysteme durch Vereinfachung und stärkere Zielausrichtung

2.2. Aktivitäts- und kompetenzfördernde Politik durch gezielte, an Bedingungen geknüpfte, wirksamere Unterstützung

2.3. Sozialinvestitionen in allen Lebensphasen

3. Leitlinien für die Nutzung der EU-FONDS 2014-2020

4. Gezielte Initiativen

4.1. Maßnahmen zur Förderung von Sozialinvestitionen

Förderung des Zugangs von Sozialunternehmen zu Finanzierungsmöglichkeiten: Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum

Nutzung neuer Finanzierungsinstrumente

Social Impact Bonds

4.2. Förderung eines angemessenen Auskommens/Sensibilisierung für soziale Rechte

Sicherung eines angemessenen Auskommens

Aufbau von Verwaltungskapazitäten und Einrichtung zentraler Anlaufstellen

Förderung der finanziellen Inklusion

Schutz vor finanziellen Schwierigkeiten

Energieeffizienz

Verbesserung des Informationszugangs für die Bürgerinnen und Bürger

4.3. Investitionen in Kinder / Frühkindliche Erziehung und Betreuung

Verbesserung des Zugangs zu Kinderbetreuung

Senkung der Schulabbrecherquote

5. Schlussfolgerung - AUSBLICK

1. Verstärkte Sozialinvestitionen als Bestandteil des Europäischen Semesters

2. Bestmögliche Nutzung der EU-Fonds zur Förderung von Sozialinvestitionen

3. Straffung von Governance und Berichterstattung


 
 
 


Drucksache 758/12

... Die Jugendarbeitslosenquote9 liegt doppelt so hoch wie bei den Erwachsenen (22,7 % gegenüber 9,2 % im dritten Quartal 2012) und ist in den letzten vier Jahren dramatisch gestiegen. Ein vergleichbarer Anstieg ist auch bei den Anteilen der erwerbslosen Jugendlichen an der gleichaltrigen Bevölkerung zu verzeichnen10. Junge Menschen werden in der Regel zuletzt eingestellt und zuerst entlassen. Die Langzeitarbeitslosigkeit11 liegt bei ihnen ebenfalls höher und ist in der Krise hochgeschnellt, und zwar um 3,7 % (auf 7,3 % in der Gruppe der jungen Arbeitskräfte) im Zeitraum 2008-2012, während sich der Anstieg bei den Erwachsenen nur auf 1,8 % belief (auf 4,3 %). Die Erwerbstätigenquote junger Menschen insgesamt 12 ist in den letzten vier Jahren um beinahe fünf Prozentpunkte (von 37,3 % auf 32,8 %) gesunken - das ist das Dreifache des entsprechenden Rückgangs bei den Erwachsenen.



Drucksache 242/12

... Wie Forschungsarbeiten aus ganz Europa zeigen, sind trotz beträchtlicher Unterschiede zwischen den Ländern die hauptsächlichen Risiken in allen Ländern doch ziemlich ähnlich17. Im Jahr 2010 waren 4 von 10 befragten Kindern in Europa mit einem der folgenden Risiken in Berührung gekommen: Online-Kommunikation mit einer Person, die sie zuvor nicht persönlich kannten; Konfrontation mit von Nutzern selbst erstellten Inhalten, die Magersucht, Selbstverstümmelung, Drogenkonsum oder Selbstmord positiv darstellen; Konfrontation mit sexuellen Darstellungen im Internet sowie mit Missbrauch von personenbezogenen Daten; reales Zusammentreffen mit Personen, die sie zuerst online getroffen hatten; OnlineSchikanierung ("Cyber-Bullying") 18 . Es entstehen auch neue Verhaltensweisen wie das Verbreiten von mit Mobiltelefonkameras aufgezeichneten Filmen, die gewalttätige Angriffe auf andere Kinder zeigen19, oder das Senden/Empfangen von Bildern/Mitteilungen mit sexuellem Inhalt unter Gleichaltrigen20.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 242/12




