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0651/06
0054/06
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0257/06
0009/06B
0121/06B
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0719/06
0426/06
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0133/1/05
0582/05
0213/05B
0849/05
0083/1/05
0725/1/05
0080/1/05
0390/1/05
0274/05B
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0518/05
0026/05
0121/05
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0220/1/05
0714/1/05
0080/05B
0160/05
0797/05
0616/05
0133/05B
0783/05
0818/05
0286/05B
0714/05B
0238/1/05
0026/1/05
0729/05
0727/05
0797/05B
0273/1/05
0852/1/05
0686/05
0748/05
0725/05
0111/05
0213/05
0273/05B
0305/05
0209/05
0274/05
0728/05
0625/05
0289/05
0001/05
0588/05
0902/1/05
0287/05
0836/05
0139/05
0160/1/05
0509/05
0615/05
0820/05
0238/05B
0274/1/05
0476/05
0726/05
0026/05B
0197/05
0097/05
0692/05
0731/05
0080/05
0830/05
0319/1/05
0714/05
0087/05
0390/05
0902/05B
0852/05B
0576/05
0083/05B
0196/05
0390/05B
0848/05
0275/05
0160/05B
0943/05
0607/05
0954/04B
0795/1/04
0877/04
0807/04
0878/04B
0413/04B
0917/04
0377/04
0983/04
0954/04
0806/04
0683/1/04
0818/04B
0834/04
0622/04
0805/04
0576/04
0270/04
0782/04
0012/04
0620/04
0688/1/04
0232/04
0874/04
0558/04B
0881/04B
0907/04
0578/04
0688/04B
0558/04
0881/04
0128/04B
0688/04
0025/04B
0606/04B
0817/1/04
0795/04B
0821/04
0915/04
0818/04
0774/03
0774/03B
0830/03B
0715/03
0762/03
0715/03B
0856/03
Drucksache 544/20

... 4. Bestimmungen, wonach Personen aufgrund anderweitiger Qualifikationen von der Pr�fung befreit sind, insbesondere weil sie die Bef�higung zum Richteramt, einen Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt, eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann oder zur Immobilienkauffrau oder einen vergleichbaren Berufsabschluss besitzen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 544/20




Gesetz

Artikel 1
�nderungen des Wohnungseigentumsgesetzes

Teil 1
Wohnungseigentum

Abschnitt 1
Begriffsbestimmungen.

Abschnitt 3
Rechtsf�hige Gemeinschaft der Wohnungseigent�mer

� 9a
Gemeinschaft der Wohnungseigent�mer

� 9b
Vertretung

Abschnitt 4
Rechtsverh�ltnis der Wohnungseigent�mer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigent�mer.

� 13
Rechte des Wohnungseigent�mers aus dem Sondereigentum

� 14
Pflichten des Wohnungseigent�mers

� 15
Pflichten Dritter

� 16
Nutzungen und Kosten.

� 18
Verwaltung und Benutzung

� 19
Regelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss

� 20
Bauliche Ver�nderungen

� 21
Nutzungen und Kosten bei baulichen Ver�nderungen

� 22
Wiederaufbau

� 26
Bestellung und Abberufung des Verwalters

� 26a
Zertifizierter Verwalter

� 27
Aufgaben und Befugnisse des Verwalters

� 28
Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Verm�gensbericht

� 29
Verwaltungsbeirat

� 30
Wohnungserbbaurecht.

Teil 3
Verfahrensvorschriften

� 43
Zust�ndigkeit

� 44
Beschlussklagen

� 45
Fristen der Anfechtungsklage

� 46
Ver�u�erung ohne erforderliche Zustimmung.

� 47
Auslegung von Altvereinbarungen

� 48
�bergangsvorschriften

� 49
�berleitung bestehender Rechtsverh�ltnisse

Artikel 2
�nderung des B�rgerlichen Gesetzbuchs

� 554
Barrierereduzierung, E-Mobilit�t und Einbruchsschutz

Artikel 3
�nderung des Justizaktenaufbewahrungsgesetzes

Artikel 4
�nderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 5
�nderung des Gesetzes �ber die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

Artikel 6
�nderung der Grundbuchordnung

Artikel 7
�nderung der Grundbuchverf�gung

Artikel 8
�nderung der Wohnungsgrundbuchverf�gung

Artikel 9
�nderung des Gerichtskostengesetzes

� 49
Beschlussklagen nach dem Wohnungseigentumsgesetz

Artikel 10
�nderung des Gesetzes �ber Gerichtskosten in Familiensachen

Artikel 11
�nderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes

Artikel 12
�nderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

Artikel 13
�nderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Artikel 14
�nderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 15
�nderung der Verordnung �ber Formbl�tter f�r die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen

Artikel 16
�nderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes

Artikel 17
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 18
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 140/20

... "b) F�rderung von Investitionen der Unternehmen in F&I, Aufbau von Verbindungen und Synergien zwischen Unternehmen, Forschungs- und Entwicklungszentren und dem Hochschulsektor, insbesondere F�rderung von Investitionen in Produkt- und Dienstleistungsentwicklung, Technologietransfer, soziale Innovation, �ko-Innovationen, �ffentliche Dienstleistungsanwendungen, Nachfragestimulierung, Vernetzung, Cluster und offene Innovation durch intelligente Spezialisierung, sowie Unterst�tzung von technologischer und angewandter Forschung, Pilotlinien, Ma�nahmen zur fr�hzeitigen Produktvalidierung, fortschrittlichen Fertigungskapazit�ten und Erstproduktion, insbesondere in Schl�sseltechnologien sowie der Verbreitung von Allzwecktechnologien; ferner F�rderung von Investitionen, die zur St�rkung der Krisenreaktionskapazit�ten im �ffentlichen Gesundheitswesen erforderlich sind;"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 140/20




Vorschlag

Begr�ndung

1. Kontext des Vorschlags

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarit�t und VERH�LTNISM�ẞIGKEIT

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessentr�ger und der Folgenabsch�tzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
�nderungen der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013

Artikel 2
�nderungen der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013

Artikel 3
�nderungen der Verordnung (EU) Nr. 508/2014

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 511/20

... c) die Ausnahmeregelung f�r Tierschutzbeauftragte mit einem anderem als einem veterin�rmedizinischen Hochschulabschluss zuk�nftig entf�llt, wobei ein Bestandsschutz f�r derzeit bereits t�tige Tierschutzbeauftragte zu ber�cksichtigen ist.



Drucksache 108/20

... Zur Kl�rung der Frage der Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung sowie der damit verbundenen rechtlichen Fragen diente die Anh�rung von Sachverst�ndigen im Ausschuss des Bundestages f�r Inneres und Heimat am 21. Oktober 2019. Die Mehrheit der Sachverst�ndigen h�lt eine Erlassreglung f�r nicht ausreichend und bef�rwortet eine gesetzliche Regelung (siehe Stellungnahme Prof. Dr. Tarik Tabbara, Hochschule f�r Wirtschaft und Recht, Berlin - "Wiedergutmachung im Staatsangeh�rigkeitsrecht" - Ausschussdrucksache 19 (4)369 C)). Mehrere Fraktionen im Bundestag haben gefordert, eine entsprechende gesetzliche Regelung zu schaffen (vgl. BT-Drucksachen 19/13505, 19/12200, 19/14063).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 108/20




A. Problem

B. L�sung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
�nderung des Staatsangeh�rigkeitsgesetzes

� 15

Artikel 2
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 13/20

... Geologische Daten m�ssen dauerhaft verf�gbar, lesbar und verst�ndlich f�r die Erkennung, Untersuchung und Bewertung von geogenen Risiken und anthropogen verursachten Gefahren zur Verf�gung zu stehen, um Schadensereignisse mit Personen- und Sachsch�den abwenden zu k�nnen. Insbesondere anthropogen hervorgerufene Gefahren m�ssen dauerhaft beobachtet und bewertet werden k�nnen (Ewigkeitsaufgaben). Deutschland verf�gt �ber eine lange Bergbautradition mit der Folge, dass sehr viele Fl�chen in der Vergangenheit beansprucht worden sind. In Sachsen ist auf einem gro�en Teil der besiedelten Fl�che in der Vergangenheit Bergbau betrieben worden, in Nordrhein-Westfalen liegen in mehr als der H�lfte aller Kommunen aktive oder ehemalige Bergbaustandorte (Quelle: Forschungszentrum Nachbergbau, Technische Hochschule Georg Agricola, Bochum). Die hieraus resultierenden Risiken k�nnen ebenso wie nat�rliche geologische Risiken nur durch eine ausreichende Dokumentation und Sicherung der existierenden und k�nftigen geologischen Daten erkannt und �berwacht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 13/20




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

2 Inhalts�bersicht

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

� 1
Zweck des Gesetzes

� 2
Sachlicher und r�umlicher Anwendungsbereich

� 3
Begriffsbestimmungen

� 4
Anwendung des Geodatenzugangsgesetzes und des Umweltinformationsgesetzes

Kapitel 2
Aufgaben und Befugnisse der zust�ndigen Beh�rde

� 5
Aufgaben der zust�ndigen Beh�rde

� 6
Betretensrecht f�r die staatliche geologische Landesaufnahme; Betretensrecht zur Verh�tung geologischer Gefahren; Zutritt zu geologischen Untersuchungen Dritter

� 7
Wiederherstellungspflicht und Haftung

Kapitel 3
�bermittlung geologischer Daten an die zust�ndige Beh�rde

Abschnitt 1
Anzeige geologischer Untersuchungen; �bermittlung geologischer Daten

� 8
Anzeige geologischer Untersuchungen und �bermittlung von Nachweisdaten an die zust�ndige Beh�rde

� 9
�bermittlung von Fachdaten geologischer Untersuchungen an die zust�ndige Beh�rde

� 10
�bermittlung von Bewertungsdaten geologischer Untersuchungen an die zust�ndige Beh�rde

� 11
Einschr�nkung von Anzeige- und �bermittlungspflichten; Vorhaltung geologischer

� 12
Nachtr�gliche Anforderung nichtstaatlicher Fachdaten

� 13
Pflichten vor Entledigung von Proben und L�schung von Daten

Abschnitt 2
Anzeige- und �bermittlungsverpflichtete Personen, Frist und Form f�r die �bermittlung

� 14
Anzeige- und �bermittlungsverpflichtete Personen

� 15
Abschluss einer geologischen Untersuchung; Beginn der �bermittlungsfrist; Einhaltung der Anzeige- und �bermittlungsfristen

� 16
Datenformat

� 17
Kennzeichnung von Daten

Kapitel 4
�ffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zurverf�gungstellung geologischer Daten zur Erf�llung �ffentlicher Aufgaben

Abschnitt 1
�ffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zugang z u bereitgestellten Daten

Unterabschnitt 1
Allgemeine Regeln f�r die �ffentliche Bereitstellung

� 18
�ffentliche Bereitstellung geologischer Daten; anderweitige Anspr�che auf Informationszugang

� 19
�ffentliche Bereitstellung nach den Anforderungen des Geodatenzugangsgesetzes, analoge Bereitstellung

� 20
Zugang zu �ffentlich bereitgestellten geologischen Daten im Rahmen gewerblicher T�tigkeiten

� 21
�ffentliche Bereitstellung geologischer Daten in analoger Form anl�sslich eines Zugangsbegehrens

� 22
Hinweise auf geologische Daten in Geodatendiensten

Unterabschnitt 2
�ffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten

� 23
�ffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten der zust�ndigen Beh�rde

� 24
�ffentliche Bereitstellung �bermittelter staatlicher geologischer Daten

� 25
Inhaberlose Daten

Unterabschnitt 3
�ffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Daten

� 26
�ffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Nachweisdaten nach � 8

� 27
�ffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Fachdaten nach � 9

� 28
Schutz nichtstaatlicher Bewertungsdaten nach � 10 sowie nachtr�glich angeforderter nichtstaatlicher Fachdaten nach � 12

� 29
�ffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Daten, die vor dem ... [einsetzen: Datum des Inkrafttretens nach � 39 Absatz 1] an die zust�ndige Beh�rde �bermittelt worden sind

� 30
Einwilligung des Dateninhabers

Abschnitt 2
Beschr�nkung der �ffentlichen Bereitstellung geologischer Daten

� 31
Schutz �ffentlicher Belange

� 32
Schutz sonstiger Belange bei verbundenen Daten

Abschnitt 3
Zurverf�gungstellung geologischer Daten zur Erf�llung �ffentlicher Aufgaben

� 33
Zurverf�gungstellung geologischer Daten f�r �ffentliche Aufgaben

� 34
Erweiterte �ffentliche Bereitstellung geologischer Daten

Kapitel 5
Schlussbestimmungen

� 35
Anordnungsbefugnis

� 36
Zust�ndige Beh�rden; �berwachung

� 37
Verordnungserm�chtigung; Ausschluss abweichenden Landesrechts

� 38
Bu�geldvorschriften

� 39
Inkrafttreten, Au�erkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. �ffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Fach- und Bewertungsdaten

IV. Vereinbarkeit mit der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO , dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 2 Absatz 1 GG und dem Bundesdatenschutzgesetz BDSG

V. Sonstige Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Alternativen

VII. Gesetzgebungskompetenz

VIII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

a Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

b Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

c Erf�llungsaufwand der Verwaltung

aa Erf�llungsaufwand des Bundes

bb Erf�llungsaufwand der L�nder

cc Erf�llungsaufwand der Kommunen

5. Weitere Kosten

IX. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften

Zu � 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu � 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu � 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu � 4

Zu Kapitel 2 Aufgaben und Befugnisse der zust�ndigen Beh�rde

Zu � 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu � 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu � 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Kapitel 3 �bermittlung geologischer Daten an die zust�ndige Beh�rde

Zu Abschnitt 1 Anzeige geologischer Untersuchungen; �bermittlung geologischer Daten

Zu � 8

Zu � 9

Zu Satz 1 Nummer 1

Zu Satz 1 Nummer 2

Zu Satz 1 Nummer 3

Zu Satz 1 Nummer 4

Zu Satz 1 Nummer 5

Zu Satz 1 Nummer 6

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu � 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu � 12

Zu � 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Abschnitt 2 Anzeige- und �bermittlungsverpflichtete Personen, Frist und Form f�r die �bermittlung

Zu � 14

Zu Absatz 1

Zu � 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 16

Zu � 17

Zu Kapitel 4 �ffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zurverf�gungstellung geologischer Daten zur Erf�llung �ffentlicher Aufgaben

Zu Abschnitt 1 �ffentliche Bereitstellung geologischer Daten

Zu Unterabschnitt 1 Allgemeine Regeln f�r die �ffentliche Bereitstellung

Zu � 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 21

Zu � 22

Zu Unterabschnitt 2 �ffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten

Zu � 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 24

Zu � 25

Zu � 26

Zu � 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 28

Zu � 29

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu � 30

Zu Abschnitt 2 Beschr�nkung der �ffentlichen Bereitstellung geologischer Daten

Zu � 31

Zu � 32

Zu Abschnitt 3 Zurverf�gungstellung geologischer Daten f�r die Erf�llung �ffentlicher Aufgaben

Zu � 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu � 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Kapitel 5 Schlussbestimmungen

Zu � 35

Zu � 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 38

Zu � 39

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4782, BMWi: Entwurf eines Gesetzes zur amtlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur �bermittlung, Sicherung, �ffentlichen Bereitstellung und Zurverf�gungstellung geologischer Daten

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erf�llungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

Verwaltung L�nder

II.2. �One in one out�-Regel

II.3. Evaluierung

II.4. KMU Betroffenheit

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 197/20

... "1. �berwiegend Wissen vermittelt wird, das dem von allgemeinbildenden Schulen angestrebten Bildungsziel entspricht, oder die Ma�nahme auf den Erwerb eines Studienabschlusses an Hochschulen oder �hnlichen Bildungsst�tten gerichtet ist oder".�

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 197/20




�Artikel 5 �nderung des Betriebsverfassungsgesetzes

� 129
Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie

�Artikel 6 Weitere �nderung des Betriebsverfassungsgesetzes

Artikel 7
�nderung des Sprecherausschussgesetzes

� 39
Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie

Artikel 8
Weitere �nderung des Sprecherausschussgesetzes

Artikel 9
�nderung des Europ�ische Betriebsr�te-Gesetzes

� 41b
Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie

Artikel 10
Weitere �nderung des Europ�ische Betriebsr�te-Gesetzes

Artikel 11
�nderung des SE-Beteiligungsgesetzes

� 48
Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie

Artikel 12
Weitere �nderung des SE-Beteiligungsgesetzes

Artikel 13
�nderung des SCE-Beteiligungsgesetzes

� 50
Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie

Artikel 14
Weitere �nderung des SCE-Beteiligungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 164/20

... 6. einem Vertreter aus dem Bereich der Hochschulmedizin,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 164/20




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

a Bund

b L�nder und Kommunen

c Sozialversicherung

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
�nderung des F�nften Buches Sozialgesetzbuch

� 86
Verwendung von Verordnungen und Empfehlungen in elektronischer Form.

