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"Kommissar"
Drucksache 201/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Gemeinsamen Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan gegen Desinformation
... Was den Privatsektor betrifft, so stimmt die Kommission dem Bundesrat zu, dass selbstregulierende Maßnahmen, wie der Verhaltenskodex für den Bereich der Desinformation, sehr hilfreich bei der Verfolgung von Gemeinwohlinteressen und beim Schutz der Meinungsfreiheit sein können. Die Kommission möchte daran erinnern, dass sie die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Verhaltenskodex durch Online-Plattformen aktiv beobachtet. Am 28. Februar 2019 riefen Vizepräsident Ansip sowie die Kommissare Jourovcr, King und Gabriel die Unterzeichner des Verhaltenskodexes auf ihre Verpflichtungen einzuhalten und Desinformation aktiv zu bekämpfen. Wie in der Mitteilung "Bekämpfung von Desinformation im Internet" und im Aktionsplan dargelegt, wird die Kommission, wenn sie zur Auffassung gelangt, dass der Verhaltenskodex nicht zu zufriedenstellenden Ergebnissen geführt hat, möglicherweise andere Maßnahmen in Betracht ziehen, darunter Maßnahmen rechtlicher Natur.
Drucksache 380/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
... 3. Nach der Berichterstattung des Auswärtigen Amtes zu Marokko bis Ende Januar 2018 sowie unter Berücksichtigung der Erkenntnisse des marokkanischen Nationalen Menschenrechtsrates (CNDH), lokaler Menschenrechtsgruppen, von Akteuren der marokkanischen Zivilgesellschaft, der in Marokko vertretenen internationalen Nichtregie-rungsorganisationen sowie des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) entspricht die Bestimmung Marokkos zum sicheren Herkunftsstaat den Voraussetzungen des Artikel 16a Absatz 3 GG und der Artikel 36, 37 i.V. mit Anhang I der Richtlinie
Drucksache 442/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung und des Netzes nationaler Koordinierungszentren
... 15. Z. B. hochrangiges Rundtischgespräch zwischen den Mitgliedstaaten, Vizepräsident Ansip und Kommissarin Gabriel, 5. Dezember 2017.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Begründung des Vorschlags im Hinblick auf die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen und Grundsätze des KOMPETENZZENTRUMS und des NETZES
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Auftrag des Zentrums und des Netzes
Artikel 4 Ziele und Aufgaben des Zentrums
Artikel 5 Investitionen in Infrastrukturen, Kapazitäten, Produkte oder Lösungen und deren Nutzung
Artikel 6 Benennung der nationalen Koordinierungszentren
Artikel 7 Aufgaben der nationalen Koordinierungszentren
Artikel 8
Artikel 9 Aufgaben der Mitglieder der Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit
Artikel 10 Zusammenarbeit des Kompetenzzentrums mit den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union
Kapitel II ORGANISATION des KOMPETENZZENTRUMS
Artikel 11 Zusammensetzung und Struktur
Abschnitt I VERWALTUNGSRAT
Artikel 12 Zusammensetzung des Verwaltungsrats
Artikel 13 Aufgaben des Verwaltungsrats
Artikel 14 Vorsitz und Sitzungen des Verwaltungsrates
Artikel 15 Abstimmungsregeln des Verwaltungsrates
Abschnitt II EXEKUTIVDIREKTOR
Artikel 16 Ernennung und Abberufung des Exekutivdirektors, Verlängerung seiner Amtszeit
Artikel 17 Aufgaben des Exekutivdirektors
Artikel 18 Zusammensetzung des wissenschaftlich-technischen Beirats
Artikel 19 Arbeitsweise des wissenschaftlich-technischen Beirats
Artikel 20 Aufgaben des wissenschaftlich-technischen Beirats
Kapitel III FINANZVORSCHRIFTEN
Artikel 21 Finanzbeitrag der Union
Artikel 22 Beiträge der beteiligten Mitgliedstaaten
Artikel 23 Kosten und Mittelausstattung des Kompetenzzentrums
Artikel 24 Finanzielle Verpflichtungen
Artikel 25 Haushaltsjahr
Artikel 26 Aufstellung des Haushaltsplans
Artikel 27 Rechnungslegung des Kompetenzzentrums und Entlastung
Artikel 28 Tätigkeitsberichte und Finanzberichterstattung
Artikel 29 Finanzordnung
Artikel 30 Schutz der finanziellen Interessen
Kapitel IV PERSONAL des KOMPETENZZENTRUMS
Artikel 31 PERSONAL
Artikel 32 Abgeordnete nationale Sachverständige und sonstige Bedienstete
Artikel 33 Vorrechte und Befreiungen
Kapitel V Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 34 Sicherheitsvorschriften
Artikel 35 Transparenz
Artikel 36 Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften vertraulichen Informationen
Artikel 37 Zugang zu Unterlagen
Artikel 38 Überwachung, Bewertung und Überprüfung
Artikel 39 Haftung des Kompetenzzentrums
Artikel 40 Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union und anwendbares Recht
Artikel 41 Haftung der Mitglieder und Versicherung
Artikel 42 Interessenkonflikt
Artikel 43 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 44 Unterstützung seitens des Sitzmitgliedstaats
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 45 Erste Maßnahmen
Artikel 46 Bestehensdauer
Artikel 47 Inkrafttreten
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Drucksache 319/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Ausschuss der Regionen: Stärkung des Katastrophenmanagements der EU: rescEU - Solidarität und Verantwortung
... Die Kommission begrüßt die generelle Unterstützung, die der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Ausdruck gebracht hat. Im Laufe der letzten Monate hat EU-Kommissar Christos Stylianides mehrmals Deutschland besucht und hatte dabei die Gelegenheit, den Kommissionsvorschlag zu skizzieren und sich mit Vertretern der Bundesregierung und der Regierungen vieler Bundesländer darüber auszutauschen. Der Kommissar wird weiterhin proaktiv den Kontakt mit ihnen suchen, um ihre Bedenken und Überlegungen zu hören und zu verstehen.
Drucksache 755/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat und die Europäische Zentralbank: Ein Europäischer Minister für Wirtschaft und Finanzen - COM(2017) 823 final
... "Ich plädiere [...] dafür, dass der für Wirtschaft und Finanzen zuständige EU-Kommissar - idealerweise ein Vize-Präsident der Europäischen Kommission - mit dieser Aufgabe betraut und Vorsitzender der Eurogruppe wird." Diese Mitteilung schließt sich an diese Ankündigung an. Sie baut auf den Gesprächen auf, die durch das Reflexionspapier zur Vertiefung der Wirtschafts-und Währungsunion2 angestoßen wurden, und soll nun die praktischen Möglichkeiten ausloten. Auch die Ideen des Berichts der fünf Präsidenten3, Ideen des Europäischen Parlaments4 und Ideen, die auf dem Euro-Gipfel vom Oktober 2011 geäußert wurden, als die Staats- und Regierungschefs bereits über die Möglichkeit eines Vollzeit-Vorsitzenden der Eurogruppe gesprochen haben5, sind in diese Mitteilung eingeflossen.
1. Einleitung
2. FUNKTIONEN eines Europäischen MINISTERS für Wirtschaft und FINANZEN: Gewährleistung von KOHÄRENZ und EFFIZIENZ
Verfolgung der allgemeinen wirtschaftlichen Interessen der EU und des Euro-Währungsgebiets und Vertretung dieser Interessen auf internationaler Ebene
Stärkung der politischen Koordinierung und Beaufsichtigung der Wirtschafts-, Fiskal- und Finanzvorschriften
Eine angemessene, der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank dienliche Fiskalpolitik für das Euro-Währungsgebiet
3. Institutionelle Aspekte: DEMOKRATISCHE Rechenschaftspflicht und LEGITIMITÄT
Der Minister als Vizepräsident der Kommission
Der Minister als Vorsitzender der Eurogruppe
Die Rolle der Eurogruppe und ihres Vorsitzenden im Laufe der Zeit
Der Minister überwacht die Arbeiten des Europäischen Währungsfonds
Rechenschaftspflicht gegenüber dem Europäischen Parlament
4. Schlussfolgerungen
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Drucksache 265/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Schornsteinfeger -Handwerksgesetzes
... Durch den eingefügten Satz wird klargestellt, dass der kommissarische Verwalter die Aufgaben in eigenem Namen und auf eigene Rechnung durchführt. Die Regelungen des Kapitels 3 und 4 (Aufgaben, Pflichten, Befugnisse, Bußgeld, Ersatzvornahme) gelten für den kommissarischen Verwalter genauso wie für den Vertreter gemäß § 11 SchfHwG. Außerdem wird der Behörde die Möglichkeit eingeräumt, einen Bezirk, auf den sich keine geeignete Person beworben hat, für die kommissarische Verwaltung auf mehrere Verwalter aufzuteilen. Auch insofern würde die kommissarische Verwaltung (§ 10 Absatz 3 SchfHwG) genauso behandelt, wie die Verwaltung im Vertretungsfall (§ 11 Absatz 4 SchfHwG).
Drucksache 265/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Schornsteinfeger -Handwerksgesetzes
... Durch den eingefügten Satz wird klargestellt, dass der kommissarische Verwalter die Aufgaben in eigenem Namen und auf eigene Rechnung durchführt. Die Regelungen des Kapitels 3 und 4 (Aufgaben, Pflichten, Befugnisse, Bußgeld, Ersatzvornahme) gelten für den kommissarischen Verwalter genauso wie für den Vertreter gemäß § 11 SchfHwG. Außerdem wird der Behörde die Möglichkeit eingeräumt, einen Bezirk, auf den sich keine geeignete Person beworben hat, für die kommissarische Verwaltung auf mehrere Verwalter aufzuteilen. Auch insofern würde die kommissarische Verwaltung (§ 10 Absatz 3 SchfHwG) genauso behandelt, wie die Verwaltung im Vertretungsfall (§ 11 Absatz 4 SchfHwG).
