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"Kosmetika"
Drucksache 318/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Einschränkung von Mikroplastikeinträgen und zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Einschränkung von Mikroplastikeinträgen und zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika
Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zur Einschränkung von Mikroplastikeinträgen und zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika
3 Vorsorgeprinzip
3 Produktdesign
3 Herstellerverantwortung
Verbote auf europäischer Ebene
Nationale Verbote
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Drucksache 22/19
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika
Entschließung des Bundesrates zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika
Drucksache 73/19
Antrag der Länder Hamburg, Thüringen
Entschließung des Bundesrates zur Einschränkung von Mikroplastikeinträgen
... Die Quellen von Mikroplastik sind vielfältig. So gelangt Mikroplastik u.a. als Abrieb von Reifen und Textilien, Kunstrasen sowie als bewusster Zusatz zu Kosmetika oder anderen Produkten über die Abwässer in Flüsse, Seen und Meere. Durch Klärschlämme, Agrarkunststoffe, belasteten Kompost, Verwehungen und Überschwemmungen ist ein Eintragsweg in die Böden gegeben. Über Aufnahme durch Lebewesen wird es Teil der Nahrungskette und damit auch zu einer Belastung der menschlichen Nahrungsgrundlagen sowie möglicherweise der menschlichen Gesundheit.
Drucksache 22/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika - Antrag des Freistaates Bayern -Drucksache: 22/19
Entschließung des Bundesrates zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika - Antrag des Freistaates Bayern -Drucksache: 22/19
1. Entschließung des Bundesrates zur Einschränkung von Mikroplastikeinträgen und zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika
2. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung in Drucksache 22/19 nach Maßgabe folgender Änderung zu fassen:
Zu Absatz 4
3. Zu Nummer 2 Satz 2, Nummer 4 Satz 1, Nummer 5 Satz 1a - neu -
4. Zu Nummer 3
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Drucksache 22/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Einschränkung von Mikroplastikeinträgen und zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika
Entschließung des Bundesrates zur Einschränkung von Mikroplastikeinträgen und zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Einschränkung von Mikroplastikeinträgen und zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika
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Drucksache 461/19
Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates: Flüssiges und gelöstes Plastik vermeiden - Für eine umfassende Strategie zur Reduktion schwer abbaubarer Polymere
... 1. Kosmetika, Wasch- und Reinigungsmittel beinhalten neben festen Kunststoffpartikeln oftmals auch gelöste, gelartige oder flüssige Polymere. Obwohl ihr Anteil in diesen Produkten um den Faktor 50 größer ist als der entsprechende Anteil festen Mikroplastiks, finden flüssige und gelöste Polymere weder in dem vor einiger Zeit von der europäischen
Drucksache 658/19
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Lebensmittel - und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)
... Eine Projektgruppe der LAV Arbeitsgemeinschaft "Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände, Wein und Kosmetika" (ALB) hat bereits die erforderliche fachliche Vorarbeit geleistet und einen Leitfaden zur Ausgestaltung von einheitlichen Datenformatvorlagen erarbeitet.
Drucksache 224/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt
... 12. Nach Auffassung des Bundesrates sind weitere wesentliche Schritte zur Vermeidung von Kunststoffeinträgen in die Umwelt erforderlich. So sollten vor allem auch die Einträge von Mikroplastik in die Gewässer entscheidend minimiert werden. Der Einsatz von Kunststoffmikropartikeln in Wasch- und Reinigungsmitteln sowie Kosmetika sollte EU-weit unterbunden werden. Zudem ist es notwendig, den Eintrag von Kunststoffen in die Umwelt durch die Ausbrin-gung von Komposten und Gärresten aus
Drucksache 224/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt
... 20. Nach Auffassung des Bundesrates sind weitere wesentliche Schritte zur Vermeidung von Kunststoffeinträgen in die Umwelt erforderlich. So sollten vor allem auch die Einträge von Mikroplastik in die Gewässer entscheidend minimiert werden. Der Einsatz von Kunststoffmikropartikeln in Wasch- und Reinigungsmitteln sowie Kosmetika sollte EU-weit unterbunden werden. Zudem ist es notwendig, den Eintrag von Kunststoffen in die Umwelt durch die Ausbrin-gung von Komposten und Gärresten aus
Drucksache 224/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt COM(2018) 340 final
... agentur arbeitet derzeit an Beschränkungsdossiers für Mikroplastikpartikel, die Produkten wie Kosmetika absichtlich zugesetzt werden, sowie für die Verwendung von oxo-abbaubaren Kunststoffen. Außerdem werden Maßnahmen in Bezug auf Mikroplastikpartikel vorbereitet, die Produkten (wie Reifen oder Textilien) zwar nicht absichtlich zugesetzt werden, aber bei deren Verwendung entstehen, sowie Maßnahmen zur Verringerung der Freisetzung von Kunststoffpellets während der Vorproduktion.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
5 Einwegkunststoffartikel
Szenario 2a - Geringere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle
Szenario 2b - Mittlere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle
Szenario 2c - Mittlere bis starke Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle gewählte Option
Szenario 2d - Stärkste Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle
5 Fanggerät
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Ziele
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Verbrauchsminderung
Artikel 5 Beschränkung des Inverkehrbringens
Artikel 6 Produktanforderungen
Artikel 7 Kennzeichnungsvorschriften
Artikel 8 Erweiterte Herstellerverantwortung
Artikel 9 Getrenntsammlung
Artikel 10 Sensibilisierungsmaßnahmen
Artikel 11 Maßnahmenkoordinierung
Artikel 12 Zugang zu Gerichten
Artikel 13 Angaben zur Durchführungsüberwachung
Artikel 14 Sanktionen
Artikel 15 Evaluierung und Überprüfung
Artikel 16 Ausschussverfahren
Artikel 17 Umsetzung
Artikel 18 Inkrafttreten
Artikel 19 Adressaten
ANNEX Anhang zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt
Anhang
Teil A Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 4 (Verminderung des Verbrauchs)
Teil B Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 5 (Beschränkung des Inverkehrbringens)
Teil C Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 6 (Produktanforderungen)
Teil D Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 7 (Kennzeichnungsvorschriften)
Teil E Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 8 (Erweiterte Herstellerverantwortung)
Teil F Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 9 (Getrenntsammlung)
Teil G Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 10 (Sensibilisierung)
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Drucksache 387/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Reflexionspapier der Kommission: Die Globalisierung meistern COM(2017) 240 final; Ratsdok. 9075/17
... Die europäischen Ausfuhren haben infolge der weltweiten Nachfrage nach den hochwertigen Waren und Dienstleistungen Europas zugenommen. Unsere Flugzeuge, Luxusautos, Industriemaschinen, Kosmetika, Gesundheitsprodukte, unsere hochwertige Kleidung und unsere Qualitätslebensmittel sind sehr gefragt. Zusammen mit den Beratungs-, Ingenieur- oder Transportdienstleistungen, die wir anbieten, tragen diese Produkte zur starken Exportleistung der EU (insgesamt 1 746 Mrd. EUR im Jahr 2016) bei und sichern viele gut bezahlte Arbeitsplätze. Jede Milliarde Euro an Ausfuhren leistet einen Beitrag zur Sicherung von 14 000 Arbeitsplätzen. Davon profitieren nicht nur große Unternehmen: Über 80 % der europäischen Exporteure sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU)2.
Erklärung der führenden Vertreter von 27 Mitgliedstaaten und des Europäischen Rates, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission
Rede zur Lage der Union, 14. September 2016
1. BESTANDSAUFNAHME der Globalisierung und ihrer Auswirkungen
1.1. Die Globalisierung ist nicht neu, aber im raschen Wandel begriffen
Schaubild 1: Phasen der Globalisierung
Schaubild 2: Die globale Welt ist heute Realität
1.2. Die Globalisierung treibt als positive Kraft den Wandel voran
Schaubild 3: Die offeneren Volkswirtschaften der EU weisen eine geringere Ungleichverteilung auf
Schaubild 4: Jeden Tag werden mehr Menschen in der Welt aus der Armut befreit
1.3. ... bringt aber auch Herausforderungen mit sich
Schaubild 5: Die Meinungen der Europäer zur Globalisierung gehen auseinander
2. AUSBLICK
2.1. Starke Veränderung der Globalisierung bis 2025
Schaubild 6: Wandel der Globalisierung
Schaubild 7: Die Weltbevölkerung wächst vor allem außerhalb Europas
2.2 Der Versuchung widerstehen, sich abzuschotten oder untätig zu bleiben
3. EUROPAS Antwort NACH Aussen: GESTALTUNG der Globalisierung durch internationale Zusammenarbeit, WIRTSCHAFTSDIPLOMATIE und Instrumente zur Gewährleistung GLEICHER WETTBEWERBSBEDINGUNGEN für ALLE
3.1. Die EU wirkt bereits als Triebkraft für eine gerechtere Weltordnung
3.2. ... aber in der Zukunft sind weitere Anstrengungen erforderlich
3.3. ... und die EU sollte wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen herstellen
4. EUROPAS Antwort NACH INNEN: STÄRKUNG der WIDERSTANDSFÄHIGKEIT durch bessere VERTEILUNG der Vorteile und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit auf LANGE Sicht
4.1. Eine tragfähige Sozial- und Bildungspolitik ist entscheidend für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und eine faire Wohlstandsverteilung
4.2 ... jedoch sind große Anstrengungen nötig, um aus Europa einen wettbewerbsfähigen und innovativen Wirtschaftsraum zu machen
4.3. ... in enger Partnerschaft mit gestärkten Regionen
5. Fazit
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Drucksache 193/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Cloud-Initiative - Aufbau einer wettbewerbsfähigen Daten- und Wissenswirtschaft in Europa - COM(2016) 178 final
... Viertens besteht in Europa ein stark steigender Bedarf an Hochleistungsrechnern der Spitzenklasse, um Daten25 in Wissenschaft und Technik verarbeiten zu können. Die Simulierung eines vollständigen Flugzeugs der nächsten Generation, Klimamodelle, die Verknüpfung von Genom und Gesundheit, die Erforschung des menschlichen Gehirns, Insilico-Tests von Kosmetika zur Reduzierung der Zahl der Tierversuche - für all diese Forschungsarbeiten werden Rechenkapazitäten im Exa-Maßstab benötigt. Langfristig verspricht zwar die Quanteninformatik Rechenprobleme zu lösen, die die Fähigkeiten der gegenwärtigen Hochleistungsrechner übersteigen26, doch die Wettbewerbsfähigkeit der EU hängt auch von der Unterstützung der Hochleistungsrechner für europaweite Dateninfrastrukturen ab.