� 86a
Verwendung von �berweisungen in elektronischer Form

� 291
Elektronische Gesundheitskarte

� 291a
Elektronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis und Mittel zur Abrechnung

� 291b
Verfahren zur Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis

� 291c
Einzug, Sperrung oder weitere Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte nach Krankenkassenwechsel; Austausch der elektronischen Gesundheitskarte

Elftes Kapitel Telematikinfrastruktur

Erster Abschnitt

� 306
Telematikinfrastruktur

� 307
Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten

� 308
Vorrang von technischen Schutzma�nahmen

� 309
Protokollierung

Zweiter Abschnitt

Erster Titel Aufgaben, Verfassung und Finanzierung der Gesellschaft f�r Telematik

� 310
Gesellschaft f�r Telematik

� 311
Aufgaben der Gesellschaft f�r Telematik

� 312
Auftr�ge an die Gesellschaft f�r Telematik

� 313
Elektronischer Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur

� 314
Informationspflichten der Gesellschaft f�r Telematik

� 315
Verbindlichkeit der Beschl�sse der Gesellschaft f�r Telematik

� 316
Finanzierung der Gesellschaft f�r Telematik; Verordnungserm�chtigung

Zweiter Titel Beirat der Gesellschaft f�r Telematik

� 317
Beirat der Gesellschaft f�r Telematik

� 318
Aufgaben des Beirats

Dritter Titel Schlichtungsstelle der Gesellschaft f�r Telematik

� 319
Schlichtungsstelle der Gesellschaft f�r Telematik

� 320
Zusammensetzung der Schlichtungsstelle; Finanzierung

� 321
Beschlussfassung der Schlichtungsstelle

� 322
Rechtsaufsicht des Bundesministeriums f�r Gesundheit �ber die Schlichtungsstelle

� 323
Betriebsleistungen

� 324
Zulassung von Anbietern von Betriebsleistungen

� 325
Zulassung von Komponenten und Diensten der Telematikinfrastruktur

� 326
Verbot der Nutzung der Telematikinfrastruktur ohne Zulassung oder Best�tigung

� 327
Weitere Anwendungen der Telematikinfrastruktur; Best�tigungsverfahren

� 328
Geb�hren und Auslagen; Verordnungserm�chtigung

Vierter Abschnitt

� 329
Ma�nahmen zur Abwehr von Gefahren f�r die Funktionsf�higkeit und Sicherheit der Telematikinfrastruktur

� 330
Vermeidung von St�rungen der informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse der Telematikinfrastruktur

� 331
Ma�nahmen zur �berwachung des Betriebs zur Gew�hrleistung der Sicherheit, Verf�gbarkeit und Nutzbarkeit der Telematikinfrastruktur

� 332
Anforderungen an die Wartung von Diensten

� 333
�berpr�fung durch das Bundesamt f�r Sicherheit in der Informationstechnik

F�nfter Abschnitt

Erster Titel Allgemeine Vorschriften

� 334
Anwendungen der Telematikinfrastruktur

� 335
Diskriminierungsverbot

� 336
Zugriffsrechte der Versicherten

� 337
Recht der Versicherten auf Verarbeitung von Daten sowie auf Erteilung von Zugriffsberechtigungen auf Daten

� 338
Technische Einrichtungen zur Wahrnehmung der Zugriffsrechte der Versicherten

� 339
Voraussetzungen f�r den Zugriff von Leistungserbringern und anderen zugriffsberechtigten Personen

� 340
Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen sowie von Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen

Zweiter Titel Elektronische Patientenakte

� 341
Elektronische Patientenakte

Erster Untertitel Angebot und Einrichtung der elektronischen Patientenakte

� 342
Angebot und Nutzung der elektronischen Patientenakte

� 343
Informationspflichten der Krankenkassen

� 344
Einwilligung der Versicherten und Zul�ssigkeit der Datenverarbeitung durch die Krankenkassen und Anbieter der elektronischen Patientenakte

� 345
Angebot und Nutzung zus�tzlicher Inhalte und Anwendungen

Zweiter Untertitel Nutzung der elektronischen Patientenakte durch den Versicherten

� 346
Unterst�tzung bei der elektronischen Patientenakte

� 347
Anspruch der Versicherten auf �bertragung von Behandlungsdaten in die elektronischen Patientenakte durch Leistungserbringer

� 348
Anspruch der Versicherten auf �bertragung von Behandlungsdaten in die elektronische Patientenakte durch Krankenh�user

� 349
Anspruch der Versicherten auf �bertragung von Daten aus Anwendungen der Telematikinfrastruktur nach � 334 und von elektronischen Arztbriefen in die elektronische Patientenakte

� 350
Anspruch der Versicherten auf �bertragung von bei der Krankenkasse gespeicherten Daten in die elektronische Patientenakte

� 351
�bertragung von Daten aus der elektronischen Gesundheitsakte in die elektronische Patientenakte

Dritter Untertitel Zugriff von Leistungserbringern auf Daten in der elektronischen Patientenakte

� 352
Verarbeitung von Daten in der elektronischen Patientenakte durch Leistungserbringer und andere zugriffsberechtigte Personen

� 353
Erteilung der Einwilligung

Vierter Untertitel Festlegungen f�r technische Voraussetzungen und semantische und syntaktische Interoperabilit�t von Daten

� 354
Festlegungen der Gesellschaft f�r Telematik f�r die elektronische Patientenakte

� 355
Festlegungen f�r die semantische und syntaktische Interoperabilit�t von Daten in der elektronischen Patientenakte, des elektronischen Medikationsplans und der elektronischen Notfalldaten

Dritter Titel Erkl�rungen des Versicherten zur Organ- und Gewebespende sowie Hinweise auf deren Vorhandensein und Aufbewahrungsort

� 356
Zugriff auf Erkl�rungen der Versicherten zur Organ- und Gewebespende sowie auf Hinweise auf deren Vorhandensein und Aufbewahrungsort

Vierter Titel Hinweis des Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverf�gungen

� 357
Zugriff auf Hinweise der Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverf�gungen

F�nfter Titel Elektronischer Medikationsplan und elektronische Notfalldaten

� 358
Elektronischer Medikationsplan und elektronische Notfalldaten

� 359
Zugriff auf den elektronischen Medikationsplan und die elektronischen Notfalldaten

Sechster Titel �bermittlung �rztlicher Verordnungen

� 360
�bermittlung vertrags�rztlicher Verordnungen in elektronischer Form

� 361
Zugriff auf �rztliche Verordnungen in der Telematikinfrastruktur

Siebter Titel Nutzung der Anwendungen der Telematikinfrastruktur in der privaten Krankenversicherung

� 362
Nutzung von elektronischen Gesundheitskarten f�r Versicherte von Unternehmen der privaten Krankenversicherung, der Postbeamtenkrankenkasse, der Krankenkasse der Bundesbahnbeamten oder f�r Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr

Achter Titel Verf�gbarkeit von Daten aus Anwendungen der Telematikinfrastruktur f�r Forschungszwecke

� 363
Verarbeitung von Daten der elektronischen Patientenakte zu Forschungszwecken

Sechster Abschnitt

� 364
Vereinbarung �ber technische Verfahren zur konsiliarischen Befundbeurteilung von R�ntgenaufnahmen

� 365
Vereinbarung �ber technische Verfahren zur Videosprechstunde in der vertrags�rztlichen Versorgung

� 366
Vereinbarung �ber technische Verfahren zur Videosprechstunde in der vertragszahn�rztlichen Versorgung

� 367
Vereinbarung �ber technische Verfahren zu telemedizinischen Konsilien

� 368
Vereinbarung �ber ein Authentifizierungsverfahren im Rahmen der Videosprechstunde

� 369
Pr�fung der Vereinbarungen durch das Bundesministerium f�r Gesundheit

� 370
Entscheidung der Schlichtungsstelle

Siebter Abschnitt

� 371
Integration offener und standardisierter Schnittstellen in informationstechnische Systeme

� 372
Festlegungen zu den offenen und standardisierten Schnittstellen f�r informationstechnische Systeme in der vertrags�rztlichen und vertragszahn�rztlichen Versorgung

� 373
Festlegungen zu den offenen und standardisierten Schnittstellen f�r informationstechnische Systeme in Krankenh�usern

� 374
Abstimmung zur Festlegung sektoren�bergreifender einheitlicher Vorgaben

� 375
Verordnungserm�chtigung

Achter Abschnitt

� 376
Finanzierungsvereinbarung

� 377
Finanzierung der den Krankenh�usern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

� 378
Finanzierung der den an der vertrags�rztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

� 379
Finanzierung der den Apotheken entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

� 380
Finanzierung der den Hebammen und Physiotherapeuten entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

� 381
Finanzierung der den Vorsorgeeinrichtungen und Rehabilitationseinrichtungen entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

� 382
Erstattung der dem �ffentlichen Gesundheitsdienst entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

� 383
Erstattung der Kosten f�r die �bermittlung elektronischer Briefe in der vertrags�rztlichen Versorgung

Zw�lftes Kapitel Interoperabilit�tsverzeichnis

� 384
Interoperabilit�tsverzeichnis

� 385
Beratung durch Experten

� 386
Aufnahme von Standards, Profilen und Leitf�den der Gesellschaft f�r Telematik

� 387
Aufnahme von Standards, Profilen und Leitf�den f�r informationstechnischen Systemen im Gesundheitswesen

� 388
Empfehlung von Standards, Profilen und Leitf�den von informationstechnischen Systemen im Gesundheitswesen als Referenz

� 389
Beachtung der Festlegungen und Empfehlungen bei Finanzierung aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung

� 390
Beteiligung der Fach�ffentlichkeit

� 391
Informationsportal

� 392
Gesch�fts- und Verfahrensordnung f�r das Interoperabilit�tsverzeichnis

� 393
Bericht �ber das Interoperabilit�tsverzeichnis

Artikel 2
�nderung des Apothekengesetzes

Artikel 3
�nderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 4
�nderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5
�nderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
�nderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 7
�nderung des Implantateregistergesetzes

Artikel 8
�nderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Innovative digitale medizinische Anwendungen:

a E-Rezept:

b E-Rezept-App:

c Gr�nes Rezept:

d Digitaler �berweisungsschein:

2. Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte:

a Patientensouver�nit�t:

b Anspr�che der Versicherten:

c Verarbeitung von Daten zu Forschungszwecken:

d Interoperabilit�t:

e Verg�tung:

f Zugriffskonzept f�r die elektronische Patientenakte:

g Datenschutzgerechte Nutzung der elektronischen Patientenakte f�r alle Versicherten:

h Fristen f�r die Gesellschaft f�r Telematik:

i Bu�geldtatbest�nde:

3. Zentrale Zust�ndigkeit f�r die Sicherheit der Prozesse zur Ausgabe von Karten und Ausweisen:

4. Festlegung der Verantwortlichkeit in der Telematikinfrastruktur:

5. Gestaltung der Zugriffsberechtigungen:

6. Anbindung weiterer Einrichtungen an die Telematikinfrastruktur:

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung Entf�llt

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4 Bund

4. Erf�llungsaufwand

B�rgerinnen und B�rger

Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

Davon B�rokratiekosten aus Informationspflichten

5 Verwaltung

a Bund

b L�nder und Kommunen

c Sozialversicherung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu � 291

Zu � 291a

Zu � 291b

Zu � 291c

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 31

Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu � 306

Zu � 307

Zu � 308

Zu � 309

Zu � 310

Zu � 311

Zu � 312

Zu � 313

Zu � 314

Zu � 315

Zu � 316

Zu �� 317

Zu �� 319

Zu � 323

Zu � 324

Zu � 325

Zu � 326

Zu � 327

Zu � 328

Zu � 329

Zu � 330

Zu � 331

Zu � 332

Zu � 333

Zu � 334

Zu � 335

Zu �� 336

Zu � 338

Zu � 339

Zu � 340

Zu � 341

Zu � 342

Zu � 343

Zu � 344

Zu � 345

Zu � 346

Zu � 347

Zu � 348

Zu � 349

Zu � 350

Zu � 351

Zu � 352

Zu � 353

Zu � 354

Zu � 355

Zu � 356

Zu � 357

Zu � 358

Zu � 359

Zu � 360

Zu � 361

Zu � 362

Zu � 363

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu �� 364

Zu �� 371

Zu � 376

Zu � 377

Zu � 378

Zu � 379

Zu � 380

Zu � 381

Zu � 382

Zu � 383

Zu � 384

Zu � 385

Zu � 386

Zu � 387

Zu � 388

Zu � 389

Zu � 390

Zu � 391

Zu � 392

Zu � 393

Zu Nummer 32

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5148 BMG: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erf�llungsaufwand

II.2. �One in one Out�-Regel

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 246/20

... 1. verzahnt mit einem Masterstudiengang an einer Hochschule f�r angewandte Wissenschaften ableisten, der von den L�ndern auf der Grundlage von � 5 Absatz 2 des Psychotherapeutengesetzes in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung eingerichtet worden war, und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/20




Zweites Gesetz

2 Inhalts�bersicht

Artikel 1
�nderung des Infektionsschutzgesetzes

� 16
Allgemeine Ma�nahmen zur Verh�tung �bertragbarer Krankheiten.

� 17
Besondere Ma�nahmen zur Verh�tung �bertragbarer Krankheiten, Verordnungserm�chtigung.

� 30
Absonderung.

� 54a
Vollzug durch die Bundeswehr

� 54b
Vollzug durch das Eisenbahn-Bundesamt

Artikel 2
Weitere �nderung des Infektionsschutzgesetzes

Artikel 3
�nderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

� 25
Ausnahmen von Pr�fungen bei Krankenhausbehandlungen, Verordnungserm�chtigung

� 26
Zusatzentgelt f�r Testungen auf das Coronavirus SARS-CoV-2 im Krankenhaus

Artikel 3a
�nderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 4
�nderung des F�nften Buches Sozialgesetzbuch

� 20i
Leistungen zur Verh�tung �bertragbarer Krankheiten, Verordnungserm�chtigung.

Artikel 5
�nderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

� 150a
Sonderleistung w�hrend der Coronavirus-SARS-CoV-2-Pandemie

Artikel 5a
�nderung des Familienpflegezeitgesetzes

� 16
Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie

Artikel 5b
�nderung des Pflegezeitgesetzes

� 9
Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie

Artikel 6
�nderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Artikel 7
�nderung des Ergotherapeutengesetzes

Artikel 8
�nderung des Gesetzes �ber den Beruf des Logop�den

Artikel 9
�nderung des Pflegeberufegesetzes

Artikel 10
�nderung der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Pr�fungsverordnung

Artikel 11
�nderung des Transfusionsgesetzes

Artikel 12
�nderung des Gesetzes f�r mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung

Artikel 13
(weggefallen)

Artikel 14
�nderung des Gesetzes �ber die Aus�bung der Zahnheilkunde

� 21
Inkrafttreten der Approbationsordnung f�r Zahn�rzte und Zahn�rztinnen und Au�erkrafttreten der Approbationsordnung f�r Zahn�rzte, �bergangsregelung

Artikel 15
�nderung der Approbationsordnung f�r Zahn�rzte und Zahn�rztinnen

Artikel 16
(weggefallen)

Artikel 17
�nderungen aus Anlass der Verschiebung des Geltungsbeginns der Verordnung (EU) Nr. 2017/745

Artikel 18
�nderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 19
�nderung des Psychotherapeutengesetzes

� 27
Abschluss von Ausbildungen.