Drucksache 390/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung) - COM(2016) 270 final; Ratsdok. 8715/16
... 1. Der Bundesrat betont die Bedeutung der internationalen Gemeinschaft bei der Bewältigung der Herausforderungen in der Asyl- und Migrationspolitik, die nicht zuletzt durch die Wahl des portugiesischen Diplomaten und ehemaligen Chefs des UN-Flüchtlingskommissariats António Guterres zum UN-Generalsekretär unterstrichen wird. Von der EU wird erwartet, dass sie ihrem Rang als weltpolitischer Akteur gerecht wird und angemessene Lösungen für die Herausforderungen angesichts der großen Zahl von Geflüchteten und Schutzsuchenden findet.
Drucksache 68/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
... 3. Die von der Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf genannten tatsächlichen Grundlagen werfen in Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Maßstab aus Sicht des Bundesrates Fragen auf. Sowohl der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) als auch anerkannte internationale Nichtregierungsorganisationen wie Amnesty International haben eine unzureichende Aufarbeitung der Menschenrechtslage in den drei Maghreb-Staaten moniert.
Drucksache 390/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung) - COM(2016) 270 final; Ratsdok. 8715/16
... 1. Der Bundesrat betont die Bedeutung der internationalen Gemeinschaft bei der Bewältigung der Herausforderungen in der Asyl- und Migrationspolitik, die nicht zuletzt durch die Wahl des portugiesischen Diplomaten und ehemaligen Chefs des UN-Flüchtlingskommissariats António Guterres zum UN-Generalsekretär unterstrichen wird. Von der EU wird erwartet, dass sie ihrem Rang als weltpolitischer Akteur gerecht wird und angemessene Lösungen für die Herausforderungen angesichts der großen Zahl von Geflüchteten und Schutzsuchenden findet.
Drucksache 681/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Stärkung der über sie geführten Aufsicht (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz)
... Außerdem werden besondere Aufsichtsverfahren geregelt, die ein effektives aufsichtsrechtliches Instrumentarium zur Beseitigung von Rechtsverstößen vorsehen. Darüber hinaus wird mit dem Instrument einer "Entsandten Person für besondere Angelegenheiten" eine aufsichtsrechtliche Maßnahme unterhalb der Eingriffsschwelle des sogenannten Staatskommissars geschaffen.
Drucksache 68/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
... 2. Nach der Berichterstattung des Auswärtigen Amtes zu Marokko bis Ende Januar 2016 sowie unter Berücksichtigung der Erkenntnisse des halbstaatlichen Nationalen Menschenrechtsrates (CNDH), lokaler Menschenrechtsgruppen, von Akteuren der marokkanischen Zivilgesellschaft, der vor Ort vertretenen internationalen Nichtregierungsorganisationen sowie des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) entspricht die Bestimmung Marokkos zum sicheren Herkunftsstaat den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts.
Drucksache 501/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Neuansiedlungsrahmens der Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 516/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2016) 468 final
... Nach Angaben des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) werden 2017 weltweit voraussichtlich mehr als 1,19 Millionen Menschen einer Neuansiedlung bedürfen, während 2015 lediglich rund 80 000 Neuansiedlungen erfolgten. Das UNHCR hat die Union und ihre Mitgliedstaaten in den vergangenen Jahren nachdrücklich dazu aufgefordert, in größerem Umfang Verpflichtungen zur Aufnahme von Flüchtlingen im Wege nachhaltiger Neuansiedlungsprogramme einzugehen, unter anderem indem sie die 2012 von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und fünf auf dem Gebiet des Flüchtlingsschutzes aktiven Nichtregierungsorganisationen eingeleitete Kampagne unterstützen, die darauf abzielt, bis 2020 jährlich 20 000 Personen neu anzusiedeln2.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der Konsultation der Interessenträger
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Elemente
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
- Neuansiedlung
- Regionen oder Drittstaaten, aus denen eine Neuansiedlung erfolgen soll
- Neu anzusiedelnde Personen
a Zulassungskriterien
b Ausschluss
a Regelverfahren
b Eilverfahren
c Übertragung von Befugnissen zwecks Änderung der Standardverfahren
- Beschlussfassungsverfahren
a Hochrangiger Ausschuss für Neuansiedlung
b Durchführungsrechtsakt des Rates zur Festlegung des jährlichen Neuansiedlungsplans der Union
c Durchführungsrechtsakt der Kommission zur Festlegung gezielter Neuansiedlungsregelungen der Union
- Zusammenarbeit
- Assoziierte Staaten
- Finanzielle Unterstützung
- Evaluierung und Überprüfung
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Neuansiedlung
Artikel 3 Neuansiedlungsrahmen der Union
Artikel 4 Regionen oder Drittstaaten, aus denen eine Neuansiedlung vorgenommen werden soll
Artikel 5 Zulassungskriterien
Artikel 6 Ausschlussgründe
Artikel 7 Jährlicher Neuansiedlungsplan der Union
Artikel 8 Gezielte Neuansiedlungsregelungen der Union
Artikel 9 Einwilligung
Artikel 10 Regelverfahren
Artikel 11 Eilverfahren
Artikel 12 Operative Zusammenarbeit
Artikel 13 Hochrangiger Ausschuss für Neuansiedlung
Artikel 14 Ausübung übertragener Befugnisse
Artikel 15 Ausschussverfahren
Artikel 16 Assoziierung von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz
Artikel 17 Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 516/2014
Artikel 17 Mittel für den Neuansiedlungsrahmen der Union
Artikel 18 Evaluierung und Überprüfung
Artikel 19 Inkrafttreten
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Drucksache 415/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien, Griechenland und Ungarn - COM(2015) 451 final; Ratsdok. 11844/15
... 4. Ein ganz wesentlicher Fokus wird zukünftig darauf gerichtet werden müssen, Fluchtursachen zu identifizieren und ihnen möglichst ortsnah abzuhelfen. In diesem Sinne ist auch die Erklärung der EU-Staats- und Regierungschefs vom 23. September 2015 zu begrüßen: Der Vorschlag, zur Deckung des dringendsten Bedarfs der Flüchtlinge in der Herkunftsregion durch Unterstützung des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen, des Welternährungsprogramms und anderer Agenturen einen zusätzlichen Beitrag von mindestens einer Milliarde Euro aufzuwenden, zielt auf die Bekämpfung der Fluchtursachen ab. Dadurch kann am besten verhindert werden, dass Menschen sich unter Gefahr für Leib und Leben auf den Weg in eine ferne und ungewisse Zukunft machen und es in überforderten Aufnahmeländern zu Friktionen kommt.
Drucksache 247/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Agrarpolitischer Bericht der Bundesregierung 2015
... 3. Die deutsche Agrarpolitik ist, wie aus dem Bericht ersichtlich, überwiegend von EU-rechtlichen Vorgaben geprägt. Der Bundesrat betont, dass mit der Reform ab 2015 der bürokratische Aufwand für Landwirte und Verwaltung erheblich angestiegen ist. Der neue EU-Agrarkommissar hat eine Vereinfachungsdebatte zur jüngsten Reform der GAP eröffnet und das Thema zum Schwerpunkt für seine Amtszeit erklärt. Die Mitgliedstaaten sind diesem Aufruf ernsthaft gefolgt und haben knapp 700 Seiten Vereinfachungsvorschläge bei der Kommission eingereicht. Dies unterstreicht, dass die EU-Kommission dringend die Rechtsvorschriften anpassen muss. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, sich gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten weiterhin für praxisorientierte Vereinfachungen in der GAP einzusetzen. Aus deutscher Sicht ergeben sich durchaus Spielräume, ohne das Ziel der Reform in Frage zu stellen.
Drucksache 65/15
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten
... Entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wurde geprüft, ob die Verfolgungsfreiheit landesweit besteht und ob nicht nur bestimmte Gruppen verfolgungsfrei sind, andere Gruppen dagegen verfolgt werden. Entsprechend den Anforderungen des Anhangs I der Richtlinie 2013/32/EU wurde zudem berücksichtigt, inwieweit Schutz vor Verfolgung und Misshandlung geboten wird. Bei der Prüfung der Voraussetzungen war auch die Stabilität des jeweiligen Landes zu berücksichtigen. Nach den hierzu vorliegenden Erkenntnissen ist mit wesentlichen negativen Veränderungen in naher Zukunft nicht zu rechnen. Alle vorgenannten Kriterien wurden unter Heranziehung der von den Behörden gewonnenen Erkenntnisse, der Rechtsprechung sowie von Materialien des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) und internationaler Menschenrechtsorganisationen untersucht. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass nicht alle Faktoren gleichwertig sind und vollständig vorliegen müssen. Vereinzelte Schutzgewährungen stehen einer Einstufung der genannten Staaten als sichere Herkunftsstaaten auch deshalb nicht entgegen, weil die damit verbundene Vermutung der Verfolgungsfreiheit widerlegbar ist.
Drucksache 446/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes
... 1. Nach der Berichterstattung des Auswärtigen Amtes zu Albanien bis zum 23.09.2015 sowie unter Berücksichtigung der Erkenntnisse lokaler Menschenrechtsgruppen und vor Ort vertretener Nichtregierungsorganisationen sowie internationaler Organisationen, wie z.B. Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) entspricht die Bestimmung dieses Staates zum sicheren Herkunftsstaat den vorgenannten Kriterien.