2 Einführung
1. Die Europäische Cloud für offene Wissenschaft
2. Europäische Dateninfrastruktur
Ausschöpfung des Potenzials der Quantentechnologien
3. Ausweitung des Zugangs und vertrauensbildende Maßnahmen
Finanzielle Auswirkungen
Schlussfolgerungen
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Drucksache 379/15
Allgemeine
Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
... Festlegung der Erzeugnisse, der Methodik, des Gesamtumfangs und von Länderquoten bei der Untersuchung von Lebensmitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen auf gesundheitsgefährdende Stoffe
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
3 Vollzugsaufwand
F. Weitere Kosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
§ 1 Ausschuss Monitoring
§ 2 Expertengruppen
§ 3 Monitoringplan 2016 - 2020
§ 4 Verfahrensweise zur Festlegung der Einzelheiten des Monitorings
§ 5 Probenahme, Probenvorbereitung und Analytik
§ 6 Qualitätssicherungsmaßnahmen
§ 7 Handbuch
§ 8 Datenübermittlung
§ 9 Berichterstattung
§ 10 Aufhebung der AVV Monitoring 2011-2015, Ãœbergangsvorschrift
§ 11 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 3) Anzahl an jährlichen Untersuchungen für jedes Bundesland im Zeitraum 2016 bis 2020
Anlage 2 : (zu § 3) Ãœbersicht über die im Monitoring 2016 bis 2020 grundsätzlich zu untersuchenden Lebensmittel
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3284: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen für die Jahre 2016 bis 2020
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
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Drucksache 344/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Einrichtung eines Nanoprodukt-Registers - Antrag des Landes Rheinland-Pfalz -
... "a) Der Bundesrat sieht Nanotechnologien als Schlüsseltechnologien an, von denen Anstöße zu innovativen Entwicklungen in den verschiedensten technologischen Bereichen und gesellschaftlichen Anwendungsfeldern zu erwarten sind. Nanotechnologien zeichnen sich durch vielseitige Anwendungsbereiche aus. Neben ihrem Einsatz im Energie-, Material- oder Gesundheitsbereich halten Nanotechnologien einen rasanten Einzug in den Alltag von Verbraucherinnen und Verbrauchern (z.B. Kosmetika, Lacke, Textilien).
Drucksache 59/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission über unlautere Handelspraktiken in der B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel in Europa - COM(2013) 37 final
... Allerdings wird darauf hingewiesen, dass unlautere Handelspraktiken - aus einer umfassenderen Perspektive betrachtet - nicht nur im Lebensmittelsektor, sondern auch in anderen Sektoren auftreten können. Mit Hilfe dieses Grünbuchs sollen einschlägige Informationen eingeholt werden. Verschiedene Faktoren könnten eine maßgebliche Rolle spielen: Zunächst einmal die Entwicklung des Einzelhandels in den Bereichen Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel hin zu einer "gemischten" Form, bei der die überwiegende Mehrheit der Einzelhändler unter derselben Geschäftsführung und zu denselben Bedingungen Lebensmittel, Haushaltswaren und andere Produkte anbietet. Zweitens die Tatsache, dass einige der größten Hersteller sowohl Lebensmittel als auch andere Waren wie Reinigungsmittel, Kosmetika oder Hygieneprodukte usw. anbieten, was sich erst recht angesichts der großen Bedeutung einiger Marken ebenfalls auf das Verhältnis zwischen Lieferanten und Einzelhändlern auswirken kann. Einschlägige Praktiken wurden in verschiedenen Sektoren identifiziert, unter anderem auch im Möbel- und Textilhandel10. Was den Bekleidungssektor anbelangt, wurden in einem Bericht aus dem Jahr 2007 über Geschäftsbeziehungen in der EU-Bekleidungslieferkette neun Praktiken im Verhältnis zwischen Herstellern und Einzelhändlern genannt, die als "unlauter" qualifiziert wurden. Dazu gehören unter anderem die automatische Inrechnungstellung der Werbekosten des Einzelhändlers, Rückbelastungen, Zahlungsverzögerungen, die Rücksendung nicht verkaufter Ware, die plötzliche Beendigung der Lieferbeziehung und die Verwertung von in Warenmuster eingeflossenen innovativen Konzepten. 11
Grünbuch über unlautere Handelspraktiken in der B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel in Europa Text von Bedeutung für den EWR
1. Einleitung
2. Definition des Begriffs unlautere Handelspraktiken
2.1. Der Begriff unlautere Handelspraktiken
2.2. Beispiele unlauterer Handelspraktiken
2.3. Potenzielle Auswirkungen unlauterer Handelspraktiken
3. Rechtsrahmen zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken
3.1. Fragmentierung der Rechtsrahmen auf nationaler Ebene
Verhältnis zwischen Wettbewerbsrecht und Rechtsvorschriften über unlautere Handelspraktiken
Zivilrecht, Handelsrecht und unlautere Handelspraktiken
Spezifische nationale Rechtsrahmen zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken
3.2. Schutz vor unlauteren Handelspraktiken auf EU-Ebene
4. Durchsetzung der Vorschriften zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken
4.1. Durchsetzungsmechanismen auf nationaler Ebene
4.2. Durchsetzungsmechanismen auf EU-Ebene
5. Arten unlauterer Handelspraktiken
5.1. Mehrdeutige Vertragsbestimmungen
5.2. Fehlen eines schriftlichen Vertrags
5.3. Rückwirkende Vertragsänderungen
5.4. Unbillige Übertragung des kommerziellen Risikos
5.5. Missbräuchliche Nutzung von Informationen
5.6. Unbillige Beendigung einer Geschäftsbeziehung
5.7. Regionale Angebotsbeschränkungen
5.8. Gemeinsame Merkmale unlauterer Handelspraktiken
6. Allgemeine Bemerkungen
7. Nächste Schritte
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Drucksache 126/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Marktüberwachung von Produkten und zur Änderung der Richtlinien 89/686 /EWG und 93/15 /EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9 /EG, 94/25 /EG, 95/16 /EG, 97/23 /EG, 1999/5 /EG, 2000/9 /EG, 2000/14 /EG, 2001/95 /EG, 2004/108 /EG, 2006/42 /EG, 2006/95 /EG, 2007/23 /EG, 2008/57 /EG, 2009/48 /EG, 2009/105 /EG, 2009/142 /EG, 2011/65 /EU, der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 , der Verordnung (EG) Nr. 764/2008 und der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2013) 75 final
... 8. Der Geltungsbereich sieht derzeit keine Ausnahmeregelung - wie dies zum Beispiel für die Lebensmittel und andere Produktgruppen (Arzneimittel, Medizinprodukte, Pflanzenschutzmittel u.a.) aufgenommen wurde - für Kosmetika vor. Dabei handelt es sich hier um ein gut strukturiertes EU-weites Rechtsgebiet, welches keiner Neustrukturierung bedarf. Im vorliegenden Verordnungsvorschlag sollten daher kosmetische Mittel ausgenommen werden.
Zur Vorlage
- Klarstellung des Anwendungsbereichs zu Kapitel I Artikel 2
- Beibehaltung des Prüfgrundsatzes der Rechtskonformität neben dem risikoorientierten Ansatz bei der Marktüberwachung zu Kapitel II und III
- Überarbeitung der Regelungen zur Risikobewertung zu Kapitel III Artikel 9 bis 13
- Keine Ausweitung des Schnellwarnsystems RAPEX zu Kapitel V
- Keine Ausweitung der Berichterstattung zu Kapitel II Artikel 4
- Erweiterung des Anwendungsbereichs der Verordnung um die Begriffe des Ausstellens/Anbietens sowie der Inbetriebnahme zu Kapitel I Artikel 2 und 3
- Streichung der Gebührenregelung zu Kapitel III Artikel 10 Absatz 8
- Erweiterung des Begriffs Produkt auf Stoffe und Gemische Kapitel I Artikel 3
- Klare Aufgabenbeschreibung des Europäischen Marktüberwachungsforums EMSF Kapitel VI Artikel 27 :
Vorlagenbezogene Vertreterbenennung
Direktzuleitung an die Kommission
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Drucksache 344/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Einrichtung eines Nanoprodukt-Registers
... 1. Der Bundesrat sieht Nanotechnologien als Schlüsseltechnologien an, von denen Anstöße zu innovativen Entwicklungen in den verschiedensten technologischen Bereichen und gesellschaftlichen Anwendungsfeldern zu erwarten sind. Nanotechnologien zeichnen sich durch vielseitige Anwendungsbereiche aus. Neben ihrem Einsatz im Energie-, Material- oder Gesundheitsbereich halten Nanotechnologien einen rasanten Einzug in den Alltag von Verbraucherinnen und Verbrauchern (z.B. Kosmetika, Lacke, Textilien).