Artikel 20
Inkrafttreten, Au�erkrafttreten


 
 
 


Drucksache 494/20 (Beschluss)

... 4. Die integrative Leistung des EFR ist seit seiner Festschreibung in den Lissabonner Vertr�gen ein vertragliches Ziel der EU. Der EFR hat dabei eine wechselvolle Geschichte hinter sich. Bis heute ist es nicht vollst�ndig gelungen, eine koh�rente strategische Umsetzung zu erreichen. Um das Konzept - vergleichbar zum Europ�ischen Binnenmarkt - erfolgreich verwirklichen zu k�nnen, pl�diert der Bundesrat daf�r, den EFR st�rker als bislang geschehen mit den bestehenden Konzepten im Bildungsbereich (Europ�ischer Bildungsraum und Europ�ischer Hochschulraum) zu verzahnen. Dies ist nach Ansicht des Bundesrates unter Wahrung der bestehenden Kompetenzverteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten m�glich. Zugleich m�ssen sich die Zielsetzungen des EFR (effektive nationale Forschungssysteme; optimale l�nder�bergreifende Zusammenarbeit und entsprechender Wettbewerb; offener Arbeitsmarkt f�r Forschende; Gleichstellung der Geschlechter und Ber�cksichtigung des Gleichstellungsaspekts; optimaler Austausch von, Zugang zu und Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen; Internationale Zusammenarbeit) deutlich im Rahmenprogramm f�r Forschung und Innovation wiederfinden, um nicht zuletzt eine sp�rbare Resonanz unter den zentralen Akteuren im Wissenschaftssystem hervorzurufen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 494/20 (Beschluss)




2 Ausgangslage

Hochschulen als zentrale Akteure im Europ�ischen Forschungsraum

Wertegebundene Wissenschaft

Finanzierung und F�rderinstrumente im Europ�ischen Forschungsraum

Exzellenz und Koh�sion als konstituierende Merkmale des Europ�ischen Forschungsraums

Mobilit�t von wissenschaftlichem Personal als Basis eines Europ�ischen Forschungsraums

Innovation und B�rgerbeteiligung

Gleichstellung innerhalb des Europ�ischen Forschungsraums

Sichtbarkeit, Akzeptanz und Umsetzungskompetenz

Zuk�nftige Governance des Europ�ischen Forschungsraums

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 101/20 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 986. Sitzung am 13. M�rz 2020 beschlossen, dem Bundesministerium f�r Bildung und Forschung gem�� � 12 StipG in Verbindung mit � 5 Absatz 1 Nummer 3 StipV zur Berufung in den Beirat Deutschlandstipendium als Vertreter der Studierenden Frau Lena Klicnar, Studentin an der Westf�lischen Hochschule Gelsenkirchen, (Nordrhein-Westfalen) vorzuschlagen.



Drucksache 275/20

... Zur schulischen Qualifizierung von Bundeswehrangeh�rigen ohne Schulabschluss soll neben dem Realschulabschluss, dem Fachschulabschluss und der Fachhochschulreife auch der Hauptschulabschluss (Jahrgangsstufe 9) an Bundeswehrfachschulen erworben werden k�nnen. Aufgrund der �nderung des � 9 Absatz 1 Satz 1 der Berufsf�rderungsverordnung durch das Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsst�rkungsgesetzes vom 4. August 2019 k�nnen die Bundeswehrfachschulen Lehrg�nge zur Erlangung des Hauptschulabschlusses (Jahrgangsstufe 9) anbieten. Die Anerkennung der an Bundeswehrfachschulen erworbenen schulischen Abschlusszeugnisse durch die L�nder erfordert gem�� dem Beschluss der St�ndigen Konferenz der Kultusminister der L�nder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) vom 7. Juni 2018 die Erg�nzung der Bundeswehrfachschulpr�fungsverordnung um entsprechende Regelungen.



Drucksache 109/20

... Zur gewachsenen, leistungsstarken Wissenschaftslandschaft mit weitreichender KI-Kompetenz z�hlen Universit�ten, Hochschulen und au�eruniversit�re Forschungseinrichtungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 109/20




Entschlie�ung

Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 2:

Zu Ziffer 3:

Zu Ziffer 4:

Zu Ziffer 5:

Zu Ziffer 6:


 
 
 


Drucksache 288/20

... 3. Die Corona-Pandemie hat aber nicht nur negative Folgen f�r die �ffentlichen Haushalte, und damit auch f�r die kommunalen Kernhaushalte, sondern belastet auch einen bedeutsamen Teil der kommunalen Betriebe. Betroffen sind unter anderem kommunale Verkehrsbetriebe, insbesondere solche kommunal beherrschten Gesellschaften, die Flugh�fen betreiben, sowie Messegesellschaften und Betriebe, die im kulturellen und Freizeitbereich t�tig sind (z.B. Opern, Theater, Schauspielh�user, Volkshochschulen, Musikschulen, Museen, B�dergesellschaften und Tierg�rten). Generell sind alle kommunalen Unternehmen betroffen, bei denen aufgrund der Ma�nahmen zur Eind�mmung der Corona-Pandemie die Einnahmen v�llig oder zu gro�en Teilen wegbrechen. Auch diese �ffentlichen Betriebe bed�rfen der Hilfestellung. Die wesentlichen F�rderprogramme des Bundes - insbesondere die Kredite aus dem KfW-Sonderprogramm 2020 -sehen bislang allerdings nur Hilfestellungen f�r gewerbliche Unternehmen der Privatwirtschaft vor. Es sollten daher auch hier �ffnungen der Rettungsschirme des Bundes f�r kommunale Betriebe erfolgen. Die Hilfen f�r diese kommunalen Betriebe, die wichtige Leistungen f�r alle B�rger und auch f�r die Privatwirtschaft erbringen, sollte insoweit nicht allein den L�ndern �berlassen bleiben, zumal vielen dieser Leistungen auch l�nder�bergreifende und bundesweite Bedeutung zukommen kann.



Drucksache 348/20

... Medizinische Hochschule Hannover

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 348/20




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

a Bund, L�nder und Gemeinden

b Gesetzliche Krankenversicherung

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

� 1
�nderung der H�he der tagesbezogenen Pauschale nach � 21 Absatz 3 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

� 2
�nderungen des Zuschlags nach � 21 Absatz 6 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

� 3
Inkrafttreten

Anlage
H�he der tagesbezogenen Pauschale nach � 1 Absatz 1 Nummer 1

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

a Bund, L�nder und Gemeinden

b Gesetzliche Krankenversicherung

4. Erf�llungsaufwand

B�rgerinnen und B�rger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu � 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu � 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 3


 
 
 


Drucksache 141/20

... Au�erdem ist gem�� � 9 die Kennzeichnung aller Kr�uter- und Fr�chtetees f�r S�uglinge oder Kleinkinder anzupassen. Dabei handelt es sich um die Einf�hrung von zwei neuen Informationspflichten, die durch die erforderliche Umgestaltung des Verpackungsdesigns einen einmaligen Umstellungsaufwand ausl�sen. Es entsteht kein zus�tzlicher j�hrlicher Erf�llungsaufwand, da sich die Druckkosten f�r die Etiketten nicht durch die neuen Informationspflichten ver�ndern. Laut einer Pilotmessung des Erf�llungsaufwands der Fachhochschule des Mittelstandes in Nordrhein-Westfalen zur europ�ischen Lebensmittelinformationsverordnung5) nimmt die Anpassung der Verpackung f�r ein individuelles Produkt eine Stunde6) in Anspruch. Da die Verpackungen haupts�chlich von Graphikagenturen angepasst werden, ist der Lohnsatz des Wirtschaftsabschnitts M "Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen" mit durchschnittlichem Qualifikationsniveau anzuwenden, der 35,40 Euro pro Stunde7) betr�gt.



Drucksache 395/20 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Artikel 165 und 166 AEUV die Verantwortung f�r den Bereich der allgemeinen Bildung und der beruflichen Bildung, einschlie�lich der Hochschulbildung, den Mitgliedstaaten zuweisen. Dazu geh�ren unter anderem die Festlegung von verbindlichen Regeln und Standards, aber auch Fragen der Lehrplan- und Curricula-Gestaltung, der Leistungsbewertung und der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrpersonal, der Validierung und Anerkennung von Qualifikationen sowie der Setzung von finanziellen und strukturellen Rahmenbedingungen f�r Bildungseinrichtungen. Vor diesem Hintergrund betont der Bundesrat, dass alle Organe der EU die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Rahmen der Kompetenzordnung und unter Achtung des Subsidiarit�tsprinzips und des Harmonisierungsverbotes lediglich f�rdern, unterst�tzen und erg�nzen k�nnen. Sie haben dabei die Besonderheiten der nationalen Bildungssysteme zu ber�cksichtigen und die Verantwortung der Mitgliedstaaten f�r die Lehrinhalte und die Gestaltung des Bildungswesens strikt zu beachten. Die Gestaltungsentscheidungen und die Umsetzung der Ziele m�ssen auf der Ebene der Mitgliedstaaten und nach Ma�gabe von deren Rechtsordnungen erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/20 (Beschluss)




Drucksache: 395/20 in Verbindung mit

2 Allgemeines

Pakt f�r Kompetenzen

Europ�ische Hochschulnetzwerke

Strukturfragen der nationalen Bildungssysteme und -einrichtungen

Schaffung europ�ischer Kompetenzrahmen und Kernprofile

Modularisierung von Bildungsangeboten

Mobilit�t, Anerkennung und Validierung

Sammlung und Analyse von Bildungsdaten

Benchmarks und Indikatoren

Umsetzung der Agenda

Vorschlag

Ma�gebliche Ber�cksichtigung der Stellungnahme

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 132/20 (Beschluss)

... Lehrstuhl f�r Environmental and Climate Policy an der Hochschule f�r Politik, M�nchen sowie ehem. Mitglied im

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 132/20 (Beschluss)




Anlage
Wahl von Mitgliedern des Nationalen Begleitgremiums gem�� � 8 Absatz 3 des Standortauswahlgesetzes


 
 
 


Drucksache 246/4/20

... Grund f�r die starken Erl�seinbr�che und teilweise existenzbedrohenden Entwicklungen im universit�ren Krankenhausbereich sowie bei den Maximalversorgern sind die coronabedingten Ma�nahmen des Bundes zum Freihalten von Krankenhausbetten. Diese pandemiebedingte Vorgehensweise trifft insbesondere die Universit�tskliniken und Maximalversorger aufgrund ihres Leistungsangebots st�rker als Krankenh�user niedriger Versorgungstufen. Es muss deshalb schnellstm�glich zu einem deutlich besseren Ausgleich der Erl�sausf�lle kommen. Dies betrifft sowohl die Tagespauschale f�r nicht genutzte Betten als auch die Erl�sausf�lle der Hochschulambulanzen und Ambulanzen von Maximalversorgern. Die Hochschulambulanzen, wie auch weitere Bereiche der ambulanten Krankenversorgung, und auch die Ambulanzen von Maximalversorgern sind im bisherigen Regelwerk noch nicht ber�cksichtigt. Sie haben jedoch eine wichtige Funktion in der Patientenversorgung und �rzteausbildung. F�r beide Bereiche gilt es, zur kurzfristigen Sicherung der Liquidit�t die drastische Ergebnisverschlechterung seit M�rz 2020 auszugleichen. Dies soll zun�chst �ber die vorgeschlagenen Pauschalen erfolgen und im Weiteren durch eine standortbezogene Abrechnung der Erl�sausf�lle erg�nzt werden, wobei Mehroder Mindererl�se nachtr�glich im Rahmen der Budgetverhandlungen auf Ortsebene ausgeglichen werden.



Drucksache 246/20 (Beschluss)

... Aufgrund der weiter bestehenden epidemischen Lage ist der Lehrbetrieb an den Hochschulen weiterhin nur eingeschr�nkt m�glich. Daher wird nunmehr mit diesem Gesetz auch f�r die Zahnmedizin eine Abweichungsm�glichkeit f�r die Regelungen von der entsprechenden Approbationsordnung vorgesehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/20 (Beschluss)




Anlage
Entschlie�ung zum Zweiten Gesetz zum Schutz der Bev�lkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc � 5 Absatz 2 Nummer 7 IfSG

2. Zu Artikel 3 �nderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

3. Zu Artikel 4 Nummer 11a � 120 Absatz 2 SGB V

4. Zu Artikel 5 Nummer 5 � 150a SGB XI


 
 
 


Drucksache 484/20

... Es bestehen weiterhin und absehbar mindestens w�hrend des gesamten Wintersemesters 2020/2021 deutliche Einschr�nkungen im Hochschul- und Forschungsbereich infolge der COVID-19-Pandemie. Dies hat f�r das wissenschaftliche und k�nstlerische Personal unmittelbare und erhebliche Auswirkungen, etwa im Hinblick auf die aus Gr�nden des Infektionsschutzes gebotenen Einschr�nkungen bei der Nutzung von Laboren, Bibliotheken usw. In besonderem Ma�e sind hiervon Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler betroffen, die nach � 2 Absatz 1 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) befristet besch�ftigt sind zur F�rderung der eigenen wissenschaftlichen oder k�nstlerischen Qualifizierung. Zur Entlastung dieser Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler soll daher in Ankn�pfung an die Regelung des � 7 Abs. 3 Satz 1 ein weiterer Ausgleich f�r die pandemiebedingten Einschr�nkungen geschaffen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 484/20




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

� 1
Verl�ngerung der zul�ssigen Befristungsdauer nach � 2 Absatz 1 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie

� 2
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu � 1

Zu � 2


 
 
 


Drucksache 494/20

... 4. Die integrative Leistung des EFR ist seit seiner Festschreibung in den Lissabonner Vertr�gen ein vertragliches Ziel der EU. Der EFR hat dabei eine wechselvolle Geschichte hinter sich. Bis heute ist es nicht vollst�ndig gelungen, eine koh�rente strategische Umsetzung zu erreichen. Um das Konzept - vergleichbar zum Europ�ischen Binnenmarkt - erfolgreich verwirklichen zu k�nnen, pl�diert der Bundesrat daf�r, den EFR st�rker als bislang geschehen mit den bestehenden Konzepten im Bildungsbereich (Europ�ischer Bildungsraum und Europ�ischer Hochschulraum) zu verzahnen. Dies ist nach Ansicht des Bundesrates unter Wahrung der bestehenden Kompetenzverteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten m�glich. Zugleich m�ssen sich die Zielsetzungen des EFR (effektive nationale Forschungssysteme; optimale l�nder�bergreifende Zusammenarbeit und entsprechender Wettbewerb; offener Arbeitsmarkt f�r Forschende; Gleichstellung der Geschlechter und Ber�cksichtigung des Gleichstellungsaspekts; optimaler Austausch von, Zugang zu und Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen; Internationale Zusammenarbeit) deutlich im Rahmenprogramm f�r Forschung und Innovation wiederfinden, um nicht zuletzt eine sp�rbare Resonanz unter den zentralen Akteuren im Wissenschaftssystem hervorzurufen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 494/20




2 Ausgangslage

Hochschulen als zentrale Akteure im Europ�ischen Forschungsraum

Wertegebundene Wissenschaft

Finanzierung und F�rderinstrumente im Europ�ischen Forschungsraum

Exzellenz und Koh�sion als konstituierende Merkmale des Europ�ischen Forschungsraums

Mobilit�t von wissenschaftlichem Personal als Basis eines Europ�ischen Forschungsraums

Innovation und B�rgerbeteiligung

Gleichstellung innerhalb des Europ�ischen Forschungsraums

Sichtbarkeit, Akzeptanz und Umsetzungskompetenz

Zuk�nftige Governance des Europ�ischen Forschungsraums

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 246/1/20

... Aufgrund der weiter bestehenden epidemischen Lage ist der Lehrbetrieb an den Hochschulen weiterhin nur eingeschr�nkt m�glich. Daher wird nunmehr mit diesem Gesetz auch f�r die Zahnmedizin eine Abweichungsm�glichkeit f�r die Regelungen von der entsprechenden Approbationsordnung vorgesehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/1/20




Zu Artikel 1 Nummer 3


 
 
 


Drucksache 101/20

... -Verordnung schlagen wir Frau Lena Klicnar, Studentin des Journalismus und der Public Relations an der Westf�lischen Hochschule Gelsenkirchen, als studentische Vertreterin vor.