Drucksache 551/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Lärmschutz an Schienenwegen verbessern"
... Nach Aussagen der EU-Kommission sind entsprechende nationale Regelungen grundsätzlich mit EU-Recht vereinbar. Die Bundesregierung wird daher gebeten, die angekündigten rechtlichen Vorschriften ohne weiteren Zeitverlust zu erarbeiten. Die Verabschiedung einer nationalen Regelung erscheint auch deshalb dringend geboten, da ein öffentlich bekanntes Schreiben von EU-Verkehrskommissarin Bulc an Bundesverkehrsminister Dobrindt vom Juni diesen Jahres erkennen lässt, dass man auf EU-Ebene Betriebsbeschränkungen für laute Güterwagen frühestens ab 2022 ins Auge fasst. Dieser Absicht ist entgegenzutreten. Die bisherigen Maßnahmen kommen angesichts der hohen Lärmbelastung an vielen Strecken bereits viel zu spät.
Drucksache 247/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Agrarpolitischer Bericht der Bundesregierung 2015
... c) Die deutsche Agrarpolitik ist, wie aus dem Bericht ersichtlich, überwiegend von EU-rechtlichen Vorgaben geprägt. Der Bundesrat betont, dass mit der Reform ab 2015 der bürokratische Aufwand für Landwirte und Verwaltung erheblich angestiegen ist. Der neue EU-Agrarkommissar hat eine Vereinfachungsdebatte zur jüngsten Reform der GAP eröffnet und das Thema zum Schwerpunkt für seine Amtszeit erklärt. Die Mitgliedstaaten sind diesem Aufruf ernsthaft gefolgt und haben knapp 700 Seiten Vereinfachungsvorschläge bei der Kommission eingereicht. Dies unterstreicht, dass die EU-Kommission dringend die Rechtsvorschriften anpassen muss. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, sich gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten weiterhin für praxisorientierte Vereinfachungen in der GAP einzusetzen. Aus deutscher Sicht ergeben sich durchaus Spielräume, ohne das Ziel der Reform in Frage zu stellen.
Drucksache 551/15
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates "Lärmschutz an Schienenwegen verbessern"
... Nach Aussagen der EU-Kommission sind entsprechende nationale Regelungen grundsätzlich mit EU-Recht vereinbar. Die Bundesregierung wird daher gebeten, die angekündigten rechtlichen Vorschriften ohne weiteren Zeitverlust zu erarbeiten. Die Verabschiedung einer nationalen Regelung erscheint auch deshalb dringend geboten, da ein öffentlich bekanntes Schreiben von EU-Verkehrskommissarin Bulc an Bundesverkehrsminister Dobrindt vom Juni diesen Jahres erkennen lässt, dass man auf EU-Ebene Betriebsbeschränkungen für laute Güterwagen frühestens ab 2022 ins Auge fasst. Dieser Absicht ist entgegenzutreten. Die bisherigen Maßnahmen kommen angesichts der hohen Lärmbelastung an vielen Strecken bereits viel zu spät.
Drucksache 223/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Europäische Migrationsagenda - COM(2015) 240 final
... 10. Der Bundesrat empfiehlt, seitens der Kommission in Erwägung zu ziehen, den Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) durch die EU zu mandatieren, im Auftrag der EU und außerhalb ihres Territoriums Asylverfahren durchzuführen.
Drucksache 56/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz)
... Dem Opfer ist aber nicht gedient, wenn es falsch informiert wird. Unnötige Spekulationen und Nachfragen gilt es ebenso zu vermeiden wie absehbare Enttäuschungen und Verunsicherungen. Erst nach Bearbeitung der Anzeige durch die zuständigen Kommissariate und Beurteilung durch Staatsanwaltschaft und Gericht entscheidet sich, ob Untersuchungshaft angeordnet wird.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c § 406d Absatz 3 Satz 2 StPO
3. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 406g Absatz 2 Satz 2 StPO
4. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 406g StPO
5. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 406g StPO
6. Zu Artikel 3 Nummer 2 Nummer 3150, Nummer 3151, Nummer 3152 Gebührenspalte, Anlage 1 [zu § 3 Absatz 2 GKG] Kostenverzeichnis
7. Zu Artikel 4 Satz 2 Inkrafttreten
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Drucksache 212/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa - COM(2015) 192 final
... 13. Der Bundesrat hegt die Erwartung, dass die von der Kommission angekündigten Regelungsvorschläge das bestehende System der territorialen Lizenzen für audiovisuelle Werke und des mit ihnen aus Gründen des urheberrechtlichen Schutzes notwendig verbundenen Geoblockings nicht verändern werden, bis notwendige und erstrebenswerte neue, ebenso effektive Finanzierungsmodelle für europäische audiovisuelle Werke als Kulturgut mit den Beteiligten entwickelt wurden. Er begrüßt die Ankündigung von Kommissar Oettinger, eine Privilegierung für den audiovisuellen Bereich prüfen zu wollen. Der Bundesrat fordert die Kommission, das Europäische Parlament und den Rat auf, im DSM Regelungen vorzusehen, die Privilegierungen zugunsten des audiovisuellen Sektors sicherstellen und so der Kulturhoheit der Mitgliedstaaten Rechnung tragen. Im Faktenpapier wird bereits anerkannt, dass die Finanzierung des audiovisuellen Sektors derzeit weitestgehend auf einem System territorialer Exklusivität beruht, welches als solches nicht als ungerechtfertigtes Geoblocking bezeichnet werden kann.
Zur Mitteilung allgemein
Allgemeine Bestimmungen
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu 4.2. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
Zu 4.3. Inklusive digitale Gesellschaft
Zu Bildungsfragen
Direktzuleitung der Stellungnahme
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Drucksache 56/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz)
... Dem Opfer ist aber nicht gedient, wenn es falsch informiert wird. Unnötige Spekulationen und Nachfragen gilt es ebenso zu vermeiden wie absehbare Enttäuschungen und Verunsicherungen. Erst nach Bearbeitung der Anzeige durch die zuständigen Kommissariate und Beurteilung durch Staatsanwaltschaft und Gericht entscheidet sich, ob Untersuchungshaft angeordnet wird.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c § 406d Absatz 3 Satz 2 StPO
3. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 406g Absatz 2 Satz 2 StPO
4. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 406g Absatz 3 Satz 2 StPO
5. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 406g StPO
6. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 406g StPO
7. Zu Artikel 3 Nummer 2 Nummer 3150, Nummer 3151, Nummer 3152 Gebührenspalte, Anlage 1 [zu § 3 Absatz 2 GKG] Kostenverzeichnis
8. Zu Artikel 4 Satz 2 Inkrafttreten
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Drucksache 415/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien, Griechenland und Ungarn - COM(2015) 451 final; Ratsdok. 11844/15
... 9. Ein ganz wesentlicher Fokus wird zukünftig darauf gerichtet werden müssen, Fluchtursachen zu identifizieren und ihnen möglichst ortsnah abzuhelfen. In diesem Sinne ist auch die Erklärung der EU-Staats- und Regierungschefs vom 23. September 2015 zu begrüßen: Der Vorschlag, zur Deckung des dringendsten Bedarfs der Flüchtlinge in der Herkunftsregion durch Unterstützung des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen, des Welternährungsprogramms und anderer Agenturen einen zusätzlichen Beitrag von mindestens einer Milliarde Euro aufzuwenden, zielt auf die Bekämpfung der Fluchtursachen ab. Dadurch kann am besten verhindert werden, dass Menschen sich unter Gefahr für Leib und Leben auf den Weg in eine ferne und ungewisse Zukunft machen und es in überforderten Aufnahmeländern zu Friktionen kommt.
Drucksache 502/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und die Europäische Zentralbank: Schritte zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion - COM(2015) 600 final
... Das Europäische Parlament hat erste praktische Schritte zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle im Rahmen des Europäischen Semesters eingeleitet. Im Einklang mit den Bestimmungen des "Sixpacks" und des "Twopacks" fanden bereits im Rahmen des vergangenen Europäischen Semesters wirtschaftspolitische Dialoge zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat sowie der Kommission und der Euro-Gruppe statt. Diese Dialoge ließen sich allerdings verbessern, indem dafür vorab Zeitfenster in den wichtigsten Stufen des Semesterzyklus festgelegt würden. Um europäische und nationale Akteure zusammenzubringen, wurde eine neue Form der interparlamentarischen Zusammenarbeit eingerichtet. Diese erfolgt während der Europäischen Parlamentarischen Woche, die vom Europäischen Parlament in Kooperation mit den nationalen Parlamenten organisiert wird und in deren Rahmen Vertreter der nationalen Parlamente die politischen Prioritäten eingehend erörtern. Im "Twopack" ist außerdem das Recht der nationalen Parlamente verankert, einen Kommissar einzuladen, der dann die Stellungnahme der Kommission zur Haushaltsplanung oder ihre Empfehlung an einen Mitgliedstaat, der Gegenstand eines Defizitverfahrens ist, präsentiert.