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Einrichtung eines Nanoprodukt-Registers
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Drucksache 578/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 betreffend Drogenausgangsstoffe - COM(2012) 548 final
... Zahlreiche chemische Stoffe werden in einer Vielzahl wichtiger industrieller Verfahren (z.B. bei der Synthese von Kunststoffen, pharmazeutischen Erzeugnissen, Kosmetika, Parfums, Waschmitteln und Aromastoffen) verwendet, und es wird aufgrund dieser legalen Verwendungsmöglichkeiten auf regionalen und globalen Märkten mit ihnen gehandelt. Einige dieser chemischen Stoffe können jedoch für die unerlaubte Herstellung von Suchtstoffen und psychotropen Substanzen verwendet werden. Jene chemischen, für einen legalen Zweck produzierten Stoffe, die für die illegale Drogenherstellung missbraucht werden können, werden Drogenausgangsstoffe genannt.
Drucksache 186/12
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... Das Risiko für das Auftreten photoallergischer Reaktionen ist bei Ketoprofen höher als bei anderen NSAR zur topischen Anwendung. Patienten mit Photokontaktallergie gegen Ketoprofen weisen zudem häufig eine Kreuzphotoallergie gegen die Arzneistoffe Tiaprofensäure und Fenofibrat sowie gegen bestimmte UV-Blocker und Duftstoffe auf. Ebenfalls wurde oft beobachtet, dass Patienten mit Photokontaktallergie gegen Ketoprofen eine photoallergische Reaktion im Sinne einer Co-Sensibilisierung gegenüber dem UV-Filter Octocrilen aufweisen, der in vielen Kosmetika enthalten ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
E. Erfüllungsaufwand und Informationspflichten
1. Für Bürgerinnen und Bürger
2. Für die Wirtschaft
3. Für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Für die Gesetzliche Krankenversicherung GKV und die Unternehmen der privaten Krankenversicherung PKV
Für Wirtschaftsunternehmen
Für Bürgerinnen und Bürger
Verordnung
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziele und Handlungsbedarf
II. Maßnahmen und Inhalte
Erfüllungsaufwand und Informationspflichten
Für Bürgerinnen und Bürger
Für pharmazeutische Unternehmer
Für Arztpraxen
Für Öffentliche Apotheken
Für Behörden
Weitere Kosten
Für pharmazeutische Unternehmer
Für Verbraucher
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zur Position Bromfenac und seine Ester
Zur Position Cabazitaxel und seine Ester
Zur Position Eribulin und seine Derivate
Zur Position Fingolimod und seine Derivate
Zur Position Grünteeblätter-Trockenextrakt gereinigter Trockenextrakt aus Camellia sinensis L. O. Kuntze 45 - 56:1 , entsprechend 55 - 72% - -Epigallocatechin-3- 3,4,5- trihydroxybenzoat
Zur Position Pirfenidon
Zur Position Pitavastatin und seine Ester
Zur Position Tianeptin und seine Ester
Zur Position Trimetazidin
Zur Position Zubereitung aus Gimeracil, Oteracil und seinen Estern und Tegafur
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1999: Entwurf einer Zwölften Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
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Drucksache 5/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation
... Ergänzend zu den Gründen, die von der Bundesregierung in Bezug auf die Notwendigkeit der Einfügung eines neuen Absatzes 1a in den § 40 LFGB angeführt werden, ist darauf hinzuweisen, dass auch im Bereich der Kosmetika und Bedarfsgegenstände nach wie vor in nicht unerheblichem Ausmaß Kennzeichnungsverstöße und Grenzwert- bzw. Höchstgehaltsüberschreitungen zu verzeichnen sind. Aus diesem Grund ist es erforderlich, neben den Lebensmitteln und Futtermitteln auch die kosmetischen Mittel und die Bedarfsgegenstände den erweiterten Informationspflichten zu unterwerfen und diese in die neue Vorschrift aufzunehmen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc Dreifachbuchstabe bbb § 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c VIG
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 3 Satz 6 - neu - VIG
3. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 40 Absatz 1a LFGB
4. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 40 Absatz 1a LFGB
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Drucksache 454/3/11
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation
... Ergänzend zu den Gründen, die von der Bundesregierung in Bezug auf die Notwendigkeit der Einfügung eines neuen Absatzes 1a in den § 40 LFGB angeführt werden, ist darauf hinzuweisen, dass auch im Bereich der Kosmetika und Bedarfsgegenstände nach wie vor in nicht unerheblichem Ausmaß Kennzeichnungsverstöße und Grenzwert- bzw. Höchstgehaltsüberschreitungen zu verzeichnen sind. Aus diesem Grund ist es erforderlich, neben den Lebensmitteln und Futtermitteln auch die kosmetischen Mittel und die Bedarfsgegenstände den erweiterten Informationspflichten zu unterwerfen und diese in die neue Vorschrift aufzunehmen.
Drucksache 825/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UV-Schutz-Verordnung - UVSV )
... "- Sie verwenden Kosmetika, die zu photoallergischen und phototoxischen Reaktionen führen können;"
1. Zu § 2 Nummer 6
2. Zu § 2 Nummer 7
3. Zu § 2 Nummer 8
4. Zu § 2 Nummer 9
5. Zu § 2 Nummer 10
6. Zu § 3 Absatz 2 Nummer 6 - neu - und 7 - neu -
7. Zu § 3 Absatz 3 Satz 2
8. Zu § 3 Absatz 4
9. Zu § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 4 und Satz 2
10. Zu § 4 Absatz 2
11. Zu § 4 Absatz 2
12. Zu § 4 Absatz 4 Satz 3, § 5 Absatz 4 Satz 1 bis 6, Absatz 5, § 6 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
13. Zu § 5 Absatz 4 Satz 1, 2, 3 bis 6
Zu § 5
Zu § 5
14. Zu § 6 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 1 bis 3, Satz 5
15. Zu § 8 Absatz 2 Satz 1
16. Zu § 10 Absatz 1 und Absatz 1a - neu -
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
17. Zu § 11 Absatz 1 und 2
18. Zu Anlage 1 zu § 2 Nummer 4; § 4 Absatz 1 Nummer 3 Fußnote und Anlage 7 zu § 7 Absatz 1 , Abschnitt Aushang im Geschäftsraum letzter Satz, Abschnitt Aushang in der Kabine: Aufzählungszeichen 7 Satz 4 und 5 und Aufzählungszeichen 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
19. Zu Anlage 3 zu § 3 Absatz 2 Nummer 1
Anlage 3 (zu § 3 Absatz 2 Nummer 1) UV-Schutzbrillen
20. Zu Anlage 4 zu § 3 Absatz 3 Satz 2; § 8 Absatz 1 Satz 2 Tabelle Höchstbestrahlungsdauer beim kürzesten zulässigen Bestrahlungsabstand vorletzte Zeile Spalte Erythemwirksame Bestrahlung in Jm -2
21. Zu Anlage 7 zu § 7 Absatz 1 Abschnitt Aushang im Geschäftsraum Aufzählungszeichen 13a - neu -
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Drucksache 174/10
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten und zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften
... vorliegen. Absatz 2 konkretisiert außerdem, dass eine nicht chirurgischinvasive Probenahme in der Mundhöhle (z.B. Speichelprobennahme mit einem Wattestäbchen), ähnlich wie bei Regelungen zu Kosmetika sowie in Analogie zu den Bestimmungen der Regel 5 des Anhangs IX der Richtlinie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten (MPKPV)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Kennzeichnung
§ 3 Antragstellung
§ 4 Ergänzende Informationen der Genehmigungsbehörden
§ 5 Bewertungsverfahren
§ 6 Genehmigungsverfahren
§ 7 Verfahren bei klinischen Prüfungen und Leistungsbewertungsprüfungen von Medizinprodukten mit geringem Sicherheitsrisiko
§ 8 Änderungen
§ 9 Anforderungen an Prüfer
§ 10 Durchführung der klinischen Prüfung und Leistungsbewertungsprüfung
§ 11 Überwachung
Artikel 2 Änderung der Medizinprodukte-Verordnung