Drucksache 395/1/20

... 3. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Artikel 165 und 166 AEUV die Verantwortung f�r den Bereich der allgemeinen Bildung und der beruflichen Bildung, einschlie�lich der Hochschulbildung, den Mitgliedstaaten zuweisen. Dazu geh�ren unter anderem die Festlegung von verbindlichen Regeln und Standards, aber auch Fragen der Lehrplan- und Curricula-Gestaltung, der Leistungsbewertung und der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrpersonal, der Validierung und Anerkennung von Qualifikationen sowie der Setzung von finanziellen und strukturellen Rahmenbedingungen f�r Bildungseinrichtungen. Vor diesem Hintergrund betont der Bundesrat, dass alle Organe der EU die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Rahmen der Kompetenzordnung und unter Achtung des Subsidiarit�tsprinzips und des Harmonisierungsverbotes lediglich f�rdern, unterst�tzen und erg�nzen k�nnen. Sie haben dabei die Besonderheiten der nationalen Bildungssysteme zu ber�cksichtigen und die Verantwortung der Mitgliedstaaten f�r die Lehrinhalte und die Gestaltung des Bildungswesens strikt zu beachten. Die Gestaltungsentscheidungen und die Umsetzung der Ziele m�ssen auf der Ebene der Mitgliedstaaten und nach Ma�gabe von deren Rechtsordnungen erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/1/20




2 Allgemeines

Pakt f�r Kompetenzen

Europ�ische Hochschulnetzwerke

Strukturfragen der nationalen Bildungssysteme und -einrichtungen

Schaffung europ�ischer Kompetenzrahmen und Kernprofile

Modularisierung von Bildungsangeboten

Mobilit�t, Anerkennung und Validierung

Sammlung und Analyse von Bildungsdaten

Benchmarks und Indikatoren

Umsetzung der Agenda

Vorschlag

Ma�gebliche Ber�cksichtigung der Stellungnahme

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 2/20

... (1) Ist der Versicherungsfall vor Vollendung des 30. Lebensjahres eingetreten, wird, wenn es f�r die Versicherten g�nstiger ist, der Jahresarbeitsverdienst mit Vollendung des 30. Lebensjahres auf 100 Prozent der zu diesem Zeitpunkt ma�gebenden Bezugsgr��e neu festgesetzt. Wurde die Hochschul- oder Fachhochschulreife erworben, tritt an die Stelle des Wertes 100 Prozent der Wert 120 Prozent der Bezugsgr��e.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 2/20




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
�nderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

� 18o
Verarbeitung der Unternehmernummer

� 85
Genehmigungs- und anzeigepflichtige Verm�gensanlagen.

� 95a
Ausf�llhilfe zum elektronischen Datenaustausch mit Sozialversicherungstr�gern

� 95b
Systempr�fung

� 95c
Datenaustausch zwischen den Sozialversicherungstr�gern

� 106a
Elektronischer Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung �ber die anzuwendenden Rechtsvorschriften bei selbst�ndiger Erwerbst�tigkeit nach Artikel 11 Absatz 4 und Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004

� 123
�bergangsregelung zur Struktur der Einrichtungen

Artikel 2
�nderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
�nderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
�nderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

� 31a
Informationen an junge Menschen ohne Anschlussperspektive; erforderliche Datenerhebung und Daten�bermittlung

� 281
Arbeitsmarktstatistiken, Verordnungserm�chtigung

� 313a
Bescheinigungsverfahren

� 450
Siebtes Gesetz zur �nderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Artikel 5
�nderung des F�nften Buches Sozialgesetzbuch

� 194a
Modellprojekt zur Durchf�hrung von Online-Wahlen bei den Krankenkassen

� 194b
Durchf�hrung der Stimmabgabe per Online-Wahl

� 194c
Verordnungserm�chtigung

� 194d
Evaluierung

Artikel 6
�nderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
�nderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

� 85
Mindest- und H�chstjahresarbeitsverdienst

� 90
Neufestsetzung nach Altersstufen

� 91
Neufestsetzung nach Schul- oder Berufsausbildung

� 136a
Unternehmernummer

� 218b
R�ckwirkende Anerkennung von Berufskrankheiten

� 218f
Evaluation

� 224
Umstellung der Mitgliedsnummer auf die Unternehmernummer

Artikel 8
�nderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Gesetz zur Ber�cksichtigung von Besch�ftigungszeiten bei internationalen Organisationen in der Rentenversicherung

� 1
Anwendungsbereich

� 2
Internationale Organisationen

� 3
Besch�ftigungszeiten

� 4
Zusammenrechnung von Zeiten und Feststellung der Leistungsh�he

� 5
�bergangsvorschriften

Artikel 10
�nderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 11
�nderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 12
�nderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 13
�nderung des Gesetzes �ber die Alterssicherung der Landwirte

� 60
Datenverarbeitung in der landwirtschaftlichen Alterskasse

Artikel 14
�nderung des Zweiten Gesetzes �ber die Krankenversicherung der Landwirte

� 65
�bergangsregelung

Artikel 15
�nderung des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung f�r Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

� 5
Dienstherrnf�higkeit, Dienstrecht

Artikel 16
�nderung des Gesetzes zur Errichtung der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation

Artikel 17
�nderung des Renten�berleitungs-Abschlussgesetzes

Artikel 18
�nderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Artikel 19
�nderung der Gewerbeordnung

Artikel 20
�nderung der Renten Service Verordnung

� 26a
Aktualisierung des Rentenbestandes zur Umsetzung von Rechts�nderungen

Artikel 21
�nderung der Versorgungsausgleichs-Erstattungsverordnung

Artikel 22
�nderung der Versicherungsnummern-, Kontof�hrungs- und Versicherungsverlaufsverordnung

Artikel 23 �nderung der Verordnung zur Durchf�hrung des � 61a des Gesetzes �ber die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 24
�nderung der Berufskrankheiten-Verordnung

Abschnitt 2
�rztlicher Sachverst�ndigenbeirat Berufskrankheiten

� 7
Aufgaben

� 8
Mitglieder

� 9
Durchf�hrung der Aufgaben

� 10
Gesch�ftsstelle

� 11
Gesch�ftsordnung

Abschnitt 3
�bergangsrecht

� 12
�berpr�fung fr�herer Bescheide

Artikel 25
�nderung der Beitragsverfahrensverordnung

� 9a
Gemeinsame Grunds�tze

Artikel 26
�nderung der Datenerfassungs- und -�bermittlungsverordnung

� 20
Systempr�fung

� 22
Gemeinsame Grunds�tze

V. und die Arbeitsgemeinschaft der berufsst�ndischen Versorgungseinrichtungen bestimmen in Gemeinsamen Grunds�tzen den Umfang, die Grundlagen, das Antrags- und Zulassungsverfahren, die Durchf�hrung, die Qualit�tssicherung und die Korrekturen f�r eine Systempr�fung. Sie legen fest, welche Verfahren grunds�tzlich von allen Programmen oder Ausf�llhilfen zu erf�llen sind Basismodule und welche Verfahren optional angeboten werden Zusatzmodul . Die Grunds�tze bed�rfen der Genehmigung des Bundesministeriums f�r Arbeit und Soziales, das vorher die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverb�nde anzuh�ren hat.

Artikel 27
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 28
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

Verbesserung bestehender Verfahren in der Sozialversicherung

Regelungen zur �nderung des Beitragsrechts

Regelungen zur �nderung des Melderechts

Regelungen zur Verwaltungsvereinfachung

Regelungen zur Verbesserung von Verwaltungsleistungen

Regelungen zur Digitalisierung

Fortentwicklung des Berufskrankheitenrechts in der gesetzlichen Unfallversicherung

Schlie�en von L�cken im Leistungsrecht

Schlie�ung des DO-Rechts

Weitere Ma�nahmen

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

Haushalte des Bundes und der Tr�ger der gesetzlichen Unfallversicherung

Haushalte der Deutschen Rentenversicherung

Modellprojekt Online-Sozialversicherungswahlen

4. Erf�llungsaufwand

4.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

4.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

Vereinfachung Einmalzahlungen

Steuerbaustein f�r geringf�gig Besch�ftigte

Unterlagen elektronisch f�hren

5 Arbeitgeberkonten

Erweiterung des Bescheinigungsverfahrens

Mitgliedsbescheinigungen der Krankenkassen

Elektronische �bermittlung von Arbeitsbescheinigungen

Berufskrankheitenrecht in der gesetzlichen Unfallversicherung

Regress der Sozialversicherungstr�ger

4.3 Erf�llungsaufwand f�r die Verwaltung

Steuerbaustein f�r geringf�gig Besch�ftigte

Einf�hrung eines Datenspeichers f�r Kleinstarbeitgeber und eine Ausf�llhilfe f�r Selbst�ndige

5 Arbeitgeberkonten

Erweiterung der Anzeigepflichten im Hinblick auf Beteiligungen

Regelungen zur Aufsichtszust�ndigkeit f�r die Arbeitsgemeinschaften

Einschr�nkung der kostenfreien �bermittlung von Geldleistungen an den Wohnsitz der Leistungsempf�nger

Erweiterung des Bescheinigungsverfahrens

Mitgliedsbescheinigungen der Krankenkassen

Kommunikation der Bundesagentur f�r Arbeit mit der Wirtschaft und anderen Versicherungstr�gern sowie mit Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern

Bundesagentur f�r Arbeit

Digitale Abwicklung des Erstattungsverfahren bei anderen Sozialversicherungstr�gern

Statistik der Bundesagentur f�r Arbeit

Informationen der Agenturen f�r Arbeit an junge Menschen ohne Anschlussperspektive

Gesamtschau Erf�llungsaufwand der Bundesagentur f�r Arbeit

Tabelle

Antragsverfahren f�r berufsst�ndisch Versicherte

5 Rentenausweis

Einf�hrung einer Unternehmernummer in der gesetzlichen Unfallversicherung

Regress der Sozialversicherungstr�ger

Alterssicherung der Landwirte

Berufskrankheitenrecht in der gesetzlichen Unfallversicherung

Ber�cksichtigung der Besch�ftigungszeiten bei internationalen Organisationen

Modellprojekt Online-Sozialversicherungswahlen

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

� 18h

Zu Nummer 3

� 18k

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

� 18o

Zu Nummer 5

� 22
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 6

� 23

Zu Nummer 7

� 23a

Zu Nummer 8

� 23b
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 9

� 23c

Zu Nummer 10

� 25
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

� 28a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 12

� 28b

Zu Nummer 13

� 28c
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 14

� 28e
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 15

� 28f

Zu Nummer 16

� 28l

Zu Nummer 17

� 28p

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

� 45

Zu Nummer 19

� 85
Zu Buchstabe a, Buchstabe b und Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 3b

Zu Absatz 3c

Zu Nummer 20

� 95

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu � 95a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu � 95b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu � 95c

Zu Nummer 22

� 95c
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 23

� 97
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 24

� 98

Zu Nummer 25

� 100

Zu Nummer 26

� 101

Zu Nummer 27

� 106
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

� 106

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 28

� 106a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 29

� 108
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

� 196a

Zu Nummer 30

� 111
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Buchstabe c

� 28f

Zu Nummer 31

� 123

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

� 16

Zu Nummer 2

� 42

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

� 31a

Zu Nummer 3

� 38
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 4

� 281

Zu Nummer 5

� 282

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

� 282a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 7

� 312

Zu Nummer 8

� 312a

Zu Nummer 9

� 313

Zu Nummer 10

� 313a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 11

� 314

Zu Nummer 12

� 318

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

� 320

Zu Nummer 14

� 337

Zu Nummer 15

� 404

Zu Nummer 16

� 405

Zu Nummer 17

� 450

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

� 10

Zu Nummer 3

� 13
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 4

� 71

Zu Nummer 5

� 77b
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

� 91a

Zu Nummer 7

� 175
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 8

� 194a
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

� 194b
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

� 194c
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

� 194d
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 9

� 219

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

� 6
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

� 28

Zu Nummer 4

� 31

Zu Nummer 5

� 51
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

� 58
Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 7

� 78a

Zu Nummer 8

� 109

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

� 120
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

� 128

Zu Nummer 13

� 148

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

� 187a

Zu Nummer 16

� 196
Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 17

� 196a

Zu Nummer 18

� 238
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

� 238

Zu Nummer 19

� 242
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

� 242

Zu Nummer 20

� 244

Zu Nummer 21

� 254d

Zu Nummer 22

� 281a

Zu Nummer 23

� 307d
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 24

� 313

Zu Nummer 25

� 317a

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

� 2

Zu Nummer 3

� 9
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 4

Zu Nummer 9

� 47

Zu Nummer 10

� 85

Zu Nummer 11

� 86

Zu Nummer 12

� 87

Zu Nummer 13

� 90

� 91

Zu Nummer 14

� 96

Zu Nummer 15

� 100
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

� 130

Zu Nummer 17

� 136

Zu Nummer 18

� 136a

Zu Nummer 19

� 144
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu � 168

Zu Nummer 21

� 182

Zu Nummer 22

� 204

Zu Nummer 23

� 213

Zu Nummer 24

� 98

Zu Nummer 25

� 217

Zu Nummer 26

� 218b

Zu Nummer 27

� 218d

Zu Nummer 28

� 218e

Zu Nummer 29

� 218f

Zu Nummer 30

� 220

Zu Nummer 31

� 221

Zu Nummer 32

� 224
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

� 28

Zu Nummer 2

� 37

Zu Nummer 3

� 74a
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 4

� 76

Zu Nummer 5

� 77

Zu Nummer 6

� 78

Zu Nummer 7

� 94
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

� 101a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

� 116

Zu Nummer 10

� 120
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

� 94

Zu Artikel 9

Zu � 1

Zu Nummer 1

Zu � 2

Zu � 3

Zu � 4

Zu � 5

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

� 12

Zu Nummer 2

� 16

Zu Nummer 3

� 29

Zu Nummer 4

� 75

Zu Nummer 5

� 137
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

� 141

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

� 10
Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

� 23
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 4

� 27b

Zu Nummer 5

� 40

Zu Nummer 6

� 60

Zu Nummer 7

� 61a

Zu Nummer 8

� 83

Zu Nummer 9

� 114

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

� 2

Zu Nummer 2

� 46
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 3

� 65

Zu Artikel 15

� 5
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Artikel 18

Zu Nummer 1

� 5b
Durch die �nderung wird � 5b Absatz 2 Satz 4 ohne inhaltliche �nderung sprachlich korrigiert.

Zu Nummer 2

� 7

Zu Artikel 19

� 14

Zu Artikel 20

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

� 3

Zu Nummer 3

� 5
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

� 8

Zu Nummer 5

� 9

Zu Nummer 6

� 18

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

� 21

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

� 24

Zu Nummer 9

� 25

Zu Nummer 10

� 26a

Zu Nummer 11

� 31

Zu Nummer 12

� 33

Zu Nummer 13

� 34
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 21

� 2

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zum Zweiten Abschnitt �� 7 bis 11

Zu � 7

Zu � 8

Zu � 9

Zu � 10

Zu � 11

Zum Dritten Abschnitt � 12

Zu � 12

Zu Nummer 3

Anlage 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 25

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

� 8
Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

� 9
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

� 9a

Zu Artikel 26

Zu Nummer 1

� 5
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu � 10

Zu Nummer 3

� 14

Zu Nummer 4

� 17
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 5

� 18

Zu Nummer 6

� 19

Zu Nummer 7

� 20
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 8

� 22

Zu Nummer 9

� 26

Zu Nummer 10

� 32

Zu Nummer 11

� 36

Zu Nummer 12

� 38

Zu Nummer 13

� 39

Zu Nummer 14

� 41
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 27

Zu Absatz 1

Zu Artikel 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4997, BMAS: Entwurf eines 7. SGB IV-�nderungsgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erf�llungsaufwand

B�rgerinnen und B�rger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

4 Bund

J�hrlicher Aufwand

Einmaliger Erf�llungsaufwand

5 L�nder

J�hrlicher Erf�llungsaufwand

Einmaliger Erf�llungsaufwand

II.2. �One in one out�-Regel

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 501/20

... Die Westbalkanregelung wird von den Arbeitgebern wegen den vorhanden informellen Qualifikationen und beruflichen Erfahrungen sehr stark nachgefragt. So haben 59 vomH. der eingereisten Personen eine betriebliche oder berufliche Ausbildung von mindestens zwei Jahren und verf�gen vielfach �ber mehrj�hrige berufliche Erfahrungen. Dar�ber hinaus verf�gen 10 vomH. �ber einen Hochschulabschluss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 501/20




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1
�nderung der Besch�ftigungsverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 528/20

... Gef�rdert werden k�nnen auch Vorhaben von Hochschulkliniken und Vorhaben, an denen Hochschulkliniken beteiligt sind. F�r die F�rderung der in Satz 2 genannten Vorhaben darf ein Land h�chstens 10 Prozent des ihm nach Absatz 3 Satz 1 zustehenden Anteils der F�rdermittel verwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 528/20




Gesetz

Artikel 1
�nderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

� 14a
Krankenhauszukunftsfonds

� 14b
Evaluierung des Reifegrades der Krankenh�user hinsichtlich der Digitalisierung

� 26a
Sonderleistung an Pflegekr�fte auf Grund von besonderen Belastungen durch die SARS-CoV-2-Pandemie

Artikel 2
�nderung der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung

Teil 3
F�rderung nach � 14a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

� 19
F�rderungsf�hige Vorhaben

� 20
F�rderungsf�hige Kosten

� 21
Verwaltungsaufgaben des Bundesamtes f�r Soziale Sicherung

� 22
Antragstellung

� 23
Auszahlungsbescheide des Bundesamtes f�r Soziale Sicherung

� 24
R�ckforderung, Verzinsung und Bewirtschaftung von F�rdermitteln

� 25
Nachweis �ber die zweckentsprechende Verwendung der F�rdermittel

Artikel 3
�nderung des F�nften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Weitere �nderung des F�nften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
�nderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