1. Warum brauchen wir jetzt eine Europäische Strategie?

1.1. Neue Chancen für Kinder und neue Geschäftsmöglichkeiten

1.2. Gegenwärtige Lücken und Probleme

1.2.1. Marktfragmentierung

1.2.2. Marktversagen bei der europaweiten Gewährleistung von Schutzmaßnahmen und hochwertigen Inhalten

1.2.3. Risikomanagement zur Stärkung des Vertrauens in Dienste und Inhalte

1.2.4. Mangelnde Kenntnisse

2. Ein neues ÖKO-System: eine Europäische Strategie für ein Besseres Internet für Kinder

2.1. Hochwertige Online-Inhalte für Kinder und Jugendliche

2.1.1. Förderung der Produktion kreativer und edukativer Online-Inhalte für Kinder

2.1.2. Förderung positiver Online-Erfahrungen für jüngere Kinder

2.2. Verstärkte Sensibilisierung und Befähigung

2.2.1. Digitale Fähigkeiten und Medienkompetenz 34 sowie Unterrichtung der Online-Sicherheit in Schulen

2.2.2. Ausweitung der Sensibilisierung und Mitwirkung der Jugend

2.2.3. Einfache und belastbare Meldemöglichkeiten für Benutzer

2.3. Schaffung eines sicheren Online-Umfelds für Kinder

2.3.1. Altersgerechte Datenschutzeinstellungen

2.3.2. Ausweitung der elterlichen Kontrollmöglichkeiten

2.3.3. Breitere Nutzung von Alterseinstufungs- und Inhaltsklassifizierungssystemen

2.3.4. Online-Werbung und übermäßige Online-Ausgaben

2.4. Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern

2.4.1. Schnellere und systematische Identifizierung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch, das über verschiedene Online-Kanäle verbreitet wird, Meldung und Entfernung solchen Materials

2.4.2. Zusammenarbeit mit internationalen Partnern bei der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern

3. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 624/12

... In der Union sind 25,4 Millionen Kinder armutsgefährdet oder von sozialer Ausgrenzung bedroht. Insgesamt haben Kinder ein größeres Risiko, in die Armut abzugleiten oder sozial ausgegrenzt zu werden als die übrige Bevölkerung (27 % gegenüber 23 %). Sie sind deshalb von materieller Armut bedroht, die über den Aspekt der (schlechten) Ernährung hinausgeht. So müssen zum Beispiel 5,7 Millionen Kinder ohne neue (nicht gebrauchte) Kleidung auskommen und 4,7 Millionen besitzen keine zwei Paar gut passender Schuhe (einschließlich eines Paares wetterfester Schuhe). Kinder, die unter diesen Formen der materiellen Armut leiden, haben weniger Chancen als ihre bessergestellten Gleichaltrigen, schulisch erfolgreich zu sein, sich guter Gesundheit zu erfreuen und als Erwachsene ihr Potenzial auszuschöpfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 624/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Armut und materielle Deprivation in der Union

1.2. Die Antwort der Union auf Armut und materielle Armut

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Standpunkt der interessierten Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf das Budget

5. Inhalt der Verordnung

5.1. Ziele und Geltungsbereich

5.2. Förderfähiger Personenkreis und Zielgruppen

5.3. Partnerorganisationen

5.4. Durchführungsbestimmungen

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ziele

Artikel 4
Umfang der Unterstützung

Artikel 5
Grundsätze

Titel II
Ressourcen und Planung

Artikel 6
Gesamtmittel

Artikel 7
Operationelles Programm

Artikel 8
Genehmigung des operationellen Programms

Artikel 9
Änderungen des operationellen Programms

Artikel 10
Plattform

Titel III
Monitoring und Evaluierung, Information und Kommunikation

Artikel 11
Durchführungsberichte und Indikatoren

Artikel 12
Bilaterales Treffen zur Überprüfung

Artikel 13
Allgemeine Vorschriften zur Evaluierung

Artikel 14
Exante-Evaluierung

Artikel 15
Evaluierung im Programmplanungszeitraum

Artikel 16
Expost-Evaluierung

Artikel 17
Information und Kommunikation

Titel IV
Finanzielle Unterstützung aus dem Fonds

Artikel 18
Kofinanzierung

Artikel 19
Höhere Zahlungen für Mitgliedstaaten mit vorübergehenden Budgetproblemen

Artikel 20
Förderzeitraum

Artikel 21
Förderfähige Vorhaben

Artikel 22
Formen der Unterstützung

Artikel 23
Finanzhilfearten

Artikel 24
Förderfähigkeit von Ausgaben

Artikel 25
Technische Unterstützung

Titel V
Verwaltung und Kontrolle

Artikel 26
Allgemeine Grundsätze

Artikel 27
Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 28
Benennung und Organisation von Verwaltungs- und Kontrollstellen