Artikel 3 Änderung der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung
Artikel 4 Änderung der Medizinprodukte-Gebührenverordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage
2. Überblick über die Regelungen
3. Gleichstellungspolitische Bedeutung
4. Kosten
4.1 Kosten der öffentlichen Haushalte
4.2 Sonstige Kosten
4.3 Bürokratiekosten
1. der Wirtschaft
2. für Bürgerinnen und Bürger
3. für die Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Absatz 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 5
Zu Nummer 7
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
4 Personalbedarfsberechnung
4 Kostenberechnung
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1153: Verordnung Zweite Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften
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Drucksache 855/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge
... Geringfügige Kosten für die Wirtschaft können nicht ausgeschlossen werden. In Fällen, in denen die Prüfung der Ware nur durch deren Benutzung erfolgen kann, steht Unternehmen für diese Nutzung in Zukunft kein Anspruch auf Wertersatz im Fall des Widerrufs eines Fernabsatzvertrags zu. Jedoch haben Unternehmen bisher schon zumeist darauf verzichtet, Ansprüche auf Wertersatz für das bloße Prüfen und Ausprobieren der Ware geltend zu machen. Darüber hinaus dürfte ein solcher Anspruch in der Regel gering sein. Hinsichtlich des Anspruchs auf Wertersatz für eine Verschlechterung der Ware werden Unternehmen in Zukunft beweisen müssen, dass die Verschlechterung auf einen Umgang des Verbrauchers zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Ware hinausgeht. Hiervon betroffen ist grundsätzlich der gesamte Handel mit Waren im Fernabsatz. Dieser setzt sich zum einen aus dem klassischen Versandhandel und zum anderen aus dem in den letzten Jahren deutlich zunehmenden Internethandel zusammen. Fast jedes vierte Unternehmen nutzt mittlerweile das Internet zu Vertriebszwecken. Dies trifft insbesondere auch zu für kleine und mittelständische Unternehmen. Die Widerrufsquote variiert nach den betroffenen Sektoren. Sie ist vergleichsweise gering im Handel mit Kosmetika und Medikamenten; bei Bestellungen von Bekleidung liegt die Retourenquote deutlich höher. Geringfügige Einzelpreisänderungen können daher nicht ausgeschlossen werden. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten. Weitere Auswirkungen auf die Verbraucher sind ebenfalls nicht zu erwarten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 312e Wertersatz bei Fernabsatzverträgen
§ 312f Zu Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen hinzugefügte Verträge
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
§ Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge vom ... [einsetzen: Ausfertigungsdatum des Gesetzes]
Anlage 1 (zu Artikel 246 § 2 Absatz 3 Satz 1)
Muster für die Widerrufsbelehrung Widerrufsbelehrung
4 Widerrufsrecht
4 Widerrufsfolgen5
Besondere Hinweise12
Finanzierte und hinzugefügte Geschäfte 13 14
4 Gestaltungshinweise:
Anlage 2 (zu Artikel 246 § 2 Absatz 3 Satz 1)
Muster für die Rückgabebelehrung Rückgabebelehrung
4 Rückgaberecht
4 Rückgabefolgen
Finanzierte Geschäfte 8
4 Gestaltungshinweise:
Artikel 3 Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs
II. Wesentlicher Inhalt
III. Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs
IV. Künftige Rechtslage im Fall des Widerrufs eines Fernabsatzvertrags
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Gesetzesfolgenabschätzung; Nachhaltigkeitsaspekte
VII. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
VIII. Bürokratiekosten
IX. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
X. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu § 312e
Zu § 312e
Zu § 312e
Zu § 312f
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchtstabe d Änderung des § 358 Absatz 4
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Anlage 1
Zu Anlage 2
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1232: Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge
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Drucksache 825/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UV-Schutz-Verordnung - UVSV )
... "• Sie verwenden Kosmetika, die zu photoallergischen und phototoxischen Reaktionen führen können;"
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UV-Schutz-Verordnung - UVSV)
A Änderungen
1. Zu § 3 Absatz 2 Nummer 6 - neu - und 7 - neu - Dem § 3 Absatz 2 sind folgende Nummern 6 und 7 anzufügen:
2. Zu § 3 Absatz 3 Satz 2
3. Zu § 3 Absatz 4
4. Zu § 4 Absatz 2
5. Zu § 5 Absatz 4 Satz 1, 2, 3 bis 6
6. Zu § 6 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 1 bis 3, Satz 5
7. Zu § 8 Absatz 2 Satz 1
8. Zu § 10 Absatz 1 und Absatz 1a - neu - § 10 ist wie folgt zu ändern:
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
9. Zu § 11 Absatz 1 und 2
10. Zu Anlage 3 zu § 3 Absatz 2 Nummer 1
Anlage 3 UV-Schutzbrillen
11. Zu Anlage 4 zu § 3 Absatz 3 Satz 2; § 8 Absatz 1 Satz 2
12. Zu Anlage 7 zu § 7 Absatz 1
B Entschließung
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Drucksache 499/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 zu Regelungsaspekten bei Nanomaterialien (2008/2208(INI))
... V. in der Erwägung, dass die signifikanten auf Nanomaterialien bezogenen Änderungen, über die im Zuge der Neufassung der Kosmetika-Richtlinie1 zwischen Rat und Parlament in erster Lesung Einigung erzielt worden ist, und die bedeutenden Änderungen des Europäischen Parlaments in erster Lesung an der zu überarbeitenden Verordnung über neuartige Lebensmittel2 eindeutig aufzeigen, dass das Gemeinschaftsrecht geändert werden muss, um mit Nanomaterialien angemessen umzugehen,
Drucksache 103/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 zu den Auswirkungen von Produktfälschung auf den internationalen Handel (2008/2133(INI))
... G. in der Erwägung, dass es sich bei Produktfälschung und –piraterie um viele verschiedene Arten von Produkten handelt und sie sich nicht mehr auf Luxusgüter und Produkte von hoher Qualität beschränken, sondern auch normale Gebrauchsgüter wie Spielsachen, Medikamente, Kosmetika und Nahrungsmittel davon betroffen sind,
Der multilaterale Rahmen
ACTA und andere bilaterale und regionale Initiativen der Europäischen Union
Beziehungen EU-China
Maßnahmen zur externen Unterstützung des Kampfes gegen Produktfälschung
Rechtliche und organisatorische Fragen
Abschließende Überlegungen
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Drucksache 142/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel (Neufassung) KOM (2008) 49 endg.; Ratsdok. 6725/08
... Eine Anhörung der Interessenträger fand vom 12. Januar 2007 bis zum 16. März 2007 statt. Im Verlauf der öffentlichen Anhörung gingen bei der Kommission 72 Antworten ein. Davon stammten 46 aus der Wirtschaft (Feinchemikalien, Kosmetika und andere4), 18 von nationalen und regionalen Behörden, vier von Fachleuten aus Wissenschaft/Gesundheitswesen, drei von Verbraucherverbänden und eine von einer Tierschutzorganisation. In regionaler Aufgliederung gingen sieben Beiträge von EU weiten Verbänden ein, 15 aus Deutschland, neun aus Frankreich, je drei aus dem Vereinigten Königreich, Österreich und Schweden, je zwei aus Litauen, Belgien/Luxemburg, Dänemark, Norwegen, Tschechien, Spanien, Polen und Irland, je einer aus Finnland, Malta, Ungarn, den Niederlanden, Slowenien, Griechenland, der Slowakei, Lettland und der Schweiz sowie sieben aus Drittländern außerhalb Europas.