1. Einleitung
2. EIN NEUGESTALTETES Europäisches Semester
2.1. Bessere Integration von nationaler und Euroraum-Dimension
2.2. Stärkere Fokussierung auf Beschäftigung und Soziales
2.3. Förderung von Konvergenz durch Benchmarking und Einhaltung bewährter Praktiken
2.4. Gezieltere Reformförderung durch EU-Fonds und technische Unterstützung
3. Verbesserung des INSTRUMENTARIUMS für die Wirtschaftspolitische Steuerung
3.1. Erhöhung der Transparenz und Vereinfachung der geltenden Haushaltsregeln
3.2. Stärkung des Verfahrens bei makroökonomischen Ungleichgewichten
3.3. Schaffung eines Systems nationaler Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit
3.4. Schaffung eines beratenden Europäischen Fiskalausschusses
4. AUSSENVERTRETUNG des EURO-WÄHRUNGSGEBIETS
5. Schritte HIN zu einer FINANZUNION
6. EFFEKTIVE DEMOKRATISCHE LEGITIMITÄT, IDENTIFIKATION und Rechenschaftspflicht
7. Vollendung der Wirtschafts- und WÄHRUNGSUNION: VORBEREITUNGEN für STUFE 2
8. Schlussfolgerungen
Tabelle
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Drucksache 407/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erstellung einer gemeinsamen EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten für die Zwecke der Richtlinie 2013/32 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes und zur Änderung der Richtlinie 2013/32 /EU - COM(2015) 452 final
... Auf der Grundlage aller ihr zur Verfügung stehenden sachdienlichen Informationen, insbesondere der Informationen des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD), der Mitgliedstaaten, des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO), des Europarats, des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) und sonstiger einschlägiger internationaler Organisationen, ist die Europäische Kommission zu dem Schluss gelangt, dass Albanien, Bosnien und Herzegowina, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, das Kosovo*3, Montenegro, Serbien und die Türkei sichere Herkunftsstaaten im Sinne der Richtlinie
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
• Erstellung einer gemeinsamen EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten
• In die gemeinsame EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten aufzunehmende Drittstaaten
1.2. Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
1.3. Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Konsultation der Beteiligten
3. Rechtsgrundlage, Subsidiarität, Verhältnismässigkeit und Grundrechte
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität
3.3. Verhältnismäßigkeit
3.4. Wahl des Instruments
3.5. Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1. Regelungen in Bezug auf die Beobachtung, die Bewertung und die Berichterstattung
5.2. Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Gemeinsame EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten
Artikel 3 Streichung eines Drittstaats von der gemeinsamen EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten im Falle einer plötzlichen Änderung der Lage
Artikel 4 Änderungen der Richtlinie 2013/32/EU
Artikel 5
Annex 1 Anhang zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erstellung einer gemeinsamen EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten für die Zwecke der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zu gemeinsamen
Anhang Gemeinsame EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten gemäß Artikel 2
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Drucksache 214/15
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem und zur Änderung marktorganisationsrechtlicher Vorschriften
... Zwischenzeitlich hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft das Anliegen, nicht beihilfefähige Ufervegetationsstreifen von der Anrechnung auf die ÖVF-Pufferstreifen ausschließen zu können, auch in seine vorläufigen Vorschläge für die Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik aufgenommen, die Herr Bundesminister Schmidt am 27. Februar 2015 Herrn Agrarkommissar Hogan und dem Vorsitz der Ratspräsidentschaft übersandt hat.
Drucksache 183/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer
... Entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wurde geprüft, ob die Verfolgungsfreiheit landesweit besteht und ob nicht nur bestimmte Gruppen verfolgungsfrei sind, andere Gruppen dagegen verfolgt werden. Entsprechend den Anforderungen des Anhangs I der Richtlinie 2013/32/EU wurde zudem berücksichtigt, inwieweit Schutz vor Verfolgung und Misshandlung geboten wird. Bei der Prüfung der Voraussetzungen war auch die Stabilität des jeweiligen Landes zu berücksichtigen. Nach den hierzu vorliegenden Erkenntnissen ist mit wesentlichen negativen Veränderungen in naher Zukunft nicht zu rechnen. Alle vorgenannten Kriterien wurden unter Heranziehung der von den Behörden gewonnenen Erkenntnisse, der Rechtsprechung sowie von Materialien des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) und internationaler Menschenrechtsorganisationen untersucht. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass nicht alle Faktoren gleichwertig sind und vollständig vorliegen müssen. Vereinzelte Schutzgewährungen stehen einer Einstufung der genannten Staaten als sichere Herkunftsstaaten auch deshalb nicht entgegen, weil die damit verbundene Vermutung der Verfolgungsfreiheit widerlegbar ist.
Drucksache 143/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Wahl der Mitglieder der "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 2, Satz 3 des Standortauswahlgesetz es
... Prof. Dr. Georg Milbradt (Kommissariat der Deutschen Bischöfe)
Anlage Wahl der Mitglieder der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 2, Satz 3 des Standortauswahlgesetzes
Vorsitz der Kommission im Wechsel je Sitzung:
Vertreter der Wissenschaft:
Vertreter der gesellschaftlichen Gruppen:
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Drucksache 272/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) - Bestandsaufnahme und Ausblick - COM(2014) 368 final
... 3. Mit Blick auf den Vorschlag des designierten Kommissionspräsidenten Juncker zur Neubesetzung der Kommission begrüßt der Bundesrat, dass erstmals ein Kommissar für Fragen der besseren Rechtsetzung und das REFIT-Programm zuständig sein wird. Dieser soll gemäß der Aufgabenbeschreibung sicherstellen, dass jeder Kommissionsvorschlag wirklich erforderlich und nur auf Ziele ausgerichtet ist, die nicht durch die Mitgliedstaaten besser erreicht werden könnten.
Drucksache 272/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) - Bestandsaufnahme und Ausblick - COM(2014) 368 final
... 3. Mit Blick auf den Vorschlag des designierten Kommissionspräsidenten Juncker zur Neubesetzung der Kommission begrüßt der Bundesrat, dass erstmals ein Kommissar für Fragen der besseren Rechtsetzung und das REFIT-Programm zuständig sein wird. Dieser soll gemäß der Aufgabenbeschreibung sicherstellen, dass jeder Kommissionsvorschlag wirklich erforderlich und nur auf Ziele ausgerichtet ist, die nicht durch die Mitgliedstaaten besser erreicht werden könnten.
Drucksache 143/14
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Wahl der Mitglieder der "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 2, Satz 3 des Standortauswahlgesetz es
... Prof. Dr. Georg Milbradt (Kommissariat der Deutschen Bischöfe)
Antrag des Landes Baden-Württemberg Wahl der Mitglieder der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 2, Satz 3 des Standortauswahlgesetzes
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Drucksache 737/13
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 11. begrüßt die vom ägyptischen nationalen Menschenrechtsrat an die Regierung abgegebene Empfehlung, ein Regionalbüro der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte in Kairo zu eröffnen, und fordert die ägyptische Regierung nachdrücklich auf, die Eröffnung dieses Büros zu billigen;
Entschließung
Entschließung
Allgemeine Erwägungen
Die Verbesserung der Fähigkeiten der EU zur Planung und Durchführung militärischer Operationen
Die Stärkung der Gefechtsverbände der EU, des schnellen Krisenreaktions- und Stabilisierungsinstruments der Union
Der Aufbau von Strukturen und Fähigkeiten zur Bewältigung von Mängeln bei Schlüsselkompetenzen
Mehr Kohärenz in ständigen multinationalen Strukturen der EU-Mitgliedstaaten
Die Stärkung der europäischen Dimension im Bereich Ausbildung, Schulung und Übungen
Die Ausweitung der Vorteile der Zusammenarbeit zwischen EU und NATO
Eine neue Ebene der GSVP
Entschließung
Fakultativer Rechtsrahmen für europäische transnationale Unternehmensvereinbarungen
Entschließung
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Drucksache 242/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Das internationale Klimaschutzübereinkommen von 2015: Gestaltung der Weltklimapolitik für die Zeit nach 2020 - Konsultative Mitteilung - COM(2013) 167 final
... Bisher hat sich die EU verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Vor dem Hintergrund, dass die Treibhausgasemissionen der 27 EU-Mitgliedstaaten bereits 2011 um fast 18 Prozent gesunken sind, hat EU-Klimaschutzkommissarin Connie Hedegaard gefordert, das EU-Ziel auf 30 Prozent anzuheben. Hierdurch sollte die EU ihrer internationalen Vorbildrolle im Klimaschutz besser gerecht werden, um so in den anstehenden Beratungen für ein neues Weltklimaabkommen für die Zeit nach 2020 das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
Drucksache 320/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis (GiroGuBaG)
... Auch auf Ebene der Europäischen Union wird das Problem mangelnden Zugangs zu Girokonten in vielen Mitgliedstaaten aufmerksam beobachtet und die Frage der Erforderlichkeit eines europäischen Rechtsaktes untersucht. So hat die Kommission insbesondere unter dem 18. Juli 2011 eine umfassende Empfehlung über den Zugang zu einem Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen herausgegeben, Empfehlung der Kommission vom 18. Juli 2011, K(2011) 4977. Nach den Presseberichten von Binnenmarktkommissar Barnier (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 1. Februar 2013) geht die Kommission weiterhin davon aus, dass in der Europäischen Union insgesamt 58 Millionen Europäer ohne ein Girokonto auskommen müssen, von denen nahezu 3 Millionen die Eröffnung eines Kontos seitens der Banken verweigert worden seien. Der zuständige Binnenmarktkommissar prüft daher bereits eingehend einen eigenen Richtlinienvorschlag, mit welchem ein rechtsverbindlicher europaweit einheitlicher Anspruch aller Verbraucherinnen und Verbraucher auf Einrichtung und Führung eines Girokontos mit gewissen Basisfunktionen gewährleistet werden soll.