Artikel 29
Aufgaben der Verwaltungsbehörde

Artikel 30
Aufgaben der Bescheinigungsbehörde

Artikel 31
Aufgaben der Auditbehörde

Artikel 32
Verfahren zur Benennung der Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörden

Artikel 33
Befugnisse und Zuständigkeiten der Kommission

Artikel 34
Zusammenarbeit mit der Auditbehörde

Titel VI
Finanzmanagement, Rechnungsprüfung und Rechnungsabschluss, Finanzkorrekturen, Aufhebung von Mittelbindungen

Kapitel 1
Finanzmanagement

Artikel 35
Mittelbindungen

Artikel 36
Zahlungen der Kommission

Artikel 37
Zwischenzahlungen, Jahresabschlusszahlung und Restzahlung durch die Kommission

Artikel 38
An die Kommission gerichtete Zahlungsanträge

Artikel 39
Zahlungen an die Empfängereinrichtungen

Artikel 40
Verwendung des Euro

Artikel 41
Zahlung und Verbuchung des Vorschusses

Artikel 42
Einreichfristen für die Beantragung von Zwischenzahlungen und für deren Auszahlung

Artikel 43
Unterbrechung der Zahlungsfrist

Artikel 44
Aussetzung von Zahlungen

Kapitel 2
Rechnungsprüfung und Rechnungsabschluss

Artikel 45
Vorlage von Informationen

Artikel 46
Inhalt der Buchführung

Artikel 47
Rechnungsprüfung und Rechnungsabschluss

Artikel 48
Verfügbarkeit von Unterlagen

Artikel 49
Vorlage der Abschlussdokumente und Restzahlung

Kapitel 3
Finanzkorrekturen und Wiedereinziehungen

Artikel 50
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 51
Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 52
Kriterien für Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 53
Verfahren für Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 54
Rückzahlungen aus dem Unionsbudget - Wiedereinziehungen

Artikel 55
Angemessene Kontrolle operationeller Programme

Kapitel 4
Aufhebung der Mittelbindung

Artikel 56
Regelungen zur Aufhebung der Mittelbindung

Artikel 57
Ausnahmen von der Aufhebung der Mittelbindung

Artikel 58
Verfahren für die Aufhebung von Mittelbindungen

Titel VII
Befugnisübertragungen, Durchführungs-, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 59
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 60
Ausschussverfahren

Artikel 61
Inkrafttreten

Anhang I
Muster für das operationelle Programm

Format für Finanzdaten Abschnitt 4 :

4.1.1. Finanzierungsplan des operationellen Programms mit der jährlichen Verpflichtung des Fonds und der entsprechenden nationalen Kofinanzierung in EUR

4.1.2. Finanzierungsplan mit der Gesamthöhe der Mittelausstattung für die Unterstützung aus dem operationellen Programm, nach Form der bekämpften materiellen Armut sowie den entsprechenden flankierenden Maßnahmen gegliedert in EUR

Anhang II
Jährliche Mittelaufteilung für Verpflichtungen für den Zeitraum 2014-2002

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 661/10

... In Bildung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft für Kinder und Jugendliche liegt eine Schlüsselfunktion für die Herstellung von Chancengerechtigkeit. Aus dem Schutz der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip ergibt sich die Verpflichtung, Kinder und Jugendliche in einer Art und Weise zu befähigen, dass sie später aus eigenen Kräften und damit unabhängig von staatlichen Fürsorgeleistungen leben können. Voraussetzung hierfür sind Fähigkeiten, die nur durch eine angemessene materielle Ausstattung für Bildung, die Ermöglichung von sozialer und kultureller Teilhabe sowie das Erlernen sozialer Kompetenzen erworben werden können. So darf eine ungünstige materielle häusliche Ausgangsbasis für Kinder und Jugendliche kein Hinderungsgrund sein, am Leben Gleichaltriger teilzuhaben. Nur so können Ausgrenzungsprozesse vermieden werden. Die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft muss deshalb für alle Kinder und Jugendliche, unabhängig von ihrer Herkunft und der materiellen Situation in den Familien, gewährleistet werden. Hierzu bedarf es der Bereitstellung der notwendigen Leistungen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass Kinder und Jugendliche keine "kleinen Erwachsenen" sind, sondern spezielle und altersabhängige Bedürfnisse haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1 Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz - RBEG)