Begründung
1. Vorgeschichte
2. Öffentliche Anhörung
3. Folgenabschätzung
4. Rechtsgrundlage und Subsidiarität
5. Kodifizierung der 55 Änderungen der Kosmetikrichtlinie und Annahme des Textes als Verordnung
6. Inhaltliche Änderungen
6.1. Vereinfachung der Verwaltung von Kosmetik-Rechtsvorschriften
6.1.1. Einführung von Begriffsbestimmungen
6.1.2. Glossar der Bezeichnungen von Bestandteilen
6.2. Ausbau bestimmter Maßnahmen zur künftigen Gewährleistung der Produktsicherheit
6.2.1. Sicherheitsbewertung kosmetischer Mittel
6.2.2. Ausbau der Marktüberwachung
6.3. K/e/f-Stoffe
6.4. Andere inhaltliche Änderungen
7. Auswirkungen auf den Haushalt
8. Weitere Angaben
8.1. Aufhebung von Rechtsvorschriften
8.2. Europäischer Wirtschaftsraum
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Drucksache 142/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel (Neufassung) KOM (2008) 49 endg.; Ratsdok. 6725/08
... Eine klare Abgrenzung insbesondere zu Arzneimitteln sollte hervorgehoben werden. Die derzeit gültige Erläuterung in den Erwägungsgründen der Richtlinie, dass Produkte keine Kosmetika sind, die zwar unter die Definition von Kosmetika fallen, aber ausschließlich zum Zweck der Verhütung von Krankheiten dienen ("
I. Zur Vorlage allgemein
II. Zur Folgenabschätzung
III. Zu den Erwägungsgründen
5. Zu Erwägungsgrund 5 angepasst der Richtlinie 76/768/EWG
6. Zu Erwägungsgrund Anhang I angepasst der Richtlinie 76/768/EWG
7. Zu Erwägungsgrund 4 angepasst der Richtlinie 93/35/EWG
8. Zu Erwägungsgrund 11 angepasst der Richtlinie 82/368/EWG
9. Zu Erwägungsgrund neu der Richtlinie 76/768/EWG
IV. Zu den einzelnen Artikeln
10. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe c
11. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe d
12. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe h
13. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe i
14. Zu Artikel 2 Abs. 1
15. Zu Artikel 3
16. Zu Artikel 3 Buchstabe c
17. Zu Artikel 4 Abs. 3
18. Zu Artikel 5
19. Zu Artikel 7
20. Zu Artikel 9
21. Zu Artikel 9 Abs. 3 - neu -In Artikel 9 sollte ein Absatz angefügt werden, der deutlich macht, dass die Einhaltung von Absatz 1 auch erfüllt ist, wenn amtliche Laboratorien die Analysen kosmetischer Mittel mit validierten Methoden nach DIN EN ISO/ IEC 17025 durchführen. Dies erfordert eine Akkreditierung der amtlichen Laboratorien analog der europäischen Verordnung über amtliche Kontrollen zur
22. Zu Artikel 10 Abs. 1 Buchstabe b
23. Zu Artikel 10 Abs. 3
24. Zu Artikel 13
25. Zu Artikel 15 Abs. 1 Satz 1
26. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe c
27. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe d
28. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe e
29. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe g
30. Zu Artikel 19 Abs. 1
31. Zu Artikel 25 Satz 2
V. Zu den Anhängen
32. Zu Anhang I Teil A Abschnitt 3 Satz 3
33. Zu Anhang I Teil A Abschnitt 8 Satz 3
34. Zu Anhang I Teil B Abschnitt 3
35. Zur Präambel der Anhänge II bis VI Absatz 1 Buchstabe a
36. Zur Präambel der Anhänge II bis VI Absatz 1 Buchstabe i
37. Zur Präambel der Anhänge II bis VI Abs. 2
38. Zu Anhang II
39. Zu Anhang II Nr. 359
40. Zu Anhang II Nr. 360 und 451
41. Zu Anhang II Nr. 399
42. Zu Anhang III Spalte g
43. Zu Anhang IV
VI. Vorlagenbezogene Vertretung
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Drucksache 142/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel (Neufassung) KOM (2008) 49 endg.; Ratsdok. 6725/08
... Eine klare Abgrenzung insbesondere zu Arzneimitteln sollte hervorgehoben werden. Die derzeit gültige Erläuterung in den Erwägungsgründen der Richtlinie, dass Produkte keine Kosmetika sind, die zwar unter die Definition von Kosmetika fallen, aber ausschließlich zum Zweck der Verhütung von Krankheiten dienen ("
Zur Vorlage allgemein
Zur Folgenabschätzung
Zu den Erwägungsgründen
4. Zu Erwägungsgrund 5 angepasst der Richtlinie 76/768/EWG
5. Zu Erwägungsgrund Anhang I angepasst der Richtlinie 76/768/EWG
6. Zu Erwägungsgrund 4 angepasst der Richtlinie 93/35/EWG
7. Zu Erwägungsgrund 11 angepasst der Richtlinie 82/368/EWG
8. Zu Erwägungsgrund neu der Richtlinie 76/768/EWG
Zu den einzelnen Artikeln
9. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe c
10. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe d
11. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe h
12. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe i
13. Zu Artikel 2 Abs. 1
14. Zu Artikel 3
15. Zu Artikel 3 Buchstabe c
16. Zu Artikel 4 Abs. 3
17. Zu Artikel 5
18. Zu Artikel 7
Zu Artikel 9
21. Zu Artikel 9 Abs. 3 - neu -
22. Zu Artikel 10 Abs. 1 Buchstabe b
23. Zu Artikel 10 Abs. 3
24. Zu Artikel 13
25. Zu Artikel 15 Abs. 1 Satz 1
26. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe c
27. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe d
28. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe e
29. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe g
30. Zu Artikel 19 Abs. 1
31. Zu Artikel 25 Satz 2
Zu den Anhängen
32. Zu Anhang I Teil A Abschnitt 3 Satz 3
33. Zu Anhang I Teil A Abschnitt 8 Satz 3
34. Zu Anhang I Teil B Abschnitt 3
35. Zur Präambel der Anhänge II bis VI Absatz 1 Buchstabe a
36. Zur Präambel der Anhänge II bis VI Absatz 1 Buchstabe i
37. Zur Präambel der Anhänge II bis VI Abs. 2
38. Zu Anhang II
39. Zu Anhang II Nr. 359
40. Zu Anhang II Nr. 360 und 451
41. Zu Anhang II Nr. 399
42. Zu Anhang III Spalte g
43. Zu Anhang IV
Vorlagenbezogene Vertretung
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Drucksache 136/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten KOM (2007) 37 endg.; Ratsdok. 6377/07
... Hierbei sind Kosmetika und Bedarfsgegenstände (im Sinne des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs), Produkte des ökologischen Landbaus sowie die Produkte der Marktorganisation im Agrarbereich aus dem gesamten Anwendungsbereich herauszunehmen, da es hierzu bereits funktionierende Systeme bzw. harmonisierte Regelungen gibt.
Zur Vorlage insgesamt
Zu Kapitel II
Zu Kapitel III
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 17
Zu Artikeln 18
Zu den Schlussbestimmungen
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Drucksache 136/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten KOM (2007) 37 endg.; Ratsdok. 6377/07
... Hierbei sind Kosmetika und Bedarfsgegenstände (im Sinne des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs), Produkte des ökologischen Landbaus sowie die Produkte der Marktorganisation im Agrarbereich aus dem gesamten Anwendungsbereich herauszunehmen, da es hierzu bereits funktionierende Systeme bzw. harmonisierte Regelungen gibt.
Zur Vorlage insgesamt
Zu Kapitel II
Zu Kapitel III
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 17
Zu Artikeln 18
Zu den Schlussbestimmungen
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Drucksache 273/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation
... Die Herkunft, die Herstellung und das Herstellungsverfahren sowie das Behandeln von Lebensmitteln, Futtermitteln, Bedarfsgegenständen und Kosmetika können für die Verbraucherinnen und Verbraucher relevant sein, da sie hiervon unter Umständen ihr Verhalten abhängig machen wollen. Der Begriff des Herstellens erfasst die Erschaffung eines Erzeugnisses ebenso wie dessen Be- und Verarbeitung sowie die Gewinnung der einzelnen Teile und Stoffe. Im Hinblick auf eine einheitliche Rechtsauslegung wird für die Auslegung der Begriffe "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG)
§ 1 Anspruch auf Zugang zu Informationen
§ 2 Ausschluss- und Beschränkungsgründe
§ 3 Antrag
§ 4 Antragsverfahren
§ 5 Informationsgewährung
§ 6 Gebühren und Auslagen
Artikel 2 Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
Artikel 3 Änderung des Weingesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problemstellung
II. Gegenstand und Zielsetzung des Gesetzentwurfs
1. Zugang zu amtlichen Informationen
2. Information der Öffentlichkeit
3. Pflicht der Staatsanwaltschaft zur Information der Überwachungsbehörden
III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
IV. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
V. Kosten
1. Kosten der öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten
VI. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger
3. Bürokratiekosten für die Verwaltung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 6
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 8. März 2007: Gesetzentwurf zur Neuregelung des Rechts auf Verbraucherinformation
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Drucksache 728/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 76/768 /EWG, 88/378 /EWG und 1999/13 /EG des Rates sowie der Richtlinien 2000/53 /EG, 2002/96 /EG und 2004/42 /EG zwecks ihrer Anpassung an die Verordnung (EG) Nr. ..... über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen sowie zur Änderung der Richtlinie 67/548 /EWG und der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 KOM (2007) 611 endg.; Ratsdok. 14110/07
... In sechs geltenden Richtlinien aus den Bereichen Kosmetika, Spielzeugsicherheit, Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen, Altfahrzeuge sowie Elektro- und Elektronik-Altgeräte sind bereits wesentliche rechtliche Bestimmungen enthalten. Mit der vorgeschlagenen Verordnung werden die geltenden Richtlinien an die Einstufungsvorschriften gemäß dem Verordnungsvorschlag über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen angepasst. Die Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften müssen in allen Mitgliedstaaten genau gleich sein, weshalb sie auf Gemeinschaftsebene festgelegt werden sollten.