� 150b
Nichtanrechnung von Arbeitstagen mit Bezug von Pflegeunterst�tzungsgeld, Betriebshilfe oder Kostenerstattung gem�� � 150 Absatz 5d

Artikel 6
�nderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 7
�nderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 8
�nderung des Familienpflegezeitgesetzes

� 2b
Erneute Familienpflegezeit nach Inanspruchnahme einer Freistellung auf Grundlage der Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie

� 16
Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie

Artikel 9
Weitere �nderung des Familienpflegezeitgesetzes

Artikel 10
�nderung des Pflegezeitgesetzes

� 4a
Erneute Pflegezeit nach Inanspruchnahme einer Freistellung auf Grundlage der Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie

� 9
Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie

Artikel 11
Weitere �nderung des Pflegezeitgesetzes

Artikel 12
�nderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 13
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 155/1/19

Entwurf eines Achten Gesetzes zur �nderung des Hochschulrahmengesetzes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 155/1/19




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 360/19 (Beschluss)

... � 303e SGB V regelt die Nutzungsberechtigten, zu denen nach Absatz 1 Nummer 8 die Hochschulen, �ffentlich gef�rderte au�eruniversit�re Forschungseinrichtungen und sonstige Einrichtungen mit der Aufgabe unabh�ngiger wissenschaftlicher Forschung, sofern die Daten wissenschaftlichen Vorhaben dienen, geh�ren und formuliert in Absatz 2 Nummer 4 als einen der Zwecke Forschung, insbesondere f�r L�ngsschnittanalysen �ber l�ngere Zeitr�ume, Analysen von Behandlungsabl�ufen oder Analysen des Versorgungsgeschehens.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 360/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 33a Absatz 1 Satz 1 SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 33a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 33a Absatz 1 Satz 3 SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 33a Absatz 2a - neu - und Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 SGB V und Nummer 30a - neu - � 275 Absatz 3 Nummer 5 - neu - SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 33a SGB V

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 33a SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 � 65a Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 - neu - SGB V

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 � 68a und � 68b SGB V und Nummer 39 � 303a bis � 303f SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 10 � 75b Absatz 3 Satz 2 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a und Buchstabe c � 92a Absatz 1 Satz 9a - neu - und Absatz 3 Satz 3a - neu - SGB V und Nummer 16 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd1 - neu - und Doppelbuchstabe ff und Buchstabe b � 92b Absatz 2 Satz 5a - neu -, Satz 5b - neu - und Satz 10 und Absatz 3 Satz 1 bis 4 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe 0a - neu - � 92b Absatz 1 Satz 5 - neu - und Satz 6 - neu - SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 23 � 139e Absatz 2 Satz 2 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 23 � 139e Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 23 � 139e Absatz 2 Satz 2 SGB V

15. Zu Artikel 1 Nummer 23 � 139e Absatz 4 Satz 2 SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 23 � 139e Absatz 4 Satz 2 SGB V

17. Zu Artikel 1 Nummer 23 � 139e Absatz 9 Satz 2 - neu - SGB V

18. Zu Artikel 1 Nummer 29 � 263a SGB V

19. Zu Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb � 291 Absatz 2b Satz 9 SGB V

20. Zu Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc � 291 Absatz 2b Satz 10 SGB V

21. Zu Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe c � 291 Absatz 2c Satz 6 - neu - SGB V

22. Zu Artikel 1 Nummer 34a - neu - � 291d Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 - neu - SGB V

23. Zu Artikel 1 Nummer 39 � 303a bis � 303e SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

24. Zu Artikel 4 Nummer 1 � 17 Absatz 1a Satz 4 - neu -, Satz 5 - neu -, Satz 6 - neu - und Absatz 1a1 - neu - SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

25. Zum Gesetzentwurf allgemein

26. Zum Gesetzentwurf allgemein

27. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 589/2/19

... "(1) Der erste und der dritte Pr�fungsteil des praktischen Teils der staatlichen Pr�fung werden grunds�tzlich im Krankenhaus oder an der Hochschule durchgef�hrt; sofern hebammengeleitete Einrichtungen oder ambulante Hebammenpraxen gem�� � 16 Absatz 2 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 589/2/19




Zu � 30


 
 
 


Drucksache 55/1/19

... f�r alle hochschulrechtlich zugelassenen Modelle eines Orientierungsstudiums zu pr�fen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 55/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zur Anpassung von Freibetr�gen, Bedarfss�tzen und Sozialpauschalen

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 � 2 BAf�G

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - � 2 Absatz 5 Satz 1 BAf�G

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 10 Absatz 3 Satz 1 BAf�G

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 � 11 Absatz 2 BAf�G

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c - neu - � 13 Absatz 3 BAf�G

8. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb - neu - � 15 Absatz 3 Nummer 5 BAf�G

9. Zum Gesetzentwurf allgemein

10. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4:

11. Hilfsempfehlung zu Ziffer 8:

12. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1:

13. Zum Gesetzentwurf allgemein

14. Zur F�rderungsh�chstdauer in � 15a BAf�G

15. Zu Artikel 1 Nummer 22a - neu - � 45 Absatz 3 Satz 1a - neu - BAf�G

16. Zu Artikel 1 Nummer 22a - neu - � 45a Absatz 3 BAf�G


 
 
 


Drucksache 270/19 (Beschluss)

... (3) Die Pr�fungskommission besteht aus der vorsitzenden Person und weiteren Mitgliedern. Dabei ist f�r jedes Fach eine andere pr�fende Person zu bestellen. F�r die vorsitzende Person und die weiteren Mitglieder ist jeweils eine stellvertretende Person zu bestellen. Als weitere Mitglieder und als deren stellvertretende Personen werden Hochschullehrer oder Hochschullehrerinnen oder andere Lehrkr�fte der F�cher bestellt, die Gegenstand der Pr�fung sind. Die der Pr�fungskommission vorsitzende Person sowie deren stellvertretende Person m�ssen Hochschullehrer oder Hochschullehrerinnen sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 270/19 (Beschluss)




Anlage
�nderungen und Entschlie�ung zur Verordnung zur Neuregelung der zahn�rztlichen Ausbildung

A �nderungen

Zur Eingangsformel

Zu Artikel 1

� 30
Pr�fungstermine

� 32
Inhalt des Ersten Abschnitts der Zahn�rztlichen Pr�fung

� 33
Pr�fungskommission

� 38
Wiederholung

� 39
Note f�r den Ersten Abschnitt der Zahn�rztlichen Pr�fung

� 133
Anwendung bisherigen Rechts

�� 134 Abweichende Regelungen f�r die Pr�fungen

Anlage 1
(zu � 5 Absatz 2, � 15 Absatz 3 Satz 2, � 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und � 82 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9) Unterrichtsveranstaltungen, deren regelm��ige und erfolgreiche Teilnahme bei dem Antrag auf Zulassung zum Ersten Abschnitt der Zahn�rztlichen Pr�fung nachzuweisen ist

Anlage 6
(zu � 12, � 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4) Bescheinigung zum Antrag auf Zulassung zum Ersten Abschnitt der Zahn�rztlichen Pr�fung

�Anlage 13 zu � 34 Absatz 3 Satz 1, � 82 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 Niederschrift �ber die m�ndliche Pr�fung des Ersten Abschnitts der Zahn�rztlichen Pr�fung

�Anlage 16 zu � 10 Absatz 3 Satz 2, � 40, � 82 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 Zeugnis �ber den Ersten Abschnitt der Zahn�rztlichen Pr�fung Ausstellende Stelle

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

B Entschlie�ung


 
 
 


Drucksache 400/19 (Beschluss)

... Zur Erreichung der F�rderziele kann eine F�rderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre von Hochschulen sowie eine F�rderung von Innovationen auch in Unternehmen etwa durch Ma�nahmen zur Dynamisierung des Wissens- und Technologietransfers und des Gr�ndungsgeschehens wesentlich beitragen. Daher ist es erforderlich zu erm�glichen, dass Antragsteller von Strukturhilfema�nahmen nicht nur Gemeinden und Gemeindeverb�nde sein k�nnen, sondern auch auf dem Gebiet dieser Gemeinden und Gemeindeverb�nde ans�ssige Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder Unternehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 400/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 � 1 Absatz 1 Satz 2, � 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, Nummer 2 und Nummer 3, � 11 Absatz 1 Satz 2, � 12 Absatz 3 und � 26 Absatz 2 Satz 1 InvKG

2. Zu Artikel 1 � 1 Absatz 1 Satz 3 - neu -, � 26 Absatz 2 Satz 1 InvKG

3. Zu Artikel 1 � 1 Absatz 3 Satz 3 InvKG

4. Zu Artikel 1 � 2 Nummer 3 Buchstabe a InvKG

5. Zu Artikel 1 � 4 Absatz 1 Nummer 7 InvKG

6. Zu Artikel 1 � 4 Absatz 1 Nummer 8, Absatz 2 Nummer 2a - neu - InvKG

7. Zu Artikel 1 � 4 Absatz 1 Nummer 8, Nummer 9 InvKG

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe a

8. Zu Artikel 1 � 4 Absatz 2 Nummer 2 und Nummer 2b* - neu - InvKG

9. Zu Artikel 1 � 7 Absatz 1 InvKG

10. Zu Artikel 1 � 9 Absatz 3 Satz 2 und Satz 3 - neu - InvKG

11. Zu Artikel 1 � 11 Absatz 1 Satz 3 - neu - InvKG

12. Zu Artikel 1 � 12 Absatz 1 Einleitungsteil InvKG

13. Zu Artikel 1 � 13 Satz 1 InvKG

14. Zu Artikel 1 � 14 InvKG

15. Zu Artikel 1 � 15 InvKG

16. Zu Artikel 1 � 17 Nummer 31 - neu - InvKG

17. Zu Artikel 1 � 26 InvKG

18. Zum Gesetzentwurf allgemein

19. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe b

20. Zum Gesetzentwurf allgemein

21. Zum Gesetzentwurf allgemein

22. Zum Gesetzentwurf allgemein

23. Zu Artikel 1 Kapitel 1


 
 
 


Drucksache 455/19 (Beschluss)

... Hochschulrahmengesetz



Drucksache 216/19 (Beschluss)

... k�nftig f�r alle hochschulrechtlich zugelassenen Modelle eines Orientierungsstudiums zu �ffnen. Diese k�nnen den Studierenden dabei helfen, den f�r sie passenden Studiengang zu finden und dazu beitragen, dass Studiengangwechsel und Studienabbr�che vermieden werden. Das BAf�G sollte damit Entwicklungen in der Hochschullandschaft nachzeichnen und f�r alle Modelle der Studienorientierung, die hochschulrechtlich zul�ssig sind, ge�ffnet werden.



Drucksache 357/1/19

... "1. sie hauptberuflich von einer p�dagogisch qualifizierten Fachkraft geleitet werden, die �ber eine abgeschlossene Hochschulausbildung mindestens auf Masterniveau oder auf einem vergleichbaren Niveau verf�gt,"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 357/1/19




1. Zu Artikel 1 � 5 Absatz 1 Nummer 2 und Nummer 3 ATA-OTA-G

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 � 14 Absatz 1 und � 22 Absatz 1 ATA-OTA-G

3. Zu Artikel 1 � 15,*� 22 Absatz 3 und � 68 Nummer 1, 2 und 3 ATA-OTA-G

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

4. Zu Artikel 1 � 15 ATA-OTA-G *

5. Zu Artikel 1 � 18 Absatz 1 Satz 2 - neu - ATA-OTA-G

6. Zu Artikel 1 � 18 Absatz 3 ATA-OTA-G

7. Zu Artikel 1 � 19 Absatz 2 ATA-OTA-G

8. Zu Artikel 1 � 22 Absatz 3 Nummer 1 ATA-OTA-G

9. Zu Artikel 1 � 22 Absatz 3 Nummer 2 ATA-OTA-G *

10. Zu Artikel 1 � 22 Absatz 3 Nummer 2 ATA-OTA-G *

11. Zu Artikel 1 � 22 Absatz 3 Nummer 3 ATA-OTA-G * In Artikel 1 ist � 22 Absatz 3 Nummer 3 wie folgt zu fassen:

12. Zu Artikel 1 � 22 Absatz 3 Nummer 3 ATA-OTA-G *

13. Zu Artikel 1 � 22 Absatz 3 Nummer 5 ATA-OTA-G

14. Zu Artikel 1 � 24 ATA-OTA-G

15. Zu Artikel 1 � 25 Absatz 5 ATA-OTA-G

16. Zu Artikel 1 � 26 Absatz 1 ATA-OTA-G

17. Zu Artikel 1 � 26 Absatz 6 ATA-OTA-G

18. Zu Artikel 1 � 26 Absatz 6 ATA-OTA-G

19. Zu Artikel 1 � 41 ATA-OTA-G

20. Zu Artikel 1 � 61 Absatz 1 und � 62 Absatz 1 und Absatz 4 und � 64 Absatz 1 ATA-OTA-G

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

21. Zu Artikel 1 � 66 Absatz 1 Nummer 2 ATA-OTA-G

22. Zu Artikel 1 � 68 Absatz 1 Nummer 6, Nummer 7 und Nummer 8 - neu - ATA-OTA-G

23. Zu Artikel 1

24. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b - neu - � 17a Absatz 1 Satz 1a - neu - KHG

25. Zu Artikel 3 Absatz 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 7/19 (Beschluss)

... b) Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass der Nationale Normenkontrollrat in seiner Stellungnahme teilweise Einw�nde gegen die Darstellung der Gesetzesfolgen erhoben hat. G�nzlich nicht dargestellt wurden die Aufw�nde der Auslandsvertretungen und der Stellen f�r die Anerkennung ausl�ndischer Bildungsabschl�sse. Diese Feststellung ist dahingehend zu erg�nzen, dass weitere Aufw�nde der L�nder, wie insbesondere die B�rokratiekosten f�r die Hochschulen und au�eruniversit�ren Forschungseinrichtungen, nicht betrachtet wurden. Die Hochschulen sch�tzen, dass ein deutlicher Personalaufwuchs erforderlich w�re, um die zus�tzlichen Mitteilungs- und Auskunftspflichten erf�llen zu k�nnen. Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens den Erf�llungsaufwand zu pr�zisieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 7/19 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzesentwurf allgemein

5. Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa � 2 Absatz 3 Satz 5 AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d � 2 Absatz 12a AufenthG , Nummer 11 � 16a Absatz 2 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d � 2 Absatz 12d - neu - AufenthG , Nummer 12 � 18 Absatz 3 AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 � 4a Absatz 3 Satz 4 AufenthG

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 � 4a Absatz 5 Satz 3 Nummer 3 AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b - neu - � 5 Absatz 3 Satz 1a - neu - AufenthG , Nummer 9a - neu - � 10 Absatz 3 Satz 1a - neu -, 1b - neu - AufenthG , Nummer 58 Buchstabe b - neu - � 104 Absatz 16 - neu - AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

12. Zu Artikel 1 Nummer 11 � 16d Absatz 1 Satz 1 AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nummer 11 � 16d Absatz 1 Satz 1, 3, Absatz 2, 3 Nummer 2, Absatz 4 Satz 1, Absatz 5 Satz 1, Absatz 6 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

14. Zu Artikel 1 Nummer 11 � 16d Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, Absatz 3 Nummer 1 AufenthG

15. Zu Artikel 1 Nummer 11 � 16d Absatz 1 Satz 4 AufenthG

16. Zu Artikel 1 Nummer 11 � 16d AufenthG

17. Zu Artikel 1 Nummer 11 � 16f Absatz 4 - neu - AufenthG

18. Zu Artikel 1 Nummer 11 � 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 4, Absatz 3 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

19. Zu Artikel 1 Nummer 11 � 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 AufenthG

20. Zu Artikel 1 Nummer 11 � 17 Absatz 1 Satz 1a - neu - AufenthG

21. Zu Artikel 1 Nummer 11 � 17 Absatz 1 Satz 2 AufenthG

22. Zu Artikel 1 Nummer 11 � 17 Absatz 1 Satz 3 - neu - AufenthG , Nummer 40 Buchstabe a1 - neu - � 71 Absatz 2 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

23. Zu Artikel 1 Nummer 11 � 17 AufenthG

24. Zu Artikel 1 Nummer 12 � 18 Absatz 2 Nummer 3, 4 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

25. Zu Artikel 1 Nummer 12 � 18 AufenthG

26. Zu Artikel 1 Nummer 12 � 18b Absatz 2 AufenthG

27. Artikel 1 Nummer 12 � 19d Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b, c AufenthG

28. Zu Artikel 1 Nummer 12 � 20 Absatz 1 Satz 1, Satz 2, Satz 4, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, 3 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