§ 1
Grundsatz

§ 2
Bestimmung der Referenzhaushalte

§ 3
Abgrenzung der Referenzhaushalte

§ 4
Abgrenzung untere Einkommensschichten

§ 5
Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben der Einpersonenhaushalte

§ 6
Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben der Familienhaushalte

§ 7
Fortschreibung der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben

§ 8
Regelbedarfsstufen

§ 9
Eigenanteil für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

§ 4
Leistungsformen

§ 10
Zumutbarkeit

§ 11
Zu berücksichtigendes Einkommen

§ 11a
Nicht zu berücksichtigendes Einkommen

§ 11b
Absetzbeträge

Abschnitt 2
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Unterabschnitt 1
Leistungsanspruch

§ 19
Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe

Unterabschnitt 2
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld

§ 20
Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts

§ 21
Mehrbedarfe

§ 22
Bedarfe für Unterkunft und Heizung

§ 22a
Satzungsermächtigung

§ 22b
Inhalt der Satzung

§ 22c
Datenerhebung, -auswertung und -überprüfung

§ 23
Besonderheiten beim Sozialgeld

Unterabschnitt 3
Abweichende Leistungserbringung und weitere Leistungen

§ 24
Abweichende Erbringung von Leistungen

§ 25
Leistungen bei medizinischer Rehabilitation der Rentenversicherung und bei Anspruch auf Verletztengeld aus der Unfallversicherung

§ 26
Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen

§ 27
Leistungen für Auszubildende

Unterabschnitt 4
Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 28
Bedarfe für Bildung und Teilhabe

§ 29
Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 30
Gültigkeit und Abrechnung der Gutscheine

§ 30a
Erbringung der Leistungen durch Kostenübernahmeerklärung

Unterabschnitt 5
Sanktionen

§ 31
Pflichtverletzungen

§ 31a
Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen

§ 31b
Beginn und Dauer der Minderung

§ 32
Meldeversäumnisse

Unterabschnitt 6
Verpflichtungen Anderer

§ 33
Übergang von Ansprüchen

§ 34
Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten

§ 34a
Ersatzansprüche für rechtswidrig erhaltene Leistungen

§ 34b
Ersatzansprüche nach sonstigen Vorschriften

§ 35
Erbenhaftung

Abschnitt 1
Zuständigkeit und Verfahren

§ 36
Örtliche Zuständigkeit

§ 36a
Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus

§ 37
Antragserfordernis

§ 38
Vertretung der Bedarfsgemeinschaft

§ 39
Sofortige Vollziehbarkeit

§ 40
Anwendung von Verfahrensvorschriften

§ 41
Berechnung der Leistungen

§ 42
Auszahlung der Geldleistungen

§ 42a
Darlehen

§ 43
Aufrechnung

§ 43a
Verteilung von Teilzahlungen

§ 44
Veränderung von Ansprüchen

§ 44d
Geschäftsführerin, Geschäftsführer.

§ 77
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Erster Abschnitt

§ 27
Leistungsberechtigte

§ 27a
Notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze

§ 27b
Notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen

§ 28
Ermittlung der Regelbedarfe

§ 28a
Fortschreibung der Regelbedarfsstufen

§ 29
Festsetzung und Fortschreibung der Regelsätze

Dritter Abschnitt

§ 34
Bedarfe für Bildung und Teilhabe

§ 34a
Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe

Vierter Abschnitt

§ 35
Unterkunft und Heizung

§ 35a
Satzung

§ 36
Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft

§ 39
Vermutung der Bedarfsdeckung

§ 40
Verordnungsermächtigung

§ 42
Umfang der Leistungen

§ 116a
Rücknahme von Verwaltungsakten

§ 131
Übergangsregelung zur Erbringung von Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 134
Übergangsregelung für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen 4 bis 6

§ 136
Übergangsregelung zur Rücknahme von Verwaltungsakten

Anlage zu
§ 28 Regelbedarfsstufen nach § 28 in Euro

Artikel 4
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

§ 55a

Artikel 5
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 6
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 7
Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld - Verordnung

§ 5a
Beträge für die Prüfung der Hilfebedürftigkeit

Artikel 8
Änderung der Einstiegsgeld-Verordnung

Artikel 9 Änderung der Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10 Änderung der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 12
Weitere Folgeänderungen