Drucksache 320/13
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis (GiroGuBaG)
... Auch auf Ebene der Europäischen Union wird das Problem mangelnden Zugangs zu Girokonten in vielen Mitgliedstaaten aufmerksam beobachtet und die Frage der Erforderlichkeit eines europäischen Rechtsaktes untersucht. So hat die Kommission der Europäischen Union insbesondere unter dem 18.07.2011 eine umfassende Empfehlung über den Zugang zu einem Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen herausgegeben (Empfehlung der Kommission vom 18. Juli 2011, K(2011) 4977). Nach den Presseberichten von Binnenmarktkommissar Barnier (FAZ, 1.2.2013) geht die Europäische Kommission weiterhin davon aus, dass in der Europäischen Union insgesamt 58 Millionen Europäer ohne ein Girokonto auskommen müssen, von denen nahezu 3 Millionen die Eröffnung eines Kontos seitens der Banken verweigert worden seien. Der zuständige Binnenmarktkommissar prüft daher bereits eingehend einen eigenen Richtlinienvorschlag, mit welchem ein rechtsverbindlicher europaweit einheitlicher Anspruch aller Verbraucherinnen und Verbraucher auf Einrichtung und Führung eines Girokontos mit gewissen Basisfunktionen gewährleistet werden soll.
Drucksache 372/13
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... - unter Hinweis auf die Erklärungen der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Navi Pillay, vom 7. Dezember 2012 zur Gewalt in Ägypten und zu den schwerwiegenden Problemen mit dem Verfassungsentwurf, und vom 29. Januar 2013 zur Notwendigkeit eines ernsthaften Dialogs und einer Beendigung der extremen Gewalt, - unter Hinweis auf die Erklärung der Leiterin der UN-Frauenorganisation Michelle Bachelet vom 31. Januar 2013, in der diese ihrer tiefen Besorgnis über die eskalierende Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum in Ägypten Ausdruck verliehen hat,
P7_TA -PROV 2013 0062 - Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten Flughafen Wien Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2013 zum Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten über seine Untersuchung der Beschwerde 2591/2010/GG gegen die Europäische Kommission Flughafen Wien 2012/2264 INI
P7_TA -PROV 2013 0095 - Lage in Ägypten Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Lage in Ägypten 2013/2542 RSP
P7_TA -PROV 2013 0100 - Lage in Bangladesch Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Lage in Bangladesch 2013/2561 RSP
P7_TA -PROV 2013 0101 - Die problematische Lage von Minderheitengruppen, insbesondere der irakischen Turkmenen, im Irak Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zum Irak: die problematische Lage von Minderheitengruppen, insbesondere der irakischen Turkmenen 2013/2562 RSP
P7_TA -PROV 2013 0102 - Der Fall Arafat Jaradat und die Lage palästinensischer Häftlinge in israelischen Gefängnissen Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zum Fall Arafat Jaradat und zur Lage der palästinensischen Gefangenen in israelischen Gefängnissen 2013/2563 RSP
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Drucksache 321/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission über die Vorbereitung auf die vollständige Konvergenz der audiovisuellen Welt: Wachstum, Schöpfung und Werte - COM(2013) 231 final
... 37. Beispiele für weltweit exportierte Formate, die gebietsspezifisch angepasst werden, sind Programme wie "Wer wird Millionär" und "Der Millionen-Deal" und Serien wie "Kommissarin Lund - Das Verbrechen" und "Die Brücke - Transit in den Tod".
1. Einleitung1
2. Wachstum und Innovation
2.1. Marktüberlegungen
2.2. Finanzierungsmodelle
2.3. Interoperabilität von Hybridfernsehen
2.4. Infrastruktur und Frequenzen
3. Werte
3.1. Rechtsrahmen
3.2. Freiheit und Pluralismus der Medien 62
3.3. Kommerzielle Kommunikation
3.4. Schutz von Minderjährigen
3.5. Barrierefreiheit für Personen mit Behinderungen
4. Nächste Schritte
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Drucksache 200/13
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 16. unterstützt und fördert die Zusammenarbeit des Büros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte und der Nationalen Menschenrechtsinstitution (NHRI) von Bahrain und empfiehlt, die NHRI auf der Grundlage der Pariser Grundsätze, die Pluralismus und Unabhängigkeit einschließen, weiter zu stärken; unterstützt die NHRI in ihrer Aufgabe, die Wahrung der Menschenrechte aller Bahrainer zu überwachen und sie zu schützen, ist jedoch nach wie vor überzeugt, dass dafür gesorgt werden muss, dass die Menschenrechtsverteidiger und unabhängigen NRO, die in Bahrain tätig sind, Handlungsfreiheit haben;
Drucksache 515/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Im Juli 2012 richtete der Vizepräsident und Kommissar für Industrie und Unternehmertum in Zusammenarbeit mit dem für Beschäftigung, Soziales und Integration zuständigen Kommissionsmitglied eine hochrangige Gesprächsrunde (HLR) ein, um die Herausforderungen für die Stahlindustrie zu ermitteln und zu bewerten. 14 Die HLR diente als Plattform für den Dialog zwischen der Kommission, führenden Wirtschaftsvertretern und Gewerkschaften. Darüber hinaus nahmen Vertreter der wichtigsten stahlerzeugenden Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments an den Sitzungen teil. Zur Bewältigung der zentralen Herausforderungen, die die Wettbewerbsfähigkeit der Stahlindustrie in der EU beeinträchtigen, schlägt die Kommission nun die im Folgenden erläuterten Punkte vor.
1. Die Stahlindustrie in Europa
2. Globaler Markt für Stahl und technologische Entwicklungen
2.1. Maßgebliche Trends auf dem Weltmarkt
2.2. Wichtige technologische Antriebskräfte und Herausforderungen
3. Die Herausforderungen annehmen - Aktionsplan für die Stahlindustrie
3.1. Der richtige Regulierungsrahmen
3.2. Die Stahlnachfrage ankurbeln
3.3. Gleiche Wettbewerbsbedingungen auf internationaler Ebene
Zugang zu Rohstoffen
5 Handel
3.4 Energie-, Klima-, Ressourcen- und Energieeffizienzpolitik zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit
Eine weitere Herausforderung sind die emissionshandelsbedingten
5 Klimaschutzpolitik
Gewährleistung einer weltweiten Vergleichbarkeit
zur Förderung von Innovationen
mittel - bis langfristig
zur Diversifizierung der Versorgung
3.5 Innovation
3.6 Die soziale Dimension: Restrukturierung und Qualifikationsbedarf
4. Fazit
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Drucksache 201/13
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... - unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Laos, - unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom 21. Dezember 2012 zu Laos,
Drucksache 278/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Europäische Innovationspartnerschaft für Wasser - COM(2012) 216 final
... Nach Aufforderung durch die Europäische Kommission wird eine Hochrangige Lenkungsgruppe (HLG) gebildet, in der der Umweltkommissar den Vorsitz führt und die sich aus anderen EU-Kommissaren, Vertretern der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und einer Vielzahl von Interessengruppen zusammensetzt. Die Mitglieder werden aufgrund ihrer persönlichen Kompetenzen berufen und vertreten die gesamte Innovationswertschöpfungskette. Die HLG legt das Mandat der EIP fest, verabschiedet den strategischen Durchführungsplan und stellt einen Mehrjahresfahrplan für den Zeitraum 2012-2020 auf. Die Rolle der HLG während der Durchführungsphase wird nach Verabschiedung des strategischen Durchführungsplans überprüft.
1. Einleitung
2. Ausschöpfen der Innovationsmöglichkeiten
3. Die gesellschaftlichen Herausforderungen
4. Reaktion der EU
4.1 Europäischer Mehrwert
4.2 Zielsetzungen und Einzelziele
5. Schwerpunktbereiche für Innovationen
6. Durchführung der EIP
6.1 Ergebnisse
6.2 Finanzierung
7. Governance
8. Nächste Schritte
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Drucksache 158/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Ausübung des Rechts auf Durchführung kollektiver Maßnahmen im Kontext der Niederlassungs- und der Dienstleistungsfreiheit COM(2012) 130 final
... Im Nachgang der Aufforderung, die Kommissar Spidla und Minister Bertrand in seiner Funktion als Ratspräsident im Rahmen des Forums vom Oktober 2008 an die europäischen Sozialpartner gerichtet hatten, einigten sich diese darauf, gemeinsam die Auswirkungen der EuGH-Urteile in den Bereichen Mobilität und Globalisierung zu analysieren. Im März 201023 legten die europäischen Sozialpartner einen Bericht über die Folgen der einschlägigen EuGH-Urteile vor. In dem Dokument spiegeln sich die großen Meinungsunterschiede zwischen den Sozialpartnern wider. Während BusinessEurope gegen eine Überarbeitung der Richtlinie ist (jedoch den Klärungsbedarf bestimmter Aspekte der Durchsetzung akzeptiert), möchte der EGB eine grundlegende Änderung.