29. Zu Artikel 1 Nummer 12 � 20 AufenthG

30. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a � 23 Absatz 1 Satz 4 AufenthG , Nummer 16 � 23a Absatz 1 Satz 5 AufenthG , Nummer 17 � 24 Absatz 6 AufenthG , Nummer 18 Buchstabe d � 25 Absatz 4a Satz 4 AufenthG , Buchstabe e � 25 Absatz 4b Satz 4 AufenthG

31. Zu Artikel 1 Nummer 28 � 39 Absatz 3 Nummer 3 Satz 2 - neu - AufenthG

32. Zu Artikel 1 Nummer 31 � 42 Absatz 1 Nummer 5 Absatz 2 AufenthG

33. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe a � 71 Absatz 1 Satz 3 AufenthG

34. Zu Artikel 1 Nummer 46 � 81a AufenthG

� 81a
Beschleunigtes Fachkr�fteverfahren

35. Zu Artikel 3 Nummer 4 � 14a Absatz 3 BQFG

36. Zu Artikel 30 Nummer 3 � 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, 3 Absatz 3 Satz 1, 2 BeschV

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

37. Zu Artikel 30 Nummer 6 � 6 Absatz 1 und Absatz 2 - neu - BeschV

� 6
Besch�ftigung in ausgew�hlten Berufen bei ausgepr�gter berufspraktischer Erfahrung

38. Zu Artikel 30 Nummer 21 � 26 BeschV

39. Zu Artikel 30a - neu - Verordnung zum Integrationsgesetz

Artikel 30a
�nderung der Verordnung zum Integrationsgesetz

40. Zu Artikel 33 Absatz 2 Au�erkrafttreten


 
 
 


Drucksache 587/1/19

... Im Zusammenhang mit dem Ausstieg aus dem T�ten der m�nnlichen K�ken der Legelinien gewinnt die Haltung dieser Tiere (sog. Bruderh�hne) zunehmend an Bedeutung. Da das Verhalten dem der weiblichen Tiere der Legelinien entspricht, so zeigen die Tiere ein Aufbaumen in der Ruhephase (vgl. u.a. Untersuchungen der Hochschule Osnabr�ck), passen die Haltungsanforderungen f�r Masth�hner nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 587/1/19




1. Hauptempfehlung zu Ziffer 24

Zu Artikel 1

Abschnitt 6a
Anforderungen an das Halten von Junghennen

� 37a
Anwendungsbereich

� 37b
Sachkunde

� 37c
Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen f�r Junghennen

� 37d
Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen f�r Junghennen

� 37e
�berwachung, F�tterung und Pflege von Junghennen

� 37f
Anlagen zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen

Abschnitt 6b
Anforderungen an das Halten von Masth�hner-Elterntieren

� 37g
Anwendungsbereich

� 37h
Sachkunde

� 37i
Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen f�r Masth�hner-Elterntiere

� 37j
Besondere Anforderungen an das Halten von Masth�hner-Elterntieren

2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - Inhalts�bersicht , Nummer 01a - neu - � 2 Nummer 3a - neu - , Nummer 01b - neu - �berschrift Abschnitt 2 , Nummer 01c - neu - � 11a - neu - , Nummer 9 � 45 Absatz 2b - neu -

� 11a
Anbindehaltung von Rindern

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

3. Hauptempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1 Nummer 01

4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3

Zu Artikel 1 Nummer 01

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - � 13 Absatz 6 Satz 2 - neu -

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 � 13a Absatz 1 Satz 2

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 23 Absatz 4 Satz 1

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a � 24 Absatz 4 Satz 1a - neu -

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b � 24 Absatz 5 Satz 1

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a � 26 Absatz 1 Satz 2

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a1 - neu - � 26 Absatz 2 Satz 2a - neu -

12. Hauptempfehlung zu Ziffer 13*

Zu Artikel 1 Nummer 6

13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 12

Zu Artikel 1 Nummer 6

14. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb � 30 Absatz 2 Satz 4 Nummer 1 , Buchstabe b � 30 Absatz 2a Satz 3 , Buchstabe c � 30 Absatz 3 Satz 3

15. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb � 30 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2

16. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b � 30 Absatz 02a - neu - , Buchstabe e � 30 Absatz 8

17. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b � 30 Absatz 2a Satz 2

18. Hauptempfehlung zu Ziffer 19*

Zu Artikel 1 Nummer 9

19. Hilfsempfehlung zu Ziffer 18

Zu Artikel 1 Nummer 9

20. Zu Artikel 1 Nummer 9 � 45 Absatz 11a Satz 1 Nummer 2

21. Zu Artikel 1 Nummer 9 � 45 Absatz 11a Satz 3

24. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1


 
 
 


Drucksache 230/19 (Beschluss)

... Die Weiterentwicklung der Berufsbildungsstatistik analog zur Hochschulstatistik nach dem Hochschulstatistikgesetz tr�gt der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung Rechnung. Sowohl die Wirtschaftsministerkonferenz als auch die Arbeits- und Sozialministerkonferenz haben mit ihren Beschl�ssen vom 29./30. Juni 2017 bzw. 6./7. Dezember 2017 eine Weiterentwicklung der Berufsbildungsstatistik zu einer Verlaufsstatistik gefordert. Ihre Umsetzung ist daher l�ngst �berf�llig und sollte anl�sslich der BBiG-Novelle dringend vollzogen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 230/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - � 5 Absatz 1 Nummer 3 BBiG

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 � 7a Absatz 2 Satz 1 BBiG , Artikel 2 Nummer 5 � 27b Absatz 2 Satz 1 HwO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - � 16 Absatz 2 Satz 1a - neu - BBiG , Nummer 25 � 53b Absatz 5 - neu -, � 53c Absatz 5 - neu -, � 53d Absatz 5 - neu - BBiG , Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe a - neu - � 31 Absatz 2 Satz 1a - neu -, 1b - neu -, Absatz 3 HwO, Nummer 17 � 42b Absatz 5 - neu -, � 42c Absatz 5 - neu -, � 42d Absatz 5 - neu - HwO

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 11 � 19 Absatz 2 BBiG

5. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - � 30 Absatz 1 BBiG , Artikel 2 Nummer 01 - neu - � 22b Absatz 1 HwO , Nummer 30 Buchstabe b - neu - � 45 Absatz 3 HwO , Nummer 33 Buchstabe a - neu - � 51a Absatz 3 Satz 2 HwO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 Nummer 14 � 34 Absatz 2 Nummer 1, 2, 5, 6 BBiG , Nummer 33 � 88 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a, f, l, Absatz 2 - neu - bis 6 - neu - BBiG , Artikel 2 Nummer 7a - neu - � 28 Absatz 8 HwO , Nummer 39 Buchstabe b Anlage D Abschnitt III Nummer 3 Buchstabe a, Nummer 4 HwO

7. Zu Artikel 1 Nummer 14 � 34 Absatz 2 Nummer 2 BBiG

8. Zu Artikel 1 Nummer 16 � 37 Absatz 3 Satz 2, 3 BBiG

9. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - � 38 Satz 2, 3 BBiG

10. Zu Artikel 1 Nummer 17 � 39 Absatz 1 Satz 3 - neu - BBiG , Artikel 2 Nummer 9 � 33 Absatz 1 Satz 2a - neu - HwO

11. Zu Artikel 1 Nummer 18 � 40 Absatz 6 Satz 1 BBiG , Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe d � 34 Absatz 9 Satz 1 HwO

12. Zu Artikel 1 Nummer 18 � 40 Absatz 6 Satz 1a - neu - bis 1c - neu - BBiG

13. Zu Artikel 1 Nummer 19 � 42 Absatz 2 Satz 2 BBiG , Artikel 2 Nummer 11 � 35a Absatz 2 Satz 2 HwO

14. Zu Artikel 1 Nummer 19 � 42 Absatz 3 Satz 1 BBiG , Artikel 2 Nummer 11 � 35a Absatz 3 Satz 1 HwO

15. Zu Artikel 1 Nummer 19 � 42 Absatz 5 BBiG , Artikel 2 Nummer 11 � 35a Absatz 5 HwO

16. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a � 47 Absatz 5 - neu - BBiG

17. Zu Artikel 1 Nummer 24 � 48 Absatz 3 BBiG , Artikel 2 Nummer 15 � 39 Absatz 3 HwO

18. Zu den Abschlussbezeichnungen der beruflichen Fortbildungsstufen

19. Zu Artikel 1 Nummer 25 � 53f - neu -, � 56 Absatz 3 - neu - BBiG

� 53f
Fortbildungsabschl�sse

20. Zu Artikel 1 Nummer 25 � 54 Absatz 1 Satz 2 - neu - BBiG

21. Zu Artikel 1 Nummer 25 � 56 Absatz 1 Satz 2 BBiG , Artikel 2 Nummer 17 � 42h Absatz 1 Satz 2 HwO

22. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - � 59 Satz 1a - neu - BBiG

23. Zu Artikel 1 Nummer 33a - neu - � 90 Absatz 3 Nummer 5 - neu -, 6 - neu - BBiG

24. Zu Artikel 1 Nummer 33a - neu - � 92 Absatz 3 Satz 3 BBiG

25. Zu Artikel 1 Nummer 40 � 105 BBiG

26. Zu Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe d � 34 Absatz 7 Satz 1 HwO

27. Zu Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe d � 34 Absatz 9 Satz 1a - neu - bis 1c - neu - HwO


 
 
 


Drucksache 504/19 (Beschluss)

... es regelt die fachliche Anforderung an die Leitung des Studiengangs an der Hochschule. Die Norm legt fest, dass die Leitung eines Hebammenstudiengangs zus�tzlich zu dem erforderlichen akademischen Grad selbst �ber eine Erlaubnis zum F�hren der Berufsbezeichnung nach � 5 Absatz 1 HebG oder nach � 1 Absatz 1 HebG in der bisher geltenden Fassung verf�gen muss, also Hebamme oder Entbindungspfleger sein muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 504/19 (Beschluss)




Anlage
Entschlie�ung zum Gesetz zur Reform der Hebammenausbildung und zur �nderung des F�nften Buches Sozialgesetzbuch (Hebammenreformgesetz - HebRefG)

Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 93/19 (Beschluss)

... Dieser Verantwortung des Menschen f�r das Tier wird nicht immer vollumf�nglich nachgekommen: Nach einer neueren Studie der Stiftung Tier�rztliche Hochschule Hannover hat sich der Verdacht best�tigt, dass an Kadavern in VTN-Betrieben tierschutzrelevante Befunde erhoben werden k�nnen, deren Ursache im abgebenden Haltungsbetrieb liegen (E. gro�e Beilage (2017): Untersuchungen an verendeten/get�teten Schweinen in Verarbeitungsbetrieben f�r tierische Nebenprodukte, Hannover 2017, DVG-Service GmbH, ISBN 978-386345-389-3).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 93/19 (Beschluss)




Anlage
Entschlie�ung des Bundesrates: Betretungsrechte f�r Tierschutzkontrollen in Verarbeitungsbetrieben f�r Tierische Nebenprodukte und R�ckverfolgbarkeit von Falltieren


 
 
 


Drucksache 504/19

... Der hochschulische Teil des Studiums

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 504/19




Gesetz

Artikel 1
Gesetz �ber das Studium und den Beruf von Hebammen (Hebammengesetz - HebG)

4 Inhalts�bersicht

Teil 1
Allgemeines

� 1
Hebammenberuf

� 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Erlaubnis zum F�hren der Berufsbezeichnung

� 3
Berufsbezeichnung

� 4
Geburtshilfe als vorbehaltene T�tigkeiten

� 5
Erlaubnis zum F�hren der Berufsbezeichnung

� 6
R�cknahme der Erlaubnis

� 7
Widerruf der Erlaubnis

� 8
Ruhen der Erlaubnis

Teil 3
Hebammenstudium und Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung

Abschnitt 1
Studium

Unterabschnitt 1
Studienziel, Zugang, Dauer und Struktur sowie Akkreditierung von Studieng�ngen

� 9
Studienziel

� 10
Zugangsvoraussetzungen

� 11
Dauer und Struktur des Studiums

� 12
Akkreditierung von Studieng�ngen

Unterabschnitt 2
Der berufspraktische Teil des Studiums

� 13
Praxiseins�tze

� 14
Praxisanleitung

� 15
Die verantwortliche Praxiseinrichtung

� 16
Durchf�hrung des berufspraktischen Teils; Praxisplan

� 17
Praxisbegleitung

� 18
Nachweis- und Begr�ndungspflicht

Unterabschnitt 3
Der hochschulische Teil des Studiums

� 19
Hochschule; theoretische und praktische Lehrveranstaltungen

� 20
Qualifikation der Lehrenden und der Studiengangsleitung

Unterabschnitt 4
Durchf�hrung des Studiums

� 21
Durchf�hrung des Studiums; Kooperationsvereinbarungen

� 22
Gesamtverantwortung

Unterabschnitt 5
Abschluss des Studiums

� 23
Abschluss des Studiums

� 24
Staatliche Pr�fung

� 25
Durchf�hrung der staatlichen Pr�fung

� 26
Vorsitz

Abschnitt 2
Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung

� 27
Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung; Schriftformerfordernis

� 28
Inhalt des Vertrages

� 29
Wirksamkeit des Vertrages

� 30
Vertragsschluss bei Minderj�hrigen

� 31
Anwendbares Recht

� 32
Pflichten der verantwortlichen Praxiseinrichtung

� 33
Pflichten der Studierenden

� 34
Verg�tung

� 35
�berstunden

� 36
Probezeit

� 37
Ende des Vertragsverh�ltnisses

� 38
Beendigung durch K�ndigung

� 39
Wirksamkeit der K�ndigung

� 40
Besch�ftigung im Anschluss an das Vertragsverh�ltnis

� 41
Nichtigkeit von Vereinbarungen

� 42
Ausschluss der Geltung von Vorschriften dieses Abschnitt s

Teil 4
Anerkennung von Berufsqualifikationen

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

� 43
Erlaubnis f�r Personen mit einer au�erhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes absolvierten Ausbildung

� 44
Bescheid �ber die Feststellung der Berufsqualifikation

� 45
Gemeinsame Einrichtung; Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz

Abschnitt 2
Automatisch anerkannte Berufsqualifikationen

� 46
Automatisch anerkannte Berufsqualifikationen

� 47
Automatische Anerkennung bei erworbenen Rechten

� 48
Automatische Anerkennung bei in den Gebieten der fr�heren Tschechoslowakei, der fr�heren Sowjetunion, dem fr�heren Jugoslawien erworbenen Rechten

� 49
Automatische Anerkennung bei in Polen erworbenen Rechten

� 50
Automatische Anerkennung bei in Rum�nien erworbenen Rechten

� 51
Ausschluss der automatischen Anerkennung bei in Kroatien erworbenen Rechten

� 52
Bekanntmachung

� 53
Europ�ischer Berufsausweis

Abschnitt 3
Weitere Berufsqualifikationen

� 54
Anerkennung von weiteren Berufsqualifikationen; Gleichwertigkeit

� 55
Wesentliche Unterschiede

� 56
Ausgleich wesentlicher Unterschiede durch Berufserfahrung oder lebenslanges Lernen

� 57
Anpassungsma�nahmen

� 58
Eignungspr�fung oder Anpassungslehrgang

� 59
Kenntnispr�fung oder Anpassungslehrgang

Teil 5
Erbringen von Dienstleistungen

Abschnitt 1
Erbringen von Dienstleistungen i m Geltungsbereich dieses

� 61
Meldung der Dienstleistungserbringung

� 62
Meldung wesentlicher �nderungen

Abschnitt 2
Dienstleistungserbringung in anderen Mitgliedstaaten, in anderen Vertragsstaaten oder in anderen gleichgestellten Staaten

� 63
Bescheinigung der zust�ndigen Beh�rde

Teil 6
Zust�ndigkeiten und Aufgaben der Beh�rden

� 64
Zust�ndige Beh�rde

� 65
Unterrichtungs- und �berpr�fungspflichten

� 66
Warnmitteilung durch die zust�ndige Beh�rde

� 67
Unterrichtung �ber �nderungen

� 68
L�schung einer Warnmitteilung

� 69
Unterrichtung �ber gef�lschte Berufsqualifikationsnachweise

� 70
Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung

Teil 7
Verordnungserm�chtigung

� 71
Erm�chtigung zum Erlass einer Studien- und Pr�fungsverordnung

Teil 8
Bu�geldvorschriften

� 72
Bu�geldvorschriften

Teil 9
�bergangsvorschriften

� 73
Fortgelten der Erlaubnis zum F�hren der Berufsbezeichnung

� 74
�bergangsvorschriften f�r Entbindungspfleger

� 75
Kooperation von Hochschulen mit Hebammenschulen

� 76
Anwendung von Vorschriften �ber die fachschulische Ausbildung und die Ausbildung in der Form von Modellvorhaben

� 77
Abschluss begonnener fachschulischer Ausbildungen

� 78
Abschluss begonnener Ausbildungen in Form von Modellvorhaben

� 79
Weitergeltung der staatlichen Anerkennung von Hebammenschulen

� 80
Evaluierung

Artikel 2
�nderung des F�nften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Weitere �nderung des F�nften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
�nderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten, Au�erkrafttreten


 
 
 


Drucksache 433/19 (Beschluss)

... Die Chancen der Digitalisierung sollten auch im Rahmen der Integrationskurse st�rker genutzt werden, beispielsweise um den Lernerfolg durch Wiederholung zu intensivieren, bestimmte Module digital belegen zu k�nnen oder bei fehlender Mobilit�t Lernm�glichkeiten zu er�ffnen. Blended learning bietet auch nach Auffassung des Deutschen Volkshochschulverbandes M�glichkeiten, die es st�rker zu nutzen gilt.