Drucksache 505/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Grünbuch: Die künftige Meerespolitik der Europäischen Union - eine europäische Vision für Ozeane und Meere KOM (2006) 275 endg.; Ratsdok. 11510/1/06
... Bei der blauen Biotechnologie geht es um neuartige Produkte, die durch die Nutzung der reichhaltigen biologischen Vielfalt der Meere gewonnen werden können. Sie bietet eine langfristige Perspektive, da schätzungsweise 80 % der lebenden Organismen auf der Welt in aquatischen Ökosystemen leben. Die Meeresbiotechnologie wird in vielen Wirtschaftszweigen eine Rolle spielen: von der Aquakultur zum Gesundheitswesen und von Kosmetika bis zu Lebensmitteln41. Um das Potenzial der Meeresbiotechnologie in vollem Umfang ausschöpfen zu können, müssen so bald wie möglich konkrete Schritte in Richtung eines multilateralen Übereinkommens zum Schutz der biologischen Vielfalt des Meeres im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (UNCLOS)
Zusammenfassung des Grünbuchs
Kapitel 2 : Wahrung der Führungsrolle Europas bei der nachhaltigen Entwicklung der Meere
Kapitel 3 : Optimale Lebensqualität in den Küstenregionen
Kapitel 4 : Managementinstrumente für den Umgang mit den Ozeanen
Kapitel 5 : Politikgestaltung
Innerhalb der EU
Im internationalen Bereich
Kapitel 6 : Aufwertung des europäischen Erbes und Festigung der europäischen Identität im Meeresbereich
Kapitel 7 : Weitere Schritte – das Konsultationsverfahren
Teil II - Anhang
Grünbuch Die künftige Meerespolitik der EU: Eine europäische Vision für Ozeane und Meere
1. Einleitung
4 Grundlagen
4 Zielsetzung
Weitere Perspektiven
4 Grundprinzipien
2. Wahrung der europäischen Führungsrolle bei der nachhaltigen Entwicklung der Meere
2.1 Eine wettbewerbsfähige maritime Wirtschaft
Umfang des Wirtschaftssektors
Die Bedeutung der Wettbewerbsfähigkeit
2.2 Die Bedeutung der Meeresumwelt für die nachhaltige Nutzung unserer Meeresressourcen
2.3 Wahrung der Spitzenposition in Forschung und Technologie
2.4 Innovation in einem sich wandelnden Umfeld
5 Energie
Blaue Biotechnologie
2.5 Förderung maritimer Qualifikationen in Europa und Ausdehnung der nachhaltigen Beschäftigung in der Seefahrt
2.6 Clustering
2.7 Der rechtliche Rahmen
3. Optimale Lebensqualität in den Küstenregionen
3.1 Steigende Attraktivität der Küstengebiete als Ort zum Wohnen und zum Arbeiten
3.2 Anpassung an die in den Küstenzonen vorhandenen Risiken
Küstenschutz und Naturkatastrophen
Schutz und Gefahrenabwehr
Die richtigen Antworten finden
3.3 Entwicklung des Küstentourismus
3.4 Management der Nahtstelle zwischen Land und Meer
4. Instrumente bereitstellen für den Umgang mit den Ozeanen
4.1 Daten für vielfältige Tätigkeiten
5 Meeresdaten
Daten über Schiffsbewegungen
4.2 Raumplanung für eine wachsende maritime Wirtschaft
4.3 Die finanzielle Unterstützung für die Küstenregionen optimal nutzen
5. Meerespolitische Entscheidungsfindung
5.1 Gestaltung der Politik innerhalb der EU
5.2 Die Offshore-Tätigkeiten der Regierungen
5.3 Internationale Regeln für globale Tätigkeiten
5.4 Berücksichtigung der geografischen Realitäten
6. Aufwertung des europäischen maritimen Erbes und Festigung der europäischen maritimen Identität
7. Der folgende Schritt: Der Konsultationsprozess
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Drucksache 96/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über einen Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren (2006 bis 2010) KOM (2006) 13 endg.; Ratsdok. 5734/06
... Vorlage eines Berichts an den Rat und das Europäische Parlament über die Entwicklung, Validierung und rechtliche Anerkennung alternativer Methoden zu Tiersuchen im Bereich der Kosmetika
Mitteilung
1. Einleitung
2. Ziele
3. Aktionsbereiche
4. Künftige Massnahmen
5. BUDGETÄRE Erwägungen
6. GEPLANTE Aktionen IM Bereich Schutz und WOHLBEFINDEN von Tieren1
Strategische Grundlage
1. AKTIONSBEREICH 1 - Verbesserung bestehender Mindestnormen für den Schutz und das WOHLBEFINDEN von Tieren
1.1. Hintergrund
1.2. Der Tierschutz als Eckpfeiler von Gemeinschaftspolitiken
1.3. Der Tierschutz im Mittelpunkt der reformierten Gemeinsamen Agrarpolitik GAP
2. AKTIONSBEREICH 2 - prioritäre FÖRDERUNG einer politisch orientierten Zukunftsforschung auf dem Gebiet des Schutzes und WOHLBEFINDENS von Tieren und der Anwendung des 3R-PRINZIPS
2.1. Hintergrund
2.2. Ein Europäisches Zentrum bzw. Labor für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren
2.3. Anwendung neuer Methoden zur praktischen Überwachung der Einhaltung von Tierschutznormen
2.4. Anwendung des 3R-Prinzips auf Tierversuche
3. AKTIONSBEREICH 3 - Einführung einheitlicher Tierschutzindikatoren
3.1. Hintergrund - das integrierte Konzept
3.2. Ein EU-Label für den Tierschutz - Klassifizierung von Produktionssystemen nach angewandten Tierschutznormen
4. AKTIONSBEREICH 4 - Sicherstellung, DASS Tierhalter/Tierbetreuer sowie die allgemeine Öffentlichkeit stärker miteinbezogen und besser über die geltenden Tierschutznormen Informiert werden und SICH ihrer ROLLE bei der FÖRDERUNG des Schutzes und WOHLBEFINDENS von Tieren VOLL bewusst SIND
4.1. Hintergrund - der Wandel der öffentlichen Meinung
4.2. Bisherige Erfolge
4.3. Informierte Tierbetreuer/Tierhalter und Bürger - die besten Verfechter des Tierschutzes
5. AKTIONSBEREICH 5 - weitere Unterstützung internationaler Initiativen zur Sensibilisierung für und Konsensfindung über den Tierschutz und Lancierung NEUER Initiativen
5.1. Hintergrund
5.2. Zusammenarbeit mit der Weltorganisation für Tiergesundheit OIE
5.3. Förderung des Tierschutzes im Rahmen der multilateralen und bilateralen Beziehungen der EU
5.4. Tierschutzaufklärung in Entwicklungsländern und Eröffnung neuer
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Drucksache 96/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über einen Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren (2006 bis 2010) KOM (2006) 13 endg.; Ratsdok. 5734/06
... /EWG zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere zu überarbeiten, um die Vorschriften zu Tierversuchen weiterzuentwickeln und sicherzustellen, dass die Tiere angemessen gepflegt und tierschutzkonform behandelt werden. Er begrüßt die geplante Europäische Partnerschaft zwischen Kommission und Industrie zur Förderung von Alternativen zum Tierversuch sowie die Vorlage eines Berichts der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Entwicklung, Validierung und rechtliche Anerkennung alternativer Methoden zu Tierversuchen im Bereich der Kosmetika. Er hält es jedoch für erforderlich, dass die Bedingungen für die Genehmigung von Tierversuchen, die Anforderungen an das Personal und die Zulassung von Einrichtungen, in denen Versuchstiere gehalten und gezüchtet werden, EU-weit einheitlich geregelt werden.
Drucksache 96/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über einen Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren (2006 bis 2010) KOM (2006) 13 endg.; Ratsdok. 5734/06
... Er begrüßt die geplante Europäische Partnerschaft zwischen Kommission und Industrie zur Förderung von Alternativen zum Tierversuch sowie die Vorlage eines Berichts der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Entwicklung, Validierung und rechtliche Anerkennung alternativer Methoden zu Tierversuchen im Bereich der Kosmetika. Er hält es jedoch für erforderlich, dass die Bedingungen für die Genehmigung von Tierversuchen, die Anforderungen an das Personal und die Zulassung von Einrichtungen, in denen Versuchstiere gehalten und gezüchtet werden, EU-weit einheitlich geregelt werden.
Drucksache 584/2/06
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation Punkt 3 der 825.Sitzung des Bundesrates am 22. September 2006
... Der Bundesrat begrüßt die Absicht, den Verbraucherinnen und Verbrauchern einen erleichterten Zugang zu Informationen über Zusammensetzung und Sicherheit von Lebensmitteln, Futtermitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika und Wein zu ermöglichen. Transparenz – auch der bei den Behörden vorhandenen Informationen – ist ein wesentliches Merkmal moderner Verbraucherpolitik. Auf dieser Grundlage können gut informierte Verbraucherinnen und Verbraucher eigenverantwortliche Kaufentscheidungen treffen.
Drucksache 677/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch - und Reinigungsmittelgesetz - WRMG )
... Artikel 2 Nr. 1 der EG-Verordnung umfasst nicht die unter Umweltschutzaspekten bedeutsame und umsatzstarke Produktgruppe der tensidhaltigen Kosmetika (z.B. Körperpflegemittel), da diese nicht der Reinigung von Wäsche, Textilerzeugnissen, Geschirr und anderen harten Oberflächen dienen (s. Begriffsbestimmung "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Allgemeine Pflichten
§ 4 Abbaubarkeit von Tensiden
§ 5 Höchstmengen von Phosphorverbindungen
§ 6 Weitere Anforderungen an die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln und deren Inhaltsstoffen
§ 7 Anhörung beteiligter Kreise
§ 8 Kennzeichnung, Veröffentlichung des Datenblattes über Inhaltsstoffe
§ 9 Angabe der Wasserhärtebereiche
§ 10 Übermittlung von Daten zu medizinischen Zwecken
§ 11 Verzeichnis anerkannter Labors
§ 12 Aufgaben und Zuständigkeiten des Umweltbundesamtes
§ 13 Überwachung
§ 14 Behördliche Anordnungen
§ 15 Bußgeldvorschriften
§ 16 Kosten
§ 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
1. Recht der Wirtschaft Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 GG
2. Recht der Bedarfsgegenstände Artikel 74 Abs. 1 Nr. 20 GG
3. Strafrecht Artikel 74 Abs. 1 Nr. 1 GG
4. Erforderlichkeit bundesgesetzlicher Regelungen nach Artikel 72 Abs. 2 GG
III. Regelungsnotwendigkeit, Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
IV. Gender-Mainstreaming
V. Gesetzesfolgen
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
VI. Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
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Drucksache 17/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die ökologische/biologische Erzeugung und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates über den ökologischen Landbau / die biologische Landwirtschaft und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel KOM (2005) 671 endg.; Ratsdok. 5101/06
... 16. Eine Ausweitung dieses Anwendungsbereichs ist gegenwärtig nicht vorgesehen. So wird darauf verzichtet, die Einbeziehung der Erzeugnisse der Jagd und der Fischerei auf wildlebende Tiere vorzuschlagen. Da diese Erzeugnisse nicht durch landwirtschaftliche Erzeugungsmethoden gewonnen werden, stünde eine solche Einbeziehung nicht im Einklang mit den vorgeschlagenen Zielen und Grundsätzen. Der Anwendungsbereich wird auch nicht auf die nachfolgenden nicht unter Anhang I EG-Vertrag fallenden Erzeugnisse ausgedehnt, nämlich Mineralien, Wässer und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse des Nichtnahrungsmittelsektors wie Textilien, Kosmetika und andere industrielle Erzeugnisse.