Vorschlag
1. Begründung
Allgemeiner Kontext
Der Vertrag von Lissabon
2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
2.1. Anhörung interessierter Kreise
2.2 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Allgemeiner Kontext - Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.4. Detaillierte Erläuterung des Vorschlags
3.4.1. Gegenstand und sogenannte Monti-Klausel
3.4.2. Beziehung zwischen Grundrechten und wirtschaftlichen Freiheiten - allgemeine Grundsätze
3.4.3. Streitbeilegungsverfahren
3.4.4. Rolle der nationalen Gerichte
3.4.5. Warnmechanismus
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Allgemeine Grundsätze
Artikel 3 Streitbeilegungsverfahren
Artikel 4 Warnmechanismus
Artikel 5 Inkrafttreten
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Drucksache 414/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine verstärkte Partnerschaft im Europäischen Forschungsraum im Zeichen von Exzellenz und Wachstum - COM(2012) 392 final
... Die Organisationen der Forschungsakteure sollten - innerhalb der Grenzen ihrer von den nationalen Behörden eingeräumten jeweiligen Selbstständigkeit und rechtlichen Zuständigkeit - Verantwortung für die an sie gerichteten EFR-Maßnahmen übernehmen. Einschlägige Organisationen der Forschungsakteure werden ermuntert werden, mit der Kommissarin eine Gemeinsame Erklärung über ihre generelle Bereitschaft, an der Vollendung des EFR mitzuwirken, zu unterzeichnen. Zudem sollten sie in einer gemeinsam mit der Kommission zu unterzeichnenden Absichtserklärung oder in einer einseitigen Erklärung, mit der ihre jeweiligen nationalen Behörden und die anderen Partner informiert werden, die speziellen EFR-Maßnahmen festlegen, die sie hinsichtlich der Fristen, der zu erbringenden Leistungen, der öffentlichen Berichterstattung über die Fortschritte usw. ergreifen werden.
1. Der Europäische Forschungsraum vor einem neuen wirtschaftlichen politischen Hintergrund
Verbesserung der Forschungsleistungen Europas im Hinblick auf die Förderung von Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen
Definition des EFR - Öffnung und Verknüpfung der EU-Forschungssysteme
Die Schwerpunktbereiche des EFR
Aktueller Stand
Beispiele für Fortschritte beim Aufbau des EFR
2. Ein pragmatisches Konzept zur Vollendung des EFR bis 2014 - Verantwortung Handeln
2.1. Effektivere nationale Forschungssysteme
2.2. Optimale länderübergreifende Zusammenarbeit und entsprechender Wettbewerb
Wirkungsvolle Investitionen in Forschungsinfrastrukturen und deren effektive Nutzung
2.3. Ein offener Arbeitsmarkt für Forscherinnen und Forscher
2.4. Gleichstellung der Geschlechter und Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in der Forschung
2.5. Optimaler Austausch von, Zugang zu und Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen
3. Voraussetzungen für den Erfolg - Politischer Wille, Verantwortung, Formen der Leistungserbringung Transparenz
Forschungsakteure - Verantwortung für eine rasche Umsetzung
Die Kommission - mehr Unterstützung
Transparente Überwachung
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Drucksache 330/12
Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien (GlTeilhG)
... Die Europäische Kommission zeigt seit geraumer Zeit großes Interesse an der Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen und ist Mindestbeteiligungsquoten gegenüber aufgeschlossen. Auf einem speziell zu diesem Thema einberufenen Gipfel in Brüssel hat die Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft, Viviane Reding, am 1. März 2011 erklärt, dass die Kommission bereit sei, erforderlichenfalls mit rechtlichen Instrumenten einzugreifen. Auch Binnenmarktkommissar Michel Barnier steht der Idee, europaweit Frauenquoten einzuführen offen gegenüber.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 2 Weitere Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 3 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie
Artikel 6 Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung
Artikel 8 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 9 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
Artikel 10 Änderung des SE-Beteiligungsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Handelsgesetzbuchs
§ 289b Erklärung zur Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien
Artikel 12 Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
Artikel 70
Artikel 13 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 14 Gesetz über die Statistik zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien (Teilhabestatistikgesetz - TeilhStatG)
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
Artikel 15 Änderung des Teilhabestatistikgesetzes
Artikel 16 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gegenwärtige Situation, Ursachen und wirtschaftliche Bedeutung
1. Tatsächliche und rechtliche Situation in Deutschland
2. Tatsächliche und rechtliche Situation in Europa
3. Ursachen geringer Frauenrepräsentanz
4. Bedeutung für die Unternehmen und die Volkswirtschaft
II. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit
1. Vereinbarkeit mit Artikel 14 Absatz 1 GG
a Legitimer Zweck der Mindestquote
b Eignung und Erforderlichkeit der Regelungen zur Zweckerreichung
aa Keine milderen, gleich effektiven Mittel zur Zweckerreichung ersichtlich
bb Keine mildere, gleich effektive Sanktionierung möglich
c Verhältnismäßigkeit der Mindestquote
aa Keine unangemessene Einschränkung der Wahlfreiheit
bb Quotenhöhe nicht unzumutbar
cc Härtefallregelung und Ausnahmetatbestand
dd Großzügige Übergangsfristen
2. Artikel 3 Absatz 3 GG
3. Weitere Grundrechte
III. Europarechtliche Zulässigkeit
1. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
2. Primärrecht
3. Sekundärrecht
4. Empfehlungen der Unionsorgane
IV. Zielsetzung der gesetzlichen Regelung
V. Ausgestaltung der gesetzlichen Regelung
1. Anwendungsbereich
a Börsennotierung
b Mitbestimmung
c Rechtsformen
d Gremium
2. Konkrete Ausgestaltung der Mindestquote
a Quotenhöhe
b Getrennte Betrachtung von Teilgremien in mitbestimmten Unternehmen
c Regelung für mitbestimmte Unternehmen
d Übergangsvorschriften
3. Ausnahmetatbestände
a Arbeitnehmerstruktur
b Kein Ausnahmetatbestand für Familienunternehmen
c Härtefallklausel
4. Sanktion
a Vertreter der Anteilseigner
b Vertreter der Arbeitnehmer
c Verfahren
d Keine alternativen Sanktionsmöglichkeiten
5. Berichtspflicht
B. Besonderer Teil
Zu Art. 1 Änderung des Aktiengesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Art. 2 Weitere Änderung des § 96 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz
Zu Art. 3 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Art. 4 Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Art. 5 Änderung des Montan-Mitbestimmungsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Art. 6 § 17 Satz 2 Montan-Mitbestimmungsergänzungsgesetzes - neu -
Zu Art. 7 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Art. 8 Änderung des § 35 Satz 3 Satz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz
Zu Art. 9 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Art. 10 Änderung des SE-Beteiligungsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Art. 11 Änderung des Handelsgesetzbuches
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Art. 13 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Art. 14 Teilhabestatistikgesetz - neu -
Zu Art. 15 § 2 Absatz 1 Teilhabestatistikgesetz - neu -
Zu Art. 16 Inkrafttreten
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Drucksache 502/12
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... - unter Hinweis auf den Bericht des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom 10. April 2012 und auf die Resolution
Drucksache 367/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels 2012 - 2016 COM(2012) 286 final
... Wichtige Arbeit wurde auch bereits von verschiedenen Organisationen und Gremien geleistet, insbesondere von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, vom Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte und vom Europarat. Darüber hinaus wurden ein Instrument für zivilgesellschaftliche Organisationen für die Bewertung von Politik und Rechtsvorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels 37 sowie Leitlinien zu Grundrechten in Folgenabschätzungen der Kommission entwickelt.