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

II. Notwendigkeit des Gesetzes

III. Ziel und Inhalt des Gesetzes

1. Förderung von Kindern und Jugendlichen

2. Verfassungskonforme Ermittlung der Regelbedarfe

3. Transparente Gestaltung der Regelung der Kosten für Unterkunft und Heizung

4. Neugestaltung der Erwerbstätigenfreibeträge

5. Praxisgerechte und vereinfachte Gestaltung der Sanktionstatbestände

6. Redaktionelle Änderungen und Klarstellungen

7. Änderungen im Bundeskindergeldgesetz

8. Änderung der Zivilprozessordnung

9. Nachhaltigkeit

IV. Gleichstellungspolitische Bedeutung

V. Finanzielle Auswirkungen

1. Ermittlung der Regelbedarfe

2. Leistungen für Bildung und Teilhabe

3. Weitere Leistungsänderungen

4. Vollzugsaufwand

VI. Sonstige Kosten

VII. Bürokratiekosten

1. Zahlung der Leistungen für Unterkunft und Heizung direkt an den Vermieter

2. Bekanntmachung einer kommunalen Satzung

3. Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung eines Gutscheins

4. Information an Darlehensnehmer über Aufrechnung

5. Nachweis über die Inanspruchnahme einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

1. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 1.1 Auftrag an den Gesetzgeber

1.2 Verfassungsrechtliche Anforderungen

1.3 Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Ermittlungsmethode

2. Statistikmodell auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2.1 Einkommens- und Verbrauchsstichprobe

2.2 Statistikmodell

3. Sonderauswertungen der EVS 2008

4.1 Einpersonenhaushalte

4.2 Familienhaushalte

4.2.1 Verteilungsschlüssel

a Verteilungsschlüssel auf Grundlage von Gutachten

b Verteilung nach Köpfen pK

c Verteilung nach neuer OECD-Skala O

d Verteilung allein auf Erwachsene und Kinder E und K

4.2.2 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben für unter 6jährige Kinder:

4.2.3 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben für Kinder von 6 bis unter 14 Jahren

4.2.4 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben für Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren

5. Begründung der Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu § 11b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Absatz 8

Absatz 9

Zu § 22a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 23

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 30a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Vorbemerkung zu den §§ 31 bis 32

Zu § 31

Zu § 31a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 31b

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 34a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 34b

Zu § 35

Zu Nummer 32

Zu § 36

Zu § 36a

Zu § 37

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 39

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 4

Zu den Absätzen 5 und 6

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 42

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 43a

Zu § 44

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 27

Zu § 27a

Zu § 27b

Zu § 28

Zu § 28a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 34a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 13

Zu § 35

Zu § 35a

Zu § 36

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zur neuen Nummer 3

Zur neuen Nummer 4

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 7

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 489/10

... Die vorliegenden Ergebnisse der Untersuchung über den Vergleich der Verkehrsbewährung (Unfall- und Deliktaufkommen nach Aufnahme des selbständigen Fahrens) der Teilnehmer am "Begleiteten Fahren ab 17" und herkömmlich ausgebildeten (gleichaltrigen = 18jährigen) Fahrern im ersten Jahr des selbständigen Fahrens basieren auf einer repräsentativen Basis. Beurteilungsgrundlage waren ausschließlich Eintragungen im Verkehrszentralregister (u.a. auch mit Unfall und mit schweren Gefährdungsdelikten). Die Ergebnisse berücksichtigen auch andere Einflussfaktoren (z.B. Verteilung nach Geschlecht, Bildungsstand, Fahrleistung, Verfügbarkeit eines Pkw oder Alter/Zustand der benutzten Fahrzeuge).