Drucksache 470/19 (Beschluss)

... es. Zugleich ist f�r Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer eine sprachliche Ankn�pfung an � 7 des Deutschen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 470/19 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur �nderung der Finanzgerichtsordnung (FGO�ndG)

Artikel 1

Artikel 2

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Hintergrund und Problem

II. L�sung

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 � 15 FGO-E

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

II. Zu Artikel 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 79/19 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 975. Sitzung am 15. M�rz 2019 beschlossen, dem Bundesministerium f�r Bildung und Forschung gem�� � 12 StipG in Verbindung mit � 5 Absatz 1 Nummer 1 StipV zur Berufung in den Beirat Deutschlandstipendium als Vertreter der Studierenden Frau Luisa Fink Studentin an der Hochschule f�r angewandte Wissenschaften, M�nchen (Bayern) vorzuschlagen.



Drucksache 55/19 (Beschluss)

... f�r alle hochschulrechtlich zugelassenen Modelle eines Orientierungsstudiums zu pr�fen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 55/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zur Anpassung von Freibetr�gen, Bedarfss�tzen und Sozialpauschalen

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 � 2 BAf�G

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - � 2 Absatz 5 Satz 1 BAf�G

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 10 Absatz 3 Satz 1 BAf�G

6. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe

7. Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zu Artikel 1 Nummer 22a - neu - � 45 Absatz 3 Satz 1a - neu - BAf�G

10. Zu Artikel 1 Nummer 22a - neu - � 45a Absatz 3 BAf�G


 
 
 


Drucksache 559/19 (Beschluss)

... In ihrer Gegen�u�erung hat die Bundesregierung stattdessen auf die laufende Pr�fung der Einf�hrung eines alle Bildungsbereiche umfassenden Bildungsregisters verwiesen, das Verl�ufe zum Beispiel auch zwischen beruflicher Bildung und Hochschule abbilden w�rde.



Drucksache 505/1/19

... Angesichts der begrenzten Haushaltsmittel im Hochschulbereich besteht derzeit kein finanzieller Spielraum, um die nach dem Gesetz erforderlichen Studienkapazit�ten im Bereich Psychotherapie an den Hochschulen aus den bestehenden Landesmitteln zu schaffen und ein angemessenes Verh�ltnis zu den Studienkapazit�ten der weiteren psychologischen Fachrichtungen zu etablieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 505/1/19




3. Zu Artikel 2 Nummer 2a � 65e SGB V

4. Zu Artikel 2 Nummer 3a � 75 Absatz 1a Satz 14 SGB V , Nummer 4a � 87 Absatz 2a Satz 26 und Absatz 2c Satz 8 SGB V , Nummer 5 � 92 Absatz 6a und Absatz 6b SGB V , Nummer 8a � 100 Absatz 1 Satz 1 SGB V , Nummer 9 � 101 Absatz 1 SGB V , Nummer 9a � 103 Absatz 1 Satz 1 SGB V und Nummer 10a � 120 Absatz 2 Satz 6 SGB V

5. Zu Artikel 2 Nummer 10a � 120 Absatz 2 Satz 6 SGB V

6. Zu Artikel 2 Nummer 10b Buchstabe a � 136a Absatz 2 Satz 9 SGB V


 
 
 


Drucksache 397/2/19

... "2. den Einsatz von fachlich und - im Falle eines hauptberuflichen Einsatzes - auch p�dagogisch qualifizierten Lehrkr�ften, insbesondere mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung in Pharmazie f�r die Durchf�hrung des theoretischen und praktischen Unterrichts oder mit einer pharmazeutischtechnischen Ausbildung f�r die Durchf�hrung des praktischen Unterrichts und jeweils einer p�dagogischen Zusatzqualifizierung,"

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Drucksache 397/2/19




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 82/19

... Personen, die am Tag vor dem Tag des Austritts an einer Hochschule im Vereinigten K�nigreich Gro�britannien und Nordirland eingeschrieben sind und nach � 5 Absatz 1 Nummer 9 des F�nften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit den Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig waren, bleiben in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, solange sie an einer der genannten Hochschulen eingeschrieben sind und die weiteren Voraussetzungen f�r das Bestehen der Versicherungspflicht vorliegen."

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Drucksache 82/19




� 7a
Sonderregelungen f�r Studierende

Artikel 3
�bergangsregelung zum Staatsangeh�rigkeitsgesetz: Einb�rgerung britischer und deutscher Staatsangeh�riger


 
 
 


Drucksache 504/1/19

... Angesichts der begrenzten Haushaltsmittel im Hochschulbereich besteht derzeit kein finanzieller Spielraum, um die nach dem Gesetz erforderlichen Studienkapazit�ten im Bereich der Hebammenausbildung an den Hochschulen aus den bestehenden Landesmitteln zu schaffen und ein angemessenes Verh�ltnis zu den Studienkapazit�ten der weiteren gesundheitsbezogenen Fachrichtungen zu etablieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 504/1/19




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 572/19

... - � 15, der Regelungen f�r Praktika zu Weiterbildungszwecken umfasst: Sch�lerinnen und Sch�ler deutscher Auslandsschulen erhalten die M�glichkeit, in Deutschland ohne Zustimmung der Bundesagentur f�r Arbeit ein Praktikum mit einer Dauer von bis zu sechs Wochen zu absolvieren. Sie k�nnen damit bereits einen Einblick in die Arbeitswelt und das Leben in Deutschland und dadurch eine bessere Grundlage f�r die Entscheidung erhalten, ob sie sp�ter eine betriebliche Berufsausbildung oder ein Hochschulstudium in Deutschland aufnehmen wollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 572/19




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
�nderung der Besch�ftigungsverordnung

a In Satz 1 werden nach den W�rtern in den F�llen des die Angabe � 24a und sowie nach dem Wort Lebensjahres die W�rter der Ausl�nderin oder eingef�gt. b In Satz 2 werden nach dem Wort Besch�ftigung die W�rter der Ausl�nderin oder eingef�gt.

� 3
Leitende Angestellte, F�hrungskr�fte und Spezialisten

� 24a
Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer

� 32
Besch�ftigung von Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung.

Artikel 2
Weitere �nderung der Besch�ftigungsverordnung

Artikel 3
�nderung der Aufenthaltsverordnung

Artikel 4
Weitere �nderung der Aufenthaltsverordnung

Artikel 5
�nderung der AZRG-Durchf�hrungsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

4.1. Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

5 Besch�ftigungsverordnung

4.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

5 Besch�ftigungsverordnung

Erweiterung des Zustimmungserfordernisses in � 3

Erg�nzung von � 19

4.3 Erf�llungsaufwand f�r die Verwaltung

5 Besch�ftigungsverordnung

Erweiterung des Zustimmungserfordernisses in � 3

�nderung von � 14

5 Aufenthaltsverordnung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4


 
 
 


Drucksache 630/19

... 1. eine hauptberufliche Leitung der Schule durch eine p�dagogisch qualifizierte Person mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung auf Master- oder vergleichbarem Niveau,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 630/19




Gesetz

Artikel 1
Gesetz �ber den Beruf der pharmazeutischtechnischen Assistentin und des pharmazeutischtechnischen Assistenten (PTA-Berufsgesetz - PTAG)

3 Inhalts�bersicht

Abschnitt 1
Erlaubnis zum F�hren der Berufsbezeichnung

� 1
Erlaubnis zum F�hren der Berufsbezeichnung pharmazeutischtechnische Assistentin oder pharmazeutischtechnischer Assistent

� 2
Voraussetzungen f�r die Erteilung der Erlaubnis

� 3
R�cknahme der Erlaubnis

� 4
Widerruf der Erlaubnis

� 5
Ruhen der Erlaubnis

Abschnitt 2
Berufsbild und Befugnisse

� 6
Berufsbild

� 7
Befugnisse der pharmazeutischtechnischen Assistentinnen und pharmazeutischtechnischen Assistenten

Abschnitt 3
Ausbildung

� 8
Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes

� 9
Ziel der Ausbildung und der staatlichen Pr�fung

� 10
Voraussetzungen f�r den Zugang zur Ausbildung

� 11
Dauer und Struktur der Ausbildung

� 12
Verk�rzung der Ausbildungsdauer durch Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen

� 13
Anrechnung von Fehlzeiten

� 14
Staatliche Pr�fung

� 15
Schulische Ausbildung

� 16
Mindestanforderungen an die Schulen

� 17
Praktische Ausbildung

Abschnitt 4
Ausbildungsverh�ltnis w�hrend der praktischen Ausbildung

� 18
Ausbildungsvertrag

� 19
Pflichten der Tr�ger der praktischen Ausbildung

� 20
Pflichten der oder des Auszubildenden

� 21
Ausbildungsverg�tung; �berstunden und ihre Verg�tung

� 22
Sachbez�ge

� 23
Probezeit

� 24
Ende des Ausbildungsverh�ltnisses

� 25
K�ndigung des Ausbildungsverh�ltnisses

� 26
Besch�ftigung im Anschluss an das Ausbildungsverh�ltnis

� 27
Nichtigkeit von Vereinbarungen

Abschnitt 5
Anerkennung i m Ausland erworbener Berufsqualifikationen

� 28
Anforderungen an die Anerkennung einer au�erhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes abgeschlossenen Ausbildung

� 29
Nichtanwendbarkeit des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

� 30
Begriffsbestimmungen zu den ausl�ndischen Staaten

� 31
Ausbildungsnachweise bei Berufsqualifikationen, die in einem anderen Mitgliedstaat, in einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat abgeschlossen worden sind

� 32
Ausbildungsnachweise bei Ausbildungen, die in einem Drittstaat abgeschlossen worden sind

� 33
Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation

� 34
Wesentliche Unterschiede bei der Berufsqualifikation

� 35
Ausgleich durch Berufserfahrung oder durch lebenslanges Lernen

� 36
Anpassungsma�nahmen

� 37
Anerkennung der Berufsqualifikation nach Eignungspr�fung oder Anpassungslehrgang

� 38
Anerkennung der Berufsqualifikation nach Kenntnispr�fung oder Anpassungslehrgang

� 39
Eignungspr�fung

� 40
Kenntnispr�fung

� 41
Anpassungslehrgang

Abschnitt 6
Dienstleistungserbringung

� 43
Meldung der Dienstleistungserbringung

� 44
Berechtigung zur Dienstleistungserbringung

� 45
Zur Dienstleistungserbringung berechtigende Berufsqualifikation

� 46
�berpr�fen der Berechtigung zur Dienstleistungserbringung

� 47
Rechte und Pflichten der dienstleistungserbringenden Person

� 48
Pflicht zur erneuten Meldung

� 49
Bescheinigung, die erforderlich ist zur Dienstleistungserbringung in einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat

Abschnitt 7
Zust�ndigkeiten und Zusammenarbeit der Beh�rden

� 50
Zust�ndige Beh�rden

� 51
Unterrichtungs- und �berpr�fungspflichten

� 52
Warnmitteilung

� 53
L�schung einer Warnmitteilung

� 54
Unterrichtung �ber gef�lschte Berufsqualifikationsnachweise

� 55
Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung

Abschnitt 8
Verordnungserm�chtigung

� 56
Erm�chtigung zum Erlass der Ausbildungs- und Pr�fungsverordnung

Abschnitt 9
Bu�geldvorschriften

� 57
Bu�geldvorschriften

Abschnitt 10
�bergangsvorschriften

� 58
�bergangsvorschriften f�r die Mindestanforderungen an Schulen

� 59
Weitergeltung der Erlaubnis zum F�hren der Berufsbezeichnung

� 60
Weiterf�hrung einer begonnenen Ausbildung

� 61
Weitergeltung der Berechtigung zum F�hren der Berufsbezeichnung und Weiterf�hrung eines begonnenen Anerkennungsverfahrens

Abschnitt 11
Evaluierung

� 62
Evaluierung

Artikel 2
�nderung der Apothekenbetriebsordnung

Artikel 3
�nderung der Ausbildungs- und Pr�fungsverordnung f�r pharmazeutischtechnische Assistentinnen und pharmazeutischtechnische Assistenten

� 4a
Nachteilsausgleich

Abschnitt 4
Grunds�tze und Systematik der Notenbildung

� 15a
Benotung

� 15b
Vornoten

� 15c
Pr�fungsnoten

� 15d
Gesamtnote

Anlage 1
(zu � 1 Absatz 2 Satz 1 und 3 und Absatz 4 Satz 1)

Teil
A Stundenumfang des theoretischen und praktischen Unterrichts in der schulischen Ausbildung

Teil
B In der schulischen Ausbildung zu vermittelnde Kenntnisse und Handlungskompetenzen

1. Grundlagen des Gesundheitswesens, pharmazeutische Berufs- und Gesetzeskunde

2. Herstellung von Arzneimitteln Galenik, galenische �bungen

3. Pr�fung von Arzneimitteln und Ausgangsstoffen allgemeine und pharmazeutische Chemie, chemischpharmazeutische �bungen

4. Botanik, Drogenkunde und Phytopharmaka

5. Fachbezogene Mathematik

6. Gefahrstoff- und Umweltschutzkunde

7. Arzneimittelkunde, Medizinproduktekunde, einschlie�lich Information und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien; �bungen zur Abgabe und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien

8. Ern�hrungskunde und Di�tetik

9. K�rperpflegekunde

10. Apothekenpraxis, einschlie�lich Qualit�tsmanagement und Nutzung digitaler Technologien

11. Personale und soziale Kompetenzen

Teil
C Lerngebiete der praktischen Ausbildung

Artikel 3a

� 66a
�bergangsvorschrift f�r die Anerkennung ausl�ndischer Berufsabschl�sse

Artikel 4
Inkrafttreten, Au�erkrafttreten


 
 
 


Drucksache 98/2/19

... a) ob die Feststellung der berufsrechtlichen Voraussetzungen durch die nach Landesrecht zust�ndige Gesundheitsbeh�rde zum Bestandteil der hochschulrechtlichen Akkreditierung gemacht werden kann,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 98/2/19




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 93/19

... Dieser Verantwortung des Menschen f�r das Tier wird nicht immer vollumf�nglich nachgekommen: Nach einer neueren Studie der Stiftung Tier�rztliche Hochschule Hannover hat sich der Verdacht best�tigt, dass an Kadavern in VTN-Betrieben tierschutzrelevante Befunde erhoben werden k�nnen, deren Ursache im abgebenden Haltungsbetrieb liegen (E. gro�e Beilage (2017): Untersuchungen an verendeten/get�teten Schweinen in Verarbeitungsbetrieben f�r tierische Nebenprodukte, Hannover 2017, DVG-Service GmbH, ISBN 978-3-86345-389-3).