Mitteilung
1. Bestimmung der Ausgangslage
Maßnahmen der EU-zur Bekämpfung des Menschenhandels
Maßnahmen auf internationaler Ebene
2. Die wichtigsten Prioritäten
2.1. PRIORITÄT A: Erkennung, Schutz und Unterstützung der Opfer des Menschenhandels
1 Maßnahme 1: Einrichtung nationaler und länderübergreifender Verweismechanismen referral mechanisms
2 Maßnahme 2: Erkennen von Opfern
3 Maßnahme 3: Schutz von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind
4 Maßnahme 4: Bereitstellung von Informationen zu den Rechten der Opfer
2.2. PRIORITÄT B: Verstärkung der Präventionsmaßnahmen gegen Menschenhandel
1 Maßnahme 1: Die Nachfrage verstehen und verringern
2 Maßnahme 2: Förderung der Einrichtung einer Plattform für den Privatsektor
3 Maßnahme 3: EU-weite Sensibilisierungsmaßnahmen und Präventionsprogramme
2.3. PRIORITÄT C: Verstärkung der strafrechtlichen Verfolgung der Menschenhändler
1 Maßnahme 1: Einrichtung nationaler, multidisziplinärer Strafverfolgungseinheiten
2 Maßnahme 2: Sicherstellung proaktiver Finanzermittlungen
3 Maßnahme 3: Verstärkung der grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit
4 Maßnahme 4: Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
2.4. PRIORITÄT D: Verbesserung der Koordination und Kooperation zwischen den maßgeblichen Akteuren sowie Kohärenz der Politiken
1 Maßnahme 1: Stärkung des EU-Netzwerks nationaler Berichterstatter oder gleichwertiger Mechanismen
2 Maßnahme 2: Koordinierung der externen politischen Aktivitäten der EU
3 Maßnahme 3: Förderung der Einrichtung einer Plattform der Zivilgesellschaft
4 Maßnahme 4: Überprüfung EU-finanzierter Projekte
5 Maßnahme 5: Stärkung der Grundrechte in der Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels und in verwandten Maßnahmen
6 Maßnahme 6: Koordinierung von Schulungsmaßnahmen in einem multidisziplinären Kontext
2.5. PRIORITÄT E: Verbesserung der einschlägigen Kenntnisse und effiziente
1 Maßnahme 1: Entwicklung eines EU-weiten Datenerhebungssystems
2 Maßnahme 2: Ausbau von Kenntnissen über die geschlechterspezifische Dimension des Menschenhandels und die gefährdeten Gruppen
3 Maßnahme 3: Kenntnisse über Anwerbung im Internet
4 Maßnahme 4: Bekämpfung des Menschenhandels zu Zwecken der Ausbeutung der Arbeitskraft
3. Bewertung, Überwachung
Zusammenfassung der Maßnahmen der EU-Strategie zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016
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Drucksache 159/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchsetzung der Richtlinie 96/7 1/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen - COM(2012) 131 final
... Aufgrund einer gemeinsamen Aufforderung, die Kommissar gpidla und Minister Bertrand (in seiner Funktion als Ratspräsident) beim Forum im Oktober 2008 ausgesprochen hatten, einigten sich die europäischen Sozialpartner darauf, gemeinsam die Auswirkungen der EuGH-Urteile im Kontext von Mobilität und Globalisierung zu analysieren. Im März 201018 legten die europäischen Sozialpartner einen Bericht über die Folgen der einschlägigen EuGH-Urteile vor. Das Dokument zeigte sehr klar ihre großen Auffassungsunterschiede. Während Business Europe gegen eine Änderung der Richtlinie ist (jedoch den Klärungsbedarf bestimmter Aspekte der Durchsetzung akzeptiert), möchte der EGB eine grundlegende Änderung.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund
Allgemeiner Kontext
2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
2.1. Konsultation interessierter Kreise
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1 Allgemeiner Rahmen - Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2 Rechtsgrundlage
3.3 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.4 Ausführliche Erläuterung des Vorschlags
3.4.1 Gegenstand
3.4.2 Prävention von Missbrauch und Umgehung - Elemente für bessere Umsetzung und besseres Monitoring der Anwendung des Entsendekonzepts
3.4.3 Zugang zu Informationen
3.4.4 Verwaltungszusammenarbeit und Amtshilfe
3.4.5 Monitoring der Einhaltung - nationale Kontrollmaßnahmen - Verbindung zur Verwaltungszusammenarbeit
3.4.6. Durchsetzung - Verteidigung von Rechten, Untervergabeketten, Haftung und Sanktionen
5 Beschwerdeverfahren
Gesamtschuldnerische Haftung
3.4.7. Grenzüberschreitende Durchsetzung von Verwaltungsbußgeldern und -sanktionen
3.4.8. Schlussbestimmungen - Sanktionen
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Vorschriften
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Verhinderung von Missbrauch und Umgehung von Bestimmungen
Kapitel II Zugang zu Informationen
Artikel 4 Aufgaben der Verbindungsbüros
Artikel 5 Besserer Zugang zu Informationen
Kapitel III Verwaltungszusammenarbeit
Artikel 6 Gegenseitige Amtshilfe - allgemeine Grundsätze
Artikel 7 Rolle des Mitgliedstaats der Niederlassung
Artikel 8 Begleitende Maßnahmen
Kapitel IV überwachung der Einhaltung
Artikel 9 Nationale Kontrollmaßnahmen
Artikel 10 Prüfungen
Kapitel V Durchsetzung
Artikel 11 Verteidigung von Rechten - Erleichterung der Einreichung von Beschwerden - Nachzahlungen
Artikel 12 Unteraufträge - gesamtschuldnerische Haftung
Kapitel VI Grenzüberschreitende Durchsetzung von Verwaltungsstrafen Sanktionen
Artikel 13 Allgemeine Grundsätze -gegenseitige Amtshilfe und Anerkennung
Artikel 14 Ersuchen um Beitreibung, Information oder Mitteilung
Artikel 15 Aussetzung des Verfahrens
Artikel 16 Kosten
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 17 Sanktionen
Artikel 18 Binnenmarkt-Informationssystem
Artikel 19 Änderung der [IMI-Verordnung]
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Bericht
Artikel 22 Inkrafttreten
Artikel 23 Adressaten
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Drucksache 564/12
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Abschlussbericht der informellen Gruppe elf europäischer Außenminister zur Zukunft der Europäischen Union
... - Die Stärkung konkreter politischer Maßnahmen muss mit institutionellen Reformen einhergehen. Die Kommission sollte gestärkt werden, damit sie ihre Rolle als Motor der Gemeinschaftsmethode in vollem Umfang und wirksam ausfüllen kann. Eine Möglichkeit wäre die Schaffung spezifischer Gruppen mit "Senior"- und "Junior"-Kommissaren. Der Allgemeine Rat sollte ermächtigt werden, die für ihn im Vertrag vorgesehene Koordinationsrolle in vollem Umfang wahrzunehmen. Das Europäische Parlament sollte sein demokratisches Profil durch die Ernennung eines europäischen Spitzenkandidaten durch jede politische Fraktion für die nächsten EP-Wahlen schärfen.
Abschlussbericht der Gruppe zur Zukunft Europas der Außenminister Belgiens, Dänemarks, Deutschlands, Frankreichs, Italiens, Luxemburgs, der Niederlande, Österreichs, Polens, Portugals und Spaniens
Einleitung und Zusammenfassung
I. Überwindung der gegenwärtigen Krise durch grundlegende Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion
Ein integrierter Haushaltsrahmen
Ein integrierter wirtschaftspolitischer Rahmen
Ein integrierter Finanzrahmen
Stärkung der demokratischen Legitimation und Rechenschaftspflicht
II. Erleichterung der weiteren Integrationsschritte und die langfristige Governance-Struktur der Europäischen Union
a Globaler Spieler Europa
b Stärkung anderer Politikbereiche
c Institutionelle Reformen: Stärkung der Handlungsfähigkeit und demokratischen Legitimation der EU
Verbesserung der Handlungsfähigkeit
Stärkung der demokratischen Legitimation
d Stärkung der EU als Wertegemeinschaft
e Verbesserung der allgemeinen Funktionsweise der Europäischen Union
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Drucksache 501/12
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 6. ersucht den Generalsekretär der Vereinten Nationen, dafür zu sorgen, dass alle einschlägigen Organisationen und Einrichtungen der Vereinten Nationen, insbesondere das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, der Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen, die Weltgesundheitsorganisation, die Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur, der Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen für die Frau, das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen und das Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte - jede für sich und alle zusammen - dem Schutz vor Genitalverstümmelung und der Förderung der damit zusammenhängenden Rechte der Mädchen in ihren jeweiligen Länderprogrammen in geeigneter Weise und entsprechend den nationalen Prioritäten Rechnung tragen, damit so ihre diesbezüglichen Bemühungen weiter gestärkt werden;
Drucksache 310/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Seehandelsrechts
... ) zur Verfügung steht. Im Hinblick auf die weltweit guten Nachrichten- und Verkehrsverbindungen wird aber auch im Ausland von einer Verklarung nur noch sehr selten Gebrauch gemacht; bei Unfällen wird regelmäßig ein Havariekommissar am Schadensort mit der Klärung des Hergangs beauftragt, bei größeren Schäden entsenden die betroffenen Parteien kurzfristig sachverständige Vertreter an den Unfallort. Außerdem stößt die Verklarung vor den deutschen Auslandsvertretungen auf Schwierigkeiten, weil das Auswärtige Amt durch Rechtsverordnung auf Grund des § 522 Absatz 2
Drucksache 214/12
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... H. in der Erwägung, dass die Polizei Hunderte von irregulären Migranten, insbesondere Eritreer, Äthiopier und Sudanesen, in Polizeiwachen und Gefängnissen auf der Sinai-Halbinsel und in Oberägypten festhält, ohne dass diese Zugang zu dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen hätten, wodurch ihnen das Recht verwehrt wird, einen Asylantrag zu stellen;
Drucksache 97/12 (Begründung)
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Europäischen Union (Neufassung) - COM(2012) 64 final
... All diese für eine Neufassung des ehemaligen MZK sprechenden Gründe wurden mit allen Beteiligten, insbesondere mit dem Rat (Schreiben von Kommissar gemeta vom 19. Mai 2011 an den ungarischen Ratsvorsitz) und dem Europäischen Parlament (Schreiben von Kommissar gemeta vom 19. Mai 2011 an den Vorsitzenden des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz) sowie mit den Wirtschaftsbeteiligten der Wirtschaftskontaktgruppe erörtert und fanden ihre Zustimmung. Die diesbezügliche Unterstützung des Europäischen Parlaments spiegelt sich im so genannten Salvini-Bericht zur Modernisierung der Zollverfahren4 wider.
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
Gründe und Ziele des Vorschlags
Allgemeiner Hintergrund
Im Anwendungsbereich des vorgeschlagenen Rechtsakts geltende Rechtsvorschriften
Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
Anhörung interessierter Kreise
Methoden der Anhörung, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Antwortenden
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Die Änderungen am Text zielen auf die Einhaltung der folgenden Kriterien ab:
3.2. Anpassung der Ermächtigungsbestimmungen des MZK an die Anforderungen der Artikel 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union AEUV
3.3. Aufschub des Datums für die Anwendung des Modernisierten Zollkodex
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Fakultative Angaben
4 Vereinfachung
Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
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Drucksache 820/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabak erzeugnissen und verwandten Erzeugnissen COM(2012) 788 final
... Im Rahmen des Überarbeitungsprozesses hat es außerdem gezielte Gespräche mit einzelnen Interessenträgern gegeben. Erste Meinungsaustausche mit den Gesundheits-NRO sowie der Tabak- und der Pharmaindustrie gab es am 3./4. Dezember 2009 und am 19./20. Oktober 2010; die gezielten Gespräche mit NRO, Tabakanbauern, Zigaretten- und anderen Tabakherstellern, Vertreibern und Zulieferern von Tabakerzeugnissen wurden 2011 und 2012 fortgesetzt12. Darüber hinaus sind einige schriftliche Beiträge eingegangen, die bei der Abschätzung der Folgen der verschiedenen Maßnahmenoptionen sorgfältig geprüft wurden. Der für Gesundheit und Verbraucherpolitik zuständige Kommissar traf im März 2012 mit Gesundheits-NRO und Interessenträgern aus der Wirtschaft zusammen13. Die Überarbeitung der TRL war zwischen 2009 und 2012 auch regelmäßig Thema im TRL-Regelungsausschuss14.