Drucksache 672/08

... Der Bildungsgrad der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund liegt sowohl im schulischen als auch im beruflichen Bereich im Durchschnitt unter dem Niveau Gleichaltriger ohne Migrationshintergrund. Darüber hinaus ist das faktische Berufsspektrum der Jugendlichen mit Migrationshintergrund sehr viel begrenzter als das der Gleichaltrigen ohne Migrationshintergrund.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 672/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 2
Zweite Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu a

Zu b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 672/08 (Beschluss)

... Der Bildungsgrad der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund liegt sowohl im schulischen als auch im beruflichen Bereich im Durchschnitt unter dem Niveau Gleichaltriger ohne Migrationshintergrund. Darüber hinaus ist das faktische Berufsspektrum der Jugendlichen mit Migrationshintergrund sehr viel begrenzter, als das der Gleichaltrigen ohne Migrationshintergrund. Jugendliche mit Migrationshintergrund sind stark in jenen Berufen vertreten, die insbesondere durch mangelnde Verdienst- und Aufstiegschancen, ungünstige Arbeitszeiten und –bedingungen und oftmals einem hohen Arbeitsplatzrisiko gekennzeichnet sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 672/08 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und der Integrationskursverordnung

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 2
Zweite Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 505/08

... 5. Die Migration kann selbst in Familien mit hohem sozioökonomischen und Bildungsstatus die Bildungserfahrung der Kinder beeinflussen. Zumindest kurzfristig können Probleme wegen der unterbrochenen Schullaufbahn oder infolge sprachlicher und kultureller Differenzen auftreten; allerdings sind die langfristigen Perspektiven für den Bildungserfolg dieser Kinder positiv und die Konfrontation mit einer neuen Kultur und Sprache dürfte ihr Potenzial eher noch stärken. Zweifellos fallen zahlreiche Migrantenkinder, auch solche der letzte Migrationswelle, in diese Gruppe. Allerdings befasst sich das vorliegende Grünbuch schwerpunktmäßig mit der Kombination von sprachlicher/ kultureller Differenz und sozioökonomischer Benachteiligung und ihrer tendenziellen Konzentration auf bestimmte Gebiete und Schulen. Hier liegt eine große bildungspolitische Herausforderung; ob die Systeme diese Herausforderung bewältigen können oder daran scheitern, hat gravierende soziale Auswirkungen. Wie die nachstehend vorgelegten Daten beweisen, bestehen signifikante und häufig anhaltende Unterschiede bei den Bildungsleistungen von Kindern mit Migrationshintergrund im Vergleich zu Gleichaltrigen. In einem 1994 veröffentlichen Bericht ging die Kommission darauf ein, welche Risiken sich ergeben können, wenn die Bildungschancen von Migrantenkindern nicht verbessert werden – Vertiefung sozialer Gräben über Generationen hinweg, kulturelle Segregation, Ausgrenzung von Gemeinschaften und interethnische Konflikte. Das Potential hierfür ist weiterhin vorhanden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 505/08




1. Einleitung

2. Bildungssituation von Kindern mit Migrationshintergrund

2.1. Viele Migrantenkinder leiden unter Bildungsbenachteiligung

2.2. Auswirkungen der Migration auf die Bildungssysteme

3. Gründe für die Bildungsbenachteiligung von Kindern mit Migrationshintergrund

3.1. Situation und Hintergrund von Kindern mit Migrationshintergrund

3.2. Bildungsumfeld

3.3. Einige positive politische Antworten

4. Bewältigung des Problems auf europäischer Ebene

4.1. Rolle der Programme und Maßnahmen der EU

4.2. Politikaustausch auf europäischer Ebene

4.3. Rolle der Richtlinie 77/486/EWG über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern35

5. Vorschlag für eine Konsultation

A. Politische Herausforderung

B. Politische Antwort

C. Rolle der Europäischen Union

D. Zukunft der Richtlinie 77/486/EWG


 
 
 


Drucksache 715/08

... Prävalenz des Drogenkonsums junger Menschen und Wahrnehmung des Drogenkonsums bei Gleichaltrigen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 715/08




2 Einleitung

Ein neuer Drogenaktionsplan 2009-2012

1. Verringerung der Drogennachfrage und Sensibilisierung der Öffentlichkeit

2. Mobilisierung der Unionsbürger zur Übernahme einer aktiven Rolle

3. Verringerung des Drogenangebots

4. Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit

5. Besseres Verständnis des Drogenproblems

I. Koordination

II. Nachfragereduzierung

III. Angebotsreduzierung

IV. Internationale Zusammenarbeit

V. Information, Forschung und Evaluierung


 
 
 