Drucksache 804/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments über Nanowissenschaften und Nanotechnologien: Ein Aktionsplan für Europa 2005-2009 (2006/2004(INI))
... 10. betont, welch erhebliche Fortschritte Europa auf der Grundlage des Top-down-Ansatzes im Bereich der Nanotechnologien erzielt hat, vor allem in Bereichen wie Nanoverbundwerkstoffe, verschleiß- und korrosionsbeständige Beschichtungen sowie die Herstellung von Katalysatoren, Fotodioden, darunter des so genannten blauen Lasers, und im Bereich der Nanomedikamente, Nanokosmetika und Nanodiagnose von Krankheiten;
Drucksache 516/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Aufhebung von Vorschriften zum Schutz vor der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie
... Die Europäische Kommission hat im März 1996 zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie ein absolutes Verbot der Ausfuhr lebender Rinder, von Rindfleisch und sonstiger Erzeugnisse von Rindern aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland erlassen. Für den Bereich der Lebensmittel und Kosmetika wurde der durch die Entscheidungen 98/256/EG, 98/351/EG und 1999/514/EG geregelte Stand der BSE-Schutzmaßnahmen durch die BSE-Verordnung vom 23. März 2000 (BGBl. I S. 244) und die Verordnung über das Verbot der Verwendung von Erzeugnissen von Rindern bei der Herstellung von Lebensmitteln und kosmetischen Mitteln vom 3. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2786, 2840) umgesetzt. Durch die Verordnung (EG) Nr. 657/2006 der Kommission vom 10. April 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf das Vereinigte Königreich und zur Aufhebung der Entscheidung 98/256/EG des Rates sowie der Entscheidungen 98/351/EG und 1999/514/EG (ABI. EU (Nr.) L 116 S. 9) wurden diese Schutzmaßnahmen aufgehoben. Der Aufhebung der genannten Gemeinschaftsrechtsakte muss durch Aufhebung der ihrer Umsetzung dienenden Regelungen Rechnung getragen werden.
Drucksache 141/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Finanzplan des Bundes 2005 bis 2009
... Der Schutz von Gesundheit und wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher ist Grundlage des verbraucherpolitischen Handelns. So setzt sich die Bundesregierung für die Bekämpfung von Übergewicht und ernährungs- und bewegungsmangelbedingten Erkrankungen, eine größtmögliche Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln, Kosmetika, sonstigen Bedarfsgegenständen sowie allgemeine Produktsicherheit ein und nimmt die Wirtschaft mit in die Pflicht, um unnötige Kosten zu vermeiden.
1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren
1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009
1.2 Ausgangslage für den Bundeshaushalt 2006
1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009
Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite
Wachstum durch Innovationen und Investitionen
Unterstützung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen
2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009
Tabelle
3. Die Ausgaben des Bundes
3.1 Überblick
3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen
3.2.1 Soziale Sicherung
Tabelle
3.2.2 Verteidigung
3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
3.2.4 Wirtschaftsförderung
3.2.5 Verkehr
3.2.6 Bauwesen
3.2.8 Umweltschutz
3.2.9 Sport
3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung
3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft
Tabelle
3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes
3.3.1. Überblick
3.3.2. Konsumtive Ausgaben
3.3.3. Investive Ausgaben
Tabelle
Tabelle
Tabelle
3.4. Die Finanzhilfen des Bundes
3.5. Die Personalausgaben des Bundes
3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung
4. Die Einnahmen des Bundes
4.1 Überblick
4.2 Steuereinnahmen
4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick
Tabelle
4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung
Tabelle
4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren
4.3. Sonstige Einnahmen
4.3.1. Überblick
4.3.2 Privatisierungspolitik
Tabelle
4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung
Tabelle
4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europäischen Zentralbank
4.4. Kreditaufnahme
Tabelle
5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen
5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund
Tabelle
5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens
5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens
5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen
5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen ohne Beiträge an den EU-Haushalt
6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums
6.1. Zinsausgaben
6.2. Sondervermögen
6.3. Versorgungsleistungen
Tabelle
6.4. Gewährleistungen
6.5. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen
6.6. Verpflichtungsermächtigungen
7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009
7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung
7.2. Ausblick für 2006
Tabelle
7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum
7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
7.5. Ergebnisse
Tabelle
Tabelle
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Drucksache 870/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Arzneimittel für neuartige Therapien und zur Änderung der Richtlinie 2001/83 /EG und der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 KOM (2005) 567 endg.; Ratsdok. 15023/05
... (22) Die Agentur sollte dazu ermächtigt werden, wissenschaftliche Empfehlungen dazu auszusprechen, ob ein bestimmtes Produkt auf der Grundlage von Zellen oder Geweben die wissenschaftlichen Kriterien erfüllt, die für die Anerkennung als Arzneimittel für neuartige Therapien gelten, damit sich aus dem wissenschaftlichen Fortschritt ergebende Fragen, die andere Fachgebiete wie Kosmetika oder Medizinprodukte berühren, so früh wie möglich behandelt werden können.
Begründung
1. Einleitung und Hintergrund Die derzeitige Lage
Neuartige Therapien: ein zusammenhängendes Ganzes
2. Begründung
2.1. Ziele
Hauptziele sind insbesondere:
2.2. Anwendungsbereich, Rechtsgrundlage und Verfahren Anwendungsbereich
Rechtsgrundlage und Verfahren
2.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
2.4. Legislative und administrative Rationalisierung
2.5. Vereinbarkeit mit anderen Bereichen der Gemeinschaftspolitik
2.6. Externe Konsultation
2.7. Beurteilung des Vorschlags: Folgenabschätzung
3. Beschreibung: KERNELEMENTE des Vorschlags
3.1. Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich
5 Begriffsbestimmungen
5 Anwendungsbereich
3.2. Zulassungsverfahren
Allgemeine Grundsätze
Ausschuss für neuartige Therapien CAT
5 Beurteilungsverfahren
3.3. Zulassungsanforderungen
Allgemeine Grundsätze
Technische Anforderungen
Sonstige Anforderungen
3.4. Aspekte im Anschluss an die Zulassung
3.5. Ethische Aspekte Allgemeine Grundsätze
3.6. Wettbewerbsaspekte
Vorschlag
Kapitel 1 Gegenstand und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2 Zulassungsanforderungen
Artikel 3 Spende, Beschaffung und Testung
Artikel 4 Klinische Prüfungen
Artikel 5 Gute Herstellungspraxis
Artikel 6 Besondere Regelungen für Medizinprodukte
Artikel 7 Besondere Anforderungen an Produkte aus Gewebezüchtungen
Artikel 8 Technische Anforderungen
Kapitel 3 Zulassungsverfahren
Artikel 9 Beurteilungsverfahren
Artikel 10 Kombinierte Arzneimittel für neuartige Therapien
Kapitel 4 Zusammenfassung der Produktmerkmale, Etikettierung und Packungsbeilage
Artikel 11 Zusammenfassung der Produktmerkmale
Artikel 12 Äußere Umhüllung/Primärverpackung
Artikel 13 Spezielle Primärverpackung
Artikel 14 Packungsbeilage
Kapitel 5 Nach der Zulassung geltende Vorschriften
Artikel 15 Risikomanagement nach der Zulassung
Artikel 16 Rückverfolgbarkeit
Kapitel 6 Anreize
Artikel 17 Wissenschaftliche Beratung
Artikel 18 Wissenschaftliche Empfehlung zur Einstufung als neuartige Therapie
Artikel 19 Zertifizierung von qualitätsbezogenen und präklinischen Daten
Kapitel 7 Ausschuss für neuartige Therapien
Artikel 20 Ausschuss für neuartige Therapien
Artikel 21 Zusammensetzung des Ausschusses für neuartige Therapien
Artikel 22 Interessenkonflikte
Artikel 23 Aufgaben des Ausschusses für neuartige Therapien Zu den Aufgaben des Ausschusses für neuartige Therapien gehört Folgendes:
Kapitel 8 allgemeine und Schlussbestimmungen
Artikel 24 Anpassung von Anhängen
Artikel 25 Berichterstattung
Artikel 26 Ausschussverfahren
Artikel 27 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 Die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 wird wie folgt geändert:
Artikel 28 Änderung der Richtlinie 2001/83/EG Die Richtlinie 2001/83/EG wird wie folgt geändert:
Artikel 29 Übergangszeitraum
Artikel 30 Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Anhang I Punkte, auf die in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c verwiesen wird
Anhang II Zusammenfassung der Produktmerkmale
Anhang III Etikettierung
Anhang IV Packungsbeilage
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Drucksache 212/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG hinsichtlich bestimmter Maßnahmen zur Vereinfachung der Erhebung der Mehrwertsteuer, zur Unterstützung der Bekämpfung der Steuerhinterziehung und -umgehung und zur Aufhebung bestimmter Entscheidungen über die Genehmigung von Ausnahmeregelungen
... - Artikel 11 - Steuerliche Behandlung von Vermittlern beim Verkauf von Kosmetika;
Drucksache 100/05
Verordnung des Bundesministeriums
für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
... Die Europäische Kommission hat mit der Entscheidung 98/6531EG vom 18. November 1998 mit durch das Auftreten der spongiformen Rinderenzephalopathie in Portugal notwendig gewordenen Dringlichkeitsmaßnahmen (ABl. EG (Nr.) L 311 S. 23), die durch die Entscheidung 2001/376/EG neu gefasst wurde, u. a. ein umfassendes Verbot des Versandes von Fleisch in Portugal geschlachteter Rinder sowie Beschränkungen für den Versand von Materialien u. a. für die Herstellung von Lebensmitteln und Kosmetika von nicht in Portugal geschlachteten Rindern in andere Mitgliedstaaten erlassen. Anlass für die Regelung dieser Schutzmaßnahmen war ein Anstieg der BSE-Inzidenz in Portugal im Verlauf des Jahres 1998 auf über 100 Fälle pro Million Rinder im Alter von über zwei Jahren.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Zweiten Verordnung zur Festlegung von Übergangsmaßnahmen für das Inverkehrbringen bestimmter Erzeugnisse tierischer Herkunft aus den neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Artikel 2 Änderung der Neunten Verordnung zur Änderung von Vorschriften zum Schutz der Verbraucher vor der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
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Drucksache 508/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuss über Nanowissenschaften und Nanotechnologien: Ein Aktionsplan für Europa 2005 bis 2009
... Auf allen Stufen des Lebenszyklus der Technologie, vom Entwurf einschließlich der FuE, über die Herstellung, Verteilung und Verwendung bis zur Entsorgung oder der Wiederverwertung muss eine verantwortungsvolle Bewertung der Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, die Verbraucher und die Arbeitnehmer durchgeführt werden. So müssen etwa vor Beginn der Massenproduktion technisch hergestellter Nanomaterialien geeignete Vorabbewertungen erfolgen und Verfahren für die Risikobeherrschung erarbeitet werden. Besondere Aufmerksamkeit ist dabei Produkten zu widmen, die bereits oder beinahe auf dem Markt sind, wie etwa Haushaltsprodukte, Kosmetika, Pestizide, Materialien, die in Berührung mit Lebensmitteln kommen, medizinische Produkte und Geräte.