Drucksache 624/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen COM(2012) 617 final
... Im Dezember 2011 schickten elf Dachorganisationen EU-Kommissar Andor und dem Generaldirektor für Beschäftigung, Soziales und Inklusion ein Schreiben, in dem sie Fortschritte bei der Ausarbeitung einer EU-Strategie gegen Obdachlosigkeit einmahnten. Und auch das Europäische Parlament forderte eine solche Strategie - zunächst in einer schriftlichen Erklärung (2010), danach in einer Entschließung (2011).
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Armut und materielle Deprivation in der Union
1.2. Die Antwort der Union auf Armut und materielle Armut
2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen
2.1. Standpunkt der interessierten Kreise
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. Auswirkungen auf das Budget
5. Inhalt der Verordnung
5.1. Ziele und Geltungsbereich
5.2. Förderfähiger Personenkreis und Zielgruppen
5.3. Partnerorganisationen
5.4. Durchführungsbestimmungen
Vorschlag
Titel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Ziele
Artikel 4 Umfang der Unterstützung
Artikel 5 Grundsätze
Titel II Ressourcen und Planung
Artikel 6 Gesamtmittel
Artikel 7 Operationelles Programm
Artikel 8 Genehmigung des operationellen Programms
Artikel 9 Änderungen des operationellen Programms
Artikel 10 Plattform
Titel III Monitoring und Evaluierung, Information und Kommunikation
Artikel 11 Durchführungsberichte und Indikatoren
Artikel 12 Bilaterales Treffen zur Überprüfung
Artikel 13 Allgemeine Vorschriften zur Evaluierung
Artikel 14 Exante-Evaluierung
Artikel 15 Evaluierung im Programmplanungszeitraum
Artikel 16 Expost-Evaluierung
Artikel 17 Information und Kommunikation
Titel IV Finanzielle Unterstützung aus dem Fonds
Artikel 18 Kofinanzierung
Artikel 19 Höhere Zahlungen für Mitgliedstaaten mit vorübergehenden Budgetproblemen
Artikel 20 Förderzeitraum
Artikel 21 Förderfähige Vorhaben
Artikel 22 Formen der Unterstützung
Artikel 23 Finanzhilfearten
Artikel 24 Förderfähigkeit von Ausgaben
Artikel 25 Technische Unterstützung
Titel V Verwaltung und Kontrolle
Artikel 26 Allgemeine Grundsätze
Artikel 27 Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten
Artikel 28 Benennung und Organisation von Verwaltungs- und Kontrollstellen
Artikel 29 Aufgaben der Verwaltungsbehörde
Artikel 30 Aufgaben der Bescheinigungsbehörde
Artikel 31 Aufgaben der Auditbehörde
Artikel 32 Verfahren zur Benennung der Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörden
Artikel 33 Befugnisse und Zuständigkeiten der Kommission
Artikel 34 Zusammenarbeit mit der Auditbehörde
Titel VI Finanzmanagement, Rechnungsprüfung und Rechnungsabschluss, Finanzkorrekturen, Aufhebung von Mittelbindungen
Kapitel 1 Finanzmanagement
Artikel 35 Mittelbindungen
Artikel 36 Zahlungen der Kommission
Artikel 37 Zwischenzahlungen, Jahresabschlusszahlung und Restzahlung durch die Kommission
Artikel 38 An die Kommission gerichtete Zahlungsanträge
Artikel 39 Zahlungen an die Empfängereinrichtungen
Artikel 40 Verwendung des Euro
Artikel 41 Zahlung und Verbuchung des Vorschusses
Artikel 42 Einreichfristen für die Beantragung von Zwischenzahlungen und für deren Auszahlung
Artikel 43 Unterbrechung der Zahlungsfrist
Artikel 44 Aussetzung von Zahlungen
Kapitel 2 Rechnungsprüfung und Rechnungsabschluss
Artikel 45 Vorlage von Informationen
Artikel 46 Inhalt der Buchführung
Artikel 47 Rechnungsprüfung und Rechnungsabschluss
Artikel 48 Verfügbarkeit von Unterlagen
Artikel 49 Vorlage der Abschlussdokumente und Restzahlung
Kapitel 3 Finanzkorrekturen und Wiedereinziehungen
Artikel 50 Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten
Artikel 51 Finanzkorrekturen durch die Kommission
Artikel 52 Kriterien für Finanzkorrekturen durch die Kommission
Artikel 53 Verfahren für Finanzkorrekturen durch die Kommission
Artikel 54 Rückzahlungen aus dem Unionsbudget - Wiedereinziehungen
Artikel 55 Angemessene Kontrolle operationeller Programme
Kapitel 4 Aufhebung der Mittelbindung
Artikel 56 Regelungen zur Aufhebung der Mittelbindung
Artikel 57 Ausnahmen von der Aufhebung der Mittelbindung
Artikel 58 Verfahren für die Aufhebung von Mittelbindungen
Titel VII Befugnisübertragungen, Durchführungs-, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 59 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 60 Ausschussverfahren
Artikel 61 Inkrafttreten
Anhang I Muster für das operationelle Programm
Format für Finanzdaten Abschnitt 4 :
4.1.1. Finanzierungsplan des operationellen Programms mit der jährlichen Verpflichtung des Fonds und der entsprechenden nationalen Kofinanzierung in EUR
4.1.2. Finanzierungsplan mit der Gesamthöhe der Mittelausstattung für die Unterstützung aus dem operationellen Programm, nach Form der bekämpften materiellen Armut sowie den entsprechenden flankierenden Maßnahmen gegliedert in EUR
Anhang II Jährliche Mittelaufteilung für Verpflichtungen für den Zeitraum 2014-2002
Finanzbogen
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Drucksache 877/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Qualitätsrahmen für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in Europa KOM (2011) 900 endg.
... 3. Der Bundesrat lehnt nach wie vor Maßnahmen der EU betreffend die Qualität der angebotenen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse ab. Auch hier steht zu befürchten, dass die Kompetenz der Mitgliedstaaten ausgehöhlt wird. Im Vertrag von Lissabon wird das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen anerkannt. Vor allem im Interesse der Kommunen ist daher darauf zu achten, dass die EU ihre Regelungskompetenz betreffend Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse nicht zu Steuerungszwecken einsetzt und versucht, für den sensiblen Bereich der Daseinsvorsorge eigene Qualitäts- und Sozialstandards einzuführen. Die Daseinsvorsorge muss im Entscheidungsbereich der Mitgliedstaaten und dort insbesondere der Kommunen verbleiben. Nur so kann auch dem Subsidiaritätsgedanken Rechnung getragen werden. Der ehemalige EU-Kommissar für Wettbewerb, Mario Monti, unterstützt diese Haltung nach Auffassung des Bundesrates in seinem Bericht "Eine neue Strategie für den Binnenmarkt im Dienste der Wirtschaft und Gesellschaft in Europa" vom 10. Mai 2010, indem er betont, dass es primär Sache der Mitgliedstaaten sei, Qualität und Umfang von sozialen und lokalen öffentlichen Dienstleistungen festzulegen. Diese Leistungen werden auch durch die Mitgliedstaaten finanziert und sind Teil der nationalen Identität.
Drucksache 877/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Qualitätsrahmen für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in Europa KOM (2011) 900 endg.
... 3. Der Bundesrat lehnt nach wie vor Maßnahmen der EU betreffend die Qualität der angebotenen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse ab. Auch hier steht zu befürchten, dass die Kompetenz der Mitgliedstaaten ausgehöhlt wird. Im Vertrag von Lissabon wird das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen anerkannt. Vor allem im Interesse der Kommunen ist daher darauf zu achten, dass die EU ihre Regelungskompetenz betreffend Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse nicht zu Steuerungszwecken einsetzt und versucht, für den sensiblen Bereich der Daseinsvorsorge eigene Qualitäts- und Sozialstandards einzuführen. Die Daseinsvorsorge muss im Entscheidungsbereich der Mitgliedstaaten und dort insbesondere der Kommunen verbleiben. Nur so kann auch dem Subsidiaritätsgedanken Rechnung getragen werden. Der ehemalige EU-Kommissar für Wettbewerb, Mario Monti, unterstützt diese Haltung nach Auffassung des Bundesrates in seinem Bericht "Eine neue Strategie für den Binnenmarkt im Dienste der Wirtschaft und Gesellschaft in Europa" vom 10. Mai 2010, indem er betont, dass es primär Sache der Mitgliedstaaten sei, Qualität und Umfang von sozialen und lokalen öffentlichen Dienstleistungen festzulegen. Diese Leistungen werden auch durch die Mitgliedstaaten finanziert und sind Teil der nationalen Identität.
Drucksache 90/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 9. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Bewerberländer, der Präsidentin und dem Parlament der Republik Litauen, der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und dem Kommissar für Menschenrechte des Europarats zu übermitteln.
Drucksache 237/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 14. unterstützt die Entsendung einer Mission des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) nach Ägypten, um die allgemeine Menschenrechtslage nach den Änderungen in der Führung des Landes zu untersuchen;
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.