Drucksache 1/19

... (1) Mitglieder und deren Familienangeh�rige, die nach diesem Unterabschnitt in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, sind berechtigt, im Vereinigten K�nigreich Gro�britannien und Nordirland Leistungen im Wege der Kostenerstattung durch ihre Krankenkasse in Anspruch zu nehmen, sofern ein Anspruch im nationalen Gesundheitsdienst des Vereinigten K�nigreichs Gro�britannien und Nordirland oder gegen Dritte nicht besteht. Leistungen, die nach dem F�nften Buch Sozialgesetzbuch antragspflichtig sind, unterliegen auch bei Kostenerstattung nach Satz 1 der Antragspflicht. Anspruch auf Kostenerstattung nach den S�tzen 1 und 2 haben auch Studierende, die am 29. M�rz 2019 an einer Hochschule im Vereinigten K�nigreich Gro�britannien und Nordirland eingeschrieben waren und der Versicherungspflicht nach � 5 Absatz 1 Nummer 9 des F�nften Buches Sozialgesetzbuch unterfallen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1/19




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

2 Inhalts�bersicht

Artikel 1
Gesetz zu �bergangsregelungen im Bereich der sozialen Sicherheit und in weiteren Bereichen nach dem Austritt des Vereinigten

Teil 1
Soziale Sicherheit

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

� 1
Begriffsbestimmungen

� 2
Sachlicher Geltungsbereich

� 3
Pers�nlicher Geltungsbereich

� 4
Verh�ltnis zwischen diesem Gesetz und anderen Koordinierungsregelungen

� 5
Zusammenrechnung und Umrechnung von Zeiten

Kapitel 2
Besondere Bestimmungen

Abschnitt 1
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflege-Pflichtversicherung

Unterabschnitt 1
Krankenversicherung

� 6
Freiwillige Versicherung

� 7
Sonderregelungen f�r Rentner

� 8
Sonderregelungen zum Ende der Mitgliedschaft

� 9
Versicherung von Familienangeh�rigen

� 10
Beitragsrechtliche Sonderregelung

� 11
Anrechnung von Zeiten

� 12
Ruhen der Leistungsanspr�che und Anwartschaftsversicherung

� 13
Kostenerstattung

� 14
�bergangsvorschriften f�r begonnene Versorgungen

� 15
Vertr�ge mit Leistungserbringern im Vereinigten K�nigreich Gro�britannien und Nordirland

Unterabschnitt 2
Pflegeversicherung

� 16
Versicherungspflicht

� 17
Familienversicherung

� 18
Beitragsrechtliche Sonderregelung und Anrechnung von Zeiten

� 19
Ruhen der Leistungsanspr�che und Anwartschaftsversicherung

� 20
Leistungsanrechnung

� 21
Versicherte in der privaten Pflege-Pflichtversicherung

Abschnitt 2
Leistungen bei Arbeitsunf�llen und Berufskrankheiten

� 22
Gleichstellung von Sachverhalten oder Ereignissen

Abschnitt 3
Leistungen bei Alter, a n Hinterbliebene und bei Invalidit�t

� 23
Weiterversicherung

� 24
Gleichstellung von Leistungen, Eink�nften, Sachverhalten oder Ereignissen

� 25
Leistungen bei Alter, an Hinterbliebene und bei Invalidit�t

� 26
Vorschriften �ber die Zusammenrechnung von Zeiten

� 27
Feststellung der Leistungen

� 28
Doppelleistungsbestimmungen

� 29
Zusammentreffen von Leistungen gleicher Art

� 30
Zusammentreffen von Leistungen unterschiedlicher Art

� 31
�bergangsbestimmungen

� 32
Vorl�ufige Zahlungen und Vorsch�sse

� 33
Aufhebung der Wohnortklausel

� 34
Zust�ndigkeit der Tr�ger der gesetzlichen Rentenversicherung

Abschnitt 4
Leistungen bei Arbeitslosigkeit

� 35
Arbeitslosengeld

Teil 2
Sonstige Regelungen des Zweiten und Dritten Buches Sozialgesetzbuch, des Altersteilzeitgesetzes und des Arbeitnehmer�berlassungsgesetzes

� 36
Aktive Arbeitsf�rderung

� 37
Insolvenzgeld

� 38
Auszahlung von Geldleistungen

� 39
Altersteilzeit

� 40
Arbeitnehmer�berlassung

Teil 3
�bergangs- und Schlussbestimmungen

� 41
Verordnungserm�chtigung

Artikel 2
�nderung des Bundesausbildungsf�rderungsgesetzes

� 67
�bergangs- und Anwendungsvorschrift aus Anlass des Austritts des Vereinigten K�nigreichs Gro�britannien und Nordirland aus der Europ�ischen Union

Artikel 3
�bergangsregelung zum Staatsangeh�rigkeitsgesetz: Einb�rgerung britischer und deutscher Staatsangeh�riger

Artikel 4
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen

Zu � 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu � 2

Zu � 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Kapitel 2 Besondere Bestimmungen

Zu Abschnitt 1 Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflege-Pflichtversicherung

Zu Unterabschnitt 1 Krankenversicherung

Zu � 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu � 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 9

Zu � 10

Zu � 11

Zu � 12

Zu � 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu � 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu � 15

Zu Unterabschnitt 2 Pflegeversicherung

Zu � 16

Zu � 17

Zu � 18

Zu � 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 20

Zu � 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 2 Leistungen bei Arbeitsunf�llen und Berufskrankheiten

Zu � 22

Zu Abschnitt 3 Leistungen bei Alter, an Hinterbliebene und bei Invalidit�t

Zu � 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 26

Zu � 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 28

Zu � 29

Zu � 30

Zu � 31

Zu � 32

Zu � 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 34

Zu Abschnitt 4 Leistungen bei Arbeitslosigkeit

Zu � 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Teil 2

Zu � 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu � 37

Zu � 38

Zu � 39

Zu � 40

Zu Teil 3

Zu � 41

Zu Artikel 2

Zu � 67

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 149/19

... Ziel dieses Entwurfs ist es, den bereits zum Zeitpunkt des Brexit in Deutschland lebenden oder arbeitenden britischen Staatsangeh�rigen weiterhin freien Arbeitsmarktzugang zu gew�hren. Insbesondere sollen bestehende Arbeitsverh�ltnisse ohne Unterbrechung und b�rokratischen Aufwand fortgesetzt werden k�nnen. Dies erfasst auch Arbeitsverh�ltnisse mit britischen Staatsangeh�rigen, die bislang nur zeitweise in Deutschland arbeiteten (zum Beispiel als Entsandte, Pendler oder in Arbeitsverh�ltnissen mit mehreren Arbeitsorten). Nach dem Austritt kann es zudem verst�rkt zu Unternehmensverlagerungen nach Deutschland kommen. Daher soll es f�r einen Zeitraum bis 31. Dezember 2019 gleicherma�en erm�glicht werden, britische Staatsangeh�rige nach Deutschland zu versetzen, ohne dass f�r die Aufnahme der Besch�ftigung eine Zustimmung der Bundesagentur f�r Arbeit nebst einer Anerkennung von Berufs- oder Hochschulabschl�ssen erforderlich ist. Vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 soll f�r britische Staatsangeh�rige, die vor dem Brexit nicht in Deutschland lebten, f�r ein weiteres Jahr ein privilegierter Arbeitsmarktzugang wie f�r Staatsangeh�rige anderer wichtiger Handelspartner (etwa der Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada) gelten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 149/19




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

F�nfte Verordnung zur �nderung der Besch�ftigungsverordnung

Artikel 1
�nderung der Besch�ftigungsverordnung

Artikel 2
Weitere �nderung der Besch�ftigungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu � 26

Zu � 26

Zu � 26

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 397/19

... 1. eine hauptberufliche Leitung durch eine fachlich und p�dagogisch qualifizierte Person mit einer abgeschlossenen fachlich geeigneten Hochschulausbildung auf Masterniveau oder vergleichbarem Niveau,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 397/19




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz �ber den Beruf der pharmazeutischtechnischen Assistentin und des pharmazeutischtechnischen Assistenten (PTA-Berufsgesetz - PTAG)

Abschnitt 1
Erlaubnis zum F�hren der Berufsbezeichnung

� 1
Erlaubnis zum F�hren der Berufsbezeichnung pharmazeutischtechnische Assistentin oder pharmazeutischtechnischer Assistent

� 2
Voraussetzungen f�r die Erteilung der Erlaubnis

� 3
R�cknahme der Erlaubnis

� 4
Widerruf der Erlaubnis

� 5
Ruhen der Erlaubnis

Abschnitt 2
Berufsbild und Befugnisse

� 6
Berufsbild

� 7
Befugnisse der pharmazeutischtechnischen Assistentinnen und pharmazeutischtechnischen Assistenten

Abschnitt 3
Ausbildung

� 8
Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes

� 9
Ziel der Ausbildung und der staatlichen Pr�fung

� 10
Voraussetzungen f�r den Zugang zur Ausbildung

� 11
Dauer und Struktur der Ausbildung

� 12
Verk�rzung der Ausbildungsdauer durch Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen

� 13
Anrechnung von Fehlzeiten

� 14
Staatliche Pr�fung

� 15
Schulische Ausbildung

� 16
Mindestanforderungen an die Schulen

� 17
Praktische Ausbildung

Abschnitt 4
Ausbildungsverh�ltnis w�hrend der praktischen Ausbildung

� 18
Ausbildungsvertrag

� 19
Pflichten der Tr�ger der praktischen Ausbildung

� 20
Pflichten der oder des Auszubildenden

� 21
Ausbildungsverg�tung; �berstunden und ihre Verg�tung

� 22
Sachbez�ge

� 23
Probezeit

� 24
Ende des Ausbildungsverh�ltnisses

� 25
K�ndigung des Ausbildungsverh�ltnisses

� 26
Besch�ftigung im Anschluss an das Ausbildungsverh�ltnis

� 27
Nichtigkeit von Vereinbarungen

Abschnitt 5
Anerkennung i m Ausland erworbener Berufsqualifikationen

� 28
Anforderungen an die Anerkennung einer au�erhalb des Geltungsbereichs dieses

� 29
Nichtanwendbarkeit des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

� 30
Begriffsbestimmungen zu den ausl�ndischen Staaten

� 31
Ausbildungsnachweise bei Berufsqualifikationen, die in einem anderen Mitgliedstaat, in einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat abgeschlossen worden sind

� 32
Ausbildungsnachweise bei Ausbildungen, die in einem Drittstaat abgeschlossen worden sind

� 33
Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation

� 34
Wesentliche Unterschiede bei der Berufsqualifikation

� 35
Ausgleich durch Berufserfahrung oder durch lebenslanges Lernen

� 36
Anpassungsma�nahmen

� 37
Anerkennung der Berufsqualifikation nach Eignungspr�fung oder Anpassungslehrgang

� 38
Anerkennung der Berufsqualifikation nach Kenntnispr�fung oder Anpassungslehrgang

� 39
Eignungspr�fung

� 40
Kenntnispr�fung

� 41
Anpassungslehrgang

Abschnitt 6
Dienstleistungserbringung

� 42
Dienstleistungserbringung

� 43
Meldung der Dienstleistungserbringung

� 44
Berechtigung zur Dienstleistungserbringung

� 45
Zur Dienstleistungserbringung berechtigende Berufsqualifikation

� 46
�berpr�fen der Berechtigung zur Dienstleistungserbringung

� 47
Rechte und Pflichten der dienstleistungserbringenden Person

� 48
Pflicht zur erneuten Meldung

� 49
Bescheinigung, die erforderlich ist zur Dienstleistungserbringung in einem anderen

Abschnitt 7
Zust�ndigkeiten und Zusammenarbeit der Beh�rden

� 50
Zust�ndige Beh�rden

� 51
Unterrichtungs- und �berpr�fungspflichten

� 52
Warnmitteilung

� 53
L�schung einer Warnmitteilung

� 54
Unterrichtung �ber gef�lschte Berufsqualifikationsnachweise

� 55
Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung

Abschnitt 8
Verordnungserm�chtigung

� 56
Erm�chtigung zum Erlass der Ausbildungs- und Pr�fungsverordnung

Abschnitt 9
Bu�geldvorschriften

� 57
Bu�geldvorschriften

Abschnitt 10
�bergangsvorschriften

� 58
�bergangsvorschriften f�r die Mindestanforderungen an Schulen

� 59
Weitergeltung der Erlaubnis zum F�hren der Berufsbezeichnung

� 60
Weiterf�hrung einer begonnenen Ausbildung

� 61
Weitergeltung der Berechtigung zum F�hren der Berufsbezeichnung und Weiterf�hrung eines begonnenen Anerkennungsverfahrens

Artikel 2
�nderung der Apothekenbetriebsordnung

Artikel 3
�nderung der Ausbildungs- und Pr�fungsverordnung f�r pharmazeutischtechnische Assistentinnen und pharmazeutischtechnische Assistenten

Abschnitt 4
Grunds�tze und Systematik der Notenbildung

� 15a
Benotung

� 15b
Vornoten

� 15c
Pr�fungsnoten

� 15d
Gesamtnote

Anlage 1
(zu � 1 Absatz 2 Satz 1 und 3 und Absatz 4 Satz 1)

Teil
A Studienumfang des theoretischen und praktischen Unterrichts in der schulischen Ausbildung

Teil
B In der schulischen Ausbildung zu vermittelnde Kenntnisse und Handlungskompetenzen

1. Grundlagen des Gesundheitswesens, pharmazeutische Berufs- und Gesetzeskunde

2. Herstellung von Arzneimitteln Galenik, galenische �bungen Die Sch�lerinnen und Sch�ler sind insbesondere zu bef�higen,

3. Pr�fung von Arzneimitteln und Ausgangsstoffen allgemeine und pharmazeutische Chemie, chemischpharmazeutische �bungen

4. Botanik, Drogenkunde und Phytopharmaka

5. Fachbezogene Mathematik

6. Gefahrstoff- und Umweltschutzkunde

7. Arzneimittelkunde, Medizinprodukte, einschlie�lich Information und Beratung; �bungen zur Abgabe und Beratung

8. Ern�hrungskunde und Di�tetik

9. K�rperpflegekunde

10. Apothekenpraxis, einschlie�lich Qualit�tsmanagement und EDV

11. Personale und soziale Kompetenzen

Teil
C Lerngebiete der praktischen Ausbildung

Artikel 4
Inkrafttreten, Au�erkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

B�rgerinnen und B�rger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Erlaubnis zum F�hren der Berufsbezeichnung

Zu � 1

Zu � 2

Zu � 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 2 Berufsbild und Befugnisse

Zu � 6

Zu � 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 3 Ausbildung

Zu � 8

Zu � 9

Zu � 10

Zu � 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu � 12

Zu � 13

Zu � 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu � 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 4 Ausbildungsverh�ltnis w�hrend der praktischen Ausbildung

Zu � 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu � 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu � 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 22

Zu � 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 25

Zu � 26

Zu � 27

Zu Abschnitt 5 Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen

Zu Abschnitt 6 Dienstleistungserbringung

Zu Abschnitt 7 Zust�ndigkeiten und Zusammenarbeit der Beh�rden

Zu Abschnitt 8 Verordnungserm�chtigung

Zu Abschnitt 9 Bu�geldvorschriften

Zu � 57

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 10 �bergangsvorschriften

Zu � 58

Zu � 59

Zu � 60

Zu � 61

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu � 15a

Zu � 15b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 15c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 15d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Teil A

Zu Nummer 1

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer n

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Teil B Zu Teil C

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4813, BMG: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Berufsbildes der Ausbildung der pharmazeutischtechnischen Assistentinnen und pharmazeutischtechnischen Assistenten - PTA-Reformgesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Erf�llungsaufwand

4 Wirtschaft

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 155/19 (Beschluss)

Entwurf eines Achten Gesetzes zur �nderung des Hochschulrahmengesetzes



Drucksache 589/1/19

... Eine �nderung in "soll" ist vorzunehmen, da der hochschulische Charakter des Studiums sich auch durch den �blichen Anteil an bzw. Umfang von Selbststudienphasen abbilden muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 589/1/19




1. Zu � 2 Absatz 2 HebStPrV

2. Zu � 3 Absatz 1 HebStPrV

3. Zu � 3 Absatz 2 Nummer 4 HebStPrV

4. Zu � 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 HebStPrV

5. Zu � 11 Satz 1 HebStPrV

6. Zu � 11 Satz 2 HebStPrV

7. Zu � 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 HebStPrV

8. Zu � 15 Absatz 2 HebStPrV

9. Zu � 19 Absatz 3 HebStPrV

10. Zu � 22, � 24 Absatz 1 und 3 und � 26 Absatz 1 und 2 HebStPrV

11. Zu � 30 Absatz 1 HebStPrV*

12. Zu � 30 Absatz 1 Satz 1 HebStPrV**

13. Zu � 30 Absatz 1 Satz 2 HebStPrV***

14. Zu � 31 Absatz 2 Nummer 2 HebStPrV

15. Zu � 32 Absatz 2 HebStPrV

16. Zu � 34 Absatz 3 HebStPrV

17. Zu � 43 Absatz 3 HebStPrV

18. Zu � 46 Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 und � 51 Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 HebStPrV****

19. Zu � 48 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2, Absatz 3, � 53 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 1, � 54 Absatz 2, Absatz 4, Anlage 8 zu � 48 Absatz 3 und Anlage 10 zu � 54 Absatz 4 HebStPrV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

20. Zu � 51 Absatz 5 HebStPrV

21. Zu � 55 Absatz 4 HebStPrV


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.