Drucksache 641/07

... Als Konsequenz der Bildungsmängel gelangen mehr als ein Viertel aller Jugendlichen ohne ausreichende Qualifikation an die Schwelle zum Arbeitsmarkt (siehe Kapitel 2). Die Hälfte aller neuen Arbeitsplätze in der EU erfordert heute ein hohes Qualifikationsniveau, die andere Hälfte zumeist ein mittleres Niveau. Es überrascht daher kaum, dass die Arbeitslosenquote bei geringqualifizierten Jugendlichen deutlich höher ist als bei Gleichaltrigen mit höherem Bildungsniveau. Veränderungen in der Nachfrage nach Arbeitskräften haben die Benachteiligung geringqualifizierter Jugendlicher noch verstärkt. Wissens- und dienstleistungsbasierte Volkswirtschaften schaffen zwar nach wie vor Arbeitsplätze, die keine hohe formale Qualifikation erfordern, aber sie setzen eine größere Palette an Fertigkeiten und Kompetenzen als in der Vergangenheit voraus. In einigen Ländern haben selbst Jugendliche mit hohem Bildungsniveau Schwierigkeiten, einen Arbeitsplatz zu finden, bedingt durch makroökonomische Faktoren oder Arbeitsmarktstrukturen, die dem Eintritt in den Arbeitsmarkt entgegenstehen, und durch eine Diskrepanz zwischen den Qualifikationen und den Anforderungen des Arbeitsmarktes.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 641/07




Mitteilung

1. Hintergrund

2. Bessere und mehr Bildung für alle jungen Menschen

3. Jugend und Beschäftigung: Eine Herausforderung für Europa

3.1. Arbeitslose Jugendliche: eine ungenutzte Ressource12

3.2. Verbesserung des Übergangs junger Menschen in den Arbeitsmarkt: Flexicurity

3.3. Förderung des Unternehmertums

4. Das Potential Aller umfassend nutzen

4.1. Soziale Eingliederung

4.2. Geschlechtsspezifische Ungleichgewichte

4.3. Bessere Gesundheit

5. Aktive junge Bürger

5.1. Beteiligung junger Menschen

5.2. Freiwillige Aktivitäten

5.3. Junge Menschen und die EU: Intensivere Partnerschaft

6. Schlussfolgerungen

Technischer Anhang: Liste der Referenzdokumente in chronologischer Reihenfolge


 
 
 


Drucksache 550/07

... durch eine beispielhafte Aufzählung zu konkretisieren. Mit der Änderung soll exemplarisch klargestellt werden, welche familiengerichtlichen Maßnahmen auch unterhalb der Schwelle der Sorgerechtsentziehung möglich sind. Hierdurch wird die Bandbreite der möglichen Schutzmaßnahmen verdeutlicht. Als mögliche Rechtsfolgen werden Gebote an die Eltern hervorgehoben, öffentliche Hilfen, wie zum Beispiel Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge, in Anspruch zu nehmen (Nummer 1). So kann das Familiengericht den Eltern beispielsweise die Weisung erteilen, Früherkennungsuntersuchungen wahrzunehmen, um etwaigen körperlichen oder geistigen Fehlentwicklungen ihres Kindes frühzeitig begegnen zu können. Vernachlässigen Eltern ihr Kind, so dass es gegenüber gleichaltrigen Kindern deutliche Entwicklungsstörungen aufweist, so kann das Familiengericht die Eltern gegebenenfalls anweisen, Erziehungsberatung und einen Kindergartenplatz anzunehmen. Nach Nummer 2 soll das Familiengericht ausdrücklich das Gebot aussprechen können für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen. Weiter werden ausdrücklich Rechtsfolgen aus dem Gewaltschutzgesetz übernommen.



Drucksache 329/06

... Seit Mitte der 90er Jahre geht auch die Ausbildungsbeteiligung zugewanderter Jugendlicher kontinuierlich zurück, 2004 lag ihr Anteil in den alten Bundesländern bei 5,6 Prozent - bei einem Anteil an der gleichaltrigen Wohnbevölkerung von ca. 12 Prozent. 36,5 % aller Jugendlichen ohne deutsche Staatsangehörigkeit hat keine abgeschlossene Ausbildung, bei den deutschen Jugendlichen sind dies nur 11,3 Prozent.



Drucksache 321/06

... 55. erkennt das Potenzial des betreuten Wohnens, das älteren Leuten durch Schaffung eines gemeinschaftlichen Umfelds, in dem sie unter Gleichaltrigen mit medizinischer Betreuung und gegebenenfalls häuslicher Pflege leben, die Möglichkeit bietet, länger unabhängig zu leben;


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.