2 Hintergrund
1. Forschung, Entwicklung und Innovation: Europa benötigt Wissen
1.1 Die Kommission wird
1.2 Die Kommission appelliert an die Mitgliedstaaten,
2. INFRASTRUKTUR und Europäische Spitzenleistungzentren
2.1 Die Kommission wird
2.2 Die Kommission appelliert an die Mitgliedstaaten,
3. INTERDISZIPLINÄRE Humanressourcen: Europa braucht Kreativität
3.1 Die Kommission wird
3.2 Die Kommission appelliert an die Mitgliedstaaten,
4. INDUSTRIELLE Innovation: VOM Wissen zum Markt
4.1 Die Kommission wird
4.2 Die Kommission appelliert an die Mitgliedstaaten,
5. Einbeziehung der gesellschaftlichen Dimension: eingehen auf Erwartungen und Ängste
5.1 Die Kommission wird
5.2 Die Kommission appelliert an die Mitgliedstaaten,
6. öffentliche Gesundheit, Sicherheit, Umwelt- und Verbraucherschutz
6.1 Die Kommission wird
6.2 Die Kommission appelliert an die Mitgliedstaaten,
7. Internationale Zusammenarbeit
7.1 Die Kommission wird, entsprechend ihren internationalen Verpflichtungen, insbesondere im Rahmen der Welthandelsorganisation,
7.2 Die Kommission appelliert an die Mitgliedstaaten,
8. Durchführung einer stimmigen und sichtbaren Strategie auf europäischer Ebene
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Drucksache 967/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse 808. Sitzung des Bundesrates am 18. Februar 2005
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Nennfüllmengen für Erzeugnisse in Fertigpackungen, zur Aufhebung der Richtlinien 75/106/EWG und 80/232/EWG des Rates und zur Änderung der Richtlinie 76/211/EWG des Rates KOM (2004) 708 endg.; Ratsdok. 15570/04
... , pastöse Farben und Lacke, pastöse Reinigungsprodukte und pastöse Kosmetika sollte verbindlich gelten, dass sie nach Volumen zu kennzeichnen sind.
Drucksache 967/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Nennfüllmengen für Erzeugnisse in Fertigpackungen, zur Aufhebung der Richtlinien 75/106/EWG und 80/232/EWG des Rates und zur Änderung der Richtlinie 76/211/EWG des Rates
... , pastöse Farben und Lacke, pastöse Reinigungsprodukte und pastöse Kosmetika sollte verbindlich gelten, dass sie nach Volumen zu kennzeichnen sind.
Drucksache 429/04 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts
... Bei Lebensmitteln, Kosmetika, Bedarfsgegenständen und Futtermitteln ist der Täuschungsschutz bei Straf- und Bußgeldvorschriften gleich zu behandeln.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 Nr. 3 LFGB
3. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a LFGB
4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 4 LFGB
5. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Nr. 4 LFGB
6. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Nr. 8 - neu - , § 5 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 LFGB
7. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Satz 1 LFGB
8. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 LFGB
9. Zu Artikel 1 § 5 Satz 1 Nr. 1, 2 LFGB
10. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Nr. 1 LFGB
11. Zu Artikel 1 § 7 Überschrift, Absatz 3 - neu - LFGB
12. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 1a - neu -, § 57 Abs. 1 Nr. 4a - neu - LFGB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
13. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 2 LFGB
14. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 1 Satz 1 LFGB
15. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 1 Satz 2 LFGB
16. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2a - neu - LFGB
17. Zu Artikel 1 § 21 Abs. 3 Satz 2 LFGB
18. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 1a - neu - LFGB
19. Zu Artikel 1 § 33, § 58 Abs. 1 Nr. 16a - neu - LFBG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
20. Zu Artikel 1 § 37 Abs. 2 Nr. 3 LFGB
21. Zu Artikel 1 § 38 Überschrift
22. Zu Artikel 1 § 38 Abs. 1 Satz 1 LFGB
23. Zu Artikel 1 § 38 Abs. 5 LFGB
24. Zu Artikel 1 § 39 Abs. 2, Abs. 5 LFGB
Zu Buchstabe a
Zu § 39
Zu § 39
Zu § 39
Zu Buchstabe b
25. Zu Artikel 1 § 39 Abs. 4 LFBG
26. Zu Artikel 1 § 39 Abs. 7 - neu - LFGB
27. Zu Artikel 1 § 39 Abs. 8 - neu - LFGB
28. Zu Artikel 1 § 41 Abs. 2 Nr. 1 LFGB
29. Zu Artikel 1 § 41 Abs. 2 Nr. 4 LFGB
30. Zu Artikel 1 § 41 Abs. 2 Nr. 5 LFGB
31. Zu Artikel 1 § 41 Abs. 4 und § 43 LFGB
32. Zu Artikel 1 § 45 Abs. 3 LFGB
33. Zu Artikel 1 § 47 Satz 2, 3 - neu -LFGB
34. Zu Artikel 1 § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe e LFGB
35. Zu Artikel 1 § 56 Abs. 9 - neu - LFGB
36. Zu Artikel 1 § 58 Abs. 1 Nr. 12a - neu - LFGB
37. Zu Artikel 1 § 59 Abs. 2 Nr. 23a - neu - und Nr. 24 Buchstabe a LFBG
38. Zu Artikel 1 § 57 Abs. 2, § 58 Abs. 2 und § 59 Abs. 3 LFGB
39. Zu Artikel 1 § 69 Abs. 7 LFGB
40. Zu Artikel 1
41. Zu Artikel 2 - § 2 Abs. 3 - neu - Gesetz über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht
42. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 6 Nr. 1a - neu - Gesetz über den Übergang auf das neue
43. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 6 Nr. 4 - neu - Gesetz über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht § 26 Abs. 1 Nr. 10a - neu - ChemG
44. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 16 Gesetz über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht Anlage 3 der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung
45. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 1 Gesetz über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht
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Drucksache 13/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine europäische Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft - COM(2018) 28 final
Drucksache 59/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Quecksilber und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008 COM(2016) 39 final
Drucksache 175/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen von Minamata vom 10. Oktober 2013 über Quecksilber (Minamata-Übereinkommen)
Drucksache 359/18
Drucksache 511/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine nachhaltige Bioökonomie für Europa - Stärkung der Verbindungen zwischen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt
Drucksache 594/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Medizinprodukterechts an die Verordnung (EU) Nr. 2017/745
und die Verordnung (EU) Nr. 2017/746
(Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz - MPEUAnpG )
Drucksache 825/10
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UV-Schutz-Verordnung - UVSV)
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.